Verschiedene Erstattungen - für Ihren Gesundheitsschutz - Freie Krankenkasse

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Verschiedene Erstattungen - für Ihren Gesundheitsschutz - Freie Krankenkasse
Verschiedene Erstattungen
für Ihren Gesundheitsschutz
Verschiedene Erstattungen - für Ihren Gesundheitsschutz - Freie Krankenkasse
Medicalia
    ALLES FÜR DIE GESUNDHEIT

    Eine gute Gesundheit ist sehr wichtig. Es ist unser Bestreben, Sie dabei zu unterstützen, Ihre
    Gesundheit zu fördern, zu erhalten und Sie für die damit verbundenen Kosten so gut wie
    möglich abzusichern. Vielleicht haben Sie bereits bei uns eine Krankenhausversicherung
    Hospitalia oder Hospitalia Plus abgeschlossen. Doch auch ohne einen Krankenhausaufenthalt
    können die Kosten für medizinische Versorgung teuer werden: Eigenanteile, alternative
    Therapien wie Osteopathie, Logopädie, Brillen oder Linsen, ein Hörgerät, …

    Mit Medicalia können Sie sich für medizinische Kosten absichern, die nicht im Zusammenhang
    mit einem Krankenhausaufenthalt stehen. Der Anschluss erfolgt ohne Ausfüllen eines
    medizinischen Fragebogens. Ihr Gesundheitszustand spielt also keine Rolle.

    DAS PRINZIP VON MEDICALIA
    Medicalia sieht eine jährliche Erstattungshöchstgrenze von 1.500,00 € pro Person vor. Bis zu
    diesem Betrag gilt die Erstattung für alternative Therapien, Augenpflege und Hörgeräte sowie
    für Erstattungen der Eigenanteile, die im Rahmen von Konsultationen und Untersuchungen
    anfallen. Zusätzlich können Sie eine Geburtspauschale erhalten.

       Eigenanteile (Konsultationen):                  75 %
       Alternative Therapien:                          75 % bis zu 600,00 € pro Anschlussjahr
       Augenpflege und Hörgeräte:                      75 % bis zu 600,00 € pro Anschlussjahr
       Geburtspauschale:                               250,00 € pro Kind

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1. EIGENANTEILE                                3. ALTERNATIVE THERAPIEN
Es handelt sich hierbei um den Betrag,         Die alternativen Therapien beziehen sich auf
der nach Abzug der Erstattung seitens der      ambulante Behandlungen bei anerkannten
gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten     Leistungserbringern.
des Mitglieds bleibt.                          Medicalia erstattet 75 % der Behandlungen
Medicalia erstattet 75 % der gesetzlichen      für:
Eigenanteile für:                              • Ergotherapie
• Medizinische Honorare                        • Ernährungsberatung
• Konsultationen                               • Psychologie
• Besuche                                      • Osteopathie
• Technische Leistungen                        • Chiropraktik
                                               • Homöopathie
2. MATERIAL                                    • Akupunktur
Dabei handelt es sich um Material für          • Orthopädagogie
Augenpflege sowie für Hörgeräte. Es ist        • Logopädie
eine jährliche Erstattung bis zu 600,00 €
vorgesehen.                                    4. GEBURTSPAUSCHALE
Medicalia erstattet 75 % der Kosten für:       Auf Vorlage der Geburtsurkunde kann ein
• Brillengläser                                Pauschalbetrag pro Kind ausgezahlt werden.
• Kontaktlinsen                                Medicalia erstattet eine Geburtspauschale
• Augenlaserbehandlungen                       von 250,00 €
• Keratomie
• Hörgeräte

   Gut zu wissen
   • Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Eingang Ihres Antrags
     auf Mitgliedschaft und nach Zahlung der ersten Prämie.
   • Nach Ihrem Anschluss an Medicalia werden Neugeborene und adoptierte Kinder
     (unter 3 Jahre) automatisch ohne Wartezeit aufgenommen.

                                                                                              3
Beispiel anhand der Familie von Markus
    Die Familie von Nathalie und Markus schließt sich der Versicherung Medicalia an. Sie zahlen
    folgende Prämien: Nathalie (31) und Markus (33): 16,77 €/Monat pro Person, Lena (10):
    14,54 €/Monat und Tobias (5): 0 €. Jährlich zahlen sie Prämien in Höhe von 576,96 €. Aber auf
    welche Erstattungen haben sie Anrecht?

