TWOTRUST KOMPAKT DIREKTVERSICHERUNG - RENTENVERSICHERUNG MIT ENDFÄLLIGER GARANTIE IM RAHMEN EINER DIREKTVERSICHERUNG NACH 3 NR. 63 ESTG SOWIE ...

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TwoTrust Kompakt
Direktversicherung
Rentenversicherung mit endfälliger Garantie im
Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63
EStG sowie § 10a und Abschnitt XI EStG (sog.
„Riester-Förderung“) möglich
Tarif: RK20

                                         Stand: 01/2020
Inhaltsverzeichnis
1.   Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
     Rentenversicherung mit endfälliger Garantie im Rahmen
     einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG

2.   Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
     Zusatzversicherung im Rahmen einer Direktversicherung

3.   Besondere Bedingungen für die Leistung bei
     Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr

4.   Besondere Bedingungen für die
     Nachversicherungsgarantie auf Erhöhung der versicherten
     Berufsunfähigkeitsrente

5.   Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit - Erläuterungen
     und Hinweise zum Versicherungsschutz und zu den
     Bedingungen

6.   Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der
     Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (PBBG)

7.   Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der
     Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung (BBG)

8.   Kostenübersicht für zusätzlichen Verwaltungsaufwand

                                                       Stand: 01/2020
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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AVB: Allgemeine Versicherungsbedin-                         cherung berücksichtigt?                                    rungsschein genannte Garantierente, so zahlen wir die
                                                            § 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ihnen       Garantierente aus. Dies gilt nur zum vereinbarten Ren-
gungen für die Rentenversicherung                           gesondert in Rechnung?                                     tenbeginn (endfällige Garantie).
mit endfälliger Garantie im Rahmen ei-                      § 20 Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht recht-
                                                                                                                       Die Garantierente berechnet sich aus dem im Versiche-
ner Direktversicherung                                      zeitig zahlen?
                                                                                                                       rungsschein genannten Garantiekapital mit den zum
                                                            § 21 Wann können Sie Ihre Versicherung prämienfrei
                                                                                                                       Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages
(LV_AVB_RK_DV.2001)                                         stellen?
                                                                                                                       gültigen Kalkulationsgrundlagen gemäß Absatz 7. Die
                                                            § 22 Wann können Sie eine Prämienpause oder Prämi-
                                                                                                                       Garantierente erhöht sich aus dem aus staatlichen Zu-
                                                            enstundung beantragen?
Sehr geehrter Kunde,                                                                                                   lagen zusätzlich gebildeten Garantiekapital gemäß Ab-
                                                            V. Vorzeitige Beendigung                                   satz 7 entsprechend.
in den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit un-
serer persönlichen Anrede ("Sie") grundsätzlich den         § 23 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
                                                                                                                       Entwicklung des Vertragsguthabens
Versicherungsnehmer als denjenigen an, der die Versi-       VI. Sonstiges
cherung beantragt hat und somit unser unmittelbarer                                                                    (3) Das Vertragsguthaben entwickelt sich monatlich wie
Vertragspartner ist.                                        § 24 Was gilt bei vorzeitigem Ausscheiden der versi-       folgt (§ 13):
                                                            cherten Person?
Im Text nehmen wir Bezug auf einige Gesetze. Die Ab-                                                                   Von jeder Prämie, Sonderzahlung und staatlichen Zula-
                                                            § 25 Wie verwenden wir Ihre staatlichen Zulagen?
kürzungen bezeichnen im Einzelnen:                                                                                     ge zur Altersvorsorge wird zunächst ein zur Deckung
                                                            § 26 Was ist bei der Rückzahlung staatlicher Zulagen
                                                                                                                       von Kosten bestimmter Betrag abgezogen. Der verblei-
BetrAVG: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen          zu beachten?
                                                                                                                       bende Betrag - die investierte Prämie - und die laufen-
Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)           § 27 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi-
                                                                                                                       den Gewinnanteile werden dem Vertragsguthaben zu-
                                                            cherungsverhältnis beziehen?
BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)                                                                                     geführt, während die Kosten gemäß § 13 Absatz 3 dem
                                                            § 28 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
                                                                                                                       Vertragsguthaben entnommen werden. Der Rech-
EStG: Einkommensteuergesetz (EStG)                          § 29 Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                                                                       nungszins beträgt 0 %.
VAG: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versiche-
rungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz -            I. Leistungsbeschreibung                                   Höhe des Rückkaufswertes
VAG)                                                                                                                   (4) Der Rückkaufswert entspricht dem Vertragsgutha-
                                                            § 1 Welchen Versicherungsschutz bietet Ihre Ren-           ben. Er kann bis zum Rentenbeginn geringer sein als
VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versiche-
                                                            tenversicherung?                                           die Summe der eingezahlten Prämien, Sonderzahlung
rungsvertragsgesetz - VVG)
                                                            Diese Rentenversicherung wird im Rahmen der betrieb-       und staatlichen Zulagen und erreicht auch bis zum Ren-
Im Bedingungstext verwenden wir die Bezeichnung                                                                        tenbeginn nicht notwendigerweise die Höhe des zum
                                                            lichen Altersversorgung zur Umsetzung einer arbeits-
BB-BUZ. Damit sind die Besonderen Bedingungen für                                                                      vereinbarten Rentenbeginn zur Verfügung stehenden
                                                            rechtlichen Versorgungszusage in Form einer beitrags-
die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen                                                                    Garantiekapitals.
                                                            orientierten Leistungszusage (§ 1 Absatz 2 Nr. 1 Bet-
einer Direktversicherung gemeint.
                                                            rAVG) abgeschlossen, die der Arbeitgeber (Versiche-        Als garantierter Rückkaufswert steht nur die Summe der
Im Text schreiben wir an diversen Stellen, dass wir z. B.   rungsnehmer) seinem Mitarbeiter (versicherte Person)       investierten Prämien gemäß Absatz 3 zur Verfügung.
Ihre Willenserklärungen oder Unterlagen in Textform         erteilt hat. Die versicherungsvertraglichen Vereinbarun-
benötigen. Das bedeutet, dass Sie mit uns sowohl in         gen tragen den besonderen betriebsrentenrechtlichen        Kapitalwahlrecht
Papierform (z. B. Brief) als auch elektronisch (z. B. E-    Anforderungen Rechnung, siehe insbesondere § 8 (Be-
Mail) kommunizieren können.                                 zugsrecht), § 15 Absatz 2 (Regelung zu der Verrentung-     (5) Bei vollständiger Ausübung des Kapitalwahlrechts
                                                            sform), § 23 Absätze 9 und 10 (Besonderheiten bei          (§ 3 Absatz 5) steht zum vereinbarten Rentenbeginn
Gliederung                                                                                                             das Gesamtkapital gemäß § 14 Absatz 2 zur Verfü-
                                                            Kündigung) sowie § 24 (Regelung bei vorzeitigem Aus-
I. Leistungsbeschreibung                                    scheiden der versicherten Person).                         gung.

§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet Ihre Renten-         Diese Rentenversicherung erfüllt die steuerlichen Vor-     Ist das Gesamtkapital geringer als das im Versiche-
versicherung?                                               aussetzungen für eine Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG.      rungsschein genannte Garantiekapital, so zahlen wir
§ 2 Was ist das Besondere dieser Rentenversicherung?        Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann anstelle oder         das Garantiekapital aus. Zum vereinbarten Rentenbe-
§ 3 Was ist bei Erleben des Rentenbeginns versichert?       neben der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG auch eine         ginn (endfällige Garantie) steht mindestens das Garan-
§ 4 Was ist bei Tod vor Rentenbeginn versichert?            steuerliche Förderung nach § 10a und Abschnitt XI          tiekapital zur Verfügung auch wenn das Gesamtkapital
§ 5 Was ist bei Tod nach Rentenbeginn versichert?           EStG in Anspruch genommen werden. Im Rahmen die-           geringer ist. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts muss
§ 6 Was können Sie bis zum Rentenbeginn verändern?          ser Förderung können unter bestimmten Voraussetzun-        eine nach § 10a und Abschnitt XI EStG gewährte För-
§ 7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-      gen staatliche Zulagen dem Vertrag gutgeschrieben          derung zurückgezahlt werden (schädliche Verwen-
geschlossen?                                                werden (§ 25).                                             dung). Dies reduziert den Auszahlungsbetrag (§ 26).

II. Leistungsauszahlung                                     Diese Rentenversicherung bietet Versicherungsschutz        Kalkulationsgrundlagen
                                                            durch Zahlung einer Altersrente, wenn die versicherte
§ 8 Wer erhält die Versicherungsleistung?                                                                              (6) Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen
                                                            Person den Rentenbeginn erlebt (§ 3) und darüber hin-
§ 9 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,                                                                      wir die Höhe der versicherten Rente mit den dann
                                                            aus Versicherungsschutz für einen auf Grund steuerli-
wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird?                                                                         maßgebenden Kalkulationsgrundlagen. Kalkulations-
                                                            cher Vorschriften festgelegten Hinterbliebenenkreis
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                                                     grundlagen sind die Annahmen über Kapitalerträge
                                                            (§ 8) bei Tod vor Rentenbeginn (§ 4) sowie, soweit ver-
III. Überschussbeteiligung                                  einbart, bei Tod nach Rentenbeginn (§ 5).                  (Rechnungszins), Risikoverlauf (Sterblichkeit) und Kos-
                                                                                                                       ten. Die maßgebenden Kalkulationsgrundlagen sind die
§ 11 Wie sind Sie grundsätzlich an den Überschüssen                                                                    Kalkulationsgrundlagen, die wir zum Zeitpunkt des Ren-
                                                            § 2 Was ist das Besondere dieser Rentenversiche-
beteiligt?                                                                                                             tenbeginns zur Berechnung der garantierten Rente bei
                                                            rung?
