Vom Ende der Geduld Afghanische Flüchtlinge in Pakistan

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STUDIE

                             Vom Ende der Geduld
                           Afghanische Flüchtlinge in Pakistan

                                                                        SANAA ALIMIA
                                                                         September 2016

n Jahrzehntelang war Pakistan Heimat für eine der größten Flüchtlingsgemeinschaften
  der Welt. Seit Ende der 1970er Jahre gab und gibt es massive Fluchtbewegungen
  von Afghanistan nach Pakistan. In den späten 1990er Jahren fanden zwischen sechs
  und sieben Millionen Afghan_innen in ihrem Nachbarland Zuflucht.

n Nach 2001 und der NATO-geführten Intervention in Afghanistan sind Millionen
  afghanischer Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückgekehrt. Dessen ungeachtet be-
  herbergt Pakistan weiterhin ungefähr 1,5 Millionen registrierte Flüchtlinge. Hinzu
  kommt eine Dunkelziffer von geschätzten ein bis zwei Millionen undokumentierten
  afghanischen Migrant_innen in Pakistan.

n Der Rechtsstatus von Afghan_innen in Pakistan ist ein umstrittenes Thema. Nur ein
  Teil der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan ist in der Lage, sich zu registrieren. Aller-
  dings genießen nur registrierte Flüchtlinge bestimmte, vom pakistanischen Staat und
  der Völkergemeinschaft gewährte Rechte und haben Zugang zu entsprechenden
  Unterstützungsstrukturen.

n Gegenwärtig sehen sich afghanische Flüchtlinge in Pakistan – insbesondere die
  Flüchtlinge aus den unteren Einkommensklassen – mit zunehmender Diskriminie-
  rung von Seiten der pakistanischen Politik und Behörden konfrontiert. Der Druck,
  Pakistan zu verlassen, steigt. Zudem sind bestimmte Minderheiten innerhalb der af-
  ghanischen Diaspora, insbesondere die Hazara, steigender konfessionell motivierter
  Gewalt von militanten Islamisten in Pakistan ausgesetzt. Viele Afghan_innen, die
  nicht in der Lage bzw. nicht bereit sind, nach Afghanistan »zurückzukehren«, ent-
  scheiden sich, über irreguläre Wege in Drittländer auszuwandern. Der Umstand,
  dass der Fokus der Politik bisher einseitig auf der Rückführung der Flüchtlinge nach
  Afghanistan liegt, verhindert die Diskussion anderer dauerhafter Lösungsansätze in
  dieser Frage.
SANAA ALIMIA | VOM ENDE DER GEDULD

Inhalt

         Einleitung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������2

         Phasen und Hintergründe der afghanischen Migration nach Pakistan. . . . . . . . . . . . . . 2

         Der Rechtsstatus von Afghan_innen in Pakistan. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
            Afghanische »Flüchtlinge« �������������������������������������������������������������������������������������������������3
            Undokumentierte afghanische Migrant_innen �������������������������������������������������������������������4
            Einbürgerung und Neuansiedlung���������������������������������������������������������������������������������������4

         Aktuelle Entwicklungen in Pakistan:
         Rückführung und zunehmende Diskriminierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

         Konfessionell motivierte Gewalt gegen die Hazara in Pakistan���������������������������������������6

         Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

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SANAA ALIMIA | VOM ENDE DER GEDULD

                                            Einleitung
                                                                  Fakten über afghanische Flüchtlinge in Pakistan

