KIGA-GEBÜHREN - KIGA-GEBÜHREN - GEMEINDE PFEDELBACH
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PFEDELBACHER Gemeindeblatt 32. Jahrgang Nummer 14 Freitag, 3. April 2020 www.pfedelbach.de Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach KiGa-Gebühren mit Nachrichten aus den Ortschaften Weitere Infos finden Sie auf Seite 2 KiGa-Gebühren
Nummer 14/2020 ♦ Seite 2 Freitag, den 3. April 2020 Pfedelbacher Bereitschafts- und Notfalldienste Termine Ärztlicher Notdienst Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter Telefon 116 117 Freitag, 03.04.2020 Mo., Di., Do. 18.00 – 8.00 Uhr Abholung Grüne Tonne A2 – Grüne Tonne Altpapier Mi. 13.00 – 8.00 Uhr Fr. 16.00 – 8.00 Uhr Samstag, 04.04.2020 Sa., So. u. feiertags 8.00 – 8.00 Uhr Abholung Restmülltonne Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr: Montag, 06.04.2020 docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen 10.00 Uhr – 11.30 Uhr VHS-Büro telefonisch erreichbar Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter unter 07941/6081-40 Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de. Allgemeiner Notfalldienst (Öhringen) Donnerstag, 09.04.2020 Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, 74613 Öhringen 16.30 Uhr – 18.00 Uhr VHS-Büro telefonisch erreichbar Sa., So. und FT 8.00 – 22.00 Uhr unter 07941/6081-40 Allgemeiner Notfalldienst (Künzelsau) Freitag, 10.04.2020 – Karfreitag Hohenloher Krankenhaus – Krankenhaus Künzelsau, Stetten- Sonntag, 12.04.2020 – Ostersonntag straße 32, 74653 Künzelsau Sa., So. und FT 8.00 – 14.00 Uhr Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von 9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren Mitteilung der Kindern in die Notfallpraxis kommen. Gemeindeverwaltung Pfedelbach Zentrale Rufnummer: 01803/112001 Aussetzung der Elternbeiträge Zahnärztlicher Notdienst Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 0711/7877700 Telefon 01803/112005 für die Monate März und April Rettungsleitstelle/Notarzt Telefon 112 Ärztlicher Notdienst für Patienten Die Gemeinde Pfedelbach wird die Kindergarten- mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in gebühren für alle gemeindlichen Einrichtungen für der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund- die Monate März und April aussetzen. Einbezogen brunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn in diese Regelung sind auch Eltern und Personen- Tel. 0180/5120112 Feuerwehr Telefon 112 sorgeberechtigte von Kindern, die in einer Not- Apothekenbereitschaft gruppe betreut werden. Fr., 03.04. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstraße 25, Öhringen Auch die Eltern, deren Kinder im katholischen Sa., 04.04. Schloss-Apotheke, Hintere Straße 8, Neuenstein So., 05.04. Schiller-Apotheke, Schillerstraße 64, Öhringen Kindergarten betreut werden, sowie Kinder, die die Mo., 06.04. Post-Apotheke, Einsteinstraße 5, Bretzfeld Kernzeitenbetreuung an den Grundschulen nutzen, Di., 07.04. Apotheke am Markt, Marktplatz 27, Kupferzell Mi., 08.04. Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen sind von dieser Regelung umfasst. Do., 09.04. Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach Entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Fr., 10.04. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg Trägern (Katholische Kirche sowie Evangelische Diakoniestation Öhringen e. V. Telefon 07941/9849840 Jugendhilfe Friedenshort) wurden getroffen. Frauen- und Kinderschutzhaus Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, er- im Hohenlohekreis Telefon 07940/58954 folgt kein Einzug. Infokoop – Informationsstelle gegen häusliche und sexuelle Gewalt: Telefon 07940/939951 Da die Beiträge im März bereits eingezogen wur- Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder, Telefon 0700/11224477 den, sind wir verwaltungsintern derzeit bei der Jugendliche und deren Familien, (12 Cent pro Min.) Klärung, wie eine Rückerstattung aussehen kann. Telefonseelsorge Telefon 0800/1110111 Entweder per Zurücküberweisung oder Nichteinzug jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei im Mai. Hier sind wir auf der Suche nach einer Demenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes im Ho- möglichst praktikablen Lösung. Eltern, die die henlohekreis, Ansprechperson: Frau Christa Kokoska, Telefon 07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de Gebühren per Einzelüberweisung begleichen, wer- den gebeten, die Überweisung für den Monat April Servicenummern: Unitymedia (vormals KabelBW) 0176/88866310 und Mai nicht zu veranlassen. Falls eine Über- EnBW Service Strom 0800/3629-000 weisung per Dauerauftrag bereits erfolgt ist, wird EnBW Service Gas 0800/3629-427 EnBW Störung Strom 0800/3629-477 der Betrag zurückerstattet. EnBW Störung Gas 0800/3629-447 Telekom 0800/3302000
Nummer 14/2020 ♦ Seite 3 ▲ Freitag, den 3. April 2020 ▲ Hilfsangebote während der Corona-Krise Gehören Sie zur Risikogruppe oder befinden sich in Quarantäne und müssen zu Hause bleiben? Dann zählen Sie durch das Coronavirus zu den besonders gefährdeten Menschen und können Ihre Wohnung nicht verlassen. Dank Unterstützung und ehrenamtlicher Helfer ist Ihr Einkauf oder sind dringende Botengänge trotzdem gesichert. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich dazu in Pfedelbach wenden können: ■ Einkaufsdienst der Evangelischen Kirchengemeinde Pfedelbach Ansprechpartner: Pfarrer David Mayer, Telefonnummer: 07941 9040692, E-Mail: pfarramt.pfedelbach-2@elkw.de. ■ Einkaufshilfen des TSV Untersteinbach, Abteilung Fußball in Untersteinbach und Umgebung, Telefonnummer: 0163 6275251. ■ Weiter kann über E-Mail Hilfe beim bundesweiten Netzwerk der Jungen Union auf der Homepage www.die-einkaufshelfer.de angefordert werden. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat aufgrund der aktuellen Entwicklung dazu Informationsblätter erstellt. Diese enthalten sowohl für Hilfsorganisationen als auch für Hilfesuchende Tipps und Ratschläge, wie eine Nachbar- schaftshilfe sicher funktionieren kann. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.polizei-beratung.de Vorverlegter Redaktionsschluss Amtliche Bekanntmachungen in KW 15 Verordnung der Landesregierung über Bitte beachten Sie, infektionsschützende Maßnahmen gegen dass wegen des Feiertags Karfreitag in KW 15 die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 der Redaktionsschluss auf (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) Montag, 6. April, 12.00 Uhr Aufgrund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 vorverlegt wird. und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: §1 Weitere Informationen Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zum neuartigen Coronavirus (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter- Weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulför- sind auf den folgenden stetig aktualisierten Seiten zu derklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in finden: freier Trägerschaft, 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nicht schulische ■ www.pfedelbach.de Zwecke, ■ www.hohenlohekreis.de 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinder- tagespflege und ■ www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte so- wie Horte an der Schule untersagt. (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach IMPRESSUM § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem- Herausgeber: Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach berg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schü- Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46 ler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogi- E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de sche Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindever- Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, waltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege Verlag und Druck: Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden, (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90. von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeu- tisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schü-
Nummer 14/2020 ♦ Seite 4 Freitag, den 3. April 2020 lerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri- oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungs- schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung verfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für In- der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch tensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale 2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungs- und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, losenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsy- Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die ent- chiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und sprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zu- Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und lassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. Suchtberatungsstellen, 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtun- (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Ab- gen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugsein- schlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 richtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentli- Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für chen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen 1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberuf- gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftig- schulen und Schulen für Sozialwesen sowie te von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher- gestellt werden, schutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich. 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Ret- (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der tungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS- Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkinder- CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind, gärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund- 5. Rundfunk und Presse, schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertagesein- 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den richtungen und Kinder tagespflege, sofern beide ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäf- Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in tigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienver- Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 kehr eingesetzt werden, tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichge- 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie stellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der 8. das Bestattungswesen. weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Grün- (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten den an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung stren- lageangepasst festlegen. ger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher be- sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 suchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die erstreckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus auch die Ferien- nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Per- zeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen sonensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betre- Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Per- tungsverbote zu sorgen. sonal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem ge- (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- meinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach sicherzustellen, dass Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min- weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz destens 1,5 Metern zwischen den Personen anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. gewährleistet ist. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstät- §2 tenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, Hochschulen sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch unein- (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen geschränkt möglich ist. Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits Kinder, begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt un- 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan- terbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfun- noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder gen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Stu- Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- denten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studien- Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet leistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet inner- gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum halb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben eingestuft wird, oder bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tem- Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung ge- peratur aufweisen. öffnet bleiben. (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbeson- (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG dere ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersa- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in be- bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Infor- gründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur Durchführung von mationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Fi- Abschlussprüfungen können ferner Ausnahmen von Absatz 1 nanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, sowie von § 4 Absatz 1 zugelassen werden
