Umgang mit dem Thema Tierschutzunterricht in der Mittelschule - unipub
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Umgang mit dem Thema Tierschutzunterricht in der Mittelschule mit besonderem Fokus auf Schülermeinungen und Umsetzungsmöglichkeiten für Lehrpersonal Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra der Naturwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz vorgelegt von Kerstin STEINMANN am Institut für Biologie Begutachterin: Dr. Cornelia Franz-Schaider Graz, 2021
1
2
Inhalt 1. Einleitung ............................................................................................................................... 4 2. Tierschutz in Österreich ......................................................................................................... 5 2.1. Was ist Tierschutz? .......................................................................................................... 5 2.2. Gesetzeslage .................................................................................................................... 7 2.3. Geschichte des Tierschutzes in Österreich und die aktuelle Lage ................................... 9 3. Gründe für Tierschutzunterricht ........................................................................................... 11 3.1. Verbreitung des Tierschutzgedankens ........................................................................... 12 3.2. Gesetzliche Verpflichtung ............................................................................................. 13 3.3. Positive Effekte in der Kindesentwicklung ................................................................... 13 4. Tierschutzunterricht in Österreich ........................................................................................ 16 4.1. Tierschutz und der Lehrplan der Mittelschule ............................................................... 16 4.1.1. Lehrplan für Biologie und Umweltkunde ............................................................... 16 4.1.1.1. Analyse des Lehrplanes hinsichtlich des Themas Tierschutz…………………16 4.1.1.2. Anknüpfungspunkte für Tierschutzunterricht im Lehrplan…………………...19 4.1.2. Lehrplan für katholischen Religionsunterricht ....................................................... 20 4.2. Schülermeinungen zum Thema Tierschutz ................................................................... 23 4.2.1. Durchführung & Methode ....................................................................................... 23 4.2.2. Ergebnisse ............................................................................................................... 24 4.2.3. Diskussion der Ergebnisse ...................................................................................... 34 4.3. Angebote für Schulen und Lehrpersonen ...................................................................... 38 4.3.1. Animal Training Center .......................................................................................... 39 4.3.2. BIO AUSTRIA ....................................................................................................... 40 4.3.3. Schule am Bauernhof .............................................................................................. 41 4.3.4. Tierschutz macht Schule ......................................................................................... 42 4.3.7. Tierschutzombudsstelle Wien ................................................................................. 44 4.3.5. Verein für Tierschutzunterricht ............................................................................... 45 4.3.6. Verein gegen Tierfabriken ...................................................................................... 46 4.3.8. Österreichs Tierheime & Gnadenhöfe .................................................................... 49 5. Reflexion .............................................................................................................................. 50 6. Quellen ................................................................................................................................. 51 Anhang 1 .................................................................................................................................. 54 3
1. Einleitung Tierschutz ist mittlerweile in Österreich eine vieldiskutierte Thematik und für viele BürgerInnen ein bekannter Begriff, nicht zuletzt da Vegetarismus sowie Veganismus immer populärer werden. Zahlreiche Tierschutzorganisationen sowie selbsternannte TierschützerInnen setzen sich für das Wohl der Tiere ein und betreiben Öffentlichkeitsarbeit, um den Tierschutzgedanken zu verbreiten und die Menschen zu informieren. So werden vor allem Erwachsene erreicht und über Tierschutz informiert, Kindern jedoch fehlt dieser Zugang vor allem in jungen Jahren. In die heimischen Schulen hat das Thema Tierschutz noch nicht einheitlich Einzug gehalten und viele SchülerInnen kommen kaum im regulären Unterricht in den Kontakt mit der Thematik. So bleibt ihnen die Möglichkeit, fundiertes Wissen über den richtigen Umgang mit Tieren und die tiergerechte Haltung dieser zu erhalten, oft verwehrt. Dabei zeigt eine Studie aus Deutschland, dass SchülerInnen zum Großteil hohes Interesse am Thema Tierschutz zeigen, ihr vorhandenes Wissen jedoch kaum aus schulischem Kontext stammt (vgl. Haimerl 2016). Mit diesen Hintergedanken soll die vorliegende Arbeit zeigen, dass Tierschutzunterricht durchaus einfach in den Schulunterricht der Mittelschule in Österreich inkludiert werden kann und nicht zuletzt aufgrund des bestehenden Interesses auf Seiten der SchülerInnen, sowie der Gesetzeslage des Tierschutzgesetzes, ein fester Bestandteil dessen sein sollte. Diese These soll im weiteren Verlauf mithilfe folgender Fragen untersucht werden: Wie stehen die SchülerInnen der Mittelschule in Österreich zum Thema Tierschutz und besteht ein generelles Interesse darüber unterrichtet zu werden? Welche Materialien und Möglichkeiten stehen Lehrpersonen zur Verfügung, um Tierschutzunterricht möglichst einfach und kompetent durchführen zu können? Wie sieht die Gesetzeslage zum Thema Tierschutzunterricht aus und findet dieser Platz im Lehrplan der Mittelschule? Zudem soll diese Arbeit einen grundlegenden Überblick über Tierschutz und dessen Gesetzeslage in Österreich geben und die historische, sowie aktuelle Lage der Thematik 4
