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Versicherungsbedingungen und Informationen Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) Lastenräder Stand: 02.2022
02 Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung Leistungseinschlüsse wissen müssen, haben wir in die- Hier finden Sie eine detaillierte Leistungsübersicht sem Dokument für Sie zusammen- zu den Inhalten Ihrer Versicherung. gefasst. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen und das Auffinden der passenden Regelung Wichtige Mitteilung zu den zu erleichtern, haben wir den Inhalt in diesem Dokument direkt verlinkt. Folgen einer Anzeigepflicht- verletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten und die Folgen einer Nichtbeachtung. Informationsblatt Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags- bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche- rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die Allgemeine Kerninhalte Ihrer Versicherung: Vertragsinformationen • Versicherte Gefahren und Schäden Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer • Leistungsausschlüsse Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag. • Entschädigungsleistung Beantwortet werden unter anderem folgende Fragen: • Obliegenheiten • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen? • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Satzung • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
03 Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Lastenräder seit 1923 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Ammerländer Versicherung VVaG Sitz: Westerstede (Deutschland) Produkt: Fahrrad-Vollkasko Lastenräder Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für Gewerbetreibende als Flottenversicherung an. Was ist versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad sowie Fahrräder mit Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum- Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem bzw. Pedelec). Versicherungsschein entnehmen. Die Höchst- Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad ver- versicherungssumme beträgt 10.000,- Euro je bundenen und zur Funktion des Fahrrades Fahrrad. Räder, die diesen Wert übersteigen, gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, können nicht, auch nicht zum Teil, versichert Gepäckträger, etc. sowie das verwendete werden. Schloss. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind. Versichert sind ferner auch Fahrräder, die keinem festen Nutzer zugeordnet sind. Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz besteht für: X Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku) Dazu gehören z. B.: Einbruchdiebstahl, Raub X Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger Verkäufers fallen, Vandalismus X Schäden durch Rost oder Oxidation, Beschädigung durch Unfall X Schäden, die bei der Teilnahme an Sport- Brand veranstaltungen oder Wettkämpfen Fallschäden entstehen. Sturzschäden X Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor den vereinbarten Versicherungssummen. und Steuerungsgeräten Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle Mobilität – Kostenübernahme bis max. versichern. Sonst müssten wir einen erheblich 500,- Euro für: höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir Ersatzfahrrad (max. 21 Tage) einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Transport zum nächstgelegenen herausgenommen, z. B. alle Schäden: Fahrradreparaturbetrieb ! aus vorsätzlicher Handlung, Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ! die nicht die Funktion der Sache Zusätzliche Übernachtung bei einer Reise beeinträchtigen, (max. 3 Nächte). ! durch Kernenergie, Erdbeben, etc.
04 Wo bin ich versichert? Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag über- weisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Neu hinzukommende Fahrräder sind ab dem Kaufdatum über den Vertrag mitversichert, sofern die Meldung unverzüg- lich (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer und der Versicherungssumme an den Versicherer erfolgt ist. Bei verspäteter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem Meldezeitpunkt. Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) aus dem Vertrag ausge- schlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer bis zum 30.11. durch die Übermittlung der nachgepflegten Anlage I mitzuteilen. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages erlischt der Versicherungsschutz für alle bereits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht gemeldeten Fahrräder. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein Jahr. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05 Allgemeine Vertragsinformationen Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5 Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5 Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5 Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5 Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6 Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6 In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6 Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6 Was Sie über Ihren Versicherer zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er- wissen sollten halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto Sie erreichen uns wie folgt: wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns Ammerländer Versicherung VVaG angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für Bahnhofstr. 8 die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech- 26655 Westerstede nung stellen. Telefon: 04488-53737- 0 E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de www.ammerlaender-versicherung.de Wann der Versicherungsschutz beginnt Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels- Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss HRB 201743 eingetragen. eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be- deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver- Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha- sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche- den- und Unfallversicherungen. rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen. Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe- halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen. gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An- trag entnehmen. Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen Allgemeine Vertragsinformationen Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo- Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die- Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart erhalten. haben. Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über- zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06 wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist rungsjahres kündigen. und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den Rechtsweg Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu gen. beschreiten. Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste- hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs- Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist Was Sie tun können, wenn es zwischen Es gilt deutsches Recht. Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma- oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die örtlich zuständig ist. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Unser Beschwerdemanagement wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des Ammerländer Versicherung VVaG Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung - Beschwerdemanagement- Ihres Betriebes befindet. Bahnhofstr. 8 26655 Westerstede Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn- E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein Versicherungsombudsmann Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om- Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen als Gerichtsstand Westerstede. Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. In welcher Sprache wir mit Ihnen Postfach 080632 10006 Berlin kommunizieren E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache. Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Hinweise zum Datenschutz und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- Vorbemerkung ren teilzunehmen. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss- die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten- Versicherungsaufsicht verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt. Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG). tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind: Verantwortlicher ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ammerländer Versicherung VVaG Sektor Versicherungsaufsicht Bahnhofstraße 8 Graurheindorfer Straße 108 26655 Westerstede 53117 Bonn Telefon: 04488-53737-0 E-Mail: poststelle@bafin.de E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
