Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
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Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich Dezember 2016 inkl. Einladung zur 95. GV des FC Unterstrass Freitag, 20. Januar 2017, 19:00 Uhr Kirchengemeindehaus Paulus (für die Aktiven obligatorisch) immer am Ball - aktuelle Infos, Spielplan, Resultate und Adressen www.fcunterstrass.ch
Vorwort des Präsidenten Liebe Mitglieder und Freunde des FC Unterstrass Vor vier Jahren hatte sich unsere damalige Vereinsleitungeitung mit Kurt und Marlis Müller sowie Alex Baumann entschieden, die Leitung des FC Unterstrass in neue Hände zu übergeben. Kurt war 25 Jahre unser erfolgreicher Präsident, Marlis 27 Jahre ebenso erfolgreich und engangiert im Vorstand und Alex der Herr der Vereinskasse. Viele Fra- gen wurden gestellt: Wie übernimmt man so eine anspruchsvolle Aufgabe? Geht nicht gleich der Verein mit Getöse unter, wenn die Rennleitung ausgewechselt wird? Können die sportlichen und die finanziellen Ziele gehalten werden von einem unerfahrenen neu- en Vorstand? Gibt es geeignete Kandidaten? Die Antwort ist: Ja, es gab und gibt diese Kandidaten, aber sie fallen nicht einfach so vom Himmel. Also meldeten wir uns und lernten zuerst einmal, wie ein Quartierverein funktioniert. Wir wollten den Club ja nicht auf den Kopf stellen. Wir wussten um das solide Fundament, auf dem der FC Unterst- rass steht. Wer im Projektmanagement unterwegs ist, der kennt die klassischen Phasen, welche in der Teambildung durchlaufen werden. Es sind dies die Phasen des Forming, Storming, Norming , Performing und Adjourning. Nach der Theorie werden diese Phasen in dieser Reihenfolge durchlaufen und können nicht übersprungen werden, sie können kürzer oder länger sein und können bei Änderungen auch wiederholt werden. Es gibt Projekte, die kommen gar nie über einzelne Phasen hinaus. Also bildeten wir ein Team und einig- ten uns auf die Verteilung der Ämter. Wir waren uns schnell einig: Christoph übernahm die Sport Administration, Reto das Sekretariat, René den Spiko, Bützi die Junioren. Alex hatte sich bereit erklärt, nochmals ein Jahr anzuhängen bis ein neuer Finanzchef gefun- den war. Lustigerweise war der neue Finanzchef Dani der Vorgänger von Alex und somit war der Neue der Alte. Im sportlichen Bereich wurden der Vorstand verstärkt duch Sam und Adi. Ich übernahm den Präsidium. Warum ich? Weil der Vorstand und auch ich es mir zutrauten und die Kollegen mir vornehm den Vortritt liessen. Für den Platzchef auf der Steinkluppe konnten wir Roger gewinnen, der für die Anlage und das Clubhaus die Verantwortung übernahm. Christoph machte sich früh an die Arbeit, filetierte und strukturierte den Verein, visuali- sierte das Vereinsjahr sowie die Aufgaben und die Termine. Das Gerüst war bereit, der Spielbetrieb konnte starten. Das Forming war abgeschlossen. Auf das Forming folgt das Storming. Im sportlichen Bereich stiegen wir mit der ersten Mannschaft in die dritte Liga ab. Neue Trainer für das Eis mussten gesucht und gefun- 3
Vorwort des Präsidenten den werden. Wir hatten gute Kandidaten für das Traineramt. Eine Entscheidung wer immer eine Baustelle. Soviel darf ich hier schon schreiben: Es läuft ein sympathisches Coach wird musste gefällt und die Neuen eingesetzt werden. Diese stellten das Eis neu Projekt unter der Führung von Christoph und Reto zur Verbesserung der Infrastruktur im zusammen und etablierten das Team vorne in der dritten Liga. Im Juniorenbereich wurde Garderobenbereich. Neugierig? Kommen Sie zur nächsten Generalversammlung und bald eine zweite C-Mannschaft gegründet. Das bedeutete, das einige Junioren neuen Sie erfahren die Details. An der Generalversammlung werden wir für die Besetzung des Mannschaften zugeteilt wurden oder früher eine Klasse höher spielten. Nicht alle hatten Vorstandes einige Änderungen vorschlagen. Meine Zeit als Präsident des FC Unterstrass Freude, dass die C-Teams neu zusammengestellt wurden. Aber Anpassungen gehörten wird auf Ende des Vereinsjahres vorüber sein. Das ist für mich dann die Adjouring Pha- dazu und die Storming Phase war somit abgeschlossen. se. Wir haben mit Christoph, Reto, Dani und Beni bewährte Kandidaten, die sich für den Die Phase des Norming konnte starten: Wir wollen ein vorbildlicher Verein sein und eine Vorstand und das Präsidentenamt respektive das Co-Präsidentenamt zur Verfügung gute Adresse im Quartier. Dieses Ziel hatte schon der frühere Vorstand. Wir waren in der stellen. Christoph und Reto stellen sich gemeinsam für das Co-Präsidium zur Wahl. Un- Phase Performing angekommen. sere Kandidaten zeichnen sich mit einem top Leistungsausweis für den FC Unterstrass Dank dem zweiten C-Team hatte der FC Unterstrass eine breite Basis für die B- und aus. Ausgefeilte Ideen, Strategien und Konzepte wurden bereits präsentiert. Selbstver- A-Junioren bekommen. Heute haben wir ein B-Team in der Promotion. Das A-Team ständlich suchen wir immer motivierte Kandidaten für die Vereinstätigkeit, sei es im Club- ist leider letzte Saison äusserst knapp aus der Promotion abgestiegen. In dieser Herbs- haus, Trainerbereich oder als Schiedsrichter. Wir sind sehr erfreut mitteilen zu können, trunde, platzierten sich die A-Junioren in ihrer Gruppe im Mittelfeld. Das Eis spielt nach dass Simi die Leitung der Junioren im Sommer übernehmen hat und danken Bützi an dem Aufstieg in die zweite Liga eine gute erste Saisonhälfte. Das Zwei überwintert als dieser Stelle herzlichst für seinen wertvollen Einsatz als Juko Chef. Spitzenreiter in ihrer Gruppe in der vierten Liga mit guten Chancen für den Aufstieg in die Sie werden in diesen Vereinsnachrichten wie immer interessante Berichte aus dem FC dritte Liga! Bei den Senioren S30+ ist eine zweite Mannschaft dazugekommen. Beide Unterstrass finden. Namhafte Personen, Firmen und Inserenten unterstützen unseren S30+ Teams spielen in ihrer Gruppe weit vorne mit! Die Senioren S40+ sind sich treu FCU und unsere Vereins-nachrichten. Berücksichtigen Sie bitte unsere Sponsoren und und halten sich fit mit Potenziel von der hinteren Mitte nach weiter vorne. Unser Drei hat Inserenten. es dieses Jahr schwer: Wenn nicht eine stärkere Rückrunde folgt, droht der Abstieg in Es bleibt mir nur noch die angenehme Aufgabe, Sie zur 95. Generalversammlung am die 5. Liga. Freitag, 20. Januar 2017 einladen zu dürfen. Die Einladung zur GV finden Sie in dieser Die Performance ist auch wieder bei den C- und D- Junioren sowie im Kinderfussball E, Ausgabe der Vereinsnachrichten. F und G eine grosse Freude. Unsere Trainer im Kinderfussball und bei den Junioren Ich danke Ihnen im Namen des Vorstandes für das tolle Fussballjahr 2016 und wünsche leisten Eindrückliches. Die Tabellen zeigen gute und sehr gute Platzierungen. Hervor- Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches Neues Jahr. heben darf ich an dieser Stelle nochmals das Fussballcamp für die FCU Kids, welches zum ersten mal in diesem Frühjahr durchgeführt wurde. Herzlichen Dank an alle Eltern Für den Vorstand des FC Unterstrass und Trainer, die sich so toll und erfolgreich im Kinder- und Junioren Fussball engagieren. Dass wir als FC Unterstrass auf dem Fussballplatz stehen können, verdanken wir auch Marcel Waldner unseren Schiedsrichtern. Ohne Schiris gibt es keine Performance auf dem Platz. Sie Präsident verdienen eine herzliches Dankeschön und unseren Respekt! Wenn ein Verein in der Performing Phase ist, ist es die Aufgabe des Vorstandes nicht stehen zu bleiben, sondern die Weiterentwicklung des Vereines. Einen Verein weiterent- wickeln kann man in verschiedenen Dimensionen: Mit neuen Ideen, in der Organisation und der Aufgabenverteilung, mit neuen Kräften aber auch in der Infratruktur. Es gibt 4 5
