Leitfaden Mustersanierung - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
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Leitfaden Mustersanierung Jahresprogramm 2020 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2020
Inhalt Vorwort 2 1.0 Das Wichtigste in Kürze 3 2.0 Zielsetzung 4 3.0 Zielgruppen 4 4.0 Fördergegenstand 5 4.1 Thermisch-energetische G ebäudesanierung 5 4.2 Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz 5 4.3 Nicht förderfähige Anlagen und Kosten 6 5.0 Förderhöhe 7 5.1 Fördersatz für thermisch-energetische Gebäudesanierung 7 5.2 Fördersatz für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz 7 5.3 Zuschläge zu den Fördersätzen 7 5.4 Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten 8 6.0 Fördervoraussetzungen 9 7.0 Einreichunterlagen 11 8.0 Einreich- und Umsetzungsfristen 13 9.0 Auswahlverfahren und verfügbares Budget 14 10.0 Rechtliche Grundlagen 14 11.0 Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) 15 12.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage 17 13.0 Information, Beratung und Einreichung 18 13.1 Einreichung von Förderansuchen 18 13.2 Publizitätsmaßnahmen 18 ANHANG 1 Erforderliches Energieverbrauchsmonitoring (EVM) 19 ANHANG 2 Roadmap zur Mustersanierung 2020 Ihr Weg zur Fördereinreichung 22 Leitfaden Mustersanierung 1
Vorwort Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz, denn er ist einer der großen Verursacher von Treibhausgasemissionen und somit einer der Treiber des Klimawandels. Ineffiziente Heiztechniksysteme, betrieben durch fossile Brennstoffe und qualitativ minderwertige Außenhüllen, führen nicht nur zu hohen CO₂ Emissionen, sondern auch zu enormen Energieverlusten und hohen Versorgungskosten. Bis dato wurden knapp 90 Mustersanierungen umgesetzt bzw. befinden sich noch in der Umsetzungsphase. Darunter konnten sogar 14 mit dem klimaaktiv Goldstandard ausgezeichnet werden. Laut Energieausweis berechnung konnte der Heizwärmebedarf im Mittel über alle Gebäude um knapp mehr als 80 % gesenkt werden. Durch den äußerst niedrigen Energiebedarf und sehr hohen Nutzungsanteil an erneuerbaren Energien werden von diesen Gebäuden kaum noch Treibhausgasemissionen ausgestoßen. Mit den Mustersanierungen wollen wir ein Bild davon zeichnen, wie Gebäude künftig aussehen müssen. Der Weg in eine klimafreundliche Zukunft kann nur erfolgreich gegangen werden, wenn Gebäude treibhausgasneutral sind. Im Neubausektor ist dieses Ziel sehr gut und mit sofortiger Wirkung umsetzbar. Im Sanierungsbereich braucht es allerdings ambitionierte Maßnahmen, denn bis dato ist ein Großteil des österreichischen Gebäudestands thermisch sanierungsbedürftig. Die Bundesregierung gibt hier ambitionierte Ziele vor: Die Gebäude der Zukunft sollen nach haltig gebaut und saniert werden. Im Betrieb sollen die Gebäude dann möglichst energiesparend beheizt und gekühlt werden. Die Mustersanierungen zeigen schon heute den Sanierungsstandard von morgen vor! Thermisch sanieren bedeutet dem Klima UND der regionalen Wirtschaft zu helfen – ein wahrer Jobmotor! Laut Österreichischem Institut für Wirtschaftsforschung schaffen thermische Sanierungen hohe heimische Wertschöpfung. Alleine durch das Programm „Mustersanierungen“ wurden bis dato mehr als 75 Mio. Euro direkte Investitionen ausgelöst. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wirken diese Investitionen umso mehr. Die regionale Wertschöpfung wird gestärkt und damit ein relevanter Impuls für die Ankurbelung der Konjunktur und die damit verbundene Sicherung bzw. den Ausbau von Arbeitsplätzen in den Regionen gegeben. Von Mustersanierungen profitieren am Ende zahllose Menschen – einerseits jene Personen, die in diesen Gebäuden arbeiten oder ihre Freizeit verbringen, und andererseits ebenso viele, die von diesen Gebäuden lesen oder hören und nicht zuletzt hoffen wir auf zahlreiche Nachahmung der Musterlösungen und damit auf viele weitere Nutznießende. Der Leitspruch der Aktion Mustersanierung lautet in diesem Sinne: Energie einsparen – Klima schützen – regionale Wertschöpfung steigern! Wir wünschen uns erneut viele innovative und musterhafte Projekte von hoch motivierten EinreicherInnen. Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Mustersanierung 2
1.0 Das Wichtigste in Kürze Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen Die Förderaktion „Mustersanierung“ läuft vom dieses Programms innovative Sanierungen, welche 22.06.2020 bis zum 26.02.2021. Nach Registrierung über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen. auf der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren die vollständigen Antragsunterlagen bis 26.02.2021, Investitionszuschüssen. Außerdem bietet der Klima- und 12:00 Uhr, bei der Kommunalkredit Public Consulting Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Beratung GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien, online eingereicht zum Monitoringsystem sowie der darüberhinausgehen- werden. Das verpflichtende Beratungsgespräch zum den Planungsberatung allen FörderwerberInnen und EVM-System inkl. Vorlage des EVM-Konzeptes muss bis AuftragnehmerInnen die kostenlose Möglichkeit zur spätestens 08.02.2021 erfolgt sein (siehe Anhang 1). Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimie- rungsmöglichkeiten mit einschlägigen ExpertInnen bei Vorzeitige Einreichfrist: 23.10.2020, 12:00 Uhr. der Projektentwicklung. Besonders Projekte aus Klima- und Energie-Modell regionen (KEM) sind angehalten diese Einreichfrist Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen wahrzunehmen, da nur dann die reservierten Mittel Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch für Projekte aus KEM garantiert werden können nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt), konfessio- (siehe Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen). nelle Einrichtungen und Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in Das verpflichtende Beratungsgespräch zum EVM- Österreich. System inkl. Vorlage des EVM-Konzeptes muss bei der frühzeitigen Einreichung bis spätestens 12.10.2020 Die Förderaktion umfasst erfolgt sein (siehe Anhang 1). • die thermisch-energetische Gebäudesanierung • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt und zur Steigerung der Energieeffizienz von automatisch mit Antragstellung im Rahmen der Gebäuden, die vor dem 01.01.2000 errichtet wurden, gegenständlichen Förderaktion. sowie von denkmalgeschützten Gebäuden. Die Förderansuchen werden von der KPC einer Im Rahmen des Programms werden ein Fördersatz technisch-wirtschaftlichen Überprüfung hinsichtlich in Höhe von 40 % für die thermisch-energetische der Einreichkriterien unterzogen. Die KPC arbeitet Gebäudesanierung und ein Fördersatz in Höhe von auf Grundlage dieser formalen Überprüfung einen 25 % für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Fördervorschlag aus, der dem Präsidium des Klima- Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz ver und Energiefonds zur Entscheidung vorgelegt wird. geben. Diese können jedoch durch die beihilferecht lichen Höchstgrenzen bzw. die programmspezifische Das Auswahlverfahren der EU-finanzierten Projekte Höchstförderung reduziert werden. ist in Kapitel 11 beschrieben. Das vorhandene Budget für rein national finanzierte Projekte wird in der Darüber hinaus können Zuschläge bis zu den beihilfe Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen rechtlichen Höchstgrenzen für ein „qualitätsgeprüftes Förderansuchen vergeben. Passivhaus“, den klimaaktiv-Gold-Standard, ein Plus energiehaus und für den überwiegenden Einsatz von Dämmstoffen mit Österreichischem Umweltzeichen oder natureplus vergeben werden. Leitfaden Mustersanierung 3
2.0 Zielsetzung Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung des Das Programm „Mustersanierung“ des Klima- und von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei. Energiefonds bereitet das Feld auf für eine möglichst Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der rasche Verbreitung hoher Gebäudestandards mithilfe Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union. von Vorzeigeprojekten aus der Praxis und unterstützt Im Rahmen des österreichischen Klima- und Energie- so die österreichische Wirtschaft und die Vorreiterrolle plans (NEKP), der zur Erfüllung der oben genannten Österreichs. Ein Gebäudesektor frei von CO₂-Emissionen Verpflichtungen bestimmt ist, nimmt das Thema ist das langfristige Ziel des Förderprogramms. Sanierung einen hohen Stellenwert ein. 3.0 Zielgruppen • Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ein Konzern, eine Unternehmensgruppe (z. B. Banken- Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf gruppe, Handelsketten) oder eine Unternehmensmarke die Gewerbeordnung beschränkt) kann für maximal zwei ihrer Standorte im Rahmen • Konfessionelle Einrichtungen und Vereine dieser Ausschreibung eine Förderung beziehen. • Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten • Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften BetreiberInnen von Mustersanierungsprojekten sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von aus Klima- und Energie-Modellregionen Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit (www.klimaundenergiemodellregionen.at) werden besonders angehalten, an der Ausschreibung teilzu Nicht gefördert werden natürliche und juristische nehmen. Für Mustersanierungsprojekte (Einrichtungen Personen, die von anderen Fördersystemen, insbeson der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften) dere der Wohnbauförderung, erfasst werden. aus diesen Regionen werden zusätzlich Mittel reserviert. Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz. Leitfaden Mustersanierung 4
4.0 Fördergegenstand 4.1 Thermisch-energetische 4.2 Maßnahmen zur Anwendung Gebäudesanierung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz Förderbare Maßnahmen Im Rahmen der Mustersanierung werden Investitions- Förderbare Maßnahmen maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von In Verbindung mit Mustersanierungen gemäß Abschnitt 4.1 betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert werden zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuer (thermische Gebäudesanierung), insbesondere: barer Energieträger und zur Steigerung der Energie • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des effizienz gefördert, insbesondere: Daches • Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden • Dämmung der Außenwände bis zu 100 kWpeak inkl. Speicher für Eigenverbrauchs • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des optimierung Kellerbodens • Biomasse-Einzelanlagen • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung (Kunststofffenster und -türen sind nicht förderbar) und Heizungsunterstützung • Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerück • Wärmepumpen gewinnung • Anschlüsse an biogene Fernwärme • Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühl • Umstellung auf LED-Systeme bedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche • Messtechnik für das vorgeschriebene Energie außenliegende Systeme) verbrauchsmonitoring (siehe Anhang 1) • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Nicht förderbare Maßnahmen Abwärme • Wärmeverteilung im Gebäude • Hinterlüftete Fassadensysteme und fassaden (Rohrleitungen, Heizkörper, Fußbodenheizungen etc.) gebundene Bepflanzung (förderbare Kosten • Sanitäreinrichtungen max. 150 Euro/m21) • Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt • Extensive Dachbegrünung und solare Gründächer werden, gasbetriebene Wärmepumpen sowie Wärme pumpen in Gebieten, in denen die Möglichkeit zum Nicht förderbare Maßnahmen Anschluss an eine Fernwärmeversorgung besteht • Innenausbauten • Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner • Kunststofffenster und -türen • Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse bei • Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen Fernwärmeanschlüssen (HFCKW, SF6, HFKW oder FKW) enthalten bzw. mit deren Hilfe hergestellt wurden Förderbare Kosten • Neukonstruktion von Balkonen und Dachstühlen Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrkosten. • Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschoßen • Bodenbeläge • Dacheindeckungen • innen liegende Verschattungen Förderbare Kosten Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrkosten. 1 hinterlüftete Fassadenschalungen bis zu 100 EUR/m² Leitfaden Mustersanierung 5
