KIGA-GEBÜHREN - KIGA-GEBÜHREN - GEMEINDE PFEDELBACH

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PFEDELBACHER
                                                                     Gemeindeblatt
    32. Jahrgang                                                       Nummer 14    Freitag, 3. April 2020       www.pfedelbach.de
Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach

                                                                     KiGa-Gebühren
                               mit Nachrichten aus den Ortschaften

                                                                                                          Weitere Infos
                                                                                                  finden Sie auf Seite 2

                                                                                   KiGa-Gebühren
Nummer 14/2020 ♦ Seite 2
Freitag, den 3. April 2020

       Pfedelbacher                                              Bereitschafts- und Notfalldienste
               Termine                                    Ärztlicher Notdienst
                                                          Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter Telefon 116 117
  Freitag, 03.04.2020                                     Mo., Di., Do.                                  18.00 – 8.00 Uhr
  Abholung Grüne Tonne A2 – Grüne Tonne Altpapier         Mi.                                            13.00 – 8.00 Uhr
                                                          Fr.                                            16.00 – 8.00 Uhr
  Samstag, 04.04.2020                                     Sa., So. u. feiertags                            8.00 – 8.00 Uhr
  Abholung Restmülltonne                                  Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr:
  Montag, 06.04.2020                                      docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen
  10.00 Uhr – 11.30 Uhr VHS-Büro telefonisch erreichbar   Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter
  unter 07941/6081-40                                     Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de.
                                                          Allgemeiner Notfalldienst (Öhringen)
  Donnerstag, 09.04.2020
                                                          Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, 74613 Öhringen
  16.30 Uhr – 18.00 Uhr VHS-Büro telefonisch erreichbar
                                                          Sa., So. und FT                            8.00 – 22.00 Uhr
  unter 07941/6081-40
                                                          Allgemeiner Notfalldienst (Künzelsau)
  Freitag, 10.04.2020 – Karfreitag                        Hohenloher Krankenhaus – Krankenhaus Künzelsau, Stetten-
  Sonntag, 12.04.2020 – Ostersonntag                      straße 32, 74653 Künzelsau
                                                          Sa., So. und FT                        8.00 – 14.00 Uhr
                                                          Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                          Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall
                                                          Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von
                                                          9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren
   Mitteilung der                                         Kindern in die Notfallpraxis kommen.
   Gemeindeverwaltung Pfedelbach                          Zentrale Rufnummer:                             01803/112001

   Aussetzung der Elternbeiträge                          Zahnärztlicher Notdienst
                                                          Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                                    Telefon 0711/7877700
                                                                                                    Telefon 01803/112005

   für die Monate März und April                          Rettungsleitstelle/Notarzt                          Telefon 112
                                                          Ärztlicher Notdienst für Patienten
   Die Gemeinde Pfedelbach wird die Kindergarten-         mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
                                                          HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in
   gebühren für alle gemeindlichen Einrichtungen für      der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund-
   die Monate März und April aussetzen. Einbezogen        brunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn
   in diese Regelung sind auch Eltern und Personen-                                                     Tel. 0180/5120112
                                                          Feuerwehr                                            Telefon 112
   sorgeberechtigte von Kindern, die in einer Not-
                                                          Apothekenbereitschaft
   gruppe betreut werden.                                 Fr., 03.04. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstraße 25, Öhringen
   Auch die Eltern, deren Kinder im katholischen          Sa., 04.04. Schloss-Apotheke, Hintere Straße 8, Neuenstein
                                                          So., 05.04. Schiller-Apotheke, Schillerstraße 64, Öhringen
   Kindergarten betreut werden, sowie Kinder, die die     Mo., 06.04. Post-Apotheke, Einsteinstraße 5, Bretzfeld
   Kernzeitenbetreuung an den Grundschulen nutzen,        Di., 07.04. Apotheke am Markt, Marktplatz 27, Kupferzell
                                                          Mi., 08.04. Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen
   sind von dieser Regelung umfasst.                      Do., 09.04. Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach
   Entsprechende Absprachen mit den jeweiligen            Fr., 10.04. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg
   Trägern (Katholische Kirche sowie Evangelische         Diakoniestation Öhringen e. V.         Telefon 07941/9849840
   Jugendhilfe Friedenshort) wurden getroffen.            Frauen- und Kinderschutzhaus
   Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, er-       im Hohenlohekreis                          Telefon 07940/58954
   folgt kein Einzug.                                     Infokoop – Informationsstelle gegen
                                                          häusliche und sexuelle Gewalt:           Telefon 07940/939951
   Da die Beiträge im März bereits eingezogen wur-
                                                          Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder,    Telefon 0700/11224477
   den, sind wir verwaltungsintern derzeit bei der        Jugendliche und deren Familien,              (12 Cent pro Min.)
   Klärung, wie eine Rückerstattung aussehen kann.        Telefonseelsorge                            Telefon 0800/1110111
   Entweder per Zurücküberweisung oder Nichteinzug        jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei
   im Mai. Hier sind wir auf der Suche nach einer         Demenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes im Ho-
   möglichst praktikablen Lösung. Eltern, die die         henlohekreis, Ansprechperson: Frau Christa Kokoska, Telefon
                                                          07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de
   Gebühren per Einzelüberweisung begleichen, wer-
   den gebeten, die Überweisung für den Monat April       Servicenummern:
                                                          Unitymedia (vormals KabelBW)                    0176/88866310
   und Mai nicht zu veranlassen. Falls eine Über-         EnBW Service Strom                              0800/3629-000
   weisung per Dauerauftrag bereits erfolgt ist, wird     EnBW Service Gas                                0800/3629-427
                                                          EnBW Störung Strom                              0800/3629-477
   der Betrag zurückerstattet.                            EnBW Störung Gas                                0800/3629-447
                                                          Telekom                                         0800/3302000
Nummer 14/2020 ♦ Seite 3
▲                                                                                                                       Freitag, den 3. April 2020