Seit Ende der 1970er Jahre bietet Pakistan Millionen af-          n   Im Jahr 2015 waren in Pakistan 1,5 Millionen Afghan_in­-
ghanischer Flüchtlinge Zuflucht und beherbergt damit                  nen beim UNHCR bzw. den staatlichen Behörden re-
                                                                      gistriert (UNHCR 2015). Nach Schätzungen der Behör-
eine der größten und am längsten bestehenden Flücht-
                                                                      den und unabhängiger Expert_innen beläuft sich die
lingsgemeinschaften der Welt. 2015 war das Land nach                  zusätzliche Dunkelziffer auf eine bis zwei Millionen Af-
Angaben des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten                ghan_innen, die sich als undokumentierte Migrant_in-
                                                                      nen ohne gültige Ausweispapiere in Pakistan aufhalten.
Nationen (UNHCR) gemessen an der Gesamtzahl der Ge-
                                                                      Die Gesamtzahl afghanischer Flüchtlinge in Pakistan
flüchteten das wichtigste Aufnahmeland für Flüchtlinge                dürfte entsprechend zwischen 2,5 und 3,5 Millionen
weltweit. In der jüngeren Vergangenheit verlassen jedoch              betragen.
immer mehr Afghan_innen Pakistan. Dieser Trend ist auf
                                                                  n   90 Prozent der Afghan_innen, die nach Pakistan zu-
die Entwicklungen innerhalb Afghanistans und Verände-                 gewandert bzw. geflüchtet sind, kamen ursprünglich
rungen in den internationalen Migrationsmustern zurück-               in den frühen 1980er Jahren ins Land. 74 Prozent der
zuführen, aber auch auf politische und gesellschaftliche              heutigen afghanischen Diaspora wurde allerdings be-
                                                                      reits in Pakistan geboren (Quelle: Government of Paki-
Entwicklungen in Pakistan. So werden Flüchtlinge auch
                                                                      stan and UNHCR 2012).
durch zunehmenden Druck und Diskriminierung von
staatlicher Seite, reduzierte finanzielle Unterstützung,          n   Die meisten afghanischen Flüchtlinge gehen in Pakis­
                                                                      tan einer niedrig entlohnten Tätigkeit nach und leben
das Fehlen von langfristig angelegten lokalen Integrati-
                                                                      in städtischen Gebieten, vornehmlich in den beiden
onsangeboten und die wachsende wirtschaftliche und                    an Afghanistan angrenzenden Provinzen Khyber
politische Unsicherheit in Pakistan zum Gehen gedrängt.               Pakhtunkhwa (KP) und Belutschistan. Eine beträchtli-
Tatsächlich produziert Pakistan auch selbst Migration in              che Anzahl afghanischer Migrant_innen lebt auch in
                                                                      den städtischen Gebieten von Punjab und Sindh.
Form einer hohen Zahl an Flüchtlingen, Binnenvertriebe-
nen und Wirtschaftsmigrant_innen. Afghan_innen, die               n   Innerhalb der afghanischen Flüchtlingsgemeinschaft in
Pakistan verlassen, kehren entweder nach Afghanistan                  Pakistan bilden Paschtunen die größte ethnische Gruppe
                                                                      (82 Prozent), gefolgt von Tadschiken (fünf Prozent), Us-
zurück oder wandern in Drittstaaten, wie z. B. Australien
                                                                      beken (vier Prozent) und Persern (drei Prozent) (Quelle:
und die Türkei, sowie in europäische Länder aus.                      Government of Pakistan and UNHCR 2005).

                  Phasen und Hintergründe der                   Aprilrevolution an die Macht kam, begann die zweite
          afghanischen Migration nach Pakistan                  Phase der Flucht, die bis 1988 andauerte. Die Flüchtlings-
                                                                ströme Richtung Pakistan nahmen nach dem Einmarsch
Die Massenflucht von Afghanistan nach Pakistan be-              der Sowjetunion in Afghanistan im Dezember 1979 dras-
gann in den 1970er Jahren und lässt sich in fünf Phasen         tisch zu. Während dieser Zeit suchten vier bis fünf Millio-
unterteilen, wobei jede Phase unterschiedliche Reakti-          nen Afghan_innen in Pakistan Zuflucht, während ca. drei
onen der pakistanischen Gesellschaft, des Staates und           Millionen Afghan_innen in den Iran flüchteten. Die Af-
von internationaler Seite hervorrief.                           ghan_innen wurden nicht nur von Pakistan willkommen
                                                                geheißen, sondern auch von den internationalen Hilfsor-
Die erste Phase der afghanischen Migration nach Pa-             ganisationen und dem damaligen großen Bündnispartner
kistan dauerte von 1973 bis 1978 und setzte mit der             Pakistans, den Vereinigten Staaten von Amerika. In die-
Machtergreifung Daoud Khans in Afghanistan im Jahr              ser Zeit richtete Pakistan insgesamt 334 Flüchtlingslager
1973 ein, der in einem gewaltlosen Putsch die Mon-              für Afghan_innen ein. Die Lager dienten auch als zen­-
archie absetzte. Nach dem Staatsstreich flüchtete eine          trale Rekrutierungsbasis für afghanische Mudschahed-
zunächst noch relativ kleine Gruppe von Afghan_innen            din-Parteien, von denen einige von den USA und ande-
nach Pakistan. Die Flüchtlinge waren hauptsächlich Isla-        ren Bündnispartnern unterstützt und protegiert wurden,
misten, denen durch die neue, kommunistisch orientier-          mit dem Ziel, der Sowjetunion in Afghanistan im Wett-
te Regierung in Kabul Verfolgung drohte.                        streit des kalten Krieges eine Niederlage bei zuführen.

