Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim
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für die Ortschaften Bammersdorf, Drosendorf, Drügendorf, Eggolsheim, Götzendorf, Kauernhofen, Neuses, Rettern, Schirnaidel, Tiefenstürmig, Unterstürmig, Weigelshofen WWW.EGGOLSHEIM.DE FREITAG, 10.09.2021 Nr. 16/21 Große Obstbaumaktion: 500 kostenlose Bäume für den Markt Eggolsheim Die fünf Obst- und Gartenbauvereine des Marktes Eggolsheim Weigelshofen, Drosendorf und Drügendorf organisiert und haben sich zusammengeschlossen, um in einer gemeinsamen Ak- durchgeführt, jedoch ist sie als eine Veranstaltung für die ge- tion rund 500 Obstbäume an die Bürgerschaft in der Gemeinde samte Gemeinde gedacht. Daher sind alle Bürgerinnen und Bür- zu verschenken. Mit dem Engagement möchten die Vereine ei- ger der Marktgemeinde gleichermaßen dazu eingeladen, bei der nen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arten- Aktion teilzunehmen und Bäume zu bestellen. vielfalt vor Ort leisten. Wann und wo erfolgt die Verteilung der Bäume? Was muss ich tun, um einen kostenlosen Baum zu bestellen? Die Verteilung der bestellten Obstbäume erfolgt zentral für die Um einen oder auch mehrere Obstbäume zu bestellen, muss gesamte Gemeinde am Samstag, den 16.10.2021 im Vereinsgar- das auf Seite 11 abgedruckte Bestellformular bis spätestens ten des Obst- und Gartenbauvereins Eggolsheim. Dieser befindet Mittwoch, den 22.09.2021 eingereicht werden. Hierfür genügt sich in der Nähe der Eggolsheimer Feuerwehr am südlichen Ende es, den Abschnitt bei einer der Personen, die auf dem der Straße „Mittelweg“. Um dort längere Wartezeiten zu vermei- Bestellformular genannt werden, in den Briefkasten den, wird die Ausgabe der Obstbäume über den Samstag verteilt einzuwerfen. ab 10:00 Uhr stattfinden. Die genauen Zeiträume – aufgeteilt nach den einzelnen Ortsteilen – werden in der am 08.10.2021 er- Zwar wird die Obstbaumaktion gemeinschaftlich von den fünf scheinenden Gemeindezeitung veröffentlicht. Obst- und Gartenbauvereinen Eggolsheim, Unterstürmig, Fortsetzung auf Seite 11 Fortsetzung auf Seite X 26. September 2021
16/21 AMTLICHE MITTEILUNGEN MARKT EGGOLSHEIM b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 BEKANNTMACHUNG Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlord- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeich- nung entstanden ist, nis und die Erteilung von Eintragungsscheinen c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021) Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberu- 6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungs- fung des Landtags für den Markt Eggolsheim wird am Freitag, frist, 27.10.2021, 16.00 Uhr, im Rathaus Eggolsheim, Haupt- 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 während der straße 27, 91330 Eggolsheim, Zimmer 014 oder Zimmer 012, Dienststunden im Rathaus Eggolsheim, Hauptstraße 27, 91330 schriftlich (auch per Telefax, E Mail) oder mündlich (nicht aber Eggolsheim, Zimmer 014 oder Zimmer 012, barrierefrei für telefonisch) beantragt werden. Stimmberechtigte mit Behinde- Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Stimmberech- rung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer ande- tigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer ren Person bedienen. Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmbe- tigt ist. rechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständig- 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich über- keit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur bracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimm- dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen berechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist (27.10.2021, nach dem Meldegesetz eingetragen ist. 16.00 Uhr) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die 3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schrift- a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder lichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewie- b) einen Eintragungsschein hat sen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier und stimmberechtigt ist. Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. dig hält, kann von Freitag, 24.09., bis spätestens Dienstag, 28.09.2021, schriftlich Einspruch einlegen. Eggolsheim, der 10.09.2021 Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09., und Dienstag, 28.09.2021, gez. Claus Schwarzmann kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift Erster Bürgermeister im Rathaus Eggolsheim, Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim, Zimmer 014 oder Zimmer 012, eingelegt werden. HINWEIS ZUR FOLGENDEN EINTRAGUNGSBEKANNTMACHUNG: Das Datum der Eintragungsbekanntmachung zum o.g. Volkbegeh- 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungs- ren ist abhängig von der Lieferung der Eintragungslisten durch liste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. die Initiatoren. Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Gemeindezeitung Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der erscheinen, beachten Sie bitte zusätzlich die Aushänge am amtlichen gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Aushangkasten ggü. des Rathauses, Hauptstr. 27, 91330 Eggolsheim. Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierig- keiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein Sitzungstermine eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vor- Dienstag, den 21. September 2021, liegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein 16.00 Uhr Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und eidesstattlich zu versichern. Forstausschuss Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich. Dienstag, den 28. September 2021, 18.00 Uhr Marktgemeinderat 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer HINWEIS: 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, Alle Sitzungen finden weiterhin im Veranstaltungssaal der Egger- 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberech- bach-Halle, Josef-Kolb-Str. 10 A, in Eggolsheim statt. Dort kann mit tigt ist und ausreichendem Abstand bestuhlt werden. Die Sitzungen sind öffent- a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf lich, wir bitten in diesem Zuge aber alle etwaigen Besucher, immer Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. den notwendigen Mindestabstand zu beachten! m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September Die Tagesordnungen zu den Sitzungen können eine Woche vor Sit- 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeich- zungstermin auf der Website www.eggolsheim.de im Bürgerinforma- nis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlord- tionssystem eingesehen werden. nung (bis zum 28. September 2021) versäumt hat, 2
