Untergliederungsanalyse UG 40-Wirtschaft - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 40-Wirtschaft 5. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6 3.1 Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 6 3.2 Auswirkungen der COVID-19-Krise ......................................................................... 8 3.3 Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) .........................................12 4 Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................13 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................14 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................18 4.4 Förderungen...........................................................................................................19 4.5 Rücklagen ..............................................................................................................20 5 Personal ........................................................................................................................21 6 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................22 7 Wirkungsorientierung ....................................................................................................23 7.1 Überblick ................................................................................................................23 7.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................24 2 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 40 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 469,5 1.770,8 2.716,6 2.008,1 2.344,9 968,4 705,8 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,6% 1,8% 2,6% 2,0% 2,5% 1,0% 0,7% jährliche Veränderung +0,8% +277,2% +53,4% -26,1% +17,6% -58,7% -27,1% Einzahlungen 50,2 62,8 44,8 40,3 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamteinzahlungen 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% - - - jährliche Veränderung -10,9% +25,0% -28,7% -10,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -419,2 -1.708,0 -2.671,8 -1.967,8 - - - Ergebnishaushalt UG 40 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 502,4 1.615,9 2.763,7 2.026,3 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,6% 1,6% 2,6% 2,1% - - - jährliche Veränderung -0,3% +221,7% +71,0% -26,7% - - - Erträge 65,6 66,6 49,1 39,6 - - - Anteil an Gesamterträgen 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% - - - jährliche Veränderung +5,5% +1,6% -26,4% -19,2% - - - Nettoergebnis -436,8 -1.549,3 -2.714,7 -1.986,7 - - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 40-Wirtschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,0 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Reduktion um 26,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 3 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Die budgetierten Auszahlungen 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (insbesondere Härtefallfonds 700 Mio. EUR) zurückzuführen. Die veranschlagten Auszahlungen ohne Krisenbewältigung sinken im BVA-E 2022, was zunächst vor allem den Wegfall des ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die übrigen Auszahlungen steigen, insbesondere die Investitionsprämie (31,5 Mio. EUR), Life Science – Penicillinproduktion in Österreich (28,8 Mio. EUR) und die Digitalisierung (19,2 Mio. EUR). Die Auszahlungsobergrenzen steigen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022- 2025 (BFRG-E 2022-2025) im Jahr 2023 aufgrund der Auszahlungen für die Investitionsprämie (2023: 2 Mrd. EUR). Im weiteren Verlauf sinken sie, was auf die geringer geplante Investitionsprämie zurückzuführen ist (2024: 650 Mio. EUR; 2025: 383 Mio. EUR). Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 40-Wirtschaft 2.039 Planstellen vorgesehen, was eine Erhöhung um 5 Planstellen bedeutet. Dies betrifft zu erbringende Einsparungen, gegenläufig aber eine Steigerung der Planstellen um 5 für die Zentralleitung des BMDW und um 6 für die Bundeswettbewerbsbehörde. Die Planstellen bleiben gegenüber dem BVA 2021 und auch über die gesamte Laufzeit des Finanzrahmens bis 2025 auf gleichem Niveau. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt übersichtlich und die Erklärungen zu den Indikatoren informativ. Die Wirkungsziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden können. Durch die makroökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Krise werden viele für den Wirtschaftsbereich gesetzte Wirkungsziele und Kennzahlen deutlich beeinflusst. Bei den Indikatoren wurden in der UG 40-Wirtschaft einige Zielwerte an die neue Situation angepasst. 4 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für die Investitionsprämie, für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID-19- Krisenbewältigungsfonds finanziert werden: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die UG 40-Wirtschaft ist seit dem Jahr 2020 zunächst von den Budgetmitteln aus dem Krisen- bewältigungsfonds, dann auch von der Investitionsprämie und dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) geprägt. Die budgetierten Auszahlungen im BVA-E 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR (26,1 %). Dies ist insbesondere auf wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (insbesondere Härtefallfonds 700 Mio. EUR) zurückzu- führen. Die budgetierten Auszahlungen ohne Krisenbewältigung 2022 sinken, was zunächst vor allem den Wegfall des ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die übrigen Auszahlungen steigen insbesondere aufgrund der Investitionsprämie (31,5 Mio. EUR), Life Science – Penicillinproduktion (28,8 Mio. EUR) und der Digitalisierung (19,2 Mio. EUR). In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich, dass die Auszahlungen des BMDW zum größten Teil aus Transfers (rd. 80 %) und aus betrieblichen Sachaufwand (11 %) bzw. Auszahlungen aus Personalaufwand (rd. 7 %) bestehen. Dieses Verhältnis ist für das Jahr 2022 bzw. 2023 beispielgebend, für die Jahre 2024 und 2025 ändert sich dieses insbesondere aufgrund der veränderten Veranschlagung der Investitionsprämie (für Details siehe dazu auch Pkt. 4.3). 