Versicherungen rund ums Reisen - Die Versicherer

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Versicherungen rund ums Reisen

                                               Reiseversicherungen
                                               Wie sichern sich Urlauber richtig ab?

                        Schutz durch bereits bestehende Versicherungen
                        Welche Schäden übernehmen Kfz- oder Hausratversicherung?

                           Spezielle Reisen
                           Wie versichert man sich im Skiurlaub oder beim Camping?

                                                                                   1
Inhalt

    Symbole im Text

              Zusatzinformationen, die dem
              Verständnis des Themas dienen.
                                                          03	Versicherungen rund ums Reisen

              Achtung! Textelemente mit diesem            03     Gut abgesichert den Urlaub genießen
              Zeichen geben weitere, wichtige Hinweise.   04     Die Reiseversicherungen

    Mit einem Klick am Ziel:                                                                             12      Spezielle Reisen –
    Rot markierte Seitenangaben und Textstellen kenn-     08	Schutz für zu Hause und                            spezielle Versicherungen
    zeichnen eine Direkt-Verlinkung zum entsprechenden        unterwegs: Kfz-, Unfall- und
    Thema.                                                    weitere Versicherungen                     12 	Passender Versicherungsschutz für
                                                                                                              jede Art von Reise
    Diese Broschüre informiert über alle wichtigen        09     Die Rechtsschutzversicherung            14	Was ist zu tun, wenn der Urlaub nicht
    Aspekte von Versicherungen rund ums Thema Reise.      09     Die Privat-Haftpflichtversicherung           planmäßig läuft?
    Eine persönliche Beratung kann sie jedoch nicht       09     Die Hausratversicherung                 15   Nützliche Adressen auf einen Blick
    ersetzen. Welche Lösung im Einzelfall richtig und     10     Die private Unfallversicherung          15   Weiterführende Informationen
    wichtig ist, hängt vom/von den Reisenden und von      11     Die Kfz-Versicherungen                  15   Impressum
    der geplanten Reise ab.                               11     Unterstützung bei Unfällen im Ausland   16   Alle Broschüren im Überblick

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Versicherungen rund ums Reisen auf einen Blick

Gut abgesichert den
Urlaub genießen                                                                                                   Reisegepäck­
                                                                                                                  versicherung
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste
Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungs-
schutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack
unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.
                                                                                Reiseabbruch­                                              Reise-Schutzbrief (Soforthilfe-
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer ein­                           versicherung                                               oder Nothilfeversicherung)
gebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten
schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann.
                                                                                                                     eversich
Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen                                                       Reis         er
Folgen solcher Situationen.                                       Reiserücktritts­                           lle                                     Auslandsreise-

                                                                                                      zie

                                                                                                                                 un
                                                                                          URLAUB
                                                                  kostenversicherung                                                                 Krankenversicherung

                                                                                                                                   ge
                                                                                                   Spe

                                                                                                                                     n
Zu den „typischen“ Reiseversicherungen zählen:

• die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

                                                                                                                                      gs
                                                                                                   Schu
• die Reisegepäckversicherung

                                                                                                                                   we
                                                                                                                                                     Rechtsschutz­

                                                                                                       tz

                                                                                                                                    r
                                                                  Kfz-Versicherungen                    ür

                                                                                                                                 te
• der Reise-Schutzbrief
                                                                                                                                 un

                                                                                                      f
                                                                                                             zu                                      versicherung
  (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)                                                           Hause – und
• die Auslandsreise-Krankenversicherung

Hinzu kommen Versicherungen, die zwar nicht nur für die                                                                                    Privat-
                                                                    Private Unfallversicherung
Reise wichtig sind, die aber im Zusammenhang mit dem Urlaub                                                                                Haftpflichtversicherung
oder dem Wochenend-Ausflug sinnvoll sind.

                                                                                                            Hausratversicherung

                                                                                                                                                                             3
Versicherungen rund ums Reisen

Die Reiseversicherungen

Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen,
die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden.
Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen ver-
einbarten Zeitraum.

