Verbandsnachrichten 4 | 2015 - Schwerpunkt Selbstanzeige - Steuerberaterverband ...
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Verbandsnachrichten 4 | 2015 Schwerpunkt Selbstanzeige Das aktuelle Interview mit Boris Kurczinski, dem neuen Präsidenten der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Die neue Europäische Erbrechtsverordnung SteuerberaterVerband Schleswig-Holstein e. V. Verband des steuerberatenden Berufs
Das A und O des steuerlichen s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n Verfahrensrechts! Jetzt rundum aktuell! E di t o r i a l Beermann | Gosch – Was Sie erwartet: • AO, FGO, FVG und VwZG komplett und umfassend Die Garanten für die optimale Beratung Ihrer Mandanten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommentiert Beermann | Gosch, AO/FGO-Kommentar: • Separate Ausführungen zum verfassungsgerichtlichen Hrsg. Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vors. Richter am BFH und ieder ist ein Jahr vergangen und Die diesjährige 53. Fachvortragsveran Rechtsschutz und zum EuGH-Verfahrensrecht Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, w man hat das Gefühl, die Zeit ver- staltung, die zusammen mit der Kammer • Wissenschaftlich fundiert; klarer, systematischer Aufbau mit einem qualifizierten Autorenteam aus Richter- und Berater- geht immer schneller. So erhält Einsteins durchgeführt wurde, war auch wieder ein • Vollständige Auswertung von Rechtsprechung, schaft sowie der Finanzverwaltung. Erkenntnis, dass Zeit eine relative Größe voller Erfolg. Bei einer sehr guten Betei Verwaltung und Schrifttum 360° AO eKommentar: u.a. Regierungsdirektor im BMF ist, jedenfalls gefühlt eine praktische Be- ligung fesselten die verschiedenartigen Optimal ergänzt durch stets aktuelle Online-Kommen- Michael Baum; Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium deutung. Themen und Referenten die Zuhörer. tierungen im 360° AO eKommentar: für Finanzen Dr. Harald Brandl; Oberregierungsrat im Finanzamt • Permanente Aktualisierungen zu Gesetzesvorhaben, für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf Johannes Die Rahmenbedingungen für den Berufs Save the Date! Mit neuen Ideen wer- Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen W. Buse; Ministerialrat im Finanzministerium NRW Gregor Kirch; stand ändern sich ständig, dabei wird den wir die Mitgliederversammlung am • Arbeitshilfen, Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen Oberamtsrat im BMF Manfred Szymczak. allerdings nichts wirklich einfacher. 3. Juni 2016 in Travemünde veranstal- und Verwaltungsanweisungen zu ten. Lassen Sie sich von der guten Stim jeder Vorschrift n (umf Mit einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen haben mung anstecken und vom Ambiente sowie dem schö- nge assend tw icklu und f un BildungsInstitut und SteuerAkademie Kollegen und Mit nen Rahmenprogramm überraschen, das ebenfalls zur e En die arbeiter bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufga Teilnahme einlädt. Durch Ihre Teilnahme soll diese A ll r t) ben unterstützt. Veranstaltung zu einem Höhepunkt der jährlichen Ver Erstmalig wurde im Jahr 2015 der neu konzipierte Lehr bandsarbeit werden. gang für die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt angeboten; im nächsten Jahr wird es einen Auch die 6. Kieler Steuerfachtage werfen ihre Schatten neuen Basis-Lehrgang für Quer- und Wiedereinsteiger voraus. Mit einem bewährten Konzept wird die Fach Das Arbeitsmittel (Print) in Ihrer Bibliothek geben. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in diesen tagung am 4. und 18. März 2016 von einem exzellenten Verbandsnachrichten. Expertenteam durchgeführt. Die Einladung hierzu wer- + Der Online-Zugang zum Printwerk Die Fortbildungskonzepte werden auch zukünftig wei- den Sie in Kürze erhalten. + Der permanent online aktualisierte terentwickelt und dem Bedarf der Praxis angepasst. 360° AO eKommentar Auch in den anderen Bereichen der Verbandsarbeit sind Im nächsten Jahr bieten wir wieder die steuerrecht- eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt worden, über die liche Winterfachtagung in Reit im Winkl an, die vom = Ihr Gesamtpaket wir in unseren Verbandsnachrichten oder im VerbandExtra 01.– 04. März 2016 bereits zum siebten Mal stattfinden berichtet haben. wird. Neben den Fachthemen im Seminar kommt auch Insgesamt kann auf eine sehr positive Bilanz der Ver das Wintersportvergnügen nicht zu kurz. bandstätigkeit im vergangenen Jahr zurückgeblickt wer den. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es verbleibt mir noch Natürlich wäre dies ohne den entsprechenden Einsatz zum Schluss meiner kurzen Betrachtungen, Ihnen und aller Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle unter der Ihren Familien ein geruhsames, frohes Weihnachtsfest Rundum aktuell Leitung unserer Geschäftsführerin Frau Dr. Kellersohn und ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr zu nicht möglich gewesen. Dafür herzlichen Dank! wünschen! Komplett: Print und Online! Alternativ: 2 Online-Kommentare – 1 Preis Das Thema Selbstanzeige ist nach der Reform noch kom plexer geworden. Im heutigen Schwerpunktthema gehen Beermann | Gosch Online-Datenbank zum Beermann | Gosch wir auf ausgewählte Fragestellungen zu diesem The AO/FGO Kommentar AO/FGO Kommentar menbereich ein. Ihr Loseblattwerk in 5 Ordnern, ca. 10.500 Seiten, + 360° AO eKommentar jährlich erscheinen ca. 6 Aktualisierungen (Baum | Brandl | Buse | Kirch u.a.) Sie finden in diesen Verbandsnachrichten außerdem + Online-Datenbank und DVD zum Beermann | Gosch Preis mtl. € 33,- für beide Datenbanken einen Bericht über den Deutschen Steuerberatertag, der + 360° AO eKommentar (Baum | Brandl | Buse | Kirch u.a.) ISBN 978-3-08-178000-9 dieses Jahr in Wien stattgefunden hat und in vielerlei Preis € 198,–, ISBN 978-3-08-253000-9 (Nutzungsdauer mind. 1 Jahr; Preis für drei Nutzer) Hinsicht außergewöhnlich gewesen ist. Lars-M. Lanbin (Fortsetzungsbezug mind. 1 Jahr) Jetzt bestellen! www.stollfuss.de | bestellung@stollfuss.de | 0228 724-0 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 1
