PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach

 
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PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
PFEDELBACHER
                                                                     Gemeindeblatt
    31. Jahrgang                                                       Nummer 37   Freitag, 13. September 2019   www.pfedelbach.de
Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach
                               mit Nachrichten aus den Ortschaften
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 2
Freitag, den 13. September 2019

       Pfedelbacher
                                                                   Zahnärztlicher Notdienst                      Telefon 0711/7877700
                                                                   Augenärztlicher Bereitschaftsdienst           Telefon 01803/112005

               Termine                                             Rettungsleitstelle/Notarzt

                                                                   Ärztlicher Notdienst für Patienten
                                                                                                                              Telefon 112

  Freitag, 13.09.2019                                              mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
  Abholung Grüne Tonne Leichtverpackungen L2                       HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet              der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund-
                                                                   brunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn
  Samstag, 14.09.2019                                                                                           Tel. 0180/5120112
  Einschulung, Grundschule Untersteinbach, Kirche/Schule/
  Festhalle Untersteinbach                                         Feuerwehr                                                 Telefon 112
  Seniorenausflug, VdK Pfedelbach zusammen mit BV Heuberg-
  Buchhorn                                                         Apothekenbereitschaft
  8.00 Uhr Altpapier- u. Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“,        Freitag, 13.09.2019
  kath. Kirchengem./kath. Jugend, Gesamtgemeinde Pfedelbach        Schloss-Apotheke, Hintere Straße 8, Neuenstein
   8.00 Uhr – 13.00 Uhr Erddeponie Hinterespig geöffnet            Samstag, 14.09.2019
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet             Schiller-Apotheke, Schillerstraße 64, Öhringen
                                                                   Sonntag, 15.09.2019
  Montag, 16.09.2019                                               Post-Apotheke, Einsteinstraße 5, Bretzfeld
  Abholung BioEnergieTonne BETty
                                                                   Montag, 16.09.2019
  10.00 Uhr – 11.30 Uhr VHS-Büro geöffnet, Tel. 07941/6081-40
                                                                   Apotheke am Markt, Marktplatz 27, Kupferzell
  10.00 Uhr Einschulungsgottesdienst Klasse 1, Pestalozzi-Schule
  Pfedelbach, kath. Kirche St. Petrus und Paulus Pfedelbach        Dienstag, 17.09.2019
  14.00 Uhr Einschulungsfeier, Pestalozzi-Schule Pfedelbach,       Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen
  Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch                               Mittwoch, 18.09.2019
                                                                   Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach
  Mittwoch, 18.09.2019                                             Donnerstag, 19.09.2019
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet              Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg
  Donnerstag, 19.09.2019                                           Freitag, 20.09.2019
  Abholung Grüne Tonne Altpapier A1                                Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen
  16.30 Uhr – 18.00 Uhr VHS-Büro geöffnet, Tel. 07941/6081-40      Diakoniestation Öhringen e. V.              Telefon 07941/9849840
  Freitag, 20.09.2019
                                                                   Frauen- und Kinderschutzhaus
  Abholung Grüne Tonne Altpapier A2
                                                                   im Hohenlohekreis                              Telefon 07940/58954
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
  14.30 – 19.30 Uhr Blutspendeaktion, Deutsches Rotes Kreuz,       Infokoop – Informationsstelle gegen
  Ortsverein Pfedelbach, Gemeinde- u. Festhalle Nobelgusch         häusliche und sexuelle Gewalt:                Telefon 07940/939951
  Samstag, 21.09.2019
                                                                   Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder,  Telefon 0700/11224477
   8.00 Uhr – 13.00 Uhr Erddeponie Hinterespig geöffnet
                                                                   Jugendliche und deren Familien,            (12 Cent pro Min.)
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
                                                                   Telefonseelsorge                           Telefon 0800/1110111
                                                                   jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei

                                                                   Demenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes im Ho-
       Bereitschafts- und Notfalldienste                           henlohekreis, Ansprechperson: Frau Christa Kokoska, Telefon
                                                                   07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de

Ärztlicher Notdienst                                               Servicenummern:
Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter Telefon 116 117       Unitymedia (vormals KabelBW) 0176/88866310
Mo., Di., Do.                                 18.00 – 8.00 Uhr    EnBW Service Strom           0800/3629-000
Mi.                                           13.00 – 8.00 Uhr    EnBW Service Gas             0800/3629-427
Fr.                                           16.00 – 8.00 Uhr    EnBW Störung Strom           0800/3629-477
Sa., So. u. feiertags                           8.00 – 8.00 Uhr   EnBW Störung Gas             0800/3629-447
Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr:                            Telekom08003/302000
docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen
Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter
Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de.                                                       IMPRESSUM
Allgemeiner Notfalldienst (Öhringen)
Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, 74613 Öhringen         Herausgeber:
Sa., So. und FT                               8.00 – 22.00 Uhr      Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach
                                                                     Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46
Allgemeiner Notfalldienst (Künzelsau)
                                                                     E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de
Hohenloher Krankenhaus – Krankenhaus Künzelsau, Stetten-
straße 32, 74653 Künzelsau                                           Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs-
Sa., So. und FT                               8.00 – 14.00 Uhr      berichte der Gemeindeorgane und anderer Ver­öffentlichungen der
Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst                     Gemeindeverwaltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Ver-
Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall                    treter im Amt.
Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von         Verlag und Druck:
9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren          Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden,
Kindern in die Notfallpraxis kommen.                                 Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90.
Zentrale Rufnummer:                               01803/112001
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 3
                                                                                                          Freitag, den 13. September 2019

