Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen

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Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
Umweltbericht

zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen

und zum parallellaufenden Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen -
Hesselmanngraben“

Auftraggeber:

Stadt Lüdinghausen
Borg 2
59348 Lüdinghausen

Eingereicht am 11.02.2022 durch:

Dipl.-Biol. Benjamin Bernhardt
Plauener Straße 1
44139 Dortmund

Bearbeitet von:

Dipl.-Biol. Benjamin Bernhardt
M. Sc. Biodiversität Tatjana Menk
M. Sc. Biologie Tabea Wulms
B. Sc. Raumplanung Ina Berg
Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“                                                Umweltbericht

INHALTSVERZEICHNIS
1     Einleitung.....................................................................................................................1
      1.1       Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................1
      1.2       Inhalte und Ziele ................................................................................................................4
      1.3       Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches / Plangebietes ......................................6
      1.4       Gebietsbeschreibung ........................................................................................................9
      1.5       Darstellung der Fachgesetze und Fachpläne ...................................................................9
              1.5.1      Fachgesetze ............................................................................................................9
              1.5.2      Fachpläne............................................................................................................. 13
      1.6       Angewendete Verfahren ................................................................................................. 16
2     Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ................. 18
      2.1       Bestandsaufnahme der einzelnen Sachgüter (Basisszenario) ...................................... 18
              2.1.1      Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 18
              2.1.2      Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 19
              2.1.3      Schutzgut Boden .................................................................................................. 24
              2.1.4      Schutzgut Wasser ................................................................................................ 27
              2.1.5      Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 28
              2.1.6      Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 30
              2.1.7      Schutzgut Fläche ................................................................................................. 30
              2.1.8      Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 31
      2.2       Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 31
      2.3       Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........ 31
              2.3.1      Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 32
              2.3.2      Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 33
              2.3.3      Schutzgut Boden .................................................................................................. 38
              2.3.4      Schutzgut Wasser ................................................................................................ 38
              2.3.5      Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 39
              2.3.6      Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 40
              2.3.7      Schutzgut Fläche ................................................................................................. 40
              2.3.8      Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 42
              2.3.9      Auswirkungen von Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterungen, Belästigungen .. 42
              2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle .................................................................. 43
              2.3.11 Kumulierung mit benachbarten Gebieten ............................................................ 43
              2.3.12 Eingesetzte Techniken und Stoffe ....................................................................... 43
3     Wechselwirkungen ....................................................................................................44
4     Alternativen zur Planung ..........................................................................................45
5     Maßnahmen               zur        Vermeidung,                 Verhinderung                 und         Verminderung                   der
      Umweltauswirkungen ...............................................................................................46
Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“                                           Umweltbericht

              5.1.1     Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 46
              5.1.2     Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 46
              5.1.3     Schutzgut Boden .................................................................................................. 49
              5.1.4     Schutzgut Wasser ................................................................................................ 50
              5.1.5     Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 52
              5.1.6     Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 53
              5.1.7     Schutzgut Fläche ................................................................................................. 54
              5.1.8     Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 54
              5.1.9     Auswirkungen von Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterungen, Belästigungen .. 54
              5.1.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle .................................................................. 55
              5.1.11 Kumulierung mit benachbarten Gebieten ............................................................ 55
              5.1.12 Eingesetzte Techniken und Stoffe ....................................................................... 55
6     Monitoring / Überwachung der Maßnahmen ...........................................................56
7     Zusammenstellung der fehlenden Kenntnisse .......................................................57
8     Zusammenfassung....................................................................................................58
9     Literaturverzeichnis ..................................................................................................63
10    Gesetze und Verordnungen ......................................................................................65
Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“                                        Umweltbericht

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereiches für die 25. Änderung des
             Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2022c) ... 8

Abbildung 2: Bebauungsplan „Hinterm Hagen – Hesselmanngraben“ (Stadt Lüdinghausen
             2022a) ................................................................................................................. 8

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen
             (Stadt Lüdinghausen 2004) ................................................................................14

Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland, Blatt 11. .....................................16

Abbildung 5: IST-Zustand der Biotoptypen in Teilbereich 1 des Plangebietes (Stadt
             Lüdinghausen 2022d).........................................................................................24

Abbildung 6: Bodentypen innerhalb der beiden Teilbereiche (1 & 2) des Plangebietes
             (Datengrundlage: Geologischer Dienst NRW o. J.a) ..........................................26

Abbildung 7: Klimatope im Plangebiet (Datengrundlage: LANUV o. J.a). .............................29

Abbildung 8: SOLL-Zustand der Biotoptypen im Teilbereich 1 des Plangebietes (Stadt
             Lüdinghausen 2022d).........................................................................................37

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Biotoptypen-IST-Zustand im gesamten Plangebiet (Stadt Lüdinghausen 2022d) .23

Tabelle 2: Biotoptypen-SOLL-Zustand im Plangebiet (Stadt Lüdinghausen 2022d) ..............36

Tabelle 3: Flächenbilanz Teilbereich 1 (Stadt Lüdinghausen 2022b) ....................................41

Tabelle 4: Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern...................................44

Tabelle 5: Tabellarische Zusammenfassungen der Umweltauswirkungen und notwendigen
             Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verminderungsmaßnahmen in Teilbereich 1.
             ...........................................................................................................................58
Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“           Umweltbericht

1     Einleitung

1.1    Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten,
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren
Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB).

