Umweltbericht - Stadt Lüdinghausen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Umweltbericht zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen und zum parallellaufenden Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Auftraggeber: Stadt Lüdinghausen Borg 2 59348 Lüdinghausen Eingereicht am 11.02.2022 durch: Dipl.-Biol. Benjamin Bernhardt Plauener Straße 1 44139 Dortmund Bearbeitet von: Dipl.-Biol. Benjamin Bernhardt M. Sc. Biodiversität Tatjana Menk M. Sc. Biologie Tabea Wulms B. Sc. Raumplanung Ina Berg
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung.....................................................................................................................1 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ......................................................................................1 1.2 Inhalte und Ziele ................................................................................................................4 1.3 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches / Plangebietes ......................................6 1.4 Gebietsbeschreibung ........................................................................................................9 1.5 Darstellung der Fachgesetze und Fachpläne ...................................................................9 1.5.1 Fachgesetze ............................................................................................................9 1.5.2 Fachpläne............................................................................................................. 13 1.6 Angewendete Verfahren ................................................................................................. 16 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen ................. 18 2.1 Bestandsaufnahme der einzelnen Sachgüter (Basisszenario) ...................................... 18 2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 18 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 19 2.1.3 Schutzgut Boden .................................................................................................. 24 2.1.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................ 27 2.1.5 Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 28 2.1.6 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 30 2.1.7 Schutzgut Fläche ................................................................................................. 30 2.1.8 Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 31 2.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 31 2.3 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ........ 31 2.3.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 32 2.3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 33 2.3.3 Schutzgut Boden .................................................................................................. 38 2.3.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................ 38 2.3.5 Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 39 2.3.6 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 40 2.3.7 Schutzgut Fläche ................................................................................................. 40 2.3.8 Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 42 2.3.9 Auswirkungen von Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterungen, Belästigungen .. 42 2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle .................................................................. 43 2.3.11 Kumulierung mit benachbarten Gebieten ............................................................ 43 2.3.12 Eingesetzte Techniken und Stoffe ....................................................................... 43 3 Wechselwirkungen ....................................................................................................44 4 Alternativen zur Planung ..........................................................................................45 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung der Umweltauswirkungen ...............................................................................................46
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 5.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit ................................................ 46 5.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................................. 46 5.1.3 Schutzgut Boden .................................................................................................. 49 5.1.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................ 50 5.1.5 Schutzgut Luft und Klima / Klimaschutz, Klimaanpassung .................................. 52 5.1.6 Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild ................................................................. 53 5.1.7 Schutzgut Fläche ................................................................................................. 54 5.1.8 Schutzgut Kultur und andere Sachgüter .............................................................. 54 5.1.9 Auswirkungen von Licht, Wärme, Strahlung, Erschütterungen, Belästigungen .. 54 5.1.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle .................................................................. 55 5.1.11 Kumulierung mit benachbarten Gebieten ............................................................ 55 5.1.12 Eingesetzte Techniken und Stoffe ....................................................................... 55 6 Monitoring / Überwachung der Maßnahmen ...........................................................56 7 Zusammenstellung der fehlenden Kenntnisse .......................................................57 8 Zusammenfassung....................................................................................................58 9 Literaturverzeichnis ..................................................................................................63 10 Gesetze und Verordnungen ......................................................................................65
