Volles Programm in den Herbstferien - Oberes Glantal Der Südkreis - VG Oberes Glantal
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 51. Jahrgang - 45. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 12. November 2022 Volles Programm in den Herbstferien Auch in diesem Jahr bot die Verbandsgemeinde Oberes Glantal für die Grundschulkinder ein vielfältiges Programm in den Herbstferien an. Kreativ, sportlich, musikalisch, für jeden war etwas dabei. An vier Grundschulstandorten konnten die Kinder in Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim, Schönenberg-Kübelberg oder Waldmohr eine schöne Woche verbringen und sich mit Freunden treffen. Eine Besonderheit gab es dieses Mal am letzten Tag der Ferienbetreuung. Erstmalig erfolgte die Betreuung für alle zusammen an einem Standort. Dort erwartete die Kinder etwas Außergewöhnliches denn der SingBus war zu Besuch. Der SingBus der Deutschen Chorjugend tourt seit Juni 2021 durch Deutschland. Ausgestattet mit einer mobilen, ausklappbaren Bühne stoppte der umgebaute Bus am 21. Okto- ber 2022 an der Grundschule in Brücken um Kinderchorarbeit im ländlichen Raum zu unterstützen, ihnen eine ganz besondere Bühne zu geben und ehrenamtliches Engagement in der Chorarbeit zu würdigen. Mit an Bord auch die Musikpädagogin Carole Martiné aus Berlin, die in Kooperation mit dem Kreis-Chorverband NordWestPfalz die Chorleitenden Angelika Rübel, Fiona Jung, Kathrin Lothschütz und Johannes Rutz vor Ort tatkräftig unterstützte. Im Rahmen der Herbstferienbetreuung der Verbandsgemeinde nutzten viele Kinder die Chance die Sing-Workshops zu besuchen sowie die dazugehörige Sing- und Klingausstel- lung einmal selbst auszuprobieren. Gut gelaunt und mit viel Spannung starteten die Kinder in den Freitag. „Probier was Neues!“ war an diesem Tag Programm. Mit ganz vielen Eindrücken im Gepäck präsentierten die Kinder zum Abschluss das Erlernte bei einer Aufführung auf der SingBus-Bühne einem applaudierenden Publikum. Auch der Ortsbürger- meister Pius Klein sowie der Verbandsbürgermeister Christoph Lothschütz ließen sich nicht nehmen das Konzert live zu erleben. Nun waren die Zuschauer an der Reihe und konnten ebenfalls ihre musikalischen Talente zeigen indem sie zum Mitmachen aufgefordert wurden. Die gute Stimmung und lockere Atmosphäre sorgte für ein Strahlen im Gesicht der stolzen Kinder und ihren Eltern. In jedem Ort ein Kinderchor - Die Deutsche Chorjugend e.V. und ihre Mitgliedsverbände möchten mit dem Programm dazu beitragen, dass diese Vision Realität wird. Dazu verfolgt das Programm drei Ziele: Es geht darum, die Gründung von Kinderchören vor allem in ländlichen Räumen anzukurbeln, diese und schon bestehende Kinderchöre bei einer musi- kalisch-pädagogisch qualitativen Umsetzung zu unterstützen und die Kinderchorszene, aber auch Interessierte, stärker zu vernetzen. An diesem Tag in Brücken konnten Sie auf jeden Fall viele junge Menschen für das gemeinsame Singen begeistern und die Singlust auch bei den Besuchern wecken. Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet! )
Seite 2 AMTSBLATT 12. November 2022 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde Oberes Glantal transporte(TagundNachteinsatzbereit): Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke und Freunde von Alkoholkranken, Kai- DRK-Rettungswache Schönenberg-Kü- Tel.: 06371/2846 Eigenbetrieb serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: belberg, Rathausstraße 8, Telefon 112. Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser 06373/504-0 Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Sozial- und Lebensberatung 06356/1224 (VG Oberes Glantal) Verbandsgemeinde Oberes Glantal lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- - Notruf 112 - Rufbereitschaft (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Entstörungsdienst: Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie Telefon-Nr. für Störungen tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Hotline 0180/3319411 Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Strom: Telefon 0800/7977777 gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- APOTHEKEN-NOTDIENST Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Deutsches Festnetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Gruppe Kusel. Weitere Information: 893770 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Beate Fauss, Lehnstr.5, 66869 Kusel Mobilfunknetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Tel.: 06381-427707 Augenärztlicher Notfalldienst: 0180-5-258825-PLZ Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): E-Mail: beate.fauss@web.de sowie im zu erfragen ist der jeweilige Notdienst (max. 0,42 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- Internet unter www.ilco.de unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 Internet: www.lak-rlp.de und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Der Notdienst wechselt jeweils mor- Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Ärztlicher Notfalldienst: gens um 8.30 Uhr Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Telefon: 116117 tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang Betreuung und Beratung für Behinder- Schönenberg-Kübelberger Tafel mit der Abwasserbeseitigung oder an te sowie therapeutische Versorgung Wenn ohne unmittelbare Behandlung Vertraulich-kostenfrei - für bedürftige Menschen in der Ver- Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Lebensgefahr besteht oder bleibende auf Wunsch anonym zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, gesundheitliche Schäden zu befürch- bandsgemeinde Oberes Glantal. Bereich der Ortsgemeinden: Tel. 06371/934275-276, ten sind, ist der Rettungsdienst unter * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Fax 06371- 934424. 