5 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten 3.1 Überblick über den Finanzrahmen Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Investitionsprämie für Unternehmen zur COVID-19-Krisenbewältigung. Unterstützung von Unternehmensinvestitionen und -gründungen; Schaffung der Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 (z. B. KMU.DIGITAL); Erleichterung von Betriebs- übergaben zur Fortbestandssicherung von (Familien-)Betrieben; Erarbeitung der Standortstrategie 2040 zum Setzen neuer Wachstumsimpulse. Stärkung der Außenwirtschaft sowie außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen (Weiterführung der Internationalisierungsoffensive „go-international“); Weiterentwick- lung der Ziele und Maßnahmen der Außenwirtschaftsstrategie; Teilnahme an Weltausstellungen (EXPO). Austrian Business Agency (ABA): Weiterentwicklung zu einer Standortagentur mit Schwerpunktsetzung auf Schlüsselmärkte und dynamische Märkte sowie Fachkräfteoffensive durch Ausbau der ABA-Unit „Work in Austria“ zu einem umfassenden Kompetenzzentrum (u. a. One Stop Shop bez. Rot-Weiß-Rot-Karte). Aufbau und Weiterentwicklung einer effektiven Investitionskontrolle. Erarbeitung neuer bzw. Modernisierung bestehender Berufsbilder sowie Schaffung von (gesetzlichen) Rahmenbedingungen für eine höhere Berufsbildung. Bereitstellung der Geodaten- und Messtechnikinfrastruktur sowie Ausbau der automatisierten digitalen Verfahren und Online-Dienste. Erhaltung des kulturhistorischen Baubestandes. Ausbau der Plattform „oesterreich.gv.at“ und der „10 wichtigsten Behördenwege“; Weiterführung von „Once Only“ (Reduktion von Mehrfachmeldungen an Behörden). Weiterer Aufbau digitaler Kompetenzen in Gesellschaft und Wirtschaft, Koordinierung eines digitalen Aktionsplans für Österreich; BRZ GmbH als Kompetenzzentrum für Digitalisierung in der Bundesverwaltung; ressortübergreifende Digitalisierungsprojekte zur IKT-Konsolidierung („Digitalisierungsfonds“). 6 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 unter anderem wegen der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie, Standort- sowie neuer Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 40-Wirtschaft 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 1.666,3 1.504,7 958,4 - BFRG 2022-2025 1.993,2 2.344,9 968,4 705,8 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +326,9 +840,2 +10,0 - und BFRG 2021-2024 in % +19,6% +55,8% +1,0% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +17,6% -58,7% -27,1% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 insbesondere in den Jahren 2022 und 2023. Dazu tragen vor allem die Auszahlungen aus den COVID-19-Hilfen für die Investitionsprämie und dem RRF bei. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Strategiebericht dargestellten budgetären Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025: Tabelle 3: Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025 UG 40 Erfolg BVA BFRG-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 2025 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 1.292,0 700,1 0,4 ARP: Digitalisierungsfonds der Verwaltung 80,0 80,0 Medikamenten-Forschung/Produktion 28,8 Investitionsprämie* 1.491,0 1.315,0 1.653,0 649,8 383,0 ARP: Investitionsprämie RRF 207,5 365,5 ARP: Digitalisierung der KMUs 6,7 5,0 5,0 5,0 Summe Schwerpunkte und Maßnahmen 1.298,6 2.276,1 1.636,6 2.023,5 649,8 383,0 * Der BVA 2021 für die Investitionsprämie wird voraussichtlich um rd. 1 Mrd. EUR unterschritten. Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022. Maßnahmen im Rahmen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Standort- sowie neue Schwerpunktsetzungen und die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility – RRF) erhöhen die Auszahlungen in den Jahren 2022 bis 2025: Für die Investitionsprämie sind im Jahr 2022 insgesamt 1,5 Mrd. EUR geplant, von denen 207,5 Mio. EUR aus der RRF stammen. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens werden 2 Mrd. EUR für 2023 (365,5 Mio. EUR RRF), 650 Mio. EUR für 2024 und 383 Mio. EUR für 2025 geplant. 7 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Für den Digitalisierungsfonds für die Verwaltung werden 2022, wie im Vorjahr, 80 Mio. EUR fortgeschrieben. Diese Mittel werden aus der RRF refinanziert. Im Jahr 2022 werden erstmals Mittel für Life Science iHv 28,8 Mio. EUR dotiert, um die Infrastruktur für die Penicillinproduktion in Österreich zu fördern. Aus der RRF soll die Digitalisierung der KMU gefördert werden. Dafür sind 5 Mio. EUR für 2022 und 2023 vorgesehen. 