Untergliederungsanalyse UG 40-Wirtschaft - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 40-Wirtschaft

                                      5. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 40-Wirtschaft

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                 Seite

1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6

    3.1     Überblick über den Finanzrahmen........................................................................... 6

    3.2     Auswirkungen der COVID-19-Krise ......................................................................... 8

    3.3     Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) .........................................12

4     Bundesvoranschlag 2022 ..............................................................................................13

    4.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................13

    4.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................14

    4.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................18

    4.4     Förderungen...........................................................................................................19

    4.5     Rücklagen ..............................................................................................................20

5     Personal ........................................................................................................................21

6     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................22

7     Wirkungsorientierung ....................................................................................................23

    7.1     Überblick ................................................................................................................23

    7.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................24

                                                                                                                                 2 / 36
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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 40                                    Erfolg      Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Auszahlungen                                469,5     1.770,8   2.716,6     2.008,1    2.344,9        968,4        705,8
 Anteil an Gesamtauszahlungen                0,6%        1,8%       2,6%       2,0%       2,5%         1,0%         0,7%
 jährliche Veränderung                      +0,8%     +277,2%    +53,4%      -26,1%     +17,6%       -58,7%       -27,1%
 Einzahlungen                                 50,2        62,8       44,8       40,3       n.v.         n.v.         n.v.
 Anteil an Gesamteinzahlungen                0,1%        0,1%       0,1%       0,0%           -            -            -
 jährliche Veränderung                     -10,9%      +25,0%     -28,7%     -10,0%           -            -            -
             Nettofinanzierungssaldo        -419,2    -1.708,0   -2.671,8   -1.967,8            -            -            -

           Ergebnishaushalt
 UG 40                                    Erfolg      Erfolg     BVA        BVA-E      BFRG-E       BFRG-E       BFRG-E
                            in Mio. EUR    2019        2020      2021        2022       2023         2024         2025
 Aufwendungen                                502,4     1.615,9   2.763,7     2.026,3            -            -            -
 Anteil an Gesamtaufwendungen                 0,6%       1,6%       2,6%       2,1%             -            -            -
 jährliche Veränderung                       -0,3%    +221,7%    +71,0%      -26,7%             -            -            -
 Erträge                                       65,6       66,6       49,1       39,6            -            -            -
 Anteil an Gesamterträgen                     0,1%       0,1%       0,1%       0,0%             -            -            -
 jährliche Veränderung                      +5,5%       +1,6%     -26,4%     -19,2%             -            -            -
                        Nettoergebnis       -436,8    -1.549,3   -2.714,7   -1.986,7            -            -            -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 40-Wirtschaft im
Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,0 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum
BVA 2021 bedeutet dies für 2022 eine Reduktion um 26,1 %. Bei den Aufwendungen im
Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

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Die budgetierten Auszahlungen 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf
wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
(insbesondere     Härtefallfonds        700 Mio. EUR)    zurückzuführen.   Die   veranschlagten
Auszahlungen ohne Krisenbewältigung sinken im BVA-E 2022, was zunächst vor allem den
Wegfall des ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die übrigen
Auszahlungen steigen, insbesondere die Investitionsprämie (31,5 Mio. EUR), Life Science –
Penicillinproduktion in Österreich (28,8 Mio. EUR) und die Digitalisierung (19,2 Mio. EUR).

Die Auszahlungsobergrenzen steigen im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-
2025    (BFRG-E 2022-2025)         im    Jahr   2023    aufgrund   der   Auszahlungen   für     die
Investitionsprämie (2023: 2 Mrd. EUR). Im weiteren Verlauf sinken sie, was auf die geringer
geplante Investitionsprämie zurückzuführen ist (2024: 650 Mio. EUR; 2025: 383 Mio. EUR).

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 40-Wirtschaft 2.039 Planstellen vorgesehen,
was eine Erhöhung um 5 Planstellen bedeutet. Dies betrifft zu erbringende Einsparungen,
gegenläufig aber eine Steigerung der Planstellen um 5 für die Zentralleitung des BMDW und
um 6 für die Bundeswettbewerbsbehörde. Die Planstellen bleiben gegenüber dem BVA 2021
und auch über die gesamte Laufzeit des Finanzrahmens bis 2025 auf gleichem Niveau.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung sind insgesamt übersichtlich und die Erklärungen zu
den Indikatoren informativ. Die Wirkungsziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren
Zeitraum aufrecht erhalten werden können. Durch die makroökonomischen Auswirkungen der
COVID-19-Krise werden viele für den Wirtschaftsbereich gesetzte Wirkungsziele und
Kennzahlen deutlich beeinflusst. Bei den Indikatoren wurden in der UG 40-Wirtschaft einige
Zielwerte an die neue Situation angepasst.

                                                                                              4 / 36
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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Farblich aufgeschlüsselt werden Auszahlungen für die Investitionsprämie,
für Maßnahmen im Aufbau- und Resilienzplan sowie Auszahlungen, die durch den COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds finanziert werden:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die UG 40-Wirtschaft ist seit dem Jahr 2020 zunächst von den Budgetmitteln aus dem Krisen-
bewältigungsfonds, dann auch von der Investitionsprämie und dem Aufbau- und Resilienzplan
(ARP) geprägt. Die budgetierten Auszahlungen im BVA-E 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR
(26,1 %). Dies ist insbesondere auf wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (insbesondere Härtefallfonds 700 Mio. EUR) zurückzu-
führen. Die budgetierten Auszahlungen ohne Krisenbewältigung 2022 sinken, was zunächst
vor allem den Wegfall des ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die
übrigen       Auszahlungen          steigen       insbesondere          aufgrund        der     Investitionsprämie
(31,5 Mio. EUR), Life Science – Penicillinproduktion (28,8 Mio. EUR) und der Digitalisierung
(19,2 Mio. EUR).

In der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 zeigt sich, dass die Auszahlungen des
BMDW zum größten Teil aus Transfers (rd. 80 %) und aus betrieblichen Sachaufwand (11 %)
bzw. Auszahlungen aus Personalaufwand (rd. 7 %) bestehen. Dieses Verhältnis ist für das
Jahr 2022 bzw. 2023 beispielgebend, für die Jahre 2024 und 2025 ändert sich dieses
insbesondere aufgrund der veränderten Veranschlagung der Investitionsprämie (für Details
siehe dazu auch Pkt. 4.3).

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3       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten

3.1      Überblick über den Finanzrahmen

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Investitionsprämie für Unternehmen zur COVID-19-Krisenbewältigung.

        Unterstützung von Unternehmensinvestitionen und -gründungen; Schaffung der
         Grundlagen für eine Wirtschaft 4.0 (z. B. KMU.DIGITAL); Erleichterung von Betriebs-
         übergaben zur Fortbestandssicherung von (Familien-)Betrieben; Erarbeitung der
         Standortstrategie 2040 zum Setzen neuer Wachstumsimpulse.

