Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich

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Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Vereinsnachrichten
FC Unterstrass Zürich
                 Dezember 2016
  inkl. Einladung zur 95. GV des FC Unterstrass
        Freitag, 20. Januar 2017, 19:00 Uhr
           Kirchengemeindehaus Paulus
            (für die Aktiven obligatorisch)

 immer am Ball - aktuelle Infos, Spielplan, Resultate und Adressen

          www.fcunterstrass.ch
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Vorwort des Präsidenten

Liebe Mitglieder und Freunde des FC Unterstrass

Vor vier Jahren hatte sich unsere damalige Vereinsleitungeitung mit Kurt und Marlis Müller
sowie Alex Baumann entschieden, die Leitung des FC Unterstrass in neue Hände zu
übergeben. Kurt war 25 Jahre unser erfolgreicher Präsident, Marlis 27 Jahre ebenso
erfolgreich und engangiert im Vorstand und Alex der Herr der Vereinskasse. Viele Fra-
gen wurden gestellt: Wie übernimmt man so eine anspruchsvolle Aufgabe? Geht nicht
gleich der Verein mit Getöse unter, wenn die Rennleitung ausgewechselt wird? Können
die sportlichen und die finanziellen Ziele gehalten werden von einem unerfahrenen neu-
en Vorstand? Gibt es geeignete Kandidaten? Die Antwort ist: Ja, es gab und gibt diese
Kandidaten, aber sie fallen nicht einfach so vom Himmel. Also meldeten wir uns und
lernten zuerst einmal, wie ein Quartierverein funktioniert. Wir wollten den Club ja nicht
auf den Kopf stellen. Wir wussten um das solide Fundament, auf dem der FC Unterst-
rass steht.
Wer im Projektmanagement unterwegs ist, der kennt die klassischen Phasen, welche in
der Teambildung durchlaufen werden. Es sind dies die Phasen des Forming, Storming,
Norming , Performing und Adjourning. Nach der Theorie werden diese Phasen in dieser
Reihenfolge durchlaufen und können nicht übersprungen werden, sie können kürzer
oder länger sein und können bei Änderungen auch wiederholt werden. Es gibt Projekte,
die kommen gar nie über einzelne Phasen hinaus. Also bildeten wir ein Team und einig-
ten uns auf die Verteilung der Ämter. Wir waren uns schnell einig: Christoph übernahm
die Sport Administration, Reto das Sekretariat, René den Spiko, Bützi die Junioren. Alex
hatte sich bereit erklärt, nochmals ein Jahr anzuhängen bis ein neuer Finanzchef gefun-
den war. Lustigerweise war der neue Finanzchef Dani der Vorgänger von Alex und somit
war der Neue der Alte. Im sportlichen Bereich wurden der Vorstand verstärkt duch Sam
und Adi. Ich übernahm den Präsidium. Warum ich? Weil der Vorstand und auch ich es
mir zutrauten und die Kollegen mir vornehm den Vortritt liessen. Für den Platzchef auf
der Steinkluppe konnten wir Roger gewinnen, der für die Anlage und das Clubhaus die
Verantwortung übernahm.
Christoph machte sich früh an die Arbeit, filetierte und strukturierte den Verein, visuali-
sierte das Vereinsjahr sowie die Aufgaben und die Termine. Das Gerüst war bereit, der
Spielbetrieb konnte starten. Das Forming war abgeschlossen.
Auf das Forming folgt das Storming. Im sportlichen Bereich stiegen wir mit der ersten
Mannschaft in die dritte Liga ab. Neue Trainer für das Eis mussten gesucht und gefun-

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Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Vorwort des Präsidenten

den werden. Wir hatten gute Kandidaten für das Traineramt. Eine Entscheidung wer              immer eine Baustelle. Soviel darf ich hier schon schreiben: Es läuft ein sympathisches
Coach wird musste gefällt und die Neuen eingesetzt werden. Diese stellten das Eis neu         Projekt unter der Führung von Christoph und Reto zur Verbesserung der Infrastruktur im
zusammen und etablierten das Team vorne in der dritten Liga. Im Juniorenbereich wurde         Garderobenbereich. Neugierig? Kommen Sie zur nächsten Generalversammlung und
bald eine zweite C-Mannschaft gegründet. Das bedeutete, das einige Junioren neuen             Sie erfahren die Details. An der Generalversammlung werden wir für die Besetzung des
Mannschaften zugeteilt wurden oder früher eine Klasse höher spielten. Nicht alle hatten       Vorstandes einige Änderungen vorschlagen. Meine Zeit als Präsident des FC Unterstrass
Freude, dass die C-Teams neu zusammengestellt wurden. Aber Anpassungen gehörten               wird auf Ende des Vereinsjahres vorüber sein. Das ist für mich dann die Adjouring Pha-
dazu und die Storming Phase war somit abgeschlossen.                                          se. Wir haben mit Christoph, Reto, Dani und Beni bewährte Kandidaten, die sich für den
Die Phase des Norming konnte starten: Wir wollen ein vorbildlicher Verein sein und eine       Vorstand und das Präsidentenamt respektive das Co-Präsidentenamt zur Verfügung
gute Adresse im Quartier. Dieses Ziel hatte schon der frühere Vorstand. Wir waren in der      stellen. Christoph und Reto stellen sich gemeinsam für das Co-Präsidium zur Wahl. Un-
Phase Performing angekommen.                                                                  sere Kandidaten zeichnen sich mit einem top Leistungsausweis für den FC Unterstrass
Dank dem zweiten C-Team hatte der FC Unterstrass eine breite Basis für die B- und             aus. Ausgefeilte Ideen, Strategien und Konzepte wurden bereits präsentiert. Selbstver-
A-Junioren bekommen. Heute haben wir ein B-Team in der Promotion. Das A-Team                  ständlich suchen wir immer motivierte Kandidaten für die Vereinstätigkeit, sei es im Club-
ist leider letzte Saison äusserst knapp aus der Promotion abgestiegen. In dieser Herbs-       haus, Trainerbereich oder als Schiedsrichter. Wir sind sehr erfreut mitteilen zu können,
trunde, platzierten sich die A-Junioren in ihrer Gruppe im Mittelfeld. Das Eis spielt nach    dass Simi die Leitung der Junioren im Sommer übernehmen hat und danken Bützi an
dem Aufstieg in die zweite Liga eine gute erste Saisonhälfte. Das Zwei überwintert als        dieser Stelle herzlichst für seinen wertvollen Einsatz als Juko Chef.
Spitzenreiter in ihrer Gruppe in der vierten Liga mit guten Chancen für den Aufstieg in die   Sie werden in diesen Vereinsnachrichten wie immer interessante Berichte aus dem FC
dritte Liga! Bei den Senioren S30+ ist eine zweite Mannschaft dazugekommen. Beide             Unterstrass finden. Namhafte Personen, Firmen und Inserenten unterstützen unseren
S30+ Teams spielen in ihrer Gruppe weit vorne mit! Die Senioren S40+ sind sich treu           FCU und unsere Vereins-nachrichten. Berücksichtigen Sie bitte unsere Sponsoren und
und halten sich fit mit Potenziel von der hinteren Mitte nach weiter vorne. Unser Drei hat    Inserenten.
es dieses Jahr schwer: Wenn nicht eine stärkere Rückrunde folgt, droht der Abstieg in         Es bleibt mir nur noch die angenehme Aufgabe, Sie zur 95. Generalversammlung am
die 5. Liga.                                                                                  Freitag, 20. Januar 2017 einladen zu dürfen. Die Einladung zur GV finden Sie in dieser
Die Performance ist auch wieder bei den C- und D- Junioren sowie im Kinderfussball E,         Ausgabe der Vereinsnachrichten.
F und G eine grosse Freude. Unsere Trainer im Kinderfussball und bei den Junioren             Ich danke Ihnen im Namen des Vorstandes für das tolle Fussballjahr 2016 und wünsche
leisten Eindrückliches. Die Tabellen zeigen gute und sehr gute Platzierungen. Hervor-         Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches Neues Jahr.
heben darf ich an dieser Stelle nochmals das Fussballcamp für die FCU Kids, welches
zum ersten mal in diesem Frühjahr durchgeführt wurde. Herzlichen Dank an alle Eltern          				                                 Für den Vorstand des FC Unterstrass
und Trainer, die sich so toll und erfolgreich im Kinder- und Junioren Fussball engagieren.
Dass wir als FC Unterstrass auf dem Fussballplatz stehen können, verdanken wir auch           				Marcel Waldner
unseren Schiedsrichtern. Ohne Schiris gibt es keine Performance auf dem Platz. Sie            				Präsident
verdienen eine herzliches Dankeschön und unseren Respekt!
Wenn ein Verein in der Performing Phase ist, ist es die Aufgabe des Vorstandes nicht
stehen zu bleiben, sondern die Weiterentwicklung des Vereines. Einen Verein weiterent-
wickeln kann man in verschiedenen Dimensionen: Mit neuen Ideen, in der Organisation
und der Aufgabenverteilung, mit neuen Kräften aber auch in der Infratruktur. Es gibt

