Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland
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Dipl.-Ing. Andreas Hoppe Unabhängiger Kfz-Sachverständiger im eigenen Büro, von der IHK Südl. Oberrhein öffentlich bestellt und vereidigt für Kfz-Schäden und -Bewertungen Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland 1. Entwicklung in den letzten Jahrzehnten geführt hat, dass die Anstrengungen zur Einsparung wei- ter vorangetrieben wurden. Wie in Österreich auch ist bei der Schadensabwicklung und -regulierung zu beachten, ob es sich um einen Haft- Begünstigt werden die Maßnahmen durch den stetigen pflicht- oder Kaskoschaden handelt. technischen Fortschritt. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Firmen, die Systeme entwickelt haben, die darauf Während nämlich beim Haftpflichtschaden die Grundzüge ausgelegt sind, voll automatisiert Kostenvoranschläge, des Schadenersatzrechtes gemäß § 249 BGB zugrunde Rechnungen oder Gutachten mittels Software zu prüfen, gelegt werden, wird ein Kaskoschaden nach vertragsrecht- Bildanalysen durchzuführen und Hinweise zu liefern, ob lichen Gesichtspunkten reguliert. Fahrzeugschäden zum angegebenen Schadenshergang Unabhängig von der Schadensart zeigt sich seit Mitte der plausibel und kompatibel sind oder nicht. 1990er-Jahre zunehmend, dass die Schere zwischen der Erwartung des Geschädigten bzw Kaskokunden und der Regulierungsleistung des zuständigen Versicherers im- 2. Unterscheidung zwischen Kasko- und mer stärker auseinandergeht. Und ebenfalls unabhängig Haftpflichtschaden noch sinnvoll? davon, ob die Forderung des Kaskokunden bzw Geschä- Aber wie hat sich nunmehr die Schadensregulierung verän- digten berechtigt oder unberechtigt ist, gibt es hierfür recht dert? Was passiert aktuell und wo wird möglicherweise die einfache Hintergründe. Reise hingehen? Sind Haftpflicht- und Kaskoschäden über- Historisch war der erste Grund die Liberalisierung des Ver- haupt noch sinnvoll getrennt voneinander zu betrachten? sicherungsmarktes und damit einhergehend die Abkehr Ich möchte mit der Darstellung des Kaskoschadens anfan- von identischen Bedingungen in der Kraftfahrtversiche- gen, weil dieser weniger komplex ist, da nur zwei Parteien rung. Dies hat dazu geführt, dass die Gesellschaften sich beteiligt sind. Bei einem Kaskoschaden ist der Kaskover- nicht mehr nur noch durch Renommee, Regulierungsge- sicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer weisungs- schwindigkeit und Versicherungsbeitrag unterschieden ha- befugt. Nachdem der Schaden gemeldet wurde, entschei- ben, sondern nunmehr auch unterschiedliche Leistungen det der Versicherer, welchen Sachverständigen er zur anbieten konnten. Begutachtung beauftragt. Dieser legt den Reparaturweg Gleichzeitig sind sehr viele Gesellschaften seit dieser Zeit sowie alle für die Regulierung erforderlichen Werte fest in Aktiengesellschaften umgewandelt worden, sodass und danach wird der Schaden abgerechnet. auch die Frage nach dem Gewinn signifikant an Bedeu- Geht man davon aus, dass alle Sachverständigen einen tung gewonnen hat. Schaden einzig und allein nach technischen Gesichtspunk- Dies war die erste Änderung im Wettbewerbsverhalten, die ten und der Erforderlichkeit von Reparaturkosten ermitteln, zu einer Steigerung des Kostendrucks der Versicherungen sollte auf diesem Weg gesichert sein, dass der Versiche- geführt hat, sodass nach einer gewissen Zeit erste Maß- rungsnehmer die Leistung erhält, die er im Rahmen des nahmen zur Kostenreduzierung eingeführt worden sind. Abschlusses des Versicherungsvertrages vereinbart