Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Stadt ...
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Josef Hebel GmbH & Co. KG Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.- Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG; Art. 39 ff Bay WG; Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 22 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0 Fax 08331/4904-20 E-Mail: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de
GEGENSTAND Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG; Art. 39 ff Bay WG; Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 AUFTRAGGEBER Josef Hebel GmbH & Co. KG Riedbachstraße 9 87700 Memmingen Telefon: 08331 106-0 Telefax: 08331 106-211 E-Mail: knechtel.thilo@josef-hebel.de Web: www.josef-hebel.de Vertreten durch: Herr Thilo Knechtel AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 22 87700 Memmingen Telefon: 08331 4904-0 Telefax: 08331 4904-20 E-Mail: info@lars-consult.de Web: www.lars-consult.de BEARBEITER Edith Speer - M.Sc. Umweltplanung und Ingenieurökologie Bernd Munz - Dipl. Geograph & Stadtplaner Memmingen, den 17.05.2021 Edith Speer M.Sc. Umweltplanung und Ingenieurökologie Seite 2 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 6 1.1 Allgemeine Erläuterung 6 1.2 Zweck des Vorhabens 7 1.3 Lage des Vorhabens 8 1.4 Rechtsgrundlagen 10 1.5 Planungsvorgaben 10 2 Bestandsbeschreibung und -bewertung 13 2.1 Klima und Lufthygiene 13 2.2 Mensch inkl. Freizeitnutzung 13 2.3 Boden und Geologie 14 2.4 Hydrologie und Hydrogeologie 15 2.5 Arten und Lebensräume 17 2.6 Landschaftsbild 26 2.7 Kultur- und Sachgüter 28 2.8 Schutzgebiete / geschützte Bestandteile 28 3 Leitbild und Vorgaben für die Abbauplanung 29 3.1 Leitbild für den Abbau 29 3.2 Standortwahl 29 4 Beschreibung des Abbauvorhabens 31 4.1 Flächeneigentümer und Anlieger 31 4.2 Erschließung 31 4.3 Abstandsflächen 32 4.4 Abbausohle, Abbauneigung und Volumen der Abgrabung 32 4.5 Vorgehensweise 34 4.6 Immissionsrelevante Auswirkungen 36 4.7 Hydrologische Auswirkungen 36 4.8 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während des Abbaus 37 4.9 Wiederverfüllung und Rekultivierung 39 5 Ausgleichsmaßnahmen 41 5.1 Naturschutzfachliche Eingriffsregelung 41 5.2 Darstellung des Eingriffs und Bewertung der Ausgleichbarkeit 41 5.3 Ausgleichsflächenbilanzierung 42 5.3.1 Reduzierung des Kompensationsbedarfes durch temporäre Biotope 46 5.3.2 Dauerhafte Ausgleichsfläche 46 6 Zusammenfassung 49 7 Literaturverzeichnis 51 www.lars-consult.de Seite 3 von 51
TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet vorgefundene Vogelarten 22 Tabelle 2: Berechnung des Abbauvolumens 33 Tabelle 3: Beeinträchtigungsfaktoren in Abhängigkeit von der Wertigkeit des Ausgangszustandes und der Art des Eingriffs (gem. Leitfaden) 43 Tabelle 4: Berechnung des Kompensationsbedarfes für die neu hinzukommende Fläche 45 Tabelle 5: Bewertung der Biotoptypen der Ausgleichsfläche – Ausgangszustand 47 Tabelle 6: Bewertung der Biotoptypen der Ausgleichsfläche - Prognosezustand 47 Tabelle 7: Bilanz der Biotoptypenbewertung der Ausgleichsfläche 48 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersicht über die bestehende Grube Illerfeld 2 (orange), den geplanten Tekturbereich (Trocken- zu Nassabbau, blau) und den neu hinzukommenden Nassabbaubereich (rot), sowie die östlich gelegene Grube Illerfeld 1, unmaßstäblich 6 Abbildung 2: Übersicht über das geplante Abbaugebiet (roter Kreis, Bayernatlas, unmaßstäblich) 8 Abbildung 3: Luftbild des Untersuchungsraums, rot: Plangebiet (Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich) 9 Abbildung 4: Regionalplan Donau-Iller - Raumnutzungskarte rechtsgültige Fassung, rot: Plangebiet, unmaßstäblich 11 Abbildung 5: Regionalplan Donau Iller – Entwurf Raumnutzungskarte, rot: Pangebiet, unmaßstäblich 11 Abbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Memmingen (1988), rot: Plangebiet, unmaßstäblich 12 Abbildung 7: Übersicht über die wassersensiblen Bereiche (grün gekennzeichnet) sowie Überschwemmungsgebiete entlang der Iller (blau gekennzeichnet), Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich 16 Abbildung 8: biotopkartierte Hecke nordwestlich des Vorhabengebiets 18 Abbildung 9: Bestehende Kiesgrube "Illerfeld II" und Waldrand am nordöstlichen Rand des Gebiets 18 Abbildung 10: Plangebiet und Untersuchungsraum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung 19 Abbildung 11: Blick über das geplante Abbaugebiet nach Norden/Nordwesten 27 Abbildung 12: Blick über das geplante Abbaugebiet nach Osten / Nordosten 27 Abbildung 13: Übersicht über die amtlich kartierten Biotope im Umfeld des Vorhabengebiets (BayernAtlas, unmaßstäblich) 29 Abbildung 14: Erschließung über vorhandene Asphalt-Straßen (rot: öffentliche Straße, lila: Privatstraße Fa. Hebel), unmaßstäblich 32 Abbildung 15: Abbauschema, unmaßstäblich 35 Abbildung 16: Überblick über die Eingriffsfaktoren gem. Arbeitshilfe Kiesabbau, unmaßstäblich 44 Seite 4 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung ANLAGENVERZEICHNIS Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG gesonderte Anlage Abbauplan M 1:1.000 Abbauschnitte A-A‘, B-B‘ M 1:1.000 Rekultivierungs- und Ausgleichsflächenplan M 1:1.000 Rekultivierungsschnitte A-A‘, B-B‘ M 1:1.000 Planzeichnungen mit Stand 10.12.2020 inkl. Zustimmungserklärung der Nachbarn M 1:1.000 (Abbauplan, Abbauschnitte A-A‘, B-B‘, Rekultivierungs- und Ausgleichsflächenplan, Rekultivierungsschnitte A-A‘, B-B‘) Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Stand November 2020) gesonderte Anlage Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen einer Verfüllung auf den Aquifer auf Fl. Nr. 142 Tfl. und 142/1 Tfl. Gemarkung: Volkratshofen, Geotechnisches Büro Diplom