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Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Einladung zur 95. Generalversammlung des FC Unterstrass                              Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016

Datum: Freitag, 20. Januar 2017, 19:00 Uhr                                           Marcel Waldner eröffnet um 19:11 Uhr die Generalversammlung und begrüsst die 87 An-
Ort:   Kirchengemeindehaus Paulus, Milchbuckstrasse 57, 8057 Zürich                  wesenden (86 stimmberechtigt). Entschuldigt haben sich 50 Mitglieder. Speziell begrüsst
         Traktandenliste                                                             und mit Blumen oder Wein beschenkt werden Kurt Müller (Ehrenpräsident), Marlis Müller
                                                                                     (Ehrenmitglied), Jeannette Draxler (Präsidentin der Gönnervereinigung), Julio Lehmann
1.       Wahl der Stimmenzähler                                                      (Vertreter des TCS – Sponsor der Ersten Mannschaft) mit Gattin Christine und Rolf Dürr
                                                                                     (Gönner und Sponsor). Der Präsident begrüsst auch speziell Herrn Peter Bielmann vom
2.       Abnahme des Protokolls der 94. Generalversammlung
         vom Freitag, 29. Januar 2016                                                Sportamt und dankt ihm für seine Unterstützung.

3.       Entgegennahme der Jahresberichte                                            1.   Wahl der Stimmenzähler
         3.1 des Präsidenten
         3.2 des Leiter Aktive und Leiter Sport
         3.3 des Leiter Senioren                                                     Robin Helbling, Roman Bretschger, Stergios Pantziouris und Zivo Popov werden ein-
         3.4 des Leiter Junioren                                                     stimmig als Stimmenzähler gewählt.
4.       Entgegennahme des Kassen- und des RPK-Berichtes
         4.1 Kasse                                                                   2.   Protokoll der Generalversammlung vom 23.1.2015
         4.2 Rechnungsprüfungskommission
                                                                                     Das Protokoll der 93. GV wurde in den FCU Vereinsnachrichten vom Dezember 2015
5.       Dechargeerteilung an den Vorstand
                                                                                     veröffentlicht und wird ohne Einwände genehmigt.
6.       Wahlen & Verabschiedungen
         6.1 Verabschiedungen                                                        3.   Entgegennahme der Jahresberichte
         6.2 Wahl des Präsidenten
         6.3 Wahl der Vorstandsmitglieder
         6.4 Wahl der Rechnungsprüfungskommission                                    Marcel Waldner verweist dazu auf die Berichte in den FCU Vereinsnachrichten vom Juli
                                                                                     und Dezember 2015.
7.       Budget und Beiträge
         7.1 Präsentation und Abnahme des Budget 2016
         7.2 Mitgliederbeiträge                                                      3.1 Jahresbericht des Präsidenten
                                                                                     Als besondere Höhepunkte erwähnt er, dass der Verein im 2015 wiederum die Auszeich-
8. Statuten                                                                          nung „Vorbildlicher Verein“ des FVRZ erhalten hat. Er dankt den FCU - Schiedsrichtern
   8.1 Präsententation und Abnahme der neuen FCU Vereinsstatuten
		                                                                                   herzlich für ihren Einsatz und ihr Engagement für den Fussball.
9. Strategie und Projekte                                                            Mit grossem Dank hebt er die Arbeit der vielen Trainer, Funktionäre und Helfer hervor,
   9.1 Präsentation der Strategie FC Unterstrass                                     von denen einige als Junioren starteten und dem Verein bis heute in verschiedenen
   9.2 Präsentation des Projektes «Neue Garderoben»
                                                                                     Funktionen treu geblieben sind.
10.      Anträge des Vorstandes und der Mitglieder                                   Er berichtet, dass das Junioren-F-Turnier und die Soccer-Days im Sommer ein Erfolg
         Anträge der Mitglieder müssen spätestens 10 Tage vor der Generalversamm-    waren.
         lung schriftlich dem Vorstand eingereicht werden. Gemäss Statuten Art. 18   Der Präsidenten betont, dass Vieles nur möglich ist Dank der grosszügigen Unterstüt-
         können an der GV eingereichte Anträge nicht zur Abstimmung gelangen.
                                                                                     zung unserer Gönner, Sponsoren und Inserenten.
11.      Diverses                                                                    Vom Fussballverband der Region Zürich (FVRZ) wurde Reto Bigger, Schiedsrichter für
                                                                                     den FC Unterstrass, für seine elf Jahre als Unparteiischer und seine Ideen, wie man den
Das Essen wird offeriert.
                                                                                     Fussball attraktiver machen könnte, mit der Nomination zum FVRZ Schiedsrichter des
Der Besuch der Generalversammlung ist für die Mitglieder der Aktivmannschaften       Jahres 2015 belohnt wurde.
obligatorisch. Begründete Abmeldungen sind bis am 10. Januar, 2017 an praesident@    Marcel Waldner gratuliert den B-Junioren zum Aufstieg in die Promotion und erwähnt
fcunterstrass.ch zu senden.                                                          lobend die Leistung der A-Junioren, die sich in der Promotion halten konnten. Ebenfalls
					 Für den Vorstand des FC Unterstrass                                            gut klassiert ist die 3. Mannschaft, welche den Ligaerhalt schaffte und in der Herbstrunde
					Marcel Waldner                                                                  einen Mittelfeldplatz belegte.
					Präsident                                                                       Marcel Waldner betont, dass die 1. und 2. Mannschaft ihr Potenzial noch nicht ausge-

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Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016

schöpft haben.                                                                                Die Berichte werden einstimmig genehmigt.
Wie er berichtet, ist die Juniorenabteilung gut unterwegs. Er präsentiert die Klassierun-
gen der Junioren-Mannschaften.                                                                4.   Entgegennahme des Kassenberichts und der RPK
Auch die Senioren 30+ mit dem 2. Rang werden lobend erwähnt. Auch die Senioren 40+
erhalten Anerkennung, obwohl sich das Team sehr in Abstiegsgefahr aus der Promotion           4.1 Kassenbericht
befindet.                                                                                     Daniel Reptsis erklärt die Jahresrechnung, die der Versammlung schriftlich vorliegt. Die
Die Vereinsentwicklung ist bei den Aktiven wie auch bei den Junioren leicht steigend.         Rechnung schliesst mit einem Gewinn von CHF 3‘686.49 ab, das Clubvermögen beträgt
Das FC Unterstrass Fairness-Prämienkonzept wurde auch an dieser GV vorgestellt. Fol-          neu CHF 192‘750.53. Für die 100-Jahr-Feier des Vereins im Jahr 2021 wird nun jährlich
gende Mannschaften erhalten eine Fairness-Prämie: Die 2. Mannschaft und die Senio-            eine Rückstellung von CHF 15‘000.-- gemacht.
ren S30+ je CHF 500.-, in der Frühjahrsrunde die A-Junioren, die Ca-Junioren und die
Cb-Junioren je CHF 250.- und in der Herbstrunde die Cb-Junioren mit CHF 250.-.                4.2 Rechnungsprüfungskommission
                                                                                              Mimmo Polese und Aleksandar Popov haben die Jahresrechnung geprüft, als korrekt
3.2 Jahresbericht Leiter Aktive (SpiKo)                                                       befunden und empfehlen, diese zu genehmigen.
Laut René Untersander hat der Präsident in seinem Jahresbericht schon einiges vor-            Die Abstimmung ergibt einstimmige Zusage.
wegge-nommen. Der SpiKo hebt die Leistung der Spieler hervor und bedankt sich lo-
bend für die gute Zusammenarbeit bei allen Trainern. Wie er berichtet, fehlten bei Sai-       5. Dechargeerteilung an den Vorstand
sonbeginn bei allen Teams Trainer. Glücklicherweise entwickelten sich gute Lösungen.          Die Versammlung erteilt ohne Gegenstimme (unter Stimmenthaltung des Vorstandes)
Leider hört nun Mario Spoljarec als einer der Trainer der 1. Mannschaft auf. Caspar Frey      dem gesamten Vorstand Entlastung.
hat sich bereit erklärt Luigi De Donno neu zu unterstützen. Das Trainerteam bei der 2.
Mannschaft konnte kurzfristig mit Adi Sandmeier und Roger Wenger gut besetzt werden.          6. Wahlen
Roger Wenger hört leider auf und wird neu durch Röbi Hüsser ersetzt. Wie René Unter-
sander ausführt, wurde auch bei der 3. Mannschaft bei den Trainer mit Brajan Doroski          Walter Scheibli, jun. übernimmt das Amt des Tagespräsidenten.
und Thomas Zgraggen eine optimale interne Lösung gefunden. Mit den Spielertrainern
bei den Senioren 30+ und mit Roger Bützberger als Trainer bei den Senioren 40+ sind           6.1 Wahl des Präsidenten
auch diese Posten sehr gut besetzt.                                                           Marcel Waldner wird mit Akklamation bestätigt.