Nachdem die kommunistische Demokratische Volkspar-              Die dritte von 1988 bis 1992 andauernde Phase begann
tei Afghanistans (DVPA) 1978 im Rahmen der Saur- bzw.           nach dem Rückzug der Sowjetunion und dem Ausbruch

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SANAA ALIMIA | VOM ENDE DER GEDULD

des Bürgerkrieges in Afghanistan. Als die internationale        Politik seit 2001 ist die Rückkehr der Migrant_innen.
Aufmerksamkeit und die Finanzhilfen für Afghanis-               Seitdem werden Afghan_innen, die neu nach Pakistan
tan und die Flüchtlingsdiaspora in Pakistan nach dem            kommen, nicht mehr als Flüchtlinge in Pakistan regis­
Ende des Ost-West-Konflikts schnell abebbten, kehr-             triert und erhalten entsprechend auch keine Ausweispa-
ten bewaffnete Mudschaheddin-Gruppen mit klaren                 piere. In Pakistan verbleibende afghanische Flüchtlinge
Machtambitionen nach Afghanistan zurück. Sie verfolg-           sehen sich mit zunehmendem Druck und Anfeindungen
ten Mitglieder der DVPA sowie ehemalige afghanische             konfrontiert.
Staatsbedienstete und drängten diese zur Flucht. In die-
ser Zeit flüchteten jedoch auch Afghan_innen, die nach
1988 zunächst in ihre Heimat zurückgekehrt waren, spä-          Der Rechtsstatus von Afghan_innen in Pakistan
ter aber (wieder) nach Pakistan auswanderten, da die
Stabilität in Afghanistan auf der Kippe stand.                  Der rechtliche Status der Afghan_innen in Pakistan ist ein
                                                                umstrittenes Thema. Wie auch andere südasiatische Län-
Die vierte Phase von 1992 bis 2001 war von der zuneh-           der hat Pakistan die Abkommen der Vereinten Nationen
menden Einmischung äußerer Kräfte in den afghani-               (VN), die Flüchtlinge und ihren Status international defi-
schen Bürgerkrieg gekennzeichnet (insbesondere von              nieren – nämlich das Abkommen über die Rechtsstellung
Seiten des Iran, Saudi Arabiens und Pakistans) sowie            der Flüchtlinge von 1951, besser bekannt als die Gen-
von der schlussendlichen Machtübernahme der Taliban             fer Flüchtlingskonvention, und das Zusatzprotokoll von
1996. Diese Jahre waren auch von schweren Dürren,               1967 –, nicht unterzeichnet. Gleichwohl hat die Regie-
infrastrukturellem Verfall, schlechten Einkommenspers-          rung seit 1979, dem Jahr, in dem das UNHCR sein erstes
pektiven in Afghanistan und begrenzter internationaler          Büro in Pakistan bezog, immer wieder erklärt, im »Geis-
Unterstützung geprägt. Die schiitischen Hazara Afgha-           te« der Genfer Flüchtlingskonvention und des Protokolls
nistans wurden von den Taliban ganz besonders ins Vi-           von 1967 zu handeln. Das UNHCR arbeitet mit Genehmi-