und für die er seine Versicherungsbeiträge bezahlt hat. Verschärft worden ist die Situation dann ab 2008 durch die Weltfinanzkrise und insbesondere ab Ende 2009 durch die So weit die Theorie. Die Praxis sieht jedoch häufig leider Eurokrise. anders aus. Zum einen haben einige Versicherungsgesellschaften Der Versicherer bedient sich oftmals Vertragspartnern, die in ihren Anlagen massive Verluste erlitten. Zum anderen wirtschaftlich nicht unabhängig sind. Dies kann beispiels- gibt es seit der Zeit viele Anlageformen, die nahezu kei- weise durch vertragliche Bindung erfolgen, aber auch nen Zinsgewinn mehr abwerfen, und für Sichteinlagen durch eigene wirtschaftliche Interessen des Vertragspart- sind sogar seit einiger Zeit Strafzinsen fällig. Konnte die ners. An dieser Stelle darf auf die „Richtlinien über die Zu- Versicherungsgesellschaft früher noch durch die Beitrags- sammenarbeit der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen einnahmen Kapitalmarktgewinne erzielen, so sind diese und der Zurich Gruppe Deutschland“ verwiesen werden. Möglichkeiten seit Jahren stark eingeschränkt, was dazu Diese sind zwar schon etwas älter, bestehen jedoch in 156 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 3/2020
Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland dieser Form bei nahezu allen Versicherungen auch heute nahezu identisch, sodass später kaum noch die Unter- noch. Insbesondere sind die Ausführungen dazu interes- scheidung zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden ge- sant, was bei einem Reparaturschaden nicht berücksichtigt troffen werden muss. werden darf und was bei einem möglichen Totalschaden in Im Haftpflichtschadensfall gilt, dass der Geschädigte Herr jedem Fall berücksichtigt werden muss, um das Fahrzeug des Restitutionsgeschehens ist und damit die Art und Wei- dann doch zu einem Totalschaden werden zu lassen. se der Schadensbehebung in seinen Händen liegt. Er kann Eine weitere sehr häufig zu beobachtende Praxis ist, dass sich entscheiden, sein Fahrzeug reparieren zu lassen oder der Versicherungsnehmer sich zunächst den Kostenvoran- den Schaden fiktiv abzurechnen. Er kann auch die Werk- schlag einer Werkstatt einholen soll. Ein Gutachten wird gar statt frei wählen, die den Schaden reparieren soll. Er darf nicht mehr angefordert. Nach Eingang des Kostenvoran- sich eines Sachverständigen und eines Rechtsanwalts für schlags wird die Reparaturübernahme bestätigt, allerdings die Feststellung des Schadenumfanges und der Schaden- mit einem für viele schnell zu überlesenden, aber doch be- höhe sowie die Durchsetzung seiner Ansprüche bedienen. deutenden Zusatz, nämlich jenem, dass die Zusage nur für Das Gutachten eines Sachverständigen gilt hierbei als die unfallbedingt erforderlichen Reparaturkosten gilt. Grundlage, auf die sich der Geschädigte verlassen darf. Dies führt im weiteren Verlauf zu der Diskussion, welche Das würde nur dann nicht mehr gelten, wenn dem Geschä- Kosten denn nun unfallbedingt erforderlich sind. Hierzu digten ein Auswahlverschulden vorgeworfen werden kann. später allerdings mehr, wenn es um den Bereich der Haft- Durch diese Form des Schadenersatzrechts könnte es pflichtschäden geht, denn diese Form der Reduzierung aber passieren, dass beispielsweise der Geschädigte viel des Leistungsanspruchs ist identisch zur Kürzung des mehr abrechnen kann, als ihm zusteht, und der Versicherer Schadenersatzanspruchs. das tatsächlich bezahlen muss. Der Versicherer ist in solch Letztlich ist somit festzustellen, dass es in der aktuellen einer Situation allerding nicht rechtlos