    Vater Markus
    Er ist in Behandlung bei einem                Konsultation bei einem Psychologen
    Psychologen wegen einem Burn-Out.
                                                  Sitzung Psychologe                          65 €
    Er hatte bereits 6 Sitzungen.
    Markus selbst trägt schlussendlich 12,5 €     ZD der Freien Krankenkasse                - 15 €
    pro Sitzung (65 € - 15 € - 37,5 €), für die                                             = 50 €
    6 Sitzungen insgesamt 75 €.
                                                  Erstattung Medicalia            75 % von 50 € =
                                                                                           37,5 €

    Mutter Nathalie
    Sie hat eine Brille mit Dioptrie 3 und        Kauf von neuen Gläsern
    lässt jährlich eine Kontrolluntersuchung
                                                  Neue Gläser                               525 €
    beim Augenarzt machen.
    Nathalie trägt schlussendlich 100 €           ZD der Freien Krankenkasse               - 125 €
    (525 € - 125 € - 300 €) für die                                                       = 400 €
    Brillengläser. Sie zahlt für die
                                                  Erstattung Medicalia           75 % von 400 € =
    Konsultation nur noch 3 €
                                                                                           300 €
    (25 € - 13 € - 9 €).

                                                  Konsultation beim Augenarzt

                                                  Konsultation offizielles                    25 €
                                                  Honorar
                                                  Erstattung gesetzliche                    - 13 €
                                                  Krankenversicherung
                                                  Eigenanteil                               = 12 €
                                                  Erstattung Medicalia              75 % von 12 €
                                                                                            =9€

4
Tochter Lena
Sie ist 2 Mal zu einem Osteopathen        Sitzung bei einem Osteopathen
gegangen.
                                          Sitzung Osteopath                          50 €
Lena trägt pro Sitzung beim Osteopathen
schlussendlich 7,5 € (50 € - 20 € -       ZD der Freien Krankenkasse               - 20 €
22,5 €). Für beide Sitzungen zahlt sie                                             = 30 €
also 15 € anstatt 100 €.
                                          Erstattung Medicalia            75 % von 30 € =
                                                                                   22,5 €

Sohn Tobias
Er geht 2 Tage/Woche zur Logopädie        Sitzung bei einem Logopäden
während 30 Wochen.
                                          1 Sitzung von 30 min.                    23,25 €
Der Antrag wurde von der gesetzlichen
Krankenversicherung verweigert.           ZD der Freien Krankenkasse             - 12,00 €
Tobias zahlt pro Sitzung 2,81 €                                                  = 11,25 €
(23,25 € - 12 € - 8,44 €), für die
                                          Erstattung Medicalia            75 % von 11,25 €
vollständige Behandlung bleiben
                                                                                  = 8,44 €
nur 168,6 € zu seinen Lasten.                                           (für 60 Sitzungen
                                                                                  506,4 €)

Erstattung Medicalia für die gesamte Familie

Psychologie                                                                          225 €
Brillengläser                                                                        300 €
Augenarzt                                                                              9€
Osteopathie                                                                           45 €
Logopädie                                                                          506,4 €
TOTAL                                                                             1.085,4 €
                                                     (im Vergleich zu 576,96 € an Prämien)

                                                                                              5
Prämien 2021 und
    Höchstgrenzen der Erstattung
     Monatliche Prämien

     0 bis 6 Jahre                            kostenlos
     7 bis 17 Jahre                             14,54 €
     18 bis 29 Jahre                             16,22 €
     30 bis 44 Jahre                             16,77 €
     45 bis 59 Jahre                             25,73 €
     60 Jahre und älter                          43,65 €

    ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZEN
    Sie können jährlich eine Erstattung bis zu 1.500,00 € erhalten. Innerhalb dieser Höchstgrenze
    gilt eine Begrenzung von 600,00 € pro Jahr für Augenpflege bzw. für Hörgeräte. Auch die
    Erstattung von alternativen Therapien ist separat auf 600,00 € pro Jahr begrenzt.

    Wie kann ich eine Erstattung beantragen?

    GESETZLICHE EIGENANTEILE
    Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile für Konsultationen bei Ärzten oder anderen
    Leistungserbringern (Allgemeinmediziner, Facharzt, Kinesitherapeut, ...) erfolgt automatisch mit
    unserer Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung.