        Stärkung der Außenwirtschaft sowie außenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
         (Weiterführung der Internationalisierungsoffensive „go-international“); Weiterentwick-
         lung der Ziele und Maßnahmen der Außenwirtschaftsstrategie; Teilnahme an
         Weltausstellungen (EXPO).

        Austrian Business Agency (ABA): Weiterentwicklung zu einer Standortagentur mit
         Schwerpunktsetzung      auf   Schlüsselmärkte       und   dynamische   Märkte   sowie
         Fachkräfteoffensive durch Ausbau der ABA-Unit „Work in Austria“ zu einem
         umfassenden Kompetenzzentrum (u. a. One Stop Shop bez. Rot-Weiß-Rot-Karte).

        Aufbau und Weiterentwicklung einer effektiven Investitionskontrolle.

        Erarbeitung neuer bzw. Modernisierung bestehender Berufsbilder sowie Schaffung von
         (gesetzlichen) Rahmenbedingungen für eine höhere Berufsbildung.

        Bereitstellung der Geodaten- und Messtechnikinfrastruktur sowie Ausbau der
         automatisierten digitalen Verfahren und Online-Dienste.

        Erhaltung des kulturhistorischen Baubestandes.

        Ausbau der Plattform „oesterreich.gv.at“ und der „10 wichtigsten Behördenwege“;
         Weiterführung von „Once Only“ (Reduktion von Mehrfachmeldungen an Behörden).

        Weiterer Aufbau digitaler Kompetenzen in Gesellschaft und Wirtschaft, Koordinierung
         eines digitalen Aktionsplans für Österreich; BRZ GmbH als Kompetenzzentrum für
         Digitalisierung in der Bundesverwaltung; ressortübergreifende Digitalisierungsprojekte
         zur IKT-Konsolidierung („Digitalisierungsfonds“).

                                                                                         6 / 36
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Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 unter anderem wegen der
Maßnahmen            zur      Bewältigung            der      COVID-19-Pandemie,                          Standort-        sowie       neuer
Schwerpunktsetzungen wie folgt geändert:

Tabelle 2:        Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 40-Wirtschaft                                                                 2022            2023              2024             2025
                                                           in Mio. EUR
                                               BFRG 2021-2024                     1.666,3          1.504,7             958,4                -
                                               BFRG 2022-2025                     1.993,2          2.344,9             968,4            705,8
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                             +326,9           +840,2             +10,0                -
 und BFRG 2021-2024                               in %                            +19,6%           +55,8%             +1,0%                 -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                                             +17,6%            -58,7%           -27,1%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 insbesondere in den Jahren 2022 und 2023. Dazu tragen vor allem die
Auszahlungen aus den COVID-19-Hilfen für die Investitionsprämie und dem RRF bei.

Die      nachfolgende Tabelle                zeigt     die         im     Strategiebericht               dargestellten         budgetären
Schwerpunkte und Maßnahmen der Untergliederung bis 2025:

Tabelle 3:        Budgetäre Schwerpunkte und Maßnahmen im BFRG-E 2022-2025

 UG 40                                                              Erfolg          BVA          BFRG-E     BFRG-E     BFRG-E        BFRG-E
                                                     in Mio. EUR     2020           2021          2022       2023          2024       2025
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                       1.292,0       700,1           0,4
 ARP: Digitalisierungsfonds der Verwaltung                                             80,0          80,0
 Medikamenten-Forschung/Produktion                                                                   28,8
 Investitionsprämie*                                                                1.491,0       1.315,0    1.653,0         649,8      383,0
 ARP: Investitionsprämie RRF                                                                        207,5      365,5
 ARP: Digitalisierung der KMUs                                              6,7            5,0        5,0        5,0
                   Summe Schwerpunkte und Maßnahmen                     1.298,6     2.276,1       1.636,6    2.023,5         649,8      383,0

* Der BVA 2021 für die Investitionsprämie wird voraussichtlich um rd. 1 Mrd. EUR unterschritten.

Quellen: Strategiebericht 2022 bis 2025, Budgetbericht 2022.

Maßnahmen im Rahmen des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, Standort- sowie neue
Schwerpunktsetzungen und die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience
Facility – RRF) erhöhen die Auszahlungen in den Jahren 2022 bis 2025:

         Für die Investitionsprämie sind im Jahr 2022 insgesamt 1,5 Mrd. EUR geplant, von
          denen 207,5 Mio. EUR aus der RRF stammen. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens
          werden 2 Mrd. EUR für 2023 (365,5 Mio. EUR RRF), 650 Mio. EUR für 2024 und
          383 Mio. EUR für 2025 geplant.

                                                                                                                                        7 / 36
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       Für den Digitalisierungsfonds für die Verwaltung werden 2022, wie im Vorjahr,
        80 Mio. EUR fortgeschrieben. Diese Mittel werden aus der RRF refinanziert.

       Im Jahr 2022 werden erstmals Mittel für Life Science iHv 28,8 Mio. EUR dotiert, um die
        Infrastruktur für die Penicillinproduktion in Österreich zu fördern.

       Aus der RRF soll die Digitalisierung der KMU gefördert werden. Dafür sind 5 Mio. EUR
        für 2022 und 2023 vorgesehen.

3.2     Auswirkungen der COVID-19-Krise

Die UG 40-Wirtschaft ist durch die Auszahlungen für die Bedeckung der Maßnahmen zur
Bewältigung der COVID-19-Krise geprägt, wobei hier insbesondere zwei Programme
wesentlich sind:

       Im BVA 2021 wurden 1,486 Mrd. EUR für die Investitionsprämie zuzüglich
        Abwicklung (5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Dotierung für 2021 wird laut Auskunft des
        Ressorts um rd. 1 Mrd. EUR unterschritten, dieser Liquiditätsbedarf wird sich jedoch in
        die Folgejahre verschieben. Im BVA-E 2022 sind für die Investitionsprämie insgesamt
        1,522 Mrd. EUR vorgesehen, davon 207,5 Mio. EUR aus dem ARP.

       Der    Härtefallfonds     wurde         im     Rahmen      des    2. COVID-19-Gesetzes         als
        Förderprogramm für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie DienstnehmerInnen,
        Kleinstunternehmen      sowie     für        land-   und   forstwirtschaftliche   Betriebe    und
        PrivatzimmervermieterInnen eingeführt. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde ein
        Fördervolumen vom maximal 2,0 Mrd. EUR festgelegt und im Juni 2021 auf
        3,0 Mrd. EUR angehoben. Die Antragstellung ist mittlerweile ausgelaufen, weshalb im
        BVA-E 2022 keine Mittel mehr vorgesehen sind.