Einladung zur 95. Generalversammlung des FC Unterstrass Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016 Datum: Freitag, 20. Januar 2017, 19:00 Uhr Marcel Waldner eröffnet um 19:11 Uhr die Generalversammlung und begrüsst die 87 An- Ort: Kirchengemeindehaus Paulus, Milchbuckstrasse 57, 8057 Zürich wesenden (86 stimmberechtigt). Entschuldigt haben sich 50 Mitglieder. Speziell begrüsst Traktandenliste und mit Blumen oder Wein beschenkt werden Kurt Müller (Ehrenpräsident), Marlis Müller (Ehrenmitglied), Jeannette Draxler (Präsidentin der Gönnervereinigung), Julio Lehmann 1. Wahl der Stimmenzähler (Vertreter des TCS – Sponsor der Ersten Mannschaft) mit Gattin Christine und Rolf Dürr (Gönner und Sponsor). Der Präsident begrüsst auch speziell Herrn Peter Bielmann vom 2. Abnahme des Protokolls der 94. Generalversammlung vom Freitag, 29. Januar 2016 Sportamt und dankt ihm für seine Unterstützung. 3. Entgegennahme der Jahresberichte 1. Wahl der Stimmenzähler 3.1 des Präsidenten 3.2 des Leiter Aktive und Leiter Sport 3.3 des Leiter Senioren Robin Helbling, Roman Bretschger, Stergios Pantziouris und Zivo Popov werden ein- 3.4 des Leiter Junioren stimmig als Stimmenzähler gewählt. 4. Entgegennahme des Kassen- und des RPK-Berichtes 4.1 Kasse 2. Protokoll der Generalversammlung vom 23.1.2015 4.2 Rechnungsprüfungskommission Das Protokoll der 93. GV wurde in den FCU Vereinsnachrichten vom Dezember 2015 5. Dechargeerteilung an den Vorstand veröffentlicht und wird ohne Einwände genehmigt. 6. Wahlen & Verabschiedungen 6.1 Verabschiedungen 3. Entgegennahme der Jahresberichte 6.2 Wahl des Präsidenten 6.3 Wahl der Vorstandsmitglieder 6.4 Wahl der Rechnungsprüfungskommission Marcel Waldner verweist dazu auf die Berichte in den FCU Vereinsnachrichten vom Juli und Dezember 2015. 7. Budget und Beiträge 7.1 Präsentation und Abnahme des Budget 2016 7.2 Mitgliederbeiträge 3.1 Jahresbericht des Präsidenten Als besondere Höhepunkte erwähnt er, dass der Verein im 2015 wiederum die Auszeich- 8. Statuten nung „Vorbildlicher Verein“ des FVRZ erhalten hat. Er dankt den FCU - Schiedsrichtern 8.1 Präsententation und Abnahme der neuen FCU Vereinsstatuten herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement für den Fussball. 9. Strategie und Projekte Mit grossem Dank hebt er die Arbeit der vielen Trainer, Funktionäre und Helfer hervor, 9.1 Präsentation der Strategie FC Unterstrass von denen einige als Junioren starteten und dem Verein bis heute in verschiedenen 9.2 Präsentation des Projektes «Neue Garderoben» Funktionen treu geblieben sind. 10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder Er berichtet, dass das Junioren-F-Turnier und die Soccer-Days im Sommer ein Erfolg Anträge der Mitglieder müssen spätestens 10 Tage vor der Generalversamm- waren. lung schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Gemäss Statuten Art. 18 Der Präsidenten betont, dass Vieles nur möglich ist Dank der grosszügigen Unterstüt- können an der GV eingereichte Anträge nicht zur Abstimmung gelangen. zung unserer Gönner, Sponsoren und Inserenten. 11. Diverses Vom Fussballverband der Region Zürich (FVRZ) wurde Reto Bigger, Schiedsrichter für den FC Unterstrass, für seine elf Jahre als Unparteiischer und seine Ideen, wie man den Das Essen wird offeriert. Fussball attraktiver machen könnte, mit der Nomination zum FVRZ Schiedsrichter des Der Besuch der Generalversammlung ist für die Mitglieder der Aktivmannschaften Jahres 2015 belohnt wurde. obligatorisch. Begründete Abmeldungen sind bis am 10. Januar, 2017 an praesident@ Marcel Waldner gratuliert den B-Junioren zum Aufstieg in die Promotion und erwähnt fcunterstrass.ch zu senden. lobend die Leistung der A-Junioren, die sich in der Promotion halten konnten. Ebenfalls Für den Vorstand des FC Unterstrass gut klassiert ist die 3. Mannschaft, welche den Ligaerhalt schaffte und in der Herbstrunde Marcel Waldner einen Mittelfeldplatz belegte. Präsident Marcel Waldner betont, dass die 1. und 2. Mannschaft ihr Potenzial noch nicht ausge- 6 7
Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016 schöpft haben. Die Berichte werden einstimmig genehmigt. Wie er berichtet, ist die Juniorenabteilung gut unterwegs. Er präsentiert die Klassierun- gen der Junioren-Mannschaften. 4. Entgegennahme des Kassenberichts und der RPK Auch die Senioren 30+ mit dem 2. Rang werden lobend erwähnt. Auch die Senioren 40+ erhalten Anerkennung, obwohl sich das Team sehr in Abstiegsgefahr aus der Promotion 4.1 Kassenbericht befindet. Daniel Reptsis erklärt die Jahresrechnung, die der Versammlung schriftlich vorliegt. Die Die Vereinsentwicklung ist bei den Aktiven wie auch bei den Junioren leicht steigend. Rechnung schliesst mit einem Gewinn von CHF 3‘686.49 ab, das Clubvermögen beträgt Das FC Unterstrass Fairness-Prämienkonzept wurde auch an dieser GV vorgestellt. Fol- neu CHF 192‘750.53. Für die 100-Jahr-Feier des Vereins im Jahr 2021 wird nun jährlich gende Mannschaften erhalten eine Fairness-Prämie: Die 2. Mannschaft und die Senio- eine Rückstellung von CHF 15‘000.-- gemacht. ren S30+ je CHF 500.-, in der Frühjahrsrunde die A-Junioren, die Ca-Junioren und die Cb-Junioren je CHF 250.- und in der Herbstrunde die Cb-Junioren mit CHF 250.-. 4.2 Rechnungsprüfungskommission Mimmo Polese und Aleksandar Popov haben die Jahresrechnung geprüft, als korrekt 3.2 Jahresbericht Leiter Aktive (SpiKo) befunden und empfehlen, diese zu genehmigen. Laut René Untersander hat der Präsident in seinem Jahresbericht schon einiges vor- Die Abstimmung ergibt einstimmige Zusage. wegge-nommen. Der SpiKo hebt die Leistung der Spieler hervor und bedankt sich lo- bend für die gute Zusammenarbeit bei allen Trainern. Wie er berichtet, fehlten bei Sai- 5. Dechargeerteilung an den Vorstand sonbeginn bei allen Teams Trainer. Glücklicherweise entwickelten sich gute Lösungen. Die Versammlung erteilt ohne Gegenstimme (unter Stimmenthaltung des Vorstandes) Leider hört nun Mario Spoljarec als einer der Trainer der 1. Mannschaft auf. Caspar Frey dem gesamten Vorstand Entlastung. hat sich bereit erklärt Luigi De Donno neu zu unterstützen. Das Trainerteam bei der 2. Mannschaft konnte kurzfristig mit Adi Sandmeier und Roger Wenger gut besetzt werden. 