Geologe Udo Bosch (2020 in der Fassung vom 27. April 2021) gesonderte Anlage Schalltechnische Untersuchung zum Abbauantrag der Josef Hebel GmbH & Co. KG in der Kiesgrube Volkratshofen, BEKON Lärmschutz und Akustik GmbH (2020) gesonderte Anlage Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen - kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.Nrn. 142 (Teilfläche) und 142/1 - Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, LARS Consult (2020) gesonderte Anlage www.lars-consult.de Seite 5 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Allgemeine Erläuterung Die Fa. Josef Hebel GmbH & Co. KG Bauunternehmung betreibt seit mehreren Jahrzehnten Kiesabbau im Bereich Illerfeld, westlich von Volkratshofen (Stadt Memmingen, Gemarkung Volkratshofen). Die ehemalige Kiesgrube in Volkratshofen (am Kreisverkehr) ist seit 2013 rekultiviert und abgenom- men und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden. Südöstlich des aktuell geplanten Vorhabens besteht bereits ein im Jahr 2015 genehmigter Trocken- kiesabbau. Dieser soll im Zuge des beantragten Vorhabens ergänzt werden. Östlich, jenseits des Illerfelder Weges, wurde die vollständige Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube Illerfeld 1 am 18. Sept. 2017 genehmigt. Diese dient seither als Aushubgrube der Firma Josef Hebel GmbH & Co. KG und ist vom Kiesbetrieb entkoppelt. Diese Aushubgrube befindet sich derzeit in der Rekultivierungsphase. Abbildung 1: Übersicht über die bestehende Grube Illerfeld 2 (orange), den geplanten Tekturbereich (Trocken- zu Nassab- bau, blau) und den neu hinzukommenden Nassabbaubereich (rot), sowie die östlich gelegene Grube Illerfeld, unmaßstäblich Seite 6 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung 1.2 Zweck des Vorhabens Die Fa. Josef Hebel GmbH & Co. KG beabsichtigt den bereits bestehenden Kiesabbau „Illerfeld 2“ auf dem Grundstück 142/1 auf einen Teilbereich der Fl.-Nr. 142 auszuweiten. Geplant ist ein Rohstoffab- bau der Illerschotter in Teilen im Trockenabbau sowie in Teilen im Nassabbau zur Deckung des fir- meninternen Kiesbedarfs. Dazu ist auch eine Tektur des Abbauplans der bestehenden Grube nötig, um für die nordwestliche Hälfte des bestehenden Trockenabbaus einen Nassabbau zu beantragen. Das Gesamtgebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 6,8 ha. Das 1921 gegründete Familienunternehmen Josef Hebel GmbH & Co. KG beschäftigt als lokaler Ar- beitgeber ca. 400 Mitarbeiter, davon ca. 150 im Tiefbau. Der Rohstoff Kies ist ein wesentlicher Bau- stoff für den Tief- und Straßenbau und somit existenziell, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Ar- beitsplätze langfristig zu sichern, da bei Massenrohstoffen wie Kies und Sand lange Transportwege unwirtschaftlich sind. Das vorliegende Kiesmaterial wird daher nur zum eigenen Bedarf abgebaut. Der Kies wird nicht auf dem freien Markt angeboten. Durch die Mächtigkeit des Kieskörpers von bis zu 30 m handelt es sich um ein besonders abbauwür- diges Rohstoffvorkommen. Ein möglichst effizienter Abbau des Vorkommens im Nassabbau bis auf die Schichten der Oberen Süßwassermolasse kann den Flächenverbrauch, der für die Kiesgewinnung entsteht, erheblich reduzieren. Teilweise ist nach dem Rohstoffabbau eine Wiederverfüllung, zum Schutz des Grundwassers mit gru- beninternem Abraum, bis 2,0 m über den höchsten Grundwasserstand geplant. Über den trocken ausgekiesten Bereichen soll mit Fremdmaterial in Z0-Qualität aufgefüllt und anschließend der zuvor abgeschobene und zwischengelagerte Oberboden wieder angedeckt werden. Ebenso ist angedacht, dass in genehmigten Ausnahmefällen der Nassbereich mit Z0-Material verfüllt werden kann. Dies ist möglich, wenn der Grundwasserschutz gewährleistet bleibt und die Verfüllung aus Gründen des öf- fentlichen Interesses geboten ist (z.B. überörtliche Planungen und qualifizierte Konzepte des Natur- schutzes und der Landschaftspflege, abbaubedingte Nutzungskonzepte oder Sicherheitsanforderun- gen, wie für die Gewässerherstellung, notwendige Teilverfüllungen zur Böschungs- und Ufergestal- tung, etc., vgl. Verfüll-Leitfaden, StMUV, 2019). So ist zumindest in den trocken abgebauten und wiederverfüllten Teilen eine landwirtschaftliche Fol- genutzung möglich. Ein Teil des Nassabbaus soll jedoch nach der Ausbeute bzw. Rekultivierung als Landschaftssee bestehen bleiben. Um den anfallenden Oberboden, der nicht auf den Abstandsflächen zwischengelagert werden kann, unterzubringen, soll auf der nordwestlich der Abbaufläche gelegenen Fl.-Nr. 140 bis zum Wiederein- bau der Materialien ein Damm aus Oberboden/Abraum (gem. DIN 19731 und DIN 18915) geschüttet werden, der gleichzeitig als Schallschutz für den Weiler Altammann dient. www.lars-consult.de Seite 7 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung 1.3 Lage des Vorhabens Das Vorhaben liegt westlich der Ortschaft Volkratshofen im westlichen Teil der kreisfreien Stadt Memmingen, Bayern. Der Dorfkern von Volkratshofen liegt ca. 700 m östlich vom geplanten Abbau- gebiet entfernt. Im unmittelbaren Umfeld der Abbaufläche liegen Flächen, die ebenso wie das süd- westliche Plangebiet als Acker bewirtschaftet werden, auch im weiteren Umfeld wird ein Großteil der Flächen einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterzogen. Im Osten, östlich des Illerfelder Weges, besteht eine bereits abgebaute Kiesgrube der Firma Josef Hebel, die als Aushubgrube zur Be- probung und Deponierung von Z0 und Z1-1 Materialien genutzt wird (Fl.