Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...

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BD | Budgetdienst

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 45-Bundesvermögen

                                      11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Inhaltsverzeichnis
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1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige
      Budgetrisiken der Untergliederung ................................................................................. 6

    3.1     COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ....................................................................... 6

    3.2     Fixkostenzuschuss .................................................................................................. 8

    3.3     Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität .....................10

    3.4     Umsatzersatz .........................................................................................................12

4     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................13

5     Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................14

6     Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................15

    6.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................15

    6.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16

    6.3     Einrichtung eigener Detailbudgets für die COVID-19 Gebarung .............................20

    6.4     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................22

    6.5     Förderungen...........................................................................................................23

    6.6     Rücklagen ..............................................................................................................24

7     Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................25

8     Wirkungsorientierung .....................................................................................................26

    8.1     Überblick ................................................................................................................26

    8.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................27

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................29

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt
 UG 45                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E      BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023        2024
 Auszahlungen                                      847,3 20.832,3         6.552,7    1.800,2    1.298,8     1.260,9
   davon variabel                                   0,00      0,01           0,01       0,01       0,01        0,01
 Anteil an Gesamtauszahlungen                       1,1%    20,3%           6,7%       2,0%       1,5%         1,4%
 jährliche Veränderung                             -2,7% 2358,7%          -68,5%     -85,0%     -27,8%        -2,9%
 Einzahlungen                                    1.127,4   1.224,3          931,6    1.173,1    1.266,1     1.255,0
 Anteil an Gesamteinzahlungen                       1,4%     1,5%           1,2%       1,5%       1,5%         1,5%
 jährliche Veränderung                           -16,3%      8,6%         -23,9%      25,9%       7,9%        -0,9%
               Nettofinanzierungssaldo             280,1 -19.607,9       -5.621,1     -627,1      -32,7         -5,9
             Ergebnishaushalt

 UG 45                                          Erfolg       BVA        BVA-E       BFRG-E     BFRG-E      BFRG-E
                                 in Mio. EUR     2019        2020        2021        2022       2023        2024
 Aufwendungen                                      651,9 20.800,1         6.316,4       n.v.       n.v.         n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen                      0,8%     19,9%           6,3%           -          -            -
 jährliche Veränderung                           -22,4% 3090,7%           -69,6%           -          -            -
 Erträge                                         1.756,1   1.054,4          896,9       n.v.       n.v.         n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                          2,2%      1,3%           1,2%           -          -            -
 jährliche Veränderung                            30,8%    -40,0%         -14,9%           -          -            -
                        Nettoergebnis            1.104,2 -19.745,7       -5.419,4          -          -            -

Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Der      Entwurf        zum       Bundesvoranschlag 2021                  (BVA-E 2021)         sieht      für     die
UG 45-Bundesvermögen                im     Finanzierungshaushalt            Auszahlungen        iHv       insgesamt
6,6 Mrd. EUR vor, wovon 1,4 Mrd. EUR für Haftungszahlungen aus den COVID-19-Haftungen
und 4 Mrd. EUR für den Fixkostenzuschuss budgetiert sind.

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Zu einer Erhöhung der Auszahlungen kommt es auch bei den bisherigen Haftungssystemen,
wobei beim Ausfuhrförderungsverfahren mit 134,7 Mio. EUR und bei der aws mit
41,6 Mio. EUR höheren Schadenzahlungen gerechnet wird. Zu höheren Auszahlungen in der
UG 45-Bundesvermögen im Jahr 2021 soll es auch durch die zentrale Veranschlagung und
Verrechnung der Entgelte iHv 31,7 Mio. EUR an die Buchhaltungsagentur des Bundes
(BHAG) kommen. Aufgrund der Verschiebungen von der UG 15-Finanzverwaltung in die
UG 45 kommt es zu Erhöhungen bei den Ersatzzahlungen an die GIS und die Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) iHv 43 Mio. EUR. Zu einer weiteren Erhöhung kommt es
bei den Transferzahlungen an die Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG
(IAKW AG) iHv 22,9 Mio. EUR.

In der UG 45-Bundesvermögen sinken die veranschlagten Einzahlungen im Vergleich zum
BVA 2020 um 292,7 Mio. EUR bzw. 23,9 %. Dies liegt in erster Linie an einer Verminderung
der Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren um 160,3 Mio. EUR und an geringeren
Dividendenzahlungen. Für die ÖBAG wurde im BVA 2020 eine Dividendenzahlung
iHv 471,2 Mio. EUR veranschlagt, im BVA-E 2021 ist eine deutlich geringere Dividende von
335 Mio. EUR vorgesehen. Die Dividendenzahlung der Verbund AG wird im BVA-E 2021 mit
74,4 Mio. EUR    veranschlagt    (BVA 2020:     100 Mio. EUR).       Die   Gewinnabfuhr     der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) entfällt fast zur Gänze (BVA 2020: 100 Mio. EUR).
Zu Mehreinzahlungen im Vergleich zum BVA 2020 führen insbesondere die erstmals in der
UG 45-Bundesvermögen        verbuchten      Radio-     und     Fernsehgebühren    gem. § 3 (1)
Rundfunkgebührengesetz      iHv 55,5 Mio. EUR        (bisher   UG 15-Finanzverwaltung),    eine
Rückzahlung aus Darlehen (Griechenland) (+40,3 Mio. EUR) und Haftungsentgelte im
Ausfuhrfinanzierungsgesetz im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung (+55,0 Mio. EUR).

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 11,2 Mrd. EUR. Dazu tragen Auszah-
lungen zur Krisenbewältigung für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie Garantiezah-
lungen iHv 1,4 Mrd. EUR bei. Darüber hinaus wurden Überschreitungsermächtigungen iHv
insgesamt 5,5 Mrd. EUR für Zahlungen aus dem Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie für
Zahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv bis zu 1,5 Mrd. EUR in die Ober-
grenze aufgenommen. Ab 2022 sinken die Obergrenzen wieder deutlich, da zur Krisenbe-
wältigung nur mehr Garantiezahlungen für COVID-19-Haftungen aufgenommen werden und
diese bis 2024 auf 319,5 Mio. EUR sinken.

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Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 45-Bundesvermögen insgesamt vier Wirkungsziele
festgelegt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden zwei bisherige Wirkungsziele zu einem
verbunden (Wirkungsziel 3 „Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der
langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen
(BMF) unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte“) und bei zahlreichen
Indikatoren     wurden       die    Zielzustände   angepasst,   um   die   Auswirkungen     der
COVID-19-Pandemie abzubilden.

Die Wirkungsorientierung der UG 45-Bundesvermögen hat Bezüge zum SDG Nr. 17 –
Partnerschaft zur Erreichung der Ziele mit dem Indikator „Öffentliche Entwicklungshilfe als
Anteil des Bruttonationaleinkommen“ sowie das Gleichstellungsziel der UG zum SDG Nr. 5 –
Geschlechtergleichstellung mit dem Indikator „Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den
Aufsichtsgremien von Unternehmen“.

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen entwickeln sich in normalen Budgetjahren
weitgehend stabil, wobei sich die Zusammensetzung der Auszahlungen durchaus jährlich
verändern kann. Aufgrund der Veranschlagung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds
iHv 20 Mrd. EUR steigen die Auszahlungen im BVA 2020 auf 20,8 Mrd. EUR. Die

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Auszahlungen für Krisenbewältigung sinken im BVA-E 2021 auf 5,4 Mrd. EUR, was zu
Gesamtauszahlungen iHv 6,6 Mrd. EUR führt. Ab 2022 sinken die Auszahlungen wieder
deutlich in Richtung Vorkrisenniveau auf 1,3 Mrd. EUR im Jahr 2024, da keine Mittel für den
Fixkostenzuschuss         vorgesehen        sind   und      die   Auszahlungen     für   COVID-19-
Haftungsinanspruchnahmen jährlich sinken. In der ökonomischen Gliederung zeigt sich die
deutliche Dominanz der Transfers in dieser UG.