6. Wahlen Roger Wenger hört leider auf und wird neu durch Röbi Hüsser ersetzt. Wie René Unter- sander ausführt, wurde auch bei der 3. Mannschaft bei den Trainer mit Brajan Doroski Walter Scheibli, jun. übernimmt das Amt des Tagespräsidenten. und Thomas Zgraggen eine optimale interne Lösung gefunden. Mit den Spielertrainern bei den Senioren 30+ und mit Roger Bützberger als Trainer bei den Senioren 40+ sind 6.1 Wahl des Präsidenten auch diese Posten sehr gut besetzt. Marcel Waldner wird mit Akklamation bestätigt. 3.3 Jahresbericht Juniorenkommission 6.2 Wahl der Vorstandsmitglieder Wie Roger Bützberger erklärt, hat Marcel Waldner das Meiste aus seiner Abteilung be- reits erörtert. Lobend erwähnt Roger Bützberger die Leistungen aller seiner Teams und Mit grossem Applaus gewählt: bedankt sich bei allen Spielern und Trainern. Daniel Reptsis Leiter Finanzen Stellvertretend für den abwesenden Adrian Probst berichtet Christoph Röthlisberger über Adi Probst Leiter Kinderfussball die KiFu-Abteilung. Die Entwicklung ist sehr erfreulich und viele Juniorenteams sind vor- ne mit dabei. Das Junioren-F-Turnier, mitorganisiert von den Eltern, war ein voller Erfolg. Die bisherigen Vorstandsmitglieder werden einstimmig und mit Applaus in folgender Zu- Zudem wird ein einwöchiges Juniorencamp für F- und E-Junioren mit professionellem sammensetzung bestätigt: Trainingsbetrieb auf der Steinkluppe stattfinden. Christoph Röthlisberger bedankt sich Leiter Aktive vakant bei allen Trainern für die geleistete Arbeit. Roger Bützberger Leiter Junioren Christoph Röthlisberger Leiter Sport Administration 3.4 Jahresbericht Leiter Sport Administrativ Reto Lohrer Leiter Sekretariat Christoph Röthlisberger betont, dass die Schiedsrichtereinsätze der A-Junioren und der Aktiven im letzten Jahr zu Wünschen übrig liessen. In Zukunft müsse dies besser funk- 6.3 Wahl der Rechnungsprüfungskommission tionieren. Marcel Waldner erwähnt lobend das grosse Engagement von Christoph Röht- Als Rechnungsrevisoren wählt die Versammlung: 1. Revisor: Peter Müller, 2. Revisor: lisberger, der dafür einen extra Applaus erhält. Mimmo Polese, 1. Ersatz: Alessandro Baumann, 2. Ersatz: Alexsandar Popov 8 9
Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016 6.4 Verabschiedungen Marcel Waldner würdigt den grossen Einsatz den René Untersander, zuerst 15 Jahre als Spieler und danach 15 Jahre in verschiedenen Funktionen für den Verein erbracht hat. René Untersander bedankt sich seinerseits für die schöne Zeit im Verein und dass er mit vielen tollen Leute zusammenarbeiteten konnte. Die Senioren und die Veteranen wird René Untersander weiter unterstützen. Nach vielen Jahren im Vorstand sei ihm die Motivation verloren gegangen. Er will sich wieder vermehrt seiner Familie widmen und mehr Zeit für sich selber haben. Mit einem grossen Applaus würdigen die Anwesenden die geleistete Arbeit von René Untersander. 7. Budget und Beiträge Asylstrasse 110 8032 Zürich Die Mitgliederbeiträge sind wie bisher: Aktive, Senioren und Junioren CHF 350.-, Pas- 044 380 22 91 www.ristorante-aroma.ch sive CHF 50.-. Die Beiträge werden einstimmig genehmigt. Das Budget 2016 wird ohne Gegenstimme genehmigt. 8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder Es sind keine Anträge der Mitglieder eingereicht worden. Der Antrag „Verhaltenscodex“ des letzten Jahres, der einstimmig angenommen wurde, wird auf der Homepage aufge- schaltet. 9. Diverses Marcel Waldner beendet die Versammlung. Er dankt allen Mitgliedern, Gönner, Sponso- ren und Helfern wünscht ein erfolgreiches 2016. Marcel Waldner schliesst die Versammlung um 20:10 Uhr. Zürich, 29. Januar 2016 Der Präsident Protokollführung Marcel Waldner Karin Wismer 10 11
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN An der 95 Generalversammlung des FCUnterstrass am 20. Januar, 2017 kommen folgende b) Kategorien von Mitgliedern neue Vereinsstatuten zur Abstimmung: Art. 5 KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien: a) Aktive; Art. 1 b) Junioren; c) Senioren; 1 Der Verein wurde am 1. August 1921 unter dem Namen FC Black-Boys Zürich gegründet und d) Ehrenmitglieder (inkl. Ehrenpräsidenten); im Jahr 1943 in Fussballclub Unterstrass Zürich (nachfolgend: FC Unterstrass) umbenannt e) Passivmitglieder; und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). f) Funktionäre und ehrenamtliche Helfer; 2 Er bezweckt die Ausübung des Fussballsports unter Wahrung des Fairplay-Gedankens und g) Trainer; die Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit. h) Schiedsrichter. 3 Sein Sitz befindet sich in Zürich. 2 Anstelle von minderjährigen Mitgliedern treten die Eltern als deren gesetzliche Vertreter, so- 4 Der FC Unterstrass ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen politi- wohl in allen Rechten als auch allen Pflichten (z.B. Pflicht auf Begleichung des Mitgliederbei- scher, religiöser und ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder trages), mit Ausnahme der Pflicht zur Teilnahme am ordentlichen Spielbetrieb. Minderjährige Rasse ab. Mitglieder ab dem vollendeten 16. Altersjahr können ihr Stimmrecht an der GV selbstständig 5 Der FC Unterstrass setzt sich für einen fairen, respektvollen und verantwortungsbewussten ausüben (vgl. Art. 18 Abs. 1). Um-gang untereinander sowie gegenüber Dritten ein. Der Verhaltenskodex regelt die diesbe- 3 Mitglieder der selbstständigen Vereins „Gönnervereinigung FC Unterstrass“ sind automatisch züglichen Einzelheiten wie bspw. Verhaltensregeln und -vorschriften. Der Verhaltenskodex ist ebenfalls Passivmitglieder des FCU. für sämtliche Mitglieder verbindlich. 4 Die Mitgliederkategorie des „Freimitglieds“ wird aufgelöst, wobei für bisherige Freimitglieder 6 Das Vereinsjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres. die Übergangsbestimmung gemäss Art. 40 gilt. 7 Die Vereinsfarben sind Gelb / Schwarz. 8 In begrifflicher Hinsicht gilt die weibliche Form im Nachfolgenden als von der männlichen Art. 6 Form miterfasst. 1 Zum Ehrenmitglied bzw. zum Ehrenpräsidenten kann ernannt werden, wer sich um den Ver- Art. 2 ein besonders verdient gemacht hat. 2 Die Ehrenmitgliedschaft bzw. die Ehrenpräsidentschaft wird durch den Vorstand vorgeschla- 1 Der FC Unterstrass ist Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), des Fussball- gen und durch die Generalversammlung verliehen. verbands Region Zürich (FVRZ) und des Stadtzürcher Fussballverbandes. 