§ 12 Wie sind Sie an den Überschüssen vor Rentenbe-                                                                    dann neu abzuschließenden vergleichbaren Rentenver-
ginn beteiligt?                                             Höhe der versicherten Rente                                sicherungen bei uns verwenden. Aktuell sind dies die in
§ 13 Wie entwickelt sich das Vertragsguthaben vor                                                                      Absatz 7 genannten Kalkulationsgrundlagen.
                                                            (1) Die Höhe der versicherten Rente berechnen wir zum
Rentenbeginn auf Grund von Zuführungen und Entnah-
                                                            Zeitpunkt des Rentenbeginns aus dem dann vorhande-         a) Merkmale einer vergleichbaren Rentenversicherung
men?
                                                            nen Vertragsguthaben und den zu diesem Zeitpunkt           sind insbesondere:
§ 14 Wie berechnet sich Ihre Rente zum Rentenbe-
                                                            maßgebenden Kalkulationsgrundlagen gemäß Ab-
ginn?                                                                                                                  - Ab Rentenbeginn ist die Zahlung einer lebenslangen
                                                            satz 6.
§ 15 Welche Besonderheiten gelten ab Rentenbeginn?                                                                     garantierten Rente zur Altersvorsorge und eine ver-
                                                            Zum vereinbarten Rentenbeginn gilt: Ist das Vertrags-      gleichbare Leistung bei Tod vorgesehen, wobei ein
IV. Prämienzahlung
                                                            guthaben geringer als das im Versicherungsschein ge-       Recht auf Einschluss einer Überlebensrente nicht mit-
§ 16 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu beach-         nannte Garantiekapital, berechnen wir die versicherte      versichert sein muss,
ten?                                                        Rente aus dem Garantiekapital (endfällige Garantie).
§ 17 Welche Besonderheiten gelten bei Sonderzahlun-                                                                    - es ist keine Risikoprüfung vorgesehen,
                                                            (2) Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berech-
gen?                                                                                                                   - die Versicherungsbedingungen enthalten Regelungen
                                                            nete versicherte Rente geringer ist als die im Versiche-
§ 18 Welche Kosten sind bei der Kalkulation Ihrer Versi-                                                               zur Beteiligung am Überschuss ab Rentenbeginn, die
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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mit denjenigen Ihres Vertrages hinsichtlich der Art der     Eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen zu Beginn           Die bezugsberechtigten Hinterbliebenen können vor Be-
Überschussanteile, der Ermittlung der Überschussantei-      bzw. während des Rentenbezugs kann zur Reduzie-              ginn der ersten Rentenzahlung anstelle der Rentenzah-
le und deren Verwendung inhaltlich übereinstimmen,          rung, gegebenenfalls zum Wegfall möglicher zukünfti-         lung das Todesfallkapital verlangen. Bei Auszahlung
                                                            ger Steigerungen führen. Bei der Verrentungsform KS          des Todesfallkapitals als Einmalzahlung muss eine
- im Rentenbezug sind keine weiteren versicherten
                                                            können bei einer Änderung der Kalkulationsgrundlagen         nach § 10a und Abschnitt XI EStG gewährte Förderung
Leistungen wie Pflegeleistungen vorgesehen und
                                                            auch bereits erfolgte Steigerungen ganz oder teilweise       zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung). Dies
- es handelt sich um eine Versicherung im Rahmen ei-        entfallen. In der Vergangenheit gewährte Rentensteige-       reduziert den Auszahlungsbetrag (§ 26). Mit der Aus-
ner Direktversicherung.                                     rungen bleiben bei der Verrentungsform KR bestehen.          zahlung des Todesfallkapitals erlischt die Versicherung.
Wenn wir zum Rentenbeginn mehrere vergleichbare             (4) Falls die ab Beginn der Rentenzahlungen tatsächlich      (6) Wir zahlen an den hierfür Anspruchsberechtigten
Rentenversicherungen anbieten, werden wir die Rech-         zu zahlende Rente eine Kleinbetragsrente gemäß § 93          (§ 8 Absatz 3) ein Sterbegeld,
nungsgrundlagen verwenden, die zu einer höheren ab          Absatz 3 EStG ist, kann die Rente abgefunden werden
                                                                                                                         a) wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugs-
Rentenbeginn garantierten Rente führen. In diesem Fall      und die Versicherung erlischt.
                                                                                                                         berechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind, oder
ist Voraussetzung, dass Sie die vergleichbare Renten-
                                                            Der Abfindungsbetrag wird nach den allgemein aner-
versicherung neu abschließen können.                                                                                     b) wenn bei Tod eines Bezugsberechtigten des ersten
                                                            kannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt;
                                                                                                                         Ranges keine zweitrangigen Bezugsberechtigten vor-
b) Wenn wir zum Rentenbeginn keine vergleichbare            er entspricht dem gebildeten Kapital im Zeitpunkt der
                                                                                                                         handen sind.
Rentenversicherung im Sinne von Buchstabe a) auf            Zahlung der Abfindung (§ 3 Absatz 5 und § 4 Absatz 5
dem deutschen Lebensversicherungsmarkt anbieten,            BetrAVG).                                                    In Fall a) ist das Sterbegeld das auf 8.000 EUR be-
verpflichten wir uns, Kalkulationsgrundlagen festzule-                                                                   grenzte Todesfallkapital. In Fall b) ist das Sterbegeld
                                                            (5) Die versicherte Person hat das Recht, bis spätes-
gen,                                                                                                                     das auf 8.000 EUR begrenzte nach den allgemein aner-
                                                            tens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn
                                                                                                                         kannten Regeln der Versicherungsmathematik berech-
- die nach den allgemein anerkannten Regeln der Versi-      anstelle der Altersrente zum Rentenbeginn eine einma-
                                                                                                                         nete Deckungskapital der Leistungen für die restliche
cherungsmathematik ermittelt werden, die wir deshalb        lige Kapitalzahlung in Textform zu verlangen (Kapital-
                                                                                                                         Rentengarantiezeit zum Zeitpunkt der Zahlung des
als angemessen ansehen und                                  wahlrecht), es sei denn, uns wird vor Ausübung des Ka-
                                                                                                                         Sterbegeldes.
                                                            pitalwahlrechts in Textform angezeigt, dass dieses
- die sicherstellen, dass wir dauerhaft unsere Verpflich-
                                                            Recht in der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage
tungen aus den Verträgen erfüllen können.                                                                                § 5 Was ist bei Tod nach Rentenbeginn versichert?
                                                            ausgeschlossen ist.
(7) Die Garantierente berechnet sich aus dem Garantie-                                                                   (1) Die Leistung bei Tod nach Rentenbeginn hängt von
                                                            Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts steht zum verein-
kapital geschlechtsunabhängig auf Basis der Sterbeta-                                                                    dem bei Vertragsabschluss gewählten Todesfallschutz
                                                            barten Rentenbeginn grundsätzlich das Vertragsgutha-
fel der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV 2004 R) mit                                                                     ab. Sie haben die Möglichkeit sich zwischen einer Ren-
                                                            ben zuzüglich Schlussgewinnbeteiligung (§ 12) und Be-
einem Rechnungszins ab Rentenbeginn in Höhe von                                                                          tengarantiezeit (Absätze 2 bis 4) und einem Todesfall-
                                                            wertungsreserven (§ 11), mindestens jedoch das Ga-
0,9 % p. a. und mit den in Ihrer Kundeninformation ver-                                                                  kapital (Absatz 5) zu entscheiden.
                                                            rantiekapital zur Verfügung. Bei Ausübung des Kapital-
einbarten Kosten.
                                                            wahlrechts muss eine nach § 10a und Abschnitt XI             Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn und ist
(8) Es ist möglich, dass bei einer für Sie ungünstigen      EStG gewährte Förderung zurückgezahlt werden                 weder eine Rentengarantiezeit noch die Zahlung des
Änderung der Kalkulationsgrundlagen gegenüber den           (schädliche Verwendung). Dies reduziert den Auszah-          Todesfallkapitals vereinbart, wird keine Leistung mehr
Annahmen zu Vertragsbeginn die versicherte Rente die        lungsbetrag (§ 26). Mit der Kapitalzahlung erlischt die      fällig. Die Zahlung der Altersrente endet und die Versi-
Garantierente nicht übersteigt, obwohl das Vertragsgut-     Versicherung.                                                cherung erlischt.
haben höher ist als das Garantiekapital.
