Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim

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Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
für die Ortschaften Bammersdorf, Drosendorf, Drügendorf, Eggolsheim, Götzendorf,
Kauernhofen, Neuses, Rettern, Schirnaidel, Tiefenstürmig, Unterstürmig, Weigelshofen

WWW.EGGOLSHEIM.DE                                     FREITAG, 10.09.2021                                                Nr. 16/21

  Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim

Die fünf Obst- und Gartenbauvereine des Marktes Eggolsheim       Weigelshofen, Drosendorf und Drügendorf organisiert und
haben sich zusammengeschlossen, um in einer gemeinsamen Ak-      durchgeführt, jedoch ist sie als eine Veranstaltung für die ge-
tion rund 500 Obstbäume an die Bürgerschaft in der Gemeinde      samte Gemeinde gedacht. Daher sind alle Bürgerinnen und Bür-
zu verschenken. Mit dem Engagement möchten die Vereine ei-       ger der Marktgemeinde gleichermaßen dazu eingeladen, bei der
nen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arten-    Aktion teilzunehmen und Bäume zu bestellen.
vielfalt vor Ort leisten.
                                                                 Wann und wo erfolgt die Verteilung der Bäume?
Was muss ich tun, um einen kostenlosen Baum zu bestellen?
                                                                 Die Verteilung der bestellten Obstbäume erfolgt zentral für die
Um einen oder auch mehrere Obstbäume zu bestellen, muss          gesamte Gemeinde am Samstag, den 16.10.2021 im Vereinsgar-
das auf Seite 11 abgedruckte Bestellformular bis spätestens      ten des Obst- und Gartenbauvereins Eggolsheim. Dieser befindet
Mittwoch, den 22.09.2021 eingereicht werden. Hierfür genügt      sich in der Nähe der Eggolsheimer Feuerwehr am südlichen Ende
es, den Abschnitt bei einer der Personen, die auf dem            der Straße „Mittelweg“. Um dort längere Wartezeiten zu vermei-
Bestellformular genannt werden, in den Briefkasten               den, wird die Ausgabe der Obstbäume über den Samstag verteilt
einzuwerfen.                                                     ab 10:00 Uhr stattfinden. Die genauen Zeiträume – aufgeteilt
                                                                 nach den einzelnen Ortsteilen – werden in der am 08.10.2021 er-
Zwar wird die Obstbaumaktion gemeinschaftlich von den fünf       scheinenden Gemeindezeitung veröffentlicht.
Obst- und Gartenbauvereinen Eggolsheim, Unterstürmig,
                                                                                                            Fortsetzung auf Seite 11
                                                                                                 Fortsetzung auf Seite X

                                  26. September 2021
Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
16/21                                                    AMTLICHE MITTEILUNGEN

MARKT EGGOLSHEIM                                                              b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76
BEKANNTMACHUNG                                                                   Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlord-
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeich-                               nung entstanden ist,
nis und die Erteilung von Eintragungsscheinen                                 c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags                                worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach
(Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)                                  Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

1.      Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberu-          6.    Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungs-
        fung des Landtags für den Markt Eggolsheim wird am Freitag,            frist, 27.10.2021, 16.00 Uhr, im Rathaus Eggolsheim, Haupt-
        24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 während der            straße 27, 91330 Eggolsheim, Zimmer 014 oder Zimmer 012,
        Dienststunden im Rathaus Eggolsheim, Hauptstraße 27, 91330             schriftlich (auch per Telefax, E Mail) oder mündlich (nicht aber
        Eggolsheim, Zimmer 014 oder Zimmer 012, barrierefrei für               telefonisch) beantragt werden. Stimmberechtigte mit Behinde-
        Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Stimmberech-             rung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande-
        tigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer         ren Person bedienen.
        Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.            Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
        Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im          einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-
        Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmbe-               tigt ist.
        rechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht
        werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig-    7.    Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über-
        keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur              bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft,
        Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimm-            dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen
        berechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre            ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021,
        nach dem Meldegesetz eingetragen ist.                                  16.00 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

2.      Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren          8.    Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte
        geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.           Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann
                                                                               der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die
3.      Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer                                 Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schrift-
        a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder                       lichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewie-
        b) einen Eintragungsschein hat                                         sen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
        und stimmberechtigt ist.                                               Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem
        Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-               Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
        dig hält, kann von Freitag, 24.09., bis spätestens Dienstag,
        28.09.2021, schriftlich Einspruch einlegen.                      Eggolsheim, der 10.09.2021
        Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09., und Dienstag, 28.09.2021,    gez. Claus Schwarzmann
        kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift        Erster Bürgermeister
        im Rathaus Eggolsheim, Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim,
        Zimmer 014 oder Zimmer 012, eingelegt werden.                    HINWEIS ZUR FOLGENDEN EINTRAGUNGSBEKANNTMACHUNG:
                                                                         Das Datum der Eintragungsbekanntmachung zum o.g. Volkbegeh-
4.      Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungs-   ren ist abhängig von der Lieferung der Eintragungslisten durch
        liste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.     die Initiatoren. Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Gemeindezeitung
        Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der          erscheinen, beachten Sie bitte zusätzlich die Aushänge am amtlichen
        gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher       Aushangkasten ggü. des Rathauses, Hauptstr. 27, 91330 Eggolsheim.
        Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierig-
        keiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen,
        gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein         Sitzungstermine
        eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vor-        Dienstag, den 21. September 2021,
        liegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein      16.00 Uhr Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und
        eidesstattlich zu versichern.                                    Forstausschuss
        Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich.             Dienstag, den 28. September 2021,
                                                                         18.00 Uhr Marktgemeinderat
5.      Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer
                                                                         HINWEIS:
5.1     in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,    Alle Sitzungen finden weiterhin im Veranstaltungssaal der Egger-
5.2     nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberech-    bach-Halle, Josef-Kolb-Str. 10 A, in Eggolsheim statt. Dort kann mit
        tigt ist und                                                     ausreichendem Abstand bestuhlt werden. Die Sitzungen sind öffent-
        a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf      lich, wir bitten in diesem Zuge aber alle etwaigen Besucher, immer
            Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V.     den notwendigen Mindestabstand zu beachten!
            m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September      Die Tagesordnungen zu den Sitzungen können eine Woche vor Sit-
            2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeich-     zungstermin auf der Website www.eggolsheim.de im Bürgerinforma-
            nis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlord-     tionssystem eingesehen werden.
            nung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat,

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AMTLICHE MITTEILUNGEN                                                        16/21