3.3 Jahresbericht Juniorenkommission                                                          6.2 Wahl der Vorstandsmitglieder
Wie Roger Bützberger erklärt, hat Marcel Waldner das Meiste aus seiner Abteilung be-
reits erörtert. Lobend erwähnt Roger Bützberger die Leistungen aller seiner Teams und         Mit grossem Applaus gewählt:
bedankt sich bei allen Spielern und Trainern.                                                 Daniel Reptsis          Leiter Finanzen
Stellvertretend für den abwesenden Adrian Probst berichtet Christoph Röthlisberger über       Adi Probst              Leiter Kinderfussball
die KiFu-Abteilung. Die Entwicklung ist sehr erfreulich und viele Juniorenteams sind vor-
ne mit dabei. Das Junioren-F-Turnier, mitorganisiert von den Eltern, war ein voller Erfolg.   Die bisherigen Vorstandsmitglieder werden einstimmig und mit Applaus in folgender Zu-
Zudem wird ein einwöchiges Juniorencamp für F- und E-Junioren mit professionellem             sammensetzung bestätigt:
Trainingsbetrieb auf der Steinkluppe stattfinden. Christoph Röthlisberger bedankt sich        Leiter Aktive             vakant
bei allen Trainern für die geleistete Arbeit.                                                 Roger Bützberger          Leiter Junioren
                                                                                              Christoph Röthlisberger   Leiter Sport Administration
3.4 Jahresbericht Leiter Sport Administrativ                                                  Reto Lohrer               Leiter Sekretariat
Christoph Röthlisberger betont, dass die Schiedsrichtereinsätze der A-Junioren und der
Aktiven im letzten Jahr zu Wünschen übrig liessen. In Zukunft müsse dies besser funk-         6.3 Wahl der Rechnungsprüfungskommission
tionieren. Marcel Waldner erwähnt lobend das grosse Engagement von Christoph Röht-            Als Rechnungsrevisoren wählt die Versammlung: 1. Revisor: Peter Müller, 2. Revisor:
lisberger, der dafür einen extra Applaus erhält.                                              Mimmo Polese, 1. Ersatz: Alessandro Baumann, 2. Ersatz: Alexsandar Popov

8                                                                                                                                                                                   9
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
Protokoll der 94. Generalversammlung des FCU vom 29.1.2016

6.4 Verabschiedungen
Marcel Waldner würdigt den grossen Einsatz den René Untersander, zuerst 15 Jahre
als Spieler und danach 15 Jahre in verschiedenen Funktionen für den Verein erbracht
hat. René Untersander bedankt sich seinerseits für die schöne Zeit im Verein und dass
er mit vielen tollen Leute zusammenarbeiteten konnte. Die Senioren und die Veteranen
wird René Untersander weiter unterstützen. Nach vielen Jahren im Vorstand sei ihm die
Motivation verloren gegangen. Er will sich wieder vermehrt seiner Familie widmen und
mehr Zeit für sich selber haben. Mit einem grossen Applaus würdigen die Anwesenden
die geleistete Arbeit von René Untersander.

7. Budget und Beiträge
                                                                                        Asylstrasse 110
                                                                                        8032 Zürich
Die Mitgliederbeiträge sind wie bisher: Aktive, Senioren und Junioren CHF 350.-, Pas-
                                                                                        044 380 22 91     www.ristorante-aroma.ch
sive CHF 50.-. Die Beiträge werden einstimmig genehmigt. Das Budget 2016 wird ohne
Gegenstimme genehmigt.

8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

Es sind keine Anträge der Mitglieder eingereicht worden. Der Antrag „Verhaltenscodex“
des letzten Jahres, der einstimmig angenommen wurde, wird auf der Homepage aufge-
schaltet.

9. Diverses

Marcel Waldner beendet die Versammlung. Er dankt allen Mitgliedern, Gönner, Sponso-
ren und Helfern wünscht ein erfolgreiches 2016.
Marcel Waldner schliesst die Versammlung um 20:10 Uhr.

Zürich, 29. Januar 2016

Der Präsident 				Protokollführung

Marcel Waldner				Karin Wismer

10                                                                                                                                  11
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN

An der 95 Generalversammlung des FCUnterstrass am 20. Januar, 2017 kommen folgende                    b) Kategorien von Mitgliedern
neue Vereinsstatuten zur Abstimmung:
                                                                                                      Art. 5

KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN                                                                    1
                                                                                                           Der Verein kennt folgende Mitgliederkategorien:
                                                                                                      		   a) Aktive;
Art. 1                                                                                                		   b) Junioren;
                                                                                                      		   c)    Senioren;
1
     Der Verein wurde am 1. August 1921 unter dem Namen FC Black-Boys Zürich gegründet und            		   d) Ehrenmitglieder (inkl. Ehrenpräsidenten);
     im Jahr 1943 in Fussballclub Unterstrass Zürich (nachfolgend: FC Unterstrass) umbenannt          		   e) Passivmitglieder;
     und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).      		   f)    Funktionäre und ehrenamtliche Helfer;
2
     Er bezweckt die Ausübung des Fussballsports unter Wahrung des Fairplay-Gedankens und             		   g) Trainer;
     die Pflege der Kameradschaft und Geselligkeit.                                                   		   h) Schiedsrichter.
3
     Sein Sitz befindet sich in Zürich.                                                               2
                                                                                                           Anstelle von minderjährigen Mitgliedern treten die Eltern als deren gesetzliche Vertreter, so-
4
     Der FC Unterstrass ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen politi-        wohl in allen Rechten als auch allen Pflichten (z.B. Pflicht auf Begleichung des Mitgliederbei-
     scher, religiöser und ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder             trages), mit Ausnahme der Pflicht zur Teilnahme am ordentlichen Spielbetrieb. Minderjährige
     Rasse ab.                                                                                             Mitglieder ab dem vollendeten 16. Altersjahr können ihr Stimmrecht an der GV selbstständig
5
     Der FC Unterstrass setzt sich für einen fairen, respektvollen und verantwortungsbewussten             ausüben (vgl. Art. 18 Abs. 1).
     Um-gang untereinander sowie gegenüber Dritten ein. Der Verhaltenskodex regelt die diesbe-        3
                                                                                                           Mitglieder der selbstständigen Vereins „Gönnervereinigung FC Unterstrass“ sind automatisch
     züglichen Einzelheiten wie bspw. Verhaltensregeln und -vorschriften. Der Verhaltenskodex ist          ebenfalls Passivmitglieder des FCU.
     für sämtliche Mitglieder verbindlich.                                                            4
                                                                                                           Die Mitgliederkategorie des „Freimitglieds“ wird aufgelöst, wobei für bisherige Freimitglieder
6
     Das Vereinsjahr dauert vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.                               die Übergangsbestimmung gemäss Art. 40 gilt.
7
     Die Vereinsfarben sind Gelb / Schwarz.
8
     In begrifflicher Hinsicht gilt die weibliche Form im Nachfolgenden als von der männlichen        Art. 6
     Form miterfasst.
                                                                                                      1
                                                                                                           Zum Ehrenmitglied bzw. zum Ehrenpräsidenten kann ernannt werden, wer sich um den Ver-
Art. 2                                                                                                     ein besonders verdient gemacht hat.
                                                                                                      2
                                                                                                           Die Ehrenmitgliedschaft bzw. die Ehrenpräsidentschaft wird durch den Vorstand vorgeschla-
1
     Der FC Unterstrass ist Mitglied des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), des Fussball-            gen und durch die Generalversammlung verliehen.
     verbands Region Zürich (FVRZ) und des Stadtzürcher Fussballverbandes.
2
     Die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des SFV und des FVRZ sind            Art. 7
     für den FC Unterstrass sowie seine Mitglieder, Spieler, Trainer und Funktionäre verbindlich.
                                                                                                      		   Passivmitglied ist, wer den Mitgliederbeitrag für Passivmitglieder bezahlt, ohne sich aktiv am
                                                                                                           Spielbetrieb zu beteiligen.
KAPITEL 2: MITGLIEDSCHAFT
                                                                                                      Art. 8
a) Erwerb der Mitgliedschaft
                                                                                                      		   Als Funktionäre gelten alle Personen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen, unentgeltlichen
Art. 3                                                                                                     Tätigkeit für den FC Unterstrass eine offizielle Funktion einnehmen. Der Vorstand kann be-
                                                                                                           züglich der Unent-geltlichkeit Ausnahmen vorsehen.
		   Jedermann, der die vorliegenden Vereinsstatuten und das Leitbild des Vereins anerkennt,
     kann um die Mitgliedschaft im FC Unterstrass ersuchen.                                           c) Rechte und Pflichten der Mitglieder