Grafik 2:      Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Einzahlungen im BVA-E 2021 entfallen zu 45,0 % auf Einzahlungen aus Finanzerträgen
insbesondere       Dividenden      und     Gewinnanteile,    zu   36,4 %   auf   Einzahlungen    aus
Kostenbeiträgen und Gebühren (überwiegend Haftungsentgelte) und zu weiteren 16,1 % auf
andere Einzahlungen, die insbesondere aus der Rückzahlung von Darlehen von Griechenland
(60,7 Mio. EUR) oder von Zahlungen von Forderungen gegenüber Schuldnern, für die der
Bund aufgrund einer Haftung in Anspruch genommen wurde (30,0 Mio. EUR) stammen.

3     Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und
      sonstige Budgetrisiken der Untergliederung

3.1     COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ist im Jahr 2020 das zentrale budgetäre Instrument
zur Krisenbewältigung. Das Ziel des Krisenbewältigungsfonds ist, den Bundesministerien die
notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der COVID-19-Krise zur Verfügung zu stellen,
wobei der gesetzlich festgelegte Verwendungszweck der Mittel sehr breit gefasst ist. Unter
anderem können die Mittel für Maßnahmen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen (z. B.
im Rahmen des Corona-Hilfsfonds), zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung oder zur

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Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verwendet werden.1 Der
Bundesminister für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit dem Vizekanzler über die
konkrete Auszahlung der finanziellen Mittel, wofür 2020 20 Mrd. EUR budgetiert waren und
eine weitere Überschreitungsermächtigung von 8 Mrd. EUR im BFG 2020 aufgenommen
wurde.

Per 15. Oktober wurden 10,52 Mrd. EUR für Unterstützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds an die Ressorts überwiesen, davon entfallen 6,1 Mrd. EUR auf
eine Budgetumschichtung innerhalb der UG 45-Bundesvermögen, um Mittel für die COVID-19
Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) bereitstellen zu können. Die übrigen Mittel
betreffen      zu     einem        erheblichen       Teil     gesetzlich       verankerte       Hilfsprogramme
(z. B. Härtefallfonds,             NPO-Unterstützungsfonds)                und         Konjunkturmaßnahmen
(z. B. Einmalzahlung         für    Familien,     KIG 2020,       Investitionsprämie),        Maßnahmen          im
Gesundheitsbereich (z. B. Beschaffung medizinischer Produkte, Hygieneschutzmaßnahmen)
und Unterstützungen für ausgegliederte Einheiten (z. B. ÖBB).

Von den Ressorts ausbezahlt, wurden per 15. Oktober erst 2,88 Mrd. EUR bzw. 27,4 % der
bereitgestellten Mittel. Dieser geringe Anteil wird jedoch stark durch den großen Unterschied
zwischen der Budgetumschichtung für die COFAG (6,1 Mrd. EUR) und den bisher an die
COFAG überwiesenen Mittel (469,4 Mio. EUR) bestimmt. Allerdings wurden auch bei einigen
anderen Positionen die bereitgestellten Mittel nur zum Teil bereits ausbezahlt. Im weiteren
Budgetvollzug sind daher bei einigen Positionen noch größere Auszahlungen zu erwarten.

Während im BVA 2020 die Budgetmittel zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie über den
Krisenbewältigungsfonds finanziert wurden, werden diese im BVA-E 2021 in den jeweiligen
Global- und Detailbudgets selbst veranschlagt und auf den entsprechenden Konten budgetiert.
Damit wird dem Grundsatz der Vollständigkeit Rechnung getragen und im Budget die Mittel
zur Krisenbewältigung dargestellt. Außerdem ist im BFG-E 2021 sichergestellt, dass die im
Budget vorgesehenen Mittel zur Krisenbewältigung nicht für andere Zwecke verwendet
werden dürfen bzw. sind sie von der Rücklagenbildung ausgeschlossen. Aus Sicht des
Budgetdienstes ist mit dieser Vorgehensweise der Grundsatz der Transparenz in weiten Teilen
erfüllt und damit sollte auch eine effiziente Krisengebarung sichergestellt sein.

1
   Die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel sind im § 3 Abs. 1 des COVID-19-Fondsgesetzes festgelegt. Weitere
Verwendungszwecke sind Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarkts (v. a. Kurzarbeit), zur Abfederung von
Einnahmeausfällen in Folge der Krise, zur Konjunkturbelebung sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die
Bildungseinrichtungen und mit dem Epidemiegesetz.

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Die       zeitliche      Befristung        des     COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                 soll    mit     dem
Budgetbegleitgesetz 2021 auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Im BFG-E 2021 wird dafür
eine budgetäre Ermächtigung iHv insgesamt 1,5 Mrd. EUR zur Bedeckung der Auszahlungen
aus dem Krisenbewältigungsfonds vorgesehen. Eine weitere Ermächtigung iHv 4 Mrd. EUR
betrifft Mittel für den über die COFAG abgewickelten Fixkostenzuschuss. Damit wird dem
Bundesminister für Finanzen die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Mittel für derzeit nicht
absehbare oder planbare Maßnahmen zur Krisenbewältigung einzusetzen.

Das BMF legt entsprechend dem gesetzlichen Auftrag seit Mai 2020 einen in den jeweiligen
Monatserfolg integrierten Bericht über die COVID-19-Gebarung vor.

3.2         Fixkostenzuschuss

Ein zentrales Instrument zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen ist der
Fixkostenzuschuss. Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Krise Umsatzeinbußen von
zumindest 40 % erlitten haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
stellen, der bis zu 75 % der Fixkosten abdeckt und pro Unternehmen maximal 90 Mio. EUR
beträgt. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 16. März bis 15. September 2020.
Innerhalb dieser Periode kann das Unternehmen für die Berechnung des Umsatzausfalls und
der Fixkosten einen ein- bis dreimonatigen zusammenhängenden Zeitraum frei wählen. Die
Auszahlung des Zuschusses erfolgt in mehreren Tranchen. Die beihilferechtliche
Genehmigung der entsprechenden Richtlinie durch die Europäische Kommission (EK) erfolgte
am 23. Mai 2020.2

Der budgetäre Rahmen für diese erste Phase des Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss I)
beträgt laut Richtlinie 8,0 Mrd. EUR. Bisher wurden 6,0 Mrd. EUR aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds               in    das     für    die    COFAG            vorgesehene   Detailbudget        der
UG 45-Bundesvermögen umgeschichtet, davon wurden 459,1 Mio. EUR an die COFAG
überwiesen.3 Der budgetäre Rahmen soll für die angestrebte Verlängerung des
Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss II) auf 12,0 Mrd. EUR angehoben werden. Für den
diesbezüglichen Richtlinienentwurf ist allerdings noch eine Genehmigung durch die
EU-Kommission ausständig.

2
    Entscheidung der EK vom 23. Mai 2020 (C(2020)3483), Beihilfenfall SA.57291).
3
 Mit 150,0 Mio. EUR entfällt ein Großteil auf den Eigenkapitalzuschuss für die AUA. Zusätzlich wurden 10,4 Mio. EUR an die
COFAG für ihren Verwaltungsaufwand überwiesen.