                                                                         Bedarf haben. Sie erleichtern uns damit die Abwicklung der Brief-
 WICHTIGER HINWEIS DER REDAKTION                                         wahl – vielen Dank!
 Artikel für die Gemeindezeitung – neue Postfachadresse
 Bitte senden Sie ab sofort alle Artikel für die Gemeindezeitung an      Die telefonische Erreichbarkeit aller anderen Abteilungen des Rat-
 die neue Postfachadresse gemeindezeitung@eggolsheim.de.                 hauses ist zu den üblichen Dienstzeiten gewährleistet. Bitte ver-
 Aus technischen und organisatorischen Gründen bitten wir Sie,           einbaren Sie zur Fallbearbeitung einen Termin über die zentrale
 die Textbeiträge für die Gemeindezeitung direkt in die E-Mail           Rufnummer 09545/444-100 oder direkt mit der Durchwahlnummer/
 einzufügen und nicht als Dokumentanlage (z.B. Word) zu versen-          Mailadresse des Sachbearbeiters. Diese finden Sie unter: www.
 den. Auf Formatierungen soll weitestgehend verzichtet werden,           eggolsheimde/personen.html.
 außer diese sind ausdrücklich gewünscht. Die Lieferung etwaiger
 Bildbeiträge muss als Dokumentanlage der Mail vorzugsweise im           Auch per Mail können Sie jederzeit alle Mitarbeiter/innen und Abtei-
 JPG-Format erfolgen.                                                    lungen kontaktieren. Die jeweiligen Kontakte können Sie unserer
 Bei persönlichen Fragen zur Gemeindezeitung wenden Sie sich             Website entnehmen unter www.eggolsheim.de/personen.html.
 bitte künftig an Frau Verena Fechner, Tel. 09545/444-120.

                                                                         Jagdgenossenschaft Eggolsheim VII – Drügendorf
Markt Eggolsheim                                                         Am Donnerstag, 30. September 2021, um 19.00 Uhr, findet im Schüt-
Erreichbarkeit der Verwaltung in der aktuellen Situation                 zenheim in Drügendorf eine nichtöffentliche Jagdversammlung statt.
Das Rathaus hat aktuell grundsätzlich für externe Personen geschlos-     Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen.
sen. Das Bürgerbüro des Rathauses wickelt aber gegen Terminver-
einbarung den Parteiverkehr fix zu folgenden Zeiten ab.                  Tagesordnung:
                                                                         1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
Montag bis Donnerstag:        08.00 bis 12.00 Uhr                        2. Totengedenken
Donnerstag:		                 08.00 bis 12.00 Uhr und                    3. Bericht des Schriftführers
			                           14.00 bis 18.00 Uhr                        4. Bericht des Kassiers
Freitag:			                   08.00 bis 12.00 Uhr                        5. Entlastung der Vorstandschaft
                                                                         6. Neuwahlen des Vorstandes
Nach personeller Möglichkeit weiten wir die Terminvergaben flexi-        7. Wünsche und Anträge
bel von Montag bis Mittwoch auch auf die Nachmittage aus, damit
wir bei Bedarf mehr Bürger bedienen können.                              Eingetretene Besitzstandsänderungen an der jagdbaren Fläche, die
                                                                         eine Änderung im Jagdkataster notwendig machen, sind satzungsge-
TERMINVEREINBARUNG:                                                      mäß bis einen Tag vor der Versammlung dem kommissarischen Jagd-
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 09545/444-142 bzw. 444-143       vorstand Claus Schwarzmann, 1. Bürgermeister, bekannt zu geben.
fürs Bürgerbüro an. Auch eine Terminanfrage per E-Mail über buer-        Wir möchten Sie noch auf die aktuellen Hygiene- und Abstandsre-
gerbuero@eggolsheim.de ist jederzeit möglich.                            geln hinweisen. Bei Zutritt zum Veranstaltungsort und Verlassen des
                                                                         Sitzplatzes herrscht Maskenpflicht. Es werden Desinfektionsmittel
GRÜNDE:                                                                  bereitgestellt und alle anwesenden Personen müssen sich in eine
Sie haben durch diese Praxis den Vorteil, dass wir viele Dinge bereits   Teilnehmerliste mit Namen, Adresse und Telefonnummer eintragen,
abschlussfertig vorbereiten können und sich die Kontaktzeiten auf        um die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Versammlungen
das absolut Notwendige beschränken. Warteschlangen haben Sie             zu gewährleisten.
dadurch auch nicht zu befürchten und die Abwicklung erfolgt in der
Regel viel schneller.                                                    gez. Claus Schwarzmann, 1. Bürgermeister
Für den Parteiverkehr haben wir eine Möglichkeit geschaffen, Sie
von außen, infektionsschutzkonform und geschützt durch eine Plexi-       Teilnehmergemeinschaft Regnitz Aisch II
glasscheibe, bedienen zu können.                                         Flurneuordnung Regnitz-Aisch II
                                                                         Markt Eggolsheim, Landkreis Forchheim
AUSWEIS- UND PASSABHOLUNG OHNE TERMINVEREINBARUNG                        Gz. A1-TG 7522
MÖGLCH:                                                                  Bekanntmachung
Die Ausweisabholung ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.            Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen
Am Sonderfenster am Bürgerbüro brauchen Sie an den Donnerstagen          Sitzung vom 22.07.2021 Beschlüsse gefasst und Feststellungen
von 14.00 bis 18.00 Uhr keinen Termin, um Ihre neuen Pässe oder          getroffen über:
Ausweise abzuholen. Bitte bringen Sie aber die Altdokumente mit,         1.     Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenvertei-
dass wir diese einziehen bzw. ungültig machen können.                           lung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
                                                                         1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereini-
BEANTRAGUNG VON DRINGENDEN BRIEFWAHLUNTERLAGEN                                  gungsgesetz – FlurbG –, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den
FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL:                                                         Vollzugsbestimmungen
Die Beantragung von dringenden Briefwahlunterlagen ist ebenfalls         1.2. Bestellung des „örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des
ohne Termin zu den o.g. Öffnungszeiten möglich. Bitte planen Sie                Vorstands“
in diesem Fall aber etwas Wartezeit ein. Bitte nutzen Sie alternativ     1.3. Bestellung der Wegebaumeisters
die Onlinebeantragung (unter www.eggolsheim.de – Button „Bun-            1.4. Bestellung der Pflanzmeisters
destagswahl“) oder die Beantragung per Brief (über den Vordruck          1.5. Sitzungen des Vorstands
des Wahlbenachrichtigungsbriefes), wenn Sie keinen dringlichen           1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder

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2.      Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge),     innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abge-
        Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer          ben.
        (Arbeitsleistungen)                                           Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausge-
2.1.    Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken    schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen
        – VLE –                                                       (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - i. V. m.
2.2.    Darlehensaufnahme                                             Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-
2.3.    Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleis-     gesetzes - BayVwVfG -).
        tungen)                                                       Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein Erörterungster-
2.4.    Bestellung der Kassenprüfer                                   min statt.
3.      Sonstiges                                                     Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann
3.1.    Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen     auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichti-
3.2.    Schutz der neu gebauten Wege                                  gungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die
3.3.    Schutz von Bodendenkmälern                                    Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch
3.4.    Schutz der vorhandenen Grünbestände                           öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in
3.5.    Landzwischenerwerb                                            diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
3.6.    Hinterlegung der Beschlussniederschriften                     durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
3.7.    Bekanntmachungen                                              Hinweis:
3.8.    Bekanntmachung dieser Niederschrift                           Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die zur Ein-
                                                                      sicht auszulegenden Unterlagen sind gemäß Art. 27a BayVwVfG
Eine Kopie der Niederschrift und die Satzung des Verbandes für        auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter fol-
Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – liegen zur Einsicht-        gendem Link abrufbar:
nahme für die Beteiligten in den Rathäusern der Märkte Eggolsheim     http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasser-
(Tel. 09545/444-162 und -166) und Buttenheim (Tel. 09545/9222-0)      recht/fb_wasserrecht.php
sowie der Gemeinde Hallerndorf (Tel. 09545/4439-0) vier Wochen
lang aus und zwar vom 20.09. bis 18.10.2021.                          Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über
Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme bei den Gemein-        die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
den zur Terminvereinbarung wird gebeten.                              Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG für den Gewässerausbau
Ab dem 19.10.2021 können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauf-         für die Schaffung von Retentionsraum an der Brettig durch den Markt
tragten, dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Hallerndorf, Herrn     Eggolsheim im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets
Gerhard Bauer, eingesehen werden.                                     „Schirnaidler Straße“
                                                                      Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Bamberg, den 05.08.2021                                               Der Markt Eggolsheim beantragte mit Einreichung der Antrags- und
gez. Rainer Albart                                                    Planunterlagen vom Juni 2021 die wasserrechtliche Genehmigung
Baudirektor                                                           für die o. g. Maßnahme.
                                                                      Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Ziffer 13.18.1 der
Wasserrecht;                                                          Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet                   vorgeschrieben.
„Schirnaidler Straße“ in die Brettig durch den Markt Eggolsheim       Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war nach § 7 Abs. 1 UVPG
Bekanntmachung gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG                          auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in
Mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragte der Markt Eggolsheim          Anlage 3 UVPG genannten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben
beim Landratsamt Forchheim die Durchführung des wasserrechtli-        erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Ebenso
chen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben.                       war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die
Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung nach §    vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Vermin-
9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8    derungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden (Anlage
Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf.                 2 UVPG) oder inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die
Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beab-     Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. Im vorliegenden Fall
sichtigt das Landratsamt Forchheim eine Erlaubnis im Sinne der §§     wäre dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
15 Abs. 1 und 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu ertei-     Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeits-
len.                                                                  prüfung nicht erforderlich ist, weil mit der beabsichtigten Ausbau-
Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen           maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die
sowie das Gutachten des amtlichen Sachverständigen (Wasserwirt-       genannten Prüfkriterien ersichtlich sind. Dieser Einschätzung haben
schaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom 15. September 2021 bis     sich die Fachbehörden in ihren Stellungnahmen angeschlossen.
einschließlich 14. Oktober 2021 während der Dienststunden zur Ein-    Der Markt Eggolsheim plant die Schaffung einer Geländemulde
sichtnahme beim Markt Eggolsheim aus.                                 nördlich der Brettig, um den Retentionsraumverlust durch das Bau-
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis     gebiet „Schirnaidler Straße“ und, westlich davon, die Erweiterung
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur      des Seniorenwohnheims, welche beide teilweise im Überschwem-
Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich Wasser-         mungsgebiet zu liegen kommen, auszugleichen. Die Geländemulde
recht, oder beim Markt Eggolsheim Einwendungen gegen den Plan         in Ost-West-Richtung erhält einen Anschluss an die Brettig.
erheben.                                                              Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist durch das Ausbauvorhaben
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen           mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt
Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungs-   durch den Eingriff in das Gewässersystem zu rechnen. Die Maß-
gerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis einzulegen, können     nahme wirkt sich positiv auf die Ökologie aus, da der bachnahe

4
Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
AMTLICHE MITTEILUNGEN                                                         16/21