Nummer 14/2020 ♦ Seite 5 Freitag, den 3. April 2020 1. vom Innenministerium in Bezug auf die Hochschule der § 3a Polizei Baden-Württemberg und Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten 2. vom Justizministerium in Bezug auf die Hochschule für (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach Rechtspflege Schwetzingen. RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten nahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum hiervon unberührt. Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen §3 aus privaten Gründen (z. B. familiärer Todesfall) verboten. Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Be- (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer trachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbeson- dere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäfti- (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und gungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbe- sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen scheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechti- vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages gungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen sind die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsaus- Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren übung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die teilnehmende Personen Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben §4 sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebens- Schließung von Einrichtungen partner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, 2020 untersagt: sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Be- Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, reich. 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Aka- (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 demien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusam- Musikschulen und Jugendkunstschulen, menkünfte, wenn 3. Kinos, 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Saunen, Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sport- 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser stätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen Verordnung untersagt ist, und ähnliche Einrichtungen, zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt insbesondere 6. Jugendhäuser, für Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusam- 7. öffentliche Bibliotheken, menkünfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Notarinnen 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielban- und Notare des Landes. Er gilt außerdem für Veranstaltungen, ken, Wettvermittlungsstellen, die der medizinischen Versorgung dienen wie beispielsweise 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn ge- 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdie- eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Sinne von len, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, § 4 Absatz 5 getroffen werden. 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und An- bieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlos- (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, sener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins- Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, besondere Outlet-Center, durch Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infektionsschutz 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, abweichende Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für Ver- 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme- anstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo- tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fuß- scheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubens- pflege sowie Sonnenstudios, gemeinschaften sowie für alle Bestattungen, Totengebete, 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobil- Leichenwaschungen sowie Aufbahrungen festzulegen. stellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können unbeschadet der geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefäl- Regelungen in §§ 1 und 2 zur Durchführung berufsqualifizie- len, zu privaten Zwecken erfolgen und render Staatsprüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfun- 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. gen, Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- sowie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. tigt, durch Rechtsverordnung den Betrieb weiterer Einrichtun- (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter gen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot Auflagen abhängig zu machen. nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen: insbesondere vor, wenn 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein- 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Auf- schließlich Bäckereien, Metzgereien mit Ausnahme von rechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, § 1 Absatz 6 dienen oder 2. Wochenmärkte und Hofläden, 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online- handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. Handels,
