Verschiedene Erstattungen - für Ihren Gesundheitsschutz - Freie Krankenkasse
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Medicalia ALLES FÜR DIE GESUNDHEIT Eine gute Gesundheit ist sehr wichtig. Es ist unser Bestreben, Sie dabei zu unterstützen, Ihre Gesundheit zu fördern, zu erhalten und Sie für die damit verbundenen Kosten so gut wie möglich abzusichern. Vielleicht haben Sie bereits bei uns eine Krankenhausversicherung Hospitalia oder Hospitalia Plus abgeschlossen. Doch auch ohne einen Krankenhausaufenthalt können die Kosten für medizinische Versorgung teuer werden: Eigenanteile, alternative Therapien wie Osteopathie, Logopädie, Brillen oder Linsen, ein Hörgerät, … Mit Medicalia können Sie sich für medizinische Kosten absichern, die nicht im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen. Der Anschluss erfolgt ohne Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens. Ihr Gesundheitszustand spielt also keine Rolle. DAS PRINZIP VON MEDICALIA Medicalia sieht eine jährliche Erstattungshöchstgrenze von 1.500,00 € pro Person vor. Bis zu diesem Betrag gilt die Erstattung für alternative Therapien, Augenpflege und Hörgeräte sowie für Erstattungen der Eigenanteile, die im Rahmen von Konsultationen und Untersuchungen anfallen. Zusätzlich können Sie eine Geburtspauschale erhalten. Eigenanteile (Konsultationen): 75 % Alternative Therapien: 75 % bis zu 600,00 € pro Anschlussjahr Augenpflege und Hörgeräte: 75 % bis zu 600,00 € pro Anschlussjahr Geburtspauschale: 250,00 € pro Kind 2
1. EIGENANTEILE 3. ALTERNATIVE THERAPIEN Es handelt sich hierbei um den Betrag, Die alternativen Therapien beziehen sich auf der nach Abzug der Erstattung seitens der ambulante Behandlungen bei anerkannten gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten Leistungserbringern. des Mitglieds bleibt. Medicalia erstattet 75 % der Behandlungen Medicalia erstattet 75 % der gesetzlichen für: Eigenanteile für: • Ergotherapie • Medizinische Honorare • Ernährungsberatung • Konsultationen • Psychologie • Besuche • Osteopathie • Technische Leistungen • Chiropraktik • Homöopathie 2. MATERIAL • Akupunktur Dabei handelt es sich um Material für • Orthopädagogie Augenpflege sowie für Hörgeräte. Es ist • Logopädie eine jährliche Erstattung bis zu 600,00 € vorgesehen. 4. GEBURTSPAUSCHALE Medicalia erstattet 75 % der Kosten für: Auf Vorlage der Geburtsurkunde kann ein • Brillengläser Pauschalbetrag pro Kind ausgezahlt werden. • Kontaktlinsen Medicalia erstattet eine Geburtspauschale • Augenlaserbehandlungen von 250,00 € • Keratomie • Hörgeräte Gut zu wissen • Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Eingang Ihres Antrags auf Mitgliedschaft und nach Zahlung der ersten Prämie. • Nach Ihrem Anschluss an Medicalia werden Neugeborene und adoptierte Kinder (unter 3 Jahre) automatisch ohne Wartezeit aufgenommen. 3