      Marktplatz-Kino
      Untersteinbach
                                                                         FÜR DAS MITTEILUNGSBLATT GESUCHT
                                                                       Für einen Zustellbezirk in Pfedelbach (Hauptort) suchen wir
                                                                       ab Oktober 2019 einen
                                                                                       Austräger m/w/d
                                                                       Diese Tätigkeit eignet sich für alle, die sich gern an der frischen
                                                                       Luft bewegen und zuverlässig sind.
                                                                       Es sind ca. 60 Mitteilungsblätter auszutragen.
                                                                       Interessenten möchten sich bitte mit dem Krieger-Verlag GmbH,
                                                                       Postfach 11 03, Tel. 0 79 53/98 01-23, 74568 Blaufelden,
                                                                       E-Mail: stefanie.kastler@krieger-verlag.de in Verbindung setzen,
                                                                       wo auch nähere Einzelheiten zu erfahren sind.

                                                                       Für den Zustellbezirk Windischenbach suchen wir ab Januar
                                                                       2020 einen
                                                                                       Austräger m/w/d
                                                                       Diese Tätigkeit eignet sich für alle, die sich gern an der frischen
                                                                       Luft bewegen und zuverlässig sind.
                                                                       Es sind ca. 110 Mitteilungsblätter auszutragen.

      Freitag, 13. September 2019                                      Interessenten möchten sich bitte mit dem Krieger-Verlag GmbH,
                                                                       Postfach 11 03, Tel. 0 79 53/98 01-23, 74568 Blaufelden,
          Filmbeginn bei Einbruch der Dunkelheit                       E-Mail: stefanie.kastler@krieger-verlag.de in Verbindung setzen,
            (bei Regenwetter im Gemeindehaus)                          wo auch nähere Einzelheiten zu erfahren sind.
                 ab 18.30 Uhr Bewirtung
                   Zur Stärkung gibt es
          leckere kleine Speisen und Getränke.
      Anstelle von Eintritt erbitten wir eine Spende.                        Amtliche Bekanntmachungen
    Das Weltladen-Team freut sich über Ihren Besuch.

                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
                                                                      des Regierungspräsidiums Stuttgart
                                                                      Änderung der Verordnung
                                                                      des Umweltministeriums über den
                   Freitag, 20. September 2019, 9.30 Uhr,
                                                                      Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“
                   evangelisches Gemeindehaus.
                                                                      vom 21. Juni 1993
                       Herzliche Einladung zum Frühstücks-
                                                                      Gemäß § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 27 des Gesetzes über Natur-
                       treff für Frauen mit kleinen Kindern           schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -
                                                                      BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
                                  Bei jeder Veranstaltung gibt es
                                                                      durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706),
                                  einen Impuls. Anna-Lena Blaich      sowie § 23 Absatz 3, 9 Nr. 1 und 10 sowie § 29 des Gesetzes des
• zur Ruhe kommen
                                  stellt die Organisation „Interna-   Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege
• ins Gespräch kommen             tional Justice Mission“ vor.        der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015
• innehalten                      Kleine Kinder sind willkommen,      (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Ge-
• Treffen von Frauen              eine Kinderbetreuung ist vor-       setzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4),
  in der gleichen                 handen. Um eine Spende wird         wird die höhere Naturschutzbehörde ermächtigt, die Verordnung
  Lebenssituation                 gebeten.                            des Umweltministeriums über den Naturpark „Schwäbisch-Frän-
                                                                      kischer Wald“ vom 21. Juni 1993 (GBl. S. 517), zuletzt geändert
• ein gemütliches                Wir freuen uns auf dich – das        durch die Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur
  Frühstück genießen             Team vom Frauenfrühstück!            Änderung der Verordnung über den Naturpark „Schwäbisch-Frän-
                                                                      kischer Wald“ vom 29.10.2015 (GBl. S. 1060), zu ändern.
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 4
Freitag, den 13. September 2019