im Land betrachten. Im weiteren Verlauf werden Gründe für Tierschutzunterricht gegeben und schließlich dieser in Österreichs Mittelschulen betrachtet, wobei die wichtigsten Gesichtspunkte wie der Lehrplan, die Meinungen der SchülerInnen und die Angebote zu Tierschutzunterricht, welche Lehrpersonen zur Verfügung stehen, an dieser Stelle aufgeführt und näher analysiert werden. 2. Tierschutz in Österreich 2.1. Was ist Tierschutz? Auch wenn Tierschutz sich sehr vielfältig zeigt und durchaus ein komplexes Thema mit verschiedenen Ansätzen und Arten der Einteilung darstellt, lässt sich die Bedeutung des Begriffes gut und verständlich zusammenfassen. Gotthart M. Teutsch (1987: 209) definiert in Mensch und Tier, Lexikon der Tierschutzethik Tierschutz als „alle Bestrebungen und Maßnahmen, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen“. Den Tieren darf kein ungerechtfertigtes Leid und Schmerz zugefügt werden und sie sollen keinem übermäßigen und unnötigen Stress ausgesetzt werden. Zudem soll Tieren ein tiergerechtes Leben ermöglicht werden, wozu auch ein, wenn nötig, schmerzloser Tod gezählt werden muss. Die unterschiedlichen Ansätze von Tierschutz und Tierwohl und damit verbundene Komplikationen innerhalb der Bewegung beschreibt David Fraser in der Encyclopedia of animal rights and animal welfare (Bekoff 2010: 47ff) mit den folgenden drei Hauptzugängen. Der erste Zugang konzentriert sich auf die Gefühle und das Wohlbefinden der Tiere. Es wäre laut diesem erstrebenswert, den Tieren ein entspanntes, glückliches Leben zu ermöglichen, welches frei von Stress, Schmerz und Leid ist. Der zweite Zugang legt den Fokus hingegen auf die biologische Funktionsweise von Tieren. Sie sollen gesund sein, frei von Verhaltensauffälligkeiten sowie Einschränkungen des Bewegungsapparates und es soll ihnen gesundheitlich möglich sein sich zu reproduzieren. Der dritte und letzte Hauptzugang, der von Fraser beschrieben wird, besagt, dass Tiere angemessen natürlich leben sollen, und in einer Art und Weise, die ihre Anpassungsfähigkeit nicht übersteigt. Daraus lässt sich ableiten, dass sie ihre natürlichen Verhaltensweisen in einem möglichst natürlichen Lebensraum ausleben können sollen. 5
Diese drei Zugänge zur Bedeutung von Tierschutz sind sich in mancherlei Hinsicht sehr ähnlich und jeder hat seine Berechtigung, jedoch gibt es Beispiele, durch welche die Unterschiede deutlich werden. Fraser nennt als ein Beispiel einen Schweinebauern, der seine Säue konventionell in Stallungen hält. Sind diese gesund und produzieren sie Nachkommen, kann der Landwirt aufgrund des zweiten Zugangs annehmen, dass es den Tieren gut geht und er dem Wohl der Tiere gerecht wird. Menschen, die hingegen Wert auf die Gefühle oder eine natürliche Lebensweise der Tiere legen, könnten die Haltung der Schweine womöglich kritisieren und ein Wohlergehen dieser anzweifeln. Dies macht deutlich, dass es auch innerhalb der Tierschutzbewegung Unstimmigkeiten geben kann und, dass es sich bei Tierschutz um ein Spektrum handelt, welches bei den Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes beginnt. Genauso vielfältig wie die Tierschutzthematik an sich, gestalten sich gelebter Tierschutz und Tierschutzmaßnahmen in Österreich. Diese unterscheiden sich je nach Fokus und Zielen des jeweiligen Tierschutzvereines und beinhalten unter anderem Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit, Entwicklung von tiergerechten Haltungssystemen, Betrieb von Tierheimen und Gnadenhöfen, Rettung und Abnahme von hilfsbedürftigen Tieren, Kastrationsaktionen von streunenden Hunden und Katzen, bis hin zu unterschiedlichsten Hilfsprojekten im Ausland. Allen Maßnahmen zugrunde liegt der Wunsch bestehendes sowie zukünftiges tierisches Leid zu verhindern oder zumindest zu vermindern Im Gegensatz zum Artenschutz stehen im Tierschutz immer das einzelne Tier und sein Wohlbefinden im Mittelpunkt und obwohl sich die jeweiligen Disziplinen in vielerlei Hinsicht überlappen und aufeinander aufbauen, bedeutet ‚tiergerecht‘ nicht immer ‚artgerecht‘ und umgekehrt (vgl. Teutsch 1987: 151f). Ein simples Beispiel hierfür stellen Hunde mit Futtermittelunverträglichkeiten dar. Während artgerechte Fütterung für Hunde zu einem wesentlichen Teil aus Fleisch bestehen sollte, gibt es Hunde deren Organismus dieses nicht verträgt. Eine Fütterung dieser Hunde mit Fleisch wäre somit zwar artgerecht, jedoch nicht tiergerecht, da durch das unverträgliche Futter das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt werden würde oder sogar Leid durch gesundheitliche Schäden entstehen könnte. Ähnlich verhält sich die Beziehung zwischen Tier- und Naturschutz. Im 6
Naturschutz steht die Erhaltung ganzer Lebensräume mit Populationen und Ökosystemen im Vordergrund, im Gegensatz zum Tierschutz, wo jedes einzelne Tier zählt. Dieser Unterschied zwischen den zwei Disziplinen kann durchaus zu Konflikten führen, beispielsweise wenn es um das Management und bewusste Töten von Beutegreifern zum Schutze gefährdeter Tierarten geht. 2.2. Gesetzeslage „Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.“ (§1 TSchG) Das aktuell gültige Tierschutzgesetz in Österreich ist in seiner grundlegenden Form seit 1. Jänner 2005 in Kraft, ist seitdem in allen Bundesländern des Staates einheitlich und ersetzte somit, als Folge eines erfolgreichen Volksbegehrens, die zehn unterschiedlichen Landestierschutzgesetze1. Das Gesetz gliedert sich in vier Hauptstücke und besteht insgesamt aus 48 Paragraphen (vgl. TSchG). Im ersten Hauptstück werden allgemeine Bestimmungen zum Tierschutz festgehalten, so unter anderem Begriffsbestimmungen, Zielsetzungen, der Geltungsbereich und Verbote, wie das Verbot der Tierquälerei, der Tötung, und den Eingriffen an Tieren. Das zweite Hauptstück beinhaltet Regelungen zur Tierhaltung und gliedert sich in allgemeine und besondere Bestimmungen. Während im ersten Abschnitt allgemeine Gebote und Anforderungen zur Haltung von Tieren zu finden sind, beschäftigt sich der zweite Abschnitt mit der Haltung von Tieren mit wirtschaftlichem Nutzen, wie in Zoos und Zirkussen, mit der Haltung von Tieren in Tierheimen und Ähnlichem, der Weitergabe von Tieren, sowie deren Schlachtung und Tötung. Das dritte Hauptstück des Tierschutzgesetzes betrifft die Vollziehung dessen, wie die zuständigen Behörden und die behördliche Überwachung. Im letzten Hauptstück werden Straf- und Schlussbestimmungen festgehalten. Hier finden sich neben anderem die Strafbestimmungen, Regelungen zur Tierschutzombudsperson, ebenso wie Regelungen zum Tierschutzrat. 1 https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/tierschutzgesetz/TierschutzGesetzStart.html 7