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Der aktuelle Richtlinienentwurf des BMF für die Verlängerung sieht eine Förderung ab einem
Umsatzausfall von zumindest 30 % im Vergleich zur Vorjahresperiode vor, der Anteil an den
ersetzten Fixkosten entspricht dem prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückgangs.4 Der
Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 16. Juni 2020 bis 15. März 2021, Anträge können für
bis zu maximal sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gestellt werden.
Wenn ein Fixkostenzuschuss I beantragt wurde, ist der Zeitraum beim Fixkostenzuschuss II
direkt an diesen anschließend zu wählen. Weiters sieht die Richtlinie vor, dass der
Fixkostenzuschuss II mit 5 Mio. EUR pro Unternehmen begrenzt ist, die EK fordert
Medienberichten zufolge eine Begrenzung mit 3 Mio. EUR. Aufgrund der aktuellen
Entwicklungen mit einem zweiten Lockdown dürfte diese Situation aber neu bewertet werden.

Die nachstehende Tabelle fasst die in der COVID-19-Berichterstattung des BMF
veröffentlichten Informationen zu den Anträgen und zur Förderhöhe per 15. Oktober
zusammen:5

Tabelle 2:                Anträge und Auszahlungsvolumen Fixkostenzuschuss

                                                          Zuschusshöhe                                                                 Anzahl Anträge
                                                 beantragt genehmigt ausgezahlt                                                beantragt genehmigt ausgezahlt
    Gesamt                         in Mio. EUR       389,7       296,5    226,1 Insgesamt gestellt                                42.264
    Durchschnitt pro Antragsteller in EUR         13.036,5    11.157,7  8.670,6 Inaktiv (u.a. zurückgezogen oder abgelehnt)        6.139
    Median                         in EUR          4.600,1              3.309,6                                   Gesamt aktiv    36.125     31.588    31.094

                                                                          Anteil an                                                                           Anteil an
    Anträge nach Zuschusshöhe                    beantragt   genehmigt              Anträge nach Branchen                            beantragt   genehmigt
                                                                         genehmigt                                                                           genehmigt
    Summe                                           36.125      31.588              Summe                                               36.125      31.588
    davon nach Zuschusshöhe                                                         davon nach Branchen
       0 - 9.999 EUR                                28.012      24.892      78,8%      Handel, Instandhaltung u. Reparatur von KFZ       5.922       5.162       16,3%
       10.000 - 49.999 EUR                           6.790       5.677      18,0%      Verkehr und Lagerei                               2.131       1.881        6,0%
       50.000 - 99.999 EUR                             721         572       1,8%      Beherbergung und Gastronomie                      9.744       8.496       26,9%
       100.000 - 199.999 EUR                           341         270       0,9%      Erbringung freib., wissenschaftl. DL              3.689       3.228       10,2%
       200.000 - 499.999 EUR                           180         129       0,4%      Erbringung w. Dienstleistungen                    1.952       1.688        5,3%
       500.000 - 999.999 EUR                            61          40       0,1%      Gesundheits- und Sozialwesen                      1.768       1.565        5,0%
       1.000.000 - 1.999.999 EUR                        13           7       0,0%      Erbringung sonstige DL                            3.403       3.078        9,7%
       >2.000.000 EUR                                    7           1       0,0%      Sonstige                                          7.516       6.490       20,5%

Quelle: Bericht des BMF zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2020

Per 15. Oktober wurden 42.264 Anträge auf einen Fixkostenzuschuss gestellt, davon sind aber
6.139 Anträge inaktiv. Von diesen wurden 31.588 Anträge genehmigt, der überwiegende Teil
davon wurde auch ausbezahlt. Da die durchschnittliche Höhe bei den bereits ausbezahlten
Zuschüssen mit 8.671 EUR deutlich niedriger als bei den genehmigten (11.158 EUR) und bei
den insgesamt beantragten Anträgen (13.037 EUR) liegt, dürften bisher in erster Linie die vom
Volumen her kleineren Anträge ausbezahlt worden sein. Das Gesamtvolumen an genehmigten

4
  Die scharfe Grenze bringt problematische Anreizwirkungen mit sich. Beispielsweise hat ein Unternehmen, dessen
Umsatzrückgang bei knapp unter 30 % liegen würde, nun einen Anreiz den Umsatz entsprechend zu reduzieren, damit ein
Anspruch auf den Fixkostenzuschuss entsteht. Diese Problematik betrifft noch stärker den Fixkostenzuschuss I, bei dem es
mehrere solche Sprungstellen gibt.
5
  Der Informationsgehalt in der COVID-19-Berichterstattung des BMF wurde mit dem Bericht zur Entwicklung des
Bundeshaushalts Jänner bis September 2020 deutlich erhöht.

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Zuschüssen beträgt per 15. Oktober 2020 296,5 Mio. EUR, davon wurden zu diesem Zeitpunkt
226,1 Mio. EUR ausbezahlt. Das BMF weist im Strategiebericht 2021 bis 2024 für den
Fixkostenzuschuss für 2020 einen Prognosewert von 4,0 Mrd. EUR aus, der aus derzeitiger
Sicht bei weitem nicht erreicht werden dürfte. Unklar ist, ob das BMF plant, an die COFAG
gegen Jahresende noch einen größeren Betrag für erst 2021 ausbezahlte Zuschüsse zu
überweisen.

Im     BVA-E 2021   sind   für   den    Fixkostenzuschuss      Auszahlungen    iHv 4,0 Mrd. EUR
veranschlagt, darüber hinaus enthält es eine Überschreitungsermächtigung für den
Fixkostenzuschuss      von       4,0 Mrd. EUR.       Eine      Prognose   zum      tatsächlichen
Auszahlungsvolumen ist derzeit kaum möglich, auch weil das Ausmaß erneuter
Ausgangsbeschränkungen schwer abschätzbar ist. Diese dürften jedoch Anpassungen bei
den bestehenden Regelungen erforderlich machen.

3.3     Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität

Um Unternehmen bei der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe zu unterstützen und
um damit zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen aufgrund der
Umsatzeinbrüche im Rahmen der COVID-19-Krise aus dem Markt ausscheiden müssen,
wurden mehrere Maßnahmen beschlossen, mit denen der Bund Haftungen für von Banken an
Unternehmen vergebene Überbrückungskredite übernimmt. Zu diesem Zweck wurden eigene
Haftungsrahmen nach dem KMU-Förderungsgesetz iHv 3,75 Mrd. EUR für kleine und mittlere
Unternehmen (Abwicklung durch die aws) sowie iHv 1,625 Mrd. EUR v. a. für Beherbergungs-
und Gastronomiebetriebe (Abwicklung durch die ÖHT) eingerichtet. Für Großunternehmen
steht ein Haftungsrahmen nach dem Garantiegesetz 1977 iHv 2 Mrd. EUR zur Verfügung, der
ebenfalls von der aws abgewickelt wird. Weitere Haftungen für Großunternehmen werden von
der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) im Auftrag der COFAG abgewickelt. Hier wurde
kein    eigener   Haftungsrahmen       festgelegt.   Etwaige    Auszahlungen    sind   daher   im
Gesamtrahmen für Auszahlungen der COFAG im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen
iHv 15 Mrd. EUR zu bedecken. Für Exportunternehmen wird von der OeKB über den Sonder-
Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (Sonder-KRR) eine Überbrückungsfinanzierung iHv bis
zu 3,0 Mrd. EUR im Rahmen der Ausfuhrförderung bereitgestellt.

Die Genehmigungen erfolgten zunächst durch das BMF, das auch die Schadloshaltung der
Abwicklungsstellen (aws, ÖHT, OeKB) sicherstellte. Seit dem 15. April kommt diese zentrale
Rolle der COFAG zu, die den Großteil der damit verbundenen Aufgaben für den Bund
wahrnimmt (Ausnahme: Exporthaftungen).