Im Wesentlichen soll der räumliche Geltungsbereich der Natur-        Rechtsverbindlich sind nur das bei dem Regierungspräsidium
parkverordnung über den Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer            Stuttgart durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgeleg-
Wald“ erweitert werden.                                              ten Unterlagen in Papierform.
Darüber hinaus soll mit der vorliegenden Änderung der Verord-        Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf ein-
nung der gesamte Grenzverlauf vom Maßstab 1:25.000 auf den           schließlich der Karten können während der Auslegungsfrist
Maßstab 1:5.000 konkretisiert werden; dabei wird dieser an die       schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (unter der E-Mail-
bestehenden landschaftsräumlichen Gegebenheiten bzw. an              Adresse Alexandra.Kohler@rps.bwl.de) bei dem Regierungsprä-
Strukturen wie Wege, Flurstückgrenzen oder Waldränder ange-          sidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, vorge-
passt. Im Zuge dieser Konkretisierung ergeben sich auch Anpas-       bracht werden.
sungen, die zu Herausnahmen und Hinzunahmen von Grenzflä-
chen um bis zu 1000 Metern führen.                                   Stuttgart, den 13. August 2019
Zusammenfassend soll sich für folgende Gemeinden der Anteil          Regierungspräsidium Stuttgart
der Kulissenzugehörigkeit ändern bzw. erstmals ein Teil oder die
gesamte Fläche des Gemeindegebiets in die Naturparkkulisse
aufgenommen werden: Beilstein (Landkreis Heilbronn); Pfedel-
bach (Hohenlohekreis); Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Eschach,          Bekanntmachung
Obergröningen, Ruppertshofen, Spraitbach (Ostalbkreis); Allmers-     über die Durchführung des Volksbegehrens
bach im Tal, Althütte, Auenwald, Berglen, Rudersberg, Schorndorf,
Urbach, Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis); Gaildorf, Michelbach      Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das
an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Sulzbach-     „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und
Laufen (Landkreis Schwäbisch Hall).                                  des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
Insgesamt soll die bestehende Naturparkkulisse um eine Fläche
von ca. 35.000 ha erweitert werden und nunmehr eine Fläche von       In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz -
rund 127.129 ha umfassen. Der räumliche Geltungsbereich der          „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-
Naturparkverordnung soll sich damit auf 51 Gemeinden in den          schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-
Landkreisen Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Ostalb-          zes“ durchgeführt.
kreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall erstrecken.               Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah-
Überdies hinaus soll die Verordnung über den Naturpark „Schwä-       men der freien oder amtlichen Sammlung tun.
bisch-Fränkischer Wald“ dahingehend berichtigt werden, dass die      1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September
Gemeinde Löwenstein, die mit ihrer gesamten Gemeindefläche              2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines
von Anfang an dem Naturpark zugehörig ist, nunmehr in der ent-
                                                                        Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März
sprechenden Auflistung in § 2 Absatz 2 der Naturparkverordnung
aufgeführt wird.                                                        2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder
                                                                        deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Un-
Die im Bereich des Naturparks bestehenden Schutzgebietsver-             terstützung des Volksbegehrens einzutragen.
ordnungen bleiben weiterhin gültig.
                                                                     2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever-
Der Verordnungsentwurf mit den Karten (Übersichtskarte im Maß-          waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra-
stab 1:200.000 sowie 32 Detailkarten im Maßstab 1:5.000) liegt
                                                                        gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt.
in Papierform bei dem Regierungspräsidium Stuttgart, Rupp-
                                                                        Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am
mannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock, Zimmer
Nr. 2.130) in der Zeit                                                  Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den
                                                                        17. Januar 2020.
                     vom 30. September 2019
                                                                        Die Eintragungsliste für die Gemeinde Pfedelbach wird in der
               bis einschließlich 31. Oktober 2019
                                                                        Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bürgerbüro
während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch            des Rathauses zu folgenden Öffnungszeiten:
jedermann aus.                                                          Montag:                                      8.00 – 12.00 Uhr
Ergänzend wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Karten         Dienstag:             8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des      Mittwoch:                                    8.00 – 12.00 Uhr
Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de ➞              Donnerstag:           8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Bekanntmachungen ➞ Naturparke veröffentlicht. Die Unterlagen            Freitag:                                     8.00 – 12.00 Uhr
können auch über den Link                                               für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
          https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Service/                 Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
  Bekanntmachung/Seiten/Bekanntmachung_Naturparke.aspx               3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs-
abgerufen werden.                                                       blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung
Des Weiteren wird der Verordnungsentwurf einschließlich der             im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist.
Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei den folgenden       Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
räumlich betroffenen Naturschutzbehörden der Landratsämter zur          - mindestens 18 Jahre alt sind,
kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten elektro-             - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
nisch bereitgestellt:                                                   - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre
• Landratsamt Heilbronn,                                                   Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
  untere Naturschutzbehörde, Kaiserstraße 1, 74072 Heilbronn,              haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
  (2. Stockwerk, Zimmer-Nummer K 218)                                   - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht
• Landratsamt Hohenlohekreis,                                              ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge
  Allee 17, 74653 Künzelsau, (Gebäude D, Erdgeschoss, Zimmer 10)           Richterspruchs verloren haben.
• Landratsamt Ostalbkreis,                                           4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung
  Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen                                    ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie
  (Foyer im Erdgeschoss, Infothek gegenüber der Information)            ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
• Landratsamt Rems-Murr-Kreis,
                                                                        haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in
  Technisches Landratsamt, Stuttgarter Straße 110,
  71332 Waiblingen, (4. Obergeschoss, Zimmer 423)                       der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.
• Landratsamt Schwäbisch Hall,                                       5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur
  Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall,                                  einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift
  (EG, Poststelle, Zimmer Nr.: 038)                                     leisten.
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 5
                                                                                                          Freitag, den 13. September 2019

