Vergütungsrichtlinie Bank Vontobel Europe AG
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2/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1. Geltungsbereich und allgemeine Informationen 4 2. Verantwortlichkeiten und Beteiligung der Kontrolleinheiten 4 3. Instrumente und Struktur der Vergütung 4 3.1. Fixe Vergütungsbestandteile 4 3.2. Variable Vergütungsbestandteile 4 3.2.1. Cash-Bonus 5 3.2.2. Bonus-Aktien 5 3.2.3. Performance-Aktien 5 3.3. Prinzipien der variablen Vergütung 6 3.4. Angemessenheit des Verhältnisses 6 4. Leistungsbeurteilung 6 4.1. Zuständigkeit 6 4.2. Individuelle Leistung (Mitarbeitende) 7 4.3. Individuelle Leistungen (Vorstand) 7 5. Vergütungsprozess 8 6. Process Owner 8 7. Inkrafttreten 8 Anhang 1: - "Aktienbeteiligungsreglement der Vontobel Gruppe" 8 Anhang 2: - "myPD goal setting" 8 Anhang 3: - "myPD ongoing“ 8
3/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) Über Vontobel Bei Vontobel gestalten wir die Zukunft aktiv. Wir schaffen und verfolgen Chancen mit Entschlossenheit. Wir beherrschen, was wir tun - und wir tun nur, was wir beherrschen. So brin- gen wir unsere Kunden voran. Als global agierender Finanz- experte mit Schweizer Wurzeln sind wir spezialisiert auf Wealth Management, aktive Vermögensverwaltung und Anla- gelösungen. Wir befähigen unsere Mitarbeiter, Verantwortung für ihre Arbeit zu übernehmen und Chancen zu nutzen. Denn wir sind überzeugt, dass erfolgreiches Investieren mit der Übernahme von Eigenverantwortung beginnt. Wir stellen das Erreichte schonungslos in Frage und streben danach, die Ziele und Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen. Die Namenaktien der Vontobel Holding AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die enge Verbundenheit der Vontobel-Fa- milie mit dem Unternehmen garantiert unsere unternehmeri- sche Unabhängigkeit. Die daraus resultierende Freiheit sehen wir als Verpflichtung, auch gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Per 31. Dezember 2020 betreute Vontobel Kun- denvermögen in Höhe von CHF 248.2 Milliarden. Weltweit und in unserem Heimmarkt betreuen wir unsere Kunden von 26 Standorten aus.
4/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) Vorwort Der Aufsichtsrat ist für die angemessene Ausgestaltung der Gemäß der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anfor- Vergütungssysteme der Vorstände verantwortlich. derungen an die Vergütungssysteme von Instituten (Instituts- Kontrolleinheiten werden im Rahmen ihrer Aufgaben bei der vergütungsverordnung – im Folgenden „IVV“ genannt) - muss Ausgestaltung und der Überwachung des Vergütungssystems jedes nach § 1 (1) unter die Verordnung fallende Institut, dem- angemessen beteiligt. nach auch die Bank Vontobel Europe AG, für sämtliche Vor- stände sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – im Nachfolgende Graphik illustriert die mögliche Zusammenset- Folgenden Mitarbeitende genannt - über angemessen ausge- zung der Vergütung: staltete Vergütungssysteme und -parameter verfügen, die auf die Erreichung der in der Unternehmens- und Risikostrategie niedergelegten Ziele ausgerichtet sind und keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken setzen. Diese Vergütungsrichtlinie ist auf die Bank Vontobel Europe AG und alle ihre - Standorte anwendbar und wurde mit dem Ziel erstellt, die Vergütungsgrundsätze im Einklang mit den sich aus der IVV ergebenden Anforderungen zu regeln. Die Ausgestaltung der fixen und variablen Vergütungsbestandteile wird ebenso erläutert wie die Verknüpfung zwischen