Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Helene-Charlotte Heinrich
 
WEITER LESEN
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Josef Hebel GmbH & Co. KG

Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen
kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-
Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus
nach §§ 67 ff WHG; Art. 39 ff Bay WG; Planfeststellungsverfahren

10.12.2020, geändert 17.05.2021

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH
Bahnhofstraße 22  87700 Memmingen
Tel. 08331/4904-0  Fax 08331/4904-20
E-Mail: info@lars-consult.de  Web: www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
GEGENSTAND
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG; Art. 39 ff Bay
WG; Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021

AUFTRAGGEBER
Josef Hebel GmbH & Co. KG
Riedbachstraße 9
87700 Memmingen

Telefon: 08331 106-0
Telefax: 08331 106-211
E-Mail: knechtel.thilo@josef-hebel.de
Web:    www.josef-hebel.de

Vertreten durch:    Herr Thilo Knechtel

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER
LARS consult
Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH
Bahnhofstraße 22
87700 Memmingen
Telefon:   08331 4904-0
Telefax:   08331 4904-20
E-Mail:    info@lars-consult.de
Web:       www.lars-consult.de

BEARBEITER
Edith Speer - M.Sc. Umweltplanung und Ingenieurökologie
Bernd Munz - Dipl. Geograph & Stadtplaner

Memmingen, den       17.05.2021
                                                                 Edith Speer
                                                  M.Sc. Umweltplanung und Ingenieurökologie

Seite 2 von 51                                                                      www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021

INHALTSVERZEICHNIS

1          Einleitung                                                                                               6
1.1        Allgemeine Erläuterung                                                                                  6
1.2        Zweck des Vorhabens                                                                                     7
1.3        Lage des Vorhabens                                                                                      8
1.4        Rechtsgrundlagen                                                                                       10
1.5        Planungsvorgaben                                                                                       10
2          Bestandsbeschreibung und -bewertung                                                                    13
2.1        Klima und Lufthygiene                                                                                  13
2.2        Mensch inkl. Freizeitnutzung                                                                           13
2.3        Boden und Geologie                                                                                     14
2.4        Hydrologie und Hydrogeologie                                                                           15
2.5        Arten und Lebensräume                                                                                  17
2.6        Landschaftsbild                                                                                        26
2.7        Kultur- und Sachgüter                                                                                  28
2.8        Schutzgebiete / geschützte Bestandteile                                                                28
3          Leitbild und Vorgaben für die Abbauplanung                                                             29
3.1        Leitbild für den Abbau                                                                                 29
3.2        Standortwahl                                                                                           29
4          Beschreibung des Abbauvorhabens                                                                        31
4.1        Flächeneigentümer und Anlieger                                                                         31
4.2        Erschließung                                                                                           31
4.3        Abstandsflächen                                                                                        32
4.4        Abbausohle, Abbauneigung und Volumen der Abgrabung                                                     32
4.5        Vorgehensweise                                                                                         34
4.6        Immissionsrelevante Auswirkungen                                                                       36
4.7        Hydrologische Auswirkungen                                                                             36
4.8        Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während des Abbaus                                              37
4.9        Wiederverfüllung und Rekultivierung                                                                    39
5          Ausgleichsmaßnahmen                                                                                    41
5.1        Naturschutzfachliche Eingriffsregelung                                                                 41
5.2        Darstellung des Eingriffs und Bewertung der Ausgleichbarkeit                                           41
5.3        Ausgleichsflächenbilanzierung                                                                          42
5.3.1      Reduzierung des Kompensationsbedarfes durch temporäre Biotope                                          46
5.3.2      Dauerhafte Ausgleichsfläche                                                                            46
6          Zusammenfassung                                                                                        49
7          Literaturverzeichnis                                                                                   51

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 3 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1:       Im Untersuchungsgebiet vorgefundene Vogelarten                                      22
Tabelle 2:       Berechnung des Abbauvolumens                                                        33
Tabelle 3:       Beeinträchtigungsfaktoren in Abhängigkeit von der Wertigkeit des
                 Ausgangszustandes und der Art des Eingriffs (gem. Leitfaden)                        43
Tabelle 4:       Berechnung des Kompensationsbedarfes für die neu hinzukommende Fläche               45
Tabelle 5:       Bewertung der Biotoptypen der Ausgleichsfläche – Ausgangszustand                    47
Tabelle 6:       Bewertung der Biotoptypen der Ausgleichsfläche - Prognosezustand                    47
Tabelle 7:       Bilanz der Biotoptypenbewertung der Ausgleichsfläche                                48

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1:     Übersicht über die bestehende Grube Illerfeld 2 (orange), den geplanten
                 Tekturbereich (Trocken- zu Nassabbau, blau) und den neu hinzukommenden
                 Nassabbaubereich (rot), sowie die östlich gelegene Grube Illerfeld 1, unmaßstäblich 6
Abbildung 2:     Übersicht über das geplante Abbaugebiet (roter Kreis, Bayernatlas, unmaßstäblich) 8
Abbildung 3:     Luftbild des Untersuchungsraums, rot: Plangebiet (Quelle: BayernAtlas,
                 unmaßstäblich)                                                                      9
Abbildung 4:     Regionalplan Donau-Iller - Raumnutzungskarte rechtsgültige Fassung, rot: Plangebiet,
                 unmaßstäblich                                                                     11
Abbildung 5:     Regionalplan Donau Iller – Entwurf Raumnutzungskarte, rot: Pangebiet,
                 unmaßstäblich                                                                     11
Abbildung 6:     Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
                 Memmingen (1988), rot: Plangebiet, unmaßstäblich                                  12
Abbildung 7:     Übersicht über die wassersensiblen Bereiche (grün gekennzeichnet) sowie
                 Überschwemmungsgebiete entlang der Iller (blau gekennzeichnet), Quelle:
                 BayernAtlas, unmaßstäblich                                                        16
Abbildung 8:     biotopkartierte Hecke nordwestlich des Vorhabengebiets                            18
Abbildung 9:     Bestehende Kiesgrube "Illerfeld II" und Waldrand am nordöstlichen Rand des Gebiets
                                                                                                   18
Abbildung 10:    Plangebiet und Untersuchungsraum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung 19
Abbildung 11:    Blick über das geplante Abbaugebiet nach Norden/Nordwesten                        27
Abbildung 12:    Blick über das geplante Abbaugebiet nach Osten / Nordosten                        27
Abbildung 13:    Übersicht über die amtlich kartierten Biotope im Umfeld des Vorhabengebiets
                 (BayernAtlas, unmaßstäblich)                                                      29
Abbildung 14:    Erschließung über vorhandene Asphalt-Straßen (rot: öffentliche Straße, lila:
                 Privatstraße Fa. Hebel), unmaßstäblich                                            32
Abbildung 15:    Abbauschema, unmaßstäblich                                                        35
Abbildung 16:    Überblick über die Eingriffsfaktoren gem. Arbeitshilfe Kiesabbau, unmaßstäblich 44