2 Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des SFV und des FVRZ sind Art. 7 für den FC Unterstrass sowie seine Mitglieder, Spieler, Trainer und Funktionäre verbindlich. Passivmitglied ist, wer den Mitgliederbeitrag für Passivmitglieder bezahlt, ohne sich aktiv am Spielbetrieb zu beteiligen. KAPITEL 2: MITGLIEDSCHAFT Art. 8 a) Erwerb der Mitgliedschaft Als Funktionäre gelten alle Personen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen Art. 3 Tätigkeit für den FC Unterstrass eine offizielle Funktion einnehmen. Der Vorstand kann be- züglich der Unent-geltlichkeit Ausnahmen vorsehen. Jedermann, der die vorliegenden Vereinsstatuten und das Leitbild des Vereins anerkennt, kann um die Mitgliedschaft im FC Unterstrass ersuchen. c) Rechte und Pflichten der Mitglieder Art. 4 Art. 9 1 Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten. 1 Die Mitglieder aller Kategorien des FC Unterstrass haben das Recht 2 Aufnahmegesuche unmündiger Spieler müssen vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet a) an ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen teilzunehmen und dort werden. ihr statutarisches Stimm- und Wahlrecht auszuüben; 3 Der Vorstand beschliesst abschliessend über die Aufnahme neuer Mitglieder. b) über das Vereinsleben in geeigneter Weise orientiert zu werden (Generalversammlung, 12 13
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN Cluborgan, Homepage o.ä.); 3 Für Aktive, Junioren und Senioren hält der FC Unterstrass die Spielgenehmigung gegenüber c) alle übrigen Rechte auszuüben, die ihnen von diesen Statuten oder in anderer Form dem SFV bis zum nächstmöglichen Abmeldezeitpunkt aufrecht. vom Verein zuerkannt werden. 2 Aktive, Junioren und Senioren haben zudem das Recht, ihrer Eignung entsprechend am Trai- Art. 12 nings- und Wettspielbetrieb teilzunehmen. 1 Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann ein Mitglied nach vorgängiger Anhörung durch den Art. 10 Ver-einsvorstand jederzeit ausgeschlossen werden. 2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied die Statuten oder Reg- 1 Die Mitglieder des FC Unterstrass haben die Pflicht lemente des Vereins wie namentlich die Vorschriften des Verhaltenskodex schwerwiegend a) sich gegenüber dem FC Unterstrass treu und loyal zu verhalten; oder wiederholt verletzt oder sich Anordnungen von Offiziellen (Funktionäre und Trainer) des b) die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des SFV, des FVRZ und Vereins wiederholt widersetzt oder wenn es den Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung des FC Unterstrass zu befolgen; nicht bezahlt hat. c) die von der Generalversammlung gemäss den vorliegenden Statuten beschlossenen 3 Das ausgeschlossene Mitglied kann innert einer Frist von 14 Tagen gegen den Ausschlus- Mitgliederbeiträge zu bezahlen; sent-scheid des Vorstandes rekurrieren. Dem Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung d) den FC Unterstrass für sie betreffende Bussen und Kosten, die dem Verein von den zu. Er ist schriftlich mittels eingeschriebenem Brief und begründet beim Vorstand zu Handen zuständigen Verbandsbehörden auferlegt werden, schadlos zu halten; der nächsten Generalversammlung, die endgültig über den Ausschluss entscheidet, einzurei- e) den Aufgeboten und Anweisungen der zuständigen Offiziellen (Funktionäre und Trainer) chen. Der Vorstand hat seinen Entscheid mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung zu des Vereins Folge zu leisten; versehen. f) alle anderen Pflichten zu erfüllen, die aus diesen Statuten oder statutengemässen 4 Die Rekursfrist beginnt mit Erhalt des Entscheides des Vorstandes zu laufen. Sie ist gewahrt, Beschlüssen des FC Unterstrass hervorgehen. wenn die Rekursschrift am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird (Datum des Post- 2 Der Vorstand ist berechtigt, einzelne Mitglieder oder Mitgliederkategorien namentlich zur stem-pels). Fällt die Generalversammlung in die Rekursfrist, so kann ein allfälliger Rekurs vereinsinternen Mitwirkung (z.B. im Klubhaus, bei Vereinsfesten, etc.) zu verpflichten. anlässlich der Generalversammlung erhoben und behandelt werden. 3 Verletzungen dieser Pflichten können vom Vorstand nach vorgängiger Anhörung des betrof- fenen Mitglieds mit den erforderlichen und angemessenen Sanktionen bestraft werden. Der Art. 13 Vorstand kann gegen fehlbare Mitglieder namentlich Verweise oder Bussen aussprechen, das betreffende Mitglied vereinsintern sperren und vom laufenden Spielbetrieb ausschliessen 1 Austretende und ausgeschlossene Mitglieder aller Kategorien schulden dem Verein den oder beim SFV unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des SFV zum Boykott anmel- vollen Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr. Allfällige weitere finanzielle Verpflichtungen den. Vorbehalten bleibt auch der Ausschluss aus dem Verein (vgl. hierzu Art. 12). werden mit dem Austritt bzw. dem Ausschluss sofort zur Bezahlung fällig. 4 Vereinsmitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht oder 2 Eine Austrittsgebühr darf nicht erhoben werden. nur teilweise nachgekommen sind, können durch den Vorstand vereinsintern gesperrt und vom laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Zudem können die fehlbaren Vereins- mitglieder beim SFV unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des SFV zum Boykott KAPITEL 3: ORGANE angemeldet werden. 4 Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied dessen jährlichen Mitgliederbeitrag ganz oder teil- Art. 14 weise erlassen, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass eine finanzielle Notlage besteht. Es können mit dem Vereinsmitglied auch Zahlungsaufschübe und/oder Ratenzahlungen Die Organe des Vereines sind: vereinbart werden. a) die ordentliche bzw. die ausserordentliche Generalversammlung; b) der Vorstand; d) Verlust der Mitgliedschaft c) die Revisionsstelle. Art. 11 Art. 15 1 Alle Vereinsmitglieder können den Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Erklärung ist dem Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Vor-stand einzureichen. 2 Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tag der Austrittserklärung. Davon unbeachtet ist der Mitgliederbeitrag grundsätzlich bis zum Ende des Vereinsjahres zu entrichten. Der Vorstand des FC Unterstrass kann in eigener Kompetenz bereits bezahlte Mitgliederbeiträge ganz oder teilweise rückerstatten. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge besteht nicht. 14 15