gestellt, sondern er Regulierungspraxis bei Kaskoschäden eine Abwälzung kann sich bei Fehlern an demjenigen schadlos halten, der des Prognoserisikos auf den Versicherungsnehmer und diesen Fehler zu verantworten hat. die Reparaturwerkstatt gibt. Ob dies zulässig ist, ist nach Dies soll anhand des Schadensgutachtens dargestellt wer- meinem Kenntnisstand noch nicht abschließend durch Ge- den. Der Gutachtenvertrag ist ein Werkvertrag mit Schutzwir- richte geklärt worden. kung zugunsten Dritter. Wenn der Sachverständige also den An dieser Stelle soll noch der Spezialfall der Werkstattbin- Reparaturweg fehlerhaft ermittelt und der Versicherer somit dung im Kaskoschadensfall kurz behandelt werden. Es gibt einen zu hohen Reparaturkostenbetrag zu zahlen hat, kann spezielle Tarife der Versicherer, bei denen das Fahrzeug er den Sachverständigen in Regress nehmen. im Kaskoschadenfall in einer vom Versicherer benannten Die Praxis der Regulierung eines Haftpflichtschadens Werkstatt repariert werden muss. Hierfür erhält der Versi- zeigt jedoch, dass durch die meisten Versicherer eine Viel- cherungsnehmer einen Rabatt auf seinen Kaskobeitrag. zahl von einzelnen Schadenersatzpositionen gekürzt wird, Die Reparaturwerkstatt repariert diesen gesteuerten Scha- obgleich sie erforderlich und berechtigt sind. Dies betrifft den dann mit erheblichen Nachlässen für den Versicherer unter anderem die Reparaturkosten, den merkantilen Min- als Großauftraggeber. Hält sich der Versicherungsnehmer derwert, die Sachverständigenkosten, die Abschleppkos- nicht an die Vorgabe des Versicherers, so wird er mit einer ten, die Rechtsanwaltskosten sowie die Mietwagen- bzw Vertragsstrafe belastet, oftmals in Form einer doppelten Nutzungsausfallkosten. Selbstbeteiligung oder eines zusätzlichen Selbstbehalts in Teilweise wird auch durch Falschinformationen versucht, Höhe von 15 % der Reparaturkostenrechnung. auf das Handeln des Geschädigten Einfluss zu nehmen. Problematisch sind Tarife mit Werkstattbindung immer bei Beispielsweise wird der Geschädigte möglichst zügig nach geleasten Fahrzeugen, da in den Leasingbedingungen einem Unfall kontaktiert, um ihm mitzuteilen, dass er sich häufig festgeschrieben ist, dass nur vom Hersteller frei- kein Gutachten einholen dürfe und dass ein Rechtsanwalt gegebene bzw zertifizierte Betriebe Reparaturen durch- nicht erforderlich sei. führen dürfen und diese nicht immer zwangsweise auch Aber nicht nur die Kürzungen der einzelnen Schaden- Partnerbetrieb der Versicherungen sind. ersatzpositionen zwingen den Geschädigten oftmals in Insbesondere bei der Höhe des Rabatts, den die Repara- einen unnötigen Rechtsstreit, sondern auch die Einwen- turwerkstatt den Versicherungen einräumt, muss sich die dung des Versicherers, dass beispielsweise aufgrund der Frage stellen, ob eine durchgeführte Reparatur noch sach- Betriebsgefahr oder einer Teilschuld der Schaden nur mit und fachgerecht durchgeführt worden sein kann oder ob einer bestimmten Quote zu ersetzen sei. die Reparatur aufgrund des Kostendrucks eher im Bereich Es sieht manchmal auch so aus, als ob die Versicherer der Billigreparatur anzusiedeln ist. abschätzen, ob ein Geschädigter über eine Rechtsschutz- Bevor detailliert auf einzelne Kürzungsmöglichkeiten ein- versicherung verfügt oder nicht. Ein Rechtsstreit ohne gegangen wird, möchte ich nun zunächst noch die Theorie Rechtsschutzversicherung führt dazu, dass zunächst mit und Praxis der Haftpflichtschadensregulierung anreißen. den Kosten in Vorleistung zu treten ist, und bei einem teil- Wie sich zeigt, sind nämlich die Instrumente zur Kürzung weisen Unterliegen können die recht hohen Prozesskos- HEFT 3/2020 SACHVERSTÄNDIGE 157
Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland ten dazu führen, dass trotz überwiegendem Obsiegens Es stellt sich dann natürlich die Frage, warum die übliche unterm Strich der zugesprochene Betrag die Kosten des Vorgehensweise nicht die vollständige Schadenersatzleis- Rechtstreits kompensiert. Viele nicht rechtsschutzversi- tung sein soll. cherte Geschädigte scheuen deshalb das Prozessrisiko Andere Versicherer haben ähnliche Konzepte. Beispiels- und lassen sich die Kürzungen gefallen. weise werden für gesteuerte Kaskoschäden bestimmte Und zuletzt wissen Geschädigte oftmals gar nicht, was ih- Preise ausgehandelt und später wird verlangt, dass auch nen zusteht. Woher auch? Wer weder den eingetretenen Haftpflichtschäden zu diesen günstigeren Konditionen re- Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen pariert werden sollen. qualifiziert begutachten noch sich durch einen Rechtsan- walt qualifiziert beraten und vertreten lässt, weiß gar nicht, Wenn es dem Versicherer nicht gelingt, seine Dienstleis- welche Einzelpositionen ihm bei der Unfallschadensregu- ter ins Spiel zu bringen, wird später versucht, ein einge- lierung zustehen. Eine Kürzung fällt somit gar nicht auf. reichtes Gutachten, einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung zu kürzen. Es gibt einige Firmen, die hiermit ein lukratives Geschäftsfeld eröffnet haben. Interessant ist 3. Wie werden Ansprüche in der Praxis gekürzt? hierbei, dass die Kürzungen im Regelfall nicht auf techni- schen Gesichtspunkten beruhen, sondern nach den Vor- Wie vorstehend bereits erwähnt, gibt es bei den Kürzun- gaben der Versicherung gestaltet sind. gen selbst mittlerweile kaum noch einen Unterschied, ob es ich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Die größte und vermutlich auch bekannteste Firma ist die Control€xpert. Sie gibt offen zu, dass sie nach Vorgaben Die nachfolgend betrachteten Instrumente, die zur Kürzung der jeweils beauftragenden Versicherung arbeitet. Die Fir- zur Verfügung stehen, werden grundsätzlich in allen Fällen ma Control€xpert prüft hierbei nicht nur Gutachten, Kosten- angewandt. Die meisten Instrumente, die im Rahmen der voranschläge und Reparaturkostenrechnungen, sondern Regulierung zur Kürzung von Ansprüchen führen, zielen auch Abschlepprechnungen, Sachverständigenhonorare direkt darauf ab, entweder einen vorhandenen Schadens- und mittlerweile auch Schmerzengeldforderungen. nachweis anzugreifen oder den Fahrzeugbesitzer im Un- klaren über die tatsächliche Schadenshöhe zu lassen. Sehr einfach ist es, wenn ein vermeintlich objektiver Sach- 4. Schadensregulierung 4.0 verständiger den Schaden ermittelt, sei es bei einem Haft- Durch die zunehmende Digitalisierung, insbesondere auch pflicht- oder einem Kaskoschaden. durch die Tatsache, dass mittlerweile fast jeder Mensch Dabei ist vielen Besitzern eines beschädigten Fahrzeugs ein Smartphone besitzt, haben die Versicherer eine weite- gar nicht bewusst, wie Abhängigkeiten geschaffen werden. re Möglichkeit, einen Schaden schnell und kostengünstig Es gibt diverse Sachverständigenorganisationen, die einen abzuwickeln. erheblichen Teil ihrer Aufträge durch die Versicherungs- Dies sei am Beispiel der Schadens-App der VHV gezeigt. wirtschaft erhalten und an ihre Mitglieder weitergeben. Als Jeder, egal, ob bei der VHV versichert oder nicht, kann Beispiel sei die Schaden-Schnell-Hilfe (SSH) genannt. Auf sich die App installieren und nach Eingabe von Namen und der Internetseite der SSH wird