Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen

 
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Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
Informations- und Koordinierungsstelle
                                                Kindertagespflege in Sachsen

Vertretung in der Kindertagespflege

Grundlagen und Ansätze –
eine sächsische Arbeitshilfe

        Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
Informations- und Koordinierungsstelle
         Kindertagespflege in Sachsen

Impressum

Herausgeber:
Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V.
Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen
Stiftstraße 11, 08056 Zwickau

V.i.S.d.P.
Michael Richter, Landesgeschäftsführer PARITÄTISCHER Sachsen

Redaktion: Simone Kühnert, Ulrike Czech, Katharina Schlieper

Satz und Druck: Druckerei Lißner
Stand: Dezember 2013
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
Inhalt

Zu dieser Broschüre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
1. Vertretungssysteme in der Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2. Situation in Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
3. Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4. Rechtlicher Rahmen für Vertretungsregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
5. Anforderungen an gelingende Vertretungsregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
      5.1. Anforderungen aus Sicht der Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
      5.2. Anforderungen aus Sicht der Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
      5.3. Anforderungen aus Sicht der Kindertagespflegepersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
      5.4. Anforderungen aus Sicht der Vertretungsperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
      5.5. Anforderungen aus Sicht der Kommunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
      5.6. Anforderungen aus Sicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . 14
      5.7. Auf einen Blick: Vorteile für alle Beteiligten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
6. Weg zu einem passenden Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
7. Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
      7.1. Die mobile Ersatz-Kindertagespflegeperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
      7.2. Stützpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
      7.3. Vier plus Eins – Das Netzwerk (Team) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
      7.4. Drei plus Eins – verzahntes Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
      7.5. Tandem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
      7.6. Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege – Kooperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
      7.7. Vertretung in eigener Verantwortung der Kindertagespflegeperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
      7.8. Vertretungspool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
      7.9. Kooperation mit Vereinen, Mehrgenerationshaus, Familienzentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8. Sächsisches Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
      8.1. Stadt Heidenau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
      8.2. Stadt Plauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
      8.3. Stadt Radebeul . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

                                                                                       -3-
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
Zu dieser Broschüre
Wenn Eltern ihre Kinder in ein Betreuungsangebot geben, erwarten Sie nicht nur pädagogisch wert-
volle und liebevolle Zuwendung. Gerade vor dem Hintergrund beruflicher Tätigkeit spielt die
Zuverlässigkeit des Angebots eine wichtige Rolle. So ist eine Entscheidung gegen die Kindertages-
pflege selten in der Ablehnung des Betreuungskonzepts selbst begründet als vielmehr in einer feh-
lenden Vertretungsregelung.

Doch auch Kindertagespflegepersonen sind daran interessiert, die ihnen anvertrauten Kinder im Fall
ihrer Abwesenheit gut betreut zu wissen. Eine funktionierende Vertretungsregelung ist daher ein ent-
scheidender Qualitätsaspekt für die Kindertagespflege selbst sowie deren Anerkennung als verlässli-
che Betreuungsform.

In Sachsen gibt es keine einheitlichen Vertretungsregelungen. Es haben sich erste, je nach Anfor-
derungen und Rahmenbedingungen unterschiedliche Modelle entwickelt. Diese Broschüre stellt jene
Modelle vor, die in der Praxis am häufigsten angewendet werden und bietet somit mögliche
Lösungsansätze für die Umsetzung vor Ort. Dabei wird auf die praktischen Erfahrungen bereits exi-
stierender sowie erst kürzlich entwickelter Regelungen zurückgegriffen. Ferner finden die jeweiligen
Sichtweisen der beteiligten Akteure am System Kindertagespflege Berücksichtigung. Denn ein
Vertretungsmodell funktioniert nur, wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt werden und sich alle betei-
ligten Partner mit der Lösung identifizieren können.

Da sachsenweit rund 98% der Tagesmütter und Tagesväter ihre Tätigkeit als Selbstständige ausüben,
ist die Broschüre hauptsächlich auf diese Beschäftigungsform ausgerichtet. Mögliche Vertretungs-
regelungen in der Form von Festanstellung werden nur am Rand erwähnt. Bei allen vorgestellten
Regelungen steht das Wohl des zu betreuenden Kindes an erster Stelle.

Die Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen (IKS) möchte mit der vorlie-
genden Publikation ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven von Eltern, Kinder-
tagespflegepersonen, Kommunen und Jugendämtern bei der Etablierung von Vertretungsregelun-
gen erwecken und diese für einander nachvollziehbar und transparent aufzeigen. So soll die Chance
auf eine praktikable Lösung für alle Beteiligten begünstigt werden. Sichere Vertretungsregelungen
tragen zur Stabilisierung der familiennahen Betreuung bei und gehören zu einer guten Qualität der
Kindertagespflege dazu.

  Kindertagespflege (KTP) ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung, die vorrangig in den
  ersten drei Lebensjahren erfolgt. Die Kindertagespflegeperson betreut in privaten oder ange-
  mieteten Wohnräumen maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder.Tagesmütter
  und Tagesväter arbeiten in der Regel allein. In Sachsen gibt es derzeit keine Formen von
  Großtagespflege. Die Kindertagespflege ist rechtlich der institutionellen Kindertagesbetreuung
  gleichgestellt.

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Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
1. Vertretungssysteme in der Kindertagespflege

Kindertagesbetreuung ist neben Bildung und                     Zusammenarbeit mit Institutionen oder Unter-
Erziehung auch eine Frage von Vertrauen und                    nehmen kann neue Möglichkeiten eröffnen.
Zuverlässigkeit. Gleichzeitig ist sie eine qualifi-
zierte Dienstleistung, auf die sich alle Beteiligten           Für Kindertagespflegepersonen kommt schließ-
verlassen. Eine adäquate Vertretungsregelung ist               lich noch der Aspekt des fairen Wettbewerbs
daher ein fester Bestandteil, wenn man die                     hinzu. Eine funktionierende Vertretungsregelung
Qualität dieses Angebots zu festigen wünscht.                  gleicht einen schwerwiegenden Wettbewerbs-
                                                               nachteil der Kindertagespflege aus und stellt
Die zuverlässige Kinderbetreuung eröffnet den                  eine Umsetzung der gesetzlich verbrieften
Heranwachsenden einen zusätzlichen Bildungs-                   Gleichwertigkeit zur institutionellen Kinder-
raum außerhalb der eigenen Familie, in dem sie                 betreuung dar.
soziale Kompetenzen erlernen und überdies eine                 In der Regel werden Urlaubs- und Schließzeiten
gezielte Förderung der eigenen Fähigkeiten er-                 zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern
halten. Ferner ermöglicht sie den Eltern eine per-             abgestimmt, so dass in dieser Zeit meist keine
sönliche Lebensgestaltung neben dem Erzieh-                    Ersatzbetreuung notwendig wird. Die Ersatz-
ungsauftrag sowie die Chance einer eigenen                     betreuung greift daher insbesondere bei unvor-
Erwerbstätigkeit. Insbesondere für eine kontinu-               hersehbaren Schließzeiten, wie beispielsweise im
ierliche Berufstätigkeit der Eltern ist die Stabilität         Krankheitsfall. Zum Tragen kommt ihre Notwen-
des Betreuungsangebots überaus wichtig.                        digkeit, wenn die Eltern im familiären Umfeld
                                                               keine Alternativbetreuung sicherstellen können
Eine funktionierende Vertretungsregelung ent-                  und/oder eine Ersatzbetreuung explizit wün-
lastet nicht nur die Kindertagespflegeperson von               schen. Bei unvorhersehbaren Schließzeiten von
ihrem permanenten Druck, das Betreuungs-                       Kindertagespflegepersonen ist eine Vertretungs-
angebot auch in schwierigen Situationen, wie                   regelung gesetzlich gefordert und vom zuständi-
beispielsweise im Krankheitsfall, vorzuhalten.                 gen Jugendamt nach § 23 SGB VIII bzw. der
Auch bei den Eltern stärkt sie das Vertrauen, stets            Kommune und dem Jugendamt gemäß dem
eine gute Betreuung für ihr Kind vorzufinden.                  ‚Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kin-
Eine Ersatzbetreuung ermöglicht demnach eine                   dern in Tageseinrichtungen‘ (SächsKitaG) zu
kontinuierliche und verlässliche Versorgung.                   gewährleisten.