sier genommen und flohen in großer Zahl, v. a. in die           gung und Unterstützung der pakistanischen Regierung
städtischen Gebiete Pakistans, z. B. nach Quetta, Karachi       im Land. Außerdem hat Pakistan spezielle Verwaltungs-
und Rawalpindi, aber auch in den Iran. Aufgrund der             strukturen aufgebaut, die für Fragen rund um (afghani-
neuen Fluchtbewegungen aus Afghanistan, aber auch               sche) Flüchtlinge zuständig sind – insbesondere das Mi-
wegen hoher Geburtenraten, wuchs die Flüchtlingsdi-             nisterium der Staaten und Grenzregionen (SAFRON) und
aspora in Pakistan weiter an und erreichte einen neu-           das Generalkommissariat für afghanische Flüchtlinge in
en Höhepunkt: Nach Schätzungen lebten zu dieser Zeit            Pakistan (CCAR). Trotzdem gibt es weder einen inländi-
rund sechs bis sieben Millionen Afghan_innen in Pakis­          schen Rechtsrahmen zur Definition und Unterscheidung
tan. Trotz der hohen Zahlen nahm die internationale             von »Asylsuchenden« bzw. »Flüchtlingen« von anderen
Unterstützung und Aufmerksamkeit für afghanischen               Ausländern, noch Institutionen, die ermächtigt wären,
Flüchtlinge und ihre Lage weiter ab. Dazu kam, dass die         über Asylanträge zu entscheiden. Die Ausländergesetze
öffentliche Stimmung in Pakistan zunehmend kippte und           von 1946, die alle Nicht-Pakistaner_innen betreffen, gel-
begann sich gegen die Geflüchteten im Land zu richten.          ten auch für die afghanischen Flüchtlinge. Zudem hat
                                                                die Rechtslage der Afghan_innen seit den 1970er Jah-
Die fünfte Phase von 2001 bis heute vollzieht sich vor          ren diverse Phasen durchlaufen, wodurch nicht alle Af-
dem Hintergrund der von den USA geführten NATO-                 ghan_innen in Pakistan als Flüchtlinge gelten.
Intervention in Afghanistan. Während dieser Zeit hat
sich der allgemeine Migrationstrend umgekehrt und es
ist zeitweise zu einer beträchtlichen Rück- und Abwan-          Afghanische »Flüchtlinge«
derung von Afghan_innen aus Pakistan gekommen: So
kehrten allein zwischen 2001 und 2005 3,9 Millionen             Die in Pakistan gemeinhin als »afghanische Flüchtlinge«
Afghan_innen aus Pakistan in ihre Heimat zurück. Aller-         bezeichnete Gruppe sind diejenigen Afghan_innen, die
dings können und wollen nicht alle Geflüchteten nach            beim UNHCR und den staatlichen Behörden registriert
Afghanistan zurückkehren: Viele bleiben in Pakistan,            sind. Aus rechtlicher Sicht wird ihnen durch die Regis­
sind in einen Drittstaat migriert oder leben als Grenz-         trierung kein »Flüchtlingsstatus« zuerkannt. Stattdessen
gänger in der Region. Erklärtes Ziel der pakistanischen         werden sie als »vorübergehend geduldete« afghani-

