Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen
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Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) in der Fassung 01/2021 Ihr Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 50427 Köln www.zurich.de 521331362 2101
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 6 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 21 Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung in der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) 31 Allgemeine Steuerhinweise für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung – Private Vorsorge (Schicht 3) 32 Besondere Hinweise für Rückdeckungsversicherungen 33 Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept 35 Widerrufsbelehrung 40 Information zur Verwendung Ihrer Daten 41 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 44 521331362 2101 Seite 2 von 44
Bundesanstalt für Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent- die Rechtsverordnung über die Informationspflich- schädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie ten bei Versicherungsverträgen regelt die von der 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsneh- 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG mer zu erteilenden Informationen. Die konkreten Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Informationsverpflichtungen können Sie den nach- Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme folgenden Ziffernüberschriften entnehmen. für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind an- Sowohl mit diesen Allgemeinen Hinweisen als auch zugeben. mit den weiteren Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung informieren wir Sie entsprechend den gesetzlichen besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver- Vorgaben über: sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor Lebens- versicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den Siche- das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetra- rungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind die An- gen ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität sprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Person, der gehören insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechts- bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus dem Versiche- form und der Sitz. rungsvertrag begünstigter Personen gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem Sicherungsfonds ange- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hört. Deutzer Allee 1 50679 Köln 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486). insbesondere a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allge- 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem meinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Ver- Tarifbestimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag sicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen anwendbaren Rechts; solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der den Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Anbie- Leistung des Versicherers. ter, wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäft- lich zu tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird. Versicherungsbedingungen. Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä- schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs- verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht ange- andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen geben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Über- gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem prüfung des Preises ermöglichen. Versicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- den Namen eines Vertretungsberechtigten. lichen Vorschlag. Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mög- Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht liche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht Deutzer Allee 1 über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung 50679 Köln gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Benutzung von Fern- 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie kommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätz- Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. lichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsgeschäft. informationsblatt. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an folgende Adresse zu wenden: 521331362 2101 Seite 3 von 44
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versiche- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen rungsvertrags zugrunde legt. Versicherungsbedingungen. Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer 10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung deut- gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits- schen Rechts aus. dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. 17. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag an- wendbare Recht oder über das zuständige Gericht. Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen land Anwendung. Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinforma- Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen tionen mitgeteilt werden sowie die Sprachen, in welchen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit sich der Versicherer verpflichtet, mit Zustimmung des speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan- Versicherungsnehmers die Kommunikation während der kungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Ver- Laufzeit dieses Vertrags zu führen. sicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangen- Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in heit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige deutscher Sprache geführt. Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen helfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen Versicherungsbedingungen. für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzu- weisen, dass die Möglichkeit für den Versicherungsneh- 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson- mer, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt dere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- bleibt. rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll. Wir nehmen verpflichtend an dem für Sie kostenfreien Streit- beilegungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungsscheins Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 080632, zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) teil. Daher können Sie eine Beschwerde an den Versicherungsombudsmann 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- richten. Sie können sich aber auch an die zuständige Aufsichts- rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus- behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de) Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informatio- hiervon unberührt. nen über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hat. 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4 genannten Aufsichtsbehörde. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbraucher- informationen. Bei Fragen und Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag stehen, wenden Sie sich bitte an den 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des Sie betreuenden Vermittler, Berater oder direkt an die Zurich Vertrages. Gruppe Deutschland. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- zu wenden. lichen Vorschlag. 15. die Beendigung des Vertrages, insbesondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 521331362 2101 Seite 4 von 44
Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern der Verordnung über Informationspflichten bei 3 und 4 garantiert sind. Versicherungsverträgen zusätzlich noch über: Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Ab- lichen Vorschlag. schluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Rechnung gestellt werden. Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fonds- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- gebundenen Versicherungen). informationsblatt. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön- 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. lichen Vorschlag. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt- 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung. informationsblatt. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbetei- der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer- hinweisen. ligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der 4. die Rückkaufswerte. Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht- lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Vertrags- der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversiche- guthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorgesehenen rung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine aner- Abzüge, geleistet. Bei den Produkten der Basisversorgung be- kannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu einem handeln wir die Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfrei- Anspruch auf Leistungen aus der hier versicherten Berufsunfä- stellung. Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert higkeits-Zusatz-Versicherung führen. Bei der Krankentagegeld- ausgezahlt wird, ist ausgeschlossen. versicherung kann es aufgrund der abweichenden Begriffe zu Deckungslücken kommen. 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versi- cherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 521331362 2101 Seite 5 von 44
Beitragszahlungspflicht entfällt auch bei einer ggf. eingeschlos- Allgemeine senen Karenzzeit. Die Beitragszahlungspflicht entfällt ab der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf den Eintritt unserer Leis- Versicherungsbedingungen tungspflicht folgt. Endet unsere Leistungspflicht innerhalb eines Beitragszahlungsabschnitts, so sind für den Zeitraum von der für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung Beendigung unserer Leistungspflicht bis zum nächsten Beitrags- fälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge zu zahlen. – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) Medizinische und berufliche Rehabilitations- und Integrationsberatung (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs- Inhaltsverzeichnis unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen § 1 Was ist versichert? Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte Spezialis- § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? ten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll bestätigte Maß- § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? nahmen werden von unseren Spezialisten eingeleitet und be- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? gleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus medizinischer und § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht, schlossen bzw. wann entfällt der Versicherungsschutz? dass dadurch die Aufnahme einer Berufstätigkeit erfolgen kann. § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Wir übernehmen während der Versicherungsdauer die Kosten § 7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? für eine vollständig durchgeführte Maßnahme. Die Kosten § 8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig übernehmen wir jedoch maximal bis zum sechsfachen der ver- zahlen? einbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte § 9 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder Person ist nicht verpflichtet diese Hilfe anzunehmen. beitragsfrei stellen? § 10 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver- Entstehen des Anspruchs rechnet? (3) Der Anspruch auf Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in § 11 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden? § 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs- Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der An- pflicht ab? spruch auf Rente frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese § 13 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit § 14 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten? eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb § 15 Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver- von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund längern? derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenz- § 16 Können die Beiträge angepasst werden? zeiten berücksichtigt. § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 18 Wer erhält die Versicherungsleistung? Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die § 19 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der rungsverhältnis beziehen? Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung § 20 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in das eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. Absatz 7). Ausland? Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund vor Ablauf der § 21 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen Wartezeit ein, erlischt die selbständige Berufsunfähigkeits- gesondert in Rechnung stellen? versicherung zu diesem Zeitpunkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt § 22 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? bereits gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Für eine § 23 Wo ist der Gerichtsstand? nach Ablauf der Wartezeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten § 24 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? wir unabhängig von deren Ursache, soweit in § 5 Absatz 2 § 25 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren nichts anderes bestimmt ist. Vertrag auswirken? Erlöschen des Anspruchs (4) Der Anspruch auf Rente erlischt mit Ablauf des Monats, in § 1 Was ist versichert? dem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt, bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätestens, wenn Leistung infolge Berufsunfähigkeit die Pflegebedürftigkeit unter das erforderliche Ausmaß (vgl. § 2 Absatz 8) sinkt, wenn die versicherte Person stirbt oder die (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs- Leistungsdauer der Versicherung endet. dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens Verspätete Anzeige bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Bei einem (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch auf geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der Ver- auf diese Leistungen. sicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leistung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Berufsunfähig- Beitragszahlung während Anspruchsprüfung keit eingetreten ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir – die Rente erstmals nach deren Ablauf. auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs- 521331362 2101 Während einer anerkannten Leistungspflicht ist der Vertrag in pflicht gemäß § 12. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset- vollem Umfang von der Beitragszahlungspflicht befreit. Die zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts- Seite 6 von 44
verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch für Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person auf- eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung der grund von Krankheit oder Körperverletzung ihre zuletzt vor der gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens am Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 Monats- unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung oder der raten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Voraussetzungen Körperverletzung ausführen kann. Arbeitsversuche im Rahmen vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine Herab- einer stufenweisen Wiedereingliederung gemäß § 74 Sozial- setzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der gesetzbuch (SGB V) stellen keine Unterbrechung der Arbeits- Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträge unfähigkeit dar. während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir diese bei Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht verzinst Wir erbringen Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, solange zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeitpunkt der die versicherte Person arbeitsunfähig ist, maximal jedoch für Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration. 24 Monate. Wenn die versicherte Person während der Versiche- rungsdauer mehrfach arbeitsunfähig gewesen ist, ist die Leis- Unfall bei vereinbarter Wartezeit tungsdauer für alle Arbeitsunfähigkeiten insgesamt auf maximal (7) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein 24 Monate begrenzt. Arbeitsunfähigkeitsleistungen können je plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfall- nach Dauer der vereinbarten Karenzzeit gänzlich entfallen. ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Für den Zeitraum, für welchen wir Arbeitsunfähigkeitsleistungen Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung erbringen, ist der Vertrag in vollem Umfang von der Beitragszah- an Gliedmaßen oder Wirbelsäule lungspflicht befreit. Die Beitragszahlungspflicht entfällt auch bei a) ein Gelenk verrenkt wird oder einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit. Die Beitragszahlungs- b) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder pflicht entfällt ab der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf den zerrissen werden. Eintritt unserer Leistungspflicht folgt. Endet unsere Leistungs- pflicht innerhalb eines Beitragszahlungsabschnitts, so sind für Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: den Zeitraum von der Beendigung unserer Leistungspflicht bis a) Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen zu- zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge rückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit oder zu zahlen. Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epilep- Entstehen des Anspruchs tische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen entsteht rück- Körper der versicherten Person ergreifen. wirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren eingetreten ist, wenn die versicherte Person entweder Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz be- steht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes x während der Versicherungsdauer seit mindestens vier Unfallereignis nach Absatz 7 Satz 1 die überwiegende Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser Ursache ist. Bedingungen gewesen ist und voraussichtlich für weitere c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie zwei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sein wird, oder verursacht sind. x während der Versicherungsdauer mindestens sechs Monate d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingun- am Körper der versicherten Person. Versicherungsschutz be- gen gewesen ist. steht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als neun Monate nach unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. dem Eintritt des die Arbeitsunfähigkeit begründenden Zustandes e) Infektionen: mitgeteilt, so entsteht ein Anspruch erst mit Beginn des Monats Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verursacht der Mitteilung und auch nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt wurden durch noch ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Dies - Insektenstiche oder -bisse oder gilt nicht, wenn die verspätete Meldung ohne schuldhaftes - sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen, Versäumen der versicherten Person erfolgt ist. die als solche geringfügig sind, und durch welche Krank- heitserreger sofort oder später in den Körper gelangt sind. Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der An- Für Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän- spruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen frühestens nach Ablauf kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die Krank- der Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die heitserreger durch ein unter Absatz 7 Satz 1 fallendes Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Arbeitsunfähigkeit Unfallereignis in den Körper gelangt sind. und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut Arbeits- f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits durch den Schlund. zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Ein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen besteht nicht, h) Bauch- oder Unterleibsbrüche. wenn wir für den in Frage kommenden Zeitraum der Arbeits- Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unfähigkeit bereits Leistungen infolge Berufsunfähigkeit oder als unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen Überbrückungshilfe erbringen oder erbracht haben. kommende Einwirkung entstanden sind. Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Arbeits- Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit unfähigkeitsleistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der (8) Sofern Sie bei Vertragsabschluss auch Leistungen wegen Versicherung eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist Arbeitsunfähigkeit mit uns vereinbart haben, zahlen wir Arbeits- (vgl. Absatz 7). Für eine nach Ablauf der Wartezeit eintretende unfähigkeitsleistungen in Höhe der vereinbarten Rente wegen Arbeitsunfähigkeit leisten wir unabhängig von deren Ursache, 521331362 2101 Berufsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsleistungen zahlen wir soweit in § 5 Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. monatlich rückwirkend. Seite 7 von 44