Art. 4                                                                                                Art. 9

1
     Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten.                              1
                                                                                                           Die Mitglieder aller Kategorien des FC Unterstrass haben das Recht
2
     Aufnahmegesuche unmündiger Spieler müssen vom gesetzlichen Vertreter mitunterzeichnet            		   a) an ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen teilzunehmen und dort
     werden.                                                                                                    ihr statutarisches Stimm- und Wahlrecht auszuüben;
3
     Der Vorstand beschliesst abschliessend über die Aufnahme neuer Mitglieder.                       		   b) über das Vereinsleben in geeigneter Weise orientiert zu werden (Generalversammlung,

12                                                                                                                                                                                                     13
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN

          Cluborgan, Homepage o.ä.);                                                                    3
                                                                                                             Für Aktive, Junioren und Senioren hält der FC Unterstrass die Spielgenehmigung gegenüber
		   c)   alle übrigen Rechte auszuüben, die ihnen von diesen Statuten oder in anderer Form                  dem SFV bis zum nächstmöglichen Abmeldezeitpunkt aufrecht.
          vom Verein zuerkannt werden.
2
     Aktive, Junioren und Senioren haben zudem das Recht, ihrer Eignung entsprechend am Trai-           Art. 12
     nings- und Wettspielbetrieb teilzunehmen.
                                                                                                        1
                                                                                                             Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann ein Mitglied nach vorgängiger Anhörung durch den
Art. 10                                                                                                      Ver-einsvorstand jederzeit ausgeschlossen werden.
                                                                                                        2
                                                                                                             Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied die Statuten oder Reg-
1
     Die Mitglieder des FC Unterstrass haben die Pflicht                                                     lemente des Vereins wie namentlich die Vorschriften des Verhaltenskodex schwerwiegend
		   a) sich gegenüber dem FC Unterstrass treu und loyal zu verhalten;                                       oder wiederholt verletzt oder sich Anordnungen von Offiziellen (Funktionäre und Trainer) des
		   b) die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der FIFA, der UEFA, des SFV, des FVRZ und                    Vereins wiederholt widersetzt oder wenn es den Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung
           des FC Unterstrass zu befolgen;                                                                   nicht bezahlt hat.
		   c)    die von der Generalversammlung gemäss den vorliegenden Statuten beschlossenen                3
                                                                                                             Das ausgeschlossene Mitglied kann innert einer Frist von 14 Tagen gegen den Ausschlus-
           Mitgliederbeiträge zu bezahlen;                                                                   sent-scheid des Vorstandes rekurrieren. Dem Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung
		   d) den FC Unterstrass für sie betreffende Bussen und Kosten, die dem Verein von den                     zu. Er ist schriftlich mittels eingeschriebenem Brief und begründet beim Vorstand zu Handen
           zuständigen Verbandsbehörden auferlegt werden, schadlos zu halten;                                der nächsten Generalversammlung, die endgültig über den Ausschluss entscheidet, einzurei-
		   e) den Aufgeboten und Anweisungen der zuständigen Offiziellen (Funktionäre und Trainer)                 chen. Der Vorstand hat seinen Entscheid mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung zu
           des Vereins Folge zu leisten;                                                                     versehen.
		   f)    alle anderen Pflichten zu erfüllen, die aus diesen Statuten oder statutengemässen            4
                                                                                                             Die Rekursfrist beginnt mit Erhalt des Entscheides des Vorstandes zu laufen. Sie ist gewahrt,
           Beschlüssen des FC Unterstrass hervorgehen.                                                       wenn die Rekursschrift am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird (Datum des Post-
2
     Der Vorstand ist berechtigt, einzelne Mitglieder oder Mitgliederkategorien namentlich zur               stem-pels). Fällt die Generalversammlung in die Rekursfrist, so kann ein allfälliger Rekurs
     vereinsinternen Mitwirkung (z.B. im Klubhaus, bei Vereinsfesten, etc.) zu verpflichten.                 anlässlich der Generalversammlung erhoben und behandelt werden.
3
     Verletzungen dieser Pflichten können vom Vorstand nach vorgängiger Anhörung des betrof-
     fenen Mitglieds mit den erforderlichen und angemessenen Sanktionen bestraft werden. Der            Art. 13
     Vorstand kann gegen fehlbare Mitglieder namentlich Verweise oder Bussen aussprechen,
     das betreffende Mitglied vereinsintern sperren und vom laufenden Spielbetrieb ausschliessen        1
                                                                                                             Austretende und ausgeschlossene Mitglieder aller Kategorien schulden dem Verein den
     oder beim SFV unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des SFV zum Boykott anmel-                 vollen Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr. Allfällige weitere finanzielle Verpflichtungen
     den. Vorbehalten bleibt auch der Ausschluss aus dem Verein (vgl. hierzu Art. 12).                       werden mit dem Austritt bzw. dem Ausschluss sofort zur Bezahlung fällig.
4
     Vereinsmitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht oder          2
                                                                                                             Eine Austrittsgebühr darf nicht erhoben werden.
     nur teilweise nachgekommen sind, können durch den Vorstand vereinsintern gesperrt und
     vom laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Zudem können die fehlbaren Vereins-
     mitglieder beim SFV unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des SFV zum Boykott             KAPITEL 3: ORGANE
     angemeldet werden.
4
     Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied dessen jährlichen Mitgliederbeitrag ganz oder teil-        Art. 14
     weise erlassen, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass eine finanzielle Notlage besteht.
     Es können mit dem Vereinsmitglied auch Zahlungsaufschübe und/oder Ratenzahlungen                   Die Organe des Vereines sind:
     vereinbart werden.                                                                                 		  a) die ordentliche bzw. die ausserordentliche Generalversammlung;
                                                                                                        		  b) der Vorstand;
d) Verlust der Mitgliedschaft                                                                           		  c)   die Revisionsstelle.

Art. 11                                                                                                 Art. 15

1
     Alle Vereinsmitglieder können den Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Erklärung ist dem   		   Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
     Vor-stand einzureichen.
2
     Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tag der Austrittserklärung. Davon unbeachtet ist der
     Mitgliederbeitrag grundsätzlich bis zum Ende des Vereinsjahres zu entrichten. Der Vorstand
     des FC Unterstrass kann in eigener Kompetenz bereits bezahlte Mitgliederbeiträge ganz oder
     teilweise rückerstatten. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge besteht
     nicht.

14                                                                                                                                                                                                         15
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN

Art. 16                                                                                             5
                                                                                                         Sowohl bei Abstimmungen als auch bei Wahlen zählen ungültige und leere Stimmzettel sowie
                                                                                                         andere Formen der Stimmenthaltung nicht zu den abgegebenen gültigen Stimmen.
1
     Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich spätestens drei Monate nach Ende des     6
                                                                                                         Abstimmungen und Wahlen sind offen durch Heben der Hand durchzuführen. Geheime
     Vereinsjahres statt.                                                                                Abstimmungen finden nur statt, wenn es die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
2
     Der ordentlichen Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:                                    Mitglieder ver-langt.
		   a) Wahl der Stimmenzähler;
		   b) Behandlung von Rekursen gegen den Ausschluss von Mitgliedern;                               Art. 19
		   c)   Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung;
		   d) Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes und allfälliger Jahresberichte von           1    Die Teilnahme an ordentlichen wie an ausserordentlichen Generalversammlungen ist für Vor-
          Kommissionen, soweit solche in den entsprechenden Pflichtenheften vorgesehen sind;             stands- und Aktivmitglieder und Senioren sowie für volljährige Junioren obligatorisch.
		   e) Genehmigung:                                                                                2    Wer einer Generalversammlung unentschuldigt fernbleibt, kann vom Vorstand mit maximal Fr.
		   -    der Jahresrechnung;                                                                            100.- gebüsst werden. Der diesbezügliche Entscheid des Vorstandes ist definitiv.
		   -    des Berichts der Rechnungsrevisoren;
		   f)   Festsetzung ordentlicher und eventueller ausserordentlicher Mitgliederbeiträge der        Art. 20
          verschiedenen Mitgliederkategorien;
		   g) Genehmigung des Budgets;                                                                    1
                                                                                                         Die Vereinsmitglieder sind mindestens 14 Tage vor Abhaltung der Generalversammlung unter
		   h) Wahl und Abberufung:                                                                             Beilage der Traktandenliste zur Versammlung einzuladen. Die Einladung kann sowohl mittels
		   -    des Präsidenten bzw. der Co-Präsidenten;                                                       Zusendung des Vereinsorganes als auch auf elektronischem Weg per Email erfolgen.
		   -    der übrigen Vorstandsmitglieder;                                                          2
                                                                                                         Unter Vorbehalt anderer statutarischer Bestimmungen sind Anträge von Mitgliedern 7 Tage
		   -    der Mitglieder der Revisionsstelle;                                                            vor der Generalversammlung mit eingeschriebenem Brief begründet an den Vereinsvorstand
		   i)   Déchargeerteilung an den Vorstand;                                                             zu richten. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Poststempels massgebend.
		   j)   Ehrungen und Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten;
		   k)   Statutenänderungen;                                                                       Art. 21
		   l)   die übrigen ihr durch die Statuten zugewiesenen Geschäfte;
		   m) sonstige Anträge des Vorstands oder von Mitgliedern.                                        1
                                                                                                         Die Generalversammlung wird vom amtierenden Präsidenten bzw. von den amtierenden
                                                                                                         Co-Präsidenten bis zum Schluss geleitet. Ist der Präsident bzw. sind die Co-Präsidenten
Art. 17                                                                                                  verhindert, leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung.
                                                                                                    2
                                                                                                         Der Versammlungsleiter stellt zu Beginn fest, ob die Generalversammlung statutengemäss
1
     Eine ausserordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen              einbe-rufen wurde. Alsdann lässt er die Stimmenzähler wählen, stellt anschliessend die Zahl
     werden.                                                                                             der Anwe-senden und der Stimmberechtigten fest und entscheidet über die Beschlussfähig-
2
     Überdies hat der Vorstand eine ausserordentliche Generalversammlung innert 30 Tagen ein-            keit der Generalversammlung (vgl. Art. 18 Abs. 2 oben).
     zuberufen, nachdem eine solche von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder mittels
     eingeschriebenem Brief und unter Angabe der Gründe verlangt wurde.                             b)   Der Vorstand