Vergü- tung und Unternehmensstrategie, Werten, Zielen sowie der langfristigen Ausrichtung der Bank. Daneben werden die Grundprinzipien des Performance Managements erläutert. Zusätzlich gelten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen 3. Instrumente und Struktur der Vergütung die MaComp (). Die Struktur der Vergütung der Bank Vontobel Europe AG ba- siert auf fixen (3.1.) und variablen (3.2.) Vergütungsbestandtei- Diese enthalten in ihrem BT 8 ergänzende Anforderungen an len. Vergütungssysteme und deren Konsistenz mit den Wohlver- haltensregeln der §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). 3.1. Fixe Vergütungsbestandteile Insoweit hat die Bank insbesondere sicherzustellen, dass Ver- Die fixe Vergütung der Mitarbeitenden - wie auch der Vor- gütungen keine Anreize setzen, die bei der Erbringung der stände besteht aus den folgenden beiden Elementen: Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleis- A) Grundvergütung tungen im Widerspruch zu den Kundeninteressen und nicht in Einklang mit den Wohlverhaltensregeln stehen. Die zu diesem Die Grundvergütung wird dem Mitarbeitenden bzw. Vor- Zweck u.a. erforderliche Dokumentation gegenüber dem in standsmitglied für die pflichtgemäße und ordentliche Erfüllung den MaComp näher spezifizierten Personenkreis erfolgt auf seiner individuellen Aufgaben/Funktion gewährt und reflektiert Basis einheitlicher, innerorganisatorischer Vorgaben jeweils daneben auch seine Senioritätsstufe. Sie ist im Arbeitsvertrag im Rahmen der Performance Management-Vereinbarungen. fixiert und wird monatlich zur Auszahlung gebracht. B) Nebenleistungen 1. Geltungsbereich und allgemeine Informationen Der Umfang der zur Verfügung stehenden Nebenleistungen Das primäre Ziel der Vergütungsrichtlinie der Bank Vontobel kann in Abhängigkeit vom Beschäftigungsstandort und Status Europe AG ist es es ist es einerseits die Vorgaben der Gruppen- variieren. Sie reflektieren nicht die individuelle Kompensation weisung zu konkretisieren und andererseits sicherzustellen, von Leistungen. Vielmehr sind sie eine Vergütung, die regel- dass die Vergütungsprinzipien der Bank im Einklang mit den mäßig bezahlt wird regulatorischen Anforderungen und dem Risikomanagement Nebenleistungen, die allen gleichermaßen zur Verfügung ste- des Instituts stehen, nicht das Eingehen unverhältnismäßiger hen (wie z.B. die Altersversorgung), werden ebenfalls zur fi- Risiken fördern und nicht der Überwachungsfunktion der Kon- xen Vergütung gezählt und dort berücksichtigt. trolleinheiten zuwiderlaufen. Die vorliegende Vergütungsrichtlinie findet gleichermaßen auf alle Mitarbeitenden wie auch auf die Mitglieder des Vorstands der Bank Vontobel Europe AG Anwendung. Direkte Ansprü- 3.2. Variable Vergütungsbestandteile che können aus der Vergütungsrichtlinie nicht abgeleitet wer- Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig von der Leis- den. tung des Mitarbeitenden, des Geschäftsbereichs, dem er an- 2. Verantwortlichkeiten und Beteiligung der Kontrollein- gehört, sowie der Vontobel Gruppe insgesamt. Die individu- heiten elle Leistung wird dabei über das my Performance Die Vorstände sind für die angemessene Ausgestaltung der Development (myPD) bewertet. Vergütungssysteme der Mitarbeitenden, die keine Vorstände Prinzipiell können alle Mitarbeitenden zusätzlich zur fixen Ver- sind, verantwortlich. Sie haben das Verwaltungs- oder Auf- gütung alle drei variablen Vergütungskomponenten erhalten. sichtsorgan über Änderungen der Ausgestaltung der Vergü- tungssysteme des Instituts zu informieren.