Das Tierschutzgesetz beinhaltet sowohl Verbote zur Sicherstellung des Schutzes der einzelnen Tiere vor Schmerzen, Leid, Schäden und schwerer Angst, als auch Gebote zur Sicherung des Wohlbefindens. So beinhalten die Verbote beispielsweise die Tierquälerei, Tötung, Eingriffe und den Verkauf von Tieren. Die Gebote hingegen geben Richtlinien und Mindestanforderungen zur Tierhaltung und den Umgang mit Tieren. Um diese Verbote und Gebote näher auszuführen und für mehr Klarheit zu sorgen, traten gleichzeitig mit dem Tierschutzgesetz zehn Verordnungen in Kraft: 1. Tierhaltungsverordnung, 2. Tierhaltungsverordnung, Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, Tierschutz-Schlachtverordnung, Tierschutz-Zirkusverordnung, Tierheim-Verordnung, Zoo-Verordnung, Tierschutz-Kontrollverordnung, Tierschutz-Veranstaltungs- Verordnung, Diensthunde-Ausbildungsverordnung. Während das Gesetz grundsätzlich für alle Tiere gilt, gibt es einige Ausnahmen, die im Paragraph 3 des Tierschutzgesetzes aufgezählt sind und im Folgenden erläutert werden: Ausgenommen vom österreichischen Tierschutzgesetz sind zum einen Tiere, welche der Jagd und Fischerei dienen und somit je nachdem unter das Jagdgesetz oder das Fischereigesetz fallen. Für das Jagdgesetz betrifft dies, laut Paragraph 2 des steiermärkischen Jagdgesetzes (vgl. Steiermärkisches Jagdgesetz 1968), nahezu alle heimischen Wildtiere, mit Ausnahme einiger Vogelarten, die nicht explizit zur Zucht oder der Fleischherstellung gehalten werden. Weiters vom österreichischen Tierschutzgesetz ausgenommen sind Tiere, die unter das Tierversuchsgesetz fallen. In diesem eingeschlossen sind lebende Wirbeltiere ab einem früheren Entwicklungsstadium, wie eigenständig fressende Larven und Embryos ab dem letzten Drittel, sowie lebende Kopffüßer, sofern diese Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken oder Zwecken der Bildung verwendet werden. (vgl. §1 TVG 2012) Der „Schutz von Tieren beim Transport durch Kraftfahrzeug und Anhänger (in der Folge: Straßentransportmittel), Luftfahrzeug, Schienenfahrzeug oder Schiff in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit“ fällt in den Geltungsbereich des österreichischen Tiertransportgesetzes (vgl. §1 TTG 2007). Dies gilt für die Gesamtheit der Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse, sofern diese Tiere beispielsweise im Rahmen einer Landwirtschaft transportiert werden oder mit einem Tiertransporter zur Schlachtung gebracht werden. 8
Übertretungen des Tierschutzgesetzes (vgl. §38 TSchG), im speziellen der Verbote des ersten Hauptstückes, können mit bis zu 7.500€ Bußgeld bestraft werden, wobei sich diese maximale Strafe im Wiederholungsfall verdoppeln kann. Schwere Fälle von Tierquälerei werden mit einer Zahlung von mindestens 2.000€ geahndet und wenn nötig und sinnvoll, kann ein Verbot der Tierhaltung ausgesprochen werden. Dieses Verbot (vgl. §39 TSchG), kann für alle Tiere oder einzelne Arten gültig sein und zieht sich über einen bestimmten Zeitraum oder gilt permanent. Begeht eine nicht deliktfähige Person eine Übertretung des Tierschutzgesetzes, fällt die Strafe auf die Aufsichtspersonen bzw. erziehungsberechtige Personen zurück, sofern diese die Tat verhindern hätten können (vgl. §38 Abs. 4 TSchG). 2.3. Geschichte des Tierschutzes in Österreich und die aktuelle Lage Tierschutz ist in Österreich bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein Thema, so wurde Tierschutz Austria, Österreichs erster Tierschutzverein, bereits im Jahre 1846 gegründet2. Neun Jahre später, im Februar 1855 wurde durch das „Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich“3 eine gesetzliche Vorschrift gegen Tierquälerei erlassen. Dieses Gesetz betraf jedoch nur die öffentliche Misshandlung von Tieren und wenn diese ein Ärgernis für Mitmenschen darstellte. Teutsch (vgl. 1987: 210) begründet dies in Mensch und Tier, Lexikon der Tierschutzethik damit, dass in erster Linie Menschen und ihre Gefühle und nicht Tiere vor solcherlei Handlungen geschützt werden sollten und bezeichnet dies als anthropozentrischen Tierschutz. Erst später entstand ethischer Tierschutz zum Wohle der Tiere, wie wir ihn heute kennen. Dieser wurde in den Jahren zwischen 1947 bis 1954 in den einzelnen Bundesländern Österreichs umgesetzt mit dem klaren Verbot der Tierquälerei (vgl. Binder et al. 2004: 46) in den verschiedenen Landesgesetzen. Das bundesweit einheitliche Tierschutzgesetz trat 2005 als Resultat eines Volksbegehrens vom Jahre 1996 mit ca. 500.000 Unterstützern in Kraft. Mittlerweile hat Tierschutz in Österreich im internationalen Vergleich einen hohen Stellenwert und das Bewusstsein hierfür steigt in der Bevölkerung stetig. Einen guten 2 https://www.tierschutz-austria.at/ 3 https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18550004&seite=00000295 9
Überblick über die Qualität des österreichischen Tierschutzes bietet der Animal Protection Index (API) von „World Animal Protection“4, einer internationalen Tierschutzorganisation. Laut der zweiten Untersuchung, die 2020 veröffentlicht wurde, liegt Österreich von den 50 verglichenen Ländern weltweit unter den Top drei. Bewertet wurde hierbei nach vier Zielen, für die es insgesamt zehn Indikatoren gibt: Anerkennung der Empfindungsfähigkeit von Tieren, das Verbot von Tierleid, sowie Vorliegen eines Tierschutzgesetzes und die Schaffung unterstützender Staatsorgane. Für jeden Indikator dieser Ziele erhielt das jeweilige Land eine Bewertung von A bis G, wobei Österreich einen Durchschnitt von B erreichte. Der Tätigkeitsbericht der Tierschutz-Ombudsstelle Steiermark (vgl. Fiala-Köck, 2020: 9ff) zeigt ein steigendes Interesse und erhöhte Sensibilität zum Thema Tierschutz in der Bevölkerung. So gab es im Jahr 2019 243 Meldungen über vermutete Übertretungen des Tierschutzgesetzes, eine deutliche Steigerung zum Jahre 2010 wo es nur 90 Meldungen waren. Der Großteil dieser Meldungen stammte von Privatpersonen und ein großer Anteil der Anzeigen waren tatsächlich tierschutzrechtlich relevant. Ebenfalls das Projekt zur Kastration von Streunerkatzen des Landes Steiermark und der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark wird von der Bevölkerung gut angenommen. Seit Beginn des Projektes im Jahr 2006 wurden insgesamt 17.063 Katzen und 8.863 Kater kastriert, allein im Jahr 2019 waren es 1.462 weibliche und 874 männliche Tiere (vgl. Fiala-Köck, 2020: 44). Dies zeigt, dass ein Teil der steirischen Bevölkerung Interesse daran zeigt, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen und das damit verbundene Leid einzudämmen. Auch in der Ernährung spielt Tierschutz eine immer größer werdende Rolle, wie die ‚Vegane Gesellschafft‘ Österreich erläutert5. Während im Jahr 2005 nur 2,9% der österreichischen Bevölkerung vegetarisch oder vegan lebte, waren es 2013 bereits mehr als dreimal so viele Vegetarier und Veganer, nämlich 9% der Bevölkerung. Als Hauptgrund für diese Ernährungsweisen werden am häufigsten die Tierschutzaspekte der Massentierhaltung, Tiertransporte und Schlachtung genannt so der „Veggie-Report“ von 4 https://api.worldanimalprotection.org/country/austria 5 https://www.vegan.at/inhalt/9-leben-vegetarisch-oder-vegan 10