Nicht zu vernachlässigen ist zudem der Aspekt                  Unvorhersehbare Ausfallzeiten erfordern ein
einer notwendigen Vernetzung der ansonsten                     kurzfristiges, spontanes Umorganisieren einge-
allein tätigen Kindertagespflegepersonen. Der                  spielter Routinen. Funktionierende Vertretungs-
dafür erforderliche Austausch und die Koopera-                 systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie
tion untereinander begünstigen einen Kompe-                    bereits im Vorfeld eine sichere Bindung zwischen
tenzzuwachs der Beteiligten. Aber auch die infol-              Vertretungsperson und Kindern aufbauen. Glei-
ge einer Vertretungsregelung entstehende                       ches gilt für die Beziehung zwischen den Eltern

                                                         -5-
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
und der Vertretungsperson. Ist eine Vertretung               notwendig werden, verschiedene Modelle mit-
notwendig, können Kinder und Eltern so kurzfri-              einander zu kombinieren. Die gleichwertige
stig in eine bereits vertraute Struktur wechseln.            Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürf-
Insbesondere für Kinder ist dies ein wesentlicher            nisse aller Beteiligten ist dabei zu beachten. Für
Faktor, wie die Entwicklungs- und Bindungsfor-               das Gelingen der Vertretungslösung ist wesent-
schung bei Kindern deutlich gezeigt hat.                     lich, dass das gewählte Modell bei allen
                                                             Beteiligten (Kindertagespflegeperson, Vertre-
Die Bedürfnisse der Kinder sind zentral für den              tungskraft, Familien, Kommunen und Jugend-
Aufbau eines Vertretungssystems. Darüber hin-                amt) auf größtmögliche Akzeptanz stößt und
aus müssen jedoch die Bedarfe und Möglich-                   jeweils mitgetragen wird.
keiten aller Beteiligten einfließen. Von daher
empfiehlt es sich, diese in die Entwicklung der              Anforderungen an eine Vertretungsregelung:
jeweiligen Vertretungsregelung einzubinden. Die              • Tauglichkeit für die besonderen Bedürfnisse
Koordination dieses Prozesses obliegt vornehm-                 von Kindern unter drei Jahren
lich der örtlichen Fachberatung. Sie steht mit in            • Berücksichtigung der Selbstständigkeit und
der Verantwortung, Vertretungslösungen zu                      Struktur der familiennahen Kindertagespflege
unterstützen, zu begleiten oder zu moderieren                • Anpassung an die regionalen Besonderheiten
und ggf. konfliktlösend zu wirken. Die Kinder-                 und das Konzept der Kindertagespflegestelle
tagespflegepersonen können hier auf Grund                    • weitgehende Akzeptanz bei allen regionalen
ihrer Kenntnis der Gegebenheiten und auch des                  Partnern / Beteiligten
praktisch Machbaren entscheidende Impulse
einbringen. In der Regel sind sie selbst am besten           Ein gutes Vertretungssystem ermöglicht:
in der Lage, eine passende Vertretungsperson zu              • eine vertraute, finanzierte Vertretungsperson
benennen.                                                    • Planungssicherheit für Familien und die Kinder-
                                                               tagespflegeperson
Mehrere Vertretungsmodelle haben sich in der                 • regelmäßige gemeinsame Aktivitäten von Ver-
Praxis entwickelt. Grundsätzlich gilt, dass es nicht           tretungspersonen, Kindertagespflegepersonen
das eine richtige Modell und nicht nur die eine                und den zu betreuenden Kindern
Möglichkeit der Vertretung gibt. Für jede spezifi-           • qualitätssichernden Austausch im Netzwerk
sche Situation sollte eine passende Lösung mit-                der Kindertagespflegepersonen
einander erarbeitet und an die Gegebenheiten                 • Wettbewerbsausgleich für Kindertagespflege-
vor Ort angepasst werden. Hierfür kann es ggf.                 personen

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Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
2. Situation in Sachsen
Die Kindertagespflege ist sowohl in den zehn                             Verteilung öffentlich geförderter Kindertages-
Landkreisen als auch den drei kreisfreien Städten                        pflegeplätze nach SächsKitaG auf Landkreise und
des Freistaates Sachsen recht unterschiedlich                            Kreisfreie Städte: (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen)
entwickelt. Selbst innerhalb der Landkreise las-
sen sich auf der kommunalen Ebene unterschied-                             Kreisfreie Städte/                  Kinder in der
liche Ausprägungen finden. Die regionale Situa-                            Landkreis (LK)                      KTP
tion der Kindertagespflege ist stark von der Hal-
                                                                           Chemnitz                                 254
tung der zuständigen Verwaltung und der damit
verbundenen Vorgehensweise bei der Umset-                                  Dresden                                 1741
zung des gesetzlichen Anspruchs abhängig. Eine                             Leipzig                                 2399
Entwicklung die verwundert, denn die Kinder-                               Erzgebirgskreis                          289
tagespflege steht im SächsKitaG als gleichwerti-                           Mittelsachsen                            258
ges Angebot neben der institutionellen Kinder-
betreuung.                                                                 Vogtlandkreis                             40
                                                                           LK Zwickau                               274
Nach Angaben des Sächsischen Landesamtes für                               LK Bautzen                               292
Statistik wurden 6.930 Kinder in öffentlich geför-                         LK Görlitz                               184
derter Kindertagespflege nach SächsKitaG durch
                                                                           LK Meißen                                296
1.619 Kindertagespflegepersonen betreut (Stand
1.3.2013). Dies entspricht ca. 98% der in Kinder-                          Sächsische Schweiz –                     580
tagespflege betreuten Kinder. Die IKS geht ent-                            Osterzgebirge
sprechend der Befragung 2010 zusätzlich von                                LK Leipzig                                200
rund zwei Prozent privater Kindertagespflege in                            Nordsachsen                               123
Sachsen aus1.

In der Regel werden in der Kindertagespflege                             Die Kommunen und Landkreise beschäftigen
Kinder unter drei Jahren betreut. In Sachsen gibt                        sich seit längerem damit, den Anspruch auf
es wenige Ausnahmen, in denen aufgrund                                   Vertretung vor Ort umzusetzen. Handlungs-
besonderer Entwicklungs- oder Familiensitua-                             empfehlungen sowie die Verbesserung von
tionen, bzw. auf Elternwunsch auch über das drit-                        Rahmenbedingungen wurden von verschiede-
te Lebensjahr hinaus diese Betreuungsform in                             nen Institutionen wie dem Deutschen Jugend-
Anspruch genommen wird. Nach Angaben des                                 institut, dem Sächsischen Städte- und Gemein-
Statistischen Landesamtes betrug dieser Anteil                           detag und dem Staatsministerium für Soziales
im Jahr 2013 rund vier Prozent aller Minderjähri-                        unterstützt. Eine Umsetzung des gesetzlichen
gen in der Kindertagespflege.                                            Anspruches auf Vertretung wurde bisher jedoch
                                                                         noch nicht flächendeckend realisiert.