6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberech-        • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendecken-
   tigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vor-           de planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
   namen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung)              • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei-
   sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies per-             den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen
   sönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreu-         (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
   zen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des         • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders
   Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der          geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel
   Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Ein-                1 Nummer 5)
   tragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig          • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko-
   erkennen lassen, weil sie z.B. unleserlich oder unvollständig        logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten
   sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben            Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Pro-
   sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.         zent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirt-
   Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintra-           schaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
   gungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volks-           • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022
   begehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden              zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum
   Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei          Jahr 2025 (Artikel 2)
   der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehre-
   ren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt be-           C. Alternativen
   steht.                                                             Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra-         D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung
   gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund              und Nachhaltigkeitsprüfung
   der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt,          Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige
   dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige,     Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das
   die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind,          Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten-
   haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige           vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und §
   sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.      34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu
8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra-         gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung
   gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet       von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der
   werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegeh-        Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in
   ren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder-      direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt.
   schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.                   Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs-
                                                                      gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der
9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzent-          Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpas-
   wurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten          sungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Vo-
   der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der      raussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Än-
   Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei        derungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen
   der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:            Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu
                                                                      bewerten.
                                                                      Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen
                „Entwurf eines Gesetzes                               Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re-
         zur Änderung des Naturschutzgesetzes                         gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt
   und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                  als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein-
A. Zielsetzung                                                        zuordnen.
Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz                 Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent-
(NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz            wurf seine Zustimmung zu erteilen:
(LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom-
men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzen-
                                                                                Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
arten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird
                                                                          des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- und
das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des
                                                                                       Landeskulturgesetzes
Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform ein-
geführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pesti-                                   Artikel 1
ziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutz-                   Änderungen des Naturschutzgesetzes
flächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im                 Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si-           geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597,
cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten       ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den
Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt   1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die                                      „§ 1a
Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes                               Artenvielfalt
Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu        Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im
einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten         besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und
Fortschritte festgeschrieben.                                         Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken
                                                                      sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be-
B. Wesentlicher Inhalt
                                                                      fördern.“
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel-
ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:                     2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und     „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Aus-
  Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken             bildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen
  sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu            einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi-
  befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)              schereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische
• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen,       Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologi-
  in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öf-         sche Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer
  fentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)                              Tätigkeit vermitteln.“
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 6
Freitag, den 13. September 2019

3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                                              Artikel 2
Die Worte „soweit erforderlich und geeignet“ werden gestrichen.            Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
                                                                                                         (LLG)
4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:                              Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972,
                              „§ 33a                                      zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar
                  Erhalt von Streuobstbeständen                           2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:
(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder                 Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
    Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer                                                  „§ 2a
    Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen,                                      Ökologischer Landbau
    die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäu-
    de oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind             (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-
    gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbestän-                setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft
    den sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Be-                    vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas-
    schädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können,               sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich
    sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße                     genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis
    Nutzung sowie darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus                    2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens
    zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind,              50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land-
    werden hierdurch nicht berührt.                                           baus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge-
(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den                    setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen
    Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67                 Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet
    Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei                des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in
    Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Grün-               der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.
    de des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel             (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden
    erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Ver-                    (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig
    kehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs-              gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der
    sicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der                 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes
    Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Ver-                 in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.
    kehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit                (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum
    der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit
                                                                              werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Land-
    Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Ver-
                                                                              baus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den
    ursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch
                                                                              Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festge-
    Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in
                                                                              legt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologi-
    räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
                                                                              schen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch
(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher
                                                                              eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf
    durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines
                                                                              den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der
    gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerle-
                                                                              Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des
    gen.“
                                                                              Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:                                           Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
                                                                              (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils
                               „§ 34                                          geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zu-
                       Verbot von Pestiziden                                  lässig.
Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide)
                                                                          (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Minis-
gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Euro-
                                                                              terium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Land-
päischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über
                                                                              wirtschaftsflächen zu erstatten.
einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver-
wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S.                                               § 2b
71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten,                              Reduktion des Pestizideinsatzes
in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich            (1)   Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der
geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenk-                   Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des
mälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung,                 Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funkti-
                                                                                Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
onsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit
                                                                                (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich
                                                                                geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft
des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter
                                                                                sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um
wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die unte-
                                                                                mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert wer-
re Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimm-
                                                                                den.
ter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des
Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder ge-               (2)   Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine
schützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Natur-                Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der
schutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jewei-                  Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Be-
lige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks                   hörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau-
der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegen-                   und Kommunalverbände) begleitet.
stände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium be-            (3)   Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von
richtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weiter-              chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn
gehende Vorschriften bleiben unberührt.“                                        möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und
                                                                                veröffentlicht diese Ergebnisse.
6. § 71 wird wie folgt geändert:
                                                                          (4    Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in
Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                                            schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“
„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom
21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz
von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“                                       Artikel 3
                                                                                                   Inkrafttreten
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                      Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
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                                                                                                           Freitag, den 13. September 2019