-Nr. 122, Gemarkung Volkratshofen). Im südlichen Anschluss daran liegt eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Östlich der BAB 96 besteht die inzwischen vollständig rekultivierte ehemalige Kiesgrube „Steidele“. Die nächst- gelegene Wohnbebauung befindet sich ca. 200 m nordwestlich und westlich (die Weiler Altammann, Kiefer und Wölfle), 280 m östlich (Volkratshofen) und 950 m nördlich (Brunnen) des Plangebietes. Abbildung 2: Übersicht über das geplante Abbaugebiet (roter Kreis, Bayernatlas, unmaßstäblich) Das Gelände ist überwiegend eben und fällt nur schwach nach Westen hin ab. Die Geländehöhen be- wegen sich im Projektgebiet zwischen ca. 593 und 596 m ü. NN. Der Bereich mit der Flurnummer 142 der Gemeinde Memmingen, Gemarkung Volkratshofen wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Acker genutzt, im Nordosten befindet sich ein Streifen Grünlands. Nordwestlich der geplanten Kiesabbaufläche befindet sich eine biotopkartierte Hecke. Nordöstlich anschließend befindet sich ein Mischwald („Gütlerfeld“), dessen Waldrand einige ältere Eichen beinhaltet. Östlich des bestehenden Kiesabbaus „Illerfeld II“ steht eine biotopkartierte Eiche. Seite 8 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung An der Westgrenze des Plangebiets verläuft eine kleinere Ortsverbindungsstraße sowie eine einkabe- lige Telefonleitung auf Holzmasten. Abbildung 3: Luftbild des Untersuchungsraums, rot: Plangebiet (Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich) Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die bereits im Zuge des Kiesabbaus geschaffene Zufahrt im Süden. Der Fahrweg der LKW innerhalb der Grube orientiert sich am Abbaufortschritt. Eine Aus- beute der geplanten Abbaufläche erfolgt erst, wenn der bestehende Trockenabbau auf der FlNr. 142/1 abgebaut ist. Der An- und Abtransport der Materialien erfolgt über eine Privatstraße an den Wohngebieten von Volkratshofen vorbei. Für die Straße besteht ein Reinigungsplan, um die Staubentwicklung zu be- grenzen, außerdem wird der öffentliche Verkehr auf der Straße geduldet, wodurch z. B. auch ortsan- sässige Landwirte die Wohngebiete umfahren können. Der bestehende Abbau Illerfeld 2 umfasst ca. 3,25 ha. Zusammen mit der Erweiterungsfläche von ca. 2,95 ha entsteht eine reine Abbaufläche von etwa 6,2 ha. Die ehemalige Kiesgrube Volkratshofen (beim Kreisverkehr) sowie die Steidele-Grube südöstlich von Volkratshofen sind bereits rekultiviert, amtlich abgenommen und einer landwirtschaftlichen Folge- nutzung zugeführt. www.lars-consult.de Seite 9 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung Die ehemals nach Art. 9 BayAbgrG genehmigte Kiesgrube Illerfeld, östlich des Illerfelder Wegs, wird nach einer Änderung der Rekultivierungsplanung inzwischen als Aushubgrube zur Beprobung und De- ponierung von Bodenmaterialien genutzt und kann in diesem Sinne inzwischen eher als Deponie ge- wertet werden. In der Kiesgrube der Fa. Steidele nördlich des Illerfeldes befinden sich derzeit ca. 3 ha im Abbau, teil- weise wurde bereits mit der Rekultivierung begonnen. 1.4 Rechtsgrundlagen Da im Rahmen des beantragten Kiesabbaus Grundwasser angeschnitten wird und die entstehenden Gewässer auf Dauer bestehen bleiben, ist eine wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasser- haushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Durch die wasserrechtliche Planfeststellung entfällt die Notwen- digkeit einer Baugenehmigung nach Art. 56 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung. Der beantragte Kiesabbau stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 des Bun- desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar. Damit sind die Vorschriften der § 15 BNatSchG über die Zu- lässigkeit von Eingriffen und die Notwendigkeit von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu beachten. Hierzu werden im vorliegenden Erläuterungstext Aussagen zum derzeitigen naturschutzfachlichen Wert der in Anspruch genommenen Flächen (Kap. 2), zur Beeinträchtigung dieser Bestände durch den geplanten Kiesabbau und zum Ausgleich des Eingriffs (Kap. 5) getroffen. Zudem wird in diesem Zusammenhang auf die Angaben im faunistischen Gutachten (LARS consult 2020) verwiesen, das ebenfalls Bestandteil dieser Antragsunterlagen ist. Die Eingriffsbilanzierung wird nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV, 2014) unter Berücksichtigung der Arbeitshilfe zur Anwendung der BayKompV bei Rohstoffgewinnungsvor- haben vorgenommen. Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft soll durch eine natur- nahe Rekultivierung von Teilflächen innerhalb des Projektgebietes erfolgen. Die Planungen für den naturschutzfachlichen Ausgleich der bestehenden Grube werden erhalten und durch den neu entste- henden Ausgleichsbedarf fachlich und räumlich ergänzt. Gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG ist für die vorliegende Abbauplanung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG (UVP-VP) nötig, diese liegt den Antragsunterlagen ebenfalls bei. 1.5 Planungsvorgaben Regionalplan Donau-Iller Gemäß 3. Teilfortschreibung des rechtsgültigen Regionalplanes Donau-Iller (in Kraft seit dem 11.07.2006) liegt im Bereich des geplanten Abbaus weder ein Vorrang- noch ein Vorbehaltsgebiet für Kies- und Sandabbau. Allerdings grenzt der Planungsraum an die bereits bestehende Kiesabbaufläche im Südosten (Kiesabbau Illerfeld 2) an. Die vorgesehene Abbaustelle kann daher im räumlichen Kon- text zu bestehenden bzw. genehmigten Abbauflächen gesehen werden. Aufgrund der Existenzsiche- rung des Betriebes und des bis zu 30 m mächtigen Kiesvorkommens kann von einer besonderen Ab- bauwürdigkeit ausgegangen werden. Seite 10 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2019 liegt die gesamte Fläche innerhalb eines Vor- ranggebiets für den Abbau von Rohstoffen (VRG-A, Memmingen-Volkratshofen West, Kies, kombi- nierter Trocken-/Nassabbau, Rekultivierungsziel: Landwirtschaft/Wald). Diese Festlegungen werden jedoch erst mit der