4.3 Nicht förderfähige Anlagen und Kosten Zu den nicht förderfähigen Anlagen und Kosten zählen unter anderem: • Kosten vor Datum der Antragstellung und nach der • Personaleigenleistungen der AntragstellerInnen Fertigstellungsfrist (Ausnahme: Planungskosten) • Entsorgungsgebühren • Planungskosten für die förderbaren Maßnahmen, die • Kosten auf Basis von Einzelbelegen mit einem Betrag 15 % der förderbaren materiellen Investitionskosten von weniger als 200 Euro (netto) (umweltrelevante Investitionskosten) übersteigen • Energiebereitstellungskosten • Gebäude welche in den letzten 10 Jahren nicht • Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren zumindest eine Heizperiode beheizt waren. • Ersatz nicht mehr funktionsfähiger Anlagen, • Bei Vergrößerung des beheizten Raumvolumens Instandhaltungen und Reparaturen im Zuge der Sanierung (z. B. Dachgeschoßausbau, • Grundstückskosten und Kosten für die Aufschließung Anbauten etc.) sind die Kosten der thermischen von Baugrund Sanierung, des neu errichteten Heizsystems und der • Befestigung und Asphaltierung von Verkehrswegen Beleuchtungsoptimierung im Ausmaß der Erweiterung und Außenflächen nicht förderbar. • Kosten für Anlagenteile, deren Wirkungsweise nicht • Bei Wärmeerzeugern (Biomasseanlage, Solaranlage, mit der zu fördernden Maßnahme in Zusammenhang Wärmepumpe udgl.) welche zusätzlich zu dem zur steht (z. B. Büroanlagen) Förderung beantragten Gebäude auch weitere Gebäude • Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Verbindungs- oder Gebäudeteile versorgen, sind die Kosten im und Anschlusskosten und Netzzutrittsentgelte Ausmaß des zusätzlich beheizten Gebäudevolumens (Strom, Wärme, Wasser etc.) nicht förderbar. • Anwalts- und Gerichtskosten • Wird das Gebäude sowohl privat als auch betrieblich • Finanzierungskosten genutzt, sind die Kosten für die als Wohnraum • Bauprovisorien genutzten Gebäudeteile nicht förderbar. Die Kosten • Skonti und Rabatte, auch wenn diese nicht für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile werden in Anspruch genommen werden proportional von den gesamten umweltrelevanten Kosten von der KPC in Abzug gebracht. • Wärmeverteilung und Wärmeabgabesysteme in G ebäuden Leitfaden Mustersanierung 6
5.0 Förderhöhe Im Rahmen des Programms wird ein Fördersatz in 5.1 Fördersatz für thermisch- Höhe von 40 % für die thermisch-energetische Gebäude energetische Gebäudesanierung sanierung und ein Fördersatz in Höhe von 25 % für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und Der maximale Fördersatz (ohne Zuschläge) beträgt zur Steigerung der Energieeffizienz vergeben. Dieser 40 % der förderbaren Kosten. kann jedoch durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die programmspezifische Höchstförderung reduziert werden. 5.2 Fördersatz für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und • Rein national geförderten Projekte sind mit insgesamt zur Steigerung der Energieeffizienz 800.000 Euro Förderung begrenzt. • ELER kofinanzierte Projekte (LE 14–20) sind mit Für Biomasse-Einzelanlagen, thermische Solaranlagen insgesamt 2,5 Mio. Euro umweltrelevante Investitions- zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, kosten (vergl. 4.0 Fördergegenstand) begrenzt. Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Anschlüsse • Projekte, deren umweltrelevante Investitionskosten an Fernwärme beträgt der Fördersatz maximal 25 % 2,5 Mio. Euro überschreiten, werden ausschließlich der förderbaren Kosten. national unterstützt. Gemäß den beihilferechtlichen Höchstgrenzen (lt. AGVO- 5.3 Zuschläge zu den Fördersätzen Verordnung EU 651/2014 idgF) ist der Fördersatz, inklusive Zuschläge für die thermisch-energetische Für Projekte bzw. Projektteile, die die folgenden Voraus- Gebäudesanierung sowie Energieeffizienzmaßnahmen, setzungen erfüllen, kann ein Zuschlag zu den in 5.1 mit folgenden Fördersätzen auf die förderbaren und 5.2 angeführten Fördersätzen bis zu den beihilfe Kosten begrenzt: rechtlichen Höchstgrenzen gewährt werden: • 30 % für Großunternehmen • Erfüllt das Gebäude nach der Sanierung die • 40 % für mittlere Unternehmen Bewertungskriterien für • 50 % für kleine Unternehmen und Nicht-Wettbewerbs – „Passivhaus Classic“, gemäß den Richtlinien des teilnehmerInnen (wie z. B. Projekte von Gemeinden, Passivhaus Institutes Darmstadt (www.passiv.de) die nicht im Wettbewerb stehen) oder Für die Einstufung als Klein- oder Mittelunternehmen – den klimaaktiv-Gold-Standard gemäß dem sind die diesbezüglichen Regelungen des Anhang 1 klimaaktiv-Kriterienkatalog3 oder der AGVO (Verordnung EU 651/2014) idgF. ausschlag gebend.2 2 Ein Unternehmen wird als kleines Unternehmen eingestuft, wenn es weniger als 50 Personen beschäftigt und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht übersteigen. Ein Unternehmen wird als mittleres Unternehmen eingestuft, wenn es weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielt oder die Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Unternehmen, welche die obigen Schwellenwerte überschreiten, sind Großunternehmen. 3 In der Planungsphase ist das klimaaktiv-Gold-Qualitätszeichen über die plausibilitätsgeprüfte Planungsdeklaration nach dem für den Gebäudetyp relevanten klimaaktiv-Kriterienkatalog vorzulegen, die klimaaktiv-Gold-Urkunde nach Abschluss der Sanierung setzt ein verpflichtendes Messprogramm voraus. Die ausführlichen Kriterienkataloge finden Sie im Internet unter www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren. Alle Dienstleistungsgebäude können auf der Onlineplattform unter http://klimaaktiv.baudock.at deklariert werden. Mehr Informationen unter klimaaktiv@oegut.at. Zeitdauer von Einreichung aller Unterlagen bis zur Prüfung (klimaaktiv-Gold-Planungsdeklaration): mindestens zwei Wochen. Leitfaden Mustersanierung 7