                                                                                                                                   ▲
                  Hilfsangebote während der Corona-Krise
 Gehören Sie zur Risikogruppe oder befinden sich in Quarantäne und müssen zu Hause bleiben? Dann zählen Sie
 durch das Coronavirus zu den besonders gefährdeten Menschen und können Ihre Wohnung nicht verlassen.
 Dank Unterstützung und ehrenamtlicher Helfer ist Ihr Einkauf oder sind dringende Botengänge trotzdem gesichert.
 Hier erfahren Sie, an wen Sie sich dazu in Pfedelbach wenden können:
 ■ Einkaufsdienst der Evangelischen Kirchengemeinde Pfedelbach
    Ansprechpartner: Pfarrer David Mayer, Telefonnummer: 07941 9040692,
    E-Mail: pfarramt.pfedelbach-2@elkw.de.
 ■ Einkaufshilfen des TSV Untersteinbach, Abteilung Fußball
   in Untersteinbach und Umgebung, Telefonnummer: 0163 6275251.
 ■ Weiter kann über E-Mail Hilfe beim bundesweiten Netzwerk der Jungen Union
   auf der Homepage www.die-einkaufshelfer.de angefordert werden.
 Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat aufgrund der aktuellen Entwicklung dazu Informationsblätter erstellt.
 Diese enthalten sowohl für Hilfsorganisationen als auch für Hilfesuchende Tipps und Ratschläge, wie eine Nachbar-
 schaftshilfe sicher funktionieren kann. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.polizei-beratung.de

 Vorverlegter Redaktionsschluss                                                      Amtliche Bekanntmachungen
            in KW 15                                                          Verordnung der Landesregierung über
                  Bitte beachten Sie,                                         infektionsschützende Maßnahmen gegen
     dass wegen des Feiertags Karfreitag in KW 15                             die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
              der Redaktionsschluss auf                                       (Corona-Verordnung – CoronaVO)
                                                                                  vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020)
       Montag, 6. April, 12.00 Uhr                                            Aufgrund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1
                          vorverlegt wird.                                    und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli
                                                                              2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
                                                                              vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird
                                                                              verordnet:
                                                                                                               §1
Weitere Informationen                                                                        Einstellung des Betriebs an Schulen,
                                                                                Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
zum neuartigen Coronavirus                                                    (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
                                                                                  1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunter-
Weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus                                      richtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den
                                                                                      öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulför-
sind auf den folgenden stetig aktualisierten Seiten zu                                derklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in
finden:                                                                                freier Trägerschaft,
                                                                                  2. die Nutzung schulischer Gebäude für nicht schulische
■ www.pfedelbach.de                                                                   Zwecke,
■ www.hohenlohekreis.de                                                           3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinder-
                                                                                      tagespflege und
■ www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de                                     4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen
                                                                                      Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte so-
                                                                                      wie Horte an der Schule
                                                                                  untersagt.
                                                                              (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach
                          IMPRESSUM                                               § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württem-
Herausgeber: Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach                berg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schü-
Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46                                     ler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogi-
E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de                                                    sche Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte       ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für
der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindever-                Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege,
waltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.              Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege
Verlag und Druck: Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden,          (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung
Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90.                                       von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeu-
                                                                                  tisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schü-
Nummer 14/2020 ♦ Seite 4
Freitag, den 3. April 2020

      lerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss             2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri-
      oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungs-                    schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung
      verfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens                  dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche,
      30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für In-            der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch
      tensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen                soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit
      von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und                    in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
      Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale               2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungs-
      und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung,              losenhilfe, die Leistungen nach §§ 67 ff. des Zwölften
      körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und                  Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsy-
      Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die ent-                  chiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und
      sprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zu-                 Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und
      lassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und                   ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und
      Betreuungsbedarfs erforderlich ist.                                       Suchtberatungsstellen,
                                                                            3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtun-
(3)   Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Ab-               gen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugsein-
      schlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4                     richtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentli-
      Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für                                      chen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen
      1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberuf-                   gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftig-
          schulen und Schulen für Sozialwesen sowie                             te von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich
      2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucher-                   gestellt werden,
          schutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich.                   4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Ret-
(4)   Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der                     tungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die
      Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an                  Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder
      Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und                    unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-
      Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkinder-                   CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind,
      gärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund-              5. Rundfunk und Presse,
      schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertagesein-            6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den
      richtungen und Kinder tagespflege, sofern beide                           ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäf-
      Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in               tigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienver-
      Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6              kehr eingesetzt werden,
      tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichge-          7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
      stellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der             8. das Bestattungswesen.
      weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Grün-            (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten
      den an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die          Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur
      Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung stren-          lageangepasst festlegen.
      ger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz
      hat. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die   (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher be-
      sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1               suchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die
      erstreckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus auch die Ferien-        nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist,
                                                                             dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Per-
      zeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen
                                                                             sonensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betre-
      Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Per-
                                                                             tungsverbote zu sorgen.
      sonal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon
      sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem ge-        (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
      meinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist               tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach
      sicherzustellen, dass                                                  Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen
      1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von               und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen
          mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und                     4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden,
      2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min-             weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
          destens 1,5 Metern zwischen den Personen                           anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
      gewährleistet ist.
      Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstät-                                        §2
      tenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden,                                   Hochschulen
      sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch unein-         (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen
      geschränkt möglich ist.                                                Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für
                                                                             angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien
(5)   Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind                des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits
      Kinder,                                                                begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt un-
      1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan-        terbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die
          den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person            Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfun-
          noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder                            gen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die
      2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem            Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Stu-
          Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-               denten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studien-
          Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet       leistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit
          ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet inner-            gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum
          halb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet           19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben
          eingestuft wird, oder                                              bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
      3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tem-                Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung ge-
          peratur aufweisen.                                                 öffnet bleiben.
(6)   Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbeson-       (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
      dere                                                                   ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersa-
      1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)        gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in be-
          bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Infor-             gründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur Durchführung von
          mationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Fi-              Abschlussprüfungen können ferner Ausnahmen von Absatz 1
          nanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,               sowie von § 4 Absatz 1 zugelassen werden
Nummer 14/2020 ♦ Seite 5
                                                                                                                  Freitag, den 3. April 2020