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SANAA ALIMIA | VOM ENDE DER GEDULD

sche Bürger_innen in Pakistan angesehen (Khan 2012).             Argument, dass ein solches System unter Sicherheitsas-
Gleichwohl werden ihnen durch die Regierung bestimm-             pekten für Pakistan vorteilhaft wäre und die Rückführung
te Rechte gewährt. Über das UNHCR haben sie Zugang               fördern würde. Bisher wurden jedoch keine Einzelheiten
zu Rechtshilfe, und seit 2007 stellen ihnen die pakista-         des geplanten Registrierungsverfahrens und seiner recht-
nischen Behörden individuelle, computergestützte Per-            lichen Konsequenzen veröffentlicht. Die Mehrheit der
sonalausweise aus, »Proof of Registration« oder kurz             undokumentierten afghanischen Mi­     grant_innen gehört
POR-Ausweis genannt. Inhaber dieser Ausweise dürfen              zu den unteren Einkommensschichten und ist von Jobs
ein Bankkonto eröffnen, SIM-Karten für Mobiltelefone             im informellen Wirtschaftssektor abhängig, der durch ein
kaufen und einen Führerschein besitzen. Die POR-Aus-             hohes Maß an Ausbeutung geprägt ist.
weise gelten aber nur für einen befristeten Zeitraum.
Die 2007 ausgestellten Ausweise verloren im Dezember
2009 ihre Gültigkeit, wurden jedoch von der Regierung            Einbürgerung und Neuansiedlung
vier Mal auf Ad-hoc-Basis verlängert und laufen nach der
jüngsten, im Sommer 2016 verabschiedeten Verlänge-               Neben den genannten Gruppen gibt es noch weitere
rung noch bis Ende des Jahres. Gegenwärtig sind ca. 1,5          Kategorien von Afghan_innen in Pakistan, wie etwa
Millionen Afghan_innen in Pakistan registriert und In-           zeitweilige Besucher_innen mit legalen Visa (z. B. Stu-
haber eines POR-Ausweises. Die Mehrzahl der auf diese            dierende, Kaufleute) oder Flüchtlinge, die in das Verfah-
Weise registrierten Flüchtlinge kommt aus unteren bzw.           ren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus des UNHCR
mittleren Einkommensschichten.                                   aufgenommen wurden (in der Regel mit dem Ziel der
                                                                 Neuansiedlung in einem Drittstaat). Innerhalb der afgha-
                                                                 nischen Migrant_innengemeinschaft in Pakistan stellen
     Undokumentierte afghanische Migrant_innen                   diese Menschen jedoch nur eine relativ kleine und privi-
                                                                 legierte Gruppe dar.
Es liegen keine genauen Zahlen zu der Gruppe der af-
ghanischen Staatsangehörigen vor, die sich ohne gültige          Einige Afghan_innen haben auch die pakistanische
Ausweispapiere in Pakistan aufhalten. Nach Schätzun-             Staatsbürgerschaft erlangt, sei es auf legale Weise oder
gen liegt ihre Zahl zwischen einer und zwei Millionen            über informelle Kanäle. Die Anzahl der in diese Katego-
Menschen. Diese Migrant_innen verfügen über keinen               rie fallenden Afghan_innen ist unbekannt. Der (legale)
rechtlich anerkannten Nachweis, zu der oben genannten            Zugang zur Staatsbürgerschaft ist jedoch sehr begrenzt,
Kategorie von »Flüchtlingen« zu gehören. Die meisten             und Afghan_innen, die die pakistanische Staatsbürger-
Afghan_innen, die sich nach 2001 in Pakistan niederge-           schaft erlangt haben, stammen überwiegend aus den
lassen haben, zählen zu dieser Kategorie. Nach einem of-         oberen mittleren Einkommensgruppen und dürften die
fiziellen Rundschreiben, das die pakistanische Regierung         Gunst politischer Akteure in Pakistan genießen. Nach
2001 veröffentlichte, werden Migrant_innen ohne gültige          dem pakistanischen Gesetz ist es Afghan_innen nicht
Aufenthaltsdokumente in Pakistan als »illegal« einge-            gestattet, die pakistanische Staatsbürgerschaft anzu-
stuft, sie können keinen POR-Ausweis beantragen. Viele           nehmen, selbst wenn sie im Land geboren wurden. Ge-
dieser Migrantinnen mögen aus wirtschaftlichen Gründen           mäß dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1951 können
nach Pakistan gekommen sein, andere sind, gerade aber            nur Frauen, die einen pakistanischen Mann heiraten,
auch in den letzten Jahren, aufgrund von Sicherheitsbe-          eine Staatsbürgerschaft erlangen.
denken geflohen. Migrant_innen ohne gültige Registrie-
rung oder Aufenthaltsdokumente können sich zwecks                Laut UNHCR gibt es grundsätzlich drei dauerhafte Lö-
Unterstützung an kein institutionelles System in Pakistan        sungsansätze für Flüchtlinge: die Einbürgerung (lokale
wenden, lediglich gelten auch für sie die allgemeinen            Integration), die Rückführung ins Heimatland und die
menschenrechtlichen Regelungen der pakistanischen Ge-            Neuansiedlung in einem Drittstaat. Pakistanische Po-
setzgebung. Auch die Unterstützung durch internationale          litiker_innen und Beamt_innen lehnen den Ansatz der
Institutionen ist für diese Gruppe sehr begrenzt. Nach An-       Einbürgerung im Falle der afghanischen Flüchtlinge ka-
gaben von Verwaltungsbeamten bemüht sich Islamabad               tegorisch ab. Die innenpolitischen Gründe hierfür sind
um die Einrichtung eines Registrierungssystems für Af-           komplex, können aber u. a. in Pakistans empfindlichem –
ghan_innen ohne gültige Aufenthaltsdokumente mit dem             und diskriminierendem – ethnisch-politischem Gleichge-