– ein Plusenergiehaus (die auf dem/im Gebäude Die Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung produzierte erneuerbare Energie ist in der Primär für die in der Mustersanierung geförderten Maßnahmen energie-Gutschrift4 zumindest gleich groß wie ist nicht zulässig (z. B. Tarif- oder Investitionsförderung der erforderliche Primärenergie-Aufwand für die der Photovoltaikanlage gemäß Ökostromgesetz oder Bereitstellung von Strom, Wärme und Kälte für in der Förderaktion „Photovoltaikanlagen“; Ausnahme: das Gebäude), erlaubte Konsortialförderung – siehe unten). Nicht kann ein Zuschlag von 5 % der förderbaren Kosten gefördert werden natürliche und juristische Personen, vergeben werden. die von anderen Fördersystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, erfasst werden. Jedoch ist eine • Zusätzlich kann ein Zuschlag von 5 % der förderbaren Kombination mit Landesförderungen gemäß den Kosten der thermischen Sanierung der Gebäudehülle Bestimmungen der Förderrichtlinien 2015 für die vergeben werden, wenn überwiegend5 Dämmstoffe, Umweltförderung im Inland unter Einhaltung der in die mit dem österreichischen Umweltzeichen oder den beihilferechtlichen Gemeinschaftsnormen vor natureplus6 ausgezeichnet sind, verwendet werden. gesehenen Förderhöchstgrenzen möglich. Es wird empfohlen, bei neuen Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen (Kabel, Leitungen, Rohre, Erlaubte Konsortialförderung Dosen etc.) und neu eingebrachten Folien und Zur Sicherstellung bzw. Erleichterung der Finanzierung Abdichtungsbahnen auf den Einsatz von PVC-freien von Umwelt-Investitionsprojekten gibt es die Möglich Materialien zu achten. keit, zusätzlich zur Umweltförderung Förderinstrumente der Austria Wirtschaft Service GmbH (aws) und der 5.4 Abgrenzung zu anderen Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH in Förderinstrumenten Anspruch zu nehmen. Die Kombination ist zulässig aber keine Voraussetzung für eine Umweltförderung. Um unzulässige Doppelförderungen zu vermeiden, Zulässige Garantie- und Förderungsinstrumente können gibt es Abgrenzungen zu anderen österreichischen dem Informationsblatt „Betriebliche Umweltförderung – Förderinstrumenten, wie z. B. Wohnbau- oder Zielgruppen“ entnommen werden7. Ökostrom-Förderungen. 4 Zur Bewertung sind die Primärenergie-Faktoren aus der OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2015 oder 2019) heranzuziehen; auf dem/im Gebäude erzeugter Photovoltaik-(PV)-Strom wird mit dem Primärenergie-Faktor für Strombezug aus dem Netz gutgeschrieben. Ökostrom (Ökostromvertrag) wird hier nicht als erneuerbare Energie gewertet. 5 überwiegend bedeutet mindestens 50 % der sanierten Bauteilflächen. 6 www.natureplus.org, Rubrik „Produkte/Dämmstoffe“ 7 www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/ Uebergeordnete_Dokumente/_infoblatt_zielgruppe.pdf Leitfaden Mustersanierung 8
6.0 Fördervoraussetzungen Förderbar sind Projekte, die sowohl Maßnahmen zur Für denkmalgeschützte Gebäude thermischen Gebäudesanierung als auch zur effizienten Reduktion des ursprünglichen spezifischen Heiz Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewin- wärmebedarfs (HWBRef, RK) um mindestens 50 % nung vorhandener Abwärme enthalten und gegebenen- falls mit Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer HWBRef,RK Jährlicher referenzierter Heizwärme Energieträger kombiniert werden. bedarf des sanierten Gebäudes laut Energieausweis [kWh/m² a] • Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbind fGEE Gesamt-Energieeffizienzfaktor des lichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, sanierten Gebäudes laut Energieausweis vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, lc Charakteristische Länge des sanierten die die Investition unumkehrbar macht, wobei der Gebäudes laut Energieausweis früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Hcorr Höhenkorrektur-Faktor berücksichtigt Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting eine von 3 m abweichende Geschoßhöhe (KPC) einlangen. Förderansuchen sind vorher auf (Hcorr = 1 bei 3 m Bruttogeschoßhöhe) der Website des Klima- und Energiefonds (www.klimafonds.gv.at) zu registrieren. Nicht Hcorr = Vbr / (3 × BGF) registrierte Ansuchen werden nicht berücksichtigt. Vbr Konditioniertes Brutto-Volumen [m³] (laut Energieausweis) • Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten BGF Konditionierte Brutto-Grundfläche [m²] für sämtliche eingereichten Maßnahmen müssen (laut Energieausweis) mindestens 35.000 Euro betragen. • Mindestanforderung für die Luftdichtheit der Gebäude • Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 01.01.2000 hülle nach Abschluss der thermischen Sanierung: (Datum der Baubewilligung; Gebäudealter > 20 Jahre) n⁵⁰ < 1,5 h-¹ gemäß Luftdichtheitstests nach ÖNORM errichtet worden sein. EN ISO 9972. Es wird eine Vormessung nach Fertig stellung der luftdichten Hülle empfohlen. • Mit der thermischen Sanierung müssen die folgenden Anforderungen für den Heizenergiebedarf und • Bei Produktionsbetrieben sind bei der Einreichung die Gesamtenergieeffizienzfaktor (gemäß OIB-Richtlinie 6, vorhandenen Energieströme darzustellen. Vorhandene Stand 2015 oder 2019) erzielt werden: Abwärmeströme aus Produktionsprozessen sind bestmöglich in die Wärmeversorgung zu integrieren. Für Nicht-Wohngebäude8 Heizwärmebedarf: HWBRef, RK ≤ 14,7 ×(1+ 2,5/lc) × Hcorr und Gesamt-Energieeffizienzfaktor: fGEE ≤ 0,85 8 Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 – sonstige Gebäude) udgl. sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1–12 nach OIB RL6 / 15 bzw.4–12 nach OIB Rl 6/ 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sowie eine separate Berechnung der internen Gewinne (Qih) vorzulegen. Leitfaden Mustersanierung 9