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n I n h a l t sve r z ei c h n is Wi c h t i g e Te r m i n e 1 Editorial 31 Was sonst noch interessiert 2016 31 Liquidität als Grundlage wirtschaftlich erfolgrei- Telefon und Empfang — Visitenkarten der Kanzlei cher Kanzleiführung: Ein Plädoyer für das 3 Wichtige Termine Instrument der Verrechnungsstelle Monika Kalnins 34 Datenschutz in der Steuerkanzlei – Folge 7: 06.01. 09.00 – 17.00 Uhr Kiek In (Parkplatz über Wittdorfer Str.), Gartenstr. 32, 24534 Neumünster Notfallplan 6 Neue Mitglieder 38 Das BilRUG ist da – Erleichterungen für den ab 09.01. Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (A3-Kurs) Mittelstand durch Anhebung der Schwellen- ca. 9 x Sa 08.15 – 15.15 Uhr A3-Team werte nach § 267 HGB 1 x Fr 16.00 – 19.15 Uhr 6 Beraterrat Fortbildung 40 Die neue Europäische Erbrechtsverordnung (Änderungen vorbehalten) Husum, Elmshorn, Itzehoe, Lübeck, Neumünster 6 Aktuelles Steuerrecht – Beratungsakzente 43 Verhaltensempfehlungen für den Berater und 8 Neu ab 2016: Basis-Lehrgang für Quer- und seine Mandanten – wenn die Steuerfahndung Wiedereinsteiger klingelt ab 09.01. Vorbereitung auf die Zwischenprüfung (A2-Kurs) 8 Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die ca. 5 x Sa 08.15 – 13.15 Uhr A2-Team Prüfung Fachassistent Lohn und Gehalt 1 x Fr 16.00 – 19.15 Uhr 2016 8 Wichtige Mitteilung in eigener Sache 47 Rezensionen (Änderungen vorbehalten) Husum, Elmshorn, Lübeck, Neumünster, Schleswig 9 7. Winterfachtagung Reit im Winkl 2016 2 Termine Körperschaftsteuer Aufbaukurs 50 Steuerrecht 10 Schleswig-Holstein 50 Aktuelle Urteile des Schleswig-Holsteinischen jeweils 08.30 – 16.30 Uhr Dipl.-Fw. (FH) Lutz Laßmann & Dipl.-Fw. (FH) Burkhard Mierau 10 Aktuelles aus unserem Landesverband Finanzgerichts 12.01./14.01.2016 Kiek In (Parkplatz über Wittdorfer Str.), Gartenstr. 32, 24534 Neumünster und den Bezirksstellen 17 Ihr Präsidium stellt sich vor: Lars-Michael Lanbin Lohnsteuer 2016 51 Stellenbörse Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert 12.01. 09.00 – 13.00 Uhr Theodor Storm Hotel, Neustadt 60–68, 25813 Husum 18 Schwerpunkt: Selbstanzeige 12.01. 15.00 – 19.00 Uhr WiREG Technologiezentrum, Lise-Meitner-Str. 2, 24941 Flensburg 18 Haftungsrisiko durch eine fehlerhafte Selbst- 54 Kleinanzeigen anzeige 13.01. 09.00 – 13.00 Uhr Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen 22 Trotz Selbstanzeige keine Straffreiheit, wenn 13.01. 15.00 – 19.00 Uhr Hotel Strandhalle, Strandweg 2, 24837 Schleswig Mandant über unspezifische Kenntnisse zum 54 Impressum 14.01. 09.00 – 13.00 Uhr Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Str. 2–4, 24537 Neumünster Ankauf einer Steuer-CD verfügt 14.01. 15.00 – 19.00 Uhr Hotel Mercure Klosterforst Itzehoe, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe 24 Vorsicht bei vertraglichen Haftungsbegren- 15.01. 09.00 – 13.00 Uhr Radisson Blu Senator Hotel Lübeck, Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck zungsvereinbarungen in AGB 55 Der Mensch hinter dem Kollegen 27 Risiken und Folgen neben der Steuer- Sozialversicherung 2016 hinterziehung – was Berater wissen sollten 56 Kuriositäten Klaus Peter Reidt 12.01. 15.00 – 19.00 Uhr Theodor Storm Hotel, Neustadt 60–68, 25813 Husum 28 Aktuelles Interview 13.01. 14.00 – 18.00 Uhr Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen 28 Interview mit Boris Kurczinski, Präsident der 14.01. 09.00 – 13.00 Uhr Hotel Mercure Klosterforst Itzehoe, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein und 14.01. 15.00 – 19.00 Uhr Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Str. 2–4, 24537 Neumünster Mitglied des Präsidiums der Bundessteuer- beraterkammer 15.01. 14.00 – 18.00 Uhr Radisson Blu Senator Hotel Lübeck, Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck Bitte beachten Sie die Kombinationsmöglichkeiten von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsseminaren! 30 Marketing 30 Responsive Webdesign reagiert auf mobile Mandanten Überblick über das Stiftungsrecht Heinz-Dieter Blümke 19.01. 09.00 – 12.30 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 2 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 3
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n Wi c h t i g e Te r m i n e Wi c h t i g e Te r m i n e Rechnungslegungsvorschriften für Vereine und Stiftungen Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft Heinz-Dieter Blümke Hans-Wilhelm Giere 19.01. 13.30 – 17.00 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster 01.03. 09.00 – 17.00 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster Verschmelzung / Spaltung von Körperschaften — Kieler Steuerfachtage Fallstudien zur Umwandlung aus der Praxis Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn 04.03. 08.30 – 15.30 Uhr Umsatzsteuer — Brennpunkte in der Praxis 02.02. 09.00 – 17.00 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster Prof. Dr. Thomas Küffner Atlantic Hotel Kiel, Raiffeisenstr. 2, 24103 Kiel Einkommensteuererklärung 2015 Dipl.-Fw. (FH) Maike Mieling 18.03. 09.00 – 18.00 Uhr Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen in der 11.02. 09.00 – 12.00 Uhr Hotel Mercure Klosterforst Itzehoe, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften 11.02. 14.00 – 17.00 Uhr Konzert- und Ballhaus Tivoli, Turnstraße 2, 25746 Heide Dr. Martin Strahl 16.02. 09.00 – 12.00 Uhr Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Str. 2–4, 24537 Neumünster 16.02. 14.00 – 17.00 Uhr Hotel Maritim Travemünde, Trelleburgallee 2, 23570 Lübeck-Travemünde BFH-Rechtsprechung — Praxisrelevantes Update 17.02. 09.00 – 12.00 Uhr NORDSEE-AKADEMIE, Flensburger Str. 18, 25917 Leck Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof 2016 17.02. 14.00 – 17.00 Uhr WiREG Technologiezentrum, Lise-Meitner-Str. 2, 24941 Flensburg Atlantic Hotel Kiel, Raiffeisenstr. 2, 24103 Kiel 23.02. 09.00 – 12.00 Uhr Nordic Hotel Lübecker Hof, Ahrensböker Str. 4–8, 23617 Stockelsdorf 23.02. 14.00 – 17.00 Uhr Grand City Hotel Bad Oldesloe, Sandkamp 12, 23843 Bad Oldesloe Jahresabschluss 2015 24.02. 14.00 – 17.00 Uhr Sportlife Elmshorn, Hamburger Straße 205, 25337 Elmshorn Dipl.-Bw. (FH) Torsten Querbach 25.02. 09.00 – 12.00 Uhr Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen 08.03. 08.30 – 12.30 Uhr Bürgerhaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen 25.02. 14.00 – 17.00 Uhr Hotel Strandhalle, Strandweg 2, 24837 Schleswig 08.03. 14.00 – 18.00 Uhr Akademie Sankelmark, Akademieweg 6, 24988 Oeversee Kompakt-Abo Steuerrecht 2016 21.03. 14.00 – 18.00 Uhr Holiday Inn Lübeck, Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck im Februar: StBin Maike Hass'l mit USt 22.03. 08.30 – 12.30 Uhr Hotel Mercure Klosterforst Itzehoe, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe 22.03. 14.00 – 18.00 Uhr Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Str. 2–4, 24537 Neumünster 5 Termine : 09.00 – 12.30 Uhr Messe Husum, Am Messeplatz 12–18, 25813 Husum 16.02./11.04./21.06./16.09./22.11. Umwandlung in eine GmbH — Fallstudien zur Umwandlung aus der Praxis 5 Termine : 09.00 – 12.30 Uhr Kiek In (Parkplatz über Wittdorfer Str.), Gartenstr. 32, 24534 Neumünster Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn 22.02./13.04./22.06./21.09./24.11. 09.03. 09.00 – 17.00 Uhr Hotel Prisma, Max-Johannsen-Brücke 1, 24537 Neumünster 2016 5 Termine : 14.30 – 18.00 Uhr Nordic Hotel Lübecker Hof, Ahrensböker Str. 4–8, 23617 Stockelsdorf Ergänzungs- und Sonderbilanzen 22.02./12.04./23.06./20.09./23.11. Prof. Dr. Christoph Uhländer 15.03. 09.00 – 17.00 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster 5 Termine : 09.00 – 12.30 Uhr Restaurant im Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel 23.02./12.04./23.06./20.09./23.11. Die Organschaft im Steuerrecht Dipl.-Fw. (FH) Matthias Greulich 5 Termine : 14.30 – 18.00 Uhr EDZ, Ramskamp 71–75, 25337 Elmshorn 16.03. 09.00 – 17.00 Uhr Altes Stahlwerk, Rendsburger Straße 81, 24537 Neumünster 25.02./18.04./22.06./22.09./24.11. Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 4 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 5
