PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
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PFEDELBACHER Gemeindeblatt 31. Jahrgang Nummer 37 Freitag, 13. September 2019 www.pfedelbach.de Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach mit Nachrichten aus den Ortschaften
Nummer 37/2019 ♦ Seite 2 Freitag, den 13. September 2019 Pfedelbacher Zahnärztlicher Notdienst Telefon 0711/7877700 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 01803/112005 Termine Rettungsleitstelle/Notarzt Ärztlicher Notdienst für Patienten Telefon 112 Freitag, 13.09.2019 mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Abholung Grüne Tonne Leichtverpackungen L2 HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund- brunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn Samstag, 14.09.2019 Tel. 0180/5120112 Einschulung, Grundschule Untersteinbach, Kirche/Schule/ Festhalle Untersteinbach Feuerwehr Telefon 112 Seniorenausflug, VdK Pfedelbach zusammen mit BV Heuberg- Buchhorn Apothekenbereitschaft 8.00 Uhr Altpapier- u. Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“, Freitag, 13.09.2019 kath. Kirchengem./kath. Jugend, Gesamtgemeinde Pfedelbach Schloss-Apotheke, Hintere Straße 8, Neuenstein 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Erddeponie Hinterespig geöffnet Samstag, 14.09.2019 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Schiller-Apotheke, Schillerstraße 64, Öhringen Sonntag, 15.09.2019 Montag, 16.09.2019 Post-Apotheke, Einsteinstraße 5, Bretzfeld Abholung BioEnergieTonne BETty Montag, 16.09.2019 10.00 Uhr – 11.30 Uhr VHS-Büro geöffnet, Tel. 07941/6081-40 Apotheke am Markt, Marktplatz 27, Kupferzell 10.00 Uhr Einschulungsgottesdienst Klasse 1, Pestalozzi-Schule Pfedelbach, kath. Kirche St. Petrus und Paulus Pfedelbach Dienstag, 17.09.2019 14.00 Uhr Einschulungsfeier, Pestalozzi-Schule Pfedelbach, Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen Gemeinde- und Festhalle Nobelgusch Mittwoch, 18.09.2019 Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach Mittwoch, 18.09.2019 Donnerstag, 19.09.2019 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg Donnerstag, 19.09.2019 Freitag, 20.09.2019 Abholung Grüne Tonne Altpapier A1 Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen 16.30 Uhr – 18.00 Uhr VHS-Büro geöffnet, Tel. 07941/6081-40 Diakoniestation Öhringen e. V. Telefon 07941/9849840 Freitag, 20.09.2019 Frauen- und Kinderschutzhaus Abholung Grüne Tonne Altpapier A2 im Hohenlohekreis Telefon 07940/58954 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet 14.30 – 19.30 Uhr Blutspendeaktion, Deutsches Rotes Kreuz, Infokoop – Informationsstelle gegen Ortsverein Pfedelbach, Gemeinde- u. Festhalle Nobelgusch häusliche und sexuelle Gewalt: Telefon 07940/939951 Samstag, 21.09.2019 Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder, Telefon 0700/11224477 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Erddeponie Hinterespig geöffnet Jugendliche und deren Familien, (12 Cent pro Min.) 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Telefonseelsorge Telefon 0800/1110111 jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei Demenzberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes im Ho- Bereitschafts- und Notfalldienste henlohekreis, Ansprechperson: Frau Christa Kokoska, Telefon 07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de Ärztlicher Notdienst Servicenummern: Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter Telefon 116 117 Unitymedia (vormals KabelBW) 0176/88866310 Mo., Di., Do. 18.00 – 8.00 Uhr EnBW Service Strom 0800/3629-000 Mi. 13.00 – 8.00 Uhr EnBW Service Gas 0800/3629-427 Fr. 16.00 – 8.00 Uhr EnBW Störung Strom 0800/3629-477 Sa., So. u. feiertags 8.00 – 8.00 Uhr EnBW Störung Gas 0800/3629-447 Montag bis Freitag, 9.00 bis 19.00 Uhr: Telekom08003/302000 docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de. IMPRESSUM Allgemeiner Notfalldienst (Öhringen) Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, 74613 Öhringen Herausgeber: Sa., So. und FT 8.00 – 22.00 Uhr Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46 Allgemeiner Notfalldienst (Künzelsau) E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de Hohenloher Krankenhaus – Krankenhaus Künzelsau, Stetten- straße 32, 74653 Künzelsau Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs- Sa., So. und FT 8.00 – 14.00 Uhr berichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Gemeindeverwaltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Ver- Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall treter im Amt. Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von Verlag und Druck: 9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden, Kindern in die Notfallpraxis kommen. Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90. Zentrale Rufnummer: 01803/112001
Nummer 37/2019 ♦ Seite 3 Freitag, den 13. September 2019 Marktplatz-Kino Untersteinbach FÜR DAS MITTEILUNGSBLATT GESUCHT Für einen Zustellbezirk in Pfedelbach (Hauptort) suchen wir ab Oktober 2019 einen Austräger m/w/d Diese Tätigkeit eignet sich für alle, die sich gern an der frischen Luft bewegen und zuverlässig sind. Es sind ca. 60 Mitteilungsblätter auszutragen. Interessenten möchten sich bitte mit dem Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, Tel. 0 79 53/98 01-23, 74568 Blaufelden, E-Mail: stefanie.kastler@krieger-verlag.de in Verbindung setzen, wo auch nähere Einzelheiten zu erfahren sind. Für den Zustellbezirk Windischenbach suchen wir ab Januar 2020 einen Austräger m/w/d Diese Tätigkeit eignet sich für alle, die sich gern an der frischen Luft bewegen und zuverlässig sind. Es sind ca. 110 Mitteilungsblätter auszutragen. Freitag, 13. September 2019 Interessenten möchten sich bitte mit dem Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, Tel. 0 79 53/98 01-23, 74568 Blaufelden, Filmbeginn bei Einbruch der Dunkelheit E-Mail: stefanie.kastler@krieger-verlag.de in Verbindung setzen, (bei Regenwetter im Gemeindehaus) wo auch nähere Einzelheiten zu erfahren sind. ab 18.30 Uhr Bewirtung Zur Stärkung gibt es leckere kleine Speisen und Getränke. Anstelle von Eintritt erbitten wir eine Spende. Amtliche Bekanntmachungen Das Weltladen-Team freut sich über Ihren Besuch. Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart Änderung der Verordnung des Umweltministeriums über den Freitag, 20. September 2019, 9.30 Uhr, Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“ evangelisches Gemeindehaus. vom 21. Juni 1993 Herzliche Einladung zum Frühstücks- Gemäß § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 27 des Gesetzes über Natur- treff für Frauen mit kleinen Kindern schutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert Bei jeder Veranstaltung gibt es durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706), einen Impuls. Anna-Lena Blaich sowie § 23 Absatz 3, 9 Nr. 1 und 10 sowie § 29 des Gesetzes des • zur Ruhe kommen stellt die Organisation „Interna- Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege • ins Gespräch kommen tional Justice Mission“ vor. der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 • innehalten Kleine Kinder sind willkommen, (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Ge- • Treffen von Frauen eine Kinderbetreuung ist vor- setzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), in der gleichen handen. Um eine Spende wird wird die höhere Naturschutzbehörde ermächtigt, die Verordnung Lebenssituation gebeten. des Umweltministeriums über den Naturpark „Schwäbisch-Frän- kischer Wald“ vom 21. Juni 1993 (GBl. S. 517), zuletzt geändert • ein gemütliches Wir freuen uns auf dich – das durch die Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Frühstück genießen Team vom Frauenfrühstück! Änderung der Verordnung über den Naturpark „Schwäbisch-Frän- kischer Wald“ vom 29.10.2015 (GBl. S. 1060), zu ändern.