Bereich durch den Geländeabtrag profitieren und neue Lebensraum-         Zeitraum kein Regelbetrieb auf dem betroffenen Streckenabschnitt
struktur hervorbringen kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist         stattfinden wird.
ebenfalls nicht mit erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die       Während der Totalsperrung wird unter anderem am Haltepunkt
Schutzgüter Wasser, Boden, Natur und Landschaft zu rechnen. Viel-        Eggolsheim der Bahnsteig zurückgebaut und ein Gleis verschwenkt.
mehr könnte die Fläche neben der hydraulischen Funktion auch eine        Am Sendelbachgraben wird das vorgefertigte Fertigteilbauwerk
ökologische Funktion als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt       eingehoben. An der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Forchheim wird
übernehmen.                                                              die Unterführung zurück gebaut und es werden zwei Hilfsbrücken
Nach der hier gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen            errichtet. Im Bahnhof Forchheim finden Tiefbauarbeiten sowie
Prüfung kommt das Landratsamt Forchheim als zuständige Geneh-            Arbeiten an den Oberleitungsanlagen statt. Darüber hinaus werden
migungsbehörde ebenfalls zum Ergebnis, dass keine erheblichen            fünf neue Weichen eingebaut bzw. angepasst. Die Abbrucharbeiten
Umweltauswirkungen vom geplanten Eingriff in das Gewässersys-            der Piastenbrücke gehen weiter.
tem zu erwarten sind. Zwar werden Umweltauswirkungen von der             Hierfür kommen unter anderem Eisenbahn- und Autokräne zum Ein-
geplanten Maßnahme ausgehen, diese werden jedoch durch entspre-          satz. Darüber hinaus Bagger, Schotterpflüge, Rammgeräte, Walzen
chende Auflagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Eine        und verschiedene Bohrgeräte. Die Arbeiten finden während der
Umweltverträglichkeitsprüfung ist deshalb nicht durchzuführen.           Sperrpause durchgehend statt. Es ist mit Lärmbelästigungen und
Die Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffent-       Erschütterungen, insbesondere durch Stopfarbeiten und Rammarbei-
lich bekannt gegeben.                                                    ten, zu rechnen.
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän-      Weiterhin möchten wir Sie auf Straßensperrungen im Zusammen-
dig anfechtbar.                                                          hang mit den Bahnbaumaßnahmen hinweisen.
Ebermannstadt, 18.08.2021                                                Vollsperrung A73 von 25.09.2021, 18.00 Uhr, bis 26.09.2021, 12.00
                                                                         Uhr
Abfallinfo September 2021                                                Während des Einschubs der Eisenbahnbrücke (Ost) auf Höhe der
Nutzung der Glascontainer                                                PWC-Anlage Regnitztal ist die A73 zwischen den Anschlussstellen
Der Einwurf von Altglas ist nur werktags zwischen 7.00 und 20.00         Hirschaid und Forchheim Nord gesperrt. Die Umleitungsstrecke ver-
Uhr gestattet. Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und werfen          läuft über die Bundessstraße B505 AS Bamberg Süd / A3 AS Pom-
Sie außerhalb dieser Zeiten nichts in die Container und stellen Sie      mersfelden bzw. über die bestehenden Bedarfsumleitungen.
nichts neben die Container.                                              Die Straßenbrücke SÜ FO17 (Piastenbrücke, Untere Kellerstraße)
In die Container gehören Behälterglas (Flaschen und Gläser) –            wird bis Ende 2022 neu gebaut und bleibt bis dahin gesperrt. Die
getrennt nach den Farben Weiß, Braun und Grün. Die Gläser müssen         Behelfsbrücke ist während der gesamten Baumaßnahme für Fußgän-
leer sein („löffelrein“) und blaue Flaschen gehören ins Grünglas.        ger und den Radverkehr nutzbar.
Nicht in die Glascontainer gehören z.B. Fensterglas, Plexiglas, Ver-     Die Unterführung Dietrich-Bonhoeffer-Straße ist noch bis Ende
bundglas, feuerfestes Glas (z.B. Jenaglas), Topfdeckel, Porzellan,       November 2022 gesperrt. Die Straßenbrücke SÜ FO4 südlich des
Bleikristall, Glühbirnen. Diese sind über den Restmüll zu entsorgen.     Haltepunkts Eggolsheim bleibt bis einschließlich Oktober 2021
Leuchtstoffröhren gehören zum Problemmüll und Energiesparlam-            gesperrt.
pen können am Wertstoffhof oder beim Elektrohandel abgegeben             Wir bemühen uns, die durch die Arbeiten entstehenden Lärmbeläs-
werden.                                                                  tigungen und Behinderungen so gering wie möglich zu halten und
                                                                         bedanken uns für Ihr Verständnis.
Information des Zweckverbandes zur Wasserversor-                         Ihre Deutsche Bahn
gung der Eggolsheimer Gruppe
Zähleraustausch in Götzendorf und Tiefenstürmig                          TÜV-Termine für Schlepper
Der Zweckverband ist nach dem Eichgesetz verpflichtet, routinemä-        Für Schlepper, ungebremste Anhänger und landwirtschaftliche
ßig die Wasserzähler auszutauschen. Die Auswechslung ist ab Sep-         Anhänger bis 40 km/h bietet der TÜV SÜD folgende Termine an:
tember vorgesehen und erfolgt sowohl durch die Bediensteten des          14. September 2021, ab 17.00 Uhr Gemeindebauhof Eggolsheim
Zweckverbandes als auch durch die beauftragte Firma Robert Wolf,         08.Okotober 2021, ab 14.00 Uhr in Kauernhofen, ehemaliges Gast-
Hauptstr. 62, 96146 Altendorf/Seußling.                                  haus Eismann
Für die Austauschaktion entstehen Ihnen keine Kosten. Der Zähler-        Rückfragen vorab bei Andreas Lauer, Tel. 0151-12702679.
tausch findet unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften statt.
Bitte ermöglichen Sie den Beauftragten einen problemlosen Zugang         Öffentliche Bekanntmachung
zum Wasserzähler. Vielen Dank für Ihr Verständnis!                       der Planfeststellung für das Vorhaben „VDE 8.1 ABS
Ihr Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe            Nürnberg - Ebensfeld, PFA 21 (Altendorf - Hirschaid
                                                                         -Strullendorf)“, Bahn-km 46,000 bis 56,165 der Strecke
Bauarbeiten und Straßensperrungen                                        5900 Nürnberg Hbf - Bamberg in der Gemeinden Eg-
im Zusammenhang mit dem Bahnausbau zwischen Forchheim                    golsheim, Altendorf, Hirschaid, Strullendorf, Bamberg
und Eggolsheim                                                           und Scheßlitz
Anwohnerinformation der Deutschen Bahn zu den aktuellen                  Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außen-
Baumaßnahmen:                                                            stelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg (Planfeststellungs-
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie darü-             behörde) vom 28.05.2021, Az. 621ppa/004-2304#006 ist der Plan
ber informieren, dass es in der Zeit von 03.09.2021 bis 14.09.2021       für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines
durchgehend zwischen Forchheim und Eggolsheim zu umfangrei-              Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhabenträger sind
chen Bauarbeiten entlang der Strecke kommen wird. Die Maßnah-            die DB Netz AG, die DB Station&Service AG und die DB Energie
men sind so umfänglich, dass eine Totalsperrung der Strecke leider       GmbH.
unvermeidbar ist. „Totalsperrung“ bedeutet, dass in dem genannten        Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

