Versicherungspflichtige Beschäftigung
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Informationen für Arbeitgeber Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
Inhalt 1 Betriebsnummer 04 2 Personalfragebogen 04 3 Unfallversicherung 04 4 Meldung zur Sozialversicherung 04 4.1 Meldefristen 05 4.2 Maschinelles Meldeverfahren 06 5 Beitragsverfahren 08 5.1 Beitragsberechnung 08 5.2 Beitragsnachweis 09 5.3 Beitragszahlung 10 6 Weitere wichtige Informationen 10 6.1 Arbeitgeberumlagen – U1 und U2 10 6.2 Insolvenzgeldumlage 10 6.3 Steuern 10 6.4 Arbeitnehmer aus anderen Ländern 10 7 Kontakt 11 Anlagen · Hinweis auf unsere Online-Broschüren · Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat · Personalfragebogen
3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitnehmer im Monat regelmäßig mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält, sind versicherungs- pflichtig. Für die Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung der Beiträge, für die Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, ist die Kranken- kasse des Arbeitnehmers Ihre Ansprechpartnerin. Für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Kranken- kasse spielt das Beitrags- und Meldeverfahren eine besondere Rolle. Es wird abgewickelt über · die Betriebsnummer des Arbeitgebers, · den Beitragsnachweis, · die Beitragszahlung und · die Meldungen zur Sozialversicherung. Wir haben für Sie als privaten Arbeitgeber in dieser Broschüre die wichtigsten Informationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren bei der KNAPPSCHAFT zusammengestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihre KNAPPSCHAFT WICHTIGE INFORMATION! Bei Pflegepersonen im Privathaushalt, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, besteht in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis. Jedoch sind diese Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens übernimmt die Pflegekasse des Pflege bedürftigen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die entsprechende Pflegekasse.
4 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt 1. Betriebsnummer fragebogen ist dieser Broschüre als Anlage beigefügt. Beschäftigen Sie erstmalig einen versicherungspflichti- Bitte beachten Sie, dass der Personalfragebogen nicht gen Arbeitnehmer, benötigen Sie für die Anmeldung bei den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeit- der K NAPPSCHAFT (Meldung zur Sozialversicherung) und nehmer ersetzt. Er dient lediglich zur Vervollständigung für die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese der Entgeltunterlagen. wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. 3. Unfallversicherung Arbeitnehmer sind in Deutschland kraft Gesetzes in der Der Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer ist elek- gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine private tronisch zu stellen. Das elektronische Antragsformular Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Un- ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit fallversicherung. Damit die Unfallversicherungsträger (arbeitsagentur.de) zu finden. (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) ihre Aufgaben wahrnehmen können, haben sich alle Arbeitgeber beim In der Regel erhalten Sie die Betriebsnummer für Ihren zuständigen Unfallversicherungsträgeranzumelden. Beschäftigungsbetrieb online unmittelbar nach Eingabe aller erforderlichen Angaben. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen (z. B. Reinigungskräfte, Babysitter, Änderungen in den Adressdaten (Betriebsname, Küchenhilfen, Gartenhilfensowie Kinder- und Er- Adresse) bitten wir unverzüglich dem Betriebs wachsenenbetreuer) ist jeweils die Unfallkasse oder nummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mit- der Gemeindeunfallversicherungsverband des Wohn- zuteilen. Die Änderungen können Sie mithilfe des gebietes, in dem sich der Privathaushalt befindet. Ist Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln. Ihnen der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger Dieses Verfahren ist in jeder zertifizierten Entgeltab- nicht bekannt, so können Sie sich kostenfrei an die rechnungssoftware vorhanden. Optional können Sie Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter auch eine elektronische Ausfüllhilfe wie zum Beispiel 0800 6050404 oder auch per E-Mail an die Adresse: „sv.net“ nutzen. info@dguv.de wenden. Dort hilft man Ihnen gerne, den zuständigen Unfallversicherungsträger zu ermitteln. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Betriebsnum- Weitere Informationen zur Unfallversicherung erhalten mern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Verbin- Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Gesetzli- dung: chen Unfallversicherung dguv.de. Telefon: 0800 4 5555 20 Für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de Unfallversicherung versichert ist, haben Sie zum 16. Feb- ruar des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Nach ca. drei Arbeitstagen werden die Sozialversi- Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) zu erstatten. Die cherungsträger über die Neuvergabe/Änderung einer UV-Jahresmeldung ist nicht Bestandteil der Meldungen Betriebsnummer informiert. Bitte übermitteln Sie die zur übrigen Sozialversicherung und muss daher separat elektronischen Meldungen daher frühestens nach drei übermittelt werden. Sollten Sie Fragen zu den Daten zur Arbeitstagen. Unfallversicherung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. 2. Personalfragebogen Für die Anmeldung bei der KNAPPSCHAFT und für die 4. Meldung zur Sozialversicherung Beitragsabrechnung benötigten Sie von Ihrem Arbeit- Jeder Arbeitgeber hat seine versicherungspflichtigen nehmer bestimmte Angaben, die Sie mit dem Perso- Arbeitnehmer bei der vom Arbeitnehmer gewählten nalfragebogen erfragen können.Ein Musterpersonal Krankenkasse anzumelden. Bitte fragen Sie Ihren
5 Arbeitnehmer, bei welcher Krankenkasse er versichert halten wird. Dabei sind zeitlich spätere Meldungen zu- ist und lassen Sie sich von ihm die von seiner Kranken- erst zu stornieren, die früheren Meldungen erst danach. kasse ausgestellte Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Ist Bei Vorliegen einer Anmeldung, zweier Jahresmeldun- ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zustande gen und einer Abmeldung ist also zunächst die Abmel- gekommen, kann es durch Tatbestände, in denen kein dung, dann die zweite vor der ersten Jahresmeldung Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, unterbrochen wer- und erst zum Schluss die Anmeldung zu stornieren. den. Eine Unterbrechung der sozialversicherungsrecht- lichen Beschäftigung muss ebenfalls vom Arbeitgeber 4.1 Meldefristen gemeldet werden. Hierfür stehen verschiedene Melde- Nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsver- gründe zur Verfügung. ordnung (DEÜV) gibt es für die einzelnen Meldungen unterschiedliche Meldefristen: Mit dem Ende der Beschäftigung ist der Arbeitnehmer abzumelden. Diese ist unbedingt erforderlich, da ohne Anmeldungen: Entgeltbezug ein meldepflichtiges Beschäftigungsver- · mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens hältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn nicht 6 Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn mehr vorliegt und bei Nichtbeschäftigung anteilige Rentenversicherungszeiten nicht erworben werden Abmeldung: dürfen. · mit der nächsten Abrechnung, spätestens 6 Wochen nach dem Ende / Wechsel der Beschäftigung Hier die wichtigsten Meldegründe: · Anmeldungen Jahresmeldungen: · Abmeldungen · für jeden am 31. Dezember eines Jahres beschäftig- · Jahresmeldungen sowie UV-Jahresmeldungen / ten Minijobber mit der ersten folgenden Lohn- und Unterbrechungsmeldungen Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar · sonstige Entgeltmeldungen des Folgejahres · Änderungsmeldungen UV-Jahresmeldungen: Diese Meldungen bilden die Grundlage, um spätere · ür jeden Arbeitnehmer, der in einem Kalenderjahr an Leistungsansprüche, z. B. Renten, feststellen zu können, mindestens einem Tag ein unfallversicherungspflich- Wichtig ist, dass alle persönlichen Daten des Beschäf- tiges tigten korrekt gemeldet werden. Deshalb sind diese Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hat, bis zum Daten immer amtlichen Unterlagen (z. B. Personalaus- 16. Februar des Folgejahres weis) zu entnehmen. Gleichzeitige