Verbraucherinformation für Konventionelle Versicherungen

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Verbraucherinformation
für Konventionelle Versicherungen
Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
– Private Vorsorge (Schicht 3) und
  Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)

in der Fassung 01/2021

Ihr Versicherer:
Zurich Deutscher Herold
Lebensversicherung AG
50427 Köln
www.zurich.de

521331362 2101
Inhaltsverzeichnis

                                Allgemeine Hinweise                                                                                  3

                                Allgemeine Versicherungsbedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
                                – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                              6

                                Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                                – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            21

                                Besondere Bedingungen für die Anpassungsversicherung in der
                                selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                                – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                            31

                                Allgemeine Steuerhinweise für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
                                und die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
                                – Private Vorsorge (Schicht 3)                                                                     32

                                Besondere Hinweise für Rückdeckungsversicherungen                                                  33

                                Besondere Bedingungen für das Lebensphasenkonzept                                                  35

                                Widerrufsbelehrung                                                                                 40

                                Information zur Verwendung Ihrer Daten                                                             41

                                Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland                                          44
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Bundesanstalt für
                 Allgemeine Hinweise                                             Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                                                 Graurheindorfer Straße 108
                                                                                 53117 Bonn
                 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                                                                                 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent-
                 die Rechtsverordnung über die Informationspflich-               schädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie
                 ten bei Versicherungsverträgen regelt die von der               94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
                 Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsneh-                 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG
                 mer zu erteilenden Informationen. Die konkreten                 Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen
                 Informationsverpflichtungen können Sie den nach-                Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme
                 folgenden Ziffernüberschriften entnehmen.                       für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22)
                                                                                 fallen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind an-
                 Sowohl mit diesen Allgemeinen Hinweisen als auch
                                                                                 zugeben.
                 mit den weiteren Ihnen überlassenen Unterlagen
                 (z. B. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen)                Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung
                 informieren wir Sie entsprechend den gesetzlichen               besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver-
                 Vorgaben über:                                                  sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor Lebens-
                                                                                 versicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin,
                 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder-      www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die
                 lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;        Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den Siche-
                 das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetra-         rungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind die An-
                 gen ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität        sprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Person, der
                 gehören insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechts-       bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus dem Versiche-
                 form und der Sitz.                                              rungsvertrag begünstigter Personen gegen die Zurich Deutscher
                                                                                 Herold Lebensversicherung AG, die dem Sicherungsfonds ange-
                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   hört.
                 Deutzer Allee 1
                 50679 Köln                                                      6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,
                 Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486).                       insbesondere
                                                                                 a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allge-
                 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem       meinen Versicherungsbedingungen einschließlich der
                 Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Ver-          Tarifbestimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag
                 sicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen             anwendbaren Rechts;
                 solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für    b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                 den Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Anbie-        Leistung des Versicherers.
                 ter, wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäft-
                 lich zu tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person        Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen
                 gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird.                   Versicherungsbedingungen.

                 Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold   7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller
                 Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein-      Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä-
                 schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt.                  mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs-
                                                                                 verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
                 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede        umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht ange-
                 andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen       geben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
                 dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen            Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Über-
                 gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem                prüfung des Preises ermöglichen.
                 Versicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen
                 Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch              Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön-
                 den Namen eines Vertretungsberechtigten.                        lichen Vorschlag.

                 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG                   8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter
                 Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den        Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mög-
                 Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht                  liche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht
                 Deutzer Allee 1                                                 über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung
                 50679 Köln                                                      gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die
                                                                                 dem Versicherungsnehmer für die Benutzung von Fern-
                 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie           kommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätz-
                 Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.            lichen Kosten in Rechnung gestellt werden.

                 Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold         Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-
                 Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsgeschäft.      informationsblatt.
                 Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an
                 folgende Adresse zu wenden:
521331362 2101

                                                                                                                                     Seite 3 von 44
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,       16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren
                 insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien.                       Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen
                                                                                   zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versiche-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen    rungsvertrags zugrunde legt.
                 Versicherungsbedingungen.
                                                                                   Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer
                 10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung         vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung deut-
                 gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeits-         schen Rechts aus.
                 dauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
                 Preises.                                                          17. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag an-
                                                                                   wendbare Recht oder über das zuständige Gericht.
                 Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir
                 unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen        Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
                 gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen     land Anwendung.
                 Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln.
                                                                                   18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen
                 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf           und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinforma-
                 Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen           tionen mitgeteilt werden sowie die Sprachen, in welchen
                 Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit                   sich der Versicherer verpflichtet, mit Zustimmung des
                 speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan-         Versicherungsnehmers die Kommunikation während der
                 kungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Ver-           Laufzeit dieses Vertrags zu führen.
                 sicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangen-
                                                                                   Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in
                 heit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige
                                                                                   deutscher Sprache geführt.
                 Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu
                 bezeichnen.
                                                                                   19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu
                                                                                   einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbe-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen
                                                                                   helfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen
                 Versicherungsbedingungen.
                                                                                   für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzu-
                                                                                   weisen, dass die Möglichkeit für den Versicherungsneh-
                 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson-            mer, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt
                 dere über den Beginn der Versicherung und des Versiche-           bleibt.
                 rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der
                 Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll.                   Wir nehmen verpflichtend an dem für Sie kostenfreien Streit-
                                                                                   beilegungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle
                 Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungsscheins        Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 080632,
                 zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht.                   10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de) teil. Daher
                                                                                   können Sie eine Beschwerde an den Versicherungsombudsmann
                 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-              richten. Sie können sich aber auch an die zuständige Aufsichts-
                 rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus-               behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 übung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen                (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de)
                 Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und           wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
                 die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informatio-         hiervon unberührt.
                 nen über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im
                 Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen hat.                 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4
                                                                                   genannten Aufsichtsbehörde.
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbraucher-
                 informationen.                                                    Bei Fragen und Beanstandungen, die im Zusammenhang mit
                                                                                   Ihrem Versicherungsvertrag stehen, wenden Sie sich bitte an den
                 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des           Sie betreuenden Vermittler, Berater oder direkt an die Zurich
                 Vertrages.                                                        Gruppe Deutschland. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
                                                                                   sich direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön-        zu wenden.
                 lichen Vorschlag.