5/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) In Übereinstimmung mit dem Aktienbeteiligungsreglement der Durch die Bonus-Aktien und die mögliche Zuteilung von Per- Vontobel Gruppe (siehe Anhang 1) kann sich die variable Ver- formance-Aktien im Rahmen des Long Term Incentive Pro- gütung eines Mitarbeitenden aus einer oder mehrerer der gramms steigt der Anteil des aufgeschobenen Vergütungsan- nachfolgenden Komponenten zusammensetzen: teils. • Cash-Bonus Über das Bonus-Aktien-Programm wird ein Teil der auf den • Bonus-Aktien (inklusive Uplift) kurzfristigen Unternehmenserfolg entfallenden variablen Ver- • Performance-Aktien gütung in eine langfristige Vergütung umgewandelt, da die Bonus-Aktien mit einer dreijährigen Sperrfrist versehen sind. Die Sperrfrist dient dazu, diesen Teil der Vergütung des Mit- Die einzelnen Bestandteile sind wie folgt definiert: arbeitenden an die zukünftige Leistung des Unternehmens 3.2.1. Cash-Bonus und den Erfolg oder Misserfolg der Vontobel Gruppe zu knüp- bezeichnet denjenigen Teil der variablen Vergütung, der di- fen. Der Mitarbeitende profitiert auf der einen Seite unmittel- rekt über die Gehaltsabrechnung zur Auszahlung kommt. bar von der positiven Entwicklung des Aktienpreises der Von- tobel-Aktie, ist auf der anderen Seite gleichzeitig aber auch 3.2.2. Bonus-Aktien dem Risiko eines Wertverlusts der Aktie (Kursrisiko) ausge- bezeichnen die Berechtigung bzw. die Verpflichtung eines setzt. Mitarbeitenden Aktien der Muttergesellschaft (Vontobel Hol- ding AG) gemäß den jeweils aktuellen Bedingungen, die Be- Im Falle einer Beendigung des Dienstverhältnisses gelten die standteil dieser Richtlinie sind, zu beziehen. Diese Aktien, die jeweils aktuellen Regelungen aus Anhang 1 (Aktienbeteili- zum Handel an der SIX Swiss Exchange in Zürich zugelassen gungsreglement der Vontobel-Gruppe), Artikel 10 und 11. sind, werden zu einem reduzierten Preis von 80% des rele- Die vorbeschriebenen Sperrfristen gelten für die Mitglieder vanten Marktpreises ausgegeben. Alle Bonus-Aktien sind mit des Vorstands entsprechend. einer Haltefrist von 3 Jahren versehen. "Uplift" sind Bonus Aktien der Muttergesellschaft, die an ei- Im Einklang mit dem Aktienbeteiligungsplan der Vontobel- nen Mitarbeitenden zusätzlich ausgegeben werden und zwar Gruppe (siehe Anhang 1) sind alle Mitarbeitenden dazu be- resultierend aus dem Kursvorteil von 80% des relevanten rechtigt, am Aktienbeteiligungsplan teilzunehmen, sofern sie Marktpreises für den Bezug der Bonus-Aktien, da dadurch einen Bonus zugesprochen bekommen haben. Im Rahmen entsprechend mehr Aktien (die Uplift Bonus-Aktien) bezogen dieses Programms kann auf Wunsch des Mitarbeitenden ein werden können. Alle Uplift Bonus-Aktien sind mit einer Halte- signifikanter Anteil der variablen Vergütung anstelle einer Bar- frist von 3 Jahren versehen. Nach der Zuteilung wird nicht auszahlung in Aktien der Muttergesellschaft gewandelt wer- mehr zwischen Bonus Aktien und Uplift Bonus-Aktien unter- den (sogenannte Bonus-Aktien). Der Mitarbeitende trägt die schieden. Steuerlast für sämtliche bezogenen Aktien. 3.2.3. Performance-Aktien Generell kann jeder bonusberechtigte Mitarbeitende 25% des bezeichnen zusätzliche Aktien der Muttergesellschaft, die drei ihm zugeteilten Bonusbetrages in den Aktienplan investieren Jahre nach dem Erhalt von Bonus-Aktien, in Abhängigkeit der und sogenannte Bonus Aktien beziehen. Die Bonus-Aktien Leistung der Vontobel Gruppe, unentgeltlich an einen Mitar- können zu einem reduzierten Preis erworben werden, der beitenden ausgegeben werden können. 