Vertreterversammlung Informationsveranstaltung Live-Stream am 07.12.2020 - Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen ...

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Vertreterversammlung
Informationsveranstaltung
Live-Stream am 07.12.2020

Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes
der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

Susanne Wiedemeyer
Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

1. Finanzsituation der Rentenversicherung �

                                              2
Ist-Beiträge im Lohnabzugsverfahren (LAV):
Veränderung zum Vorjahresmonat
- in % -

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Stand: September 2020                        Quelle: DRV Bund, 0730 - Dr. Viebrok
Finanzsituation der
Rentenversicherung

Finanzlage Stand 31. Oktober 2020

  Gesamteinnahmen haben sich sehr positiv entwickelt �
  - Anstieg um rund 6,5 Mrd. Euro auf 272,5 Mrd. Euro �

  Gesamtausgaben stiegen um rund 11,0 Mrd. Euro auf �
  280,2 Mrd. Euro an �
               Gründe: sehr guten Rentenanpassungen im letzten und
                       in diesem Jahr

                                                                 4
Finanzsituation der
Rentenversicherung

Nachhaltigkeitsrücklage zum 31. Oktober 2020

  33,2 Mrd. Euro bzw. 1,41 Monatsausgaben

  Absenkung um 2,2 Mrd. Euro gegenüber 31. Oktober 2019
  (35,4 Mrd. Euro bzw. 1,56 Monatsausgaben)

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Finanzsituation der
Rentenversicherung
                                 Mittelfristige Entwicklung: �
                                 Schätzung Oktober 2020 �

            Beitragssatz        Nachhaltigkeitsrücklage
     Jahr
             in Prozent    in Mrd. EUR      in Monatsausgaben

    2020       18,6           36,3               1,53
    2021       18,6           28,1               1,16
    2022       18,6           15,8               0,63
    2023       19,3            6,8               0,25
    2024       19,9            8,0               0,30
    2025       19,9           11,1               0,40

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Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

2- Die Grundrente – Grundrentengesetz
   am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
   und tritt zum 01.01.2021 in Kraft

                                                       7
Grundrente –
Grundrentengesetz

 Grundrentengesetz ist für Versicherte mit einem geringen Verdienst
  konzipiert, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige
  gepflegt haben.

 Grundrente ist keine eigenständige Leistungsart. Sie wird als
  Zuschlag zur jeweiligen Rente ausgezahlt, egal ob der Berechtigte
  eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder
  Hinterbliebenenrente bezieht.

 Finanziert wird dieser Grundrentenzuschlag ausschließlich aus
  Steuern und ohne Beitragserhöhungen.

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Grundrente –
Grundrentengesetz

Auswirkungen Grundrentengesetz

  Einführungsjahr rund 1,3 Millionen Berechtigte

  Kosten anfangs rund 1,3 Milliarden Euro

  Grundrentenzuschlag für Bestandsrentner und Neurentner

  kein Antrag erforderlich!

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Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

2. Die Grundrente – Grundrentengesetz
   am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
   und tritt zum 01.01.2021 in Kraft

                                                       10 �
Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

3. � Prüfung der Jahresrechnungen und des
     Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen
     Rentenversicherungsträgern

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Prüfung der Jahresrechnungen und des
Entlastungsverfahrens bei den
gesetzlichen Rentenversicherungsträgern

-   Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2017

-   fehlende Unabhängigkeit bei der Prüfung der Jahresrechnungen der
    Rentenversicherungsträger durch die jeweiligen Innenrevisionen

-   Begründung: Geschäftsführungen und Vorstände der Träger könnten
    Einfluss auf die Prüfung der Jahresrechnung haben

-   kein Verstoß gegen Gesetze oder Verordnungen

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Prüfung der Jahresrechnungen und des
Entlastungsverfahrens bei den
gesetzlichen Rentenversicherungsträgern

Vorschlag neues Konzept:

-   Rentenversicherungsträger können sich gegenseitig prüfen,
    sofern es die Selbstverwaltungsorgane so beschließen

-   neues Konzept sieht Wahrung der Autonomie der jeweiligen
    Selbstverwaltungsorgane und der Selbständigkeit der Träger vor

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Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

4. Modernisierung der Sozialwahlen �

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Modernisierung der
    Sozialwahlen

-    Bundestag beschloss erst vor wenigen Tagen am 19.11.2020 das
     Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der
     Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur
     Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur
     Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht)

-    Betrifft auch die Selbstverwaltung

                                                                    15
Modernisierung der
    Sozialwahlen

In dem Gesetz enthalten sind unter anderem:

-    ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme
     an Sitzungen und ein neuer Anspruch auf Fortbildung,

-    eine neue Pflicht zur Dokumentation des
     Listenaufstellungsverfahrens bei den vorschlagenden
     Organisationen,

                                                                      16
Modernisierung der
    Sozialwahlen

In dem Gesetz enthalten sind unter anderem:

-    eine Frauenquote von 40 Prozent in den Vertreter-
     versammlungen und in den Vorständen,

-    eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch den
     Bundeswahlbeauftragten und

-    eine Absenkung des sogenannten Unterschriftenquorums. �

                                                               17
Bericht der
Vorsitzenden des
Vorstandes

5. Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs-
   ausschüsse und der Versichertenältesten
   während der Corona-Pandemie

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Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs-
ausschüsse und der Versichertenältesten
während der Corona-Pandemie

-   Corona-Pandemie stellte auch die ehrenamtlich Tätigen bei uns
    im Haus vor große Herausforderungen.

-   Der Vorstand, aber auch Sie als Vertreterversammlung mussten
    andere Wege in der Zusammenarbeit finden.

-   Betroffen waren auch die Versichertenältesten und die Mitglieder
    der Widerspruchsausschüsse.

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Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs-
ausschüsse während der Corona-
Pandemie

-   Von Januar bis Oktober wurden trotz der Pandemie 305 Sitzungen
    der Widerspruchsausschüsse durchgeführt, davon 111 infolge der
    Kontaktbeschränkungen als Telefonkonferenz.

-   Bis Ende des Jahres 2020 werden insgesamt 363 Sitzungen der
    Widerspruchsausschüsse stattfinden.

-   2019 waren es 359 Sitzungen der Widerspruchsausschüsse.

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Arbeit der Versichertenältesten
während der Corona-Pandemie

-   Keine persönliche Kontakte zu den Versicherten und Rentnern

-   Die persönlichen Beratungen wurden durch telefonische ersetzt

-   Fast 20.000 Beratungen bis 30. September 2020 von den
    Versichertenältesten durchgeführt und

-   mehr als 8.200 Anträge aufgenommen

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Danke! �

Die Vorsitzende des Vorstandes Frau Susanne
Wiedemeyer dankt im Namen der Mitglieder des
Vorstandes allen ehrenamtlichen tätigen
Selbstverwaltern, dem Geschäftsführer und
stellvertretenden Geschäftsführer sowie den
Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung
Mitteldeutschland für ihre geleistete Arbeit.

                                                22
Vertreterversammlung
virtuelle Veranstaltung im
Live-Stream am 07.12.2020

Bericht der
Vorsitzenden des Vorstandes –
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Susanne Wiedemeyer

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