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SANAA ALIMIA | VOM ENDE DER GEDULD

wicht verortet werden. In Belutschistan beispielsweise                    davon ausgegangen wird, dass die derzeitige Summe
reagiert die nach größerer Unabhängigkeit Belutschis­                     lediglich die Transportkosten deckt und somit für eine
tans strebende, belutschische, nationalistische Bewe-                     Wiedereingliederung unzureichend ist. Die Beihilfen
gung sensibel auf die Einbürgerung afghanischer Pasch-                    können in Auszahlstellen in Afghanistan bezogen wer-
tun_innen (die zum Teil informell schon stattgefunden                     den, wo dann die pakistanischen POR-Ausweise der Mi-
hat), aus Angst, dass dies das demographische Gleich-                     grant_innen zerschnitten und somit ungültig gemacht
gewicht der Provinz ändern und zu ihren Ungunsten in                      werden. Diese Afghan_innen dürfen im Anschluss nicht
Bezug auf ihre Forderungen kippen könnte.                                 mehr nach Pakistan zurückkehren. Sollten sie dennoch
                                                                          re-emigrieren, gelten sie als irreguläre Migrant_innen
Die Präsenz einer großen Flüchtlingsbevölkerung hat na-                   und können sich in Pakistan nicht erneut registrieren
türlich auch Auswirkungen auf die Stadtplanung, das                       lassen.
Wohnungswesen, Straßen und Infrastruktur, das Gesund-
heitswesen und die Bildung. Zahlen zu den finanziellen                    Die Politik der Unterstützung der Rückkehr geht außer-
Belastungen, die mit der Aufnahme afghanischer Flüchtlin-                 dem mit einer dramatischen Kürzung der Finanzausstat-
ge für den Staatshaushalt auf Provinz- und Bundesebene                    tung für die in Pakistan verbleibende afghanische Bevöl-
verbunden sind, liegen nicht vor. In Provinzen, wie Khyber                kerung einher. Viele Afghan_innen können und wollen
Pakhtunkhwa und Belutschistan, wo ein erheblicher Teil                    nicht nach Afghanistan zurückkehren. Während einige
der Bevölkerung afghanische Flüchtlinge sind, kann aber                   bereits laufende Programme für Grundschulbildung und
davon ausgegangen werden, dass diese eine maßgebliche                     die Wasser- und Gesundheitsversorgung in Flüchtlings-
Auswirkung auf die Haushaltserwägungen haben.                             lagern derzeit zumindest noch in Teilen finanziell unter-
                                                                          stützt werden, sind die meisten direkten Hilfsleistungen
                                                                          ausgesetzt worden. So erhalten afghanische Flüchtlinge
          Aktuelle Entwicklungen in Pakistan:                             in Pakistan keine Nahrungsmittelrationen sowie auch
Rückführung und zunehmende Diskriminierung                                keine finanzielle Unterstützung mehr. Angesichts der
                                                                          Flüchtlingskrise in Europa und dem Mittelmeer wurde
Seit 2001 sind Millionen Afghan_innen nach Afghanis-                      auch ein Teil des UNHCR-Budgets in Pakistan nach Eu-
tan zurückgekehrt. Der Rahmen für eine Rückkehr wird                      ropa umgeleitet.
von vielfältigen Faktoren beeinflusst, vom individuellen
und gesellschaftlichen Kontext sowie durch Wiederein-                     Parallel dazu hat sich der öffentliche Diskurs über die af-
gliederungsangebote und dem Stand der Friedenskon-                        ghanischen Flüchtlinge in Pakistan verändert. Während
solidierung in Afghanistan. Die Rückkehr der Flüchtlinge                  die Afghan_innen in den 1980er Jahren von der pakis-
ist zudem zu einem Leitthema der pakistanischen Re-                       tanischen Führung im Großen und Ganzen mit offenen
gierung, der internationalen Hilfsorganisationen und der                  Armen empfangen und als nützlich für die Staatsinteres-
NATO-Mitgliedstaaten geworden. Sie ist auch Gegen-                        sen erachtet wurden, drehte sich der Diskurs ab den spä-
stand diverser Dreiparteien-Abkommen zwischen den                         ten 1990er Jahren zunehmend gegen die Zuwanderung.
Regierungen Afghanistans, Pakistans und dem UNHCR.                        Nach 2001 wurde die Rückführung zum beherrschen-
Seit Mitte der 1990er Jahre werden verschiedene freiwil-                  den Thema im Flüchtlingsdiskurs. In den vergangenen
lige Rückführungsprogramme für Afghan_innen durch                         Jahren wurden afghanische Flüchtlinge zudem immer
das UNHCR und die pakistanische Regierung gefördert.                      häufiger zum Sündenbock für terroristische Gewalt und
Nach Beginn der NATO-Intervention in Afghanistan und                      Kriminalität gemacht und als Belastung für den Staat
den internationalen Bemühungen um eine »Friedens-                         bezeichnet. Ein Teil des migrantenfeindlichen Diskurses
konsolidierung« im Land wird die Rückführung systema-                     überschneidet sich mit der klassenbasierten Diskriminie-
tisch vorangetrieben. Seit 2002 wird Afghan_innen eine                    rung gegen die ärmere Bevölkerung im Allgemeinen, da
Rückkehrbeihilfe in Höhe von 200 US-Dollar pro Person                     viele afghanische Migrant_innen als Tagelöhner arbei-
für die Rückkehr in ihre Heimat geboten. Dieser Betrag                    ten. Es ist durchaus bedenklich, dass dieses Abstempeln
soll im Laufe des Jahres 2016 angehoben werden,1 da                       zum Sündenbock von der Verantwortung des Staates –
                                                                          und von globalen und wirtschaftlichen Machtungleich-
                                                                          gewichten – ablenkt, durch die die Voraussetzungen
1. Anm. der Redaktion: Der Betrag wurde in der Zwischenzeit auf 400
US-Dollar angehoben.                                                      für Terrorismus, Kriminalität und Armut erst geschaffen