angegeben, dass deren Sachverständige für über 100 Versicherer tätig sind. Die Kennzeichen sowie dem Hinweis, ob bei der VHV versi- 250 Mitgliedsbüros bearbeiten somit eine Vielzahl von Auf- chert oder nicht, kann im Hauptmenü der App ausgewählt trägen aus der Versicherungswirtschaft, wobei diese nicht werden, ob ein Schaden online gemeldet werden soll. mehr weisungsfrei erstattet werden können, sondern ge- Nach der Eingabe einiger allgemeiner Daten können bei mäß den eigenen Angaben Richtlinien in Bezug auf Form der App ein paar Bilder vom Unfallort und den Unfallfahr- und Inhalt beachtet und umgesetzt werden. zeugen hochgeladen werden. Aus den Daten wird dann Eine weitere Möglichkeit der Versicherungen ist es, Abhän- aber unter Umständen gleich ein Gutachten gefertigt. gigkeiten zu schaffen, die einen vermeintlichen Vorteil für Beispielsweise liegt mir ein Vorgang vor, bei dem ein Sach- eine der an der Schadensregulierung beteiligten Parteien verständiger in Berlin einen Schaden aus Sachsen mit bieten. Die Allianz hat hierzu vor vielen Jahren das Fair- Bruttoreparaturkosten von € 1.820,– beziffert hat und die play-Konzept ins Leben gerufen. Gutachtenserstattung ohne Besichtigung und allein durch Hierbei verspricht die Allianz den Werkstätten dann, wenn die Angaben und Bilder aus der Schadens-App erfolgte. sie den Sachverständigen und den Rechtsanwalt aus der Das Fahrzeug wurde später repariert und die Reparatur- Schadensregulierung heraushalten und zudem auf einen kosten beliefen sich auf knapp € 4.500,–, also etwa zwei- Teil ihrer Kosten verzichten (Ersatzteilpreiszuschläge, Ver- einhalbmal so hoch. Die Versicherung bezahlte zwar zu- bringungskosten etc), dass eine vollständige Schadensre- nächst den weitaus überwiegenden Teil und später auch gulierung erfolgt. Wird durch den Geschädigten ein Sach- den Restbetrag, allerdings stellt sich die Frage, was bei verständiger oder ein Rechtsanwalt hinzugezogen, dann fiktiver Abrechnung des Schadens passiert wäre. Der Kun- wird die Werkstatt darauf hingewiesen, dass die übliche din der VHV hätten rund € 2.200,– gefehlt und damit weit Vorgehensweise Verwendung findet. über die Hälfte des eigentlichen Schadens. 158 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 3/2020
Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland Und diese Form der schnellen Schadensregulierung wird lich für die Versicherung unabdingbar, diesen Anteil zu er- zukünftig noch zunehmen. Untersuchungen der Deutschen höhen. Automobil Treuhand (DAT) aus dem Jahr 2018 zeigen auf, Die von der DAT befragten Personen gaben fast zur Hälfte dass nur etwa ein Sechstel aller Fahrzeughalter, die einen an, dass sie sich dazu in der Lage sehen, eine Schadens- fremdverschuldeten Unfallschaden erlitten haben, die geg- nerische Versicherung zuerst kontaktieren. Um zukünftig dokumentation per App an die gegnerische Versicherung bei weiteren Einsparungen erfolgreich zu sein, ist es letzt- zu senden. Fast die Hälfte aller Befragten würde sich dabei auch zutrauen, größere oder mittelgroße Schäden zu do- kumentieren. Ein Drittel der befragten Personen, die 2018 einen Scha- den erlitten haben, haben diesen Schaden fiktiv abgerech- net. Hierbei ergibt sich enormes Sparpotenzial bei den Versicherungen. Die fiktive Abrechnung von Reparaturkosten ist in Deutsch- land mit einer Ausnahme der tatsächlichen Reparatur gleichgestellt. Die Ausnahme bezieht auf die Mehrwert- steuer, die bei fiktiver Abrechnung nicht zu bezahlen ist. Aber welcher Laie ist denn tatsächlich in der Lage, anhand von äußerlichen Beschädigungen einen