3.2 Auswirkungen der COVID-19-Krise Die UG 40-Wirtschaft ist durch die Auszahlungen für die Bedeckung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise geprägt, wobei hier insbesondere zwei Programme wesentlich sind: Im BVA 2021 wurden 1,486 Mrd. EUR für die Investitionsprämie zuzüglich Abwicklung (5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Dotierung für 2021 wird laut Auskunft des Ressorts um rd. 1 Mrd. EUR unterschritten, dieser Liquiditätsbedarf wird sich jedoch in die Folgejahre verschieben. Im BVA-E 2022 sind für die Investitionsprämie insgesamt 1,522 Mrd. EUR vorgesehen, davon 207,5 Mio. EUR aus dem ARP. Der Härtefallfonds wurde im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes als Förderprogramm für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie DienstnehmerInnen, Kleinstunternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen eingeführt. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde ein Fördervolumen vom maximal 2,0 Mrd. EUR festgelegt und im Juni 2021 auf 3,0 Mrd. EUR angehoben. Die Antragstellung ist mittlerweile ausgelaufen, weshalb im BVA-E 2022 keine Mittel mehr vorgesehen sind. Nachfolgend werden diese beiden wesentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise im Detail erläutert: Investitionsprämie Die Investitionsprämie ist ein Teil des im Juni 2020 präsentierten Konjunkturstärkungspakets. Die Auszahlungen für die Investitionsprämie waren ursprünglich auf bis zu 2 Mrd. EUR begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden mehrfach Anpassungen vorgenommen. 8 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Aktuell ist das Volumen der Investitionsprämie auf maximal 7,8 Mrd. EUR beschränkt1. Die Abwicklung der Investitionsprämie erfolgt über die aws. 2 Die liquiden Mittel werden der aws auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Der Beantragungszeitraum für das Förderungsprogramm endete mit 28. Februar 2021. Insgesamt wurden bisher rd. 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von 78,15 Mrd. EUR bei der aws eingereicht. Damit war ein Zuschussvolumen in der Größenordnung von 7,8 Mrd. EUR verbunden. Die begleitende Evaluierung der Fördermaßnahme und die Erfahrungen der aws lassen laut Ressort auf einen gesamten effektiven Liquiditätsbedarf von 5 Mrd. EUR schließen. Im Jahr 2020 wurden für die Investitionsprämie 26,1 Mio. EUR in der UG 40-Wirtschaft aufgewendet. Im BVA 2021 waren 1,486 Mrd. EUR für die Investitionsprämie plus Abwicklung (5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Dotierung für 2021 wird laut Auskunft des Ressorts um rd. 1 Mrd. EUR unterschritten. Im BVA-E 2022 sind für die Investitionsprämie insgesamt 1,522 Mrd. EUR (inklusive Abwicklung) vorgesehen, davon 207,5 Mio. EUR aus dem ARP (siehe dazu Pkt. 3.3). Die Investitionsprämie soll Unternehmen einen Anreiz für unternehmerische Neuinvestitionen geben. Zudem soll ein Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich ermöglicht werden. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Größen mit einem Zuschuss von 7 % der Investitionskosten bzw. 14 % in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit. Für das förderbare Investitionsvolumen kommt eine Untergrenze von 5.000 EUR und eine Obergrenze von 50 Mio. EUR zur Anwendung. Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem bestimmte klimaschädliche Investitionen, Grundstücke oder Finanzanlagen. Die Inbetriebnahme der Investitionen hat bis längstens 28. Februar 2023 zu erfolgen, d. h. es müssen beispielsweise Bestellungen, Anzahlungen oder Lieferungen erfolgt sein. Bei positiver Förderzusage wird der Zuschuss nach Inbetriebnahme, Bezahlung und Vorlage einer Abrechnung überwiesen. 1 Änderung des Investitionsprämiengesetzes (BGBl I Nr. 95/2021). 2 Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“. 9 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Auslaufen Härtefallfonds im Jahr 2022 Der Härtefallfonds wurde als Förderprogramm für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie DienstnehmerInnen, Kleinstunternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und PrivatzimmervermieterInnen eingeführt. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde ein Fördervolumen vom maximal 2,0 Mrd. EUR festgelegt, diese Obergrenze wurde im Juni 2021 auf 3,0 Mrd. EUR angehoben. Die Dotierung erfolgt durch den COVID-19- Krisenbewältigungsfonds. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die WKO und die AMA. Ziel der Förderung ist, die Einkommenseinbußen aufgrund der COVID-19-Krise zumindest teilweise zu kompensieren. Im Jahr 2021 wurden der UG 40-Wirtschaft 1,15 Mrd. EUR an Budgetmittel zur Verfügung gestellt, die das BMDW bereits zur Gänze an die WKO überwiesen hat. Der Härtefallfonds wird, bis auf geplante Restzahlungen einer begleitenden Prüfung durch die Buchhaltungsagentur, im BVA-E 2022 nicht mehr budgetiert. Für den Härtefallfonds im Bereich Land- und Fortwirtschaft sowie Privatzimmervermietungen, der von der AMA abgewickelt wird, wurden eigene Richtlinien erlassen. Im Finanzjahr 2021 wurden 60 Mio. EUR für den Härtefallfonds und den Lockdown- Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermietungen aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt. Die budgetäre Abwicklung erfolgt über die UG 42-Landwirtschaft, Tourismus und Regionen.3 3 Siehe dazu UG-Analyse der UG 42-Landwirtschaft, Tourismus und Regionen 10 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Anträge und die Auszahlungen an die EndempfängerInnen für die jeweilige Maßnahme: Tabelle 4: Anträge und Auszahlungen beim Härtefallfonds und den Hilfsinstrumenten im Bereich Landwirtschaft ausbezahlt per 30.9.2021 Anzahl Anträge per 30.9.2021 in Mio. EUR Antragsfrist positiv in Bear- Anteil in eingelangt* abgelehnt insgesamt davon 2021 erledigt beitung Bearbeitung Härtefallfonds WKO Phase 1 & 2 31.07.2021 1.887.598 1.636.494 220.781 549 0,0% 