                                                                                                                                            5
Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
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Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen             48,211
und Erklärungen liegt ab 20.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021       -    Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Deichselbach in
in der Marktgemeinde Eggolsheim im Rathaus, Zimmer Nr. 111,                  Bahn-km 48,288
Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim zur allgemeinen Einsichtnahme          -    Neubau der Eisenbahnüberführung Jurastraße in Bahn-km
aus:                                                                         48,503
                                                                        -    Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindlesgraben in
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                           Bahn-km 49,543
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                    -    Ersatzneubau der Straßenüberführung Lindlesgraben in Bahn-
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                         km 49,543
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00          -    Umbau der Straßenüberführung Griesweg in Bahn-km 50,406
Uhr                                                                     -    Ersatzneubau eines Bahn- und Wegdurchlasses Bahn-km
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                          50,697
                                                                        -    Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße in
Für die Einsichtnahme in die Unterlagen wird aufgrund der aktuel-            Bahn-km 51,030 in Hirschaid
len Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbe-           -    Neubau der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterführung
schränkungen nach Möglichkeit um vorherige Terminvereinbarung                Hirschaid im Bahn-km 51,121
bei den Städten und Gemeinden gebeten.                                  -    Rückbau der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterführung
Zudem sind der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten                Hirschaid im Bahn-km 51,225
Unterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter        -    Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung und Straßenüberfüh-
Planfeststellung > Anhörungsverfahren eingestellt:                           rung Friesnitzgraben in Bahn-km 51,310
                                                                        -    Ersatzneubau der Straßenüberführung St 2244 in Bahn-km
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:                                  52,221
Der Plan für das Vorhaben „VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21        -    Erweiterung der Eisenbahnüberführung Auweg in Bahn-km
Altendorf - Hirscheid - Strullendorf“ in den Gemeinden Eggolsheim,           53,839
Altendorf, Hirschaid, Strullendorf, Bamberg und Scheßlitz, Bahn-        -    Verlängerung der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterfüh-
km 46,000 bis 56,165 der Strecke 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg,                rung Bahnhofstraße in Bahn-km 54,717
Strecke 5919 Eltersdorf – Leipzig Hbf, Strecke 5110 Strullendorf –      -    Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Zeegenbach in Bahn-
Ebrach wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen,            km 54,909
Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten festgestellt.                -    Anpassung der Straßenüberführung Gewerbeanbindung Nord
Den Vorhabenträgern werden gemäß § 18 AEG i. V. m. § 75 Abs.                 in Bahn-km 55,113
1 Satz 1 VwVfG und § 19 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)              -    Ersatzneubau der Straßenüberführung B505 in Bahn-km
wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 10 WHG i. V. m. § 15 WHG                55,504
erteilt.                                                                -    Ersatzneubau des Durchlasses Stadtwald in Bahn-km 56,131

Zudem werden Straßen und Wege gemäß Art. 8 Abs. 5 und 6                 Die drei Haltepunkte (Buttenheim, Hirschaid und Strullendorf) im
BayStrWG in ihrem alten Wegeverlauf eingezogen und zurückge-            Planfeststellungsabschnitt 21 werden barrierefrei und entsprechend
baut oder gemäß Art. 7 Abs. 5 BayStrWG umgestuft. Neue Straßen          den Anforderungen der Viergleisigkeit umgebaut.
und Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 6 BayStrWG gewidmet.
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:                           Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender,
Das Bauvorhaben VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf         sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hin-
- Hirscheid - Strullendorf hat den viergleisigen Ausbau des Strecken-   weise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht ent-
abschnittes zum Gegenstand. Der Planfeststellungsabschnitt 21 ist       sprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
Teil der Ausbau-/Neubaustrecke Nürnberg – Ebensfeld- Erfurt. Der        Mit dem Vorhaben sind folgende Auswirkungen verbunden: Vorüber-
geplante Streckenausbau liegt bei Bahn-km 46,000 bis 56,165 der         gehende und dauerhafte Grundstücksinanspruchnahmen, Eingriffe in
Strecke 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg in Eggolsheim, Altendorf,           Natur und Landschaft durch den Ausbau der Strecke auf vier Gleise,
Hirschaid, Strullendorf, Eggolsheim, Bamberg und Scheßlitz.             durch die Änderung von Bahnsteiganlagen, durch den Bau von
Durch den viergleisigen Ausbau werden zwei zusätzlich geplante          Lärmschutzwänden und durch landschaftspflegerische Maßnahmen.
Gleise neben den bestehenden Gleisen erforderlich. Die inneren          Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen (Aufla-
Gleise werden der Strecke 5900 und die äußeren Gleise der Strecke       gen) zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und zur Vermeidung
5919 zugeordnet.                                                        nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer. Die Nebenbestimmun-
Der PFA 21 schließt im Süden unmittelbar an den Planfeststellungs-      gen betreffen den Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Gewäs-
abschnitt 18/19 und im Norden an den Planfeststellungabschnitt 22       serschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz, Land- und
an. Die Lage der Gleise der Bestandsstrecke wird weitgehend beibe-      Forstwirtschaft, Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz,
halten. Sie werden jedoch für die Anhebung der Geschwindigkeit auf      Öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Straße, Wege und Zufahr-
bis zu 230 km/h ertüchtigt und hinsichtlich der geplanten Geschwin-     ten, Inanspruchnahme von Grundeigentum und sonstigen Rechten
digkeiten angepasst.                                                    Dritter, Unterrichtungspflichten, Dokumentation, Vollzugskontrolle.
Es sind Änderungen an folgenden Bauwerken erforderlich:                 Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
-     Erneuerung des Bahn- und Wegdurchlasses in Bahn-km 46,696         Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb
-     Auflassung des Bahndurchlasses in Bahn-km 47,068                  eines Monats nach Zustellung Klage beim
-     Erneuerung des Bahn- und Wegdurchlasses in Bahn-km 47,344         Bundesverwaltungsgericht
-     Neubau der Straßenüberführung St 2260 in Bahn-km 47,589           Simsonplatz 1
-     Rückbau der Eisenbahnüberführung Mühlbach in Bahn-km              04107 Leipzig

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Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
AMTLICHE MITTEILUNGEN                                                       16/21

erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der    Vandalismus am Buswartehaus Drosendorf
Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten, denen   Nachdem das Wartehaus erst kürzlich durch unsachgemäße Graf-
der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde. Der          fiti beschädigt wurde, wurde nun der Mülleimer als „Feuerschale“
Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung       genutzt, was das Wartehaus wieder enorm in Mitleidenschaft gezo-
die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweis-         gen hat. Der Vandalismus in Drosendorf ist an dieser Stelle kein
mittel anzugeben.                                                       Kavaliersdelikt mehr. Durch die wiederkehrende Sanierung entste-
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe-        hen nicht unerhebliche Kosten für die Allgemeinheit. Der Markt
schluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine aufschiebende           Eggolsheim bringt solche Aktionen konsequent zur Anzeige! Falls
Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung            Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen gemacht haben, die bei der
der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe-        Ermittlung der Vandalen helfen können, dann wenden Sie sich bitte
schluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines       an das Ordnungsamt des Marktes Eggolsheim (Margitta Jachim, Tel.
Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses          09454/444-141). Vielen Dank!
beim
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
gestellt und begründet werden.
Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden
Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbe-
schluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs.
5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von
einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeit-
punkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.
Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechts-
behelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwen-
dungen erhoben haben, schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde
angefordert werden. Er kann des Weiteren im Internet unter www.
eisenbahn-bundesamt.de (Infrastruktur/Planfeststellung/Planrechts-
entscheidungen) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungs-
frist allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungs-
beschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt.