      1. vom Innenministerium in Bezug auf die Hochschule der                                           § 3a
          Polizei Baden-Württemberg und                                        Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
      2. vom Justizministerium in Bezug auf die Hochschule für          (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach
          Rechtspflege Schwetzingen.                                        RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des
      Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß-                Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten
      nahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt             zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum
      hiervon unberührt.                                                    Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer
                                                                            Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen
                                   §3                                       aus privaten Gründen (z. B. familiärer Todesfall) verboten.
            Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum,
       von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen                   (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Be-
(1)   Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer        trachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder
      weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der          Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs-
      Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen               oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und
      Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein              sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbeson-
                                                                            dere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
      Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
                                                                        (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäfti-
(2)   Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und
                                                                            gungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbe-
      sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen
                                                                            scheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechti-
      vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages
                                                                            gungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in
      und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen sind
                                                                            die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsaus-
      Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren
                                                                            übung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die
      teilnehmende Personen
                                                                            Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut
      1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern,
                                                                            sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen.
           Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder
      2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben                                                     §4
      sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebens-                               Schließung von Einrichtungen
      partner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung           (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April
      nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen,           2020 untersagt:
      sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen         1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen,
      und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Be-                 Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
      reich.                                                                2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Aka-
(3)   Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2                       demien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,
      sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusam-                     Musikschulen und Jugendkunstschulen,
      menkünfte, wenn                                                       3. Kinos,
      1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs          4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder,
           oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und            Saunen,
           Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder                 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sport-
      2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser              stätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen
           Verordnung untersagt ist,                                             und ähnliche Einrichtungen,
      zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt insbesondere            6. Jugendhäuser,
      für Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusam-                 7. öffentliche Bibliotheken,
      menkünfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Notarinnen          8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielban-
      und Notare des Landes. Er gilt außerdem für Veranstaltungen,               ken, Wettvermittlungsstellen,
      die der medizinischen Versorgung dienen wie beispielsweise            9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
      Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn ge-               10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdie-
      eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Sinne von                  len, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,
      § 4 Absatz 5 getroffen werden.                                        11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und An-
                                                                                 bieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlos-
(4)   Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen,                      sener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
      Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer                    12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht
      Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das                   zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins-
      Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,                  besondere Outlet-Center,
      durch Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infektionsschutz            13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,
      abweichende Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für Ver-              14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme-
      anstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Mo-                     tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fuß-
      scheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubens-                     pflege sowie Sonnenstudios,
      gemeinschaften sowie für alle Bestattungen, Totengebete,              15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobil-
      Leichenwaschungen sowie Aufbahrungen festzulegen.                          stellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu
(5)   Die zuständigen Prüfungsbehörden können unbeschadet der                    geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefäl-
      Regelungen in §§ 1 und 2 zur Durchführung berufsqualifizie-                len, zu privaten Zwecken erfolgen und
      render Staatsprüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfun-            16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.
      gen, Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2         (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
      sowie § 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen.                                 tigt, durch Rechtsverordnung den Betrieb weiterer Einrichtun-
(6)   Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter             gen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von
      Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot              Auflagen abhängig zu machen.
      nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt     (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen:
      insbesondere vor, wenn                                                1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein-
      1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Auf-                     schließlich Bäckereien, Metzgereien mit Ausnahme von
           rechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von              reinen Wein- und Spirituosenhandlungen,
           § 1 Absatz 6 dienen oder                                         2. Wochenmärkte und Hofläden,
      2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen              3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-
           handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.             Handels,
Nummer 14/2020 ♦ Seite 6
Freitag, den 3. April 2020

     4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,                                                          §5
     4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öf-                                    (aufgehoben)
         fentlicher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 ent-
                                                                                                        §6
         sprechende Anwendung findet,
                                                                        Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
     5. Ausgabestellen der Tafeln,
                                                                       (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis
     6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakus-               5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit
         tiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege,         Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen
     6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische             einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr
         Gase,                                                             zu Besuchszwecken betreten werden. Über den Zugang zu
     7. Tankstellen,                                                       1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der
     8. Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Tele-                   Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
         kommunikationsunternehmen,                                        2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie
     9. Reinigungen und Waschsalons,                                       3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern,
     9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu                 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, ent-
         Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrecht-                scheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung.
         erhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind,
     10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                       (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter-
     11. Raiffeisenmärkte und Landhandel,                                  stützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem
     12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und           Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaf-
     13. der Großhandel.                                                   ten nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen nicht
                                                                           mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen
     Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sorti-                  können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn ge-
     mentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, ver-       eignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen
     kauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt;             werden können.
     diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie
     gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der ver-         (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2
     botene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil          genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruf-
     allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtren-            lichen oder familiären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und
     nung möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feier-           mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im
     tagen beschränkt auf den Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr             Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrun-
     zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen            gen zum Infektionsschutz zu treffen.
     an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonsti-          (4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zutritt zu den in Absatz
     gen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszen-           1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Per-
     tren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten              sonen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Auf-
     Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er-                nahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Ein-
     mächtigt, dazu Auflagen festzulegen.                                  richtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in
                                                                           Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in die-
(3a) Poststellen und Paketdienste dürfen abweichend von Absät-             sen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu er-
     zen 1 bis 3 ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle       greifen.
     oder der Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1
     untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, mit Ausnahme       (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des
     von für den Brief- und Paketversand erforderlichen Neben-             Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen,
     leistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb          denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwä-
     der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsät-           gung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beach-
     ze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen,              tung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung
     die durch den Verkauf des Sortiments der untersagten Ein-             über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen
     richtung erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle             Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.
     spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Poststellen oder        (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die
     Paketdiensten Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9                  Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei-
     und 14 betrieben werden.                                              spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Be-
                                                                           gleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelas-
(4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem             sen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete
    Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1         Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
    genannt sind.
                                                                       (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld
(5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer Einrichtung nach          von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durch-
    den Absätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe und              geführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr,
    Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen                insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Grup-
    darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegeben-              pen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten
    heiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden              Angeboten zählen insbesondere:
    werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Ab-              1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften
    stand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwi-                   Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6
    schen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten                   Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-
    Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von den Vorgaben des                    VO) wie
    Mindestabstands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei                   a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend
    denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist,                     kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrank-
    insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung                         te pflegebedürftige Menschen) und
    von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbrin-             b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitaus-
    gung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pfle-                  fahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen;
    gerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesundheitsversor-             2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1
    gung und Pflege im Sinne des Fünften und des Elften Buchs                  Nummer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit
    Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung von Assistenzleis-                  sie als Gruppenveranstaltung angelegt sind, und
    tungen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs ein-               3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung
    schließlich der Ermöglichung von Blutspenden.                              mit § 8 UstA-VO.
Nummer 14/2020 ♦ Seite 7
                                                                                                                  Freitag, den 3. April 2020

(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-           Stuttgart, den 17. März 2020
    tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum               Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
    Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-           Kretschmann
    Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragrafen zu         Strobl 		          Sitzmann
    ändern.                                                             Dr. Eisenmann Bauer
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch       Untersteller       Dr. Hoffmeister-Kraut
    die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise,        Lucha 		           Hauk
    beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zu-           Wolf 		            Hermann
    gangstüren, zu informieren.                                         Erler