                                                                                          10 / 34
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Per Stichtag 15. Oktober 2020 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,73 Mrd. EUR
zugesagt, wobei die größten Teile auf Haftungen nach dem KMU-Förderungsgesetz (42 %)
und auf Exporthaftungen der OeKB (30 %) entfielen. Von der OeKB vergebene Haftungen für
Großunternehmen (9 %) bzw. von der aws nach dem Garantiegesetz 1977 vergebene
Haftungen (4 %) machten nur einen relativ geringen Anteil aus. Die nachfolgende Tabelle stellt
den Haftungsstand zum 15. Oktober 2020 im Überblick dar:

Tabelle 3:         COVID-19-Haftungen

                                                 COVID-19-           Haftungs-           davon            freier COVID-19-
                                in Mio. EUR   Haftungsrahmen          summe          COFAG-Haftungen      Haftungsrahmen
    ÖHT (KMU-Förderungsgesetz)                           1.625,0              975,9*              825,1                705,1
    aws (KMU-Förderungsgesetz)                           3.750,0           2.839,9**            1.849,9                991,1
    aws (Garantiegesetz)                                 2.000,0               298,2              298,2              1.701,8
    OeKB (Großunternehmen)                           -                         621,1              621,1           -
    OeKB Sonder-KRR (Exporthaftungen)                    3.000,0             1.990,3                0,0              1.009,8
                           Gesamtsumme               -                      6.725,3             3.594,3          -

*) Inklusive Haftungen iHv 56 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz
iHv 375 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten.

**) Inklusive Haftungen iHv 81 Mio. EUR, die aus dem regulären aws-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz
iHv 750 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten.

Quelle: Bericht des BMF zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2020.

Mit       einer      am      3. November 2020              im      Bundesrat      beschlossenen           Novelle       des
KMU-Förderungsgesetzes soll ein zusätzlicher Rahmen iHv 300 Mio. EUR für Haftungen im
Bereich von Veranstaltungen und Kongressen geschaffen werden. Dieser Rahmen soll für
Haftungen zur Verfügung stehen, mit denen der Bund nicht stornierbare Kosten übernimmt,
wenn Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Die Maßnahme soll von der
ÖHT abgewickelt werden, während die Schadloshaltung wiederum über die COFAG erfolgen
dürfte. Richtlinien zur konkreten Umsetzung sind von der Bundesministerin für Landwirtschaft,
Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowie mit
dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu erlassen.

Am 15. Oktober 2020 wurde von den Abgeordneten Obernosterer und Schwarz ein
Initiativantrag zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A)6 eingebracht und dem
Budgetausschuss zugewiesen. Am 6. November wurde der Antrag im Budgetausschuss
behandelt, in dem die Anhebung des Haftungsrahmens für die ÖHT von 375 Mio. EUR auf
625 Mio. EUR beschlossen wurde.

6
    Initiativantrag zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A) der Abgeordneten Obernosterer und Schwarz

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Das BMF geht in seiner Prognose für das Jahr 2020 von Zahlungen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds für schlagend gewordene Haftungen iHv 250 Mio. EUR aus. Im
BVA-E 2021 sind in der UG 45-Bundesvermögen die erwarteten Garantiezahlungen der
einzelnen Haftungsbereiche dargestellt, die insgesamt mit 1,4 Mrd. EUR veranschlagt sind.
Diese verteilen sich wie nachfolgend dargestellt auf die einzelnen Haftungsinstrumente:

Tabelle 4:             COVID-19-Garantiezahlungen im BVA-E 2021

                                                       Progn. BMF     BFG-E                     BFRG-E                     Haftungsstand
                                        in Mio. EUR       2020         2021       2022           2023          2024          15.10.2020
    COVID-19-Garantiezahlungen, gesamt                        250,0     1.395,3       737,1          344,0         319,5          -
     OeKB                                                   -             168,8     -              -             -                    621,1
     aws-KMU                                                -             590,6     -              -             -                  2.839,9
     aws-Garantiegesetz                                     -             135,0     -              -             -                    298,2
     ÖHT                                                    -             255,9     -              -             -                    975,9
     Lieferantenk redit- und Event-Ausfallrisik en          -             245,0     -              -             -                -

Quelle: Teilheft UG 45-Bundesvermögen, BFG-E 2021

In weiterer Folge sind im BFRG-E 2021-2024 weitere Garantiezahlungen iHv 737 Mio. EUR
für 2022, iHv 344 Mio. EUR für 2023 und iHv 320 Mio. EUR für 2024 vorgesehen. Insgesamt
machen die derzeit erwarteten Auszahlungen aus Garantiezahlungen in den Jahren 2020 bis
2024 somit rd. 3,05 Mrd. EUR aus.

3.4           Umsatzersatz

Zur         Abfederung             der       ökonomischen             Auswirkungen            der   Betriebsschließungen                 im
Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown im November 2020 hat die Bundesregierung
einen Umsatzersatz eingeführt, der über die COFAG abgewickelt und auch auf diesen
Rahmen angerechnet wird. Die Voraussetzungen und Abwicklungsmodalitäten sind in einer
Richtlinie des BMF zusammengefasst7.

Der Umsatzersatz richtet sich an Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen
betroffen sind. Diese erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019), aber
höchstens 800.000 Euro ersetzt. Bestimmte Corona-Hilfen werden gegengerechnet, wie
100 %           garantierte          Kredite           und     Landesförderungen         sowie       Mittel    aus         dem      NPO-
Unterstützungsfonds.                     Die          Kurzarbeit,     der     Fixkostenzuschuss I             und     Lieferservices
(Gastronomie) werden nicht gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass Unternehmen zwischen
3. November und 30. November keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen. Um
diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird

7
    BMF: Aktuelle Informationen zum Umsatzersatz

                                                                                                                                   12 / 34
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dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen,
automatisch berechnet und über FinanzOnline beantragt und durch die Finanzämter
ausbezahlt. Er kann bis 15. Dezember beantragt werden. Eine Kostenschätzung wurde vom
BMF nicht veröffentlich, wobei anzunehmen ist, dass die Bedeckung über den
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erfolgt.

4       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Stärkung    und     Sicherung     des    Wirtschaftsstandortes     mittels   COVID-19-
         Hilfsmaßnahmen des Bundes, welche über die COFAG abgewickelt werden

        Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten
         Einsatz    des      Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums         (Exportförderung
         bzw.   -finanzierung,   Kooperation     mit   Internationalen   Finanzinstitutionen   mit
         Schwerpunkt auf Green Recovery post COVID-19)

        Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projektfinanzierungen,
         Investitionen im In- und Ausland und zur Unterstützung von Unternehmen anlässlich
         der COVID-19-Krisensituation (einschließlich des europaweiten Garantiefonds der
         Europäischen Investitionsbank und Garantien für das europäische SURE Instrument)

        Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge
         (z. B. an die konzessionellen Fonds, deren Wiederauffüllung mit Vorgaben verbunden
         ist) und Programme (z. B. punktuelle Finanzierungen an Trust Funds, durch die
         spezifische Ziele erreicht werden sollen), Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder
         Verbesserung der operationellen Qualität und institutionellen Effizienz der Institutionen
         sowie der ODA-Leistungen des BMF

                                                                                           13 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 aufgrund der COVID-19-
Krisenbewältigung wie folgt geändert:

Tabelle 5:      Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 45-Bundesvermögen                                                 2021        2022          2023       2024
                                                     in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                          817,3        838,9        837,1
 BFRG 2021-2024                                                       12.033,4      1.800,2      1.298,8    1.260,9
 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023                 11.216,1        961,3        461,7          -
     COVID-19 Maßnahmen                                                5.399,0        737,1        344,0      319,5
     Fixk ostenzuschuss                                               4.000,0
     Verwaltungsk osten COFAG                                             3,7
     Garantiezahlungen                                                1.395,3          737,1      344,0       319,5
    Überschreitungsermächtigung                                       5.500,0

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 11,2 Mrd. EUR. Dazu tragen
Auszahlungen zur Krisenbewältigung für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie
Garantiezahlungen              iHv 1,4 Mrd. EUR               bei.           Darüber           hinaus       wurden
Überschreitungsermächtigungen iHv von insgesamt 5,5 Mrd. EUR für zusätzliche Zahlungen
für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie für Zahlungen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds iHv bis zu 1,5 Mrd. EUR in die Obergrenze aufgenommen.