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereiches für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2022c) ... 8 Abbildung 2: Bebauungsplan „Hinterm Hagen – Hesselmanngraben“ (Stadt Lüdinghausen 2022a) ................................................................................................................. 8 Abbildung 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2004) ................................................................................14 Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland, Blatt 11. .....................................16 Abbildung 5: IST-Zustand der Biotoptypen in Teilbereich 1 des Plangebietes (Stadt Lüdinghausen 2022d).........................................................................................24 Abbildung 6: Bodentypen innerhalb der beiden Teilbereiche (1 & 2) des Plangebietes (Datengrundlage: Geologischer Dienst NRW o. J.a) ..........................................26 Abbildung 7: Klimatope im Plangebiet (Datengrundlage: LANUV o. J.a). .............................29 Abbildung 8: SOLL-Zustand der Biotoptypen im Teilbereich 1 des Plangebietes (Stadt Lüdinghausen 2022d).........................................................................................37 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Biotoptypen-IST-Zustand im gesamten Plangebiet (Stadt Lüdinghausen 2022d) .23 Tabelle 2: Biotoptypen-SOLL-Zustand im Plangebiet (Stadt Lüdinghausen 2022d) ..............36 Tabelle 3: Flächenbilanz Teilbereich 1 (Stadt Lüdinghausen 2022b) ....................................41 Tabelle 4: Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern...................................44 Tabelle 5: Tabellarische Zusammenfassungen der Umweltauswirkungen und notwendigen Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verminderungsmaßnahmen in Teilbereich 1. ...........................................................................................................................58
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten, städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt, ihren Flächennutzungsplan zu ändern, um der hohen Nachfrage nach Baugrund gerecht zu werden. Von der angestrebten 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sind zwei Teilflächen betroffen. Teilfläche 1 soll in Wohnbaufläche umgewandelt werden, für Teilfläche 2 würde die Ausweisung als Wohnbaufläche wegfallen (für Details s. Kapitel 1.2). Der Flächennutzungsplan stellt die vorbereitende Bauleitplanung dar und wird im späteren Verfahren durch den jeweils konkreten Bebauungsplan vervollständigt. In dem vorliegenden Fall findet das Bebauungsplanverfahren parallel statt, es handelt sich um das Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde durch den Stadtrat am 18.02.2020 beschlossen. Das Plangebiet soll vorrangig für Wohnzwecke genutzt werden. Aufgrund der Nähe zum Stadtkern sind auch Soziale und Bildungseinrichtungen im Plangebiet denkbar. Großflächige Nutzungen wie Gartenbaubetriebe oder solche mit hohem zu erwartendem Publikumsverkehr (z.B. Tankstellen und Verwaltungen) sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Die Ausnahmeregelung nach § 4 Abs. 3 BauNVO finden daher keine Anwendung. Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO festgesetzt. Sowohl im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung als auch im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Beides wird in diesem Gutachten gemeinsam bearbeitet. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Die genannten Aspekte werden beschrieben und hinsichtlich potenzieller sich aus der Durchführung der Flächennutzungsplanänderung sowie aus dem Bebauungsplanverfahren ergebenden Auswirkungen bewertet. Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden (§ 17 Abs. 1 BNatSchG). _________________________________________________________________________________ 1
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Der Umweltbericht nach §2 Abs. 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus 1. einer Einleitung mit folgenden Angaben: a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans (Kapitel 1.2), einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben (Kapitel 1.3), und b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden (Kapitel 1.5), 2. Einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Kapitel 2.1), und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Kapitel 2.2), soweit diese Entwicklung gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann; b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (Kapitel 2.3); hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis h zu beschreiben, unter anderem infolge aa) des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten (Kapitel 2.3), bb) der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche (Kapitel 2.3.7), Boden (Kapitel 2.3.3), Wasser (Kapitel 2.3.4), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Kapitel 2.3.2), wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist, _________________________________________________________________________________ 2