2.079,6 1.183,7 Härtefallfonds WKO Phase 3 31.10.2021 61.645 53.245 6.411 1.414 2,3% Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft & 31.10.2021 61.926 49.518 11.425 983 1,6% 68,5 53,4 Privatzimmervermietungen Umsatzersatz November Land- und 15.12.2020 5.867 4.262 1.602 3 0,1% 13,9 8,4 Forstwirtschaft & Privatzimmervermietungen Umsatzersatz Dezember Land- und 15.01.2021 6.671 5.411 1.257 3 0,0% 13,0 13,0 Forstwirtschaft & Privatzimmervermietungen Ausfallsbonus Land- und Forstwirtschaft & 15.01.2022 50.522 20.643 1.839 28.040 55,5% 21,2 21,2 touristische Vermietungen * Die eingelangten Anträge enthalten auch eine geringe Anzahl von zurückgezogenen oder rückabgewickelten Anträgen, die nicht gesondert ausgewiesen werden. Quellen: BMF Monatsbericht September 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, Monatsbericht September 2021 des BMLRT über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung. Für die Phasen 1, 2 und 3 des von der WKO abgewickelten Härtefallfonds wurden bisher 2,1 Mrd. EUR ausbezahlt. Die Antragsfrist endete mit 31. Oktober 2021 und es sind von Phase 3 nur noch 3,2 % der gestellten Anträge in Bearbeitung, sodass nur noch geringe Auszahlungen zu erwarten sind. Von den überwiesenen 2,15 Mio. EUR wurden laut Ressort mit Stand 2. Oktober 2021 2,12 Mrd. EUR an die FördernehmerInnen ausbezahlt. 11 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 3.3 Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) Für die Investitionsprämie sind im Jahr 2022 Auszahlungen iHv insgesamt 1,5 Mrd. EUR geplant, von denen 207,5 Mio. EUR aus der RRF stammen. Auch für das Finanzjahr 2023 sollen Mittel aus dem RRF dafür verwendet werden (365,5 Mio. EUR RRF; Investitionsprämie gesamt: 2 Mrd. EUR). Diese Mittel sollen für digitale und ökologische Investitionen in den Unternehmen verwendet werden, was zu einer langfristigen wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie beitragen soll. Investitionen in Gebäuderenovierung, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität sollen der österreichischen Wirtschaft weitere Impulse geben. Die Investitionsprämie soll Vorzieheffekte von Unternehmensinvestitionen auslösen und Multiplikatoreffekte generieren. In der Evaluierung der COVID-19-Investitionsprämie durch das Industriewissenschaftliche Institut im Auftrag des BMDW wurden Antragsteller hinsichtlich des Einflusses der Investitionsprämie auf ihre Neuinvestitionen befragt. Auf 27 % hatte sie keinen Einfluss (Investitionen auch ohne Förderung in genau gleicher Form). Bei 61 % werden Investitionen wegen der Prämie in veränderter Form durchgeführt (z. B. höheres Volumen oder früherer Zeitpunkt) und 11 % der befragten Unternehmen gaben an, dass die geförderte Investition ohne Prämie nicht durchführbar gewesen wäre. Bei der Betrachtung der volkswirtschaftlichen Effekte ist zu beachten, dass in dieser Studie grundsätzlich die Auswirkungen des gesamten unterstützten Investitionsvolumen (rd. 52 Mrd. EUR) dargestellt werden. Dessen direkte und indirekte Effekte auf die Wertschöpfung werden mit rd. 41 Mrd. EUR beziffert und im Investitionszeitraum werden durchschnittlich 115.500 Jahresarbeitsplätze „gesichert“. Durch die Investitionsprämie zusätzlich generierte Abgabeneffekte betragen mit rd. 2,5 Mrd. EUR in etwa die Hälfte des Zuschussvolumen. Der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionsprämie beträgt damit ca. 50 %. Bereits im geltenden Finanzrahmen enthalten, sind die für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehenen Mittel für den Digitalisierungsfonds für die öffentliche Verwaltung iHv 160 Mio. EUR. Das Ziel sind Investitionen in eine bürgernahe, serviceorientierte Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur. Sie sollen einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohlstand und Lebensqualität leisten. Für die Digitalisierung der KMU sind im RFF weiters Budgetmittel iHv 15 Mio. EUR (5 Mio. EUR KMU.DIGITAL und 10 Mio. EUR KMU.E-Commerce) für das Jahr 2021 und jeweils 5 Mio. EUR für die Jahre 2022 und 2023 (KMU.DIGITAL) vorgesehen. Mit diesem Vorhaben sollen kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den digitalen Markt zu überführen. 12 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 4 Bundesvoranschlag 2022 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf: Tabelle 5: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 40 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 1.770,8 2.716,6 2.008,1 -708,5 -26,1% COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 1.292,0 700,1 0,4 -699,7 -99,9% Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung 478,9 2.016,5 2.007,7 -8,8 -0,4% davon ARP: Digitalisierungsfonds der Verwaltung 80,0 80,0 0,0 0,0% Medikamenten-Forschung/Produktion 28,8 +28,8 - Investitionsprämie (RRF: 207,5 Mio. EUR)*) 1.491,0 1.522,5 +31,5 +2,1% ARP: Digitalisierung der KMUs 6,7 5,0 5,0 0,0 0,0% Einzahlungen 62,8 44,8 40,3 -4,5 -10,0% *) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 1 Mrd. EUR unterschritten. Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR (-26,1 %). Dies ist insbesondere auf wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds (insbesondere Härtefallfonds 700 Mio. EUR) zurückzuführen. Die, um die Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds bereinigten, budgetierten Auszahlungen sinken gegenüber dem BVA 2021 um 8,8 Mio. EUR, was zunächst vor allem den Wegfall des ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die übrigen Auszahlungen steigen, was insbesondere auf die Investitionsprämie (31,5 Mio. EUR), Infrastrukturmittel für Life Science – Penicillinproduktion in Österreich (28,8 Mio. EUR) und die Digitalisierung (19,2 Mio. EUR) zurückzuführen ist. 13 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 6: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 40 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 40 Auszahlungen 469,5 1.770,8 2.716,6 2.008,1 +13,4% -26,1% 40.01 Steuerung und Services 71,9 73,6 76,1 77,4 +5,2% +1,7% 40.01.01 Zentralstelle 63,0 64,5 67,6 68,8 +6,6% +1,7% 40.01.02 Bundesmobilienverwaltung 3,6 3,7 3,8 3,8 +4,0% +0,2% 40.01.03 Bundeswettbewerbsbehörde 4,2 4,3 3,4 3,5 -18,4% +4,3% 40.01.04 Beschusswesen 1,0 1,1 1,3 1,3 +15,6% +0,5% 40.02 Transferleistungen an die Wirtschaft 204,8 1.505,2 2.345,5 1.615,3 +7,3% -31,1% 40.02.01 Wirtschaftsförderung 204,8 1.505,2 2.345,5 1.615,3 +7,3% -31,1% 40.02.02 Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung 0,0 -0,0 0,0 0,0 -107,6% 0,0% 40.03 Eich- und Vermessungswesen 85,0 88,0 86,2 88,5 +0,6% +2,7% 40.03.01 Eich- und Vermessungswesen 85,0 88,0 86,2 88,5 +0,6% +2,7% 40.04 Historische Objekte 47,5 47,1 78,8 78,6 +67,0% -0,3% 40.04.01 Burghauptmannschaft Österreich 9,5 9,8 10,2 10,0 +2,3% -2,3% 40.04.02 Bau u. Liegenschaftsmanagement 38,0 37,3 68,6 68,6 +83,9% +0,0% 40.05 Digitalisierung 60,3 57,0 130,1 148,3 +160,0% +14,0% 40.05.01 Digitalisierung 60,3 57,0 50,1 68,3 +19,7% +36,4% 40.05.02 Digitalisierungsfonds 80,0 80,0 - 0,0% 40 Einzahlungen 50,2 62,8 44,8 40,3 -35,9% -10,0% 40.01 Steuerung und Services 3,6 2,7 2,1 2,1 -19,6% +1,7% davon 40.01.01 Zentralstelle 1,0 1,0 1,0 1,0 +1,5% 0,0% 40.01.03 Bundeswettbewerbsbehörde 1,6 1,4 0,7 0,7 -46,7% +5,0% 40.02 Transferleistungen an die Wirtschaft 3,0 18,7 1,0 1,1 -94,1% +10,1% davon 40.02.01 Wirtschaftsförderung 1,5 18,7 1,0 1,1 -94,1% +10,0% 40.03 Eich- und Vermessungswesen 9,8 10,0 8,7 4,2 -58,1% -51,7% 40.04 Historische Objekte 33,8 31,2 31,7 31,7 +1,4% 0,0% davon 40.04.02 Bau u. Liegenschaftsmanagement 32,6 30,4 30,8 30,8 +1,2% 0,0% 40.05 Digitalisierung 0,0 0,2 1,3 1,2 +461,8% -9,4% Nettofinanzierungssaldo -419,2 -1.708,0 -2.671,8 -1.967,8 - - Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern. Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 40-Wirtschaft besteht aus fünf Globalbudgets, wobei im GB 40.02-“Transferleistungen an die Wirtschaft” die höchsten Auszahlungen (rd. 1,6 Mrd. EUR) für die Wirtschaftsförderungen (insbesondere Investitionsprämie) budgetiert sind. 14 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 40.01-„Steuerung und Services“ Das GB 40.01-„Steuerung und Services“ beinhaltet nicht nur die Personal-, Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen der Zentralstelle, sondern auch die Budgets von nachgeordneten Dienststellen bzw. Ämtern (Bundesmobilienverwaltung, Bundeswettbewerbsbehörde und Beschusswesen). Insgesamt sollen die Auszahlungen im GB 40.01 gegenüber dem BVA 2021 von 76,1 Mio. EUR auf 77,4 Mio. EUR (+1,3 Mio. EUR bzw. +1,7 %) steigen. Die höchste Steigerung in diesem Globalbudget betrifft das DB 40.01.01-„Zentralstelle“ (+1,2 Mio. EUR). Der um 0,5 Mio. EUR (0,9 %) höher veranschlagte Personalaufwand berücksichtigt die Effekte der Gehaltserhöhung einschließlich des Struktureffekts und der geschätzten Nachverrechnung für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weiters erhöhen sich die Auszahlungen für Sachanlagen (Hardware) um 0,6 Mio. EUR, insbesondere aufgrund von Reinvestitionen in die technische Büroinfrastruktur (z. B. Netzwerkdrucker, Multifunktionsgeräte) für die Zentralstelle. Im BVA-E 2022 sind für die Bundeswettbewerbsbehörde (DB 40.01.03) Budgetmittel iHv 3,5 Mio. EUR (2021: 3,4 Mio. EUR) vorgesehen. In den Personalauszahlungen iHv 2,7 Mio. EUR sind die Effekte der Gehaltserhöhung und des Struktureffekts für 2022 abgedeckt. Neben den in der UG 40-Wirtschaft budgetierten Mitteln sieht das BFG-E 2022 erneut eine Überschreitungsermächtigung vor, wonach für die Bundeswettbewerbsbehörde aus vereinnahmten Geldbußen gemäß KartellG zusätzlich bis zu 1,5 Mio. EUR aus dem Justizressort (UG 13) abrufen kann. Einnahmenseitig wurden für 2022 Einzahlungen iHv 735.000 EUR, insbesondere aus Pauschalgebühren im Zusammenhang mit Zusammenschlussanmeldungen, veranschlagt. GB 40.02-„Transferleistungen an die Wirtschaft“ Im DB 40.02.01-„Wirtschaftsförderung“ sinken die Auszahlungen im BVA-E 2022 von 2,35 Mrd. EUR auf 1,62 Mio. EUR (-730,2 Mio. EUR bzw. -31,1 %). Die geringere Veranschlagung ist insbesondere auf den Wegfall des Härtefallfonds (-700 Mio. EUR) und des Beschäftigungsbonus (rd. -91 Mio. EUR) zurückzuführen. Für den Beschäftigungsbonus konnten bis 31. Jänner 2018 Anträge gestellt werden, danach war das Programm ausgelaufen. Die letzten Auszahlungen an Unternehmen erfolgten im Jahr 2021. Im BVA-E 2022 sind dafür keine Mittel mehr enthalten. Der Härtefallfonds wurde bereits unter Pkt. 3.2 näher erläutert. 