Die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt, ihren Flächennutzungsplan zu ändern, um der hohen
Nachfrage nach Baugrund gerecht zu werden. Von der angestrebten 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes sind zwei Teilflächen betroffen. Teilfläche 1 soll in Wohnbaufläche
umgewandelt werden, für Teilfläche 2 würde die Ausweisung als Wohnbaufläche wegfallen
(für Details s. Kapitel 1.2).

Der Flächennutzungsplan stellt die vorbereitende Bauleitplanung dar und wird im späteren
Verfahren durch den jeweils konkreten Bebauungsplan vervollständigt. In dem vorliegenden
Fall findet das Bebauungsplanverfahren parallel statt, es handelt sich um das
Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde durch den Stadtrat am 18.02.2020
beschlossen. Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnzwecke genutzt werden. Aufgrund der
Nähe zum Stadtkern sind auch Soziale und Bildungseinrichtungen im Plangebiet denkbar.
Großflächige Nutzungen wie Gartenbaubetriebe oder solche mit hohem zu erwartendem
Publikumsverkehr (z.B. Tankstellen und Verwaltungen) sind im Plangebiet nicht vorgesehen.
Die Ausnahmeregelung nach § 4 Abs. 3 BauNVO finden daher keine Anwendung. Das
Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt.

Sowohl im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als auch im Rahmen der Aufstellung
eines Bebauungsplans ist die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Beides wird in
diesem Gutachten gemeinsam bearbeitet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB). Die genannten Aspekte werden beschrieben und hinsichtlich potenzieller sich
aus     der    Durchführung        der     Flächennutzungsplanänderung             sowie   aus    dem
Bebauungsplanverfahren ergebenden Auswirkungen bewertet. Sind aufgrund der Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu
erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des
BauGB zu entscheiden (§ 17 Abs. 1 BNatSchG).

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Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“          Umweltbericht

Der Umweltbericht nach §2 Abs. 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus

    1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:
            a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans (Kapitel
                1.2), einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit
                Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden
                der geplanten Vorhaben (Kapitel 1.3), und
            b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
                Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der
                Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt
                wurden (Kapitel 1.5),
    2. Einer     Beschreibung      und    Bewertung      der    Umweltauswirkungen,      die   in   der
        Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
            a) Bestandsaufnahme            der     einschlägigen        Aspekte    des    derzeitigen
                Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der
                Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Kapitel 2.1), und eine
                Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei
                Nichtdurchführung der Planung (Kapitel 2.2), soweit diese Entwicklung
                gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der
                verfügbaren      Umweltinformationen        und    wissenschaftlichen    Erkenntnisse
                abgeschätzt werden kann;
            b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
                Planung (Kapitel 2.3); hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen
                erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten
                Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis h zu
                beschreiben, unter anderem infolge

                  aa) des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit
                  relevant einschließlich Abrissarbeiten (Kapitel 2.3),

                  bb) der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche (Kapitel 2.3.7),
                  Boden (Kapitel 2.3.3), Wasser (Kapitel 2.3.4), Tiere, Pflanzen und biologische
                  Vielfalt (Kapitel 2.3.2), wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit
                  dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist,

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Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“    Umweltbericht

                  cc) der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm,
                  Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von
                  Belästigungen (Kapitel 2.3.1 und 2.3.9),

                  dd) der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und
                  Verwertung (Kapitel 2.3.10),

                  ee) der Risiken für die menschliche Gesundheit (Kapitel 2.3.1), das kulturelle
                  Erbe (Kapitel 2.3.8) oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder
                  Katastrophen),

                  ff) der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter
                  Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in
                  Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz
                  oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Kapitel 2.3.11),

                  gg) der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel
                  Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der
                  geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Kapitel 2.3.5),

                  hh) der eingesetzten Techniken und Stoffe (Kapitel 2.3.12);

            c) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte
                erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert
                oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen (Kapitel 5), sowie
                gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen (Kapitel 6). In dieser
                Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen
                auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden,
                wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase abzudecken ist;
            d) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
                nachteiligen Auswirkungen (Kapitel 5) und
            e) in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele
                und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
                und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Kapitel 4);
    3. folgenden zusätzlichen Angaben
            a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen
                Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“              Umweltbericht

                 der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische
                 Lücken oder fehlende Kenntnisse (Kapitel 7),
            b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
                Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Kapitel 6)
                und
            c) Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach
                dieser Anlage (Kapitel 8).
            d) Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen
                Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Kapitel 9 und 10).

Mit der Erstellung dieses Gutachtens wurde das Büro ecotone im November 2020 beauftragt.