                                                                         Entscheidend ist hierbei zunächst die Bereit-
                                                                         schaft der Kommunen, die Kosten für eine
                                                                         Ersatzbetreuung basierend auf dem gesetzlichen
                                                                         Auftrag zu übernehmen. Weiterhin ist der Wille
                                                                         notwendig, individuell passende Vertretungs-
                                                                         regelungen unter Einbeziehung der Beteiligten
                                                                         zu entwickeln. Es bedarf daher Zeitressourcen
                                                                         sowohl bei den Kindertagespflegepersonen, den
                                                                         Mitarbeiter(innen) in Kommunen sowie bei der
                                                                         zuständigen Fachberatung. Aber auch Eltern soll-
                                                                         ten an diesem Prozess beteiligt werden.
1
  Vgl. Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege
Sachsen (2011): Vernetzung – Stärkung – Professionalisierung der
familiennahen Kindertagespflege in Sachsen. Untersuchung und
Empfehlungen der Informations- und Koordinierungsstelle
Kindertagespflege in Sachsen. Dresden, S. 6

                                                                   -7-
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
3. Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege
Bundesebene:                                              • Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen
Die Kindertagespflege gehört zum Bereich der                zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von
Kinder- und Jugendhilfe und ist seit 1991 im                Kindertagespflege
Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)             • Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im
verankert. Im § 22 des SGB VIII sind die Grund-             Freistaat Sachsen des Sächsischen Staatsminis-
sätze der Kindertagesbetreuung sowohl für                   teriums für Kultus
Kindertageseinrichtungen als auch die Kinder-             • Muster-Vereinbarung zwischen Kommunen
tagespflege geregelt. Letztere wird in § 23 SGB             und Kindertagespflegepersonen des Sächsi-
VIII näher spezifiziert.                                    schen Städte- und Gemeindetages
                                                          • kommunale Satzungen, Richtlinien und Aus-
Um die Tagesbetreuungssituation für Kinder zu               führungsbestimmungen
verbessern, wurde das SGB VIII im Jahr 2005
durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)               Der Freistaat Sachsen hat die Kindertagespflege
und das Gesetz zur Weiterentwicklung der                  bereits 2006 in das SächsKitaG aufgenommen,
Kinder- und Jugendhilfe (KICK) erheblich verän-           was zu einem enormen Ausbau der Kindertages-
dert. Mit dem TAG wurde eine Gleichstellung zwi-          pflege führte.
schen Kindertagespflege und institutioneller
Betreuung angestrebt. Weiterhin wurden Leis-              Die 2003 veröffentlichte und 2009 überarbeitete
tungen zur Unfall-, Alters- und Krankenversiche-          ‚Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen
rung für Kindertagespflegepersonen im Gesetz              zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kin-
aufgenommen. Mit dem Kinderförderungsgesetz               dertagespflege‘ dient als Orientierungshilfe für
(KiföG) erfuhr das SGB VIII 2009 eine weitere             die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedin-
Änderung, die den Ausbau der Kindertages-                 gungen. Sie richtet sich an Kindertagespflege-
betreuung und dessen Förderung insbesondere               personen, Mitarbeiter(innen) der öffentlichen
für Kinder unter drei Jahren begünstigte. Für             und freien Jugendhilfe, Gemeinden und Eltern.
Kindertagespflegepersonen veränderte sich                 Derzeit sind zwei Ausführungsformen der Kin-
durch das KiföG das Erlaubnisverfahren. Einer             dertagespflege in Sachsen üblich:
Erlaubnis bedarf es seit dieser Änderung, wenn es
sich um entgeltliche Kindertagespflege handelt,           Kindertagespflege nach § 3 SächsKitaG
die für mehr als 15 Wochenstunden über einen              Die Kindertagespflegestelle ist im kommunalen
Zeitraum von mehr als drei Monaten erbracht               Bedarfsplan aufgenommen und damit ein kom-
wird. Weiterhin wird die regelmäßige Vorlage              munales Angebot. Daher ergibt sich eine Misch-
eines aktuellen Führungszeugnisses verpflich-             finanzierung durch den Freistaat Sachsen (Lan-
tend.                                                     despauschale), die Kommune sowie die Eltern
                                                          (Elternbeitrag). Die Verantwortung für die Bereit-
Land und Kommune:                                         stellung einer Vertretung sowie deren Finanzie-
Einige Bundesländer haben auf der Grundlage               rung trägt die Kommune in Abstimmung mit
der Regelungen im SGB VIII Landesgesetze erlas-           dem Jugendamt.
sen. Diese eröffnen einen Gestaltungsspielraum
für die kommunale Ebene, die ihrerseits mit               Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Empfehlungen und Verordnungen eine Steue-                 Die Kindertagespflegestelle ist nicht im kommu-
rung vor Ort anstrebt. Die Empfehlungen führen            nalen Bedarfsplan aufgenommen und somit ein
im Ergebnis zu einer Regelungsvielfalt innerhalb          Angebot des örtlichen Trägers der öffentlichen
des Freistaates und seiner Landkreise. Die                Jugendhilfe (Jugendamt). Die Finanzierung er-
Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in                folgt durch das Jugendamt und die Eltern
Sachsen werden durch folgende Dokumente                   (Elternbeitrag). Die Verantwortung für die Bereit-
geprägt:                                                  stellung einer Vertretung sowie deren Finan-
• Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kin-             zierung trägt das Jugendamt.
  dern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)

                                                    -8-
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
4. Rechtlicher Rahmen für Vertretungsregelungen
                                                            „Wird Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
                                                            erbracht, hat die Gemeinde mit der Tagespflege-
                                                            person nach § 14 Abs. 6 SächsKitaG zwingend eine
                                                            Vereinbarung abzuschließen, die nach dem Wort-
                                                            laut des Gesetzes vor allem die Modalitäten der
                                                            Kostentragung klärt. Es wird empfohlen, in diese
                                                            Vereinbarung darüber hinaus alle wesentlichen
                                                            Regelungen aufzunehmen, die für das Verhältnis
                                                            zwischen der Tagespflegeperson und der Gemeinde
                                                            relevant sind.“ 3 Dies schließt eine adäquate Ver-
                                                            tretungsregelung ein.

                                                            Die Sicherstellung der Ersatzbetreuung während
                                                            Ausfallzeiten muss darüber hinaus den formellen
                                                            Umstand berücksichtigen, dass Tageseltern nur
Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf                  maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende
Vertretung in § 23 SGB VIII verankert und formu-            fremde Kinder aufnehmen können: „Die
liert einen klaren Auftrag an den Träger der                Möglichkeit einer vorübergehenden Betreuung von
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt): „Für Aus-             mehr als 5 fremden Kindern ist auch zur Sicherstel-
fallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig          lung der Ersatzbetreuung in Ausfallzeiten einer
eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind              Tagespflegeperson nicht zulässig.“ 4
sicherzustellen.“ 2 Gleichzeitig wird darauf hinge-
wiesen, dass eine entsprechende Regelung be-                Das sogenannte ‚Wunsch- und Wahlrecht‘ nach
reits vor dem Eintreten eines Vertretungsfalls              § 5 Abs. 1 SGB VIII sowie § 4 SächsKitaG gesteht
bestehen soll.                                              den Eltern die freie Wahl der Betreuungsform zu.
                                                            Demnach obliegt den Erziehungsberechtigten,
Die Vertretungsperson muss nicht nur flexibel               ob ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder die
auf einen möglichen Einsatz reagieren können,               Kindertagespflege besucht. Einzig unverhältnis-
sie benötigt zudem die Feststellung der Geeig-              mäßige Mehrkosten können diese Wahlfreiheit
netheit gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII. Ist die                 einschränken.5
Vertretungsperson in eigenen Räumen tätig,
benötigt sie zusätzlich eine Pflegeerlaubnis                Eine wirklich freie Wahl ergibt sich erst, wenn es
gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII.                                 sich um gleichrangige Wahlalternativen handelt.
                                                            Aufgrund der Regelungen der §§ 22 bis 24a des
Im April 2008 veröffentlichte das Sächsische Lan-           SGB VIII soll die Kindertagespflege „für die
desamt für Familie und Soziales die Broschüre               Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren zu einer
‚Kindertagespflege im Freistaat Sachsen –                   gleichrangigen Alternative neben den Tageseinrich-
Empfehlungen des Landesjugendamtes und                      tungen ausgebaut werden“.6
Arbeitshilfen für die Praxis‘. Die dort verfassten          Nimmt man das Wunsch- und Wahlrecht sowie
Hinweise zur Ersatzbetreuung bilden bis heute               die gesetzlich vorgesehene Gleichrangigkeit von
die Grundlagen für die Erarbeitung von Vertre-              institutioneller Betreuung und Kindertages-
tungsregelungen:                                            pflege ernst, ist es nur folgerichtig, unvorherseh-
                                                            bare Ausfallzeiten durch praktikable Vertretungs-
                                                            regelungen zu minimieren.