Nummer 37/2019 ♦ Seite 4 Freitag, den 13. September 2019 Im Wesentlichen soll der räumliche Geltungsbereich der Natur- Rechtsverbindlich sind nur das bei dem Regierungspräsidium parkverordnung über den Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Stuttgart durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgeleg- Wald“ erweitert werden. ten Unterlagen in Papierform. Darüber hinaus soll mit der vorliegenden Änderung der Verord- Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf ein- nung der gesamte Grenzverlauf vom Maßstab 1:25.000 auf den schließlich der Karten können während der Auslegungsfrist Maßstab 1:5.000 konkretisiert werden; dabei wird dieser an die schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (unter der E-Mail- bestehenden landschaftsräumlichen Gegebenheiten bzw. an Adresse Alexandra.Kohler@rps.bwl.de) bei dem Regierungsprä- Strukturen wie Wege, Flurstückgrenzen oder Waldränder ange- sidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, vorge- passt. Im Zuge dieser Konkretisierung ergeben sich auch Anpas- bracht werden. sungen, die zu Herausnahmen und Hinzunahmen von Grenzflä- chen um bis zu 1000 Metern führen. Stuttgart, den 13. August 2019 Zusammenfassend soll sich für folgende Gemeinden der Anteil Regierungspräsidium Stuttgart der Kulissenzugehörigkeit ändern bzw. erstmals ein Teil oder die gesamte Fläche des Gemeindegebiets in die Naturparkkulisse aufgenommen werden: Beilstein (Landkreis Heilbronn); Pfedel- bach (Hohenlohekreis); Abtsgmünd, Adelmannsfelden, Eschach, Bekanntmachung Obergröningen, Ruppertshofen, Spraitbach (Ostalbkreis); Allmers- über die Durchführung des Volksbegehrens bach im Tal, Althütte, Auenwald, Berglen, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis); Gaildorf, Michelbach Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall, Sulzbach- „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Laufen (Landkreis Schwäbisch Hall). des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ Insgesamt soll die bestehende Naturparkkulisse um eine Fläche von ca. 35.000 ha erweitert werden und nunmehr eine Fläche von In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - rund 127.129 ha umfassen. Der räumliche Geltungsbereich der „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur- Naturparkverordnung soll sich damit auf 51 Gemeinden in den schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset- Landkreisen Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Ostalb- zes“ durchgeführt. kreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall erstrecken. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah- Überdies hinaus soll die Verordnung über den Naturpark „Schwä- men der freien oder amtlichen Sammlung tun. bisch-Fränkischer Wald“ dahingehend berichtigt werden, dass die 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September Gemeinde Löwenstein, die mit ihrer gesamten Gemeindefläche 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines von Anfang an dem Naturpark zugehörig ist, nunmehr in der ent- Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März sprechenden Auflistung in § 2 Absatz 2 der Naturparkverordnung aufgeführt wird. 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Un- Die im Bereich des Naturparks bestehenden Schutzgebietsver- terstützung des Volksbegehrens einzutragen. ordnungen bleiben weiterhin gültig. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever- Der Verordnungsentwurf mit den Karten (Übersichtskarte im Maß- waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra- stab 1:200.000 sowie 32 Detailkarten im Maßstab 1:5.000) liegt gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. in Papierform bei dem Regierungspräsidium Stuttgart, Rupp- Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am mannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäude B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130) in der Zeit Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. vom 30. September 2019 Die Eintragungsliste für die Gemeinde Pfedelbach wird in der bis einschließlich 31. Oktober 2019 Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bürgerbüro während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch des Rathauses zu folgenden Öffnungszeiten: jedermann aus. Montag: 8.00 – 12.00 Uhr Ergänzend wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Karten Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de ➞ Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Bekanntmachungen ➞ Naturparke veröffentlicht. Die Unterlagen Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr können auch über den Link für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Service/ Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. Bekanntmachung/Seiten/Bekanntmachung_Naturparke.aspx 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs- abgerufen werden. blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung Des Weiteren wird der Verordnungsentwurf einschließlich der im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei den folgenden Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung räumlich betroffenen Naturschutzbehörden der Landratsämter zur - mindestens 18 Jahre alt sind, kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten elektro- - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nisch bereitgestellt: - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre • Landratsamt Heilbronn, Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung untere Naturschutzbehörde, Kaiserstraße 1, 74072 Heilbronn, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und (2. Stockwerk, Zimmer-Nummer K 218) - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht • Landratsamt Hohenlohekreis, ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Allee 17, 74653 Künzelsau, (Gebäude D, Erdgeschoss, Zimmer 10) Richterspruchs verloren haben. • Landratsamt Ostalbkreis, 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie (Foyer im Erdgeschoss, Infothek gegenüber der Information) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung • Landratsamt Rems-Murr-Kreis, haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in Technisches Landratsamt, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen, (4. Obergeschoss, Zimmer 423) der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. • Landratsamt Schwäbisch Hall, 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift (EG, Poststelle, Zimmer Nr.: 038) leisten.