             Was leistet die Reiserücktrittskosten-               Was leistet die
    URLAUB
             versicherung?                                        Reiseabbruchversicherung?                            Wer ist über die Reiserücktrittskosten- und
                                                                                                                       Reiseabbruchversicherung versichert?
             Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet      Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung
             die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in     kann man eine Reiseabbruchversicherung               Diese beiden Versicherungen schützen nicht nur
             Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise        abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehr­      den Versicherungsnehmer, sondern auch sogenannte
             nicht antritt.                                       kosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise         Risikopersonen. Risikopersonen sind z. B.:
                                                                  bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch
                                                                                                                       • Personen, die gemeinsam mit der versicherten
             Wann ist ein Reiserücktritt versichert?              nehmen kann oder wenn man zu einem verlän-
                                                                                                                         Person eine Reise gebucht und versichert haben
                                                                  gerten Aufenthalt gezwungen ist.
             • Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine                                                              (Mitreisende).
               unerwartete schwere Erkrankung (siehe S. 5)
                                                                  Wann ist ein Reiseabbruch versichert?                • die Angehörigen der Mitreisenden
             • Schaden am Eigentum der versicherten Person
                                                                  • Tod, eine schwere Unfallverletzung oder eine       • die Personen, die im Auftrag der versicherten
              a) d
                  urch Feuer, Explosion oder Elementarereig-       unerwartete schwere Erkrankung (siehe S. 5)          Person nicht Mitreisende, Minderjährige oder
                 nisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)                                                                 pflegebedürftige Angehörige betreuen.
                                                                  • Schaden am Eigentum der versicherten Person:
              b) d
                  urch vorsätzliche Straftat eines Dritten,
                                                                   a) durch Feuer, Explosion oder Elementarereig-     Buchen große Gruppen gemeinsam eine Reise,
                 sofern der Schaden erheblich ist oder die
                                                                      nisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.)          gelten nur die Angehörigen und der Lebenspartner
                 Anwesenheit der versicherten Person zur Auf-
                 klärung erforderlich ist.                         b) durch vorsätzliche Straftat eines Dritten,      der versicherten Person und deren Betreuungs­
                                                                      sofern der Schaden erheblich ist oder die        person als Risikopersonen.
             • Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft
                                                                      Anwesenheit der versicherten Person zur Auf-
             • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer uner-        klärung erforderlich ist.
               warteten betriebsbedingten Kündigung bzw. die
               unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnis-
               ses, sofern der Versicherte bei der Reisebuchung
               arbeitslos gemeldet war.

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Versicherungen rund ums Reisen

Was genau ist eine
„unerwartete schwere Erkrankung“?

    Reiseversicherungen leisten bei unerwarteten schweren          Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte
    Erkrankungen. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und             medizinische Untersuchungen um den Gesundheitszustand
    „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium           festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund
    „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“          eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht
    Erkrankungen.                                                  der Behandlung der Erkrankung.

    Was bedeutet „unerwartet“?
                                                                   Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu
    Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach       einer Unzumutbarkeit der Reise führen können
    Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als      (nicht abschließend):
    unerwartet.
                                                                   • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit
    Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer     attestiert,
    Erkrankung, wenn nach einer vom Versicherer festgelegten       • die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung
    Anzahl von Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei           ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Sympto-
    bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise           men und Beschwerden der Erkrankung die geplante
    für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt wor-          Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
    den ist.
                                                                   • wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer
                                                                     Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person
    Fall 3: Sofern nach einer vom Versicherer festgelegten
                                                                     erforderlich ist.
    Anzahl von Jahr(en) vor Versicherungsabschluss oder bei
    bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise
    für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durch-
    geführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Ver-
    schlechterung dieser Erkrankung versichert.