Nachfolgend werden diese beiden wesentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise im
Detail erläutert:

Investitionsprämie

Die Investitionsprämie ist ein Teil des im Juni 2020 präsentierten Konjunkturstärkungspakets.
Die Auszahlungen für die Investitionsprämie waren ursprünglich auf bis zu 2 Mrd. EUR
begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden mehrfach Anpassungen vorgenommen.

                                                                                                     8 / 36
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Aktuell ist das Volumen der Investitionsprämie auf maximal 7,8 Mrd. EUR beschränkt1. Die
Abwicklung der Investitionsprämie erfolgt über die aws. 2 Die liquiden Mittel werden der aws
auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

Der Beantragungszeitraum für das Förderungsprogramm endete mit 28. Februar 2021.
Insgesamt wurden bisher rd. 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der
Größenordnung              von     78,15 Mrd. EUR           bei      der   aws       eingereicht.       Damit   war     ein
Zuschussvolumen in der Größenordnung von 7,8 Mrd. EUR verbunden. Die begleitende
Evaluierung der Fördermaßnahme und die Erfahrungen der aws lassen laut Ressort auf einen
gesamten effektiven Liquiditätsbedarf von 5 Mrd. EUR schließen.

Im Jahr 2020 wurden für die Investitionsprämie 26,1 Mio. EUR in der UG 40-Wirtschaft
aufgewendet. Im BVA 2021 waren 1,486 Mrd. EUR für die Investitionsprämie plus Abwicklung
(5 Mio. EUR) veranschlagt. Die Dotierung für 2021 wird laut Auskunft des Ressorts um
rd. 1 Mrd. EUR unterschritten. Im BVA-E 2022 sind für die Investitionsprämie insgesamt
1,522 Mrd. EUR (inklusive Abwicklung) vorgesehen, davon 207,5 Mio. EUR aus dem ARP
(siehe dazu Pkt. 3.3).

Die Investitionsprämie soll Unternehmen einen Anreiz für unternehmerische Neuinvestitionen
geben. Zudem soll ein Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung und Sicherung
von        Arbeits-      und      Ausbildungsplätzen              und      die     Stärkung       der     internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich ermöglicht werden. Gefördert
werden Unternehmen aller Branchen und Größen mit einem Zuschuss von 7 % der
Investitionskosten bzw. 14 % in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und
Gesundheit. Für das förderbare Investitionsvolumen kommt eine Untergrenze von 5.000 EUR
und eine Obergrenze von 50 Mio. EUR zur Anwendung. Ausgenommen von der Förderung
sind       unter     anderem        bestimmte         klimaschädliche            Investitionen,     Grundstücke       oder
Finanzanlagen. Die Inbetriebnahme der Investitionen hat bis längstens 28. Februar 2023 zu
erfolgen, d. h. es müssen beispielsweise Bestellungen, Anzahlungen oder Lieferungen erfolgt
sein. Bei positiver Förderzusage wird der Zuschuss nach Inbetriebnahme, Bezahlung und
Vorlage einer Abrechnung überwiesen.

1
    Änderung des Investitionsprämiengesetzes (BGBl I Nr. 95/2021).
2
    Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“.

                                                                                                                      9 / 36
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Auslaufen Härtefallfonds im Jahr 2022

Der Härtefallfonds wurde als Förderprogramm für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie
DienstnehmerInnen, Kleinstunternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und
PrivatzimmervermieterInnen               eingeführt.      Mit     dem        3. COVID-19-Gesetz      wurde   ein
Fördervolumen vom maximal 2,0 Mrd. EUR festgelegt, diese Obergrenze wurde im Juni 2021
auf       3,0 Mrd. EUR         angehoben.         Die     Dotierung          erfolgt   durch   den   COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die WKO und die AMA.
Ziel der Förderung ist, die Einkommenseinbußen aufgrund der COVID-19-Krise zumindest
teilweise zu kompensieren.

Im Jahr 2021 wurden der UG 40-Wirtschaft 1,15 Mrd. EUR an Budgetmittel zur Verfügung
gestellt, die das BMDW bereits zur Gänze an die WKO überwiesen hat. Der Härtefallfonds
wird,       bis    auf    geplante      Restzahlungen           einer   begleitenden       Prüfung   durch   die
Buchhaltungsagentur, im BVA-E 2022 nicht mehr budgetiert.

Für        den      Härtefallfonds         im      Bereich         Land-        und     Fortwirtschaft   sowie
Privatzimmervermietungen, der von der AMA abgewickelt wird, wurden eigene Richtlinien
erlassen. Im Finanzjahr 2021 wurden 60 Mio. EUR für den Härtefallfonds und den Lockdown-
Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermietungen aus
den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt. Die budgetäre Abwicklung
erfolgt über die UG 42-Landwirtschaft, Tourismus und Regionen.3

3
    Siehe dazu UG-Analyse der UG 42-Landwirtschaft, Tourismus und Regionen

                                                                                                         10 / 36
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Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Anträge und die Auszahlungen an die
EndempfängerInnen für die jeweilige Maßnahme:

Tabelle 4:           Anträge und Auszahlungen beim Härtefallfonds und den Hilfsinstrumenten im
                     Bereich Landwirtschaft

                                                                                                                  ausbezahlt per 30.9.2021
                                                                          Anzahl Anträge per 30.9.2021                   in Mio. EUR
                                              Antragsfrist
                                                                          positiv           in Bear-  Anteil in
                                                             eingelangt*          abgelehnt                       insgesamt      davon 2021
                                                                         erledigt           beitung Bearbeitung
 Härtefallfonds WKO Phase 1 & 2               31.07.2021       1.887.598 1.636.494   220.781       549    0,0%
                                                                                                                       2.079,6          1.183,7
 Härtefallfonds WKO Phase 3                   31.10.2021         61.645    53.245      6.411     1.414    2,3%

 Härtefallfonds Land- und Forstwirtschaft &
                                              31.10.2021         61.926    49.518     11.425       983    1,6%           68,5             53,4
 Privatzimmervermietungen
 Umsatzersatz November Land- und
                                              15.12.2020          5.867     4.262      1.602         3    0,1%           13,9               8,4
 Forstwirtschaft & Privatzimmervermietungen
 Umsatzersatz Dezember Land- und
                                              15.01.2021          6.671     5.411      1.257         3    0,0%           13,0             13,0
 Forstwirtschaft & Privatzimmervermietungen
 Ausfallsbonus Land- und Forstwirtschaft &
                                              15.01.2022         50.522    20.643      1.839    28.040    55,5%          21,2             21,2
 touristische Vermietungen

* Die eingelangten Anträge enthalten auch eine geringe Anzahl von zurückgezogenen oder rückabgewickelten Anträgen, die nicht
gesondert ausgewiesen werden.