Marketagent (vgl. Eberhardsteiner 2017). Laut dieser Umfrage mit 522 Teilnehmern, allesamt mit vegetarischer oder veganer Lebensweise, ernähren sich sogar 19 Prozent der Befragten vegan. Ungewollte oder abgenommene Tiere werden in den rund 40 behördlich gemeldeten Tierschutzhäusern in Österreich, 36 laut der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6, sowie 47 laut Auflistung der Hundepartei Österreich7, untergebracht und verpflegt. Viele ÖsterreicherInnen engagieren sich ehrenamtlich in Tierschutzvereinen. Laut Vereinsverzeichnis gibt es davon rund 77 in Österreich, während der Dachverband Tierschutz 2.08 71 Vereine zum Schutz von Tieren auflistet, welche unter diesem Dachverband organisiert sind. Nicht zuletzt findet auch in der Ausbildung von Tieren und im Tiertraining ein Umdenken statt. So gibt es seit 2014 ein Gütesiegel für geprüfte HundetrainerInnen, welche nachweislich tierschutzkonform arbeiten, vergeben von der Koordinierungsstelle Tierschutzqualifizierte/r HundetrainerInnen am Messerli-Forschungsinstitut der Vetmeduni Vienna. Derzeit, Stand August 2021, werden auf der Homepage der Koordinierungsstelle9 österreichweit 400 Hundetrainer und -trainerinnen gelistet, welche von dieser erfolgreich geprüft wurden und im Sinne des Tierwohls Hunde ausbilden. 3. Gründe für Tierschutzunterricht „Man liebt nur, was man kennt, und schützt nur, was man liebt (Konrad Lorenz).“ Die Gründe und Argumente Tierschutzunterricht abzuhalten und in den regulären Unterricht einzubinden sind vielfältig. Auch wenn es scheinen möge, dass die positiven 6 www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/heime/tierheime.html 7 www.hundepartei.at/tierheime-oesterreich/ 8 www.tierschutz20.at/unsere-vereine 9 www.vetmeduni.ac.at/de/hundetrainer/tierschutzqualifizierte-hundetrainerinnen 11
Effekte lediglich auf Seiten der Tiere und somit des Tierschutzes und des Tierwohles liegen, können auch Kinder und Jugendliche stark von Tierschutzunterricht und den enthaltenen Thematiken profitieren. Diese positiven Auswirkungen auf die Kindesentwicklung, vor allem im jungen Alter, sind keines Falles außer Acht zu lassen und sind es Wert gefördert zu werden. 3.1. Verbreitung des Tierschutzgedankens Die erste und offensichtlichste Begründung für die Abhaltung von Tierschutzunterricht liegt darin zukünftiges Tierleid durch Aufklärung und Sensibilisierung zu verhindern und zu reduzieren. Nur durch grundlegendes Wissen und Verständnis ist es möglich nachhaltigen Tierschutz zu praktizieren und weiterzugeben. Kinder beschäftigen sich im Allgemeinen sehr gerne mit Tieren und besitzen eine natürliche Neugier ihnen gegenüber. Dies ist Teil des natürlichen Biophilie-Syndroms des Menschen, welches von Edward Wilson erstmals beschrieben wurde. Diese Biophilie wird von Julius et al. (vgl. 2014: 21f) in Bindung zu Tieren besprochen und stellt ein evolutionäres Erbe dar, welches laut Kurt Kotrschal (vgl. 2009: 64) auf der langjährigen Beziehung der Menschen mit Tieren seit dem Beginn der Jäger- und Sammlerkultur beruht. Nach Julius et al. besteht dieses Interesse an Tieren und allem Lebendigen bei Kleinkindern aller Kulturen und wird durch die individuelle Entwicklung der Kinder gefördert oder vermindert. Dieses Grundinteresse kann man sehr gut nutzen, um den Kindern einen respektvollen Umgang gegenüber ihren Mitlebewesen nahe zu bringen. Dabei gilt, je früher, desto besser, denn wie Julius et al. (vgl. 2014: 23) argumentieren, gelten die Prinzipien der Frühsozialisation für eine erfolgreiche Mensch-Tier-Beziehung nicht nur für Jungtiere, sondern auch für junge Menschen. Dies bedeutet, dass Menschen, welche im frühen Kindesalter positiven Kontakt zu Tieren haben, eine höhere Affinität zu diesen entwickeln. Vor allem bei Haustieren, speziell Kleintieren, entsteht Tierleid in erster Linie durch Unwissen und fehlende Beratung beim Kauf. Konventionelles Tierzubehör für Nager, Hasenartige, Vögel und Fische ist sehr oft nicht tiergerecht und erlaubt es den Tieren nicht all ihre Verhaltensweisen der einzelnen Funktionskreise auszuleben. Werden Kinder nun schon im frühen Schulalter, wo das Interesse an Kleintieren meist hoch ist, mit der Thematik der Kleintierhaltung vertraut gemacht, fungieren sie als Verteiler dieses 12
Wissens und erhöhen die Chance, dass ihre eigenen Tiere, und vielleicht auch die in ihrem Umfeld, tiergerecht gehalten werden. 3.2. Gesetzliche Verpflichtung Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern. (§2 des TSchg) Das nächste Argument für Tierschutzunterricht ist im österreichischen Tierschutzgesetz zu finden, welches festhält, dass Tierschutzbildung und Aufklärung im Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder und somit auch dem der Schulen liegt. Da jedoch, wie weiter unten ausgeführt, das Thema Tierschutz nicht im Lehrplan der Mittelschule angeführt und somit auch nicht klar an die Lehrpersonen weitergegeben ist, besteht bei vielen PädagogInnen eine Unwissenheit gegenüber dieser Aufgabe. Hier besteht sozusagen eine Lücke im Informationstransfer, denn gesetzlich sind Bund und Land dazu verpflichtet Tierschutzwissen zu vermitteln, jedoch führt der direkte Weg zu Kindern und Jugendlichen über Kindergärten und Schulen. Diese haben hingegen keine expliziten Vorgaben zur Vermittlung dieser Thematik und somit ist die Zuständigkeit der direkten Weitergabe an die Lernenden unklar. Damit Tierschutzunterricht, wie vom Tierschutzgesetz vorgesehen, großflächig durchgeführt wird, sollte die Aufklärungsarbeit hinsichtlich dieser Vorgaben vertieft werden. Es sollten klare Richtlinien für die Zuständigkeit aufgestellt werden und das Thema Tierschutz im Lehrplan erwähnt werden. 3.3. Positive Effekte in der Kindesentwicklung Die Meinung, dass Tiere und der Kontakt mit Tieren eng mit sozialen Kompetenzen verbunden sind, ist bereits weit verbreitet. Vor allem die Entwicklung von Empathie (vgl. Olbrich 2019: 24f) und Teamfähigkeit sollen bei Kindern durch Haustiere und den korrekten Umgang mit diesen gefördert werden. Außerdem können das 13