AMTLICHE MITTEILUNGEN 16/21 Bedarf haben. Sie erleichtern uns damit die Abwicklung der Brief- WICHTIGER HINWEIS DER REDAKTION wahl – vielen Dank! Artikel für die Gemeindezeitung – neue Postfachadresse Bitte senden Sie ab sofort alle Artikel für die Gemeindezeitung an Die telefonische Erreichbarkeit aller anderen Abteilungen des Rat- die neue Postfachadresse gemeindezeitung@eggolsheim.de. hauses ist zu den üblichen Dienstzeiten gewährleistet. Bitte ver- Aus technischen und organisatorischen Gründen bitten wir Sie, einbaren Sie zur Fallbearbeitung einen Termin über die zentrale die Textbeiträge für die Gemeindezeitung direkt in die E-Mail Rufnummer 09545/444-100 oder direkt mit der Durchwahlnummer/ einzufügen und nicht als Dokumentanlage (z.B. Word) zu versen- Mailadresse des Sachbearbeiters. Diese finden Sie unter: www. den. Auf Formatierungen soll weitestgehend verzichtet werden, eggolsheimde/personen.html. außer diese sind ausdrücklich gewünscht. Die Lieferung etwaiger Bildbeiträge muss als Dokumentanlage der Mail vorzugsweise im Auch per Mail können Sie jederzeit alle Mitarbeiter/innen und Abtei- JPG-Format erfolgen. lungen kontaktieren. Die jeweiligen Kontakte können Sie unserer Bei persönlichen Fragen zur Gemeindezeitung wenden Sie sich Website entnehmen unter www.eggolsheim.de/personen.html. bitte künftig an Frau Verena Fechner, Tel. 09545/444-120. Jagdgenossenschaft Eggolsheim VII – Drügendorf Markt Eggolsheim Am Donnerstag, 30. September 2021, um 19.00 Uhr, findet im Schüt- Erreichbarkeit der Verwaltung in der aktuellen Situation zenheim in Drügendorf eine nichtöffentliche Jagdversammlung statt. Das Rathaus hat aktuell grundsätzlich für externe Personen geschlos- Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen. sen. Das Bürgerbüro des Rathauses wickelt aber gegen Terminver- einbarung den Parteiverkehr fix zu folgenden Zeiten ab. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr 2. Totengedenken Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 3. Bericht des Schriftführers 14.00 bis 18.00 Uhr 4. Bericht des Kassiers Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen des Vorstandes Nach personeller Möglichkeit weiten wir die Terminvergaben flexi- 7. Wünsche und Anträge bel von Montag bis Mittwoch auch auf die Nachmittage aus, damit wir bei Bedarf mehr Bürger bedienen können. Eingetretene Besitzstandsänderungen an der jagdbaren Fläche, die eine Änderung im Jagdkataster notwendig machen, sind satzungsge- TERMINVEREINBARUNG: mäß bis einen Tag vor der Versammlung dem kommissarischen Jagd- Bitte melden Sie sich telefonisch unter 09545/444-142 bzw. 444-143 vorstand Claus Schwarzmann, 1. Bürgermeister, bekannt zu geben. fürs Bürgerbüro an. Auch eine Terminanfrage per E-Mail über buer- Wir möchten Sie noch auf die aktuellen Hygiene- und Abstandsre- gerbuero@eggolsheim.de ist jederzeit möglich. geln hinweisen. Bei Zutritt zum Veranstaltungsort und Verlassen des Sitzplatzes herrscht Maskenpflicht. Es werden Desinfektionsmittel GRÜNDE: bereitgestellt und alle anwesenden Personen müssen sich in eine Sie haben durch diese Praxis den Vorteil, dass wir viele Dinge bereits Teilnehmerliste mit Namen, Adresse und Telefonnummer eintragen, abschlussfertig vorbereiten können und sich die Kontaktzeiten auf um die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Versammlungen das absolut Notwendige beschränken. Warteschlangen haben Sie zu gewährleisten. dadurch auch nicht zu befürchten und die Abwicklung erfolgt in der Regel viel schneller. gez. Claus Schwarzmann, 1. Bürgermeister Für den Parteiverkehr haben wir eine Möglichkeit geschaffen, Sie von außen, infektionsschutzkonform und geschützt durch eine Plexi- Teilnehmergemeinschaft Regnitz Aisch II glasscheibe, bedienen zu können. Flurneuordnung Regnitz-Aisch II Markt Eggolsheim, Landkreis Forchheim AUSWEIS- UND PASSABHOLUNG OHNE TERMINVEREINBARUNG Gz. A1-TG 7522 MÖGLCH: Bekanntmachung Die Ausweisabholung ist auch ohne Terminvereinbarung möglich. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Am Sonderfenster am Bürgerbüro brauchen Sie an den Donnerstagen Sitzung vom 22.07.2021 Beschlüsse gefasst und Feststellungen von 14.00 bis 18.00 Uhr keinen Termin, um Ihre neuen Pässe oder getroffen über: Ausweise abzuholen. Bitte bringen Sie aber die Altdokumente mit, 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenvertei- dass wir diese einziehen bzw. ungültig machen können. lung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereini- BEANTRAGUNG VON DRINGENDEN BRIEFWAHLUNTERLAGEN gungsgesetz – FlurbG –, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL: Vollzugsbestimmungen Die Beantragung von dringenden Briefwahlunterlagen ist ebenfalls 1.2. Bestellung des „örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des ohne Termin zu den o.g. Öffnungszeiten möglich. Bitte planen Sie Vorstands“ in diesem Fall aber etwas Wartezeit ein. Bitte nutzen Sie alternativ 1.3. Bestellung der Wegebaumeisters die Onlinebeantragung (unter www.eggolsheim.de – Button „Bun- 1.4. Bestellung der Pflanzmeisters destagswahl“) oder die Beantragung per Brief (über den Vordruck 1.5. Sitzungen des Vorstands des Wahlbenachrichtigungsbriefes), wenn Sie keinen dringlichen 1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder 3