Ab 2022 sinken die Obergrenzen wieder deutlich, da zur Krisenbewältigung nur mehr
Garantiezahlungen aufgenommen werden und diese bis 2024 auf 319,5 Mio. EUR sinken.

5      Auswirkungen der COVID-19-Krise
Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020
implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt:

Tabelle 6:      Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

                                                                     Einzahlung
 UG 45-Bundesvermögen                                                                    Auszahlung        BVA-E
                                                                   COVID-19-Fonds
                                                                                                            2021
                                                   in Mio. EUR         Stand: 15. Oktober 2020
 Verwaltungsaufwand COFAG                                                       10,4               10,4         3,7
 COFAG-Mittel (inkl. Ziehungsnotiz/Liquiditätsreserve)                       6.004,6              459,1     4.000,0
 davon: Standortsicherung (Eigenk apitalzuschuss AUA)                              -              150,0
 COFAG - COVID-19-Haftungszahlungen                                            125,0                        1.395,3

Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021

                                                                                                             14 / 34
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In der UG 45-Bundesvermögen werden die Mittel für die COFAG budgetiert und verrechnet.
Dabei sind folgende Positionen berücksichtigt:

        Als Verwaltungsaufwand wurden aus dem Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020
         10,4 Mio. EUR zur Verfügung gestellt und an die COFAG ausgezahlt, für 2021 sind
         3,7 Mio. EUR budgetiert.

        COFAG-Mittel zur Krisenbewältigung (insbesondere Fixkostenzuschuss) wurden
         iHv 6 Mrd. EUR in das entsprechende Detailbudget umgebucht, wobei bis Mitte
         Oktober nur 459,1 Mio. EUR der COFAG ausgezahlt wurden. Darin ist der
         Eigenkapitalzuschuss an die AUA iHv 150 Mio. EUR enthalten. Für 2021 wurden
         4 Mrd. EUR veranschlagt und zusätzlich wurde eine Überschreitungsermächtigung von
         4 Mrd. EUR ins BFG-E 2021 aufgenommen.

        Für Haftungszahlungen wurden 2020 aus dem Krisenbewältigungsfonds 125 Mio. EUR
         bereitgestellt, jedoch sind noch keine Zahlungen erfolgt. Im BVA-E 2021 sind
         1,4 Mrd. EUR dafür vorgesehen.

6        Bundesvoranschlag 2021

6.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf,
welche sich aus der Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds begründen:

Tabelle 7:      Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020

 UG 45                                                  Erfolg     BVA        BVA-E      Diff. BVA-E 2021 -
                                          in Mio. EUR    2019      2020        2021           BVA 2020
 Auszahlungen                                              847,3   20.832,3    6.552,7   -14.279,6   -68,5%
 COVID-19-Krisenbewältigung
   COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                20.000,0              -20.000,0 -100,0%
   Fixkostenzuschuss                                                           4.000,0     4.000,0        -
   Verwaltungskosten COFAG                                                         3,7         3,7        -
   Garantiezahlungen                                                           1.395,3     1.395,3        -
 Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen                       847,3   20.832,3    1.153,7   -19.678,6 -94,5%
 Einzahlungen                                            1.127,4    1.224,3      931,6      -292,7 -23,9%

Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021

Im Jahr 2019 beträgt der Erfolg 0,8 Mrd. EUR, der auch für die „normale Gebarung“ im
BVA 2020 wieder in ähnlicher Höhe angesetzt wurde. Jedoch ist der Krisenbewältigungsfonds
iHv 20,0 Mrd. EUR im BVA 2020 zusätzlich dotiert worden, aus dem den einzelnen
Untergliederungen die jeweiligen Mittel zugewiesen wurden. Im BVA-E 2021 wurden – wie in
Pkt. 3.1 erläutert – die Mittel unmittelbar in den entsprechenden Untergliederungen budgetiert.

                                                                                                      15 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Aus diesem Grund sind in der UG 45-Bundesvermögen nur noch die Mittel für den
Fixkostenzuschuss, die Verwaltungskosten der COFAG und die Garantiezahlungen iHv
insgesamt 5,4 Mrd. EUR veranschlagt. Der Krisenbewältigungsfonds wurde nicht mehr eigens
budgetiert, sondern eine Überschreitungsermächtigung für unvorhergesehene und ungeplante
Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufgenommen.

6.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 8:       Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                Finanzierungshaushalt
 UG 45                                                            Erfolg     BVA         BVA-E          Diff. BVA-E 2021 -
                                                  in Mio. EUR      2019      2020         2021       Erf 2019      BVA 2020
 45          Auszahlungen                                            847,3    20.832,3    6.552,7      673,4%         -68,5%
 45.01       Haftungen des Bundes                                    373,1       372,2      604,9        62,1%         62,5%
 45.01.01    Ausfuhrförderungsgesetz                                 230,0       239,5      374,2        62,7%        56,2%
 45.01.02    Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz                    138,0       123,2      179,5        30,0%        45,7%
 45.01.03    Sonstige Finanzhaftungen (fix)                            5,1         9,6       51,2      905,2%        435,7%
 45.01.04    Sonstige Finanzhaftungen (variabel)                                   0,0        0,0              -        0,0%
 45.02       Bundesvermögensverwaltung                               474,2    20.460,0    5.947,8     1154,3%         -70,9%
 45.02.01    Kapitalbeteiligungen                                     85,5        30,7    5.523,4     6361,5%      17901,0%
 45.02.02    Bundesdarlehen                                                        0,0        0,0              -        0,0%
 45.02.03    Unbewegliches Bundesvermögen                              2,0         7,6        1,2      -39,7%        -84,4%
 45.02.04    Besondere Zahlungsverpflichtungen                       386,7       421,8      423,2         9,4%          0,3%
 45.02.06    COVID-19-Krisenbewältigungsfonds                                 20.000,0                         -    -100,0%
 45          Einzahlungen                                          1.127,4     1.224,3       931,6      -17,4%        -23,9%
 45.01       Haftungen des Bundes                                    503,8       474,3       368,5      -26,9%        -22,3%
 45.01.01    Ausfuhrförderungsgesetz                                 371,8       389,5       229,2     -38,3%        -41,1%
 45.01.02    Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz                    122,0        81,6       136,6       12,0%        67,4%
 45.01.03    Sonstige Finanzhaftungen (fix)                           10,1         3,2         2,6     -74,0%        -18,4%
 45.01.04    Sonstige Finanzhaftungen (variabel)                                   0,0         0,0             -        0,0%
 45.02       Bundesvermögensverwaltung                               623,6       750,0       563,2        -9,7%       -24,9%
 45.02.01    Kapitalbeteiligungen                                    566,1       680,3       420,0     -25,8%        -38,3%
 45.02.02    Bundesdarlehen                                            7,4        25,8        66,0     792,0%        156,1%
 45.02.03    Unbewegliches Bundesvermögen                             35,0        39,5        17,8     -49,2%        -55,0%
 45.02.04    Besondere Zahlungsverpflichtungen                        14,2         4,3        57,5     305,4%       1241,5%
 45.02.05    European Stability Mechanism (variabel)                   1,0         0,2         2,0     105,9%        900,0%
                                   Nettofinanzierungssaldo           280,1   -19.607,9    -5.621,1             -            -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Der      BVA-E 2021        sieht     für    die      UG 45-Bundesvermögen                  im    Finanzierungshaushalt
Auszahlungen iHv insgesamt 6,6 Mrd. EUR vor. Die Einzahlungen sollen laut BVA-E 2021 um
0,3 Mrd. EUR (23,9 %) auf 0,9 Mrd. EUR sinken.