                                 §7
                        Betretungsverbote
In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen
gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gene-
                                                                               Aus der Arbeit des Gemeinderats
relles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten
14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen
Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben,          Kurz und knapp –
die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome        Gemeinderatsbeschlüsse
eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
                                                                        aus dem elektronischen Umlaufverfahren des Gemeinderates
                              §8                                        bis zum 31.03.2020
   Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz                    Die folgenden Beschlüsse hat der Gemeinderat im elektronischen
Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah-               Umlaufverfahren beschlossen:
men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser
Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem                                          TOP 1.
Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige                     Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren
oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachauf-          TOP 1.1
sicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des            Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Sanierung und Erweite-
Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions-            rung des Katholischen Kindergartens „St. Christophorus“,
schutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.                       Flst. 322/1 und 322/2 , Kelterstraße 20 in Pfedelbach
                                §9                                      Beschluss:
                       Ordnungswidrigkeiten                             Das Einvernehmen für die Sanierung und Erweiterung des Katho-
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des                lischen Kindergartens „St. Christophorus“, Flst. 322/1 und 322/2,
Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig       Kelterstraße 20 in Pfedelbach, wird erteilt.
  1. entgegen § 3 Absatz 1 sich im öffentlichen Raum aufhält,           Abstimmungsergebnis:
  2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veranstaltung oder sonstigen        Mehrheitlich 21 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n),
     Ansammlung von jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt,           0 Enthaltung(en)
  3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz vor Infektionen          (Gemeinderat Manuel Schönau erklärt sich für diesen Tagesord-
     nicht einhält,                                                     nungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.)
  4. entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Reisen vornimmt,
  5. entgegen § 3a Absatz 3 die Pendlerbescheinigung oder den
                                                                        TOP 1.2
     Berechtigungsschein nicht mitführt,
                                                                        Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Neubau eines Einfami-
  6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung betreibt,
                                                                        lienhauses mit Carport und Garage, Flst. 4/5, In der Heid 7 in
  7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechts-
     verordnung des Sozialministeriums untersagte Einrichtung           Pfedelbach-Untersteinbach
     betreibt oder eine Auflage für den Betrieb einer Einrichtung       Beschluss:
     nicht einhält,                                                     Das Einvernehmen für die Abweichung der vom Bebauungsplan
  8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sortimentsteile verkauft,      festgesetzten Dachneigung (22 ° statt 30 ° - 42 °) und Firstrichtung
  9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Einrichtung betreibt,           im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienwohnhauses mit Car-
10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hinwirkt, dass zwischen          port und Garage auf Flst. 4/5, In der Heid 7, Pfedelbach-Unter-
     Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten             steinbach, wird erteilt.
     wird,                                                              Abstimmungsergebnis: Einstimmig
 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der dort genannten Ein-
     richtungen betritt,
12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und Unterstützungsange-           TOP 1.3
     bote im Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, oder                  Bekanntgaben zu Baugesuchen
13. entgegen § 7 eine der genannten Einrichtungen betritt.              1. Erdauffüllung zur Bewirtschaftungsverbesserung, Flst. 1489,
                                                                           Kelterrain in Pfedelbach-Harsberg
                                § 10                                    2. Nutzungsänderung: Schlosserei, Flst. 1229/1,
                            Inkrafttreten                                  Adolzfurter Straße 69/1 in Pfedelbach-Windischenbach
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
                                                                        3. Neubau eines Wintergartens an bestehendes Wohnhaus,
Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer
                                                                           Flst. 17/7, Am Burgrain 1 in Pfedelbach-Gleichen
Kraft.
                                                                        4. Nutzungsänderung: Gebäudeteil I,
                                § 11
                                                                           Fertigungs- und Montagehalle zu Lagerhalle, Flst. 451/3,
                           Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in         Allmendstraße 10/1 in Pfedelbach
    dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten         5. Abbruch Wohnhaus, Flst. 68,
    die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung.                 Heuholzer Straße 74 in Pfedelbach-Untersteinbach
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-           6. Abbruch Turmumspannstation, Flst. 66,
    tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.                      Goffmannweg 6 in Pfedelbach-Baierbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 8
Freitag, den 3. April 2020

                             TOP 2.                                Die DRV bittet ihre Kunden sofern möglich auf ihre Online-An-
       Naturkindergarten Heuberg, Festlegung Standort              gebote von zu Hause auszuweichen. Dort können Versicherte
             Keine Aufnahme auswärtiger Kinder                     Anträge auch auf elektronischem Weg stellen und weitere Ange-
          in den Kindergartenjahren 19/20 und 20/21                bote des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers nutzen (www.
Beschluss:                                                         deutsche-rentenversicherung.de). Gerne unterstützt die DRV
1. Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Naturkinder-        dabei auch telefonisch. Zusätzlich können Kunden auch in den
   gartens in unmittelbarer Nähe des bestehenden Kindergartens     örtlichen Gemeindeverwaltungen nachfragen, inwieweit hier noch
   in Heuberg auf dem Flurstück Nr. 26/1, das sich im Eigentum     telefonische Angebote in Fragen der Rentenversicherung zur Ver-
   der Gemeinde befindet, zu.                                      fügung stehen.
   Abstimmungsergebnis:
   Mehrheitlich 16 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n),                 Für schriftliche Anfragen steht auf der Webseite der DRV ein Kon-
   0 Enthaltung(en)                                                taktformular zur Verfügung. Allgemeine Auskünfte gibt es wie ge-
Beschluss:                                                         wohnt auch weiterhin unter der Rufnummer 0791/971300, die
2. Der Gemeinderat legt fest, dass im Naturkindergarten Heuberg    Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis
   in den Kindergartenjahren 19/20 und 20/21 keine auswärtigen     18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt ist.
   Kinder (Kinder aus anderen Gemeinden) aufgenommen wer-          Finanzielle Nachteile haben die Versicherten und Rentner nicht
   den.                                                            zu erwarten. Wichtig ist lediglich, dass ein Antrag oder das sons-
   Abstimmungsergebnis:                                            tige Anliegen telefonisch oder schriftlich an den Rentenversiche-
   Mehrheitlich 18 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n),                 rungsträger gerichtet wurde. Insofern bleibt die Deutsche Renten-
   0 Enthaltung(en)                                                versicherung auch in Zeiten der aktuellen Pandemie-Situation ein
                                                                   verlässlicher Partner für ihre Versicherten und Rentnerinnen und
                            TOP 3.
                                                                   Rentner sowie die Arbeitgeber.
                 Sanierung und Erweiterung
               des katholischen Kindergartens
 Containeranlage als Interimsgebäude während der Bauzeit
                   Vergabe der Leistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages für eine
                                                                          Altersjubilare
Containeranlage an die Firma Grinbold-Jodag aus 89561 Dischin-
gen-Eglingen zum Angebotspreis von brutto 112.081,20 €.            Wir gratulieren herzlich
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n),                    Frau Gerlinde Frölich, Allmendstraße 12,
0 Enthaltung(en)                                                   am 03.04.2020 zum 70. Geburtstag;
                                                                   Frau Johanna Michler, Creutzfelderstraße 4,
                            TOP 4.                                 am 05.04.2020 zum 75. Geburtstag;
                      Wasserversorgung
          Erneuerung der Leit- und Fernwirktechnik                 Herrn Siegfried Laube, Adolzfurter Straße 60, Windischenbach,
                    Vergabe der Leistungen                         am 06.04.2020 zum 70. Geburtstag.
Beschluss:
Die Erneuerung der Leit- und Fernwirktechnik der Wasserversor-
gung wir an die Firma IDS GmbH zum Preis von netto 81.814,00 €
vergeben.                                                                 Aktive Seniorenszene Pfedelbach
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