16/21 AMTLICHE MITTEILUNGEN 2. Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abge- Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer ben. (Arbeitsleistungen) Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausge- 2.1. Beitritt zum Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen – VLE – (Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - i. V. m. 2.2. Darlehensaufnahme Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens- 2.3. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleis- gesetzes - BayVwVfG -). tungen) Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet ein Erörterungster- 2.4. Bestellung der Kassenprüfer min statt. 3. Sonstiges Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann 3.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichti- 3.2. Schutz der neu gebauten Wege gungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die 3.3. Schutz von Bodendenkmälern Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch 3.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in 3.5. Landzwischenerwerb diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen 3.6. Hinterlegung der Beschlussniederschriften durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. 3.7. Bekanntmachungen Hinweis: 3.8. Bekanntmachung dieser Niederschrift Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die zur Ein- sicht auszulegenden Unterlagen sind gemäß Art. 27a BayVwVfG Eine Kopie der Niederschrift und die Satzung des Verbandes für auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter fol- Ländliche Entwicklung Oberfranken – VLE – liegen zur Einsicht- gendem Link abrufbar: nahme für die Beteiligten in den Rathäusern der Märkte Eggolsheim http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasser- (Tel. 09545/444-162 und -166) und Buttenheim (Tel. 09545/9222-0) recht/fb_wasserrecht.php sowie der Gemeinde Hallerndorf (Tel. 09545/4439-0) vier Wochen lang aus und zwar vom 20.09. bis 18.10.2021. Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme bei den Gemein- die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); den zur Terminvereinbarung wird gebeten. Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG für den Gewässerausbau Ab dem 19.10.2021 können o. a. Unterlagen beim örtlich Beauf- für die Schaffung von Retentionsraum an der Brettig durch den Markt tragten, dem Ersten Bürgermeister der Gemeinde Hallerndorf, Herrn Eggolsheim im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets Gerhard Bauer, eingesehen werden. „Schirnaidler Straße“ Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG Bamberg, den 05.08.2021 Der Markt Eggolsheim beantragte mit Einreichung der Antrags- und gez. Rainer Albart Planunterlagen vom Juni 2021 die wasserrechtliche Genehmigung Baudirektor für die o. g. Maßnahme. Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Ziffer 13.18.1 der Wasserrecht; Anlage 1 des UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet vorgeschrieben. „Schirnaidler Straße“ in die Brettig durch den Markt Eggolsheim Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war nach § 7 Abs. 1 UVPG Bekanntmachung gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Mit Schreiben vom 14.06.2021 beantragte der Markt Eggolsheim Anlage 3 UVPG genannten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben beim Landratsamt Forchheim die Durchführung des wasserrechtli- erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Ebenso chen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben. war zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die Das Einleiten von Niederschlagswasser stellt eine Benutzung nach § vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Vermin- 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, die nach § 8 derungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden (Anlage Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf. 2 UVPG) oder inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beab- Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. Im vorliegenden Fall sichtigt das Landratsamt Forchheim eine Erlaubnis im Sinne der §§ wäre dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 15 Abs. 1 und 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu ertei- Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeits- len. prüfung nicht erforderlich ist, weil mit der beabsichtigten Ausbau- Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die sowie das Gutachten des amtlichen Sachverständigen (Wasserwirt- genannten Prüfkriterien ersichtlich sind. Dieser Einschätzung haben schaftsamt Kronach) liegen in der Zeit vom 15. September 2021 bis sich die Fachbehörden in ihren Stellungnahmen angeschlossen. einschließlich 14. Oktober 2021 während der Dienststunden zur Ein- Der Markt Eggolsheim plant die Schaffung einer Geländemulde sichtnahme beim Markt Eggolsheim aus. nördlich der Brettig, um den Retentionsraumverlust durch das Bau- Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis gebiet „Schirnaidler Straße“ und, westlich davon, die Erweiterung zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur des Seniorenwohnheims, welche beide teilweise im Überschwem- Niederschrift beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich Wasser- mungsgebiet zu liegen kommen, auszugleichen. Die Geländemulde recht, oder beim Markt Eggolsheim Einwendungen gegen den Plan in Ost-West-Richtung erhält einen Anschluss an die Brettig. erheben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist durch das Ausbauvorhaben Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungs- durch den Eingriff in das Gewässersystem zu rechnen. Die Maß- gerichtsordnung gegen die beantragte Erlaubnis einzulegen, können nahme wirkt sich positiv auf die Ökologie aus, da der bachnahe 4