                 15. die Beendigung des Vertrages, insbesondere die
                 vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich
                 etwaiger Vertragsstrafen.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen
                 Versicherungsbedingungen.
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                                                                                                                                         Seite 4 von 44
Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage                 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern
                 der Verordnung über Informationspflichten bei                    3 und 4 garantiert sind.
                 Versicherungsverträgen zusätzlich noch über:
                                                                                  Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön-
                 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Ab-           lichen Vorschlag.
                 schluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in
                                                                                  7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die
                 Rechnung gestellt werden.
                                                                                  Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fonds-
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-      gebundenen Versicherungen).
                 informationsblatt.
                                                                                  Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persön-
                 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten.                  lichen Vorschlag.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Produkt-      8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung.
                 informationsblatt.
                                                                                  Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen
                 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbetei-         der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer-
                                                                                  hinweisen.
                 ligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe.
                                                                                  Hinweis für Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherung
                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen
                 Versicherungsbedingungen.
                                                                                  Der von uns in den Versicherungsbedingungen verwendete
                                                                                  Begriff der Berufsunfähigkeit stimmt nicht mit dem Begriff der
                 4. die Rückkaufswerte.
                                                                                  Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsminderung im sozialrecht-
                                                                                  lichen Sinne oder dem Begriff der Berufsunfähigkeit im Sinne
                 Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Vertrags-
                                                                                  der Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversiche-
                 guthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorgesehenen
                                                                                  rung überein. Aus diesem Grund kann beispielsweise eine aner-
                 Abzüge, geleistet. Bei den Produkten der Basisversorgung be-
                                                                                  kannte Erwerbsminderungsrente nicht ohne Weiteres zu einem
                 handeln wir die Kündigung bedingungsgemäß als Beitragsfrei-
                                                                                  Anspruch auf Leistungen aus der hier versicherten Berufsunfä-
                 stellung. Eine Kündigung mit der Folge, dass ein Rückkaufswert
                                                                                  higkeits-Zusatz-Versicherung führen. Bei der Krankentagegeld-
                 ausgezahlt wird, ist ausgeschlossen.
                                                                                  versicherung kann es aufgrund der abweichenden Begriffe zu
                                                                                  Deckungslücken kommen.
                 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung
                 in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versi-
                 cherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien
                 oder prämienreduzierten Versicherung.