Quellen: BMF Monatsbericht September 2021 sowie COVID-19-Berichterstattung, Monatsbericht September 2021 des BMLRT
über die Errichtung eines Härtefallfonds in der Land- und Forstwirtschaft inkl. Privatzimmervermietung.

Für die Phasen 1, 2 und 3 des von der WKO abgewickelten Härtefallfonds wurden bisher
2,1 Mrd. EUR ausbezahlt. Die Antragsfrist endete mit 31. Oktober 2021 und es sind von Phase
3 nur noch 3,2 % der gestellten Anträge in Bearbeitung, sodass nur noch geringe
Auszahlungen zu erwarten sind. Von den überwiesenen 2,15 Mio. EUR wurden laut Ressort
mit Stand 2. Oktober 2021 2,12 Mrd. EUR an die FördernehmerInnen ausbezahlt.

                                                                                                                                       11 / 36
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3.3    Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)

Für die Investitionsprämie sind im Jahr 2022 Auszahlungen iHv insgesamt 1,5 Mrd. EUR
geplant, von denen 207,5 Mio. EUR aus der RRF stammen. Auch für das Finanzjahr 2023
sollen Mittel aus dem RRF dafür verwendet werden (365,5 Mio. EUR RRF; Investitionsprämie
gesamt: 2 Mrd. EUR). Diese Mittel sollen für digitale und ökologische Investitionen in den
Unternehmen verwendet werden, was zu einer langfristigen wirtschaftlichen Erholung nach
der Pandemie beitragen soll. Investitionen in Gebäuderenovierung, Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität sollen der österreichischen Wirtschaft
weitere    Impulse      geben.       Die    Investitionsprämie    soll    Vorzieheffekte     von
Unternehmensinvestitionen auslösen und Multiplikatoreffekte generieren.

In der Evaluierung der COVID-19-Investitionsprämie durch das Industriewissenschaftliche
Institut im Auftrag des BMDW wurden Antragsteller hinsichtlich des Einflusses der
Investitionsprämie auf ihre Neuinvestitionen befragt. Auf 27 % hatte sie keinen Einfluss
(Investitionen auch ohne Förderung in genau gleicher Form). Bei 61 % werden Investitionen
wegen der Prämie in veränderter Form durchgeführt (z. B. höheres Volumen oder früherer
Zeitpunkt) und 11 % der befragten Unternehmen gaben an, dass die geförderte Investition
ohne Prämie nicht durchführbar gewesen wäre. Bei der Betrachtung der volkswirtschaftlichen
Effekte ist zu beachten, dass in dieser Studie grundsätzlich die Auswirkungen des gesamten
unterstützten Investitionsvolumen (rd. 52 Mrd. EUR) dargestellt werden. Dessen direkte und
indirekte Effekte auf die Wertschöpfung werden mit rd. 41 Mrd. EUR beziffert und im
Investitionszeitraum werden durchschnittlich 115.500 Jahresarbeitsplätze „gesichert“. Durch
die Investitionsprämie zusätzlich generierte Abgabeneffekte betragen mit rd. 2,5 Mrd. EUR in
etwa die Hälfte des Zuschussvolumen. Der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionsprämie
beträgt damit ca. 50 %.

Bereits im geltenden Finanzrahmen enthalten, sind die für die Jahre 2021 und 2022
vorgesehenen Mittel für den Digitalisierungsfonds für die öffentliche Verwaltung
iHv 160 Mio. EUR. Das Ziel sind Investitionen in eine bürgernahe, serviceorientierte
Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur. Sie sollen einen wichtigen Beitrag zur
Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen,
Wohlstand und Lebensqualität leisten.

Für die Digitalisierung der KMU sind im RFF weiters Budgetmittel iHv 15 Mio. EUR
(5 Mio. EUR KMU.DIGITAL und 10 Mio. EUR KMU.E-Commerce) für das Jahr 2021 und
jeweils 5 Mio. EUR für die Jahre 2022 und 2023 (KMU.DIGITAL) vorgesehen. Mit diesem
Vorhaben     sollen   kleine   und     mittlere     Unternehmen   dabei   unterstützt   werden,
Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den digitalen Markt zu überführen.

                                                                                           12 / 36
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4        Bundesvoranschlag 2022

4.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2022 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2021 auf:

Tabelle 5:       Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 40                                                             Erfolg       BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                     in Mio. EUR    2020        2021       2022           BVA 2021
 Auszahlungen                                                       1.770,8     2.716,6    2.008,1     -708,5      -26,1%
 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                   1.292,0       700,1        0,4     -699,7     -99,9%
 Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung                         478,9     2.016,5    2.007,7       -8,8       -0,4%
 davon
   ARP: Digitalisierungsfonds der Verwaltung                                       80,0       80,0        0,0       0,0%
   Medikamenten-Forschung/Produktion                                                          28,8      +28,8           -
   Investitionsprämie (RRF: 207,5 Mio. EUR)*)                                   1.491,0    1.522,5      +31,5     +2,1%
   ARP: Digitalisierung der KMUs                                          6,7       5,0        5,0        0,0       0,0%
 Einzahlungen                                                            62,8      44,8       40,3       -4,5     -10,0%

*) Der BVA 2021 wird voraussichtlich um ca. 1 Mrd. EUR unterschritten.

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 sinken um 708,5 Mio. EUR (-26,1 %). Dies ist
insbesondere auf wegfallende bzw. geringer budgetierte Mittel aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds (insbesondere Härtefallfonds 700 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die, um die Mittel aus dem Krisenbewältigungsfonds bereinigten, budgetierten Auszahlungen
sinken gegenüber dem BVA 2021 um 8,8 Mio. EUR, was zunächst vor allem den Wegfall des
ausgelaufenen Beschäftigungsbonus (rd. 91 Mio. EUR) betrifft. Die übrigen Auszahlungen
steigen, was insbesondere auf die Investitionsprämie (31,5 Mio. EUR), Infrastrukturmittel für
Life Science – Penicillinproduktion in Österreich (28,8 Mio. EUR) und die Digitalisierung
(19,2 Mio. EUR) zurückzuführen ist.