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht cc) der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen (Kapitel 2.3.1 und 2.3.9), dd) der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung (Kapitel 2.3.10), ee) der Risiken für die menschliche Gesundheit (Kapitel 2.3.1), das kulturelle Erbe (Kapitel 2.3.8) oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen), ff) der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Kapitel 2.3.11), gg) der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Kapitel 2.3.5), hh) der eingesetzten Techniken und Stoffe (Kapitel 2.3.12); c) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen (Kapitel 5), sowie gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen (Kapitel 6). In dieser Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase abzudecken ist; d) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Kapitel 5) und e) in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl (Kapitel 4); 3. folgenden zusätzlichen Angaben a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei _________________________________________________________________________________ 3
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse (Kapitel 7), b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Kapitel 6) und c) Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage (Kapitel 8). d) Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden (Kapitel 9 und 10). Mit der Erstellung dieses Gutachtens wurde das Büro ecotone im November 2020 beauftragt. 1.2 Inhalte und Ziele Die Nachfrage nach Baugrund in Lüdinghausen ist anhaltend hoch, es sind aber nur noch wenige freie Baugrundstücke in den bestehenden Baugebieten vorhanden. Neben der Erschließung von Nachverdichtungspotenzialen soll auch neuer Wohnraum am Stadtrand entwickelt werden. Durch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen soll die langfristig vorgesehene Erweiterung des Siedlungsgebietes vorbereitet werden. Es sind Änderungen für zwei Teilbereiche vorgesehen. In Teilbereich 1 wird eine Umwandlung von „Flächen für die Landwirtschaft“ mit einem Anteil von einer „Fläche für Wald“ in „Wohnbaufläche“ angestrebt. Die nordwestlichen Bereiche dieses sollen in eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ umgewandelt werden. Darüber hinaus werden Teile der „Fläche für Landwirtschaft“ in „Öffentliche Grünfläche“, „Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhaltung)“, „Grünflächen“ und „Fläche für Wald“ umgewandelt. Im Änderungsbereich 2 soll die ausgewiesenen Wohnbaufläche entfallen. Stattdessen wird diese Teilfläche der heutigen Nutzung entsprechend in „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“ umgewandelt. (Stadt Lüdinghausen 2022c) Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die konkrete Bebauung des Teilbereiches 1 werden durch das parallellaufende Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ geschaffen. Die geplante Wohnbaufläche soll zukünftig mit der Bestandsbebauung der Gebiete „Waterstraot“ und „Seeweg-Nord“ abschließen. Der akutelle Bebauungsplanentwurf mit Stand Januar 2022 kann Abbildung 2 entnommen werden. Erklärtes Ziel ist hierbei, die Übergangssituation zwischen innenstadtnahem Stadtraum und _________________________________________________________________________________ 4
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht freier Landschaft angemessen und ausgewogen zu gestalten. Das Strukturkonzept der Planung ist möglichst flächensparsam konzipiert bei gleichzeitiger hoher Diversität der Wohnformen. Die Dichte nimmt von Süden nach Norden, also von der Erschließungsseite zur Grün- und Freifläche ab. Als Auftakt des Wohngebietes sind Mehrfamilienhäuser parallel zur Straße „Hinterm Hagen“ vorgesehen. Geschossigkeit, Bauvolumen und Ausrichtung sind dem bestehenden Vorbild im Baugebiet „Waterstraot“ angepasst, da sich die Neuplanung als Fortführung des Bestandes versteht. Parallel dazu werden weitere Mehrfamilienhausgrundstücke in „zweiter Reihe“ zur Straße Hinterm Hagen vorgesehen. Diese sollen sich aus kleinteiliger Bebauung wie Doppelhäusern sowie 1,5-geschossigen Wohngebäuden bestehen, die traufständig zum Außenbereich angesiedelt werden. Ansonsten sind Einfamilienhäuser im Plangebiet vorgesehen. Diese sollen zumeist den Bauwunsch von jungen Familien bedienen können und die klassische Wohngebietsbebauung in Lüdinghausen widerspiegeln. Im rückwärtigen Planbereich angrenzend an die bewachsenen Grünstrukturen werden die Grundstücke größer und Bauformen freier. Dieser Abschnitt lehnt an das angrenzende Wohngebiet mit sehr großen Grundstücksflächen an. Ausgehend von der Kreisstraße „Hinterm Hagen“ wird das Gebiet in einer Ringstraße erschlossen. Parallel zur Straße „Hinterm Hagen“ erschließt ein kurzer Stichweg die Grundstücke der Geschosswohnbauten. Einzelzufahrten von der Kreisstraße sind nicht vorgesehen. Im nordöstlichen