Begründung                                                             Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
A. Allgemeiner Teil                                                    Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind
Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer            von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders ge-
Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen           schützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturland-
festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, ins-   schaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundes-
besondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fi-          ländern eine europaweite Verantwortung für diese Kultur-
schen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige          landschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist
Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten             in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inan-
Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesent-         spruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz
liche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige          wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich
Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand-Hardy, 2003; Isbell         und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Aus-
et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017)          nahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für
sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al.,        Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein
2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht      Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landes-
nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, son-      anstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streu-
dern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.       obstbeständen“ vorgeschlagen.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutz-
gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes             Zu 5.: Neufassung des § 34
leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-würt-           Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz-
tembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württem-               funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt.
bergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen             Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben
wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreich-           bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische
tums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für             Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent de-
Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbei-        cline over 27 years in total flying insect biomass in protected
tung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und anderer-     areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015
seits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist,    die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland
im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide       um mehr als 75 % zurückgegangen ist.
Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt         Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume,
zu ermöglichen.                                                        Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkun-
                                                                       gen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“
                                                                       an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens
B. Einzelbegründung                                                    einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf
Zu Artikel 1:                                                          andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage.
Änderung des Naturschutzgesetzes                                       Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die
Zu 1.: Einfügung des § 1a                                              natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht-
Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6     folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte
BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust,         Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden
insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken.              auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren
Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten-       herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010
vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.             veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn unter-
Zu 2.: Änderung des § 7                                                suchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der
Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land-          Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus-
wirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und un-       wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann
mittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinläng-          also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen
lich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So     Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum be-
kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr           schränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of
Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von            pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro-
der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Land-          pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen
wirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig       kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten
und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln       Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittel-
einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land    produktion (IPBES 2016).
diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die       Zu 6.: Änderung des § 71
entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fische-      Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine
reiwirtschaft beschäftigten Menschen.                                  Übergangsfrist eingeführt.
Zu 3.: Änderung des § 22
Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der           Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht
heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Ent-         entsprechend anzupassen.
wicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und
für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen                Zu Artikel 2:
Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme               Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich-          Einfügung der §§ 2a und 2b
und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler                                             § 2a
Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind.         Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem
Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von            der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittel-
Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verar-         produktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein
mung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum                hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Res-
Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner      sourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr.
Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten         834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage
sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzli-            der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Land-
chen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berück-            bau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des
sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung       Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (San-
des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische         ders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für
Sicherung des Biotopverbundes.                                         Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 8
Freitag, den 13. September 2019

gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologi-
schen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr
2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt-
schaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen
Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge-
setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Ge-
meinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des
ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je-
weils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
                               § 2b
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens-
räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Aus-
wirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral-
schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des
Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-
rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Le-
bensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land-
wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen,
enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das
eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von
Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einfluss-
faktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in
einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von         Die Gemeinde Pfedelbach sowie die teilnehmenden Vereine können
dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi-       rückblickend eine positive Bilanz ziehen: das Fest war an beiden
vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die         Tagen mit geschätzten 4.000 Besucherinnen und Besuchern ein
schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt    echter Besuchermagnet.
in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung           Der Dank aus dem Rathaus geht an den gemeindlichen Bauhof,
von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum        die teilnehmenden Vereine und an alle Helferinnen und Helfer,
beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden re-           welche die Logistik im Vorfeld und während des Festbetriebes auf
duziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of      die Beine gestellt haben. Gleichzeitig bedanken wir uns bei der
pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro-   Rathausnachbarschaft, die den Festbetrieb an beiden Tagen klag-
pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen             los akzeptiert hat.
kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten
Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittel-     Das nächste Bierdorf findet im September 2022 statt.
produktion (IPBES 2016).
Zu Artikel 3: Inkrafttreten
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.

Pfedelbach, den 10.09.2019
gez. Torsten Kunkel, Bürgermeister

       Aus der Gemeinde
Bildernachlese zum 5. Pfedelbacher Bierdorf
(ul) Wenn Pfedelbach feiert, freut sich auch das Wetter. Der Be-
weis: Das 5. Pfedelbacher Bierdorf am vergangenen Wochenende,
an dem sich das in diesem Jahr recht launische Wetter nochmals
von seiner besseren Seite zeigte – zwar war es an beiden Tagen
kühl, doch zu den Festzeiten trocken.
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                                                                                                       Freitag, den 13. September 2019