                                                                                                                  13 / 36
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4.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 6:          Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

               Finanzierungshaushalt
 UG 40                                                          Erfolg     Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2019       2020      2021        2022      Erf 2020       BVA 2021
 40            Auszahlungen                                       469,5    1.770,8    2.716,6    2.008,1       +13,4%             -26,1%
 40.01         Steuerung und Services                              71,9       73,6       76,1       77,4         +5,2%             +1,7%
 40.01.01      Zentralstelle                                       63,0       64,5       67,6       68,8         +6,6%             +1,7%
 40.01.02      Bundesmobilienverwaltung                             3,6        3,7        3,8        3,8         +4,0%             +0,2%
 40.01.03      Bundeswettbewerbsbehörde                             4,2        4,3        3,4        3,5        -18,4%             +4,3%
 40.01.04      Beschusswesen                                        1,0        1,1        1,3        1,3       +15,6%              +0,5%
 40.02         Transferleistungen an die Wirtschaft               204,8    1.505,2    2.345,5    1.615,3         +7,3%            -31,1%
 40.02.01      Wirtschaftsförderung                               204,8    1.505,2    2.345,5    1.615,3         +7,3%            -31,1%
 40.02.02      Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung           0,0       -0,0        0,0        0,0      -107,6%                0,0%
 40.03         Eich- und Vermessungswesen                          85,0       88,0       86,2       88,5         +0,6%             +2,7%
 40.03.01      Eich- und Vermessungswesen                          85,0       88,0       86,2       88,5         +0,6%             +2,7%
 40.04         Historische Objekte                                 47,5       47,1       78,8       78,6       +67,0%               -0,3%
 40.04.01      Burghauptmannschaft Österreich                       9,5        9,8       10,2       10,0         +2,3%              -2,3%
 40.04.02      Bau u. Liegenschaftsmanagement                      38,0       37,3       68,6       68,6       +83,9%              +0,0%
 40.05         Digitalisierung                                     60,3       57,0      130,1      148,3      +160,0%            +14,0%
 40.05.01      Digitalisierung                                     60,3       57,0       50,1       68,3       +19,7%            +36,4%
 40.05.02      Digitalisierungsfonds                                                     80,0       80,0              -              0,0%
 40            Einzahlungen                                        50,2       62,8       44,8       40,3        -35,9%            -10,0%
 40.01         Steuerung und Services                                3,6        2,7       2,1        2,1        -19,6%            +1,7%
 davon
    40.01.01   Zentralstelle                                         1,0       1,0        1,0        1,0        +1,5%              0,0%
    40.01.03   Bundeswettbewerbsbehörde                              1,6       1,4        0,7        0,7       -46,7%             +5,0%
 40.02         Transferleistungen an die Wirtschaft                  3,0      18,7        1,0        1,1       -94,1%            +10,1%
 davon
    40.02.01   Wirtschaftsförderung                                 1,5       18,7        1,0        1,1       -94,1%            +10,0%
 40.03         Eich- und Vermessungswesen                           9,8       10,0        8,7        4,2       -58,1%             -51,7%
 40.04         Historische Objekte                                 33,8       31,2       31,7       31,7        +1,4%               0,0%
 davon
    40.04.02   Bau u. Liegenschaftsmanagement                      32,6       30,4       30,8       30,8        +1,2%              0,0%
 40.05         Digitalisierung                                      0,0        0,2        1,3        1,2      +461,8%              -9,4%
                                   Nettofinanzierungssaldo        -419,2   -1.708,0   -2.671,8   -1.967,8              -                -

Anmerkung: Der Erfolg 2020 wurde um allfällige bundesinterne Transfers aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in der
UG 45-Bundesvermögen bereinigt, um eine Doppelzählung zu verhindern.

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 40-Wirtschaft besteht aus fünf Globalbudgets, wobei im GB 40.02-“Transferleistungen
an       die      Wirtschaft”          die      höchsten         Auszahlungen             (rd. 1,6 Mrd. EUR)               für       die
Wirtschaftsförderungen (insbesondere Investitionsprämie) budgetiert sind.

                                                                                                                              14 / 36
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Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 40.01-„Steuerung und Services“

Das GB 40.01-„Steuerung und Services“ beinhaltet nicht nur die Personal-, Verwaltungs-
und Betriebsaufwendungen der Zentralstelle, sondern auch die Budgets von nachgeordneten
Dienststellen bzw. Ämtern (Bundesmobilienverwaltung, Bundeswettbewerbsbehörde und
Beschusswesen). Insgesamt sollen die Auszahlungen im GB 40.01 gegenüber dem BVA 2021
von 76,1 Mio. EUR auf 77,4 Mio. EUR (+1,3 Mio. EUR bzw. +1,7 %) steigen.

Die höchste Steigerung in diesem Globalbudget betrifft das DB 40.01.01-„Zentralstelle“
(+1,2 Mio. EUR). Der um 0,5 Mio. EUR (0,9 %) höher veranschlagte Personalaufwand
berücksichtigt die Effekte der Gehaltserhöhung einschließlich des Struktureffekts und der
geschätzten    Nachverrechnung       für   die   Neuberechnung       des   Vorrückungsstichtages
(Dienstrecht neu). Weiters erhöhen sich die Auszahlungen für Sachanlagen (Hardware) um
0,6 Mio. EUR, insbesondere aufgrund von Reinvestitionen in die technische Büroinfrastruktur
(z. B. Netzwerkdrucker, Multifunktionsgeräte) für die Zentralstelle.

Im BVA-E 2022 sind für die Bundeswettbewerbsbehörde (DB 40.01.03) Budgetmittel iHv
3,5 Mio. EUR (2021: 3,4 Mio. EUR) vorgesehen. In den Personalauszahlungen iHv
2,7 Mio. EUR sind die Effekte der Gehaltserhöhung und des Struktureffekts für 2022
abgedeckt. Neben den in der UG 40-Wirtschaft budgetierten Mitteln sieht das BFG-E 2022
erneut eine Überschreitungsermächtigung vor, wonach für die Bundeswettbewerbsbehörde
aus vereinnahmten Geldbußen gemäß KartellG zusätzlich bis zu 1,5 Mio. EUR aus dem
Justizressort (UG 13) abrufen kann. Einnahmenseitig wurden für 2022 Einzahlungen iHv
735.000 EUR,      insbesondere       aus     Pauschalgebühren        im    Zusammenhang        mit
Zusammenschlussanmeldungen, veranschlagt.

GB 40.02-„Transferleistungen an die Wirtschaft“

Im DB 40.02.01-„Wirtschaftsförderung“ sinken die Auszahlungen im BVA-E 2022 von
2,35 Mrd. EUR     auf   1,62 Mio. EUR      (-730,2 Mio. EUR   bzw.     -31,1 %).   Die   geringere
Veranschlagung ist insbesondere auf den Wegfall des Härtefallfonds (-700 Mio. EUR) und des
Beschäftigungsbonus (rd. -91 Mio. EUR) zurückzuführen. Für den Beschäftigungsbonus
konnten bis 31. Jänner 2018 Anträge gestellt werden, danach war das Programm ausgelaufen.
Die letzten Auszahlungen an Unternehmen erfolgten im Jahr 2021. Im BVA-E 2022 sind dafür
keine Mittel mehr enthalten. Der Härtefallfonds wurde bereits unter Pkt. 3.2 näher erläutert.

