FOLGEKOSTENBERECHNUNG BEI LANDESRECHTLICHEN REGELUNGEN
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FOLGEKOSTENBERECHNUNG BEI LANDESRECHTLICHEN REGELUNGEN Dr. Gisela Meister-Scheufelen ist Vorsitzende des Normenkon trollrats Baden-Württemberg, dem Dr. Gisela Meister-Scheufelen sechs Mitglieder angehören und der als unabhängiges Expertengre- mium die Landesregierung Baden- Württemberg berät und unterstützt. Schlüsselwörter: Bürokratiekosten – Bürokratieabbau – Erfüllungsaufwand – Die Juristin war unter anderem Standardkosten-Modell – Gesetzesfolgenabschätzung Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg, Staatssekre- tärin für Wirtschaft und Technologie ZUSAMMENFASSUNG im Land Berlin, Ministerialdirektorin Die Bundesregierung setzt seit 2006 ein Maßnahmenprogramm zur Vermeidung und des Finanzministeriums Baden- Württemberg sowie Präsidentin des zum Abbau unnötiger Bürokratie um. Um die Folgekosten einer Regelung zu berechnen Statistischen Landesamtes Baden- und transparent zu machen, wurden zunächst das international anerkannte Standard- Württemberg. kosten-Modell angewandt und die sogenannten Bürokratiekosten berechnet. Mit der Erweiterung des Berechnungsumfangs wurde 2011 der Begriff „Erfüllungsaufwand“ eingeführt und auch sogenannte weitere Regelungskosten, wie etwa die Kosten eines Rauchmelders, der verpflichtend anzubringen ist, erfasst. Der Normenkontroll- rat Baden-Württemberg hat im Auftrag der Landesregierung eine länderspezifische Anpassung des Standardkosten-Modells vorgenommen, die seit dem 1. Januar 2021 in Baden-Württemberg angewandt wird. Die Inhalte dieser weiter entwickelten Metho- de zur Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen sind Thema dieses Beitrags. Keywords: bureaucracy costs – reduction of administrative burdens – compliance costs – Standard Cost Model – Impact Assessment Guidelines ABSTRACT Since 2006, the German Federal Government has implemented a programme of meas- ures for avoiding and reducing unnecessary bureaucracy. In order to calculate the follow-up costs of a regulation and make them transparent, the internationally recog- nised Standard Cost Model was used at first in calculating bureaucracy costs. As part of extending the scope of calculation, the term “compliance costs” was introduced in 2011 and additional regulatory costs were incorporated, such as the costs of the man- datory installation of smoke detectors. On behalf of the Land government, the Regula- tory Control Council of Baden-Württemberg adapted the Standard Cost Model for Land purposes. The adapted model has been used in Baden-Württemberg since 1 January 2021. This article discusses the refined method for calculating follow-up costs of regu- lations under Land law. 72 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen 1 2 Einleitung Anlass für eine Überprüfung der Bürokratieabbau ist in Baden-Württemberg seit Langem Methodik der Folgekostenberechnung ein wichtiges politisches Thema. Bereits 2004 hat das Seit Anfang 2018 werden in Baden-Württemberg bei Land erstmals einen Landesbeauftragten für Bürokra- neuen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvor- tieabbau bestellt. Unter dessen Federführung wurden schriften die Folgekosten (Erfüllungsaufwand) berech- bis Mitte 2007 im Rahmen von Maßnahmenpaketen net und ausgewiesen. Ziel ist es, „dass Bürokratie und Einzelvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern und der Kostenbelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirt- Wirtschaft zum Bürokratieabbau aufgegriffen. Ab 2008 schaft und Verwaltung nachhaltig begrenzt bzw. redu- wurde der Schwerpunkt auf die systematische Vorschrif- ziert werden“. | 1 Die Berechnung beruht auf der vom tenprüfung gelegt, also die Prüfung auf Erforderlichkeit, Bund 2011 weiterentwickelten Methodik