                         TOP 5.
                   Annahme von Spenden
Beschluss:
                                                                                   SeniorenMobil
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende des Handels-                         Aufgrund der derzeitigen Lage ist der Fahrbe-
und Gewerbevereins Pfedelbach in Höhe von 300,00 € zu.                             trieb des SeniorenMobils bis auf Weiteres ein-
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                                    gestellt.          Ihre Gemeindeverwaltung
Die Kommentare der Gemeinderäte und die Erläuterungen der
Verwaltung können Sie in Kürze im Ratsinformationssystem der
Gemeinde Pfedelbach nachlesen.

                                                                          Unsere Schulen
       Aus der Gemeinde
                                                                   Grundschule Untersteinbach
Beratungsstellen der                                                               Schulanmeldung
                                                                                   an der Grundschule Untersteinbach
Deutschen Rentenversicherung geschlossen                                           Aus aktuellem Anlass wird die Schulanmeldung
Die DRV ist telefonisch für ihre Kunden da:                                        an der Grundschule Untersteinbach abgesagt.
Die Ausbreitung des Coronavirus macht es erforderlich: Die Be-                     Die Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten per
ratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-                       Post alle wichtigen Informationen zur Schulan-
Württemberg sind für Besuche ab sofort bis 17. April 2020 ge-      meldung und alle wichtigen Unterlagen zum Ausfüllen zugeschickt.
schlossen. Die DRV möchte mit diesem Schritt die Gesundheit        Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bis Mitte Mai keine Unter-
ihrer Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie ihrer       lagen bekommen haben, bitten wir sich telefonisch bei der Grund-
Beschäftigten schützen. Sie bittet daher um Verständnis, wenn in   schule Untersteinbach zu melden (dienstags/donnerstags 9.00
der aktuellen Krisensituation der gewohnte Service vorüberge-      bis 12.00 Uhr unter 078949/518).
hend nicht aufrechterhalten werden kann.                           Ihre Grundschule Untersteinbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 9
                                                                                                                 Freitag, den 3. April 2020

                                                                      übertragen. Also klicken Sie sich einfach rein und feiern Sie mit.
       Freiwillige Feuerwehr Pfedelbach                               Wer möchte, kann sich auch zu Hause eine Kerze und ein paar
                                                                      Teelichter bereitstellen, um diese für den Gottesdienst zu ent-
                                                                      zünden.
Altersabteilung                                                       Andachten
Unser Treffen am Donnerstag, dem 2. April 2020 kann wegen der         Auf unserer Homepage www.evkirche-pfedelbach.de finden Sie
aktuellen Coronasituation leider nicht stattfinden.                   täglich Andachten, geistliche Impulse und weitere Informationen.
Über die weiteren Treffen und Veranstaltungen werde ich euch
rechtzeitig informieren.                                              Wochenspruch:
Mit kameradschaftlichem Gruß                       Wolfgang Carle    Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen
                                                                      lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld
                                                                      für viele.                                 (Matthäus 20, 28).