2
    § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII                             3
                                                                SMS, LJA (2009): Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der
                                                                Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege – 2. Fortschreibung. Chemnitz, S. 6f
                                                            4
                                                                SMS, LJA (2009): ebd. S. 8
                                                            5
                                                                Vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII
                                                            6
                                                                Wiesner, R. (2011): SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe.
                                                                Kommentar. 4. Aufl. München, S. 279

                                                      -9-
Vertretung in der Kindertagespflege - Grundlagen und Ansätze - eine sächsische Arbeitshilfe - IKS Sachsen
5. Anforderungen an gelingende Vertretungsregelungen
Damit ein Vertretungsmodell in der Praxis erfolg-     Ersatzes, aber auch der Kommunen sowie der
reich gelingen kann und akzeptiert wird, sollten      öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe
die Anforderungen und Bedürfnisse der am Ver-         (Jugendamt). Leitfragen am Ende jedes Ab-
tretungssystem Beteiligten berücksichtigt wer-        schnitts sollen als Orientierungshilfe dienen, um
den. Dies sollte sich zudem in der Struktur und       die Bedürfnisse des jeweils Beteiligten im Blick zu
rechtlichen Vertragsgestaltung widerspiegeln.         behalten.

Bevor verschiedene Vertretungsmodelle vorge-          Generell ist festzustellen, dass die Bedürfnisse
stellt werden, finden sich in diesem Kapitel die      und das Wohl der zu betreuenden Kinder stets als
Anforderungen aus Sicht der Kinder und Familien       leitend für die Gestaltung einer Vertretungs-
sowie der Kindertagespflegepersonen und ihres         regelung gelten.

5.1. Anforderungen aus Sicht der Kinder
Im Mittelpunkt jeder Vertretungsregelung ste-         dem Kind nicht vertraut sind, kann zu kindlichen
hen Schutzbefohlene im Alter von in der Regel         Stressreaktionen führen, die von außen nicht immer
unter drei Jahren. Sie befinden sich in einer sehr    wahrnehmbar sind. Die Beachtung bindungstheo-
frühen und sensiblen Phase ihrer Entwicklung,         retischer Erkenntnisse ist deshalb Voraussetzung für
was bei der Abwägung weiterer Aspekte aus-            eine qualitätsgerechte Ersatzbetreuung.“ 7
schlaggebend sein muss.
                                                      Für die Gestaltung eines positiven Beziehungs-
                                                      aufbaus bietet das ‚Berliner Eingewöhnungs-
                                                      modell‘ 8 sehr gute Anhaltspunkte. Es stützt sich
                                                      auf bindungstheoretische Ansätze und berück-
                                                      sichtigt darüber hinaus Forschungsergebnisse
                                                      zur außerfamiliären Betreuung von Kindern
                                                      unter drei Jahren.
                                                      Für ein gesundes und harmonisches Aufwachsen
                                                      eines Kindes sind neben verlässlichen Bezugs-
                                                      personen, die Vertrautheit mit Raum und
                                                      Alltagsgestaltung von Bedeutung.

                                                      Leitfragen

Die Abwesenheit der regulären Bezugsperson ist            ✓ Findet der Beziehungsaufbau zur Vertretungs-
aus bindungstheoretischer Sicht nur dann zu ver-            person erst statt, nachdem die Eingewöh-
antworten, wenn diese Person durch eine bereits             nungsphase bei der regulären Kindertages-
vertraute Person ersetzt wird. Der Beziehungs-              pflegeperson abgeschlossen ist?
aufbau zwischen Kind und Vertretungsperson                ✓ Ist der Beziehungsaufbau zur Vertretungsper-
muss bereits vor Inkrafttreten einer Vertretungs-           son sichergestellt?
notwendigkeit erfolgt sein. Ist die Eingewöh-             ✓ Kann die Beziehung durch regelmäßige Kon-
nungsphase des Kindes bei der regulären Kinder-             takte zwischen Vertretungsperson und Kind
tagespflegeperson positiv beendet, sollte der               aufrechterhalten werden?
zeitnahe Beziehungsaufbau zur Vertretungsper-             ✓ Kennen die Kinder ggf. andere Räume, Alltags-
son stattfinden. Die Arbeitshilfe des Landes-               struktur und weitere Kinder der Vertretungs-
jugendamtes stellt dazu fest: „Eine Ersatzbetreu-           person?
ung von Tagespflegekindern durch Personen, die
                                                      7
                                                          SMS, LJA (2009): ebd. S. 8
                                                      8
                                                          Nähere Informationen beim Institut für angewandte
                                                          Sozialisationsforschung / Frühe Kindheit e.V. unter
                                                          www.infans.de

                                                 - 10 -
5.2. Anforderungen aus Sicht der Eltern
Eltern wünschen sich für ihre Kinder vor allem        zumutbaren Mehraufwand an Organisation oder
eine gute und zuverlässige Betreuung. Das gilt        Kosten gelingen. Familien müssen zeitnah über
auch für Vertretungszeiten. Daher ist es unab-        die Notwendigkeit einer Ersatzbetreuung infor-
dingbar, dass sich die Kinder bei der Vertretungs-    miert und deren Umsetzung durch weitere
person emotional geborgen und mit der ggf. ver-       Beteiligte (Kindertagespflegeperson, Vertre-
änderten Raum- und Alltagssituation vertraut          tungsperson, Kommune oder Jugendamt) über-
fühlen. Doch auch die Eltern sollten im Vorfeld       nommen werden. Ein Vertretungssystem dient in
eine gute Beziehung und damit ein Vertrauens-         der Regel der Absicherung nicht planbarer
verhältnis zur Vertretungsperson aufbauen.            Ausfälle der Kindertagespflege. Planbare Ausfälle
                                                      werden mit den Familien frühzeitig abgestimmt.
Die Zuverlässigkeit des Vertretungssystems spielt
für Eltern eine entscheidende Rolle. Es muss auch     Bei der Wahl der Betreuungsform ist für Eltern die
unabhängig von innerfamiliären Vertretungs-           Verlässlichkeit des Angebots von großer Bedeu-
möglichkeiten funktionieren. Erst ein zuverlässi-     tung und beeinflusst die Entscheidung wesent-
ges Vertretungssystem gibt Eltern Planungs-           lich. Eine funktionierende Vertretungsregelung
sicherheit und ermöglicht beispielsweise eine         wirkt demnach auf die tatsächliche Gleichran-
weitgehend ungebrochene Erwerbstätigkeit              gigkeit zwischen Kindertagespflege und institu-
oder notwendige Ruhephasen.                           tioneller Betreuung. Erst so ist auch faktisch von
                                                      einer Wahlalternative für Eltern zu sprechen.

                                                      Leitfragen

                                                          ✓ Können Eltern ein bestehendes und verlässli-
                                                            ches Vertretungssystem nutzen?
                                                          ✓ Fand ein Beziehungsaufbau zwischen Eltern
                                                            und Vertretungsperson im Vorfeld statt?
                                                          ✓ Sind die Eltern über die Organisation der
                                                            Ersatzbetreuung informiert?
                                                          ✓ Kommt die Vertretungssituation mit einem
                                                            zumutbaren Mehraufwand für die Familien
                                                            aus?
Weiterhin muss eine Vertretung im Bedarfsfall             ✓ Sind Vertretungsmodalitäten im Betreuungs-
unkompliziert, bekannt und nur mit einem                    vertrag schriftlich fixiert?

5.3. Anforderungen aus Sicht der Kindertagespflegepersonen
Ein gut organisiertes und funktionierendes Ver-       Um dies zu gewährleisten, benötigt die Kinder-
tretungssystem wirkt entlastend auf die Kinder-       tagespflegeperson einen zuverlässigen Ablauf im
tagespflegeperson, was wiederum einen positi-         Vertretungsfall. Dieser ist schriftlich im Konzept
ven Effekt auf ihre Arbeit hat. Sie kann den          zu fixieren und sollte klar die Informationswege
Familien ein sicheres Betreuungsangebot bieten.       zu Eltern, Vertretungsperson und Verantwor-
Ferner ist sie in der Lage, angemessene und not-      tungsträgern beinhalten.
wendige Ruhephase einzulegen sowie rechtzei-
tig auf eigene gesundheitliche Grenzen zu rea-        Ein umfassendes Vertretungssystem berücksich-
gieren.                                               tigt zudem die finanzielle Situation der Kinder-

                                                 - 11 -
Die Kindertagespflegepersonen sollen und müs-
                                                      sen bei der Erstellung eines Vertretungssystems
                                                      eingebunden sein, da sie die Bedürfnisse der
                                                      ihnen anvertrauten Kinder kennen. Ferner müs-
                                                      sen sie bei der Auswahl von Vertretungspersonen
                                                      maßgeblich mitwirken, da diese im Notfall ihre
                                                      Position und ihre Existenz verantworten.