1.2   Inhalte und Ziele

Die Nachfrage nach Baugrund in Lüdinghausen ist anhaltend hoch, es sind aber nur noch
wenige freie Baugrundstücke in den bestehenden Baugebieten vorhanden. Neben der
Erschließung von Nachverdichtungspotenzialen soll auch neuer Wohnraum am Stadtrand
entwickelt werden. Durch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Lüdinghausen soll die langfristig vorgesehene Erweiterung des Siedlungsgebietes vorbereitet
werden. Es sind Änderungen für zwei Teilbereiche vorgesehen. In Teilbereich 1 wird eine
Umwandlung von „Flächen für die Landwirtschaft“ mit einem Anteil von einer „Fläche für Wald“
in „Wohnbaufläche“ angestrebt. Die nordwestlichen Bereiche dieses sollen in eine „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
umgewandelt werden. Darüber hinaus werden Teile der „Fläche für Landwirtschaft“ in
„Öffentliche Grünfläche“, „Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhaltung)“, „Grünflächen“
und „Fläche für Wald“ umgewandelt. Im Änderungsbereich 2 soll die ausgewiesenen
Wohnbaufläche entfallen. Stattdessen wird diese Teilfläche der heutigen Nutzung
entsprechend in „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“ umgewandelt. (Stadt
Lüdinghausen 2022c)

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Bebauung des Teilbereiches 1
werden     durch     das    parallellaufende      Bebauungsplanverfahren           „Hinterm    Hagen      -
Hesselmanngraben“ geschaffen. Die geplante Wohnbaufläche soll zukünftig mit der
Bestandsbebauung der Gebiete „Waterstraot“ und „Seeweg-Nord“ abschließen. Der akutelle
Bebauungsplanentwurf mit Stand Januar 2022 kann Abbildung 2 entnommen werden.
Erklärtes Ziel ist hierbei, die Übergangssituation zwischen innenstadtnahem Stadtraum und

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                                                   4
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“            Umweltbericht

freier Landschaft angemessen und ausgewogen zu gestalten. Das Strukturkonzept der
Planung ist möglichst flächensparsam konzipiert bei gleichzeitiger hoher Diversität der
Wohnformen. Die Dichte nimmt von Süden nach Norden, also von der Erschließungsseite zur
Grün- und Freifläche ab. Als Auftakt des Wohngebietes sind Mehrfamilienhäuser parallel zur
Straße „Hinterm Hagen“ vorgesehen. Geschossigkeit, Bauvolumen und Ausrichtung sind dem
bestehenden Vorbild im Baugebiet „Waterstraot“ angepasst, da sich die Neuplanung als
Fortführung       des      Bestandes         versteht.      Parallel      dazu     werden       weitere
Mehrfamilienhausgrundstücke in „zweiter Reihe“ zur Straße Hinterm Hagen vorgesehen.
Diese sollen sich aus kleinteiliger Bebauung wie Doppelhäusern sowie 1,5-geschossigen
Wohngebäuden bestehen, die traufständig zum Außenbereich angesiedelt werden.

Ansonsten sind Einfamilienhäuser im Plangebiet vorgesehen. Diese sollen zumeist den
Bauwunsch von jungen Familien bedienen können und die klassische Wohngebietsbebauung
in Lüdinghausen widerspiegeln. Im rückwärtigen Planbereich angrenzend an die
bewachsenen Grünstrukturen werden die Grundstücke größer und Bauformen freier. Dieser
Abschnitt lehnt an das angrenzende Wohngebiet mit sehr großen Grundstücksflächen an.
Ausgehend von der Kreisstraße „Hinterm Hagen“ wird das Gebiet in einer Ringstraße
erschlossen. Parallel zur Straße „Hinterm Hagen“ erschließt ein kurzer Stichweg die
Grundstücke der Geschosswohnbauten. Einzelzufahrten von der Kreisstraße sind nicht
vorgesehen.

Im nordöstlichen Plangebiet soll das Regenrückhaltebecken integriert werden. Es grenzt an
den öffentlichen Grünstreifen an, welcher das Wohngebiet vom Außenbereich trennt. Als
natürliche Grenze verläuft hier der Hesselmanngraben. Das Wohngebiet erstreckt sich
zukünftig bis zur Höhe der nordwestlichen Wohngrundstücke des Baugebietes „Waterstraot“.
Die Wohngebiete „See-weg-Nord“, „Waterstraot“ und „Hinterm Hagen-Hesselmanngraben“
bilden so eine einheitliche abschließende Grenze zum nördlichen Außenbereich und
arrondieren so den Siedlungsbereich zum Freiraum.

Im Plangebiet schließen sich nördlich zum neuen Wohngebiet private Grünflächen an, die als
ökologische Ausgleichfläche der Siedlungsentwicklung dienen. Zudem sind hier die
Aufforstungsmaßnahmen zum Ersatz der Fichtenschonung sowie Retentionsflächen für den
Hesselmanngraben vorgesehen (Stadt Lüdinghausen 2022b).