                                                                                            15 / 36
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Die höheren Veranschlagungen für das Jahr 2022 beziehen sich auf die Investitionsprämie
(+31,5 Mio. EUR) und die Förderung der Penicillinproduktion in Österreich (+28,8 Mio. EUR).
In Pkt. 3.2 erfolgte bereits eine Erläuterung der Investitionsprämie. Die Förderung der
Penicillinproduktion in Österreich betrifft in der UG 40-Wirtschaft insbesondere die
Standortsicherung in Tirol mit Erneuerungen und Instandhaltungen der Infrastruktur. Die
Förderung wird über die aws abgewickelt. Der Forschungsteil dieses Bereichs wird im
BVA-E 2022 in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) mit 3 Mio. EUR veranschlagt.

Zusätzliche Mittel sollen im Jahr 2022 für die Austria Business Agency iHv 8,7 Mio. EUR zur
Verfügung gestellt werden, die insbesondere für den Ausbau von Work in Austria zu einem
Kompetenzzentrum für qualifizierte Zuwanderung eingesetzt werden sollen.

Weiters wurden im BVA-E 2022 erstmals Mittel für die Teilnahme Österreichs an der
Weltausstellung „EXPO 2025 Osaka-Kansai“ iHv 0,6 Mio. EUR budgetiert.

GB 40.03-„Eich- und Vermessungswesen“

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist die nationale Eichbehörde. Die
Auszahlungen sollen laut BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 etwa auf gleichem Niveau
verbleiben (2022: 88,5 Mio. EUR, 2021: 86,2 Mio. EUR). Die Erhöhung (2,3 Mio. EUR) bezieht
sich auf Effekte der Gehaltserhöhung, den Struktureffekt und erwartete Nachzahlungen
aufgrund der Neuberechnung des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Weiters sind
höhere Personalauszahlungen und ein höherer betrieblicher Sachaufwand auf die Einrichtung
der Marktüberwachungsagenden (Agenden der Verbraucherbehördenkooperation) im
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zurückzuführen.

Die dafür veranschlagten Einzahlungen sind im BVA-E 2022 (4,2 Mio. EUR) deutlich niedriger
als im Jahr 2021 (8,7 Mio. EUR). Dies ist auf die Richtlinie (EU) 2019/1024 vom 20. Juni 2019
über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die
auch das Bundesamt betrifft, das nunmehr spezifische Daten kostenlos zur Weiterverarbeitung
zur Verfügung stellen soll, zurückzuführen.

GB 40.04-„Historische Objekte“

Das GB 40.04-„Historische Objekte“ beinhaltet die Burghauptmannschaft und das Bau- und
Liegenschaftsmanagement,        das    insbesondere   die   Aus-   und   Einzahlungen     des
Kongresszentrums in der Wiener Hofburg und die bautechnische Betreuung bundeseigener
Liegenschaften veranschlagt. Die Burghauptmannschaft ist eine nachgeordnete Dienststelle
des BMDW und für die Bewirtschaftung und Erhaltung historisch bedeutsamer Gebäude, die

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im Eigentum der Republik Österreich stehen, verantwortlich. Die diesbezüglichen
Auszahlungen sind im DB 40.04.01-„Burghauptmannschaft Österreich“ veranschlagt und
ändern sich im BVA-E 2022 gegenüber dem BVA 2021 kaum (2022: 10,0 Mio. EUR, 2021:
10,2 Mio. EUR).     Sie     berücksichtigen         beim      Personalaufwand          die     Effekte      der
Gehaltserhöhungen      und    den        Struktureffekt.    Die     geringeren      Personalaufwendungen
(-0,4 Mio. EUR) ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wegfall der Nachzahlungen für die
Neuberechnungen des Vorrückungsstichtages (Dienstrecht neu). Höhere Auszahlungen
erfolgen bei den Werkleistungen (+0,1 Mio. EUR).

Die   Auszahlungen     des    DB 40.04.02-„Bau-            und     Liegenschaftsmanagement“          wurden
gegenüber dem Erfolg 2020 um 35 Mio. EUR erhöht. Diese Erhöhung wird im BVA-E 2022 im
Wesentlichen fortgeschrieben, sodass Mittel iHv 68,6 Mio. EUR veranschlagt werden. Aus den
Schwerpunktbereichen der Regierung sollen in diesem Detailbudget Investitionen in den
baulichen Brandschutz und in die Barrierefreiheit der verwalteten Gebäude erfolgen. Ferner
werden Instandsetzungen und Instandhaltungen im Bereich der Liegenschaftsverwaltung zur
Erhöhung der Energieeffizienz und Erhaltung der Bausubstanz zur Abwendung von
Folgeschäden vorgenommen (z. B. Finanzprokuratur).

GB 40.05-„Digitalisierung“

Die Bündelung der Digitalisierungsagenden aus dem BKA und dem BMF in das BMDW
(BMG-Novelle 2017)        hatte    als     vorrangige      Ziele      die   Verbesserung        bestehender
Rahmenbedingungen für digitale Innovation und den Technologietransfer in die Wirtschaft
sowie die österreichweite Koordination und Umsetzung von E-Government-Lösungen für die
BürgerInnen und die Wirtschaft. Durch die BMG-Novelle 2020 erfolgt nunmehr auch die
Eigentümervertretung des BRZ durch das BMDW.

Das DB 40.05.01-„Digitalisierung“ beinhaltet den Personal- und Sachaufwand für diese
Kompetenzen sowie die Mittel für den laufenden Betrieb bereits umgesetzter Projekte. Dieser
Bereich soll im BVA-E 2022 mit 68,3 Mio. EUR (2021: 50,1 Mio. EUR) dotiert werden. Die
höheren Auszahlungen sind insbesondere auf die Fortführung bestehender sowie zusätzlicher
Digitalisierungsmaßnahmen          zurückzuführen,         die      nicht   oder     nur     teilweise     vom
Digitalisierungsfonds bedeckt werden.

Der neu aufgesetzte Digitalisierungsfonds verfolgt das Ziel, die Digitalisierung in der
Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung im
Sinne   des   IKTKonG       2012    zu      forcieren.     Dieser     Fonds   ist    im    BVA-E 2022        im
DB 40.05.02-„Digitalisierungsfonds“ mit 80 Mio. EUR (2021: 80,0 Mio. EUR) dotiert.

                                                                                                         17 / 36
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Projekte        zur       Forcierung           der       Digitalisierung                der       Bundesverwaltung,                       die         eine
ressortübergreifende Wirkung aufweisen, erhalten eine Anschubfinanzierung. Kern hierbei ist
dabei beispielsweise die Umsetzung des „Once Only“-Prinzips, demgemäß Daten nur ein
einziges Mal an die Verwaltung gemeldet werden und in der Folge ein Datentransfer zwischen
den verschiedenen Behörden erfolgt. Laut Ressort werden hier eine Reihe von Projekten
umgesetzt,          wie     beispielsweise              der       Ausbau           des        Unternehmensserviceportals,                               die
Verbesserung des Melderegisters und die Modifizierung des WFA-IT-Tools. Die Ausgaben für
dieses Detailbudget werden im Rahmen der Veranschlagung gebunden und können nicht
umgeschichtet werden.