An- und Abmeldung: Meldungen sind unverzüglich zu stornieren, wenn sie · mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens nicht zu erstatten waren. Sie sind neu zu erstatten, 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung wenn Sie bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstat- tet wurden oder unzutreffende Angaben über die Zeit Unterbrechungsmeldungen: der Beschäftigung, das beitragspflichtige Arbeitsent- · spätestens 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen gelt, den Abgabegrund, die Beitragsgruppen, den Perso- Kalendermonats der Unterbrechung nengruppenschlüssel, den Tätigkeitsschlüssel oder die Betriebsnummer des Arbeitgebers enthalten. Änderungen personenbezogener Daten: · mit der nächsten Entgelt- oder Abmeldung Bei der Stornierung mehrerer Meldungen ist zusätzlich zu beachten, dass eine bestimmte Reihenfolge einge-
6 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt 4.2 Maschinelles Meldeverfahren Versicherungsnummer Die Meldungen zur Sozialversicherung (oder auch Die Versicherungsnummer können Sie dem Sozialversi- „SV-Meldungen“) sind maschinell zu übermitteln. Eine cherungsausweis entnehmen. Besitzt Ihr Arbeitnehmer Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere bietet die für viele Arbeitgeber kostenfreie (Vorausset- Angaben zur Person des Arbeitnehmers in der Meldung zung: maximal 100 Meldungen für eine Betriebsnum- zur Sozialversicherung erforderlich (Geburtsort, Geburts- mer) Software „sv.net“. Diese Ausfüllhilfe wurde von der name und Geburtsdatum). „Informationstechnischen Servicestelle der Krankenver- sicherung GmbH (ITSG)“ mit den gesetzlichen Kranken Es besteht die Möglichkeit, die Versicherungsnummer kassen entwickelt. maschinell bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen. Die Rückmeldung der DSRV enthält Das Kürzel „sv.net“ steht hierbei für „Sozialversicherung dann die Versicherungsnummer oder aber den Hinweis, im Internet“. Mit „sv.net“ werden Anwendungen zur dass weitere Angaben zur Person erforderlich sind. Dies einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen ist auch mit der Software „sv.net“ unter „Abfrage Versi- Arbeitgebern und Krankenkasse über das Internet ange- cherungsnummer“ möglich. boten. Name, Vorname, Anschrift Auf der Internetseite der ITSG (itsg.de) kann das Pro- Die entsprechenden Daten sind amtlichen Unterlagen gramm „sv.net“ gestartet oder heruntergeladen werden. (z. B. Personalausweis) zu entnehmen. Hierfür ist eine Registrierung bei der ITSG notwendig. Weitere Informationen zu den Programmen und der Beschäftigungszeit Vorgehensweise sind unter itsg.de/oeffentliche-ser- Bei einer Anmeldung ist ausschließlich das Datum des vices/sv-net/ beschrieben. Beginns der Beschäftigung einzutragen. Ausfüllen der elektronischen Meldung in „sv.net“ Betriebsnummer des Arbeitgebers Wählen Sie die „Meldeart“ und anschließend den ent- Bitte tragen Sie hier die vom Betriebsnummern-Ser- sprechenden „Meldegrund“ aus. vice der Bundesagentur für Arbeit für Sie vergebene achtstellige Betriebsnummer ein. Ohne die Angabe der Beispiel Betriebsnummer kann die Meldung nicht verarbeitet · Meldeart: [Anmeldung] werden. und Meldegrund: [10 Beginn einer Beschäftigung] Personengruppe In der Meldung zur Sozialversicherung müssen Sie eine · Meldeart: [Jahresmeldung] Personengruppe vorgeben. Für versicherungspflichtig und Beschäftigte im Privathaushalt ist dies in der Regel die Meldegrund [50 Jahresmeldung] Personengruppe „101“. Beschäftigen Sie eine Person, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollren- · Meldeart: [Jahresmeldung] und te bezieht oder eine anderweitige Versorgung wegen Meldegrund: [92 UV-Jahresmeldung] Alters erhält, ist die Personengruppe „119“ zu verwenden. Für Bezieher einer Altersvollrente vor Erreichen der Auf der rechten Seite jeden elektronischen Formulars Regelaltersgrenze oder für Bezieher einer Altersvoll- erhalten Sie feldbezogene Ausfüllhinweise. Zu einzel- rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die auf die nen Feldern erhalten Sie nachfolgend weitere Erläute- Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, ist die rungen: Personengruppe „120“ zu verwenden.