Nummer 37/2019 ♦ Seite 5 Freitag, den 13. September 2019 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberech- • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendecken- tigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vor- de planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) namen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei- sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies per- den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen sönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreu- (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) zen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Ein- 1 Nummer 5) tragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko- erkennen lassen, weil sie z.B. unleserlich oder unvollständig logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Pro- sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. zent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirt- Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintra- schaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) gungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volks- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 begehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei Jahr 2025 (Artikel 2) der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehre- ren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt be- C. Alternativen steht. Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra- D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund und Nachhaltigkeitsprüfung der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten- haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra- gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegeh- Ausbau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in ren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs- gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzent- Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpas- wurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten sungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Vo- der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der raussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Än- Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei derungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen „Entwurf eines Gesetzes Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re- zur Änderung des Naturschutzgesetzes gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein- A. Zielsetzung zuordnen. Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent- (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wurf seine Zustimmung zu erteilen: (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom- men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzen- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts- und das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landeskulturgesetzes Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform ein- geführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pesti- Artikel 1 ziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutz- Änderungen des Naturschutzgesetzes flächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si- geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die „§ 1a Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Artenvielfalt Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fortschritte festgeschrieben. Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be- B. Wesentlicher Inhalt fördern.“ Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel- ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Aus- Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken bildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi- befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) schereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologi- in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öf- sche Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer fentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) Tätigkeit vermitteln.“
Nummer 37/2019 ♦ Seite 6 Freitag, den 13. September 2019 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Artikel 2 Die Worte „soweit erforderlich und geeignet“ werden gestrichen. Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, „§ 33a zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar Erhalt von Streuobstbeständen 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer „§ 2a Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, Ökologischer Landbau die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäu- de oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge- gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbestän- setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft den sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Be- vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas- schädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis Nutzung sowie darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land- werden hierdurch nicht berührt. baus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge- (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Grün- der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. de des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Ver- (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig kehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs- gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der sicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Ver- in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. kehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Land- Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Ver- baus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den ursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festge- Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in legt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologi- räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. schen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerle- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des gen.“ Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils „§ 34 geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zu- Verbot von Pestiziden lässig. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Minis- gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Euro- terium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Land- päischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über wirtschaftsflächen zu erstatten. einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver- wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. § 2b 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, Reduktion des Pestizideinsatzes in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenk- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des mälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funkti- Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden onsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die unte- mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert wer- re Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimm- den. ter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder ge- (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine schützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Natur- Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der schutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jewei- Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Be- lige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks hörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegen- und Kommunalverbände) begleitet. stände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium be- (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von richtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weiter- chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn gehende Vorschriften bleiben unberührt.“ möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse. 6. § 71 wird wie folgt geändert: (4 Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“ Artikel 3 Inkrafttreten 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Nummer 37/2019 ♦ Seite 7 Freitag, den 13. September 2019 Begründung Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen A. Allgemeiner Teil Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders ge- Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen schützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturland- festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, ins- schaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundes- besondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fi- ländern eine europaweite Verantwortung für diese Kultur- schen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige landschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inan- Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesent- spruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz liche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand-Hardy, 2003; Isbell und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Aus- et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) nahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landes- nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, son- anstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streu- dern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. obstbeständen“ vorgeschlagen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutz- gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Zu 5.: Neufassung des § 34 leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des baden-würt- Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz- tembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württem- funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. bergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreich- bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische tums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent de- Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbei- cline over 27 years in total flying insect biomass in protected tung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und anderer- areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 seits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide um mehr als 75 % zurückgegangen ist. Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, zu ermöglichen. Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkun- gen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens B. Einzelbegründung einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf Zu Artikel 1: andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Änderung des Naturschutzgesetzes Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die Zu 1.: Einfügung des § 1a natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht- Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten- herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn unter- Zu 2.: Änderung des § 7 suchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land- Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus- wirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und un- wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann mittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinläng- also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen lich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum be- kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr schränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro- der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Land- pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen wirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittel- einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land produktion (IPBES 2016). diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die Zu 6.: Änderung des § 71 entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fische- Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine reiwirtschaft beschäftigten Menschen. Übergangsfrist eingeführt. Zu 3.: Änderung des § 22 Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Ent- entsprechend anzupassen. wicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Zu Artikel 2: Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- Einfügung der §§ 2a und 2b und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler § 2a Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittel- Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verar- produktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein mung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Res- Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner sourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzli- der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Land- chen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berück- bau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (San- des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische ders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Sicherung des Biotopverbundes. Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam
Nummer 37/2019 ♦ Seite 8 Freitag, den 13. September 2019 gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologi- schen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt- schaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge- setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Ge- meinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je- weils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens- räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Aus- wirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral- schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah- rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Le- bensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land- wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einfluss- faktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von Die Gemeinde Pfedelbach sowie die teilnehmenden Vereine können dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi- rückblickend eine positive Bilanz ziehen: das Fest war an beiden vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die Tagen mit geschätzten 4.000 Besucherinnen und Besuchern ein schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt echter Besuchermagnet. in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung Der Dank aus dem Rathaus geht an den gemeindlichen Bauhof, von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum die teilnehmenden Vereine und an alle Helferinnen und Helfer, beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden re- welche die Logistik im Vorfeld und während des Festbetriebes auf duziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of die Beine gestellt haben. Gleichzeitig bedanken wir uns bei der pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro- Rathausnachbarschaft, die den Festbetrieb an beiden Tagen klag- pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen los akzeptiert hat. kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittel- Das nächste Bierdorf findet im September 2022 statt. produktion (IPBES 2016). Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten. Pfedelbach, den 10.09.2019 gez. Torsten Kunkel, Bürgermeister Aus der Gemeinde Bildernachlese zum 5. Pfedelbacher Bierdorf (ul) Wenn Pfedelbach feiert, freut sich auch das Wetter. Der Be- weis: Das 5. Pfedelbacher Bierdorf am vergangenen Wochenende, an dem sich das in diesem Jahr recht launische Wetter nochmals von seiner besseren Seite zeigte – zwar war es an beiden Tagen kühl, doch zu den Festzeiten trocken.
Nummer 37/2019 ♦ Seite 9 Freitag, den 13. September 2019 Frau Adelheid Boden für 40 Jahre öffentlichen Dienst geehrt Aus den Ortschaften Eine ganz besondere Ehrung konnte Bürgermeister Torsten Kunkel am 01. August 2019 im UNTERSTEINBACH Rathaus vornehmen: Standes- beamtin Frau Adelheid Boden feierte ihr 40-jähriges Jubiläum Ortschaftsratsitzung im öffentlichen Dienst. Donnerstag, 19.09.2019, Heinz-Bemann-Saal Es war Herrn Bürgermeister Beginn 20.00 Uhr. Kunkel eine angenehme Aufga- be, Frau Boden als verdiente Mit- Tagesordnungspunkte: arbeiterin im Namen der Ge- 1. Bekanntgaben meindeverwaltung und des 2. Bürgerfragen Gemeinderates im Rahmen einer 3. Verpflichtung des Ortsvorstehers vom Ortschaftsrat Feierstunde im Rathaus im Kreis 4. Stellungnahme zu Baugesuchen der Kolleginnen und Kollegen zu Flst. 329, Wacholderstraße, Wohnhaus an-/umbau diesem ganz besonderen Jubilä- Aufstellungsbeschluss Baugebiet „Steinbacher Gebirg IV“ um zu gratulieren. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Hutzelhofweg 5. Zukunftswerkstatt 2030 Frau Boden begann am 01. August 1979 ihre Ausbildung zur Ver- 6. Verschiedenes waltungsfachangestellten bei der Gemeinde Pfedelbach und war nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zunächst im Ordnungs- amt tätig. Zwischen 1982 und 1987 war Frau Boden vormittags im Sekretariat der heutigen Pestalozzi-Schule beschäftigt und nach- mittags im Rathaus für die Gewerbeangelegenheiten verantwort- Zu verschenken lich. 1988 wechselte Frau Boden in das Standes- und Ordnungs- amt und wurde im Jahr 2000 zur Standesbeamtin bestellt. Jugendschlafsofa Herr Bürgermeister Kunkel sprach Frau Boden seinen besonde- 157 cm x 85 cm ren Dank und seine Anerkennung für ihren engagierten Einsatz Liegefläche 134 cm x 165 cm - 210 cm in 40 Jahren im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde Pfedelbach sehr guter Zustand Tel. 01 52/04 82 65 40 aus und überreichte als Dankeschön einen Geschenkkorb. Beratung der gesetzlichen Rentenversicherung in der Gemeinde Aktive Seniorenszene Pfedelbach Jeden Donnerstag von 9.00 - 11.40 Uhr und von 13.00 - 15.40 Uhr, Rathaus Öhringen, Zimmer 11. Die Beratungstermine werden vergeben unter der Telefonnummer: SeniorenMobil 07941 / 68-149 /-150 /-212 oder -213. Das SeniorenMobil fährt jeden Donnerstag von 7.30 - 18.00 Uhr. Die Anmeldung muss immer am Dienstag davor in der Zeit von 8.00 - Altersjubilare 12.00 Uhr erfolgen. Die Rufnummer für die Anmeldung lautet: 01 51/25 74 28 70. Wir gratulieren herzlich Herrn Ludwig Bader, Dorfgärtenstraße 12, Windischenbach, am 14.09.2019 zum 70. Geburtstag; Frau Doris Kircher, Beingasse Haus-Nr. 3, Beingasse, am 15.09.2019 zum 70. Geburtstag; Herrn Ulrich Weber, Meisenstraße 25, Windischenbach, Jugendszene Pfedelbach am 17.09.2019 zum 80. Geburtstag; Frau Rosemarie Ulke, Friedrich-Händel-Straße 4, am 19.09.2019 zum 80. Geburtstag; Bunte Circuswelt in Pfedelbach Herrn Alfred Brilinski, Cranachweg 6, In der ersten Woche der Sommerferien hieß es zum sechsten am 19.09.2019 zum 70. Geburtstag. Mal in Folge: Vorhang auf und Manege frei für die Kinder des Pfedelbacher Mitmach-Circus. 55 Kinder aus der Gesamt- gemeinde nahmen an dem einwöchigen Ferienprogramm des Jugendreferats Pfedelbach teil. Fundsachen Es ist schon eine kleine Tradition, dass die Sommerferien in Pfe- delbach mit viel Circus beginnen - im wahrsten Sinne des Wortes. Manche Familien planen ihren Urlaub sogar so, dass die Kinder noch beim Mitmach-Circus in der ersten Ferienwoche dabei sein Im Bürgerbüro wurde ein Bluetooth-Lautsprecher abgegeben. können. Dass sich das lohnt, zeigte sich auch dieses Jahr wieder. Sollten Sie diese Fundsache vermissen, melden Sie sich bitte bei 55 Kinder im Alter zwischen 8 bis 15 Jahren hatten jede Menge uns unter der Telefonnummer 07941/60 81-0. Spaß am Erlernen neuer Circus-Disziplinen.