Verantwortungsgefühl und die Kommunikation, sowie die Konzentrationsfähigkeit gefördert werden (vgl. Böttger: 87f). Eindeutig interpretierbare Studien zu diesem Thema sind nach Beetz (vgl. 2016) jedoch rar und somit ist diese Ansicht schlecht wissenschaftlich belegbar. Trotzdem gibt es einige Autoren, die von den positiven Effekten von Haustieren auf die Kindesentwicklung berichten. „Ein Tier erzieht zu Fürsorglichkeit und Verantwortung für andere Tiere, und in der Folge auch für Menschen.“, so Greiffenhagen und Buck-Werner (1991) in Tiere als Therapie. Sie beziehen sich darin auch auf Gotthard M. Teutsch (vgl. 1980), welcher in Tieren eine gute Gelegenheit sieht Empathie zu lernen und sie für diese Rolle sogar Geschwistern vorziehen würde. Auch Richard Louv (vgl. 2019: 107) beschreibt in seinem Buch Our Wild Calling die Mensch-Tier-Beziehung und ihre Auswirkungen auf die Kindesentwicklung. Er erwähnt dabei Vorteile für das Sozialverhalten, das Selbstvertrauen und das Fürsorgeverhalten. Ebenso schildert Louv (vgl. 2019 :109f) sein Gespräch mit dem Verhaltensforscher und Trainer Dennis Fetco, welcher die Rolle von Haustieren als Lehrer thematisierte. Demnach können Kinder nicht nur durch den Umgang ihrer Eltern mit Hunden lernen, sondern Hunde selbst können ihnen, aufgrund ihrer direkten Art und ihrem Unvermögen zu lügen, bedingungslose Liebe und Vergebung näherbringen wie es Menschen nicht könnten. Auch Ulrich Gebhard (vgl. 2013: 130) berichtet von den positiven Effekten von Hunden auf Kinder. In Kind und Natur bezieht sich der Autor auf eine 1993 von Norbert Rehm durchgeführten Studie zum Thema Kind und Hund, in welcher 90% der befragten Eltern ihrem Hund eine wichtige Rolle in der Kindeserziehung zuschrieben. Die am häufigsten genannten Fähigkeiten, die durch den Hund gefördert würden, waren das Sozialverhalten, das Verantwortungsgefühl, sowie das Naturverständnis. „Wer sich gewöhnt hat, das Leben irgendeines Geschöpfes als wertlos anzusehen, ist in Gefahr, zuletzt auch bei der Vorstellung wertloser Menschenexistenzen anzugelangen, die in dem Denken unserer Zeit eine so unheilvolle Rolle spielt (Albert Schweitzer, vgl. Müller 2010).“ Dieses obige Zitat des deutsch-französischen Arzt und Philosophen Albert Schweitzer beschreibt den Kern des Zusammenhanges zwischen Tierquälerei und Gewalttaten an Menschen. Dieser Zusammenhang wurde von Martin Killias und Sonia Lucia (vgl. 2011) 14
in “Is Animal Cruelty a Marker of Interpersonal Violence and Delinquency?“ untersucht, wofür sie eine Studie aus dem Jahr 2006 heranzogen, welche in der Schweiz durchgeführt wurde. Für die Studie wurden über 3.600 Jugendliche im Alter von 13 bis 15 über ihre Erfahrungen mit Problemverhalten und Kriminalität wie Tierquälerei, Drogenkonsum, Diebstahl und Körperverletzung. Die Studie ergab, dass Kinder welche Tiere quälen, mit dreifach höherer Wahrscheinlichkeit im Laufe ihres Lebens straffällig und gewalttätig gegenüber anderen Menschen werden. Im Vergleich dazu, wurden ein schlechtes Familienverhältnis, Probleme in der Schule oder Migrationshintergrund als geringere Risikofaktoren eingestuft. Insgesamt gaben 12% der Befragten an, schon einmal ein Tier gequält zu haben, wobei 2,4% der Meinung waren, dass Tiere dies verdienen oder es Spaß macht. Glenn Walters (vgl. 2014) beschreibt in seiner Arbeit eine ähnliche Studie mit 1.336 TeilnehmerInnen im Alter zwischen 14 und 18 welche in den USA durchgeführt wurde. Auch hierbei wurde ein Zusammenhang zwischen Tierquälerei und kriminellen Tätigkeiten festgestellt, wenn auch der Autor daran zweifelt, dass die vorangegangene Tierquälerei im Kindesalter ein direkter Auslöser für das Straffälligwerden der Jugendlichen war. Sehr ausführlich mit dem Zusammenhang zwischen Tierquälerei und Gewalt gegen Menschen beschäftigt sich Volker Mariak (vgl. 2019), ein deutscher Kriminologe in seinem Buch Die Spirale der Gewaltkriminalität. In diesem Werk untersucht er unzählige Kriminalfälle und den Hintergrund der Täter, ebenso wie viele einschlägige Studien. Der Autor glaubt auf Grund seiner Nachforschungen fest an einen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Tieren und an Menschen. Aufgrund der oben aufgeführten Studien und Publikationen könnte ein schon im frühen Alter gewissenhaft durchgeführter Tierschutzunterricht gleichzeitig präventiv gegen Gewalt wirken und somit nicht nur einen Beitrag zum Tierschutz, sondern in weiterer Folge auch zum Menschenschutz leisten. 15
4. Tierschutzunterricht in Österreich 4.1. Tierschutz und der Lehrplan der Mittelschule Der aktuell gültige Lehrplan für Mittelschulen in Österreich ist in seiner Grundform im Jahr 2012 in Kraft getreten und bildet die Leitlinie für den Unterricht in der Mittelschule. Tierschutz wird im gesamten Lehrplan an keiner Stelle explizit erwähnt, im Gegensatz zu Umwelt-, Arten- und Biotopschutz, jedoch sind einige Passagen und Ziele enthalten, die sich mit den Grundsätzen und Zielen von Tierschutz überschneiden und deren Interpretation eine Relevanz von Tierschutzunterricht aufzeigen, sowie einen solchen rechtfertigen. Diese Ziele finden sich vor allem im Lehrplan für Biologie und Umweltkunde, aber auch im Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht können Überschneidungen mit Tierschutz gefunden werden. 4.1.1. Lehrplan für Biologie und Umweltkunde Der Lehrplan für Biologie und Umweltkunde (BMBWF 2012: 69-72) ist in unterschiedliche Bereiche gegliedert: Bildungs- und Lehraufgabe, grundlegende Ziele, Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, sowie Beiträge zu den Bildungsbereichen, welche sich wiederum in Mensch und Gesellschaft, Natur und Technik, Sprache und Kommunikation, Kreativität und Gestaltung, wie auch Gesundheit und Bewegung gliedern. Weiters werden Didaktische Grundsätze und der Lehrstoff mit den Kernbereichen der vier Schulstufen, sowie dem Erweiterungsbereich erläutert. 4.1.1.1. Analyse des Lehrplanes hinsichtlich des Themas Tierschutz Im folgenden Abschnitt werden relevante Passagen des Lehrplanes der Mittelschule, genauer des Unterrichtsfaches Biologie, aufgelistet und hinsichtlich der möglichen positiven Effekte von Tierschutzunterricht auf diese Ziele, sowie Überschneidungen von Tierschutz und den Zielen des Lehrplanes, analysiert. Grundlegende Ziele Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen 16
umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische Handlungskompetenz) (BMBWF 2012: 69). Abhängigkeit von Natur und Umwelt, sowie Nachhaltigkeit beinhalten das Thema des bewussten Konsums. Viele Ressourcen von denen der Mensch in seinem täglichen Leben gebrauch macht sind tierischer Herkunft, beziehungsweise haben solcherlei Bestandteile, oder stehen in ihrer Produktionsweise, direkt oder indirekt, im Konflikt mit Tierwohl. Somit ist Tierschutz, speziell mit den Unterthemen der Nutztiere und Versuchstiere ein Aspekt dieses grundlegenden Zieles des Lehrplans. Konkretere Themen die in Verbindung mit diesem Ziel angesprochen werden können sind unter anderem Tierversuche in der Kosmetikherstellung, Kennzeichnung von Lebensmitteln und Kosmetika, Produktion von Tierprodukten, Bio-Produkte, sowie Bedrohung von Lebensräumen durch Nahrungsmittelproduktion. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches „Grundverständnis“ erwerben, welches sie bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden (BMBWF 2012: 69). Werte und Normen sind ein wichtiger Teil der Ethik, welche sich wiederum, unter anderem, mit Tierschutz beschäftigt. Der letzte Teil dieses Zieles im Lehrplan für Biologie und Umweltkunde geht auf die Verantwortung gegenüber der Natur bzw. der Anwendung von erworbenem Wissen ein. Spricht man von Verantwortung gegenüber der Natur, so sind auch Tiere miteingebunden und der verantwortungsvolle Umgang mit diesen. Ein gewisses Maß an biologischen Kenntnissen und grundlegendes Wissen über Lebewesen sind Voraussetzung für die Möglichkeit Verantwortung für ein solches zu übernehmen und wertschätzend mit Tieren umzugehen. Ein Lebewesen zu kennen und grundlegende Kenntnisse über seine Bedürfnisse zu besitzen, bildet den Grundstock für Tierschutz und tiergerechten Umgang. Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln (BMBWF 2012: 69). 17
Julius et al. (vgl. 2014: 20) argumentieren, dass Menschen sich gegenüber Tieren ähnlich verhalten wollen wie gegenüber anderen menschlichen Artgenossen, dies zeigt sich auch darin, dass die meisten Kinder und Jugendlichen besonderes Interesse gegenüber zoologischen Themen im Unterricht zeigen. Positive Emotionen gegenüber der Natur und Umwelt bestehen also bei den meisten Schülern und Schülerinnen von Natur aus und sollen im Biologieunterricht aufgegriffen und gefördert werden. Denn wie bereits im Abschnitt 3.1. erwähnt, ist dieses Interesse und die Neugier gegenüber Lebewesen höher, je jünger die Kinder sind und wird mit fortschreitendem Alter, ohne zusätzlicher Beschäftigung mit der Thematik, weniger. Kenneth J. Shapiro (Bekoff 2010: 548) beschreibt dieses Phänomen ebenfalls in der Encyclopedia of animal rights and animal welfare, jedoch wirft er ein, dass dieses abfallende Interesse an Tieren durchaus nicht mit dem Alter, sondern mit der Erziehung und den Erfahrungen der unterschiedlichen Generationen korrelieren könnte. Tierschutzunterricht bietet für Kinder und Jugendliche eine gute Möglichkeit sich intensiv mit Tieren zu beschäftigen und im Idealfall sogar durch verantwortungsbewussten Tierkontakt, die positiven Emotionen aufrechtzuerhalten. Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden (BMBWF 2012: 69). Wie bereits im Abschnitt über ‚Positive Effekte in der Kindesentwicklung‘ erläutert, können viele dieser wichtigen Kompetenzen durch Kontakt zu Tieren gefördert werden. Vor allem die emotionale Intelligenz und das generelle Einfühlungsvermögen in andere Lebewesen profitieren von einer positiven und respektvollen Mensch-Tier-Beziehung. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die Folgen von Eingriffen in Ökosysteme (BMBWF 2012: 69). Dieser vorgegebene Beitrag zu den Aufgabenbereichen stellt ein bedeutendes Argument für den Tierschutzunterricht dar, da Achtung, Respekt und natürlich auch die Wahrung von tierischem Leben den Kern des Tierschutzgedankens darstellen. Der Tierschutzunterricht zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen zu zeigen, warum und wie 18
man pfleglich und tiergerecht mit seinen nichtmenschlichen Mitlebewesen umgehen soll und, dass auch Tiere Bedürfnisse haben, Emotionen zeigen können und Schmerz sowie Leid fühlen. Somit kann Tierschutzunterricht einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieses Zieles, der Weckung der Achtung vor Natur und Leben, beitragen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Der Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft beinhaltet unter anderem das Verhältnis von Menschen zu Natur und das Thema Nachhaltigkeit (vgl. BMBWF 2012: 69). Beide dieser Themen können auch in der Tierschutzthematik gefunden werden. Das Verhältnis Mensch zu Natur bietet zum einen die Möglichkeit die unzähligen Facetten und Rollen der Mensch-Tier-Beziehung zu besprechen, sowie die Relevanz dieser für beide Parteien. Schülern und Schülerinnen kann damit bewusst gemacht werden zu welchem Grad eine Abhängigkeit gegenüber Tieren und unserer Nutzung dieser besteht. Von dort kann direkt in das Thema der Nachhaltigkeit übergeleitet werden, beispielsweise durch eine Beleuchtung von bewusstem Konsum oder Konsum von Tierprodukten. Ähnlich bietet sich Tierschutz und die verbundenen Aspekte des Konsums zum Thema ‚Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit‘ im Bildungsbereich Natur und Technik an. Derselbe Bereich beinhaltet außerdem die Beziehung von ‚Naturwissenschaften und Ethik‘, welche zu einem bestimmten Grad ebenfalls über die Tierschutzthematik beleuchtet werden kann, da einen großen Reibungspunkt dieser Disziplinen die Tierversuche darstellen. 4.1.1.2. Anknüpfungspunkte für Tierschutzunterricht im Lehrplan Tierschutzunterricht kann in allen Schulstufen der Mittelschule problemlos in viele der vom Lehrplan für Biologie und Umweltkunde vorgeschlagenen Themen eingebunden werden und findet so im regulären Unterricht, auch wenn die Zeit für den Lernstoff oft knapp ist, seinen Platz. Allen voran der Bildungsbereich Natur und Technik bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte und Möglichkeiten, Tierschutzaspekte wiederholt in den Unterricht einfließen zu lassen. In der ersten Klasse der Mittelschule sollen die Tiere des Ökosystems Wald behandelt werden, sowie Haustiere, die die Erlebniswelt der SchülerInnen widerspiegeln (vgl. 19