5
Versicherungen rund ums Reisen

          Was leistet die Reisegepäckversicherung?                                                                          Was leistet der Reise-Schutzbrief?
                                                                  Was ist die Versicherungssumme?
          Sie bezahlt, wenn dem Reisenden zum Beispiel der                                                                  Der Reise-Schutzbrief, auch Soforthilfe- oder Not-
          Koffer gestohlen wird. Die Reisegepäckversicherung      Anhand der Versicherungssumme kann man ablesen,           hilfeversicherung genannt, hilft Reisenden bei der
          gibt es als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice. Man     bis zu welchem Höchstbetrag der finanzielle Schaden       praktischen Problemlösung im Schadensfall. Vor
          bekommt sie direkt beim Versicherungsunterneh-          vom Versicherer übernommen wird. Bitte beachten:          allem, wenn Sprachschwierigkeiten und kulturelle
          men, im Reisebüro oder bei Online-Reiseanbietern.       Die Reisegepäckversicherung beinhaltet oftmals Ein-       Unterschiede die Lage erschweren, ist die schnelle
                                                                  schränkungen des Versicherungsschutzes für                und unbürokratische Hilfe, die von der Service-
          Welche Arten von Verlust sind versichert?               Schmucksachen, Video und Fotoapparate, EDV-               zentrale des Versicherers organisiert wird, äußerst
          Die Reisegepäckversicherung schützt das gesamte         Geräte, Sportgeräte und Reiseandenken.                    nützlich. Deshalb sollte die Nummer der Service-
          Reisegepäck der versicherten Person und seiner mit-                                                               zentrale unbedingt im Handy gespeichert werden.
          reisenden Familienangehörigen vor Diebstahl, Raub,
          Transportmittelunfall, Elementarereignisse und                                                                    Versicherte Leistungen
          höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit.                                                                     • Hilfe am Urlaubsort bei Krankheit, Unfall und Tod
          Darüber hinaus ist das Gepäck gegen Verlust, Zerstö-
          rung und Beschädigung versichert, solange sich das
                                                                  Der Zeitwert ist versichert!                              • Erstattung der Kosten für einen Rücktransport –
          Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetrie-                                                                       auch bei einer Vorerkrankung des Versicherten
                                                                  Versichert ist der Zeitwert der mitgeführten Sachen.
          bes, zum Beispiel einer Fluggesellschaft, befindet.     Das ist der Betrag, zu dem neue Artikel gleicher Art am   • Information über medizinische Leistungen am
                                                                  ständigen Wohnort erhältlich sind – vermindert um           Urlaubsort
          Was ist versichert?                                     einen Abzug für Alter, Abnutzung und Gebrauch.            • Vermittlung zwischen Hausarzt und behandeln-
          Folgende Dinge sind bis zu den vertraglich defi-        Bei beschädigten Gegenständen werden die Reparatur-         dem Krankenhaus
          nierten Höchstbeträgen versichert:                      kosten, maximal aber der Zeitwert bezahlt.
                                                                                                                            • Benachrichtigung der Angehörigen
          • alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs
                                                                                                                            • Erstattung der Reisekosten für einen Angehörigen,
          • aufgegebenes Reisegepäck, z. B. im Bahnhof oder                                                                   wenn der stationäre Aufenthalt länger als fünf
            im Hotel                                                                                                          oder zehn Tage dauert.
          • Video- und Fotoapparate, Schmucksachen, Reise-                                                                  • Vorleistung für stationäre Krankenhauskosten
            andenken, Geschenke und EDV-Geräte
                                                                                                                            • Abrechnung mit Dritten, die die Kosten für die
          • Sportgeräte einschließlich Zubehör, soweit sie sich                                                               stationäre Behandlung des Versicherten tragen.
            nicht in Gebrauch befinden (also z. B. Ski, die im
                                                                                                                            • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln und bei
            Hotel gestohlen werden – nicht aber Ski, die beim
                                                                                                                              Strafverfolgung: Vermittlung von Anwalt und
            Skifahren zu Bruch gehen)
                                                                                                                              Dolmetscher

                                                                                                                                                                                6
Versicherungen rund ums Reisen

          Was leistet die Auslandsreise-                         Wichtig für privat Krankenversicherte
          Krankenversicherung?                                   Auch Privatversicherte sollten ihre vorhandene Police über-      Urlaubsversicherungen im Komplettpaket
                                                                 prüfen. Denn die private Krankenversicherung gilt zwar welt-
          Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer           weit und innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt – aber außer-     Heute gibt es ein breites Angebot an kurzfristig
          ­Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.       halb Europas in der Regel nur für maximal drei Monate.           buchbaren Urlaubsversicherungen im Komplettpaket.
           Warum?                                                                                                                 Verschiedene Varianten stehen zur Auswahl:
          1. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten            Darüber hinaus sollten privat Versicherte prüfen, ob z. B.
                                                                                                                                  • Auslandsreise-Krankenversicherung (wichtig sowohl
             Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder       auch der Rücktransport mitversichert ist. Eine ergänzend
                                                                                                                                    für gesetzlich wie für privat Krankenversicherte)
             zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein       abgeschlos­sene Auslandsreise-Krankenversicherung kann
             Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen           eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auf­         • Reisegepäckversicherung
             hat. Ausnahmen gelten für Personen, die bei-        fangen und die Beitragsrückerstattung sichern.                   • Reiserücktrittskostenversicherung
             spielsweise chronisch krank sind und absehbar
                                                                                                                                  • Reiseabbruchversicherung
             während einer Auslandsreise behandelt werden        Welche Maßnahmen sind versichert?
             müssen (z. B. Dialyse-Patienten).                                                                                    • Reise-Schutzbrief
                                                                 • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
          2. Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur       • stationäre Heilbehandlung                                      Zusätzlich können auch Privathaftpflicht-, Rechts-
             in Deutschland üblichen Höhe übernommen.
                                                                 • schmerzstillende Zahnbehandlung                                schutz- oder Reiseunfallpolicen im Bündel enthalten
             Die Bergung mit einem Helikopter – beispiels-
                                                                                                                                  sein. Diese Pakete kann man meist ohne große For-
             weise nach einem Skiunfall – ist in der Regel       • Arznei-, Verband- und Heilmittel
                                                                                                                                  malitäten im Reisebüro buchen. Die Reise-Schutz-
             nicht mitversichert.
                                                                 • medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland      briefversicherung kann aber auch unabhängig von
          3. Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast)                                                                         der Einzelreise abgeschlossen werden. Sie schützt
                                                                 • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw.
             immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt                                                                     dann automatisch bei jeder Reise.
                                                                   die im Ausland anfallenden Bestattungskosten
             oder erkrankt, bekommt die Behandlungs­kosten
             von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese                                                                    Beim häufig angebotenen Auto- und Reise-Schutz-
                                                                 Flexibel abschließbar
             können sehr hoch sein und – insbesondere in den                                                                      brief gilt der Schutz auch für alle Fahrten mit dem
             USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.     Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann man sowohl           Privatfahrzeug, z. B. bei Panne und Unfall.
                                                                 als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von
          4. Für einen medizinisch notwendigen
                                                                 Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen
             Rücktransport übernimmt die gesetzliche
                                                                 innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem gibt es Verträge
             Krankenversicherung grundsätzlich keinen
                                                                 für länger dauernde Auslandsreisen.
             Versicherungsschutz.