Genehmigung des zukünftigen Regionalplans rechtskräftig. Abbildung 5: Regionalplan Donau-Iller - Raumnutzungskarte Abbildung 4:Regionalplan Donau Iller – Entwurf Raumnut- rechtsgültige Fassung, rot: Plangebiet, unmaßstäblich zungskarte, rot: Pangebiet, unmaßstäblich Der bestehende und geplante Kiesabbau liegt aktuell demnach zwar weder in einem Vorrang- noch in einem Vorbehaltsgebiet lt. Regionalplan. Der Regionalplan „Region Donau Iller“ lässt allerdings einen regional bedeutsamen Rohstoffabbau außerhalb dieser Gebiete in begründeten Ausnahmefällen zu. Dazu zählen u.a. die Existenzgefährdung des Betriebs oder neue Erkenntnisse aufgrund der Erkun- dung eines besonders abbauwürdigen und flächensparenden abbaubaren Rohstoffvorkommens. „Dies ist rechtlich möglich, da den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten kein Ausschließlichkeitscharakter zukommt. Gewinnungen können im Einzelfall auch außerhalb der Rohstoffvorrang- und -vorbehalts- gebiete insbesondere nach Maßgabe des § 35 Abs. 1, 3 Baugesetzbuch (BauGB) zulässig sein, sofern die gesetzlichen Anforderungen in den Genehmigungsverfahren erfüllt sind“ und solange im Regional- plan keine andere Ausweisung (Vorranggebiet, Ausschlussgebiet Kiesabbau) entgegensteht (StMWVT, 2002). „Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient“ (§ 35 Abs. 1, 3 Baugesetzbuch (BauGB)). Da Rohstoffe nur dort gewonnen werden können, wo sie anstehen, dient die Rohstoffgewinnung einem „ortsgebundenen gewerblichen Betrieb“ und ist deshalb gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich privilegiert. www.lars-consult.de Seite 11 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Einleitung Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Memmingen aus dem Jahr 1988 ist das geplante Abbaugebietes als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, auch der bestehende Kiesabbau findet dort noch keine Darstellung. Abbildung 6: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Memmingen (1988), rot: Plangebiet, unmaßstäblich Seite 12 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung 2 Bestandsbeschreibung und -bewertung 2.1 Klima und Lufthygiene Das etwa 5 km nordöstlich gelegene Memmingen hat ein gemäßigt warmes Klima. Die Jahresdurch- schnittstemperatur liegt bei 7,6° C, der durchschnittliche Jahresniederschlag bei 943 mm. Juni ist hier der niederschlagreichste Monat, Februar der Monat mit den geringsten Niederschlägen. Der wärmste Monat ist Juli, der kälteste Januar.1 Die überregionale Klimasituation im Plangebiet ist im Wesentlichen von den für Mitteleuropa typischen Westwindwetterlagen geprägt, die im Voralpen- land durch die stauende Wirkung der Alpen verändert werden. Hierdurch kommt es zu einer messba- ren Erhöhung der Niederschläge. Bezüglich seiner regionalklimatischen Funktion ist der geplante Abbaubereich aufgrund der bisheri- gen ackerbaulichen Nutzung als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen. Aufgrund mangelnder Sied- lungsbezüge sind durch den Abbau keine Auswirkungen zu erwarten. Lediglich geringfügige Beein- trächtigungen durch die LKW-bedingten Emissionen des Bauverkehrs oder auch Staubbildung sind zu erwarten. Hierbei handelt es sich jedoch nur zum Teil um zusätzliche Emissionen, da das geplante Ab- bauvorhaben den südöstlich gelegenen Abbaubereich ersetzt, die täglichen LKW-Fahrten im Zuge der Kiesgruben-Erweiterung jedoch in etwa verdoppelt werden sollen. Der überwiegende Flächenanteil des künftigen Abbaus erfolgt als Nassbaggerung, durch die keine Staubemissionen zu erwarten sind. Für die asphaltierte Zufahrtstraße besteht ein Reinigungskonzept, um die Staubentwicklung zu mini- mieren. Trotz der Tatsache, dass das Projektgebiet im ländlichen Raum liegt, ist von einer Vorbelastung der lufthygienischen Verhältnisse auszugehen. Dies kommt durch den südöstlich angrenzenden Kiesab- bau, durch den Staub und Emissionen entstehen können sowie durch die Emissionen der östlich ver- laufenden BAB 96. Durch die umliegende ackerbauliche Nutzung ist auch gelegentlich mit einer Ge- ruchsbelästigung zu rechnen. Aufgrund der Gegebenheiten ist durch das geplante Vorhaben keine besondere Erhöhung der Beein- trächtigungen zu erwarten. 2.2 Mensch inkl. Freizeitnutzung Innerhalb der geplanten Abbaufläche liegen keine Wohnsiedlungen. Die nächstgelegenen Wohnbe- bauungen befinden sich ca. 200 m nordwestlich und westlich des geplanten Abbaus (die Weiler Altammann, Kiefer und Wölfle) 280 m östlich (Volkratshofen) und 950 m nördlich (Brunnen) des Plan- gebietes. Der Ortskern von Volkratshofen liegt etwa 700 m östlich, jenseits der Autobahn. 1 https://de.climate-data.org/location/896078/ www.lars-consult.de Seite 13 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Aufgrund der Nähe des Kiesabbaus zu den Gebäuden des Weilers Altammann ist die Schüttung eines 5 m hohen Lärmschutzwalls aus Abraum/Oberboden an der nördlichen und an Teilen der westlichen Grundstücksgrenze der Flurnr. 