112 zu alarmieren. Ausgabestelle: Sozialverband VdK Rheinland- Zum Krämel 7, 66904 Brücken mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Störungen Erdgasversorgung Pfalz Kreisverband Kusel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Stadtwerke Homburg GmbH Wir bitten in jedem Erkrankungsfall (neben ev. Kirche) Geschäftsstelle Lehnstraße 34, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 belberg die Telefon-Nr. 06373 / um telefonische Vorankündigung 66869 Kusel 8290320 an (Gebiet Süd). Fragen zur Erdgasversorgung: Dienstzeiten: Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Energieberatung-Stadtwerke * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Montag 19.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Homburg: 06841/694-220 born, Glan-Münchweil., Hensch- bis Dienstag 07.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Freitags geschlossen tal, Herschweiler-Pettersheim, Tierschutzverein im Landkreis Kusel Dienstag 19.00 Uhr 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Telefonnummern: Mittwoch 14.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Anträge gibt es in den Bürgerbü- - 17.30 Uhr Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Telefon: 06381/425 044 - 0 Glan, Rehweiler und Wahnwegen Tel.: 0175/4117712 bis Freitag 07.00 Uhr Telefax: 06381/425 044 - 29 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller Freitag 16.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: E-Mail: kv-kusel@vdk.de (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 bis Montag 07.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Termin nur nach telefonischer Tel.: 06373-504-201, Vereinbarung Dann wählen Sie die entsprechen- bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: t.weber@vgog.de de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Samstag und Sonntag ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mobilitas nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz ambulanter Pflege- und Betreu- men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 Die Bereitschaftsdienste der im Raum Kreisverband Kusel e.V. ungsdienst Schönenberg-Kü- Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Haushaltsassistenz: belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Nennen Sie uns den festgestellten den Ärzte u. Zahnärzte können beim Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- und Familienberatung Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Tel. 06373/829992 Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Email: erziehungsberatung.kusel@ arztes in Erfahrung gebracht werden. Beratung kostenlos und neutral! ße, Hausnummer sowie Gemein- gebotefürSenioren,Pflegebedürftige de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de und Familien, Unterstützung für Kran- Pflegerufbereitschaft rund um d. Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Suchtberatung, Jugend- und Dro- Deutsche Rheuma-Liga ke, Genesende, Behinderte. Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause genberatung, Angehörigenbera- Arbeitsgemeinschaft Kusel nuten) vom Rufbereitschaftsperso- Hausnotrufsystem: nal zurückgerufen. tung, Prävention Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Email: fachstellesucht.kus@diako- Tel.: 06383/1386 hinderte, Alleinstehende. ANONYM-VERTRAULICH Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Essen auf Rädern: Evangelische - Katholische Die beiden Bürgerbusse fahren wie- Fachdienst Glückspielsucht Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Sozialkaufhaus: gebührenfrei - vertraulich 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel.: 0800/111 0 111 bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Geschäftsstelle: und 0800/111 0 222 lefon Montag und Mittwoch von schaftskonfliktberatung nerstags von 19:30-21:00 Uhr Trierer Str. 39, Kusel, 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) Tel. 06381/9246-20 eMail an: buchung@buergerbus-og.de Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Kleiderkammer: Schuldner- und Insolvenzberatung oder direkt: www.buergerbus-og.de Sozial- und Lebensberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Deutsches Rotes Kreuz Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de und deren Kinder: 0631/17000 Kusel, Tel. 06381/ 425861 Kreisverband Kusel e.V. Für die Fahrten gilt neben der Masken- Kindererholung, Müttergenesungs- Trierer Str. 39, 66869 Kusel pflicht auch die sogenannte 3G-Regel und Mutter-Kind-Kuren Ehrenamtsbörse Pflegestützpunkt Tel: 06381/924615 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Öffentliche Beratungsstelle rund Vielseitige Dienste für hilfebedürtige um das Thema Pflege Ambulanter Hospiz- und Palliativer Personen Hauptstraße 52 AWO Betreuungsverein Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Ökumenische Sozialstation Kontakte 66904 Brücken Trierer Str. 60, 66869 Kusel Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Brücken e.V. in den Verbandsgemeinden: Tel.: 06386/40 40 364 Tel.: 06381/993277/78 stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Ambulante-Hilfe-Zentrum Glan-Münchweiler 06384/323 und 06386/40 40 073 Email:betreuungsverein-kusel@ stein-Miesenbach und Landstuhl Pflegedienst, hauswirtschaftliche Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Die Beratung erfolgt kostenlos, t-online.de Beratung und Unterstützung Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- neutral und vertraulich Fax: 06381/993279 schwerkranker und sterbender ratung, Service warmer Mittags- Menschen bei Schmerzen und psy- tisch, Familienpflege. Paulengrun- chosozialen Problemen, Remigius- der Str. 7a, 66904 Brücken bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Telefon: 06386/9219-0 Rettungsdienst/Krankentransport 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