7
Schutz für zu Hause und unterwegs: Kfz-, Unfall- und weitere Versicherungen

                                                               Ob beim Einbruch in das Hotelzimmer oder bei
                                                               einem Verkehrsunfall: Reisende profitieren auch
                                                               von Versicherungen, die sie wahrscheinlich bereits
                                                               besitzen. Denn einige dieser Versicherungen
                                                               beinhalten Leistungen, die auch für Urlauber
                                                               wichtig sind.

                                                                                                                    8
Kfz-, Unfall- und weitere Versicherungen

Die Rechtsschutzversicherung                                      Die Privat-Haftpflichtversicherung                             Die Hausratversicherung

Wer im Urlaub juristische Hilfe benötigt, sollte sich an seinen   Die Haftpflichtversicherung gilt weltweit – und schützt        Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außen­
Rechtsschutzversicherer wenden. Viele Versicherer übernehmen      somit auch auf Reisen, z. B. bei Schäden                       versicherung“, d. h. sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen
weltweit die Kosten für Anwälte, Sachverständige, Zeugen und                                                                     vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang
                                                                  • im Urlaub
Gerichte – innerhalb Europas in der Regel bis zu 500.000 Euro,                                                                   mitversichert, z. B. bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotel-
außerhalb Europas ( je nach Anbieter) bis zu 50.000 Euro.         • im Ferienhaus                                                zimmer. Nicht unbegrenzt: Je nach Versicherung kann diese
Übrigens: Der Rechtsschutzversicherer bezahlt auch die not-       • während eines Besuchs im Ausland.                            Außenversicherung für drei oder sechs Monate gelten.
wendigen Vorschüsse und schießt eine Strafkaution als zins-
loses Darlehen vor.                                               Übrigens: Geschützt ist auch das mitversicherte Kind, das      Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn z. B.
                                                                  als Austauschschüler im Ausland studiert. Voraussetzung:       das Kind auswärts studiert oder lernt und vorübergehend in
Bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen hilft der Verkehrs-      Der Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als ein Jahr.       einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist
Rechtsschutz. Mit ihm können Betroffene Schadensersatz            Bei längerer Abwesenheit sind gegebenenfalls gesonderte        auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haus-
geltend machen oder den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit          Vereinbarungen erforderlich. Der Versicherungskunde sollte     halt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die
abwehren. Darüber hinaus verfügen viele Rechtsschutz­             im Zweifel einfach seinen Versicherer fragen.                  Außenversicherung auf 10 % der Versicherungssumme der
versicherer über Listen mit deutschsprachigen Anwälten im                                                                        Hausratpolice begrenzt.
Ausland. Ein Telefonat mit dem Rechtsschutzversicherer            Details zur Haftpflichtversicherung bietet die GDV-Broschüre
genügt häufig, um seinem Recht ein Stück näher zu kommen.         „Die private Haftpflichtversicherung“.                         Details zur Hausratversicherung enthält die GDV-Broschüre
                                                                                                                                 „Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum“.
Details zur Rechtsschutzversicherung bietet die GDV-Broschüre
„Die Rechtsschutzversicherung“.

9
Kfz-, Unfall- und weitere Versicherungen

Die private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen in Beruf
und Freizeit – und somit auch auf Reisen.

Die Leistungen für Reisende

Je nach Vertrag übernimmt der Unfallversicherer die Kosten
für Bergung und Transport ins Krankenhaus, den Rücktrans-
port nach Hause sowie die Mehrkosten, die mitreisenden
Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen,
wie z. B. Übernachtungs- oder Umbuchungskosten.