140 vorgesehen. Hinsichtlich seiner Erholungseignung ist das Gebiet bereits als vorbelastet einzustufen. Östlich des Plangebietes verläuft die BAB 96. Südöstlich der geplanten Abbaufläche schließen bereits beste- hende, bzw. teilweise rekultivierte Kiesabbauflächen sowie eine Freiflächen-Photovoltaikanlage an. Für die Erholungsnutzung hat das geplante Vorhabengebiet aufgrund der ausgeräumten und intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft sowie der Störfaktoren Abgase und Lärm eine relativ geringe Bedeutung. Lediglich der Wald, bzw. auch der Waldrand im Osten des Vorhabengebiets wei- sen eine gewisse Eignung als Naherholungsgebiet auf, die aber durch den bestehenden Kiesabbau vorbelastet ist. Gebiete, die laut Regionalplan besonders zur Erholung geeignet sind liegen weiter westlich und nördlich des Gebietes entlang der Iller in etwa 1 km Entfernung. Die siedlungsnahe Erholungseignung im Gebiet ist daher nur in geringem Maße gegeben. Zudem sind im umliegenden Gebiet genügend gleichwertige Flächen, die der Erholung dienen können, vorhan- den, wodurch die Fläche des Eingriffs an Bedeutung verliert. Durch den Eingriff wird die Fläche in großen Bereichen verändert, da eine Verfüllung des Entstehen- den Abbausees nur in Teilen möglich ist. Dadurch wird aber die Landschaft vielseitiger und durch die Gestaltung als Landschaftssee zur Erholung eher besser geeignet. Der Bereich, der als Trockenabbau vorgesehen ist wird anschließend komplett wiederverfüllt und der Landwirtschaft zurückgegeben. Entlang des Waldrandes werden die ökologischen Ausgleichsflächen für den Kiesabbau angelegt, die zu einer Bereicherung der Landschaft beitragen. Aufgrund des geplanten Abbauvorhabens entsteht zusätzlicher Transportverkehr durch den Kiesab- bau, der zwar den südwestlich gelegenen Abbaubereich ersetzt, die jährliche Abbaumenge aber in etwa verdoppelt werden soll. Laut Schalltechnischer Untersuchung (BEKON Akustik, 2020) entstehen aber auch bei den für das gesteigerte Abbauvolumen angenommenen Schallemissionen keine Über- schreitungen der Immissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten (vgl. auch Kap. 4.6). An Immissionsort 01 (Illerfelder Weg 32) werden die Richtwerte der verschiedenen Beurteilungspegel eingehalten, an den anderen Immissionsorten sogar unterschritten. Bezüglich des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen werden die Beurteilungspegel sogar weit unterschritten. 2.3 Boden und Geologie Nach der Geologischen Karte Bayerns M 1:500.000 liegt das Gebiet in der Geologischen Einheit „Schotter, würmzeitlich“. Auf dieser Grundschicht ist laut der Übersichtsbodenkarte Bayerns M 1:25.000 fast ausschließlich Braunerde aus Verwitterungslehm (Flussmergel) über Carbonatsandkies bis -schluffkies (Schotter) zu finden. Das gesamte geplante Abbaugebiet ist laut Bodenschätzungs- karte als Ackerstandort mit günstigen Erzeugungsbedingungen aufgeführt (Ackerzahl 57). Es handelt sich also um landwirtschaftlich gut nutzbare Böden. Die Zustandsstufe ist im gesamten Plangebiet mit 3, einer mittleren Ertragsfähigkeit, bewertet. Seite 14 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Detailliertere Untersuchungen in Bezug auf den Boden und die Geologie liegen für das Plangebiet (die Fl.-Nr. 142, nördl. Teilstück) nicht vor. Für die unmittelbar im Südwesten angrenzende beste- hende Kiesabbaufläche liegen dagegen hinreichende Informationen vor, da im Rahmen des Antrags zum Trockenkiesabbau auf der Fl.-Nr. 142/1 das Büro Kling Consult ein hydrogeologisches Gutachten angefertigt hat (Kling Consult, 2015). Aufgrund der räumlichen Nähe der geplanten Abbaufläche zur bereits bestehenden Kiesabbaufläche stützt sich die nachfolgende Beschreibung vor allem auf das oben genannte hydrogeologische Gutachten. Im Jahr 2020 bzw. 2021 wurde vom geotechnischen Büro Bosch zusätzlich eine Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen einer Verfüllung auf den Aquifer erstellt, die die Aussagen aus dem hydrogeologischen Gutachten von 2015 bestäti- gen konnte. Die würmzeitlichen Schwemmkegelablagerungen aus etwa 30 m mächtigen Schottern im Untersu- chungsgebiet liegen auf den jungtertiären Ablagerungen der oberen Süßwassermolasse (OSM), die bei etwa 565 m ü. NN ansteht und nach Westen mit einem vergleichsweise starken Gefälle zum Iller- tal hin abfällt. Dies ist auf frühere erosive Prozesse zurückzuführen, bei dem sich die Iller während der Eiszeiten in den Untergrund einschnitt und das so entstandene Tal mit Schotterablagerungen, die entsprechend dem Abfall der OSM nach Westen hin immer mächtiger werden, auffüllte (vgl. Kling Consult, 2015 sowie Bosch, 2020/21). Grundsätzlich kann laut Kling Consult (2015) von folgendem Untergrundaufbau ausgegangen werden: - „Geringmächtige, bindige Deckschichten (Deck- und Lößlehme) und sonstige unverwertbare La- gerstättenanteile in Form von sandig-schluffigen Kiesen („Rotlage“): 0,0 m bis ca. 0,6 m unter GOK - Sandig-steinige Kiese der würmglazialen Niederterrassenschotter (Schwemmkegelablagerungen): 0,6 m bis ca. 20 m bis mindestens 28 m unter GOK (nach Norden mit deutlicher Mächtigkeitszu- nahme) - Jungtertiäre OSM-Ablagerungen: ab ca. 20 m unter GOK […] bis mindestens 28 m unter GOK […]“ 2.4 Hydrologie und Hydrogeologie Oberflächen- und Niederschlagswasser Im Abbaugebiet und seiner näheren Umgebung liegen keine Oberflächengewässer vor. Auch im Wirkungsbereich des Abbauvorhabens befinden sich keine oberirdischen Fließ- oder Stillgewässer. Unberührt durch das Vorhaben ist die Iller, die in etwa 900 m Entfernung westlich des Plangebiets fließt. Da das Untersuchungsgebiet nicht im direkten Auenbereich der Iller liegt, sondern auf der ca. 18 m höheren Niederterrasse, sind keine Einflüsse durch Hochwasser zu erwarten. Schutzgebiete Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes oder eines Überschwemmungsge- bietes. Im südwestlichen Anschluss an das Abbaugebiet beginnt ein wassersensibler Bereich, in www.lars-consult.de Seite 15 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung knapp 700 m Entfernung östlich des Plangebietes, entlang der Iller, befindet sich das nächstgelegene Überschwemmungsgebiet. Nachfolgende Abbildung stellt das geplante Abbaugebiet in Relation zu den Überschwemmungsge- bieten sowie den wassersensiblen Bereichen dar: Abbildung 7: Übersicht über die wassersensiblen Bereiche (grün gekennzeichnet) sowie Überschwemmungsgebiete entlang der Iller (blau gekennzeichnet), Quelle: BayernAtlas, unmaßstäblich Grundwasser Laut Kartendienst für