Nürnberg, 01.09.2021
Eisenbahn-Bundesamt
Im Auftrag
Meier

Pachten sind fällig
Die Pacht für 2021 ist am 01.10.2021 fällig. Barzahler werden
aufgefordert, die Pacht in den nächsten Tagen bei der Marktkasse
einzuzahlen bzw. auf eines der Konten des Marktes Eggolsheim zu           Jetzt umso mehr:
überweisen, da sonst Mahngebühren festgesetzt werden.                     Wir sind Partner in Europa!

  Erscheinungstermine Gemeindezeitung 2021

  Ausgabe Erscheinungstermin Redaktionschluss

                        Sommerpause                                      Die nächsten Ausgaben der Gemeindezeitung
      17      Freitag      24.09.21     Donnerstag      16.09.21         erscheinen:
      18      Freitag      08.10.21     Donnerstag      30.09.21
      19      Freitag      22.10.21     Donnerstag      14.10.21         Freitag, 24. September 2021, Redaktionsschluss am
      20      Freitag      05.11.21     Donnerstag      28.10.21         Donnerstag, 16. September 2021, 18.00 Uhr

      21      Freitag      19.11.21     Donnerstag      11.11.21
                                                                         Freitag, 08. Oktober 2021, Redaktionsschluss am Donnerstag,
      22      Freitag      03.12.21     Donnerstag      25.11.21
                                                                         30. September 2021, 18.00 Uhr
      23      Freitag      17.12.21     Donnerstag      09.12.21

                                                                                                                                       7
Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
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Markt Eggolsheim
 26. September 2021
                                                    Wahlbekanntmachung

 1.     Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 2.     Die Gemeinde ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
        In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 01.09.2021 bis 05.09.2021 übersandt
        worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
        Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in Eggolsheim, Jos.-Kolb-
        Str. 10 A in der Eggerbach-Halle zusammen.
 3.     Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
        eingetragen ist.
        Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
        mitzubringen.
        Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel
        ausgehändigt.
        Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
        Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
        a)   für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor-
             schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen
             Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis
             für die Kennzeichnung,
        b)   für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe-
             zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Lan-
             deslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
        Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
             dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
             auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
        und seine Zweitstimme in der Weise,
             dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
             auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
        Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum
        gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine
        darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 4.     Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des
        Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
        Wahlgeschäfts möglich ist.
 5.     Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
        a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
        b) durch Briefwahl
        teilnehmen.
        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli-
        chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
        Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der
        auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00
        Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
 6.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundes-
        wahlgesetzes).
        Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme
        gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe
        bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
        Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Wil-
        lensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
        Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
        Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
        mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des
        Strafgesetzbuches).