07 Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe- Eilers und Gerold Saathoff. urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37 forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei- DSGVO ist nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann Daten übergeben. Ammerländer Versicherung VVaG Bahnhofstraße 8 3. Datenübermittlung an andere Versicherer 26655 Westerstede Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver- Telefon: 04488-53737-0 sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein- schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung Einwilligungserklärung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu- Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent- Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche- Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei- gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- lungsabkommen) eines Austausches von personen- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name erfolgen. und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs- schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, Schweigepflichtentbindungserklärung wie Schadenhöhe und Schadentag. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine 4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent- Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver- einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche- eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol- rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver- genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs- Datenverarbeitung und -nutzung nennen. gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei- 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er- Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen- Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- versicherung können an den zuständigen Vermittler daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver- Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be- Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Datengeheimnis) zu beachten. Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten). 5. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann 2. Datenübermittlung an Rückversicherer es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver- Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom- Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl- Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver- entsprechende versicherungstechnische Angaben von band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver- Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste- sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu- me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So- mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
08 nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei- weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer- spiele für unsere Bereiche: länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per- die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf- § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige- grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs pflicht. der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden- summen erreicht sind. Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof- Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde- fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der rung weiteren Missbrauchs. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant- der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab- wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche- rungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de- nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be- steht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver- hütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein- gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf- te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb- lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti- gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver- sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund- heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor- derlich ist. • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder- lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er- forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver- sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund- heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so- weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst- ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge- sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge- sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei- chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
09 Leistungseinschlüsse für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) Lastenräder = versichert Fahrrad-Vollkaskoversicherung -- = nicht versichert für Lastenräder Zielgruppen (die nachfolgend beschriebenen Produkte richten Für Gewerbetreibende, die ihre Räder sich ausschließlich an Gewerbetreibende): zu logistischen Zwecken nutzen Fahrrad und Fahrradteile Neuwertentschädigung, max. 10.000 EURO Versicherungsdauer je Fahrrad unbegrenzt Strafbare Handlungen Diebstahl des Fahrrades Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl Teilediebstahl (auch Akku) Reparaturkosten Unfall (auch mit einem Transportmittel) Vandalismus Fall- oder Sturzschäden Brand, Explosion, Blitzschlag Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch Verschleiß (auch an Reifen und Bremsen) max. 3 Jahre Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der esetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten Akku, Motor und Steuerungsgeräte Feuchtigkeitsschäden Elektronikschäden Vorsorge 15 % der VS Grobe Fahrlässigkeit Mobilität – Kostenübernahme bis max. 500,- EURO Ersatzfahrrad (max. 21 Tage) Transport zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln Zusätzliche Übernachtungen bei einer Reise (max. 3 Nächte) Leistungseinschlüsse Lastenräder AXA Partners Ausfalldeckung – bei Arbeitsunfähigkeit Übernahme der Leasingraten** -- **Versicherungsschutz nur bei geleasten Rädern.
10 Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge- schlossen hätten. ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige 3. Vertragsänderung oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Sie der nachstehenden Information entnehmen. Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- Welche vorvertraglichen Anzeigepflich- gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben ten bestehen? Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer- alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä- durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver- Anzeige verpflichtet. trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit- teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin- Welche Folgen können eintreten, wenn weisen. eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse- Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge- nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un- nicht oder nicht richtig angegebene Umstand richtigkeit der Anzeige kannten. • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- sicherungsfalles 5. Stellvertretung durch eine andere Person • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine Leistungspflicht andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige- ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir- wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel- die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä- Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 2. Kündigung verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig- vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig keit zur Last fällt.