Bei bleibenden Verletzungen oder Tod zahlt die Unfall­
versicherung:
• die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
• eine Unfallrente bei besonders schweren Unfallfolgen
• Krankenhaustagegeld
• Genesungsgeld
• Übergangsleistungen

    Besonders wichtig bei Risikoreisen!
    Für einige Reisen ist es besonders wichtig, ausreichend
    privat unfallversichert zu sein. Z. B. bei:
    • Sportreisen (Skiurlaub, Tauchreisen, Wanderreisen etc.)
    • Reisen mit Expeditionscharakter
    • Reisen mit Kindern und/oder älteren Personen

Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet die
GDV-Broschüre „Die private Unfallversicherung“.

                                                                10
Kfz-, Unfall- und weitere Versicherungen

Die Kfz-Versicherungen                                                                                                     Unterstützung bei Unfällen im
                                                                                                                           Ausland

                                                                                                                           Europäischer Unfallbericht

                                                                                                                           Der Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Dokument,
                                                                                                                           das alle wesentlichen Fragen zum Unfallhergang beinhaltet.
                        Kfz-Haftpflichtversicherung                               Kfz-Schutzbrief                          Ohne den Europäischen Unfallbericht kann die Klärung eines
                                                                                                                           Unfalls im Ausland sehr kompliziert werden – auch aufgrund
                                                                                                                           der Sprachbarrieren. Die Unfallgegner tragen alle Fakten ein,
                                                                                                                           unterschreiben und schicken ihr Exemplar an ihre jeweilige
     Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa       Damit bei einer Panne das Urlaubsvergnügen nicht            Versicherung; Ausfüllhilfen in elf Sprachen erleichtern die
     und entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mit-   nachhaltig getrübt wird, sollten Autofahrer immer           Bearbeitung. Den Unfallbericht bekommt man im Internet
     fahrer des Unfallfahrers. Sie kommt für entstandene       einen Kfz-Schutzbrief besitzen. Er hilft, wenn man mit      unter www.gdv-dl.de oder beim Kfz-Versicherer.
     Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Entschei-      dem Wagen liegen bleibt, bei einem Unfall oder wenn
     dend ist die Mindestversicherungssumme. Sie legt          das Fahrzeug gestohlen wird.                                Entschädigung bei Unfällen im EU-Ausland
     fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten
     für einen Schaden übernehmen muss. Die meisten                                                                        Die Klärung von Entschädigungen bei Auslandsunfällen in
     Autofahrer vereinbaren mit ihrem Versicherer deutlich                                                                 der EU ist in den letzten Jahren einfacher geworden. Inzwi-
     höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Versiche-                         Mallorca-Police                          schen sind alle Versicherer durch einen Schadenregulierungs-
     rungssummen – z. B. 100 Millionen Euro pauschal für                                                                   beauftragten in den anderen Mitgliedstaaten vertreten.
     sämtliche Schäden.                                                                                                    Damit hat jeder Geschädigte in seinem Heimatland einen
                                                                                                                           Ansprechpartner. Dieser ist über den Zentralruf der Auto-
                                                               Die Entschädigungen für Unfallopfer sind im Ausland         versicherer (siehe auch S. 15) zu erfahren.
                                                               recht unterschiedlich. Verletzt man z. B. mit einem Miet-
                        Vollkaskoversicherung                  wagen Personen, reicht der Schutz oft nicht aus. Die        Der Beauftragte muss innerhalb von drei Monaten ein
                                                               Mallorca-Police gleicht über die eigene Kfz-Haftpflicht-    Entschädigungsangebot vorlegen oder zumindest
                                                               versicherung (bis zur vereinbarten Summe und inner-         „angemessen“ reagieren, sobald er alle Informationen
                                                               halb des Geltungsbereichs) die Ansprüche aus, die über      erhalten hat. Geschieht das nicht, kann der Autofahrer die
     Sie übernimmt die Schäden am eigenen Auto – unab-         die Deckung der Mietwagenversicherung hinausgehen.          „nationale Entschädigungsstelle“ in Anspruch nehmen.
     hängig von der Ursache. Also auch, wenn der Fahrer                                                                    Das ist in Deutschland der „Verein Verkehrsopferhilfe“
     schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und     Ausführliche Informationen zu Kfz-Versicherungen im         (siehe S. 15).
     die Haftpflicht des Schuldigen zu wenig oder nur          Urlaub bietet die GDV-Broschüre „Versicherungen für
     zögerlich zahlt.                                          Kraftfahrzeuge“.

11
Spezielle Reisen – spezielle Versicherungen

  Passender Versicherungsschutz
  für jede Art von Reise
  Eine Pauschalreise inklusive Rundum-sorglos-Paket
  ist bequem und sicher. Manche finden aber andere
  Reisearten spannender. Sie gehen mit dem Zelt, dem
  Wohnwagen, per Boot oder mit dem Rucksack auf
  Entdeckungstour. Doch ganz gleich, welche Reise­
  art man bevorzugt – für eine unbeschwerte und
  sichere Feriengestaltung sollte auch der passende
  Versicherungsschutz nicht fehlen. Wer eine Reise
  mit schwer kalkulierbaren Risiken plant, sollte des-
  halb mit seinem Versicherungsberater sprechen.