Gewässerbewirtschaftung des Bayerischen Landesamt für Umwelt, ist die maß- gebliche Hydrogeologie des Grundwasserkörpers im Gebiet fluviatile und fluvioglaziale Schotter und Sande. Der mengenmäßige sowie der chemische Zustand sind mit „gut“ bewertet. Auch bei der Betrachtung einzelner Stoffe ist keine Überschreitung des Schwellenwerts verzeichnet. Die nachfolgende hydrogeologische Beurteilung stützt sich auf das hydrogeologische Gutachten Kling Consult GmbH aus dem Jahr 2015 sowie die Prognose über die örtliche Geologie und Auswirkungen einer Verfüllung auf den Aquifer des Geotechnischen Büros Diplom Geologe Udo Bosch aus dem Jahr 2020 in der Fassung vom 27.04.2021. Seite 16 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Zum Schutz des Grundwassers ist im Trockenkiesabbau grundsätzlich ein Mindestabstand der Abbau- sohle zum höchsten Grundwasserstand von 2,0 m erforderlich. Unter Berücksichtigung der vom Büro Kling Consult ermittelten Grundwasserhöchststände ergeben sich für das Plangebiet im Trockenab- baubereich Abbautiefen von maximal 585,90 m. Die Abbautiefen im Nassabbaubereich liegen bei zugrunde gelegter Mächtigkeit der Kiesauflage von mindestens 28 m bei etwa 564,5 m ü. NN. Gemäß den durchgeführten Untersuchungen hat das Grundwasser im Bereich der Fl.-Nrn. 142 und 142/1 eine Mächtigkeit von 12,5 bis 20,5 m und fließt im Bereich der bestehenden Abbaugebiete, welche sich südwestlich des geplanten Abbaugebietes befinden, großräumig in Richtung Nord-Nord- west. Entsprechend ist auch für das Plangebiet eine Grundwasserfließrichtung in Richtung Nord- Nordwest anzunehmen. 2.5 Arten und Lebensräume Die geplante Kiesabbaufläche wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die landwirtschaftli- chen Flächen sind naturschutzfachlich nicht von hoher Bedeutung. Lediglich die biotopkartierte He- cke (MM-1084-003 „Hecken und Feldgehölze im Illerfeld bei Fersthofen“) nordwestlich des Gebiets und eine biotopkartierte alte Eiche Eiche (MM-1085-003 „Markante Bäume im Illerfeld westlich Fert- hofen“) an der Südost-Ecke mit anschließendem Waldrand, der entlang der Nordostgrenze des ge- planten Abbaubereichs verläuft, weisen einen relativ hohen naturschutzfachlichen Wert auf. Durch die Einhaltung der vorgesehenen Abstandsflächen von 10 m zum Waldrand können Beeinträchtigun- gen ausgeschlossen werden. Die Hecke liegt in genügender Entfernung zum Abbau, um Beeinträchti- gungen ausschließen zu können. Weitere strukturgebende Elemente wie Hecken oder Einzelbäume fehlen in der näheren Umgebung des geplanten Abbaugebietes. Lediglich im Bereich der umliegenden Bebauungen sind einzelne Bü- sche und Bäume anzutreffen. In der weiteren Umgebung befinden sich Feldgehölze im Südwesten entlang der BAB 96. Im östlichen Anschluss an das Plangebiet liegt ein größeres Waldgebiet („Gütler- feld“) sowie westlich in etwa 700 m Entfernung der Iller-Auwald. Bei den forstwirtschaftlich genutzten Flächen im nordöstlichen Anschluss handelt es sich um Misch- waldbestände junger bis mittelalter Ausprägung, teilweise sind auch Flächen mit ausschließlich Na- delbäumen bestockt, der Waldrand wird durch einige ältere Eichen geprägt. Spezifische Ackerwild- krautfluren fehlen auf den umliegenden Ackerflächen, da die intensive Düngung und kaum ausge- prägte Ackerrandstreifen die meisten Arten verdrängen. Die (noch) offene Kiesgrube der Fa. Josef Hebel im Südosten der Fläche bietet durch ihre offenen Rohbodenstandorte und Kiesböschungen einen gewissen naturschutzfachlichen Wert, der aber durch den aktiven Abbaubetrieb gestört ist. www.lars-consult.de Seite 17 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Abbildung 8: biotopkartierte Hecke nordwestlich des Vorha- Abbildung 9: Bestehende Kiesgrube "Illerfeld II" und Wald- bengebiets rand am nordöstlichen Rand des Gebiets Aufgrund der vor allem in den Randbereichen der bestehenden Kiesgrube, der ehemaligen Grube südöstlich sowie des Waldes nordöstlich des Plangebietes vorkommenden Habitatstrukturen mit po- tenziellem Vorkommen planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten wurde im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt (saP, LARS consult, 2020). Dazu wurde ein Untersuchungsprogramm ermittelt, das mit der zuständigen Unteren Naturschutzbe- hörde der Stadt Memmingen abgestimmt wurde. Im Rahmen dieser saP fanden vertiefte Untersuchungen im Zuge einer Strukturkartierung, mehrerer Brutvogelkartierungen, einer Erfassung von Zauneidechsen und anderen Reptilien in potenziell geeig- neten Habitaten im Eingriffsbereich, einer Erfassung von Amphibien (vor allem in der Kiesgrube „Iller- feld I“) sowie von Gelbringfalter, Nachtkerzenschwärmer und Frauenschuh statt. Seite 18 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Abbildung 10: Plangebiet und Untersuchungsraum der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Fledermäuse Im gesamten Eingriffsbereich gibt es keine Strukturen, die als Quartier geeignet sind. Eine Betroffen- heit von Wochenstuben oder Fortpflanzungsquartieren kann daher sicher ausgeschlossen werden. Der Waldrand wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Nahrungshabitat und als Leitstruktur genutzt. Diese Funktionen werden durch den geplanten Kiesabbau nicht beeinträchtigt. Im Bestand herrscht im Eingriffsbereich ein intensiv genutzter Acker vor, am Übergang zum Wald verläuft ein schmaler Streifen mäßig extensiven Grünlands. Durch den Kiesabbau entstehen Gewässer und es gibt randlich immer extensive, magere Bereiche. Dadurch wird das Nahrungsangebot für Fledermäuse insgesamt sogar durch den Eingriff verbessert. www.lars-consult.de Seite 19 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Säugetiere ohne Fledermäuse Neben den Fledermäusen sind gemäß