zur Berech- Kosten und Wirkung aller Regelungsentwürfe des Landes. nung des Erfüllungsaufwands, die auf der internatio- Im September 2017 beschloss die Landesregierung ein nal anerkannten Berechnungsart des Standardkosten- umfassendes Regierungsprogramm zur Bürokratiever- Modells basiert (Statistisches Bundesamt, 2018). meidung, zum Bürokratieabbau und zur besseren Recht- setzung. Im Zuge dessen wurde der Normenkontroll- Mit Beschluss des Ministerialdirektoren-Ausschusses rat Baden-Württemberg eingerichtet. Er unterstützt seit für Bürokratieabbau vom 4. November 2020 werden die 2018 die Ministerien bei der Berechnung des Erfüllungs- Folgekosten neuen Landesrechts in Baden-Württemberg aufwands einer neuen Regelung, prüft unter anderem seit dem 1. Januar 2021 in einer länderspezifisch weiter- aufwandsschonendere Vollzugsalternativen und macht entwickelten Form berechnet. Vorschläge, wie bei geltendem Recht Bürokratie abge- baut werden kann. Die Erfahrungen in den ersten beiden Jahren in Baden- Württemberg zeigen, dass bei einer Reihe von Folgekos- Der folgende Artikel beschreibt eine länderspezifische tenberechnungen, insbesondere bei Verwaltungskos- Anpassung des Standardkosten-Modells für Baden- ten, der Nutzen der Kostentransparenz den Aufwand der Württemberg. Kapitel 2 schildert den Anlass, die Kapitel Berechnung nicht rechtfertigt. Dies liegt insbesondere 3 bis 5 befassen sich mit der Entwicklung des Standard- daran, dass Ministerien beim Regelungsentwurf auf- kosten-Modells in Deutschland, den Zielen der Berech- grund politischer Festlegungen nicht nur bei der Frage, nung des Erfüllungsaufwands sowie der Bedeutung der ob die Regelung getroffen werden soll, keine Steue- Folgekostenberechnung. Die Kostenarten und Normad- rungsmöglichkeiten haben, sondern auch dabei, wie ressaten bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands sie vollzogen werden soll. Hinzu kommt, dass in einigen sind in Kapitel 6 dargestellt, eine Problembeschreibung Fällen bei Verwaltungskosten die Mehrausgaben bereits anhand der Folgekostenberechnung von Bildungszeiten im Gesetzesvorblatt unter „Kosten für öffentliche Haus- in Kapitel 7. Landesspezifische Aspekte bei der Folge- halte“ transparent gemacht werden und Gegenstand der kostenberechnung sind Thema von Kapitel 8. Ausnah- öffentlichen Debatte sind. men von der Berechnung des Erfüllungsaufwands aus Ländersicht benennt Kapitel 9. Dies führte zur länder- spezifischen Weiterentwicklung der Folgekostenbe- rechnung bei der öffentlichen Verwaltung in Baden- Württemberg, die Kapitel 10 thematisiert. Der Beitrag schließt mit einem Fazit in Kapitel 11. 1 Regierungsprogramm Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung für Baden-Württemberg vom 25. August 2017 (Staats- ministerium Baden-Württemberg, 2017). Die Ressorts werden bei der Berechnung der Folgekosten von der Stabsstelle zur Messung des Erfüllungsaufwands (SMdE) beim Statistischen Landesamt Baden- Württemberg unterstützt. Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021 73
Dr. Gisela Meister-Scheufelen 3 4 Entwicklung des Standardkosten- Ziele der Berechnung Modells in Deutschland des Erfüllungsaufwands Der Bund setzt seit 2006 ein Maßnahmenprogramm Die Berechnung von Folgekosten ist ein wesentlicher zur Vermeidung und zum Abbau unnötiger Bürokratie Teil der Gesetzesfolgenabschätzung. Diese wiederum ist um. Gegenstand waren zunächst die Bürokratiekos- ein Qualitätsmerkmal guter Rechtsetzung. Sie ist wich- ten, das heißt der Aufwand zur Befolgung von recht- tig für die politische Steuerung gesellschaftlicher und lich vorgeschriebenen Informationspflichten, also für gesamtwirtschaftlicher Prozesse. Die Bundesregierung Antragstellungen, Dokumentationen, Nachweise und führt aus: „Durch Gesetzesfolgenabschätzungen (GFA) Ähnliches