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

1.3       Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches / Plangebietes
Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen, die ca. 1,3 km voneinander entfernt liegen.
Die Teilbereiche liegen am nordwestlichen Ortsrand der Stadt Lüdinghausen im Kreis
Coesfeld. Als Teil des Kernmünsterlandes liegt das Pangebiet in der Westfälischen
Tieflandsbucht. Die Teilbereiche umfassen eine Gesamtgröße von 6,6 ha, Teilbereich 1 nimmt
dabei 4,6 ha ein, Teilbereich 2 ist 2 ha groß (Abbildung 1). Für das eigentliche Wohnbaugebiet
wurde eine Fläche von 2,3 ha festgelegt. Die nordwestlichen Teile des Plangebietes sind für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
vorgesehen (Stadt Lüdinghausen 2022c).

Teilbereich 1 beinhaltet die Flurstücke 87 und 109, Flur 26, Gemarkung Lüdinghausen-Stadt,
Teilbereich 2 beinhaltet die Flurstücke 46 tlw., 150 tlw., 151 tlw., 198 tlw., 371 tlw. und 460
tlw., Flur 20 in der Gemarkung Seppenrade.

Begrenzt werden die Teilbereiche des Plangebietes folgendermaßen (Abbildung 1):

Teilbereich 1:

      •    Im Nordwesten durch den Verlauf eines Entwässerungsgrabens (Gemarkung LH-
           Stadt, Flur 26, Flurstück 5)
      •    Im Nordosten durch den Verlauf des Hesselmanngrabens (Gemarkung LH-Stadt, Flur
           26, Flurstück 132)
      •    Im Südosten durch die Kreisstraße K 14 Hinterm Hagen (Gemarkung LH-Stadt, Flur
           26, Flurstück 91)
      •    Im Westen/Südwesten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung
           „Hinterm Hagen“ im Bebauungsplangebiet „Waterstraot“ (Gemarkung LH-Stadt, Flur
           26, Flurstücke 134, 121, 115, 117, 118, 119) und Verlauf eines Entwässerungsgrabens
           (Gemarkung LH-Stadt, Flur 26, Flurstück 5)

Teilbereich 2:

      •    Im Norden durch einen Entwässerungsgraben und landwirtschaftliche Flächen
           (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstück150 tlw., 151 tlw. und 371 tlw.)
      •    Im Osten durch landwirtschaftliche Fläche parallel zum Kanalseitenweg (Gemarkung
           Seppenrade, Flur 20, Flurstück 132)
      •    Im Westen vom Aulkeweg und einer Waldfläche (Gemarkung Seppenrade, Flur 20,
           Flurstücke 46, 150 tlw., 198 tlw. und 460 tlw.)

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

    •   Im Süden durch die Gerhart-Hauptmann-Straße, den Aulkeweg und das Grundstück
        Aulkeweg 2 (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstücke 35,46 tlw. und 152)

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“    Umweltbericht

Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereiches für die 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2022c)

Abbildung 2: Bebauungsplan „Hinterm Hagen – Hesselmanngraben“ (Stadt Lüdinghausen
2022a)

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

1.4     Gebietsbeschreibung

Teilbereich 1 des Plangebietes besteht größtenteils aus landwirtschaftlich genutzter
Ackerfläche. Bei der Geländebegehung wurden Reste einer Bepflanzung mit Karotten
gefunden. Zudem umfasst der Teilbereich im Übergang zur nördlich angrenzenden
Bestandsbebauung in geringem Umfang auch private Gartenflächen. Mittig der Planfläche liegt
eine kleine Fichtenschonung mit vereinzelten Tannen und Laubbäumen. Die Fichten sind zum
Teil abgestorben. Nordwestlich wird Teilbereich 1 von einem wasserführenden Graben
begrenzt. Nordöstlich verläuft der Bach „Hesselmanngraben“, der über Begleitvegetation in
Form von Gehölzen und Kraut verfügt. Das Gebiet ist in weiten Teilen von Vegetation
umgeben, die stellenweise Heckenstrukturen bilden. Beispiele für umgebende Vegetation sind
Birken, Weiden, Erlen, Weißdorn, Brombeere, Brennnesseln und verschiedene Gräser und
Kräuter, die aufgrund des im Winter liegenden Begehungstermines nicht näher bestimmt
werden konnten. Im Nordwesten verlaufen eine 30-KV-Doppelleitung sowie eine 10 kV-
Leitung. Südöstlich verläuft die Straße „Hinterm Hagen“.

Teilbereich 2 umfasst größtenteils eine extensiv bewirtschaftete Wiese. In Richtung der
Gerhart-Hauptmann-Straße im Süden liegt ein Pumpwerk des Lippeverbandes, um das sich
ein größerer Gehölzbestand gruppiert. Nordöstlich verläuft der Dortmund-Ems-Kanal.

Eine genaue Aufschlüsselung der Biotoptypen wird in Kapitel 2.1.2.2 vorgenommen.