12. November 2022 AMTSBLATT Seite 3 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Bekanntmachung des Wasserzweckverbandes „Ohmbachtal“ Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) weist der Was- serzweckverband „Ohmbachtal“ daraufhin, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplanentwurf und weiteren Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Zeit vom 21. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022 in den Geschäftsräumen des Verbandes im Wasserwerk, Huber Weg 3, in Schönen- berg-Kübelberg, für die Einwohner und Einwohnerinnen im Verbandsbereich zur Ein- sichtnahme ausliegt. Die Einsichtnahme ist während den üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag, jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00Uhr, Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr möglich. Bis zum Ablauf der 14-tägigen Offenlegung (Ausschlussfrist) können bei vorgenann- ter Stelle schriftlich Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden. Schönenberg-Kübelberg, den 17. November 2022 gez. Klaus Müller (Verbandsvorsteher) BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 15.11.2022, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Kurpfalzhalle, Hauptstraße 61, 66909 Nanzdietschweiler eine Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt. Die Sitzung ist – mit Ausnahme der Tagesordnungspunkte 16 und 17 – öffentlich. Tagesordnung: öffentlich 1. Einwohnerfragestunde (Hinweis zu TOP 1 – Einwohnerfragestunde Einwohner können während dieses Tagesordnungspunktes Fragen aus dem Be- reich der öffentlichen Verwaltung stellen sowie Anregungen und Vorschläge un- terbreiten. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, wird gebeten, die Fragen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei Bürger- meister Christoph Lothschütz einzureichen.) 2. Zwischenbericht der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal für die Betriebs- zweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Jahr 2022 3. Ortsgemeinde Altenkirchen, Ausbau Schlauer Weg; Vergabe der Bauleistungen 4. Neubau eines Werksverwaltungsgebäudes; Bedarfsplanung 5. Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes; Bericht über den Sachstand mit Vorstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz 6. Aufrechterhaltung des Schutzbereiches für die Verteidigungsanlage Miesau Stellungnahme 7. Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2022 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 8. Mitglieder im Schulträgerausschuss; Änderungen bei den Lehrer- und Elternvertretungen 9. Wanderführer*innen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal; Ausgestaltung der Vergütungssätze 10. Bewerbung um einen Zusammenführungsprozess zu einem Tourismus Service- Center (TSC); Übertragung der überörtlichen Tourismusaufgaben an die Verbandsgemeinde- 11. Gestaltungskonzept Ohmbachsee 12. Bereitstellung von kommunalen Mitteln für die Teilnahme am LEADER-Förder- programm der LAG Westrich-Glantal in der Förderperiode 2023 bis 2029 13. KI 3.0-Programm Grundschule Glan-Münchweiler; Erneuerung von Fensterele- menten u. Dachverglasung 14. Anfrage eines Ratsmitgliedes zu Energieeinsparungen 15. Informationen nicht öffentlich 16. Vertragsangelegenheiten 17. Informationen Schönenberg – Kübelberg, den 2. November 2022 gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister
Seite 4 AMTSBLATT 12. November 2022 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Seniorenarbeit im Landkreis Kusel: Am Donnerstag, dem 01.12.2022 um 19:30 Uhr, findet in Theisbergstegen im Gemein- Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel dehaus eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Theisbergstegen statt. Tagesordnung Gemeindeschwesterplus Koordinator für 1. Rechenschaftsbericht Seniorenangelegenheiten 2. Entlastung des Jagdvorstandes Stefanie Gluch Ulrich Urschel 3. Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht Tel.: 06381/424-355 Tel.: 06381/424-328 4. Neuwahl des Jagdvorstandes E-Mail: stefanie.gluch@kv-kus.de E-Mail: ulrich.urschel@kv-kus.de 5. Umsatzbesteuerung der Jagdgenossenschaft ab 2023 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Bei der Versammlung sind alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte stimmberechtigt, die Grundstücke im Jagdbezirk Theisbergstegen besitzen und in das Grundflächenver- zeichnis (Jagdkataster) der Gemeinde eingetragen sind. Ausgenommen sind alle Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von befriedeten Grund- stücken, wie Gebäuden, Höfen, Hausgärten und sonstigen eingezäunten Grundstücken. Bei der Versammlung können sich Eigentümer oder Nutzungsberechtigte durch einen mit Vollmacht versehenen Beauftragten vertreten lassen. Das Grundflächenverzeichnis von Theisbergstegen mit Angabe der Flächengröße liegt in der Zeit vom 11.11.2022 bis 25.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel- Stellenausschreibung Altenglan, Standort Kusel, Zimmer Nr. OG-14, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht für das aktuelle Schuljahr eine zusätz- Während der Offenlegung können Einsprüche, Änderungen und Berichtigungen auf liche zweite Grund geeigneter Unterlagen (Notariatsverträge oder dgl.) zum Grundflächenverzeich- nis vorgebracht werden. Betreuungskraft (m/w/d) Sprechzeiten (Kernarbeitszeiten) - Erzieher/in oder Sozialassistent/in oder Tagesmutter - vormittags: Montag bis Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr für die Nachmittagsbetreuung am Freitag der Grundschule Schönenberg-Kübelberg. Theisbergstegen, 31. Oktober 2022 gez. Jagdvorsteher Zimmer Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung einmal wöchentlich – an Freitagen – in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Aufgrund der variablen Kinderzahlen ist die Das Friedhofsamt informiert: Stelle befristet bis zum Schuljahresende (31.07.2023) zu besetzen. Bei entspre- Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte chenden Anmeldezahlen