BMBWF 2012: 70). Diese beiden Gebiete bieten einen großen Rahmen für tierschutzrelevante Themen, wie beispielsweise Wildtiere und korrektes, respektvolles und verantwortungsvolles Verhalten im Wald. Zu den Haustieren können unzählige Themen behandelt werden, von dem Verständnis und der richtigen Haltung einzelner Tierarten bis hin zum sicheren und tiergerechten Umgang mit Hunden. Der Fokus in der zweiten Klasse liegt auf den Themen Gewässer und Wirbellose und einer Wiederholung bzw. Vertiefung des Wissens über das Ökosystem Wald (vgl. BMBWF 2012: 71). Tierschutzthemen die sich diesbezüglich anbieten sind Toleranz gegenüber wirbellosen Tieren und der Nutzen dieser, Sinn oder Unsinn von Sportfischerei und tiergerechte Haltung von aquatischen Lebewesen sowohl in Aquarien, als auch in größeren Gewässern. Je nachdem wie intensiv das Ökosystem Wald in der ersten Klasse erarbeitet wurde, können grundlegende Aspekte des Tierschutzes in Verbindung mit Wildtieren und das richtige Verhalten im Wald besprochen werden, oder auch die Thematik der Jagd diskutiert werden. Die dritte Klasse bietet als größten Anknüpfungspunkt das Thema Nutztiere (vgl. BMBWF 2012: 71), welches einen sehr wichtigen und umfangreichen tierschutzrelevanten Punkt darstellt. Diesbezüglich können die Themen der tiergerechten Haltung der einzelnen Nutztiere, sowie Unterschiede in den unterschiedlichen Haltungsformen, Tiertransport, Schlachtung, Konsum von Tierprodukten und die Bedeutung des Begriffes ‚Bio‘, wie auch die generelle Kennzeichnung von Lebensmitteln behandelt werden. In der vierten Klasse werden keine explizit zoologischen Themen vorgesehen (vgl. BMBWF 2012: 72). Jedoch bietet sich die Gelegenheit das im Lehrplan enthaltene Thema Vererbung um den Aspekt der Qualzucht zu erweitern. Die offensichtlichste Tierart, die sich hierbei als Anschauungsobjekt anbietet, ist der Hund, jedoch finden sich Qualzuchtmerkmale unter anderem auch bei Katzen, Fischen, Hühnern und Kaninchen. 4.1.2. Lehrplan für katholischen Religionsunterricht Der Lehrplan für katholischen Religionsunterricht gliedert sich in die Abschnitte Bildungs- und Lehraufgabe, Ziele, Beiträge des katholischen Religionsunterrichts zu den Bildungsbereichen, sowie Didaktische Grundsätze und der Lehrstoff mit dem Kernbereich, welcher die sieben Ziele des Lehrplans aufgreift und für jede Schulstufe 20
genau ausführt. Unter diesen sieben Zielen lässt sich das vierte Ziel „Würde des Menschen in Freiheit und Verantwortung“ sowie das fünfte Ziel „Welt und Mensch - Schöpfung Gottes“, gut mit den Thematiken und Grundlagen von Tierschutz vereinbaren, wie weiter unten erläutert wird. Bildungs- und Lehraufgabe Zur Bildungs- und Lehraufgabe von katholischem Religionsunterricht gehört die Bedeutung von diesem in der Gesellschafft. „Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen (BMBWF 2003: 4).“ Bezüglich der Stellung in der Sekundarstufe I wird noch hinzugefügt, dass die SchülerInnen „lernen Werte zu entdecken, moralisch zu urteilen und zu handeln (BMBWF 2003: 4).“ Spätestens seit der Veröffentlichung der Enzyklika „Laudato si‘“ von Papst Franziskus10 vom Mai 2015 ist deutlich geworden wie diese Werte der katholischen Kirche gegenüber der Umwelt und Tieren aussehen. In diesem kirchlichen Rundschreiben thematisiert das Kirchenoberhaupt die aktuelle Situation unserer Umwelt und der Natur, sowie den oft bedenklichen Umgang damit. Der Papst stellt außerdem klar, dass die Bibel oft falsch, sowie ohne den korrekten Kontext interpretiert wird und nicht einen autoritären Anthropozentrismus vorschlägt, in welchem der Mensch sich alle Lebewesen unterwirft, sondern fordert, dass sich der Mensch um alle Geschöpfe der Erde kümmert (vgl. Papst Franziskus 2015 Abschnitt 68). „Da alle Geschöpfe miteinander verbunden sind, muss jedes mit Liebe und Bewunderung gewürdigt werden, und alle sind wir aufeinander angewiesen (Papst Franziskus 2015 Abschnitt 42).“ Zieht man dieses Zitat aus der Enzyklika als Beispiel für christliche Werte und Moral heran, gewinnt Tierschutz deutlich an Bedeutung für die katholische Kirche und dessen Religionsunterricht und kann als Bereicherung für letzteren dienen. Beiträge des katholischen Religionsunterrichts zu den Bildungsbereichen Im Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft (vgl. BMBWF 2003: 5) fordert der Lehrplan vom katholischen Religionsunterricht eine Auseinandersetzung mit Werten und 10 https://www.vatican.va/content/francesco/de/encyclicals/documents/ papa-francesco_20150524_enciclica-laudato-si.html 21
Normen um diese zur Orientierung für das Leben heranzuziehen. Weiters sollen Solidarität, Toleranz und Gerechtigkeit gefördert werden und ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Welt auf der Grundlage biblischen Schöpfungsglaubens gelehrt werden. Der Bildungsbereich Natur und Technik (vgl. BMBWF 2003: 6) legt im Religionsunterricht den Fokus auf Reflexionen unserer Wertvorstellungen und ethische Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik, sowie Mensch und Umwelt. All diese Ziele der Bildungsbereiche Mensch und Gesellschaft, sowie Natur und Technik weisen eine hohe Eignung auf diese durch qualifizierten Tierschutzunterricht zu erreichen, oder zumindest ihnen näher zu kommen. Vor allem Toleranz, Gerechtigkeit und verantwortungsbewusster Umgang sind Schlagwörter, welche in der Tierschutzthematik essenziell sind. Jedoch auch der letzte Abschnitt weist thematische Überschneidungen mit Tierschutzunterricht auf, da auch in diesem ethischen Fragestellungen nachgegangen wird und Werte besprochen werden. Lehrstoff Hinsichtlich des Lehrstoffes der einzelnen Schulstufen bieten sich die Ziele 4, „Würde des Menschen in Freiheit und Verantwortung“ (vgl. BMBWF 2003: 15f), und 5, „Welt und Mensch – Schöpfung Gottes“ (vgl. BMBWF 2003: 16), in der dritten Klasse an, diese in Kombination mit Tierschutz zu erarbeiten. Die Grundanliegen von Ziel 4 in dieser Schulstufe beschäftigen sich mit der Stimme des Gewissens und den christlichen Grundregeln des Zusammenlebens, sowie deren Anwendung. Die dazugehörigen elementaren Inhalte behandeln das Zusammenspiel von Gewissen und verantwortungsvollen Entscheidungen sowie Gewissenskonflikte. Ziel 5 beinhaltet in der dritten Klasse folgende Grundanliegen: „Das Leben und die Mitwelt als Geschenk entdecken“; „Vom Angebot des Lebens verantwortungsvoll Gebrauch machen“; „Die Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen und der Mitwelt wahrnehmen“; Interessante elementare Inhalte aus der Tierschutzperspektive, die mit diesen Grundanliegen angeführt werden, sind Ökologie und Nachhaltigkeit. Sowohl die Grundanliegen und elementaren Inhalte des vierten Zieles, als auch des fünften Zieles lassen sich gut mit verschiedenen Thematiken des Tierschutzes vereinbaren, da Gewissen und Verantwortung, zwei Leitbegriffe in diesen Zielen des Lehrplanes für katholischen Religionsunterricht, zwei treibende und essentielle Faktoren für Tierschutz darstellen. 22