action! s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n Unser Rechenzentrum Ne u e Mi t g l iede r ab 1. Oktober 2015 Sicher in Schleswig-Holstein ! Gabriela Altekrüger StBv Bad Oldesloe Patrik Fischer StB Uetersen Christian Kaußen StB, WP Hamburg Hanh Mai Luong StB Preetz Jutta Opitz StBin, FB SanInsolvenz Kiel Debora Schriever StBin Heide Lutz von Majewsky Dipl.-Kfm., StB Lübeck Anna-Lena Zientkowski StBin Lübeck Das act Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband. Rechenzentrum in Kiel B e r a t e r r a t F o r t bi l d u n g Neues Konzept Aktuelles Steuerrecht – Jetzt an 2 Beratungsakzente Standorten Termine 2016 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Neue Team-Zusammensetzung: Markus Perschon, Dirk Krohn, Dr. Norbert Bolz +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ act-Hosting Veranstaltungsort 1: Die act betreibt ein gesichertes Rechenzentrum mit modernsten Standards. Hier stellen wir Ihnen spe- Holstenhallenrestaurant, Justus-von-Liebig-Str. 2–4, 24537 Neumünster ziell auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kanzlei zugeschnittene IT-Dienste ( z. B. Mircosoft/DATEV ), jeweils 09.00 – 12.30 Uhr mit einer hohen Verfügbarkeit, zur Verfügung. Unser Termin I: 10.03. | Termin II: 16.06. | Termin III: 15.09. | Termin IV: 10.11. flexibles Mietmodel wird auch Sie überzeugen. u Wir setzen ganz bewusst auf den Sicherheitsfaktor Ihre IT in »Regionalität«, denn unser Rechenzentrum steht in Veranstaltungsort 2: der Landeshauptstadt Kiel. Nordic Hotel Lübecker Hof, Ahrensböker Str. 4–8, 23617 Stockelsdorf Sicherheit. Fordern Sie uns heraus! Wir freuen uns auf Sie. jeweils 14.30 – 18.00 Uhr Termin I: 10.03. | Termin II: 16.06. | Termin III: 15.09. | Termin IV: 10.11.. actgmbh.de // vertrieb@actgmbh.de act GmbH Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 6 Koboldstrasse 4 | 24118 Kiel Fon: +49 (0)431-88803-88 | Fax: +49 (0)431-88803-89
7. Winterfachtagung Reit im Winkl 2016 s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n B e r a t e r r a t F o r t bi l d u n g Neu ab 2016: Basis-Lehrgang für Quer- und Wiedereinsteiger – Das berufliche Comeback im Steuerrecht – ieser Lehrgang bietet den Teilnehmerinnen und Teil Zielgruppe sind Wiedereinsteiger, d. h. Steuerfachangestellte D nehmern neue und bessere Möglichkeiten, ins nach längerer Berufspause (z. B. Elternzeit), Quereinsteiger, Berufsleben zurückzukehren. die eine andere berufliche (kaufmännische) Vorbildung mit bringen und bereits seit einiger Zeit in einer Steuerbera Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird während tungspraxis tätig sind, und Steuerfachangestellte, die für dieses berufsbegleitenden Lehrgangs aktuelles Grundlagen ihre praktische Tätigkeit die erforderlichen Grundlagen wissen in komprimierter Form praxisnah vermittelt. Die wiederholen möchten. Lehrinhalte werden mithilfe von Übungsaufgaben von unseren erfahrenen Dozenten besprochen und gemeinsam Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden erarbeitet. Zu allen Fachgebieten wird umfangreiches Sie unter www.stbvsh.de, Rubrik Fortbildung / Quer- und Lernmaterial ausgegeben. Wiedereinsteiger. Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent Lohn und Gehalt er Bereich der Lohnsachbearbeitung ist in den letz- dungsprüfung vor der Steuerberaterkammer Schleswig- D ten Jahren immer komplexer geworden und erfor- Holstein endet. Die thematischen Schwerpunkte stellen dert besondere Spezialkenntnisse, um die steuer- und das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht, Grundzüge sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsver des Arbeitsrechts und weitere wichtige rechtsübergreifen- hältnisse bei den Mandanten zu optimieren. de Themen dar. Die Fortbildung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Weitere Informationen (z. B. Anforderungskatalog, Gehalt richtet sich an Steuerfachangestellte und andere Rahmenlehrplan) sowie das Anmeldeformular finden Sie Beschäftigte in den Steuerberaterkanzleien. Sie stellt eine unter www.stbvsh.de, Rubrik Fortbildung / Fachassistent Vom 01. bis zum 04.03.2016 bieten wir unseren Mitgliedern in Kooperation mit zusätzliche Spezialisierung dar, die mit einer Fortbil Lohn und Gehalt. dem StBV Westfalen-Lippe eine Winterfachtagung im bayrischen Reit am Winkel an. Ausgewählte Referenten und die sorgfältige Zusammenstellung steuerrelevanter Themen sorgen für ein spannendes Programm, das die Fortbildung in den Alpen Wichtige Mitteilung in eigener Sache in Verbindung mit winterlichem Freizeitvergnügen zu einem echten Erlebnis für seine Teilnehmer macht. ine schnelle und komfortable Kommunikation ist Berufs e.V. bestrebt, im Hinblick auf Umwelt- und E das A und O im heutigen Büroalltag. Niemand Kostengesichtspunkten den Aufwand bei den Papier-, Unter dem besonderen Flair der bayrischen Alpen bietet sich für die Gäste somit möchte mehr E-Mails und das Internet missen. Druck- und Portokosten zu senken. die Gelegenheit, Wissenserwerb mit Erholung zu verbinden. Daher wird der postalische Versand von Einladungen Die Vorteile der E-Mail, die Sie sicher bereits seit ge- zu Fortbildungsveranstaltungen zum Jahresende einge- raumer Zeit im Kontakt mit Mandanten, Kollegen oder stellt und Einladungen ab sofort nur noch elektronisch Verwaltung nutzen, liegen klar auf der Hand. Auch per E-Mail erfolgen bzw. auf unserer Homepage veröf- wenn die Post noch so zuverlässig sein mag: In Echtzeit fentlicht. kann sie keine Nachrichten zustellen. Zudem sind der Sie haben uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse noch nicht Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. und mitgeteilt? Am besten senden Sie uns gleich direkt eine seine Institutionen SteuerAkademie Schleswig-Holstein GmbH und BildungsInstitut des steuerberatenden E-Mail an info@stbvsh.de. Wir nehmen Sie unverzüg- lich in unseren Verteiler auf. Jetzt für 2016 anmelden! Sie interessieren sich für das Angebot der 7. Steuerfachtagung Reit im Winkl oder möchten sich direkt anmelden? Informationen zum Seminarangebot oder zur Anmel dung erhalten Sie auf der Internetseite www.steuerfachtagung.info. Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 8
