Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 45-Bundesvermögen 11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige Budgetrisiken der Untergliederung ................................................................................. 6 3.1 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ....................................................................... 6 3.2 Fixkostenzuschuss .................................................................................................. 8 3.3 Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität .....................10 3.4 Umsatzersatz .........................................................................................................12 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .........................................................13 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise ...............................................................................14 6 Bundesvoranschlag 2021 ..............................................................................................15 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ........................................15 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene....................................16 6.3 Einrichtung eigener Detailbudgets für die COVID-19 Gebarung .............................20 6.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...............................22 6.5 Förderungen...........................................................................................................23 6.6 Rücklagen ..............................................................................................................24 7 Ausgliederungen und Beteiligungen ..............................................................................25 8 Wirkungsorientierung .....................................................................................................26 8.1 Überblick ................................................................................................................26 8.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................27 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................29 2 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 45 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 847,3 20.832,3 6.552,7 1.800,2 1.298,8 1.260,9 davon variabel 0,00 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Anteil an Gesamtauszahlungen 1,1% 20,3% 6,7% 2,0% 1,5% 1,4% jährliche Veränderung -2,7% 2358,7% -68,5% -85,0% -27,8% -2,9% Einzahlungen 1.127,4 1.224,3 931,6 1.173,1 1.266,1 1.255,0 Anteil an Gesamteinzahlungen 1,4% 1,5% 1,2% 1,5% 1,5% 1,5% jährliche Veränderung -16,3% 8,6% -23,9% 25,9% 7,9% -0,9% Nettofinanzierungssaldo 280,1 -19.607,9 -5.621,1 -627,1 -32,7 -5,9 Ergebnishaushalt UG 45 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 651,9 20.800,1 6.316,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,8% 19,9% 6,3% - - - jährliche Veränderung -22,4% 3090,7% -69,6% - - - Erträge 1.756,1 1.054,4 896,9 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 2,2% 1,3% 1,2% - - - jährliche Veränderung 30,8% -40,0% -14,9% - - - Nettoergebnis 1.104,2 -19.745,7 -5.419,4 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 45-Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 6,6 Mrd. EUR vor, wovon 1,4 Mrd. EUR für Haftungszahlungen aus den COVID-19-Haftungen und 4 Mrd. EUR für den Fixkostenzuschuss budgetiert sind. 3 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Zu einer Erhöhung der Auszahlungen kommt es auch bei den bisherigen Haftungssystemen, wobei beim Ausfuhrförderungsverfahren mit 134,7 Mio. EUR und bei der aws mit 41,6 Mio. EUR höheren Schadenzahlungen gerechnet wird. Zu höheren Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen im Jahr 2021 soll es auch durch die zentrale Veranschlagung und Verrechnung der Entgelte iHv 31,7 Mio. EUR an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) kommen. Aufgrund der Verschiebungen von der UG 15-Finanzverwaltung in die UG 45 kommt es zu Erhöhungen bei den Ersatzzahlungen an die GIS und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) iHv 43 Mio. EUR. Zu einer weiteren Erhöhung kommt es bei den Transferzahlungen an die Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG) iHv 22,9 Mio. EUR. In der UG 45-Bundesvermögen sinken die veranschlagten Einzahlungen im Vergleich zum BVA 2020 um 292,7 Mio. EUR bzw. 23,9 %. Dies liegt in erster Linie an einer Verminderung der Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren um 160,3 Mio. EUR und an geringeren Dividendenzahlungen. Für die ÖBAG wurde im BVA 2020 eine Dividendenzahlung iHv 471,2 Mio. EUR veranschlagt, im BVA-E 2021 ist eine deutlich geringere Dividende von 335 Mio. EUR vorgesehen. Die Dividendenzahlung der Verbund AG wird im BVA-E 2021 mit 74,4 Mio. EUR veranschlagt (BVA 2020: 100 Mio. EUR). Die Gewinnabfuhr der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) entfällt fast zur Gänze (BVA 2020: 100 Mio. EUR). Zu Mehreinzahlungen im Vergleich zum BVA 2020 führen insbesondere die erstmals in der UG 45-Bundesvermögen verbuchten Radio- und Fernsehgebühren gem. § 3 (1) Rundfunkgebührengesetz iHv 55,5 Mio. EUR (bisher UG 15-Finanzverwaltung), eine Rückzahlung aus Darlehen (Griechenland) (+40,3 Mio. EUR) und Haftungsentgelte im Ausfuhrfinanzierungsgesetz im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung (+55,0 Mio. EUR). Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 11,2 Mrd. EUR. Dazu tragen Auszah- lungen zur Krisenbewältigung für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie Garantiezah- lungen iHv 1,4 Mrd. EUR bei. Darüber hinaus wurden Überschreitungsermächtigungen iHv insgesamt 5,5 Mrd. EUR für Zahlungen aus dem Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie für Zahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv bis zu 1,5 Mrd. EUR in die Ober- grenze aufgenommen. Ab 2022 sinken die Obergrenzen wieder deutlich, da zur Krisenbe- wältigung nur mehr Garantiezahlungen für COVID-19-Haftungen aufgenommen werden und diese bis 2024 auf 319,5 Mio. EUR sinken. 