80% des Aktienkurses (Durchschnitt der Schlusskurse wäh- rend des Monats Januar) entspricht. Durch den Erwerb der Alle hier aufgeführten variablen Vergütungskomponenten wer- Aktien zu einem reduzierten Preis erhält der Mitarbeitende für den in der jährlichen Prüfung der 1:1 Regelung bzw. der rest- seine Investition mehr Aktien (Uplift), als wenn er diese am riktiveren Vorgaben für die Marktfolgebereiche mit einbezo- freien Markt erwerben würde. Hat sich ein Mitarbeitender für gen. die Teilnahme am Aktienbeteiligungsplan entschieden, hat er Die Performance Aktien stellen die Hauptkomponente der in Zukunft die Möglichkeit, sogenannte Performance-Aktien zu langfristigen Vergütung ("LTI") der Vontobel-Gruppe dar. Eine erhalten, die drei Jahre nach dem Erhalt der Bonus-Aktien au- detaillierte Erläuterung der Funktionsweise des langfristigen tomatisch zugeteilt werden. Vergütungsprogramms der Vontobel-Gruppe findet sich in An- Mitarbeitende, deren variable Vergütung zum Zeitpunkt der hang 1. Bonusfestsetzung einen Gegenwert von 100.000 CHF brutto Die Performance-Aktien werden auf Basis von performance- übersteigt, müssen 25% des überschreitenden Anteils in Bo- und risikogewichteten, finanzwirtschaftlichen Kriterien zuge- nus-Aktien wandeln. Mitglieder des Vorstands sind - unabhän- teilt. Die Performance wird mit Hilfe der Kennzahl Return on gig von der Höhe des tatsächlichen Bonus - zur Teilnahme Equity (RoE) während der dreijährigen Laufzeit (Performance- am Aktienbeteiligungsplan (LTI) in Höhe von jeweils 25% des Periode) ermittelt. Der RoE-Zielwert hängt vom Verhältnis individuellen Bonus verpflichtet. zwischen Kernkapital und den risikogewichteten Assets der Für die Berechnung des variablen Vergütungsanteils wird der Vontobel Gruppe (CET1 Capital Ratio, Durchschnitt von prospektive Wert der zuzuteilenden Performance-Aktien (in 3 sechs Halbjahreswerten) während der Performance-Periode Jahren) bereits im Betrachtungsjahr herangezogen. Dadurch ab. entsteht kein Auszahlungsanspruch, es dient lediglich der fik- Die Zuteilung von Performance-Aktien erfolgt aufgeschoben. tiven Ermittlung des variablen Vergütungsanteils. Jeder Mitarbeitende, der Bonus-Aktien hält, ist drei Jahre
6/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) nach deren Zuteilung - unter den in Anhang 1 und 2 genann- • Garantierte Bonuszahlungen sind nur im Rahmen der ten Bedingungen - berechtigt, allfällige zusätzliche Perfor- Aufnahme eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mög- mance-Aktien zu beziehen. Erst zum Zeitpunkt der Feststel- lich, für längstens ein Jahr zulässig und nur unter der Be- lung der tatsächlichen Anzahl und dem Transfer der dingung möglich, dass das Institut zum Zeitpunkt der Performance-Aktien (drei Jahre nach der Zuteilung der Bo- Auszahlung über eine angemessene Eigenkapital- und nus-Aktien) wird der Mitarbeitende Eigentümer der Perfor- Liquiditätsausstattung sowie hinreichend Kapital zur Si- mance-Aktien und kann über diese Aktien frei verfügen. Der cherstellung der Risikotragfähigkeit verfügt. Hierunter fällt Mitarbeitende erhält die Performance-Aktien kostenlos, trägt auch ein sogenannter „Sign-On-Bonus“, der den Verlust jedoch die Steuerlast für diese Aktien. des Vorarbeitgeberbonus ausgleichen soll. Dieser wird für die Kalkulation der Bonus-Berechnung nicht dem vari- 3.3. Prinzipien der