Lrebü - Stadt Schmalkalden
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Samstag, den 22. August 2020 8. Ausgabe 8 / 2020 überland 100 Jahre Kunst in Thüringen 5.9. - 5.12. 20 Schmalkalden . ww w.om-museum.de Die Ausstellung ist drei Monate an 4 verschiedenen Orten in Schmalkalden zu z sehen und im Anschluss in derr Partn nerstadt R Reecklinghausen. Infos im Innenteil
2 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 8. Ausgabe 08/2020 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden Inhaltsverzeichnis beschlossen: §1 AMTLICHER TEIL Träger und Rechtsform Amtliche Bekanntmachungen Die von der Stadt Schmalkalden zu unterhaltenden Kindertages- 1. Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt stätten (Kita) „Kinderland-Grenzweg“, „Hedwigswiese“, „Aue- Schmalkalden Knirpse“, „Waldkinder Breitenbach“, „Asbacher Weidenkätzchen“, 2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung „Brunnenstörche“ und „Stiller Zwerge“ werden als öffentliche Ein- der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden richtungen betrieben. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe 3. Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsver- der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen hältnis. §2 Amtliche Mitteilungen Aufgaben und Grundsätze 1. Stellenausschreibung Sachbearbeiter Gebäudemanagement – (1) Die Aufgaben der Kindertagesstätten umfassen die Betreuung, Bewerbungsfrist verlängert! Bildung und Erziehung der Kinder entsprechend den Vorschrif- 2. Stadtchronist (m/w/d) gesucht! ten des ThürKigaG und den einschlägigen Rechtsverordnungen. (2) Deren Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien NICHTAMTLICHER TEIL orientieren. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeiten die Mitarbeiter der Kindertagesstätten mit den Erziehungsberech- 1. Jugendweihe 2.0 – Feierstunde mit dem Bürgermeister tigten zum Wohle der Kinder zusammen. Die Erziehungsbe- 2. Zwei Neue im Rathaus rechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angele- 3. Bartholomäusmarkt und Hirschessen genheiten zu beteiligen. 4. 100 Jahre Kunst in Thüringen – Ausstellungen in 4 verschiede- nen Orten der Stadt Schmalkalden (3) Die Rechte und Pflichten nach dieser Satzung nehmen die Perso- 5. Wochenmarkt Schmalkalden – Wir stellen unsere Händler vor nensorgeberechtigten oder der personensorgeberechtigte Eltern- 6. Heimatshoppen und Weinmarkt teil (im Folgenden „Eltern“ genannt) wahr. Personen, denen die 7. Achtung Achtung: #Warntag2020 kommt! Erziehung durch Rechtsvorschrift oder Vertrag ganz oder teil- 8. Gedenktage und chronistische Nachrichten weise übertragen wurde, stehen den Eltern insoweit gleich. 9. Veranstaltungen Heinrich-Heine-Bibliothek (4) Mit der Anmeldung und Aufnahme ihres Kindes in eine Kinder- tagesstätte erkennen die Eltern die Benutzungsregelungen die- Aus der Stadt ser Satzung an. Gleiches gilt auch für die Konzeption und Haus- ordnung der jeweiligen Kindertagesstätte. 1. Gartentipps im August 2. Gartenbörse §3 3. Willkommens- und Begegnungsstätte Schmalkalden Kreis der Berechtigten (1) Die Kindertagesstätten stehen grundsätzlich allen Kindern, die Aus den Ortsteilen in der Stadt Schmalkalden ihren Wohnsitz gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz haben, nach Maßgabe der verfügbaren – Walperloh Plätze und der nachfolgenden Bestimmungen offen. – Asbach – Mittelschmalkalden (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren – Springstille Wohnsitz in einer anderen Gemeinde/Stadt haben, aufgrund – Wernshausen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 ThürKigaG bzw. § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in einer Kinderta- gesstätte der Stadt Schmalkalden aufzunehmen, wenn verfügba- Veranstaltungskalender re Kapazitäten vorhanden sind. Den Kindern der Stadt Schmal- kalden ist vor Aufnahme nach Satz 1 immer der Vorrang zu ge- währen. Amtlicher Teil (3) In den Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt betreut. In der Kindertagesstätte „Waldkinder Breitenbach“ werden die Kinder erst ab einem Alter von 2 Jah- ren aufgenommen. AMTLICHE BEkANNTMACHuNg (4) Wenn die in der Betriebserlaubnis festgelegte Höchstbelegung Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, sind weitere Aufnahmen der Stadt Schmalkalden erst nach Freiwerden von Plätzen möglich. Aufgrund der § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 Nr. 1 und § 21 der Thüringer (5) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von der – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar Stadt im Einvernehmen mit den Eltern benannt wird. 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,433) und der Bestimmungen des §4 Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz – (1) Die Kindertagesstätten sind an Werktagen montags bis freitags ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geöffnet. Die Öffnungszeiten der Kitas „Hedwigswiese“, „Aue- geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383), des Knirpse“ und „Asbacher Weidenkätzchen“ sind von 6:00 Uhr § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. bis 17:00 Uhr, der Kita „Kinderland-Grenzweg“ von 5:30 Uhr bis 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 17:00 Uhr, die Kitas „Waldkinder Breitenbach“, „Brunnenstör- 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) hat der Stadtrat der Stadt che“ und „Stiller Zwerge“ sind von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöff- Schmalkalden in der Sitzung am 13.07.2020 die folgende Satzung net. Im Interesse und zum Wohle des Kindes sollte die tägliche
8. Ausgabe 08/2020 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden | 3 Aufenthaltsdauer jedoch 10 Stunden nicht überschreiten. Die 2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei dem zu betreuenden Neufestlegung der Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte er- Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie auf- folgt nach Anhörung des Elternbeirates durch den Träger der grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft Kita. werden können oder (2) Es besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Halbtags- 3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung ei- oder Ganztagsbetreuung, wobei eine Halbtagsbetreuung in den ner anderen Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33 Nr. Vormittagsstunden liegen und nicht mehr als 6 Stunden täglich 1 oder 2 IfSG darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 betragen sollte. oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat. (3) Wünschen die Eltern eine Änderung des ursprünglich gewähl- (3) Die Anmeldung soll in der Regel sechs Monate vor der ge- ten Betreuungsumfangs, muss dies der Leitung der Kita spätes- wünschten Aufnahme bei der Stadtverwaltung unter Verwen- tens