für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie sollen die Notwendigkeit und die möglichen Auswirkun- die Verwaltung. Zentraler methodischer Baustein die- gen einer neuen Norm bereits in der Entstehungsphase ses Programms ist die Anwendung des international geprüft und bewertet werden. Ziel ist es, durch die früh- anerkannten Standardkosten-Modells, womit die Folge zeitige Prüfung alternativer Regelungsmöglichkeiten kosten einer Regelung (Gesetz, Verordnung, Verwal- durch Fachleute und Betroffene (Konsultation) die Qua- tungsvorschrift) für die Normadressaten berechnet und lität staatlicher Regelungen weiter zu verbessern und sie transparent gemacht werden können. Die Kosten für zugleich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Auf die Verwaltungen konnten häufig nur schwer oder gar diese Weise wird zum einen die demokratische Beteili- nicht beziffert werden, da der Bund die Mehrzahl seiner gung von Bürgerinnen und Bürgern ausgebaut und zum Rechtsetzungen nicht selbst mit seiner eigenen Verwal- anderen erhält der Gesetzgeber, das Parlament, eine tung vollzieht. bessere Grundlage für seine Entscheidung.“ (Die Bun- desregierung, 2021) Der Bund erweiterte im Jahr 2011 das Standardkosten- Modell und führte den Begriff „Erfüllungsaufwand“ ein. Hinzu kommt, dass mithilfe der Darstellung der jährlichen „Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten mess- Entwicklung des Erfüllungsaufwands der Politik und der baren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befol- Öffentlichkeit eine faktenbasierte und damit bessere gung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerin- Bewertung der mittel- und langfristigen Entwicklung der nen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Kostenbelastung durch Normsetzungen ermöglicht wird. Verwaltung entstehen“ (§ 2 Absatz 1 Normenkontroll- ratsgesetz). Mit der Erweiterung wurden also auch die sogenannten weiteren Regelungskosten erfasst, wie der 5 Zeit- und Kostenaufwand, der durch die Verpflichtung entsteht, Winterreifen zu nutzen, einen Helm zu tragen, Bedeutung der Folgekostenberechnung Rauchmelder anzubringen, Filteranlagen einzubauen bei der öffentlichen Verwaltung oder betriebliche Beauftragte einzustellen. Für den Bund hatte die Berechnung der Folgekosten Grund für die Erweiterung war die Kritik der Wirtschaft, der Wirtschaft von Anfang an Priorität. Dies liegt an der dass diese bis dahin nicht erfassten Kosten, die ein wirtschaftspolitischen Bedeutung der Bürokratiekosten. Gesetz bei ihr auslöse, im Vergleich zu den Bürokratie- Außerdem ist die Wirtschaft wesentlich stärker durch kosten in der Regel höhere Kosten verursacht. bundesgesetzliche Vorgaben belastet als Bürgerinnen und Bürger. Schließlich sind die Verwaltungskosten für den Bund nur schwer zu ermitteln, da sie in der Regel nicht bei der Bundes-, sondern den Länder- und Kommu- nalverwaltungen anfallen. Die Folgekostenberechnung bei der öffentlichen Ver- waltung wurde deshalb in erster Linie eingeführt, um 74 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen bereits im Rechtsetzungsverfahren festzustellen, ob die 6 Entlastung der Wirtschaft durch Vorgaben des Gesetzge- bers gleichzeitig zu einer Mehrbelastung der Verwaltung führt. Außerdem sollte für den Gesetzgeber transparent Kostenarten und Normadressaten werden, welche Kosten der Verwaltungsvollzug neuer bei der Berechnung des Erfüllungs- Regelungen auslöst – zumal dies häufig nicht in Form neuer Personalstellen oder neu zugewiesener Haus- aufwands haltsmittel deutlich wird, sondern von den zuständigen Im Folgenden wird ausgehend von der Definition des Behörden mit den vorhandenen Ressourcen zu tragen Erfüllungsaufwands beschrieben, für welche Kosten und ist (sogenannte Die-sind-eh-da-Kosten). Die Verpflich- Normadressaten Berechnungsergebnisse