Plangebiet soll das Regenrückhaltebecken integriert werden. Es grenzt an den öffentlichen Grünstreifen an, welcher das Wohngebiet vom Außenbereich trennt. Als natürliche Grenze verläuft hier der Hesselmanngraben. Das Wohngebiet erstreckt sich zukünftig bis zur Höhe der nordwestlichen Wohngrundstücke des Baugebietes „Waterstraot“. Die Wohngebiete „See-weg-Nord“, „Waterstraot“ und „Hinterm Hagen-Hesselmanngraben“ bilden so eine einheitliche abschließende Grenze zum nördlichen Außenbereich und arrondieren so den Siedlungsbereich zum Freiraum. Im Plangebiet schließen sich nördlich zum neuen Wohngebiet private Grünflächen an, die als ökologische Ausgleichfläche der Siedlungsentwicklung dienen. Zudem sind hier die Aufforstungsmaßnahmen zum Ersatz der Fichtenschonung sowie Retentionsflächen für den Hesselmanngraben vorgesehen (Stadt Lüdinghausen 2022b). _________________________________________________________________________________ 5
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 1.3 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches / Plangebietes Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen, die ca. 1,3 km voneinander entfernt liegen. Die Teilbereiche liegen am nordwestlichen Ortsrand der Stadt Lüdinghausen im Kreis Coesfeld. Als Teil des Kernmünsterlandes liegt das Pangebiet in der Westfälischen Tieflandsbucht. Die Teilbereiche umfassen eine Gesamtgröße von 6,6 ha, Teilbereich 1 nimmt dabei 4,6 ha ein, Teilbereich 2 ist 2 ha groß (Abbildung 1). Für das eigentliche Wohnbaugebiet wurde eine Fläche von 2,3 ha festgelegt. Die nordwestlichen Teile des Plangebietes sind für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen (Stadt Lüdinghausen 2022c). Teilbereich 1 beinhaltet die Flurstücke 87 und 109, Flur 26, Gemarkung Lüdinghausen-Stadt, Teilbereich 2 beinhaltet die Flurstücke 46 tlw., 150 tlw., 151 tlw., 198 tlw., 371 tlw. und 460 tlw., Flur 20 in der Gemarkung Seppenrade. Begrenzt werden die Teilbereiche des Plangebietes folgendermaßen (Abbildung 1): Teilbereich 1: • Im Nordwesten durch den Verlauf eines Entwässerungsgrabens (Gemarkung LH- Stadt, Flur 26, Flurstück 5) • Im Nordosten durch den Verlauf des Hesselmanngrabens (Gemarkung LH-Stadt, Flur 26, Flurstück 132) • Im Südosten durch die Kreisstraße K 14 Hinterm Hagen (Gemarkung LH-Stadt, Flur 26, Flurstück 91) • Im Westen/Südwesten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung „Hinterm Hagen“ im Bebauungsplangebiet „Waterstraot“ (Gemarkung LH-Stadt, Flur 26, Flurstücke 134, 121, 115, 117, 118, 119) und Verlauf eines Entwässerungsgrabens (Gemarkung LH-Stadt, Flur 26, Flurstück 5) Teilbereich 2: • Im Norden durch einen Entwässerungsgraben und landwirtschaftliche Flächen (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstück150 tlw., 151 tlw. und 371 tlw.) • Im Osten durch landwirtschaftliche Fläche parallel zum Kanalseitenweg (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstück 132) • Im Westen vom Aulkeweg und einer Waldfläche (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstücke 46, 150 tlw., 198 tlw. und 460 tlw.) _________________________________________________________________________________ 6
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht • Im Süden durch die Gerhart-Hauptmann-Straße, den Aulkeweg und das Grundstück Aulkeweg 2 (Gemarkung Seppenrade, Flur 20, Flurstücke 35,46 tlw. und 152) _________________________________________________________________________________ 7
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereiches für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2022c) Abbildung 2: Bebauungsplan „Hinterm Hagen – Hesselmanngraben“ (Stadt Lüdinghausen 2022a) _________________________________________________________________________________ 8
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 1.4 Gebietsbeschreibung Teilbereich 1 des Plangebietes besteht größtenteils aus landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche. Bei der Geländebegehung wurden Reste einer Bepflanzung mit Karotten gefunden. Zudem umfasst der Teilbereich im Übergang zur nördlich angrenzenden Bestandsbebauung in geringem Umfang auch private Gartenflächen. Mittig der Planfläche liegt eine kleine Fichtenschonung mit vereinzelten Tannen und Laubbäumen. Die Fichten sind zum Teil abgestorben. Nordwestlich wird Teilbereich 1 von einem wasserführenden Graben begrenzt. Nordöstlich verläuft der Bach „Hesselmanngraben“, der über Begleitvegetation in Form von Gehölzen und Kraut verfügt. Das Gebiet ist in weiten Teilen von Vegetation umgeben, die stellenweise Heckenstrukturen bilden. Beispiele für umgebende Vegetation sind Birken, Weiden, Erlen, Weißdorn, Brombeere, Brennnesseln und verschiedene Gräser und Kräuter, die aufgrund des im Winter liegenden Begehungstermines nicht näher bestimmt werden konnten. Im Nordwesten verlaufen eine 30-KV-Doppelleitung sowie eine 10 kV- Leitung. Südöstlich verläuft die Straße „Hinterm Hagen“. Teilbereich 2 umfasst größtenteils eine extensiv bewirtschaftete Wiese. In Richtung der Gerhart-Hauptmann-Straße im Süden liegt ein Pumpwerk des Lippeverbandes, um das sich ein größerer Gehölzbestand gruppiert. Nordöstlich verläuft der Dortmund-Ems-Kanal. Eine genaue Aufschlüsselung der Biotoptypen wird in Kapitel 2.1.2.2 vorgenommen. 