zum 15. des Vormonats vor der gewünschten Änderung dung des hierfür vorgesehenen Formulars erfolgen. Kurzfristige schriftlich (formlos) mitgeteilt werden. Anmeldungen können in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Zuzug, berufliche Veränderung etc.) im Rahmen der zur Verfü- (4) Eltern von Kindern, die in den folgenden Kindergartenjahren gung stehenden freien Plätze berücksichtigt werden. Besucht von der Zahlung der Elternbeiträge aufgrund der gesetzlich das Kind zum Zeitpunkt der Anmeldung eine andere Kita, ha- geregelten Elternbeitragsfreiheit befreit werden, haben unter ben die Eltern zu bestätigen, dass das Betreuungsverhältnis für Beachtung des § 30 Abs. 4 ThürKigaG bis 31. Januar des laufen- diese Einrichtung wirksam zum Zeitpunkt der gewünschten den Jahres die Möglichkeit, den Betreuungsumfang für ihr Kind Aufnahme in die Kita gekündigt wurde. zu wählen oder zu ändern, der ab 01. März vor Beginn der Bei- tragsbefreiung bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses (4) Kinder aus anderen Gemeinden innerhalb Thüringens können in der Kita gelten soll. Eine Reduzierung des Betreuungsumfan- im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 ThürKigaG ges ist grundsätzlich auch nach dem 01. März unter Einhaltung bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. Die Eltern sollen der Fristen nach Absatz 3 möglich. Eine Erhöhung des Betreu- dies bei der Stadtverwaltung sechs Monate vor der gewünschten ungsumfanges unter Einhaltung der Fristen nach Absatz 3 ist Aufnahme unter Angabe der gewünschten Kita beantragen. nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Hierzu sind der Stadt die Gründe für die Erhöhung des Betreuungsumfanges mit (5) Die Betreuung in der Kita kann widerrufen werden, wenn das der Beantragung darzulegen. Kind seine Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde/Stadt hat oder aus der Stadt Schmalkalden in eine andere (5) Schließzeiten sowie einzelne Schließ- bzw. Brückentage der Ein- Gemeinde/Stadt verzieht und der Platz für die Betreuung eines richtungen (z. B. Jahreswechsel, Sommerferien, zum Zwecke der Kindes aus der eigenen Gemeinde/Stadt benötigt wird. Der Be- Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals) werden am treuungsvertrag wird für derartige Fälle grundsätzlich mit ei- Ende eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr ein- nem Widerrufsvorbehalt versehen. Der Widerruf soll sechs Mo- richtungsintern in geeigneter Form (z. B. Aushang, Elternbrief) nate vor der beabsichtigten Beendigung des Betreuungsverhält- bekannt gegeben. nisses den Eltern zugestellt werden. Zuvor sind die Eltern anzu- hören. §5 Aufnahme/Anmeldung (6) Beabsichtigen die Eltern mit ihrem Kind den Umzug in eine an- dere Gemeinde/Stadt und soll das Kind auch weiterhin in der (1) Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in die Kindertagesstätte schon vor dem Umzug besuchten Kita betreut werden, ist dies ärztlich oder amtsärztlich untersucht werden, was durch Vorla- der Stadt, in der das Kind betreut wird, ebenfalls in der Regel ge eines ärztlichen Zeugnisses über die gesundheitliche Eignung sechs Monate vor dem geplanten Umzug mitzuteilen. zum Besuch der Einrichtung nachzuweisen ist. Die Bescheini- gung soll auch Hinweise auf Unverträglichkeiten und Allergien (7) Kinder aus Gemeinden außerhalb Thüringens können im Rah- enthalten. Darüber hinaus haben die Eltern der Kita den Nach- men des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII bei freien weis zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Kapazitäten aufgenommen werden, wenn die nicht durch El- Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und ternbeiträge gedeckten Kosten des Platzes durch die Wohnsitz- nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausrei- gemeinde bzw. den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen chenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Die ärztliche Beschei- Jugendhilfe des Kindes und/oder durch die Eltern selbst über- nigung und der Nachweis zur Impfberatung sollen zum Zeit- nommen werden. punkt der Vorlage in der Kita nicht älter als vier Wochen sein. (8) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kita erfolgt durch Bescheid (2) Vor Beginn der Betreuung eines Kindes ab Vollendung des ers- zu dem darin festgesetzten Datum. Ab dem im Aufnahmebe- ten Lebensjahres ist der Leitung der Kita nachzuweisen, dass ein scheid festgesetzten Datum sind die Eltern zur Zahlung der Be- ausreichender Impfschutz gegen Masern bzw. eine Immunität nutzungsgebühr nach Maßgabe der Gebührensatzung verpflich- gegen Masern besteht oder das Kind aufgrund einer medizini- tet, es sei denn, sie haben den Platz rechtzeitig mindestens zwei schen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Ein aus- Wochen vor der geplanten Aufnahme ihres Kindes schriftlich reichender Impfschutz besteht, wenn ab der Vollendung des gegenüber der Stadtverwaltung wieder gekündigt. Die Eltern ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der sind auch dann zur Zahlung der Benutzungsgebühr verpflichtet, Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutz- wenn das Kind wegen Nichtvorlage eines Nachweises nach Ab- impfungen gegen Masern bei dem betroffenen Kind durchge- satz 2 gemäß § 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG tatsächlich nicht in der Kita führt wurden. Zum Nachweis des ausreichenden Impfschutzes betreut werden darf. bzw. der Immunität gegen Masern ist der Kita vorzulegen: §6 1. eine Impfdokumentation nach § 22 Abs. 1 und 2 des Infekti- Mitwirkungspflichten der Eltern onsschutzgesetzes (IfSG) oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Abs. 2 Satz 4 des Fünf- (1) Die Eltern sorgen für einen regelmäßigen und kontinuierlichen ten Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei dem zu be- Besuch des Kindes unter Beachtung der Öffnungszeiten der Ein- treuenden Kind ein nach den Maßgaben von § 20 Abs. 8 Satz richtung sowie des gewählten Betreuungsumfanges. 2 IfSG ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, (2) Die Eltern unterstützen die Eingewöhnung ihrer Kinder. Die hierzu mit der Einrichtung getroffenen Absprachen sind im In- teresse der Kinder einzuhalten. Die Eingewöhnung beginnt mit der Aufnahme des Kindes und beträgt in der Regel zwei Wo- chen. (3) Die Eltern übergeben ihr Kind zu Beginn der Betreuungszeit dem pädagogischen Personal und holen es nach Beendigung der Betreuungszeit beim pädagogischen Personal der Einrich- tung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Perso-