dargestellt tung zur Folgekostenberechnung sollte in den Ministe- werden sollen und worauf sich die weitere Überprüfung rien, in denen Regelungen ausgearbeitet werden, das im Wesentlichen konzentriert. Grafik 1 Bewusstsein schärfen, auch im Interesse der Verwaltung selbst möglichst aufwandsschonende Vollzugslösungen Bei der Berechnung wird geprüft, welche Vorgaben die zu suchen. Schließlich sah der Bundesgesetzgeber ein Regelung (Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift) besonderes Interesse darin, nicht nur den Vollzugsauf- enthält. Vorgaben sind Einzelregelungen, die bei den wand, sondern insbesondere auch den Aufwand für das Normadressaten unmittelbar zur Änderung von Kosten, fiskalische Handeln der Verwaltung als Normadressat Zeitaufwand oder beidem führen. Um eine „Vorgabe“ (zum Beispiel als Halter eines Kraftfahrzeugs oder als handelt es sich, wenn die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bauherr) auszuweisen. Bürger sowie die öffentliche Verwaltung ihnen Folge Grafik 1 Berechnung des Erfüllungsaufwands Erfüllungsaufwand Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesam- ten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer Vorschrift bei der Wirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen. Normadressaten: Wirtschaft Bürgerinnen und Bürger Öffentliche Verwaltung Kostenarten: Bürokratiekosten Weitere Regelungskosten Laufende Kosten Einmalige Kosten Laufende Kosten Einmalige Kosten 2021 - 0126 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021 75
Dr. Gisela Meister-Scheufelen leisten müssen, um nicht gegen Rechtsvorschriften zu > Steuern, Sozialabgaben, sonstige Abgaben (zum Bei- verstoßen oder etwaige Ansprüche auf staatliche Leis- spiel Ausgleichsabgaben), Kosten, die vom Bund als tungen, beispielsweise Zuschüsse, zu verlieren. „Weitere Kosten“, vom Land als „sonstige Kosten für Private“ bezeichnet werden, beispielsweise Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf Bürokratiekosten Einzelpreise und das Preisniveau, Bürokratiekosten sind durch die Erfüllung von Informati- > entgangener Gewinn sowie onspflichten verursachte Folgekosten und Teil des Erfül- > Kosten des Regierungshandelns selbst, wie die Kos- lungsaufwands. Informationspflichten sind alle Vorga- ten für das Erarbeiten neuer Gesetze, Verordnungen ben, nach denen Daten und sonstige Informationen für oder Verwaltungsvorschriften. Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln sind. Dazu zählen Genehmigun- gen zu beantragen, Dokumentationen zu erstellen und 7 vorzulegen, bei Prüfungen durch die Verwaltung mitzu- wirken, Preise auszuzeichnen oder Rechnungen aufzu- Problembeschreibung anhand bewahren. Bei der öffentlichen Verwaltung zählen dazu neben den Informationspflichten auch Vorgaben zu der Folgekostenberechnung allgemeinen Verwaltungsvorgängen, wie die Fertigung von Bildungszeiten einer Leistungsbeurteilung. Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat sich bereits 2018 anlässlich des Regelungsentwurfs, eine Weitere Regelungskosten zusätzliche Unterrichtsstunde für Informatik einzufüh- ren, eingehend mit der Kosten-Nutzen-Frage der Folge- Der Erfüllungsaufwand umfasst außerdem „weitere Re kostenberechnung auf Landesebene befasst. gelungskosten“, die keine Bürokratiekosten sind. Dazu zählt der Zeit- und Kostenaufwand, der durch die Ver- Nach der betriebswirtschaftlich angelegten Definition pflichtung entsteht, Winterreifen zu nutzen, einen Helm des Erfüllungsaufwands wäre der zusätzliche Zeitauf- zu tragen, Filteranlagen einzubauen oder betriebliche wand für Schülerinnen und Schüler als Erfüllungsauf- Beauftragte einzustellen. Die Berechnung der „weiteren wand zu werten, weil die Teilnahme am Informatik Regelungskosten“ erfolgt ebenfalls nach dem Grund- unterricht eine „Vorgabe“ des