• Der Anteil an erneuerbaren Energieträgern9 oder • Thermische Solaranlagen müssen eine Zertifizierung genutzten Abwärme-Potenzialen am Gesamtenergie nach der „Solar Keymark“-Richtlinie nachweisen. bedarf der sanierten Gebäude muss mindestens 90 % betragen.10 Ausnahmeregelung bei mit fossiler • Für Holzzentralheizungsgeräte sind hinsichtlich Fernwärme versorgten Gebäuden (z. B. in innerstädti- der Emissionswerte im Volllastbetrieb gemäß scher Lage): Hier muss der gesamte Strombedarf Typenprüfbericht die Anforderungen der Umwelt aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. zeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37 siehe www.umweltzeichen.at) des Bundesministerium für • Im Rahmen der thermisch-energetischen Sanierung Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und der Anwendung erneuerbarer Energieträger ist und Technologie (BMK) zu erfüllen. ein Energieverbrauchsmonitoring-(EVM)-System zu implementieren und die dafür erforderliche Mess • Die Jahresarbeitszahl von elektrisch betriebenen ausstattung zu installieren. Die Mindestanforderungen Heizungswärmepumpen-Systemen muss mindestens für das EVM sind im Anhang 1 dargestellt. Die Daten 411 betragen, sowie das eingesetzte Kältemittel ein aus dem EVM werden gegebenenfalls im Zuge eines GWP von 2.000 (nach 5. IPCC Sachstandbericht) Begleitprogramms ausgewertet und veröffentlicht. nicht überschreiten. Nach dem ersten Betriebsjahr ist mittels der Daten Nach Möglichkeit sollte eine Kombination mit des EVM-Systems von entsprechend befähigten Ex- Solaranlagen angestrebt werden. pertInnen eine Optimierung der Haustechnikanlagen vor zunehmen und einen Optimierungsbericht vorzulegen. Die Daten des EVM sowie des Optimierungsberichts müssen spätestens 13 Monate nach Fertigstellung der Sanierung den vom Klima-und Energiefonds beauf- tragten BeratungsexpertInnen übermittelt werden. 9 Konventioneller Netzstrom (Strommix) wird hier als nicht erneuerbar gewertet; ausschließlich Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) wird als erneuerbar gewertet. Der Bezug von Ökostrom ist mittels langfristiger Lieferverträge nachzuweisen. 10 Bei Wärmepumpen wird der Anteil an Umgebungswärme als erneuerbare Energie gewertet. 11 In technisch begründeten Ausnahmefällen ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3 zulässig. Leitfaden Mustersanierung 10
7.0 Einreichunterlagen Die Einreichung ist ausschließlich online im Internet • Eine detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten unter www.klimafonds.gv.at/mustersanierung Maßnahmen gemäß Kostendatenblatt sowie hierauf (Registrierung und Weiterleitung auf KPC Website) bezugnehmende Kostenvoranschläge, Angebote bzw. möglich. Folgende Unterlagen sind für die Antrag eine Kostenaufstellung durch qualifizierte PlanerInnen stellung in elektronischer Form erforderlich: bzw. GeneralunternehmerInnen. Die Kostenaufstellung und Angebote müssen so gestaltet sein, dass die zur • Die vollständig ausgefüllten Technischen-Daten- und Förderung beantragten Maßnahmen (insbesondere Kostenblätter für die thermische Gebäudesanierung die thermischen Maßnahmen lt. Energieausweis) sowie für die Maßnahmen zur Anwendung erneuer hinsichtlich Menge (m²), Stärke und Material klar barer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ersichtlich sind. (siehe www.umweltfoerderung.at/mustersanierung). • Genehmigungen, Bescheide (alle erforderlichen • Eine technische Beschreibung der beantragten Genehmigungen bzw. Bescheide für die beantragten Maßnahmen (Baubeschreibung, U-Wert-Berech Maßnahmen müssen spätestens zum Zeitpunkt nungen, Bestands- und Einreichpläne, Darstellung der Endabrechnung vorliegen). bzw. Berechnung der erzielbaren Einspareffekte durch eine Gegenüberstellung des Energiebedarfs • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung und -verbrauchs vor und nach Umsetzung der der Abstimmung der Maßnahmen mit dem Bundes Maßnahme, ggf. Nachweise zur überwiegenden denkmalamt. Verwendung von Dämmstoffen, die mit dem Öster reichischen Umweltzeichen bzw. mit natureplus • Von der Planungsberatung unterfertigtes Beratungs- ausgezeichnet sind, ggf. Nachweis für das Erfüllen protokoll – vor der Einreichung und Umsetzung der Kriterien eines „qualitätsgeprüften Passivhauses“, muss spätestens bis 08.02.2021 ein verpflichtendes des klimaaktiv-Gold-Gebäudestandards (Planungs Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energie- deklaration) bzw. eines Plusenergiehauses, ggf. fonds beauftragten ExpertInnen der Planungsberatung Nachweis der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe, durchgeführt werden (dies betrifft alle Projekte). Zeitplan zur Projektumsetzung. Bei Einreichung zur vorgezogenen Einreichfrist (23.10.2020, 12 Uhr) muss dieses Gespräch bis • Bestätigung, dass das EVM-System des Gebäudes spätestens 12.10.2020 durchgeführt werden. (eingesetzte messtechnische Ausrüstung, eingesetzte Software, Auswertung und Controlling des Energie • Bericht des Kreditinstitutes ab einem Investitions verbrauchs) lt. Anhang 1 umgesetzt wird. volumen von 100.000 Euro (siehe Einreichunterlagen). • Energieausweis – mit der Berechnung des Heiz • Zustimmungserklärung der Modellregionsmanager wärme-, Kühl- und Endenergiebedarfs des Gebäudes Innen bei Mustersanierungsprojekten der öffentlichen gemäß OIB-Richtlinie (gemäß OIB-Richtlinie 6, Hand und Gebietskörperschaften in Klima- und Stand 2015 oder 2019) vor und nach der Sanierung Energie-Modellregionen. unter Verwendung validierter Software. • Nachweis, dass das Gebäude vor 01.01.2000 bewilligt bzw. errichtet wurde. Leitfaden Mustersanierung 11
Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist Bitte beachten Sie davon abweichende Bestimmungen der entsprechende Vertrag vorzulegen und ein Nachweis bei Projekten welche aus dem österreichischen Pro- über bereits bezahlte Raten zu führen. gramm für ländliche Entwicklung (LE 14–20) gefördert werden. (siehe Kapitel 11. Österreichisches Programm Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antrag- für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) – stellung müssen immer vor der ersten rechtsverbind Kostenangemessenheit) lichen Bestellung der betroffenen Anlagenteile, vor deren Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Kostenpositionen, für die im Zuge der Endabrechnung Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, jedenfalls Vergleichsangebote vorzulegen sind: wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, • Thermische Gebäudesanierung: Wärmedämmung, bekannt gegeben werden. Kostenänderungen können Außenfenster und -türen, Lüftungsanlage, nur vor Genehmigung unter Einhaltung der oben Verschattungssysteme angeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden. • Photovoltaikanlage: PV-Module, Aufständerung