                                                         12
Spezielle Reisen – spezielle Versicherungen

           Auf dem Campingplatz

           Campingurlauber lieben die Freiheit. Trotzdem
           sollten sie ihren Caravan oder ihr Wohnmobil
           ausreichend versichern: Solange der Camping­
           anhänger mit dem Zugwagen verbunden ist, gilt
           dessen Haftpflichtversicherung auch für ihn.
           Die Kfz-Teil- oder -Vollkaskoversicherung schützt
           den Caravan bzw. das Wohnmobil und auch deren
           fest eingebaute Einrichtung. Dazu muss das Kfz
           aber zugelassen oder höchstens vorübergehend
           stillgelegt sein.

           Campingpolice für Dauercamper

           Als Dauercamper versichert man seinen Wohn­
           wagen am besten mit einer Campingpolice. Sie
           schützt auch das Inventar, ein Vorzelt und Gegen-
           stände des persönlichen Bedarfs. Die Camping­
           police tritt ein bei:

           • Brand oder Explosion

           • Diebstahl, unbefugtem Gebrauch, Raub

           • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
             Überschwemmung

           • mut- oder böswilligen Handlungen
             fremder Personen

           • Bruchschäden an der Außenverglasung

           Damit die Campingpolice greift, muss der Wohn-
           wagen auf einem offiziellen Campingplatz oder
           im Winterlager stehen!

13
Spezielle Reisen – spezielle Versicherungen

                                                                                                                        Was ist zu tun, wenn der Urlaub
                                                                                                                        nicht planmäßig läuft?

           Schutz im Skiurlaub                                   Sicherheit für Wassersport-Ausrüstung
                                                                                                                          • Generell: Im Versicherungsfall sind alle Rechnungen
           Wegen der hohen Unfallgefahr beim Skifahren sind      Besitzer und Mieter von Kanus, Ruder- oder
                                                                                                                            und Unterlagen im Original oder als Kopie einzureichen
           Auslandsreise-Krankenversicherung (siehe S. 7) und    Paddelbooten sind durch ihre Privat-Haftpflicht­
                                                                                                                            (also z. B. Arztbelege, Bestätigungen des Beförderungs-
           private Unfallversicherung (siehe S. 10) unabding-    versicherung geschützt. Auch für Mieter eines
                                                                                                                            unternehmens oder Hotels, Bescheinigungen der Polizei
           bar.                                                  Surfbretts und Segelboots ist diese Versicherung
                                                                                                                            etc.).
                                                                 ausreichend.
           Verletzt man einen anderen Wintersportler,                                                                     • Krank im Urlaub: Für die Krankenversicherung müssen
           kann das Unfallopfer Schadensersatz verlangen.        Wer ein eigenes Sportboot (z. B. Segelboot) besitzt,       die Art der Krankheit und die Behandlungsdaten
           Hier helfen die Privat-Haftpflicht- und die Rechts-   benötigt eine spezielle Sportboot-Haftpflichtpolice.       dokumentiert sein. Aus den Arztrechnungen müssen
           schutzversicherung (siehe S. 9).                      Sie versichert neben dem Eigentümer auch alle zur          die ärztlichen Einzelleistungen hervorgehen.
                                                                 Bedienung des Bootes berechtigten Personen.
                                                                                                                          • Zerstörtes Gepäck: Auch Sachbeschädigungen müssen
           Auch Ski (oder Snowboards) kann man versichern:
                                                                                                                            angezeigt werden. Den entstandenen Schaden muss
           Für Skibruch, Verformung oder Diebstahl gibt es       Zusätzliche Sicherheit für Surfbrett, Motor- oder
                                                                                                                            man sich auch von den jeweiligen Veranstaltern (etwa
           die Wintersportgeräte- oder Skiversicherung.          Segelboot bietet eine Wassersportkaskoversiche-
                                                                                                                            Hotel-, Eisenbahn- oder Fluggesellschaft) bestätigen
           Solange Ski nicht benutzt werden und ungesichert      rung. Sie ist eine All-Gefahrenversicherung.
                                                                                                                            lassen.
           deponiert sind (z. B. vor der Skihütte während der
           Mittagspause), gilt der Schutz der Reisegepäck-       Versichert sind beispielsweise:                          • Reiserücktritt: Der Versicherte muss den Grund, warum
           versicherung (siehe S. 6).                                                                                       er von der Reise zurücktritt, belegen. So müssen etwa
                                                                 • das Fahrzeug
                                                                                                                            der Beinbruch, die Krankheit oder der Tod eines nahen
                                                                 • die Maschinenanlage                                      Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigt
                                                                                                                            werden. Wichtig: Der Veranstalter muss über den Reise-
                                                                 • das Beiboot
                                                                                                                            rücktritt so schnell wie möglich informiert werden.
                                                                 • Wrackbeseitigungskosten bis zur vereinbarten             Denn bei verzögerter Meldung erhöhen sich die zeitlich
                                                                   Versicherungssumme                                       gestaffelten Stornogebühren.