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN Art. 16 5 Sowohl bei Abstimmungen als auch bei Wahlen zählen ungültige und leere Stimmzettel sowie andere Formen der Stimmenthaltung nicht zu den abgegebenen gültigen Stimmen. 1 Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich spätestens drei Monate nach Ende des 6 Abstimmungen und Wahlen sind offen durch Heben der Hand durchzuführen. Geheime Vereinsjahres statt. Abstimmungen finden nur statt, wenn es die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten 2 Der ordentlichen Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte: Mitglieder ver-langt. a) Wahl der Stimmenzähler; b) Behandlung von Rekursen gegen den Ausschluss von Mitgliedern; Art. 19 c) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung; d) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes und allfälliger Jahresberichte von 1 Die Teilnahme an ordentlichen wie an ausserordentlichen Generalversammlungen ist für Vor- Kommissionen, soweit solche in den entsprechenden Pflichtenheften vorgesehen sind; stands- und Aktivmitglieder und Senioren sowie für volljährige Junioren obligatorisch. e) Genehmigung: 2 Wer einer Generalversammlung unentschuldigt fernbleibt, kann vom Vorstand mit maximal Fr. - der Jahresrechnung; 100.- gebüsst werden. Der diesbezügliche Entscheid des Vorstandes ist definitiv. - des Berichts der Rechnungsrevisoren; f) Festsetzung ordentlicher und eventueller ausserordentlicher Mitgliederbeiträge der Art. 20 verschiedenen Mitgliederkategorien; g) Genehmigung des Budgets; 1 Die Vereinsmitglieder sind mindestens 14 Tage vor Abhaltung der Generalversammlung unter h) Wahl und Abberufung: Beilage der Traktandenliste zur Versammlung einzuladen. Die Einladung kann sowohl mittels - des Präsidenten bzw. der Co-Präsidenten; Zusendung des Vereinsorganes als auch auf elektronischem Weg per Email erfolgen. - der übrigen Vorstandsmitglieder; 2 Unter Vorbehalt anderer statutarischer Bestimmungen sind Anträge von Mitgliedern 7 Tage - der Mitglieder der Revisionsstelle; vor der Generalversammlung mit eingeschriebenem Brief begründet an den Vereinsvorstand i) Déchargeerteilung an den Vorstand; zu richten. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Poststempels massgebend. j) Ehrungen und Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten; k) Statutenänderungen; Art. 21 l) die übrigen ihr durch die Statuten zugewiesenen Geschäfte; m) sonstige Anträge des Vorstands oder von Mitgliedern. 1 Die Generalversammlung wird vom amtierenden Präsidenten bzw. von den amtierenden Co-Präsidenten bis zum Schluss geleitet. Ist der Präsident bzw. sind die Co-Präsidenten Art. 17 verhindert, leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung. 2 Der Versammlungsleiter stellt zu Beginn fest, ob die Generalversammlung statutengemäss 1 Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen einbe-rufen wurde. Alsdann lässt er die Stimmenzähler wählen, stellt anschliessend die Zahl werden. der Anwe-senden und der Stimmberechtigten fest und entscheidet über die Beschlussfähig- 2 Überdies hat der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung innert 30 Tagen ein- keit der Generalversammlung (vgl. Art. 18 Abs. 2 oben). zuberufen, nachdem eine solche von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder mittels eingeschriebenem Brief und unter Angabe der Gründe verlangt wurde. b) Der Vorstand Art. 18 Art. 22 1 Stimm- und wahlberechtigt sind die anwesenden volljährigen und definitiv aufgenommenen Der Vorstand besteht aus: Mitglieder aller Kategorien. Das Stimm- und Wahlrecht minderjähriger Mitglieder kann von - dem Präsidenten bzw. den Co-Präsidenten; deren gesetzlichen Vertretern ausgeübt werden. Hierfür haben sich die gesetzlichen Vertreter - dem Sekretär/Protokollführer; anlässlich der Generalversammlung rechtsgenügend auszuweisen. Minderjährige Mitglieder - dem Kassier/Finanzchef; mit vollendetem 16. Altersjahr können ihr Stimm- und Wahlrecht auch selbstständig ausüben. - weiteren Mitgliedern nach Bedarf. 2 Die ordentliche wie die ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn zwanzig stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Art. 23 3 Unter Vorbehalt einer anders lautenden Regelung in diesen Statuten ist bei Abstimmungen das relative Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Bei Stimmengleichheit 1 In die Kompetenz des Vorstandes fallen sämtliche Geschäfte, die durch die Statuten nicht hat der Präsident bzw. der Ältere der Co-Präsidenten den Stichentscheid. einem andern Organ übertragen sind. 4 Für Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (50 % plus 1) der abgegebenen 2 Der Vorstand hat der ordentlichen Generalversammlung jährlich Bericht zu erstatten. gültigen Stimmen erforderlich. Ab dem zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Bei 3 Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Generalversammlung um. Stimmengleichheit entscheidet ab dem zweiten Wahlgang das Los. 16 17
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN Art. 24 KAPITEL 4: ORGANISATION DES VEREINS 1 In den Vorstand sind alle volljährigen stimm- und wahlberechtigten Mitglieder wählbar. Art. 29 2 Es können mehrere Aufgabenbereiche in einer Person vereinigt werden. Dem Vorstand haben jedoch stets mindestens drei Personen anzugehören. 1 Die Festlegung der Organisation des Vereins obliegt dem Vorstand. Er erlässt hierzu ein 3 Jedes Vorstandsmitglied hat unabhängig von der Anzahl Aufgabenbereiche nur eine Stimme. Organisationsreglement. 2 Der Vorstand kann nach Bedarf Spezialkommissionen und -gremien einsetzen. Art. 25 3 Die Zusammensetzung und die genauen Aufgaben dieser Kommissionen und Gremien sind in Pflichtenheften umschrieben, die jeweils vom Vorstand zu genehmigen sind. 1 Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten so oft es die Geschäfte erfor- dern. 2 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder KAPITEL 5: FINANZEN an-wesend sind. 3 Er kann zu seinen Sitzungen weitere Vereinsmitglieder zuziehen; diese haben jedoch nur Art. 30 beratende Stimme. 4 Mit Ausnahme des Vereinspräsidenten resp. der Co-Präsidenten kann der Vorstand während Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus: der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder provisorisch bis zur nächsten General- - den von der Generalversammlung festgesetzten ordentlichen und ausserordentlichen versamm-lung selbst ersetzen. Er kann auch neue Vorstandsmitglieder provisorisch bis zur Mitgliederbeiträgen; nächsten Generalversammlung in seine Reihen aufnehmen. - Sponsorenbeiträgen; 5 Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, auf das Ende einer Wahlperiode aus dem Vorstand - Subventionen; auszutreten. - Sammlungen/Schenkungen; - Nettoerträgen aus Veranstaltungen, Werbung, Clubwirtschaft usw; Art. 26 - sonstige Erträge. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen der Präsident zusammen mit einem Art. 31 anderen Vorstandsmitglied bzw. die beiden Co-Präsidenten zusammen oder einzeln mit einem anderen Vorstandsmitglied, je kollektiv zu Zweien. 