Primär eignen sich diese Themen des Religionsunterrichts gut um die Hintergründe von Tierschutz zu besprechen: Warum schützen wir Tiere und kümmern uns um diese? Liegt Tierschutz in unser aller Verantwortung? Wie sollte ich Tiere behandeln? Jedoch können auch Nachhaltigkeit und Konsum in Kombination mit Tierschutzthemen, wie Nutztierhaltung, gut ausgearbeitet werden. 4.2. Schülermeinungen zum Thema Tierschutz Der folgende Abschnitt enthält die Ergebnisse und deren Diskussion einer im Zuge der vorliegenden Arbeit durchgeführten Umfrage. Diese Umfrage wurde erstellt, um den Ist- Zustand zum Thema Tierschutz bei einem Ausschnitt der SchülerInnen der Mittelschulen in der Oststeiermark zu erfragen. Treibender Faktor dabei waren eigene Beobachtungen, welche nahelegten, dass Tierschutz in der Schule unzureichend thematisiert wird und die SchülerInnen über eher wenig Tierschutzwissen verfügen, jedoch Interesse zeigen. Um diese Theorie zu untersuchen waren folgende drei Forschungsfragen von besonderem Interesse: Wie schätzen die SchülerInnen ihr eigenes Wissen über Tierschutz ein und ist diese Einschätzung belegbar? Haben die SchülerInnen generell Interesse am Thema Tierschutz und gibt es einen Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Haustieren? Welche Rolle spielt die Schule für die SchülerInnen wenn es um das Thema Tierschutz geht? Auf diese Fragen wird in der Analyse der Ergebnisse weiter unten eingegangen. Zudem werden die Ergebnisse mit einer in Deutschland durchgeführten Studie von Paula M. Haimerl (vgl. 2016) verglichen. 4.2.1. Durchführung & Methode Da eine aus persönlichen Beobachtungen bestehende Theorie vorliegt, wird diese induktiv mit quantitativen Methoden untersucht11. Zur Erhebung der Daten für die vorliegende Arbeit und um die obigen Forschungsfragen zu beantworten wurde die Methode der Befragung gewählt. Der teils standardisierte Fragebogen, welcher von 64 TeilnehmerInnen beantwortet wurde, erlaubt leichter Generalisationen bezüglich der 11 https://www.scribbr.de/methodik/induktiv/ 23
Ergebnisse auf die untersuchte Personengruppe Schüler und Schülerinnen der Mittelschule in Österreich (vgl. Deml 2010). Die Befragten waren im Alter zwischen 10 und 16 und besuchten zu diesem Zeitpunkt ausnahmslos eher ländlich gelegene Mittelschulen in Puch bei Weiz, Pischelsdorf, Sinabelkirchen und Hartberg. Insgesamt besuchten 19 der der TeilnehmerInnen die erste Klasse, 15 die zweite Klasse, 12 die dritte Klasse und 18 die vierte Klasse. Die TeilnehmerInnen wurden zufällig und nach Verfügbarkeit ausgewählt, jedoch wurde versucht eine regelmäßige Verteilung der Schulstufen zu erreichen, um eine vielfältige und repräsentative Stichprobe zu erhalten. Keine/r der SchülerInnen wurde zuvor speziell auf die Thematik der Umfrage vorbereitet und es wurde explizit darum gebeten wahrheitsgemäß zu antworten. Der Fokus der Umfrage wurde einerseits auf SchülerInnen der Mittelschule gelegt, da die Mittelschule eine der am häufigsten verbreiteten Schulformen in Österreich darstellt12 und andererseits, da die SchülerInnen der Mittelschule schon mehr Schulerfahrung, und eventuell mehr Begegnungen mit Tierschutzunterricht, haben. Der erstellte Fragebogen besteht aus insgesamt elf Fragen (s. Anhang 1), davon vier offene, zwei geschlossene Fragen und fünf Fragen mit Intensitäts-Skala, bei welchen auf die Empfehlungen von Bernd Rohrmann (vgl. 1978) eingegangen wurde. Demnach wurde eine fünf-stufige Skala verwendet und diese mit verbalen Begriffen, für eine erhöhte Verständlichkeit, unterstützt. Im Gegensatz jedoch zu Rohrmanns Vorschlägen erfolgte die Bewertung dem Prinzip von Schulnoten, wobei die Zahl ‚eins‘ mit ‚sehr‘ und die Zahl ‚fünf‘ mit ‚gar nicht‘ gleichzusetzen war. Diese Umkehrung der Skala wurde gewählt, da SchülerInnen mit dem herkömmlichen Notensystem eng vertraut sind und ihnen eine Bewertung nach diesem womöglich leichter fällt. Bei der Erstellung des Fragebogens wurde darauf geachtet, dass für jede der Forschungsfragen mehrere Indikatoren, basierend auf den Antworten der einzelnen Fragen, verfügbar sind. 4.2.2. Ergebnisse Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Fragen und ihre Ergebnisse mittels deskriptiver Statistik (vgl. Pissarek 2008) präsentiert. Zudem werden die Fragen kurz erklärt und die Hintergrundgedanken erläutert. Da sich bei der Auswertung zum Teil interessante Unterschiede gezeigt haben, werden zu den Gesamtergebnissen auch die 12 www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/gd/schulstat_oester.html 24
Ergebnisse der ersten und zweiten Klasse, sowie der dritten und vierten Klasse separat dargestellt. 1. Frage – Was verstehst du unter Tierschutz? Diese erste Frage war offen zu beantworten und stellte für viele SchülerInnen eine große Hürde dar. Viele der Kinder fragten beim Beantworten des Fragebogens was denn die richtige Antwort sei und waren nicht in der Lage eine eigene Definition zu finden, obwohl diese auch aus Stichworten bestehen konnte. Der Hintergrund diese offene Frage einzugliedern war, einen Einblick in das eventuell vorhandene Tierschutzwissen der SchülerInnen zu gewinnen. Für einen besseren Überblick werden die Antworten auf diese erste Frage in vier Kategorien eingeteilt: keine Antwort/ „keine Ahnung“, „Tiere schützen“, falsche Ansicht von Tierschutz, richtige Ansicht von Tierschutz. Die Antwort „Tiere schützen“ könnte man natürlich gleichstellen mit einer richtigen Ansicht von Tierschutz, jedoch gibt diese keinen Einblick darüber, ob Tierschutzwissen vorhanden ist, da sie nur eine Paraphrasierung darstellt. Daher werden solche und ähnliche Antworten separat gelistet. In Summe ließen 12 SchülerInnen das Antwortfeld der ersten Frage leer oder antworteten mit „keine Ahnung“, „gar nichts“ oder „weiß ich nicht“. 16 der Teilnehmer schrieben „Tiere schützen“, „dass man Tiere schützen soll“ oder ähnliche Abwandlungen des Begriffes Tierschutz. Weiters enthielten 5 Antworten eine falsche Ansicht von Tierschutz, die sich entweder auf Naturschutz oder Artenschutz bezog, und 31 SchülerInnen konnten eine korrekte Definition von Tierschutz oder eines Aspektes davon geben. 25
Sie können auch lesen