                 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemeinen
                 Versicherungsbedingungen.
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                                                                                                                                     Seite 5 von 44
Beitragszahlungspflicht entfällt auch bei einer ggf. eingeschlos-
                 Allgemeine                                                           senen Karenzzeit. Die Beitragszahlungspflicht entfällt ab der
                                                                                      nächsten Beitragsfälligkeit, die auf den Eintritt unserer Leis-
                 Versicherungsbedingungen                                             tungspflicht folgt. Endet unsere Leistungspflicht innerhalb eines
                                                                                      Beitragszahlungsabschnitts, so sind für den Zeitraum von der
                 für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung                  Beendigung unserer Leistungspflicht bis zum nächsten Beitrags-
                                                                                      fälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge zu zahlen.
                 – Private Vorsorge (Schicht 3) und
                 Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)                                 Medizinische und berufliche Rehabilitations- und
                                                                                      Integrationsberatung
                                                                                      (2) Wir bieten der versicherten Person bei Eintritt von Berufs-
                 Inhaltsverzeichnis                                                   unfähigkeit im Sinne des § 2 kostenlos eine Beratung über
                                                                                      Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen
                 §    1   Was ist versichert?                                         Reintegration durch von uns beauftragte anerkannte Spezialis-
                 §    2   Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?      ten an. Im Rahmen dieser Beratung als sinnvoll bestätigte Maß-
                 §    3   Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                      nahmen werden von unseren Spezialisten eingeleitet und be-
                 §    4   Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                       gleitet. Maßnahmen sind sinnvoll, wenn aus medizinischer und
                 §    5   In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-        arbeitsmarktbezogener Sicht die begründete Aussicht besteht,
                          schlossen bzw. wann entfällt der Versicherungsschutz?       dass dadurch die Aufnahme einer Berufstätigkeit erfolgen kann.
                 §    6   Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?            Wir übernehmen während der Versicherungsdauer die Kosten
                 §    7   Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?          für eine vollständig durchgeführte Maßnahme. Die Kosten
                 §    8   Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig     übernehmen wir jedoch maximal bis zum sechsfachen der ver-
                          zahlen?                                                     einbarten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Die versicherte
                 §    9   Wann können Sie die Versicherung kündigen oder              Person ist nicht verpflichtet diese Hilfe anzunehmen.
                          beitragsfrei stellen?
                 § 10     Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver-          Entstehen des Anspruchs
                          rechnet?                                                    (3) Der Anspruch auf Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in
                 § 11     Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn          dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
                          Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt werden?
                 § 12     Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs-        Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der An-
                          pflicht ab?                                                 spruch auf Rente frühestens nach Ablauf der Karenzzeit. Diese
                 § 13     Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?         beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit
                 § 14     Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten?     eingetreten ist. Endet die Berufsunfähigkeit und tritt innerhalb
                 § 15     Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ver-              von 24 Monaten danach erneut Berufsunfähigkeit aufgrund
                          längern?                                                    derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenz-
                 §   16   Können die Beiträge angepasst werden?                       zeiten berücksichtigt.
                 §   17   Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
                 §   18   Wer erhält die Versicherungsleistung?                       Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die
                 §   19   Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-       Leistungen während der Wartezeit nur, wenn der Eintritt der
                          rungsverhältnis beziehen?                                   Berufsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der Versicherung
                 § 20     Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in das         eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. Absatz 7).
                          Ausland?                                                    Tritt Berufsunfähigkeit aus einem anderen Grund vor Ablauf der
                 § 21     Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen                 Wartezeit ein, erlischt die selbständige Berufsunfähigkeits-
                          gesondert in Rechnung stellen?                              versicherung zu diesem Zeitpunkt. Die bis zu diesem Zeitpunkt
                 §   22   Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?           bereits gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet. Für eine
                 §   23   Wo ist der Gerichtsstand?                                   nach Ablauf der Wartezeit eintretende Berufsunfähigkeit leisten
                 §   24   Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung?          wir unabhängig von deren Ursache, soweit in § 5 Absatz 2
                 §   25   Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren         nichts anderes bestimmt ist.
                          Vertrag auswirken?
                                                                                      Erlöschen des Anspruchs
                                                                                      (4) Der Anspruch auf Rente erlischt mit Ablauf des Monats, in
                 § 1 Was ist versichert?                                              dem der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % sinkt, bei
                                                                                      Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätestens, wenn
                 Leistung infolge Berufsunfähigkeit                                   die Pflegebedürftigkeit unter das erforderliche Ausmaß (vgl. § 2
                                                                                      Absatz 8) sinkt, wenn die versicherte Person stirbt oder die
                 (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungs-           Leistungsdauer der Versicherung endet.
                 dauer1) zu mindestens 50 % berufsunfähig, so zahlen wir die
                 vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens     Verspätete Anzeige
                 bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Bei einem            (5) Wird nach Ablauf der Versicherungsdauer der Anspruch auf
                 geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch          Berufsunfähigkeit angemeldet, die bereits vor Ablauf der Ver-
                 auf diese Leistungen.                                                sicherungsdauer eingetreten ist, so erbringen wir die Leistung,
                                                                                      längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
                 Die Rente zahlen wir monatlich im Voraus, erstmals zu Beginn
                 des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Berufsunfähig-       Beitragszahlung während Anspruchsprüfung
                 keit eingetreten ist. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir   (6) Während der Dauer der Anspruchsprüfung stunden wir –
                 die Rente erstmals nach deren Ablauf.                                auf Ihren Antrag in Textform hin – die fälligen Beiträge zinslos
                                                                                      bis zu unserer endgültigen Entscheidung über die Leistungs-
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                 Während einer anerkannten Leistungspflicht ist der Vertrag in        pflicht gemäß § 12. Im Fall einer gerichtlichen Auseinanderset-
                 vollem Umfang von der Beitragszahlungspflicht befreit. Die           zung stunden wir die Beiträge darüber hinaus bis zum rechts-