1 Die ordentlichen Mitgliederbeiträge sind zu Beginn des Vereins- bzw. Geschäftsjahres resp. beim Eintritt in den Verein zu entrichten. c) Die Revisionsstelle 2 Mitgliedern, die in der 2. Hälfte des Vereins- bzw. Geschäftsjahres (nach dem 31. Dezember) bei-treten, kann der jeweilige Jahresbeitrag durch Beschluss des Vorstands reduziert werden. Art. 27 Der entsprechende Entscheid liegt im freien Ermessen des Vorstands. 3 Ehren- und Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorstand kann weiteren Mitgliedern den 1 Die Revisionsstelle setzt sich aus zwei Rechnungsrevisoren und einem oder mehreren Sup- Bei-trag erlassen. pleanten, die von der Generalversammlung gewählt werden, zusammen. 2 Als Rechnungsrevisoren und als Suppleanten sind sämtliche stimmberechtigten Mitglieder Art. 32 wählbar. Sie sollten nach Möglichkeit über gute buchhalterische Kenntnisse verfügen. 3 An der nächsten ordentlichen Generalversammlung rückt ein Suppleant als 2. Revisor nach. Separat geführte Kassen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Dieser kann dazu Der ausscheidende 1. Revisor ist als Suppleant wieder wählbar. spezielle Regulative erlassen. Solche Kassen sind jedoch an der Generalversammlung zwin- gend transparent und für die Mitglieder verständlich auszuweisen. Art. 28 Art. 33 1 Die Rechnungsrevisoren prüfen und begutachten die Jahresrechnung und erstatten über die Er-gebnisse ihrer Revisorentätigkeit schriftlich Bericht zu Handen der ordentlichen General- Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbar- versammlung. keit der Vereinsmitglieder ist auf die von der Generalversammlung festgesetzten Mitglieder- 2 Sie sind berechtigt, jederzeit eine Kassarevision vorzunehmen. beiträge beschränkt. Jede weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlos- sen. 18 19
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN KAPITEL 6: STATUTENAENDERUNGEN KAPITEL 8: ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Art. 34 Art. 39 Über Statutenänderungen beschliesst die Generalversammlung, wobei sich mindestens 2/3 Für die Umstellung des Vereinsjahres vom Kalenderjahr auf das neue Vereinsjahr (1. Juli – 30. Ju- der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für eine vorgeschlagene Änderung auszuspre- ni) kann die Generalversammlung einmalig ein überjähriges buchhalterisches Geschäftsjahr chen haben, damit diese als angenommen gilt. von 18 Monaten vorsehen. Art. 35 Art. 40 1 Anträge auf Statutenänderungen sind den stimmberechtigten Mitgliedern in vollem Wortlaut in Die zum Zeitpunkt der Statutenrevision noch verbleibenden Freimitglieder werden zu Passiv- der Traktandenliste der betreffenden Generalversammlung mitzuteilen. mitgliedern umgeteilt. Der Vorstand hat sie von der Pflicht der Zahlung eines Mitgliederbeitra- 2 Anträge auf Statutenänderungen von Mitgliedern sind dem Vorstand 30 Tage vor der ges zu befrei-en. Generalver-sammlung mit eingeschriebenem Brief einzureichen. SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL 7: AUFLÖSUNG DES VEREINS Diese Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung des FC Unterstrass vom Art. 36 20. Januar 2017 genehmigt. Sie treten mit Genehmigung durch den Zentralvorstand des SFV in Kraft und ersetzen die Statuten vom 1. Februar 1990 mit Abänderungen vom 29. Januar 1 Die Auflösung des Vereins kann nur anlässlich einer ausserordentlichen Generalversamm- 2004. lung erfolgen, die speziell zu diesem Zweck einzuberufen ist. 2 Diese ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder an der speziellen ausserordentlichen Generalversamm- lung anwesend sind. 3 Die Auflösung erfolgt, wenn sich mindestens ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder da-für aussprechen und wenn sich zugleich nicht mehr als 50 stimmberechtigte Mitglieder für den Fortbestand des Vereins aussprechen. Der Präsident: Der Finanzchef: Art. 37 1 Im Falle der Auflösung ist der Verein ordentlich zu liquidieren. 2 Zu diesem Zweck wird eine spezielle Kommission eingesetzt. ...................................... ........................................ Art. 38 Marcel Waldner Daniel Reptsis 1 Ein allfälliger Vermögensüberschuss darf nicht unter den Mitgliedern verteilt werden. Er muss beim Sportamt der Stadt Zürich hinterlegt werden, bis sich in der Stadt Zürich am Standort des Sportplatzes Steinkluppe (Anna-Heer-Strasse 23, 8057 Zürich) ein neuer Verein mit gleichem Zweck bildet. 2 Sollte innert 10 Jahren nach der Auflösung des Vereins in der Stadt am Standort des Sportplatzes Steinkluppe kein neuer Verein mit gleichem Zweck gegründet werden, soll das Sportamt den hin-terlegten Betrag allen Fussballvereinen der Stadt Zürich zu gleichen Teilen vermachen. 20 21
1. Mannschaft: Derbystärke und Heimschwäche Dramatische Spiele, unglückliche Punktverluste, Verletzungspech, abgeklärte Leistun- Luft nach oben. In der Rückrunde muss man sich nach den letzten Ergebnissen primär gen sowie eine unerklärliche Heimschwäche bestimmten die erste Hälfte der Saison darauf konzentrieren, die Klasse zu halten. Mit einem guten Rückrundenstart ist aber 2016/2017. immer noch einiges möglich. Doch der Reihe nach. Nach dem sensationellen Aufstieg im Sommer 2016 startete In guter Erinnerung wird uns mit Sicherheit die Hochzeit unseres Mitspielers und FCU- nach intensiver Vorbereitung das Projekt 2. Liga. Und das Startprogramm hatte es Legende Senthi bleiben: Das ganze Team durfte an diesem speziellen Anlass teilneh- sofort in sich: Gegen die etablierten 2.Liga-Teams Lachen/Altendorf sowie die Reserve men, sich dabei im Tanz versuchen und äusserst köstliches Essen (manche hatten mit des FC Red Star holte man in ausgeglichenen Partien dennoch zweimal ein Unent- der Schärfe zu kämpfen) geniessen. Alles in Allem war es also eine gelungene Hinrun- schieden. Nach einem enttäuschenden Auftritt gegen Srbija (1:2) folgte nach einem de! souveränen Auftritt der erste Saisonsieg gegen Kilchberg-Rüschlikon (3:1). Die Erleich- Wir möchten uns herzlich bei allen im Verein bedanken – Sponsoren, Vereinsfunktionä- terung war bei allen Beteiligten gross; der Saisonstart war geglückt und man war nun re, Grillmeister, etc. –, die uns so tatkräftig unterstützen und wünschen allen FCU-lern so richtig in der 2. Liga angekommen. frohe Festtage und eine erholsame Winterpause! Es folgten zwei eher durchwachsene Auftritte: In Wiesendangen (0:2) fand man gegen einen tiefstehenden Gegner kein Rezept, so dass zwei individuelle Fehler das diesmal frühe Cup-Aus besiegelten. Besonders bitter war, dass mit Jan ein Spieler der Abtei- Für’s Eis lung Kreativität mit einem Armbruch für den Rest der Hinrunde verletzt ausschied. Und Valentin Tippmann das Verletzungspech blieb uns leider treu: Im weiteren Verlauf der Saison traf es auch Flo, Lele und Giusi. Eine Woche später gab es