15 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Die höheren Veranschlagungen für das Jahr 2022 beziehen sich auf die Investitionsprämie (+31,5 Mio. EUR) und die Förderung der Penicillinproduktion in Österreich (+28,8 Mio. EUR). In Pkt. 3.2 erfolgte bereits eine Erläuterung der Investitionsprämie. Die Förderung der Penicillinproduktion in Österreich betrifft in der UG 40-Wirtschaft insbesondere die Standortsicherung in Tirol mit Erneuerungen und Instandhaltungen der Infrastruktur. Die Förderung wird über die aws abgewickelt. Der Forschungsteil dieses Bereichs wird im BVA-E 2022 in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) mit 3 Mio. EUR veranschlagt. Zusätzliche Mittel sollen im Jahr 2022 für die Austria Business Agency iHv 8,7 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden, die insbesondere für den Ausbau von Work in Austria zu einem Kompetenzzentrum für qualifizierte Zuwanderung eingesetzt werden sollen. Weiters wurden im BVA-E 2022 erstmals Mittel für die Teilnahme Österreichs an der Weltausstellung „EXPO 2025 Osaka-Kansai“ iHv 0,6 Mio. EUR budgetiert. GB 40.03-„Eich- und Vermessungswesen“ Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist die nationale Eichbehörde. Die Auszahlungen sollen laut BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 etwa auf gleichem Niveau verbleiben (2022: 88,5 Mio. EUR, 2021: 86,2 Mio. EUR). Die Erhöhung (2,3 Mio. EUR) bezieht sich auf Effekte der Gehaltserhöhung, den Struktureffekt und erwartete Nachzahlungen aufgrund der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weiters sind höhere Personalauszahlungen und ein höherer betrieblicher Sachaufwand auf die Einrichtung der Marktüberwachungsagenden (Agenden der Verbraucherbehördenkooperation) im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zurückzuführen. Die dafür veranschlagten Einzahlungen sind im BVA-E 2022 (4,2 Mio. EUR) deutlich niedriger als im Jahr 2021 (8,7 Mio. EUR). Dies ist auf die Richtlinie (EU) 2019/1024 vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die auch das Bundesamt betrifft, das nunmehr spezifische Daten kostenlos zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen soll, zurückzuführen. GB 40.04-„Historische Objekte“ Das GB 40.04-„Historische Objekte“ beinhaltet die Burghauptmannschaft und das Bau- und Liegenschaftsmanagement, das insbesondere die Aus- und Einzahlungen des Kongresszentrums in der Wiener Hofburg und die bautechnische Betreuung bundeseigener Liegenschaften veranschlagt. Die Burghauptmannschaft ist eine nachgeordnete Dienststelle des BMDW und für die Bewirtschaftung und Erhaltung historisch bedeutsamer Gebäude, die 16 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft im Eigentum der Republik Österreich stehen, verantwortlich. Die diesbezüglichen Auszahlungen sind im DB 40.04.01-„Burghauptmannschaft Österreich“ veranschlagt und ändern sich im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 kaum (2022: 10,0 Mio. EUR, 2021: 10,2 Mio. EUR). Sie berücksichtigen beim Personalaufwand die Effekte der Gehaltserhöhungen und den Struktureffekt. Die geringeren Personalaufwendungen (-0,4 Mio. EUR) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wegfall der Nachzahlungen für die Neuberechnungen des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Höhere Auszahlungen erfolgen bei den Werkleistungen (+0,1 Mio. EUR). Die Auszahlungen des DB 40.04.02-„Bau- und Liegenschaftsmanagement“ wurden gegenüber dem Erfolg 2020 um 35 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung wird im BVA-E 2022 im Wesentlichen fortgeschrieben, sodass Mittel iHv 68,6 Mio. EUR veranschlagt werden. Aus den Schwerpunktbereichen der Regierung sollen in diesem Detailbudget Investitionen in den baulichen Brandschutz und in die Barrierefreiheit der verwalteten Gebäude erfolgen. Ferner werden Instandsetzungen und Instandhaltungen im Bereich der Liegenschaftsverwaltung zur Erhöhung der Energieeffizienz und Erhaltung der Bausubstanz zur Abwendung von Folgeschäden vorgenommen (z. B. Finanzprokuratur). GB 40.05-„Digitalisierung“ Die Bündelung der Digitalisierungsagenden aus dem BKA und dem BMF in das BMDW (BMG-Novelle 2017) hatte als vorrangige Ziele die Verbesserung bestehender Rahmenbedingungen für digitale Innovation und den Technologietransfer in die Wirtschaft sowie die österreichweite Koordination und Umsetzung von E-Government-Lösungen für die BürgerInnen und die Wirtschaft. Durch die BMG-Novelle 2020 erfolgt nunmehr auch die Eigentümervertretung des BRZ durch das BMDW. Das DB 40.05.01-„Digitalisierung“ beinhaltet den Personal- und Sachaufwand für diese Kompetenzen sowie die Mittel für den laufenden Betrieb bereits umgesetzter Projekte. Dieser Bereich soll im BVA-E 2022 mit 68,3 Mio. EUR (2021: 50,1 Mio. EUR) dotiert werden. Die höheren Auszahlungen sind insbesondere auf die Fortführung bestehender sowie zusätzlicher Digitalisierungsmaßnahmen zurückzuführen, die nicht oder nur teilweise vom Digitalisierungsfonds bedeckt werden. Der neu aufgesetzte Digitalisierungsfonds verfolgt das Ziel, die Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung im Sinne des IKTKonG 2012 zu forcieren. Dieser Fonds ist im BVA-E 2022 im DB 40.05.02-„Digitalisierungsfonds“ mit 80 Mio. EUR (2021: 80,0 Mio. EUR) dotiert. 17 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Projekte zur Forcierung der Digitalisierung der Bundesverwaltung, die eine ressortübergreifende Wirkung aufweisen, erhalten eine Anschubfinanzierung. Kern hierbei ist dabei beispielsweise die Umsetzung des „Once Only“-Prinzips, demgemäß Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung gemeldet werden und in der Folge ein Datentransfer zwischen den verschiedenen Behörden erfolgt. Laut Ressort werden hier eine Reihe von Projekten umgesetzt, wie beispielsweise der Ausbau des Unternehmensserviceportals, die Verbesserung des Melderegisters und die Modifizierung des WFA-IT-Tools. Die Ausgaben für dieses Detailbudget werden im Rahmen der Veranschlagung gebunden und können nicht umgeschichtet werden. 