                                                                                                                                            Seite 6 von 44
verbindlichen Abschluss des Verfahrens, höchstens jedoch für       Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person auf-
                 eine Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Nachzahlung der          grund von Krankheit oder Körperverletzung ihre zuletzt vor der
                 gestundeten Beiträge erfolgt in einem Betrag spätestens am         Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur
                 Ende des Stundungszeitraumes oder in maximal 24 Monats-            unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung oder der
                 raten (Einzelrate mind. 25 EUR). Sofern die Voraussetzungen        Körperverletzung ausführen kann. Arbeitsversuche im Rahmen
                 vorliegen, kann der Ausgleich auf Wunsch durch eine Herab-         einer stufenweisen Wiedereingliederung gemäß § 74 Sozial-
                 setzung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der             gesetzbuch (SGB V) stellen keine Unterbrechung der Arbeits-
                 Versicherungsmathematik erfolgen. Zahlen Sie die Beiträge          unfähigkeit dar.
                 während der Anspruchsprüfung weiter, so werden wir diese bei
                 Feststellung oder Anerkennung der Leistungspflicht verzinst        Wir erbringen Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, solange
                 zurückzahlen. Der Zinssatz entspricht der zum Zeitpunkt der        die versicherte Person arbeitsunfähig ist, maximal jedoch für
                 Rückzahlung geltenden Überschussdeklaration.                       24 Monate. Wenn die versicherte Person während der Versiche-
                                                                                    rungsdauer mehrfach arbeitsunfähig gewesen ist, ist die Leis-
                 Unfall bei vereinbarter Wartezeit                                  tungsdauer für alle Arbeitsunfähigkeiten insgesamt auf maximal
                 (7) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein    24 Monate begrenzt. Arbeitsunfähigkeitsleistungen können je
                 plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfall-   nach Dauer der vereinbarten Karenzzeit gänzlich entfallen.
                 ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
                                                                                    Für den Zeitraum, für welchen wir Arbeitsunfähigkeitsleistungen
                 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung     erbringen, ist der Vertrag in vollem Umfang von der Beitragszah-
                 an Gliedmaßen oder Wirbelsäule                                     lungspflicht befreit. Die Beitragszahlungspflicht entfällt auch bei
                 a) ein Gelenk verrenkt wird oder                                   einer ggf. eingeschlossenen Karenzzeit. Die Beitragszahlungs-
                 b) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder               pflicht entfällt ab der nächsten Beitragsfälligkeit, die auf den
                     zerrissen werden.                                              Eintritt unserer Leistungspflicht folgt. Endet unsere Leistungs-
                                                                                    pflicht innerhalb eines Beitragszahlungsabschnitts, so sind für
                 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:             den Zeitraum von der Beendigung unserer Leistungspflicht bis
                 a) Unfälle, die auf Geistes- oder Bewusstseinsstörungen zu-        zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin keine anteiligen Beiträge
                     rückzuführen sind, auch soweit diese auf Trunkenheit oder      zu zahlen.
                     Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epilep-
                                                                                    Entstehen des Anspruchs
                     tische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen
                                                                                    Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen entsteht rück-
                     Körper der versicherten Person ergreifen.
                                                                                    wirkend mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit
                 b) Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren
                                                                                    eingetreten ist, wenn die versicherte Person entweder
                     Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz be-
                     steht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes
                                                                                    x   während der Versicherungsdauer seit mindestens vier
                     Unfallereignis nach Absatz 7 Satz 1 die überwiegende
                                                                                        Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser
                     Ursache ist.
                                                                                        Bedingungen gewesen ist und voraussichtlich für weitere
                 c) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie
                                                                                        zwei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sein wird, oder
                     verursacht sind.                                               x   während der Versicherungsdauer mindestens sechs Monate
                 d) Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe               ununterbrochen arbeitsunfähig im Sinne dieser Bedingun-
                     am Körper der versicherten Person. Versicherungsschutz be-         gen gewesen ist.
                     steht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe, auch
                     strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen         Wird uns die Arbeitsunfähigkeit später als neun Monate nach
                     unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.        dem Eintritt des die Arbeitsunfähigkeit begründenden Zustandes
                 e) Infektionen:                                                    mitgeteilt, so entsteht ein Anspruch erst mit Beginn des Monats
                     Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie verursacht         der Mitteilung und auch nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt
                     wurden durch                                                   noch ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Dies
                     - Insektenstiche oder -bisse oder                              gilt nicht, wenn die verspätete Meldung ohne schuldhaftes
                     - sonstige Haut- oder Schleimhautverletzungen,                 Versäumen der versicherten Person erfolgt ist.
                     die als solche geringfügig sind, und durch welche Krank-
                     heitserreger sofort oder später in den Körper gelangt sind.    Bei einer eventuell vereinbarten Karenzzeit entsteht der An-
                     Für Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän-      spruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen frühestens nach Ablauf
                     kung; ebenso entfällt diese Einschränkung, wenn die Krank-     der Karenzzeit. Diese beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die
                     heitserreger durch ein unter Absatz 7 Satz 1 fallendes         Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Endet die Arbeitsunfähigkeit
                     Unfallereignis in den Körper gelangt sind.                     und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut Arbeits-
                 f) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe      unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits
                     durch den Schlund.                                             zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
                 g) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
                     wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.               Ein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen besteht nicht,
                 h) Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                   wenn wir für den in Frage kommenden Zeitraum der Arbeits-
                     Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine        unfähigkeit bereits Leistungen infolge Berufsunfähigkeit oder als
                     unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen             Überbrückungshilfe erbringen oder erbracht haben.
                     kommende Einwirkung entstanden sind.
                                                                                    Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Arbeits-
                 Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit                                unfähigkeitsleistungen während der Wartezeit nur, wenn der
                                                                                    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit allein auf ein nach Beginn der
                 (8) Sofern Sie bei Vertragsabschluss auch Leistungen wegen         Versicherung eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen ist
                 Arbeitsunfähigkeit mit uns vereinbart haben, zahlen wir Arbeits-   (vgl. Absatz 7). Für eine nach Ablauf der Wartezeit eintretende
                 unfähigkeitsleistungen in Höhe der vereinbarten Rente wegen        Arbeitsunfähigkeit leisten wir unabhängig von deren Ursache,
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                 Berufsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsleistungen zahlen wir    soweit in § 5 Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
                 monatlich rückwirkend.

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Erlöschen des Anspruchs                                            Erlöschen des Anspruchs
                 Der Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen erlischt mit        Der Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht bis zu dem Ablauf
                 Ablauf des Monats, in welchem die Arbeitsunfähigkeit der           des Monats unserer Leistungsentscheidung, maximal jedoch für
                 versicherten Person endet. Der Anspruch auf Arbeitsunfähig-        12 Monate. Der Anspruch auf Überbrückungshilfe endet ferner,
                 keitsleistungen endet ferner, wenn die versicherte Person stirbt   wenn die versicherte Person stirbt oder die Leistungsdauer der
                 oder die Leistungsdauer der Versicherung endet.                    Versicherung endet.