7 Mehrfachbeschäftigung tigung weniger als 10 Wochen andauert oder der Arbeit- Das Kontrollkästchen ist zu kennzeichnen, wenn Ihr nehmer Altersvollrentner ist. Arbeitnehmer noch weiteren Beschäftigungen nach- geht. Hierzu zählen neben anderen versicherungspflich- Der Schlüssel „9“ ist bei freiwillig gesetzlich kranken- tigen Beschäftigungen auch Minijobs. versicherten Arbeitnehmern zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeits- Betriebsstätte entgeltgrenze versicherungsfrei ist und der Arbeitgeber Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, wählen Sie die Krankenversicherungsbeiträge überweist. bitte das Kontrollkästchen „Ost“, anderenfalls „West“, aus. Schlüssel „0“ (= kein Beitrag) ist auszuwählen, wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Ebenso sind Beitragsgruppen Personen in der Krankenversicherung versicherungsfrei, Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein vier- die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine dem stelligerBeitragsgruppenschlüssel anzugeben. Die Rei- Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung henfolge der Versicherungszweige lautet Krankenversi- aufnehmen, aber innerhalb der letzten fünf Jahre vor cherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung Aufnahme der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt und Pflegeversicherung. Durch Auswahl der jeweils gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die zutreffenden Ziffer wird angegeben, ob und in welcher Hälfte dieses 5-Jahres-Zeitraums versicherungsfrei, von Höhe in dem jeweiligen Versicherungszweig Beiträge der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich zu zahlen sind. Wenn in einem Versicherungszweig kei- selbständig erwerbstätig waren. ne Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer „0“ ausgewiesen. Die Beitragsgruppen werden auch bei der Rentenversicherung Erstellung des Beitragsnachweises verwendet. Im Privathaushalt besteht in der Rentenversicherung im Regelfall Versicherungspflicht und der Schlüssel „1“ Die Voraussetzungen für das Bestehen von Versiche- (= voller Beitrag) ist zu verwenden. Ausgenommen von rungs- und damit Beitragspflicht sind in den einzelnen der Versicherungspflicht sind lediglich Altersvollrentner Versicherungszweigen nicht einheitlich. nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Arbeitgeber hat jedoch seinen Beitragsanteil zu entrichten, so dass Krankenversicherung hier der Schlüssel „3“ (= halber Beitrag) maßgebend ist. Schlüssel „1“ (= allgemeiner Beitrag) gilt für Personen, die versicherungspflichtig b eschäftigt sind und An- Arbeitslosenversicherung spruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzah- Auch in der Arbeitslosenversicherung besteht meist lung haben. Dies ist der Standardfall im Privathaushalt, Versicherungspflicht (Schlüssel „1“). wenn das Beschäftigungsverhältnis versicherungspflich- tig ist und mindestens 10 Wochen dauert. Der Schlüssel Für Beschäftigte, die das Lebensjahr für den Anspruch „1“ ist auch bei Personen zu verwenden, die bislang auf eine Regelaltersrente vollendet haben, ist bis zum nicht versicherungspflichtig waren und privat kranken- 31. Dezember 2021 kein Beitrag zu zahlen. Hier ist der versichert sind. Durch die Aufnahme der Beschäftigung Schlüssel „0“ zu verwenden. in Ihrem Haushalt tritt Versicherungspflicht ein und die private Krankenversicherung endet, es sei denn es Pflegeversicherung besteht auch in der Beschäftigung bei Ihnen Versiche- In der Regel besteht bei jeder krankenversicherungs- rungsfreiheit in der Krankenversicherung. pflichtigen Beschäftigung auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung (Schlüssel „1“). Für in der gesetz- Schlüssel „3“ (= ermäßigter Beitrag) gilt für Arbeitneh- lichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Arbeit- mer ohne Krankengeldanspruch, z. B. wenn die Beschäf- nehmer ist ebenfalls der Schlüssel „1“ zu verwenden.