Beispiel anhand der Familie von Markus Die Familie von Nathalie und Markus schließt sich der Versicherung Medicalia an. Sie zahlen folgende Prämien: Nathalie (31) und Markus (33): 16,77 €/Monat pro Person, Lena (10): 14,54 €/Monat und Tobias (5): 0 €. Jährlich zahlen sie Prämien in Höhe von 576,96 €. Aber auf welche Erstattungen haben sie Anrecht? Vater Markus Er ist in Behandlung bei einem Konsultation bei einem Psychologen Psychologen wegen einem Burn-Out. Sitzung Psychologe 65 € Er hatte bereits 6 Sitzungen. Markus selbst trägt schlussendlich 12,5 € ZD der Freien Krankenkasse - 15 € pro Sitzung (65 € - 15 € - 37,5 €), für die = 50 € 6 Sitzungen insgesamt 75 €. Erstattung Medicalia 75 % von 50 € = 37,5 € Mutter Nathalie Sie hat eine Brille mit Dioptrie 3 und Kauf von neuen Gläsern lässt jährlich eine Kontrolluntersuchung Neue Gläser 525 € beim Augenarzt machen. Nathalie trägt schlussendlich 100 € ZD der Freien Krankenkasse - 125 € (525 € - 125 € - 300 €) für die = 400 € Brillengläser. Sie zahlt für die Erstattung Medicalia 75 % von 400 € = Konsultation nur noch 3 € 300 € (25 € - 13 € - 9 €). Konsultation beim Augenarzt Konsultation offizielles 25 € Honorar Erstattung gesetzliche - 13 € Krankenversicherung Eigenanteil = 12 € Erstattung Medicalia 75 % von 12 € =9€ 4
Tochter Lena Sie ist 2 Mal zu einem Osteopathen Sitzung bei einem Osteopathen gegangen. Sitzung Osteopath 50 € Lena trägt pro Sitzung beim Osteopathen schlussendlich 7,5 € (50 € - 20 € - ZD der Freien Krankenkasse - 20 € 22,5 €). Für beide Sitzungen zahlt sie = 30 € also 15 € anstatt 100 €. Erstattung Medicalia 75 % von 30 € = 22,5 € Sohn Tobias Er geht 2 Tage/Woche zur Logopädie Sitzung bei einem Logopäden während 30 Wochen. 1 Sitzung von 30 min. 23,25 € Der Antrag wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung verweigert. ZD der Freien Krankenkasse - 12,00 € Tobias zahlt pro Sitzung 2,81 € = 11,25 € (23,25 € - 12 € - 8,44 €), für die Erstattung Medicalia 75 % von 11,25 € vollständige Behandlung bleiben = 8,44 € nur 168,6 € zu seinen Lasten. (für 60 Sitzungen 506,4 €) Erstattung Medicalia für die gesamte Familie Psychologie 225 € Brillengläser 300 € Augenarzt 9€ Osteopathie 45 € Logopädie 506,4 € TOTAL 1.085,4 € (im Vergleich zu 576,96 € an Prämien) 5
Prämien 2021 und Höchstgrenzen der Erstattung Monatliche Prämien 0 bis 6 Jahre kostenlos 7 bis 17 Jahre 14,54 € 18 bis 29 Jahre 16,22 € 30 bis 44 Jahre 16,77 € 45 bis 59 Jahre 25,73 € 60 Jahre und älter 43,65 € ERSTATTUNGSHÖCHSTGRENZEN Sie können jährlich eine Erstattung bis zu 1.500,00 € erhalten. Innerhalb dieser Höchstgrenze gilt eine Begrenzung von 600,00 € pro Jahr für Augenpflege bzw. für Hörgeräte. Auch die Erstattung von alternativen Therapien ist separat auf 600,00 € pro Jahr begrenzt. Wie kann ich eine Erstattung beantragen? GESETZLICHE EIGENANTEILE Die Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile für Konsultationen bei Ärzten oder anderen Leistungserbringern (Allgemeinmediziner, Facharzt, Kinesitherapeut, ...) erfolgt automatisch mit unserer Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. GEBURTSPAUSCHALE Für die Geburtspauschale übermitteln Sie uns den ausgefüllten „Antrag auf Rückerstattung Medicalia“. Diesem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde bei. ALTERNATIVE THERAPIEN UND MATERIAL Für Erstattungen der alternativen Therapien muss der Leistungserbringer den „Antrag auf Rückerstattung Medicalia“ ausfüllen. Diesem muss die Originalrechnung oder der Zahlungsbeleg beigefügt werden. Für die Erstattung von Material ist zudem eine Verordnung des Facharztes erforderlich. 6