                 Wenn bei der versicherten Person Berufsunfähigkeit gemäß           Ein Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht nicht, wenn wir
                 § 2 eingetreten ist und wir für den Zeitraum seit Eintritt der     für den Zeitraum der Überbrückungshilfe Leistungen infolge
                 Berufsunfähigkeit bereits Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit    Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erbringen oder er-
                 erbracht haben, so werden diese Leistungen mit den für diesen      bracht haben.
                 Zeitraum fälligen Berufsunfähigkeitsleistungen verrechnet und
                 bei der maximalen Leistungsdauer von 24 Monaten nicht be-          Bei einer rückwirkenden Anerkennung von Berufsunfähigkeit
                 rücksichtigt.                                                      rechnen wir erbrachte Überbrückungshilfe auf diese Leistungen
                                                                                    an. Ergibt unsere Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit im Sinne
                 Wenn wir Leistungen infolge Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind     dieser Bedingungen vorliegt, müssen als Überbrückungshilfe
                 wir berechtigt, zu prüfen, ob bei der versicherten Person nach     erbrachte Leistungen nicht zurückgezahlt werden.
                 wie vor Arbeitsunfähigkeit besteht.
                                                                                    Die Überbrückungshilfe kann während der Versicherungsdauer
                 Ein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsleistungen besteht nicht,      nur einmal in Anspruch genommen werden.
                 wenn wir für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Leistungen
                 infolge Berufsunfähigkeit oder als Überbrückungshilfe erbringen    Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungsschut-
                 oder erbracht haben.                                               zes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Ausschlüsse
                                                                                    auch für Leistungen bei Überbrückungshilfe.
                 Wenn Ausschlüsse zu Art und Umfang des Versicherungsschut-
                 zes vertraglich vereinbart sind, dann gelten diese Ausschlüsse     Überbrückungshilfe wird während der Versicherungsdauer nur
                 auch für Arbeitsunfähigkeitsleistungen.                            einmal gezahlt.

                 Die Regelungen zu zeitlich befristeten Anerkenntnissen gemäß
                 § 12 Absätze 3 und 4 gelten nicht für Leistungen infolge           § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser
                 Arbeitsunfähigkeit.                                                Bedingungen?
                 Leistungen infolge Wegfalls von Krankentagegeld-                   (1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte
                 zahlungen durch den privaten Krankenversicherer                    Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als alters-
                 (Überbrückungshilfe)                                               entsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind,
                                                                                    voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen au-
                 (9) Hat die versicherte Person während der Versicherungsdauer      ßerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne
                 einen Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld gegen einen         gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.
                 privaten Krankenversicherer erworben und wird diese Zahlung        Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten von Auszubildenden und
                 eingestellt, weil aus medizinischen Gründen eine Berufsunfähig-    Studierenden. Auch bei diesen Berufen kommt es darauf an, wie
                 keit im Sinne der Bedingungen für die Krankentagegeldversiche-     sie unmittelbar vor Beginn der gesundheitlichen Beeinträch-
                 rung vorliegt, erbringen wir Leistungen in Höhe der versicherten   tigung konkret ausgestaltet waren. Wir verzichten auf eine
                 Berufsunfähigkeitsrente und gewähren Beitragsbefreiung als         abstrakte Verweisung.
                 Überbrückungshilfe.
                                                                                    Konkrete Verweisung
                 Überbrückungshilfe kann nur dann beantragt werden, wenn
                 zeitgleich Leistungen infolge Berufsunfähigkeit beantragt          Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, Erfah-
                 werden.                                                            rung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche
                                                                                    Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
                 Entstehen des Anspruchs
                 Der Anspruch auf Überbrückungshilfe entsteht mit Ablauf des        Für Auszubildende gilt: Absolviert die versicherte Person eine
                 Monats, in dem die Krankentagegeldzahlungen des privaten           andere berufliche oder schulische Ausbildung, die ihrer bisheri-
                 Krankenversicherers entfallen. Geht uns diese Entscheidung erst    gen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
                 nach der Leistungseinstellung zu, so entsteht der Anspruch auf     Für Studierende gilt: Betreibt die versicherte Person ein anderes
                 Überbrückungshilfe erst mit Beginn des Monats des Zugangs,         Studium, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht oder übt
                 sofern zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungsschutz besteht.       sie eine andere, ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen
                 Dies gilt nicht, wenn die verspätete Meldung ohne schuldhaftes     Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus,
                 Versäumen der versicherten Person erfolgt ist.                     liegt keine Berufsunfähigkeit vor.
                 Ein Anspruch auf Überbrückungshilfe besteht nicht, wenn wir        Als eine der Ausbildung und der Erfahrung sowie der bisherigen
                 für den in Frage kommenden Zeitraum der Überbrückungshilfe         Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ent-
                 bereits Leistungen infolge Berufsunfähigkeit oder Arbeits-         sprechende Tätigkeit wird im Regelfall eine solche Tätigkeit
                 unfähigkeit erbringen oder erbracht haben.                         angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähig-
                                                                                    keiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und Wert-
                 Ist eine Wartezeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf Über-     schätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang ausgeüb-
                 brückungshilfe während der Wartezeit nur, wenn die Kranken-        ten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Vergleichbarkeit
                 tagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers allein auf      berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in Anlehnung
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                 ein in der Wartezeit eingetretenes Unfallereignis zurückzuführen
                 sind (vgl. Absatz 7).