Seite 4 von 51                                                                       www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

ANLAGENVERZEICHNIS
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG                                             gesonderte Anlage

Abbauplan                                                                                               M 1:1.000
Abbauschnitte A-A‘, B-B‘                                                                                M 1:1.000
Rekultivierungs- und Ausgleichsflächenplan                                                              M 1:1.000
Rekultivierungsschnitte A-A‘, B-B‘                                                                      M 1:1.000

Planzeichnungen mit Stand 10.12.2020 inkl. Zustimmungserklärung der Nachbarn                            M 1:1.000
(Abbauplan, Abbauschnitte A-A‘, B-B‘, Rekultivierungs- und Ausgleichsflächenplan,
Rekultivierungsschnitte A-A‘, B-B‘)

Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand November 2020)                                       gesonderte Anlage

Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen einer Verfüllung auf
den Aquifer auf Fl. Nr. 142 Tfl. und 142/1 Tfl. Gemarkung: Volkratshofen,
Geotechnisches Büro Diplom Geologe Udo Bosch (2020 in der Fassung
vom 27. April 2021)                                                                              gesonderte Anlage

Schalltechnische Untersuchung zum Abbauantrag der Josef Hebel GmbH
& Co. KG in der Kiesgrube Volkratshofen,
BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH (2020)                                                         gesonderte Anlage

Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen - kombinierter Nass- und Trockenabbau
auf den Fl.Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Fachbeitrag zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung,
LARS Consult (2020)                                                                              gesonderte Anlage

www.lars-consult.de                                                                                       Seite 5 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

1          Einleitung

1.1        Allgemeine Erläuterung
Die Fa. Josef Hebel GmbH & Co. KG Bauunternehmung betreibt seit mehreren Jahrzehnten Kiesabbau
im Bereich Illerfeld, westlich von Volkratshofen (Stadt Memmingen, Gemarkung Volkratshofen).
Die ehemalige Kiesgrube in Volkratshofen (am Kreisverkehr) ist seit 2013 rekultiviert und abgenom-
men und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden.
Südöstlich des aktuell geplanten Vorhabens besteht bereits ein im Jahr 2015 genehmigter Trocken-
kiesabbau. Dieser soll im Zuge des beantragten Vorhabens ergänzt werden.
Östlich, jenseits des Illerfelder Weges, wurde die vollständige Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube
Illerfeld 1 am 18. Sept. 2017 genehmigt. Diese dient seither als Aushubgrube der Firma Josef Hebel
GmbH & Co. KG und ist vom Kiesbetrieb entkoppelt.
Diese Aushubgrube befindet sich derzeit in der Rekultivierungsphase.

Abbildung 1: Übersicht über die bestehende Grube Illerfeld 2 (orange), den geplanten Tekturbereich (Trocken- zu Nassab-
bau, blau) und den neu hinzukommenden Nassabbaubereich (rot), sowie die östlich gelegene Grube Illerfeld, unmaßstäblich

Seite 6 von 51                                                                                          www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

1.2        Zweck des Vorhabens
Die Fa. Josef Hebel GmbH & Co. KG beabsichtigt den bereits bestehenden Kiesabbau „Illerfeld 2“ auf
dem Grundstück 142/1 auf einen Teilbereich der Fl.-Nr. 142 auszuweiten. Geplant ist ein Rohstoffab-
bau der Illerschotter in Teilen im Trockenabbau sowie in Teilen im Nassabbau zur Deckung des fir-
meninternen Kiesbedarfs. Dazu ist auch eine Tektur des Abbauplans der bestehenden Grube nötig,
um für die nordwestliche Hälfte des bestehenden Trockenabbaus einen Nassabbau zu beantragen.
Das Gesamtgebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 6,8 ha.
Das 1921 gegründete Familienunternehmen Josef Hebel GmbH & Co. KG beschäftigt als lokaler Ar-
beitgeber ca. 400 Mitarbeiter, davon ca. 150 im Tiefbau. Der Rohstoff Kies ist ein wesentlicher Bau-
stoff für den Tief- und Straßenbau und somit existenziell, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Ar-
beitsplätze langfristig zu sichern, da bei Massenrohstoffen wie Kies und Sand lange Transportwege
unwirtschaftlich sind.

Das vorliegende Kiesmaterial wird daher nur zum eigenen Bedarf abgebaut. Der Kies wird nicht auf
dem freien Markt angeboten.

Durch die Mächtigkeit des Kieskörpers von bis zu 30 m handelt es sich um ein besonders abbauwür-
diges Rohstoffvorkommen. Ein möglichst effizienter Abbau des Vorkommens im Nassabbau bis auf
die Schichten der Oberen Süßwassermolasse kann den Flächenverbrauch, der für die Kiesgewinnung
entsteht, erheblich reduzieren.

Teilweise ist nach dem Rohstoffabbau eine Wiederverfüllung, zum Schutz des Grundwassers mit gru-
beninternem Abraum, bis 2,0 m über den höchsten Grundwasserstand geplant. Über den trocken
ausgekiesten Bereichen soll mit Fremdmaterial in Z0-Qualität aufgefüllt und anschließend der zuvor
abgeschobene und zwischengelagerte Oberboden wieder angedeckt werden. Ebenso ist angedacht,
dass in genehmigten Ausnahmefällen der Nassbereich mit Z0-Material verfüllt werden kann. Dies ist
möglich, wenn der Grundwasserschutz gewährleistet bleibt und die Verfüllung aus Gründen des öf-
fentlichen Interesses geboten ist (z.B. überörtliche Planungen und qualifizierte Konzepte des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege, abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderun-
gen, wie für die Gewässerherstellung, notwendige Teilverfüllungen zur Böschungs- und Ufergestal-
tung, etc., vgl. Verfüll-Leitfaden, StMUV, 2019).
So ist zumindest in den trocken abgebauten und wiederverfüllten Teilen eine landwirtschaftliche Fol-
genutzung möglich. Ein Teil des Nassabbaus soll jedoch nach der Ausbeute bzw. Rekultivierung als
Landschaftssee bestehen bleiben.

Um den anfallenden Oberboden, der nicht auf den Abstandsflächen zwischengelagert werden kann,
unterzubringen, soll auf der nordwestlich der Abbaufläche gelegenen Fl.-Nr. 140 bis zum Wiederein-
bau der Materialien ein Damm aus Oberboden/Abraum (gem. DIN 19731 und DIN 18915) geschüttet
werden, der gleichzeitig als Schallschutz für den Weiler Altammann dient.