Nummer 14/2020 ♦ Seite 6 Freitag, den 3. April 2020 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, §5 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öf- (aufgehoben) fentlicher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 ent- §6 sprechende Anwendung findet, Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen 5. Ausgabestellen der Tafeln, (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakus- 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit tiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr Gase, zu Besuchszwecken betreten werden. Über den Zugang zu 7. Tankstellen, 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der 8. Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Tele- Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie, kommunikationsunternehmen, 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie 9. Reinigungen und Waschsalons, 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, ent- Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrecht- scheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. erhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter- 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, stützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaf- 13. der Großhandel. ten nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sorti- können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn ge- mentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, ver- eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen kauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; werden können. diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der ver- (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 botene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf- allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtren- lichen oder familiären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und nung möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feier- mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im tagen beschränkt auf den Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrun- zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen gen zum Infektionsschutz zu treffen. an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonsti- (4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zutritt zu den in Absatz gen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszen- 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Per- tren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten sonen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Auf- Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er- nahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Ein- mächtigt, dazu Auflagen festzulegen. richtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in die- (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen abweichend von Absät- sen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu er- zen 1 bis 3 ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle greifen. oder der Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, mit Ausnahme (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des von für den Brief- und Paketversand erforderlichen Neben- Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, leistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwä- der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsät- gung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beach- ze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, tung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung die durch den Verkauf des Sortiments der untersagten Ein- über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen richtung erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Poststellen oder (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Paketdiensten Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei- und 14 betrieben werden. spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Be- gleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelas- (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem sen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. genannt sind. (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer Einrichtung nach von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durch- den Absätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe und geführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Grup- darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegeben- pen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten heiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden Angeboten zählen insbesondere: werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Ab- 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften stand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwi- Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 schen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA- Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von den Vorgaben des VO) wie Mindestabstands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrank- insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung te pflegebedürftige Menschen) und von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbrin- b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitaus- gung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pfle- fahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen; gerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesundheitsversor- 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 gung und Pflege im Sinne des Fünften und des Elften Buchs Nummer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung von Assistenzleis- sie als Gruppenveranstaltung angelegt sind, und tungen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs ein- 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung schließlich der Ermöglichung von Blutspenden. mit § 8 UstA-VO.
Nummer 14/2020 ♦ Seite 7 Freitag, den 3. April 2020 (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- Stuttgart, den 17. März 2020 tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS- Kretschmann Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragrafen zu Strobl Sitzmann ändern. Dr. Eisenmann Bauer (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, Lucha Hauk beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zu- Wolf Hermann gangstüren, zu informieren. Erler §7 Betretungsverbote In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene- Aus der Arbeit des Gemeinderats relles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, Kurz und knapp – die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome Gemeinderatsbeschlüsse eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. aus dem elektronischen Umlaufverfahren des Gemeinderates §8 bis zum 31.03.2020 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Die folgenden Beschlüsse hat der Gemeinderat im elektronischen Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah- Umlaufverfahren beschlossen: men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem TOP 1. Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachauf- TOP 1.1 sicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Sanierung und Erweite- Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions- rung des Katholischen Kindergartens „St. Christophorus“, schutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. Flst. 322/1 und 322/2 , Kelterstraße 20 in Pfedelbach §9 Beschluss: Ordnungswidrigkeiten Das Einvernehmen für die Sanierung und Erweiterung des Katho- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des lischen Kindergartens „St. Christophorus“, Flst. 322/1 und 322/2, Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Kelterstraße 20 in Pfedelbach, wird erteilt. 1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentlichen Raum aufhält, Abstimmungsergebnis: 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veranstaltung oder sonstigen Mehrheitlich 21 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), Ansammlung von jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, 0 Enthaltung(en) 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz vor Infektionen (Gemeinderat Manuel Schönau erklärt sich für diesen Tagesord- nicht einhält, nungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.) 4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Reisen vornimmt, 5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbescheinigung oder den TOP 1.2 Berechtigungsschein nicht mitführt, Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Neubau eines Einfami- 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung betreibt, lienhauses mit Carport und Garage, Flst. 4/5, In der Heid 7 in 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechts- verordnung des Sozialministeriums untersagte Einrichtung Pfedelbach-Untersteinbach betreibt oder eine Auflage für den Betrieb einer Einrichtung Beschluss: nicht einhält, Das Einvernehmen für die Abweichung der vom Bebauungsplan 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sortimentsteile verkauft, festgesetzten Dachneigung (22 ° statt 30 ° - 42 °) und Firstrichtung 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Einrichtung betreibt, im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienwohnhauses mit Car- 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hinwirkt, dass zwischen port und Garage auf Flst. 4/5, In der Heid 7, Pfedelbach-Unter- Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten steinbach, wird erteilt. wird, Abstimmungsergebnis: Einstimmig 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der dort genannten Ein- richtungen betritt, 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und Unterstützungsange- TOP 1.3 bote im Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, oder Bekanntgaben zu Baugesuchen 13. entgegen § 7 eine der genannten Einrichtungen betritt. 1. Erdauffüllung zur Bewirtschaftungsverbesserung, Flst. 1489, Kelterrain in Pfedelbach-Harsberg § 10 2. Nutzungsänderung: Schlosserei, Flst. 1229/1, Inkrafttreten Adolzfurter Straße 69/1 in Pfedelbach-Windischenbach Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 3. Neubau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus, Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer Flst. 17/7, Am Burgrain 1 in Pfedelbach-Gleichen Kraft. 4. Nutzungsänderung: Gebäudeteil I, § 11 Fertigungs- und Montagehalle zu Lagerhalle, Flst. 451/3, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in Allmendstraße 10/1 in Pfedelbach dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten 5. Abbruch Wohnhaus, Flst. 68, die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung. Heuholzer Straße 74 in Pfedelbach-Untersteinbach (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- 6. Abbruch Turmumspannstation, Flst. 66, tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Goffmannweg 6 in Pfedelbach-Baierbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 8 Freitag, den 3. April 2020 TOP 2. Die DRV bittet ihre Kunden sofern möglich auf ihre Online-An- Naturkindergarten Heuberg, Festlegung Standort gebote von zu Hause auszuweichen. Dort können Versicherte Keine Aufnahme auswärtiger Kinder Anträge auch auf elektronischem Weg stellen und weitere Ange- in den Kindergartenjahren 19/20 und 20/21 bote des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers nutzen (www. Beschluss: deutsche-rentenversicherung.de). Gerne unterstützt die DRV 1. Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Naturkinder- dabei auch telefonisch. Zusätzlich können Kunden auch in den gartens in unmittelbarer Nähe des bestehenden Kindergartens örtlichen Gemeindeverwaltungen nachfragen, inwieweit hier noch in Heuberg auf dem Flurstück Nr. 26/1, das sich im Eigentum telefonische Angebote in Fragen der Rentenversicherung zur Ver- der Gemeinde befindet, zu. fügung stehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich 16 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), Für schriftliche Anfragen steht auf der Webseite der DRV ein Kon- 0 Enthaltung(en) taktformular zur Verfügung. Allgemeine Auskünfte gibt es wie ge- Beschluss: wohnt auch weiterhin unter der Rufnummer 0791/971300, die 2. Der Gemeinderat legt fest, dass im Naturkindergarten Heuberg Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis in den Kindergartenjahren 19/20 und 20/21 keine auswärtigen 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt ist. Kinder (Kinder aus anderen Gemeinden) aufgenommen wer- Finanzielle Nachteile haben die Versicherten und Rentner nicht den. zu erwarten. Wichtig ist lediglich, dass ein Antrag oder das sons- Abstimmungsergebnis: tige Anliegen telefonisch oder schriftlich an den Rentenversiche- Mehrheitlich 18 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), rungsträger gerichtet wurde. Insofern bleibt die Deutsche Renten- 0 Enthaltung(en) versicherung auch in Zeiten der aktuellen Pandemie-Situation ein verlässlicher Partner für ihre Versicherten und Rentnerinnen und TOP 3. Rentner sowie die Arbeitgeber. Sanierung und Erweiterung des katholischen Kindergartens Containeranlage als Interimsgebäude während der Bauzeit Vergabe der Leistungen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages für eine Altersjubilare Containeranlage an die Firma Grinbold-Jodag aus 89561 Dischin- gen-Eglingen zum Angebotspreis von brutto 112.081,20 €. Wir gratulieren herzlich Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), Frau Gerlinde Frölich, Allmendstraße 12, 0 Enthaltung(en) am 03.04.2020 zum 70. Geburtstag; Frau Johanna Michler, Creutzfelderstraße 4, TOP 4. am 05.04.2020 zum 75. Geburtstag; Wasserversorgung Erneuerung der Leit- und Fernwirktechnik Herrn Siegfried Laube, Adolzfurter Straße 60, Windischenbach, Vergabe der Leistungen am 06.04.2020 zum 70. Geburtstag. Beschluss: Die