                                                                                                                                          Seite 8 von 44
an die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze. Die          Auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation verzichten
                 zumutbare Einkommensminderung beträgt maximal 20 %.                 wir – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – ebenfalls bei

                 Für Auszubildende, die sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in   x   Rechts- und Patentanwälten,
                 der zweiten Hälfte der jeweiligen Ausbildungszeit eines in          x   Notaren,
                 Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufes be-            x   Wirtschaftsprüfern,
                 finden, gilt: Zur Beurteilung der Lebensstellung wird diejenige     x   vereidigten Buchprüfern,
                 Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, die Aus-          x   Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten.
                 zubildende normalerweise unmittelbar nach erfolgreichem
                 Abschluss der Ausbildung mit Eintritt in den Beruf erreichen, zu    Wir verzichten ferner auf die Prüfung einer möglichen Umorga-
                 dem diese Ausbildung befähigt.                                      nisation, wenn der Selbständige eine akademische Ausbildung
                                                                                     erfolgreich abgeschlossen hat und in seiner täglichen Arbeitszeit,
                 Für Studierende wird zur Beurteilung der Lebensstellung die-        – so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
                 jenige Vergütung und soziale Wertschätzung herangezogen, die        war – mindestens zu 90 % kaufmännische, planerische, leitende
                 Studierende normalerweise unmittelbar nach erfolgreichem            oder organisatorische Tätigkeiten ausgeübt hat.
                 Abschluss des Studiums mit Eintritt in einen Beruf erreichen,
                 zu dem dieses Studium befähigt, und der mit dem belegten            Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der versicherten
                 Studiengang angestrebt wird, wenn folgende Voraussetzungen          Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt, der der
                 erfüllt sind:                                                       bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt keine Berufsunfähig-
                                                                                     keit vor.
                 x   die versicherte Person ist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
                     an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule      Einmalige Hilfe nach Umorganisation
                     (Universität), Fachhochschule (FH) oder Dualen Hochschule       Wenn der Anspruch auf Leistung infolge Berufsunfähigkeit nur
                     (DH) immatrikuliert;                                            deshalb nicht gegeben ist, weil die versicherte Person ihren
                 x   die versicherte Person befindet sich bei Eintritt der Berufs-   Betrieb umorganisieren könnte oder umorganisiert hat, zahlen
                     unfähigkeit in der zweiten Hälfte der von der jeweiligen        wir eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. Hier-
                     Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Studienzeit.          für muss die Leistungsdauer noch mindestens 12 Monate betra-
                                                                                     gen. Wird die versicherte Person innerhalb von sechs Monaten
                 Berufsunfähigkeit Selbständiger                                     nach Gewährung der einmaligen Hilfe aus dem gleichen medizi-
                                                                                     nischen Grund berufsunfähig, rechnen wir die einmalige Hilfe
                 Für Selbständige gilt: Für die Feststellung, ob die versicherte     auf die Leistung infolge Berufsunfähigkeit an.
                 Person berufsunfähig ist, kommt es neben der konkreten Aus-
                 gestaltung der Tätigkeit auch auf die Direktions- und Organi-       (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1
                 sationshoheit an. Wenn der Arbeitsplatz oder der Tätigkeits-        genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad
                 bereich in zumutbarer Weise umorganisiert werden können oder        voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen erfüllt
                 umorganisiert sind, so dass der versicherten Peron ein aus-         sind.
                 reichender Tätigkeitsbereich verbleibt, der der Lebensstellung
                 entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten     (3) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter-
                 Beruf vor. Ist eine Umorganisation tatsächlich erfolgt, die der     brochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
                 versicherten Person einen ausreichenden Tätigkeitsbereich lässt,    altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
                 der der bisherigen Lebensstellung entspricht, liegt auch keine      sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen ihren
                 Berufsunfähigkeit vor.                                              zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche
                                                                                     Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben, so gilt dieser
                 Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich           Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufs-
                 zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versicher-         unfähigkeit, es sei denn, sie übt eine andere ihrer Ausbildung,
                 ten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf das           Erfahrung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret
                 Unternehmen realisiert werden kann und keinen erheblichen           aus.
                 Kapitalaufwand erfordert. Inwieweit der erforderliche oder
                 eingesetzte Kapitalaufwand erheblich ist, beurteilt sich an den     Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Berufsleben
                 Umständen des Einzelfalles.
                                                                                     (4) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und
                 Als eine der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und      werden wegen einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistun-
                 sozialer Hinsicht entsprechende Tätigkeit wird nur eine solche      gen beantragt, gilt für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt,
                 Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse       die Definition in Absatz 1 bis 3 entsprechend. Dabei werden der
                 und Fähigkeiten erfordert und auch hinsichtlich Vergütung und       beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und
                 Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau des bislang           die damit zu diesem Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zu
                 ausgeübten Berufs liegt. Bei der Entscheidung über die Ver-         Grunde gelegt. Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit
                 gleichbarkeit berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls in   wegen Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Bundesfreiwilligen-
                 Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwickelten Grund-         dienst oder aus vergleichbarem Anlass ist kein Ausscheiden aus
                 sätze. Die zumutbare Einkommensminderung beträgt maximal            dem Berufsleben im Sinne von Satz 1.
                 20 %.
                                                                                     Berufsunfähigkeit aufgrund Tätigkeitsverbots
                 Wir verzichten auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation,
                 wenn der Selbständige in den letzten drei Jahren vor Beginn der     (5) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn
                 zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung ununterbrochen
                 mindestens zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigt hat.              x    eine behördliche Verfügung der versicherten Person gem.
                                                                                          § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verbietet, ihre
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                                                                                          bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen,