                                                                                                                          • Diebstahl/Raub: Verluste, etwa durch Diebstahl, Raub
                                                                                                                            oder Einbruch ins Hotelzimmer, müssen unverzüglich
                                                                                                                            der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizeidienst-
                                                                                                                            stelle muss eine Liste der verschwundenen Gegenstände
                                                                                                                            bescheinigen und den Besuch auf dem Polizeirevier
                                                                                                                            schriftlich bestätigen.

                                                                                                                                                                                        14
Nützliche Adressen auf einen Blick                                  Weiterführende Informationen                                Impressum

Für Autofahrer:                                                     Wissenswertes, Zahlen, Fakten und mehr gibt es beim         Herausgeber:
                                                                    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.        Gesamtverband der Deutschen
Unfallmeldedienst:
                                                                                                                                Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
www.unfallmeldedienst.de
                                                                    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft     Verbraucherservice
(Hilfeleistung bei Verkehrsunfall und Panne)
                                                                    mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten    Wilhelmstraße 43/43G
GDV Dienstleistungs-GmbH                                            Versicherer in Deutschland. Mit 460 Mitgliedsunternehmen    10117 Berlin
(Service-Center der Autoversicherer, das zentrale, versicherungs-   zählt der GDV zu den größten Wirtschaftsverbänden in
übergreifende Auskunftsdienste für Kfz-Versicherungskunden          Deutschland. Die Versicherungsunternehmen bieten durch      Beratung und Bestellungen
bündelt)                                                            rund 435 Millionen Versicherung­sverträge umfassenden       Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei)
Telefon: 040-33449-0                                                Risikoschutz und Vorsorge für private Haushalte sowie für   Telefax: 030-2020-6622
Telefax: 040-33449-7050                                             Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.
www.gdv-dl.de                                                                                                                   E-Mail: verbraucher@gdv.de
                                                                    www.gdv.de                                                  www.dieversicherer.de
Zentralruf der Autoversicherer:
Telefon: 0800-2502600
                                                                    Fragen zum Versicherungsschutz?                             Gestaltung:
Aus dem Ausland: 040-300330300
                                                                    Unser Experte hilft gerne weiter.                           www.klondike.de
www.zentralruf.de

Deutsches Büro Grüne Karte e. V.                                                                                                Stand: Januar 2020
Telefon: 030-20205757                                                                                                           2. Auflage
Telefon: 030-20206757
www.gruene-karte.de

Verkehrsopferhilfe e. V.
Telefon: 030-20205858
Telefax: 030-20205722
www.verkehrsopferhilfe.de

Weitere Kontakte:

Allgemeiner Sperr-Notruf: 116116
                                                                    Mathias Zunk
(bei Verlust von Kredit-, Bank- oder SIM-Karte – alternativ zu
                                                                    Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des GDV
den Nummern der jeweiligen Kreditinstitute)

Egal welcher Versicherungsfall: Man sollte auf jeden Fall seinen    Telefon: 0800-3399399 (kostenfrei)
Versicherer informieren. Oft hilft schon ein Telefonat weiter.      E-Mail: verbraucher@gdv.de

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Alle Broschüren im Überblick

Altersvorsorge & Rente   Die betriebliche Altersversorgung                                                           Die Riester-Rente                                                                                Die Basisrente                                                                                    Die Lebens- und Rentenversicherung                                                       Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

                                                     Wie funktioniert ...?                                                                                                            Vorsorge-Förderung                               Leistungen                                                                                                    Leistungen                                                                                                 Definition
                                                     Betriebliche Altersversorgung – was leistet sie eigentlich?                                                                      Wie funktioniert „riestern“?                     Was macht die Basisrente zu einem wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge?                                   Warum sind Lebens- und Rentenversicherungen so wichtig?                                                    Wann genau ist man berufsunfähig?

                                                            Die fünf Durchführungswege                                                                                Für wen?                                                                                      Steuerliche Förderung                                                                    Individuelle, flexible Gestaltung                                               Risikoprüfung
                                                            Welche Wege gibt es? Wo liegen die Unterschiede?                                                          Wer profitiert besonders von der Förderung?                                                   Wie unterstützt der Staat die private Vorsorge?                                          Worauf sollte man bei Vertragsabschluss achten?                                Welche Rolle spielen aktuelle und frühere Erkrankungen?