1.5     Darstellung der Fachgesetze und Fachpläne

Nachfolgend sind die relevanten Fachgesetze und Fachpläne für die Umweltprüfung
dargestellt. Die Güter, die es in diesem Rahmen zu schützen gilt, werden in Kapitel 2.1 benannt
und bezüglich ihrer derzeitigen Bestandssituation beschrieben. Wie sich die Durchführung der
Planung auf diese Schutzgüter voraussichtlich auswirken wird, ist in Kapitel 2.3 dargestellt.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung von auftretenden negativen
Auswirkungen auf die Schutzgüter werden in Kapitel 5 festgelegt. Die nötigen
Überwachungsmaßnahmen bzw. das anzuwendende Monitoring zur Sicherstellung der
Durchführung dieser Maßnahmen sind schließlich Kapitel 6 zu entnehmen.

1.5.1    Fachgesetze

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009) sind Natur und
Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als Grundlage für Leben und Gesundheit des

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“           Umweltbericht

Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

    1. die biologische Vielfalt,
    2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der
        Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
    3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
        Landschaft

auf Dauer gesichert sind. Dabei umfasst der Schutz neben der Pflege und Entwicklung auch,
soweit notwendig, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§1 Abs. 1 BNatSchG).

Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)

In diesem Gesetz werden Regelungen getroffen, die das Bundesnaturschutzgesetz vom 29.
Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, ergänzen, die neben dem Bundesnaturschutzgesetz
gelten oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes
abweichen (§1 LNatSchG NRW).

Gehen aus Eingriffen in die Natur und die Landschaft erhebliche Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes hervor, sind zunächst die in § 15 des BNatSchG
definierten Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen in vollem Maße auszuschöpfen.
Weitergehend       sind,     sofern    nicht    mehr       ausreichend    durch      Minderungs-   und
Vermeidungsmaßnahmen vermeidbar, die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder
Landschaftsbildes in Gänze auszugleichen oder zu ersetzen.

Um den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden, sind im Zusammenhang mit
Eingriffsvorhaben vor allem die §§ 39 ff und §§ 44 ff des BNatSchG von Bedeutung. In diesen
Paragraphen werden die Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutzes definiert.
Die Aufgaben des Artenschutzes umfassen vor allem den Schutz wildlebender Tier- und
Pflanzenarten     vor      anthropogenem       Einfluss,    sowie   die    Pflege,   Entwicklung   und
Wiederherstellung von Lebensräumen dieser wildlebenden Arten. Die Belange des
Naturschutzes müssen gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens
(Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“             Umweltbericht

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der
Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung
der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren
und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu
fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der
Waldbesitzer herbeizuführen (§1 BWaldG).

Innerhalb der Teilfläche 1 des Plangebietes liegt eine Fichtenschonung, die als Wald
gekennzeichnet ist.

Landesforstgesetz (LFoG NRW)

Für       Nordrhein-Westfalen     gilt   zudem      das    Landesforstgesetz       (LFoG).     §1    des
Landesforstgesetzes NRW definiert z. B. Gehölze, die als Windschutzstreifen dienen ebenfalls
als Wald.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die
Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§1 WHG).

Das WHG verpflichtet jede Person, oberirdische Gewässer, Küstengewässer sowie das
Grundwasser vor möglichen negativen Einwirkungen zu schützen um folgende Aspekte
gemäß §5 WHG zu gewährleisten:

      •   eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften verhindern
      •   eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des
          Wassers sicherstellen
      •   die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten
      •   eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder
wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der
Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§1 BBodSchG).

Es gilt sich so zu verhalten, dass keine negativen Auswirkungen auf die in §2 BBodSchG
definierten Bodenfunktionen vorliegen. Das Medium Boden ist im geringstmöglichen Maße zu
beanspruchen, nach Möglichkeit sind Flächen zu entsiegeln.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist bei der Realisierung des geplanten
Vorhabens zu berücksichtigen, dass das Grundprinzip der Nachhaltigkeit beim Umgang mit
Abfällen eingehalten wird. Die Prinzipien zur Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen
sind in jedem Falle zu berücksichtigen.

Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens entstehen bau- und betriebsbedingte Abfälle.
Diese Abfälle sind vom jeweiligen Verursacher bzw. Verantwortlichen den gesetzlichen
Vorgaben entsprechend zu entsorgen.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Im Rahmen des Bundesimmissionsgesetzes gilt es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
vorzubeugen (§1 BImSchG).

Immissionen sind nach aktuellem technischem Stand weitestgehend zu vermeiden und zu
minimieren.

Das Gebiet unterliegt den geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen.

Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (KlimSchG NRW)

Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie die Schaffung der
rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über
und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Damit sollen der
Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessert, die negativen Auswirkungen des
Klimawandels begrenzt und Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen
beim Klimaschutz geleistet werden. Das Gesetz richtet sich an die in § 2 Absatz 2 genannten
öffentlichen Stellen (§1 KlimSchG NRW). Nach Fertigstellung des Konzeptes sind die in

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

diesem Konzept definierten Ziele zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Entwicklung des
Klimas zu gewährleisten.

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW dient dem Schutz und der Pflege von
Denkmälern. Laut § 1 sind die Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren
zugänglich gemacht werden. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Die für den
Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständigen Behörden sind frühzeitig einzuschalten
und so mit in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, dass die Erhaltung und
Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer
Umgebung möglich sind.