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wurden. Des Weiteren ist die Diskriminierung gegen                auch andernorts durchgeführt. Des Weiteren sehen sich
Afghan_innen auch innerhalb einer breiter angelegten              Afghan_innen seit 2001 regelmäßig mit polizeilichen
Struktur der ethnisch-föderalen Diskriminierung und               Schikanen, Massen- und Einzelverhaftungen sowie Ab-
der ungleichen Entwicklung innerhalb Pakistans zu ver-            schiebungen konfrontiert. Besonders ausgeprägt treten
orten. Im Zentrum Pakistans, d. h. im städtischen Pun-            diese Schikanen jeweils vor Erneuerung der POR-Aus-
jab, neigt man dazu, die an der Grenze zu Afghanistan             weise auf. Der Druck steigert die Gefühle des Unbeha-
gelegenen Regionen, nämlich Khyber Pakhtunkhwa,                   gens und der Verfolgung bei den Migrant_innen (was
Belutschistan und die Stammesgebiete unter Bundes-                wiederum Einfluss auf die Entscheidung hat, Pakistan zu
verwaltung (FATA), und deren Bewohner_innen (in der               verlassen) und ist eine tiefgehende psychische Belastung
Regel Paschtun_innen) als eng verwoben mit Afghanis-              im Alltag in dem Land, das vielen als Heimat gilt.
tan anzusehen. Auch der sogenannte Krieg gegen den
Terror findet hauptsächlich in den afghanisch-pakistani-          Die in Pakistan lebenden Afghan_innen sind außerdem
schen Grenzregionen (und in Afghanistan selbst) statt,            oftmals verstärktem Druck ausgesetzt, wenn es zu Span-
wodurch Millionen von pakistanischen Paschtun_innen               nungen zwischen der afghanischen und der pakistani-
zu Binnenvertriebenen und Flüchtlingen wurden, die vor            schen Regierung kommt. Im Juni 2016 beispielsweise
Militärschlägen und Drohnenangriffen sowie militanter             lösten Kampfhandlungen zwischen afghanischen und
Gewalt fliehen.                                                   pakistanischen Sicherheitskräften an der Grenze bei
                                                                  Torcham intensive Diskussionen in Politik und Medien aus,
Die Reaktionen von Politiker_innen und Behörden auf               in denen es hauptsächlich um die vermeintlich notwendi-
die Angriffe auf die Army Public School in Peschawar              ge Ausweisung der Afghan_innen aus Pakistan ging.
sind ein gutes Beispiel dafür, wie Afghan_innen in Pakis­
tan heute zu Sündenböcken gemacht werden. Am 16.                  Aufgrund des immer stärker werdenden Drucks Pakistan
Dezember 2014 töteten sieben terroristische Angreifer,            zu verlassen, aber weiterhin bestehender Unsicherheit in
darunter zwei Afghanen, 141 Menschen (darunter 132                Afghanistan, leben viele Afghan_innen, insbesondere
Schulkinder) in einer von der pakistanischen Armee be-            aus den unteren und mittleren Einkommensschichten,
triebenen öffentlichen Schule. Kurz nach dem Anschlag             grenzüberschreitend bzw. in Familienverbünden, die
trat der pakistanische Premierminister, Nawaz Sharif,             verteilt über internationale Grenzen hinweg wohnen
im Staatsfernsehen auf, um einen nationalen Aktions-              (insbesondere die afghanisch-pakistanische Grenze). Der
plan zur Eindämmung der terroristischen Bedrohung in              informelle Grenzübertritt begünstigt die Bestechlichkeit
Pakistan bekannt zu geben. Der breit angelegte Plan               der Strafverfolgungsbehörden, die Schmiergelder von
umfasste 20 Empfehlungen. Gemäß Punkt 19 soll eine                Reisenden verlangen.
»umfassende Politik für [die] Registrierung der afghani-
schen Flüchtlinge eingeleitet werden«, wodurch implizit
Afghan_innen beschuldigt werden, direkt mit der ter-              Konfessionell motivierte Gewalt
roristischen Gewalt in Pakistan in Zusammenhang zu                gegen die Hazara in Pakistan
stehen. Gleichzeitig wird die Tatsache ignoriert, dass af-
ghanische Flüchtlinge in Pakistan bereits registriert sind.       Obwohl sich die Situation der afghanischen Flüchtlinge
(Lediglich die undokumentierten Migrant_innen sind                in Pakistan ganz allgemein verschlechtert, sind einige
nicht registriert.)                                               Gruppen innerhalb der Diaspora besonders betroffen.
                                                                  Dies gilt z. B. für Frauen, insbesondere alleinstehende,
Nach Berichten von Human Rights Watch ist die Zahl                die nicht auf größere soziale Unterstützungsnetzwerke
der Polizeiübergriffe gegen Afghan_innen nach dem                 zurückgreifen können. Es trifft aber auch insbesonde-
Anschlag von Peschawar sprunghaft angestiegen. Dies               re auf religiöse Minderheiten zu, die in Pakistan immer
soll auch zu einem massiven Anstieg bei der Anzahl der            häufiger konfessionell motivierter Gewalt durch sunniti-
Rückführungen afghanischer Flüchtlinge geführt haben.             sche militante Gruppen ausgesetzt sind. Diese Gruppen
In Peschawar wurden zwei Grundschulen für Flüchtlinge             nehmen immer wieder Schiiten, Sufi-Schreine, Christen
in der Nähe des Angriffsortes durch die Staatsbehörden            und andere Minderheiten durch Bombenanschläge und
geschlossen, da diese angeblich eine Sicherheitsbedro-            gezielte Tötungen ins Visier. Besonders schutzbedürftig
hung darstellten. Vergleichbare Maßnahmen wurden                  sind die afghanischen Hazara. Die Hazara sind schiitische