4 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 8. Ausgabe 08/2020 nals beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes und §8 Blickkontakt der Erzieher*in im Gebäude oder auf Elternbeirat dem Außengelände der Einrichtung und endet mit der Übernah- me des Kindes durch die Eltern oder abholbe- Die Eltern der Kita haben das Recht, einen Elternbeirat zu bilden. rechtigten Personen beim Verlassen des Gebäudes oder Außen- Die Wahl des Elternbeirates erfolgt nach den Regelungen des § 12 geländes. Abs. 4 und 5 ThürKigaG. Die Stadt Schmalkalden stellt die Beteili- gungsrechte des Elternbeirates bei Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 (4) Die Eltern erklären bei der Aufnahme des Kindes in der und 3 ThürKigaG sicher. Darüber hinaus erfolgt eine Einbeziehung Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des des Elternbeirates entsprechend der Regelungen des § 29 ThürKi- Kindes berechtigt ist. Die abholberechtigte Person soll gaG im Falle einer geplanten Erhöhung der Elternbeiträge oder der mindestens 12 Jahre alt sein. Soll ein Kind den Heimweg allein Verpflegungsauslagen. antreten bzw. allein zur Einrichtung kommen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Lei- §9 tung. Die Erklärungen können jederzeit widerrufen bzw. Versicherungsschutz geändert werden. Während der Betreuungszeit und für den direkten Hin- und Rück- (5) Die Eltern sind berechtigt, durch schriftliche Vollmacht das Ab- weg zur Kita sowie für gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltun- holen ihres Kindes durch Dritte zu veranlassen. Liegt keine gen außerhalb der Einrichtung (z. B. Ausflüge) einschließlich der schriftliche Vollmacht vor, dürfen Kinder nicht an dritte Perso- hierfür notwendigen Hin- und Rückwege besteht Unfallversiche- nen übergeben werden. Die Leitung der Einrichtung ist nicht rungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. verpflichtet, ihr zugegangene Vollmachten auf deren Echtheit oder Wahrheitsgehalt zu prüfen. § 10 Elternbeiträge und Verpflegungsauslagen (6) Bei Verdacht oder Auftreten einer ansteckenden Krankheit im Sinne des IfSG beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des (1) Für die Benutzung der Einrichtungen wird von den Eltern der Kindes sind die Eltern zu unverzüglicher Mitteilung an die Lei- Kinder ein im Voraus zu zahlender Elternbeitrag sowie eine Ver- tung bzw. an das pädagogische Personal der Einrichtung ver- pflegungsauslage (Essengeld) für die Bereitstellung von Verpfle- pflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder be- gungsangeboten nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebühren- sucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheini- satzung zu dieser Satzung erhoben. gung vorliegt. (2) Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid. Die (7) Das Fehlen des Kindes wegen Krankheit oder aus anderem Berechnung der Verpflegungsauslagen erfolgt entsprechend der Grund ist unverzüglich der Leitung der Einrichtung bzw. dem Dokumentation der täglichen Anwesenheit des Kindes in der pädagogischen Personal mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer Kita und seiner Teilnahme an den Mahlzeiten. der Abwesenheit soll angegeben werden. § 11 (8) Die Eltern informieren die Kita über alle wesentlichen Verände- Abmeldung rungen, die die Personensorge oder die Gesundheit des Kindes betreffen. (1) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes. Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Kalender- (9) Die Eltern haben die Bestimmungen dieser Satzung sowie der monates möglich. Sie ist bis zum 15. eines Monats mit Wirkung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung für den folgenden Monat bei der Leitung der Kita schriftlich der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden und die Inan- (Formblatt) vorzulegen; geht sie erst nach dem 15. eines spruchnahme der Verpflegungsangebote einzuhalten und insbe- Monats dort ein, wird sie erst zum Ablauf des übernächsten sondere die Elternbeiträge und die Verpflegungsauslagen regel- Monats wirksam. mäßig und fristgerecht zu entrichten. (2) Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, gelten nach §7 dem letzten möglichen Betreuungstag in der Kita als abgemel- Pflichten der Leitung/des Trägers der Kindertagesstätten det, es sei denn, sie werden bereits vorher fristgerecht zum Ende eines Monats abgemeldet. (1) Die Leitung der Kita oder eine von ihr beauftragte Person übt das Hausrecht in der Kita aus. (3) Eltern, die ihre Kinder öfter oder ununterbrochen länger als einen Monat ohne Begründung der Kita fernhalten, müssen (2) Die Leitung der Kita oder eine von ihr beauftragte Person führt damit rechnen, dass das Anrecht auf den bisherigen Kita-Platz das Aufnahmegespräch mit den Eltern und nimmt die Beleh- entfällt. rung nach § 34 Abs. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämp- fung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) vor. Sie § 12 verlangt von den Eltern von Kindern ab Vollendung des ersten Ausschluss eines Kindes vom Besuch der Kindertagesstätte Lebensjahres die Vorlage eines Nachweises nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG. Treten die im IfSG genannten Krankheiten oder ein hier- (1) Ein Kind kann vom Besuch der Kita insbesondere dann zeitwei- auf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, un- se oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn verzüglich die im Gesetz vorgeschriebenen Meldungen und Vorkehrungen zu treffen. 1. die in der Satzung geregelten Mitwirkungspflichten der El- tern trotz schriftlicher Ermahnung wiederholt missachtet (3) Der Träger der Kita ist verpflichtet, dem Thüringer Ministerium wurden, für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unverzüglich Ereig- nisse und Entwicklungen anzuzeigen, die geeignet sind, das 2. die Eltern einer kontinuierlichen partnerschaftlichen Zusam- Wohl der Kinder in den Einrichtungen zu beeinträchtigen, menarbeit mit dem Personal der Einrichtung bei der Bildung, sogenannte besonderen Vorkommnisse (§ 47 SGB VIII Melde- Erziehung und Betreuung des Kindes zuwiderhandeln, pflicht). 3. der Elternbeitrag trotz Mahnung bei einem Rückstand, der (4) Werden in der Kita gewichtige Anhaltspunkte für die Gefähr- mindestens zwei Monatsgebühren und/oder Verpflegungs- dung des Kindeswohls bekannt, sichern die Leitung der jeweili- auslagen entspricht, nicht entrichtet worden ist, gen Kita und der Träger das Verfahren nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ab. Sie werden 4. die Öffnungszeiten der Kita bei Abholung des Kindes mehrfach das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit den insofern unentschuldigt innerhalb eines Monats missachtet wurden, erfahrenen Fachkräften abschätzen, dabei die Eltern einbe- ziehen und je nach Ergebnis der Abschätzung des Gefährdungs- 5. es sich trotz Ausschöpfung der pädagogischen risikos das Jugendamt des Landkreises Schmalkalden-Meinin- Möglichkeiten der Kita nicht in der Gemeinschaft integrieren gen informieren. lässt oder andere Kinder gefährdet.
