TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht

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TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
TK-Webinar

Jahreswechsel
2022/2023

Arbeitsrecht
TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
Agenda

 | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
1.
Coronabedingte
Änderungen
TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
Corona bedingte Änderungen

Arbeitsschutzregeln
Die ursprüngliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung lief am 25.5.2022 aus. Bis zum
1.10.2022 gab es keine Arbeitsschutzverordnung.
Mit dem Ziel, das betriebliche Infektionsgeschehen in den Herbst- und Wintermonaten
bestmöglich einzudämmen, trat eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
(„Corona-Arbeitsschutzverordnung“) am 1.10.2022 wieder in Kraft.

                 Betriebliches                              Angebot von         Quarantäne
               Hygienekonzept                           Schutzimpfungen         und Urlaub

                 Telefonische
                                                                 Pflegezeiten
             Krankschreibung

1   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
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Corona bedingte Änderungen

                                            Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6
                Betriebliches               ArbSchG hat der Arbeitgeber in einem betrieblichen Hygienekonzept
              Hygienekonzept                die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektions-
                                            schutz festzulegen und umzusetzen. Z. B.:
                                                Mindestabstand
                                                Hygieneartikel
                                                Verminderung Personenkontakte
                                                Testmöglichkeiten

                                            Zudem müssen Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich
                Angebot von                 während der Arbeitszeit gegen Corona impfen zu lassen
            Schutzimpfungen                 (§ 3 der Arbeitsschutzverordnung vom 30.9.2022).

2   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
Corona bedingte Änderungen

                                            Nach dem neuen § 59 Abs. 1 IfSG sind Quarantänezeiten nicht
                     Quarantäne             mehr auf den Urlaub anzurechnen.
                     und Urlaub

                                            Der Beschluss ist mit Wirkung vom 4.8.2022 in Kraft getreten. Die
                Telefonische                Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie. Sie war
            Krankschreibung                 zum 1.6.2022 ausgelaufen und gilt nun befristet bis zum
                                            31.3.2023.

                                            Die während der Coronapandemie eingeführten Akuthilfen für
                   Pflegezeiten             pflegende Angehörige sind bis 30.4.2023 verlängert:
                                                Akute Pflegesituation bis 20 Arbeitstage (statt 10 Arbeitstage)
                                                kürzere Ankündigungsfristen

3   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
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Corona bedingte Änderungen

Impflicht
 Es gibt keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona.
 Arbeitnehmer in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  müssen im Grundsatz über einen Impf- oder
  Genesenennachweis verfügen.

4   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
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Corona bedingte Änderungen

Kurzarbeit

                              Altregelung                                  Neuregelung
Voraussetzung für             Bis zum 31.12.2022:                          Vermutlich ab dem 1.1.2023 wird
die Gewährung von             10 % der Beschäftigten mit Entgeltausfall    als Bezugsgröße wieder 1/3 der
KUG                           von mehr als 10 % des Bruttoentgelts).       Belegschaft herangezogen.
Aufbau von                    Bis zum 31.12.2022 wird auf den Aufbau von
Minusstunden                  Minusstunden zur Vermeidung von Kurzarbeit
                              verzichtet.
Leiharbeitnehmer              Vom 1.7.2022 bis 30.9.2022:                  Vom 1.10.2022 bis 31.12.2022:
                              KUG Bezug nicht möglich.                     Bezug KUG möglich.
Minijob                       Bis zum 30.6.2023:                           Ab dem 1.7.2023:
                              Hinzuverdienst aus einer geringfügigen       Hinzuverdienst wird angerechnet
                              Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei.

5   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
TK-Webinar Jahreswechsel 2022/2023 - Arbeitsrecht
Corona bedingte Änderungen
                                                                                              Kapitel I l 5 + 6

Kinderkrankentage und                                                Homeoffice
Kinderkrankengeld

 für das Jahr 2023 beträgt der Anspruch                              seit 19.3.2022 keine gesetzliche
  30 bzw. 60 Arbeitstage                                               Homeoffice-Pflicht
     pro Arbeitnehmer max. 65 bzw. 130                               Allerdings Prüfpflicht im Rahmen der
      Arbeitstage                                                      Gefährdungsbeurteilung
 bis 7.4.2023 gibt es Kinderkrankengeld
  auch bei Kita- und Schulschließungen

6   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
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2.
Jährlich zu beachtende
Änderungen
Mindestlohngesetz

Mindestlohn

      1.1. –              1.7. –                  1.1. –               1.7. –        ab
    30.6.2021           31.12.2021              30.6.2022            30.9.2022   1.10.2022

    9,50 EUR              9,60 EUR              9,82 EUR             10,45 EUR   12,00 EUR
                             Branchenmindestlöhne und Mindestlöhne
                                   der Bundesländer beachten!

Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeitenaufzeichnung und
vereinfachte Arbeitszeitenaufzeichnung bei mobilen Tätigkeiten

7   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Berufsbildungsgesetz // Ausgleichsabgabe

 Novelle Berufsbildungsgesetz
     Es gelten in 2023 folgende Mindest-Ausbildungsvergütungen:
              1. Ausbildungsjahr                              2. Ausbildungsjahr   3. Ausbildungsjahr
                    620,00 EUR                                       731,60 EUR       837,00 EUR
     In Tarifverträgen können um bis zu 20 % niedrigere Ausbildungsvergütungen geregelt werden.
 Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte
     Ist die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, beträgt die pro unbesetztem
      Pflichtarbeitsplatz zu zahlende Ausgleichsabgabe:
      140,00 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
      245,00 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
      360,00 EUR bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %

 Pfändungsfreigrenzen: Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2022

8   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
3.
Neues von A bis Z
Neues von A bis Z

 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz                                 EU-Richtlinie zur Elternzeit
     Eckpunktepapier zur weiteren Reform                              Umsetzung der EU-Richtlinie
      erwartet.                                                       Fachkräfte
 Arbeitnehmermobilität                                                Weiterentwicklung des
     Abbau von Bürokratie bei                                          Einwanderungsrechts
      grenzüberschreitender Entsendung                                Mobilarbeit im Ausland
 Betriebliche Altersvorsorge                                          Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
     Arbeitgeberzuschuss für eigesparte                               Anwendbares Arbeitsrecht
      Sozialversicherungsbeiträge
                                                                       Meldepflichten
 Befristung
                                                                       Steuer- und Sozialversicherungs-
     geplante Reform                                                   rechtliche Regelungen
     Änderungen aus der EU-
      Arbeitsbedingungen-Richtlinie

9   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Neues von A bis Z

 Homeoffice / Mobilarbeit im Inland
      Kein gesetzlicher Anspruch
      Erleichterungen bei mobiler Arbeit
 Hinweisgeberschutzgesetz
      Schutz für Hinweisgeber
 Rente
      Rentenanpassung
      Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente
      Erhöhung der Erwerbsminderungsrente

10   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
4.
Schwerpunktthema:
Arbeitszeit
Schwerpunktthema: Arbeitszeit

 Arbeitsrechtliche Entscheidungen
      EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2019 – Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
       Wegen gesetzlicher Pflicht besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber
      BAG-Entscheidung aus dem Jahr 2022 – Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
       Eine gesetzliche Grundlage für eine Vollzeiterfassung existiere im deutschen
        Recht bereits!
 Überstundenprozesse
      ArbG Emden erklärte vorab modifizierte Darlegungs- und Beweislast

 Die unionsrechtlich begründete Pflicht, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen, hat keine Auswirkung
 auf die nach dem deutschen Prozessrecht entwickelten Grundsätze über die Verteilung der
 Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess (BAG-Urteil vom 4.5.2022).

11   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
5.
Schwerpunktthema:
Nachweisgesetz
Schwerpunktthema: Nachweisgesetz

Erweiterte Nachweispflichten
 Der im Nachweisgesetz enthaltene Katalog über die wesentlichen Vertragsbedingungen, die
  der Arbeitgeber schriftlich niederzulegen und dem Mitarbeitenden binnen gewisser Fristen
  unterschrieben auszuhändigen hat.
        Enddatum bei Befristung
        Hinweise zu vereinbarter mobiler Arbeit
        Probezeit
        Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
        Arbeitszeit und Ruhezeiten
        Arbeit auf Abruf
        Anspruch auf Fortbildungen
        Betriebliche Altersvorsorge
        Verfahren bei Kündigung

12   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Schwerpunktthema: Nachweisgesetz

Frist und Form für die Vorlage der Niederschrift

                                            Die Angaben über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit (einschließlich des
                                            Schichtrhythmus) müssen künftig spätestens am ersten Tag der
                                            Arbeitsleistung schriftlich nachgewiesen sein.

                                            Angaben zu Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeits-
                                            beschreibung und Probezeit sowie zur Festlegung der Arbeitszeit im
                                            Falle von Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) und den Anordnungsvoraus-
                                            setzungen von Überstunden müssen spätestens am siebten Tag
                                            nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses nachgewiesen
                                            sein.

                                            Alle anderen Vertragsbedingungen müssen spätestens innerhalb
 Die Dreistufigen Fristen:                  eines Monats nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses in
                                            Form einer Niederschrift bereitgestellt werden.