4 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Das BMF hat im BVA-E 2021 für die UG 45-Bundesvermögen insgesamt vier Wirkungsziele festgelegt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden zwei bisherige Wirkungsziele zu einem verbunden (Wirkungsziel 3 „Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter besonderer Berücksichtigung der Gleichstellungsaspekte“) und bei zahlreichen Indikatoren wurden die Zielzustände angepasst, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzubilden. Die Wirkungsorientierung der UG 45-Bundesvermögen hat Bezüge zum SDG Nr. 17 – Partnerschaft zur Erreichung der Ziele mit dem Indikator „Öffentliche Entwicklungshilfe als Anteil des Bruttonationaleinkommen“ sowie das Gleichstellungsziel der UG zum SDG Nr. 5 – Geschlechtergleichstellung mit dem Indikator „Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien von Unternehmen“. 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Auszahlungen in der UG 45-Bundesvermögen entwickeln sich in normalen Budgetjahren weitgehend stabil, wobei sich die Zusammensetzung der Auszahlungen durchaus jährlich verändern kann. Aufgrund der Veranschlagung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds iHv 20 Mrd. EUR steigen die Auszahlungen im BVA 2020 auf 20,8 Mrd. EUR. Die 5 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Auszahlungen für Krisenbewältigung sinken im BVA-E 2021 auf 5,4 Mrd. EUR, was zu Gesamtauszahlungen iHv 6,6 Mrd. EUR führt. Ab 2022 sinken die Auszahlungen wieder deutlich in Richtung Vorkrisenniveau auf 1,3 Mrd. EUR im Jahr 2024, da keine Mittel für den Fixkostenzuschuss vorgesehen sind und die Auszahlungen für COVID-19- Haftungsinanspruchnahmen jährlich sinken. In der ökonomischen Gliederung zeigt sich die deutliche Dominanz der Transfers in dieser UG. Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Einzahlungen im BVA-E 2021 entfallen zu 45,0 % auf Einzahlungen aus Finanzerträgen insbesondere Dividenden und Gewinnanteile, zu 36,4 % auf Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (überwiegend Haftungsentgelte) und zu weiteren 16,1 % auf andere Einzahlungen, die insbesondere aus der Rückzahlung von Darlehen von Griechenland (60,7 Mio. EUR) oder von Zahlungen von Forderungen gegenüber Schuldnern, für die der Bund aufgrund einer Haftung in Anspruch genommen wurde (30,0 Mio. EUR) stammen. 3 Auswirkungen der COVID-19-Krise auf den Voranschlag und sonstige Budgetrisiken der Untergliederung 3.1 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Der COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ist im Jahr 2020 das zentrale budgetäre Instrument zur Krisenbewältigung. Das Ziel des Krisenbewältigungsfonds ist, den Bundesministerien die notwendigen finanziellen Mittel zur Bewältigung der COVID-19-Krise zur Verfügung zu stellen, wobei der gesetzlich festgelegte Verwendungszweck der Mittel sehr breit gefasst ist. Unter anderem können die Mittel für Maßnahmen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen (z. B. im Rahmen des Corona-Hilfsfonds), zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung oder zur 6 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verwendet werden.1 Der Bundesminister für Finanzen entscheidet im Einvernehmen mit dem Vizekanzler über die konkrete Auszahlung der finanziellen Mittel, wofür 2020 20 Mrd. EUR budgetiert waren und eine weitere Überschreitungsermächtigung von 8 Mrd. EUR im BFG 2020 aufgenommen wurde. Per 15. Oktober wurden 10,52 Mrd. EUR für Unterstützungsmaßnahmen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds an die Ressorts überwiesen, davon entfallen 6,1 Mrd. EUR auf eine Budgetumschichtung innerhalb der UG 45-Bundesvermögen, um Mittel für die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) bereitstellen zu können. Die übrigen Mittel betreffen zu einem erheblichen Teil gesetzlich verankerte Hilfsprogramme (z. B. Härtefallfonds, NPO-Unterstützungsfonds) und Konjunkturmaßnahmen (z. B. Einmalzahlung für Familien, KIG 2020, Investitionsprämie), Maßnahmen im Gesundheitsbereich (z. B. Beschaffung medizinischer Produkte, Hygieneschutzmaßnahmen) und Unterstützungen für ausgegliederte Einheiten (z. B. ÖBB). Von den Ressorts ausbezahlt, wurden per 15. Oktober erst 2,88 Mrd. EUR bzw. 27,4 % der bereitgestellten Mittel. Dieser geringe Anteil wird jedoch stark durch den großen Unterschied zwischen der Budgetumschichtung für die COFAG (6,1 Mrd. EUR) und den bisher an die COFAG überwiesenen Mittel (469,4 Mio. EUR) bestimmt. Allerdings wurden auch bei einigen anderen Positionen die bereitgestellten Mittel nur zum Teil bereits ausbezahlt. Im weiteren Budgetvollzug sind daher bei einigen Positionen noch größere Auszahlungen zu erwarten. Während im BVA 2020 die Budgetmittel zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie über den Krisenbewältigungsfonds finanziert wurden, werden diese im BVA-E 2021 in den jeweiligen Global- und Detailbudgets selbst veranschlagt und auf den entsprechenden Konten budgetiert. Damit wird dem Grundsatz der Vollständigkeit Rechnung getragen und im Budget die Mittel zur Krisenbewältigung dargestellt. Außerdem ist im BFG-E 2021 sichergestellt, dass die im Budget vorgesehenen Mittel zur Krisenbewältigung nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen bzw. sind sie von der Rücklagenbildung ausgeschlossen. Aus Sicht des Budgetdienstes ist mit dieser Vorgehensweise der Grundsatz der Transparenz in weiten Teilen erfüllt und damit sollte auch eine effiziente Krisengebarung sichergestellt sein. 1 Die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel sind im § 3 Abs. 1 des COVID-19-Fondsgesetzes festgelegt. Weitere Verwendungszwecke sind Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarkts (v. a. Kurzarbeit), zur Abfederung von Einnahmeausfällen in Folge der Krise, zur Konjunkturbelebung sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen und mit dem Epidemiegesetz. 7 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die zeitliche Befristung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds soll mit dem Budgetbegleitgesetz 2021 auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Im BFG-E 2021 wird dafür eine budgetäre Ermächtigung iHv insgesamt 1,5 Mrd. EUR zur Bedeckung der Auszahlungen aus dem Krisenbewältigungsfonds vorgesehen. Eine weitere Ermächtigung iHv 4 Mrd. EUR betrifft Mittel für den über die COFAG abgewickelten Fixkostenzuschuss. Damit wird dem Bundesminister für Finanzen die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Mittel für derzeit nicht absehbare oder planbare Maßnahmen zur Krisenbewältigung einzusetzen. Das BMF legt entsprechend dem gesetzlichen Auftrag seit Mai 2020 einen in den jeweiligen Monatserfolg integrierten Bericht über die COVID-19-Gebarung vor. 3.2 Fixkostenzuschuss Ein zentrales Instrument zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen ist der Fixkostenzuschuss. Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Krise Umsatzeinbußen von zumindest 40 % erlitten haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, der bis zu 75 % der Fixkosten abdeckt und pro Unternehmen maximal 90 Mio. EUR beträgt. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 16. März bis 15. September 2020. Innerhalb dieser Periode kann das Unternehmen für die Berechnung des Umsatzausfalls und der Fixkosten einen ein- bis dreimonatigen zusammenhängenden Zeitraum frei wählen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in mehreren Tranchen. Die beihilferechtliche Genehmigung der entsprechenden Richtlinie durch die Europäische Kommission (EK) erfolgte am 23. Mai 2020.2 Der budgetäre Rahmen für diese erste Phase des Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss I) beträgt laut Richtlinie 8,0 Mrd. EUR. Bisher wurden 6,0 Mrd. EUR aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds in das für die COFAG vorgesehene Detailbudget der UG 45-Bundesvermögen umgeschichtet, davon wurden 459,1 Mio. EUR an die COFAG überwiesen.3 Der budgetäre Rahmen soll für die angestrebte Verlängerung des Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss II) auf 12,0 Mrd. EUR angehoben werden. Für den diesbezüglichen Richtlinienentwurf ist allerdings noch eine Genehmigung durch die EU-Kommission ausständig. 2 Entscheidung der EK vom 23. Mai 2020 (C(2020)3483), Beihilfenfall SA.57291). 3 Mit 150,0 Mio. EUR entfällt ein Großteil auf den Eigenkapitalzuschuss für die AUA. Zusätzlich wurden 10,4 Mio. EUR an die COFAG für ihren Verwaltungsaufwand überwiesen. 8 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Der aktuelle Richtlinienentwurf des BMF für die Verlängerung sieht eine Förderung ab einem Umsatzausfall von zumindest 30 % im Vergleich zur Vorjahresperiode vor, der Anteil an den ersetzten Fixkosten entspricht dem prozentuellen Ausmaß des Umsatzrückgangs.4 Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von 16. Juni 2020 bis 15. März 2021, Anträge können für bis zu maximal sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gestellt werden. Wenn ein Fixkostenzuschuss I beantragt wurde, ist der Zeitraum beim Fixkostenzuschuss II direkt an diesen anschließend zu wählen. Weiters sieht die Richtlinie vor, dass der Fixkostenzuschuss II mit 5 Mio. EUR pro Unternehmen begrenzt ist, die EK fordert Medienberichten zufolge eine Begrenzung mit 3 Mio. EUR. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen mit einem zweiten Lockdown dürfte diese Situation aber neu bewertet werden. Die nachstehende Tabelle fasst die in der COVID-19-Berichterstattung des BMF veröffentlichten Informationen zu den Anträgen und zur Förderhöhe per 15. Oktober zusammen:5 Tabelle 2: Anträge und Auszahlungsvolumen Fixkostenzuschuss Zuschusshöhe Anzahl Anträge beantragt genehmigt ausgezahlt beantragt genehmigt ausgezahlt Gesamt in Mio. EUR 389,7 296,5 226,1 Insgesamt gestellt 42.264 Durchschnitt pro Antragsteller in EUR 13.036,5 11.157,7 8.670,6 Inaktiv (u.a. zurückgezogen oder abgelehnt) 6.139 Median in EUR 4.600,1 3.309,6 Gesamt aktiv 36.125 31.588 31.094 Anteil an Anteil an Anträge nach Zuschusshöhe beantragt genehmigt Anträge nach Branchen beantragt genehmigt genehmigt genehmigt Summe 36.125 31.588 Summe 36.125 31.588 davon nach Zuschusshöhe davon nach Branchen 0 - 9.999 EUR 28.012 24.892 78,8% Handel, Instandhaltung u. Reparatur von KFZ 5.922 5.162 16,3% 10.000 - 49.999 EUR 6.790 5.677 18,0% Verkehr und Lagerei 2.131 1.881 6,0% 50.000 - 99.999 EUR 721 572 1,8% Beherbergung und Gastronomie 9.744 8.496 26,9% 100.000 - 199.999 EUR 341 270 0,9% Erbringung freib., wissenschaftl. DL 3.689 3.228 10,2% 200.000 - 499.999 EUR 180 129 0,4% Erbringung w. Dienstleistungen 1.952 1.688 5,3% 500.000 - 999.999 EUR 61 40 0,1% Gesundheits- und Sozialwesen 1.768 1.565 5,0% 1.000.000 - 1.999.999 EUR 13 7 0,0% Erbringung sonstige DL 3.403 3.078 9,7% >2.000.000 EUR 7 1 0,0% Sonstige 7.516 6.490 20,5% Quelle: Bericht des BMF zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2020 Per 15. Oktober wurden 42.264 Anträge auf einen Fixkostenzuschuss gestellt, davon sind aber 6.139 Anträge inaktiv. Von diesen wurden 31.588 Anträge genehmigt, der überwiegende Teil davon wurde auch ausbezahlt. Da die durchschnittliche Höhe bei den bereits ausbezahlten Zuschüssen mit 8.671 EUR deutlich niedriger als bei den genehmigten (11.158 EUR) und bei den insgesamt beantragten Anträgen (13.037 EUR) liegt, dürften bisher in erster Linie die vom Volumen her kleineren Anträge ausbezahlt worden sein. Das Gesamtvolumen an genehmigten 4 Die scharfe Grenze bringt problematische Anreizwirkungen mit sich. Beispielsweise hat ein Unternehmen, dessen Umsatzrückgang bei knapp unter 30 % liegen würde, nun einen Anreiz den Umsatz entsprechend zu reduzieren, damit ein Anspruch auf den Fixkostenzuschuss entsteht. Diese Problematik betrifft noch stärker den Fixkostenzuschuss I, bei dem es mehrere solche Sprungstellen gibt. 5 Der Informationsgehalt in der COVID-19-Berichterstattung des BMF wurde mit dem Bericht zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2020 deutlich erhöht. 9 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Zuschüssen beträgt per 15. Oktober 2020 296,5 Mio. EUR, davon wurden zu diesem Zeitpunkt 226,1 Mio. EUR ausbezahlt. Das BMF weist im Strategiebericht 2021 bis 2024 für den Fixkostenzuschuss für 2020 einen Prognosewert von 4,0 Mrd. EUR aus, der aus derzeitiger Sicht bei weitem nicht erreicht werden dürfte. Unklar ist, ob das BMF plant, an die COFAG gegen Jahresende noch einen größeren Betrag für erst 2021 ausbezahlte Zuschüsse zu überweisen. Im BVA-E 2021 sind für den Fixkostenzuschuss Auszahlungen iHv 4,0 Mrd. EUR veranschlagt, darüber hinaus enthält es eine Überschreitungsermächtigung für den Fixkostenzuschuss von 4,0 Mrd. EUR. Eine Prognose zum tatsächlichen Auszahlungsvolumen ist derzeit kaum möglich, auch weil das Ausmaß erneuter Ausgangsbeschränkungen schwer abschätzbar ist. Diese dürften jedoch Anpassungen bei den bestehenden Regelungen erforderlich machen. 