Im vorliegenden Plangebiet liegen keine Denkmäler vor.

1.5.2   Fachpläne

Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW)

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfallen (LEP NRW) dient als zusammen-
fassender, fach- und ortsübergreifender Raumordnungsplan. Der gesetzliche Rahmen wird
dabei durch das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz definiert. Im LEP NRW
festgesetzte Ziele sind in der Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten.

Der LEP NRW definiert Grundsätze, um eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu
ermöglichen. So sollen Wachstum und Innovation gefördert und der Handel nachhaltig
gesteuert werden. Um dies zu ermöglichen, können große Flächen sowohl auf Landesebene
als auch auf regionaler Ebene als Gewerbe- und Industriestandorte gesichert werden (MWIDE
NRW 2019).

Laut LEP NRW befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich von Siedlungsraum und
Freiraum.

Flächennutzungsplan

Vor dem Hintergrund der aktuell vorherrschenden Wohnraumknappheit in der Region und in
Lüdinghausen selbst (siehe u. a. Studie „Wohnraumoffensive Münsterland“ von Mai 2019)
sowie der begrenzten Potenziale zur Nachverdichtung im Innenbereich, ist eine Umnutzung

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“        Umweltbericht

von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbauland vorgesehen. Zum Ausgleich
der zusätzlichen Wohnbaufläche wird an anderer Stelle im Stadtgebiet – hier westlich des
Dortmund-Ems-Kanals – bestehende Wohnbaufläche zurückgenommen und als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht daher
aus zwei Geltungsbereichen.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen (2004) stellt den
Geltungsbereich der Teilfläche 1 überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Ein
kleinerer Bereich ist als „Fläche für Wald“ gekennzeichnet und beinhaltet zurzeit eine
Fichtenschonung. Darüber hinaus sind die Trassen der 30 kV-Doppelleitung und der 10 kV-
Leitung als Versorgungsanlagen im Änderungsbereich 1 eingetragen. Teilfläche 2 ist derzeit
als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Darüber ist das bestehende Pumpwerk mit zugehöriger
Leitungstrasse eingetragen (Abbildung 3)

Abbildung 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen
(Stadt Lüdinghausen 2004)

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“          Umweltbericht

Regionalplan

Im Regionalplan Münsterland (Blatt 11) ist das südliche Drittel des Teilbereiches 1 als
„Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Die übrigen Flächen sind als Freiraum- und
Agrarbereich gekennzeichnet. Im Rahmen des Planverfahrens zur Flächennutzungs-
planänderung, welches im Parallelverfahren erfolgt, ist bei der Bezirksregierung eine
landesplanerische Anfrage gestellt worden. Nach Aussagen der Bezirksregierung könne der
Ausweisung von Wohnbaufläche im geplanten Umfang zugestimmt werden, soweit dem Ziel
1.1 des Regionalplanes Münsterland und dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplanes einer
flächensparsamen und bedarfsgerechten Ausweisung von Wohnflächen entsprochen werden
kann. Bereits bebaute und versiegelte oder mindergenutzte Flächen, die für Bauvorhaben zur
Verfügung gestellt werden könnten, liegen in allen Ortsteilen nur sehr begrenzt vor. Die
wenigen vorhandenen Baulücken im Innenbereich sind weitestgehend in privater Hand
befindlich und nicht für die Vergabe durch die öffentliche Hand mobilisierbar. Auch durch
Nachverdichtungsmöglichkeiten in bestehenden Baugebieten kann der bestehende Bedarf an
Wohnbaufläche nicht gedeckt werden. Mit Abzug der bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen
von ca. 16 ha verbleibt für das Stadtgebiet Lüdinghausen nach der Prognoseberechnung ein
Bedarf von ca. 26 ha an Wohnbaufläche. Der prognostizierte Wert wird unterstrichen durch
den       tatsächlichen       Bedarf       an      Wohnraum,          welcher      sich    in     den
Grundstücksinteressensbekundungen der Bevölkerung niederschlägt. Auf die erst kürzlich
vergebenen kommunalen Wohngrundstücke lag die Nachfrage sechsmal höher als das
Angebot. Da dieser Bedarf nicht ausschließlich im Innenbereich gedeckt werden kann, sollen
alternativ am Stadtrand neue Wohngebietsflächen ausgewiesen werden (Stadt Lüdinghausen
2022b).

Der Teilbereich 2 wird im Regionalplan Münsterland ebenfalls überwiegend als „Allgemeiner
Siedlungsraum“ (ASB) ausgewiesen. Dies entspricht der heutigen Ausweisung von
Wohnbaufläche an dieser Stelle. Langfristig soll hier aufgrund der ökologischen Wertigkeit der
Fläche sowie der gewünschten mäßigen Siedlungsentwicklung im Ortsteil Hüwel keine
Entwicklung von Wohngebietsflächen stattfinden, sodass die vorbereitende Bauleitplanung
daran anzupassen ist.

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland, Blatt 11.

Landschaftsplan

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch den Landschaftsplan nicht berührt.