AMTLICHE MITTEILUNGEN 16/21 Bereich durch den Geländeabtrag profitieren und neue Lebensraum- Zeitraum kein Regelbetrieb auf dem betroffenen Streckenabschnitt struktur hervorbringen kann. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist stattfinden wird. ebenfalls nicht mit erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Während der Totalsperrung wird unter anderem am Haltepunkt Schutzgüter Wasser, Boden, Natur und Landschaft zu rechnen. Viel- Eggolsheim der Bahnsteig zurückgebaut und ein Gleis verschwenkt. mehr könnte die Fläche neben der hydraulischen Funktion auch eine Am Sendelbachgraben wird das vorgefertigte Fertigteilbauwerk ökologische Funktion als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt eingehoben. An der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Forchheim wird übernehmen. die Unterführung zurück gebaut und es werden zwei Hilfsbrücken Nach der hier gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen errichtet. Im Bahnhof Forchheim finden Tiefbauarbeiten sowie Prüfung kommt das Landratsamt Forchheim als zuständige Geneh- Arbeiten an den Oberleitungsanlagen statt. Darüber hinaus werden migungsbehörde ebenfalls zum Ergebnis, dass keine erheblichen fünf neue Weichen eingebaut bzw. angepasst. Die Abbrucharbeiten Umweltauswirkungen vom geplanten Eingriff in das Gewässersys- der Piastenbrücke gehen weiter. tem zu erwarten sind. Zwar werden Umweltauswirkungen von der Hierfür kommen unter anderem Eisenbahn- und Autokräne zum Ein- geplanten Maßnahme ausgehen, diese werden jedoch durch entspre- satz. Darüber hinaus Bagger, Schotterpflüge, Rammgeräte, Walzen chende Auflagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Eine und verschiedene Bohrgeräte. Die Arbeiten finden während der Umweltverträglichkeitsprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. Sperrpause durchgehend statt. Es ist mit Lärmbelästigungen und Die Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffent- Erschütterungen, insbesondere durch Stopfarbeiten und Rammarbei- lich bekannt gegeben. ten, zu rechnen. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstän- Weiterhin möchten wir Sie auf Straßensperrungen im Zusammen- dig anfechtbar. hang mit den Bahnbaumaßnahmen hinweisen. Ebermannstadt, 18.08.2021 Vollsperrung A73 von 25.09.2021, 18.00 Uhr, bis 26.09.2021, 12.00 Uhr Abfallinfo September 2021 Während des Einschubs der Eisenbahnbrücke (Ost) auf Höhe der Nutzung der Glascontainer PWC-Anlage Regnitztal ist die A73 zwischen den Anschlussstellen Der Einwurf von Altglas ist nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Hirschaid und Forchheim Nord gesperrt. Die Umleitungsstrecke ver- Uhr gestattet. Nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn und werfen läuft über die Bundessstraße B505 AS Bamberg Süd / A3 AS Pom- Sie außerhalb dieser Zeiten nichts in die Container und stellen Sie mersfelden bzw. über die bestehenden Bedarfsumleitungen. nichts neben die Container. Die Straßenbrücke SÜ FO17 (Piastenbrücke, Untere Kellerstraße) In die Container gehören Behälterglas (Flaschen und Gläser) – wird bis Ende 2022 neu gebaut und bleibt bis dahin gesperrt. Die getrennt nach den Farben Weiß, Braun und Grün. Die Gläser müssen Behelfsbrücke ist während der gesamten Baumaßnahme für Fußgän- leer sein („löffelrein“) und blaue Flaschen gehören ins Grünglas. ger und den Radverkehr nutzbar. Nicht in die Glascontainer gehören z.B. Fensterglas, Plexiglas, Ver- Die Unterführung Dietrich-Bonhoeffer-Straße ist noch bis Ende bundglas, feuerfestes Glas (z.B. Jenaglas), Topfdeckel, Porzellan, November 2022 gesperrt. Die Straßenbrücke SÜ FO4 südlich des Bleikristall, Glühbirnen. Diese sind über den Restmüll zu entsorgen. Haltepunkts Eggolsheim bleibt bis einschließlich Oktober 2021 Leuchtstoffröhren gehören zum Problemmüll und Energiesparlam- gesperrt. pen können am Wertstoffhof oder beim Elektrohandel abgegeben Wir bemühen uns, die durch die Arbeiten entstehenden Lärmbeläs- werden. tigungen und Behinderungen so gering wie möglich zu halten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Information des Zweckverbandes zur Wasserversor- Ihre Deutsche Bahn gung der Eggolsheimer Gruppe Zähleraustausch in Götzendorf und Tiefenstürmig TÜV-Termine für Schlepper Der Zweckverband ist nach dem Eichgesetz verpflichtet, routinemä- Für Schlepper, ungebremste Anhänger und landwirtschaftliche ßig die Wasserzähler auszutauschen. Die Auswechslung ist ab Sep- Anhänger bis 40 km/h bietet der TÜV SÜD folgende Termine an: tember vorgesehen und erfolgt sowohl durch die Bediensteten des 14. September 2021, ab 17.00 Uhr Gemeindebauhof Eggolsheim Zweckverbandes als auch durch die beauftragte Firma Robert Wolf, 08.Okotober 2021, ab 14.00 Uhr in Kauernhofen, ehemaliges Gast- Hauptstr. 62, 96146 Altendorf/Seußling. haus Eismann Für die Austauschaktion entstehen Ihnen keine Kosten. Der Zähler- Rückfragen vorab bei Andreas Lauer, Tel. 0151-12702679. tausch findet unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften statt. Bitte ermöglichen Sie den Beauftragten einen problemlosen Zugang Öffentliche Bekanntmachung zum Wasserzähler. Vielen Dank für Ihr Verständnis! der Planfeststellung für das Vorhaben „VDE 8.1 ABS Ihr Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe Nürnberg - Ebensfeld, PFA 21 (Altendorf - Hirschaid -Strullendorf)“, Bahn-km 46,000 bis 56,165 der Strecke Bauarbeiten und Straßensperrungen 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg in der Gemeinden Eg- im Zusammenhang mit dem Bahnausbau zwischen Forchheim golsheim, Altendorf, Hirschaid, Strullendorf, Bamberg und Eggolsheim und Scheßlitz Anwohnerinformation der Deutschen Bahn zu den aktuellen Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außen- Baumaßnahmen: stelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg (Planfeststellungs- Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie darü- behörde) vom 28.05.2021, Az. 621ppa/004-2304#006 ist der Plan ber informieren, dass es in der Zeit von 03.09.2021 bis 14.09.2021 für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines durchgehend zwischen Forchheim und Eggolsheim zu umfangrei- Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhabenträger sind chen Bauarbeiten entlang der Strecke kommen wird. Die Maßnah- die DB Netz AG, die DB Station&Service AG und die DB Energie men sind so umfänglich, dass eine Totalsperrung der Strecke leider GmbH. unvermeidbar ist. „Totalsperrung“ bedeutet, dass in dem genannten Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 5