                                                            Eine teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts ist für        (2) Haben Sie eine Rentengarantiezeit vereinbart, zah-
Ebenso ist es möglich, dass bei einer für Sie günstigen     maximal 30 % des Gesamtkapitals (§ 14 Absatz 2)              len wir bei Tod der versicherten Person nach Rentenbe-
Änderung der Kalkulationsgrundlagen die versicherte         möglich, soweit die verbleibende tatsächlich zu zahlen-      ginn und vor Ablauf der Rentengarantiezeit aus dem
Rente höher ist als die Garantierente, obwohl das Ver-      de Rente keine Kleinbetragsrente gemäß Absatz 4 ist.         Deckungskapital der verbleibenden Rentengarantiezeit
tragsguthaben das Garantiekapital nicht übersteigt.         Die teilweise Ausübung des Kapitalwahlrechts von bis         eine Rente ohne Rentengarantiezeit an den anspruchs-
                                                            zu 30 % des Gesamtkapitals ist förderunschädlich.            berechtigten Hinterbliebenen (§ 8). Die Rente berech-
Änderungen der Kalkulationsgrundlagen, insbesondere
                                                                                                                         nen wir nach anerkannten Regeln der Versicherungs-
eine Anpassung des Rechnungszinses sowie eine ver-          Die Garantierente, die versicherte Rente und das Ga-
                                                                                                                         mathematik. Hierfür gelten die Regelungen von § 4 Ab-
minderte Sterblichkeit, sind in der Vergangenheit häufig    rantiekapital sowie ein eventuell vereinbartes Todesfall-
                                                                                                                         sätze 2 bis 5 entsprechend.
vorgekommen und können sich auch in der Zukunft er-         kapital (§ 5 Absatz 5) reduzieren sich bei teilweiser Aus-
geben.                                                      übung des Kapitalwahlrechts im gleichen Verhältnis wie       Alternativ zahlen wir auf Wunsch die Altersrente bis
                                                            das Gesamtkapital.                                           zum Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit weiter.
§ 3 Was ist bei Erleben des Rentenbeginns versi-                                                                         Dabei muss jedoch eine nach § 10a und Abschnitt XI
chert?                                                      § 4 Was ist bei Tod vor Rentenbeginn versichert?             EStG gewährte Förderung zurückgezahlt werden
                                                                                                                         (schädliche Verwendung). Wird die Altersrente an den
(1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Ren-     (1) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, so
                                                                                                                         Ehegatten, den Lebenspartner oder den Lebensgefähr-
tenbeginn, zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats       zahlen wir nach der festgelegten Rangfolge an die be-
                                                                                                                         ten weitergezahlt und stirbt auch dieser noch während
eine Altersrente, solange die versicherte Person lebt.      zugsberechtigten Hinterbliebenen (§ 8) aus dem Todes-
                                                                                                                         der mitversicherten Rentengarantiezeit, so wird die Al-
                                                            fallkapital ab dem auf den Tod folgenden Monatsersten
(2) Die Höhe der Altersrente entspricht dem höheren                                                                      tersrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an Kin-
                                                            eine nach den allgemein anerkannten Regeln der Versi-
Wert aus der im Versicherungsschein genannten Ga-                                                                        der der versicherten Person unter Beachtung der in § 8
                                                            cherungsmathematik berechnete Rente. Das Todesfall-
rantierente und der zum Rentenbeginn aus dem Ver-                                                                        Absatz 2 für Kinder getroffenen Regelungen weiterge-
                                                            kapital entspricht dem dann vorhandenen Vertragsgut-
tragsguthaben, mindestens jedoch aus dem Garantie-                                                                       zahlt.
                                                            haben zzgl. Gesamtschlussgewinnbeteiligung (§ 12 Ab-
kapital gebildeten versicherten Rente (§ 2 Absatz 1).
                                                            satz 3) und ist mindestens so hoch wie in der Kundenin-      (3) Wir zahlen an den hierfür Anspruchsberechtigten
(3) Die Rente kann während des Rentenbezuges zum            formation genannt.                                           (§ 8 Absatz 3) ein Sterbegeld,
Versicherungsstichtag (Beginn eines Versicherungsjah-
                                                            (2) Wir zahlen diese Rente, solange die bezugsberech-        a) wenn bei Tod der versicherten Person keine bezugs-
res) steigen; eine fallende Rente während des Renten-
                                                            tigte Person lebt, bei Kindern jedoch längstens bis zum      berechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind,
bezugs ist bei Verrentungsform KR (§ 15 Absatz 2) tarif-
                                                            Erreichen der in § 8 Absatz 2 genannten Altersgrenzen.
lich ausgeschlossen. Die möglichen Steigerungen en-                                                                      b) wenn die Altersente bis zum Ablauf der vereinbarten
den mit dem Versicherungsstichtag, an dem die versi-        (3) Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und wird eine     Rentengarantiezeit an einen Hinterbliebenen weiterge-
cherte Person das rechnungsmäßige Alter von 120 Jah-        Rente an einen Bezugsberechtigten des ersten Ranges          zahlt werden soll und diese Person vor Ablauf der Ren-
ren erreicht.                                               gezahlt, gelten bei Tod des Bezugsberechtigten inner-        tengarantiezeit stirbt, ohne dass ein weiterer bezugsbe-
                                                            halb der Rentengarantiezeit § 5 Absätze 2 und 4 ent-         rechtigter Hinterbliebener vorhanden ist.
Die möglichen Steigerungen sind wesentlich abhängig
                                                            sprechend.
von den gewährten Überschüssen ab Rentenbeginn                                                                           In diesen Fällen ist das Sterbegeld das auf 8.000 EUR
(vgl. § 15).                                                (4) Kleinbetragsrenten können nach § 3 Absatz 4 abge-        begrenzte nach den allgemein anerkannten Regeln der
                                                            funden werden.                                               Versicherungsma-thematik berechnete Deckungskapital
Je mehr Überschüsse ab Rentenbeginn zugeteilt wer-
                                                                                                                         der Leistungen für die restliche Rentengarantiezeit zum
den können, desto größer sind die möglichen zukünfti-       (5) Die Renten werden zu den gleichen Rentenzah-
                                                                                                                         Zeitpunkt der Zahlung des Sterbegeldes inklusive mög-
gen Steigerungen.                                           lungsterminen gezahlt, die für die Altersrente vereinbart
                                                                                                                         licher Leistungen aus der Überschussbeteiligung ge-
                                                            sind.
                                                                                                                         mäß § 15.
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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(4) Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Ren-     auf einen späteren Monatsersten hinauszuschieben,          - der Lebensgefährte, mit dem die versicherte Person in
tengarantiezeit, wird keine Leistung mehr fällig. Die      längstens jedoch auf den Versicherungsstichtag des         einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, sofern
Zahlung der Altersrente endet und die Versicherung er-     Jahres, in dem die versicherte Person das 75. Lebens-      die Lebensgemeinschaft die Voraussetzungen nach § 8
lischt.                                                    jahr vollendet. Der Versicherungsstichtag ist der Beginn   Absatz 2 erfüllt.
                                                           eines jeden Versicherungsjahres. Das Kapitalwahlrecht
(5) Haben Sie sich für die Zahlung des Todesfallkapitals                                                              Die mitversicherte Person ist mit Namen, Geburtsdatum
                                                           gemäß § 3 Absatz 5 darf jedoch noch nicht ausgeübt
entschieden, wird bei Tod der versicherten Person das                                                                 und Wohnsitz anzugeben. Bei nicht ehelichen Lebens-
                                                           worden sein. Der Antrag ist im letzten Versicherungs-
Todesfallkapital standardmäßig in Form einer Rente oh-                                                                gefährten ist die Benennung gemäß gesondertem For-
                                                           jahr bis einen Monat vor Rentenbeginn zu stellen. Endet
ne Rentengarantiezeit nach der festgelegten Rangfolge                                                                 mular "Erklärung zum Bezugsrecht für die Todesfallleis-
                                                           die Prämienzahlungsdauer vor dem vereinbarten Ren-
an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.                                                                 tung" erforderlich, sofern die Benennung nicht bereits
                                                           tenbeginn, so ist der Antrag auf prämienpflichtiges Hin-
Die Rente berechnen wir nach anerkannten Regeln der                                                                   vorliegt.
                                                           ausschieben des Rentenbeginns abweichend bis einen
Versicherungsmathematik. Im Zeitpunkt des Todes ha-
                                                           Monat vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer zu stellen.      (7) Gehört die mitversicherte Person aufgrund von Ehe-
ben die Hinterbliebenen ein Kapitalwahlrecht. Das To-
                                                                                                                      scheidung bzw. Aufhebung der eingetragenen Le-
desfallkapital ist mindestens so hoch wie in der Kunden-   Die Höhe der versicherten Rente zum neuen Rentenbe-
                                                                                                                      benspartnerschaft bzw. Beendigung der nicht ehelichen
information genannt. Bei Ausübung des Kapitalwahl-         ginn berechnet sich aus dem Vertragsguthaben gemäß
                                                                                                                      Lebensgemeinschaft vor Fälligkeit der Überlebensrente
rechts muss eine nach § 10a und Abschnitt XI EStG ge-      § 2 Absatz 1 mit den maßgebenden Kalkulationsgrund-
                                                                                                                      nicht mehr zu den bezugsberechtigten Hinterbliebenen
währte Förderung zurückgezahlt werden (schädliche          lagen gemäß § 2 Absatz 6. Bei einem prämienpflichti-
                                                                                                                      (§ 8 Absatz 2), ist uns dies unverzüglich anzuzeigen.