Erlöschen des Anspruchs Erlöschen des Anspruchs Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen erlischt mit Der Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht bis zu dem Ablauf Ablauf des Monats, in welchem die Arbeitsunfähigkeit der des Monats unserer Leistungsentscheidung, maximal jedoch für versicherten Person endet. Der Anspruch auf Arbeitsunfähig- 12 Monate. Der Anspruch auf Überbrückungshilfe endet ferner, keitsleistungen endet ferner, wenn die versicherte Person stirbt wenn die versicherte Person stirbt oder die Leistungsdauer der oder die Leistungsdauer der Versicherung endet. Versicherung endet. Wenn bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit gemäß Ein Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht nicht, wenn wir § 2 eingetreten ist und wir für den Zeitraum seit Eintritt der für den Zeitraum der Überbrückungshilfe Leistungen infolge Berufsunfähigkeit bereits Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erbringen oder er- erbracht haben, so werden diese Leistungen mit den für diesen bracht haben. Zeitraum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet und bei der maximalen Leistungsdauer von 24 Monaten nicht be- Bei einer rückwirkenden Anerkennung von Berufsunfähigkeit rücksichtigt. rechnen wir erbrachte Überbrückungshilfe auf diese Leistungen an. Ergibt unsere Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne Wenn wir Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind dieser Bedingungen vorliegt, müssen als Überbrückungshilfe wir berechtigt, zu prüfen, ob bei der versicherten Person nach erbrachte Leistungen nicht zurückgezahlt werden. wie vor Arbeitsunfähigkeit besteht. Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer Ein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen besteht nicht, nur einmal in Anspruch genommen werden. wenn wir für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Leistungen infolge Berufsunfähigkeit oder als Überbrückungshilfe erbringen Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungsschut- oder erbracht haben. zes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Ausschlüsse auch für Leistungen bei Überbrückungshilfe. Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungsschut- zes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Ausschlüsse Überbrückungshilfe wird während der Versicherungsdauer nur auch für Arbeitsunfähigkeitsleistungen. einmal gezahlt. Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen gemäß § 12 Absätze 3 und 4 gelten nicht für Leistungen infolge § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Arbeitsunfähigkeit. Bedingungen? Leistungen infolge Wegfalls von Krankentagegeld- (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte zahlungen durch den privaten Krankenversicherer Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als alters- (Überbrückungshilfe) entsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen au- (9) Hat die versicherte Person während der Versicherungsdauer ßerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gegen einen gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben. privaten Krankenversicherer erworben und wird diese Zahlung Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von Auszubildenden und eingestellt, weil aus medizinischen Gründen eine Berufsunfähig- Studierenden. Auch bei diesen Berufen kommt es darauf an, wie keit im Sinne der Bedingungen für die Krankentagegeldversiche- sie unmittelbar vor Beginn der gesundheitlichen Beeinträch- rung vorliegt, erbringen wir Leistungen in Höhe der versicherten tigung konkret ausgestaltet waren. Wir verzichten auf eine Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Beitragsbefreiung als abstrakte Verweisung. Überbrückungshilfe. Konkrete Verweisung Überbrückungshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn zeitgleich Leistungen infolge Berufsunfähigkeit beantragt Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, Erfah- werden. rung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Entstehen des Anspruchs Der Anspruch auf Überbrückungshilfe entsteht mit Ablauf des Für Auszubildende gilt: Absolviert die versicherte Person eine Monats, in dem die Krankentagegeldzahlungen des privaten andere berufliche oder schulische Ausbildung, die ihrer bisheri- Krankenversicherers entfallen. Geht uns diese Entscheidung erst gen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. nach der Leistungseinstellung zu, so entsteht der Anspruch auf Für Studierende gilt: Betreibt die versicherte Person ein anderes Überbrückungshilfe erst mit Beginn des Monats des Zugangs, Studium, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht oder übt sofern zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungsschutz besteht. sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Dies gilt nicht, wenn die verspätete Meldung ohne schuldhaftes Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, Versäumen der versicherten Person erfolgt ist. liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Ein Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht nicht, wenn wir Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisherigen für den in Frage kommenden Zeitraum der Überbrückungshilfe Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ent- bereits Leistungen infolge Berufsunfähigkeit oder Arbeits- sprechende Tätigkeit wird im Regelfall eine solche Tätigkeit unfähigkeit erbringen oder erbracht haben. angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähig- keiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wert- Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Über- schätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeüb- brückungshilfe während der Wartezeit nur, wenn die Kranken- ten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Vergleichbarkeit tagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers allein auf berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in Anlehnung 521331362 2101 ein in der Wartezeit eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen sind (vgl. Absatz 7). Seite 8 von 44
an die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze. Die Auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzichten zumutbare Einkommensminderung beträgt maximal 20 %. wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – ebenfalls bei Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in x Rechts- und Patentanwälten, der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in x Notaren, Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes be- x Wirtschaftsprüfern, finden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird diejenige x vereidigten Buchprüfern, Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, die Aus- x Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten. zubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf erreichen, zu Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Umorga- dem diese Ausbildung befähigt. nisation, wenn der Selbständige eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner täglichen Arbeitszeit, Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die- – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, die war – mindestens zu 90 % kaufmännische, planerische, leitende Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgreichem oder organisatorische Tätigkeiten ausgeübt hat. Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf erreichen, zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem belegten Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicherten Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Voraussetzungen Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der der erfüllt sind: bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähig- keit vor. x die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Einmalige Hilfe nach Umorganisation (Universität), Fachhochschule (FH) oder Dualen Hochschule Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit nur (DH) immatrikuliert; deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person ihren x die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der Berufs- Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat, zahlen unfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jeweiligen wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. Hier- Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studienzeit. für muss die Leistungsdauer noch mindestens 12 Monate betra- gen. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Monaten Berufsunfähigkeit Selbständiger nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem gleichen medizi- nischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die einmalige Hilfe Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an. Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten Aus- gestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und Organi- (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1 sationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätigkeits- genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad bereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden können oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen erfüllt umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron ein aus- sind. reichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter- Beruf vor. Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der brochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als versicherten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen der der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt auch keine sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen ihren Berufsunfähigkeit vor. zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben, so gilt dieser Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufs- zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versicher- unfähigkeit, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Ausbildung, ten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf das Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret Unternehmen realisiert werden kann und keinen erheblichen aus. Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche oder eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich an den Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben Umständen des Einzelfalles. (4) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistun- sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche gen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei werden der und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zu ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Ver- Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit gleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Bundesfreiwilligen- Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwickelten Grund- dienst oder aus vergleichbarem Anlass ist kein Ausscheiden aus sätze. Die zumutbare Einkommensminderung beträgt maximal dem Berufsleben im Sinne von Satz 1. 20 %. Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation, wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor Beginn der (5) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigt hat. x eine behördliche Verfügung der versicherten Person gem. § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbietet, ihre 521331362 2101 bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen, Seite 9 von 44
x sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Dies gilt ebenso, wenn von mindestens sechs Monaten erstreckt, und die Entleerung des Darms nur durch eine Stomaversorgung oder x die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt, die Entleerung der Blase nur durch Einsatz eines Katheters die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1) ent- möglich ist. spricht. (10) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der in Absatz 9 Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsverbots genannten Kriterien liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes (IfSG) in der versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder Fassung vom 27.03.2020. geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen Berufs- versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe tätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor. einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die Leistung infolge Pflegebedürftigkeit versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefähr- (6) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter- det und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag brochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 8 bis 10 gewesen und Nacht versorgt werden kann. und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Leistung infolge voller Erwerbsminderung (7) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer (11) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Absatz 6) berufsunfähig und gilt die versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig: liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, so erbringen wir dennoch die in § 1 Absatz 1 genannten Leistungen. x Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversi- (8) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person cherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI in der infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentspre- Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt eine volle Erwerbs- chenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate minderung vor, wenn die versicherte Person wegen Krank- ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für eine der in Absatz 9 heit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbs- einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich tätig zu sein. nachzuweisen. x Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs- minderung mindestens 50 Jahre alt. (9) Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebedürftig- x Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbsminde- keit sind Art und Umfang der täglichen persönlichen Hilfe. Dabei rung seit mindestens 10 Jahren und hat eine Restlaufzeit werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt: (Versicherungsdauer) von höchstens 15 Jahren. x Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachweisen, Die versicherte Person benötigt Hilfe dass ausschließlich ein medizinischer Grund vorliegt. beim ... x Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Aus- schlüsse sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten x Fortbewegen im Zimmer auch für Leistungen wegen voller Erwerbsminderung. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die Liegen die Voraussetzungen für die Leistungen wegen Berufs- Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung unfähigkeit infolge voller Erwerbsminderung vor, so zahlen wir benötigt. die vereinbarte Rente für die Dauer der vollen Erwerbsminde- rung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. x Aufstehen und Zubettgehen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe Die Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlen wir monatlich einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett ge- im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem die Deutsche langen kann. Rentenversicherung den Anspruch auf die volle Erwerbsminde- rungsrente anerkannt hat. Ein Anspruch auf Leistungen wegen x Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor Anerkennung durch Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei die Deutsche Rentenversicherung bestanden hat, bleibt hiervon Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße – unberührt. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann. Rente erstmals nach deren Ablauf. x Verrichten der Notdurft Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter- § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? stützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur unter Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der der Versicherungsnehmer Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. (1) An Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven werden die Versicherungsnehmer gemäß den gesetzlichen Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die Regelungen beteiligt (Überschussbeteiligung). Derzeit gilt hierfür durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen 521331362 2101 insbesondere § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Seite 10 von 44
Überschüsse entstehen dann, wenn das versicherte Risiko und Überschussverwendungsform „Berufsunfähigkeitsbonus die Kosten sich günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation (BU-Bonus)“. angenommen. Es ist auch möglich, dass keine Überschüsse entstehen. Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus) Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-Bonus Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- festgelegt. Bezugsgröße ist die versicherte Leistung des betref- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in fenden Versicherungsjahres. Solange kein Leistungsbezug er- der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind allerdings so folgt, wird der BU-Bonus Jahr für Jahr neu festgelegt. Er kann kalkuliert, dass sie für die Deckung der versicherten Risiken auch vollständig entfallen. benötigt werden. Für die Bildung von Kapitalerträgen sind deshalb keine Beträge vorgesehen. Daher entstehen keine oder Führt eine Neufestlegung der jährlichen Überschussanteile zu nur sehr geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewertungsreser- einer Reduzierung des Bonus, so haben Sie das Recht – sofern ven überhaupt entstehen, beteiligen wir Sie daran nach den noch kein Leistungsfall im Sinne des § 2 eingetreten ist – die jeweils geltenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrecht- garantierte Rente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute lichen Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bisheri- hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach gen Versicherungsschutzes (einschließlich Bonus) erhalten bleibt. gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Betei- Maßgebend für die Bestimmung des neuen Beitrags ist der beim ligung der Verträge zu berücksichtigen sind. Im Zusammenhang ursprünglichen Abschluss gültige Tarif. mit der Beendigung des Vertrages werden die insgesamt vor- handenen Bewertungsreserven ermittelt und – soweit überhaupt Verwendung: Bei Eintritt des Leistungsfalls wird der BU-Bonus vorhanden – nach einem verursachungsorientierten Verfahren zusätzlich zu den versicherten Renten gezahlt. Maßgeblich für anteilig Ihrem Vertrag zugeordnet. Der für diese Ermittlung die Höhe des BU-Bonus ist der im Jahr des Eintritts des Leis- maßgebliche Stichtag wird jährlich für das Folgejahr festgelegt tungsfalls deklarierte Überschussanteilsatz. Der BU-Bonus wird und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Er liegt nicht länger als jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längs- drei Monate vor der Beendigung des Vertrages. tens jedoch für die Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt. (2) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Überschussbeteiligung im Leistungsfall zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche- (5) Versicherungen im Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines rungen in Bestandsgruppen zusammengefasst und teilweise Versicherungsjahres einen Grundüberschussanteil. Vorausset- nach engeren Gleichartigkeitskriterien innerhalb der Bestands- zung ist, dass auch Überschüsse entstanden sind. Ein Grund- gruppen Untergruppen gebildet; diese werden Gewinnverbände überschussanteil wird aber nicht vor Beginn des Versicherungs- genannt. jahres gewährt, das auf das Versicherungsjahr des Eintritts des Versicherungsfalles folgt. Bezugsgröße für einen Grundüber- Die Verteilung eines entstandenen Überschusses für die Ver- schussanteil ist die Rente des vorhergehenden Versicherungs- sicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich jahres. daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen haben. Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der Rente verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leistungspflicht (3) Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband 510 in der wird die Rente anteilig erhöht. Bestandsgruppe 14. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der Be- Die Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf einer standsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen. Die Höhe eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt. dieser Anteile wird vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen des Ge- (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- schäftsjahres oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- entnommen. In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver- etwa im ersten Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung entfallen, sicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 7 Absätze 2 und 3 und § 8). (4) Die einzelnen Versicherungen sind entsprechend der vertrag- (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart lichen Vereinbarung an einem erwirtschafteten Überschuss worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 nicht beteiligt. berührt. Beitragsverrechnung Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz Zusatzüberschussanteil zugeteilt, soweit entstanden. Bezugs- ausgeschlossen bzw. wann entfällt der größe ist der zum Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag. Versicherungsschutz? Verwendung: Ein entstandener Zusatzüberschussanteil vermin- dert den zu zahlenden Beitrag. Sie zahlen in dem Fall also nicht (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig den vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Weder Ein- davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit oder der Arbeitsunfähig- treten noch die Höhe der Ermäßigung können für die gesamte keit gekommen ist. Beitragszahlungsdauer garantiert werden. (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit oder die 521331362 2101 Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und war bisher die Arbeitsunfähigkeit verursacht ist: Beitragsverrechnung vereinbart, so erfolgt automatisch der zur Seite 11 von 44
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