der Abschichtungstabelle potenziell Vorkommen von Biber (Castor fiber), Wildkatze (Felis sylvestris) und Haselmaus (Muscardinus avellanarius) möglich. Im vor- liegenden Fall kann eine Betroffenheit dieser Arten aber sicher ausgeschlossen werden. Der Biber fin- det im Eingriffsbereich und im näheren Umfeld keine als Lebensraum geeigneten Gewässer. Die Wildkatze ist auf großflächige Wälder angewiesen, daher erscheint ein Vorkommen im „Gütlerfeld“ sehr unwahrscheinlich. Zudem wird in den Wald nicht eingegriffen. Die Haselmaus ist auf eine nah- rungsreiche, dichte Strauchschicht angewiesen. Der Waldrand stellt daher einen potenziell geeigne- ten Lebensraum dar. Da dort nicht eingegriffen wird, sind keine Gefährdungen absehbar. Zauneidechse Bei den Erfassungen konnten im gesamten Untersuchungsgebiet keine Zauneidechsen gefunden wer- den. Potenziell sind jedoch etliche Bereiche als Lebensraum geeignet. Vor allem die Erdwälle am Rand der bestehenden Kiesgruben weisen günstige Habitateigenschaften für die Zauneidechse auf. Dazu zählen offene Rohbodenbereiche zur Eiablage und zur Thermoregulation sowie lückige Vegeta- tion als Versteck und als Nahrungshabitat. Da im Bestand keine Tiere nachgewiesen wurden, sind keine besonderen Schutzmaßnahmen notwendig. Ein Einwandern in den nächsten Jahren erscheint aber potenziell möglich. Weitere Reptilienarten, wie die Mauereidechse und die Schlingnatter können im Untersuchungsge- biet sicher ausgeschlossen werden, da sie im Raum Memmingen keine Vorkommen besitzen. Amphibien Innerhalb des Eingriffsgebiets gibt es keine dauerhaften Gewässer. Nach stärkeren Regenereignissen entstehen auf der bestehenden Abbausohle zwei bis drei kleine, flache Gewässer, die aber nach spä- testens zwei Wochen ausgetrocknet waren und nicht von Amphibien genutzt wurden. Im Eingriffsbe- reich können Vorkommen planungsrelevanter Amphibien daher sicher ausgeschlossen werden. In der Kiesgrube „Illerfeld I“ gibt es ein größeres, dauerhaft wasserführendes Gewässer, das durch den Aufstau von Hangwasser entsteht sowie mehrere Kleingewässer, die (zumindest im Jahr 2020) periodisch austrocknen. In einer Stichprobenuntersuchung konnten dort Grünfrösche (Gattung Pelo- phylax) und Larven des stark gefährdeten Laubfroschs (Hyla arborea) nachgewiesen werden. Auf- grund der räumlichen Trennung zum neuen Abbaugebiet sind diese Amphibien nicht vom Eingriff be- troffen. Durch den geplanten Kiesabbau können aber potenziell für die Arten geeignete Gewässer entstehen und es könnte zu einer Einwanderung kommen. Weitere Amphibienarten wurden bei der Erfassung nicht beobachtet. Schmetterlinge Nach der Abschichtung verbleiben nur der Gelbringfalter (Lopinga achine) und der Nachtkerzen- schwärmer (Proserpinus proserpina), die potenziell im Gebiet vorkommen können. Beide Arten wur- den daher gezielt untersucht. Seite 20 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Der Gelbringfalter ist auf lichte Wälder mit dichtem Grasunterwuchs angewiesen. Am Waldrand gibt es kleinere Bereiche, die potenziell geeignet sind. Bei der gezielten Erfassung konnten allerdings keine Falter beobachtet werden. Ein Vorkommen kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ausge- schlossen werden. Zudem wird in diesen Bereich nicht eingegriffen. Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers hängen von der Verfügbarkeit der Raupenfutterpflanzen ab. Im Untersuchungsgebiet gibt es nur vereinzelte und kleinflächige Bestände von Weidenröschen (Gattung Epilobium) und Nachtkerzen (Gattung Oenothera), daher ist die Fläche nur bedingt als Nah- rungshabitat für die Raupen geeignet. Bei der zweimaligen Kontrolle wurden keine Individuen des Nachtkerzenschwärmers festgestellt. Ein Vorkommen und eine Betroffenheit der Art können daher ausgeschlossen werden. Durch den Kiesabbau entstehen laufend neue magere Standorte und Ruderalstellen, die für die Tag- falterfauna eine ökologische Aufwertung im Vergleich zum intensiv genutzten Ackerland darstellen. Gefäßpflanzen Als einzige europarechtlich geschützte Pflanzenart, ist der Frauenschuh in der Abschichtungstabelle gelistet. Bei den Erfassungen wurde auf die Art geachtet. Es wurde dabei kein geeigneter Standort festgestellt. Auch in der ASK sind keine Vorkommen im näheren Umfeld bekannt. Eine Betroffenheit dieser Art kann ausgeschlossen werden. Weitere Artgruppen: Fische, Libellen, Käfer, Weichtiere Für weitere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fische, Libellen, Käfer Weichtiere) liegen inner- halb des Plangebiets keine geeigneten Lebensräume vor. Eine Betroffenheit dieser Artgruppen durch das geplante Vorhaben kann daher ausgeschlossen werden. Europäische Vogelarten Im gesamten Untersuchungsgebiet, das heißt inklusive des erweiterten Bereichs (vgl. Abb. 10), wur- den insgesamt 52 Vogelarten festgestellt (vgl. Tabelle 1). Davon besteht bei 44 Arten zumindest ein Brutverdacht (= zweimalige Beobachtung eines revieranzeigenden Männchens), die übrigen acht Ar- ten wurden nur vereinzelt als Nahrungsgäste beobachtet. Diese recht hohe Artenzahl resultiert aus der Vielzahl an verschiedenen Lebensräumen im (erweiter- ten) Untersuchungsgebiet. Das Artenspektrum reicht von typischen Offenlandarten (z.B. Kiebitz), über typische Bewohner der halboffenen Kulturlandschaft (z.B. Goldammer) und des Waldes (Bunt- specht), bis hin zu Habitatpezialisten (z.B. Uferschwalbe) im Bereich der bestehenden Abbaugebiete. Gemäß den Artinformationen des LfU, sind von den 52 festgestellten Vogelarten 18 saP-relevant. Wo sinnvoll möglich, werden Arten mit gleichlautender Wirkungsprognose zusammengefasst und ge- meinsam als Gilde abgehandelt. Bei den übrigen 34 Arten handelt es sich sogenannte Allerweltsar- ten, bei denen die