        Eggolsheim, den 30.07.2021                                              Die Gemeindebehörde Markt Eggolsheim
                                                                                gez. Schwarzmann, 1. Bürgermeister
                                                                                  gez. Schwarmann,1. Bürgermeister
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Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
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Beantragung von Briefwahlunterlagen                                     min. Alle eingehenden Wahlbriefe werden im Rathaus gesammelt
Die Wahlbenachrichtigungen wurden im Gemeindegebiet bereits             und auf fünf Briefwahlbezirke aufgeteilt. Es werden ca. 2.500 bis
zugestellt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist direkt über     3.000 Briefwähler erwartet (60 % der Wahlberechtigten). Die Brief-
das Rathausserviceportal des Marktes Eggolsheim noch bis Mitt-          wahlvorstände treten bereits um 16.00 Uhr in der Eggerbach-Halle
woch, den 22.09.2021, 10.00 Uhr, möglich. Unter dem Link https://       zusammen und bereiten die Auszählung vor, die ebenfalls um 18.00
www.eggolsheim.de/buergerservice-online.html                            Uhr parallel zu den Urnenwahlbezirken startet. Für die Auszählung
können Sie in der Rubrik „Wahlamt“ die Beantragung der Briefwah-        der Briefwahl findet das Hygienekonzept für die Urnenwahl entspre-
lunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen. Als neue       chend Anwendung – auch für all diejenigen, die der Auszählung bei-
Funktion wurde auf den Wahlbenachrichtigungen ein QR-Code zur           wohnen möchten.
Verfügung gestellt, der Sie direkt zum Antragsformular leitet. Der
QR-Code ist personifiziert. Ihre persönlichen Daten für die Beantra-    Informationen für Wahlhelfer
gung der Briefwahlunterlagen werden automatisch eingetragen.            Die Wahlhelfer für die Bundestagswahl wurden bereits berufen.
                                                                        Diverse Nachbesetzungen auf Grund von Absagen werden sukzes-
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Beantragung. Bequem         sive noch erfolgen. Die Schulungen für die Wahlhelfer zur Bundes-
für Sie und eine Entlastung für die Verwaltung. Die Unterlagen          tagswahl finden wie folgt, jeweils um 18.00 Uhr, statt:
werden Ihnen ganz automatisch per Post zugestellt.                      -         Dienstag, den 21.09.2021, Online-Schulung
                                                                        -         Mittwoch den 22.09.2021, Online-Schulung
Auf „klassischem“ Wege können Sie die Briefwahl noch bis Freitag,       -         Donnerstag, den 23.09.2021, Präsenz-Schulung
den 24.09.2021, 15.00 Uhr, beantragen. Einfach den Antrag auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und am Rathaus in          Der Link zur Onlineschulung wird am jeweiligen Schulungstag auf
den Briefkasten werfen. Die Unterlagen werden Ihnen dann auch auf       der Website des Marktes Eggolsheim unter der folgenden Webad-
dem Postweg zugestellt.                                                 resse bereit gestellt https://www.eggolsheim.de/wahlen.html
Auf persönliche Vorsprachen zur Beantragung der Briefwahlunter-         Die Präsenzschulung findet im Veranstaltungssaal der Eggerbach-
lagen bitten wir nur im Bedarfsfall oder bei dringlichen Anliegen       Halle, Jos.-Kolb-Str. 10 A in Eggolsheim, statt. Die Teilnehmeran-
zurückzugreifen. Sie können in vorgenannten Fällen zu den Öff-          zahl ist begrenzt, deshalb bitten wir um vorherige Anmeldung beim
nungszeiten (Sonderöffnungszeiten am 24.09.2021 bis 15.00 Uhr)          Wahlamt per Mail an wahlen@eggolsheim.de.
am Fenster des Bürgerbüros vorsprechen.                                 Die Teilnahme an einem dieser optionalen Schulungstermine ist aus-
Bitte planen Sie hierzu etwas Wartezeit ein. Beachten Sie, dass Sie     reichend.
den ausgefüllten Antrag samt ausgefüllter und unterschriebener Voll-
macht benötigen, falls Sie für andere Personen die Briefwahl mit        Auf der Website werden Informationen zur Bundestagswahl auch
beantragen und die Unterlagen auch just mitnehmen möchten. Die          speziell für alle Wahlhelfer bereitgestellt. Einfach auf der Titelseite
Beantragung in Vertretung ist auf maximal vier weitere Stimmbe-         www.eggolsheim.de den Button „Bundestagswahl 2021“ klicken.
rechtigte begrenzt.                                                     Die Inhalte werden stetig ergänzt - final finden Sie dort die Wahlhel-
Sollten die Briefwahlunterlagen trotz rechtzeitigen Antrags nicht       ferschulung als Download, Musterniederschriften, Wahlanweisun-
zugegangen sein und wird dies glaubhaft versichert, können die          gen und weitere nützliche Hinweise. Klicken Sie einfach mal vorbei.
Unterlagen auf Antrag bis Samstag, den 25.09.2021, 12.00 Uhr,
ersetzt werden. Die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung ist des-      Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl
halb mittels Aushangs an den Eingängen des Rathauses Eggolsheim,        Sämtliche amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2021
Hauptstr. 27, 91330 Eggolsheim, telefonisch gesichert.                  werden in den Aushangkästen am Rathaus Eggolsheim und auf der
Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag können Briefwahlunterla-          Website www.eggolsheim.de (Button auf der Startseite „Bundes-
gen am 26.09.2021 noch bis 15.00 Uhr beantragt werden. Sie errei-       tagswahl 2021“) veröffentlicht. In der Gemeindezeitung erfolgt bei
chen die Wahlleitung in diesem Falle unter den Notfallnummern           Bedarf nur eine ersatzweise Veröffentlichung, da die vorgeschrie-
09545/444-131 bzw. 444-161.                                             benen Fristen auf Grund der festgesetzten Erscheinungstermine
                                                                        der Gemeindezeitung nicht immer eingehalten werden können. Wir
Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl in                          bitten alle Bürger um Beachtung!
Eggolsheim Hygienekonzept bei der Urnenwahl
Die Urnenwahl startet am Wahltag um 08.00 Uhr in den Wahllo-            Informationen zur Bundestagswahl im Internet
kalen und endet um 18.00 Uhr. Alle Wahllokale unterliegen dem           Sämtliche Informationen zur Bundestagswahl in Eggolsheim (u.a.
Hygienekonzept des Wahlamtes und werden vor Beginn der Wahl-            Bekanntmachungen, Ergebnisse, Formulare etc.) finden Sie auf der
handlung sondergereinigt. Während des Aufenthalts im Wahllokal          Website www.eggolsheim.de (Button auf der Startseite „Bundestags-
selbst gilt für die Wählenden wie für Wahlhelfer Maskenpflicht          wahl 2021“). Weitere allgemeine Infos zur Wahl (u.a. Rechtsgrund-
(medizinische Maske oder höherer Standard). Hand- und Flächen-          lagen, Wahlkalender etc.) finden Sie unter dem Link https://www.
desinfektionsmittel stehen bereit und die Räume werden regelmäßig       bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html.
gelüftet. Wir bitten alle Wählenden, die eigenen Stifte mitzubringen.   Auch die späteren Ergebnisse können Sie dort einsehen, sobald diese
Bereitgestellte Stifte werden durch die Wahlhelfer nach der Nutzung     feststehen.
desinfiziert. In Absprache mit dem Wahlvorstand wird der Zugang
im Bedarfsfall immer dann temporär personenbegrenzt, wenn der           Fragen?
Mindestabstand von 1,5 Metern im Raume nicht mehr gewährleis-           Sollten Sie noch Fragen zur Thematik der Bundestagswahl haben,
tet werden kann. Test- oder Impfnachweise sind ausdrücklich nicht       können Sie sich gerne an die gemeindlichen Wahlleiter Johannes
vorzulegen!                                                             Götz (Tel. 09545-444-131, E-Mail: goetz@eggolsheim.de) oder
Besonderheiten beim Ablauf der Briefwahl                                seinen Stellvertreter Oliver Eppenauer (Tel. 09545-444-161, E-Mail:
Die Briefwahl startet bereits einige Wochen vor dem Wahlter-            eppenauer@eggolsheim.de) wenden

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Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
16/21

  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kinder und Jugendliche,

  ich hoffe Sie hatten einen schönen Urlaub und Ihr Kinder hattet erholsame Ferien. Ich wünsche uns, dass sich alle wieder auf Ihre jewei-
  lige Beschäftigung am Arbeitsplatz oder in der Schule freuen können. Ein geregelter Alltag hat einen nicht zu unterschätzenden Wert, das
  wissen wir spätestens seit den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Gemeindlich haben wir mit der Anschaffung von Luft-
  filtergeräten in allen Klassenzimmern und Kindertageseinrichtungen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es volle Präsenz in den
  Einrichtungen geben kann. Gerade den Erstklässern und ihren Eltern wünsche ich einen guten Start und bitte alle um Rücksicht auf unsere
  Kleinsten im Verkehr. Hoffentlich kommt bezüglich der Präsenz nicht wieder eine Rolle rückwärts. Deshalb bitte ich an dieser Stelle
  einmal mehr, sich impfen zu lassen. Das bringt uns mehr Sicherheit und Freiheit. Natürlich bleibt jede und jeder frei in der persönlichen
  Entscheidung, wird aber Einschränkungen akzeptieren müssen.