1.5 Darstellung der Fachgesetze und Fachpläne Nachfolgend sind die relevanten Fachgesetze und Fachpläne für die Umweltprüfung dargestellt. Die Güter, die es in diesem Rahmen zu schützen gilt, werden in Kapitel 2.1 benannt und bezüglich ihrer derzeitigen Bestandssituation beschrieben. Wie sich die Durchführung der Planung auf diese Schutzgüter voraussichtlich auswirken wird, ist in Kapitel 2.3 dargestellt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung von auftretenden negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter werden in Kapitel 5 festgelegt. Die nötigen Überwachungsmaßnahmen bzw. das anzuwendende Monitoring zur Sicherstellung der Durchführung dieser Maßnahmen sind schließlich Kapitel 6 zu entnehmen. 1.5.1 Fachgesetze Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG vom 29. Juli 2009) sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als Grundlage für Leben und Gesundheit des _________________________________________________________________________________ 9
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Dabei umfasst der Schutz neben der Pflege und Entwicklung auch, soweit notwendig, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§1 Abs. 1 BNatSchG). Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) In diesem Gesetz werden Regelungen getroffen, die das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, ergänzen, die neben dem Bundesnaturschutzgesetz gelten oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes abweichen (§1 LNatSchG NRW). Gehen aus Eingriffen in die Natur und die Landschaft erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes hervor, sind zunächst die in § 15 des BNatSchG definierten Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen in vollem Maße auszuschöpfen. Weitergehend sind, sofern nicht mehr ausreichend durch Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen vermeidbar, die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes in Gänze auszugleichen oder zu ersetzen. Um den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden, sind im Zusammenhang mit Eingriffsvorhaben vor allem die §§ 39 ff und §§ 44 ff des BNatSchG von Bedeutung. In diesen Paragraphen werden die Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutzes definiert. Die Aufgaben des Artenschutzes umfassen vor allem den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor anthropogenem Einfluss, sowie die Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen dieser wildlebenden Arten. Die Belange des Naturschutzes müssen gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Bundeswaldgesetz (BWaldG) Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde _________________________________________________________________________________ 10
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, die Forstwirtschaft zu fördern und einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen (§1 BWaldG). Innerhalb der Teilfläche 1 des Plangebietes liegt eine Fichtenschonung, die als Wald gekennzeichnet ist. Landesforstgesetz (LFoG NRW) Für Nordrhein-Westfalen gilt zudem das Landesforstgesetz (LFoG). §1 des Landesforstgesetzes NRW definiert z. B. Gehölze, die als Windschutzstreifen dienen ebenfalls als Wald. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§1 WHG). Das WHG verpflichtet jede Person, oberirdische Gewässer, Küstengewässer sowie das Grundwasser vor möglichen negativen Einwirkungen zu schützen um folgende Aspekte gemäß §5 WHG zu gewährleisten: • eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften verhindern • eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherstellen • die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten • eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden _________________________________________________________________________________ 11
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§1 BBodSchG). Es gilt sich so zu verhalten, dass keine negativen Auswirkungen auf die in §2 BBodSchG definierten Bodenfunktionen vorliegen. Das Medium Boden ist im geringstmöglichen Maße zu beanspruchen, nach Möglichkeit sind Flächen zu entsiegeln. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist bei der Realisierung des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen, dass das Grundprinzip der Nachhaltigkeit beim Umgang mit Abfällen eingehalten wird. Die Prinzipien zur Vermeidung und Wiederverwertung von Abfällen sind in jedem Falle zu berücksichtigen. Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens entstehen bau- und betriebsbedingte Abfälle. Diese Abfälle sind vom jeweiligen Verursacher bzw. Verantwortlichen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu entsorgen. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Im Rahmen des Bundesimmissionsgesetzes gilt es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (§1 BImSchG). Immissionen sind nach aktuellem technischem Stand weitestgehend zu vermeiden und zu minimieren. Das Gebiet unterliegt den geltenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen. Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (KlimSchG NRW) Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Damit sollen der Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessert, die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt und Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen beim Klimaschutz geleistet werden. Das Gesetz richtet sich an die in § 2 Absatz 2 genannten öffentlichen Stellen (§1 KlimSchG NRW). Nach Fertigstellung des Konzeptes sind die in _________________________________________________________________________________ 12