Nummer 37/2019 ♦ Seite 10 Freitag, den 13. September 2019 Von Montag bis Freitag tummelten sich die jungen Artisten in der INFO: Noch mehr Fotos vom Mitmach-Circus und dem Auftritt Sporthalle an der Schanz. Pünktlich um 10.00 Uhr wurden Sie finden Sie im Internet auf der Facebookseite des Jugendreferates täglich von den 5 Trainern des Circus Compostelli begrüßt, welche Pfedelbach. die Leitung der Trainingseinheiten übernahmen. Bereits schon um 8.30 Uhr kamen 12 Kinder zur Frühbetreuung „Wake-Up“, die vom Team des Jugendreferates um Jugendreferent Martin Jakob an- geboten wurde. Alle Kinder hatten sich schon vor Beginn der Circus-Woche zwei Disziplinen ausgesucht, die sie gerne belegen wollten. Eine übten sie dann am Vormittag und eine am Nachmittag. Zur Auswahl stan- den dieses Jahr Jonglage, Akrobatik, Vertikalstange, Trapez, Tanz- akrobatik, Kugellaufen, Trampolin, Einradfahren, Diabolo und Stuhl- akrobatik. Mit großer Freude und Ehrgeiz übten die Kinder täglich neue Tricks und Choreografien ein. Zwischendurch gab es immer ein warmes Mittagessen samt Salatbuffet. Hierfür waren die vier Praktikantinnen Svenja Wahl, Nicole Konopacki, Selina Jakob und Sarah Kühnemann zuständig. Beim anschließenden abspülen und abtrocknen halfen stets einige Kinder freiwillig mit, sodass die Küche in der Sporthalle an der Schanz schnell wieder glänzte. Am Mittwoch kamen die Kindergartenkinder vom Kindernest Lola holt die Kindergartenkinder ab Nord-West zu besuch in die Sporthalle. Abgeholt wurden sie von Lola dem Zebra, in dem die beiden Praktikantinnen Sarah und Selina steckten. Begeistert folgten die Kinder dem „Pferd mit den schwarzen Streifen“, wie ein Kind unsere Lola nannte, in die Turn- halle. Dort schauten sie zunächst den anderen Kindern bei deren Training zu, ehe sie dann selbst aktiv wurden. Jugendreferent Martin Jakob baute mit ihnen Menschenpyramiden und zeigte ihnen, wie man das Jonglieren erlernen kann. Auch die Kleinsten hatten schon mächtig Spaß am Circus. Der Nachwuchs für die nächsten Jahre ist also schon gesichert. Sobald sie acht Jahre alt sind, wollen sie auch alle beim Mitmach-Circus mitmachen. Der Freitag war der letzte aber gleichzeitig auch der wichtigste Tag der Circus-Woche. An diesem Tag stand um 17.00 Uhr der große Auftritt an. Nach einer gelungenen Generalprobe bekamen die Kinder ihre Mitmach-Circus T-Shirts überreicht. Dort sammel- ten sie sogleich die Unterschriften der anderen Artisten auf dem Rücken des lila Shirts. Kurz vor 17.00 Uhr schlichen sie dann zum Die Praktikantinnen Nicole, Svenja, Selina Hintereingang in die Halle und nahmen hinter dem Vorhang ihre und Sarah (v. l.) mit Jugendreferent Martin Plätze ein. Als alle rund 300 Besucher einen Platz in der Halle Jakob gefunden hatten, begann die Vorführung. Unter dem Motto „Eine Reise um die Welt“ nahmen die Kinder das Publikum mit auf Ent- Die Akrobaten an der Vertikalstange deckungstour rund um den Globus. Jede der 10 Nummern war auf ein Land unseres Planeten abgestimmt. So fuhren beispiels- weise die Einradfahrer bei der „Tour de France“ in Frankreich mit, während die Turner an der Vertikalstange – welche sie als Palme geschmückt hatten – Kokosnüsse aus den Philippinen ernteten. Alle Artisten bekamen tosenden Beifall. Eine gemeinsame Ab- schlusspyramide beendete den etwa einstündigen Auftritt. Dank vieler Geld- und Sachspenden war es auch dieses Jahr wieder möglich, den Mitmach-Circus so günstig anzubieten, dass auch Kinder aus finanziell schwächer gestellten Familien sich die Teilnahme leisten konnten. Danke daher an folgende Unterstützer und Sponsoren: Gemeinde Pfedelbach, Wöhwa Waagenbau, Kanal-Türpe, Druckerei Bauer, ME-Fond des Hohenlohekreis, Nudel- und Getränkeparadies Pfedelbach, Stapfs Hofladen, Metz- gerei Bort, Architekten Kühn sowie s‘moove design aus Öhringen. Ohne diese Partner wäre dieses große Projekt nicht möglich ge- wesen. Trampolinsprung vor rund 300 Zuschauern Alle 55 Kinder des Mitmach-Circus 2019