schliesslich auch gegen ein starkes Horgen nichts zu holen (2:3). Nun sollte allerdings eine beeindruckende Serie starten, in der wir uns über sechs Spiele hinweg nur dem Ligaprimus Einsiedeln (0:1) geschlagen geben mussten. Eine unglaubliche Willens- und Mannschaftsleistung in Oerlikon (0:1), ein Last-Minute-Tor durch einen starken Konter in Schwamendingen (0:1) sowie eine von A-Z überzeugen- de Leistung im Nebel von Zürich-Affoltern (0:6) führten nicht nur zu drei Derbysiegen, sondern auch dazu, dass wir uns im Mittelfeld der Tabelle festsetzen konnten. Der FCU war zu diesem Zeitpunkt die klare Nummer 1 in Zürich-Nord! Mit neuem Selbstbewusstsein empfing man den FC Wädenswil, der auf der Steinklup- pe in der Anfangsphase überrannt wurde und mit dem hohen Pressing des Heimteams nicht zurechtkam. Nach 30 Minuten hiess es 3:0. Dass es nach turbulenten 90 Minuten allerdings 4:4 hiess, ist (noch) eindeutig mangelnder Cleverness zuzuschreiben. Wir mussten wie schon gegen Einsiedeln und Horgen Lehrgeld zahlen. In den letzten drei Spielen konnten wir leider ebenfalls keinen Sieg mehr holen. Über die ganze Hinrunde gesehen kann man zwar sagen, dass wir mit jedem Gegner mithalten konnten (alle Niederlagen resultierten mit maximal einem Tor Unterschied), vor allem in unseren Heimspielen (nur ein Sieg aus sieben Spielen) ist aber noch viel 22 23
2. Mannschaft Mit grosser Euphorie sind wir in die neue Saison gestartet. Nach teambildender und motivierender Vorbereitung durfte die Saison endlich anfangen. A Passion for IML-Robotics Gleich zu Beginn kam der FC Tetova – zweit platzierter vergangene Saison - in die Stein- Better. Faster. Different. kluppe. Dieses Spiel konnten wir mit einer überzeugenden Teamleistung zu unseren Gunsten entscheiden. Der Sieg gegen Tetova beflügelte uns so sehr, dass wir dann von Woche zu Woche im- mer als Sieger vom Platz gingen. Einen kleinen Dämpfer gab es dann im zweit letzten Spiel der Hinrunde mit dem unent- schieden zu Hause gegen Mezopotamya. Beim Hinrundenabschluss auswärts ist uns dann zuletzt gegen den FC Höngg ein ver- dienter Sieg gelungen. Jetzt heisst es Abschalten, Kraft tanken und zur richtigen Zeit wieder bereit sein. Auuu Auuu FCU! 24 25
3. Mannschaft Sponsoren Erneut wurde dem Team eine radikale Verjüngungskur verschrieben. Viele ältere Spieler Matchball Sponsoren wechselten zu den Senioren, und A-Junioren kamen neu dazu. Es ist wenig erstaunlich, Edgar Bättig, Gönnermitglied 6210 Sursee dass sich das neu zusammengewürfelte Team zuerst noch finden musste. Somit war Samstags-Stamm Steinkluppe auch zu erwarten, dass die ersten Spiele noch nicht über alle Zweifel erhalten sein wür- Fussball Corner Oechslin 8006 Zürich den. Nach den Anfangsschwierigkeiten fand sich die Mannschaft aber schnell und spielte in vielen Spielen sehr ansehnlicher Fussball. Leider blieben trotzdem zu oft am Ende der Junioren- und Juniorenballsponsor Partie die Punkte beim Gegner. Somit müssen wir uns nach dieser Vorrunde mit dem Garage Dell’Anna 8006 Zürich (siehe auch Seite 41) ungemütlichen, letzten Platz begnügen. Dass im Team grosses Potential steckt ist unschwer zu erkennen. Besonders hervorzu- Punktesponsoren 1. Mannschaft heben gilt jedoch die regelmässig, grosse Trainingspräsenz und der ausserordentliche Rolf Dürr 8049 Zürich Einsatz im Selbigen. Dies ist in dieser schwierigen Situation keine Selbstverständlichkeit Kurt Müller 8050 Zürich und zeugt vom starken Charakter und Willen der einzelnen Spieler. Gönnervereinigung FCU Wenn wir so weiter arbeiten bin ich überzeugt, dass die positiven Resultate in der Rück- runde kommen werden und mindestens der Ligaerhalt gesichert werden kann. Thomas 26 27
Tabelle 1. Mannschaft Tabellen 2. und 3. Mannschaft 2. Liga - Gruppe 1 4. Liga - Gruppe 5 1. FC Einsiedeln 1 12 9 2 1 (34) 33 : 9 29 1. FC Unterstrass 2 10 9 1 0 (12) 43 : 6 28 2. FC Schlieren 1 13 7 4 2 (38) 32 : 22 25 2. FC Tetova 1 10 9 0 1 (16) 59 : 21 27 3. FC Wädenswil 1 13 6 5 2 (42) 27 : 18 23 3. SV Höngg 3 10 7 1 2 (10) 42 : 20 22 4. FC Srbija ZH 1 13 7 2 4 (42) 20 : 17 23 4. FC Albania 1 10 7 1 2 (24) 34 : 24 22 5. FC Red Star ZH 2 13 5 5 3 (35) 17 : 14 20 5. FC Mezopotamya 1 10 6 1 3 (40) 35 : 21 19 6. FC Oerlikon/Polizei ZH 1 12 5 4 3 (36) 23 : 16 19 6. FC Regensdorf 2 10 5 0 5 (28) 26 : 30 15 7. FC Horgen 1 12 5 3 4 (19) 25 : 25 18 7. FC Oberglatt 2 10 3 0 7 (14) 19 : 25 9 8. FC Affoltern a/A 1 13 5 2 6 (42) 25 : 29 17 8. FC Zürich-Affoltern 2 10 3 0 7 (34) 19 : 40 9 9. FC Unterstrass 1 13 4 4 5 (31) 25 : 20 16 9. FC Schwamendingen 3 10 1 1 8 (14) 11 : 40 4 10. FC Lachen/Altendorf 1 13 3 6 4 (48) 19 : 19 15 10. SV Seebach ZH 1 10 1 1 8 (28) 18 : 40 4 11. SC YF Juventus 2 13 4 3 6 (55) 16 : 15 15 11. FC Italia Zurigo 1 10 1 0 9 (19) 5 : 44 3 12. FC Kilchberg-Rüschlikon 1 13 3 3 7 (26) 17 : 23 12 13. FC Schwamendingen 1 12 3 2 7 (40) 11 : 23 11 14. FC Zürich-Affoltern 1 13 0 1 12 (46) 7 : 47 1 4. Liga - Gruppe 3 1. Centro Lusitano Zurich 1 10 9 0 1 (26) 38 : 10 27 2. BC Albisrieden 2 10 6 2 2 (28) 23 : 11 20 3. FC Oetwil-Geroldswil 2 10 6 1 3 (7) 25 : 22 19 4. FC Birmensdorf 2 10 6 1 3 (30) 29 : 17 19 NICHT NUR DER WEG, AUCH 5. 6. FC Altstetten ZH 2 FC Hellas 1 10 10 5 4 3 4 2 2 (20) (17) 30 19 : : 18 9 18 16 DER ERFOLG IST DAS ZIEL. 7. FC Dietikon 2 10 4 3 3 (24) 24 : 15 15 8. FC Engstringen 2 10 3 1 6 (20) 20 : 23 10 9. FC Urdorf 2 10 2 0 8 (21) 13 : 42 6 Ihr Partner für Entwicklung und Optimierung von Bau- und Infrastrukturprojekten im Bereich 10. Inter Club Zurigo 1 10 1 2 7 (27) 11 : 34 5 Immobilien, Städtebau und Architektur. 11. FC Unterstrass 3 10 0 1 9 (11) 8 : 39 1 www.danywaldner.ch 28 29
Senioren 30+: Es werde hin und her geshuffelt Zwölf Spiele spielen in einer Vorrunde? Als Senior? Keine Ausnahme im letzten halben Jahr bei den Sen30+ des FCU. Auf Basis des neuen 11er-Fussball-Konzepts, das Platz für alle Junioren in den Aktivmannschaften schaffen will, gleichzeitig aber auch für alle Spieler im Seniorenalter eine Spielmöglichkeit auf höchstem Niveau bieten will, haben Für die Saison 2016 / 2017 wünschen wir auf diese Vorrunde hin eine zweite Sen30+-Mannschaft gebildet. Der Grund ist ein- wir allen Teams des FC Unterstrass fach: Seit zwei Jahren können ganze zehn Jahrgänge bei den Senioren spielen, so dass das Niveau markant angestiegen ist. Dies hat zur Folge, dass es nicht mehr so einfach faire Matches, guten Teamgeist, ist, als Senior um die 40ig mit den Jungspunden. Ziel der zweiten Mannschaft ist es deshalb, vor allem allen langjährigen Spielern auch im höheren Sen30+-Alter im FCU spektakuläre Tore und viel Erfolg ! eine herausfordernde, dem Niveau entsprechende Spielmöglichkeit bieten zu können. Ihr sportlicher Partner für Zwei Teams bedeutet aber auch: die Organisation zählt! Ein heiteres Hin-und-Her-Shuf- Lastwagen-Transporte, feln war notwendig, um das 36-Mann-Kader ideal einsetzen zu können. Bekanntlich sind ja Senioren immer mal wieder irgendwo sonst, nur nicht auf dem Platz. Teilweise liefen Kran- und Greiferarbeiten die WhatsApp-Diskussionen noch am Spieltag heiss. Trotzdem stand jedes Mal ein ab- solut kompetitives Team auf dem Platz, und praktisch jeder Stand irgendeinmal in beiden Gut Transport AG Teams im Einsatz. Ein grosses Dankeschön an alle, die dies mit viel Flexibilität möglich machen. Wenn nun auch noch alle Doodle-Einträge stimmen würden… Von den Resultaten her läuft alles prima. Beide Teams spielen an der Spitze mit, trotz einigen Spielen des Promotionsteams praktisch auf 3. Liga-Niveau. Dies zeugt von der Klasse in unserem Team. Der angestrebte Aufstieg in die Meisterklasse der Senioren ist immer noch absolut möglich. Und das B-Team ist sogar Wintermeister. Also dann: Auf in die Rückrunde! Gewerbehallenstrasse 4 8304 Wallisellen Schaffhauserstr. 