                                                                                                                        16 / 34
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Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung:

GB 45.01-„Haftungen des Bundes“

In diesem Globalbudget werden die zweckgebundene Gebarung des Ausfuhrförderungs- und
Ausfuhrfinanzierungsverfahrens und sonstige Finanzhaftungen, insbesondere jene für
Zahlungen an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Rahmen der Garantie- und
KMU-Förderungsgesetze,               veranschlagt.            Der    größte         Anteil     an     der     Gebarung        des
Globalbudgets entfällt auf das Ausfuhrförderungsverfahren.

Im BVA-E 2021 sollen die Einzahlungen aus den Haftungen des Bundes um 22,3 % auf
368,5 Mio. EUR sinken, die budgetierten Auszahlungen sollen im Vorjahresvergleich um
62,5 % auf 604,9 Mio. EUR steigen, insbesondere da es zu erhöhten Schadenszahlungen im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kommt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen des
GB 45.01-„Haftungen des Bundes“:

Tabelle 9:       Aus- und Einzahlungen aus Nicht-COVID-19-Haftungen

 UG 45                                                         Erfolg      Erfolg      BVA          BVA-E     Diff. BVA-E 2021-
                                                in Mio. EUR     2018        2019       2020          2021          BVA 2020
 Auszahlungen aus Haftungen                                      430,8       373,1         372,2      604,9     232,6 62,5%
   DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz                           274,1       230,0         239,5      374,2     134,7 56,2%
       Ausz. aus Ford. aus Finanzhaftungen/Schadensfälle         257,3       197,5         212,6      347,1     134,5 63,2%
         davon Abschöpfung OeKB-Konto                            218,4       145,3         150,0        3,6    -146,4 -97,6%
       Sonstige Kosten                                            16,8        32,5          26,9       27,1       0,2   0,9%
   DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz                        156,5       138,0         123,2      179,5      56,3 45,7%
   davon
       Kursrisikogarantie                                        139,8       126,9         101,6      156,6       55,0    54,1%
       Zuschuss OeKB                                              11,0         6,1          14,3       13,4       -0,9     -6,5%
   DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel                    0,2         5,1           9,6       51,2       41,6   435,4%
 Einzahlungen aus Haftungen                                      543,8       503,8         474,3      368,5    -105,9     -22,3%
   DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz                           419,4       371,8         389,5      229,2    -160,3    -41,1%
       Kostenbeiträge und Gebühren                                41,0        45,6          67,3       49,4      -17,9   -26,6%
       Rückersätze                                               128,7       152,8         135,0      160,0       25,0    18,5%
       Sonstige Erträge                                          249,4       173,1         186,0       18,6    -167,4    -90,0%
         davon Abschöpfung OeKB-Konto                            218,4       145,3         150,0        3,6    -146,4    -97,6%
       Erträge aus Zinsen                                          0,3         0,2           1,1        1,2        0,1      5,0%
   DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz                        120,0       122,0          81,6      136,6       55,0    67,4%
   davon
       Kostenbeiträge und Gebühren                                  94,9        94,6         66,4     121,4       55,0  82,8%
       Erstattung von Erträgen aus der Kursrisikogarantie           25,1        27,4         15,0      15,0                  -
   DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel                      4,3        10,1          3,2       2,6       -0,6 -18,4%

Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Im DB 45.01.01-„Ausfuhrförderungsgesetz“ steigen die Auszahlungen aus langfristigen
Forderungen         um     56,2 %       auf    347,2 Mio. EUR              im       Jahr      2021,     da     mit       erhöhten
Inanspruchnahmen iHv 136,1 Mio. EUR im regulären Haftungsportfolio aufgrund der
COVID-19-Pandemie gerechnet wird. Die Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren sollen

                                                                                                                           17 / 34
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2021 um 41,1 % steigen, was insbesondere auf die Reduktion der Abschöpfung des OeKB-
Kontos auf 3,6 Mio. EUR zurückzuführen ist. Die geplante Abschöpfung des Guthabens8 aus
der Ausfuhrförderung sinkt stark von 150,0 Mio. EUR im BVA 2020 auf 3,6 Mio. EUR, was auf
die höheren Forderungsausfälle zurückzuführen ist. Während bei den Haftungsentgelten eine
Reduktion (-17,9 Mio. EUR bzw. -26,6 %) veranschlagt ist, steigen die Rückersätze aus vom
Bund geleisteten Schadenszahlungen auf Grundlage des Ausfuhrförderungsgesetzes
(AusfFG) um 18,5 % gegenüber dem BVA 2020 auf 160,0 Mio. EUR im Jahr 2021.

Im DB 45.01.02-„Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz“ werden die Auszahlungen
iHv 179,5 Mio. EUR für 2021 um 45,7 % höher budgetiert als im BVA 2020, wobei der größte
Teil Kursrisikogarantien im Ausfuhrfinanzierungsverfahren iHv 156,6 Mio. EUR betrifft. Laut
Teilheft        wird     mit    erhöhten        Inanspruchnahmen            iHv   55,0 Mio. EUR   im   regulären
Haftungsportfolio aufgrund der COVID-19-Pandemie gerechnet. Die Einzahlungen aus
Haftungsentgelten und Erstattungen für Kursgarantien sind mit 136,6 Mio. EUR um 67,4 %
höher budgetiert als im BVA 2020 (81,6 Mio. EUR).

Im DB 45.01.03-„Sonstige Finanzhaftungen (fix)“ finden sich die Auszahlungen aus der
Schadloshaltung an die aws im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze, die mit
51,2 Mio. EUR veranschlagt werden und um rd. 42 Mio. EUR gestiegen sind, wobei der
Großteil auf erhöhte Schadenszahlungen im regulären Haftungsportfolio im Zusammenhang
mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Die diesbezüglichen Einzahlungen aus
Haftungsentgelten sollen im Vergleich zum BVA 2020 weiter von 3,2 Mio. EUR auf
2,6 Mio. EUR zurückgehen.

GB 45.02-„Bundesvermögensverwaltung“

Im GB 45.02 ist im BVA-E 2021 ein deutlicher Anstieg bei den Auszahlungen auf 5,9 Mrd. EUR
aufgrund der Budgetierung des Fixkostenzuschusses und der COVID-19-Garantiezahlungen
gegenüber den Jahren bis 2019 zu erkennen. Bei den Einzahlungen kommt es zu einem
Rückgang auf 563,2 Mio. EUR, der insbesondere auf die Dividenden und sonstigen
Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen ist.