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht diesem Konzept definierten Ziele zu berücksichtigen, um eine nachhaltige Entwicklung des Klimas zu gewährleisten. Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) Das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW dient dem Schutz und der Pflege von Denkmälern. Laut § 1 sind die Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege angemessen zu berücksichtigen. Die für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständigen Behörden sind frühzeitig einzuschalten und so mit in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie eine angemessene Gestaltung ihrer Umgebung möglich sind. Im vorliegenden Plangebiet liegen keine Denkmäler vor. 1.5.2 Fachpläne Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfallen (LEP NRW) dient als zusammen- fassender, fach- und ortsübergreifender Raumordnungsplan. Der gesetzliche Rahmen wird dabei durch das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz definiert. Im LEP NRW festgesetzte Ziele sind in der Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten. Der LEP NRW definiert Grundsätze, um eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen. So sollen Wachstum und Innovation gefördert und der Handel nachhaltig gesteuert werden. Um dies zu ermöglichen, können große Flächen sowohl auf Landesebene als auch auf regionaler Ebene als Gewerbe- und Industriestandorte gesichert werden (MWIDE NRW 2019). Laut LEP NRW befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich von Siedlungsraum und Freiraum. Flächennutzungsplan Vor dem Hintergrund der aktuell vorherrschenden Wohnraumknappheit in der Region und in Lüdinghausen selbst (siehe u. a. Studie „Wohnraumoffensive Münsterland“ von Mai 2019) sowie der begrenzten Potenziale zur Nachverdichtung im Innenbereich, ist eine Umnutzung _________________________________________________________________________________ 13
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wohnbauland vorgesehen. Zum Ausgleich der zusätzlichen Wohnbaufläche wird an anderer Stelle im Stadtgebiet – hier westlich des Dortmund-Ems-Kanals – bestehende Wohnbaufläche zurückgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht daher aus zwei Geltungsbereichen. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen (2004) stellt den Geltungsbereich der Teilfläche 1 überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Ein kleinerer Bereich ist als „Fläche für Wald“ gekennzeichnet und beinhaltet zurzeit eine Fichtenschonung. Darüber hinaus sind die Trassen der 30 kV-Doppelleitung und der 10 kV- Leitung als Versorgungsanlagen im Änderungsbereich 1 eingetragen. Teilfläche 2 ist derzeit als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Darüber ist das bestehende Pumpwerk mit zugehöriger Leitungstrasse eingetragen (Abbildung 3) Abbildung 3: Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Lüdinghausen (Stadt Lüdinghausen 2004) _________________________________________________________________________________ 14
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Regionalplan Im Regionalplan Münsterland (Blatt 11) ist das südliche Drittel des Teilbereiches 1 als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Die übrigen Flächen sind als Freiraum- und Agrarbereich gekennzeichnet. Im Rahmen des Planverfahrens zur Flächennutzungs- planänderung, welches im Parallelverfahren erfolgt, ist bei der Bezirksregierung eine landesplanerische Anfrage gestellt worden. Nach Aussagen der Bezirksregierung könne der Ausweisung von Wohnbaufläche im geplanten Umfang zugestimmt werden, soweit dem Ziel 1.1 des Regionalplanes Münsterland und dem Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplanes einer flächensparsamen und bedarfsgerechten Ausweisung von Wohnflächen entsprochen werden kann. Bereits bebaute und versiegelte oder mindergenutzte Flächen, die für Bauvorhaben zur Verfügung gestellt werden könnten, liegen in allen Ortsteilen nur sehr begrenzt vor. Die wenigen vorhandenen Baulücken im Innenbereich sind weitestgehend in privater Hand befindlich und nicht für die Vergabe durch die öffentliche Hand mobilisierbar. Auch durch Nachverdichtungsmöglichkeiten in bestehenden Baugebieten kann der bestehende Bedarf an Wohnbaufläche nicht gedeckt werden. Mit Abzug der bereits ausgewiesenen Wohnbauflächen von ca. 16 ha verbleibt für das Stadtgebiet Lüdinghausen nach der Prognoseberechnung ein Bedarf von ca. 26 ha an Wohnbaufläche. Der prognostizierte Wert wird unterstrichen durch den tatsächlichen Bedarf an Wohnraum, welcher sich in den Grundstücksinteressensbekundungen der Bevölkerung niederschlägt. Auf die erst kürzlich vergebenen kommunalen Wohngrundstücke lag die Nachfrage sechsmal höher als das Angebot. Da dieser Bedarf nicht ausschließlich im Innenbereich gedeckt werden kann, sollen alternativ am Stadtrand neue Wohngebietsflächen ausgewiesen werden (Stadt Lüdinghausen 2022b). Der Teilbereich 2 wird im Regionalplan Münsterland ebenfalls überwiegend als „Allgemeiner Siedlungsraum“ (ASB) ausgewiesen. Dies entspricht der heutigen Ausweisung von Wohnbaufläche an dieser Stelle. Langfristig soll hier aufgrund der ökologischen Wertigkeit der Fläche sowie der gewünschten mäßigen Siedlungsentwicklung im Ortsteil Hüwel keine Entwicklung von Wohngebietsflächen stattfinden, sodass die vorbereitende Bauleitplanung daran anzupassen ist. _________________________________________________________________________________ 15