Frau Adelheid Boden für
40 Jahre öffentlichen Dienst geehrt                                         Aus den Ortschaften
                                 Eine ganz besondere Ehrung
                                 konnte Bürgermeister Torsten
                                 Kunkel am 01. August 2019 im        UNTERSTEINBACH
                                 Rathaus vornehmen: Standes-
                                 beamtin Frau Adelheid Boden
                                 feierte ihr 40-jähriges Jubiläum    Ortschaftsratsitzung
                                 im öffentlichen Dienst.             Donnerstag, 19.09.2019, Heinz-Bemann-Saal
                                 Es war Herrn Bürgermeister          Beginn 20.00 Uhr.
                                 Kunkel eine angenehme Aufga-
                                 be, Frau Boden als verdiente Mit-   Tagesordnungspunkte:
                                 arbeiterin im Namen der Ge-         1. Bekanntgaben
                                 meindeverwaltung und des            2. Bürgerfragen
                                 Gemeinderates im Rahmen einer       3. Verpflichtung des Ortsvorstehers vom Ortschaftsrat
                                 Feierstunde im Rathaus im Kreis     4. Stellungnahme zu Baugesuchen
                                 der Kolleginnen und Kollegen zu        Flst. 329, Wacholderstraße, Wohnhaus an-/umbau
                                 diesem ganz besonderen Jubilä-         Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Steinbacher Gebirg IV“
                                 um zu gratulieren.                     Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Hutzelhofweg
                                                                     5. Zukunftswerkstatt 2030
Frau Boden begann am 01. August 1979 ihre Ausbildung zur Ver-        6. Verschiedenes
waltungsfachangestellten bei der Gemeinde Pfedelbach und war
nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zunächst im Ordnungs-
amt tätig. Zwischen 1982 und 1987 war Frau Boden vormittags im
Sekretariat der heutigen Pestalozzi-Schule beschäftigt und nach-
mittags im Rathaus für die Gewerbeangelegenheiten verantwort-               Zu verschenken
lich. 1988 wechselte Frau Boden in das Standes- und Ordnungs-
amt und wurde im Jahr 2000 zur Standesbeamtin bestellt.
                                                                     Jugendschlafsofa
Herr Bürgermeister Kunkel sprach Frau Boden seinen besonde-          157 cm x 85 cm
ren Dank und seine Anerkennung für ihren engagierten Einsatz         Liegefläche 134 cm x 165 cm - 210 cm
in 40 Jahren im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde Pfedelbach      sehr guter Zustand                       Tel. 01 52/04 82 65 40
aus und überreichte als Dankeschön einen Geschenkkorb.

Beratung der gesetzlichen
Rentenversicherung in der Gemeinde                                          Aktive Seniorenszene Pfedelbach
Jeden Donnerstag von 9.00 - 11.40 Uhr und von 13.00 - 15.40 Uhr,
Rathaus Öhringen, Zimmer 11.
Die Beratungstermine werden vergeben unter der Telefonnummer:                                SeniorenMobil
07941 / 68-149 /-150 /-212 oder -213.
                                                                                             Das SeniorenMobil fährt jeden
                                                                                             Donnerstag von 7.30 - 18.00 Uhr.
                                                                                             Die Anmeldung muss immer am
                                                                                             Dienstag davor in der Zeit von 8.00 -
       Altersjubilare                                                                        12.00 Uhr erfolgen.
                                                                       Die Rufnummer für die Anmeldung lautet:
                                                                       01 51/25 74 28 70.
Wir gratulieren herzlich
Herrn Ludwig Bader, Dorfgärtenstraße 12, Windischenbach,
am 14.09.2019 zum 70. Geburtstag;
Frau Doris Kircher, Beingasse Haus-Nr. 3, Beingasse,
am 15.09.2019 zum 70. Geburtstag;
Herrn Ulrich Weber, Meisenstraße 25, Windischenbach,
                                                                            Jugendszene Pfedelbach
am 17.09.2019 zum 80. Geburtstag;
Frau Rosemarie Ulke, Friedrich-Händel-Straße 4,
am 19.09.2019 zum 80. Geburtstag;
                                                                     Bunte Circuswelt in Pfedelbach
Herrn Alfred Brilinski, Cranachweg 6,                                In der ersten Woche der Sommerferien hieß es zum sechsten
am 19.09.2019 zum 70. Geburtstag.                                    Mal in Folge: Vorhang auf und Manege frei für die Kinder des
                                                                     Pfedelbacher Mitmach-Circus. 55 Kinder aus der Gesamt-
                                                                     gemeinde nahmen an dem einwöchigen Ferienprogramm des
                                                                     Jugendreferats Pfedelbach teil.

       Fundsachen
                                                                     Es ist schon eine kleine Tradition, dass die Sommerferien in Pfe-
                                                                     delbach mit viel Circus beginnen - im wahrsten Sinne des Wortes.
                                                                     Manche Familien planen ihren Urlaub sogar so, dass die Kinder
                                                                     noch beim Mitmach-Circus in der ersten Ferienwoche dabei sein
Im Bürgerbüro wurde ein Bluetooth-Lautsprecher abgegeben.            können. Dass sich das lohnt, zeigte sich auch dieses Jahr wieder.
Sollten Sie diese Fundsache vermissen, melden Sie sich bitte bei     55 Kinder im Alter zwischen 8 bis 15 Jahren hatten jede Menge
uns unter der Telefonnummer 07941/60 81-0.                           Spaß am Erlernen neuer Circus-Disziplinen.
PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
Nummer 37/2019 ♦ Seite 10
Freitag, den 13. September 2019