3.3 Garantien und Haftungen zur Sicherung der Unternehmensliquidität Um Unternehmen bei der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe zu unterstützen und um damit zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen aufgrund der Umsatzeinbrüche im Rahmen der COVID-19-Krise aus dem Markt ausscheiden müssen, wurden mehrere Maßnahmen beschlossen, mit denen der Bund Haftungen für von Banken an Unternehmen vergebene Überbrückungskredite übernimmt. Zu diesem Zweck wurden eigene Haftungsrahmen nach dem KMU-Förderungsgesetz iHv 3,75 Mrd. EUR für kleine und mittlere Unternehmen (Abwicklung durch die aws) sowie iHv 1,625 Mrd. EUR v. a. für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (Abwicklung durch die ÖHT) eingerichtet. Für Großunternehmen steht ein Haftungsrahmen nach dem Garantiegesetz 1977 iHv 2 Mrd. EUR zur Verfügung, der ebenfalls von der aws abgewickelt wird. Weitere Haftungen für Großunternehmen werden von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) im Auftrag der COFAG abgewickelt. Hier wurde kein eigener Haftungsrahmen festgelegt. Etwaige Auszahlungen sind daher im Gesamtrahmen für Auszahlungen der COFAG im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen iHv 15 Mrd. EUR zu bedecken. Für Exportunternehmen wird von der OeKB über den Sonder- Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen (Sonder-KRR) eine Überbrückungsfinanzierung iHv bis zu 3,0 Mrd. EUR im Rahmen der Ausfuhrförderung bereitgestellt. Die Genehmigungen erfolgten zunächst durch das BMF, das auch die Schadloshaltung der Abwicklungsstellen (aws, ÖHT, OeKB) sicherstellte. Seit dem 15. April kommt diese zentrale Rolle der COFAG zu, die den Großteil der damit verbundenen Aufgaben für den Bund wahrnimmt (Ausnahme: Exporthaftungen). 10 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Per Stichtag 15. Oktober 2020 wurden COVID-19-Haftungen von insgesamt 6,73 Mrd. EUR zugesagt, wobei die größten Teile auf Haftungen nach dem KMU-Förderungsgesetz (42 %) und auf Exporthaftungen der OeKB (30 %) entfielen. Von der OeKB vergebene Haftungen für Großunternehmen (9 %) bzw. von der aws nach dem Garantiegesetz 1977 vergebene Haftungen (4 %) machten nur einen relativ geringen Anteil aus. Die nachfolgende Tabelle stellt den Haftungsstand zum 15. Oktober 2020 im Überblick dar: Tabelle 3: COVID-19-Haftungen COVID-19- Haftungs- davon freier COVID-19- in Mio. EUR Haftungsrahmen summe COFAG-Haftungen Haftungsrahmen ÖHT (KMU-Förderungsgesetz) 1.625,0 975,9* 825,1 705,1 aws (KMU-Förderungsgesetz) 3.750,0 2.839,9** 1.849,9 991,1 aws (Garantiegesetz) 2.000,0 298,2 298,2 1.701,8 OeKB (Großunternehmen) - 621,1 621,1 - OeKB Sonder-KRR (Exporthaftungen) 3.000,0 1.990,3 0,0 1.009,8 Gesamtsumme - 6.725,3 3.594,3 - *) Inklusive Haftungen iHv 56 Mio. EUR, die aus dem regulären ÖHT-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz iHv 375 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. **) Inklusive Haftungen iHv 81 Mio. EUR, die aus dem regulären aws-Haftungsrahmen gemäß KMU-Förderungsgesetz iHv 750 Mio. EUR zugesagt wurden und den COVID-19-Haftungsrahmen daher nicht belasten. Quelle: Bericht des BMF zur Entwicklung des Bundeshaushalts Jänner bis September 2020. Mit einer am 3. November 2020 im Bundesrat beschlossenen Novelle des KMU-Förderungsgesetzes soll ein zusätzlicher Rahmen iHv 300 Mio. EUR für Haftungen im Bereich von Veranstaltungen und Kongressen geschaffen werden. Dieser Rahmen soll für Haftungen zur Verfügung stehen, mit denen der Bund nicht stornierbare Kosten übernimmt, wenn Veranstaltungen nicht oder nur reduziert stattfinden können. Die Maßnahme soll von der ÖHT abgewickelt werden, während die Schadloshaltung wiederum über die COFAG erfolgen dürfte. Richtlinien zur konkreten Umsetzung sind von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen sowie mit dem Bundesminister für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu erlassen. Am 15. Oktober 2020 wurde von den Abgeordneten Obernosterer und Schwarz ein Initiativantrag zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A)6 eingebracht und dem Budgetausschuss zugewiesen. Am 6. November wurde der Antrag im Budgetausschuss behandelt, in dem die Anhebung des Haftungsrahmens für die ÖHT von 375 Mio. EUR auf 625 Mio. EUR beschlossen wurde. 6 Initiativantrag zur Änderung des KMU-Förderungsgesetzes (983/A) der Abgeordneten Obernosterer und Schwarz 11 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Das BMF geht in seiner Prognose für das Jahr 2020 von Zahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds für schlagend gewordene Haftungen iHv 250 Mio. EUR aus. Im BVA-E 2021 sind in der UG 45-Bundesvermögen die erwarteten Garantiezahlungen der einzelnen Haftungsbereiche dargestellt, die insgesamt mit 1,4 Mrd. EUR veranschlagt sind. Diese verteilen sich wie nachfolgend dargestellt auf die einzelnen Haftungsinstrumente: Tabelle 4: COVID-19-Garantiezahlungen im BVA-E 2021 Progn. BMF BFG-E BFRG-E Haftungsstand in Mio. EUR 2020 2021 2022 2023 2024 15.10.2020 COVID-19-Garantiezahlungen, gesamt 250,0 1.395,3 737,1 344,0 319,5 - OeKB - 168,8 - - - 621,1 aws-KMU - 590,6 - - - 2.839,9 aws-Garantiegesetz - 135,0 - - - 298,2 ÖHT - 255,9 - - - 975,9 Lieferantenk redit- und Event-Ausfallrisik en - 245,0 - - - - Quelle: Teilheft UG 45-Bundesvermögen, BFG-E 2021 In weiterer Folge sind im BFRG-E 2021-2024 weitere Garantiezahlungen iHv 737 Mio. EUR für 2022, iHv 344 Mio. EUR für 2023 und iHv 320 Mio. EUR für 2024 vorgesehen. Insgesamt machen die derzeit erwarteten Auszahlungen aus Garantiezahlungen in den Jahren 2020 bis 2024 somit rd. 3,05 Mrd. EUR aus. 3.4 Umsatzersatz Zur Abfederung der ökonomischen Auswirkungen der Betriebsschließungen im Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown im November 2020 hat die Bundesregierung einen Umsatzersatz eingeführt, der über die COFAG abgewickelt und auch auf diesen Rahmen angerechnet wird. Die Voraussetzungen und Abwicklungsmodalitäten sind in einer Richtlinie des BMF zusammengefasst7. Der Umsatzersatz richtet sich an Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind. Diese erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019), aber höchstens 800.000 Euro ersetzt. Bestimmte Corona-Hilfen werden gegengerechnet, wie 100 % garantierte Kredite und Landesförderungen sowie Mittel aus dem NPO- Unterstützungsfonds. Die Kurzarbeit, der Fixkostenzuschuss I und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass Unternehmen zwischen 3. November und 30. November keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird 7 BMF: Aktuelle Informationen zum Umsatzersatz 12 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und über FinanzOnline beantragt und durch die Finanzämter ausbezahlt. Er kann bis 15. Dezember beantragt werden. Eine Kostenschätzung wurde vom BMF nicht veröffentlich, wobei anzunehmen ist, dass die Bedeckung über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erfolgt. 