    GEBURTSPAUSCHALE
    Für die Geburtspauschale übermitteln Sie uns den ausgefüllten „Antrag auf Rückerstattung
    Medicalia“. Diesem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde bei.

    ALTERNATIVE THERAPIEN UND MATERIAL
    Für Erstattungen der alternativen Therapien muss der Leistungserbringer den „Antrag auf
    Rückerstattung Medicalia“ ausfüllen. Diesem muss die Originalrechnung oder der Zahlungsbeleg
    beigefügt werden. Für die Erstattung von Material ist zudem eine Verordnung des Facharztes
    erforderlich.

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Konkret
Wer kann sich Medicalia anschließen?
Medicalia ist ein Prodult von MLOZ Insurance. Sie können sich nur anschließen und
angeschlossen bleiben, falls Sie bei der Freien Krankenkasse oder einer der anderen
Krankenkassen von MLOZ (OZ – Partenamut – Freie Krankenkasse – Partena Ziekenfonds)
für die gesetzliche Krankenversicherung und die Zusätzlichen Dienste eingetragen sind.
Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen
Krankenversicherung eingetragen sind.

Muss ich eine Wartezeit erfüllen?
• 6 Monate für einen neuen Anschluss.
• 12 Monate für die Geburtspauschale.
• Bis zu 6 bzw. 12 Monaten, falls Sie vorher bei einer gleichwertigen Versicherung für ambulante
  Pflege eingetragen waren.

Welche Leistungen werden nicht gedeckt?
Medicalia interveniert nicht:
• für Kosten, deren Berechnung illegal ist.
• für Medikamente.
• für Behandlungen durch Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Ernährungsberater,
  Psychologen, Osteopathen, Chiropraktiker, Homöopathen, Akupunkteure und Orthopädagogen),
  welche nicht in den vom LIKIV oder von MLOZ Insurance veröffentlichten Listen aufgenommen
  sind.
• für medizinische, pharmazeutische und im Krankenhaus erhaltene Leistungen, die
  ästhetischer Art sind und/oder medizinisch nicht notwendig sind.
• für Zahnpflege.
• für Leistungen der Art „Verjüngungskuren“.

Was tun, falls Sie eine Beschwerde bzgl. Ihres Versicherungsvertrages einreichen möchten?
Beschwerden bzgl. des Versicherungsvertrages können gerichtet werden:
• an den Gesellschaftssitz der Freien Krankenkasse in 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
• per E-Mail an info@freie.be
• an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance in 1070 Brüssel, Route de Lennik 788A oder
  per E-Mail an complaints@mloz.be

Falls Sie eine Beschwerde bezüglich unserer Dienstleistungen einreichen möchten, für die wir
keine gemeinsame Lösung finden konnten, können Sie den Ombudsmann der Versicherungen
kontaktieren, in 1000 Brüssel, Square de Meeûs 35 unter der Telefon-Nr. 02 547 58 71,
Fax-Nr. 02 547 59 75, oder per E-Mail info@ombudsman.as www.ombudsman.as

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Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz in 4760 Büllingen, Hauptstraße 2
                Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für „MLOZ Insurance“,
                  die VaG des Landesbundes der Freien Krankenkassen,
                     anerkannt vom Aufsichtsamt der Krankenkassen
                      für die Zweige 2 und 18, mit Sitz in 1070 Brüssel,
                        Route de Lennik 788A - Belgien (RJP Brüssel)
            www.mloz.be - Unternehmensnr.: 422.189.629 - Version 03/11/2020

                                          Fotos: Fotolia

                                              01/2021

Diese Broschüre dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder
                  von Medicalia sind in der Satzung von MLOZ Insurance festgelegt.
 Die Allgemeinen Bedingungen stehen Ihnen zur Verfügung unter www.freie.be und www.medicalia.be
(in französischer und niederländischer Sprache). Die Satzungen sind einsehbar unter www.medicalia.be.

                                       KONTAKTSTELLEN
                  4760 BÜLLINGEN - Hauptstraße 2 - Tel. 080 64 05 45
               4750 BÜTGENBACH - Marktplatz 11/E/2 - Tel. 080 64 32 41
                 4700 EUPEN - Vervierser Straße 6A - Tel. 087 59 86 60
                     4720 KELMIS - Kirchstraße 6 - Tel. 087 55 81 69
                  4730 RAEREN - Hauptstraße 73 A - Tel. 087 85 34 64
                4780 SANKT VITH - Schwarzer Weg 1 - Tel. 080 79 95 15
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