Gesetzes ist. Diese muster des Standardkosten-Modells. Vorgabe verursacht bei der Normadressatengruppe der Bürgerinnen und Bürger sogenannte weitere Regelungs- kosten. Ebenso wäre der Zeitaufwand der Lehrerinnen Begriffliche Abgrenzung und Lehrer für die Durchführung des Unterrichts per defi- des Erfüllungsaufwands nitionem als Erfüllungsaufwand zu werten, da sich auch diese Tätigkeit unmittelbar aus der Regelung ergibt und Nicht als Erfüllungsaufwand werden gewertet: die Verwaltung als Normadressatin zu sogenannten wei- > Der unmittelbare Haushaltsaufwand, zum Beispiel teren Regelungskosten verpflichtet. der Ausgleich für Steuerausfälle, Transferausgaben Beides ist unbefriedigend, weil es sich bei dem durch wie Eltern- oder Kindergeld, staatliche Zuschüsse die Einführung des Informatikunterrichts ausgelösten oder gezahlte Unternehmenssubventionen, Zeitaufwand um den Kernbereich der politischen Ent- > der Aufwand an Personal- und Sachkosten zur Erfül- scheidung handelt. Weder der Gesetzgeber noch die lung von sogenannten Kernaufgaben des Staates Öffentlichkeit müssen über die Folgekosten informiert (Strafermittlung und -verfolgung durch Polizei und werden. Die Berechnung führt auch nicht zu einem Prü- Staatsanwaltschaft sowie die Tätigkeit der Richte- fungsprozess im zuständigen Ressort, ob sich der Auf- rinnen und Richter zur Klärung der Rechtslage ein- wand für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen schließlich der Ausübung der Strafgerichtsbarkeit), und Lehrer vermeiden oder reduzieren lässt, da dies 76 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen unter pädagogisch fachlichen Aspekten und nicht unter die Verwaltung entstehende Erfüllungsaufwand wird Effizienzgesichtspunkten zu beurteilen ist. berechnet und dargestellt. Da Qualifizierungsmaßnahmen im Schul- und Hoch- schulbereich zentrale Bereiche der Rechtsetzung auf Bürokratiekosten der Verwaltung Landesebene sind, bedarf die Berechnungsmethodik des Bundes bereits insoweit einer länderspezifischen Anders ist dies auch bei „Bürokratiekosten“ der Ver- Anpassung. waltung, den Informationspflichten, die sich an die Verwaltung richten, und den Vorgaben zu allgemeinen Verwaltungsvorgängen. Hier bestehen in der Regel 8 Vollzugsalternativen, allein schon durch Digitalisie- rungsmöglichkeiten. Derartige, durch landespolitisch Landesspezifische Aspekte bestimmte Regelungen über Vollzugswege und -ver- fahren ausgelöste Folgekosten sind in der Regel nicht bei der Folgekostenberechnung Gegenstand der politischen Debatte. Wird nach inten- Die Folgenkostenberechnung wirft insbesondere bei siver politischer Diskussion, Kompromissfindung und der Regelungsfolgenabschätzung für die Verwaltung Abwägung schließlich eine Entscheidung getroffen, die die Frage der landesspezifischen Kompatibilität auf, zum Regelungsinhalt führt, geht der Gesetzgeber davon wenn es um Regelungsvorhaben im Rahmen der Gesetz aus, dass die Ministerialverwaltung die Details des gebungs- oder Einrichtungskompetenz eines Bundes- Verwaltungsvollzugs zweckgerecht und nach Effizienz landes geht. Dies betrifft zum Beispiel Bildungsmaß- gesichtspunkten festlegt. Dies findet im Übrigen auch in nahmen, Infrastrukturprojekte, Sicherheitsmaßnahmen der Regel nicht im Gesetz selbst, sondern in nachfolgen- oder Fragen der Haushaltsführung. Es handelt sich um den Verordnungen und Verwaltungsvorschriften statt. Politikbereiche, in denen Bundesländer über teilweise umfangreiche Fachverwaltungen verfügen. In diesen Politikbereichen bezieht sich die Regelung vorrangig auf 9 originäre landespolitische Aufgaben und nicht in erster Linie auf den Verwaltungsvollzug. Ihre Kostenfolgen für Ausnahmen von der Berechnung den Landeshaushalt werden bereits in der Öffentlich- keit diskutiert. Es besteht insoweit kein gesondertes des