16/21 AMTLICHE MITTEILUNGEN Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen 48,211 und Erklärungen liegt ab 20.09.2021 bis einschließlich 04.10.2021 - Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Deichselbach in in der Marktgemeinde Eggolsheim im Rathaus, Zimmer Nr. 111, Bahn-km 48,288 Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim zur allgemeinen Einsichtnahme - Neubau der Eisenbahnüberführung Jurastraße in Bahn-km aus: 48,503 - Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindlesgraben in Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bahn-km 49,543 Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Ersatzneubau der Straßenüberführung Lindlesgraben in Bahn- Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr km 49,543 Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 - Umbau der Straßenüberführung Griesweg in Bahn-km 50,406 Uhr - Ersatzneubau eines Bahn- und Wegdurchlasses Bahn-km Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 50,697 - Verbreiterung der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße in Für die Einsichtnahme in die Unterlagen wird aufgrund der aktuel- Bahn-km 51,030 in Hirschaid len Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbe- - Neubau der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterführung schränkungen nach Möglichkeit um vorherige Terminvereinbarung Hirschaid im Bahn-km 51,121 bei den Städten und Gemeinden gebeten. - Rückbau der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterführung Zudem sind der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten Hirschaid im Bahn-km 51,225 Unterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter - Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung und Straßenüberfüh- Planfeststellung > Anhörungsverfahren eingestellt: rung Friesnitzgraben in Bahn-km 51,310 - Ersatzneubau der Straßenüberführung St 2244 in Bahn-km Der verfügende Teil des Beschlusses lautet: 52,221 Der Plan für das Vorhaben „VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 - Erweiterung der Eisenbahnüberführung Auweg in Bahn-km Altendorf - Hirscheid - Strullendorf“ in den Gemeinden Eggolsheim, 53,839 Altendorf, Hirschaid, Strullendorf, Bamberg und Scheßlitz, Bahn- - Verlängerung der Eisenbahnüberführung Fußgängerunterfüh- km 46,000 bis 56,165 der Strecke 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg, rung Bahnhofstraße in Bahn-km 54,717 Strecke 5919 Eltersdorf – Leipzig Hbf, Strecke 5110 Strullendorf – - Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Zeegenbach in Bahn- Ebrach wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen, km 54,909 Änderungen, Nebenbestimmungen, Vorbehalten festgestellt. - Anpassung der Straßenüberführung Gewerbeanbindung Nord Den Vorhabenträgern werden gemäß § 18 AEG i. V. m. § 75 Abs. in Bahn-km 55,113 1 Satz 1 VwVfG und § 19 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Ersatzneubau der Straßenüberführung B505 in Bahn-km wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 10 WHG i. V. m. § 15 WHG 55,504 erteilt. - Ersatzneubau des Durchlasses Stadtwald in Bahn-km 56,131 Zudem werden Straßen und Wege gemäß Art. 8 Abs. 5 und 6 Die drei Haltepunkte (Buttenheim, Hirschaid und Strullendorf) im BayStrWG in ihrem alten Wegeverlauf eingezogen und zurückge- Planfeststellungsabschnitt 21 werden barrierefrei und entsprechend baut oder gemäß Art. 7 Abs. 5 BayStrWG umgestuft. Neue Straßen den Anforderungen der Viergleisigkeit umgebaut. und Wege werden gemäß Art. 6 Abs. 6 BayStrWG gewidmet. Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen: Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender, Das Bauvorhaben VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hin- - Hirscheid - Strullendorf hat den viergleisigen Ausbau des Strecken- weise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht ent- abschnittes zum Gegenstand. Der Planfeststellungsabschnitt 21 ist sprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben. Teil der Ausbau-/Neubaustrecke Nürnberg – Ebensfeld- Erfurt. Der Mit dem Vorhaben sind folgende Auswirkungen verbunden: Vorüber- geplante Streckenausbau liegt bei Bahn-km 46,000 bis 56,165 der gehende und dauerhafte Grundstücksinanspruchnahmen, Eingriffe in Strecke 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg in Eggolsheim, Altendorf, Natur und Landschaft durch den Ausbau der Strecke auf vier Gleise, Hirschaid, Strullendorf, Eggolsheim, Bamberg und Scheßlitz. durch die Änderung von Bahnsteiganlagen, durch den Bau von Durch den viergleisigen Ausbau werden zwei zusätzlich geplante Lärmschutzwänden und durch landschaftspflegerische Maßnahmen. Gleise neben den bestehenden Gleisen erforderlich. Die inneren Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen (Aufla- Gleise werden der Strecke 5900 und die äußeren Gleise der Strecke gen) zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und zur Vermeidung 5919 zugeordnet. nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer. Die Nebenbestimmun- Der PFA 21 schließt im Süden unmittelbar an den Planfeststellungs- gen betreffen den Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Gewäs- abschnitt 18/19 und im Norden an den Planfeststellungabschnitt 22 serschutz, Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz, Land- und an. Die Lage der Gleise der Bestandsstrecke wird weitgehend beibe- Forstwirtschaft, Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz, halten. Sie werden jedoch für die Anhebung der Geschwindigkeit auf Öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Straße, Wege und Zufahr- bis zu 230 km/h ertüchtigt und hinsichtlich der geplanten Geschwin- ten, Inanspruchnahme von Grundeigentum und sonstigen Rechten digkeiten angepasst. Dritter, Unterrichtungspflichten, Dokumentation, Vollzugskontrolle. Es sind Änderungen an folgenden Bauwerken erforderlich: Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet: - Erneuerung des Bahn- und Wegdurchlasses in Bahn-km 46,696 Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb - Auflassung des Bahndurchlasses in Bahn-km 47,068 eines Monats nach Zustellung Klage beim - Erneuerung des Bahn- und Wegdurchlasses in Bahn-km 47,344 Bundesverwaltungsgericht - Neubau der Straßenüberführung St 2260 in Bahn-km 47,589 Simsonplatz 1 - Rückbau der Eisenbahnüberführung Mühlbach in Bahn-km 04107 Leipzig 6