       Volkshochschule Öhringen                                       Neulich las ich ein kleines Büchlein mit dem Titel „Ist das Gott oder
                                                                      kann das weg? – Warum Ostern ein merk-würdiges Fest ist.“
       Außenstelle Pfedelbach
                                                                      Darin wird auf erfrischende Art betont, dass Christinnen und
                                                                      Christen an einen „Anders-Gott“ glauben. In Jesus kommt Gott
Absage Kunstfrühstück                                                 auf die Welt und verhält sich bei näherer Betrachtung ganz an-
                                                                      ders, als es zu erwarten wäre. Er kommt nicht wie ein Herrscher,
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie wird das Kunst-
                                                                      um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen. Anders als die
frühstück am Dienstag, 21. April, im Schloss abgesagt.
                                                                      Herren seiner Zeit zieht er nicht auf dem Schlachtross in die
Wir wünschen allen Teilnehmenden und Dozenten der vhs-
                                                                      Hauptstadt Jerusalem ein, sondern auf einem Esel. „Gott fährt
Außenstelle gute Gesundheit!dagmar.mueller@oehringen.de
                                                                      nicht Mercedes, sondern ein verrostetes Mofa - wer hätte das
                                                                      gedacht?“, heißt es im Büchlein. Jesus schrubbt seinen Jüngern
                                                                      den Dreck von den Füßen und sie sind entsetzt darüber – der Herr
       Kirchliche Nachrichten                                         ist ein Diener. Wir glauben an einen Anders-Gott. Wir glauben an
                                                                      einen Gott, der nicht über seine Feinde triumphiert, sondern der
                                                                      am Kreuz endet. Wir glauben an einen Gott, der sich ganz ohn-
                                                                      mächtig gemacht hat. Das berührt meinen Glauben auch in dieser
Evangelische Kirchengemeinde Pfedelbach                               Corona-Krise. Manche stellen die Frage: Warum lässt Gott das
                                                                      zu? Manche meinen, Gott hätte mit dieser Krise etwas vor. Ande-
Bitte beachten Sie:
                                                                      re unterstellen ihm gar, er wolle die Menschheit für Übeltaten
Aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus fin-
                                                                      strafen. Nein! Wir glauben an den Anders-Gott, an den Herrn, der
den in unserer Kirchengemeinde bis auf Weiteres keine Grup-
                                                                      ein Diener ist und können diese Fragen und Spekulationen getrost
pen und keine Gottesdienste statt. Das Gemeindehaus, die              links liegen lassen. Wir dürfen wissen: Gott ist für uns, nicht gegen
Kirche, das Gemeindebüro und die Pfarrämter bleiben für den           uns. Gott ist kein rachsüchtiger Erbsenzähler, der sich da oben
Publikumsverkehr geschlossen.                                         Strafen für uns ausdenkt und dann die Hände reibt. Ganz im
Einkaufs-Dienst                                                       Gegenteil. Gott ging in Jesus ins menschliche Leben und ins
Wir bieten einen Einkaufs-Dienst für Menschen an, die sich in         menschliche Leid. Deshalb ist er uns – mir und dir – in allen Sor-
häuslicher Quarantäne befinden bzw. zu einer Risikogruppe ge-         gen, Problemen und Ängsten nahe.              Pfr. Konrad Köhnlein
hören.
Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail im
Pfarramt II: Pfr. David Mayer, Telefon 07941/9040692, E-Mail:         Katholische Kirchengemeinde
pfarramt.pfedelbach-2@elkw.de
                                                                      St. Petrus und Paulus
Seelsorge                                                             Zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus entfallen die
Auch wenn persönliche Kontakte zum Schutz von Menschenleben           Gottesdienste und alle kirchlichen Veranstaltungen (z. B. Erstkom-
gerade eingeschränkt werden müssen, sind wir Pfarrer in seel-         munion- und Firmvorbereitung, Kirchenchorproben, Ministranten-
sorglichen Fragen weiter für Sie erreichbar.                          stunden usw.) bis einschließlich 19. April 2020.
Pfr. Konrad Köhnlein Tel. 07941/6494824
Pfr. David Mayer          Tel. 07941/9040692                          Erreichbarkeit des Pfarrbüros:
Auch über die deutschlandweite Telefonseelsorge finden Sie un-        Sie können weiterhin mit dem Pfarrbüro in Kontakt treten zu den
kompliziert Hilfe. Sorgen kann man teilen.                            Sprechzeiten:
0800/111 0 111 • 0800/111 0 222 • 116 123                             Montag        15.30 Uhr – 18.30 Uhr
Ihr Anruf ist kostenfrei.                                             Mittwoch       9.30 Uhr – 11.30 Uhr
                                                                      Donnerstag 15.30 Uhr – 18.30 Uhr
Corona:                                                               per Telefon 07941/8274 oder jederzeit über
Glocken rufen um 19.30 Uhr zum gemeinsamen Gebet                      StPetrusundPaulus.Pfedelbach@drs.de.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg lädt dazu ein sich       Wir bemühen uns in diesem Fall, bei Bedarf, Ihr Anliegen so
täglich um 19.30 Uhr Zeit für ein Gebet zu nehmen, um mit denen       schnell als möglich zu bearbeiten.
verbunden zu sein, die sich derzeit nicht im Gottesdienst treffen     Aktuelle Informationen entnehmen Sie unserer Homepage:
können. Zu diesem Gebet sollen die Kirchenglocken rufen.              www.se-hohenlohe-sued.drs.de
Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July: „Die Glocken sollen uns
daran erinnern, dass wir unser Leben auch in diesen Krisentagen
                                                                                     KGR-Wahl
mit dem großen Horizont der Gegenwart Gottes sehen. Die Glo-
                                                                                     In Anbetracht der Corona-Pandemie wurden vom
cken rufen uns zur Andacht und Fürbitte. Wir denken an die kran-                     Bischöflichen Ordinariat die Auszählungsfristen
ken Menschen und alle, die im medizinisch-pflegerischen Bereich,                     für die Kirchengemeinderatswahlen verlängert.
im öffentlichen Dienst, in den Familien und Nachbarschaften für                      Die Ergebnisse liegen nun vor und sind bis zur
Unterstützung und Hilfe sorgen.“                                                     endgültigen Prüfung durch das Dekanat vorläufig.
Gottesdienst zum Palmsonntag                                          Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats Pfedelbach
Auf unserer Homepage www.evkirche-pfedelbach.de werden                am 22. März 2020 in der Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus
wir am Sonntag, den 5. April um 10.00 Uhr einen Gottesdienst          Pfedelbach im Dekanat Hohenlohe.
Nummer 14/2020 ♦ Seite 10
Freitag, den 3. April 2020