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Muslime, die aufgrund ihres physischen Erscheinungsbil-         der Flüchtlinge auf freiwillige Rückkehr gilt es fraglos zu
des leicht zu identifizieren sind und eine wichtige Grup-       unterstützen und an ein vom afghanischen Staat und
pe innerhalb der afghanischen Migrant_innengemein-              seinem Volk geleitetes umfassenderes Programm der
schaft in Pakistan darstellen.                                  Wiedereingliederung und Friedenskonsolidierung anzu-
                                                                gliedern. Gleichwohl ist der vom pakistanischen Staat
Bei einem Bombenanschlag der verbotenen sunnitischen            und den westlichen Ländern hervorgehobene Status Af-
Dschihadistengruppe Lashkar-e Jhangvi in der Stadt              ghanistans als »sicheres Land« fraglich.
Quetta im Januar 2013 wurden 102 Menschen getötet
und über 270 weitere verwundet. Eine zweite Bombe               Rückführung kann nur eine Teilantwort auf die Heraus-
ging im Stadtviertel Hazara Town in Quetta hoch, wo-            forderungen und Bedürfnisse der afghanischen Flücht-
durch 73 Menschen starben und mindestens 180 ver-               linge in Pakistan sein. Auch andere Ansätze wie die
letzt wurden. In Karatschi, einem weiteren Zentrum der          Möglichkeit der Einbürgerung oder eine Ansiedlung in
Hazara in Pakistan, wurden Hazara zur Zielscheibe ge-           Drittstaaten sollten als Teil der Lösung gesehen werden.
zielter Tötungen durch die pakistanischen Taliban. Eine         Viele Afghan_innen haben über 35 Jahre in Afghanistan
Rückkehr nach Afghanistan ist für die Hazara oft keine          gelebt und tun sich daher schwer, in ein Heimatland zu-
Alternative, da diese Minderheit auch innerhalb Afgha-          rückzukehren, das ihnen nicht vertraut ist bzw. in dem
nistans Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt ist.          sie nie gelebt haben (wie im Fall der in Pakistan gebore-
Die konfessionell motivierte Gewalt in Pakistan hat da-         nen Flüchtlinge). Der pakistanische Staat ist bisher nicht
her viele afghanische Hazara dazu gedrängt, aus Pakis­          willens, den Flüchtlingen die Option der Einbürgerung
tan in die Türkei, nach Europa, Australien und Nord-            anzubieten oder mit Blick auf die undokumentierten
amerika auszuwandern. Viele Menschen aus ärmeren                Migrant_innen wirksame Wege der Legalisierung für
Haushalten haben keinen Zugang zu Rechtshilfe, mit der          diese Menschen zu schaffen. Einige Gruppen innerhalb
die Durchsetzung von Asylansprüchen bewirkt werden              der afghanischen Gemeinschaft sind sowohl in Pakistan
könnte. Sie migrieren daher über inoffizielle Wege.             als auch in Afghanistan besonders stark von Gewalt und
                                                                Diskriminierung betroffen. Dies ist insbesondere der Fall
In den vergangenen vier Jahrzehnten hat Pakistan ver-           bei den afghanischen Hazara. Für diese Gruppen ist die
schiedene Phasen der Massenzuwanderung aus Af-                  Möglichkeit einer Neuansiedlung in Drittstaaten essen-
ghanistan durchlaufen. Zu Spitzenzeiten in den späten           tiell und sollte von der Völkergemeinschaft unterstützt
1990er Jahren haben mehr als sechs Millionen afgha-             werden. Das Hauptaugenmerk auf die Rückführung der
nische Flüchtlinge im Land Zuflucht gefunden. Obwohl            afghanischen Flüchtlinge zu legen – wie nicht nur durch
Millionen von Afghan_innen nach 2001 in ihr Heimat-             den pakistanischen Staat, sondern auch die Völkerge-
land zurückgekehrt sind, beherbergt Pakistan immer              meinschaft anvisiert – verkennt andere Möglichkeiten
noch eine der größten Flüchtlingsgemeinschaften welt-           längerfristiger Migrationslösungen in Pakistan und da-
weit. Den Wiederaufbau Afghanistans und das Recht               rüber hinaus.

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Literatur

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            Khan, Mohammad Bhehzad (2012): The Legal Environment in Pakistan for Registered Afghans. Islamabad: CAMP,
            12–13.
            UNHCR Pakistan (2015): Pakistan Informationsblatt. Islamabad.

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Über die Autorin                                                 Impressum

Dr. Sanaa Alimia, Department of Politics and International Re-   Friedrich-Ebert-Stiftung | Referat Asien und Pazifik
lations (SOAS), London, ist ein CoFund Point Dahlem Research     Hiroshimastr. 28 | 10785 Berlin | Deutschland
Fellow an der Berlin Graduate School of Muslim Cultures and
Societies, Freie Universität und dem Zentrum Moderner Orient,    Verantwortlich:
Berlin. Seit 2010 sammelt sie die mündlichen Zeugnisse von af-   Jürgen Stetten, Leiter, Referat Asien und Pazifik
ghanischen und pakistanischen Flüchtlingen und von undoku-
mentierten Migrant_innen in Pakistan, der Türkei und Europa.     Tel.: +49-30-26935-7450 | Fax: +49-30-26935-9250
                                                                 http://www.fes.de/asien

                                                                 Bestellungen / Kontakt:
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