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n Aktuelles aus unserem DStV-Präsident begrüßt mehr als 1.400 Teilnehmer zum 38. Deutschen Steuerberatertag in Wien! Landesverband und den Bezirksstellen 53. Gemeinsame Fachvortragsveranstaltung – Eine gelungene Veranstaltung mit Top-Referenten er Präsident des Deutschen Steuerberaterver Von nicht minderer Brisanz gestalten sich die gegen- Das interessierte Publikum während der Fachvorträge; Bild rechts: Boris Kurczinski, der Präsident der Steuerberaterkammer, dankt D bandes e.V. (DStV), Harald Elster, hat am wärtigen Themen in der deutschen Steuergesetzge Frau Ministerin Heinold für ihr Grußwort. 5. Oktober 2015 in Wien den 38. Deutschen Steuer bung. Zum einen werden im Rahmen eines Gesetzes beratertag eröffnet. In der österreichischen Hauptstadt zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die ie 53. Gemeinsame Fachvortragsveranstaltung Im Anschluss trug Dipl.-Fw. (FH) Thorsten Krain wurde in diesem Jahr zugleich der 5. Europäische verstärkte IT-Nutzung durch Steuerbehörde und Steu D von Steuerberaterverband und Steuerberater zum Thema „GoBD – rechtliche Zweifelsfragen und Steuerberatertag begangen. erpflichtige abgebildet. Dabei müsse die Risiko- kammer fand in diesem Jahr am 9. Oktober im „Hotel praktische Umsetzung“ vor. Das Thema war brandak- Lastenverteilung zwischen den Beteiligten sorgsam Atlantic“ in Kiel statt. „Besonders erfreut sind wir tuell und wurde im Plenum lebhaft diskutiert. Vor mehr als 1.400 Teilnehmern, unter anderem Ange abgewogen werden, um eine einseitige Bevorteilung der darüber, dass erneut eine so große Zahl an Kolleginnen hörige der steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden Finanzverwaltung zu vermeiden. Zum anderen beste- und Kollegen sowie Ehrengäste aus Politik, Finanz Der Nachmittag begann mit dem Thema „Aktuelle und rechtsberatenden Berufe, der Finanzverwaltung, he bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes noch verwaltung, Gerichtsbarkeit, Kammern und Verbän Brennpunkte in der Betriebsprüfung“. StOAR Erik Richterschaft und Wissenschaft sowie zahlreichen deutlicher Nachbesserungsbedarf zugunsten von klei- den, Hochschulen und anderen Institutionen unserer Pedersen erläuterte in seinem lebhaften Vortrag die deutschen, österreichischen und EU-Politikern zeigte nen und mittleren Unternehmen (KMU). Andernfalls Einladung gefolgt sind. Mit Anmeldezahlen von über wichtigsten Entwicklungen in der Betriebsprüfung. Elster in seiner Eröffnungsrede dem internationalen würde den KMU eine Verschonung künftig massiv 250 Teilnehmern ist die Veranstaltung sehr gut be- Den Abschluss der Veranstaltung bildete der informa- Publikum aktuelle europäische Entwicklungen auf. erschwert. sucht“, stellte der im Mai des Jahres neu gewählte tive Vortrag von Björn Ipsen von der IHK zu Kiel und Diese seien geprägt von Deregulierungsbestrebungen Kammerpräsident Boris Kurczinski in seiner Eröff Geschäftsführer der Feuer und Flamme für Kiel für den Steuerberaterberuf auf EU-Ebene, welche den Im Rahmen des weiteren fachlichen Austauschs wur- nungsrede fest. GmbH zum Thema „Olympiabewerbung 2024 von Verbraucherschutz gefährden. Auch globale Heraus den den Teilnehmern spannende praxisrelevante The Hamburg und Kiel“. forderungen müssen bewältigt werden. So warnte men geboten: u. a. standen dabei die Unternehmens Für das Finanzministerium überbrachte die Finanz Elster davor, dass die Ansätze der OECD zur Unter nachfolge, die internationale Betriebsprüfung und ministerin des Landes Schleswig-Holstein, Monika Anlässlich der 53. Veranstaltung luden Kammer und bindung von Steuervermeidungsstrategien nicht zu- Tipps zur Kanzleiführung im Mittelpunkt. Heinold, die Grußworte. Verband im Anschluss an die Veranstaltung zu einem lasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen Im ersten Vortrag des Tages gab der Vizepräsident des Ehrengastessen ein. Viele der Ehrengäste folgten die- gehen dürfen. Wenn der nationale Gesetzgeber die Merken Sie sich schon jetzt den nächsten Termin des BFH a. D., Hermann-Ulrich Viskorf, „Die aktuelle ser Einladung und verbrachten einen geselligen Abend Qualität der verabschiedeten Gesetze nicht deutlich Steuerberatertages vor: Am 10./11.10.2016 sind wir in steuerpolitische Diskussion nach dem Urteil des Bun mit angeregten Gesprächen. verbessert, werden die Bemühungen zur Verhinderung Dresden! desverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer“ wieder. YK von Steuervermeidungsstrategien ins Leere laufen. YK Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 10 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 11
10 gute Gründe für Ihren Beitritt Wird vom Verband ausgefüllt: zu unserem Verband: Mitgliedsnummer: Bezirk: Mitglied ab: 1. Engagierte Interessenvertretung 6. Flächendeckendes Netzwerk Beitrittserklärung Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen! für aktuell rund 1.250 Mitglieder in Schleswig-Holstein Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. * Enger Kontakt und Austausch mit Vertretern aus neue Kontakte, Empfehlungen und Arbeitsgruppen. Politik, Verwaltung, Kammern, Verbänden und Medien. Umfangreiche Internetdatenbank „stbdirekt“. Mitglied im bundesweiten Dachverband Deutscher Online-Diskussionsforum im „stbdirekt“. Name: _____________________________ Vorname: ___________________________ Steuerberaterverband – DStV. Musterrechtsbehelfe und Musterverträge online Akadem. Grade: _____________________ Geburtstag: __________________________ abrufbar über „stbdirekt“. 2. Umfangreiches berufsbezogenes Straße: _____________________________ PLZ/Ort: _____________________________ Fortbildungsangebot 7. Mehrwert bei unseren Fortbildungen Seminare für Steuerberater und Mitarbeiter, Fachwirt- Mitglieder und ihre nicht berufsangehörigen Mitar- Postfach: ___________________________ PLZ/Postfach: _________________________ und Vorbereitungskurse. beiter sparen bei Fortbildungsangeboten des Veranstaltungen in regionalen Bezirksstellen Verbandes 1/3 der Kosten gegenüber Nichtmit- Tel: ________________________________ Mobil: ________________________________ in ganz Schleswig-Holstein. gliedern. Fax: ________________________________ E-Mail: _______________________________ Ab 2016 Online-Seminar „TeleTax”. 8. Steuernews für Ihre Mandanten Internet: ____________________________ 3. Kompetente Fachauskünfte Als Service für unsere Mitglieder haben wir die Rubrik Kostengünstige Telefon-Hotline mit Fachberatung „Steuernews für Mandanten“ auf unserer Homepage, Ich bin bestellt als durch Experten zu steuerrechtlichen Fragestellungen. auf die unsere Mitglieder als Service ihre Mandanten Steuerberater/in am: _________________ Fundstellen- und Recherche-Service mit Versand per verweisen können. Fax oder Post in einer umfangreichen und gut sor- Wirtschaftsprüfer/in am: _____________ tierten Fachbibliothek (je Fundstelle pauschal 5 Euro). 9. Praxenbörse vereid. Buchprüfer/in am: _____________ In der Praxen- und Kooperationsbörse können Sie Ihre 4. Praxisnahe Verbandsinformationen individuellen Wünsche und Daten für den Kauf oder o Ich bin Syndicus-Steuerberater/in Unsere Verbandszeitschrift informiert quartalsweise zu Verkauf Ihrer Steuerberaterpraxis eintragen. Zudem o Ich bin auch Mitglied im Kollegialverband _______________________ aktuellen Themen: Steuern, Recht und Finanzen. bietet das Portal Informationen rund um die Kanzlei o Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten an die Rahmenvertragspartner des Verbandes Unser Newsletter „VerbandExtra“ erscheint zu aktuellen nachfolge. Mitglieder können ihre persönlichen Fragen (z.B. Stollfuß "Die Steuerberatung") weitergegeben werden. Themen. zur Kanzleiübertragung und -nachfolge mit einem Experten diskutieren. o Ich bin damit einverstanden, Einladungen zu Veranstaltungen, aktuelle Informationen u.