Erfüllungsaufwands Transparenzbedürfnis, dem im Interesse der politischen Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Ländersicht Entscheidungsträger oder der Öffentlichkeit durch eine folgende sinnvolle Ausnahmen von der Pflicht zur Quan- zusätzliche Folgenkostenberechnung Rechnung getra- tifizierung des Erfüllungsaufwands: gen werden müsste. Zudem eröffnen sich bei diesen originären landespolitischen Aufgaben auch keine oder kaum Steuerungsmöglichkeiten, um den Haushaltsauf- Finanzverwaltung wand der Verwaltung zu senken, weil dieser wie beim Beispiel des zusätzlichen Informatikunterrichts an Schu- Haushaltsrechtliche Regelungen, die den Vollzug len politisch bestimmt ist. haushaltsrechtlicher Vorschriften betreffen und bei der Finanzverwaltung sowie der gesamten Landesver- Fiskalverwaltung waltung erhebliche Aufwände auslösen, sind von der Berechnung des Erfüllungsaufwands ausgenommen (Nr. 4.3.2 VwV Regelungen). Dies gilt nicht für Regelun- Anders ist dies, wenn die Landesverwaltung als Fiskal- verwaltung handelt. Tritt das Land im Rechtsverkehr als gen, die auf Vorschriften der Landeshaushaltsordnung ein der Bürgerin und dem Bürger gleichgestelltes Rechts- Bezug nehmen (zum Beispiel Förderprogramme). subjekt auf, handelt es fiskalisch, etwa beim Kauf eines Kraftfahrzeugs, beim Bau eines Gebäudes oder beim Abschluss eines Stromlieferungsvertrags. Der dabei für Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021 77
Dr. Gisela Meister-Scheufelen Justizverwaltung stellt sich deshalb die Frage, ob der Zeitaufwand von Bürgerinnen und Bürgern (unter anderem von Schüle- Viele der die Rechtsprechung betreffenden Regelungen rinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden) sind bereits vom Bund unter Hinweis auf den justiziel- sowie für Lehrende in Schulen, Hochschulen und Ausbil- len Kernbereich ausgenommen. Die Landesregierung dungsstätten für die Ausbildung als Erfüllungsaufwand Baden-Württemberg hat sich dieser Festlegung ange- erfasst werden soll. schlossen. Der Aufwand wird vom Bund allerdings als Der Zeit- und Kostenaufwand für die Qualifizierungsmaß- „sonstige Kosten“ im Gesetzesvorblatt gesondert aus- nahmen insbesondere zur Erreichung allgemeiner Schul- gewiesen. Dies könnte erwogen werden, wenn der Auf- und (Aus-)Bildungsabschlüsse (zum Beispiel Schul- wand nicht bereits bei den budgetären Folgen ausge- unterricht, Vorlesungen, Gesellenausbildung, Meister- wiesen wird. Soweit die Regelung jedoch administrative kurse) ist Gegenstand originärer landespolitischer Auf- Vorgaben zur Tätigkeit von Richterinnen und Richtern gaben. Wie bei der Justiz und der Polizei muss auch hier macht, die Bürokratiekosten, insbesondere Informati- zur Wahrung demokratiepolitischer Ziele kein geson- onspflichten und Verwaltungsverfahren wie das Führen dertes Transparenzinteresse der Öffentlichkeit erfüllt von e-Akten betreffen, werden sie von der Definition des werden, das über die ohnehin stattfindende öffentliche Erfüllungsaufwands erfasst. Debatte hinausgeht. Dies gilt auch für die Lehrkräfte aus- und -fortbildung. Es bestehen keine oder kaum Innenverwaltung Steuerungsmöglichkeiten des Ministeriums, um Effizi- enzgewinne mithilfe eines aufwandsschonenderen Ver- Tätigkeiten der Polizei, die der Strafermittlung und der waltungsvollzugs für Bürgerinnen und Bürger oder die Strafverfolgung dienen, sind von der Berechnung des Schulen und das Lehrpersonal zu erreichen. Erfüllungsaufwands ausgenommen. Auch wenn der Anders verhält es sich, wenn es sich bei den rechtlichen Bund dies nicht ausdrücklich in dem von Baden-Würt- Vorgaben um „Bürokratiekosten“ handelt, also zum Bei- temberg übernommenen Leitfaden zur Berechnung des spiel um Anträge auf Zulassung zu einer weiterführen- Erfüllungsaufwands erwähnt, muss dies sinngemäß den Schule oder zum