Art. 18                                                                                             Art. 22

1
     Stimm- und wahlberechtigt sind die anwesenden volljährigen und definitiv aufgenommenen         		   Der Vorstand besteht aus:
     Mitglieder aller Kategorien. Das Stimm- und Wahlrecht minderjähriger Mitglieder kann von       		   -    dem Präsidenten bzw. den Co-Präsidenten;
     deren gesetzlichen Vertretern ausgeübt werden. Hierfür haben sich die gesetzlichen Vertreter   		   -    dem Sekretär/Protokollführer;
     anlässlich der Generalversammlung rechtsgenügend auszuweisen. Minderjährige Mitglieder         		   -    dem Kassier/Finanzchef;
     mit vollendetem 16. Altersjahr können ihr Stimm- und Wahlrecht auch selbstständig ausüben.     		   -    weiteren Mitgliedern nach Bedarf.
2
     Die ordentliche wie die ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn
     zwanzig stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.                                             Art. 23
3
     Unter Vorbehalt einer anders lautenden Regelung in diesen Statuten ist bei Abstimmungen
     das relative Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Bei Stimmengleichheit           1
                                                                                                         In die Kompetenz des Vorstandes fallen sämtliche Geschäfte, die durch die Statuten nicht
     hat der Präsident bzw. der Ältere der Co-Präsidenten den Stichentscheid.                            einem andern Organ übertragen sind.
4
     Für Wahlen ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (50 % plus 1) der abgegebenen          2
                                                                                                         Der Vorstand hat der ordentlichen Generalversammlung jährlich Bericht zu erstatten.
     gültigen Stimmen erforderlich. Ab dem zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Bei       3
                                                                                                         Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Generalversammlung um.
     Stimmengleichheit entscheidet ab dem zweiten Wahlgang das Los.

16                                                                                                                                                                                                  17
Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich - Dezember 2016 - Vereinsnachrichten FC Unterstrass Zürich
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN

Art. 24                                                                                             KAPITEL 4: ORGANISATION DES VEREINS

1
     In den Vorstand sind alle volljährigen stimm- und wahlberechtigten Mitglieder wählbar.         Art. 29
2
     Es können mehrere Aufgabenbereiche in einer Person vereinigt werden. Dem Vorstand
     haben jedoch stets mindestens drei Personen anzugehören.                                       1
                                                                                                         Die Festlegung der Organisation des Vereins obliegt dem Vorstand. Er erlässt hierzu ein
3
     Jedes Vorstandsmitglied hat unabhängig von der Anzahl Aufgabenbereiche nur eine Stimme.             Organisationsreglement.
                                                                                                    2
                                                                                                         Der Vorstand kann nach Bedarf Spezialkommissionen und -gremien einsetzen.
Art. 25                                                                                             3
                                                                                                         Die Zusammensetzung und die genauen Aufgaben dieser Kommissionen und Gremien sind
                                                                                                         in Pflichtenheften umschrieben, die jeweils vom Vorstand zu genehmigen sind.
1
     Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten so oft es die Geschäfte erfor-
     dern.
2
     Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder     KAPITEL 5: FINANZEN
     an-wesend sind.
3
     Er kann zu seinen Sitzungen weitere Vereinsmitglieder zuziehen; diese haben jedoch nur         Art. 30
     beratende Stimme.
4
     Mit Ausnahme des Vereinspräsidenten resp. der Co-Präsidenten kann der Vorstand während         		   Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
     der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder provisorisch bis zur nächsten General-         		   -    den von der Generalversammlung festgesetzten ordentlichen und ausserordentlichen
     versamm-lung selbst ersetzen. Er kann auch neue Vorstandsmitglieder provisorisch bis zur                 Mitgliederbeiträgen;
     nächsten Generalversammlung in seine Reihen aufnehmen.                                         		   -    Sponsorenbeiträgen;
5
     Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, auf das Ende einer Wahlperiode aus dem Vorstand         		   -    Subventionen;
     auszutreten.                                                                                   		   -    Sammlungen/Schenkungen;
                                                                                                    		   -    Nettoerträgen aus Veranstaltungen, Werbung, Clubwirtschaft usw;
Art. 26                                                                                             		   -    sonstige Erträge.

		   Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen der Präsident zusammen mit einem     Art. 31
     anderen Vorstandsmitglied bzw. die beiden Co-Präsidenten zusammen oder einzeln mit
     einem anderen Vorstandsmitglied, je kollektiv zu Zweien.                                       1
                                                                                                         Die ordentlichen Mitgliederbeiträge sind zu Beginn des Vereins- bzw. Geschäftsjahres resp.
                                                                                                         beim Eintritt in den Verein zu entrichten.
c)   Die Revisionsstelle                                                                            2
                                                                                                         Mitgliedern, die in der 2. Hälfte des Vereins- bzw. Geschäftsjahres (nach dem 31. Dezember)
                                                                                                         bei-treten, kann der jeweilige Jahresbeitrag durch Beschluss des Vorstands reduziert werden.
Art. 27                                                                                                  Der entsprechende Entscheid liegt im freien Ermessen des Vorstands.
                                                                                                    3
                                                                                                         Ehren- und Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorstand kann weiteren Mitgliedern den
1
     Die Revisionsstelle setzt sich aus zwei Rechnungsrevisoren und einem oder mehreren Sup-             Bei-trag erlassen.
     pleanten, die von der Generalversammlung gewählt werden, zusammen.
2
     Als Rechnungsrevisoren und als Suppleanten sind sämtliche stimmberechtigten Mitglieder         Art. 32
     wählbar. Sie sollten nach Möglichkeit über gute buchhalterische Kenntnisse verfügen.
3
     An der nächsten ordentlichen Generalversammlung rückt ein Suppleant als 2. Revisor nach.       		   Separat geführte Kassen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Dieser kann dazu
     Der ausscheidende 1. Revisor ist als Suppleant wieder wählbar.                                      spezielle Regulative erlassen. Solche Kassen sind jedoch an der Generalversammlung zwin-
                                                                                                         gend transparent und für die Mitglieder verständlich auszuweisen.
Art. 28
                                                                                                    Art. 33
1
     Die Rechnungsrevisoren prüfen und begutachten die Jahresrechnung und erstatten über die
     Er-gebnisse ihrer Revisorentätigkeit schriftlich Bericht zu Handen der ordentlichen General-   		   Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbar-
     versammlung.                                                                                        keit der Vereinsmitglieder ist auf die von der Generalversammlung festgesetzten Mitglieder-
2
     Sie sind berechtigt, jederzeit eine Kassarevision vorzunehmen.                                      beiträge beschränkt. Jede weitergehende persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlos-
                                                                                                         sen.

18                                                                                                                                                                                                19
FUSSBALLCLUB UNTERSTRASS ZÜRICH - STATUTEN

KAPITEL 6: STATUTENAENDERUNGEN                                                                       KAPITEL 8: ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Art. 34                                                                                              Art. 39

		   Über Statutenänderungen beschliesst die Generalversammlung, wobei sich mindestens 2/3           Für die Umstellung des Vereinsjahres vom Kalenderjahr auf das neue Vereinsjahr (1. Juli – 30. Ju-
     der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für eine vorgeschlagene Änderung auszuspre-              ni) kann die Generalversammlung einmalig ein überjähriges buchhalterisches Geschäftsjahr
     chen haben, damit diese als angenommen gilt.                                                         von 18 Monaten vorsehen.