4 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Stärkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes mittels COVID-19- Hilfsmaßnahmen des Bundes, welche über die COFAG abgewickelt werden Unterstützung der regionalen Diversifizierung durch gezielten und abgestimmten Einsatz des Außenwirtschaftsförderungsinstrumentariums (Exportförderung bzw. -finanzierung, Kooperation mit Internationalen Finanzinstitutionen mit Schwerpunkt auf Green Recovery post COVID-19) Gewährung von Haftungen der Republik Österreich für Projektfinanzierungen, Investitionen im In- und Ausland und zur Unterstützung von Unternehmen anlässlich der COVID-19-Krisensituation (einschließlich des europaweiten Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank und Garantien für das europäische SURE Instrument) Einflussnahme auf die Politiken, Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge (z. B. an die konzessionellen Fonds, deren Wiederauffüllung mit Vorgaben verbunden ist) und Programme (z. B. punktuelle Finanzierungen an Trust Funds, durch die spezifische Ziele erreicht werden sollen), Leistung eines Beitrags zur Erhaltung oder Verbesserung der operationellen Qualität und institutionellen Effizienz der Institutionen sowie der ODA-Leistungen des BMF 13 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 aufgrund der COVID-19- Krisenbewältigung wie folgt geändert: Tabelle 5: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 45-Bundesvermögen 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 817,3 838,9 837,1 BFRG 2021-2024 12.033,4 1.800,2 1.298,8 1.260,9 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 und BFRG 2020-2023 11.216,1 961,3 461,7 - COVID-19 Maßnahmen 5.399,0 737,1 344,0 319,5 Fixk ostenzuschuss 4.000,0 Verwaltungsk osten COFAG 3,7 Garantiezahlungen 1.395,3 737,1 344,0 319,5 Überschreitungsermächtigung 5.500,0 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 um 11,2 Mrd. EUR. Dazu tragen Auszahlungen zur Krisenbewältigung für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie Garantiezahlungen iHv 1,4 Mrd. EUR bei. Darüber hinaus wurden Überschreitungsermächtigungen iHv von insgesamt 5,5 Mrd. EUR für zusätzliche Zahlungen für den Fixkostenzuschuss iHv 4 Mrd. EUR sowie für Zahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds iHv bis zu 1,5 Mrd. EUR in die Obergrenze aufgenommen. Ab 2022 sinken die Obergrenzen wieder deutlich, da zur Krisenbewältigung nur mehr Garantiezahlungen aufgenommen werden und diese bis 2024 auf 319,5 Mio. EUR sinken. 5 Auswirkungen der COVID-19-Krise Zur Bewältigung der COVID-19-Krise wurden folgende Maßnahmen im Finanzjahr 2020 implementiert bzw. im Finanzjahr 2021 veranschlagt: Tabelle 6: Auszahlungsseitige Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Einzahlung UG 45-Bundesvermögen Auszahlung BVA-E COVID-19-Fonds 2021 in Mio. EUR Stand: 15. Oktober 2020 Verwaltungsaufwand COFAG 10,4 10,4 3,7 COFAG-Mittel (inkl. Ziehungsnotiz/Liquiditätsreserve) 6.004,6 459,1 4.000,0 davon: Standortsicherung (Eigenk apitalzuschuss AUA) - 150,0 COFAG - COVID-19-Haftungszahlungen 125,0 1.395,3 Quellen: BMF, gesetzliche Grundlagen, Auskünfte aus den Ressorts, Medienstellungnahmen, BVA-E 2021 14 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen In der UG 45-Bundesvermögen werden die Mittel für die COFAG budgetiert und verrechnet. Dabei sind folgende Positionen berücksichtigt: Als Verwaltungsaufwand wurden aus dem Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020 10,4 Mio. EUR zur Verfügung gestellt und an die COFAG ausgezahlt, für 2021 sind 3,7 Mio. EUR budgetiert. COFAG-Mittel zur Krisenbewältigung (insbesondere Fixkostenzuschuss) wurden iHv 6 Mrd. EUR in das entsprechende Detailbudget umgebucht, wobei bis Mitte Oktober nur 459,1 Mio. EUR der COFAG ausgezahlt wurden. Darin ist der Eigenkapitalzuschuss an die AUA iHv 150 Mio. EUR enthalten. Für 2021 wurden 4 Mrd. EUR veranschlagt und zusätzlich wurde eine Überschreitungsermächtigung von 4 Mrd. EUR ins BFG-E 2021 aufgenommen. Für Haftungszahlungen wurden 2020 aus dem Krisenbewältigungsfonds 125 Mio. EUR bereitgestellt, jedoch sind noch keine Zahlungen erfolgt. Im BVA-E 2021 sind 1,4 Mrd. EUR dafür vorgesehen. 6 Bundesvoranschlag 2021 6.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Für das Jahr 2021 weist der Budgetbericht folgende Veränderungen zum BVA 2020 auf, welche sich aus der Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds begründen: Tabelle 7: Vergleich BVA-E 2021 mit BVA 2020 UG 45 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen 847,3 20.832,3 6.552,7 -14.279,6 -68,5% COVID-19-Krisenbewältigung COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 20.000,0 -20.000,0 -100,0% Fixkostenzuschuss 4.000,0 4.000,0 - Verwaltungskosten COFAG 3,7 3,7 - Garantiezahlungen 1.395,3 1.395,3 - Auszahlungen ohne Sonderzuweisungen 847,3 20.832,3 1.153,7 -19.678,6 -94,5% Einzahlungen 1.127,4 1.224,3 931,6 -292,7 -23,9% Quellen: Budgetbericht 2021, BVA-E 2021 Im Jahr 2019 beträgt der Erfolg 0,8 Mrd. EUR, der auch für die „normale Gebarung“ im BVA 2020 wieder in ähnlicher Höhe angesetzt wurde. Jedoch ist der Krisenbewältigungsfonds iHv 20,0 Mrd. EUR im BVA 2020 zusätzlich dotiert worden, aus dem den einzelnen Untergliederungen die jeweiligen Mittel zugewiesen wurden. Im BVA-E 2021 wurden – wie in Pkt. 3.1 erläutert – die Mittel unmittelbar in den entsprechenden Untergliederungen budgetiert. 15 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Aus diesem Grund sind in der UG 45-Bundesvermögen nur noch die Mittel für den Fixkostenzuschuss, die Verwaltungskosten der COFAG und die Garantiezahlungen iHv insgesamt 5,4 Mrd. EUR veranschlagt. Der Krisenbewältigungsfonds wurde nicht mehr eigens budgetiert, sondern eine Überschreitungsermächtigung für unvorhergesehene und ungeplante Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufgenommen. 6.