Von Montag bis Freitag tummelten sich die jungen Artisten in der      INFO: Noch mehr Fotos vom Mitmach-Circus und dem Auftritt
Sporthalle an der Schanz. Pünktlich um 10.00 Uhr wurden Sie           finden Sie im Internet auf der Facebookseite des Jugendreferates
täglich von den 5 Trainern des Circus Compostelli begrüßt, welche     Pfedelbach.
die Leitung der Trainingseinheiten übernahmen. Bereits schon um
8.30 Uhr kamen 12 Kinder zur Frühbetreuung „Wake-Up“, die vom
Team des Jugendreferates um Jugendreferent Martin Jakob an-
geboten wurde.
Alle Kinder hatten sich schon vor Beginn der Circus-Woche zwei
Disziplinen ausgesucht, die sie gerne belegen wollten. Eine übten
sie dann am Vormittag und eine am Nachmittag. Zur Auswahl stan-
den dieses Jahr Jonglage, Akrobatik, Vertikalstange, Trapez, Tanz-
akrobatik, Kugellaufen, Trampolin, Einradfahren, Diabolo und Stuhl-
akrobatik. Mit großer Freude und Ehrgeiz übten die Kinder täglich
neue Tricks und Choreografien ein. Zwischendurch gab es immer
ein warmes Mittagessen samt Salatbuffet. Hierfür waren die vier
Praktikantinnen Svenja Wahl, Nicole Konopacki, Selina Jakob und
Sarah Kühnemann zuständig. Beim anschließenden abspülen und
abtrocknen halfen stets einige Kinder freiwillig mit, sodass die
Küche in der Sporthalle an der Schanz schnell wieder glänzte.
Am Mittwoch kamen die Kindergartenkinder vom Kindernest               Lola holt die Kindergartenkinder ab
Nord-West zu besuch in die Sporthalle. Abgeholt wurden sie von
Lola dem Zebra, in dem die beiden Praktikantinnen Sarah und
Selina steckten. Begeistert folgten die Kinder dem „Pferd mit den
schwarzen Streifen“, wie ein Kind unsere Lola nannte, in die Turn-
halle. Dort schauten sie zunächst den anderen Kindern bei deren
Training zu, ehe sie dann selbst aktiv wurden. Jugendreferent
Martin Jakob baute mit ihnen Menschenpyramiden und zeigte
ihnen, wie man das Jonglieren erlernen kann. Auch die Kleinsten
hatten schon mächtig Spaß am Circus. Der Nachwuchs für die
nächsten Jahre ist also schon gesichert. Sobald sie acht Jahre alt
sind, wollen sie auch alle beim Mitmach-Circus mitmachen.
Der Freitag war der letzte aber gleichzeitig auch der wichtigste
Tag der Circus-Woche. An diesem Tag stand um 17.00 Uhr der
große Auftritt an. Nach einer gelungenen Generalprobe bekamen
die Kinder ihre Mitmach-Circus T-Shirts überreicht. Dort sammel-
ten sie sogleich die Unterschriften der anderen Artisten auf dem
Rücken des lila Shirts. Kurz vor 17.00 Uhr schlichen sie dann zum                          Die Praktikantinnen Nicole, Svenja, Selina
Hintereingang in die Halle und nahmen hinter dem Vorhang ihre                               und Sarah (v. l.) mit Jugendreferent Martin
Plätze ein. Als alle rund 300 Besucher einen Platz in der Halle                             Jakob
gefunden hatten, begann die Vorführung. Unter dem Motto „Eine
Reise um die Welt“ nahmen die Kinder das Publikum mit auf Ent-                             Die Akrobaten an der Vertikalstange
deckungstour rund um den Globus. Jede der 10 Nummern war
auf ein Land unseres Planeten abgestimmt. So fuhren beispiels-
weise die Einradfahrer bei der „Tour de France“ in Frankreich mit,
während die Turner an der Vertikalstange – welche sie als Palme
geschmückt hatten – Kokosnüsse aus den Philippinen ernteten.
Alle Artisten bekamen tosenden Beifall. Eine gemeinsame Ab-
schlusspyramide beendete den etwa einstündigen Auftritt.
Dank vieler Geld- und Sachspenden war es auch dieses Jahr
wieder möglich, den Mitmach-Circus so günstig anzubieten, dass
auch Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien sich die
Teilnahme leisten konnten. Danke daher an folgende Unterstützer
und Sponsoren: Gemeinde Pfedelbach, Wöhwa Waagenbau,
Kanal-Türpe, Druckerei Bauer, ME-Fond des Hohenlohekreis,
Nudel- und Getränkeparadies Pfedelbach, Stapfs Hofladen, Metz-
gerei Bort, Architekten Kühn sowie s‘moove design aus Öhringen.
Ohne diese Partner wäre dieses große Projekt nicht möglich ge-
wesen.                                                                Trampolinsprung vor rund 300 Zuschauern

  Alle 55 Kinder
  des
  Mitmach-Circus
  2019
Nummer 37/2019 ♦ Seite 11
                                                                                                         Freitag, den 13. September 2019