                                                                                                                                            Seite 9 von 44
x    sich dieses Verbot auf einen ununterbrochenen Zeitraum           Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Dies gilt ebenso, wenn
                      von mindestens sechs Monaten erstreckt, und                      die Entleerung des Darms nur durch eine Stomaversorgung oder
                 x    die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt,       die Entleerung der Blase nur durch Einsatz eines Katheters
                      die ihrer bisherigen Lebensstellung (vgl. § 2 Abs. 1) ent-       möglich ist.
                      spricht.
                                                                                       (10) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der in Absatz 9
                 Die Prüfung der Berufsunfähigkeit infolge eines Tätigkeitsverbots     genannten Kriterien liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die
                 erfolgt auf Grundlage des lnfektionsschutzgesetzes (IfSG) in der      versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
                 Fassung vom 27.03.2020.                                               geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb
                                                                                       täglicher Beaufsichtigung bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die
                 Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen Berufs-   versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe
                 tätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor.            einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die versicherte
                                                                                       Person der Bewahrung bedarf. Bewahrung liegt vor, wenn die
                 Leistung infolge Pflegebedürftigkeit                                  versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder einer
                                                                                       geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefähr-
                 (6) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter-       det und deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag
                 brochen pflegebedürftig im Sinne der Absätze 8 bis 10 gewesen         und Nacht versorgt werden kann.
                 und deswegen täglich gepflegt worden, so gilt dieser Zustand
                 von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit.      Leistung infolge voller Erwerbsminderung

                 (7) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer        (11) Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind,
                 infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Absatz 6) berufsunfähig und     gilt die versicherte Person ebenfalls als berufsunfähig:
                 liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 %, so erbringen
                 wir dennoch die in § 1 Absatz 1 genannten Leistungen.                 x   Die versicherte Person erhält eine unbefristete Rente wegen
                                                                                           voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversi-
                 (8) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person            cherung gemäß § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI in der
                 infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentspre-          Fassung vom 22.03.2020. Danach liegt eine volle Erwerbs-
                 chenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate            minderung vor, wenn die versicherte Person wegen Krank-
                 ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für eine der in Absatz 9          heit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande
                 genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und                  ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
                 medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe         Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbs-
                 einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich         tätig zu sein.
                 nachzuweisen.                                                         x   Die versicherte Person ist bei Eintritt der vollen Erwerbs-
                                                                                           minderung mindestens 50 Jahre alt.
                 (9) Bewertungsmaßstab für die Einstufung der Pflegebedürftig-         x   Dieser Vertrag besteht bei Eintritt der vollen Erwerbsminde-
                 keit sind Art und Umfang der täglichen persönlichen Hilfe. Dabei          rung seit mindestens 10 Jahren und hat eine Restlaufzeit
                 werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt:                       (Versicherungsdauer) von höchstens 15 Jahren.
                                                                                       x   Die versicherte Person muss uns auf Verlangen nachweisen,
                 Die versicherte Person benötigt Hilfe                                     dass ausschließlich ein medizinischer Grund vorliegt.
                 beim ...                                                              x   Die für Ihren Vertrag geltenden Einschränkungen, Aus-
                                                                                           schlüsse sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht gelten
                 x Fortbewegen im Zimmer                                                   auch für Leistungen wegen voller Erwerbsminderung.
                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei
                 Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – die            Liegen die Voraussetzungen für die Leistungen wegen Berufs-
                 Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung               unfähigkeit infolge voller Erwerbsminderung vor, so zahlen wir
                 benötigt.                                                             die vereinbarte Rente für die Dauer der vollen Erwerbsminde-
                                                                                       rung, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
                 x Aufstehen und Zubettgehen
                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe      Die Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlen wir monatlich
                 einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett ge-          im Voraus, erstmals zu Beginn des Monats, zu dem die Deutsche
                 langen kann.                                                          Rentenversicherung den Anspruch auf die volle Erwerbsminde-
                                                                                       rungsrente anerkannt hat. Ein Anspruch auf Leistungen wegen
                 x Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken                              Berufsunfähigkeit, der für den Zeitraum vor Anerkennung durch
                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei         die Deutsche Rentenversicherung bestanden hat, bleibt hiervon
                 Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –              unberührt. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit zahlen wir die
                 nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann.         Rente erstmals nach deren Ablauf.

                 x Verrichten der Notdurft
                 Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-         § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
                 stützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem
                 Stuhlgang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur unter          Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung
                 Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der         der Versicherungsnehmer
                 Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden
                 kann.                                                                 (1) An Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven
                                                                                       werden die Versicherungsnehmer gemäß den gesetzlichen
                 Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die         Regelungen beteiligt (Überschussbeteiligung). Derzeit gilt hierfür
                 durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen
521331362 2101

                                                                                       insbesondere § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
                 ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der