Verwendung). Dies reduziert den Auszahlungsbetrag          gen Hinausschieben des Rentenbeginns erhöhen sich
                                                                                                                      Grundsätzlich bleibt die Versicherung der Überlebens-
(§ 26).                                                    die Garantierente und das Garantiekapital. Über die Er-
                                                                                                                      rente bestehen. Bei Tod der versicherten Person wird
                                                           höhung werden wir Sie zum Zeitpunkt des Hinausschie-
                                                                                                                      die Überlebensrente auf das Leben der dann bezugsbe-
§ 6 Was können Sie bis zum Rentenbeginn verän-             bens informieren.
                                                                                                                      rechtigten Person nach den allgemein anerkannten Re-
dern?
                                                           Die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer einer        geln der Versicherungsmathematik neu berechnet. Ist
(1) Sie können bis zum vereinbarten Rentenbeginn eine      eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Versi-       die neu berechnete Überlebensrente eine Kleinbetrags-
oder ggf. mehrere der folgenden Änderungen vorneh-         cherung sowie die vereinbarten Rentenzahlungstermine       rente können wir diese gemäß § 3 Absatz 4 abfinden.
men:                                                       und die damit verbundenen Stichtage (§ 15) bleiben
                                                                                                                      Bei einer Ehescheidung bzw. Aufhebung der eingetra-
                                                           vom Hinausschieben des Rentenbeginns unberührt.
a) Vorverlegen des Rentenbeginns (Absatz 2),                                                                          genen Lebenspartnerschaft kann jedoch auf Antrag in
                                                           Das Enddatum einer eventuell vereinbarten Rentenga-
                                                                                                                      Textform der auf die Anwartschaft auf Überlebensrente
b) Hinausschieben des Rentenbeginns (Absatz 3),            rantiezeit wird nicht verändert.
                                                                                                                      entfallende Anteil des Deckungskapitals der Versiche-
c) Änderung der Rentengarantiezeit (Absatz 4),             (4) Falls eine Rentengarantiezeit (§ 5 Absatz 2) verein-   rung zum Zeitpunkt der Ehescheidung bzw. Aufhebung
                                                           bart wurde, kann diese mit einer Frist von einem Monat     der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Erhöhung
d) Einschluss einer Überlebensrente (Absätze 5 bis 9),
                                                           bis zum Rentenbeginn innerhalb der folgenden Grenzen       der Altersrente verwendet werden, wodurch die Versi-
e) Änderung der steuerlichen Förderung (Absatz 10).        festgesetzt werden. Die Rentengarantiezeit muss min-       cherung der Überlebensrente erlischt.
                                                           destens fünf Jahre betragen. Sie endet jedoch spätes-
Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Änderungs-                                                               (8) Nach dem Tode der versicherten Person zahlen wir
                                                           tens in dem Jahr, in dem die versicherte Person das 90.
wunsch unter Beachtung der nachfolgenden Regelun-                                                                     die Überlebensrente erstmals zu dem Rentenzahlungs-
                                                           Lebensjahr vollendet.
gen in Textform mitteilen.                                                                                            termin, der auf den Tod der versicherten Person folgt,
                                                           Das hat zur Folge, dass im Falle einer Verlängerung der    solange die bezugsberechtigte Person lebt und zu den
(2) Die versicherte Person hat unter den Voraussetzun-
                                                           Rentengarantiezeit zu den vereinbarten Rentenzah-          Hinterbliebenen im Sinne des § 8 Absatz 2 gehört.
gen des § 6 BetrAVG das Recht, auf Antrag in Textform
                                                           lungsterminen eine niedrigere Garantierente gezahlt
die Versicherungsleistung vorzeitig in Anspruch zu neh-                                                               (9) Stirbt die mitversicherte Person vor der versicherten
                                                           wird, im Falle der Verkürzung erhöht sich die Garantie-
men, wenn sie die Altersrente aus der gesetzlichen                                                                    Person, erlischt die Versicherung der Überlebensrente.
                                                           rente.
Rentenversicherung vorzeitig, d. h. vor Vollendung des                                                                Eine Leistungspflicht aus der Versicherung der Überle-
hierfür gesetzlich festgelegten Lebensjahres, als Voll-    Die Höhe der versicherten Rente berechnet sich gemäß       bensrente entsteht in diesem Fall nicht.
rente in Anspruch nimmt. Wird anstelle einer Rente aus     § 2 Absatz 1 unter Beachtung der geänderten Renten-
                                                                                                                      (10) Die versicherte Person kann gemäß § 1a Absatz 3
der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente aus         garantiezeit.
                                                                                                                      BetrAVG gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass sie
einem berufsständischen Versorgungswerk bezogen
                                                           (5) Die versicherte Person hat das Recht, für die Ren-     für den arbeitnehmerfinanzierten Teil der Prämie, der
oder liegt eine anderweitige Befreiung von der gesetzli-
                                                           tenbezugszeit auf das Leben einer zu benennenden           nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wird, für die Zukunft
chen Rentenversicherung vor, können die vorstehenden
                                                           mitversicherten Person eine Überlebensrente einzu-         ganz oder teilweise auf diese Steuerfreiheit verzichtet,
Regelungen analog angewendet werden, sofern eine
                                                           schließen. Hierzu ist keine Gesundheitsprüfung erfor-      um dafür die Förderung nach § 10a und Abschnitt XI
entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarung nachge-
                                                           derlich. Der Antrag ist im letzten Versicherungsjahr bis   EStG in Anspruch zu nehmen.
wiesen wird.
                                                           einen Monat vor Rentenbeginn zu stellen.
                                                                                                                      Umgekehrt kann für den Teil der Prämie, der individuell
Das hat zur Folge, dass auf Grund der längeren Ren-
                                                           Eine für die Altersrente vereinbarte Rentengarantiezeit    versteuert wird und für den die Förderung nach § 10a
tenbezugsdauer und der ggf. kürzeren Prämienzah-
                                                           bzw. das Todesfallkapital entfallen bei Einschluss der     und Abschnitt XI EStG in Anspruch genommen wird, er-
lungsdauer zu den vereinbarten Rentenzahlungstermi-
                                                           Überlebensrente. Durch den Einschluss der Überle-          klärt werden, dass diese für die Zukunft ganz oder teil-
nen eine niedrigere Rente gezahlt wird. Diese Rente
                                                           bensrente reduziert sich in der Regel neben der Alters-    weise nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert werden.
berechnet sich aus dem zum Zeitpunkt des vorgezoge-
                                                           rente auch die im Versicherungsschein genannte Ga-
nen Rentenbeginns vorhandenen Vertragsguthaben mit                                                                    Hierbei sind die jeweils gültigen gesetzlichen Förder-
                                                           rantierente. Die Neuberechnung der Garantierente er-
den dann maßgebenden Kalkulationsgrundlagen (§ 2                                                                      grenzen zu berücksichtigen.
                                                           folgt mit den Kalkulationsgrundlagen gemäß § 2 Ab-
Absatz 6), ist jedoch mindestens so hoch wie die vorge-
                                                           satz 7. Für die Neuberechnung der Altersrente gelten       Eine Änderung der steuerlichen Förderart kann nur zu
zogene Garantierente. Zur Berechnung der vorgezoge-
                                                           die Regelungen zur Höhe der Altersrente in § 2 und § 3     einem Prämienfälligkeitstermin erfolgen und muss uns
nen Garantierente steht der garantierte Rückkaufswert,
                                                           sowie § 14 und § 15 entsprechend.                          durch den Arbeitgeber mindestens einen Monat vor
nicht jedoch das in der Kundeninformation genannte
                                                                                                                      Wirksamwerden angezeigt werden.
Garantiekapital zur Verfügung. Sie berechnet sich mit      Die Festlegung der Höhe der Überlebensrente erfolgt in
den Kalkulationsgrundlagen gemäß § 2 Absatz 7.             Prozent der neu berechneten Altersrente, wobei die
                                                                                                                      § 7 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                                                           Überlebensrente nicht höher sein kann als die neu be-
Die vereinbarten Rentenzahlungstermine und die damit                                                                  ausgeschlossen?
                                                           rechnete Altersrente. Weder die neu berechnete Alters-
verbundenen Stichtage (§ 15) bleiben davon unberührt.
                                                           rente noch die Überlebensrente dürfen eine Kleinbe-        Unsere Leistungspflicht besteht unabhängig davon, auf
Die Höhe der vorgezogenen Garantierente können Sie         tragsrente gemäß § 3 Absatz 4 sein, andernfalls erlischt   welcher Ursache der Versicherungsfall beruht und wo
der Kundeninformation entnehmen.                           das Recht auf Einschluss einer Überlebensrente.            er eintritt.
Ab dem vorgezogenen Rentenbeginn werden keine              (6) Als mitversicherte Person kommen in Betracht:
Prämien mehr fällig und eingeschlossene Zusatzversi-                                                                  II. Leistungsauszahlung
                                                           - der Ehegatte, mit dem die versicherte Person bei Ren-
cherungen entfallen. Das Enddatum einer evtl. verein-
                                                           tenbeginn verheiratet ist, oder
barten Rentengarantiezeit bleibt bestehen.                                                                            § 8 Wer erhält die Versicherungsleistung?