Das Jugendzentrum Freetime in Pfedelbach
                                 Das Jugendzentrum Freetime
                                                                              Unsere Schulen
                                 in Pfedelbach ist ein offener
                                 Treff für alle Jugendlichen der
                                 Gesamtgemeinde sowie der              Grundschule Untersteinbach
                                 näheren Umgebung. Zu den                             Die Schulaufnahmefeier der neuen Erstklässler
                                 Öffnungszeiten stehen dort                           findet am Samstag, den 14. September 2019 um
                                 Billard, Kicker, Dart, Playstation,                  9.00 Uhr in der evangelischen Kirche in Unter-
                                 XBOX und jede Menge Gesell-                          steinbach satt.
                                 schaftsspiele zur freien Verfü-                      Für die Klasse 2 - 4 beginnt der 1. Schultag am
                                 gung.                                                Mittwoch, den 11. September um 8.30 Uhr und
                                                                                      endet um 11.10 Uhr.
Betreut und beaufsichtigt wird das Jugendzentrum von Jugend-
referent Martin Jakob sowie Patrick Braun.
Das Jugendzentrum ist für Jugendliche ab der 6. Klasse offen.
In den Schulferien dürfen auch schon 5. Klässler zum                          Volkshochschule Öhringen
Schnuppern kommen. Eine An- oder Abmeldung ist im normalen                    Außenstelle Pfedelbach
Jugendzentrumsbetrieb nicht notwendig. Jeder kommt und geht
wann er oder sie will. Lediglich bei Ausflügen ist eine vorherige      Herzlich willkommen
Anmeldung notwendig.
Das Jugendzentrum Freetime hat immer dienstags und mitt-
                                                                       zum Herbst-/Wintersemester 2019!
wochs von 17.00 - 20.00 Uhr sowie jeden zweiten Freitag von            Demnächst beginnen die Kurse und wir bedanken uns für die
17.00 - 22.00 Uhr geöffnet.                                            zahlreichen Anmeldungen die bereits eingegangen sind. Im Sep-
Weitere Infos gibt es online unter www.freetime-pfedelbach.de          tember können wir Ihnen noch freie Plätze in Pfedelbach anbieten:
oder bei Instagram unter „jugendzentrum_pfedelbach“. Sie finden        Collage auf Keilrahmen
uns außerdem bei Facebook unter „Jugendreferat Pfedelbach“             In diesem Kurs am Freitag, 27. und Samstag, 28. September im
oder Sie schreiben eine WhatsApp an Jugendreferent Martin              Kreativraum im Schloss können unterschiedliche Techniken er-
Jakob unter 0163/3911173.                                              lernt und kombiniert werden und eine eigene Collage (50x70 cm)
                                                                       erstellt werden. Persönliche Fotoelemente oder Motive wie bei-
                                                                       spielsweise ein Portraitphoto, Urlaubsbilder, alte Zeitungen oder
                                                                       dekorative Ausschnitte aus Zeitschriften können dann auf eine
       Unsere Kindergärten                                             Leinwand übertragen werden.
                                                                       Gitarrenkurs für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen
                                                                       für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
                                                                       Im Kurs ab Montag, 30. September, 15.30 – 16.30 Uhr können die
                                                                       Teilnehmenden ihre Spieltechnik vertiefen: alle Genres sind will-
                                                                       kommen. Die Songs werden gemeinsam ausgesucht und fest-
                                                                       gelegt. Der Unterricht findet (auf Deutsch und Englisch) im Krea-
                                                                       tivraum im Schloss statt.
                                                                       Gutes für den Rücken erfahren die Teilnehmer ab Montag,
                                                                       30. September, 20.00 – 21.00 Uhr in der alten Schule in Oberohrn
                                                                       mit achtsamen Eigenübungen aus östlichen und westlichen Kon-
                                                                       zepten, die die Aufmerksamkeit auf den Rücken lenken und die
                                                                       Muskelspannung regulieren. Die Übungen finden vorwiegend am
                                                                       Boden statt und sind nicht geeignet für Menschen mit akuten Rü-
                                                                       ckenbeschwerden
                                                                       Informationen und Anmeldungen
                                                                       Vhs Öhringen, Telefon 07941-684250
                                                                       E-Mail: volkshochschule@oehringen.de
                                                                       Internet: www. volkshochschule-oehringen.de
                                                                       Vhs Außenstelle Pfedelbach, Telefon 07941-608140,
                                                                       E-Mail: dagmar.mueller@oehringen.de

                                                                              Kirchliche Nachrichten
                                                                       Evangelische Kirchengemeinde Pfedelbach
                                                                       Freitag, 13. September 2019
                                                                         7.35 Uhr Schulanfangs-Gottesdienst für die Schüler
                                                                       		 der Sekundarstufe, kath. Kirche
                                                                         8.20 Uhr Schulanfangs-Gottesdienst für die Schüler
                                                                       		 der Grundschule, kath. Kirche
                                                                       Sonntag, 15. September 2019
                                                                       10.00 Uhr Kinderkirche
                                                                       10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen in Pfedelbach
                                                                       		 (Pfarrer David Mayer)
                                                                       		 Im Gottesdienst werden Lenny Markus Milbich, Thea
                                                                                   Britz und Aaron Dean Steiner getauft.
                                                                        11.00 Uhr Gottesdienst in Oberohrn (Pfarrer David Mayer)
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