11 Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung (Flottenversicherung) Lastenräder 02.2022 Präambel Durch dieses Versicherungsprodukt versichern Sie Ihre E-Bikes/Pedelecs oder Fahrräder als Flottenversiche- rung, die Sie oder Ihre Mitarbeiter zu dienstlichen oder beruflichen Zwecken nutzen. Diese Räder dürfen keiner Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen. Das beschriebene Produkt richtet sich an Gewerbetrei- bende, die ihre Räder zu logistischen Zwecken einsetzen. Beachten Sie, dass eine Nichteinhaltung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. INHALTSVERZEICHNIS Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile § 1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen § 2 Laufzeit von Risiken / Neu hinzukommende Risiken / Wegfall von Risiken § 3 Versicherte Gefahren und Schäden, Ausschlüsse § 4 Leistungsumfang § 5 Versicherte Kosten (Mobilität) Versicherungsbedingungen Lastenräder (Flottenversicherung) Abschnitt B Allgemeines § 6 Geltungsbereich § 7 Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze § 8 Generelle Ausschlüsse § 9 Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit § 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Nutzers § 11 Wieder aufgefundene Sachen § 12 Beginn, Dauer und Ablauf des Versicherungsschutzes § 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung § 14 Folgeprämie § 15 Lastschriftverfahren § 16 Form der Erklärungen des Versicherungsnehmers § 17 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? § 18 Schlussbestimmung
12 Abschnitt A Fahrrad und Fahrradteile b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbunde- nen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des angefallenen Arbeitslohnes, höchstens jedoch den Wert des §1 Versicherte Sachen, nicht versicherte Sachen Fahrrades entsprechend § 4 Nr. 1. c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestell- 1. Versichert sind die in der Anlage I bezeichneten bzw. ten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, nachgemeldeten Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec). ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Dieb- 2. Versicherbar sind Fahrräder/Lastenfahrräder stahl an daran angebrachten, mit Verschluss ge- a) mit einer Versicherungssumme bis 10.000 EURO sicherten Fahrradträgern. und d) Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Lie- b) mit oder ohne einem Aufbau und genlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, c) die ein- oder mehrspurig sind und wenn das Fahrrad nicht entsprechend § 10 Nr. d) die zum Zeitpunkt des Einbeziehens in den Vertrag 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde. nicht älter als 6 Monate sind, gerechnet ab dem 2. Vandalismus Kaufdatum des Ersterwerbs. Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö- 3. Nicht versichert sind: rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung Fahrräder, entsprechend § 4 Nr. 2. a) für die eine Versicherungs- oder Führerschein- 3. Beschädigungen pflicht besteht; Es erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 2 b) die gegen ein Entgelt zum gewerblichen Perso- bei Beschädigungen oder Zerstörung infolge von: nentransport eingesetzt werden; a) Unfall c) die vermietet werden; Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich d) mit Verkaufsstand oder Verkaufsaufbauten; mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwir- e) Die zu Ausstellungszwecken genutzt werden (z. B. kendes Ereignis; Werbe- oder Informationsstand). b) Unfall eines Transportmittels Versicherungsschutz besteht für Fahrräder, die mit einem Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentli- chen Verkehrsmittel befördert werden und durch §2 Laufzeit von Risiken / Neu hinzukommende einen Unfall des Transportmittels zerstört oder be- Risiken / Wegfall von Risiken schädigt werden; c) Fall- oder Sturzschäden 1. Neu hinzukommende Fahrräder sind unverzüglich Versichert ist das Umfallen des Fahrrads sowie der (innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum) unter An- Sturz mit dem Fahrrad, auch ohne äußere Einwir- gabe der Rahmennummer und der Versicherungs- kung; summe dem Versicherer zur Aufnahme in den Vertrag d) Brand, Explosion, Blitzschlag; anzuzeigen. Bei fristgerechter Meldung besteht Ver- e) Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erd- sicherungsschutz ab dem Kaufdatum. Bei verspäte- rutsch; ter Meldung besteht Versicherungsschutz ab dem f) Bedienungsfehler / unsachgemäße Handhabung; Meldezeitpunkt. g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern 2. Versicherte Risiken können frühestens 36 Monate nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) aus dem von 24 Monaten; Vertrag ausgeschlossen werden. Der Ausschluss er- h) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue- folgt zum nächsten 01.01. und ist dem Versicherer rungsgeräten; bis zum 30.11. durch die Übermittlung der nachge- i) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über- pflegten Anlage I mitzuteilen. spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgerä- 3. Fällt ein versichertes Risiko nach dem Beginn der Ver- ten; sicherung weg (z. B. durch Veräußerung eines ver- j) Kabelbruch oder Schäden durch Tierbiss am Ka- sicherten Fahrrades), erlischt der Versicherungs- bel; schutz mit dem Zeitpunkt des Wegfalls des Risikos. 