AMTLICHE MITTEILUNGEN 16/21 erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Vandalismus am Buswartehaus Drosendorf Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten, denen Nachdem das Wartehaus erst kürzlich durch unsachgemäße Graf- der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde. Der fiti beschädigt wurde, wurde nun der Mülleimer als „Feuerschale“ Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung genutzt, was das Wartehaus wieder enorm in Mitleidenschaft gezo- die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweis- gen hat. Der Vandalismus in Drosendorf ist an dieser Stelle kein mittel anzugeben. Kavaliersdelikt mehr. Durch die wiederkehrende Sanierung entste- Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe- hen nicht unerhebliche Kosten für die Allgemeinheit. Der Markt schluss hat gemäß § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG keine aufschiebende Eggolsheim bringt solche Aktionen konsequent zur Anzeige! Falls Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Bürgerinnen und Bürger Beobachtungen gemacht haben, die bei der der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbe- Ermittlung der Vandalen helfen können, dann wenden Sie sich bitte schluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines an das Ordnungsamt des Marktes Eggolsheim (Margitta Jachim, Tel. Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses 09454/444-141). Vielen Dank! beim Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig gestellt und begründet werden. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbe- schluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeit- punkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechts- behelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwen- dungen erhoben haben, schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde angefordert werden. Er kann des Weiteren im Internet unter www. eisenbahn-bundesamt.de (Infrastruktur/Planfeststellung/Planrechts- entscheidungen) eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungs- frist allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungs- beschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Nürnberg, 01.09.2021 Eisenbahn-Bundesamt Im Auftrag Meier Pachten sind fällig Die Pacht für 2021 ist am 01.10.2021 fällig. Barzahler werden aufgefordert, die Pacht in den nächsten Tagen bei der Marktkasse einzuzahlen bzw. auf eines der Konten des Marktes Eggolsheim zu Jetzt umso mehr: überweisen, da sonst Mahngebühren festgesetzt werden. Wir sind Partner in Europa! Erscheinungstermine Gemeindezeitung 2021 Ausgabe Erscheinungstermin Redaktionschluss Sommerpause Die nächsten Ausgaben der Gemeindezeitung 17 Freitag 24.09.21 Donnerstag 16.09.21 erscheinen: 18 Freitag 08.10.21 Donnerstag 30.09.21 19 Freitag 22.10.21 Donnerstag 14.10.21 Freitag, 24. September 2021, Redaktionsschluss am 20 Freitag 05.11.21 Donnerstag 28.10.21 Donnerstag, 16. September 2021, 18.00 Uhr 21 Freitag 19.11.21 Donnerstag 11.11.21 Freitag, 08. Oktober 2021, Redaktionsschluss am Donnerstag, 22 Freitag 03.12.21 Donnerstag 25.11.21 30. September 2021, 18.00 Uhr 23 Freitag 17.12.21 Donnerstag 09.12.21 7
16/21 Markt Eggolsheim 26. September 2021 Wahlbekanntmachung 1. Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 01.09.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr in Eggolsheim, Jos.-Kolb- Str. 10 A in der Eggerbach-Halle zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor- schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Lan- deslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli- chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundes- wahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Wil- lensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Eggolsheim, den 30.07.2021 Die Gemeindebehörde Markt Eggolsheim gez. Schwarzmann, 1. Bürgermeister gez. Schwarmann,1. Bürgermeister 8
16/21 Beantragung von Briefwahlunterlagen min. Alle eingehenden Wahlbriefe werden im Rathaus gesammelt Die Wahlbenachrichtigungen wurden im Gemeindegebiet bereits und auf fünf Briefwahlbezirke aufgeteilt. Es werden ca. 2.500 bis zugestellt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist direkt über 3.000 Briefwähler erwartet (60 % der Wahlberechtigten). Die Brief- das Rathausserviceportal des Marktes Eggolsheim noch bis Mitt- wahlvorstände treten bereits um 16.00 Uhr in der Eggerbach-Halle woch, den 22.09.2021, 10.00 Uhr, möglich. Unter dem Link https:// zusammen und bereiten die Auszählung vor, die ebenfalls um 18.00 www.eggolsheim.de/buergerservice-online.html Uhr parallel zu den Urnenwahlbezirken startet. Für die Auszählung können Sie in der Rubrik „Wahlamt“ die Beantragung der Briefwah- der Briefwahl findet das Hygienekonzept für die Urnenwahl entspre- lunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten erledigen. Als neue chend Anwendung – auch für all diejenigen, die der Auszählung bei- Funktion wurde auf den Wahlbenachrichtigungen ein QR-Code zur wohnen möchten. Verfügung gestellt, der Sie direkt zum Antragsformular leitet. Der QR-Code ist personifiziert. Ihre persönlichen Daten für die Beantra- Informationen für Wahlhelfer gung der Briefwahlunterlagen werden automatisch eingetragen. Die Wahlhelfer für die Bundestagswahl wurden bereits berufen. Diverse Nachbesetzungen auf Grund von Absagen werden sukzes- Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Beantragung. Bequem sive noch erfolgen. Die Schulungen für die Wahlhelfer zur Bundes- für Sie und eine Entlastung für die Verwaltung. Die Unterlagen tagswahl finden wie folgt, jeweils um 18.00 Uhr, statt: werden Ihnen ganz automatisch per Post zugestellt. - Dienstag, den 21.09.2021, Online-Schulung - Mittwoch den 22.09.2021, Online-Schulung Auf „klassischem“ Wege können Sie die Briefwahl noch bis Freitag, - Donnerstag, den 23.09.2021, Präsenz-Schulung den 24.09.2021, 15.00 Uhr, beantragen. Einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und am Rathaus in Der Link zur Onlineschulung wird am jeweiligen Schulungstag auf den Briefkasten werfen. Die Unterlagen werden Ihnen dann auch auf der Website des Marktes Eggolsheim unter der folgenden Webad- dem Postweg zugestellt. resse bereit gestellt https://www.eggolsheim.de/wahlen.html Auf persönliche Vorsprachen zur Beantragung der Briefwahlunter- Die Präsenzschulung findet im Veranstaltungssaal der Eggerbach- lagen bitten wir nur im Bedarfsfall oder bei dringlichen Anliegen Halle, Jos.