bzw. Unterkonstruktion, Wechselrichter, Verkabelung Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt • Biomasse-Anlage: Kessel, Brennstofflager, Speicher automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Projekte • Thermische Solaranlage: Kollektoren inkl. Verrohrung, erfolgt durch die Abwicklungsstelle. Das Auswahl Aufständerung bzw. Unterkonstruktion, Speicher verfahren der EU-finanzierten Projekte ist in Kapitel 11 • Wärmepumpe: Wärmepumpe, Wärmequellenanlage beschrieben. (Brunnenbohrung, Tiefenbohrung, Erdkollektor), Speicher Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis • Anschluss an biogene Fernwärme: Wärmeübergabe- der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen station, Rohrleitungen, Grabung für Verlegung der Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens Fernwärmeleitung ein Vergleichsangebot vorzulegen. Diese Verpflichtungen • Regelungs- und Messtechnik gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kosten positionen und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten Details zur Endabrechnung sowie die notwendigen mehr als 10.000 Euro und gleichzeitig mehr als 5 % Dokumente finden Sie in Ihrem Fördervertrag sowie auf der genehmigten Projektkosten betragen. der Homepage der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Unterliegt der/die Antragsteller/in den Bestimmungen Public Consulting GmbH – www.umweltfoerderung.at. des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass auch im Fall von Direktvergaben den Grund sätzen des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der geförderten Projekte nach- vollziehbare Informationen unter anderem zur Ermitt- lung des geschätzten Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind. (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4 BVergG 2018) Leitfaden Mustersanierung 12
8.0 Einreich- und Umsetzungsfristen Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt Sollte es bei der Umsetzung des geförderten Vorhabens elektronisch zwischen 22.06.2020 und 26.02.2021, zu einer zeitlichen Verzögerung und damit zu einer 12:00 Uhr, über die zuständige Abwicklungsstelle Überschreitung der Fertigstellungsfrist kommen, ist Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter beim Förderungsgeber schriftlich um Fristverlängerung www.klimafonds.gv.at/mustersanierung. anzusuchen. Vorzeitige Einreichfrist: 23.10.2020, 12 Uhr. Besonders Projekte aus Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) Die Daten des EVM sowie des Optimierungsberichts sind angehalten diese Einreichfrist wahrzunehmen, müssen spätestens 13 Monate nach Fertigstellung da nur dann die reservierten Mittel für Projekte der Sanierung den vom Klima- und Energiefonds aus KEM garantiert werden können (siehe Leitfaden beauftragten BeratungsexpertInnen übermittelt Klima- und Energie-Modellregionen). werden (s.h. Anhang 1 Monitoringkonzept). Das Konzept des EVM muss spätestens bis 08.02.2021 Werden die Daten des EVM oder der Optimierungs bei der Beratungsstelle vorgelegt und besprochen bericht nicht zeitgerecht übermittelt, wird die nach werden. Bei Einreichung zur vorgezogenen Einreichfrist Endabrechnung ermittelten Gesamtförderung im (23.10.2020, 12 Uhr) muss dieses Gespräch bis Ausmaß von 15.000,00 Euro maximal jedoch um spätestens 12.10.2020 durchgeführt werden. 10 % reduziert. Projekte, die das EVM Konzept der Beratungsstelle nach Ablauf dieser Frist vorlegen, werden von der Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindlicher Anspruch Abwicklungsstelle nur als Reserveprojekte entgegen auf Fördermittel erst durch eine schriftliche Zusicherung genommen. und Ausstellung eines Fördervertrags entsteht. Vor Einreichung ist eine Registrierung des Förder Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen ansuchens auf der Website des Klima- und Energiefonds Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Bau (www.klimafonds.gv.at/mustersanierung) vorzunehmen. beginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Gefördert wird in der chronologischen Reihenfolge des Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste Eintreffens der vollständigen Unterlagen. dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungs stelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen. Informationen über das aktuell verfügbare Budget erfahren Sie bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting. Die Sanierung muss bis spätestens 01.09.2022 ab geschlossen sein. Verzögerungen darüber hinaus können einen Verlust der Förderung nach sich ziehen. Insbesondere bei Projekten welche durch das öster reichische Programm für ländliche Entwicklung (LE 14–20) gefördert werden, ist eine Fristverlängerung der Fertigstellung nur sehr eingeschränkt möglich. Leitfaden Mustersanierung 13
9.0 Auswahlverfahren und verfügbares Budget Die eingereichten Anträge werden von der Abwicklungs- Anträge deren EVM Konzept nach dem 08.02.2021 stelle in der Reihenfolge ihres vollständigen Einlangens bei der Beratungsstelle eingetroffen sind, werden auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. als Reserveprojekte geführt. Diese werden, je nach Für Förderansuchen, die die Formalkriterien erfüllen, Verfügbarkeit der Budgetmittel in der Reihenfolge erfolgt die fachliche und inhaltliche Evaluierung durch ihres Eintreffens bei der KPC gereiht. ExpertInnen der KPC. Die Auswahl der Projekte für eine EU-Finanzierung erfolgt gemäß den in Kapitel 11 Für die Förderaktion „Mustersanierung“ stehen beschriebenen Vorgaben. Die KPC empfiehlt dem Präsi- neben dem Budget aus dem Programm „LE 14–20“ dium des Klima- und Energiefonds die zu fördernden bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung, zusätzlich werden Projekte. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds im Programm „Klima- und Energie-Modellregionen“ entscheidet als oberstes Organ über die Vergabe der nationale Mittel für Mustersanierungsprojekte der Fördermittel. öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften reserviert. Für die Förderinitiative „KEM Tourismus 2019 – Top 3 Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe Regionen (2. Stufe)“, in deren Rahmen auch „Muster des verfügbaren Programmbudgets. Zuerst werden die sanierungen“ eingereicht werden können, ist ein Budget Projekte ausgewählt, die eine EU-Finanzierung erhalten, von 0,5 Mio. Euro aus nationalen Mittel reserviert. Bei anschließend die rein national geförderten Projekte. Nichtausschöpfung dieses Etats werden die freien Die rein national geförderten Projekte werden auf Mittel dem übrigen Budgettopf für Projekte aus ganz Basis der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Österreich rückgeführt. Um auf diesen reservierten Topf Förderanträge bei der KPC gereiht. Unvollständige zugreifen zu können, ist die Unterschrift der jeweiligen Förderanträge werden nicht gereiht, solange nicht alle ModellregionsmanagerInnen (Region in Umsetzungs- zur Beurteilung notwendigen Förderunterlagen samt phase) bzw. der Verantwortlichen (Region in Konzept- Beilagen bei der Abwicklungsstelle vorliegen. phase) auf den Einreichunterlagen notwendig. Info: www.klimaundenergiemodellregionen.at 10.0 Rechtliche Grundlagen Die Förderungen werden auf folgenden rechtlichen sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und Energie- Grundlagen vergeben: fonds als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z • Umweltförderung im Inland (UFI RL 2015) 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 idgF (Allgemeine Geltendmachung der anrechenbaren Maßnahmen Gruppenfreistellungsverordnung) durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch • ELER VO 1305_2013 die FördernehmerInnen zum Zweck der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist Soweit die aus diesem Förderprogramm geförderten nicht möglich. Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen im Sinne des Energieeffizienz-Gesetz (EEffG) anrechenbar Leitfaden Mustersanierung 14
11.0 Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element Die Investitionsförderungen von Mustersanierungen der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine von öffentlich genutzten Gebäuden in Klima- und moderne, effizient und nachhaltig produzierende Land- Energie-Modellregionen (KEM) werden in Teilbereichen wirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die im Rahmen des Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben. Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Ein ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum. haltung der Zugangsvoraussetzungen des Förder Bis 2020 stehen jährlich 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, programms „LE 14–20“ geprüft. Für die Auswahl zur mehr als die Hälfte davon wird von der EU finanziert. Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Pro- Strategische Schwerpunkte des „Österreichischen gramm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Programms für ländliche Entwicklung (LE 14–20)“ Anträge, die bis zum Stichtag (23.10.2020, 12:00 Uhr, stellen sicher, dass der Sektor Land- und Forstwirtschaft 26.02.2021, 12:00 Uhr) eingelangt sind, werden für das innovativ, professionell und wettbewerbsfähig bleibt. jeweilige Auswahlverfahren berücksichtigt. Die fachliche Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewogenes und inhaltliche Evaluierung der Förderungsanträge Wachstum sollen die Gebiete des ländlichen Raums als kann erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume erfolgen. Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen weiterentwickelt und gestärkt werden. Diversifizierung, erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren Vielfalt und Aktivitäten für kleine und mittlere Unter unterzogen. Die entsprechenden Auswahlkriterien, die nehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Auch soziale für eine „LE 14–20“-Förderung zu erfüllen sind, finden Aspekte sowie der Ausbau und die Sicherstellung der Sie in Folge. Infrastruktur werden unterstützt. Die großen Schwer- punkte des Programms bilden die Bereiche Umwelt und Investition sowie Kompetenz und Innovation. Leitfaden Mustersanierung 15
Auswahlkriterium Parameter mögliche Punkte Positiver Umweltbeitrag > 50 Tonnen/Jahr 3 (Reduktion t CO₂ /a) > 20 bis 50 Tonnen/Jahr 2 bis 20 Tonnen/Jahr 1 Regionaler Aspekt KEM in der Weiterführungsphase/Verlängerung 3 KEM in der Umsetzungsphase 2 KEM in Konzeptphase 1 Art der Maßnahme Überwiegende Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaikanlage, 2 thermische Solaranlage), Energieeffizienzmaßnahme Einsatz erneuerbarer Energieträger (Holzheizung) 1 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien für „qualitätsgeprüftes Passivhaus“, 2 „klimaaktiv Gold Standard“ oder „Plusenergiehaus“ werden erfüllt Zuschlagskriterien für überwiegenden Einsatz von mit 1 „Österreichischen Umweltzeichen“ oder „natureplus“ ausgezeichneten Dämmstoffen werden erfüllt. Zuschlagskriterien werden nicht erfüllt 0 Projektmaßnahmen mit Förderanträgen für Muster Auswahlverfahren „LE 14–20“ sanierungen von öffentlich genutzten Gebäuden können Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms im Rahmen des Programms „LE 14–20“ in Gemeinden „LE 14–20“ ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahl- mit weniger als 30.000 EinwohnerInnen, die sich in kriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkte Klima- und Energie-Modellregionen befinden, von anzahl von 5 zu erreichen. Sollte diese Punkteanzahl folgenden Zielgruppen umgesetzt werden: nicht erreicht werden können, werden die Projekte • natürlichen und juristischen Personen, hinsichtlich einer nationalen Unterstützungsmöglichkeit • Gemeinden und gemeindeeigenen Betrieben, auch in geprüft. Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit. Die Projekte, die die Mindestpunkteanzahl erreichen, Die KEM muss zum Zeitpunkt der Einreichung des werden nach der erreichten Punkteanzahl gereiht und, Förderungsantrages in einem bestehenden Vertrags abhängig vom vorhandenen Budget, für eine Förderung verhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- bzw. Weiter ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkteanzahl werden führungsphase mit der KPC im Auftrag des Klima- bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets nach und Energiefonds sein. den spezifischen Förderkosten (Euro/t CO₂-Reduktion) pro Förderbereich vergeben, wobei die kosteneffizien- Weitere Zielgruppen sowie Contracting- und Leasing testen priorisiert werden. finanzierte Projekte sowie Projekte deren umwelt relevante Investitionskosten 2,5 Mio. Euro überschreiten, werden ausschließlich national unterstützt. Leitfaden Mustersanierung 16