ä. per E-Mail zu erhalten. 5. Günstige Rahmenverträge Berufshaftpflicht, Krankenversicherung, Rechtsschutz, 10. Gehaltsumfrage und Praxenvergleich Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden? Mobilfunkanbieter, Automobilhersteller und Wie haben sich die Gehälter im vergangenen Jahr o Kolleginnen und Kollegen o Homepage www.stbvsh.de Hotelbuchungen. entwickelt? Liegen Ihre Lohnzahlungen in der Norm? o Seminare der SteuerAkademie Mit der Teilnahme an der landesweiten Gehaltsumfrage o Seminare des BildungsInstituts und dem bundesweiten Praxenvergleich erhalten Sie o Verbandsnachrichten o VerbandExtra kostenlos wichtige Argumentationshilfen für Ihre o Sonstiges: _____________________ Kanzlei. _____________________________________ ________________________________ Ort und Datum Unterschrift und Stempel * Die Mitgliedschaft beginnt zum nächsten Quartal. Geschäftsführerin: Willy-Brandt-Ufer 10 · 24143 Kiel · Telefon (04 31) 9 97 97- 0 · Fax 9 97 97-17 · E-Mail: info@stbvsh.de SteuerberaterVerband Schleswig-Holstein e. V. Geschäftsführerin: Willy-Brandt-Ufer 10 · 24143 Kiel · Telefon (04 31) 9 97 97- 0 · Fax 9 97 97-17 · E-Mail: info@stbvsh.de Dr.Yvonne Dr. YvonneSusanne SusanneKellersohn, Kellersohn, RAin RAin Internet: Internet:www.stbvsh.de www.stbvsh.de· Eingetragen imim · Eingetragen Vereinsregister · Amtsgericht Vereinsregister KielKiel · Amtsgericht VR 2137 KI KI VR 2137 Verband des steuerberatenden Berufs Präsident: Präsident: Bankverbindung: Bankverbindung: Förde FördeSparkasse (BLZ Sparkasse 210 501 70) 70)· Konto · Konto941 941159 1597979· BIC/SWIFT · BIC/SWIFT::NOLADE21KIE # (BLZ 210 501 NOLADE21KIE Dipl.-Vw. Dipl.-Vw. Lars-Michael Lanbin,Stb Lars-Michael Lanbin, Stb IBAN: :DE26 IBAN DE262105 21050170 0170 0094 0094 1159 79 ·· Steuernummer 1159 79 Steuernummer19 19295 2957397 739744
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n Politikgespräche in Berlin Gruppe „Junge Steuerberater im Norden“ tauscht sich zum Thema Marketing aus m 30. September traf sich die Atikon sorgte mit seinem Vortrag für A Gruppe dieses Mal in gewohnt einen interessanten Einstieg in die entspannter Atmosphäre in der Kanzlei Diskussion innerhalb der Gruppe. Seine des im Mai des Jahres neu gewählten langjährigen Erfahrungen waren gerade Präsidenten der Steuerberaterkammer für junge Kollegen von großem Vorteil. Schleswig Holstein, Boris Kurczinski, Alles in allem war das Treffen wieder Besuch im Bundesfinanzministerium Im Gespräch mit Lothar Binding und Matthias Ilgen in Nortorf. An dieser Stelle noch einmal eine gelungene Veranstaltung und eine ein herzliches Dankeschön an unseren gute Möglichkeit, andere junge Berufs Gastgeber! kollegen kennenzulernen, sich auszu Die Anzahl von 25 Teilnehmern zeigte tauschen und Kontakte zu knüpfen. Die erneut, dass ein Bedarf unter den jungen rege Diskussion klang bei einem kleinen Kolleginnen und Kollegen besteht, sich Imbiss am späteren Abend aus. Gerne in diesem Rahmen zu treffen, Erfahrun Jan Schulz leitet die Gruppe können auch Sie Mitglied der Gruppe gen auszutauschen und voneinander zu „Junge Steuerberater im Norden“. werden. Sprechen Sie uns an! Dr. Meister nahm sich viel Zeit für die Anregungen des Die Vertreter von Kammer und Verband in der Landesvertretung lernen. Johann Frank vom Unternehmen Jan Schulz Berufsstandes. Schleswig-Holstein in Berlin: Dr. Yvonne Kellersohn, Peter Zimmert, Kathrin Eggert, Boris Kurczinski, Staatssekretär Ralph Müller-Beck, Lars-Michael Lanbin und Knut Henze (v. l.) m November reisten Vertreter von Kammer und In der Landesvertretung Schleswig-Holstein wurden die I Verband zu verschiedenen Gesprächen nach Ber Vertreter vom Staatssekretär Ralph Müller-Beck emp lin, um die Belange und Interessen des Berufsstandes bei fangen. Hier standen vor allem landespolitische Themen verschiedenen Stellen vorzutragen. Das zentrale Thema im Vordergrund. der Diskussionen stellte dabei die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer dar. Im Reichstag fand das abschließende Gespräch mit Den Auftakt der Gespräche bildete der Besuch beim Vertretern der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium statt. Lothar Binding, MdB und finanzpolitischer Spre der Finanzen, Dr. Michael Meister. Dieser nahm sich cher der SPD-Bundestagsfraktion, sowie Matthias Ilgen, 90 Minuten Zeit, um die Kritik des Berufsstandes an den MdB aus Schleswig-Holstein, nahmen sich für eine kon- bisherigen Reformentwürfen der Erbschaft- und Schen struktive Diskussion Zeit und sagten zu, die Bedenken kungsteuer, insbesondere bei der Administrierbarkeit, zu der Beraterschaft in die weiteren Diskussionen einzu- diskutieren und mögliche Lösungswege zu erörtern. bringen. YK Die Gruppe „Junge Steuerberater im Norden“ zusammen mit dem Gastgeber Boris Kurczinski und der Geschäftsführerin Dr. Yvonne Kellersohn Fahren Sie mit uns zur CeBit 2016! ahren Sie am Donnerstag, den 17. März 2016, mit Klimagespräch mit dem Finanzamt Lübeck F uns zur CeBit nach Hannover! Wir bieten Ihnen Donnerstag, 17. März 2016 – Fahrt zur CeBit und Ihrer Begleitung zusammen mit der DATEV einen 6.30 Uhr ab Kiel, Wilhelmplatz m 20.10.2015 fand mit zahlreichen Teilnehme Im Gespräch wurden verschiedenste Fragen und An- abwechslungsreichen, informativen Besuch auf der 7.00 Uhr ab Neumünster, Holstenhallen A rinnen und Teilnehmern aus Berufsstand und regungen sowohl von Beraterseite als auch von den führenden Messe für Hard- und Software an. Sie haben 7.30 Uhr ab Hamburg Schnelsen-Nord, Verwaltung das Klimagespräch mit dem Finanzamt Sachgebietsleitern diskutiert und geklärt. sich schon direkt bei der DATEV oder einem anderen IKEA-Parkplatz Lübeck statt. Der Vorsteher Dr. Felix Wachenfeld Aussteller für einen Termin angemeldet? Macht nichts! Ankunft in Hannover ca. 9.00 Uhr bedankte sich für die Einladung des Verbandes und Im Rahmen der E-Bilanz teilte das Finanzamt mit, dass Sparen Sie Fahrtkosten, reisen Sie mit uns in einem Abfahrt aus Hannover ca. 17.00 Uhr begrüßte gemeinsam mit dem Vorsitzenden der die Übersendung der Kontennachweise und des An- bequemen Bus ab Kiel, Neumünster oder Stellingen! Bezirksstelle Lübeck, Frank Böhrens, die Anwesenden. lagenspiegels erwünscht sei. Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 14 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 15