                                                                     Staatliche Förderung                                                                                    Vertrag, Zulagen, Auszahlung, Steuern                                Förderungsberechtigte                                                                       Thema Steuern                                                                                                   Alternativen
                                                                     Der Staat profitiert. Beteiligt er sich auch?                                                           Was ist in der Praxis zu beachten?                                   Eignet sich die Basisrente nur für Selbstständige und Freiberufler?                         Sind die Beiträge absetzbar? Muss man Auszahlungen versteuern?                                                  Kann man sich auch anders absichern?

                                                       Berufliche Veränderungen
                                                       Was passiert etwa bei Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit?

                                                                                                                 1                                                                                                1                                                                                                 1                                                                                        1

                         Die betriebliche                                                                            Die Riester-Rente                                                                                Die Basisrente                                                                                    Die Lebens- und                                                                          Die private Berufs­
                         Altersversorgung                                                                                                                                                                                                                                                                               Rentenversicherung                                                                       unfähigkeitsversicherung

Beruf & Freizeit         Die private Haftpflichtversicherung                                                         Die Rechtsschutzversicherung                                                                     Die private Unfallversicherung

                                                                                                                                                                                                                                                           Leistungen
                                                    Versicherte Personen
                                                                                                                                                Leistungen                                                                                                 Wie wird der Versicherte nach einem Unfall unterstützt?
                                                    Wer ist durch die Privat-Haftpflichtversicherung geschützt?
                                                                                                                                                Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung eigentlich?

                                                                                                                                                                                                                                              Ganzheitlicher Schutz
                                                                              Die lieben Kleinen
                                                                                                                                                          Fallbeispiele                                                                       Wie ergänzen sich Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung?
                                                                              Ab welchem Alter haften Kinder?
                                                                                                                                                          Ist man auch bei Verkehrsunfällen auf der sicheren Seite?

                                                                                                                                                                                                                                                Ratgeber
                                                           Besondere Risiken
                                                                                                                                   Außergerichtliche Lösungen                                                                                   Was kann man nach einem Unfall von seinem Versicherer erwarten?
                                                           Was ist mit Schäden, die der eigene Hund anrichtet?
                                                                                                                                   Wie kann man auch ohne langwierige Gerichtsprozesse zu seinem Recht kommen?

                         Die private                                                                                 Die Rechtsschutz-                                                                                Die private
                         Haftpflichtversicherung                                                                     versicherung                                                                                     Unfallversicherung

Auto & Reise             Versicherungen für Kraftfahrzeuge                                                           Versicherungen rund ums Reisen                                                                   Haus & Garten                                                                                     Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum

                                                                  Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko                                                                       Reiseversicherungen
                                                                  Welche Versicherung ist Pflicht, welche Kür?                                                                Wie sichern sich Urlauber richtig ab?                                                                                                                                        Wohngebäudeversicherung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bei welchen Schäden ist das eigene Haus versichert?

                                                       Es hat gekracht                                                                                Schutz durch bereits bestehende Versicherungen
                                                       Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall richtig?                                        Welche Schäden übernehmen Kfz- oder Hausratversicherung?                                                                                                                                                                   Hausratversicherung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Was zählt alles zum Hausrat?

                                                          Sicher unterwegs                                                                               Spezielle Reisen
                                                          Was muss man als Autofahrer im Ausland beachten?                                               Wie versichert man sich im Skiurlaub oder beim Camping?                                                                                                                                 Elementarschadenversicherung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Braucht man die auch, wenn man nicht an einem Fluss wohnt?

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bauen und Eigenheim
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Wann haftet der Hauseigentümer?

                                                                                                                 1                                                                                                1                                                                                                                                                                                          1

                         Versicherungen für                                                                          Versicherungen rund                                                                                                                                                                                Versicherungen rund um
                         Kraftfahrzeuge                                                                              ums Reisen                                                                                                                                                                                         Haus, Wohnen und Eigentum

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              16
Antworten auf die drei wichtigsten Fragen

                                    Wie sichern sich Urlauber richtig ab?
                                    Hierzu gibt es im Wesentlichen die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, die
                                    Reisegepäckversicherung, die Auslandsreise-Krankenversicherung und den Reise-Schutzbrief.

                   Welche Schäden übernehmen Kfz- oder Hausratversicherung?
                   Besonders die Kfz-Versicherung, die private Unfallversicherung, die Rechtsschutz-, die Hausrat- und die Privat-
                   Haftpflichtversicherung beinhalten Elemente, die auch im Zusammenhang mit Reisen wertvoll sind.

                              Wie versichert man sich im Skiurlaub oder beim Camping?
                              (Fast) jeder Urlaub lässt sich versichern. Für Campingplatz- oder Wohnmobilreisen gibt es spezielle
                              Policen. Bei Skiunfällen bietet z. B. die meist schon vorhandene private Unfallversicherung Schutz.

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