4. Verschleiß Der Wegfall eines versicherten Risikos ist dem Ver- Beschädigungen infolge von Verschleiß sind ver- sicherer unverzüglich, durch die Übermittlung der sichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) nachgepflegten Anlage I, mitzuteilen. zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Be- rechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung). Es erfolgt eine Regulie- § 3 Versicherte Gefahren und Schäden, rung entsprechend § 4 Nr. 3. bei Schäden durch Ver- Ausschlüsse schleiß, an: a) Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad ver- Der Versicherer leistet Entschädigung bei: bunden sind und der Funktion dienen. Dem gleich- 1. Strafbaren Handlungen eines Dritten gesetzt sind auch Teile, welche durch Schnell- a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Ein- spanner oder gleichartiges verbunden sind; bruchdiebstahl, Plünderung, Unterschlagung oder b) Akku, Motor und Steuerungseinheiten Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge Nr. 1. von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig,
13 wenn die vom Hersteller angegebene technische §5 Versicherte Kosten (Mobilität) Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unter- schritten wird. 1. Der Versicherer ersetzt infolge von Beschädigungen 5. Nicht versichert sind: nach § 3 Nr. 3 die notwendigen und angefallenen a) Schäden, die nicht die Funktion der Sache beein- Kosten für: trächtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der a) Die Anmietung eines Ersatzfahrrades, wenn eine Lackierung); umgehende Reparatur nicht möglich ist, höchs- b) Schäden durch Rost oder Oxidation; tens für die Dauer von 21 Tagen. c) Schäden, für die ein Dritter vertraglich oder ge- b) Den Transport vom Schadenort zum nächstge- setzlich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, legenen Fahrradreparaturbetrieb, wenn das Fahr- aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertragli- rad aufgrund der Beschädigung oder des Abhan- chen Verhältnis; denkommens betriebswichtiger Teile nicht mehr d) Schäden und Folgeschäden infolge von Manipula- fahrtüchtig ist. tionen des Antriebssystems oder durch nicht fach- c) Die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (so- gerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachge- weit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahr- mäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbe- rad während der Verwendung als Fortbewegungs- sondere nicht den Herstellervorgaben entspre- mittel beschädigt oder zerstört wurde und hier- chende Verwendung oder Reinigung des Fahrra- durch die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann. des; d) Zusätzliche Übernachtungen, wenn das Fahr- e) Mängel, die bei der Rückgabe des versicherten rad während der Verwendung als Fortbewegungs- Fahrrades an den Eigentümer festgestellt werden. mittel beschädigt wurde, eine Reparatur am glei- chen Tag nicht möglich ist und hierdurch die Reise nicht planmäßig fortgesetzt werden kann, höchs- tens jedoch für die Dauer von 3 Nächten. 2. Die Kosten sind je Schadenfall auf 500,- EURO be- §4 Leistungsumfang grenzt. 3. Die Kosten können nicht in Anspruch genommen 1. Entschädigung bei strafbaren Handlungen werden, wenn der Schaden bereits vor Antritt der Ta- eines Dritten gesfahrt vorhanden war. Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungs- wert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zu- stand, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. 2. Entschädigung bei Vandalismus/ Beschädigung a) Der Versicherer erstattet bei einem Teilschaden die Abschnitt B Allgemeines angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Er- satzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wieder- herstellen, maximal die vereinbarte Versicherungs- §6 Geltungsbereich summe. Ist das zur Funktion des Fahrrades die- nende Ersatzteil nicht mehr verfügbar wird der Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Totalschaden des Fahrrades unterstellt und es er- Begrenzung. folgt eine Entschädigung nach b). b) Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und §7 Versicherungssumme, Vorsorge, Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines Entschädigungsgrenze vorhandenen Restwertes, maximal die Versiche- rungssumme. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die 1. Die Versicherungssumme beträgt maximal 10.000,- erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrra- EURO und dient der Beitragsberechnung. Sie setzt des dessen Widerbeschaffungswert übersteigen. sich zusammen aus dem Händler-Verkaufspreis des Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahr- Rades einschließlich der fest mit dem Fahrrad ver- rades im beschädigten oder zerstörten Zustand. bundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie c) Für Fahrräder die zum Zeitpunkt des Versiche- dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit rungsfalles älter als 5 Jahre sind, gilt je Schadenfall es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers Fahrrades aufgeführt ist. in Höhe von 30 %. Des Weiteren gilt für diese Rä- 2. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor- der eine Höchstersatzleistung für alle Versiche- sorgebetrag von 15 Prozent, wenn rungsfälle nach § 3 Nr. 3 eines Versicherungsjah- a) eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte res von 500,- EURO. die Versicherungssumme übersteigt und 3. Entschädigung bei Verschleiß b) die Versicherungssumme korrekt gemäß Nr. 1 er- Der Versicherer erstattet die Reparaturkosten (Ersatz- mittelt wurde und teile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die c) die Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Ent- durch eine Rechnung nachgewiesen wird. schädigungsleistung, die durch Verschleißschäden 3. Die Versicherungssumme kann netto (vorsteuerab- notwendig wird, beginnt für Reifen und Bremsen je- zugsberechtigt) oder brutto (nicht vorsteuerabzugs- weils eine erneute sechs monatige Wartezeit am 1. berechtigt) sein und wird durch die Versteuerungsart des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. des Versicherungsnehmers geregelt.