                                                           - der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person bei
(3) Sie können zum vereinbarten Rentenbeginn mit uns                                                                  (1) Für die Leistungen im Erlebensfall gilt folgende Be-
                                                           Rentenbeginn in einer eingetragenen Lebenspartner-
vereinbaren, den Rentenbeginn unter den nachfolgen-                                                                   zugsrechtsregelung:
                                                           schaft lebt, oder
den Voraussetzungen prämienfrei oder prämienpflichtig
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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a) Werden die Prämien im Wege der Entgeltumwand-            Berufsausbildung stehen oder diese mangels Ausbil-         Wird anstelle der Todesfallleistung nur ein Sterbegeld
lung (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 BetrAVG) oder durch so ge-         dungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können,        (§ 4 Absatz 6 bzw. § 5 Absatz 3) fällig, so ist von den
nannte Eigenbeiträge der versicherten Person aus ih-        oder behinderte Kinder, die zu diesem Zeitpunkt das 25.    Erben der versicherten Person ein Erbennachweis vor-
rem Nettoeinkommen finanziert, ist die versicherte Per-     Lebensjahr noch nicht vollendet haben.                     zulegen.
son von Beginn der Versicherung an uneingeschränkt
                                                            Das Bezugsrecht endet jedoch spätestens mit Vollen-        (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir not-
unwiderruflich bezugsberechtigt.
                                                            dung des 25. Lebensjahres.                                 wendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche
Ein abweichendes Bezugsrecht kann nicht verfügt wer-                                                                   Erhebungen selbst anstellen.
                                                            Eine Änderung der Rangfolge der Bezugsrechtsrege-
den.
                                                            lung kann nur mit unserer Zustimmung vereinbart wer-       (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt
b) Besteht die Versicherung im Rahmen einer so ge-          den und wird erst wirksam, wenn wir diese schriftlich      derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht.
nannten arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersver-    bestätigt haben. Die Begünstigung anderer als der vor-
                                                                                                                       (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten sinngemäß auch für Leis-
sorgung, ist die versicherte Person unwiderruflich be-      genannten Hinterbliebenen ist aus steuerrechtlichen
                                                                                                                       tungen an Hinterbliebene.
zugsberechtigt unter den Vorbehalten, dass der Arbeit-      Gründen nicht zulässig.
geber alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch
                                                            b) Besteht die Versicherung im Rahmen einer so ge-         § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
nehmen kann, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt
                                                            nannten arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersver-   schein?
des Versicherungsfalles endet, ohne dass die versicher-
                                                            sorgung, gilt Buchstabe a) entsprechend mit der Maß-
te Person eine unverfallbare Anwartschaft im Sinne des                                                                 (1) Den Inhaber des Versicherungsscheines können wir
                                                            gabe, dass das Bezugsrecht unter den für die arbeitge-
Betriebsrentengesetzes erlangt hat, sowie dass der Ar-                                                                 unter Berücksichtigung der in § 8 geregelten Einschrän-
                                                            berfinanzierte Versorgung nach Absatz 1 b) vereinbar-
beitgeber Versicherungsleistungen ganz oder zum Teil                                                                   kungen als berechtigt ansehen, Leistungen aus dem
                                                            ten Vorbehalten steht.
für sich beanspruchen kann, wenn die versicherte Per-                                                                  Versicherungsvertrag in Empfang zu nehmen.
son Handlungen begeht, die dem Arbeitgeber das              (3) Für die Zahlung des Sterbegeldes (§ 4 Absatz 6
                                                                                                                       (2) Wir können verlangen, dass der Inhaber des Versi-
Recht geben, die Versorgungsansprüche zu mindern            bzw. § 5 Absatz 3) gilt folgende Bezugsrechtsregelung:
                                                                                                                       cherungsscheines seine Berechtigung nachweist. In
oder zu entziehen.
                                                            Werden die Prämien im Wege der Entgeltumwandlung           den Fällen des § 8 Absatz 4 brauchen wir den Nach-
Es kann vertraglich vereinbart werden, dass die Be-         (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 BetrAVG) oder durch so genannte        weis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn
zugsrechte unter weiteren Vorbehalten (z. B. für den        Eigenbeiträge der versicherten Person aus ihrem Netto-     uns die Anzeige des bisherigen Berechtigten oder des-
Fall der Wiederheirat des hinterbliebenen Ehegatten)        einkommen finanziert, sind die Erben der versicherten      sen Zustimmung in Textform vorliegt.
gewährt werden, soweit dies den arbeitsrechtlichen Vor-     Person gemäß ihren erbrechtlichen Anteilen uneinge-
schriften bzw. Vereinbarungen entspricht.                   schränkt unwiderruflich bezugsberechtigt.
                                                                                                                       III. Überschussbeteiligung
Es kann vertraglich vereinbart werden, dass das Be-         Besteht die Versicherung im Rahmen einer so genann-
zugsrecht von Beginn an uneingeschränkt unwiderruf-         ten arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversor-    § 11 Wie sind Sie grundsätzlich an den Überschüs-
lich ist.                                                   gung, sind die Erben der versicherten Person gemäß ih-     sen beteiligt?
                                                            ren erbrechtlichen Anteilen unter den für die arbeitge-
(2) Für die Leistungen im Todesfall mit Ausnahme des                                                                   (1) An den vor und nach Rentenbeginn entstehenden
                                                            berfinanzierte Versorgung nach Absatz 1 b) vereinbar-
Sterbegeldes gilt folgende Bezugsrechtsregelung:                                                                       Überschüssen und an den Bewertungsreserven werden
                                                            ten Vorbehalten unwiderruflich bezugsberechtigt.
a) Werden die Prämien im Wege der Entgeltumwand-                                                                       wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
                                                            (4) Die Einräumung, Änderung und der Widerruf eines        § 153 VVG nach folgenden Grundsätzen und Maßstä-
lung (§ 1 Absatz 2 Nr. 3 BetrAVG) oder durch so ge-
                                                            Bezugsrechts sind uns gegenüber nur und erst dann          ben beteiligen.
nannte Eigenbeiträge der versicherten Person aus ih-
                                                            wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
rem Nettoeinkommen finanziert, sind die nachfolgend                                                                    (2) Bei der Prämienkalkulation und bei der Berechnung
                                                            Textform angezeigt worden sind und zu Ihrem Versiche-
genannten Hinterbliebenen der versicherten Person von                                                                  der Rentenhöhe müssen wir vorsichtige Annahmen
                                                            rungsvertrag keine entgegenstehenden Regelungen be-
Beginn der Versicherung an in der nachfolgenden                                                                        über die künftige Entwicklung der Kapitalanlagen (Zin-
                                                            stehen. Der Berechtigte zur Einräumung oder zum Wi-
Rangfolge unter Ausschluss des nachfolgenden Ran-                                                                      sen) und der Kosten sowie - für die Zeit nach Beginn
                                                            derruf eines Bezugsrechts ist im Regelfall der Versiche-
ges uneingeschränkt unwiderruflich bezugsberechtigt:                                                                   der Rentenzahlung - des Risikoverlaufs zu Grunde le-
                                                            rungsnehmer; soweit ein unwiderrufliches Bezugsrecht
1. der Ehegatte, mit dem die versicherte Person im Zeit-    besteht, bedarf dessen Widerruf oder Änderung der Zu-      gen, damit wir jederzeit die garantierten Leistungen er-
punkt ihres Todes in gültiger Ehe verheiratet ist; bzw.     stimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten. Bei        bringen können. Aus dem Unterschied zwischen den
der Lebenspartner der versicherten Person, mit dem die      Änderungen des Bezugsrechts ist Absatz 2 a) zu be-         tatsächlichen und den bei der Prämienkalkulation bzw.
versicherte Person im Zeitpunkt ihres Todes in einer        achten.                                                    Berechnung der Rentenhöhe angenommenen
eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt; bzw. in Einzel-                                                                a) Aufwendungen für Versicherungsfälle (Risikoergeb-
                                                            Die Form des Bezugsrechts und die Person des Be-
fällen der Lebensgefährte der versicherten Person, mit                                                                 nis),
                                                            zugsberechtigten werden in einem Nachtrag zum Versi-
dem die versicherte Person im Zeitpunkt ihres Todes in
                                                            cherungsschein dokumentiert. Die Bezugsrechtsrege-         b) Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Kos-
einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt (Anhalts-
                                                            lung ist unabhängig von dem Nachtrag wirksam.              tenergebnis),
punkte hierfür sind eine in Textform bestätigte Kenntnis-
nahme der in Aussicht gestellten Hinterbliebenenversor-     (5) Die Abtretung, Verpfändung oder Beleihung jegli-       c) Nettoerträgen der Kapitalanlagen (Zinsergebnis)
gung durch den begünstigten Lebensgefährten, eine           cher Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungs-
gemeinsame Wohnsitznahme und Haushaltsführung               vertrag ist ausgeschlossen.                                können Überschüsse entstehen. Die einzelnen Ergeb-
oder zivilrechtliche Unterhaltspflichten der versicherten                                                              nisse können auch negativ sein. In Summe können die
                                                            (6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangs-         zugeteilten Gewinne allerdings nicht negativ sein (§ 12
Person gegenüber dem Lebensgefährten); das Bezugs-
                                                            berechtigten auf das von ihm angegebene Konto auf          und § 15).