ist eine Weiterbeschäftigung im kommenden Schuljahr An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, möglich. aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssat- zungen der einzelnen Ortsgemeinden, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte Wir suchen (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwal- · eine engagierte Person mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur tung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fachlich Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung oder qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden. · zum/zur Sozialassistent/in Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfrie- · Qualifikation zur Tagesmutter dungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nut- · mit einem aktuellen Nachweis über die Erste-Hilfe-Ausbildung, bevorzugt die Erste zungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte Hilfe am Kind bzw. die Bereitschaft an einer entsprechenden Ausbildung teilzuneh- bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahn- men. det werden. · Weiterhin verfügen Sie über einen Nachweis der Masernimmunität bzw. die Bereit- Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal können schaft sich gegen Masern impfen zu lassen. Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage · Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit sowie die Freude (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen. am Umgang mit Kindern wird vorausgesetzt. Ihre Friedhofsverwaltung Wir bieten Mitgliederversammlung des Kulturhistorischen Vereins Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen „Gericht Kübelberg“ Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Mitglieder des Kulturhistorischen Vereins „Gericht Kübelberg“ werden hiermit recht Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 4 Stunden. herzlich erneut zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Diese findet am Mittwoch, Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt be- dem 23. November 2022, um 19.00 Uhr im Veranstaltungsraum des Kulturhauses Kü- rücksichtigt. Sofern Sie sich für diese ausgeschriebene Stelle interessieren und noch belberg, Kirchengasse 1-3 statt. weitere Fragen zur Nachmittagsbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn We- Tagesordnung ber (Telefon: 06373-504-201). 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis spätestens 15. November 2022 unter 3. Bericht des Schatzmeisters Beifügung der üblichen Unterlagen an die 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes Verbandsgemeinde Oberes Glantal 6. Verschiedenes, Termine, Wünsche Fachbereich 1A.2 – Personal Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Rathausstraße 8 Die Vorstandschaft 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an: bewerbung@vgog.de Hinweis: Bekanntmachung Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätz- des Abwasserzweckverbandes „Mittleres Glantal“ lich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen Gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Be- (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) weist der Ab- werber richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. wasserzweckverband „Mittleres Glantal“ daraufhin, dass der Entwurf der Haushalts- satzung mit Wirtschaftsplanentwurf für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Zeit vom 14. Schönenberg-Kübelberg, den 11.10.2022 November bis einschließlich 25. November 2022 bei der Verbandsgemeinde-verwal- Verbandsgemeinde Oberes Glantal tung Kusel-Altenglan, am Standort Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister Zimmer A – EG 04, nach Terminvereinbarung, für die Einwohnerinnen und Einwohner im Verbandsbereich zur Einsichtnahme ausliegt. Bis zum Ablauf der 14-tägigen Of- fenlegung (Ausschlussfrist) können bei vorgenannter Stelle schriftlich Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden. Kusel, den 24. Oktober 2022 Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet: gez. Roger Schmitt Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde eine Katze als Fundtier (Fundort: Schö- (Verbandsvorsteher) nenberg) gemeldet. Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504- Infoabend zur Oberstufe an der IGS 210 Am Mittwoch, 16. November um 19.00 Uhr, sind alle Schülerinnen und Schüler der Jahr- gangsstufe 10 herzlich eingeladen, am diesjährigen Informationsabend für die Oberstu-
12. November 2022 AMTSBLATT Seite 5 fe an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr teilzuneh- Mit einer 2/3- Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden kann die Auflösung des men. Der Infoabend ist gedacht für die Schüler:innen, die unsere 10. Klasse besuchen, Vereins beschlossen werden. aber auch für Interessierte, die von den Realschulen bzw. von den Gymnasien nach der Der Vorsitzende 10. Klasse zu uns in die Oberstufe wechseln möchten. Eltern und Schüler sind dazu herz- lich eingeladen. Themen werden u.a. sein: Übergangsbedingungen von 10 nach 11, Schwerpunkte unserer Oberstufe, Wahl der Leistungs- und Grundkurse, Wahl der Fremd- sprachen, Ausstattung der Schule. Die Veranstaltung findet in der Aula am Schulstandort Schönenberg statt. Tag der offenen Tür an der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Am Samstag, dem 19. November 2022, ist es wieder so weit: Die IGS am Standort Wald- mohr öffnet von 10:00 bis 14:00 Uhr Tür und Tor für Kinder, die zurzeit das 4. Schuljahr besuchen und zusammen mit ihren Eltern auf Entdeckungsreise der IGS gehen wollen. Um 10:00 Uhr findet in der Mensa eine Infoveranstaltung durch die Schulleitung statt. Eine weitere Infoveranstaltung erfolgt um 11.30 Uhr ebenfalls in der Mensa. Ihr Kind hat Gelegenheit, gemeinsam mit Ihnen das Schulgebäude etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und auch in den unterschiedlichsten Workshops und Kursen aktiv zu sein. Hierzu bietet eine Vielzahl von attraktiven Workshops einen Einblick in die ver- schiedenen Fächer der IGS und lädt zum aktiven Mitmachen ein. Darüber hinaus werden Infostände rund um die Themen Wahlpflichtfächer, Oberstufe, unsere Sportklasse und die Ganztagsschule angeboten. Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitglieder der Schulleitung stehen dort Rede und Antwort. Für das leibliche Wohl sorgt in bewährter Form der Förderverein der IGS. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht Reinigungspersonal als Vertretungs- bzw. Springerkräfte (m/w/d) für die Reinigung von Schul- oder Verwaltungsgebäuden in Vertretung der regulären Reinigungskräfte bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Verhinderungsgründen. Es handelt sich um auf (vorerst) ein Jahr befristete Teilzeitstellen mit einer regelmä- ßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 10 Stunden. Die Arbeitszeit liegt in der Regel am Nachmittag außerhalb des Schulbetriebes bzw. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser. Die Einsatzorte im Verbandsgemeindegebiet können bei Bedarf wohnortnah zuge- teilt werden. Aufgrund der wechselnden Einsatzorte sollten Sie dennoch flexibel sein und möglichst den Führerschein der Klasse B und einen Pkw besitzen. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Öffentliche Ausschreibung Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst übli- Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg- chen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Kübelberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Eignung bevorzugt berücksichtigt. Matzenbach folgende Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus: Bei Interesse oder Rückfragen rufen Sie uns einfach an – unsere Personalverwaltung steht Ihnen unter den Telefon-Durchwahlen 06373 / 504- 140 bis 145 gerne zur Ver- Einbau einer Lüftungsanlage in der Kindertagesstätte fügung. · Dezentrale Lüftungsanlage Kita Matzenbach am Standort Matzenbach und Sie können sich auch schriftlich oder per Email bewerben (tabellarischer Lebenslauf Glantalschule Glan-Münchweiler genügt): Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht: Fachbereich 1A 1.2 – Personal Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) Fax 040/40194031 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Fax 0221/9857866 grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- 3. bi, Bauwirtschaftliche Information Postfach 3407, 24033 Kiel bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Fax 0431/5359225 Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer- 4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E27137329 bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. 5. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Schönenberg-Kübelberg, im April 2022 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister gez.: Lothschütz, Bürgermeister Übungsanmeldung der Bundeswehr Altenkirchen Im Zeitraum vom 13.11. bis zum 24.11.2022 sind ca. 900 Soldaten der Bundeswehr mit ca. 255 Fahrzeugen und zwei Flugzeugen zwecks einer großen Übung unter ande- rem im Kreis Kusel, Kaiserslautern und Birkenfeld unterwegs. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Im Bereich der Verbandsgemeinde Oberes Glantal wird die Übung im Zeitraum vom Ausbau von Verkehrsanlagen 22.11. bis einschließlich 24.11.2022 durchgeführt. Betroffen sind hierbei insbesondere die Ortsgemeinden (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Börsborn, Breitenbach, Frohnhofen, Glan-Münchweiler, Henschtal, Herschweiler- der Ortsgemeinde Altenkirchen vom 25. Oktober 2022 Pettersheim, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Ohmbach, Quirnbach/ Pfalz, Der Gemeinderat Altenkirchen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) Rehweiler, Steinbach am Glan und Wahnwegen. und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat- zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Ökumenischer Krankenpflegeverein Ohmbachtal e.V. § 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde Altenkirchen erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und Einladung zur 2. außerordentlichen Mitgliederversammlung den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. Am Montag, 28.11.2022 findet um 19:00 Uhr im Sportheim in Ohmbach, Sportplatzstr. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneue- 26, die 2. außerordentliche Mitgliederversammlung des Ökumenischen Krankenpflege- rung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. vereins Ohmbachtal e.V. statt. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise un- Einziger Tagungsordnungspunkt ist erneut die Auflösung des Vereins. brauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Ver-
Seite 6 AMTSBLATT 12. November 2022 kehrsbedürfnis genügenden Zustand, a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhande- 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage nen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich oder deren Ergänzung durch weitere Teile, verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tat- 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, sächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschos- Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaf- sen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen fenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanla- 4. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tat- gen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. sächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen, wobei Bruchzahlen (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäu- (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der demitte zu messen. Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist § 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebau- selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. ung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens je- (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführun- doch ein Vollgeschoss. gen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke 6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, und Fußwegbelags. gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, § 3 Ermittlungsgebiete die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebiets bilden als Vollgeschoss. einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). 7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung ist die- liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend an- ser Satzung als Anlage beigefügt. gewandt, wie sie bestehen für (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Ver- a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über kehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungsein- das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, heit nach Abs. 1 ermittelt. b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässi- § 4 Gegenstand der Beitragspflicht ge Nutzungsmaß enthält. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher 8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Voll- Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zu- geschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorste- fahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage henden Regelungen. haben. 9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollge- § 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30%. schossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vor- § 6 Beitragsmaßstab handene Zahl. (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorste- je Vollgeschoss beträgt 10 v.H. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zu- henden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. schlag einheitlich 20 v.H. Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise im Sinne der Landesbauordnung. genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabs- teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach daten um 10 v.H. § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; § 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung verschonten Verkehrs- 2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles anlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis Grundstücksfläche angesetzt. zu einer Tiefe von 35 m. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrund- sich überschneidenden Grundstücksteile. stück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis § 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. zu einer Tiefe von 35 m. § 9 Vorausleistungen c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, blei- (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Altenkirchen Vo- ben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. rausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das lau- Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Wei- fende Jahr bemessen. se selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages einer Tiefe von 70 m zugrunde gelegt. Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwarten- die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der inner- den Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde ge- halb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begren- legt. zung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren § 11 Beitragsschuldner Grenze der tatsächlichen Nutzung. (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Ei- Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungs- gentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. linie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. § 12 Veranlagung und Fälligkeit 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, (1 ) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche schriftlichen Bescheid festgesetzt und 3 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbe- des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grund- scheides fällig. stücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusam- (2) Der Beitragsbescheid enthält: menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Flä- 1. die Bezeichnung des Beitrages, che des Grundstücks – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 ange- 2. den Namen des Beitragsschuldners, ordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.“ 3. die Bezeichnung des Grundstückes, (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 4. den zu zahlenden Betrag, 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte zulässige Zahl 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kos- der Vollgeschosse zugrundegelegt. ten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, son- 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, dern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch3,5 geteilte höchstzulässige 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch3,5 geteilte (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch beson- höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die deren Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, § 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen (1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehaltlich § 7 Absät- Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf ze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages volle Zahlen auf- oder abgerundet. berücksichtigt und beitragspflichtig werden, nach 3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) 20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage,