variablen Vergütung ablen Bestandteil zugeordnet, wenn die Zusage auf einen Die variablen Bestandteile der Vergütung dienen dem Zweck, Garantie - oder Sign-On Bonus vor Arbeitsantritt erfolgt besondere Leistungen der Mitarbeitenden wie auch der Vor- und von der Perfomance des Mitarbeitenden bzw. des standsmitglieder und ihren Beitrag zum langfristigen und Vorstandsmitglieds unabhängig ist. nachhaltigen finanziellen Erfolg der Vontobel Gruppe, auch unter Berücksichtigung von Environmental, Social und Gover- • Es können projektbezogene Boni bezahlt werden. Diese nance (ESG) Risiken und Zielen, zu honorieren. werden für besondere Projektleistungen, bzw. besonde- res Engagement der Mitarbeitenden in einem Projekt be- Sollten die Leistungen der Mitarbeiter zu negativen Erfolgs- zahlt. Zudem können an einzelne Mitarbeitende in abso- beiträgen führen, sieht das Vergütungssystem hierfür die luten Ausnahmefällen Retention-Prämien bezahlt werden, Möglichkeit der Reduzierung bzw. der vollständigen Ab- die die Mitarbeitenden an das Unternehmen langfristig schmelzung der variablen Vergütung vor. binden sollen. Das Vergütungssystem der Vontobel-Gruppe zielt mit seiner Ausgestaltung darauf ab, eine Motivation auf allen Ebenen 3.4. Angemessenheit des Verhältnisses des Unternehmens zu schaffen, um die kurz-, mittel- und Gemäß der IVV ist die Bank Vontobel Europe AG verpflichtet, langfristigen strategischen Ziele des Unternehmens zu reali- ein angemessenes Verhältnis zwischen fixen und variablen sieren und zu übertreffen. Zukunftsorientierte Leistung wird Vergütungsbestandteilen zu gewährleisten. Das Verhältnis ist über einen wirksamen Verhaltensanreiz honoriert, ohne dabei als angemessen zu bezeichnen, wenn keine signifikante Ab- ein übermäßiges Eingehen von Risiken zu fördern. hängigkeit von der variablen Vergütung besteht und sie den- • Ein Anspruch auf den Bezug variabler Vergütungsbe- noch wirksame Verhaltensanreize setzen kann. Die effektive standteile besteht grundsätzlich nicht. Insofern stehen variable Vergütung, d.h. die variable Vergütung nach Berück- Vereinbarungen über variable Vergütungsbestandteile sichtigung des Uplift der Bonus-Aktien sowie der Perfor- stets unter dem Vorbehalt der freiwilligen Gewährung. mance-Aktien, darf dabei grundsätzlich 100 Prozent der fixen Vergütung nicht überschreiten. • Die Bank Vontobel Europe AG behält sich vor, die vari- able Vergütung ganz oder in Teilen zu kürzen, falls die für Für die Mitarbeitenden der Marktfolgebereiche (im Folgenden die Leistungsbeurteilung vorgegebenen bzw. vereinbar- einzeln oder zusammen „Kontrolleinheiten“ genannt) gelten ten relevanten Kriterien des Mitarbeitenden bzw. des Vor- die weitergehenden Restriktionen des § 9 der IVV. Demge- standsmitglieds, des betroffenen Geschäftsfeldes/ der be- mäß muss der Schwerpunkt der Gesamtvergütung hier auf troffenen Einheit oder der Vontobel Gruppe insgesamt der fixen Vergütung liegen. Dies stellt die Bank dadurch si- nicht erfüllt werden. cher, dass die effektive variable Vergütung für die Kontrollein- heiten deutlich unterhalb der jeweils individuellen fixen Vergü- • Des Weiteren behält sich die Bank Vontobel Europe AG tung begrenzt ist bzw. wird. Hierbei gilt der Richtwert, dass vor, keine oder nur anteilig gekürzte variable Vergütun- die variable Vergütung nicht mehr als 1/3 der Gesamtvergü- gen auszubezahlen, wenn sich die finanzielle Lage der tung betragen darf. Gesellschaft signifikant verschlechtert, sich