Bebauungspläne

Für den Planbereich selbst gilt derzeit kein Bebauungsplan.

Die südwestlich angrenzende Bebauung wird durch den Bebauungsplan „Waterstraot“ als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, in dem ausschließlich Einzelhäuser in zwingend
zweigeschossiger Bauweise zulässig sind. Zudem gilt dort je nach Teilbereich eine
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 bis 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 bis 0,6.

1.6   Angewendete Verfahren

Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Lüdinghausen und des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens „Hinterm
Hagen - Hesselmanngraben“ werden die Umweltbelange schutzgutbezogen beschrieben und
bewertet. Es erfolgen eine Prognose über die Durchführbarkeit des geplanten Vorhabens, eine

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

Betrachtung der Eingriffe in den Naturhaushalt des Plangebietes sowie eine Betrachtung
möglicher notwendiger Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verminderungsmaßnahmen.

Um die gegenwärtige Bestandssituation der betrachteten Schutzgüter im Plangebiet zu
erarbeiten, wurden die Daten diverser Fachinformationssysteme (u.a. Geoportal NRW, StoBo
NRW, TIM Online) abgefragt. Zur Ermittlung der vorkommenden planungsrelevanten Tierarten
wurde das Gebiet im Rahmen einer ASP I zur Prüfung der Habitateignung begangen. Ferner
wurden die laut dem LANUV NRW planungsrelevanten Arten (Stand 2000) für den 2.
Quadranten des Messetischblattes 4210 abgefragt (ecotone 2021a). Im Rahmen der ASP II
wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt (ecotone 2021b). Zur Ermittlung der bestehenden
Biotoptypen wurde gemäß des „Biotopwertverfahrens zur Bewertung von Eingriffen und
Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Coesfeld“ (Kreis Coesfeld 2006) auf
Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“
(LANUV 2008) eine Biotoptypenkartierung für das Plangebiet durch die Stadt Lüdinghausen
durchgeführt (Stadt Lüdinghausen 2022d).

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

2     Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen

2.1     Bestandsaufnahme der einzelnen Sachgüter (Basisszenario)
Im Folgenden wird die Bestandssituation im Plangebiet für die einzelnen Schutzgüter
dargestellt. Die Auswirkungen und Prognosen bei Durchführung der Planung werden in
Kapitel 2.3 prognostiziert.

2.1.1    Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Beide Teilflächen des Plangebietes werden zurzeit landwirtschaftlich durch den Menschen
genutzt. Die damit verbundenen Geruchsemissionen wirken sich auf die umliegenden
Wohnbauflächen aus. Insgesamt ist in Ortsrandlagen und Übergangsbereichen zum Frei- und
Landschaftsraum stets mit temporären Geruchsbelastungen durch den landwirtschaftlich
geprägten Außenbereich zu rechnen. Die nächstgelegene Hofstelle zum Teilbereich 1 ist die
Hofstelle „Droste“ in einer Entfernung von ca. 1,5 km.

Teilbereich 1 liegt direkt an der Kreisstraße 13 „Hinterm Hagen“. Die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit dort liegt bei 30 km/h, wodurch nur geringe Einwirkungen von
Verkehrslärm vorliegen. Westlich des Teilbereiches 2 verläuft eine wenig befahrene Straße
entlang des Kanals.

Im Nordwesten des Teilbereiches 1 verlaufen eine 30-KV-Doppelleitung sowie eine 10 kV-
Leitung.

Da Teilbereich 1 hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, liegt keine direkte Nutzung als
Fläche zur Erholung vor. Trotzdem wird das Landschaftsbild durch die derzeitige
Bestandssituation mitgeprägt und insbesondere für die direkten Anwohner wird eine
Erholungsfunktion gewährleistet. Das Landschaftsbild wird weiter in Kapitel 2.1.6 bearbeitet.

In Teilbereich 2 befindet sich ein Pumpwerk für Abwasser des Lippeverbandes. Von diesem
gehen Geruchsemissionen aus. Darüber hinaus gibt es Einwirkungen von Lärm durch die
angrenzende Gewerbefläche am Aulkeweg sowie durch das Gewerbegebiet an der Julius-
Maggi-Straße.

Durch das geplante Vorhaben werden sich einzelne Aspekte, die sich auf das Schutzgut
Mensch auswirken, verändern. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen
bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.1 entnommen werden.

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“       Umweltbericht

2.1.2   Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Bestandssituation von Tieren, Pflanzen, Biotopen und Schutzgebieten im Plangebiet wird
nachfolgend näher beschrieben.

2.1.2.1 Tiere

Nachfolgend wird die Bestandssituation von verschiedenen Tiergruppen in Teilbereich 1 des
Plangebietes beschrieben. Details können dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag der Stufe
II zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen und für das
parallellaufende Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ (ecotone
2021b) entnommen werden. Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung der Planung können Kapitel 2.3.2 entnommen werden, Maßnahmen zur
Vermeidung, Verhinderung und Verminderung sind in Kapitel 5.1.2 aufgeführt.