12. November 2022 AMTSBLATT Seite 7 b) 15 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn, Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO): c) 10 Jahren bei Herstellung des Gehweges, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder d) 5 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Veranlagungen für auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt- Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungskosten oder anderer Teilanlagen. machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) gilt auch bei der Er- 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfer- neuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von Verkehrsanlagen. Er- tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder fassen eine oder mehrere Maßnahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Additi- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- on der unter den Buchstaben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht statt; es standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- gilt dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer. über der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Bei- zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. tragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die Ausbauträge Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ab- nach dem KAG entstanden sind. lauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. (2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage aufgrund von Verträgen (insbes. Erschlie- ßungsverträge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG die Verschonungsdauer auf 20 Jahre Schönenberg-Kübelberg, den 25. Oktober 2022 festgesetzt. Die Übergangsregelung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Prüfung der Abrech- gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister nung der vertraglichen Leistung und die Widmung der Verkehrsanlage erfolgt sind. (3) Bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet zu Aus- Landfrauen Altenkirchen gleichsbeträgen herangezogen werden bzw. worden sind, wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz Die Landfrauen Altenkirchen laden zur jährlichen Mitgliederversammlung am 1 KAG die Verschonungsdauer anhand des Umfangs der einmaligen Belastung wie folgt 15.11.2022 um 18:00 Uhr ins Jugendheim Altenkirchen ein. Themen werden u.a. sein: festgelegt: Rückblick 2022, Programmvorstellung 2023 sowie Entlastung des Vorstandes. Um zahl- 0,01 bis 2,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwei Jahre Verschonung reiches Erscheinen wird gebeten. Im Anschluss gibt“s einen kleinen Imbiss. 2,01 bis 4,00 € pro qm Grundstücksfläche – vier Jahre Verschonung 4,01 bis 6,00 € pro qm Grundstücksfläche – sechs Jahre Verschonung Heimat-u. Wanderverein Altenkirchen 6,01 bis 8,00 € pro qm Grundstücksfläche – acht Jahre Verschonung Die nächste Wanderung ist am Sonntag, 13.11.2022. Treffpunkt 10 Uhr Stockbrunnen 8,01 bis 10,00 € pro qm Grundstücksfläche – zehn Jahre Verschonung für Fahrgemeinschaft nach Brücken zum Parkplatz hinter der Sparkasse. Der Wander- 10,01 bis 12,00 € pro qm Grundstücksfläche – zwölf Jahre Verschonung weg führt durchs Ohmbachtal, dann durchs Haidchen zum Stolleneingang in der Gru- 12,01 bis 14,00 € pro qm Grundstücksfläche – 14 Jahre Verschonung benstraße und zurück zu den Autos. Zum Mittagessen fahren wir nach Herschw-Pet- 14,01 bis 16,00 € pro qm Grundstücksfläche – 16 Jahre Verschonung tersh. Zum Hirschen. Die Wanderstrecke beträgt ca. 6 km und ist weitgehend eben. WF 16,01 bis 18,00 € pro qm Grundstücksfläche – 18 Jahre Verschonung sind Annerose und Martin. Mehr als 18,00 € pro qm Grundstücksfläche – 20 Jahre Verschonung Die Verschonung beginnt zu dem Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Ausgleichs- betragspflichten. § 14 Öffentliche Last Breitenbach Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grund- stück. § 15 In-Kraft-Treten Weihnachtsmarkt Breitenbach - 03.12.2022 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Breitenbacher Vereinsvertreter und unser Bürgermeister haben beschlossen, wenn es die Corona Lage erlaubt, in diesem Jahr wieder ein Weihnachtsmarkt in Breitenbach auf Gleichzeitig treten außer Kraft: die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Altenkirchen vom 09.07.2021 dem Wilcher durchzuführen. Am 03.12.2022 um 15:00 Uhr soll es los gehen. Neben zahlreichen Essens- und Getränkeangebote, wird um 17:00 Uhr der Nikolaus mit Ge- Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehendenSatzungen entstanden sind, bleiben diese schenken für die Kleinen kommen. Auch für ein unterhaltsames Programm ist gesorgt. hiervon unberührt und es gelten insoweit für diese die bisherigen Regelungen weiter. Wir hoffen einen friedvollen und besinnlichen Weihnachtsmarkt, mit vielen Besuchern in diesem Jahr wieder feiern zu können. Altenkirchen, 25. Oktober 2022 Im Namen der teilnehmenden Vereine gez. Geis, Ortsbürgermeister Uwe Staab Anhang zu § 3 Ermittlungsgebiet Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung Gemäß § 10 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) kann die Bildung einer einheitli- chen öffentlichen Einrichtung durch Zusammenfassen aller Verkehrsanlagen einer Ge- meinde erfolgen, wenn diese aufgrund des zusammenhängenden Gemeindegebietes in ihrer Gesamtheit den einzelnen Grundstücken die Anbindung an das inner- und überört- liche Straßennetz vermitteln. Die Ortsgemeinde Altenkirchen zeichnet sich durch ein zusammenhängend bebautes Gebiet aus, in der Ortslage bilden sich keine trennenden Zäsuren heraus. Durch das Straßennetz der Gemeinde ergibt sich ein konkret zurechenbarer Vorteil für alle Grund- stücke im Gemeindegebiet. Die Einwohnerzahl beträgt zum Stand 31.03.2021 insge- samt 1.305 Einwohner und liegt somit deutlich unter dem Orientierungswert des OVG Rheinland-Pfalz von 3.000 Einwohnern je Abrechnungsgebiet. Durch diese örtlichen Gegebenheiten war es erforderlich, eine einzige Abrechnungsge- biet zu bilden.