beispiels- weise das Eigenkapital verringert, oder nicht mehr garan- Die Bank hat in einem Aufsichtsratsbeschluß vom 21.12.2017 tiert werden kann, die Geschäftstätigkeiten weiterzufüh- entschieden, Ausnahmen von der üblichen (1:1) Regelung zu- ren. zulassen. Dies wurde der BAFIN im Rahmen einer Vollzugs- • Der Gesamtbetrag der auszuzahlenden variablen Vergü- anzeige am 8.1.18 mitgeteilt tung darf nicht die Fähigkeit der Bank Vontobel Europe Dies bedeutet, dass bei außerordentlichen Leistungen oder AG einschränken, eine angemessene Eigenmittel- und Li- bei besonderen Ereignissen, die variable Vergütung auch das quiditätsausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten oder Fixgehalt übersteigen darf. Dabei darf die variable Vergütung wiederherzustellen. Bei der Ermittlung des Gesamtbetra- die fixe Vergütung in keinem Fall um mehr als 200% überstei- ges werden sowohl die Risikotragfähigkeit, die mehrjäh- gen. rige Kapitalplanung und die Ertragslage der Bank berück- sichtigt. Ebenso darf der Gesamtbetrag der zur 4. Leistungsbeurteilung Auszahlung kommenden variablen Vergütungen nicht die 4.1. Zuständigkeit Fähigkeit des Instituts einschränken, die kombinierten Das Management der einzelnen Geschäftsfelder und Unter- Kapitalpuffer-Anforderungen gemäß § 10i des Kreditwe- nehmensbereiche entscheidet über die Verteilung der variab- sengesetzes (KWG) dauerhaft aufrecht zu erhalten oder len Vergütung auf die einzelnen Mitarbeitenden. wiederherzustellen.
7/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) Der individuelle Betrag der variablen Vergütung für jeden ein- stellt die Gesamtbeurteilung zusammen. Während des laufen- zelnen Mitarbeitenden wird grundsätzlich im Rahmen des den Jahres finden Ongoing Reviews statt. So haben der Mit- jährlichen my Performance Development (myPD)bestimmt. arbeiter als auch die Führungskraft die Möglichkeit, den Sta- Hierin werden die für die variable Vergütung maßgeblichen tus der Ziele zu besprechen und Maßnahmen zur Erreichung Parameter festgelegt. Die Feststellung der individuellen Leis- zu ergreifen. tung auf Basis dieser Parameter sowie die Ableitung individu- Die Erreichung der Ziele wird im myPD entsprechend doku- eller variabler Vergütung für die einzelnen Mitarbeitenden ist mentiert, wobei die abschließende Bewertung in den entspre- Aufgabe des Managements, um die volle Komplexität des chenden Feldern eingetragen wird (5 Punkte für „outstanding Aufgabenbereichs jedes Mitarbeitenden und die Einhaltung performance contribution“ und 1 Punkt für „unsatisfactory per- interner Risiko- und Management- Prozesse zu beurteilen und formance contribution “). in vollem Umfang zu würdigen. Die Bewertung der (Erreichung der) einzelnen Ziele wird in Die Zuständigkeit für die (variable) Vergütung der Vorstands- Form einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Hierbei mitglieder liegt beim Aufsichtsrat. Insoweit gelten die vorste- fließen die Geschäftsziele und das gezeigte Verhalten -in die henden allgemeinen Regelungen entsprechend. Für die kon- Gesamtbeurteilung (Overall Performance Rating; analoge An- krete Ausgestaltung gelten indes die über die nachstehend wendung der 5er Skala: fünf Punkte für „outstanding perfor- unter 4.2. hinausgehenden speziellen Vorgaben gemäß §§ 6 mance contribution“ und ein Punkt für „unsatisfactory perfor- ff. IVV (siehe hierzu unten unter 4.3.). mance contribution “) ein. 4.2. Individuelle Leistung (Mitarbeitende) Abschließend bestätigen