4.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                des         Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 7:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 40                                                           FinHH - Ausz.                                ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA        BVA-E     Diff. BVA-E 2022       BVA         BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021        2022        - BVA 2021          2021         2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                       2.670,7    1.956,6    -714,2     -26,7%     2.693,0     1.954,1    -738,8     -27,4%            -2,4
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   141,8      143,9         2,1    1,5%        139,0       141,5         2,5     1,8%            -2,4
   davon
     Bezüge                                             106,5       109,3         2,8     2,6%      106,0        108,9         2,9     2,7%            -0,4
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          25,4        24,8        -0,6    -2,3%       25,4         24,8        -0,6    -2,3%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     207,7       225,3        17,7     8,5%      207,7        225,3        17,7     8,5%             0,0
   davon
     Mieten                                               10,0       10,0       0,0      -0,4%        10,0        10,0       0,0      -0,4%             0,0
     Instandhaltung                                       20,0       15,1      -4,9     -24,3%        20,0        15,1      -4,9     -24,3%             0,0
     Aufwand für Werk leistungen                         160,4      182,8      22,4      14,0%       160,4       182,8      22,4      14,0%             0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                 2.321,3    1.587,3    -734,0     -31,6%     2.346,3     1.587,3    -759,0     -32,3%             0,0
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         702,5        2,5    -700,0     -99,6%       702,5         2,5    -700,0     -99,6%             0,0
     an Unternehmen                                    1.611,9    1.577,3     -34,5      -2,1%     1.636,9     1.577,3     -59,5      -3,6%             0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                             70,8        72,1       1,4        2,0%           72,1
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                                                                  65,4        67,2       1,7        2,6%           67,2
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                      0,0         0,0                      -           0,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                            5,3         5,0        -0,3     -6,2%            5,0
   davon
     Abfertigungen                                                                                      1,7        1,6        -0,1   -7,1%              1,6
     Jubiläumszuwendungen                                                                               2,5        2,5         0,0    0,2%              2,5
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                         0,3        0,4         0,1   32,1%              0,4
     Sonstige                                                                                           0,7        0,4        -0,3    -42%              0,4
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit               45,4       51,1         5,7    12,5%                                                        -51,1
   Sachanlagen                                            45,3       51,0         5,7   12,5%                                                         -51,0
   Immaterielle Vermögenswerte                             0,2        0,2         0,0    -3,0%                                                         -0,2
 Darlehen und Vorschüsse                                   0,4        0,4                     -                                                        -0,4
   Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen                  0,4        0,4                     -                                                        -0,4
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt        2.716,6    2.008,1    -708,5     -26,1%     2.763,7     2.026,3    -737,4     -26,7%            18,2

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt         44,8       40,3        -4,5   -10,0%        49,1        39,6        -9,4   -19,2%            -0,7

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -2.671,8 -1.967,8           704,0            - -2.714,7 -1.986,7         728,0            -         -18,9

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

                                                                                                                                                   18 / 36
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Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 18,2 Mio. EUR vergleichsweise
gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen), Investitionen (nur im
Finanzierungshaushalt) bzw. Abschreibungen (nur im Ergebnishaushalt) sowie Darlehen und
Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den
Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

4.4       Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 8:         Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 40                                                             Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                     in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022           BVA 2021
 Förderungen                                                          189,0    1.301,2   2.299,7    1.556,8     -742,9      -32,3%
   Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger            15,3    1.059,6     702,5        2,5     -700,0      -99,6%
     davon                                                                                                                        -
     WKÖ Härtefallfondsgesetz Covid-19                                        1.000,0      700,0                -700,0    -100,0%
   Transfers an Unternehmen                                           171,1     237,3    1.593,2    1.549,8       -43,4      -2,7%
     davon
     AWS Investitionsprämie ink l. ARP                                                   1.486,0   1.509,6      +23,6       +1,6%
     Beschäftigungsbonus                                             109,5      134,3       90,4                 -90,4    -100,0%
     Investitionszuwachsprämie (KMU und GU)                           70,9        8,0        8,0                  -8,0    -100,0%
     Lfd. Transfers an übrige Sek toren der Wirtschaft                                       1,5       1,5         0,0       0,0%
     Filmförderung                                                      7,0        7,0       7,1       7,1         0,0       0,0%
   Transfers an private Haushalte/Institutionen                         2,6        4,3       4,0       4,5        +0,5     +12,5%
     davon
     Zuschüsse f. lfd. Aufwand an private Institutionen                                     2,7        3,5       +0,8     +29,4%

Quellen: BMF, BVA 2021, BVA-E 2022.

Im Transfer an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger ist als größte Position der
Härtefallfonds enthalten, der mit dem BVA-E 2022 wegfällt und bereits unter Pkt. 3.2 erörtert
wurde.

Im Aufwand für Transfers an Unternehmen ist die betragsmäßig größte Förderung die
Investitionsprämie der aws (siehe Pkt. 3.2). Der Beschäftigungsbonus wird 2022 auslaufen.

                                                                                                                          19 / 36
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4.5      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 9:       Rücklagengebarung

 UG 40                                                   Veränderung                Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                      Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -              Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                 30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021                BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                            758,4          -387,0      371,4              -
 Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen                 0,5                        0,5             -
                             Gesamtsumme          758,9        -387,0      371,9          -14,9       357,0        31,7%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 40-Wirtschaft verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 758,9 Mio. EUR, wovon
0,5 Mio. EUR auf zweckgebundene Einzahlungsrücklagen entfallen. Im Jahr 2021 wurden aus
Rücklagen laut Ressort insbesondere 332 Mio. EUR insbesondere für die Bedeckung der
Investitionsprämie entnommen.

Im BVA-E 2022 wurden Rücklagen iHv 14,9 Mio. EUR budgetiert. Diese betreffen den
Filmstandort Österreich mit 7,5 Mio. EUR, das Programm KMU.Digital mit 5 Mio. EUR, die
EXPO Dubai mit 1,306 Mio. EUR, AT:net mit 0,5 Mio. EUR und die aws mit 0,5 Mio. EUR für
COVID-19-Garantien gemäß KMU-Förderungsgesetz (Abwicklung)sowie mit 0,054 Mio. EUR
für den Covid-Start-up-Hilfsfonds (Abwicklung).

Dies führt per 30. September 2021 zu einem Rücklagenstand von 371,9 Mio. EUR.