8
    Die Abschöpfung wird brutto verrechnet und wirkt somit saldenneutral.

                                                                                                          18 / 34
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                  Gegenüber             dem        vorläufigen        Erfolg       2019        steigen      die     Auszahlungen              im
                  DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ um mehr als das Zehnfache auf 5,5 Mrd. EUR,
                  insbesondere aufgrund des Fixkostenzuschusses von 4 Mrd. EUR und der Garantiezahlungen
                  von 1,4 Mrd. EUR. Daneben sind die Entgelte an die Buchhaltungsagentur iHv 31,7 Mio. EUR
                  budgetiert, die von der UG 15-Finanzverwaltung in die UG 45-Bundesvermögen verschoben
                  wurden. Es finden sich auch Zahlungen an die Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs). Es
                  sind zahlreiche unterschiedliche Budgetbereiche zusammengefasst (siehe dazu Pkt. 6.3).
                  Aufgrund der Verschiebungen von der UG 15 in die UG 45 kommt es zu weiteren Erhöhungen
                  durch die Ersatzzahlungen an die GIS und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
                  (RTR) und des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz iHv 43 Mio. EUR.

                  Tabelle 10:         Einzahlungen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen9

                      UG 45                                                        Erfolg     Erfolg     BVA      BVA-E     Diff. BVA-E 2021-
                                                                     in Mio. EUR    2018       2019      2020      2021          BVA 2020
                     Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen                    604,7      564,1     678,3     415,2     -263,0 -38,8%
                     davon
                       Dividende ÖBAG (vormals ÖBIB bzw. ÖIAG)                       181,0      370,0     471,2     335,0     -136,2 -28,9%
n aus anderer Quelle   Dividende Verbund                                               n.v.       n.v.    100,0      74,4      -25,6 -25,6%
                       Gewinnabfuhr OeNB                                             108,6      111,7     100,0       1,2      -98,8 -98,8%

                  Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, Beteiligungsbericht 2021

                  Die niedrigeren Einzahlungen des DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ sind im Jahr 2021
                  insbesondere auf die veranschlagte Dividende der ÖBAG iHv 335 Mio. EUR gegenüber dem
                  BVA 2020 mit 471,2 Mio. EUR zurückzuführen, in der auch die Dividende der BIG enthalten
                  ist. Die Gewinnabfuhr der OeNB wird mit 1,2 Mio. EUR budgetiert, wobei 2020 noch
                  100,0 Mio. EUR veranschlagt waren. Für das Jahr 2021 wird die Dividende der Verbund AG
                  mit 74,4 Mio. EUR erwartet.

                  Das DB 45.02.02-„Bundesdarlehen“ sieht Einzahlungen iHv 66,0 Mio. EUR vor, die im
                  Wesentlichen auf eine Rückzahlung des Darlehens an Griechenland zurückzuführen sind.

                  In der Bundesvermögensverwaltung (DB 45.02.03-„Unbewegliches Bundesvermögen“)
                  werden im BVA-E 2021 Liegenschaftserlöse iHv 14,6 Mio. EUR geplant, diese verringern sich
                  im Vorjahresvergleich um 15,0 Mio. EUR. Die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen aus
                  Miet- und Pachtzinsen (Österreichische Bundesforste AG, Schloss Schönbrunn Kultur- und
                  Betriebs GmbH) iHv 3,2 Mio. EUR wurden gegenüber dem BVA 2020 um 6,7 Mio. EUR
                  reduziert.

                  9
                      Einzahlungen im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ ohne übrige sonstige Erträge.

                                                                                                                                       19 / 34
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Den         wesentlichen         Anteil     der      Auszahlungen        des       DB 45.02.04-„Besondere
Zahlungsverpflichtungen“ stellen die Kapitaltransfers an die IFIs dar. Die 2021
veranschlagten Auszahlungen sollen im Vergleich zum BVA 2020 um 0,3 % auf
423,2 Mio. EUR steigen.

Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des
langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Jahr
2019 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit
gemäß der Prognose in der Beilage zur Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 202110
insgesamt 1,01 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE, für 2020 ist eine Steigerung auf
1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,46 Mrd. EUR) auf
die bilaterale und 59 % (0,65 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei
der die Zahlungen an IFIs neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position einnehmen. Im
BVA 2020 war noch von einer Steigerung für das Jahr 2020 auf 1,6 Mrd. EUR und einer ODA-
Quote von 0,39 % ausgegangen worden. Laut der Beilage zur Entwicklungszusammenarbeit
soll die ODA-Quote mit den Steigerungen im BVA-E 2021 im Jahr 2021 0,45 % des BNE
betragen. Jedoch wird sie 2024 ohne weitere Erhöhungen auf 0,27 % des BNE zurückgehen.

Im DB 45.02.05-„European Stability Mechanism“ sind derzeit keine Auszahlungen
budgetiert.        Das     mit     dem    BVA 2020        neu     eingerichtete    DB 45.02.06-„COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds“ dient der Überrechnung der Mittel an die auszahlenden Ressorts
und ist 2020 mit 20 Mrd. EUR budgetiert. Die diesbezüglichen Auszahlungen an die Ressort
sind      defizitneutral     und    werden        erst   mit    der   Auszahlung    in   den   Ressorts   im
Finanzierungshaushalt bzw. mit dem Eingehen einer Verpflichtung im Ergebnishaushalt
relevant.

6.3        Einrichtung eigener Detailbudgets für die COVID-19 Gebarung

Das BMF hat für die Nachverfolgbarkeit der COVID-19-Gebarungen speziell gekennzeichnete
Konten eingerichtet, womit der Entschließung des Nationalrats vom 26. Mai 2020 betreffend
Transparenz im Budget (36/E) teilweise Rechnung getragen wurde. Um die angeführte
Entschließung vollständig umzusetzen, wären in weiterer Folge noch Detailbudgets für neue
Programme einzurichten. Dies sollte insbesondere bei jenen Programmen erfolgen, bei denen
umfangreiche Budgetmittel für spezifische, abgegrenzte Hilfsmaßnahmen zur Verfügung
gestellt bzw. für die neue Verwaltungsfonds eingerichtet werden.

10
     Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021

                                                                                                     20 / 34
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Die im Jahr 2020 für den Fixkostenzuschuss vorgesehenen Mittel iHv 6 Mrd. EUR haben das
Achtfache der ursprünglichen UG-Summe betragen. Der im BVA-E 2021 veranschlagte Wert
entspricht    61 %   der    UG-Summe.     Veranschlagt       wird     der     Fixkostenzuschuss     im
DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“       gemeinsam       mit        der      Haftungsgebarung      zur
Krisenbewältigung iHv rd. 1,4 Mrd. EUR. Beim Fixkostenzuschuss handelt es sich zum einen
jedoch um keine Kapitalbeteiligung, sondern um einen Transfer an Unternehmen, den die
COFAG nur als abwickelnde Stelle erhält. Zum anderen sind von dem Detailbudget nunmehr
zahlreiche nicht in einem Wirkungszusammenhang stehende Gebarungen umfasst. So sind
darin Beteiligungen an IFIs genauso enthalten wie die Dividenden von ÖBAG, Verbund AG
und OeNB, die Abgeltung an die Buchhaltungsagentur oder die vom Bund verwalteten GIS-
Gebühren und Zahlungen an die RTR. Im BVA-E 2021 werden die Fixkostenzuschüsse und
Garantiezahlungen auf einem Konto erfasst, weshalb sie nur in der Tabelle II.F (Konten von
besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz) ersichtlich sind.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl in Hinblick auf die Höhe als auch
auf   die    sachlichen    Erwägungen,   die   Einrichtung     von        eigenen   Detailbudgets für
Fixkostenzuschuss und COVID-19-Haftungen sinnvoll gewesen wäre. Damit wäre auch eine
bessere Vergleichbarkeit der Veranschlagung im Zeitverlauf gegeben, weil die Zeitreihen nicht
durch außerordentliche Mittelzuweisungen verzerrt werden und die Befristung der
Maßnahmen klarer zum Ausdruck käme.