                                                      Für die Gestaltung eines ganzheitlichen Vertre-
                                                      tungssystems benötigt die Kindertagespflege-
                                                      person die Unterstützung der örtlichen Verant-
                                                      wortungsträger. Ein kollegiales und professionel-
                                                      les Verhältnis zueinander ist an dieser Stelle
                                                      unabdingbar.
tagespflegeperson, damit Ausfallzeiten nicht
sofort einen existenzbedrohenden Charakter
entfalten. Die aktuelle Finanzierungsituation bie-    Leitfragen
tet sächsischen Kindertagespflegepersonen kei-
nen Spielraum, sich vorbeugend finanziell für             ✓ Welches Vertretungsmodell erscheint der Kin-
Ausfallsituationen abzusichern.                             dertagespflegeperson am geeignetsten in
                                                            ihrer persönlichen Situation?
Der reibungslose Ablauf im Ersatzfall kann nur            ✓ Wie werden die Kindertagespflegepersonen
gelingen, wenn Kindertagespflegeperson und                  an Entscheidungen bezüglich des Vertre-
Vertretungsperson eine Beziehung aufbauen                   tungssystems beteiligt?
konnten und diese fortwährend pflegen. Der so             ✓ Ist die Vertretungslösung schriftlich verankert?
geschaffene fachliche und organisatorische                ✓ Besteht ein vertrauensvoller und regelmäßi-
Austausch bildet die Grundlage, um eine konti-              ger Kontakt zur Vertretungsperson?
nuierlich und qualitativ hochwertige Betreuung            ✓ Ist der Kindertagespflegeperson der Ablauf im
sicherzustellen.                                            Vertretungsfall bekannt?

5.4. Anforderungen aus Sicht der Vertretungsperson
Von Vertretungspersonen wird ein hohes Maß an
Flexibilität im Denken und Handeln gefordert.
Neben den Regelungen für den Vertretungsfall
ist daher für eine professionelle fachliche
Begleitung, Beratung und Supervision zu sorgen,
die ein reflektiertes Arbeiten unterstützen.

Eine Vertretungsperson muss im Bedarfsfall auf
verschiedene Personen, Situationen und Konzep-
tionen angemessen reagieren. Außerhalb des
Bedarfsfalls muss sie täglich bereit sein, Kinder
aufzunehmen oder in nur teilweise bekannter
Umgebung zu betreuen. Auch hier kommt die
Notwendigkeit eines vorherigen Beziehungsauf-
baus zu Kindern, Eltern und Kindertagespflege-        Für die reibungslose Übernahme der Vertretung
personen zum Tragen.                                  benötigt die Vertretungsperson einen zuverlässi-

                                                 - 12 -
gen und bekannten Ablauf. Dieser ist schriftlich                         Leitfragen
zu fixieren und sollte klar die Informationswege
zu Eltern, Kindertagespflegeperson und Verant-                               ✓ Liegt die notwendige Eignung und/oder Er-
wortungsträgern beinhalten. Zuständigkeiten                                    laubnis der Vertretungsperson vor?
und Reaktionszeiträume müssen im Vorfeld                                     ✓ Werden alle Faktoren der Ersatzbetreuung in
abgeklärt sein.                                                                der Vergütung beachtet und in einer schriftli-
                                                                               chen Vereinbarung konkret benannt?
Ferner ist die Vergütung der Vertretungsperson                               ✓ Besteht ein vertrauensvoller und regelmäßi-
abzuklären. Hierfür bieten sich zwei grundsätzli-                              ger Kontakt zu Kindern, Eltern und Kinder-
che Vergütungsstrategien an:                                                   tagespflegeperson?
• Pauschalvergütung des Ersatzangebotes, der                                 ✓ Ist der Vertretungsperson der Ablauf im Ver-
  Ersatz– und Vorhalteleistung                                                 tretungsfall bekannt?
• Vergütung des Angebotes und der Leistung auf                               ✓ Werden der Vertretungsperson fachliche Be-
  Stundenlohn-Basis                                                            gleitung, Beratung und Supervision angebo-
                                                                               ten?
In die Vergütung integriert sein sollten konkrete                            ✓ Ist zwischen Kindertagespflegeperson und
zeitliche Regelungen für den Beziehungsaufbau                                  Vertretungsperson eine kooperative Arbeits-
und die -pflege zu Kindern, Eltern und Kinder-                                 atmosphäre gewährleistet bzw. ist Koopera-
tagespflegepersonen sowie für den fachlichen                                   tionsfähigkeit anzunehmen?
Austausch. In der Entlohnung der Vertretungs-
person müssen ggf. abweichende steuerliche
Regelungen berücksichtigt werden.

5.5. Anforderungen aus Sicht der Kommunen
Bieten Kommunen Kindertagespflege nach dem                               strukturierte Zusammenarbeit mit örtlichen
SächsKitaG an, sind sie in der Pflicht, die Vertre-                      Kindertagespflegepersonen beeinflussen die
tung zu unterstützen und zu finanzieren. Daher                           Kostenentwicklung ebenso wie die mögliche
sind sie an der Beratung sowie der Implementie-                          Bereitstellung geeigneter Räume durch die
rung von Vertretungslösungen beteiligt und ver-                          Kommune.
antwortlich.
                                                                         Die Kommune hat ein hohes Interesse daran,
                                                                         dass sich eine geschaffene Vertretungsregelung
                                                                         durch Verlässlichkeit, Effektivität und Qualität
                                                                         auszeichnet.
                                                                         Funktionierende Vertretungssysteme entlasten
                                                                         kommunale Mitarbeiter(innen) langfristig und
                                                                         geben Planungssicherheit bezüglich entstehen-
                                                                         der (Personal)Kosten. Um dies zu erreichen,
                                                                         bedarf es einer umfangreichen Situationsanalyse
                                                                         hinsichtlich bereits praktizierter Lösungen, An-
                                                                         zahl der benötigten Vertretungspersonen, räum-
                                                                         licher Gegebenheiten etc. Anschließend ist es
                                                                         notwendig, alle Akteure in der Kindertagespflege
Ein Vertretungssystem ist für den Verantwor-                             am Entscheidungsprozess zu beteiligen. Eine Be-
tungsträger in der Regel mit Mehrkosten von                              ratung mit der Bürgermeisterin oder dem Bür-
rund 25 Prozent 9 verbunden. Die Kenntnis über                           germeister, bestenfalls mit Unterstützung des Ju-
bereits erprobte Vertretungsmodelle sowie die                            gendamtes, kann helfen, Optionen abzuwägen.
9
    Vgl. BMFSFJ, Frühe Chancen, DJI (2010): Vertretungsmodelle in
    der Kindertagespflege. Praxismaterialien für die Jugendämter,
    Nr. 4. München, S. 16

                                                                    - 13 -
Leitfragen                                                ✓ Wie werden alle Akteure am Entscheidungs-
                                                            prozess beteiligt?
✓ Wie viele Kindertagespflegepersonen sind in             ✓ Wie wird eine fachliche Zusammenarbeit mit
  der Kommune tätig?                                        dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe reali-
✓ Welcher mögliche Vertretungsbedarf muss                   siert?
  abgedeckt werden?                                       ✓ Welche Kosten entstehen für die Kommune?
✓ Gibt es Kooperationspartner (Kindereinrich-             ✓ Welche Vertragsgestaltung ist notwendig?
  tungen, Mehrgenerationshäuser, Vereine, Un-
  ternehmen etc.) in der Kommune?