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 7 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

1.3        Lage des Vorhabens
Das Vorhaben liegt westlich der Ortschaft Volkratshofen im westlichen Teil der kreisfreien Stadt
Memmingen, Bayern. Der Dorfkern von Volkratshofen liegt ca. 700 m östlich vom geplanten Abbau-
gebiet entfernt. Im unmittelbaren Umfeld der Abbaufläche liegen Flächen, die ebenso wie das süd-
westliche Plangebiet als Acker bewirtschaftet werden, auch im weiteren Umfeld wird ein Großteil der
Flächen einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterzogen. Im Osten, östlich des Illerfelder
Weges, besteht eine bereits abgebaute Kiesgrube der Firma Josef Hebel, die als Aushubgrube zur Be-
probung und Deponierung von Z0 und Z1-1 Materialien genutzt wird (Fl.-Nr. 122, Gemarkung
Volkratshofen). Im südlichen Anschluss daran liegt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Östlich der
BAB 96 besteht die inzwischen vollständig rekultivierte ehemalige Kiesgrube „Steidele“. Die nächst-
gelegene Wohnbebauung befindet sich ca. 200 m nordwestlich und westlich (die Weiler Altammann,
Kiefer und Wölfle), 280 m östlich (Volkratshofen) und 950 m nördlich (Brunnen) des Plangebietes.

Abbildung 2: Übersicht über das geplante Abbaugebiet (roter Kreis, Bayernatlas, unmaßstäblich)

Das Gelände ist überwiegend eben und fällt nur schwach nach Westen hin ab. Die Geländehöhen be-
wegen sich im Projektgebiet zwischen ca. 593 und 596 m ü. NN.

Der Bereich mit der Flurnummer 142 der Gemeinde Memmingen, Gemarkung Volkratshofen wird
derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Acker genutzt, im Nordosten befindet sich ein Streifen
Grünlands. Nordwestlich der geplanten Kiesabbaufläche befindet sich eine biotopkartierte Hecke.

Nordöstlich anschließend befindet sich ein Mischwald („Gütlerfeld“), dessen Waldrand einige ältere
Eichen beinhaltet. Östlich des bestehenden Kiesabbaus „Illerfeld II“ steht eine biotopkartierte Eiche.

Seite 8 von 51                                                                                          www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

An der Westgrenze des Plangebiets verläuft eine kleinere Ortsverbindungsstraße sowie eine einkabe-
lige Telefonleitung auf Holzmasten.

Abbildung 3: Luftbild des Untersuchungsraums, rot: Plangebiet (Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich)

Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die bereits im Zuge des Kiesabbaus geschaffene Zufahrt
im Süden. Der Fahrweg der LKW innerhalb der Grube orientiert sich am Abbaufortschritt. Eine Aus-
beute der geplanten Abbaufläche erfolgt erst, wenn der bestehende Trockenabbau auf der FlNr.
142/1 abgebaut ist.

Der An- und Abtransport der Materialien erfolgt über eine Privatstraße an den Wohngebieten von
Volkratshofen vorbei. Für die Straße besteht ein Reinigungsplan, um die Staubentwicklung zu be-
grenzen, außerdem wird der öffentliche Verkehr auf der Straße geduldet, wodurch z. B. auch ortsan-
sässige Landwirte die Wohngebiete umfahren können.

Der bestehende Abbau Illerfeld 2 umfasst ca. 3,25 ha. Zusammen mit der Erweiterungsfläche von ca.
2,95 ha entsteht eine reine Abbaufläche von etwa 6,2 ha.

Die ehemalige Kiesgrube Volkratshofen (beim Kreisverkehr) sowie die Steidele-Grube südöstlich von
Volkratshofen sind bereits rekultiviert, amtlich abgenommen und einer landwirtschaftlichen Folge-
nutzung zugeführt.

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 9 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

Die ehemals nach Art. 9 BayAbgrG genehmigte Kiesgrube Illerfeld, östlich des Illerfelder Wegs, wird
nach einer Änderung der Rekultivierungsplanung inzwischen als Aushubgrube zur Beprobung und De-
ponierung von Bodenmaterialien genutzt und kann in diesem Sinne inzwischen eher als Deponie ge-
wertet werden.

In der Kiesgrube der Fa. Steidele nördlich des Illerfeldes befinden sich derzeit ca. 3 ha im Abbau, teil-
weise wurde bereits mit der Rekultivierung begonnen.

1.4        Rechtsgrundlagen
Da im Rahmen des beantragten Kiesabbaus Grundwasser angeschnitten wird und die entstehenden
Gewässer auf Dauer bestehen bleiben, ist eine wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Durch die wasserrechtliche Planfeststellung entfällt die Notwen-
digkeit einer Baugenehmigung nach Art. 56 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung.

Der beantragte Kiesabbau stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 des Bun-
desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar. Damit sind die Vorschriften der § 15 BNatSchG über die Zu-
lässigkeit von Eingriffen und die Notwendigkeit von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu beachten.
Hierzu werden im vorliegenden Erläuterungstext Aussagen zum derzeitigen naturschutzfachlichen
Wert der in Anspruch genommenen Flächen (Kap. 2), zur Beeinträchtigung dieser Bestände durch
den geplanten Kiesabbau und zum Ausgleich des Eingriffs (Kap. 5) getroffen. Zudem wird in diesem
Zusammenhang auf die Angaben im faunistischen Gutachten (LARS consult 2020) verwiesen, das
ebenfalls Bestandteil dieser Antragsunterlagen ist.

Die Eingriffsbilanzierung wird nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV, 2014)
unter Berücksichtigung der Arbeitshilfe zur Anwendung der BayKompV bei Rohstoffgewinnungsvor-
haben vorgenommen. Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft soll durch eine natur-
nahe Rekultivierung von Teilflächen innerhalb des Projektgebietes erfolgen. Die Planungen für den
naturschutzfachlichen Ausgleich der bestehenden Grube werden erhalten und durch den neu entste-
henden Ausgleichsbedarf fachlich und räumlich ergänzt.

Gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für die vorliegende Abbauplanung eine allgemeine Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG (UVP-VP) nötig, diese liegt den Antragsunterlagen ebenfalls bei.

1.5        Planungsvorgaben
Regionalplan Donau-Iller

Gemäß 3. Teilfortschreibung des rechtsgültigen Regionalplanes Donau-Iller (in Kraft seit dem
11.07.2006) liegt im Bereich des geplanten Abbaus weder ein Vorrang- noch ein Vorbehaltsgebiet für
Kies- und Sandabbau. Allerdings grenzt der Planungsraum an die bereits bestehende Kiesabbaufläche
im Südosten (Kiesabbau Illerfeld 2) an. Die vorgesehene Abbaustelle kann daher im räumlichen Kon-
text zu bestehenden bzw. genehmigten Abbauflächen gesehen werden. Aufgrund der Existenzsiche-
rung des Betriebes und des bis zu 30 m mächtigen Kiesvorkommens kann von einer besonderen Ab-
bauwürdigkeit ausgegangen werden.

Seite 10 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2019 liegt die gesamte Fläche innerhalb eines Vor-
ranggebiets für den Abbau von Rohstoffen (VRG-A, Memmingen-Volkratshofen West, Kies, kombi-
nierter Trocken-/Nassabbau, Rekultivierungsziel: Landwirtschaft/Wald). Diese Festlegungen werden
jedoch erst mit der Genehmigung des zukünftigen Regionalplans rechtskräftig.