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Abbildung 4: Auszug aus dem Regionalplan Münsterland, Blatt 11. Landschaftsplan Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch den Landschaftsplan nicht berührt. Bebauungspläne Für den Planbereich selbst gilt derzeit kein Bebauungsplan. Die südwestlich angrenzende Bebauung wird durch den Bebauungsplan „Waterstraot“ als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, in dem ausschließlich Einzelhäuser in zwingend zweigeschossiger Bauweise zulässig sind. Zudem gilt dort je nach Teilbereich eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 bis 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 bis 0,6. 1.6 Angewendete Verfahren Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen und des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ werden die Umweltbelange schutzgutbezogen beschrieben und bewertet. Es erfolgen eine Prognose über die Durchführbarkeit des geplanten Vorhabens, eine _________________________________________________________________________________ 16
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Betrachtung der Eingriffe in den Naturhaushalt des Plangebietes sowie eine Betrachtung möglicher notwendiger Vermeidungs-, Verhinderungs- und Verminderungsmaßnahmen. Um die gegenwärtige Bestandssituation der betrachteten Schutzgüter im Plangebiet zu erarbeiten, wurden die Daten diverser Fachinformationssysteme (u.a. Geoportal NRW, StoBo NRW, TIM Online) abgefragt. Zur Ermittlung der vorkommenden planungsrelevanten Tierarten wurde das Gebiet im Rahmen einer ASP I zur Prüfung der Habitateignung begangen. Ferner wurden die laut dem LANUV NRW planungsrelevanten Arten (Stand 2000) für den 2. Quadranten des Messetischblattes 4210 abgefragt (ecotone 2021a). Im Rahmen der ASP II wurden Brutvogelkartierungen durchgeführt (ecotone 2021b). Zur Ermittlung der bestehenden Biotoptypen wurde gemäß des „Biotopwertverfahrens zur Bewertung von Eingriffen und Bemessung von Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Coesfeld“ (Kreis Coesfeld 2006) auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) eine Biotoptypenkartierung für das Plangebiet durch die Stadt Lüdinghausen durchgeführt (Stadt Lüdinghausen 2022d). _________________________________________________________________________________ 17
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme der einzelnen Sachgüter (Basisszenario) Im Folgenden wird die Bestandssituation im Plangebiet für die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Die Auswirkungen und Prognosen bei Durchführung der Planung werden in Kapitel 2.3 prognostiziert. 2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Beide Teilflächen des Plangebietes werden zurzeit landwirtschaftlich durch den Menschen genutzt. Die damit verbundenen Geruchsemissionen wirken sich auf die umliegenden Wohnbauflächen aus. Insgesamt ist in Ortsrandlagen und Übergangsbereichen zum Frei- und Landschaftsraum stets mit temporären Geruchsbelastungen durch den landwirtschaftlich geprägten Außenbereich zu rechnen. Die nächstgelegene Hofstelle zum Teilbereich 1 ist die Hofstelle „Droste“ in einer Entfernung von ca. 1,5 km. Teilbereich 1 liegt direkt an der Kreisstraße 13 „Hinterm Hagen“. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit dort liegt bei 30 km/h, wodurch nur geringe Einwirkungen von Verkehrslärm vorliegen. Westlich des Teilbereiches 2 verläuft eine wenig befahrene Straße entlang des Kanals. Im Nordwesten des Teilbereiches 1 verlaufen eine 30-KV-Doppelleitung sowie eine 10 kV- Leitung. Da Teilbereich 1 hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, liegt keine direkte Nutzung als Fläche zur Erholung vor. Trotzdem wird das Landschaftsbild durch die derzeitige Bestandssituation mitgeprägt und insbesondere für die direkten Anwohner wird eine Erholungsfunktion gewährleistet. Das Landschaftsbild wird weiter in Kapitel 2.1.6 bearbeitet. In Teilbereich 2 befindet sich ein Pumpwerk für Abwasser des Lippeverbandes. Von diesem gehen Geruchsemissionen aus. Darüber hinaus gibt es Einwirkungen von Lärm durch die angrenzende Gewerbefläche am Aulkeweg sowie durch das Gewerbegebiet an der Julius- Maggi-Straße. Durch das geplante Vorhaben werden sich einzelne Aspekte, die sich auf das Schutzgut Mensch auswirken, verändern. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.1 entnommen werden. _________________________________________________________________________________ 18