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n S c h l es w i g - H o l s t ei n Der E-Mail-Verkehr mit dem Finanzamt sei grund sätzlich über die allgemeine E-Mail-Adresse möglich Ihr Präsidium stellt sich vor (poststelle@fa-luebeck.landsh.de). n dieser Stelle darf ich Die Berater merkten an, dass es im Rahmen von Be- A mich als Präsident des triebsprüfungen vermehrt zur Verwerfung der Buch Steuerberaterverbandes Schles führung und in der Folge zu Hinzuschätzungen gekom- wig-Holstein vorstellen: Mein men sei. Dr. Wachenfeld teilte mit, dass sich aufgrund Name ist Lars-Michael Lanbin des letzten BMF-Schreibens zu den GoBD keine und ich bin seit über 12 Jahren wesentlichen Veränderungen in der Vorgehensweise in diesem Ehrenamt tätig. Aber des Finanzamtes ergeben hätten. schön der Reihe nach: Vonseiten der Beraterschaft wurde darum gebeten, in Dr. Felix Wachenfeld, Vorsteher des Finanzamtes Lübeck, Einzelfällen auch telefonische Auskünfte zum Steu Frank Böhrens, Bezirksstellenvorsitzender (v. l.) Im Oktober 1956 wurde mir in erkonto zu erteilen und nicht ausschließlich auf das Bad Schwartau die Waage in die „Steuerkonto online“ zu verweisen. Darüber hinaus des Besteuerungsverfahrens, Bauträgerfälle im Rahmen Wiege gelegt. wurden u. a. die folgenden Themen erörtert: Fristver des § 13b UStG und der Umgang mit dem Risiko Ich wohne in Scharbeutz, pend- längerungen im Rahmen der geplanten Modernisierung managementsystem. YK le privat aber auch regelmäßig nach Elmshorn. Ich habe zwei erwachsene Töch Klimagespräch mit dem Finanzministerium S-H ter, wobei eine gerade das Mas terstudium der Geowissenschaf m 25.11.2015 fand auf Einladung des Finanz ten beendet und die andere im A ministeriums das jährliche Klimagespräch zwi- steuerberatenden Beruf tätig ist. Lars-Michael Lanbin schen Kammer, Verband und Ministerium statt. An die Grußworte von Frau Ministerin Monika Heinold und Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre und wurde ich dann Nachfolger von Hans-Jürgen Harms. dem Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann schloss fünf Tätigkeitsjahren in einer größeren Wirtschafts Auf der Mitgliederversammlung 2003 in Lübeck sich eine angeregte Diskussion unter der Leitung des prüfungsgesellschaft habe ich die Prüfung zum wurde ich zum Nachfolger von Ingrid Lenk gewählt, Steuerabteilungsleiters Stephan Ramm an. Steuerberater im Jahre 1987 abgelegt. Seit dieser Zeit die dieses Amt 12 Jahre innehatte. bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer der Steuer Im Rahmen der Diskussion um die GoBD wurde u. a. beratungsgesellschaft Lanbin & Partner GmbH mit Beim Versorgungswerk der Steuerberater in klargestellt, dass insbesondere Quartals- bzw. Jahres Sitz in Neustadt/Holstein und weiteren Zweignieder Schleswig-Holstein bin ich seit der Gründung im bucher nach wie vor zulässig seien, wenn eine zeitna- lassungen in Ostholstein und Lübeck tätig. Das Büro Jahre 1999 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender he Erstellung der Grundaufzeichnungen erfolge. Zu- führe ich partnerschaftlich mit meinem Kollegen Uwe aktiv. dem sei eine Kontierung von Papierbelegen nicht Heisler. Seine Unterstützung ermöglicht mir die ehren Außerhalb des Berufsstandes bin ich ehrenamtlich im mehr notwendig, wenn Geschäftsvorfälle auch ohne Boris Kurczinski, Stephan Ramm, Dr. Philipp Nimmermann und amtliche Berufsarbeit. Die Niederlassungen werden Kurzentrum Soziales Genesungswerk Pelzerhaken Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit pro- Lars-Michael Lanbin (v. l.) durch mehrere angestellte Berufskolleginnen und e.V. tätig. gressiv und retrograd nachprüfbar seien. -kollegen geleitet. Was mich antreibt: Für mich war und ist der Beruf auch immer Berufung. Die Möglichkeit, etwas zu Auf Nachfrage teilte Herr Ramm mit, dass im Rahmen und darum gebeten, schnellstmöglich eine einheitli Im Jahr 1987 wurde ich auch gleich Mitglied im bewegen und dabei Erfolg zu haben, macht mir große der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine che Handhabung einzuführen. Darüber hinaus wurden Steuerberaterverband. Bereits damals war mir ein Freude. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung u. a. die folgenden Themen erörtert: E-Bilanz, Erreich schlagkräftiger Berufsverband wichtig, da zählt jedes In der Freizeit lese ich gerne populärwissenschaft- für beratende Steuerpflichtige bis zum 28. Februar des barkeit der Mitarbeiter in den Finanzämtern, der Um- Mitglied. Die ehrenamtliche Tätigkeit für den Berufs liche Bücher, sehe entsprechende Filme und disku- Zweitfolgejahres vorgesehen ist. Das Gesetz soll vor gang mit dem Risikomanagementsystem und die Vor- stand hat mich dann auch sehr früh gepackt. So wurde tiere gern mit Freunden über Fußball und die aussichtlich 2017 in Kraft treten und erstmalig für gehensweise bei der Korrektur von Bescheiden, wenn ich einige Jahre später zum Bezirksstellenvorsitzenden Sinnhaftigkeit des Lebens, woher wir kommen und Erklärungen des Veranlagungszeitraums 2015 gelten. die elektronischen Daten – z. B. der Sozialversicherungs in Lübeck gewählt. Auch das Amt des Schatzmeisters wohin wir gehen … Vonseiten der Beraterschaft wurde zudem der aktu- träger und die vom Steuerberater erklärten Daten – im BildungsInstitut war eines der Ehrenämter, die ich elle Stand zur Handhabung von Vollmachten erörtert auseinanderfallen. YK innehatte. Als zweiter stellvertretender Vorsitzender Lars-Michael Lanbin, Scharbeutz Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 16 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 17
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n S c h w e r p u n k t : S e l bs t a n z ei g e Förderung in Schleswig-Ho lstein Haftungsrisiko durch eine fehlerhafte siehe unter www.huttegg er.de Selbstanzeige 1) Einleitung Ausgangspunkt für die Gesetzesänderungen seit dem Jahre 2010 war der sogenannte „Selbstanzeigebeschluss“ Das Recht der Selbstanzeige nach § 371 AO birgt zahl- des BGH vom 20.05.2010. 1 Die diesem Beschluss noch zugrunde liegende geltende Gesetzesfassung des Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung reiche Haftungsrisiken in sich, deren sich der Berater § 371 AO sah Straffreiheit noch „insoweit“ vor, als Seit 52 Jahren erfolgreiche Prüfungsvorbereitung! zur Vermeidung eines Regresses bewusst sein sollte. In berichtigte Angaben gemacht wurden. Bezüglich der der bislang ergangenen haftungsrechtlichen Rechtspre Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals „insoweit“ war Das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Kiel, führt seit 1963 ununterbrochen Lehrgänge zur Vorbereitung chung mit zumindest mittelbarem strafrechtlichen Be- man sich seinerzeit weitestgehend einig, dass der auf die Steuerberaterprüfung und zur Fortbildung im Steuerrecht durch. Ihr ständiger Erfolg ergibt sich zug ging es im Wesentlichen um Konstellationen, in Gesetzgeber hierdurch eine Teilselbstanzeige ermögli- denen der Berater seinen Mandanten steuer- und nicht chen wollte. Diese Auslegung wurde vor allem dem besonders durch strafrechtlich fehlerhaft vertreten hat. Es handelte sich damaligen Verständnis vom Sinn und Zweck der systematisch aufgebauten seminaristischen Unterricht, hierbei vorrangig um Fälle, in denen der Mandant im Selbstanzeige gerecht. Denn dieser bestand in erster speziell auf das Seminarziel ausgerichtetes Lernmaterial für häusliche Nacharbeit mit vielen Schau- Rahmen des Schadenersatzes Ersatz einer gegen ihn Linie darin, für den Staat noch unbekannte Steuerquellen gemäß § 153a StPO verhängten Geldbuße bzw. mittels zu erfassen. 