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Vertreterversammlung Informationsveranstaltung Live-Stream am 07.12.2020 Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Susanne Wiedemeyer
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 1. Finanzsituation der Rentenversicherung � 2
Ist-Beiträge im Lohnabzugsverfahren (LAV): Veränderung zum Vorjahresmonat - in % - 3 Stand: September 2020 Quelle: DRV Bund, 0730 - Dr. Viebrok
Finanzsituation der Rentenversicherung Finanzlage Stand 31. Oktober 2020 Gesamteinnahmen haben sich sehr positiv entwickelt � - Anstieg um rund 6,5 Mrd. Euro auf 272,5 Mrd. Euro � Gesamtausgaben stiegen um rund 11,0 Mrd. Euro auf � 280,2 Mrd. Euro an � Gründe: sehr guten Rentenanpassungen im letzten und in diesem Jahr 4
Finanzsituation der Rentenversicherung Nachhaltigkeitsrücklage zum 31. Oktober 2020 33,2 Mrd. Euro bzw. 1,41 Monatsausgaben Absenkung um 2,2 Mrd. Euro gegenüber 31. Oktober 2019 (35,4 Mrd. Euro bzw. 1,56 Monatsausgaben) 5
Finanzsituation der Rentenversicherung Mittelfristige Entwicklung: � Schätzung Oktober 2020 � Beitragssatz Nachhaltigkeitsrücklage Jahr in Prozent in Mrd. EUR in Monatsausgaben 2020 18,6 36,3 1,53 2021 18,6 28,1 1,16 2022 18,6 15,8 0,63 2023 19,3 6,8 0,25 2024 19,9 8,0 0,30 2025 19,9 11,1 0,40 6
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 2- Die Grundrente – Grundrentengesetz am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.01.2021 in Kraft 7
Grundrente – Grundrentengesetz Grundrentengesetz ist für Versicherte mit einem geringen Verdienst konzipiert, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Grundrente ist keine eigenständige Leistungsart. Sie wird als Zuschlag zur jeweiligen Rente ausgezahlt, egal ob der Berechtigte eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Hinterbliebenenrente bezieht. Finanziert wird dieser Grundrentenzuschlag ausschließlich aus Steuern und ohne Beitragserhöhungen. 8
Grundrente – Grundrentengesetz Auswirkungen Grundrentengesetz Einführungsjahr rund 1,3 Millionen Berechtigte Kosten anfangs rund 1,3 Milliarden Euro Grundrentenzuschlag für Bestandsrentner und Neurentner kein Antrag erforderlich! 9
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 2. Die Grundrente – Grundrentengesetz am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.01.2021 in Kraft 10 �
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 3. � Prüfung der Jahresrechnungen und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern 11
Prüfung der Jahresrechnungen und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern - Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2017 - fehlende Unabhängigkeit bei der Prüfung der Jahresrechnungen der Rentenversicherungsträger durch die jeweiligen Innenrevisionen - Begründung: Geschäftsführungen und Vorstände der Träger könnten Einfluss auf die Prüfung der Jahresrechnung haben - kein Verstoß gegen Gesetze oder Verordnungen 12
Prüfung der Jahresrechnungen und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern Vorschlag neues Konzept: - Rentenversicherungsträger können sich gegenseitig prüfen, sofern es die Selbstverwaltungsorgane so beschließen - neues Konzept sieht Wahrung der Autonomie der jeweiligen Selbstverwaltungsorgane und der Selbständigkeit der Träger vor 13
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 4. Modernisierung der Sozialwahlen � 14
Modernisierung der Sozialwahlen - Bundestag beschloss erst vor wenigen Tagen am 19.11.2020 das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) - Betrifft auch die Selbstverwaltung 15
Modernisierung der Sozialwahlen In dem Gesetz enthalten sind unter anderem: - ein ausdrücklicher Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen und ein neuer Anspruch auf Fortbildung, - eine neue Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens bei den vorschlagenden Organisationen, 16
Modernisierung der Sozialwahlen In dem Gesetz enthalten sind unter anderem: - eine Frauenquote von 40 Prozent in den Vertreter- versammlungen und in den Vorständen, - eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch den Bundeswahlbeauftragten und - eine Absenkung des sogenannten Unterschriftenquorums. � 17
Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes 5. Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs- ausschüsse und der Versichertenältesten während der Corona-Pandemie 18
Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs- ausschüsse und der Versichertenältesten während der Corona-Pandemie - Corona-Pandemie stellte auch die ehrenamtlich Tätigen bei uns im Haus vor große Herausforderungen. - Der Vorstand, aber auch Sie als Vertreterversammlung mussten andere Wege in der Zusammenarbeit finden. - Betroffen waren auch die Versichertenältesten und die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse. 19
Arbeit der Mitglieder der Widerspruchs- ausschüsse während der Corona- Pandemie - Von Januar bis Oktober wurden trotz der Pandemie 305 Sitzungen der Widerspruchsausschüsse durchgeführt, davon 111 infolge der Kontaktbeschränkungen als Telefonkonferenz. - Bis Ende des Jahres 2020 werden insgesamt 363 Sitzungen der Widerspruchsausschüsse stattfinden. - 2019 waren es 359 Sitzungen der Widerspruchsausschüsse. 20
Arbeit der Versichertenältesten während der Corona-Pandemie - Keine persönliche Kontakte zu den Versicherten und Rentnern - Die persönlichen Beratungen wurden durch telefonische ersetzt - Fast 20.000 Beratungen bis 30. September 2020 von den Versichertenältesten durchgeführt und - mehr als 8.200 Anträge aufgenommen 21
Danke! � Die Vorsitzende des Vorstandes Frau Susanne Wiedemeyer dankt im Namen der Mitglieder des Vorstandes allen ehrenamtlichen tätigen Selbstverwaltern, dem Geschäftsführer und stellvertretenden Geschäftsführer sowie den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für ihre geleistete Arbeit. 22
Vertreterversammlung virtuelle Veranstaltung im Live-Stream am 07.12.2020 Bericht der Vorsitzenden des Vorstandes – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Susanne Wiedemeyer 23
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