recht des Lebensgefährten ist nur bei namentlicher Be-
                                                            seine Kosten und Gefahr.
nennung gemäß gesondertem Formular "Erklärung zum                                                                      Ob und in welcher Höhe Überschüsse entstehen, hängt
Bezugsrecht für die Todesfallleistung" wirksam und gilt                                                                von vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar
                                                            § 9 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
nur, solange die nicht eheliche Lebensgemeinschaft be-                                                                 und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der
                                                            wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird?
steht bzw. die oben genannten Voraussetzungen erfüllt                                                                  künftigen Überschussbeteiligung kann also von uns
werden; der Arbeitgeber ermächtigt die versicherte Per-     (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen      nicht garantiert werden.
son zur Benennung des Lebensgefährten als Begüns-           wir gegen Vorlage des Versicherungsscheines und ei-
tigten;                                                     nes amtlichen Zeugnisses über den Tag der Geburt der       (3) Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des
                                                            versicherten Person sowie der Auskunft nach § 28. Zu-      Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen
2. die leiblichen, ehelichen und die ihnen gesetzlich                                                                  unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresab-
                                                            sätzlich können wir auch den Nachweis der letzten Prä-
gleichgestellten Kinder der versicherten Person (nicht                                                                 schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
                                                            mienzahlung verlangen.
eheliche Kinder männlicher Versicherter nur mit aner-                                                                  geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei-
kannter oder festgestellter Vaterschaft) im Sinne des       (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches       chen.
§ 32 Absatz 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG zu gleichen     Zeugnis darüber verlangen, dass die versicherte Person
Teilen; dies sind im Wesentlichen Kinder, die im Zeit-      noch lebt.                                                 An den sich daraus ergebenden Überschüssen werden
punkt des Todes der versicherten Person das 18. Le-                                                                    die Versicherungsnehmer auf der Grundlage der Ver-
                                                            (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüg-      ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der
bensjahr noch nicht vollendet haben, die zu diesem
                                                            lich anzuzeigen. Außer den in Absatz 1 genannten Un-       Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)
Zeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
                                                            terlagen ist uns eine amtliche, Geburtsdatum und Ge-       angemessen beteiligt.
ben und arbeitslos sind, die zu diesem Zeitpunkt das
                                                            burtsort enthaltende Sterbeurkunde einzureichen.
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in einer
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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(4) Die verschiedenen Versicherungsarten (wie z. B. Ri-     (10) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüs-    (4) Im Vergleich zum Vormonat ist bis zum Rentenbe-
siko-, Renten-, Kapitalversicherungen) tragen unter-        sen desjenigen Gewinnverbands, der in Ihrem Versi-         ginn das Absinken eines einmal erreichten Vertragsgut-
schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb            cherungsschein genannt ist (Gewinnanteile). Die Mittel     habens ausgeschlossen. Dies gilt nicht falls während ei-
gleichartige Versicherungen zu Gewinnverbänden zu-          für die Gewinnanteile werden bei der Direktgutschrift      ner Prämienpause dem Vertragsguthaben die Prämien
sammengefasst. Gewinnverbände bilden wir beispiels-         aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres finanziert, an-       für eine eventuell eingeschlossene Prämienbefreiung
weise, um das versicherte Risiko zu berücksichtigen.        sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung        bei Berufsunfähigkeit entnommen werden (§ 22 Ab-
Die Verteilung des Überschusses für die Versicherungs-      entnommen. Die Höhe der Gewinnanteilsätze wird je-         satz 3).
nehmer auf die einzelnen Gewinnverbände (ggf. kön-          des Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vor-
nen auch mehrere zusammengefasst werden) orientiert         schlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir ver-   § 14 Wie berechnet sich Ihre Rente zum Rentenbe-
sich daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entste-         öffentlichen die Gewinnanteilsätze in unserem Ge-          ginn?
hung beigetragen haben. Den Überschuss führen wir           schäftsbericht.
                                                                                                                       (1) Mit einer Frist von einem Monat vor der Fälligkeit der
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
                                                            Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit an-      ersten Rente kann der Arbeitgeber eine der folgenden
er nicht in Form der so genannten Direktgutschrift be-
                                                            fordern.                                                   Verrentungsformen wählen, die für die gesamte Be-
reits unmittelbar den überschussberechtigten Versiche-
                                                                                                                       zugszeit der Altersrente gilt; das Wahlrecht kann auch
rungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstellung dient        (11) Die Gewinnanteile ergeben sich aus der Multiplika-
                                                                                                                       dann nur durch den Arbeitgeber ausgeübt werden,
dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf abzu-              tion von Gewinnanteilsätzen mit bestimmten Bezugs-
                                                                                                                       wenn der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer gewor-
schwächen. Die Verwendung der der Rückstellung für          größen.
                                                                                                                       den ist. Wir werden den Arbeitgeber rechtzeitig über
Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge richtet
                                                            Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Gewinnantei-        diese Wahlmöglichkeit informieren. Soweit der Arbeitge-
sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung.
                                                            len, den Bezugsgrößen und zur Verwendung der Ge-           ber vor Fälligkeit der ersten Rente keine Entscheidung
Gemäß § 140 Absatz 1 VAG darf diese Rückstellung
                                                            winnanteile vor und ab Rentenbeginn enthalten die Pa-      über die Verrentungsform trifft, gilt die Verrentungsform
grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
                                                            ragraphen § 12, § 14 und § 15.                             KR als vereinbart.
Versicherungsnehmer verwendet werden; mit Zustim-
mung der Aufsichtsbehörde ist auch eine anderweitige                                                                   (2) Bei der Verrentungsform KR werden bei Beginn der
                                                            § 12 Wie sind Sie an den Überschüssen vor Renten-
Verwendung (derzeit z. B. zur Abwendung eines dro-                                                                     Altersrente die Schlussgewinnbeteiligung und die Ihrem
                                                            beginn beteiligt?
henden Notstandes im Interesse der Versicherungsneh-                                                                   Vertrag zugeteilten Bewertungsreserven zunächst dem
mer, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste auf            (1) In dem vorangehenden Paragraphen haben wir be-         Vertragsguthaben zugeführt (Gesamtkapital). Anschlie-
Grund von allgemeinen Änderungen der Verhältnisse           schrieben, welche Arten von Überschüssen wann ent-         ßend wird aus diesem Gesamtkapital, zum vereinbarten
oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung, sofern          stehen können (Zins-, Risiko- und Kostenergebnis) und      Rentenbeginn mindestens aus dem Garantiekapital, die
die Kalkulationsgrundlagen auf Grund einer unvorher-        wodurch deren Höhe beeinflusst wird.                       versicherte Rente nach den zum Zeitpunkt des Renten-
sehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der                                                                    beginns maßgebenden Kalkulationsgrundlagen berech-
                                                            Vor Rentenbeginn können positive Zinsgewinne in Pro-
Verhältnisse angepasst werden müssen) möglich.                                                                         net (§ 2 Absätze 1 und 6). Die Schlussgewinnbeteili-
                                                            zent des Vertragsguthabens sowie des Wertes der Ge-
                                                                                                                       gung und die Bewertungsreserven werden damit voll-
(5) Die Versicherungsnehmer werden bei Vertragsbeen-        samtschlussgewinnbeteiligung anfallen. Evtl. auftreten-
                                                                                                                       ständig bei der Berechnung der versicherten Rente be-
digung bzw. Rentenbeginn sowie während eines Ren-           de Kostengewinne oder -verluste werden bei der Fest-
                                                                                                                       rücksichtigt.
tenbezugs an den Bewertungsreserven, die nach auf-          setzung der Zinsgewinnanteile berücksichtigt.
sichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der                                                                 (3) Bei der Verrentungsform KS können die Schlussge-
                                                            (2) Wir werden diese Gewinne zum Ende eines jeden
Verträge zu berücksichtigen sind, gemäß § 153 VVG                                                                      winnbeteiligung und die Ihrem Vertrag zugeteilten Be-
                                                            Versicherungsmonats zum einen für die Zuteilung als
beteiligt.                                                                                                             wertungsreserven zur Bildung eines Rentengewinnan-
                                                            laufende Gewinnanteile und zum anderen für die Zufüh-
                                                                                                                       teils verwendet werden, der zusätzlich zu der in § 2 Ab-
(6) Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und        rung zur Gesamtschlussgewinnbeteiligung vorsehen.
                                                                                                                       satz 1 beschriebenen versicherten Rente fällig wird. Die
dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapital-        Die laufenden Gewinnanteile werden Ihrem Vertrags-
                                                                                                                       Höhe des Rentengewinnanteils richtet sich nach den
märkten auszugleichen.                                      guthaben monatlich gutgeschrieben.