8. Ausgabe 08/2020 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden | 5 (2) Vor dem dauerhaften Ausschluss ist zu prüfen, ob ein zeitlich Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung befristeter Ausschluss ausreichend ist, um die entsprechenden der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden Mitwirkungs- oder Handlungspflichten zu erreichen. Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer (3) Der beabsichtigte zeitliche oder dauerhafte Ausschluss des Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung Kindes ist den Eltern in der Regel mit einer Frist von mindestens vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 zwei Wochen bekanntzugeben. Vorab sind sie anzuhören. Der des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433), der §§ 2,10 Ausschluss erfolgt schriftlich und gilt, sofern er dauerhaft ist, als und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Abmeldung. der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. (4) Im Falle eines Betreuungsverbotes nach § 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und oder im Falle des § 6 Abs. 6 besteht das Betreuungsverhältnis Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung weiter, solange dieses nach den Regelungen dieser Satzung vom 11. September 2012 (BGVl. I S. -2022) zuletzt geändert durch nicht wirksam gekündigt wurde. Die Elternbeiträge sind weiter- Art. 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), der §§ hin zu entrichten. 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erzie- hung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kinder- § 13 tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsge- Gespeicherte Daten setz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergarten- gesetz – ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt (1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kita, die geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383), des § 10 Erhebung der Elternbeiträge sowie für die gesetzlich vorgesehe- der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt ne Entwicklungsdokumentation werden die für die Aufgaben Schmalkalden vom 02.11.2016 sowie des Eingliederungsvertrages nach dem ThürKigaG, dieser Satzung sowie der Gebührensat- zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Springstille zung zu dieser Satzung erforderlichen personenbezogenen vom 27.02.2017 und dem Ersten Vertrag zur Änderung des Einglie- Daten des Kindes, der Eltern sowie weiterer Kinder der Familie derungsvertrages zwischen der Stadt Schmalkalden und der verarbeitet. Gemeinde Springstille vom 20.04.2018 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden in der Sitzung am 13.07.2020 die folgende Gebühren- Dies sind satzung beschlossen: a) allgemeine Daten: Namen der Eltern, des Kindes, anderer Geschwisterkinder, Geburtsdaten der Kinder, gewöhnlicher §1 Aufenthalt/ Wohnanschrift der Eltern und des Kindes, Kontakt- Geltungsbereich daten (z. B. Telefonnummern, E-Mail-Adressen), Aufnahme- wunsch bzw. -datum, gewählter Betreuungsumfang sowie zur Die von der Stadt Schmalkalden zu unterhaltenden Kindertages- kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten (z. B. Verbin- stätten (Kita) „Kinderland Grenzweg“, „Hedwigswiese“, „Aue dungen zu Geldinstituten) Knirpse“, „Waldkinder Breitenbach“, „Asbacher Weidenkätzchen“, „Brunnenstörche“ und „Stiller Zwerge“ werden als öffentliche Ein- b) Benutzungsgebühren: Berechnungsgrundlagen für die Benut- richtungen geführt. Diese Satzung gilt für alle Kitas in der Stadt zungsgebühr/den Elternbeitrag (z. B. Kindergeldnachweis) Schmalkalden und ihrer Ortsteile in kommunaler Trägerschaft. (2) Die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten §2 werden auch für notwendige Benachrichtigungen des Gesund- Gebührenerhebung heitsamtes nach den Regelungen des IfSG verwendet. Die Stadt Schmalkalden erhebt für die Benutzung der Kita Benut- (3) Die erhobenen gespeicherten Daten für die Benutzung der Kita zungsgebühren und für die Verpflegung von Kindern in der Kita werden von der Stadt Schmalkalden nach Wegfall des Zweckes Verpflegungsauslagen nach Maßgabe dieser Satzung. Die Benut- der Erhebung gelöscht. zungsgebühren werden nachfolgend als Elternbeitrag bezeichnet. (4) Es wird darauf hingewiesen, dass die für eine Kita angemelde- §3 ten Kinder bei der Platzvergabe mit den Anmeldungen von Kin- Elternbeitragsschuldner dern bei freien Trägern abgeglichen werden. (1) Schuldner des Elternbeitrages und der Verpflegungsauslagen (5) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffe- sind die Eltern der Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder. nen Eltern gem. § 20 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. (ThürDSG) über die Aufnahme der in § 13 Abs. 1 genannten Da- ten in automatisierte Dateien unterrichtet. (2) Eltern im Sinne dieser Satzung sind die jeweiligen Personensor- geberechtigten oder Personen, denen die Erziehung durch § 14 Rechtsvorschrift oder Vertrag ganz oder teilweise übertragen Inkrafttreten wurde. (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt §4 der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. Entstehen und Ende der Elternbeitragsschuld (2) Gleichzeitig wird hiermit die Satzung vom 02.11.2016 aufgeho- (1) Die Elternbeitragsschuld für die Benutzung der Kita entsteht mit ben und ersetzt. der Aufnahme des Kindes in der Kita und endet mit dem Wirk- samwerden der Abmeldung, dem Ausschluss des Kindes oder dem Beginn der Elternbeitragsfreiheit gemäß § 30 ThürKigaG. Schmalkalden, den 03.08.2020 (2) Die Gebührenschuld für die Inanspruchnahme von Verpfle- Thomas Kaminski gungsangeboten beginnt mit der Anmeldung zur Verpflegung Bürgermeister und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung von der Verpflegung oder dem Wirksamwerden der Abmeldung vom Besuch der Kita sowie im Falle des Ausschlusses des Kindes. §5 Fälligkeit und Zahlung des Elternbeitrages DAS NÄCHSTE AMTSBLATT ERSCHEINT (1) Der Elternbeitrag ist, mit Ausnahme des § 8, als Monatsbetrag AM 19. SEPTEMBER 2020 zu entrichten. (2) Der Elternbeitrag ist auch zu entrichten, wenn die Kita tagewei-