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 8: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 45 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 45 Auszahlungen 847,3 20.832,3 6.552,7 673,4% -68,5% 45.01 Haftungen des Bundes 373,1 372,2 604,9 62,1% 62,5% 45.01.01 Ausfuhrförderungsgesetz 230,0 239,5 374,2 62,7% 56,2% 45.01.02 Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 138,0 123,2 179,5 30,0% 45,7% 45.01.03 Sonstige Finanzhaftungen (fix) 5,1 9,6 51,2 905,2% 435,7% 45.01.04 Sonstige Finanzhaftungen (variabel) 0,0 0,0 - 0,0% 45.02 Bundesvermögensverwaltung 474,2 20.460,0 5.947,8 1154,3% -70,9% 45.02.01 Kapitalbeteiligungen 85,5 30,7 5.523,4 6361,5% 17901,0% 45.02.02 Bundesdarlehen 0,0 0,0 - 0,0% 45.02.03 Unbewegliches Bundesvermögen 2,0 7,6 1,2 -39,7% -84,4% 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen 386,7 421,8 423,2 9,4% 0,3% 45.02.06 COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 20.000,0 - -100,0% 45 Einzahlungen 1.127,4 1.224,3 931,6 -17,4% -23,9% 45.01 Haftungen des Bundes 503,8 474,3 368,5 -26,9% -22,3% 45.01.01 Ausfuhrförderungsgesetz 371,8 389,5 229,2 -38,3% -41,1% 45.01.02 Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 122,0 81,6 136,6 12,0% 67,4% 45.01.03 Sonstige Finanzhaftungen (fix) 10,1 3,2 2,6 -74,0% -18,4% 45.01.04 Sonstige Finanzhaftungen (variabel) 0,0 0,0 - 0,0% 45.02 Bundesvermögensverwaltung 623,6 750,0 563,2 -9,7% -24,9% 45.02.01 Kapitalbeteiligungen 566,1 680,3 420,0 -25,8% -38,3% 45.02.02 Bundesdarlehen 7,4 25,8 66,0 792,0% 156,1% 45.02.03 Unbewegliches Bundesvermögen 35,0 39,5 17,8 -49,2% -55,0% 45.02.04 Besondere Zahlungsverpflichtungen 14,2 4,3 57,5 305,4% 1241,5% 45.02.05 European Stability Mechanism (variabel) 1,0 0,2 2,0 105,9% 900,0% Nettofinanzierungssaldo 280,1 -19.607,9 -5.621,1 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Der BVA-E 2021 sieht für die UG 45-Bundesvermögen im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 6,6 Mrd. EUR vor. Die Einzahlungen sollen laut BVA-E 2021 um 0,3 Mrd. EUR (23,9 %) auf 0,9 Mrd. EUR sinken. 16 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die einzelnen Globalbudgets zeigen folgende Entwicklung: GB 45.01-„Haftungen des Bundes“ In diesem Globalbudget werden die zweckgebundene Gebarung des Ausfuhrförderungs- und Ausfuhrfinanzierungsverfahrens und sonstige Finanzhaftungen, insbesondere jene für Zahlungen an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze, veranschlagt. Der größte Anteil an der Gebarung des Globalbudgets entfällt auf das Ausfuhrförderungsverfahren. Im BVA-E 2021 sollen die Einzahlungen aus den Haftungen des Bundes um 22,3 % auf 368,5 Mio. EUR sinken, die budgetierten Auszahlungen sollen im Vorjahresvergleich um 62,5 % auf 604,9 Mio. EUR steigen, insbesondere da es zu erhöhten Schadenszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kommt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Aus- und Einzahlungen des GB 45.01-„Haftungen des Bundes“: Tabelle 9: Aus- und Einzahlungen aus Nicht-COVID-19-Haftungen UG 45 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021- in Mio. EUR 2018 2019 2020 2021 BVA 2020 Auszahlungen aus Haftungen 430,8 373,1 372,2 604,9 232,6 62,5% DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz 274,1 230,0 239,5 374,2 134,7 56,2% Ausz. aus Ford. aus Finanzhaftungen/Schadensfälle 257,3 197,5 212,6 347,1 134,5 63,2% davon Abschöpfung OeKB-Konto 218,4 145,3 150,0 3,6 -146,4 -97,6% Sonstige Kosten 16,8 32,5 26,9 27,1 0,2 0,9% DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz 156,5 138,0 123,2 179,5 56,3 45,7% davon Kursrisikogarantie 139,8 126,9 101,6 156,6 55,0 54,1% Zuschuss OeKB 11,0 6,1 14,3 13,4 -0,9 -6,5% DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel 0,2 5,1 9,6 51,2 41,6 435,4% Einzahlungen aus Haftungen 543,8 503,8 474,3 368,5 -105,9 -22,3% DB 45.01.01-Ausfuhrförderungsgesetz 419,4 371,8 389,5 229,2 -160,3 -41,1% Kostenbeiträge und Gebühren 41,0 45,6 67,3 49,4 -17,9 -26,6% Rückersätze 128,7 152,8 135,0 160,0 25,0 18,5% Sonstige Erträge 249,4 173,1 186,0 18,6 -167,4 -90,0% davon Abschöpfung OeKB-Konto 218,4 145,3 150,0 3,6 -146,4 -97,6% Erträge aus Zinsen 0,3 0,2 1,1 1,2 0,1 5,0% DB 45.01.02-Ausfuhrfinanzierungsgesetz 120,0 122,0 81,6 136,6 55,0 67,4% davon Kostenbeiträge und Gebühren 94,9 94,6 66,4 121,4 55,0 82,8% Erstattung von Erträgen aus der Kursrisikogarantie 25,1 27,4 15,0 15,0 - DB Sonstige Finanzhaftungen fix und variabel 4,3 10,1 3,2 2,6 -0,6 -18,4% Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Im DB 45.01.01-„Ausfuhrförderungsgesetz“ steigen die Auszahlungen aus langfristigen Forderungen um 56,2 % auf 347,2 Mio. EUR im Jahr 2021, da mit erhöhten Inanspruchnahmen iHv 136,1 Mio. EUR im regulären Haftungsportfolio aufgrund der COVID-19-Pandemie gerechnet wird. Die Einzahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren sollen 17 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 2021 um 41,1 % steigen, was insbesondere auf die Reduktion der Abschöpfung des OeKB- Kontos auf 3,6 Mio. EUR zurückzuführen ist. Die geplante Abschöpfung des Guthabens8 aus der Ausfuhrförderung sinkt stark von 150,0 Mio. EUR im BVA 2020 auf 3,6 Mio. EUR, was auf die höheren Forderungsausfälle zurückzuführen ist. Während bei den Haftungsentgelten eine Reduktion (-17,9 Mio. EUR bzw. -26,6 %) veranschlagt ist, steigen die Rückersätze aus vom Bund geleisteten Schadenszahlungen auf Grundlage des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) um 18,5 % gegenüber dem BVA 2020 auf 160,0 Mio. EUR im Jahr 2021. Im DB 45.01.02-„Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz“ werden die Auszahlungen iHv 179,5 Mio. EUR für 2021 um 45,7 % höher budgetiert als im BVA 2020, wobei der größte Teil Kursrisikogarantien im Ausfuhrfinanzierungsverfahren iHv 156,6 Mio. EUR betrifft. Laut Teilheft wird mit erhöhten Inanspruchnahmen iHv 55,0 Mio. EUR im regulären Haftungsportfolio aufgrund der COVID-19-Pandemie gerechnet. Die Einzahlungen aus Haftungsentgelten und Erstattungen für Kursgarantien sind mit 136,6 Mio. EUR um 67,4 % höher budgetiert als im BVA 2020 (81,6 Mio. EUR). Im DB 45.01.03-„Sonstige Finanzhaftungen (fix)“ finden sich die Auszahlungen aus der Schadloshaltung an die aws im Rahmen der Garantie- und KMU-Förderungsgesetze, die mit 51,2 Mio. EUR veranschlagt werden und um rd. 42 Mio. EUR gestiegen sind, wobei der Großteil auf erhöhte Schadenszahlungen im regulären Haftungsportfolio im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Die diesbezüglichen Einzahlungen aus Haftungsentgelten sollen im Vergleich zum BVA 2020 weiter von 3,2 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR zurückgehen. GB 45.02-„Bundesvermögensverwaltung“ Im GB 45.02 ist im BVA-E 2021 ein deutlicher Anstieg bei den Auszahlungen auf 5,9 Mrd. EUR aufgrund der Budgetierung des Fixkostenzuschusses und der COVID-19-Garantiezahlungen gegenüber den Jahren bis 2019 zu erkennen. Bei den Einzahlungen kommt es zu einem Rückgang auf 563,2 Mio. EUR, der insbesondere auf die Dividenden und sonstigen Gewinnausschüttungen der Kapitalbeteiligungen des BMF zurückzuführen ist. 8 Die Abschöpfung wird brutto verrechnet und wirkt somit saldenneutral. 