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der
Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:
1. Die Zahl der Wahlberechtigten:                            1698
                                                                             Unsere Vereine
2. Die Zahl der Wähler/-innen:                                225
3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel:                         225
4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel:
5. Die Zahl der gültigen Stimmen:                            1549
                                                                  0   HEUBERG/BUCHHORN/GLEICHEN
Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:
1. Günther, Margit                                  195 Stimmen      Bürgerverein Heuberg-Buchhorn 1987
2. Reinhardt, Claudia                               189 Stimmen
3. Uhl, Alexandra                                   187 Stimmen
                                                                                                Der Bürgerverein im Internet:
4. Schackmar, Peter                                 184 Stimmen
                                                                                                heuberg-buchhorn-ev.de
5. Schüßler, Nicole                                 180 Stimmen
6. Koch, Marion                                     171 Stimmen
7. Romainczyk, Josef                                168 Stimmen      Aktivitäten rund ums/im Bürgerhaus:
8. Specht, Melanie                                  157 Stimmen      Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen wegen des Corona-
9. Kriesten, Sabine                                 118 Stimmen      Virus ABGESAGT.
Namen der Ersatzmitglieder:                                  keine
Wir danken allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Bereitschaft
zur Kandidatur und gratulieren den Gewählten ganz herzlich.                                   OBEROHRN
Ein herzliches Dankeschön allen, die bei der Organisation und
Durchführung der Wahl mitgeholfen haben.
§ 28 KGO – Wahlanfechtung
                                                                      Gesangverein Oberohrn
(1) Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kir-                  Leider, leider müssen wir aufgrund der aktuellen Situation
    chengemeindemitglied bis einschließlich des siebten Tages                unser auf 21. Juni 2020 geplantes Kirchenkonzert zusam-
    nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlaus-                       men mit dem Musikverein Michelbach am Wald absagen/
    schuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen                 verschieben. Sobald es die derzeitige Lage zulässt, wer-
    weiterer sieben Tage schriftlich begründet werden.                       den wir darüber beraten, welche Vereinsaktivität wir dann
(2) Gründe für die Wahlanfechtung können sein                                vorbereiten werden.
    a) Mängel in der Person eines/einer Gewählten oder                       Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern alles Gute. Bleiben
    b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sein             Sie gesund, bis wir uns hoffentlich bald wiedersehen.
        können.
(3) Nach Eingang der schriftlichen Begründung legt der Wahlaus-
    schuss diese mit seiner Stellungnahme unverzüglich über die
    Dekanatsgeschäftsstelle dem Geschäftsführenden Ausschuss
    des Dekanatsrates beziehungsweise des Stadtdekanatsrates          PFEDELBACH
    zur Entscheidung vor. Der Geschäftsführende Ausschuss ent-
    scheidet, wie bezüglich der Wahlanfechtung zu entscheiden
    ist.
(4) Gegen die Entscheidung des Geschäftsführenden Ausschus-
                                                                                       Concordia Pfedelbach
    ses kann innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Be-                          Chor Cocopelli
    scheides die bischöfliche Aufsicht angerufen werden.                               Chorproben voraussichtlich wieder ab Juli
(5) Wird die Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt, ist innerhalb                    Wegen der Corona-Pandemie finden bis ein-
    von drei Monaten eine Neuwahl vorzunehmen.                                         schließlich Juni 2020 leider keine Chorproben
- Der Wahlausschuss -                                                                  statt.

Evangelische Kirchengemeinde                                          LandFrauen Pfedelbach
Untersteinbach                                                                            Alle LandFrauentermine sind bis auf Weite-
Liebe Kirchengemeinde,                                                                    res abgesagt. Dazu gehört unter anderem
wegen der Corona-Pandemie dürfen nach den entsprechenden                                  auch die Eifel-Reise vom 21. bis 24.05.2020.
Anordnungen bis auf Weiteres keine Gottesdienste und keine Ver-       Herr Megerle vom Busunternehmen Müller-Megerle, Wohlmut-
anstaltungen im Gemeindehaus stattfinden. Zahlreiche Fernseh-         hausen hatte uns am 18.03.2020 telefonisch als Stornofrist den
gottesdienste, wie bei Regio TV, laden zum Mitfeiern von zu           20.04.2020 genannt, den er abwarten möchte. Mittlerweile sieht
Hause ein.                                                            es jedoch so aus, dass die Reise nicht stattfinden wird. Wir halten
Pfarrer Reiner Scholl ist bis auf Weiteres krank. Wenden Sie sich     alle angemeldeten Personen auf dem Laufenden.
in dringenden Fällen bitte an das ev. Dekanatamt in Öhringen.         Bleibt alle gesund.
Bleiben Sie gesund.
          Kinderkirche in Zeiten von Corona
          Die Landeskirche Württemberg bietet digitale Angebo-        Musikverein Pfedelbach
          te für die Kinderkirche unter                                                 Das für den 9. Mai geplante Frühjahrskonzert
          www.kinderkirche-wuerttemberg.de an. Schauen Sie                              in der Nobelgusch Pfedelbach kann aufgrund
          doch mal mit Ihren Kindern auf der Seite vorbei.                              des Corona-Virus und der damit verbundenen
                                                                                        Maßnahmen leider nicht stattfinden. Unser
                                                                      wichtigstes Anliegen ist natürlich die von Bund, Länder und Ge-
                                                                      meinden getroffenen Schutzmaßnahmen bestmöglich zu unter-
                             Das Mitteilungsblatt                     stützen. Das geplante Programm wird zu einem anderen Zeitpunkt
                                                                      nachgeholt, der Termin ist noch in Planung und wird rechtzeitig
                    ist ein Stück Heimat …                            bekannt gegeben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wün-
                                                                      schen Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit und alles Gute!
                                                                      Ihr Musikverein Pfedelbach
Nummer 14/2020 ♦ Seite 11
                                                                                                                   Freitag, den 3. April 2020