Abbildung 5: Regionalplan Donau-Iller - Raumnutzungskarte      Abbildung 4:Regionalplan Donau Iller – Entwurf Raumnut-
rechtsgültige Fassung, rot: Plangebiet, unmaßstäblich          zungskarte, rot: Pangebiet, unmaßstäblich

Der bestehende und geplante Kiesabbau liegt aktuell demnach zwar weder in einem Vorrang- noch in
einem Vorbehaltsgebiet lt. Regionalplan. Der Regionalplan „Region Donau Iller“ lässt allerdings einen
regional bedeutsamen Rohstoffabbau außerhalb dieser Gebiete in begründeten Ausnahmefällen zu.
Dazu zählen u.a. die Existenzgefährdung des Betriebs oder neue Erkenntnisse aufgrund der Erkun-
dung eines besonders abbauwürdigen und flächensparenden abbaubaren Rohstoffvorkommens.

„Dies ist rechtlich möglich, da den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten kein Ausschließlichkeitscharakter
zukommt. Gewinnungen können im Einzelfall auch außerhalb der Rohstoffvorrang- und -vorbehalts-
gebiete insbesondere nach Maßgabe des § 35 Abs. 1, 3 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig sein, sofern
die gesetzlichen Anforderungen in den Genehmigungsverfahren erfüllt sind“ und solange im Regional-
plan keine andere Ausweisung (Vorranggebiet, Ausschlussgebiet Kiesabbau) entgegensteht
(StMWVT, 2002).

„Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb
dient“ (§ 35 Abs. 1, 3 Baugesetzbuch (BauGB)). Da Rohstoffe nur dort gewonnen werden können, wo
sie anstehen, dient die Rohstoffgewinnung einem „ortsgebundenen gewerblichen Betrieb“ und ist
deshalb gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich privilegiert.

www.lars-consult.de                                                                                       Seite 11 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Einleitung

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Memmingen aus dem Jahr 1988
ist das geplante Abbaugebietes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, auch der bestehende
Kiesabbau findet dort noch keine Darstellung.

Abbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Memmingen (1988), rot:
Plangebiet, unmaßstäblich

Seite 12 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

2             Bestandsbeschreibung und -bewertung

2.1           Klima und Lufthygiene
Das etwa 5 km nordöstlich gelegene Memmingen hat ein gemäßigt warmes Klima. Die Jahresdurch-
schnittstemperatur liegt bei 7,6° C, der durchschnittliche Jahresniederschlag bei 943 mm. Juni ist hier
der niederschlagreichste Monat, Februar der Monat mit den geringsten Niederschlägen. Der
wärmste Monat ist Juli, der kälteste Januar.1 Die überregionale Klimasituation im Plangebiet ist im
Wesentlichen von den für Mitteleuropa typischen Westwindwetterlagen geprägt, die im Voralpen-
land durch die stauende Wirkung der Alpen verändert werden. Hierdurch kommt es zu einer messba-
ren Erhöhung der Niederschläge.

Bezüglich seiner regionalklimatischen Funktion ist der geplante Abbaubereich aufgrund der bisheri-
gen ackerbaulichen Nutzung als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Aufgrund mangelnder Sied-
lungsbezüge sind durch den Abbau keine Auswirkungen zu erwarten. Lediglich geringfügige Beein-
trächtigungen durch die LKW-bedingten Emissionen des Bauverkehrs oder auch Staubbildung sind zu
erwarten. Hierbei handelt es sich jedoch nur zum Teil um zusätzliche Emissionen, da das geplante Ab-
bauvorhaben den südöstlich gelegenen Abbaubereich ersetzt, die täglichen LKW-Fahrten im Zuge der
Kiesgruben-Erweiterung jedoch in etwa verdoppelt werden sollen. Der überwiegende Flächenanteil
des künftigen Abbaus erfolgt als Nassbaggerung, durch die keine Staubemissionen zu erwarten sind.
Für die asphaltierte Zufahrtstraße besteht ein Reinigungskonzept, um die Staubentwicklung zu mini-
mieren.

Trotz der Tatsache, dass das Projektgebiet im ländlichen Raum liegt, ist von einer Vorbelastung der
lufthygienischen Verhältnisse auszugehen. Dies kommt durch den südöstlich angrenzenden Kiesab-
bau, durch den Staub und Emissionen entstehen können sowie durch die Emissionen der östlich ver-
laufenden BAB 96. Durch die umliegende ackerbauliche Nutzung ist auch gelegentlich mit einer Ge-
ruchsbelästigung zu rechnen.

Aufgrund der Gegebenheiten ist durch das geplante Vorhaben keine besondere Erhöhung der Beein-
trächtigungen zu erwarten.

2.2           Mensch inkl. Freizeitnutzung
Innerhalb der geplanten Abbaufläche liegen keine Wohnsiedlungen. Die nächstgelegenen Wohnbe-
bauungen befinden sich ca. 200 m nordwestlich und westlich des geplanten Abbaus (die Weiler
Altammann, Kiefer und Wölfle) 280 m östlich (Volkratshofen) und 950 m nördlich (Brunnen) des Plan-
gebietes. Der Ortskern von Volkratshofen liegt etwa 700 m östlich, jenseits der Autobahn.

1
    https://de.climate-data.org/location/896078/

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 13 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Aufgrund der Nähe des Kiesabbaus zu den Gebäuden des Weilers Altammann ist die Schüttung eines
5 m hohen Lärmschutzwalls aus Abraum/Oberboden an der nördlichen und an Teilen der westlichen
Grundstücksgrenze der Flurnr. 140 vorgesehen.

Hinsichtlich seiner Erholungseignung ist das Gebiet bereits als vorbelastet einzustufen. Östlich des
Plangebietes verläuft die BAB 96. Südöstlich der geplanten Abbaufläche schließen bereits beste-
hende, bzw. teilweise rekultivierte Kiesabbauflächen sowie eine Freiflächen-Photovoltaikanlage an.

Für die Erholungsnutzung hat das geplante Vorhabengebiet aufgrund der ausgeräumten und intensiv
landwirtschaftlich genutzten Landschaft sowie der Störfaktoren Abgase und Lärm eine relativ
geringe Bedeutung. Lediglich der Wald, bzw. auch der Waldrand im Osten des Vorhabengebiets wei-
sen eine gewisse Eignung als Naherholungsgebiet auf, die aber durch den bestehenden Kiesabbau
vorbelastet ist. Gebiete, die laut Regionalplan besonders zur Erholung geeignet sind liegen weiter
westlich und nördlich des Gebietes entlang der Iller in etwa 1 km Entfernung.

Die siedlungsnahe Erholungseignung im Gebiet ist daher nur in geringem Maße gegeben. Zudem sind
im umliegenden Gebiet genügend gleichwertige Flächen, die der Erholung dienen können, vorhan-
den, wodurch die Fläche des Eingriffs an Bedeutung verliert.