Seite 8 AMTSBLATT 12. November 2022 Neuanfang beim DRK-Ortsverein Breitenbach !!! Leseabend in Brücken In der nötig gewordenen zweiten Jahreshauptversammlung am 02.11.2022 konnte In der Kath. Bücherei Brücken findet am 16. November 2022 um 19 Uhr ein Leseabend endlich eine neue Vorstandschaft für die nächste Amtsperiode gefunden werden. gemeinsam mit der Buchhandlung Hahn aus Limbach statt. Dabei werden aktuelle Bü- Die neue Vorstandschaft des DRK-Ortsvereins setzt sich nun wie folgt zusammen: cher vorgestellt und vorgelesen. Die Mitarbeiterinnen der Bücherei laden zu diesem un- 1.Vorsitzender: Sarah Rohde terhaltsamen Abend herzlich ein. Anmeldungen sind erwünscht – während der Öff- 2.Vorsitzender: Michael Romba nungszeiten persönlich (Hauptstraße 46; Mo 17:00 – 18:00 Uhr, Mi 16:00 – 17:00 Uhr) 1.Kassierer: Moritz Schindler oder telefonisch (06386-9999209) bzw. per E-Mail ( buecherei.bruecken@t-online.de ). 2.Kassierer: Lisa Weber Wir freuen uns auf Sie! Schriftführer: Katrin Straßer Beisitzer: Uwe Staab Beisitzer: Andreas Gross Kassenprüfer: Klaus Stoll und Iris Romba In einer sehr harmonisch verlaufenden Sitzung waren alle Anwesenden darauf bestrebt den im Dorf beliebten Ortsverein des DRK auch weiterhin zu tatkräftig unterstützen. Es gab auch schon zahlreiche Ideen wie man wieder etwas Leben in den Verein bringen könnte. Nur eine Anregung wäre zum Beispiel einmal einen Erste-Hilfe-Kurs für Mut- ter/Vater mit Kind anzubieten und diesen dann im Vereinshaus durchzuführen. „Wie verhalte ich mich wenn meinem Kind/Angehörigen etwas passiert ? “ In der Hoffnung auf ein weiteres gutes Gelingen und auf eine gute Zusammenarbeit wur- de die Sitzung von der neuen 1. Vorsitzenden Sarah Rohde geschlossen. Bild: v.l.n.r.: Moritz Schindler,Sarah Rohde, Lisa Weber, Michael Romba und Katrin Straßer. GV Eintracht 1886 e.V. Breitenbach Am Sonntag den 16.10.2022 fand im Schützenhaus die Jahreshauptversammlung statt. Leider konnte der 1.Vorsitzende Jürgen Fleck nur wenige Mitglieder begrüßen. Nach der Bekanntgabe der Tagesordnung und der Totenehrung berichtete Herr Fleck über die Coronabedingt eingeschränkte Vereinstätigkeit in den letzten zwei Jahren. Frau Heike Edinger informierte über die Aktivitäten der Theatergruppe und Frau Gisela Hette- rich gab Einblicke in die finanzielle Situation des Vereins. Der Entlastung der Vorstand- schaft wurde einstimmig stattgegeben. Nach der Wahlleiterwahl fanden die Neuwahlen statt. Folgende Ergebnisse sind be- kannt zu geben: 1. Vorsitzender: Herr Jürgen Fleck 2. Vorsitzender: Herr Rolf Höh 3. Kassenwart: Frau Gisela Hetterich 4. Schriftführer: Herr Klaus Zimmer 5. Pressewartin: Frau Ute Zimmer 6. Notenwartin: Frau Marion Hettrich 7. Vertreterin der Theatergruppe: Frau Heike Edinger 8. Kassenprüfer: Frau Marion Zimmer, Herr Raphael Reichart Beisitzer: Martin Fernau, Werner Fernau, Annerose Köhler, Hella Sablowski, Ramona Sauerhammer, Eva Weis, van Wagenengen Karin Mit einem gemütlichen Ausklang endete die Versammlung. Brücken/Pfalz Reservistenvereinigung 1974 e.V. Brücken (Pfalz) Zu unserem nächsten Dämmerschoppen laden wir für Freitag, dem 18. November 2022, ein. Treffpunkt ist ab 18.oo Uhr im Gasthaus “Saini„. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen. Die Vorstandschaft freut sich auf eine rege Teilnahme. gez. Hoffmann, 1. Vorsitzender Obst und Gartenbauverein Brücken Stammtisch Unser nächster Stammtisch ist am Montag den 14.11.2022 im Gasthaus Saini ab 19.00 Uhr.
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