                                                                        Mit unseren Blanko-Vorlagen können Sie problemlos fristwahrend
                 TSV Pfedelbach 1911                                    Klage oder Widerspruch bei dem zuständigen Amt/der Behörde
                                                                        einlegen:
                 ÖFFNUNGSZEITEN:                                        • Vorlage: Klage Blanko
                 Montag und Mittwoch, 14.00 bis 18.00 Uhr               • Vorlage: Widerspruch Blanko
                 In den Ferien geschlossen.                             Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, was zu tun ist:
                                                                        Gerne übernehmen wir im Anschluss die rechtliche Vertretung für
RESSORT KEGELN                                                          Ihren Fall. Bitte nutzen Sie hierfür unser vorbereitetes Formular.
Weiterhin kein Kegeln                                                   Auf unserer Landesverbandshomepage halten wir Sie über die
Leider gibt es noch keine Neuigkeiten über die letzten beiden           aktuellen Entwicklungen des Sozialverbandes VdK Baden-Würt-
Spieltage. Nach wie vor ist im Verband die Saison unterbrochen.         temberg e. V. auf dem Laufenden. Wir werden uns auch weiterhin
Training ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Momentan sind auch        bemühen, Sie auf dem Laufenden zu halten.
keine Termine für eine Änderung der Situation bekannt.                  Bleiben Sie gesund.
Auf Bundesebene wurde bekannt gegeben, dass die Saison für              Ihre OV-Vorsitzende Gertrud Krieger
alle Bundesligen abgebrochen wird. Das heißt, dass die kom-
plette Saison zwei Spieltage vor Schluss annulliert wird und in der
nächsten Saison – sofern dies ab September möglich sein wird??
- in der gleichen Konstellation gespielt wird. Dies hat zunächst zu     UNTERSTEINBACH
großen Protesten geführt, da in manchen Ligen die Meister schon
vorzeitig feststanden. Ob sich an diesem Beschluss noch etwas
ändern kann, ist natürlich auch von der allgemeinen Lage ab-            Sing- und Liederkranz Untersteinbach
hängig. Solange die derzeitige Kontaktsperre besteht, ist natürlich
auch kein Sport möglich. Inzwischen haben ja praktisch alle                                 Die meisten gehen inzwischen bestimmt schon
Sportarten ihre Saison beendet oder unterbrochen. Wir informie-                             davon aus ... aber nun an dieser Stelle noch
ren, sobald neue Nachrichten bekannt sind.                                                  mal offiziell: Die für Samstag, 09.05.2020, an-
Die zweite Mannschaft hatte ihre Saison ja bereits beendet. Da                              gesetzte Jahresfeier des Sing- und Lieder-
in deren Bezirksliga nur sieben Teams am Start waren, wurden                                kranzes wird am genannten Termin nicht statt-
weniger Partien ausgetragen. Der TSV Pfedelbach 2 lag zuletzt                               finden. Allen Mitgliedern und Freunden des
mit 16:8 Punkten auf dem zweiten Platz. Die Meisterschaft ist                               Vereins wünschen wir weiterhin nur das Beste!
leider nicht mehr möglich, andere Mannschaften wären jedoch
noch im Spielbetrieb. Nur SG Alt/KF Olympia Heidelberg 2 hätte
noch die theoretische Möglichkeit mit zwei Siegen den TSV auf
Platz zwei einzuholen.                                                          Landratsamt Hohenlohekreis
Vorschau:
Wir informieren, sobald die neuen Termine bekannt sind.
                                                                        Was tun als Kontaktperson?
ABTEILUNG TURNEN
AH                                                                      Informationen für Personen,
Aus aktuellem Anlass findet bis auf Weiteres kein AH-Turnen statt!      die in Kontakt mit Corona-Erkrankten kommen
                                                                        Im Hohenlohekreis gibt es 404 laborbestätigte Fälle (Stand:
                                                                        28.03.2020) und dazu rund 2.300 Kontaktpersonen. Um das Ziel
VdK-Ortsverband Pfedelbach                                              – die Unterbrechung von Infektionsketten ausgehend von einem
                                                                        bestätigten Fall – weiterhin zu verfolgen, ermittelt der Hohenlohe-
Liebe Mitglieder und Freunde des VdK Pfedelbach,                        kreis seit Beginn von allen bestätigten Fällen die Kontaktpersonen.
da alle öffentlichen Gebäude und Einrichtungen bis voraussicht-         Denn auch Kontaktpersonen können die Viren weiter in der Be-
lich einschließlich 17. April geschlossen sind, entfällt unser gemüt-   völkerung verbreiten, weswegen hier eine 14-tägige häusliche
liches Beisammensein im April. Ebenso ist der Ausflug im Mai            Absonderung angeordnet wird. „Anfang letzter Woche ist die Zahl
storniert. Ich bitte um Ihr Verständnis. Bei Fragen und Anregungen      der Erkrankten und dadurch die Anzahl der Kontaktpersonen ge-
rufen Sie mich bitte an.                                                stiegen“, so Teamleiter der Fallermittlung Christian Ott. Die Ermitt-
Ihre Gertrud Krieger, 1. Vorsitzende, Tel. 07941/904185.                lung der Kontaktpersonen und als Folge davon dann die Zustel-
                                                                        lung der Verfügungsmitteilung wird dadurch erschwert, dass von
Liebe Mitglieder und Freunde,
                                                                        vielen Kontaktpersonen nur der Name vorliegt. Postadresse oder
aus aktuellem Anlass WICHTIGE HINWEISE ZUM CORONA-
                                                                        die Telefonnummer müssen erst noch herausgefunden werden.
VIRUS: Nur noch eingeschränkter Betrieb beim Sozialverband VdK.
                                                                        Das Gesundheitsamt ist auf die Mithilfe der Erkrankten angewie-
Wir beraten weiter: Seit Montag, den 23. März 2020, bleiben
                                                                        sen, die Kooperation läuft sehr gut.
unsere VdK-Geschäftsstellen geschlossen. Wir stehen unseren
                                                                        „Zu Beginn konnten wir die Kontaktpersonen auch noch telefo-
Mitgliedern jedoch auch in diesen turbulenten Zeiten weiterhin          nisch benachrichtigen. Das ist aufgrund der Menge aber gerade
beratend zur Seite. Um den Betrieb unserer VdK-Geschäftsstellen         nicht mehr möglich“, so Anja Blume, Teamleiterin der Fallermitt-
sicherzustellen, bieten wir Telefontermine an. Bitte zeigen Sie         lung. Deswegen erhalten die Kontaktpersonen mittlerweile auf
Verständnis für diese Maßnahme und nehmen Sie telefonisch mit           dem Postweg die Information, dass sie mit einem Erkrankten Kon-
uns Kontakt auf.                                                        takt hatten und ab wann die häusliche Isolierung für die Betroffe-
Wir möchten auf diesem Weg alle Beteiligten so gut wie möglich          nen endet. „Wir wissen, dass bei manchen Personen das Endda-
vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus schützen.          tum der häuslichen Absonderung bereits vergangen ist. Wir
Denn viele unserer VdK-Mitglieder haben Vorerkrankungen oder            bekommen aber zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung,
sind aufgrund von Alter und Behinderung im Falle einer Anste-           die einen Nachweis für den Arbeitgeber anfordern.“ Daher werden
ckung besonders gefährdet, einen schweren Verlauf der Erkran-           den Kontaktpersonen auch nachträglich die Verfügungsmitteilun-
kung zu erleiden. Daher muss auch der Sozialverband VdK Baden-          gen als Nachweis für die 14-tägige Quarantänezeit ausgestellt.
Württemberg e. V. handeln, denn wir nehmen die Verantwortung            „Bei wem das Datum schon vorüber ist und wer auch den Nach-
gegenüber unseren Mitgliedern sehr ernst.                               weis nicht braucht, der kann das Dokument einfach ignorieren.“
Auswirkungen auf sozialrechtliche Verfahren                             Personen, die sich ebenfalls als Kontaktpersonen einstufen wür-
Kein Grund zur Sorge: In vielen Fällen können Sie selbst aktiv          den, aber keine Mitteilung bekommen haben, können mit der mit
werden, um Anträge zu stellen und fristgerecht Widerspruch ein-         COVID-19 erkrankten Person oder mit dem Gesundheitsamt unter
zureichen. Wir haben auf unserer Landesverbandshomepage das             Tel. 07940/18-888 Kontakt aufnehmen, damit auch diesen Fällen
Wichtigste zusammengefasst.                                             nachgegangen wird.
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