2 Daher waren die Vorschriften für die bildern, Struktur- und Ablaufdiagrammen zum besseren Verständnis komplizierter Zusammenhänge, eines Strafbefehls festgesetzten Geldstrafe verlangte. Selbstanzeige und insbesondere auch die Sperrgründe, laufende Leistungskontrolle durch Bearbeitung und Besprechung von Übungsfällen aus den einzelnen Hintergrund für die strafrechtliche Inanspruchnahme die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, im Fachgebieten, des Mandanten war stets, dass den Mandanten und – in fiskalischen Interesse auszulegen. 3 intensives Training der Klausurtechnik und Klausurtaktik, intensive Klausurbesprechung, untergeordnetem Umfang – auch den Steuerberater Der Selbstanzeigebeschluss des BGH vom 20.05.2010 eine Verantwortung an einer unzutreffenden Steuerer- stellte eine Kehrtwende in der Rechtsprechung dar. ein erfahrenes und qualifiziertes Dozententeam aus Wissenschaft und Praxis. klärung getroffen hat. Jüngere Rechtsprechung jedoch Danach sollte Sinn und Zweck der Selbstanzeige nicht Die Lehrgänge stellen ein in sich abgeschlossenes Ausbildungsprogramm dar, das – unter Berücksichtigung (z. B. LG Saarbrücken vom 23.01.2012 – 9 O 251/10, mehr primär die Erschließung neuer Steuerquellen sein. BeckRS 2013, 03306) hatte sich auch schon mit der Vielmehr soll dem Gesichtspunkt der Honorierung der normaler Vorkenntnisse – den gesamten prüfungsrelevanten Stoff der Steuerberaterprüfung umfasst. Die Konstellation zu befassen, bei der dem Steuerberater Rückkehr zur Steuerehrlichkeit nunmehr maßgebliche angebotenen Lehrgänge können einzeln belegt werden. Jeder Seminarteilnehmer kann sich nach seiner die Fertigung einer unzureichenden Selbstanzeige zum Bedeutung zukommen. Um in den Genuss des persön- Vorbildung, seiner Leistungsfähigkeit und seinen zeitlichen Möglichkeiten das für ihn sinnvollste individuelle Vorwurf gemacht wurde. Dies soll hier – allerdings lichen Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige zu Ausbildungsprogramm zusammenstellen. Bei dieser Entscheidung sollten Sie unsere langjährige Erfahrung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zum Anlass kommen, musste der Steuerpflichtige nunmehr „reinen genommen werden, die wesentlichen Aspekte im neuen Tisch“ machen. In der täglichen Beratungspraxis ist vor nutzen und sich von uns beraten lassen. Recht der Selbstanzeige zu beleuchten, um das diesem Hintergrund zu beachten, dass bei der Bezug Bewusstsein des steuerstrafrechtlich tätigen Beraters nahme auf Rechtsprechung, die vor dem 20.05.2010 Folgende Lehrgänge werden angeboten: für mögliche Haftungsgefahren zu wecken. ergangen ist, Vorsicht geboten ist; denn diese Recht sprechung kann zwischenzeitlich bereits überholt sein. 1. Vollzeitlehrgang (14 Wochen) 2. Klausuren-Intensivlehrgang (6 Wochen) 2) Entwicklung der Rechtsprechung und Die Grundsätze der Rechtsprechung des Selbstanzeige 3. Grundlehrgang (berufsbegleitend) der Gesetzgebung beschlusses übernahm der Gesetzgeber in dem am 4. Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) 03.05.2011 in Kraft getretenen Schwarzgeldbekämp Das Recht der Selbstanzeige und vor allem das seit dem fungsgesetz (SchwarzGBekG) vom 28.04.2010: Seit 5. Abschlusslehrgang (für mündliche Prüfung, berufsbegleitend) 01.01.2015 geltende Recht lassen sich am besten erfas- Inkrafttreten des SchwarzGBekG findet sich in § 371 6. Prüfungssimulation (für mündliche Prüfung, 3 Tage) sen, wenn man sich die Entwicklung der Rechtsprechung Abs. 1 AO das bislang enthaltene Wort „insoweit“ nicht 7. Fernlehrgang mit großem Klausurenteil und Gesetzgebung bis zur jüngsten aktuellen Gesetzes mehr. Die bisherige Rechtsansicht zur Möglichkeit der fassung vergegenwärtigt: Erstattung einer Teilselbstanzeige findet nun im Weitere ausführliche Informationen unter: www.huttegger.de 1 BGH v. 20.05.2010 – 1 StR 577/09, NStZ 2010, 642 3 BGH v. 12.08.1987 – 3 StR 10/87, NStZ 1987, 562 2 BGH v. 05.09.1974 – 4 StR 369/74, NJW 1974, 2293 Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner · Osterberg 17 · 24113 Kiel-Molfsee Fon 0700 92 97 6000 · Fax 04321 92 97 61 · mail@huttegger.de · www.huttegger.de Postbank Hamburg · IBAN DE85200100200719017202 · BIC PBNKDEFF Partnerschaftsgesellschaft · Sitz Kiel · PR 142 KI · Partner: Prof. Dr. Thomas Huttegger, Catrin Paulsen Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 18
s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n s t e u e r be r a t e r ve r b a n d s c h l es w i g - h o l s t ei n S c h w e r p u n k t : S e l bs t a n z ei g e S c h w e r p u n k t : S e l bs t a n z ei g e Gesetzestext keinen Ansatzpunkt mehr. Weitere Folge des zulegen und diesen sorgfältig darüber zu unterrichten, aa) Alle Steuerstraftaten einer Steuerart die Selbstanzeige erstattet wird, stets voll mitzurechnen SchwarzGBekG war, dass die in § 371 Abs. 2 AO geregel- welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die Fraglich ist, was unter dem Begriff aller Steuerstraftaten ist, weil die Gesetzesbegründung gerade von der Selbst ten Sperrgründe, deren Vorliegen zur Unwirksamkeit der andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen einer Steuerart zu verstehen ist, wenn die maßgeblichen anzeige als Ausgangspunkt der Fristberechnung aus- Selbstanzeige führen, verschärft wurden. sich daraus jeweils ergeben. 4 Gerade dann, wenn keine Steuerstraftaten in Tateinheit begangen wurden. 8 Da der geht. 13 Angesichts dieser Unklarheiten bei der Fristbe Zum 01.01.2015 wurde das Recht der Steuerhinterziehung Rechtsprechung zu konkret entscheidungserheblichen Gesetzgeber die Möglichkeit von Teilselbstanzeigen rechnung aufgrund des unscharfen Gesetzeswortlauts und Selbstanzeige nochmals geändert. Nach nunmeh- Fragen vorhanden ist, hat sich der Berater am Schrifttum grundsätzlich ausräumen wollte, erscheint zumindest erstaunt es, wenn der Gesetzgeber hervorhebt, die Ein riger Rechtslage ist für die Selbstanzeige ein Mindest zu orientieren und den Mandanten umfassend über die vertretbar, dass die in Tateinheit begangenen Steuerstraf führung der festen fiktiven Frist sei gerade aus Gründen berichtigungszeitraum von zehn Jahren maßgeblich, Streitfragen zu belehren. 5 Ihn trifft die Verpflichtung, taten im Rahmen der Selbstanzeige angegeben werden der Rechtsklarheit im Strafrecht erforderlich gewesen. 14 und zwar unabhängig davon, ob die in diesen Zeitraum dem Mandanten zu dem zur Erreichung seines Ziels müssen. fallenden Steuerstraftaten bereits verjährt sind oder sichersten Weg zu raten. 