Kostenangemessenheit „LE 14–20“ Publizitätsmaßnahmen Zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten sind bei Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms der Einreichung von Projekten, welche durch „LE 14–20“ „LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitäts finanziert werden, für alle Angebote/Kostenvoranschläge maßnahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“ mit einem Auftragswert bis 10.000 Euro mindestens zu beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler bzw. ein Vergleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen. weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. Ausnahme: Bei Förderungswerbern, die dem Vergabe- Auswahlverfahren der nationalen Förderung recht unterliegen (z. B. Gemeinden), kann anstelle von Das vorhandene Budget für Investitionsmaßnahmen, die Vergleichsangeboten eine Kostenschätzung oder der ausschließlich aus nationalen Mitteln des Klima- und Preisspiegel zur Vergabe vorgelegt werden. Energiefonds gefördert werden, wird in der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderansuchen vergeben. 12.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage Im Fall einer positiven Förderentscheidung können Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit die Angaben des Förderantrags zur Erstellung von verpflichtet. Förderberichten sowie für statistische Auswertungen verwendet werden. Weiters behält sich der Klima- und Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben des Energiefonds das Recht vor, den Namen der Förder Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und §3 des werberInnen, die Tatsache einer zugesagten Förderung, Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen den Fördersatz, die Förderhöhe sowie den Titel des Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches Projekts, eine Kurzbeschreibung und das Ausmaß der besonders auf die Veröffentlichung von Projekt- und durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse sowie erhobene Messdaten und Analyseergebnisse abzielt, besteht die Möglichkeit der Verweigerung der nach Genehmigung der Förderung zu veröffentlichen. Zustimmung sowie des Widerrufs zur Veröffentlichung Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit entsprechend §12 Z 11 Umweltförderung im Inland nicht. der Abwicklung der Förderaktion betrauten Stellen und Personen sowie den ProgrammeigentümerInnen zur Einsicht vorgelegt. Leitfaden Mustersanierung 17
13.0 Information, Beratung und Einreichung Als ersten Schritt bietet der Klima- und Energiefonds 13.1 Einreichung von Förderansuchen interessierten BauherrInnen nach der Registrierung auf der Website des Klima- und Energiefonds kostenlose Die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds für Einreich- und Planungsberatung (siehe Anhang) an: das Programm „Mustersanierung“ ist die Kommunal • Eine Ad-hoc-Beratung über die Eignung des Sanie- kredit Public Consulting (KPC). rungsvorhabens für eine Mustersanierung • Eine konkrete Planungsberatung zur Erreichung Kontakt zur Förderabwicklung: der Voraussetzungen für eine Mustersanierung Kommunalkredit Public Consulting GmbH • Beratung zum erforderlichen Energieverbrauchs Bearbeitungsteam Mustersanierung monitoringsystem (EVM) Telefon: 01/316 31-712 E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at Der Weg zur Fördereinreichung und die verschiedenen Beratungspakete sind in Anhang 2 „Ihr Weg zur Kontakt zur Planungsberatung: Fördereinreichung“ dargestellt. Grazer Energieagentur GmbH DI (FH) Julia Tartler An dieser Stelle möchten wir auch auf die Website Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 Graz www.mustersanierung.at verweisen. Dort finden Sie Telefon: 0316/811 848-20 dokumentierte Projekte sowie nützliche Informationen E-Mail: mustersanierung@grazer-ea.at zum Thema Mustersanierung. Beachten Sie bitte auch das Programm „klimaaktiv 13.2 Publizitätsmaßnahmen Bauen und Sanieren“, welches unter www.klimaaktiv.at zu finden ist und Ihnen weitere geförderte Sanierungs- Zum Projektbeginn und nach fertiger Umsetzung der beratungen bietet. Mustersanierung sind Projektberichte für die Website des Klima- und Energiefonds zu erstellen und an die Aufgrund der Erfahrung der Ausschreibung der ver KPC zu übermitteln. Der Leitfaden zur Berichtslegung gangenen Jahre wollen wir darauf hinweisen, dass und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit des Klima- für eine problemlose Einreichung und Abwicklung und Energiefonds ist auf der Website des Klima- und des Antrags eine frühzeitige Kontaktaufnahme für Energiefonds verfügbar: (www.klimafonds.gv.at/ eine Einreich- bzw. Planungsberatung essenziell ist. ausschreibungen/richtlinien-service-fuer-foerdernehmer) Um den Zuschlag für eine Sanierung auf klimaaktiv- Nach fertiger Umsetzung der Mustersanierung ist Gold-Standard zu erhalten wird empfohlen, im Zuge gemäß der programmeigenen Publizitätsmaßnahmen der klimaaktiv-Deklaration eine Berechnung der auf die Förderung des Vorhabens aus Mitteln des Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen (Lebens Klima- und Energiefonds hinzuweisen. Entsprechende zyklus-Kostenberechnung) durchzuführen. Das ent Vorgaben und Informationen sind auf der Website des sprechende Tool steht unter dem folgenden Link allen Klima- und Energiefonds sowie der KPC verfügbar Interessierten zur Verfügung: www.klimaaktiv.at/ und werden im Vertrag detailliert angeführt. service/tools/bauen_sanieren/econcalc.html Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms „LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitätsmaß- nahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“ zu beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler sowie im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. Leitfaden Mustersanierung 18
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