13   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Schwerpunktthema: Nachweisgesetz

Neue Nachweispflichten seit 1.8.2022

                                            Für zuvor abgeschlossene Arbeitsverhältnisse gelten die neuen
                                            Nachweispflichten nur, wenn der Mitarbeitende eine Niederschrift über
                                            die entsprechenden Arbeitsbedingungen verlangt. In diesem Fall ist
                                            die Niederschrift grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen
                                            auszuhändigen.
 Die neuen
 Nachweispflichten                          Für den Fall von Vertragsänderungen gilt, dass die neuen Vertrags-
 gelten für alle                            bedingungen dem Mitarbeitenden spätestens an dem Tag,
 Arbeitsverträge, die ab                    an dem sie wirksam werden, schriftlich mitzuteilen sind.
 Inkrafttreten des
 Umsetzungsgesetzes
 abgeschlossen werden –
 also ab 1.8.2022

14   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Schwerpunktthema: Nachweisgesetz

Konsequenzen bei Verstößen

                                              Sollten Arbeitgeber – wie es in der Praxis häufig vorzufinden ist –
                                              Arbeitsverträge nur noch per DocuSign unterzeichnen, so erfüllt
                                              dies nicht das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift und
                                              stellt wohl zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar.

 Ein Verstoß gegen die
 arbeitgeberseitige
 Nachweispflicht wird
 zukünftig als
 Ordnungswidrigkeit
 behandelt.

15   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
6.
Schwerpunktthema:
eAU
Schwerpunktthema: eAU

 Überblicke der Einführung

                 Schritt 1:                                  Schritt 2:             Schritt 3:

                                                                                 Datenabruf des
          Arzt meldet an die                      Arbeitnehmer informiert
                                                                               Arbeitgebers bei der
            Krankenkasse                            seinen Arbeitgeber
                                                                            gesetzlichen Krankenkasse

 Ab 1.1.2023 keine Nachweispflicht mehr, sondern eine Feststellungspflicht

         Anzeigepflicht des Arbeitnehmers bleibt

         Arbeitnehmer erhalten auch zukünftig Nachweis in Papier

16   | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
Schwerpunktthema: eAU

Prüfschema der Krankenkassen
                                                                                         Unzu-
     1. Prüfung der Zuständigkeit durch die die Krankenkasse           nein   Kz „1“    ständige
                                                                                           KK

                                                      ja
 2. „AU_ab_AG“-Datum stimmt mit dem „AU_ab_KK“-Datum
 überein
                                                                        ja    AU-Zeit
                                 nein
 3. „AU_ab_AG“-Datum fällt in einen laufenden AU-Zeitraum bei                 AU-Zeit
 der Krankenkasse                                                       ja
                                   nein
 4. „AU_ab_AG“-Datum liegt vor dem Beginn der AU bei der
 Krankenkasse (5-Tage-Prüfung)                                          ja    AU-Zeit

                                                      nein
                                                                                          eAU
                                                                                          liegt
     5. Keine Übereinstimmung des AU-Zeitraumes                               Kz „4“      nicht
                                                                                           vor

17    | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
7.
Aktuelle
Rechtsprechung
Aktuelle Rechtsprechung

       Corona und Kurzarbeit                             Individualarbeitsrecht      Kollektivarbeitsrecht

      Kürzung des Urlaubs bei                        Verjährung des              Keine Mitbestimmung bei
       Kurzarbeit null                                 Urlaubsanspruchs             Gefährdung im Betrieb
      Coronabedingte                                 Rückzahlungsklausel bei     Anspruch des
       Betriebsschließung kein                         Fortbildungskosten           Betriebsrates auf
       vom Arbeitgeber zu                             Massenentlassungs-           Tablet oder Notebook
       tragendes Betriebsrisiko                        anzeige
      Pfändbarkeit tariflicher                       Zugang eines
       Corona-Sonderzahlungen                          Kündigungsschreibens
      Unpfändbarkeit einer
       Corona-Sonderzahlung

18    | Jahreswechsel 2022/2023 – Arbeitsrecht – Stand November 2022
8.
Firmenkundenservice
firmenkunden.tk.de

                                                                  Firmenkundenportal
                                                                  Informationen für Arbeitgeber zur
                                                                  Sozialversicherung, internationalen
                                                                  Beschäftigung und zum betrieblichen
                                                                  Gesundheitsmanagement.

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Auf einen Blick
        thematisch gebündelte Informationen

                                                                             Suchfunktion
                                                                 schneller finden und einfacher nutzen

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Hilfreiche Antworten
                                                                 finden Sie in unseren FAQ´s

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Umfassend informiert
 zum Beitrags- und Versicherungsrecht sowie Meldewesen
                Suchnummer 2054354

                                                                           Weitere Webinare und die Mediathek
                                                                 mit allen Webinaren zum erneut anschauen finden Sie unter
                                                                                      webinare.tk.de

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Das Nachschlagewerk
                                                                 rund um die Sozialversicherung,
                                                                 Arbeits- und Steuerrecht sowie vielen
                                                                 praktischen Berechnungsprogrammen
                                                                 tk-lex.tk.de

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Unser Firmenkundennewsletter
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                                                                 Unser Auslandsnewsletter
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Mit unseren Erklärfilmen
                                                                   erläutern wir zum Beispiel sv.net
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                              In Endlich verständlich
              erklären TK-Mitarbeiter Begriffe aus der Sozialversicherung
                              Suchnummer 2066528

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