Art. 35                                                                                              Art. 40

1
     Anträge auf Statutenänderungen sind den stimmberechtigten Mitgliedern in vollem Wortlaut in     		   Die zum Zeitpunkt der Statutenrevision noch verbleibenden Freimitglieder werden zu Passiv-
     der Traktandenliste der betreffenden Generalversammlung mitzuteilen.                                 mitgliedern umgeteilt. Der Vorstand hat sie von der Pflicht der Zahlung eines Mitgliederbeitra-
2
     Anträge auf Statutenänderungen von Mitgliedern sind dem Vorstand 30 Tage vor der                     ges zu befrei-en.
     Generalver-sammlung mit eingeschriebenem Brief einzureichen.

                                                                                                     SCHLUSSBESTIMMUNGEN
KAPITEL 7: AUFLÖSUNG DES VEREINS
                                                                                                     		   Diese Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung des FC Unterstrass vom
Art. 36                                                                                                   20. Januar 2017 genehmigt. Sie treten mit Genehmigung durch den Zentralvorstand des SFV
                                                                                                          in Kraft und ersetzen die Statuten vom 1. Februar 1990 mit Abänderungen vom 29. Januar
1
     Die Auflösung des Vereins kann nur anlässlich einer ausserordentlichen Generalversamm-               2004.
     lung erfolgen, die speziell zu diesem Zweck einzuberufen ist.
2
     Diese ausserordentliche Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der
     stimmberechtigten Vereinsmitglieder an der speziellen ausserordentlichen Generalversamm-
     lung anwesend sind.
3
     Die Auflösung erfolgt, wenn sich mindestens ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
     da-für aussprechen und wenn sich zugleich nicht mehr als 50 stimmberechtigte Mitglieder für
     den Fortbestand des Vereins aussprechen.
                                                                                                     Der Präsident:				Der Finanzchef:
Art. 37

1
     Im Falle der Auflösung ist der Verein ordentlich zu liquidieren.
2
     Zu diesem Zweck wird eine spezielle Kommission eingesetzt.                                      ......................................			........................................

Art. 38                                                                                              Marcel Waldner				Daniel Reptsis

1
     Ein allfälliger Vermögensüberschuss darf nicht unter den Mitgliedern verteilt werden. Er muss
     beim Sportamt der Stadt Zürich hinterlegt werden, bis sich in der Stadt Zürich am Standort
     des Sportplatzes Steinkluppe (Anna-Heer-Strasse 23, 8057 Zürich) ein neuer Verein mit
     gleichem Zweck bildet.
2
     Sollte innert 10 Jahren nach der Auflösung des Vereins in der Stadt am Standort des
     Sportplatzes Steinkluppe kein neuer Verein mit gleichem Zweck gegründet werden, soll das
     Sportamt den hin-terlegten Betrag allen Fussballvereinen der Stadt Zürich zu gleichen Teilen
     vermachen.

20                                                                                                                                                                                                    21
1. Mannschaft: Derbystärke und Heimschwäche

Dramatische Spiele, unglückliche Punktverluste, Verletzungspech, abgeklärte Leistun-      Luft nach oben. In der Rückrunde muss man sich nach den letzten Ergebnissen primär
gen sowie eine unerklärliche Heimschwäche bestimmten die erste Hälfte der Saison          darauf konzentrieren, die Klasse zu halten. Mit einem guten Rückrundenstart ist aber
2016/2017.                                                                                immer noch einiges möglich.
Doch der Reihe nach. Nach dem sensationellen Aufstieg im Sommer 2016 startete             In guter Erinnerung wird uns mit Sicherheit die Hochzeit unseres Mitspielers und FCU-
nach intensiver Vorbereitung das Projekt 2. Liga. Und das Startprogramm hatte es          Legende Senthi bleiben: Das ganze Team durfte an diesem speziellen Anlass teilneh-
sofort in sich: Gegen die etablierten 2.Liga-Teams Lachen/Altendorf sowie die Reserve     men, sich dabei im Tanz versuchen und äusserst köstliches Essen (manche hatten mit
des FC Red Star holte man in ausgeglichenen Partien dennoch zweimal ein Unent-            der Schärfe zu kämpfen) geniessen. Alles in Allem war es also eine gelungene Hinrun-
schieden. Nach einem enttäuschenden Auftritt gegen Srbija (1:2) folgte nach einem         de!
souveränen Auftritt der erste Saisonsieg gegen Kilchberg-Rüschlikon (3:1). Die Erleich-   Wir möchten uns herzlich bei allen im Verein bedanken – Sponsoren, Vereinsfunktionä-
terung war bei allen Beteiligten gross; der Saisonstart war geglückt und man war nun      re, Grillmeister, etc. –, die uns so tatkräftig unterstützen und wünschen allen FCU-lern
so richtig in der 2. Liga angekommen.                                                     frohe Festtage und eine erholsame Winterpause!
Es folgten zwei eher durchwachsene Auftritte: In Wiesendangen (0:2) fand man gegen
einen tiefstehenden Gegner kein Rezept, so dass zwei individuelle Fehler das diesmal
frühe Cup-Aus besiegelten. Besonders bitter war, dass mit Jan ein Spieler der Abtei-      					Für’s Eis
lung Kreativität mit einem Armbruch für den Rest der Hinrunde verletzt ausschied. Und     					Valentin Tippmann
das Verletzungspech blieb uns leider treu: Im weiteren Verlauf der Saison traf es auch
Flo, Lele und Giusi. Eine Woche später gab es schliesslich auch gegen ein starkes
Horgen nichts zu holen (2:3).
Nun sollte allerdings eine beeindruckende Serie starten, in der wir uns über sechs
Spiele hinweg nur dem Ligaprimus Einsiedeln (0:1) geschlagen geben mussten. Eine
unglaubliche Willens- und Mannschaftsleistung in Oerlikon (0:1), ein Last-Minute-Tor
durch einen starken Konter in Schwamendingen (0:1) sowie eine von A-Z überzeugen-
de Leistung im Nebel von Zürich-Affoltern (0:6) führten nicht nur zu drei Derbysiegen,
sondern auch dazu, dass wir uns im Mittelfeld der Tabelle festsetzen konnten. Der FCU
war zu diesem Zeitpunkt die klare Nummer 1 in Zürich-Nord!
Mit neuem Selbstbewusstsein empfing man den FC Wädenswil, der auf der Steinklup-
pe in der Anfangsphase überrannt wurde und mit dem hohen Pressing des Heimteams
nicht zurechtkam. Nach 30 Minuten hiess es 3:0. Dass es nach turbulenten 90 Minuten
allerdings 4:4 hiess, ist (noch) eindeutig mangelnder Cleverness zuzuschreiben. Wir
mussten wie schon gegen Einsiedeln und Horgen Lehrgeld zahlen.
In den letzten drei Spielen konnten wir leider ebenfalls keinen Sieg mehr holen. Über
die ganze Hinrunde gesehen kann man zwar sagen, dass wir mit jedem Gegner
mithalten konnten (alle Niederlagen resultierten mit maximal einem Tor Unterschied),
vor allem in unseren Heimspielen (nur ein Sieg aus sieben Spielen) ist aber noch viel

22                                                                                                                                                                               23
2. Mannschaft

                                           Mit grosser Euphorie sind wir in die neue Saison gestartet. Nach teambildender und
                                           motivierender Vorbereitung durfte die Saison endlich anfangen.
              A Passion for IML-Robotics
                                           Gleich zu Beginn kam der FC Tetova – zweit platzierter vergangene Saison - in die Stein-
     Better. Faster. Different.            kluppe. Dieses Spiel konnten wir mit einer überzeugenden Teamleistung zu unseren
                                           Gunsten entscheiden.
                                           Der Sieg gegen Tetova beflügelte uns so sehr, dass wir dann von Woche zu Woche im-
                                           mer als Sieger vom Platz gingen.
                                           Einen kleinen Dämpfer gab es dann im zweit letzten Spiel der Hinrunde mit dem unent-
                                           schieden zu Hause gegen Mezopotamya.
                                           Beim Hinrundenabschluss auswärts ist uns dann zuletzt gegen den FC Höngg ein ver-
                                           dienter Sieg gelungen. Jetzt heisst es Abschalten, Kraft tanken und zur richtigen Zeit
                                           wieder bereit sein.

                                           					Auuu Auuu FCU!