  In den Tageszeitungen konnten Sie von vermeintlichen Problemen der Trinkwasserversorgung in unserem Zweckverband zur Wasserver-
  sorgung der Eggolsheimer Gruppe (ZWE) lesen. Die Angler aus Altendorf verbinden das Absinken des Wasserspiegels in ihrem LAB-
  See (ehemaliger Roth-Kiesabbau) unterhalb von Unterstürmig mit zu viel Trinkwasserförderung aus unseren benachbarten Tiefbrunnen.
  Dieser Wirkungszusammenhang wird sowohl von unserem Geologen als auch von der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt Kronach)
  fachlich fundiert verneint. Dennoch haben wir als Verbandsversammlung mit Räten aus Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim und Hallern-
  dorf dem Gutachter des Angelvereins im Sinne der Offenheit und Transparenz die Möglichkeit gegeben, unsere Messstellen für eigene
  Untersuchungen zu nutzen. Wir werden umfassend und sachlich in den amtlichen Teilen der Gemeindezeitungen unserer vier Mitglieds-
  gemeinden berichten. Aber schon heute kann ich Ihnen als Verbandsvorsitzender versichern: Die in den Raum gestellte vermeintliche
  Unsicherheit der Wasserversorgung für unsere vier Mitgliedsgemeinden ist abwegig und mit keinerlei Daten und Fakten belegt. Richtig
  ist aber, dass wir im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung angesichts häufiger Trockenperioden als Folge des Klimawan-
  dels sparsam mit dem kostbaren Lebensmittel Nr.1, unserem Trinkwasser umgehen müssen. Allerdings bildet sich das von uns genutzte
  Tiefenwasser nicht aus dem LAB-See, sondern fließt unterirdisch von Osten in Tiefen bis zu 40 Metern dem Regnitztal zu.

  Auch zum Thema Abwasser und Kläranlage will ich Sie auf den Sachstand bringen. Unsere Kläranlage hatte in diesem Jahr keine
  Probleme mit der Abwasserbehandlung und funktioniert einwandfrei. Das gereinigte Einleitungswasser in den Main-Donau-Kanal hält
  alle Grenzwerte mühelos ein. Der relativ kühle Sommer hatte daran einen gewissen Anteil, allerdings haben wir auch im schwierigeren
  Vorjahr zu jeder Zeit die Werte eingehalten. Für die Zukunft gibt es nun die positive Nachricht, dass ein Betrieb in der Nachbargemeinde
  Hallerndorf seine Abwässer in wenigen Wochen selbst vorklärt und damit unsere Kläranlage entlasten wird. Damit wir die positiven
  Effekte dauerhaft messen und bewerten können, hat uns das Wasserwirtschaftsamt eine dreijährige Verlängerung unserer wasserrecht-
  lichen Erlaubnis genehmigt. Wir haben somit genügend Zeit, unsere Planungen noch einmal zu überdenken und auf die dann neuen
  Abwasser- und Schmutzfrachtmengen anzupassen. Wir sind nämlich gemeinsam mit den Nachbarn aus Hallerndorf ausschließlich daran
  interessiert, nur das Nötige zu investieren und Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer mit möglichst wenig Kosten (Verbesserungsbei-
  träge) zu belasten. Wir sind auf dem richtigen Weg.

  Nun hoffe ich für uns alle auf einen schönen Spätsommer. Die Aktion unserer Gartenbauvereine mit dem Verschenken von Obstbäumen
  (siehe Titel dieser GZ) halte ich dabei für etwas ganz Besonderes und danke allen Beteiligten für ihre Mitwirkung.

  Herzlich
  Ihr und Euer

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Damit das erfolgreiche Anwachsen der jungen Obstbaumpflan-          Sortimentskatalog liefert einen Einblick in die Sortenvielfalt, die
zen leichter gelingt, wird bei der Obstbaumaktion auch entspre-     die Obstbaumschule Schmitt aus Poxdorf grundsätzlich anbietet.
chendes Pflanzzubehör, wie z. B. Baumpfähle, Verbissschutz-
manschetten und Wühlmausschutzkörbe vorgehalten. Dieses             Was ist das Ziel der Obstbaumaktion?
kann, je nach individuellem Erfordernis und Bedarf, ebenfalls mit   Obstbäume prägen die heimische Landschaft und das Bild der
ausgegeben werden.                                                  Ortschaften und Gärten im Markt Eggolsheim seit eh und je. Frü-
Die fünf Obst- und Gartenbauvereine stehen während der Obst-        her wurden die eigenen Zwetschgen gedörrt, aus den Birnen
baumaktion im Eggolsheimer Vereinsgarten mit ihrem Gärtner-         Schnaps gebrannt und aus den Äpfeln Saft gepresst. Mit den rund
wissen für Fragen rund um das Obst zur Verfügung. So können         500 neuen Bäumen aus der Obstbaumaktion soll schon heute ein
dort Rückfragen zu einzelnen Obstsorten, zu den Verwendungs-        Beitrag dazu geleistet werden, dieses Erbe aus Kultur und Natur
möglichkeiten des Obstes, zur Größenentwicklung der Bäume           frühzeitig für die kommenden Generationen zu sichern. Denn
und zur Pflege fachkundig beantwortet werden. Daneben wird          Obstbäume liefern auch heute noch wertvolle Lebensmittel für
anhand von praktischen Beispielen gezeigt, welche wichtigen         den Menschen und dienen der Tierwelt als Nahrungsstätte und
Schritte bei der Pflanzung von Obstbäumen zu beachten sind. So      Lebensraum.
sind u. a. die Größe des Pfanzloches, der Einsatz von Verbiss-      Die Anforderungen an Obstbäume haben sich über die Jahre
schutzmaßnahmen, der Wurzelschnitt und der Pflanzschnitt ganz       stark gewandelt. So existieren heute neben den alten und ein-
wesentliche Bausteine für eine erfolgreiche Pflanzung.              drucksvollen Hochstammbäumen auf den Streuobstwiesen auch
Als Partner für die Obstbaumaktion, die in dieser Form erstmalig    zahlreiche weitere Erziehungsformen für den kleinen Hausgar-
im Markt Eggolsheim angeboten und durchgeführt wird, konnte         ten. Über die Obstbaumaktion sollen all diese verschiedenen An-
die Obstbaumschule Johannes Schmitt aus Poxdorf gewonnen            sprüche vereint werden. Das Bestellformular enthält daher viel-
werden. Damit ist sichergestellt, dass das Pflanzmaterial seinen    fältige Auswahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen
Ursprung in einem Familienbetrieb aus der Region mit                Baumgrößen und den jeweiligen Obstsorten.
jahrzehntelanger Erfahrung hat. Es wird qualitativ hochwertiges     Der „starkwachsende“ Baum erreicht in der Regel einen Kronen-
Pflanzmaterial angeboten, das sogar zu einem großen Teil von        durchmesser von rund 8 Metern. Damit trifft man die beste
den Flächen der Baumschule im Markt Eggolsheim stammt. Der          Wahl, wenn beispielsweise eine Streuobstwiese angelegt oder
auf der Homepage www.obstbaumschmitt.de einsehbare                  am eigenen Haus ein Hausbaum als Solitär gepflanzt werden soll,
                                                                    der an heißen Sommertagen wohltuenden Schatten spendet.

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