5.6. Anforderungen aus Sicht des örtlichen Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe
Wird Kindertagespflege nach SächsKitaG oder
SGB VIII angeboten, befinden sich die öffentli-
chen Träger der örtlichen Jugendhilfe in der fach-
lichen Verantwortung der Implementierung
einer Vertretungslösung sowie der damit verbun-
denen Erteilung der Eignung und/oder Erlaubnis.

Mitarbeiter(innen) in den Jugendämtern tragen
hier eine hohe Verantwortung. Für eine gemein-
same Lösungsfindung sind Zeitressourcen,
Geduld und Beratungskompetenz unerlässlich.
Im Ergebnis muss die Lösung fachlich fundiert
und praktisch umsetzbar sein.
Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche             Leitfragen
Kenntnis über mögliche Vertretungsmodelle und
die regionalen Besonderheiten. Im Prozess sind            ✓ Sind allen Beteiligten verschiedene Vertre-
alle Partner gleichwertig einzubeziehen. Der                tungsmodelle inkl. derer Vor- und Nachteile
Entscheidungsprozess für ein Vertretungsmodell              bekannt?
kann durch die Vereinbarung einer Probezeit               ✓ Wie können alle Akteure an der Etablierung
sowie einer anschließenden Evaluation befördert             eines Vertretungssystems oder in einem
werden.                                                     bestehenden System gleichwertig beteiligt
                                                            werden?
                                                          ✓ Kann die Fachberatung den Moderations-
                                                            prozess gestalten?
                                                          ✓ Werden die Bedürfnisse aller Beteiligten
                                                            geachtet?
                                                          ✓ Ist eine Probezeit inkl. Evaluation zum gewähl-
                                                            ten Modell vorgesehen?

                                                 - 14 -
5.7. Auf einen Blick: Vorteile für alle Beteiligten
                                                      • entlastende Funktion im Krankheitsfall
                                                      • Förderung des kollegialen Austauschs zwi-
                                                        schen Kindertagespflegepersonen
                                                      • Stärkung der regionalen Vernetzung und
                                                        Kommunikation auf Augenhöhe

                                                      Vertretungsperson:

                                                      • klare Regelungen der Abläufe
                                                      • angemessene Vergütung
                                                      • Akzeptanz bei Kindertagespflegeperson und
                                                        Eltern
Ein gutes Vertretungssystem bietet allen Beteilig-    • Kompetenzzuwachs
ten die notwenige Verlässlichkeit.                    • zusätzliche Vernetzung

Kind:
                                                      Kommune:
• Bindungsaufbau, vertraute Personen, Abläufe
  und Umgebung                                        •   Entlastung kommunaler Mitarbeiter(innen)
• Bereicherung durch eine weitere bekannte            •   klar geregelte Abläufe für den Vertretungsfall
  Person                                              •   Kostenkontrolle
                                                      •   Stärkung der Kindertagespflege als verlässliche
                                                          Option im kommunalen Portfolio der Kinder-
Eltern:                                                   betreuungsangebote

• abgesicherte Betreuung trotz Ausfall der Kin-
  dertagespflegeperson                                Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
• genaue Kenntnis der Vertretungsabläufe              (Jugendamt):
• Ersatzperson ist bekannt und vertraut
• keine zusätzlichen Kosten                           • klar geregelte Abläufe für den Vertretungsfall
                                                      • Sicherheit und Entlastung im Notfall
                                                      • Einbezug des Jugendamtes
Kindertagespflegeperson:                              • Stärkung der Kindertagespflege als verlässliche
                                                        Option im örtlichen Portfolio der Kinderbetreu-
• Sicherheit im Notfall                                 ungsangebote
• klare Regelung für den eigenen Ausfall              • Nutzung der bestehenden Netzwerke zur fach-
• abgesicherte Vergütung trotz eigenem Ausfall          lichen Begleitung

                                                 - 15 -
6. Weg zu einem passenden Modell
Die nachstehende Grafik verdeutlicht das mögliche Vorgehen, um ein passendes Vertretungsmodell
zu finden.

                                                                   Start                                   Akteure

                                                                                             Verantwortlich          Beteiligt

     Checkliste:                                                                           Kommune*            Fachberatung
     - Anzahl vorhandene KTPP                                  IST-ANALYSE                                     KTPP
     - bereits praktizierte Modelle                                                                            E-KTPP
     - Anforderung der Eltern
                                                                                                               Eltern
     - Anforderungen der KTPP/E-KTPP
     - Kostenkalkulation der Kommune
     - fachlicher Anspruch der
       Fachberatung (Informationen zu                    Erste Beratung der Akteure:       Kommune*            Fachberatung
       Modellen, Beteiligung, Moderation,          ◦ Informationen aus der IST-Analyse                         KTPP
       Eignung/Erlaubnis der E-KTPP)               ◦ Erfahrungsaustausch                                       E-KTPP
                                                   ◦ offene Fragen                                             Eltern

     Vertretungsmodelle in der                          Zweite Beratung der Akteure:       Kommune* oder Fachberatung
     Kindertagespflege                             ◦ offene Fragen                         Moderation durch KTPP
                                                   ◦ Abstimmung zu Vor- und Nachteile      Jugendamt           E-KTPP
                                                     verschiedener Modelle                                     Eltern
                                                   ◦ Finanzierungsmodell
                                                                                                               ggf. externe
                                                                                                               Moderation

                                                                                           Kommune*;           KTPP
                                                                 Einigung
                                            nein                                           Fachberatung        E-KTPP
                                                           auf Vertretungsmodell           (fachlich)          Eltern
                                                                  erfolgt?

                                                                        ja

                                                            Beratung der Akteure:          Kommune*            Fachberatung
                                                   ◦ notwendige Voraussetzungen für                            KTPP
                                                     Vertretungsmodell (siehe                                  E-KTPP
                                                     Modellbeschreibung)                                       Eltern
                                                   ◦ offene Fragen

                                                      Notwendige Voraussetzungen für       Kommune*;           Fachberatung
                                                        Vertretungsmodell schaffen:        Jugendamt (bei      KTPP
                                                   ◦ Verträge                              Eignung u.          E-KTPP
                                                   ◦ Vereinbarungen                        Erlaubnis)
                                                                                                               Eltern
                                                   ◦ Ausschreibungen
                                                   ◦ Kostenplanung etc.

                                                         Probephase vereinbaren            Kommune*            Fachberatung
                                                        (Empfehlung: 6 – 12 Monate)                            KTPP

     Checkliste:                                                 Evaluation                Kommune*            Fachberatung
     - Zufriedenheit der Eltern                                                                                KTPP
     - Zufriedenheit der KTPP/E-KTPP                                                                           E-KTPP
     - Zufriedenheit der Fachberatung
     - Kostenanalyse                                                                                           Eltern
     - Probleme

                                                                                           Kommune*            Fachberatung
                                            nein             Vertretungsmodell                                 KTPP
                                                               beibehalten?                                    E-KTPP
                                                                                                               Eltern
                                                                        ja
                                                                                         * bei KTP nach SächsKitaG;
                                                                                         bei KTPP nach SGB VII steht der öffentl. Träger
                                                                    Ende
                                                                                         der örtl. Jugendhilfe in der Verantwortung

                                                                    - 16 -
7. Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege
Nachstehend finden Sie eine Übersicht von sieben Vertretungsmodellen in der Kindertagespflege, die
in den einzelnen Abschnitten dieses Kapitels näher erläutert werden

 Modell                 Kurzbeschreibung
 Mobile Ersatz-         Eine Vertretungskraft kooperiert mit bis zu fünf Tageseltern und sucht jede
 Tagespflegeperson      Tagespflegestelle einmal wöchentlich zur Zusammenarbeit auf. Im
                        Vertretungsfall übernimmt sie die Gruppe in den Räumen der regulären
                        Kindertagespflegeperson.

 Stützpunkt             Eine Vertretungskraft mit eigenen Räumen wird von bis zu fünf Tageseltern
                        einmal wöchentlich aufgesucht. Im Vertretungsfall werden die Kinder im
                        Stützpunkt betreut.