6 Angesichts der streitigen Darüber hinaus ist streitig, inwieweit durch die Bezug nicht. Ferner wurden neue Sperrgründe eingeführt bzw. Fragen im Bereich der Selbstanzeige und der existen- bb) Berichtigungszeitraum nahme von § 370 Abs. 1 Satz 1 AO auf die unverjährten schon bestehende Sperrgründe, beispielsweise durch ziellen Bedeutung einer unwirksamen Selbstanzeige Die Berichtigung hat zu allen unverjährten Steuerstraf Steuerstraftaten auf deren Tatbegehung (Abgabe der Absenkung des Hinterziehungsbetrages in § 371 Abs. 2 für den Mandanten wird der „richtige“ Rat häufig darin taten, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuererklärung) oder auf den Zeitpunkt der Tatbeen Nr. 3 AO auf 25.000 Euro, verschärft. Auf der anderen bestehen, im Interesse des Mandanten zunächst von der Steuerart innerhalb der letzten zehn Jahre zu erfolgen. digung (Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids) Seite wurde die Rechtslage teilweise aber auch zuguns nachteiligsten, d. h. im Ergebnis strengsten Rechtsauf Maßgeblich ist damit grundsätzlich jeweils die längere abgestellt wird. Es stellt sich – mit anderen Worten – ten des Steuerpflichtigen wieder entschärft: So ist fassung auszugehen. Frist. Sinn dieser Regelung ist, dass hiermit bisher not- mithin die Frage, ob bereits die versuchte Steuerhinter insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer- und Lohn wendige Schätzungen des Finanzamts vermieden wer- ziehung im Rahmen von § 370 Abs. 1 AO von Relevanz steueranmeldung in eingeschränktem Umfang wieder a) Zeitlicher Anwendungsbereich den. 9 In der Gesetzesfassung bis zum 01.01.2015 war der ist. 15 Bedeutung erlangt dieses Problem, wenn die ver- eine Teilselbstanzeige möglich, was zuvor infolge des Im Vorfeld einer Beratung über eine Selbstanzeige Steuerpflichtige verpflichtet, Berichtigungen nur bezüg- suchte Steuerhinterziehung außerhalb des Berichti Selbstanzeigeschlusses und des SchwarzGBekG nicht stellt sich zunächst die Frage, welches Recht überhaupt lich der strafrechtlich nicht verjährten Taten vorzuneh- gungszeitraums von zehn Jahren – also in der Regel im möglich war. Auch wird der Rechtsprechung nach dem noch auf die Selbstanzeige Anwendung findet. Das seit men. Die strafrechtliche Verjährung betrug in der Regel laufenden Jahr, in dem die Selbstanzeige erstattet wird – Selbstanzeigebeschluss, die letztlich eine „Lebens dem 01.01.2015 geltende Recht der Steuerhinterziehung fünf Jahre, sofern nicht eine besonders schwere Steu liegt und sich die Zehnjahresfrist nach den vollen zehn beichte“ des Steuerpflichtigen verlangt, in sachlicher und Selbstanzeige enthält keinerlei Regelungen über erhinterziehung (dann zehnjährige Verjährungsfrist) Jahren vor Erstattung der Selbstanzeige berechnet. und zeitlicher Hinsicht Einhalt geboten. den zeitlichen Anwendungsbereich. Regelungen bezüg- gegeben war. Infolgedessen war die Finanzbehörde lich des Übergangs vom alten zum neuen Recht existie- gezwungen, Schätzungen bezüglich der zwar nicht fest- Die Ausweitung des Berichtigungszeitraums auf zehn ren nicht. Verwiesen wird in der Gesetzesbegründung setzungsverjährten, aber strafrechtlich verjährten Steu Jahre birgt in praktischer Hinsicht erhebliche Risiken für 3) Die Selbstanzeige ab dem 01.01.2015 vielmehr auf § 2 Abs. 3 StGB. 7 Danach ist das mildeste erhinterziehungen vorzunehmen. Durch den Gleichlauf den Steuerpflichtigen und mittelbar auch für seinen Be- Gesetz anzuwenden. Insoweit ist ein Vergleich zwi- des Berichtigungszeitraums und der Festsetzungsver rater. Es liegt auf der Hand, dass es mit erheblichen Betrachtet man das neue Recht zur Selbstanzeige, ist schen dem alten und dem neuen Recht vorzunehmen. jährung ist dieses Problem nunmehr behoben. Schwierigkeiten verbunden sein dürfte, einen bereits zehn festzustellen, dass dieses eine Vielzahl von Fragen auf- Wie allerdings diese fiktive Frist von zehn Jahren zu Jahre zurückliegenden Sachverhalt vollumfänglich aufzu- wirft, die zu kontroversen Diskussionen in der Literatur b) Der Tatbestand der Selbstanzeige berechnen ist, ist zurzeit noch völlig offen. Einigkeit klären, um dem für die Selbstanzeige maßgeblichen geführt haben. Der steuerstrafrechtliche Berater steht § 371 Abs. 1 AO besteht wohl noch darin, dass – wie es auch in der Vollständigkeitsgebot gerecht werden zu können. Die angesichts dieser Sachlage vor dem Problem, dass klar- Der neue Tatbestand der Selbstanzeige gemäß § 371 AO Gesetzesbegründung selbst formuliert ist 10 – Ausgangs Rechtsprechung lässt zwar insoweit einen Toleranzrahmen stellende Rechtsprechung bislang nicht vorhanden ist wurde teilweise grundlegend geändert. Hierdurch stel- punkt der Fristberechnung die Selbstanzeige ist. Alles einer fünfprozentigen Abweichung zu. 16 Ob dieser Rah und auch nicht damit zu rechnen ist, dass sich an die- len sich nicht nur neue, bislang nicht entschiedene Weitere ist aber streitig. Teilweise wird vertreten, maß- men in der Praxis ausreichend sein wird, wird sich zeigen. sem Zustand in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Zu Rechtsfragen. Leider wurden auch andere bereits in der geblich seien die vollen zehn Kalenderjahre, die der groß ist die Menge der ungeklärten Probleme, als dass Vergangenheit ungeklärte Fragen nach wie vor nicht Selbstanzeige vorausgehen. 11 Vertreten wird aber auch, Rechtsanwalt Rafael Meixner, HDI Versicherung AG, in naher Zukunft mit einer befriedigenden, vor allem beantwortet. dass auch angebrochene Kalenderjahre mitzuzählen Köln höchstrichterlichen Klärung gerechnet werden kann. Nach dem nunmehrigen Gesetzeswortlaut nach § 371 sind, wenn in dem angebrochenen Jahr bereits Steuer Dem Berater bleibt zur Vermeidung seiner eigenen Abs. 1 Satz 1 AO wird nach § 370 AO nicht bestraft, straftaten begangen wurden 12; Folge hiervon wäre, dass Den zweiten Teil des Artikels veröffentlichen wir zivilrechtlichen Haftung gegenüber dem Mandanten in wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraf eine unterjährige Berechnung der Frist vorzunehmen in Ausgabe 1/2016 der Verbandsnachrichten im einer solchen Situation nichts anderes übrig, als den taten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen wäre. Schließlich wird vertreten, dass das Jahr, in dem kommenden Jahr. Mandanten über die streitigen Meinungen, die für ihn Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben er- von Relevanz sind, umfänglich aufzuklären. Er hat die gänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hieran 8 Buse DB 2015, 89 13 Gehm, StBW 2015, 105 unklare Rechtslage gegenüber dem Mandanten offen- schließen sich folgende Rechtsfragen an: 9 BT-Drucksache 18/3018 S. 11 14 Siehe BT-Drucksache 18/3018, S. 11 10 BT-Drucksache 18/3018, S. 11 15 Hunsmann, NJW 2015, 113 4 BGH v. 30.11.1999 – X ZR 129/96, NJW-RR 2000, 791 6 BGH v. 19.03.2009 – IX ZR 214/07, DStR 2009, 1032 11 Schwartz PStR 2015, 37, 39; Madauß NZWiSt 2015, 41, 46 16 BGH v. 25.07.2011 – 1 StR 631/10, NJW 2011, 3249 5 OLG Köln v. 28.10.2014 – 19 U 21/14, GI 2015, 82 7 BT-Drucksache 18/3439, S. 7 12 Buse DB 2015, 89 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 20 Verbandsnachrichten 4/2015 | Seite 21
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