18 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Gegenüber dem vorläufigen Erfolg 2019 steigen die Auszahlungen im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ um mehr als das Zehnfache auf 5,5 Mrd. EUR, insbesondere aufgrund des Fixkostenzuschusses von 4 Mrd. EUR und der Garantiezahlungen von 1,4 Mrd. EUR. Daneben sind die Entgelte an die Buchhaltungsagentur iHv 31,7 Mio. EUR budgetiert, die von der UG 15-Finanzverwaltung in die UG 45-Bundesvermögen verschoben wurden. Es finden sich auch Zahlungen an die Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs). Es sind zahlreiche unterschiedliche Budgetbereiche zusammengefasst (siehe dazu Pkt. 6.3). Aufgrund der Verschiebungen von der UG 15 in die UG 45 kommt es zu weiteren Erhöhungen durch die Ersatzzahlungen an die GIS und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) und des Transferaufwands gemäß KommAustria-Gesetz iHv 43 Mio. EUR. Tabelle 10: Einzahlungen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen9 UG 45 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021- in Mio. EUR 2018 2019 2020 2021 BVA 2020 Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen 604,7 564,1 678,3 415,2 -263,0 -38,8% davon Dividende ÖBAG (vormals ÖBIB bzw. ÖIAG) 181,0 370,0 471,2 335,0 -136,2 -28,9% n aus anderer Quelle Dividende Verbund n.v. n.v. 100,0 74,4 -25,6 -25,6% Gewinnabfuhr OeNB 108,6 111,7 100,0 1,2 -98,8 -98,8% Quellen: BRA 2018, Vorläufiger Gebarungserfolg 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, Beteiligungsbericht 2021 Die niedrigeren Einzahlungen des DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ sind im Jahr 2021 insbesondere auf die veranschlagte Dividende der ÖBAG iHv 335 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020 mit 471,2 Mio. EUR zurückzuführen, in der auch die Dividende der BIG enthalten ist. Die Gewinnabfuhr der OeNB wird mit 1,2 Mio. EUR budgetiert, wobei 2020 noch 100,0 Mio. EUR veranschlagt waren. Für das Jahr 2021 wird die Dividende der Verbund AG mit 74,4 Mio. EUR erwartet. Das DB 45.02.02-„Bundesdarlehen“ sieht Einzahlungen iHv 66,0 Mio. EUR vor, die im Wesentlichen auf eine Rückzahlung des Darlehens an Griechenland zurückzuführen sind. In der Bundesvermögensverwaltung (DB 45.02.03-„Unbewegliches Bundesvermögen“) werden im BVA-E 2021 Liegenschaftserlöse iHv 14,6 Mio. EUR geplant, diese verringern sich im Vorjahresvergleich um 15,0 Mio. EUR. Die im BVA-E 2021 budgetierten Einzahlungen aus Miet- und Pachtzinsen (Österreichische Bundesforste AG, Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH) iHv 3,2 Mio. EUR wurden gegenüber dem BVA 2020 um 6,7 Mio. EUR reduziert. 9 Einzahlungen im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ ohne übrige sonstige Erträge. 19 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Den wesentlichen Anteil der Auszahlungen des DB 45.02.04-„Besondere Zahlungsverpflichtungen“ stellen die Kapitaltransfers an die IFIs dar. Die 2021 veranschlagten Auszahlungen sollen im Vergleich zum BVA 2020 um 0,3 % auf 423,2 Mio. EUR steigen. Diese Steigerungen der Auszahlungen erfolgen im Hinblick auf die Erreichung des langfristigen Ziels einer ODA-Quote von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Jahr 2019 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit gemäß der Prognose in der Beilage zur Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 202110 insgesamt 1,01 Mrd. EUR oder 0,28 % des BNE, für 2020 ist eine Steigerung auf 1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE prognostiziert. Davon sollen 41 % (0,46 Mrd. EUR) auf die bilaterale und 59 % (0,65 Mrd. EUR) auf die multilaterale Zusammenarbeit entfallen, bei der die Zahlungen an IFIs neben Beiträgen über die EU die wichtigste Position einnehmen. Im BVA 2020 war noch von einer Steigerung für das Jahr 2020 auf 1,6 Mrd. EUR und einer ODA- Quote von 0,39 % ausgegangen worden. Laut der Beilage zur Entwicklungszusammenarbeit soll die ODA-Quote mit den Steigerungen im BVA-E 2021 im Jahr 2021 0,45 % des BNE betragen. Jedoch wird sie 2024 ohne weitere Erhöhungen auf 0,27 % des BNE zurückgehen. Im DB 45.02.05-„European Stability Mechanism“ sind derzeit keine Auszahlungen budgetiert. Das mit dem BVA 2020 neu eingerichtete DB 45.02.06-„COVID-19- Krisenbewältigungsfonds“ dient der Überrechnung der Mittel an die auszahlenden Ressorts und ist 2020 mit 20 Mrd. EUR budgetiert. Die diesbezüglichen Auszahlungen an die Ressort sind defizitneutral und werden erst mit der Auszahlung in den Ressorts im Finanzierungshaushalt bzw. mit dem Eingehen einer Verpflichtung im Ergebnishaushalt relevant. 6.3 Einrichtung eigener Detailbudgets für die COVID-19 Gebarung Das BMF hat für die Nachverfolgbarkeit der COVID-19-Gebarungen speziell gekennzeichnete Konten eingerichtet, womit der Entschließung des Nationalrats vom 26. Mai 2020 betreffend Transparenz im Budget (36/E) teilweise Rechnung getragen wurde. Um die angeführte Entschließung vollständig umzusetzen, wären in weiterer Folge noch Detailbudgets für neue Programme einzurichten. Dies sollte insbesondere bei jenen Programmen erfolgen, bei denen umfangreiche Budgetmittel für spezifische, abgegrenzte Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt bzw. für die neue Verwaltungsfonds eingerichtet werden. 