Durch den Eingriff wird die Fläche in großen Bereichen verändert, da eine Verfüllung des Entstehen-
den Abbausees nur in Teilen möglich ist. Dadurch wird aber die Landschaft vielseitiger und durch die
Gestaltung als Landschaftssee zur Erholung eher besser geeignet. Der Bereich, der als Trockenabbau
vorgesehen ist wird anschließend komplett wiederverfüllt und der Landwirtschaft zurückgegeben.
Entlang des Waldrandes werden die ökologischen Ausgleichsflächen für den Kiesabbau angelegt, die
zu einer Bereicherung der Landschaft beitragen.

Aufgrund des geplanten Abbauvorhabens entsteht zusätzlicher Transportverkehr durch den Kiesab-
bau, der zwar den südwestlich gelegenen Abbaubereich ersetzt, die jährliche Abbaumenge aber in
etwa verdoppelt werden soll. Laut Schalltechnischer Untersuchung (BEKON Akustik, 2020) entstehen
aber auch bei den für das gesteigerte Abbauvolumen angenommenen Schallemissionen keine Über-
schreitungen der Immissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten (vgl. auch Kap. 4.6). An
Immissionsort 01 (Illerfelder Weg 32) werden die Richtwerte der verschiedenen Beurteilungspegel
eingehalten, an den anderen Immissionsorten sogar unterschritten. Bezüglich des anlagenbezogenen
Verkehrs auf öffentlichen Straßen werden die Beurteilungspegel sogar weit unterschritten.

2.3        Boden und Geologie
Nach der Geologischen Karte Bayerns M 1:500.000 liegt das Gebiet in der Geologischen Einheit
„Schotter, würmzeitlich“. Auf dieser Grundschicht ist laut der Übersichtsbodenkarte Bayerns M
1:25.000 fast ausschließlich Braunerde aus Verwitterungslehm (Flussmergel) über Carbonatsandkies
bis -schluffkies (Schotter) zu finden. Das gesamte geplante Abbaugebiet ist laut Bodenschätzungs-
karte als Ackerstandort mit günstigen Erzeugungsbedingungen aufgeführt (Ackerzahl 57). Es handelt
sich also um landwirtschaftlich gut nutzbare Böden. Die Zustandsstufe ist im gesamten Plangebiet
mit 3, einer mittleren Ertragsfähigkeit, bewertet.

Seite 14 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Detailliertere Untersuchungen in Bezug auf den Boden und die Geologie liegen für das Plangebiet
(die Fl.-Nr. 142, nördl. Teilstück) nicht vor. Für die unmittelbar im Südwesten angrenzende beste-
hende Kiesabbaufläche liegen dagegen hinreichende Informationen vor, da im Rahmen des Antrags
zum Trockenkiesabbau auf der Fl.-Nr. 142/1 das Büro Kling Consult ein hydrogeologisches Gutachten
angefertigt hat (Kling Consult, 2015). Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten Abbaufläche zur
bereits bestehenden Kiesabbaufläche stützt sich die nachfolgende Beschreibung vor allem auf das
oben genannte hydrogeologische Gutachten. Im Jahr 2020 bzw. 2021 wurde vom geotechnischen
Büro Bosch zusätzlich eine Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen einer Verfüllung
auf den Aquifer erstellt, die die Aussagen aus dem hydrogeologischen Gutachten von 2015 bestäti-
gen konnte.

Die würmzeitlichen Schwemmkegelablagerungen aus etwa 30 m mächtigen Schottern im Untersu-
chungsgebiet liegen auf den jungtertiären Ablagerungen der oberen Süßwassermolasse (OSM), die
bei etwa 565 m ü. NN ansteht und nach Westen mit einem vergleichsweise starken Gefälle zum Iller-
tal hin abfällt. Dies ist auf frühere erosive Prozesse zurückzuführen, bei dem sich die Iller während
der Eiszeiten in den Untergrund einschnitt und das so entstandene Tal mit Schotterablagerungen, die
entsprechend dem Abfall der OSM nach Westen hin immer mächtiger werden, auffüllte (vgl. Kling
Consult, 2015 sowie Bosch, 2020/21).

Grundsätzlich kann laut Kling Consult (2015) von folgendem Untergrundaufbau ausgegangen werden:

-     „Geringmächtige, bindige Deckschichten (Deck- und Lößlehme) und sonstige unverwertbare La-
      gerstättenanteile in Form von sandig-schluffigen Kiesen („Rotlage“): 0,0 m bis ca. 0,6 m unter
      GOK
-     Sandig-steinige Kiese der würmglazialen Niederterrassenschotter (Schwemmkegelablagerungen):
      0,6 m bis ca. 20 m bis mindestens 28 m unter GOK (nach Norden mit deutlicher Mächtigkeitszu-
      nahme)
-     Jungtertiäre OSM-Ablagerungen: ab ca. 20 m unter GOK […] bis mindestens 28 m unter GOK […]“

2.4        Hydrologie und Hydrogeologie
Oberflächen- und Niederschlagswasser

Im Abbaugebiet und seiner näheren Umgebung liegen keine Oberflächengewässer vor. Auch im
Wirkungsbereich des Abbauvorhabens befinden sich keine oberirdischen Fließ- oder Stillgewässer.
Unberührt durch das Vorhaben ist die Iller, die in etwa 900 m Entfernung westlich des Plangebiets
fließt. Da das Untersuchungsgebiet nicht im direkten Auenbereich der Iller liegt, sondern auf der ca.
18 m höheren Niederterrasse, sind keine Einflüsse durch Hochwasser zu erwarten.

Schutzgebiete

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes oder eines Überschwemmungsge-
bietes. Im südwestlichen Anschluss an das Abbaugebiet beginnt ein wassersensibler Bereich, in

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 15 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

knapp 700 m Entfernung östlich des Plangebietes, entlang der Iller, befindet sich das nächstgelegene
Überschwemmungsgebiet.

Nachfolgende Abbildung stellt das geplante Abbaugebiet in Relation zu den Überschwemmungsge-
bieten sowie den wassersensiblen Bereichen dar:

Abbildung 7: Übersicht über die wassersensiblen Bereiche (grün gekennzeichnet) sowie Überschwemmungsgebiete entlang
der Iller (blau gekennzeichnet), Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich

Grundwasser

Laut Kartendienst für Gewässerbewirtschaftung des Bayerischen Landesamt für Umwelt, ist die maß-
gebliche Hydrogeologie des Grundwasserkörpers im Gebiet fluviatile und fluvioglaziale Schotter und
Sande. Der mengenmäßige sowie der chemische Zustand sind mit „gut“ bewertet. Auch bei der
Betrachtung einzelner Stoffe ist keine Überschreitung des Schwellenwerts verzeichnet.

Die nachfolgende hydrogeologische Beurteilung stützt sich auf das hydrogeologische Gutachten Kling
Consult GmbH aus dem Jahr 2015 sowie die Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen
einer Verfüllung auf den Aquifer des Geotechnischen Büros Diplom Geologe Udo Bosch aus dem Jahr
2020 in der Fassung vom 27.04.2021.