Verbotstatbestände des BNatSchG §44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 bei üblichen Eingriffen im Regelfall nicht ausgelöst werden. www.lars-consult.de Seite 21 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Als notwendige Maßnahme gegen unbeabsichtigte Tötungen sind allerdings Schonzeiten einzuhalten. Während der Vogelbrutzeit zwischen dem 01. März und dem 01. Oktober dürfen keine Gehölze und andere Vegetationsbereiche entfernt werden, bzw., falls notwendig, müssen diese durch eine Fach- kraft vorher auf Vogelbruten untersucht werden (= Vermeidungsmaßnahme V2). Planungsrelevante Arten, die offensichtlich nicht vom Vorhaben betroffen sind werden nicht detail- liert abgeprüft. Da sich die Nahrungsverfügbarkeit durch den Kiesabbau, im Vergleich zum Intensiv- acker im Bestand, eher verbessert, kann eine Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten für die im Umfeld vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Nach der Abschichtung verbleiben fünf Arten (Uferschwalbe, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Goldammer, Neuntöter) die nachfolgend detailliert auf eine Betroffenheit geprüft werden. Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet vorgefundene Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL streng ge- saP BY DE schützt* 1 Amsel Turdus merula Bv - - 2 Bachstelze Motacilla alba Bv - - 3 Blaumeise Parus caeruleus Bv - - 4 Buchfink Fringilla coelebs Bv - - 5 Buntspecht Dendrocopos major Bv - - 6 Dohle Coleus monedula Ng V - x 7 Eichelhäher Garrulus glandarius Bv - - 8 Elster Pica pica Ng - - 9 Fitis Phylloscopus trochilus Bv - - 10 Flussregenpfeifer Charadrius dubius Bv 3 - x x 11 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Bv - - 12 Gartengrasmücke Sylvia borin Bv - - 13 Gimpel Pyrrhula pyrrhula Bv - - 14 Goldammer Emberiza citrinella Bv - V x 15 Grauschnäpper Muscicapa striata Bv - V 16 Grauspecht Picus canus Ng 3 2 x 17 Grünfink Carduelis chloris Bv - - Seite 22 von 51 www.lars-consult.de
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL streng ge- saP BY DE schützt* 18 Habicht Accipiter gentilis Ng V - x 19 Haubenmeise Parus cristatus Bv - - 20 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Bv - - 21 Haussperling Passer domesticus Bv V V 22 Heckenbraunelle Prunella modularis Bv - - 23 Höckerschwan Cygnus olor Ng - - 24 Kiebitz Vanellus vanellus Bv 2 2 x x 25 Kleiber Sitta europaea Bv - - 26 Kohlmeise Parus major Bv - - 27 Mäusebussard Buteo buteo Bv - - x x 28 Misteldrossel Turdus viscivorus Bv - - 29 Mittelmeermöwe Larus michahellis Ng - - 30 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Bv - - 31 Neuntöter Lanius collurio Bv V - x 32 Rabenkrähe Corvus corone Bv - - 33 Rauchschwalbe Hirundo rustica Bv V 3 34 Ringeltaube Columba palumbus Bv - - 35 Rostgans Tadorna ferruginea Ng - - 36 Rotkehlchen Erithacus rubecula Bv - - 37 Rotmilan Milvus milvus Bv V V x x 38 Schwarzmilan Milvus migrans Bv - - x x 39 Singdrossel Turdus philomelos Bv - - 40 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla Bv - - 41 Sperber Accipiter nisus Bv - - x x 42 Star Sturnus vulgaris Bv - 3 www.lars-consult.de Seite 23 von 51
Kiesgrube Illerfeld II, Volkratshofen kombinierter Nass- und Trockenabbau auf den Fl.-Nrn. 142 (Teil- fläche) und 142/1 Antrag auf Herstellung von Gewässern im Zuge des Nasskiesabbaus nach §§ 67 ff WHG;Art. 39 ff Bay WG;Planfeststellungsverfahren 10.12.2020, geändert 17.05.2021 Bestandsbeschreibung und -bewertung Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL streng ge- saP BY DE schützt* 43 Stockente Anas platyrhynchos Ng - - 44 Sumpfmeise Parus palustris Bv - - 45 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Bv - - 46 Tannenmeise Parus ater Bv - - 47 Uferschwalbe Riparia riparia Bv V V x x 48 Waldbaumläufer Certhia familiaris Bv - - 49 Waldkauz Strix aluco Bv - - x x 50 Wintergoldhähnchen Regulus regulus Bv - - 51 Zaunkönig Troglodytes troglodytes Bv - - 52 Zilpzalp Phylloscopus collybita Bv - - Status: RL BY = Rote Liste Bayern Bv = Brutverdacht RL DE = Rote Liste Deutschland Ng = Nahrungsgast V = Vorwarnliste 3 = Gefährdet * gemäß BNatSchG § 7, Abs. 2, Punkt 14 2 = Stark gefährdet 1 = Vom Aussterben bedroht Die Uferschwalbe besitzt innerhalb Bayerns einen Verbreitungsschwerpunkt in den Donau-Iller-Lech- Platten, da hier viel Kies abgebaut wird und dadurch laufend neue Lebensräume entstehen. Im Un- tersuchungsgebiet existiert eine Kolonie in der südöstlichen Ecke des bestehenden Trockenabbaus im Illerfeld II. Zum Höhepunkt der Brutaktivität wurden über 150 Röhren gezählt. Uferschwalben graben jedes Jahr neue Nistwände. Meist werden Steilwände daher nur über wenige Jahre bis maximal Jahr- zehnte genutzt. Wie die natürlichen Primärhabitate (Prallufer an Flüssen) sind auch die Steilwände in Abbaustätten durch den Abbau sehr dynamische Habitate. Durch den fortscheitenden Abbau entstehen regelmäßig neue Steilwände, die potenziell für die Ufer- schwalbe geeignet sind. Für die gesamte Dauer des Abbaus ist jährlich eine für die Uferschwalbe ge- eignete Steilwand bereitzustellen. Theoretisch können brütende Uferschwalben durch den Grubenbetrieb (Abbau / Verfüllung) getötet werden. Durch eine ökologische Begleitung des Abbaus und ggf. Steuerungsmaßnahmen kann das Tötungsrisiko jedoch minimiert werden. Zu Beginn der Brutzeit (ab Mitte Mai) ist zu kontrollieren, an welcher Stelle sich die Uferschwalben ansiedeln. Falls in diesem Bereich ein Abbau geplant sein sollte, kann in der Anfangsphase der Brutzeit noch vorsichtig eine gezielte Vergrämung (z.B. durch Abflachen von Wänden) stattfinden. Nachdem die Niströhren von der Uferschwalbe gegraben Seite 24 von 51 www.lars-consult.de
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