121 Telefon 044 325 26 26 8057 Zürich www.guttrans.ch Tel. 044 361 11 10 www.restaurant-gonzalez.ch 30 31
Senioren 30+ Veteranen - Senioren 40+ Der Ehrgeiz steckt noch in der Mannschaft. Das heisst, beim notwendigen An-/und Ab- melden für das Training und die Spiele wurde durchaus auch mal mit Ehre gegeizt. Sollte mann aber nicht. Denn wir wissen: Fleissiges Training weckt die Geister, Training ist für den Erfolg der Kleister, Training macht den Meister! Meister muss es ja nicht unbedingt sein, aber nach dem Abstieg aus der Promotion hätten wir mit unbescheidener Selbst- einschätzung einen besseren Rang nach der Vorrunde vorausgesagt. Wie gesagt, der Ehrgeiz steckt immer noch in den Knochen. Also Geizen wir im Frühling nicht und gehen mit Ehre wieder ins Traningslager. Unser Trainer hat noch ein paar Spielzüge in seiner Trickkiste, damit wir in der Rückrunde ein paar Punkte mehr holen werden. Das Mittelfeld ist kompakt, da liegt mehr drin. Bei den Strafpunkten sieht es auch wieder vorbildlich aus. Wir erinnern uns gerne: Die FC Unterstrass Senioren S40+ haben in der Fairplay Rangliste 2015/16 des Fussball Verbandes der Region Zürich (FVRZ) bei den Senioren einen Spitzenplatz erreicht und diese herausragenden Leistungen wurde honoriert! Für die Vetis, Mäse 32 33
Tabellen Senioren 30+ und 40+ Mitglieder Gönnervereinigung des FC Unterstrass Senioren 30+ Promotion - Gruppe 2 Adler Oliver + Tani 8006 Zürich Lenherr Walter 8057 Zürich Baumann Alessandro 8057 Zürich Lohrer Martin + Birgit 8057 Zürich 1. FC Rapperswil-Jona 9 7 1 1 (14) 24 : 7 22 2. FC Unterstrass a 8 6 0 2 (15) 21 : 9 18 Bättig Edgar 6210 Sursee Loosli Hans-Peter 8934 Knonau 3. FC Volketswil 9 5 2 2 (14) 29 : 21 17 Baumgartner Alfred 8706 Feldmeilen Margadant Richard 8192 Glattfelden 4. FC Rüti 9 4 1 4 (13) 23 : 23 13 Beffa Emilio 8704 Herrliberg Meier-Dieterle Felix 8057 Zürich 5. SV Höngg 9 3 2 4 (12) 18 : 21 11 Berger Urs 8006 Zürich Müller Kurt + Marlis 8050 Zürich 6. FC Stäfa 9 3 1 5 (7) 18 : 19 10 Biedermann Rolf 8600 Dübendorf Nufer Hanspeter + Jolanda 8046 Zürich 7. FC Schmerikon 9 2 3 4 (9) 13 : 20 9 Bleuler Ueli + Graf Esther 8057 Zürich Oechslin Heini Fussballcorner 8. FC Schwamendingen 9 2 3 4 (11) 15 : 18 9 Bretschger Christa 8044 Zürich 8006 Zürich 9. FC Greifensee 8 2 2 4 (4) 13 : 21 8 Bugmann Harald 8404 Winterthur Pangerc Fredy 8185 Winkel 10. Benfica Clube de Zurique 9 2 1 6 (10) 12 : 27 7 Caluori Patrick 8610 Uster Peter Hansjörg + Rita 8057 Zürich Senioren 30+ - Gruppe 4 (Vorrunde) Draxler Jeannette 8051 Zürich Popov Zivorad 8050 Zürich 1. FC Unterstrass b 8 6 1 1 (17) 27 : 13 19 Dürr Rolf 8049 Zürich Porlezza Miro 8418 Schlatt 2. FC Blue Stars ZH 8 5 3 0 (13) 27 : 15 18 Furrer Martin 5600 Lenzburg Raths Albi 8057 Zürich 3. FC Niederweningen 7 4 2 1 (11) 11 : 6 14 Ganz Alex 8173 Neerach Ruoff Kurt 8704 Herrliberg 4. FC Croatia 8 4 1 3 (20) 24 : 21 13 5. Grasshopper Club Zürich 8 4 1 3 (20) 20 : 21 13 Gnädinger Maria 8006 Zürich Scheibli Walter, sen. 8057 Zürich 6. FC Regensdorf 8 2 1 5 (20) 17 : 20 7 Gnädinger Andy + Yasmine 8753 Mollis Scheibli Walter J. 8057 Zürich 7. FC Dielsdorf 8 2 1 5 (21) 18 : 24 7 Helmchen Fritjof + Birgit 8050 Zürich Schmid Carlo 8057 Zürich 8. SV Seebach ZH 7 1 1 5 (5) 10 : 24 4 Hosig Reto 8820 Wädenswil Scotoni Roland 8038 Zürich 9. FC Galatasaray 8 1 1 6 (30) 15 : 25 4 Hug Dölf 8057 Zürich Sieber Christian 8606 Greifensee Senioren 40+ - Gruppe 2 (Vorrunde) Hüsser Werner 8057 Zürich Sigel Peter 8134 Adliswil 1. FC Red Star ZH 8 7 1 0 (5) 23 : 5 22 Keller Rolf Architektur, 8052 Zürich Stebler Heinz 8706 Meilen 2. FC Seefeld ZH a 8 5 2 1 (5) 26 : 11 17 Kistler Thomas + Franca 5405 Dättwil Tandler Rolf 8042 Zürich 3. FC Zürich a 8 5 0 3 (7) 14 : 15 15 Kleiber Felix 8942 Oberrieden Vogt Bruno 8302 Kloten 4. FC Wiedikon ZH a 8 3 2 3 (4) 12 : 13 11 Kramann Georg + Elfriede Waldner Marcel + Karin Schmid 5. FC Galatasaray a 8 3 2 3 (5) 19 : 18 11 D-31141 Hildesheim-Itzum 8103 Unterengstringen 6. FC Unterstrass 8 3 1 4 (3) 13 : 9 10 Kümin Rolf 8046 Zürich Wismer Urs 8057 Zürich 7. FC Republika Srpska a 8 3 0 5 (17) 20 : 15 9 Lehmann Julio + Christine 8006 Zürich Wüthrich Hans + Sonia 8057 Zürich 8. FC Bosna Zürich 8 2 0 6 (28) 20 : 25 6 9. SV Seebach ZH a 8 1 0 7 (0) 8 : 44 3 Lenherr Hanspeter 8041 Zürich Zanotta Marco 8037 Zürich 34 35
Sponsoring beim FC Unterstrass Nachfolgend finden Sie die beliebtesten Möglichkeiten den FC Unterstrass zu unterstützen: Im Clubhaus: Eintrag auf der Sponsorentafel im Clubhaus Fr. 280.— (Name auf goldfarbenem Plättchen) Bandenwerbung Platzierung Ihrer Bande auf dem Sportplatz Steinkluppe Grösse ca. 100 x 300 cm / Kosten pro Jahr Fr. 600.— Einmalige Produktionskosten (ca. Fr. 800) werden separat verrechnet Matchball Kosten pro Matchball Fr. 150.— Sportpaket 1 Matchball + Beitrag an Junioren Fr. 250.— Passivmitgliedschaft Beitrag pro Saison Fr. 50.— Gipser- und Gönner Maler- Als Gönner unterstützen Sie den Verein und besonders die Aktivmannschaften. Beitrag pro Saison Fr. 350.— Genossenschaft Mit Einbezug des Partners oder der Partnerin Fr. 600.— Zürich Homepage Wir empfehlen uns für: Im Werd 4a - Allgemeine Gipserarbeiten Der Link auf unserer Homepage - Fassaden 8952 Schlieren - Stuckaturen Telefon 044 492 14 88 www.fcunterstrass.ch kostet pro Saison Fr. 300.— - Dämmungen (Wärme und Schall) Telefax 044 492 15 42 - Äussere und innere Malerarbeiten - Tapezierarbeiten www.gmgz.ch Inserat Vereinsnachrichten - dekorative Techniken info@gmgz.ch Unsere Vereinsnachrichten im Format A5 erscheinen 2x pro Saison. Die Auflage beträgt 650 Exemplare. Die Kosten pro Saison sind (mit reprofertigen Vorlagen): 1/1 Seite Fr. 400.— 1/2 Seite Fr. 200.— 1/4 Seite Fr. 120.— Tenuewerbung Details bei sponsoring@fcunterstrass.ch 36 37
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