 Vier plus Eins –       Fünf Tageseltern schließen sich zu einem Netzwerk zusammen. Jede von
 Das Netzwerk (Team)    ihnen betreut maximal vier Kinder. Der fünfte Platz wird freigehalten, um
                        im Vertretungsfall ein Kind zusätzlich aufnehmen zu können.

 Drei plus Eins –       Vier Tageseltern schließen sich zu einem Netzwerk zusammen. Jede von
 verzahntes Modell      ihnen betreut maximal drei Kinder. Ein vierter Platz wird freigehalten, um
                        im Vertretungsfall ein Kind zusätzlich aufnehmen zu können.

 Tandem                 Zwei Tageseltern mit zusammen nicht mehr als fünf Kindern vertreten sich
                        im Notfall gegenseitig.
 Kindertageseinrich-    Je nach Kapazität einer Kita werden Kinder einer oder mehrerer
 tung – Kindertages-    Kindertagespflegestellen im Notfall in der Einrichtung betreut.
 pflege – Kooperation

 Vertretung in eige-    Tageseltern organisieren ihre geeignete Vertretung selbständig. Die
 ner Verantwortung      Vertretungskraft wird durch die Kommune finanziert.
 der Kindertages-
 pflegeperson

 Vertretungspool        Eine verantwortliche Person erfasst tagaktuell alle freien Plätze bei
                        Tagesmüttern/Tagesvätern eines Gebietes.
 Kooperation mit        Das Vertretungssystem wird von einem Verein, Mehrgenerationshaus /
 Vereinen, Mehr-        Familienzentrum etc. verantwortlich übernommen.
 generationshaus /
 Familienzentrum

In den nachstehenden Beschreibungen der einzelnen Vertretungsmodelle sind deren Vorteile mit
                                                                                ➠
                                   ➠

einem grünen Pfeil hervorgehoben ( ) und die Nachteile mit einem roten Pfeil ( ) markiert. Beson-
dere Hinweise sind mit einem einfachen Pfeil ( ➠) gekennzeichnet.

                                                - 17 -
7.1. Die mobile Ersatz- Kindertagespflegeperson

                           KTPP                                   KTPP
                                            Ersatz-
                                            KTPP

                                                                     KTPP
                           KTPP

                                              KTPP

Die Ersatzperson hat keine eigenen Räume und        Kosten:
keine eigene Gruppe, sondern hält Kontakt zu
maximal fünf Kindertagespflegepersonen. Sie         Variante I: Die in Bereitschaft und in wöchentli-
kommt in der Regel einmal wöchentlich in die        chem Kontakt arbeitende Ersatzperson wird mit
Räume der regulären Kindertagespflegestellen,       einem Pauschalwert von der Gemeinde finan-
die sie im Notfall vertritt. Gemeinsam mit der      ziert. In Vertretungssituationen erfolgt eine zu-
Kindertagespflegeperson betreut die Ersatzper-      sätzliche Vergütung entsprechend der Betreu-
son die Kinder der jeweiligen Kindertagespflege-    ungszeit der betreuten Kinder.
stelle. Im Betreuungsfall übernimmt sie die
gesamte Gruppe in den Räumen der erkrankten         Variante II: Die Ersatzperson hat einen Arbeits-
regulären Kindertagespflegeperson.                  vertrag mit einer definierten wöchentlichen
                                                    Arbeitszeit. Sie erhält einen Festbetrag pro
➠

    Beziehungsaufbau für Kinder und Eltern ist      Monat. Während der Bereitschafts- und Bezie-
    optimal möglich                                 hungspflegezeiten entstehen der Ersatzperson
                                                    Minusstunden, welche in einem Arbeitszeitkonto
➠

    für Kindertagespflegestellen in räumlicher      dokumentiert werden. Im Fall einer Vertretungs-
    Distanz ohne Mehraufwand für Tageseltern /      situation werden diese Minusstunden wieder
    Kinder / Familien realisierbar                  ausgeglichen.
➠

    unveränderter Betreuungsort im Vertretungs-     Allgemein: Sozialversicherungsbeiträge werden
    fall                                            analog zu anderen Kindertagespflegepersonen
                                                    übernommen. Sowohl für den Kostenträger als
➠

    gleichbleibende Kindergruppe auch im            auch die Ersatzperson ist der finanzielle Rahmen
    Vertretungsfall, d. h. Kinder kennen sich       planbar. Es bedarf einer Regelung zu entstehen-
                                                    den Fahrtkosten der Vertretungskraft.
                                                    Die monatlichen Geldleistungen müssen so aus-
➠

    bei Krankheit der KTPP und Betreuung in         gestaltet sein, dass die Ersatzperson ein Aus-
    deren Häuslichkeit ist eine Gesundung der       kommen hat. Die Ersatzperson muss beachten,
    Erkrankten nur eingeschränkt möglich. Sie       dass sie keine Pauschale von Werbungskosten in
    kann sich nur bedingt zurückziehen und es       Form von Betriebskosten geltend machen kann.
    herrscht ggf. Ansteckungsgefahr.

                                               - 18 -
7.2. Stützpunkt

                                                                           KTPP
                       KTPP                 Stützpunkt
                                            Ersatz-KTPP

                                                                        KTPP
                            KTPP
                                                       KTPP

Eine ‚Stützpunkt-Kindertagespflegeperson‘ hat              gefangen werden, wenn nicht alle betroffenen
eigene Räume, aber keine eigene Gruppe.                    Kinder eine Ersatzbetreuung benötigen und
Diese Räume bietet sie anderen Kindertages-                daher ggf. Kinder aus verschiedenen Gruppen
pflegepersonen als Betreuungs-Stützpunkt an.               aufgenommen werden können (maximal 5
Etwa vier bis fünf Tageseltern suchen sie dort in          gleichzeitig anwesende, fremde Kinder)
regelmäßigen Abständen (in der Regel einmal
wöchentlich) zur Beziehungspflege auf. Der
Stützpunkt kann zudem für gemeinsame Aktivi-           ➠ Stützpunkt muss für alle Kindertagespflege-
täten genutzt werden.                                    personen gut erreichbar sein

Im Betreuungsfall übernimmt die ‚Stützpunkt-
                                                      ➠

Kindertagespflegeperson‘ die gesamte Gruppe                Stützpunkt aufsuchen (wöchentlich) kann in
der abwesenden regulären Kindertagespflege-                kälteren Jahreszeiten sehr aufwendig werden
person und betreut alle Kinder gemeinsam im                (Anziehen der Kinder), ist wetterabhängig,
Stützpunkt.                                                evtl. erhöhte Anforderung an kleinere Kinder
                                                           bei längeren Wegen etc.
➠

    Beziehungsaufbau zur Vertretungskraft für
                                                      ➠

    Kinder ist gut möglich                                 veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall
                                                           (ggf. weitere Wege für Eltern)
➠

    Betreuungsort ist den Kindern im Vertretungs-
                                                      ➠

    fall bekannt                                           für Eltern ist es ggf. schwieriger, die ‚Stütz-
                                                           punkt-Kindertagespflegeperson‘ (im Alltag)
➠

    gleichbleibende Kindergruppe auch im Ver-              kennen zu lernen
    tretungsfall, d. h. Kinder kennen sich
➠

    ggf. Nutzung des Stützpunktes für weitere          Kosten:
    Treffen: Elternabende, Team-Beratungen und
    Kontakte zu anderen Kooperationspartnern,          Wenn sich die Aufgaben der ‚Stütz-punkt-
    ggf. neutraler Treffpunkt bei Konfliktbera-        Kindertagespflegeperson‘ auf die Siche-rung des
    tungen                                             Vertretungsfalles beschränken, entsprechen die
                                                       Kosten in diesem Modell dem des vorangegan-
➠

    gleichzeitiger Ausfall von mehr als einer regu-    genen mobilen Vertretungsmodells (vgl. 7.1.)
    lären Kindertagespflegeperson kann u. U. auf-

                                                  - 19 -
7.3. Vier plus Eins – Das Netzwerk (Team)