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3. Mannschaft                                                                                Sponsoren

Erneut wurde dem Team eine radikale Verjüngungskur verschrieben. Viele ältere Spieler        Matchball Sponsoren
wechselten zu den Senioren, und A-Junioren kamen neu dazu. Es ist wenig erstaunlich,
                                                                                             Edgar Bättig, Gönnermitglied        6210 Sursee
dass sich das neu zusammengewürfelte Team zuerst noch finden musste. Somit war
                                                                                             Samstags-Stamm Steinkluppe
auch zu erwarten, dass die ersten Spiele noch nicht über alle Zweifel erhalten sein wür-
                                                                                             Fussball Corner Oechslin            8006 Zürich
den.
Nach den Anfangsschwierigkeiten fand sich die Mannschaft aber schnell und spielte in
vielen Spielen sehr ansehnlicher Fussball. Leider blieben trotzdem zu oft am Ende der        Junioren- und Juniorenballsponsor
Partie die Punkte beim Gegner. Somit müssen wir uns nach dieser Vorrunde mit dem             Garage Dell’Anna                    8006 Zürich (siehe auch Seite 41)
ungemütlichen, letzten Platz begnügen.
Dass im Team grosses Potential steckt ist unschwer zu erkennen. Besonders hervorzu-          Punktesponsoren 1. Mannschaft
heben gilt jedoch die regelmässig, grosse Trainingspräsenz und der ausserordentliche         Rolf Dürr                           8049 Zürich
Einsatz im Selbigen. Dies ist in dieser schwierigen Situation keine Selbstverständlichkeit   Kurt Müller                         8050 Zürich
und zeugt vom starken Charakter und Willen der einzelnen Spieler.                            Gönnervereinigung FCU
Wenn wir so weiter arbeiten bin ich überzeugt, dass die positiven Resultate in der Rück-
runde kommen werden und mindestens der Ligaerhalt gesichert werden kann.

					Thomas

26                                                                                                                                                                   27
Tabelle 1. Mannschaft                                                                        Tabellen 2. und 3. Mannschaft

2. Liga - Gruppe 1                                                                           4. Liga - Gruppe 5

1.    FC Einsiedeln 1                  12       9      2      1    (34)   33   :   9    29   1.    FC Unterstrass 2           10   9   1   0   (12)   43   :   6    28
2.    FC Schlieren 1                   13       7      4      2    (38)   32   :   22   25   2.    FC Tetova 1                10   9   0   1   (16)   59   :   21   27
3.    FC Wädenswil 1                   13       6      5      2    (42)   27   :   18   23   3.    SV Höngg 3                 10   7   1   2   (10)   42   :   20   22
4.    FC Srbija ZH 1                   13       7      2      4    (42)   20   :   17   23   4.    FC Albania 1               10   7   1   2   (24)   34   :   24   22
5.    FC Red Star ZH 2                 13       5      5      3    (35)   17   :   14   20   5.    FC Mezopotamya 1           10   6   1   3   (40)   35   :   21   19
6.    FC Oerlikon/Polizei ZH 1         12       5      4      3    (36)   23   :   16   19   6.    FC Regensdorf 2            10   5   0   5   (28)   26   :   30   15
7.    FC Horgen 1                      12       5      3      4    (19)   25   :   25   18   7.    FC Oberglatt 2             10   3   0   7   (14)   19   :   25    9
8.    FC Affoltern a/A 1               13       5      2      6    (42)   25   :   29   17   8.    FC Zürich-Affoltern 2      10   3   0   7   (34)   19   :   40    9
9.    FC Unterstrass 1                 13       4      4      5    (31)   25   :   20   16   9.    FC Schwamendingen 3        10   1   1   8   (14)   11   :   40    4
10.   FC Lachen/Altendorf 1            13       3      6      4    (48)   19   :   19   15   10.   SV Seebach ZH 1            10   1   1   8   (28)   18   :   40    4
11.   SC YF Juventus 2                 13       4      3      6    (55)   16   :   15   15   11.   FC Italia Zurigo 1         10   1   0   9   (19)    5   :   44    3
12.   FC Kilchberg-Rüschlikon 1        13       3      3      7    (26)   17   :   23   12
13.   FC Schwamendingen 1              12       3      2      7    (40)   11   :   23   11
14.   FC Zürich-Affoltern 1            13       0     1     12     (46)   7    :   47   1

                                                                                             4. Liga - Gruppe 3

                                                                                             1.    Centro Lusitano Zurich 1   10   9   0   1   (26)   38   :   10   27
                                                                                             2.    BC Albisrieden 2           10   6   2   2   (28)   23   :   11   20
                                                                                             3.    FC Oetwil-Geroldswil 2     10   6   1   3    (7)   25   :   22   19
                                                                                             4.    FC Birmensdorf 2           10   6   1   3   (30)   29   :   17   19

     NICHT NUR DER WEG, AUCH                                                                 5.
                                                                                             6.
                                                                                                   FC Altstetten ZH 2
                                                                                                   FC Hellas 1
                                                                                                                              10
                                                                                                                              10
                                                                                                                                   5
                                                                                                                                   4
                                                                                                                                       3
                                                                                                                                       4
                                                                                                                                           2
                                                                                                                                           2
                                                                                                                                               (20)
                                                                                                                                               (17)
                                                                                                                                                      30
                                                                                                                                                      19
                                                                                                                                                           :
                                                                                                                                                           :
                                                                                                                                                               18
                                                                                                                                                               9
                                                                                                                                                                    18
                                                                                                                                                                    16
     DER ERFOLG IST DAS ZIEL.                                                                7.    FC Dietikon 2              10   4   3   3   (24)   24   :   15   15
                                                                                             8.    FC Engstringen 2           10   3   1   6   (20)   20   :   23   10
                                                                                             9.    FC Urdorf 2                10   2   0   8   (21)   13   :   42    6
                        Ihr Partner für Entwicklung und Optimierung
                        von Bau- und Infrastrukturprojekten im Bereich                       10.   Inter Club Zurigo 1        10   1   2   7   (27)   11   :   34    5
                        Immobilien, Städtebau und Architektur.                               11.   FC Unterstrass 3           10   0   1   9   (11)    8   :   39    1
                        www.danywaldner.ch

28                                                                                                                                                                  29
Senioren 30+: Es werde hin und her geshuffelt

                                            Zwölf Spiele spielen in einer Vorrunde? Als Senior? Keine Ausnahme im letzten halben
                                            Jahr bei den Sen30+ des FCU. Auf Basis des neuen 11er-Fussball-Konzepts, das Platz
                                            für alle Junioren in den Aktivmannschaften schaffen will, gleichzeitig aber auch für alle
                                            Spieler im Seniorenalter eine Spielmöglichkeit auf höchstem Niveau bieten will, haben
     Für die Saison 2016 / 2017 wünschen    wir auf diese Vorrunde hin eine zweite Sen30+-Mannschaft gebildet. Der Grund ist ein-

      wir allen Teams des FC Unterstrass    fach: Seit zwei Jahren können ganze zehn Jahrgänge bei den Senioren spielen, so dass
                                            das Niveau markant angestiegen ist. Dies hat zur Folge, dass es nicht mehr so einfach
       faire Matches, guten Teamgeist,      ist, als Senior um die 40ig mit den Jungspunden. Ziel der zweiten Mannschaft ist es
                                            deshalb, vor allem allen langjährigen Spielern auch im höheren Sen30+-Alter im FCU
      spektakuläre Tore und viel Erfolg !   eine herausfordernde, dem Niveau entsprechende Spielmöglichkeit bieten zu können.

          Ihr sportlicher Partner für       Zwei Teams bedeutet aber auch: die Organisation zählt! Ein heiteres Hin-und-Her-Shuf-

            Lastwagen-Transporte,           feln war notwendig, um das 36-Mann-Kader ideal einsetzen zu können. Bekanntlich sind
                                            ja Senioren immer mal wieder irgendwo sonst, nur nicht auf dem Platz. Teilweise liefen
          Kran- und Greiferarbeiten         die WhatsApp-Diskussionen noch am Spieltag heiss. Trotzdem stand jedes Mal ein ab-
                                            solut kompetitives Team auf dem Platz, und praktisch jeder Stand irgendeinmal in beiden

     Gut Transport AG
                                            Teams im Einsatz. Ein grosses Dankeschön an alle, die dies mit viel Flexibilität möglich
                                            machen. Wenn nun auch noch alle Doodle-Einträge stimmen würden…

                                            Von den Resultaten her läuft alles prima. Beide Teams spielen an der Spitze mit, trotz
                                            einigen Spielen des Promotionsteams praktisch auf 3. Liga-Niveau. Dies zeugt von der
                                            Klasse in unserem Team. Der angestrebte Aufstieg in die Meisterklasse der Senioren ist
                                            immer noch absolut möglich. Und das B-Team ist sogar Wintermeister. Also dann: Auf in
                                            die Rückrunde!
           Gewerbehallenstrasse 4
               8304 Wallisellen
                                                                                              Schaffhauserstr. 121
           Telefon 044 325 26 26                                                              8057 Zürich

             www.guttrans.ch
                                                                                              Tel. 044 361 11 10

                                                                                              www.restaurant-gonzalez.ch

30                                                                                                                                31
Senioren 30+   Veteranen - Senioren 40+

               Der Ehrgeiz steckt noch in der Mannschaft. Das heisst, beim notwendigen An-/und Ab-
               melden für das Training und die Spiele wurde durchaus auch mal mit Ehre gegeizt. Sollte
               mann aber nicht. Denn wir wissen: Fleissiges Training weckt die Geister, Training ist für
               den Erfolg der Kleister, Training macht den Meister! Meister muss es ja nicht unbedingt
               sein, aber nach dem Abstieg aus der Promotion hätten wir mit unbescheidener Selbst-
               einschätzung einen besseren Rang nach der Vorrunde vorausgesagt. Wie gesagt, der
               Ehrgeiz steckt immer noch in den Knochen. Also Geizen wir im Frühling nicht und gehen
               mit Ehre wieder ins Traningslager. Unser Trainer hat noch ein paar Spielzüge in seiner
               Trickkiste, damit wir in der Rückrunde ein paar Punkte mehr holen werden. Das Mittelfeld
               ist kompakt, da liegt mehr drin. Bei den Strafpunkten sieht es auch wieder vorbildlich
               aus. Wir erinnern uns gerne: Die FC Unterstrass Senioren S40+ haben in der Fairplay
               Rangliste 2015/16 des Fussball Verbandes der Region Zürich (FVRZ) bei den Senioren
               einen Spitzenplatz erreicht und diese herausragenden Leistungen wurde honoriert!