6 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 8. Ausgabe 08/2020 se (z. B. Jahreswechsel, Brückentage, Fortbildung des pädagogi- Staffelung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr schen Personals und/oder sonstigen Gründen) oder wochen- bis zum vollendeten 3. Lebensjahr weise während der Ferienzeit geschlossen bleibt. In diesen Fäl- len wird je nach erforderlichem Bedarf und schriftlichen Nach- Betreuungszeit 1. Kind der Familie 2. und jedes weitere weis der Eltern über die Notwendigkeit durch die Stadt eine Be- Kind der Familie treuungsalternative angeboten. über 6 Stunden (3) Der Elternbeitrag ist am 20. Werktag eines jeden Monats für den = ganztags 180 € 160 € laufenden Monat fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die Ø 9 h/Tag Zahlung soll in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. bis 6 Stunden = halbtags 160 € 140 € (4) Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkran- kung/Kuraufenthalt die Kita über einen Zeitraum von mehr als (3) Bei Aufnahme des Kindes in der Kita ist von den Eltern die Be- einem Monat nicht besuchen kann, wird der Elternbeitrag für treuungsart/Betreuungszeit des Kindes in der Kita festzulegen. diesen Zeitraum auf schriftlichen Antrag der Eltern erstattet. Bei einer Abwesenheit für einen kürzeren Zeitraum bleibt die Höhe (4) Änderungen der Betreuungsart/Betreuungszeit sind durch die des Elternbeitrages unberührt. Eltern bis zum 15. des Vormonats mit Wirkung für den Folge- monat in der Kita schriftlich (formlos) anzuzeigen. §6 (5) Der niedrigere Elternbeitrag für die nächsthöhere Altersklasse Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühren wird ab dem Monat erhoben, der auf den Monat folgt, in dem das Kind das neue Lebensjahr erreicht hat. (1) Erhält das Kind in der Kita eine Verpflegung, so werden zusätz- lich zum Elternbeitrag von der Stadt Verpflegungsauslagen in (6) Wird ein Kind bis zur Schließzeit des Kindergartens nicht abge- der jeweiligen Höhe der Preise des Speiseanbieters erhoben. Ge- holt, werden pro angefangene halbe Stunde 12,00 Euro zusätz- tränke sind in den jeweiligen Verpflegungsangeboten und Ver- lich zum Elternbeitrag erhoben. pflegungsauslagen enthalten. (2) Auslagen werden nur für die tatsächliche Inanspruchnahme der §8 Verpflegungsleistungen (Frühstück, Mittag, Vesper) erhoben. Ist Elternbeitragsfreiheit die Kita geschlossen, werden für diese Tage keine Verpflegungs- auslagen berechnet. Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der letzten vierundzwanzig Monate (3) Für Tage, an denen das Kind wegen Krankheit und/oder Kur, vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle Urlaub oder aus sonstigem Grund fehlt, werden keine Verpfle- nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) gungsauslagen erhoben. Das Fernbleiben des Kindes aus diesen kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufent- Gründen hat durch rechtzeitiges Abmelden der Eltern in der Ki- halt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulge- ta zu erfolgen. setzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. So- (4) Die Hausordnung der jeweiligen Kita legt hierfür die zeitliche fern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit und personelle Zuständigkeit fest und schlüsselt die Verpfle- beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag gungskosten auf, so dass die Eltern des Kindes von dieser nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfreiheit er- Kenntnis nehmen können. hoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl Tage im jeweiligen Monat vom (5) Die Verpflegungsauslagen sind jeweils am 20. Werktag des Fol- 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Eltern- gemonats fällig und an die Stadtkasse zu entrichten. Die Zah- beitragsfreiheit multipliziert. lung soll in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. §9 Festlegung der Elternbeiträge und Auskunftspflichten §7 Höhe des Elternbeitrages (1) Die Stadtverwaltung erlässt bei Aufnahme des Kindes in der Ki- ta einen Bescheid, aus dem die Höhe der Gebühren nach Maßga- (1) Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der Anzahl der be dieser Satzung hervorgeht. Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, nach der gewählten Betreuungszeit sowie dem Alter des Kindes. (2) Die Anzahl der Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Perso- Kindergeld besteht, ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gem. § 20 SGB XII leben (z. B. Bescheid der Familienkasse, Arbeitgeber oder Kontoaus- und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familie gelten zug) bis zum 15. des Monats vor Aufnahme des Kindes in der auch Pflegefamilien. Kita zu belegen. Wird der Nachweis nicht innerhalb dieser Frist erbracht, werden die Elternbeiträge in Höhe des für das 1. Kind (2) Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der nachfolgenden der Familie maßgeblichen Betrages festgesetzt. Tabelle: (3) Welches Kind bei einem Berechtigten das erste, das zweite und jedes weitere Kind der Familie ist, richtet sich nach der Reihen- Staffelung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis folge der Geburten, d. h. das älteste Kind ist stets das erste Kind zum Schuleintritt bzw. Beginn der Elternbeitragsfreiheit unter der Voraussetzung, dass es im selben Haushalt der Familie lebt. Betreuungszeit 1. Kind der Familie 2. und jedes weitere (4) Änderungen in der Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kind der Familie Kindergeld besteht, sind bei der Stadtverwaltung Schmalkalden unter Vorlage der notwendigen Unterlagen unverzüglich anzu- über 6 Stunden zeigen. Der Elternbeitrag wird beginnend mit dem Kalendermo- = ganztags 160 € 140 € nat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Ø 9 h/Tag Änderung angezeigt wurde. Erfolgt die Änderungsmeldung nicht bzw. nicht rechtzeitig, kann bei Bekanntwerden der für die bis 6 Stunden Höhe des Elternbeitrages maßgeblichen Umstände rückwirkend = halbtags 140 € 120 € bis zum Folgemonat der eingetretenen Änderung der dann maß- gebliche Elternbeitrag erhoben werden.