10 Beilage Entwicklungszusammenarbeit zum BFG-E 2021 20 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Die im Jahr 2020 für den Fixkostenzuschuss vorgesehenen Mittel iHv 6 Mrd. EUR haben das Achtfache der ursprünglichen UG-Summe betragen. Der im BVA-E 2021 veranschlagte Wert entspricht 61 % der UG-Summe. Veranschlagt wird der Fixkostenzuschuss im DB 45.02.01-„Kapitalbeteiligungen“ gemeinsam mit der Haftungsgebarung zur Krisenbewältigung iHv rd. 1,4 Mrd. EUR. Beim Fixkostenzuschuss handelt es sich zum einen jedoch um keine Kapitalbeteiligung, sondern um einen Transfer an Unternehmen, den die COFAG nur als abwickelnde Stelle erhält. Zum anderen sind von dem Detailbudget nunmehr zahlreiche nicht in einem Wirkungszusammenhang stehende Gebarungen umfasst. So sind darin Beteiligungen an IFIs genauso enthalten wie die Dividenden von ÖBAG, Verbund AG und OeNB, die Abgeltung an die Buchhaltungsagentur oder die vom Bund verwalteten GIS- Gebühren und Zahlungen an die RTR. Im BVA-E 2021 werden die Fixkostenzuschüsse und Garantiezahlungen auf einem Konto erfasst, weshalb sie nur in der Tabelle II.F (Konten von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz) ersichtlich sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl in Hinblick auf die Höhe als auch auf die sachlichen Erwägungen, die Einrichtung von eigenen Detailbudgets für Fixkostenzuschuss und COVID-19-Haftungen sinnvoll gewesen wäre. Damit wäre auch eine bessere Vergleichbarkeit der Veranschlagung im Zeitverlauf gegeben, weil die Zeitreihen nicht durch außerordentliche Mittelzuweisungen verzerrt werden und die Befristung der Maßnahmen klarer zum Ausdruck käme. 21 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen 6.4 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2021 auf: Tabelle 11: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 45 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 20.609,2 6.186,6 -14.422,7 -70,0% 20.641,1 6.172,4 -14.468,8 -70,1% -14,2 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 48,2 87,6 39,4 81,6% 48,2 87,6 39,4 81,6% 0,0 Aufwand für Werk leistungen 35,0 68,6 33,6 96,1% 35,0 68,6 33,6 96,1% 0,0 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 13,2 18,9 5,7 43,3% 13,2 18,9 5,7 43,3% 0,0 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 20.561,0 6.099,0 -14.462,0 -70,3% 20.592,9 6.084,8 -14.508,1 -70,5% -14,2 davon an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger 5,3 20,0 14,7 277,4% 5,3 20,0 14,7 277,4% 0,0 an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger 387,1 358,3 -28,8 -7,4% 419,0 344,1 -74,9 -17,9% -14,2 an Unternehmen 168,6 5.720,7 5.552,1 3.292% 168,6 5.720,7 5.552,1 3.292% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 159,0 144,0 -15,0 -9,4% 144,0 Aufwand aus der Bewertung v. Beteiligungen 0,0 0,0 - 0,0 Aufwand aus Wertberichtigungen 129,0 114,0 -15,0 -11,6% 114,0 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 30,0 30,0 - 30,0 davon Haftungen 30,0 30,0 - 30,0 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 10,4 19,1 8,6 82,8% -19,1 Beteiligungen 10,4 19,1 8,6 82,8% -19,1 Darlehen und Vorschüsse 212,6 347,1 134,5 63,2% -347,1 Auszahlungen aus Finanzhaftungen 212,6 347,1 134,5 63,2% -347,1 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 20.832,3 6.552,7 -14.279,6 -68,5% 20.800,1 6.316,4 -14.483,8 -69,6% -236,3 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 In der UG 45-Bundesvermögen gibt es zahlreiche Transaktionen, die im Finanzierungs- und im Ergebnishaushalt unterschiedlich budgetiert werden. Der Unterschied zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt iHv 236,3 Mio. EUR geht vor allem auf die Auszahlungen aus Finanzhaftungen iHv 347,1 Mio. EUR, denen Forderungen gegenüber den SchuldnerInnen gegenüberstehen, zurück. Da ein Teil dieser Zahlungen einbringlich ist, werden die Zahlungen nur im Finanzierunghaushalt aber nicht im Ergebnishaushalt angesetzt. Weitere Abweichungen bestehen bei: Periodenabgrenzungen bei den Zahlungen Österreichs im Rahmen seiner Mitgliedschaften an IFIs führen zu Differenzen im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt, bei denen der Leistungszeitraum der Wiederauffüllungsperiode entspricht, die Beträge werden meist jedoch zeitverzögert eingelöst. Die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen belasten nur den Ergebnishaushalt, sind aber nicht mit Auszahlungen verbunden. Ebenfalls zu keinen Aufwendungen führen die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit iHv 19,1 Mio. EUR. 22 / 34
BD | Budgetdienst – Untergliederung 45-Bundesvermögen Tabelle 12: Finanzierungshaushalt (Einzahlungen) und Ergebnishaushalt (Erträge) UG 45 FinHH - Einz. ErgHH - Ertr. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 BVA-E in Mio. EUR 2020 2021 - BVA 2020 2020 2021 - BVA 2020 2021 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 1.103,5 801,6 -301,9 -27,4% 986,8 832,3 -154,5 -15,7% 30,7 Finanzierungswirksame Erträge Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit 12,3 5,5 -6,7 -54,9% 12,3 5,5 -6,7 -54,9% 0,0 davon Erträge aus Mieten 10,3 3,5 -6,7 -65,6% 10,3 3,5 -6,7 -65,6% 0,0 Kostenbeiträge und Gebühren 204,6 339,5 134,9 65,9% 237,9 370,2 132,3 55,6% 30,7 Einzahlungen/Erträge aus Transfers 17,0 17,4 0,4 2,1% 17,0 17,4 0,4 2,1% 0,0 davon von Unternehmen 15,0 15,0 - 15,0 15,0 - 0,0 Sonst. Einzahlungen/Erträge 187,0 19,7 -167,4 -89,5% 37,0 19,7 -17,4 -46,9% 0,0 Übrige sonstige Erträge 186,0 18,6 -167,4 -90,0% 36,0 18,6 -17,4 -48,4% Finanzerträge 682,6 419,6 -263,0 -38,5% 682,6 419,6 -263,0 -38,5% 0,0 Dividenden u. ähnliche Gewinnausschüttungen 678,3 415,2 -263,0 -38,8% 678,3 415,2 -263,0 -38,8% 0,0 Nicht finanzierungswirksame Erträge 67,6 64,6 -3,0 -4,4% 64,6 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers 67,6 64,6 -3,0 -4,4% 64,6 Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen 49,0 50,0 1,0 2,0% 50,0 Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers 18,6 14,6 -4,0 -21,4% 14,6 Finanzerträge 0,0 0,0 - 0,0 Investitionstätigkeit 29,8 16,6 -13,2 -44,3% -16,6 Sachanlagen 29,6 14,6 -15,0 -50,7% -14,6 Beteiligungen 0,2 2,0 1,8 882,4% -2,0 Darlehen und Vorschüsse 91,0 113,4 22,4 24,6% -113,4 Einzahlungen / Erträge insgesamt 1.224,3 931,6 -292,7 -23,9% 1.054,4 896,9 -157,5 -14,9% -34,7 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -19.607,9 -5.621,1 13.986,9 - -19.745,7 -5.419,4 14.326,3 - 201,6 Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die Differenzen zwischen den Einzahlungen und den Erträgen sind auf die Rückersätze aus Haftungsinanspruchnahmen, die Abschöpfung des Guthabens gemäß AusfFG und auf geplante Liegenschaftsverkäufe zurückzuführen, die nicht ergebniswirksam sind. Die Auflösung von Rückstellungen wirkt sich nicht auf den Finanzierungshaushalt aus. 6.5 Förderungen Auf Grundlage der Abgrenzungen des Förderungsberichts zeigt die nachstehende Tabelle die Entwicklung und Veranschlagung der direkten Förderungen der Untergliederung und der wesentlichen Förderungsbereiche: Tabelle 13: Direkte Förderungen (Auszug) UG 45 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 BVA 2020 Förderungen 66,6 78,1 93,4 15,3 19,6% davon Laufende Transfers an Drittländer 32,4 35,5 29,7 -5,9 -16,6% Laufende Transferzahlungen an IAKW 28,0 26,0 45,9 19,9 76,3% Zuschuss OeKB 6,1 14,3 13,4 -0,9 -6,5% Quellen: BMF, BVA 2020, BVA-E 2021 23 / 34
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