Nummer 37/2019 ♦ Seite 11 Freitag, den 13. September 2019 Das Jugendzentrum Freetime in Pfedelbach Das Jugendzentrum Freetime Unsere Schulen in Pfedelbach ist ein offener Treff für alle Jugendlichen der Gesamtgemeinde sowie der Grundschule Untersteinbach näheren Umgebung. Zu den Die Schulaufnahmefeier der neuen Erstklässler Öffnungszeiten stehen dort findet am Samstag, den 14. September 2019 um Billard, Kicker, Dart, Playstation, 9.00 Uhr in der evangelischen Kirche in Unter- XBOX und jede Menge Gesell- steinbach satt. schaftsspiele zur freien Verfü- Für die Klasse 2 - 4 beginnt der 1. Schultag am gung. Mittwoch, den 11. September um 8.30 Uhr und endet um 11.10 Uhr. Betreut und beaufsichtigt wird das Jugendzentrum von Jugend- referent Martin Jakob sowie Patrick Braun. Das Jugendzentrum ist für Jugendliche ab der 6. Klasse offen. In den Schulferien dürfen auch schon 5. Klässler zum Volkshochschule Öhringen Schnuppern kommen. Eine An- oder Abmeldung ist im normalen Außenstelle Pfedelbach Jugendzentrumsbetrieb nicht notwendig. Jeder kommt und geht wann er oder sie will. Lediglich bei Ausflügen ist eine vorherige Herzlich willkommen Anmeldung notwendig. Das Jugendzentrum Freetime hat immer dienstags und mitt- zum Herbst-/Wintersemester 2019! wochs von 17.00 - 20.00 Uhr sowie jeden zweiten Freitag von Demnächst beginnen die Kurse und wir bedanken uns für die 17.00 - 22.00 Uhr geöffnet. zahlreichen Anmeldungen die bereits eingegangen sind. Im Sep- Weitere Infos gibt es online unter www.freetime-pfedelbach.de tember können wir Ihnen noch freie Plätze in Pfedelbach anbieten: oder bei Instagram unter „jugendzentrum_pfedelbach“. Sie finden Collage auf Keilrahmen uns außerdem bei Facebook unter „Jugendreferat Pfedelbach“ In diesem Kurs am Freitag, 27. und Samstag, 28. September im oder Sie schreiben eine WhatsApp an Jugendreferent Martin Kreativraum im Schloss können unterschiedliche Techniken er- Jakob unter 0163/3911173. lernt und kombiniert werden und eine eigene Collage (50x70 cm) erstellt werden. Persönliche Fotoelemente oder Motive wie bei- spielsweise ein Portraitphoto, Urlaubsbilder, alte Zeitungen oder dekorative Ausschnitte aus Zeitschriften können dann auf eine Unsere Kindergärten Leinwand übertragen werden. Gitarrenkurs für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren Im Kurs ab Montag, 30. September, 15.30 – 16.30 Uhr können die Teilnehmenden ihre Spieltechnik vertiefen: alle Genres sind will- kommen. Die Songs werden gemeinsam ausgesucht und fest- gelegt. Der Unterricht findet (auf Deutsch und Englisch) im Krea- tivraum im Schloss statt. Gutes für den Rücken erfahren die Teilnehmer ab Montag, 30. September, 20.00 – 21.00 Uhr in der alten Schule in Oberohrn mit achtsamen Eigenübungen aus östlichen und westlichen Kon- zepten, die die Aufmerksamkeit auf den Rücken lenken und die Muskelspannung regulieren. Die Übungen finden vorwiegend am Boden statt und sind nicht geeignet für Menschen mit akuten Rü- ckenbeschwerden Informationen und Anmeldungen Vhs Öhringen, Telefon 07941-684250 E-Mail: volkshochschule@oehringen.de Internet: www. volkshochschule-oehringen.de Vhs Außenstelle Pfedelbach, Telefon 07941-608140, E-Mail: dagmar.mueller@oehringen.de Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Pfedelbach Freitag, 13. September 2019 7.35 Uhr Schulanfangs-Gottesdienst für die Schüler der Sekundarstufe, kath. Kirche 8.20 Uhr Schulanfangs-Gottesdienst für die Schüler der Grundschule, kath. Kirche Sonntag, 15. September 2019 10.00 Uhr Kinderkirche 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen in Pfedelbach (Pfarrer David Mayer) Im Gottesdienst werden Lenny Markus Milbich, Thea Britz und Aaron Dean Steiner getauft. 11.00 Uhr Gottesdienst in Oberohrn (Pfarrer David Mayer)
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