                                                                                                                       zum Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebenden Kal-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert            (3) Als Gesamtschlussgewinnbeteiligung bezeichnen          kulationsgrundlagen (§ 2 Absatz 6). Der Rentengewinn-
unserer Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem         wir die Summe aus Schlussgewinnbeteiligung und Min-        anteil kann sich aus der Verwendung der laufenden Ge-
diese Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind.        destbeteiligung an den Bewertungsreserven (§ 11 Ab-        winnanteile ab Rentenbeginn (§ 15) erhöhen. Der Ren-
                                                            satz 7)                                                    tengewinnanteil ist nur für ein Versicherungsjahr garan-
(7) Die Höhe der Bewertungsreserven ist vom Kapital-
                                                                                                                       tiert. Soweit sich die maßgebenden Kalkulationsgrund-
markt abhängig und unterliegt Schwankungen. Zum             Die Gesamtschlussgewinnbeteiligung steht zur De-
                                                                                                                       lagen ändern und wir dabei feststellen, dass unter Zu-
Ausgleich kann Ihrem Vertrag eine Mindestbeteiligung        ckung von Schwankungen im Zins-, Risiko- und Kosten-
                                                                                                                       grundelegung der jeweils für Ihren Vertrag geltenden
an den Bewertungsreserven gewährt werden, die ggf.          verlauf zur Verfügung. Ihre Höhe kann daher schwan-
                                                                                                                       Kalkulationsgrundlagen die Deckungsrückstellungen zur
unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Bewer-            ken.
                                                                                                                       Finanzierung der versicherten Rente nicht ausreichen,
tungsreserven fällig wird. Die Mindestbeteiligung ist Be-
                                                            Die Gesamtschlussgewinnbeteiligung wird separat vom        können die erforderlichen weiteren Deckungsrückstel-
standteil der Gesamtschlussgewinnbeteiligung (§ 12
                                                            Vertragsguthaben geführt. Ansprüche im Hinblick auf        lungen aus dem für den Rentengewinnanteil vorhande-
Absatz 3).
                                                            die Gesamtschlussgewinnbeteiligung bestehen nur in         nen Kapital entnommen werden.
Die Höhe der Mindestbeteiligung wird jedes Jahr vom         den in § 4 und § 23 geregelten Fällen in dort beschrie-
                                                                                                                       Dementsprechend kann sich auch der Rentengewinn-
Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des             bener Art, Weise und Umfang.
                                                                                                                       anteil ermäßigen oder sogar ganz entfallen. In diesem
Verantwortlichen Aktuars festgelegt und in unserem Ge-
                                                                                                                       Umfang tragen Sie als Versicherungsnehmer das Risiko
schäftsbericht veröffentlicht. Übersteigt die bei Beendi-   § 13 Wie entwickelt sich das Vertragsguthaben vor
                                                                                                                       für eine Änderung der Kalkulationsgrundlagen. Im Übri-
gung Ihres Vertrages auf Ihren Vertrag entfallende Be-      Rentenbeginn auf Grund von Zuführungen und Ent-
                                                                                                                       gen tragen wir dieses Risiko. Die Höhe der versicherten
teiligung an den Bewertungsreserven die Mindestbeteili-     nahmen?
                                                                                                                       Rente gemäß § 2 Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.
gung, so wird lediglich die Differenz zusätzlich zur Min-
                                                            (1) Gutschriften und Belastungen (Absatz 2) erhöhen
destbeteiligung fällig.                                                                                                (4) Zur Bestimmung des Rentengewinnanteils bei der
                                                            bzw. reduzieren Ihr Vertragsguthaben.
                                                                                                                       Verrentungsform KS wird aus dem Gesamtkapital, zum
(8) Die Höhe der Bewertungsreserven wird zu monatli-
                                                            (2) Von Ihrer Prämie, jeder Sonderzahlung (§ 17 Ab-        vereinbarten Rentenbeginn mindestens aus dem Ga-
chen Stichtagen ermittelt, die für jeweils ein Kalender-
                                                            satz 1) und jeder staatlichen Zulage (§ 25) wird zu-       rantiekapital, eine Rente gebildet. Die Berechnung der
jahr im Voraus festgelegt werden. Welcher Stichtag für
                                                            nächst der zur Deckung von Kosten bestimmte Betrag         Rente erfolgt mit den zum Rentenbeginn maßgebenden
Ihren Vertrag maßgeblich ist, hängt unter anderem vom
                                                            abgezogen. Bei diesem Betrag handelt es sich um die        Kalkulationsgrundlagen (§ 2 Absatz 6) nach den allge-
Zeitpunkt der Beendigung und vom Beendigungsgrund
                                                            in der Kundeninformation genannte Rate zur Tilgung         mein anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
(z. B. Kündigung, Leistungsfall) ab.
                                                            der ebenfalls dort genannten insgesamt anfallenden Ab-     tik. Dabei werden erwartete zukünftige laufende Ge-
Die Höhe der Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag          schluss- und Vertriebskosten sowie um einen Teil der       winnanteile berücksichtigt. Der Rentengewinnanteil ist
sowie die maßgeblichen Stichtage für die Ermittlung der     Verwaltungskosten (§ 18). Den jeweils verbleibenden        die Differenz aus dieser Gesamtrente einerseits und der
Bewertungsreserven werden im Geschäftsbericht veröf-        Betrag (investierte Prämie) führen wir Ihrem Vertrags-     versicherten Rente (§ 2 Absatz 1) andererseits. Haben
fentlicht, den Sie jederzeit bei uns anfordern können.      guthaben zu.                                               sich die zum Rentenbeginn maßgebenden Kalkulations-
                                                                                                                       grundlagen im Vergleich zu den bei Vertragsbeginn gül-
(9) Während des Rentenbezugs erfolgt die Beteiligung        (3) Den verbleibenden Teil der Verwaltungskosten ent-
                                                                                                                       tigen Kalkulationsgrundlagen verschlechtert, kann diese
an den Bewertungsreserven entsprechend den Rege-            nehmen wir monatlich dem Vertragsguthaben.
                                                                                                                       Differenz auch negativ sein. In diesem Fall gibt es kei-
lungen, die vertraglich für die Verwendung der Über-
                                                                                                                       nen Rentengewinnanteil aus der Schlussgewinnbeteili-
schüsse vereinbart wurden.
Vertragsvorschlag
D. Versicherungsbedingungen
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gung und den Bewertungsreserven und sowohl der             (2) Die Prämie müssen Sie wie vertraglich vereinbart zu      Berechnung der Erhöhung der garantierten Leistungen
Wert der Schlussgewinnbeteiligung als auch die Bewer-      Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die          geänderte Annahmen über Kapitalerträge (Rechnungs-
tungsreserven werden zur Finanzierung der versicher-       Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Prä-        zins) und Risikoverlauf (Sterblichkeit) zugrunde legen.
ten Rente verwendet.                                       mienzahlweise.                                               Die in der Kundeninformation vereinbarten Kosten blei-
                                                                                                                        ben unverändert.
Bei Verrentungsform KS beziehen wir bereits zum Ren-       (3) Zahlungen der Prämie an uns können nur wirksam
tenbeginn einen Teil der von uns erwarteten zukünfti-      auf ein von uns benanntes Konto entrichtet werden. Ein       (4) Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen
gen laufenden Gewinnanteile bei der Berechnung der         Versicherungsvermittler ist nicht zur Entgegennahme          ändern sich durch eine Sonderzahlung nicht.
Gesamtrente ein. Dabei berücksichtigen wir bei der Be-     von Zahlungen bevollmächtigt.
                                                                                                                        (5) Die zum Zeitpunkt der Sonderzahlung festgelegte
rechnung den uns aus dieser Vorfinanzierung entste-
                                                           (4) Die Übermittlung der Prämien erfolgt auf Ihre Gefahr     Aufteilung der Prämie auf die Förderarten gilt auch für
henden Zins- und Risikoaufwand.
                                                           und Ihre Kosten.                                             die Sonderzahlung. Alternativ können Sie im Zeitpunkt
                                                                                                                        der Sonderzahlung eine andere steuerliche Förderung
§ 15 Welche Besonderheiten gelten ab Rentenbe-             (5) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir
                                                                                                                        für die Sonderzahlung festlegen.
ginn?                                                      etwaige Prämienrückstände verrechnen.
                                                                                                                        (6) Im Falle einer Aufhebung der Versicherung durch
(1) Ab Rentenbeginn werden wir Ihrer Versicherung          (6) Sie können auf Antrag zum nächsten Prämienfällig-
                                                                                                                        Rücktritt oder Anfechtung wegen Verletzung der in § 19
zum Ende eines jeden Versicherungsmonats Zinsge-           keitstermin Ihre laufende Prämie erhöhen. Die Jahres-
                                                                                                                        VVG beschriebenen vorvertraglichen Anzeigepflicht
winne in Prozent des Deckungskapitals für die versi-       prämie darf dabei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
                                                                                                                        können Sie eine Rückzahlung der Sonderzahlungen
cherte Leistung als Gewinnanteile zuteilen.                in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) zuzüg-
                                                                                                                        nicht verlangen. In diesem Fall erhalten Sie den Rück-
                                                           lich 2.100 EUR nicht übersteigen.