                                 KTPP                               KTPP

                      KTPP                                                      KTPP

                                                  KTPP

Fünf Kindertagespflegepersonen mit jeweils               Kosten:
maximal vier zu betreuenden Kindern schließen
sich zu einem Team (Netzwerk) zusammen. Im               Der Kostenträger zahlt jeder der fünf
Vertretungsfall wird jedes der vier Kinder jeweils       Kindertagespflegepersonen eine Pauschale für
von einer (bestimmten, immer gleichen) Kinder-           den jeweils fünften, nicht belegten Platz als
tagespflegeperson des Netzwerks aufgenom-                Freihalte-Platz. Da sonst fünf statt vier Kinder auf-
men und bei ihr betreut.                                 genommen werden könnten, wird so die finan-
                                                         zielle Einbuße der Kindertagespflegeperson
➠

    Beziehungsaufbau für Kinder gut möglich              minimiert.
➠

    größtmögliche Sicherheit bei relativ geringen        Im Vertretungsfall entstehen keine weiteren
    Kosten                                               Kosten. Jedoch sollten aufgrund dieser komple-
                                                         xen Struktur unbedingt zusätzliche Kosten für
                                                         regelmäßige, unabdingbare Supervision einge-
➠ räumliche Nähe der Kindertagespflegestellen            plant werden.
  zueinander notwendig
➠

    veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall
    (Wege für Eltern)
➠

    für Eltern ggf. schwieriger, die Ersatzperson (im
    Alltag) kennen zu lernen
➠

    Unsicherheitsfaktor: gleichzeitiger Ausfall von
    mehr als einer Kindertagespflegeperson

                                                    - 20 -
7.4. Drei plus Eins – verzahntes Modell

                            KTPP                              KTPP

                                                                         KTPP

                                              KTPP

Ähnlich dem Modell ‚Vier plus Eins‘ (vgl. 7.3.). Ein    Kosten:
Team von vier Tageseltern mit jeweils maximal
drei Kindern halten einen oder zwei Plätze frei,        Die Gemeinde zahlt jeder der vier Tageseltern
die im Vertretungsfall besetzt werden können.           monatlich eine feste Pauschale für einen
                                                        Freihalte-Platz. Im Vertretungsfall entstehen
➠

    etwas überschaubarer durch weniger Betei-           keine weiteren Kosten. Jedoch sollten zusätzliche
    ligte (Planung)                                     Kosten für regelmäßige Supervision eingeplant
                                                        werden.
➠

    Beziehungsaufbau für Kinder gut möglich
➠

    größtmögliche Sicherheit bei relativ geringen
    Kosten

➠ räumliche Nähe der KTPP-Stellen zueinander
  notwendig
➠

    veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall
    (Wege für Eltern)
➠

    für Eltern ggf. schwieriger, Ersatz-KTPP (im
    Alltag) kennen zu lernen
➠

    geringerer Verdienst für Tageseltern, bei
    Finanzierung einer Platzpauschale

                                                   - 21 -
7.5. Tandem

                                                                                   KTPP          KTPP
               KTPP                     KTPP

        Kind          Kind    Kind      Kind         Kind

                                                                            Kind   Kind   Kind   Kind   Kind

           1. KTP-Stelle             2. KTP-Stelle

Zwei Kindertagespflegepersonen mit insgesamt                     ➠ die Betreuungszeiten der Kindertagespflege-
nicht mehr als fünf Kindern bilden ein Team. Im                    personen müssen abgestimmt werden, ggf.
Vertretungsfall übernehmen sie gegenseitig alle                    Bereitschaft zu mehr Flexibilität im Vertre-
Kinder, ohne die für eine Kindertagespflegestelle                  tungsfall notwendig
zulässige Gruppenstärke von gleichzeitig fünf
fremden Kindern zu überschreiten.                                ➠ fortlaufende Abstimmungen zu Kinderzahl
                                                                   und Betreuungszeiten sind zwingend erfor-
Variante I:                                                        derlich
Beide Kindertagespflegepersonen haben eine
eigene Kindertagespflegestelle.
                                                               ➠

                                                                     Co-Tagespflegeperson ist bei Wegfall nur
Variante II:                                                         schwer zu ersetzen
Beide Kindertagespflegepersonen betreuen die
                                                               ➠

Kinder in einer Kindertagespflegestelle.                             geringer Verdienst für Kindertagespflege-
                                                                     personen (zur Existenzsicherung ungeeignet)
➠

    hervorragender Betreuungsschlüssel
                                                               ➠

                                                                     Unsicherheitsfaktor: gleichzeitiger Ausfall von
➠

    Beziehungsaufbau für Kinder, Eltern, Kinder-                     beiden Kindertagespflegepersonen
    tagespflegeperson und Vertretungsperson
    optimal möglich
                                                                 Kosten:
➠

    Kindertagespflegeperson sucht sich die zwei-
    te Person selbst und entscheidet im Rahmen                   Bei freiwilligem Wunsch der Kindertagespflege-
    ihrer Selbständigkeit                                        personen keine erkennbaren zusätzlichen Kosten
                                                                 für den Kostenträger.
➠ Variante I: räumliche Nähe der Kindertages-
  pflegestellen zueinander notwendig                             Bei Wunsch der Umsetzung des Modells durch
                                                                 die Kommune müssen die nicht belegbaren
➠ Variante I: wechselseitiger Aufenthalt aller                   Plätze pauschal vergütet werden.
  Kinder bei beiden Tageseltern ist zu organisie-
  ren

                                                            - 22 -
7.6. Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege – Kooperation

                  KTPP                                                              KTPP

                  KTPP                                                              KTPP
                                                   Kita

                  KTPP                                                              KTPP

Eine Kindertagespflegeperson sucht mit ihren            ➠ Anzahl der Tageseltern, mit denen eine Ko-
maximal fünf Kindern regelmäßig eine Kinder-              operation möglich ist, hängt von der Größe
tageseinrichtung mit Krippengruppen (Kinder               und Bereitschaft der Kindertageseinrichtung
unter 3 Jahren) zur Beziehungspflege auf. Bei             ab
Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson über-
nimmt die Einrichtung die gesamte Kinder-
                                                       ➠

gruppe – meist ohne die Betreuung der Kinder                Beziehungsaufbau für Kinder und Eltern ist
als Kleingruppe gewährleisten zu können.                    nur begrenzt möglich, da eine konstante Ver-
                                                            tretungskraft in der Kindertageseinrichtung
➠

    sichere Vertretung                                      oft nicht gewährleistet werden kann
➠

                                                       ➠

    Kinder lernen die Einrichtung, in die sie event.        veränderter Betreuungsort im Vertretungsfall
    später wechseln, kennen                                 (Wege für Eltern)
➠

                                                       ➠

    Gelegenheit, mit vielen anderen, auch größe-            für Eltern ggf. schwieriger, Ersatzpersonen (im
    ren Kindern zusammen zu sein (Kann ein                  Alltag) kennen zu lernen
    Vorteil, aber für besonders sensible Kinder
                                                       ➠

    auch ein Nachteil sein.)                                für sehr junge Kinder (0 – 2,5 Jahre) eine sehr
                                                            hohe, nicht zu empfehlende Anpassungs-
➠

    Beitrag zum Aufbau von gegenseitiger Wert-              anforderung
    schätzung zwischen Kindertagespflegeperson
                                                       ➠

    und Erzieher(inne)n                                     Kindertageseinrichtung muss freie Platzkapa-
                                                            zitäten vorhalten

➠ Bindungsaufbau ist abhängig von der konti-
  nuierlichen Gewährleistung der immer glei-            Kosten:
  chen Ansprech- und Bezugspersonen für
  Kinder und deren Eltern                               Variante I:
                                                        Die Kommune finanziert die Vorhalteplätze in der
➠ Klärung der Kosten                                    Kindertageseinrichtung in Form einer Pauschale.
  Bei Kindertageseinrichtung in kommunaler
  Trägerschaft ist die Lösung unkompliziert.            Variante II:
  Bei Kindertageseinrichtung in freier Träger-          Die Kommune finanziert die Vorhalteplätze in der
  schaft müssen Kosten ausgehandelt werden.             Kindertageseinrichtung bei Inanspruchnahme.

                                                   - 23 -
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