sowohl die Führungskraft als auch Um die individuelle Leistung des einzelnen Mitarbeitenden zu der jeweilige Mitarbeitende die Beurteilung mit ihrer Freigabe bestimmen, hat sich die Vontobel Gruppe auf die Anwendung im System. der Methode myPD verständigt. Die variable Vergütung von Mitarbeitenden in Kontrollfunktio- Die Grundsätze des myPD sind in der Anlage 2 dargestellt. nen wird anhand von Kriterien bestimmt, die in keiner Verbin- Mittels myPD erfolgt das Management/Führen der Mitarbei- dung zum Erfolg des Geschäftsbereichs stehen, welche sie tenden durch Ziele, die zwischen Führungskraft und Mitarbei- kontrollieren. tenden vereinbart werden. Diese Ziele leiten sich wiederum 4.3. Individuelle Leistungen (Vorstand) aus den Unternehmenszielen ab und bestehen sowohl aus Für die angemessene Ausgestaltung der variablen Vorstands- geschäftlichen Zielen (Geschäftsziele) als auch aus Verhal- vergütung gelten zusätzlich die spezifischen Anforderungen tenskompetenzen, die gezeigt werden sollen. Mittels des jähr- gemäß §§ 6 ff. der IVV. Demgemäß sollen die variablen Ver- lichen myPD wird die individuelle Leistung jedes Mitarbeiten- gütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder eine mehrjährige den in Bezug auf die festgelegten Ziele beurteilt und die Bemessungsgrundlage haben. Zielerreichung ermittelt. Die Ziele werden dahingehend fest- gelegt, dass verantwortungsbewusstes Verhalten gefördert Wie bei den Mitarbeitenden bemisst sich auch die variable wird und die Best Practices sowie die internen Risiko- und Vergütung der Vorstandsmitglieder der Bank Vontobel Europe Managementverfahren strikt eingehalten werden. AG auf Basis der Erreichung der vereinbarten Zielvorgaben. Die variable Vergütung darf sich allerdings nicht allein auf die Die Ziele und Verhaltenskompetenzen werden für jeden Mitar- Erreichung von Zielen des laufenden bzw. des jeweils einzel- beitenden jeweils für ein Jahr vereinbart. Für die verschiede- nen zurückliegenden Geschäftsjahres stützen. Vielmehr müs- nen Ziele werden Messkriterien und Maßstäbe vereinbart. Die sen jeweils mindestens 40% der individuell vereinbarten Ziel- Businessziele werden nach deren Wichtigkeit, Schwierigkeit vorgaben mehrjährig über einen Zeitraum von jeweils drei und dem erforderlichen Aufwand gewichtet wobei jedes Ziel Jahren ausgestaltet sein (retrospektive Betrachtung). zumindest 10 % aber maximal 50 % Gewichtung bekommen soll und die Summe der einzelnen Gewichtungen 100 % be- Die Zielerreichung wird nach Ablauf eines Geschäftsjahres trägt. Die generellen Verhaltenskompetenzen werden ergänzt bemessen. Der Aufsichtsrat stellt den Grad der Erreichung und im Gesamten beurteilt. Kommt eine Vereinbarung über der Zielvorgaben für die variable Vergütung für das Vor- die Ziele zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft trotz Be- standsmitglied bezogen auf das jeweilige Geschäftsjahr ver- mühens um eine Einigung nicht zustande, legt die Führungs- bindlich fest. Genauso stellt der Aufsichtsrat zum selben Zeit- kraft die Ziele für die Mitarbeitenden nach billigem Ermessen punkt die jeweilige Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr fest. Weltweit sind die Compliance-Ziele für alle Mitarbeiten- für die Ziele mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage fest. Aus den mit 10% vorgegeben. Ebenso werden ab 2018 bis zu dem durchschnittlichen Zielerreichungsgrad der einzelnen 30% der Gesamtziele durch die Festlegung der von Vontobel