Evtl. auftretende Risikogewinne oder -verluste sowie                                                                    kaufswert nach Abzug des Stornoabschlags (§ 23 Ab-
Kostengewinne oder -verluste werden bei der Festset-       Sofern eine Berufsunfähigkeits-Versicherung einge-           satz 5). Im Falle von geleisteten Sonderzahlungen nach
zung der Zinsgewinnanteile berücksichtigt.                 schlossen ist, nehmen wir eine Gesundheitsprüfung vor.       dem Termin der Kündigung (§ 23) oder bei verspäteter
                                                           Außerdem darf der Versicherungsfall gemäß Paragraph          Einzahlung im Monat vor Rentenbeginn werden wir die-
(2) Bei Verrentungsform KR werden die Gewinnanteile
                                                           "Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun-         se erstatten; einen weiteren Betrag können Sie nicht
dem Gesamtkapital (§ 14 Absatz 2) gutgeschrieben. Zu
                                                           gen?" der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfä-         verlangen.
jedem auf den Rentenbeginn folgenden Stichtag (Be-
                                                           higkeits-Zusatzversicherung nicht eingetreten sein.
ginn eines Versicherungsjahres) wird eine Rente nach
                                                                                                                        § 18 Welche Kosten sind bei der Kalkulation Ihrer
den allgemein anerkannten Regeln der Versicherungs-        Für die Berechnung der erhöhten Versicherungsleistung
                                                                                                                        Versicherung berücksichtigt?
mathematik mit den dann maßgebenden Kalkulations-          der Hauptversicherung gelten die Bestimmungen von
grundlagen aus dem Gesamtkapital berechnet. Ist die        § 17 Absatz 3 entsprechend.                                  (1) Die Kalkulation einer Versicherung geschieht unter
so neu ermittelte Rente höher als die bisher gezahlte                                                                   Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Vielzahl von
                                                           Für die Berechnung der erhöhten Versicherungsleistung
Rente, wird diese neu ermittelte Rente gezahlt. Ande-                                                                   Verträgen, die gleichartige Risiken absichern, gemein-
                                                           der Berufsunfähigkeits-Versicherung verwenden wir die
renfalls wird die bisher gezahlte Rente unverändert wei-                                                                sam verwaltet wird. Kosten werden daher nach für alle
                                                           zum Zeitpunkt der Erhöhung gültigen Kalkulations-
ter gezahlt.                                                                                                            Verträge gleichmäßig geltenden Prinzipien pauschal er-
                                                           grundlagen. Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-
                                                                                                                        hoben.
(3) Bei Verrentungsform KS werden die Gewinnanteile        rente erhöht sich - soweit nichts anderes vereinbart ist -
dem Gesamtkapital (§ 14 Absatz 2) gutgeschrieben. Zu       im gleichen Verhältnis, wie sich die Prämiensumme der        (2) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen
jedem auf den Rentenbeginn folgenden Stichtag (Be-         Hauptversicherung in Folge der Prämienerhöhung er-           und die laufende Verwaltung des Versicherungsvertra-
ginn eines Versicherungsjahres) wird eine Gesamtrente      höht. Voraussetzung für die Erhöhung der Berufsunfä-         ges entstehen Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten
nach den allgemein anerkannten Regeln der Versiche-        higkeitsrente ist, dass ein Bedarf der versicherten Per-     sowie Verwaltungskosten), die von Ihnen zu tragen
rungsmathematik aus dem Gesamtkapital berechnet,           son besteht. Ein Bedarf besteht nur, sofern zum Zeit-        sind. Diese Kosten sind bereits bei der Tarifkalkulation
wobei erwartete zukünftige laufende Gewinnanteile          punkt der Erhöhung die im Falle der Berufs- oder Er-         berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
(§ 14 Absatz 4) berücksichtigt werden. Der Rentenge-       werbsunfähigkeit für die versicherte Person insgesamt        Rechnung gestellt.
winnanteil ist die Differenz aus der so neu ermittelten    zu erwartenden Leistungen in einem angemessenen
                                                                                                                        Die Höhe und den Verteilungszeitraum der einkalkulier-
Rente und der versicherten Rente gemäß § 3 Absatz 2.       Verhältnis zu dem letzten jährlichen Bruttoeinkommen
                                                                                                                        ten Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Höhe der
Ist diese Differenz negativ, so gibt es keinen Rentenge-   aus beruflicher Tätigkeit der versicherten Person ste-
                                                                                                                        Verwaltungskosten können Sie Abschnitt B.II.1 der Kun-
winnanteil. Bei einer Neufestsetzung der Gewinnanteil-     hen.
                                                                                                                        deninformation entnehmen.
sätze und bei einer Änderung der maßgebenden Kalku-
                                                           Für die Wiederaufnahme der Prämienzahlung nach ei-
lationsgrundlagen kann sich der bis dahin gewährte                                                                      (3) Die Abschluss- und Vertriebskosten umfassen ins-
                                                           ner Prämienfreistellung im Rahmen einer Wiederinkraft-
Rentengewinnanteil erhöhen, ermäßigen oder sogar                                                                        besondere Abschlussprovisionen und Courtagen an die
                                                           setzung gelten die Regelungen von § 21 Absätze 6 und
ganz entfallen.                                                                                                         Versicherungsvermittler und Aufwendungen für die Auf-
                                                           7.
                                                                                                                        nahme des Versicherungsvertrages in den Versiche-
(4) Die Verrentungsform KS hat standardmäßig bei
                                                                                                                        rungsbestand.
Rentenbeginn den höheren Auszahlungsbetrag, die all-       § 17 Welche Besonderheiten gelten bei Sonderzah-
jährlichen Steigerungen bei Verrentungsform KS fallen      lungen?                                                      (4) Die Verwaltungskosten umfassen insbesondere die
in der Regel niedriger aus als bei Verrentungsform KR.                                                                  Aufwendungen für die laufende Bearbeitung Ihres Ver-
                                                           (1) Sie können bis einen Monat vor Beginn der Renten-
Da sich der Rentengewinnanteil bei der Verrentungs-                                                                     sicherungsvertrages, für die technische Bestandsfüh-
                                                           zahlung Sonderzahlungen leisten.
form KS reduzieren oder ganz entfallen kann, kann die                                                                   rung, ggf. für laufende Provisionszahlungen und die
Gesamtrente nach Verrentungsform KS niedriger sein         (2) Eine Sonderzahlung kann zu jedem Monatsersten            jährliche schriftliche Information.
als bei der Verrentungsform KR.                            erfolgen und muss bis zu diesem Zeitpunkt auf unserem
                                                                                                                        Die Verwaltungskosten werden, soweit sie nicht mit der
                                                           Konto eingegangen sein. Falls die Sonderzahlung ver-
                                                                                                                        Prämie verrechnet werden, dem Vertragsguthaben ent-
                                                           spätet eingezahlt wird, wird sie dem Vertrag zum darauf
IV. Prämienzahlung                                                                                                      nommen.
                                                           folgenden Monatsersten gutgeschrieben.
                                                                                                                        (5) Die Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge,
§ 16 Was haben Sie bei der Prämienzahlung zu be-           (3) Die einzelne Sonderzahlung muss mindestens
                                                                                                                        dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe
achten?                                                    20 EUR betragen. Die Summe der Prämien und Son-
                                                                                                                        Beträge zur Bildung der prämienfreien Versicherungs-
                                                           derzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres darf 8 %
(1) Die Prämien zu Ihrer Versicherung können Sie je                                                                     leistung, für Ihren Rückkaufswert, für das auf einen an-
                                                           der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
nach Vereinbarung durch jährliche, halbjährliche, vier-                                                                 deren Vertrag zu übertragende Kapital und für die Be-
                                                           Rentenversicherung (West) zuzüglich 2.100 EUR nicht
teljährliche oder monatliche Prämienzahlung (laufende                                                                   zugsgrößen der Überschussbeteiligung vorhanden sind.
                                                           übersteigen. Aus Anlass einer Nachdotierung bei ent-
Prämien) entrichten. Sind Zusatzversicherungen einge-      geltfreien Zeiten kann zusätzlich eine Sonderzahlung         (6) Bei einer Prämienfreistellung (§ 21) ändert sich die
schlossen, so hat die Wahl der Prämienzahlweise auch       gemäß den Voraussetzungen und Grenzen des § 3 Nr.            Höhe der Verwaltungskosten. Wir werden Ihnen die Hö-
Auswirkungen auf die Summe der Prämien, die Sie ins-       63 Satz 4 EStG geleistet werden.                             he der ab Prämienfreistellung von uns erhobenen Ver-
gesamt für Ihren Versicherungsschutz bezahlen; das                                                                      waltungskosten mitteilen.
heißt, dass bei gleichen Leistungen der Zusatzversiche-    Die sich aus der Sonderzahlung ergebende Erhöhung
rungen zum Beispiel eine jährliche Prämienzahlweise in     der garantierten Leistungen errechnet sich nach den
                                                                                                                        § 19 Welche anlassbezogenen Kosten stellen wir Ih-
der Summe insgesamt einen geringeren Prämienauf-           zum Zeitpunkt der Gutschrift der Sonderzahlung für Ih-
                                                                                                                        nen gesondert in Rechnung?
wand erfordert als eine monatliche Prämienzahlweise.       ren Vertrag geltenden Kalkulationsgrundlagen für Erhö-
                                                           hungsleistungen. Im Vergleich zu den bei Vertragsbe-         (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Grün-
                                                           ginn gültigen Kalkulationsgrundlagen können wir für die      den ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht
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