Seite 16 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Zum Schutz des Grundwassers ist im Trockenkiesabbau grundsätzlich ein Mindestabstand der Abbau-
sohle zum höchsten Grundwasserstand von 2,0 m erforderlich. Unter Berücksichtigung der vom Büro
Kling Consult ermittelten Grundwasserhöchststände ergeben sich für das Plangebiet im Trockenab-
baubereich Abbautiefen von maximal 585,90 m.

Die Abbautiefen im Nassabbaubereich liegen bei zugrunde gelegter Mächtigkeit der Kiesauflage von
mindestens 28 m bei etwa 564,5 m ü. NN.

Gemäß den durchgeführten Untersuchungen hat das Grundwasser im Bereich der Fl.-Nrn. 142 und
142/1 eine Mächtigkeit von 12,5 bis 20,5 m und fließt im Bereich der bestehenden Abbaugebiete,
welche sich südwestlich des geplanten Abbaugebietes befinden, großräumig in Richtung Nord-Nord-
west. Entsprechend ist auch für das Plangebiet eine Grundwasserfließrichtung in Richtung Nord-
Nordwest anzunehmen.

2.5        Arten und Lebensräume
Die geplante Kiesabbaufläche wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftli-
chen Flächen sind naturschutzfachlich nicht von hoher Bedeutung. Lediglich die biotopkartierte He-
cke (MM-1084-003 „Hecken und Feldgehölze im Illerfeld bei Fersthofen“) nordwestlich des Gebiets
und eine biotopkartierte alte Eiche Eiche (MM-1085-003 „Markante Bäume im Illerfeld westlich Fert-
hofen“) an der Südost-Ecke mit anschließendem Waldrand, der entlang der Nordostgrenze des ge-
planten Abbaubereichs verläuft, weisen einen relativ hohen naturschutzfachlichen Wert auf. Durch
die Einhaltung der vorgesehenen Abstandsflächen von 10 m zum Waldrand können Beeinträchtigun-
gen ausgeschlossen werden. Die Hecke liegt in genügender Entfernung zum Abbau, um Beeinträchti-
gungen ausschließen zu können.

Weitere strukturgebende Elemente wie Hecken oder Einzelbäume fehlen in der näheren Umgebung
des geplanten Abbaugebietes. Lediglich im Bereich der umliegenden Bebauungen sind einzelne Bü-
sche und Bäume anzutreffen. In der weiteren Umgebung befinden sich Feldgehölze im Südwesten
entlang der BAB 96. Im östlichen Anschluss an das Plangebiet liegt ein größeres Waldgebiet („Gütler-
feld“) sowie westlich in etwa 700 m Entfernung der Iller-Auwald.

Bei den forstwirtschaftlich genutzten Flächen im nordöstlichen Anschluss handelt es sich um Misch-
waldbestände junger bis mittelalter Ausprägung, teilweise sind auch Flächen mit ausschließlich Na-
delbäumen bestockt, der Waldrand wird durch einige ältere Eichen geprägt. Spezifische Ackerwild-
krautfluren fehlen auf den umliegenden Ackerflächen, da die intensive Düngung und kaum ausge-
prägte Ackerrandstreifen die meisten Arten verdrängen.

Die (noch) offene Kiesgrube der Fa. Josef Hebel im Südosten der Fläche bietet durch ihre offenen
Rohbodenstandorte und Kiesböschungen einen gewissen naturschutzfachlichen Wert, der aber durch
den aktiven Abbaubetrieb gestört ist.

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 17 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Abbildung 8: biotopkartierte Hecke nordwestlich des Vorha- Abbildung 9: Bestehende Kiesgrube "Illerfeld II" und Wald-
bengebiets                                                 rand am nordöstlichen Rand des Gebiets

Aufgrund der vor allem in den Randbereichen der bestehenden Kiesgrube, der ehemaligen Grube
südöstlich sowie des Waldes nordöstlich des Plangebietes vorkommenden Habitatstrukturen mit po-
tenziellem Vorkommen planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten wurde im Zuge der Erstellung der
Antragsunterlagen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt (saP, LARS consult, 2020).
Dazu wurde ein Untersuchungsprogramm ermittelt, das mit der zuständigen Unteren Naturschutzbe-
hörde der Stadt Memmingen abgestimmt wurde.

Im Rahmen dieser saP fanden vertiefte Untersuchungen im Zuge einer Strukturkartierung, mehrerer
Brutvogelkartierungen, einer Erfassung von Zauneidechsen und anderen Reptilien in potenziell geeig-
neten Habitaten im Eingriffsbereich, einer Erfassung von Amphibien (vor allem in der Kiesgrube „Iller-
feld I“) sowie von Gelbringfalter, Nachtkerzenschwärmer und Frauenschuh statt.

Seite 18 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

          Abbildung 10: Plangebiet und Untersuchungsraum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Fledermäuse

Im gesamten Eingriffsbereich gibt es keine Strukturen, die als Quartier geeignet sind. Eine Betroffen-
heit von Wochenstuben oder Fortpflanzungsquartieren kann daher sicher ausgeschlossen werden.

Der Waldrand wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Nahrungshabitat und als Leitstruktur genutzt.
Diese Funktionen werden durch den geplanten Kiesabbau nicht beeinträchtigt. Im Bestand herrscht
im Eingriffsbereich ein intensiv genutzter Acker vor, am Übergang zum Wald verläuft ein schmaler
Streifen mäßig extensiven Grünlands. Durch den Kiesabbau entstehen Gewässer und es gibt randlich
immer extensive, magere Bereiche. Dadurch wird das Nahrungsangebot für Fledermäuse insgesamt
sogar durch den Eingriff verbessert.

www.lars-consult.de                                                                                      Seite 19 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Säugetiere ohne Fledermäuse

Neben den Fledermäusen sind gemäß der Abschichtungstabelle potenziell Vorkommen von Biber
(Castor fiber), Wildkatze (Felis sylvestris) und Haselmaus (Muscardinus avellanarius) möglich. Im vor-
liegenden Fall kann eine Betroffenheit dieser Arten aber sicher ausgeschlossen werden. Der Biber fin-
det im Eingriffsbereich und im näheren Umfeld keine als Lebensraum geeigneten Gewässer. Die
Wildkatze ist auf großflächige Wälder angewiesen, daher erscheint ein Vorkommen im „Gütlerfeld“
sehr unwahrscheinlich. Zudem wird in den Wald nicht eingegriffen. Die Haselmaus ist auf eine nah-
rungsreiche, dichte Strauchschicht angewiesen. Der Waldrand stellt daher einen potenziell geeigne-
ten Lebensraum dar. Da dort nicht eingegriffen wird, sind keine Gefährdungen absehbar.