               				Für die Vetis, Mäse

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Tabellen Senioren 30+ und 40+                                              Mitglieder Gönnervereinigung des FC Unterstrass

Senioren 30+ Promotion - Gruppe 2                                          Adler Oliver + Tani 8006 Zürich          Lenherr Walter 8057 Zürich
                                                                           Baumann Alessandro 8057 Zürich           Lohrer Martin + Birgit 8057 Zürich
1.    FC Rapperswil-Jona         9   7   1   1   (14)   24   :   7    22
2.    FC Unterstrass a           8   6   0   2   (15)   21   :   9    18   Bättig Edgar 6210 Sursee                 Loosli Hans-Peter 8934 Knonau

3.    FC Volketswil              9   5   2   2   (14)   29   :   21   17   Baumgartner Alfred 8706 Feldmeilen       Margadant Richard 8192 Glattfelden
4.    FC Rüti                    9   4   1   4   (13)   23   :   23   13   Beffa Emilio 8704 Herrliberg             Meier-Dieterle Felix 8057 Zürich
5.    SV Höngg                   9   3   2   4   (12)   18   :   21   11   Berger Urs 8006 Zürich                   Müller Kurt + Marlis 8050 Zürich
6.    FC Stäfa                   9   3   1   5    (7)   18   :   19   10   Biedermann Rolf 8600 Dübendorf           Nufer Hanspeter + Jolanda 8046 Zürich
7.    FC Schmerikon              9   2   3   4    (9)   13   :   20    9
                                                                           Bleuler Ueli + Graf Esther 8057 Zürich   Oechslin Heini Fussballcorner
8.    FC Schwamendingen          9   2   3   4   (11)   15   :   18    9
                                                                           Bretschger Christa 8044 Zürich           8006 Zürich
9.    FC Greifensee              8   2   2   4    (4)   13   :   21    8
                                                                           Bugmann Harald 8404 Winterthur           Pangerc Fredy 8185 Winkel
10.   Benfica Clube de Zurique   9   2   1   6   (10)   12   :   27    7
                                                                           Caluori Patrick 8610 Uster               Peter Hansjörg + Rita 8057 Zürich
Senioren 30+ - Gruppe 4 (Vorrunde)
                                                                           Draxler Jeannette 8051 Zürich            Popov Zivorad 8050 Zürich
1.    FC Unterstrass b           8   6   1   1   (17)   27   :   13   19
                                                                           Dürr Rolf 8049 Zürich                    Porlezza Miro 8418 Schlatt
2.    FC Blue Stars ZH           8   5   3   0   (13)   27   :   15   18
                                                                           Furrer Martin 5600 Lenzburg              Raths Albi 8057 Zürich
3.    FC Niederweningen          7   4   2   1   (11)   11   :   6    14
                                                                           Ganz Alex 8173 Neerach                   Ruoff Kurt 8704 Herrliberg
4.    FC Croatia                 8   4   1   3   (20)   24   :   21   13
5.    Grasshopper Club Zürich    8   4   1   3   (20)   20   :   21   13   Gnädinger Maria 8006 Zürich              Scheibli Walter, sen. 8057 Zürich

6.    FC Regensdorf              8   2   1   5   (20)   17   :   20    7   Gnädinger Andy + Yasmine 8753 Mollis     Scheibli Walter J. 8057 Zürich
7.    FC Dielsdorf               8   2   1   5   (21)   18   :   24    7   Helmchen Fritjof + Birgit 8050 Zürich    Schmid Carlo 8057 Zürich
8.    SV Seebach ZH              7   1   1   5    (5)   10   :   24    4   Hosig Reto 8820 Wädenswil                Scotoni Roland 8038 Zürich
9.    FC Galatasaray             8   1   1   6   (30)   15   :   25    4   Hug Dölf 8057 Zürich                     Sieber Christian 8606 Greifensee
Senioren 40+ - Gruppe 2 (Vorrunde)                                         Hüsser Werner 8057 Zürich                Sigel Peter 8134 Adliswil

1.    FC Red Star ZH             8   7   1   0    (5)   23   :   5    22   Keller Rolf Architektur, 8052 Zürich     Stebler Heinz 8706 Meilen
2.    FC Seefeld ZH a            8   5   2   1    (5)   26   :   11   17   Kistler Thomas + Franca 5405 Dättwil     Tandler Rolf 8042 Zürich
3.    FC Zürich a                8   5   0   3    (7)   14   :   15   15   Kleiber Felix 8942 Oberrieden            Vogt Bruno 8302 Kloten
4.    FC Wiedikon ZH a           8   3   2   3    (4)   12   :   13   11   Kramann Georg + Elfriede                 Waldner Marcel + Karin Schmid
5.    FC Galatasaray a           8   3   2   3    (5)   19   :   18   11
                                                                           D-31141 Hildesheim-Itzum                 8103 Unterengstringen
6.    FC Unterstrass             8   3   1   4    (3)   13   :   9    10
                                                                           Kümin Rolf 8046 Zürich                   Wismer Urs 8057 Zürich
7.    FC Republika Srpska a      8   3   0   5   (17)   20   :   15   9
                                                                           Lehmann Julio + Christine 8006 Zürich    Wüthrich Hans + Sonia 8057 Zürich
8.    FC Bosna Zürich            8   2   0   6   (28)   20   :   25   6
9.    SV Seebach ZH a            8   1   0   7    (0)    8   :   44   3    Lenherr Hanspeter 8041 Zürich            Zanotta Marco 8037 Zürich

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Sponsoring beim FC Unterstrass

Nachfolgend finden Sie die beliebtesten Möglichkeiten den
FC Unterstrass zu unterstützen:

Im Clubhaus:
Eintrag auf der Sponsorentafel im Clubhaus                            Fr. 280.—
(Name auf goldfarbenem Plättchen)

Bandenwerbung
Platzierung Ihrer Bande auf dem Sportplatz Steinkluppe
Grösse ca. 100 x 300 cm / Kosten pro Jahr                             Fr. 600.—
Einmalige Produktionskosten (ca. Fr. 800) werden separat verrechnet

Matchball
Kosten pro Matchball                                                  Fr. 150.—

Sportpaket
1 Matchball + Beitrag an Junioren                                     Fr. 250.—

Passivmitgliedschaft
Beitrag pro Saison                                                    Fr.   50.—
                                                                                                                        Gipser- und
Gönner                                                                                                                  Maler-
Als Gönner unterstützen Sie den Verein und besonders
die Aktivmannschaften. Beitrag pro Saison                             Fr. 350.—
                                                                                                                        Genossenschaft
Mit Einbezug des Partners oder der Partnerin                          Fr. 600.—                                         Zürich
Homepage                                                                           Wir empfehlen uns für:               Im Werd 4a
                                                                                   - Allgemeine Gipserarbeiten
Der Link auf unserer Homepage                                                      - Fassaden
                                                                                                                        8952 Schlieren
                                                                                   - Stuckaturen                        Telefon 044 492 14 88
www.fcunterstrass.ch kostet pro Saison                                Fr. 300.—    - Dämmungen (Wärme und Schall)       Telefax 044 492 15 42
                                                                                   - Äussere und innere Malerarbeiten
                                                                                   - Tapezierarbeiten
                                                                                                                        www.gmgz.ch
Inserat Vereinsnachrichten                                                         - dekorative Techniken               info@gmgz.ch
Unsere Vereinsnachrichten im Format A5 erscheinen
2x pro Saison. Die Auflage beträgt 650 Exemplare.
Die Kosten pro Saison sind (mit reprofertigen Vorlagen):
1/1 Seite                                                             Fr. 400.—
1/2 Seite                                                             Fr. 200.—
1/4 Seite                                                             Fr. 120.—

Tenuewerbung
Details bei sponsoring@fcunterstrass.ch

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