8 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Für abhängig beschäftigte Witwen, Witwer oder Waisen Angaben zur Tätigkeit - Tätigkeitsschlüssel von Beamten, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Jede Meldung für einen Arbeitnehmer muss Angaben oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf über seine ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (in Ihrem Fall Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gilt der halbe Beitrags- über seine Tätigkeit in Ihrem Haushalt) enthalten. Diese satz (Schlüssel „2“). Voraussetzung ist, dass der Be- Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel vorzugeben, der schäftigte selbst beihilfeberechtigt und nicht lediglich neun Stellen enthält. Die Bundesagentur für Arbeit gibt berücksichtigungsfähiger Angehöriger ist. hierfür ein amtliches Schlüsselverzeichnis heraus. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer bns-ts.arbeitsagentur.de kann der Tätigkeitsschlüssel ist in der Pflegeversicherung stets der Schlüssel „0“ zu auch online ermittelt werden. verwenden. Kinderlose Arbeitnehmer haben zusätzlich einen Bei- Statuskennzeichen trag in Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen. Ein besonderer Beschäftigen Sie eines Ihrer Kinder oder Enkelkinder, Beitragsgruppenschlüssel ist hierfür jedoch nicht vorge- Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in sehen. Der Beitragszuschlag gilt nur für Versicherte ab ihrem Haushalt, ist das Statuskennzeichen „1“ auszu- Vollendung des wählen. In allen anderen Fällen bleibt das Feld leer. 23. Lebensjahres, das heißt er ist erstmals nach Ablauf des Monats zu erheben, in dem der kinderlose Arbeit- Krankenkassennummer / Name der Einzugsstelle nehmer das Die Krankenkassennummer/Einzugsstellennummer der 23. Lebensjahr vollendet hat. KNAPPSCHAFT lautet: 980 0000 6. Die Kurzbezeichnung ist „KN“. Wohnen Sie im Freistaat Sachsen, gelten Besonderhei- ten bei der Beitragstragung. Bitte beachten Sie in der Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung Tabelle „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ Zur Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung die Fußnoten. Auch hierfür ist kein besonderer Beitrags- drücken Sie bitte auf „Senden“. gruppenschlüssel vorgesehen. 5. Beitragsverfahren Typische Kombinationen im Privathaushalt: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, monatlich Über das Drop-down-Menü ist der für die Beschäftigung die zu zahlenden Beiträge und Umlagen zu berechnen zutreffende Beitragsgruppenschlüssel auszuwählen. und an die Krankenkasse (auch Einzugsstelle genannt) zu zahlen. Sie als Arbeitgeber sind also gegenüber der Personen- Einzugsstelle der Beitragsschuldner. Beitragsgrup- gruppen- penschlüssel schlüssel Erläuterung Die aktuell gültigen Beitragssätze und Entgeltgren- Arbeitnehmer, in allen Zwei- zen können Sie den „Größen des Versicherungs- und 1 1 1 1 101 gen versicherungspflichtig Beitragsrechts“ entnehmen. (schauen sie hierzu in den 0 1 1 0 101 Arbeitnehmer, privat kranken- Hinweis auf unsere Online-Broschüren) versichert Arbeitnehmer, freiwillig ge- 5.1. Beitragsberechnung 0 1 1 1 101 setzlich krankenversichert Die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet das Altersvollrentner nach Errei- 3 3 0 1 119 chen der Regelaltersgrenze Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers. Zum Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle Altersvollrentner vor Erreichen 3 1 1 1 120 Zahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis; also so- der Regelaltersgrenze wohl das laufende monatliche Arbeitsentgelt als auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
9 Zum Arbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge. Kann 5.2. Beitragsnachweis der Arbeitnehmer bei Ihnen z. B. regelmäßig kosten- Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber vor dem los Mahlzeiten einnehmen oder kostenfrei bei Ihnen Zahlungstermin die Summe der Abgaben mit, die er wohnen, handelt es sich um Sachbezüge, die ebenfalls insgesamt für alle Arbeitnehmer für einen Monat an die beitragspflichtig sind. Beiträge werden maximal bis zur KNAPPSCHAFT zahlen wird. Beschäftigen Sie mehrere Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Arbeitnehmer, für die die K NAPPSCHAFT die zuständige Einzugsstelle ist, sind die Angaben also nicht personen- Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeit- gebunden, sondern als Gesamtbetrag zu erfassen. Die geber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei aus den Beiträgen Arbeitnehmerbeitragsanteile am Sozialversiche- zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche- rungsbeitrag müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung rung sowie den Umlagen zur Arbeitgeberversicherung durch Abzug vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers zusammen. einbehalten. Zur Berechnung der Beiträge stellt die KNAPPSCHAFT eine Berechnungshilfe bereit. Diesen Der Beitragsnachweis muss – wie die Meldungen zur finden Sie auf unserer Internetseite kbs.de unter dem Sozialversicherung – mittels zugelassener systemge- Pfad „Angebote für Firmenkunden“ -->„Sozialversiche- prüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhil- rung (Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das fen (z. B. Software sv.net) spätestens drei Bankarbeits- Wichtigste zum Speichern“ --> Berechnungshilfe zur tage vor Fälligkeit der Beiträge übermittelt werden. Die Broschüre „Versicherungspflichtige Beschäftigung im Abgabefrist für den Beitragsnachweis können Sie der Privathaushalt“. Tabelle „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ entnehmen, die dieser Broschüre als Anlage beigefügt Liegt das monatliche Gesamtentgelt Ihres Arbeitneh- ist. mers zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro, ist zu prüfen, ob die sogenannten Regelungen zum Übergangsbereich Ausfüllen des elektronischen Beitragsnachweises zum Tragen kommen und der Arbeitnehmer als Midijob- ber einzustufen ist. Bei der Prüfung, ob das Entgelt zwi- Auswahl Beitragsnachweis schen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt, ist vom Gesamt Wählen Sie bei sv.net „Beitragsnachweis“ aus. entgelt des Arbeitnehmers auszugehen. Arbeitgeber Entgelte aus eventuell bestehenden weiteren versi- Wählen Sie bei sv.net „Neue Firma hinzufügen“ und cherungspflichtigen Beschäftigungen sind ebenfalls füllen Sie die Eingabemaske aus oder wählen Sie gege- zu berücksichtigen. Lediglich Arbeitsentgelt aus einem benenfalls eine bereits angelegte Betriebsnummer aus Minijob ist in die Prüfung nicht mit einzubeziehen. und bestätigen Sie mit „OK“. Wenn die Regelungen zum Übergangsbereich An- Zeitraum wendung finden, bildet nicht das tatsächlich gezahl- Sollten in jedem Monat unterschiedlich hohe Beiträge te Arbeitsentgelt, sondern ein nach der Formel zum anfallen (weil das Entgelt Ihres Arbeitnehmers monat- Übergangsbereich (Midijob-Formel) berechneter Betrag lich schwankt), muss der Beitragsnachweis gesondert die Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem gibt es für jeden Monat übermittelt werden. Für die einzelnen Besonderheiten bei der Berechnung der Beiträge. Wei- Monate ist der Monatserste als von-Datum und der tere Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen im Monatsletzte als bis-Datum anzugeben. Dies gilt auch Übergangsbereich finden Sie auf unserer Internetseite für Beschäftigungen, die während eines Monats be- kbs.de/midijob. Hier finden Sie auch einen Beitragsrech- ginnen oder enden. Falls ein Dauer-Beitragsnachweis ner zum Midijob-Bereich. eingereicht wird, weil jeden Monat Abgaben in gleicher
10 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Höhe anfallen, ist als Zeitraum der Monat einzutragen, 6. Weitere wichtige Informationen ab dem der Dauer-Beitragsnachweis gelten soll. 6.1. Arbeitgeberumlagen - U1 und U2 Dauer-Beitragsnachweis Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale Soll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Um- Abrechnungsmonat, sondern auch für folgende Abrech- lageverfahren U1 und U2 der Arbeitgeberversicherung nungsmonate gelten, ist im Beitragsnachweis das Kont- teil. Ihre Beiträge U1 und U2 berechnet die Minijob-Zen- rollkästchen „Dauer-Beitragsnachweis“ zu markieren. In trale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem diesen Fällen fallen in jedem Monat Beiträge in gleicher Bankkonto ein. So sind Sie vor finanziellen Belastungen Höhe an. Der Dauer-Beitragsnachweis behält solange durch die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung an Ihre seine Gültigkeit, bis ein neuer Beitragsnachweis oder Haushaltshilfe abgesichert. Erkrankt Ihre Haushalts- Dauer-Beitragsnachweis eingereicht wird. Spätestens hilfe, erstattet Ihnen die Arbeitgeberversicherung zum 1. Januar eines jeden Jahres muss jedoch ein neuer einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung Beitragsnachweis eingereicht werden. bei Krankheit für bis zu sechs Wochen wegen der- selben Krankheit. Bei Mutterschaft sind es sogar 100 Beiträge und Umlagen Prozent. Wie das geht und alles rund um die Erstattung Die Höhe der berechneten Beiträge und Umlagen sind Ihrer Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung finden Sie im Beitragsnachweis neben der jeweiligen Beitrags- unter arbeitgeberversicherung.de. Oder rufen Sie uns gruppe einzutragen. einfach unter 0234 304 - 43990 an. Sie erreichen das Service-Center der Arbeitgeberversicherung montags - 5.3. Beitragszahlung donnerstags von 7.00 - 16.00 Uhr und freitags von Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung 7.00 - 14.00 Uhr. ist, der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein, 6.2. Insolvenzgeldumlage dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sie Die Insolvenzgeldumlage müssen Sie, als Arbeitgeber müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend im Privathaushalt, nicht zahlen. gedeckt ist. Dadurch ist von vornherein ausgeschlossen, dass die KNAPPSCHAFT Säumniszuschläge und Mahnge- 6.3. Steuern bühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erhebt. Beschäftigungen im Privathaushalt sind steuerpflich- tig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr örtlich Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bit- zuständiges Finanzamt. ten wir Sie, den Fragebogen/das SEPA-Basislastschrift- mandat (siehe Anlage) an uns zu senden bzw. zu faxen. 6.4. Arbeitnehmer aus anderen Ländern Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen Die meisten Bürger der Europäischen Union (EU), eines möchten, können Sie die Beiträge auch auf eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unserer Konten überweisen. Unsere Bankverbindungen oder der Schweiz dürfen sich in Deutschland aufhalten entnehmen Sie bitte der Übersicht „Größen des Versiche- und benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung rungs- und Beitragsrechts“. keine Arbeitserlaubnis. Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleis- Wird jedoch eine Arbeitserlaubnis benötigt und eine ten, bitten wir Sie, im Verwendungszweck an erster Stelle die Beschäftigung in Deutschland ohne entsprechende Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben. Bitte beachten Sie Genehmigung ausgeübt, kann dies für Arbeitgeber und unbedingt die Fälligkeitstermine, da die KNAPPSCHAFT bei nicht Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen haben. pünktlicher Zahlung verpflichtet ist, Säumniszuschläge zur Zuständig für diese Arbeitserlaubnis ist die „Zentrale erheben. Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) der Bundesagen-
11 tur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2014 benötigen Arbeit- 7. Kontakt nehmer aus Rumänien und Bulgarien keine Arbeitser- Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen laubnis mehr, um in Deutschland eine Beschäftigung den Einstieg in Ihr „Arbeitgeber-Leben“ erleichtern aufzunehmen. konnten. Jedoch ist es in einer Broschüre nicht möglich, auf alle Konstellationen, die Ihnen im Beitrags- und Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitglied- Meldeverfahren der Sozialversicherung begegnen kön- staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen nen, einzugehen. Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, dürfen nur in Deutschland arbeiten, sofern sie über einen Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen. Als Aufent- beraten und unterstützen Sie gerne. haltstitel bezeichnet man die Aufenthaltserlaubnis, die auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt regelt. Zuständig KNAPPSCHAFT für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Auslän- 45115 Essen derbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung. Bei Bedarf wird von diesen Stellen die Zustimmung Telefon: 0355 2902-70799 der Arbeitsverwaltung eingeholt. Im Ausland sind die Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr deutschen Auslandsvertretungen (die Visa-Stellen der Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de Deutschland) zuständige Behörden. Weitere Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantwortet die Agentur für Arbeit. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Betriebs- nummer an, sofern für Sie bereits eine Betriebsnummer Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Län- vergeben wurde. dern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, die gleichen Vorschriften über die soziale Sicherheit wie für deutsche Arbeitneh- mer. Dies bedeutet, dass Sie einen aus dem Ausland stammenden Arbeitnehmer normalerweise wie einen Hier finden Sie kostenlos Ihre nächste Haushaltshilfe deutschen Arbeitnehmer bei einer deutschen Kranken- kasse anmelden müssen. Legt der Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland haushaltsjob-boerse.de Ihnen jedoch einen „Vordruck A1“ bzw. eine Bescheini- gung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus einem anderen Staat vor, gelten die Rechtsvorschriften dieses Staates. Sie haben dann als Arbeitgeber die Mel- dungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung nach dem Recht dieses Landes durchzuführen. An eine deutsche Krankenkasse sind keine Beiträge abzuführen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall mit Ihrem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung abschlie- ßen,dass er sich selbst um die im Ausland bestehende Sozialversicherung kümmert.