-Kolb-Str. 10 A in Eggolsheim, statt. Die Teilnehmeran- zurückzugreifen. Sie können in vorgenannten Fällen zu den Öff- zahl ist begrenzt, deshalb bitten wir um vorherige Anmeldung beim nungszeiten (Sonderöffnungszeiten am 24.09.2021 bis 15.00 Uhr) Wahlamt per Mail an wahlen@eggolsheim.de. am Fenster des Bürgerbüros vorsprechen. Die Teilnahme an einem dieser optionalen Schulungstermine ist aus- Bitte planen Sie hierzu etwas Wartezeit ein. Beachten Sie, dass Sie reichend. den ausgefüllten Antrag samt ausgefüllter und unterschriebener Voll- macht benötigen, falls Sie für andere Personen die Briefwahl mit Auf der Website werden Informationen zur Bundestagswahl auch beantragen und die Unterlagen auch just mitnehmen möchten. Die speziell für alle Wahlhelfer bereitgestellt. Einfach auf der Titelseite Beantragung in Vertretung ist auf maximal vier weitere Stimmbe- www.eggolsheim.de den Button „Bundestagswahl 2021“ klicken. rechtigte begrenzt. Die Inhalte werden stetig ergänzt - final finden Sie dort die Wahlhel- Sollten die Briefwahlunterlagen trotz rechtzeitigen Antrags nicht ferschulung als Download, Musterniederschriften, Wahlanweisun- zugegangen sein und wird dies glaubhaft versichert, können die gen und weitere nützliche Hinweise. Klicken Sie einfach mal vorbei. Unterlagen auf Antrag bis Samstag, den 25.09.2021, 12.00 Uhr, ersetzt werden. Die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung ist des- Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl halb mittels Aushangs an den Eingängen des Rathauses Eggolsheim, Sämtliche amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2021 Hauptstr. 27, 91330 Eggolsheim, telefonisch gesichert. werden in den Aushangkästen am Rathaus Eggolsheim und auf der Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag können Briefwahlunterla- Website www.eggolsheim.de (Button auf der Startseite „Bundes- gen am 26.09.2021 noch bis 15.00 Uhr beantragt werden. Sie errei- tagswahl 2021“) veröffentlicht. In der Gemeindezeitung erfolgt bei chen die Wahlleitung in diesem Falle unter den Notfallnummern Bedarf nur eine ersatzweise Veröffentlichung, da die vorgeschrie- 09545/444-131 bzw. 444-161. benen Fristen auf Grund der festgesetzten Erscheinungstermine der Gemeindezeitung nicht immer eingehalten werden können. Wir Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl in bitten alle Bürger um Beachtung! Eggolsheim Hygienekonzept bei der Urnenwahl Die Urnenwahl startet am Wahltag um 08.00 Uhr in den Wahllo- Informationen zur Bundestagswahl im Internet kalen und endet um 18.00 Uhr. Alle Wahllokale unterliegen dem Sämtliche Informationen zur Bundestagswahl in Eggolsheim (u.a. Hygienekonzept des Wahlamtes und werden vor Beginn der Wahl- Bekanntmachungen, Ergebnisse, Formulare etc.) finden Sie auf der handlung sondergereinigt. Während des Aufenthalts im Wahllokal Website www.eggolsheim.de (Button auf der Startseite „Bundestags- selbst gilt für die Wählenden wie für Wahlhelfer Maskenpflicht wahl 2021“). Weitere allgemeine Infos zur Wahl (u.a. Rechtsgrund- (medizinische Maske oder höherer Standard). Hand- und Flächen- lagen, Wahlkalender etc.) finden Sie unter dem Link https://www. desinfektionsmittel stehen bereit und die Räume werden regelmäßig bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html. gelüftet. Wir bitten alle Wählenden, die eigenen Stifte mitzubringen. Auch die späteren Ergebnisse können Sie dort einsehen, sobald diese Bereitgestellte Stifte werden durch die Wahlhelfer nach der Nutzung feststehen. desinfiziert. In Absprache mit dem Wahlvorstand wird der Zugang im Bedarfsfall immer dann temporär personenbegrenzt, wenn der Fragen? Mindestabstand von 1,5 Metern im Raume nicht mehr gewährleis- Sollten Sie noch Fragen zur Thematik der Bundestagswahl haben, tet werden kann. Test- oder Impfnachweise sind ausdrücklich nicht können Sie sich gerne an die gemeindlichen Wahlleiter Johannes vorzulegen! Götz (Tel. 09545-444-131, E-Mail: goetz@eggolsheim.de) oder Besonderheiten beim Ablauf der Briefwahl seinen Stellvertreter Oliver Eppenauer (Tel. 09545-444-161, E-Mail: Die Briefwahl startet bereits einige Wochen vor dem Wahlter- eppenauer@eggolsheim.de) wenden 9
16/21 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kinder und Jugendliche, ich hoffe Sie hatten einen schönen Urlaub und Ihr Kinder hattet erholsame Ferien. Ich wünsche uns, dass sich alle wieder auf Ihre jewei- lige Beschäftigung am Arbeitsplatz oder in der Schule freuen können. Ein geregelter Alltag hat einen nicht zu unterschätzenden Wert, das wissen wir spätestens seit den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Gemeindlich haben wir mit der Anschaffung von Luft- filtergeräten in allen Klassenzimmern und Kindertageseinrichtungen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es volle Präsenz in den Einrichtungen geben kann. Gerade den Erstklässern und ihren Eltern wünsche ich einen guten Start und bitte alle um Rücksicht auf unsere Kleinsten im Verkehr. Hoffentlich kommt bezüglich der Präsenz nicht wieder eine Rolle rückwärts. Deshalb bitte ich an dieser Stelle einmal mehr, sich impfen zu lassen. Das bringt uns mehr Sicherheit und Freiheit. Natürlich bleibt jede und jeder frei in der persönlichen Entscheidung, wird aber Einschränkungen akzeptieren müssen. In den Tageszeitungen konnten Sie von vermeintlichen Problemen der Trinkwasserversorgung in unserem Zweckverband zur Wasserver- sorgung der Eggolsheimer Gruppe (ZWE) lesen. Die Angler aus Altendorf verbinden das Absinken des Wasserspiegels in ihrem LAB- See (ehemaliger Roth-Kiesabbau) unterhalb von Unterstürmig mit zu viel Trinkwasserförderung aus unseren benachbarten Tiefbrunnen. Dieser Wirkungszusammenhang wird sowohl von unserem Geologen als auch von der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt Kronach) fachlich fundiert verneint. Dennoch haben wir als Verbandsversammlung mit Räten aus Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim und Hallern- dorf dem Gutachter des Angelvereins im Sinne der Offenheit und Transparenz die Möglichkeit gegeben, unsere Messstellen für eigene Untersuchungen zu nutzen. Wir werden umfassend und sachlich in den amtlichen Teilen der Gemeindezeitungen unserer vier Mitglieds- gemeinden berichten. Aber schon heute kann ich Ihnen als Verbandsvorsitzender versichern: Die in den Raum gestellte vermeintliche Unsicherheit der Wasserversorgung für unsere vier Mitgliedsgemeinden ist abwegig und mit keinerlei Daten und Fakten belegt. Richtig ist aber, dass wir im Sinne einer ausreichenden Grundwasserneubildung angesichts häufiger Trockenperioden als Folge des Klimawan- dels sparsam mit dem kostbaren Lebensmittel Nr.1, unserem Trinkwasser umgehen müssen. Allerdings bildet sich das von uns genutzte Tiefenwasser nicht aus dem LAB-See, sondern fließt unterirdisch von Osten in Tiefen bis zu 40 Metern dem Regnitztal zu. Auch zum Thema Abwasser und Kläranlage will ich Sie auf den Sachstand bringen. Unsere Kläranlage hatte in diesem Jahr keine Probleme mit der Abwasserbehandlung und funktioniert einwandfrei. Das gereinigte Einleitungswasser in den Main-Donau-Kanal hält alle Grenzwerte mühelos ein. Der relativ kühle Sommer hatte daran einen gewissen Anteil, allerdings haben wir auch im schwierigeren Vorjahr zu jeder Zeit die Werte eingehalten. Für die Zukunft gibt es nun die positive Nachricht, dass ein Betrieb in der Nachbargemeinde Hallerndorf seine Abwässer in wenigen Wochen selbst vorklärt und damit unsere Kläranlage entlasten wird. Damit wir die positiven Effekte dauerhaft messen und bewerten können, hat uns das Wasserwirtschaftsamt eine dreijährige Verlängerung unserer wasserrecht- lichen Erlaubnis genehmigt. Wir haben somit genügend Zeit, unsere Planungen noch einmal zu überdenken und auf die dann neuen Abwasser- und Schmutzfrachtmengen anzupassen. Wir sind nämlich gemeinsam mit den Nachbarn aus Hallerndorf ausschließlich daran interessiert, nur das Nötige zu investieren und Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer mit möglichst wenig Kosten (Verbesserungsbei- träge) zu belasten. Wir sind auf dem richtigen Weg. Nun hoffe ich für uns alle auf einen schönen Spätsommer. Die Aktion unserer Gartenbauvereine mit dem Verschenken von Obstbäumen (siehe Titel dieser GZ) halte ich dabei für etwas ganz Besonderes und danke allen Beteiligten für ihre Mitwirkung. Herzlich Ihr und Euer 10
16/21 Fortsetzung von Seite 1 Damit das erfolgreiche Anwachsen der jungen Obstbaumpflan- Sortimentskatalog liefert einen Einblick in die Sortenvielfalt, die zen leichter gelingt, wird bei der Obstbaumaktion auch entspre- die Obstbaumschule Schmitt aus Poxdorf grundsätzlich anbietet. chendes Pflanzzubehör, wie z. B. Baumpfähle, Verbissschutz- manschetten und Wühlmausschutzkörbe vorgehalten. Dieses Was ist das Ziel der Obstbaumaktion? kann, je nach individuellem Erfordernis und Bedarf, ebenfalls mit Obstbäume prägen die heimische Landschaft und das Bild der ausgegeben werden. Ortschaften und Gärten im Markt Eggolsheim seit eh und je. Frü- Die fünf Obst- und Gartenbauvereine stehen während der Obst- her wurden die eigenen Zwetschgen gedörrt, aus den Birnen baumaktion im Eggolsheimer Vereinsgarten mit ihrem Gärtner- Schnaps gebrannt und aus den Äpfeln Saft gepresst. Mit den rund wissen für Fragen rund um das Obst zur Verfügung. So können 500 neuen Bäumen aus der Obstbaumaktion soll schon heute ein dort Rückfragen zu einzelnen Obstsorten, zu den Verwendungs- Beitrag dazu geleistet werden, dieses Erbe aus Kultur und Natur möglichkeiten des Obstes, zur Größenentwicklung der Bäume frühzeitig für die kommenden Generationen zu sichern. Denn und zur Pflege fachkundig beantwortet werden. Daneben wird Obstbäume liefern auch heute noch wertvolle Lebensmittel für anhand von praktischen Beispielen gezeigt, welche wichtigen den Menschen und dienen der Tierwelt als Nahrungsstätte und Schritte bei der Pflanzung von Obstbäumen zu beachten sind. So Lebensraum. sind u. a. die Größe des Pfanzloches, der Einsatz von Verbiss- Die Anforderungen an Obstbäume haben sich über die Jahre schutzmaßnahmen, der Wurzelschnitt und der Pflanzschnitt ganz stark gewandelt. So existieren heute neben den alten und ein- wesentliche Bausteine für eine erfolgreiche Pflanzung. drucksvollen Hochstammbäumen auf den Streuobstwiesen auch Als Partner für die Obstbaumaktion, die in dieser Form erstmalig zahlreiche weitere Erziehungsformen für den kleinen Hausgar- im Markt Eggolsheim angeboten und durchgeführt wird, konnte ten. Über die Obstbaumaktion sollen all diese verschiedenen An- die Obstbaumschule Johannes Schmitt aus Poxdorf gewonnen sprüche vereint werden. Das Bestellformular enthält daher viel- werden. Damit ist sichergestellt, dass das Pflanzmaterial seinen fältige Auswahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Ursprung in einem Familienbetrieb aus der Region mit Baumgrößen und den jeweiligen Obstsorten. jahrzehntelanger Erfahrung hat. Es wird qualitativ hochwertiges Der „starkwachsende“ Baum erreicht in der Regel einen Kronen- Pflanzmaterial angeboten, das sogar zu einem großen Teil von durchmesser von rund 8 Metern. Damit trifft man die beste den Flächen der Baumschule im Markt Eggolsheim stammt. Der Wahl, wenn beispielsweise eine Streuobstwiese angelegt oder auf der Homepage www.obstbaumschmitt.de einsehbare am eigenen Haus ein Hausbaum als Solitär gepflanzt werden soll, der an heißen Sommertagen wohltuenden Schatten spendet. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 11
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