Schadensumfang vernünftig einzuschätzen? Zwei Beispiele sollen dies ver- deutlichen. Die Schäden des Renault Megane Grandtour und des Opel Adam sehen äußerlich praktisch identisch aus. Beide Fahrzeuge haben einen Heckschaden erlitten Abbildung 1: Auffahrunfall Renault Megane Grandtour und an den Stoßfängerverkleidungen ist kaum etwas er- kennbar (siehe Abbildungen 1 bis 4). Würde jemand annehmen, dass an dem Renault Megane tatsächlich ein Reparaturschaden in Höhe von € 2.500,– vorliegt? Das Problem liegt nämlich unterhalb der Kunst- stoffverkleidung des Stoßfängers. Der Träger ist deutlich geknickt und das Abschlussblech ist eingedrückt (siehe Abbildung 5). Aber auch bei dem Opel Adam, der einen äußerlich na- hezu identischen Schaden hat, würden die meisten wohl kaum vermuten, dass die Reparaturkosten bei € 1.250,– liegen. Das ist zwar nur die Hälfte gegenüber den Repa- raturkosten beim Renault Megane, aber immer noch mehr Abbildung 2: Detailansicht des Hecks des Renaults als die meisten vermutlich schätzen würden. Und nun stelle man sich vor, dass ein Geschädigter Bilder per Schadens-App an die Versicherung meldet. Diese bie- tet einen Betrag in Höhe von € 500,– an und der Fahrzeug- halter nimmt das Angebot an, weil er äußerlich gar keinen nennenswerten Schaden feststellt. Das böse Erwachen kommt dann erst später, beispielswei- se bei der Hauptuntersuchung, wenn der Renault Mega- ne diese aufgrund des vorhandenen Unfallschadens nicht mehr besteht. 5. Fazit und Ausblick Ich hoffe, ich konnte das vergleichsweise komplexe Thema in der Kürze eines Aufsatzes verständlich anreißen. Das Schadenersatzrecht in Deutschland ist sehr umfas- send. Wenn es korrekt angewendet wird, dann ist der Ge- Abbildung 3: Auffahrunfall Opel Adam schädigte tatsächlich so gestellt, als ob das schädigende HEFT 3/2020 SACHVERSTÄNDIGE 159
Theorie und Praxis der Schadensregulierung in Deutschland Ereignis nicht stattgefunden hätte, und er bekommt seinen Schaden tatsächlich vollumfänglich ersetzt. Ähnliches gilt für Kaskoschäden. Aufgrund der Möglich- keit, aus verschiedenen Tarifen zu wählen, ist für praktisch jeden Kaskokunden ein passender Versicherungsschutz zum adäquaten Preis verfügbar. Durch das Regulierungsverhalten vieler Versicherer be- kommen Geschädigte bzw Kaskokunden jedoch oftmals nicht den ihnen zustehenden Leistungsumfang. Dadurch müssen zwangsläufig zur Durchsetzung der vollen Ansprü- che weitere Kosten verursacht werden und insbesondere werden die Gerichte mit unnötigen Prozessen be- und teil- weise auch überlastet. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass ein Schaden durch einen tatsächlich neutralen Sachverständigen be- gutachtet wird, denn die Erfahrung zeigt, dass dann, wenn Abbildung 4: Detailansicht des Hecks des Opels die Schadensfeststellung in die Hände des regulierungs- pflichtigen Versicherers gegeben wird, ein qualitativ hoch- wertiges Gutachten, das zur Grundlage des Leistungsan- spruchs wird, im Regelfall gerade nicht zu erwarten ist. Das Gutachten schützt dabei die Interessen aller Betei- ligten, denn es berücksichtigt den vollständigen Repara- turweg, aber eben auch nicht mehr, denn durch die Re- gressmöglichkeiten ist ausufernden Übertreibungen eine natürliche Grenze gesetzt. Korrespondenz: Dipl.-Ing. Andreas Hoppe Kfz-Sachverständigen- und Ing.-Büro Hoppe und Ganter Martinstraße 2, D-77855 Achern Abbildung 5: Schäden am Renault unterhalb der Stoßfän- E-Mail: ah@hoppe-ganter.de gerverkleidung 160 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 3/2020
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