14 § 8 Generelle Ausschlüsse dd) das maximale Zuladungsgewicht des Fahrrades einzuhalten; Nicht versichert sind: ee) das Fahrrad für den vorhergesehenen a) Schäden, die an Handelswaren, Frachtgut, Werk- Verwendungszweck zu nutzen. zeugen oder sonstigen transportierten Sachen 2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles entstehen; Der Versicherungsnehmer oder der Nutzer hat nach b) Schäden, die der Versicherungsnehmer oder be- Eintritt des Versicherungsfalles rechtigte Besitzer vorsätzlich herbeigeführt hat; a) dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich c) Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportver- – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzei- anstaltungen, einschließlich der dazugehörigen gen. Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entste- Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung für hen; das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierter d) Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen; Anbauteile einzureichen. e) Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Auf- c) Schäden durch strafbare Handlungen sowie in- ladung; folge von Brand oder Explosion unverzüglich der f) Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei- Herstellers; dienststelle anzuzeigen und den Versicherer bei g) Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspek- der Polizei im Schadenprotokoll anzugeben. tionen. d) bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Fahrradwerk- statt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad, insbesondere die Rah- § 9 Verzicht auf die Anrechnung der groben mennummer enthalten. Bis zum Abschluss der Fahrlässigkeit Schadenregulierung ist das beschädigte Fahrrad bzw. sind die beschädigten Teile zur Besichtigung Wird der Schaden durch etwas anderes als durch aufzubewahren. eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzich- e) Schäden an einem aufgegebenen Fahrrad unver- tet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahr- züglich dem Beförderungsunternehmen zu mel- lässigkeit. den. Entsprechende Bescheinigungen sind dem Versicherer vorzulegen. f) dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er- § 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, teilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles Nutzers oder des Umfanges der Leistungspflicht des Ver- sicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung 1. Vor Eintritt des Versicherungsfalles über Ursache und Höhe des Schadens und über a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat- aa) den Nutzer / die Nutzer des Fahrrades / ten. der Fahrräder über die Obliegenheiten g) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh- nach Nr. 1 b) und die Rechtsfolgen einer ren könnte (Schadenminderungspflicht). Obliegenheitsverletzung nach Nr. 3 b) 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen aufzuklären und dies zu dokumentieren. a) Obliegenheitsverletzung des bb) das versicherte Fahrrad jederzeit nach Versicherungsnehmers Vorgabe des Herstellers in einem ord- Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie- nungsgemäßen Zustand zu halten. genheit nach Nr. 1 a) vorsätzlich und führt das cc) wenn das versicherte Fahrrad (auch aus dazu, dass das entwendete Fahrrad nicht Carbon) keine Rahmennummer hat, die- ordnungsgemäß gesichert war, so ist der Ver- ses bei der Polizei, beim Fachhändler sicherer von der Verpflichtung zur Leistung oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr- frei. Das Gleiche gilt auch für die Obliegen- rad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen. heiten nach Nr. 2). Bei grob fahrlässiger Ver- b) Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nichtgebrauch letzung der Obliegenheit ist der Versicherer das versicherte Fahrrad berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis aa) jederzeit mit einem eigenständigen ver- zu kürzen, das der Schwere des Verschul- kehrsüblichen Schloss (kein Zahlen- dens des Versicherungsnehmers entspricht. schloss) zu sichern. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässig- bb) in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zum keit hat der Versicherungsnehmer zu bewei- Schutz gegen Wegtragen / Diebstahl an sen. einen festen Gegenstand (z. B. Laternen- b) Obliegenheitsverletzung des Nutzers pfahl, Fahrradständer, Baum, Straßen- Verletzt der Nutzer des Fahrrades eine Ob- schild) anzuschließen. liegenheit nach Nr. 1 b) oder 2 vorsätzlich, so cc) in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf ei- ist der Versicherer von der Verpflichtung zur nem verschlossenen Betriebsgelände Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet- oder in einem verschlossenen Raum in zung der Obliegenheit ist der Versicherer be- einem Gebäude nach aa) zu sichern. rechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis Der Nutzer ist verpflichtet, zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens
15 des Nutzers entspricht. Das Nichtvorliegen schutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Weicht einer groben Fahrlässigkeit hat der Versiche- der Versicherungsschein vom Antrag des Versiche- rungsnehmer zu beweisen. rungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu § 11 Wieder aufgefundene Sachen zahlen. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Ra- ten gilt die erste Rate als erste Prämie. 1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen 2. Rücktrittsrecht des Versicherers ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer nach bei Zahlungsverzug Kenntniserlangung dies dem Versicherer unverzüglich Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzei- dem nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeit- gen. punkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Ver- 2. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer ab- trag zurücktreten, solange die Zahlung nicht be- handen gekommenen Sache zurückerlangt, nach- wirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- nicht zu vertreten hat. schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem 3. Leistungsfreiheit des Versicherers Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versiche- Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb eines malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden Monats nach Empfang einer schriftlichen Aufforde- Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für rung des Versicherers auszuüben. Nach fruchtlosem einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche- Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Ver- rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den sicherer über. Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung 3. Der Versicherer behält es sich vor, ausgetauschte Tei- in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder le vom Fachhändler einzufordern und zu überneh- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs- men. schein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfrei- heit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungs- § 12 Beginn, Dauer und Ablauf des nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Versicherungsschutzes 1. Beginn, Dauer und Ablauf des Versicherungsschutzes § 14 Folgeprämie Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in § 13 zu dem im Versicherungsschein 1. Fälligkeit angegebenen Zeitpunkt. Neu hinzukommende Fahr- a) Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeit- räder sind ab dem Kaufdatum mitversichert, sofern punkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. die Meldung unverzüglich (innerhalb von vier Wochen b) Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb ab Kaufdatum), unter Angabe der Rahmennummer des im Versicherungsschein oder in der Prämien- und der Versicherungssumme an den Versicherer er- rechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. folgt ist. 2. Schadenersatz bei Verzug 2. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 3 Jahren ab- Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer geschlossen und verlängert sich stillschweigend Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertrags- Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen parteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Schadens zu verlangen. jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zuge- 3. Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht gangen ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Ver- nach Mahnung trages erlischt der Versicherungsschutz für alle be- a) Der Versicherer kann den Versicherungsneh- reits gemeldeten Fahrräder sowie der noch nicht ge- mer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer meldeten Fahrräder. Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von min- § 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen destens zwei Wochen ab Zugang der Zah- verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung lungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Ver- 1. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie sicherer je Vertrag die rückständigen Beträge Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüg- beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen lich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver- – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe- aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung ginns zu zahlen. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des hinweist. Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die b) Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetz- erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ver- ten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein tragsschluss zu zahlen. Zahlt der Versicherungs- und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt nehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder des Versicherungsfalles mit der Zahlung der 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Ver-
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