                                                                                                                                            Seite 10 von 44
Überschüsse entstehen dann, wenn das versicherte Risiko und          Überschussverwendungsform „Berufsunfähigkeitsbonus
                 die Kosten sich günstiger entwickeln, als bei der Tarifkalkulation   (BU-Bonus)“.
                 angenommen. Es ist auch möglich, dass keine Überschüsse
                 entstehen.                                                           Berufsunfähigkeitsbonus (BU-Bonus)
                                                                                      Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird ein BU-Bonus
                 Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi-           festgelegt. Bezugsgröße ist die versicherte Leistung des betref-
                 talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in        fenden Versicherungsjahres. Solange kein Leistungsbezug er-
                 der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind allerdings so         folgt, wird der BU-Bonus Jahr für Jahr neu festgelegt. Er kann
                 kalkuliert, dass sie für die Deckung der versicherten Risiken        auch vollständig entfallen.
                 benötigt werden. Für die Bildung von Kapitalerträgen sind
                 deshalb keine Beträge vorgesehen. Daher entstehen keine oder         Führt eine Neufestlegung der jährlichen Überschussanteile zu
                 nur sehr geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewertungsreser-         einer Reduzierung des Bonus, so haben Sie das Recht – sofern
                 ven überhaupt entstehen, beteiligen wir Sie daran nach den           noch kein Leistungsfall im Sinne des § 2 eingetreten ist – die
                 jeweils geltenden versicherungsvertraglichen und aufsichtsrecht-     garantierte Rente zur nächsten Beitragsfälligkeit ohne erneute
                 lichen Bestimmungen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine           Gesundheitsprüfung so zu erhöhen, dass die Höhe des bisheri-
                 hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach         gen Versicherungsschutzes (einschließlich Bonus) erhalten bleibt.
                 gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Betei-    Maßgebend für die Bestimmung des neuen Beitrags ist der beim
                 ligung der Verträge zu berücksichtigen sind. Im Zusammenhang         ursprünglichen Abschluss gültige Tarif.
                 mit der Beendigung des Vertrages werden die insgesamt vor-
                 handenen Bewertungsreserven ermittelt und – soweit überhaupt         Verwendung: Bei Eintritt des Leistungsfalls wird der BU-Bonus
                 vorhanden – nach einem verursachungsorientierten Verfahren           zusätzlich zu den versicherten Renten gezahlt. Maßgeblich für
                 anteilig Ihrem Vertrag zugeordnet. Der für diese Ermittlung          die Höhe des BU-Bonus ist der im Jahr des Eintritts des Leis-
                 maßgebliche Stichtag wird jährlich für das Folgejahr festgelegt      tungsfalls deklarierte Überschussanteilsatz. Der BU-Bonus wird
                 und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Er liegt nicht länger als    jeweils bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längs-
                 drei Monate vor der Beendigung des Vertrages.                        tens jedoch für die Dauer unserer Leistungspflicht gezahlt.

                 (2) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich      Überschussbeteiligung im Leistungsfall
                 zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche-         (5) Versicherungen im Leistungsbezug erhalten zu Beginn eines
                 rungen in Bestandsgruppen zusammengefasst und teilweise              Versicherungsjahres einen Grundüberschussanteil. Vorausset-
                 nach engeren Gleichartigkeitskriterien innerhalb der Bestands-       zung ist, dass auch Überschüsse entstanden sind. Ein Grund-
                 gruppen Untergruppen gebildet; diese werden Gewinnverbände           überschussanteil wird aber nicht vor Beginn des Versicherungs-
                 genannt.                                                             jahres gewährt, das auf das Versicherungsjahr des Eintritts des
                                                                                      Versicherungsfalles folgt. Bezugsgröße für einen Grundüber-
                 Die Verteilung eines entstandenen Überschusses für die Ver-          schussanteil ist die Rente des vorhergehenden Versicherungs-
                 sicherungsnehmer auf die einzelnen Gruppen orientiert sich           jahres.
                 daran, in welchem Umfang sie zu seiner Entstehung beigetragen
                 haben.                                                               Verwendung: Die Überschüsse werden zur Erhöhung der Rente
                                                                                      verwendet. Bei unterjährigem Eintritt unserer Leistungspflicht
                 (3) Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband 510 in der            wird die Rente anteilig erhöht.
                 Bestandsgruppe 14. Jede einzelne Versicherung innerhalb dieses
                 Gewinnverbandes erhält Anteile an den Überschüssen der Be-           Die Rente aus Überschuss wird erstmals nach Ablauf einer
                 standsgruppe, soweit auf sie Überschüsse entfallen. Die Höhe         eventuell vereinbarten Karenzzeit gezahlt.
                 dieser Anteile wird vom Vorstand unseres Unternehmens auf
                 Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung der
                 maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jährlich               § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
                 festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Mittel für
                 diese Überschussanteile werden den Überschüssen des Ge-              (1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-
                 schäftsjahres oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattung       schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-
                 entnommen. In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere            barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Ver-
                 etwa im ersten Versicherungsjahr, kann eine Zuteilung entfallen,     sicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht
                 sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.                             rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 7 Absätze 2 und 3 und § 8).

                 (4) Die einzelnen Versicherungen sind entsprechend der vertrag-      (2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart
                 lichen Vereinbarung an einem erwirtschafteten Überschuss             worden, so wird dieser durch die Regelungen in Absatz 1 nicht
                 beteiligt.                                                           berührt.

                 Beitragsverrechnung
                 Zu Beginn eines jeden Beitragszahlungsabschnitts wird ein            § 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz
                 Zusatzüberschussanteil zugeteilt, soweit entstanden. Bezugs-
                                                                                      ausgeschlossen bzw. wann entfällt der
                 größe ist der zum Zeitpunkt der Zuteilung aktuelle Bruttobeitrag.
                                                                                      Versicherungsschutz?
                 Verwendung: Ein entstandener Zusatzüberschussanteil vermin-
                 dert den zu zahlenden Beitrag. Sie zahlen in dem Fall also nicht     (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig
                 den vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Weder Ein-         davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit oder der Arbeitsunfähig-
                 treten noch die Höhe der Ermäßigung können für die gesamte           keit gekommen ist.
                 Beitragszahlungsdauer garantiert werden.
                                                                                      (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit oder die
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                 Wird eine Versicherung beitragsfrei gestellt, und war bisher die     Arbeitsunfähigkeit verursacht ist:
                 Beitragsverrechnung vereinbart, so erfolgt automatisch der zur

                                                                                                                                           Seite 11 von 44
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