Konkret Wer kann sich Medicalia anschließen? Medicalia ist ein Prodult von MLOZ Insurance. Sie können sich nur anschließen und angeschlossen bleiben, falls Sie bei der Freien Krankenkasse oder einer der anderen Krankenkassen von MLOZ (OZ – Partenamut – Freie Krankenkasse – Partena Ziekenfonds) für die gesetzliche Krankenversicherung und die Zusätzlichen Dienste eingetragen sind. Sie müssen ebenfalls die Personen anschließen, die zu Ihren Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingetragen sind. Muss ich eine Wartezeit erfüllen? • 6 Monate für einen neuen Anschluss. • 12 Monate für die Geburtspauschale. • Bis zu 6 bzw. 12 Monaten, falls Sie vorher bei einer gleichwertigen Versicherung für ambulante Pflege eingetragen waren. Welche Leistungen werden nicht gedeckt? Medicalia interveniert nicht: • für Kosten, deren Berechnung illegal ist. • für Medikamente. • für Behandlungen durch Therapeuten (Logopäden, Ergotherapeuten, Ernährungsberater, Psychologen, Osteopathen, Chiropraktiker, Homöopathen, Akupunkteure und Orthopädagogen), welche nicht in den vom LIKIV oder von MLOZ Insurance veröffentlichten Listen aufgenommen sind. • für medizinische, pharmazeutische und im Krankenhaus erhaltene Leistungen, die ästhetischer Art sind und/oder medizinisch nicht notwendig sind. • für Zahnpflege. • für Leistungen der Art „Verjüngungskuren“. Was tun, falls Sie eine Beschwerde bzgl. Ihres Versicherungsvertrages einreichen möchten? Beschwerden bzgl. des Versicherungsvertrages können gerichtet werden: • an den Gesellschaftssitz der Freien Krankenkasse in 4760 Büllingen, Hauptstraße 2 • per E-Mail an info@freie.be • an den Beschwerdemanager von MLOZ Insurance in 1070 Brüssel, Route de Lennik 788A oder per E-Mail an complaints@mloz.be Falls Sie eine Beschwerde bezüglich unserer Dienstleistungen einreichen möchten, für die wir keine gemeinsame Lösung finden konnten, können Sie den Ombudsmann der Versicherungen kontaktieren, in 1000 Brüssel, Square de Meeûs 35 unter der Telefon-Nr. 02 547 58 71, Fax-Nr. 02 547 59 75, oder per E-Mail info@ombudsman.as www.ombudsman.as 7
Freie Krankenkasse, Gesellschaftssitz in 4760 Büllingen, Hauptstraße 2 Versicherungsvertreter Nr. AfK 5004c für „MLOZ Insurance“, die VaG des Landesbundes der Freien Krankenkassen, anerkannt vom Aufsichtsamt der Krankenkassen für die Zweige 2 und 18, mit Sitz in 1070 Brüssel, Route de Lennik 788A - Belgien (RJP Brüssel) www.mloz.be - Unternehmensnr.: 422.189.629 - Version 03/11/2020 Fotos: Fotolia 01/2021 Diese Broschüre dient ausschließlich zu Informationszwecken. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder von Medicalia sind in der Satzung von MLOZ Insurance festgelegt. Die Allgemeinen Bedingungen stehen Ihnen zur Verfügung unter www.freie.be und www.medicalia.be (in französischer und niederländischer Sprache). Die Satzungen sind einsehbar unter www.medicalia.be. KONTAKTSTELLEN 4760 BÜLLINGEN - Hauptstraße 2 - Tel. 080 64 05 45 4750 BÜTGENBACH - Marktplatz 11/E/2 - Tel. 080 64 32 41 4700 EUPEN - Vervierser Straße 6A - Tel. 087 59 86 60 4720 KELMIS - Kirchstraße 6 - Tel. 087 55 81 69 4730 RAEREN - Hauptstraße 73 A - Tel. 087 85 34 64 4780 SANKT VITH - Schwarzer Weg 1 - Tel. 080 79 95 15
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