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 7: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 40 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 2.670,7 1.956,6 -714,2 -26,7% 2.693,0 1.954,1 -738,8 -27,4% -2,4 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 141,8 143,9 2,1 1,5% 139,0 141,5 2,5 1,8% -2,4 davon Bezüge 106,5 109,3 2,8 2,6% 106,0 108,9 2,9 2,7% -0,4 Gesetzlicher Sozialaufwand 25,4 24,8 -0,6 -2,3% 25,4 24,8 -0,6 -2,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 207,7 225,3 17,7 8,5% 207,7 225,3 17,7 8,5% 0,0 davon Mieten 10,0 10,0 0,0 -0,4% 10,0 10,0 0,0 -0,4% 0,0 Instandhaltung 20,0 15,1 -4,9 -24,3% 20,0 15,1 -4,9 -24,3% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 160,4 182,8 22,4 14,0% 160,4 182,8 22,4 14,0% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 2.321,3 1.587,3 -734,0 -31,6% 2.346,3 1.587,3 -759,0 -32,3% 0,0 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 702,5 2,5 -700,0 -99,6% 702,5 2,5 -700,0 -99,6% 0,0 an Unternehmen 1.611,9 1.577,3 -34,5 -2,1% 1.636,9 1.577,3 -59,5 -3,6% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 70,8 72,1 1,4 2,0% 72,1 Abschreibungen auf Vermögenswerte 65,4 67,2 1,7 2,6% 67,2 Aufwand aus Wertberichtigungen 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 5,3 5,0 -0,3 -6,2% 5,0 davon Abfertigungen 1,7 1,6 -0,1 -7,1% 1,6 Jubiläumszuwendungen 2,5 2,5 0,0 0,2% 2,5 Nicht k onsumierte Urlaube 0,3 0,4 0,1 32,1% 0,4 Sonstige 0,7 0,4 -0,3 -42% 0,4 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 45,4 51,1 5,7 12,5% -51,1 Sachanlagen 45,3 51,0 5,7 12,5% -51,0 Immaterielle Vermögenswerte 0,2 0,2 0,0 -3,0% -0,2 Darlehen und Vorschüsse 0,4 0,4 - -0,4 Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen 0,4 0,4 - -0,4 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 2.716,6 2.008,1 -708,5 -26,1% 2.763,7 2.026,3 -737,4 -26,7% 18,2 Einzahlungen / Erträge insgesamt 44,8 40,3 -4,5 -10,0% 49,1 39,6 -9,4 -19,2% -0,7 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.671,8 -1.967,8 704,0 - -2.714,7 -1.986,7 728,0 - -18,9 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. 18 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 18,2 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 4.4 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 8: Direkte Förderungen (Auszug) UG 40 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 Förderungen 189,0 1.301,2 2.299,7 1.556,8 -742,9 -32,3% Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger 15,3 1.059,6 702,5 2,5 -700,0 -99,6% davon - WKÖ Härtefallfondsgesetz Covid-19 1.000,0 700,0 -700,0 -100,0% Transfers an Unternehmen 171,1 237,3 1.593,2 1.549,8 -43,4 -2,7% davon AWS Investitionsprämie ink l. ARP 1.486,0 1.509,6 +23,6 +1,6% Beschäftigungsbonus 109,5 134,3 90,4 -90,4 -100,0% Investitionszuwachsprämie (KMU und GU) 70,9 8,0 8,0 -8,0 -100,0% Lfd. Transfers an übrige Sek toren der Wirtschaft 1,5 1,5 0,0 0,0% Filmförderung 7,0 7,0 7,1 7,1 0,0 0,0% Transfers an private Haushalte/Institutionen 2,6 4,3 4,0 4,5 +0,5 +12,5% davon Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen 2,7 3,5 +0,8 +29,4% Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022. Im Transfer an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger ist als größte Position der Härtefallfonds enthalten, der mit dem BVA-E 2022 wegfällt und bereits unter Pkt. 3.2 erörtert wurde. Im Aufwand für Transfers an Unternehmen ist die betragsmäßig größte Förderung die Investitionsprämie der aws (siehe Pkt. 3.2). Der Beschäftigungsbonus wird 2022 auslaufen. 19 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 4.5 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 9: Rücklagengebarung UG 40 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 758,4 -387,0 371,4 - Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen 0,5 0,5 - Gesamtsumme 758,9 -387,0 371,9 -14,9 357,0 31,7% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 40-Wirtschaft verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 758,9 Mio. EUR, wovon 0,5 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen. Im Jahr 2021 wurden aus Rücklagen laut Ressort insbesondere 332 Mio. EUR insbesondere für die Bedeckung der Investitionsprämie entnommen. Im BVA-E 2022 wurden Rücklagen iHv 14,9 Mio. EUR budgetiert. Diese betreffen den Filmstandort Österreich mit 7,5 Mio. EUR, das Programm KMU.Digital mit 5 Mio. EUR, die EXPO Dubai mit 1,306 Mio. EUR, AT:net mit 0,5 Mio. EUR und die aws mit 0,5 Mio. EUR für COVID-19-Garantien gemäß KMU-Förderungsgesetz (Abwicklung)sowie mit 0,054 Mio. EUR für den Covid-Start-up-Hilfsfonds (Abwicklung). Dies führt per 30. September 2021 zu einem Rücklagenstand von 371,9 Mio. EUR. 20 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 5 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 10: Planstellenverzeichnis4 UG 40 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 2.092 2.031 2.034 2.039 2.039 2.039 2.039 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 1.885 1.869 1.854 1.901 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 146,8 138,8 143,5 146,0 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 40-Wirtschaft 2.039 Planstellen vorgesehen, was eine Erhöhung um 5 Planstellen bedeutet. Dies betrifft zu erbringende Einsparungen, gegenläufig aber eine Steigerung der Planstellen um 5 für die Zentralleitung des BMDW und um 6 für die Bundeswettbewerbsbehörde. Die Planstellen bleiben gegenüber dem BVA 2021 und auch über die gesamte Laufzeit des Finanzrahmens bist 2025 auf gleichem Niveau. Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 1.901 vorgegeben und entspricht damit einem Anteil von 93,2 % der Planstellen des Finanzjahres 2022. 4 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 21 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 6 Ausgliederungen und Beteiligungen Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes. Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen Unternehmen mit dem Bundesbudget: Tabelle 11: Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen UG 40 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - 2019 2020 2021 2022 BVA 2021 in Mio. EUR Auszahlungen gesamt 231,3 636,7 2.284,7 1.931,2 -353,5 -15,5% davon Austria Wirtschaftsservice GmbH 221,5 627,1 2.275,8 1.920,8 -355,0 -15,6% Einzahlungen gesamt 17,6 19,2 2,4 2,8 +0,4 +16,7% Quelle: Budgetbericht 2022. Hinsichtlich der Verflechtungen mit dem Bundesbudget ist die bedeutendste Beteiligung die aws, die viele der wesentlichen Wirtschaftsförderungsprogramme und weitere Förder- programme aus der UG 40-Wirtschaft, aber auch aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung) abwickelt. Darunter fällt insbesondere die Abwicklung der Investitionsprämie. Weitere wesent- liche Wirtschaftsförderungsprogramme beziehen sich z. B. auf den Beschäftigungsbonus. 22 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft 7 Wirkungsorientierung 7.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich Wirkungsziel-Landkarte zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDG-Landkarte5 SDGs6 Green Budgeting- Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit Landkarte (Maßnahmen) Bezug zum Klima- und Umweltschutz Das BMDW hat im BVA-E 2022 für die UG 40-Wirtschaft insgesamt fünf Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleich bleiben. Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt übersichtlich und die Erklärungen zu den Indikatoren informativ. Die Wirkungsziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden können. Durch die makroökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Krise werden viele für den Wirtschaftsbereich gesetzte Wirkungsziele und Kennzahlen deutlich beeinflusst. Dies betrifft vor allem jene Wirkungsziele, die der Stärkung des Wirtschaftsstandorts in Österreich dienen sollen. Zahlreiche Unternehmen (insbesondere viele KMU und EPU) wurden zunächst durch den teilweisen Stillstand und danach durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirtschaftlich beeinträchtigt. Bei den Angaben zur Wirkungsorientierung betrifft das in der 5 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 6 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 23 / 36
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft UG 40-Wirtschaft vor allem Wirkungsziele, wie die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU“ (Wirkungsziel 1), die „Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes“ (Wirkungsziel 2) und die „Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft“ (Wirkungsziel 3). Bei den Indikatoren wurden in der UG 40 einige Zielwerte an die neue Situation angepasst und Erläuterungen hinsichtlich des Einflusses der Pandemie eingefügt, die die Einschätzung der Entwicklung dieser Indikatoren unterstützen. 7.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 („Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU“) wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle als zur Gänze erreicht beurteilt. Bei der Kennzahl 40.1.1- „Unternehmensdemographie: Stabilisieren und Steigern des in den letzten Jahren schwankenden Unternehmensgründungsniveaus“ waren in den Jahren 2016 bis 2020 die Zielwerte hinsichtlich der Anzahl der jährlichen Unternehmensneugründungen etwa gleichbleibend bei 31.000. Für das Jahr 2021 wurde der Zielwert auf ≥ 29.000 gesenkt, da die COVID-19-Krise klar negative Auswirkungen auf die Konjunkturlage hat und darüber hinaus schwer einschätzbare Eindämmungsmaßnahmen und internationale Auswirkungen die Entwicklung negativ beeinflussen. Mit dem BVA-E 2022 wurde der Zielwert wieder auf ≥ 32.000 erhöht. Im Jahr 2017 konnte der Zielzustand nicht erreicht werden, 2019 und 2020 lagen die Istzustände (2019: 32.150; 2020: 32.973) jedoch über den Zielzuständen. Dennoch ist ein Ausblick schwierig, zumal die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie immer noch nicht absehbar ist. Die Kennzahl 40.1.2-„Unternehmensdemographie: Überlebensrate von Unternehmen (bezogen auf drei Jahre nach Neugründung)“ liegt in den Jahren 2018 bis 2020 mit etwa 77 % unter dem angepeilten Zielzustand von mehr als 79,8 %. Auch hier wurde der Zielzustand für das Jahr 2021 aufgrund der negativen Beeinflussung durch die COVID-19- Krise zunächst nach unten gesetzt (≥ 70 %). Für 2022 wird ein Zielwert von ≥ 75 % angepeilt. Die Kennzahlen des Wirkungsziels 2 („Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes“) werden laut Ressort von der COVID-19-Krise betroffen sein. Für 2022 sollen Maßnahmen wie insbesondere Wettbewerbskontrolle und aktive Marktbeobachtung, Standardmarketing, die Entwicklung von sicherheits- und umwelttechnischen Regelungen, die Nutzung digitaler Mög- lichkeiten, der Ausbau von GISA, die Modernisierung der Berufsausbildung/Attraktivierung der Lehre und der Erhalt des kulturellen Erbes die Erreichung des Wirkungsziels unterstützen. Die Kennzahlen beziehen sich auf die von der ABA (Austria Business Agency) betreuten Be- triebsansiedlungsprojekte (Zielzustand 2022: ≥ 300; Istzustand 2020: 353), die Anzahl der 24 / 36
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