8. Ausgabe 08/2020 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden | 7 § 10 vom 31.08.2020 bis 01.09.2020 in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr Nichtzahlung der Gebühren und Auslagen in den Räumen des Rückständige Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungsver- ÖbVI Heiko Eckardt, Dipl.-Ing. (FH), Werrastraße 11, fahren eingezogen. 98617 Meiningen, Tel.: (0 36 93) 47 86 33 eingesehen werden. § 11 Übernahme des Elternbeitrages Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt (1) Der Elternbeitrag kann nach § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als aner- ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen kannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungs- Jugendhilfe (FD Jugend) übernommen werden, wenn die frist kein Widerspruch eingelegt wurde. Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Rechtsbehelfsbelehrung (2) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII entsprechend. Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Heiko (3) Der Bescheid des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Eckardt, Dipl.-Ing. (FH), Werrastraße 11, in 98617 Meiningen schrift- (FD Jugend) über die Übernahme des Elternbeitrages ist unver- lich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. züglich in der Kita oder der Stadtverwaltung Schmalkalden vor- zulegen. Meiningen, den 03.08.2020 (4) Solange der Kita oder der Stadt kein Bescheid nach Absatz 3 vor- liegt, sind die Eltern weiterhin nach § 6 5 dieser Satzung zah- lungspflichtig. § 12 AMTLICHE MITTEILuNgEN Gastkinder Stellenausschreibung – Bewerbungsfrist verlängert! Gastkinder sind in der Regel Kinder aus einem anderen Bundesland und/oder Thüringen, die eine Kindertagesstätte in Schmalkalden Die Stadt Schmalkalden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ohne Anmeldung entsprechend § 5 der Satzung über die Benutzung einen der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden für eine bestimmte Zeit besuchen. Die Benutzungsgebühr für Gastkinder beträgt 10,– Sachbearbeiter Gebäudemanagement (m/w/d). €/ Tag. Für diese Art der Aufnahme und Betreuung ist zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern eine schriftliche Vereinbarung Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer zu schließen. wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte: § 13 • Vermietung und Verpachtung kommunaler Immobilien, ein- Inkrafttreten schließlich der Erstellung von entsprechenden Verträgen (1) Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt • Anmietung von Immobilien, einschließlich der Erstellung von der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.09.2020 in Kraft. entsprechenden Verträgen (2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Gebüh- • Vergabe kommunaler Immobilien an Privatpersonen und Vereine ren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmalkalden vom 07.02.2020 sowie die Satzung über die Erhe- • Verwaltung von kommunalen Immobilien, insbesondere Orga- bung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrich- nisation von Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung, Instand- tung und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten haltung und Instandsetzung von Wohnungen und Gebäuden der Gemeinde Springstille vom 09.05.2012 außer Kraft. • Übernahme bzw. Übergabe von angekauften bzw. verkauften Schmalkalden, den 03.08.2020 Immobilien Thomas Kaminski • Dokumentation und Analyse der Verbrauchsdaten Bürgermeister • Betriebskostenabrechnung • Überwachung der Miet- und Pachteinnahmen • Pflege und Fortschreibung gebäudebezogener Daten im automa- Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergeb- tisierten Verfahren (ARCHIKART) nisses der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen • Erstellung von Sitzungsvorlagen für gemeindliche Gremien In der Gemeinde Schmalkalden • Haushaltsplanung und Haushaltssachbearbeitung Gemarkung Aue Flur 7 Flurstück 41 Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Änderungen des Aufga- wurde eine bengebietes bleiben vorbehalten. Grenzfeststellung Wir erwarten: Grenzwiederherstellung • eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachange- Abmarkung stellten (m/w/d) oder eine erfolgreich abgeschlossene kauf- männische Berufsausbildung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes- sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. • Kenntnisse im Aufgabenbereich mit den dazu maßgebenden Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Rechtsgrundlagen; von Vorteil ist eine mehrjährige Berufserfah- durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren rung Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Be- • selbstständige, strukturierte, ergebnisorientierte und zuverlässi- teiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten ge Arbeitsweise
8 x Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 8. Ausgabe 08/2020 • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs- geschick Nichtamtlicher Teil • gute EDV-Kenntnisse in gängigen Office-Anwendungen • Interesse an dem Aufbau und der Weiterentwicklung des Ge- Jugendweihe 2.0 bäudemanagements So manche Träne dürfte geflossen sein, als im Frühling dieses Jahres Wir bieten: die Jugendweihen und Konfirmationen abgesagt wurden. Viele • vielseitig interessante Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team Vorbereitungen waren bereits getroffen, Kleider und Hemden gekauft, aber Covid-19 legte das gesellschaftliche Leben lahm. • finanzielle Sicherheit durch tarifgerechte Bezahlung nach Ent- geltgruppe 7 der Entgeltordnung in Anlage 1 zum Tarifvertrag „Wir möchten den jungen Leuten diesen Schritt in das Erwachse- für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kom- nenleben unbedingt ermöglichen“, so äußerte sich Bürgermeister munalen Arbeitgeberverbände (TVöD- VKA) Kaminski und diese Empfehlung gab ihm auch der Kulturaus- schuss. „Unsere Schmalkalder Jugendlichen sollen nicht das Gefühl • Vollzeitbeschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten haben, bei der Jugendweihe 2020 „sitzengeblieben“ zu sein. Unser Ziel ist eine Jugendweihe 2.0 noch in diesem Jahr“ – so Thomas • zusätzliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst Kaminski. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Auch das Jugendparlament hatte sich schon Gedanken gemacht, Befähigung bevorzugt berücksichtigt. wie es helfen könnte. Folgende Idee ist entstanden: Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnis- kopien, Beurteilungen, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie Am 10. Oktober 2020 sind die Jugendlichen von Schmalkalden der bitte bis zum 03.09.2020 an die: Jahrgänge 2005/2006, vorbehaltlich der aktuellen Lage, zu einer Stadtverwaltung Schmalkalden SG Personalwesen festlichen Feierstunde in das Bürgerhaus „Werraaue“ in Wernshau- Kennwort: „Stellenausschreibung Gebäudemanagement“ Alt- sen recht herzlich eingeladen. markt 1, 98574 Schmalkalden Wer Interesse hat und diese Möglichkeit nutzen möchte, mel- Die Zusendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist aus da- det dies bitte bis 28.08.2020 an eine der folgenden E-Mail- tenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht. Adressen: j.lenk@schmalkalden.de Kaminski, Bürgermeister m.Bogen-Wendt@schmalkalden.de k.Herrmann-Girnth@schmalkalden.de Name der/des Jugendliche/n: Geburtsdatum: Stadtchronist gesucht (m/w/d) Anschrift: E-Mail-Adresse: Schmalkalden ist ihre Heimatstadt, sie kennen die Geschichte, Bildungseinrichtung: verfolgen das Geschehen und die Entwicklung seit Jahren. Sie sind Anzahl der begleitenden Personen (max. 4): aber auch daran interessiert, was heute passiert und was die Zukunft noch bringt. Sie können sich in Wort und Schrift gut aus- Für das Rahmenprogramm ist ein Unkostenbeitrag in Höhe drücken, ihnen macht das Fotografieren Spaß. von 50 € zu zahlen. Die Stadt Schmalkalden sucht einen Stadtchronisten (m/w/d). Die digitale Stadtchronik umfasst als Inhalt bedeutsame Ereignisse mit Bezug auf die Stadt Schmalkalden und bewegt sich innerhalb der Themenbereiche Bevölkerung, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verkehr, Soziales, Schule und Weiterbildung, Sport, Kultur, Brauch- 2 Neue im Rathaus tum, Religion, Flora und Fauna sowie Wetter. Bürgermeister Thomas Kaminski begrüßte am 03.08.2020 zwei neue Mitarbeiter im Rathaus. Wenn sie sich dafür interessieren, an zukünftigen Geschehnissen teilzuhaben, um diese für die Stadt Schmalkalden und nachfolgende Martin Liebaug wird die hausmeisterlichen Tätig- Generationen festzuhalten, melden sie sich bitte in der Stadtverwal- keiten im Rathaus übernehmen, nachdem Olaf tung bei Frau König unter der Telefonnummer 03683 / 667 150 Kott nach über 30 Jahren in den wohlverdienten oder r.koenig@schmalkalden.de. Ruhestand gegangen ist. Herr Liebaug ist 44 Jahre alt, wohnt in Schmalkal- Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die als Ge- den und ist gelernter Gas- und Wasserinstallateur. genleistung ein jährliches Honorar von bis zu 6.000 € zzgl. Ma- terialkosten beinhaltet. Trauen und melden Sie sich! Paul Körner ist erst 16 Jahre alt, hat an der Regel- schule in Schmalkalden seinen Realschulab- schluss gemacht und wird jetzt im Impressum: Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Rathaus den Beruf des Verwaltungsfachangestell- ten erlernen. Er kommt ebenfalls aus Schmalkal- Herausgeber: den. Stadt Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden Gesamtherstellung: Bauer & Malsch GmbH, Kasseler Straße 52a, 98574 Schmalkalden, Tel. 03683 4666-111, Fax 03683 4666-222 Mit im Bild ist Juliane Fröb, die interimsmäßig die Aufgaben der Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden Personalleitung von Christiane Kössel übernommen hat, die eben- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bauer & Malsch GmbH falls in den wohlverdienten Ansprechpartner: Frau Cornelia Rosa, Tel. 03683 4666-190 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste für Anzei- Ruhestand verabschiedet genveröffentlichungen. wurde. Erscheinungsweise: 4-wöchig; wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der Stadt Schmalkalden verteilt. Einzelne Exemplare sind ggf. in der Stadtverwaltung Schmalkalden kostenlos erhältlich. Beide wünschen den Neuen Datenschutz: Die Stadt Schmalkalden ist für den Inhalt von Zuarbeiten nicht verantwortlich. Dies ist eine schöne Zeit im Schmal- immer der Urheber des Artikels. kalder Rathaus.
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12 x Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 8. Ausgabe 08/2020 www.heimat-shoppen.de © Wo lfg an Beg nk er t 12.09.2020 SCHMALKALDEN Kauf da ein, wo du lebst. In Kooperation mit Einkaufen bis 16 Uhr mit vielen Aktionen und Angeboten • Das Modehaus Eckmann, die Boutique Frauensache und der Weltladen präsentieren ab 14.00 Uhr eine Modenschau mit Die bundesweite Aktion Heimatshoppen wirbt für die Wertschätzung des Schmalkaldern für Schmalkalder auf dem Laufsteg am Alt- lokalen Handels. Heimatshoppen wird durch die IHK Südthüringen in markt. Kooperation mit den Akteuren vor Ort organisiert. In diesem Jahr beteiligen • Der Grüne Markt steht vormittags auf der Salzbrücke. sich acht Städte des Kammerbezirks. • Am Kirchhof ist von 10.00 – bis 13.00 Uhr die Stadt- und Schmalkalden ist zum dritten Mal bei der Kampagne Heimatshop- Kreisbibliothek in Aktion mit Kreativangeboten und einem pen dabei. 33 Geschäfte der Innenstadt machen mit, bieten eine Bücherflohmarkt. längere Öffnungszeit sowie besondere Angebote. • Die Gastronomen der Innenstadt laden zum Genießen in ihre Restaurants, Cafés und Gastgärten ein. Dabei sind: A&M Parfümerie | Blumengalerie am Pulverturm | Boutique …außerdem erwartet Sie Schöner | Chick Schuh | Culinaria | dm-drogerie markt | Frau- ensache | Hörgeräte Möckel | HELLWEG Die Profi Baumärkte | Intersport Schmalkalden | Jolie – Mode für Kinder | Küchen- Der Schmalkalder studio Reißig | Lesezeichen.Buchhandlung | Lesezeichen.Kunst | Liebaugs Kinderstube | MEDIMAX Schmalkalden | Mode am Weinmarkt Markt | Modehaus Eckmann | Müller Drogeriemarkt | Optik vom 11. bis 13. September auf dem Altmarkt in Schmalkalden – Gutheil | Optik Schulze | Pia’s Ledereck | Royal Moden | Edle Tropfen aus drei Weinregionen Schuh Knopf | Sisters Fashion Woman & Kids | Smalcalda Han- Für Freunde des guten Geschmacks bieten Winzer edle Tropfen aus dels GmbH | Telesystems Thorwarth |Tourist-Information den Weinregionen Franken, der Pfalz und Saale-Unstrut. Rund um Schmalkalden | Trauminsel | Viba Nougat-Welt | Weltladen | den Wein gibt es Herzhaftes wie Flammkuchen, Gegrilltes vom Rost Wernshäuser Ölmühle | Zeitgeist oder Piandinis. Wer es süß mag, kann sich über Baumstriezel und Kuchen freuen. Und am Coffeebike gibt es Kaffeespezialitäten vom Programm: Feinsten. • Ab 10.00 Uhr spielt die „Sunshine-Brass-Band“ an verschie- Der Weinmarkt öffnet seine Stände: denen Plätzen der Innenstadt. Freitag 12.00 | 20.00 Uhr Samstag 11.00 | 20.00 Uhr • 10.00 bis 16.00 Uhr – Schmalkalder OldtimerParade Sonntag 11.30 | 18.00 Uhr Rundfahrten und Fachsimpeln mit den Besitzern der mobilen Mehr Informationen erhalten Sie unter www.weinfest-schmalkalden.de Schätze, Auer Gasse • Um 11.00 Uhr startet die Sonderführung „Kaufleute ge- … und für Geschichts- und Kunstinteressierte stern & heute“ vor der Tourist-Information, Auer Gasse 6-8. gibt es Führungen und Vorträge zur Schmalkalder Denkmalwo- (Tel. Voranmeldung 03683-6097580) che (Programm folgt in der Tagespresse). #Warntag2020 kommt! Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstim- der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland mung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommu- Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sen- nen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundes- dungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbeta- amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem feln erscheinen. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet. zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite zum Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. bundesweiten Warntag: https://warnung-der-bevoelkerung.de/ Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommuni- kationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können.