                                                                                                                  20 / 36
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5           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 10:         Planstellenverzeichnis4

    UG 40                                         2019      2020        2021        2022            BFRG-E 2022-2025

                                                                                                2023       2024       2025
    PLANSTELLEN                                     2.092      2.031       2.034        2.039     2.039      2.039      2.039
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.    zum 1.6.    Zielwert
       VBÄ                                          1.885      1.869       1.854        1.901
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg        BVA        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt             146,8      138,8       143,5        146,0

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 40-Wirtschaft 2.039 Planstellen vorgesehen,
was eine Erhöhung um 5 Planstellen bedeutet. Dies betrifft zu erbringende Einsparungen,
gegenläufig aber eine Steigerung der Planstellen um 5 für die Zentralleitung des BMDW und
um 6 für die Bundeswettbewerbsbehörde. Die Planstellen bleiben gegenüber dem BVA 2021
und auch über die gesamte Laufzeit des Finanzrahmens bist 2025 auf gleichem Niveau.

Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021
ein VBÄ-Zielwert von 1.901 vorgegeben und entspricht damit einem Anteil von 93,2 % der
Planstellen des Finanzjahres 2022.

4
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                      21 / 36
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6        Ausgliederungen und Beteiligungen
Der im Zusammenhang mit den Budgetunterlagen vorgelegte Beteiligungsbericht enthält
Informationen über die wesentlichen Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen des Bundes.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Verflechtungen der der Untergliederung zugehörigen
Unternehmen mit dem Bundesbudget:

Tabelle 11:       Zahlungsflüsse aus Ausgliederungen und Beteiligungen

 UG 40                                                 Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2022 -
                                                        2019       2020      2021       2022           BVA 2021
                                         in Mio. EUR
 Auszahlungen gesamt                                      231,3      636,7   2.284,7    1.931,2     -353,5     -15,5%
 davon
   Austria Wirtschaftsservice GmbH                        221,5      627,1   2.275,8    1.920,8     -355,0     -15,6%
 Einzahlungen gesamt                                       17,6       19,2       2,4        2,8       +0,4     +16,7%

Quelle: Budgetbericht 2022.

Hinsichtlich der Verflechtungen mit dem Bundesbudget ist die bedeutendste Beteiligung die
aws, die viele der wesentlichen Wirtschaftsförderungsprogramme und weitere Förder-
programme aus der UG 40-Wirtschaft, aber auch aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung)
abwickelt. Darunter fällt insbesondere die Abwicklung der Investitionsprämie. Weitere wesent-
liche Wirtschaftsförderungsprogramme beziehen sich z. B. auf den Beschäftigungsbonus.

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7        Wirkungsorientierung

7.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
                                 Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
    Wirkungsziel-Landkarte
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
                                 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
    SDG-Landkarte5
                                 SDGs6
    Green Budgeting-             Maßnahmen auf Global- und Detailbudgetebene des BVA-E 2022 mit
    Landkarte (Maßnahmen)        Bezug zum Klima- und Umweltschutz

Das BMDW hat im BVA-E 2022 für die UG 40-Wirtschaft insgesamt fünf Wirkungsziele
festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr gleich bleiben. Die Angaben zur Wirkungsorientierung
sind insgesamt übersichtlich und die Erklärungen zu den Indikatoren informativ. Die
Wirkungsziele sind so formuliert, dass sie über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten
werden können.

Durch die makroökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Krise werden viele für den
Wirtschaftsbereich gesetzte Wirkungsziele und Kennzahlen deutlich beeinflusst. Dies betrifft
vor allem jene Wirkungsziele, die der Stärkung des Wirtschaftsstandorts in Österreich dienen
sollen. Zahlreiche Unternehmen (insbesondere viele KMU und EPU) wurden zunächst durch
den teilweisen Stillstand und danach durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
wirtschaftlich beeinträchtigt. Bei den Angaben zur Wirkungsorientierung betrifft das in der

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 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
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 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

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UG 40-Wirtschaft vor allem Wirkungsziele, wie die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU“ (Wirkungsziel 1), die „Erhöhung der
Attraktivität   des   Wirtschaftsstandortes“    (Wirkungsziel 2)   und   die   „Stärkung   der
österreichischen Außenwirtschaft“ (Wirkungsziel 3). Bei den Indikatoren wurden in der UG 40
einige Zielwerte an die neue Situation angepasst und Erläuterungen hinsichtlich des Einflusses
der Pandemie eingefügt, die die Einschätzung der Entwicklung dieser Indikatoren
unterstützen.

7.2     Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 („Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit
Fokus auf KMU“) wurde im Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 der ressortübergreifenden
Wirkungscontrollingstelle als zur Gänze erreicht beurteilt. Bei der Kennzahl 40.1.1-
„Unternehmensdemographie: Stabilisieren und Steigern des in den letzten Jahren
schwankenden Unternehmensgründungsniveaus“ waren in den Jahren 2016 bis 2020 die
Zielwerte hinsichtlich der Anzahl der jährlichen Unternehmensneugründungen etwa
gleichbleibend bei 31.000. Für das Jahr 2021 wurde der Zielwert auf ≥ 29.000 gesenkt, da die
COVID-19-Krise klar negative Auswirkungen auf die Konjunkturlage hat und darüber hinaus
schwer einschätzbare Eindämmungsmaßnahmen und internationale Auswirkungen die
Entwicklung negativ beeinflussen. Mit dem BVA-E 2022 wurde der Zielwert wieder auf
≥ 32.000 erhöht. Im Jahr 2017 konnte der Zielzustand nicht erreicht werden, 2019 und 2020
lagen die Istzustände (2019: 32.150; 2020: 32.973) jedoch über den Zielzuständen. Dennoch
ist ein Ausblick schwierig, zumal die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie immer noch
nicht absehbar ist. Die Kennzahl 40.1.2-„Unternehmensdemographie: Überlebensrate von
Unternehmen (bezogen auf drei Jahre nach Neugründung)“ liegt in den Jahren 2018 bis 2020
mit etwa 77 % unter dem angepeilten Zielzustand von mehr als 79,8 %. Auch hier wurde der
Zielzustand für das Jahr 2021 aufgrund der negativen Beeinflussung durch die COVID-19-
Krise zunächst nach unten gesetzt (≥ 70 %). Für 2022 wird ein Zielwert von ≥ 75 % angepeilt.

Die Kennzahlen des Wirkungsziels 2 („Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes“)
werden laut Ressort von der COVID-19-Krise betroffen sein. Für 2022 sollen Maßnahmen wie
insbesondere Wettbewerbskontrolle und aktive Marktbeobachtung, Standardmarketing, die
Entwicklung von sicherheits- und umwelttechnischen Regelungen, die Nutzung digitaler Mög-
lichkeiten, der Ausbau von GISA, die Modernisierung der Berufsausbildung/Attraktivierung der
Lehre und der Erhalt des kulturellen Erbes die Erreichung des Wirkungsziels unterstützen. Die
Kennzahlen beziehen sich auf die von der ABA (Austria Business Agency) betreuten Be-
triebsansiedlungsprojekte (Zielzustand 2022: ≥ 300; Istzustand 2020: 353), die Anzahl der

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