Zauneidechse

Bei den Erfassungen konnten im gesamten Untersuchungsgebiet keine Zauneidechsen gefunden wer-
den. Potenziell sind jedoch etliche Bereiche als Lebensraum geeignet. Vor allem die Erdwälle am
Rand der bestehenden Kiesgruben weisen günstige Habitateigenschaften für die Zauneidechse auf.
Dazu zählen offene Rohbodenbereiche zur Eiablage und zur Thermoregulation sowie lückige Vegeta-
tion als Versteck und als Nahrungshabitat. Da im Bestand keine Tiere nachgewiesen wurden, sind
keine besonderen Schutzmaßnahmen notwendig. Ein Einwandern in den nächsten Jahren erscheint
aber potenziell möglich.

Weitere Reptilienarten, wie die Mauereidechse und die Schlingnatter können im Untersuchungsge-
biet sicher ausgeschlossen werden, da sie im Raum Memmingen keine Vorkommen besitzen.

Amphibien

Innerhalb des Eingriffsgebiets gibt es keine dauerhaften Gewässer. Nach stärkeren Regenereignissen
entstehen auf der bestehenden Abbausohle zwei bis drei kleine, flache Gewässer, die aber nach spä-
testens zwei Wochen ausgetrocknet waren und nicht von Amphibien genutzt wurden. Im Eingriffsbe-
reich können Vorkommen planungsrelevanter Amphibien daher sicher ausgeschlossen werden.

In der Kiesgrube „Illerfeld I“ gibt es ein größeres, dauerhaft wasserführendes Gewässer, das durch
den Aufstau von Hangwasser entsteht sowie mehrere Kleingewässer, die (zumindest im Jahr 2020)
periodisch austrocknen. In einer Stichprobenuntersuchung konnten dort Grünfrösche (Gattung Pelo-
phylax) und Larven des stark gefährdeten Laubfroschs (Hyla arborea) nachgewiesen werden. Auf-
grund der räumlichen Trennung zum neuen Abbaugebiet sind diese Amphibien nicht vom Eingriff be-
troffen. Durch den geplanten Kiesabbau können aber potenziell für die Arten geeignete Gewässer
entstehen und es könnte zu einer Einwanderung kommen. Weitere Amphibienarten wurden bei der
Erfassung nicht beobachtet.

Schmetterlinge

Nach der Abschichtung verbleiben nur der Gelbringfalter (Lopinga achine) und der Nachtkerzen-
schwärmer (Proserpinus proserpina), die potenziell im Gebiet vorkommen können. Beide Arten wur-
den daher gezielt untersucht.

Seite 20 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Der Gelbringfalter ist auf lichte Wälder mit dichtem Grasunterwuchs angewiesen. Am Waldrand gibt
es kleinere Bereiche, die potenziell geeignet sind. Bei der gezielten Erfassung konnten allerdings
keine Falter beobachtet werden. Ein Vorkommen kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge-
schlossen werden. Zudem wird in diesen Bereich nicht eingegriffen.

Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers hängen von der Verfügbarkeit der Raupenfutterpflanzen
ab. Im Untersuchungsgebiet gibt es nur vereinzelte und kleinflächige Bestände von Weidenröschen
(Gattung Epilobium) und Nachtkerzen (Gattung Oenothera), daher ist die Fläche nur bedingt als Nah-
rungshabitat für die Raupen geeignet. Bei der zweimaligen Kontrolle wurden keine Individuen des
Nachtkerzenschwärmers festgestellt. Ein Vorkommen und eine Betroffenheit der Art können daher
ausgeschlossen werden.

Durch den Kiesabbau entstehen laufend neue magere Standorte und Ruderalstellen, die für die Tag-
falterfauna eine ökologische Aufwertung im Vergleich zum intensiv genutzten Ackerland darstellen.

Gefäßpflanzen

Als einzige europarechtlich geschützte Pflanzenart, ist der Frauenschuh in der Abschichtungstabelle
gelistet. Bei den Erfassungen wurde auf die Art geachtet. Es wurde dabei kein geeigneter Standort
festgestellt. Auch in der ASK sind keine Vorkommen im näheren Umfeld bekannt. Eine Betroffenheit
dieser Art kann ausgeschlossen werden.

Weitere Artgruppen: Fische, Libellen, Käfer, Weichtiere

Für weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fische, Libellen, Käfer Weichtiere) liegen inner-
halb des Plangebiets keine geeigneten Lebensräume vor. Eine Betroffenheit dieser Artgruppen durch
das geplante Vorhaben kann daher ausgeschlossen werden.

Europäische Vogelarten

Im gesamten Untersuchungsgebiet, das heißt inklusive des erweiterten Bereichs (vgl. Abb. 10), wur-
den insgesamt 52 Vogelarten festgestellt (vgl. Tabelle 1). Davon besteht bei 44 Arten zumindest ein
Brutverdacht (= zweimalige Beobachtung eines revieranzeigenden Männchens), die übrigen acht Ar-
ten wurden nur vereinzelt als Nahrungsgäste beobachtet.

Diese recht hohe Artenzahl resultiert aus der Vielzahl an verschiedenen Lebensräumen im (erweiter-
ten) Untersuchungsgebiet. Das Artenspektrum reicht von typischen Offenlandarten (z.B. Kiebitz),
über typische Bewohner der halboffenen Kulturlandschaft (z.B. Goldammer) und des Waldes (Bunt-
specht), bis hin zu Habitatpezialisten (z.B. Uferschwalbe) im Bereich der bestehenden Abbaugebiete.

Gemäß den Artinformationen des LfU, sind von den 52 festgestellten Vogelarten 18 saP-relevant. Wo
sinnvoll möglich, werden Arten mit gleichlautender Wirkungsprognose zusammengefasst und ge-
meinsam als Gilde abgehandelt. Bei den übrigen 34 Arten handelt es sich sogenannte Allerweltsar-
ten, bei denen die Verbotstatbestände des BNatSchG §44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 bei üblichen Eingriffen
im Regelfall nicht ausgelöst werden.

www.lars-consult.de                                                                                     Seite 21 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

Als notwendige Maßnahme gegen unbeabsichtigte Tötungen sind allerdings Schonzeiten einzuhalten.
Während der Vogelbrutzeit zwischen dem 01. März und dem 01. Oktober dürfen keine Gehölze und
andere Vegetationsbereiche entfernt werden, bzw., falls notwendig, müssen diese durch eine Fach-
kraft vorher auf Vogelbruten untersucht werden (= Vermeidungsmaßnahme V2).

Planungsrelevante Arten, die offensichtlich nicht vom Vorhaben betroffen sind werden nicht detail-
liert abgeprüft. Da sich die Nahrungsverfügbarkeit durch den Kiesabbau, im Vergleich zum Intensiv-
acker im Bestand, eher verbessert, kann eine Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten für die im
Umfeld vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Nach der Abschichtung verbleiben fünf Arten
(Uferschwalbe, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Goldammer, Neuntöter) die nachfolgend detailliert auf
eine Betroffenheit geprüft werden.

Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet vorgefundene Vogelarten

      Deutscher Name                 Wissenschaftlicher Name              Status        RL      RL      streng ge-   saP
                                                                                        BY      DE       schützt*

 1    Amsel                          Turdus merula                           Bv          -       -

 2    Bachstelze                     Motacilla alba                          Bv          -       -

 3    Blaumeise                      Parus caeruleus                         Bv          -       -

 4    Buchfink                       Fringilla coelebs                       Bv          -       -

 5    Buntspecht                     Dendrocopos major                       Bv          -       -

 6    Dohle                          Coleus monedula                         Ng          V       -                    x

 7    Eichelhäher                    Garrulus glandarius                     Bv          -       -

 8    Elster                         Pica pica                               Ng          -       -

 9    Fitis                          Phylloscopus trochilus                  Bv          -       -

 10 Flussregenpfeifer                Charadrius dubius                       Bv          3       -          x         x

 11 Gartenbaumläufer                 Certhia brachydactyla                   Bv          -       -

 12 Gartengrasmücke                  Sylvia borin                            Bv          -       -

 13 Gimpel                           Pyrrhula pyrrhula                       Bv          -       -

 14 Goldammer                        Emberiza citrinella                     Bv          -      V                     x

 15 Grauschnäpper                    Muscicapa striata                       Bv          -      V

 16 Grauspecht                       Picus canus                             Ng          3      2           x

 17 Grünfink                         Carduelis chloris                       Bv          -       -

Seite 22 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

      Deutscher Name                 Wissenschaftlicher Name              Status        RL     RL       streng ge-    saP
                                                                                        BY     DE        schützt*

 18 Habicht                          Accipiter gentilis                      Ng          V       -          x

 19 Haubenmeise                      Parus cristatus                         Bv          -       -

 20 Hausrotschwanz                   Phoenicurus ochruros                    Bv          -       -

 21 Haussperling                     Passer domesticus                       Bv          V      V

 22 Heckenbraunelle                  Prunella modularis                      Bv          -       -

 23 Höckerschwan                     Cygnus olor                             Ng          -       -

 24 Kiebitz                          Vanellus vanellus                       Bv          2      2           x          x

 25 Kleiber                          Sitta europaea                          Bv          -       -

 26 Kohlmeise                        Parus major                             Bv          -       -

 27 Mäusebussard                     Buteo buteo                             Bv          -       -          x          x

 28 Misteldrossel                    Turdus viscivorus                       Bv          -       -

 29 Mittelmeermöwe                   Larus michahellis                       Ng          -       -

 30 Mönchsgrasmücke                  Sylvia atricapilla                      Bv          -       -

 31 Neuntöter                        Lanius collurio                         Bv          V       -                     x

 32 Rabenkrähe                       Corvus corone                           Bv          -       -

 33 Rauchschwalbe                    Hirundo rustica                         Bv          V      3

 34 Ringeltaube                      Columba palumbus                        Bv          -       -

 35 Rostgans                         Tadorna ferruginea                      Ng          -       -

 36 Rotkehlchen                      Erithacus rubecula                      Bv          -       -

 37 Rotmilan                         Milvus milvus                           Bv          V      V           x          x

 38 Schwarzmilan                     Milvus migrans                          Bv          -       -          x          x

 39 Singdrossel                      Turdus philomelos                       Bv          -       -

 40 Sommergoldhähnchen               Regulus ignicapilla                     Bv          -       -

 41 Sperber                          Accipiter nisus                         Bv          -       -          x          x

 42 Star                             Sturnus vulgaris                        Bv          -      3

www.lars-consult.de                                                                                          Seite 23 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil-
fläche) und 142/1
Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay
WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021
Bestandsbeschreibung und -bewertung

      Deutscher Name                 Wissenschaftlicher Name              Status        RL      RL      streng ge-      saP
                                                                                        BY      DE       schützt*

 43 Stockente                        Anas platyrhynchos                      Ng          -       -

 44 Sumpfmeise                       Parus palustris                         Bv          -       -

 45 Sumpfrohrsänger                  Acrocephalus palustris                  Bv          -       -

 46 Tannenmeise                      Parus ater                              Bv          -       -

 47 Uferschwalbe                     Riparia riparia                         Bv          V      V           x            x

 48 Waldbaumläufer                   Certhia familiaris                      Bv          -       -

 49 Waldkauz                         Strix aluco                             Bv          -       -          x            x

 50 Wintergoldhähnchen               Regulus regulus                         Bv          -       -

 51 Zaunkönig                        Troglodytes troglodytes                 Bv          -       -

 52 Zilpzalp                         Phylloscopus collybita                  Bv          -       -

 Status:                                                                               RL BY = Rote Liste Bayern
 Bv = Brutverdacht                                                                     RL DE = Rote Liste Deutschland
 Ng = Nahrungsgast                                                                     V = Vorwarnliste
                                                                                       3 = Gefährdet
 * gemäß BNatSchG § 7, Abs. 2, Punkt 14                                                2 = Stark gefährdet
                                                                                       1 = Vom Aussterben bedroht

Die Uferschwalbe besitzt innerhalb Bayerns einen Verbreitungsschwerpunkt in den Donau-Iller-Lech-
Platten, da hier viel Kies abgebaut wird und dadurch laufend neue Lebensräume entstehen. Im Un-
tersuchungsgebiet existiert eine Kolonie in der südöstlichen Ecke des bestehenden Trockenabbaus im
Illerfeld II. Zum Höhepunkt der Brutaktivität wurden über 150 Röhren gezählt. Uferschwalben graben
jedes Jahr neue Nistwände. Meist werden Steilwände daher nur über wenige Jahre bis maximal Jahr-
zehnte genutzt. Wie die natürlichen Primärhabitate (Prallufer an Flüssen) sind auch die Steilwände in
Abbaustätten durch den Abbau sehr dynamische Habitate.

Durch den fortscheitenden Abbau entstehen regelmäßig neue Steilwände, die potenziell für die Ufer-
schwalbe geeignet sind. Für die gesamte Dauer des Abbaus ist jährlich eine für die Uferschwalbe ge-
eignete Steilwand bereitzustellen.

Theoretisch können brütende Uferschwalben durch den Grubenbetrieb (Abbau / Verfüllung) getötet
werden. Durch eine ökologische Begleitung des Abbaus und ggf. Steuerungsmaßnahmen kann das
Tötungsrisiko jedoch minimiert werden. Zu Beginn der Brutzeit (ab Mitte Mai) ist zu kontrollieren, an
welcher Stelle sich die Uferschwalben ansiedeln. Falls in diesem Bereich ein Abbau geplant sein
sollte, kann in der Anfangsphase der Brutzeit noch vorsichtig eine gezielte Vergrämung (z.B. durch
Abflachen von Wänden) stattfinden. Nachdem die Niströhren von der Uferschwalbe gegraben

Seite 24 von 51                                                                                         www.lars-consult.de
Sie können auch lesen