8. Ausgabe 08/2020 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden x 13 Gedenktage und chronISTISCHE Nachrichten 25. August 1970 50 Jahre Ein ungewöhnlich AUGUST 2020 schwieriger Transport einer Lokomotive durch die historische Altstadt 1. August 1945 75 Jahre wurde erfolgreich ge- Auf dem Schützenplatz ist seit Mitte Juli ein politisches Häft- meistert. Zwei leis- lingslager errichtet worden, in welchem 153 Personen aus dem tungsfähige Tatra-Zug- Kreis Schmalkalden – ehemalige Nationalsozialisten und auch maschinen transportier- Unschuldige, die verdächtigt oder denunziert wurden, interniert ten eine rund 100 sind. Tonnen schwere 44er- Güterzuglok, auf einem 3. August 1870 150 Jahre Straßenroller, vom In der Schlacht bei Saarbrücken fiel der erste Schmalkalder, Rein- Bahnhof zur Baustelle hold Katzung. Am 4. August fielen 4 Soldaten aus dem Kreis in des Werkzeugkombina- der Schlacht bei Weißenfeld, darunter Wilhelm Hopf. tes, wo sie für Heiz- zwecke eingesetzt wer- 7. Bis 9. August 1970 50 Jahre den soll. (CdKS, S. 6) Die Gemeinde Seligenthal beging das Jubiläum „650 Jahre Seli- genthal“ mit drei Festtagen. Foto: Nachlass Horst Dürschner 8. August 1945 75 Jahre Die Russische Militärregierung verlangt innerhalb von 2 Tagen eine Aufstellung über Parteizugehörigkeit der Bürgermeister, der 26. August 1870 150 Jahre Polizeibeamten sowie der Abteilungsleiter der Kreisverwaltun- Carl Wilhelm, königlicher Musikdirektor, wurde zum Ehrenbür- gen und der Stadt. Ebenso wird eine Liste über alle Schulen mit ger der Stadt Schmalkalden ernannt (StSm, C 1/3 Nr. 9) Anzahl der Schulkinder und die Entfernung aller Schilder mit englischer Schrift gefordert (Zug.nr. 10 269) 27. August 1870 150 Jahre Carl Wilhelm erhält von der Königin Augusta eine Ehrenmedail- le; abends wurde dem Komponisten auf dem Lutherplatz ein Ständchen gebracht. (GK, S. 76) 29./30.8. 1945 70 Jahre Alle Druckereibesitzer des Kreises müssen sich persönlich auf der „sowjetrussischen“ Militär-Kommandantur melden (10 269, Bl. 16) Erstellt von Anika Mensel und Ute Simon, Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden. Quellenverzeichnis kann im Stadt- und Kreisarchiv eingesehen werden. Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden, Schlossküchenweg 15 , 98 574 Schmalkalden. Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 13.00 – 16.00 Uhr Sammlung Alfred und Gerhard Oehring – Russische Soldaten und Donnerstag 9.00 – 12.00 13.00 – 18.00 Uhr Offiziere feiern das Kriegsende, vermutlich am 3.9. 1945 in Schmal- sowie nach Vereinbarung kalden. Tel. 03683 / 60 40 39 www.stadtarchiv-schmalkalden.de 11. August 1870 150 Jahre stadtarchiv@schmalkalden.de Pfarrer Brauer in Fambach eingeführt, gestorben dort am 26. De- zember 1897, 60 Jahre alt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 11. August 1870 150 Jahre In der Schlacht bei Wörth wurden 21 Krieger aus dem Kreis Schmalkalden verwundet, 2 davon aus der Stadt (Werner und Schüler). 11. August 1595 425 Jahre Dr. med. Ordolph Marold, berühmter Physikus und hennebergi- scher Leibarzt, Gründer der ersten Apotheke in Schmalkalden (im späteren Gasthof zum Adler, Altmarkt 2) gestorben. (GK, S. 70) 12. August 1620 400 Jahre Dr. Heinrich Petraeus aus Brotterode als Professor der Medizin in Marburg gestorben. (Er war Verfasser von 10 medizinischen Büchern.) (GK, S. 70) 16. August 1320 700 Jahre Erstmalige Erwähnung des Ortes „Seligenthal“. (Kahl, Wolfgang: Thüringer Städte und Dörfer, S. 621) 21. August 1570 450 Jahre Die Familien von Stein in Barchfeld und Liebenstein erhalten die in Folge der Grumbachischen Händel konfiszierten Lehngüter von Sachsen wieder zuerkannt. (GK, S. 74) Freihäuser Pfaffengasse © Achim Böttner
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