Geschäftsjahre wird am Ende des Bemessungszeitraums gewählten „Unternehmenswerte“ und der „Competencies“ ver- (Geschäftsjahr) der Grad der Erreichung der Ziele mit mehr- einbart, bei Führungskräften auch „Leadership-Ziele“. jährigem Bemessungszeitraum bestimmt. Die Beurteilung jedes Mitarbeitenden erfolgt einmal jährlich Die für die Bonusberechnung maßgebliche Zielerreichung für das abgelaufene Jahr, wobei die Führungskraft und der je- kann zwischen 0% und maximal 100% variieren (Bonusbasis- weilige Mitarbeitende unter Anwendung der vereinbarten wert). Der Bonusbasiswert bestimmt den Anteil der variablen Maßstäbe besprechen, ob das jeweilige Ziel erreicht wurde. Vergütung an der Bruttojahresgesamtvergütung (fix und varia- Die Führungskraft bewertet anschließend, inwieweit jedes Ziel bel), dies jedoch stets im Rahmen der oben unter 3.4. darge- erreicht und die Verhaltenskompetenzen gezeigt wurden und
8/8 Vergütungsrichtlinie / Bank Vontobel Europe AG / März 2021) stellten Beschränkungen zur Gewährleistung eines angemes- Anhang 1: - "Aktienbeteiligungsreglement der senen Verhältnisses zwischen den variablen und den fixen Vontobel Gruppe" Vergütungsbestandteilen. Anhang 2: - "myPD goal setting" Die Auszahlung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung Anhang 3: - "myPD ongoing“ im jeweiligen Geschäftsjahr erfolgt zu 75% im Rahmen der Gehaltsabrechnung. 25% der variablen Vergütung eines je- den Geschäftsjahres werden durch den Aktienbeteiligungs- plan LTI in Instrumente umgewandelt, die jeweils nach drei Jahren gewährt werden. 5. Vergütungsprozess Der Verwaltungsrat der Vontobel-Gruppe hat einen Vergü- tungs- und Nominierungsausschuss eingerichtet, welcher dem Verwaltungsrat der Vontobel Gruppe einen Vorschlag zur Höhe des Bonuspools unterbreitet. Der Verwaltungsrat der Vontobel-Gruppe entscheidet jährlich final über die Höhe des zur Verfügung stehenden Bo- nuspools. Auf der Basis verschiedener qualitativer und quantitativer Messgrößen wird der Gesamtbonuspool auf die einzelnen Geschäftsfelder und Unternehmensbereiche aufgeteilt. Die HR-Abteilung legt die entsprechenden Listen den jeweili- gen Gremien vor. Der Aufsichtsrat erhält die Liste für die Vor- standsvergütung. Der Vorstand erhält die Liste für die Vergü- tung der Mitarbeitenden. Auf diesen Listen sind jeweils die variable und die feste Vergütung aufgeführt. Zudem werden entsprechend §3 Absatz 3 der IVV die Kon- trolleinheiten über die Ausgestaltung sowie die Überwachung des Vergütungssystems entsprechend beteiligt. Hierzu wird mindestens jährlich durch HR ein Vergütungsaus- schuss einberufen und dessen Sitzungen entsprechend doku- mentiert. Der Vorstand der Bank Vontobel Europe AG prüft jährlich, ob die Vorschläge mit den regulatorischen Vorschriften - insbe- sondere den Anforderungen des § 7 der IVV - und dieser Richtlinie entsprechen und entscheidet final über die Höhe der variablen und fixen Vergütung der Mitarbeitenden. Der Aufsichtsrat der Bank Vontobel Europe AG prüft ebenfalls jährlich, ob die Vorschläge den regulatorischen Vorschriften - insbesondere den Anforderungen des § 10 der IVV - und die- ser Richtlinie entsprechen und entscheidet final über die Höhe der variablen und fixen Vergütung der Vorstandsmitglieder. 6. Process Owner Der Bereich HR ist für die Richtigkeit und Aktualität dieser Weisung verantwortlich. 7. Inkrafttreten Diese Weisung tritt am 1. März 2021 in Kraft.
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