2.1.2.1.1 Avifauna

Die faunistische Beschreibung und Bewertung der Avifauna erfolgt auf Grundlage der
potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Eignung als
potenzielles Habitat sowie auf Grundlage der durchgeführten Brutvogelkariterungen im
Rahmen der ASP II (ecotone 2021b). Das Plangebiet befindet sich im zweiten Quadranten des
Messtischblattes 4210. Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für diesen Quadranten
ergab das potenzielle Vorkommen von 29 Vogelarten (LANUV o.J.b) in den in Frage
kommenden Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche
Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Dabei handelt
es sich um Habicht, Sperber, Feldlerche, Eisvogel, Baumpieper, Graureiher, Waldohreule,
Steinkauz,      Mäusebussard,         Bluthänfling,     Kuckuck,       Mehlschwalbe,   Kleinspecht,
Schwarzspecht, Turmfalke, Rauchschwalbe, Feldschwirl, Nachtigall, Feldsperling, Rebhuhn,
Wespenbussard, Gartenrotschwanz, Waldschnepfe, Girlitz, Turteltaube, Waldkauz, Star,
Schleiereule und Kiebitz.

Für die Nachtigall liegt dabei ein Brutverdacht in Teilbereich 1 vor. Sogenannte Allerweltsarten
brüten wahrscheinlich zahlreich im Plangebiet.

Als Nahrungshabitat kommt das Plangebiet für viele Vogelarten in Frage, darunter auch für
planungsrelevante Arte, wie z. B. Mäusebussard, Graureiher sowie Rauch- und
Mehlschwalbe, eine essenzielle Bedeutung liegt aber nicht vor. Ausweichmöglichkeiten sind
in der Umgebung zahlreich vorhanden.

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

Erhebliche Auswirkungen auf die Avifauna werden bei Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen
nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer
Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden.

2.1.2.1.2 Säugetiere

Die faunistische Beschreibung und Bewertung der Säugetiere erfolgt ebenfalls hauptsächlich
auf Grundlage der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet und
dessen Eignung als potenzielles Habitat. Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für
Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab das potenzielle Vorkommen von sechs
Fledermausarten (LANUV o.J.b) in den vorhandenen Lebensräumen „Nadelwälder“,
„Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten,
Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Dabei handelt es sich um Breitflügelfledermaus,
Wasserfledermaus, Großen Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und
Braunes Langohr.

Für die meisten Fledermausarten kann eine Nutzung der Bäume im Plangebiet und um das
Plangebiet herum nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es befinden sich zwei Bäume mit
Baumhöhle sowie ein abgestorbener Baum mit vielen Rindenverstecken im Plangebiet.

Hinweise auf ein Vorkommen sonstiger planungsrelevanter Säugetierarten liegen derzeit nicht
vor. Kleinsäuger sind im Plangebiet regelmäßig zu erwarten. Es gibt u. a. einen
Eichhörnchenkobel sowie zahlreiche unterirdische Kleinsäugerbauten in Teilbereich 1 des
Plangebietes. Unter Umständen sind auch vereinzelte Nutzungen von z. B. Rehen, Füchsen
und Wildschweinen möglich.

Erhebliche Auswirkungen auf Säugetiere werden bei Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen
nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer
Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden.

2.1.2.1.3 Amphibien

Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab
keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Amphibienarten in den
vorhandenen Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche
Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Im Plangebiet
selbst gibt es keine Gewässer, Teilbereich 1 wird allerdings vom Hesselmanngraben sowie
einem weiteren wasserführenden Graben umgeben, sodass zumindest das direkte Umfeld als

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25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“   Umweltbericht

Fortpflanzungsstätte in Frage kommt. Außerdem gibt es zahlreiche Traktorspuren auf dem
Acker des Teilbereiches 1. Diese Spuren füllen sich temporär mit Wasser und können somit
insbesondere bei längerer Nichtnutzung der Fläche als Fortpflanzungsstätte genutzt werden.

Erhebliche Auswirkungen auf Amphibien werden nicht erwartet, falls die Fläche länger
ungenutzt bleiben sollte, könnte sich die Situation allerdings verändern. Eine detaillierte
Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens
können Kapitel 2.3.2 entnommen werden.

2.1.2.1.4 Reptilien

Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab
keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Reptilienarten in den in Frage
kommenden Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche
Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Eine
essenzielle Bedeutung des Plangebietes als Reptilienhabitat kann sicher ausgeschlossen
werden, vereinzelte Durchquerungen von z. B. nicht planungsrelevanten Ringelnattern und
Blindschleichen sind theoretisch möglich, Auswirkungen und Konflikte sind dadurch aber nicht
abzuleiten.

Erhebliche Auswirkungen auf Reptilien werden nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der
Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2
entnommen werden.

2.1.2.1.5 Invertebraten

Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab
keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Invertebraten in den vorhandenen
Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker,
Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“.

Insgesamt ist aber von einem Vorkommen zahlreicher Invertebraten auszugehen.

Erhebliche negative Auswirkungen auf Invertebraten werden derzeit nicht erwartet. Eine
detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des
Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden.

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