Sollten Sie Fragen zu anderen Themengebieten haben, schauen sie doch auf unsere Homepage kbs.de Unter dem Pfad: „Angebote für Firmenkunden“ --> „Sozialversicherung (Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das Wichtigste zum Speichern“ finden Sie folgende Online Broschüren: „Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“ „Berechnungshilfe“ zur Broschüre: Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt „Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen“ „Hinweise zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht“ „Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ „Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ „Selbständige und Existenzgründer“
Wir gehen sorgfältig mit Ihren Daten um. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Fußzeile unserer Homepage. Betriebsnummer Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und zurücksenden. Rechtskreis: West Ost Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z. B. GmbH) Telefon Telefax Vertretungsbefugte Person (z. B. Geschäftsführer) E-Mail-Adresse Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ansprechpartner (z. B. Steuerberater) Telefon Telefax Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz (Straße, PLZ, Ort) Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer) Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben. Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos .......................................................................................................................................................................................................................................................................................... SEPA-Basislastschriftmandat (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ! 45115 Essen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS00000034886 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der KBS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Kreditinstitut D E IBAN (International Bank Account Number) _ _ _ _ Ort, Datum Unterschrift Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig. Version 02
Rückseite KNAPPSCHAFT oder per Fax an: (0201) 384 979797 45115 Essen ..........................................................................................................................................................
Personalfragebogen Persönliche Angaben Familienname (ggf. Geburtsname) Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Geburtsdatum Geschlecht Staatsangehörigkeit Familienstand Kinder vorhanden? Bankverbindung: Kreditinstitut IBAN BIC (Nur anzugeben bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Europäischen Union) Höchster Schulabschluss ^ ohne Schulabschluss ^ Haupt-/Volksschulabschluss ^ Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss ^ Abitur/Fachabitur Höchste Berufsausbildung ^ ohne beruflichen Ausbildungsabschluss ^ anerkannte Berufsausbildung ^ Meister/Techniker gleichwertiger Fachschulabschluss ^ Bachelor ^ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen ^ Promotion
Beschäftigung Beginn der Beschäftigung Ausgeübte Tätigkeit Art der Beschäftigung ^ Hauptbeschäftigung ^ Nebenbeschäftigung Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit Vereinbartes Arbeitsentgelt Üben Sie weitere Beschäftigungen ^ ja ^ nein aus? Sozialversicherung Krankenkasse Sozialversicherungsnummer Geburtsort und Geburtsland (nur bei fehlender Sozialversicherungsnummer) Steuer Identifikationsnummer Finanzamt-Nummer Steuerklasse/Faktor Konfession Kinderfreibetrag Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. ____________________________ ________________________________________________ Datum Unterschrift Arbeitnehmer/-in
So erreichen Sie uns: KNAPPSCHAFT 45115 Essen Service-Telefon Minijob-Zentrale 0355 2902-70799 Arbeitgeberversicherung 0234 304-43990 E-Mail melde-beitragswesen@kbs.de arbeitgeberversicherung@knappschaft.de Information zentrale@kbs.de kbs.de
Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir beraten und betreuen Sie individuell.
IMPRESSUM Herausgegeben von: Vordr. 12247 1. 20 – VII.1 – 0 – 3115 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14 – 28, 44789 Bochum knappschaft.de krankenversicherung@knappschaft.de Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Januar 2020
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