Erneuerung der Leit- und Fernwirktechnik der Wasserversor- gung wir an die Firma IDS GmbH zum Preis von netto 81.814,00 € vergeben. Aktive Seniorenszene Pfedelbach Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 5. Annahme von Spenden Beschluss: SeniorenMobil Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende des Handels- Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Fahrbe- und Gewerbevereins Pfedelbach in Höhe von 300,00 € zu. trieb des SeniorenMobils bis auf Weiteres ein- Abstimmungsergebnis: Einstimmig gestellt. Ihre Gemeindeverwaltung Die Kommentare der Gemeinderäte und die Erläuterungen der Verwaltung können Sie in Kürze im Ratsinformationssystem der Gemeinde Pfedelbach nachlesen. Unsere Schulen Aus der Gemeinde Grundschule Untersteinbach Beratungsstellen der Schulanmeldung an der Grundschule Untersteinbach Deutschen Rentenversicherung geschlossen Aus aktuellem Anlass wird die Schulanmeldung Die DRV ist telefonisch für ihre Kunden da: an der Grundschule Untersteinbach abgesagt. Die Ausbreitung des Coronavirus macht es erforderlich: Die Be- Die Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten per ratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden- Post alle wichtigen Informationen zur Schulan- Württemberg sind für Besuche ab sofort bis 17. April 2020 ge- meldung und alle wichtigen Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt. schlossen. Die DRV möchte mit diesem Schritt die Gesundheit Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bis Mitte Mai keine Unter- ihrer Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie ihrer lagen bekommen haben, bitten wir sich telefonisch bei der Grund- Beschäftigten schützen. Sie bittet daher um Verständnis, wenn in schule Untersteinbach zu melden (dienstags/donnerstags 9.00 der aktuellen Krisensituation der gewohnte Service vorüberge- bis 12.00 Uhr unter 078949/518). hend nicht aufrechterhalten werden kann. Ihre Grundschule Untersteinbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 9 Freitag, den 3. April 2020 übertragen. Also klicken Sie sich einfach rein und feiern Sie mit. Freiwillige Feuerwehr Pfedelbach Wer möchte, kann sich auch zu Hause eine Kerze und ein paar Teelichter bereitstellen, um diese für den Gottesdienst zu ent- zünden. Altersabteilung Andachten Unser Treffen am Donnerstag, dem 2. April 2020 kann wegen der Auf unserer Homepage www.evkirche-pfedelbach.de finden Sie aktuellen Coronasituation leider nicht stattfinden. täglich Andachten, geistliche Impulse und weitere Informationen. Über die weiteren Treffen und Veranstaltungen werde ich euch rechtzeitig informieren. Wochenspruch: Mit kameradschaftlichem Gruß Wolfgang Carle Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. (Matthäus 20, 28). Volkshochschule Öhringen Neulich las ich ein kleines Büchlein mit dem Titel „Ist das Gott oder kann das weg? – Warum Ostern ein merk-würdiges Fest ist.“ Außenstelle Pfedelbach Darin wird auf erfrischende Art betont, dass Christinnen und Christen an einen „Anders-Gott“ glauben. In Jesus kommt Gott Absage Kunstfrühstück auf die Welt und verhält sich bei näherer Betrachtung ganz an- ders, als es zu erwarten wäre. Er kommt nicht wie ein Herrscher, Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie wird das Kunst- um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen. Anders als die frühstück am Dienstag, 21. April, im Schloss abgesagt. Herren seiner Zeit zieht er nicht auf dem Schlachtross in die Wir wünschen allen Teilnehmenden und Dozenten der vhs- Hauptstadt Jerusalem ein, sondern auf einem Esel. „Gott fährt Außenstelle gute Gesundheit!dagmar.mueller@oehringen.de nicht Mercedes, sondern ein verrostetes Mofa - wer hätte das gedacht?“, heißt es im Büchlein. Jesus schrubbt seinen Jüngern den Dreck von den Füßen und sie sind entsetzt darüber – der Herr Kirchliche Nachrichten ist ein Diener. Wir glauben an einen Anders-Gott. Wir glauben an einen Gott, der nicht über seine Feinde triumphiert, sondern der am Kreuz endet. Wir glauben an einen Gott, der sich ganz ohn- mächtig gemacht hat. Das berührt meinen Glauben auch in dieser Evangelische Kirchengemeinde Pfedelbach Corona-Krise. Manche stellen die Frage: Warum lässt Gott das zu? Manche meinen, Gott hätte mit dieser Krise etwas vor. Ande- Bitte beachten Sie: re unterstellen ihm gar, er wolle die Menschheit für Übeltaten Aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus fin- strafen. Nein! Wir glauben an den Anders-Gott, an den Herrn, der den in unserer Kirchengemeinde bis auf Weiteres keine Grup- ein Diener ist und können diese Fragen und Spekulationen getrost pen und keine Gottesdienste statt. Das Gemeindehaus, die links liegen lassen. Wir dürfen wissen: Gott ist für uns, nicht gegen Kirche, das Gemeindebüro und die Pfarrämter bleiben für den uns. Gott ist kein rachsüchtiger Erbsenzähler, der sich da oben Publikumsverkehr geschlossen. Strafen für uns ausdenkt und dann die Hände reibt. Ganz im Einkaufs-Dienst Gegenteil. Gott ging in Jesus ins menschliche Leben und ins Wir bieten einen Einkaufs-Dienst für Menschen an, die sich in menschliche Leid. Deshalb ist er uns – mir und dir – in allen Sor- häuslicher Quarantäne befinden bzw. zu einer Risikogruppe ge- gen, Problemen und Ängsten nahe. Pfr. Konrad Köhnlein hören. Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail im Pfarramt II: Pfr. David Mayer, Telefon 07941/9040692, E-Mail: Katholische Kirchengemeinde pfarramt.pfedelbach-2@elkw.de St. Petrus und Paulus Seelsorge Zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus entfallen die Auch wenn persönliche Kontakte zum Schutz von Menschenleben Gottesdienste und alle kirchlichen Veranstaltungen (z. B. Erstkom- gerade eingeschränkt werden müssen, sind wir Pfarrer in seel- munion- und Firmvorbereitung, Kirchenchorproben, Ministranten- sorglichen Fragen weiter für Sie erreichbar. stunden usw.) bis einschließlich 19. April 2020. Pfr. Konrad Köhnlein Tel. 07941/6494824 Pfr. David Mayer Tel. 07941/9040692 Erreichbarkeit des Pfarrbüros: Auch über die deutschlandweite Telefonseelsorge finden Sie un- Sie können weiterhin mit dem Pfarrbüro in Kontakt treten zu den kompliziert Hilfe. Sorgen kann man teilen. Sprechzeiten: 0800/111 0 111 • 0800/111 0 222 • 116 123 Montag 15.30 Uhr – 18.30 Uhr Ihr Anruf ist kostenfrei. Mittwoch 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.30 Uhr – 18.30 Uhr Corona: per Telefon 07941/8274 oder jederzeit über Glocken rufen um 19.30 Uhr zum gemeinsamen Gebet StPetrusundPaulus.Pfedelbach@drs.de. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg lädt dazu ein sich Wir bemühen uns in diesem Fall, bei Bedarf, Ihr Anliegen so täglich um 19.30 Uhr Zeit für ein Gebet zu nehmen, um mit denen schnell als möglich zu bearbeiten. verbunden zu sein, die sich derzeit nicht im Gottesdienst treffen Aktuelle Informationen entnehmen Sie unserer Homepage: können. Zu diesem Gebet sollen die Kirchenglocken rufen. www.se-hohenlohe-sued.drs.de Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July: „Die Glocken sollen uns daran erinnern, dass wir unser Leben auch in diesen Krisentagen KGR-Wahl mit dem großen Horizont der Gegenwart Gottes sehen. Die Glo- In Anbetracht der Corona-Pandemie wurden vom cken rufen uns zur Andacht und Fürbitte. Wir denken an die kran- Bischöflichen Ordinariat die Auszählungsfristen ken Menschen und alle, die im medizinisch-pflegerischen Bereich, für die Kirchengemeinderatswahlen verlängert. im öffentlichen Dienst, in den Familien und Nachbarschaften für Die Ergebnisse liegen nun vor und sind bis zur Unterstützung und Hilfe sorgen.“ endgültigen Prüfung durch das Dekanat vorläufig. Gottesdienst zum Palmsonntag Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats Pfedelbach Auf unserer Homepage www.evkirche-pfedelbach.de werden am 22. März 2020 in der Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus wir am Sonntag, den 5. April um 10.00 Uhr einen Gottesdienst Pfedelbach im Dekanat Hohenlohe.
Nummer 14/2020 ♦ Seite 10 Freitag, den 3. April 2020 Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben: 1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 1698 Unsere Vereine 2. Die Zahl der Wähler/-innen: 225 3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 225 4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 1549 0 HEUBERG/BUCHHORN/GLEICHEN Namen der Gewählten mit Stimmenzahl: 1. Günther, Margit 195 Stimmen Bürgerverein Heuberg-Buchhorn 1987 2. Reinhardt, Claudia 189 Stimmen 3. Uhl, Alexandra 187 Stimmen Der Bürgerverein im Internet: 4. Schackmar, Peter 184 Stimmen heuberg-buchhorn-ev.de 5. Schüßler, Nicole 180 Stimmen 6. Koch, Marion 171 Stimmen 7. Romainczyk, Josef 168 Stimmen Aktivitäten rund ums/im Bürgerhaus: 8. Specht, Melanie 157 Stimmen Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen wegen des Corona- 9. Kriesten, Sabine 118 Stimmen Virus ABGESAGT. Namen der Ersatzmitglieder: keine Wir danken allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Bereitschaft zur Kandidatur und gratulieren den Gewählten ganz herzlich. OBEROHRN Ein herzliches Dankeschön allen, die bei der Organisation und Durchführung der Wahl mitgeholfen haben. § 28 KGO – Wahlanfechtung Gesangverein Oberohrn (1) Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kir- Leider, leider müssen wir aufgrund der aktuellen Situation chengemeindemitglied bis einschließlich des siebten Tages unser auf 21. Juni 2020 geplantes Kirchenkonzert zusam- nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlaus- men mit dem Musikverein Michelbach am Wald absagen/ schuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen verschieben. Sobald es die derzeitige Lage zulässt, wer- weiterer sieben Tage schriftlich begründet werden. den wir darüber beraten, welche Vereinsaktivität wir dann (2) Gründe für die Wahlanfechtung können sein vorbereiten werden. a) Mängel in der Person eines/einer Gewählten oder Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern alles Gute. Bleiben b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sein Sie gesund, bis wir uns hoffentlich bald wiedersehen. können. (3) Nach Eingang der schriftlichen Begründung legt der Wahlaus- schuss diese mit seiner Stellungnahme unverzüglich über die Dekanatsgeschäftsstelle dem Geschäftsführenden Ausschuss des Dekanatsrates beziehungsweise des Stadtdekanatsrates PFEDELBACH zur Entscheidung vor. Der Geschäftsführende Ausschuss ent- scheidet, wie bezüglich der Wahlanfechtung zu entscheiden ist. (4) Gegen die Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschus- Concordia Pfedelbach ses kann innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Be- Chor Cocopelli scheides die bischöfliche Aufsicht angerufen werden. Chorproben voraussichtlich wieder ab Juli (5) Wird die Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt, ist innerhalb Wegen der Corona-Pandemie finden bis ein- von drei Monaten eine Neuwahl vorzunehmen. schließlich Juni 2020 leider keine Chorproben - Der Wahlausschuss - statt. Evangelische Kirchengemeinde LandFrauen Pfedelbach Untersteinbach Alle LandFrauentermine sind bis auf Weite- Liebe Kirchengemeinde, res abgesagt. Dazu gehört unter anderem wegen der Corona-Pandemie dürfen nach den entsprechenden auch die Eifel-Reise vom 21. bis 24.05.2020. Anordnungen bis auf Weiteres keine Gottesdienste und keine Ver- Herr Megerle vom Busunternehmen Müller-Megerle, Wohlmut- anstaltungen im Gemeindehaus stattfinden. Zahlreiche Fernseh- hausen hatte uns am 18.03.2020 telefonisch als Stornofrist den gottesdienste, wie bei Regio TV, laden zum Mitfeiern von zu 20.04.2020 genannt, den er abwarten möchte. Mittlerweile sieht Hause ein. es jedoch so aus, dass die Reise nicht stattfinden wird. Wir halten Pfarrer Reiner Scholl ist bis auf Weiteres krank. Wenden Sie sich alle angemeldeten Personen auf dem Laufenden. in dringenden Fällen bitte an das ev. Dekanatamt in Öhringen. Bleibt alle gesund. Bleiben Sie gesund. Kinderkirche in Zeiten von Corona Die Landeskirche Württemberg bietet digitale Angebo- Musikverein Pfedelbach te für die Kinderkirche unter Das für den 9. Mai geplante Frühjahrskonzert www.kinderkirche-wuerttemberg.de an. Schauen Sie in der Nobelgusch Pfedelbach kann aufgrund doch mal mit Ihren Kindern auf der Seite vorbei. des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen leider nicht stattfinden. Unser wichtigstes Anliegen ist natürlich die von Bund, Länder und Ge- meinden getroffenen Schutzmaßnahmen bestmöglich zu unter- Das Mitteilungsblatt stützen. Das geplante Programm wird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt, der Termin ist noch in Planung und wird rechtzeitig ist ein Stück Heimat … bekannt gegeben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wün- schen Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit und alles Gute! Ihr Musikverein Pfedelbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 11 Freitag, den 3. April 2020 Mit unseren Blanko-Vorlagen können Sie problemlos fristwahrend TSV Pfedelbach 1911 Klage oder Widerspruch bei dem zuständigen Amt/der Behörde einlegen: ÖFFNUNGSZEITEN: • Vorlage: Klage Blanko Montag und Mittwoch, 14.00 bis 18.00 Uhr • Vorlage: Widerspruch Blanko In den Ferien geschlossen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, was zu tun ist: Gerne übernehmen wir im Anschluss die rechtliche Vertretung für RESSORT KEGELN Ihren Fall. Bitte nutzen Sie hierfür unser vorbereitetes Formular. Weiterhin kein Kegeln Auf unserer Landesverbandshomepage halten wir Sie über die Leider gibt es noch keine Neuigkeiten über die letzten beiden aktuellen Entwicklungen des Sozialverbandes VdK Baden-Würt- Spieltage. Nach wie vor ist im Verband die Saison unterbrochen. temberg e. V. auf dem Laufenden. Wir werden uns auch weiterhin Training ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Momentan sind auch bemühen, Sie auf dem Laufenden zu halten. keine Termine für eine Änderung der Situation bekannt. Bleiben Sie gesund. Auf Bundesebene wurde bekannt gegeben, dass die Saison für Ihre OV-Vorsitzende Gertrud Krieger alle Bundesligen abgebrochen wird. Das heißt, dass die kom- plette Saison zwei Spieltage vor Schluss annulliert wird und in der nächsten Saison – sofern dies ab September möglich sein wird?? - in der gleichen Konstellation gespielt wird. Dies hat zunächst zu UNTERSTEINBACH großen Protesten geführt, da in manchen Ligen die Meister schon vorzeitig feststanden. Ob sich an diesem Beschluss noch etwas ändern kann, ist natürlich auch von der allgemeinen Lage ab- Sing- und Liederkranz Untersteinbach hängig. Solange die derzeitige Kontaktsperre besteht, ist natürlich auch kein Sport möglich. Inzwischen haben ja praktisch alle Die meisten gehen inzwischen bestimmt schon Sportarten ihre Saison beendet oder unterbrochen. Wir informie- davon aus ... aber nun an dieser Stelle noch ren, sobald neue Nachrichten bekannt sind. mal offiziell: Die für Samstag, 09.05.2020, an- Die zweite Mannschaft hatte ihre Saison ja bereits beendet. Da gesetzte Jahresfeier des Sing- und Lieder- in deren Bezirksliga nur sieben Teams am Start waren, wurden kranzes wird am genannten Termin nicht statt- weniger Partien ausgetragen. Der TSV Pfedelbach 2 lag zuletzt finden. Allen Mitgliedern und Freunden des mit 16:8 Punkten auf dem zweiten Platz. Die Meisterschaft ist Vereins wünschen wir weiterhin nur das Beste! leider nicht mehr möglich, andere Mannschaften wären jedoch noch im Spielbetrieb. Nur SG Alt/KF Olympia Heidelberg 2 hätte noch die theoretische Möglichkeit mit zwei Siegen den TSV auf Platz zwei einzuholen. Landratsamt Hohenlohekreis Vorschau: Wir informieren, sobald die neuen Termine bekannt sind. Was tun als Kontaktperson? ABTEILUNG TURNEN AH Informationen für Personen, Aus aktuellem Anlass findet bis auf Weiteres kein AH-Turnen statt! die in Kontakt mit Corona-Erkrankten kommen Im Hohenlohekreis gibt es 404 laborbestätigte Fälle (Stand: 28.03.2020) und dazu rund 2.300 Kontaktpersonen. Um das Ziel VdK-Ortsverband Pfedelbach – die Unterbrechung von Infektionsketten ausgehend von einem bestätigten Fall – weiterhin zu verfolgen, ermittelt der Hohenlohe- Liebe Mitglieder und Freunde des VdK Pfedelbach, kreis seit Beginn von allen bestätigten Fällen die Kontaktpersonen. da alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen bis voraussicht- Denn auch Kontaktpersonen können die Viren weiter in der Be- lich einschließlich 17. April geschlossen sind, entfällt unser gemüt- völkerung verbreiten, weswegen hier eine 14-tägige häusliche liches Beisammensein im April. Ebenso ist der Ausflug im Mai Absonderung angeordnet wird. „Anfang letzter Woche ist die Zahl storniert. Ich bitte um Ihr Verständnis. Bei Fragen und Anregungen der Erkrankten und dadurch die Anzahl der Kontaktpersonen ge- rufen Sie mich bitte an. stiegen“, so Teamleiter der Fallermittlung Christian Ott. Die Ermitt- Ihre Gertrud Krieger, 1. Vorsitzende, Tel. 07941/904185. lung der Kontaktpersonen und als Folge davon dann die Zustel- lung der Verfügungsmitteilung wird dadurch erschwert, dass von Liebe Mitglieder und Freunde, vielen Kontaktpersonen nur der Name vorliegt. Postadresse oder aus aktuellem Anlass WICHTIGE HINWEISE ZUM CORONA- die Telefonnummer müssen erst noch herausgefunden werden. VIRUS: Nur noch eingeschränkter Betrieb beim Sozialverband VdK. Das Gesundheitsamt ist auf die Mithilfe der Erkrankten angewie- Wir beraten weiter: Seit Montag, den 23. März 2020, bleiben sen, die Kooperation läuft sehr gut. unsere VdK-Geschäftsstellen geschlossen. Wir stehen unseren „Zu Beginn konnten wir die Kontaktpersonen auch noch telefo- Mitgliedern jedoch auch in diesen turbulenten Zeiten weiterhin nisch benachrichtigen. Das ist aufgrund der Menge aber gerade beratend zur Seite. Um den Betrieb unserer VdK-Geschäftsstellen nicht mehr möglich“, so Anja Blume, Teamleiterin der Fallermitt- sicherzustellen, bieten wir Telefontermine an. Bitte zeigen Sie lung. Deswegen erhalten die Kontaktpersonen mittlerweile auf Verständnis für diese Maßnahme und nehmen Sie telefonisch mit dem Postweg die Information, dass sie mit einem Erkrankten Kon- uns Kontakt auf. takt hatten und ab wann die häusliche Isolierung für die Betroffe- Wir möchten auf diesem Weg alle Beteiligten so gut wie möglich nen endet. „Wir wissen, dass bei manchen Personen das Endda- vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen. tum der häuslichen Absonderung bereits vergangen ist. Wir Denn viele unserer VdK-Mitglieder haben Vorerkrankungen oder bekommen aber zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, sind aufgrund von Alter und Behinderung im Falle einer Anste- die einen Nachweis für den Arbeitgeber anfordern.“ Daher werden ckung besonders gefährdet, einen schweren Verlauf der Erkran- den Kontaktpersonen auch nachträglich die Verfügungsmitteilun- kung zu erleiden. Daher muss auch der Sozialverband VdK Baden- gen als Nachweis für die 14-tägige Quarantänezeit ausgestellt. Württemberg e. V. handeln, denn wir nehmen die Verantwortung „Bei wem das Datum schon vorüber ist und wer auch den Nach- gegenüber unseren Mitgliedern sehr ernst. weis nicht braucht, der kann das Dokument einfach ignorieren.“ Auswirkungen auf sozialrechtliche Verfahren Personen, die sich ebenfalls als Kontaktpersonen einstufen wür- Kein Grund zur Sorge: In vielen Fällen können Sie selbst aktiv den, aber keine Mitteilung bekommen haben, können mit der mit werden, um Anträge zu stellen und fristgerecht Widerspruch ein- COVID-19 erkrankten Person oder mit dem Gesundheitsamt unter zureichen. Wir haben auf unserer Landesverbandshomepage das Tel. 07940/18-888 Kontakt aufnehmen, damit auch diesen Fällen Wichtigste zusammengefasst. nachgegangen wird.
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