                                                                                                21 / 34
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6.4       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt          die    Entwicklung              des       Finanzierungs-                 und          des
Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2021 auf:

Tabelle 11:        Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 45                                                          FinHH - Ausz.                            ErgHH - Aufw.                        Diff. EH-FH
                                                        BVA      BVA-E     Diff. BVA-E 2021     BVA       BVA-E      Diff. BVA-E 2021           BVA-E
                                         in Mio. EUR    2020      2021        - BVA 2020        2020       2021         - BVA 2020               2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                    20.609,2     6.186,6 -14.422,7    -70,0% 20.641,1     6.172,4 -14.468,8        -70,1%            -14,2
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand     48,2        87,6      39,4    81,6%     48,2         87,6      39,4        81,6%               0,0
     Aufwand für Werk leistungen                        35,0        68,6      33,6    96,1%     35,0         68,6      33,6       96,1%                0,0
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                13,2        18,9       5,7    43,3%     13,2         18,9       5,7       43,3%                0,0
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer              20.561,0     6.099,0 -14.462,0   -70,3% 20.592,9      6.084,8 -14.508,1       -70,5%             -14,2
   davon
     an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger         5,3        20,0      14,7   277,4%        5,3       20,0       14,7      277,4%              0,0
     an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger       387,1       358,3     -28,8     -7,4%     419,0      344,1      -74,9      -17,9%            -14,2
     an Unternehmen                                    168,6     5.720,7   5.552,1   3.292%      168,6    5.720,7    5.552,1      3.292%              0,0
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                        159,0      144,0       -15,0        -9,4%          144,0
   Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen                                                      0,0        0,0                         -           0,0
   Aufwand aus Wertberichtigungen                                                                129,0      114,0         -15,0    -11,6%           114,0
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                       30,0       30,0                         -          30,0
   davon
     Haftungen                                                                                   30,0        30,0                        -            30,0
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit             10,4        19,1       8,6     82,8%                                                         -19,1
   Beteiligungen                                        10,4        19,1       8,6    82,8%                                                          -19,1
 Darlehen und Vorschüsse                               212,6       347,1     134,5     63,2%                                                        -347,1
   Auszahlungen aus Finanzhaftungen                    212,6       347,1     134,5    63,2%                                                         -347,1
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 20.832,3         6.552,7 -14.279,6    -68,5% 20.800,1     6.316,4 -14.483,8        -69,6%           -236,3

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

In der UG 45-Bundesvermögen gibt es zahlreiche Transaktionen, die im Finanzierungs- und
im Ergebnishaushalt unterschiedlich budgetiert werden. Der Unterschied zwischen
Finanzierungs-           und Ergebnishaushalt                        iHv 236,3 Mio. EUR geht                        vor      allem            auf     die
Auszahlungen aus Finanzhaftungen iHv 347,1 Mio. EUR, denen Forderungen gegenüber den
SchuldnerInnen gegenüberstehen, zurück. Da ein Teil dieser Zahlungen einbringlich ist,
werden die Zahlungen nur im Finanzierunghaushalt aber nicht im Ergebnishaushalt angesetzt.

Weitere Abweichungen bestehen bei:

         Periodenabgrenzungen                    bei      den        Zahlungen          Österreichs              im       Rahmen                seiner
          Mitgliedschaften             an       IFIs       führen          zu    Differenzen             im         Finanzierungs-                   und
          Ergebnishaushalt, bei denen der Leistungszeitraum der Wiederauffüllungsperiode
          entspricht, die Beträge werden meist jedoch zeitverzögert eingelöst.

         Die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen belasten nur den
          Ergebnishaushalt, sind aber nicht mit Auszahlungen verbunden.

         Ebenfalls         zu      keinen             Aufwendungen             führen          die      Auszahlungen                    aus          der
          Investitionstätigkeit iHv 19,1 Mio. EUR.

                                                                                                                                                 22 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen

Tabelle 12:         Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge)

 UG 45                                                          FinHH - Einz.                                 ErgHH - Ertr.                Diff. EH-FH
                                                      BVA         BVA-E    Diff. BVA-E 2021        BVA         BVA-E      Diff. BVA-E 2021    BVA-E
                                        in Mio. EUR   2020         2021       - BVA 2020           2020         2021         - BVA 2020        2021
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                      1.103,5       801,6      -301,9   -27,4%       986,8        832,3    -154,5    -15,7%          30,7
 Finanzierungswirksame Erträge
   Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit      12,3          5,5        -6,7   -54,9%        12,3          5,5       -6,7   -54,9%           0,0
   davon
     Erträge aus Mieten                                 10,3          3,5       -6,7    -65,6%        10,3          3,5       -6,7   -65,6%           0,0
   Kostenbeiträge und Gebühren                         204,6        339,5      134,9     65,9%       237,9        370,2      132,3    55,6%          30,7
   Einzahlungen/Erträge aus Transfers                   17,0         17,4        0,4      2,1%        17,0         17,4        0,4     2,1%           0,0
   davon
     von Unternehmen                                    15,0         15,0                      -      15,0         15,0                     -         0,0
   Sonst. Einzahlungen/Erträge                         187,0         19,7      -167,4    -89,5%       37,0         19,7     -17,4    -46,9%           0,0
     Übrige sonstige Erträge                           186,0         18,6      -167,4   -90,0%        36,0         18,6     -17,4    -48,4%
   Finanzerträge                                       682,6        419,6      -263,0    -38,5%      682,6        419,6    -263,0    -38,5%            0,0
     Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen       678,3        415,2      -263,0   -38,8%       678,3        415,2   -263,0     -38,8%            0,0
 Nicht finanzierungswirksame Erträge                                                                  67,6         64,6       -3,0     -4,4%         64,6
   Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers                                                       67,6         64,6       -3,0     -4,4%         64,6
     Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen                                                      49,0         50,0       1,0      2,0%          50,0
     Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers                                                      18,6         14,6      -4,0    -21,4%          14,6
   Finanzerträge                                                                                       0,0          0,0                     -          0,0
 Investitionstätigkeit                                   29,8        16,6       -13,2    -44,3%                                                     -16,6
   Sachanlagen                                           29,6        14,6       -15,0   -50,7%                                                      -14,6
   Beteiligungen                                          0,2         2,0         1,8   882,4%                                                        -2,0
 Darlehen und Vorschüsse                                 91,0       113,4        22,4     24,6%                                                    -113,4
               Einzahlungen / Erträge insgesamt       1.224,3       931,6      -292,7    -23,9%     1.054,4       896,9    -157,5    -14,9%         -34,7
         Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -19.607,9        -5.621,1 13.986,9            - -19.745,7      -5.419,4 14.326,3           -       201,6

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die Differenzen zwischen den Einzahlungen und den Erträgen sind auf die Rückersätze aus
Haftungsinanspruchnahmen, die Abschöpfung des Guthabens gemäß AusfFG und auf
geplante Liegenschaftsverkäufe zurückzuführen, die nicht ergebniswirksam sind. Die
Auflösung von Rückstellungen wirkt sich nicht auf den Finanzierungshaushalt aus.

6.5        Förderungen

Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die
Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der
wesentlichen Förderungsbereiche:

Tabelle 13:         Direkte Förderungen (Auszug)

 UG 45                                                                            Erfolg           BVA           BVA-E         Diff. BVA-E 2021 -
                                                                 in Mio. EUR       2019            2020           2021              BVA 2020
 Förderungen                                                                            66,6          78,1            93,4           15,3       19,6%
 davon
   Laufende Transfers an Drittländer                                                    32,4          35,5            29,7           -5,9       -16,6%
   Laufende Transferzahlungen an IAKW                                                   28,0          26,0            45,9           19,9        76,3%
   Zuschuss OeKB                                                                         6,1          14,3            13,4           -0,9        -6,5%

Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021

                                                                                                                                                 23 / 34
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