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die Bestandssituation von Tieren, Pflanzen, Biotopen und Schutzgebieten im Plangebiet wird nachfolgend näher beschrieben. 2.1.2.1 Tiere Nachfolgend wird die Bestandssituation von verschiedenen Tiergruppen in Teilbereich 1 des Plangebietes beschrieben. Details können dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag der Stufe II zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüdinghausen und für das parallellaufende Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ (ecotone 2021b) entnommen werden. Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung können Kapitel 2.3.2 entnommen werden, Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verminderung sind in Kapitel 5.1.2 aufgeführt. 2.1.2.1.1 Avifauna Die faunistische Beschreibung und Bewertung der Avifauna erfolgt auf Grundlage der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Eignung als potenzielles Habitat sowie auf Grundlage der durchgeführten Brutvogelkariterungen im Rahmen der ASP II (ecotone 2021b). Das Plangebiet befindet sich im zweiten Quadranten des Messtischblattes 4210. Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für diesen Quadranten ergab das potenzielle Vorkommen von 29 Vogelarten (LANUV o.J.b) in den in Frage kommenden Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Dabei handelt es sich um Habicht, Sperber, Feldlerche, Eisvogel, Baumpieper, Graureiher, Waldohreule, Steinkauz, Mäusebussard, Bluthänfling, Kuckuck, Mehlschwalbe, Kleinspecht, Schwarzspecht, Turmfalke, Rauchschwalbe, Feldschwirl, Nachtigall, Feldsperling, Rebhuhn, Wespenbussard, Gartenrotschwanz, Waldschnepfe, Girlitz, Turteltaube, Waldkauz, Star, Schleiereule und Kiebitz. Für die Nachtigall liegt dabei ein Brutverdacht in Teilbereich 1 vor. Sogenannte Allerweltsarten brüten wahrscheinlich zahlreich im Plangebiet. Als Nahrungshabitat kommt das Plangebiet für viele Vogelarten in Frage, darunter auch für planungsrelevante Arte, wie z. B. Mäusebussard, Graureiher sowie Rauch- und Mehlschwalbe, eine essenzielle Bedeutung liegt aber nicht vor. Ausweichmöglichkeiten sind in der Umgebung zahlreich vorhanden. _________________________________________________________________________________ 19
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Erhebliche Auswirkungen auf die Avifauna werden bei Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden. 2.1.2.1.2 Säugetiere Die faunistische Beschreibung und Bewertung der Säugetiere erfolgt ebenfalls hauptsächlich auf Grundlage der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Eignung als potenzielles Habitat. Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab das potenzielle Vorkommen von sechs Fledermausarten (LANUV o.J.b) in den vorhandenen Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Dabei handelt es sich um Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus, Großen Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr. Für die meisten Fledermausarten kann eine Nutzung der Bäume im Plangebiet und um das Plangebiet herum nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es befinden sich zwei Bäume mit Baumhöhle sowie ein abgestorbener Baum mit vielen Rindenverstecken im Plangebiet. Hinweise auf ein Vorkommen sonstiger planungsrelevanter Säugetierarten liegen derzeit nicht vor. Kleinsäuger sind im Plangebiet regelmäßig zu erwarten. Es gibt u. a. einen Eichhörnchenkobel sowie zahlreiche unterirdische Kleinsäugerbauten in Teilbereich 1 des Plangebietes. Unter Umständen sind auch vereinzelte Nutzungen von z. B. Rehen, Füchsen und Wildschweinen möglich. Erhebliche Auswirkungen auf Säugetiere werden bei Einhaltung der Ausgleichsmaßnahmen nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden. 2.1.2.1.3 Amphibien Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Amphibienarten in den vorhandenen Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Im Plangebiet selbst gibt es keine Gewässer, Teilbereich 1 wird allerdings vom Hesselmanngraben sowie einem weiteren wasserführenden Graben umgeben, sodass zumindest das direkte Umfeld als _________________________________________________________________________________ 20
25. Änderung des FNPs/ Bebauungsplanverfahren „Hinterm Hagen - Hesselmanngraben“ Umweltbericht Fortpflanzungsstätte in Frage kommt. Außerdem gibt es zahlreiche Traktorspuren auf dem Acker des Teilbereiches 1. Diese Spuren füllen sich temporär mit Wasser und können somit insbesondere bei längerer Nichtnutzung der Fläche als Fortpflanzungsstätte genutzt werden. Erhebliche Auswirkungen auf Amphibien werden nicht erwartet, falls die Fläche länger ungenutzt bleiben sollte, könnte sich die Situation allerdings verändern. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden. 2.1.2.1.4 Reptilien Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Reptilienarten in den in Frage kommenden Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Eine essenzielle Bedeutung des Plangebietes als Reptilienhabitat kann sicher ausgeschlossen werden, vereinzelte Durchquerungen von z. B. nicht planungsrelevanten Ringelnattern und Blindschleichen sind theoretisch möglich, Auswirkungen und Konflikte sind dadurch aber nicht abzuleiten. Erhebliche Auswirkungen auf Reptilien werden nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden. 2.1.2.1.5 Invertebraten Die Abfrage der planungsrelevanten Arten für Quadrant 2 des Messtischblattes 4210 ergab keine Hinweise auf ein Vorkommen von planungsrelevanten Invertebraten in den vorhandenen Lebensräumen „Nadelwälder“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche Hecken“ „Äcker, Weinberge“ sowie „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“. Insgesamt ist aber von einem Vorkommen zahlreicher Invertebraten auszugehen. Erhebliche negative Auswirkungen auf Invertebraten werden derzeit nicht erwartet. Eine detaillierte Ausführung der Auswirkungen und Prognosen bei einer Durchführung des Bauvorhabens können Kapitel 2.3.2 entnommen werden. _________________________________________________________________________________ 21
Sie können auch lesen