Studium, Anträge auf Teilnahme auch für präventive Polizeiarbeit gelten. Grund ist, dass an einer Lehrerfortbildung, Anträge auf Anerkennung es sich bei Regelungen, die diesen Inhalt betreffen, von Bildungsabschlüssen, Statistik- und Dokumentati- a. um landespolitische originäre Aufgaben handelt, die onspflichten oder Pflichten zur Akkreditierung von Stu- Gegenstand der politischen Debatte sind, diengängen. Diese gehören unstrittig zum Erfüllungsauf- wand und sind weiter zu quantifizieren. b. über das Prinzip der Öffentlichkeit von Plenarent- scheidungen hinaus kein Transparenzinteresse an Der Aufwand von privaten Bildungsträgern, der durch den Folgekosten besteht und rechtliche Vorgaben des Landes in Form von Informa- c. aufgrund der politischen Entscheidungen keine oder tionspflichten (Anträge, Dokumentationen, Berichte, zumindest kaum Steuerungsmöglichkeiten im Recht- Nachweise) entsteht, löst Erfüllungsaufwand aus. Vor- setzungsverfahren bestehen, um Effizienzgewinne gaben, die verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen im Vollzugswege zu erzielen. betreffen, lösen nach dieser Logik keinen Erfüllungsauf- wand aus. Kultus- und Wissenschaftsverwaltung Landwirtschaftsverwaltung Der Bund wendet den Begriff des Erfüllungsaufwands auch bei Qualifizierungsmaßnahmen an, beispielsweise Von der Ermittlungs- und Darstellungspflicht des Erfül- bei der Zahnärzteausbildung. Für ihn haben sich inso- lungsaufwands sind Regelungen ausgenommen, mit weit bislang keine grundlegenden methodischen Fragen denen eins zu eins EU-Recht und insbesondere Struk- ergeben. Der staatliche Dienstleistungsbereich von Bil- tur- und Investitionsfonds der Europäischen Union (EU) dung und Forschung liegt im Wesentlichen in der Rege- umgesetzt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, lungskompetenz der Länder. Aus der Sicht der Länder dass bei Maßnahmen, die von der EU genehmigt werden 78 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen müssen, bereits umfangreiche Prüfungen stattfinden intensiven Entscheidungsprozesses im Finanzministe- und die landesrechtlichen Inhalte, die unter Effizienz rium und zwischen den Ressorts. gesichtspunkten eine Rolle spielen könnten, in der Regel auf Vorgaben der EU beruhen. Soweit die EU keine Kostenfolgen aus Entscheidungen der Landesregierung konkreten Vorgaben macht und das Land einen Spiel- bezüglich der Struktur des landeseigenen Behördenauf- raum bei der Wahl der Vollzugsmaßnahmen hat, ist der baus sind ebenfalls kein Erfüllungsaufwand, zumal die Erfüllungsaufwand zu berechnen. budgetären Folgen im Landeshaushalt ebenfalls ausrei- chend transparent gemacht werden. Wirtschafts-, Sozial-, Verkehrs- Durchführung von Förderprogrammen und Umweltverwaltung Das Fördervolumen bei Regelungen, die Förderpro- Regelungen, mit denen Inhalte von Qualifizierungsmaß- gramme betreffen, stellt unstrittig keinen Erfüllungsauf- nahmen getroffen werden, beschränken sich nicht auf wand dar. Es ist eine landespolitische originäre Aufgabe das Kultusressort. So ist zum Beispiel das Sozialminis- zu entscheiden, wie hoch bestimmte Bereiche oder terium für die Qualifizierung in Kindergärten und das Zielgruppen mit Haushaltsmitteln gefördert werden Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sollen. Dies wird unter Haushaltsaufwand dokumen- für die Waldpädagogik zuständig. Nicht ausgenommen tiert und im Landeshaushalt ausgewiesen. Es besteht von der Folgekostenberechnung sind Qualifizierungs- kein darüberhinausgehendes Transparenzinteresse der maßnahmen, die nicht im Rahmen eines Bildungsange- Öffentlichkeit. Erfüllungsaufwand ist jedoch regelmäßig bots im Kernbereich staatlicher Bildungspolitik, sondern der Aufwand zur Verwaltung der Förderprogramme: unter gewerberechtlichen Aspekten und als staatliche Antragstellung, Abwicklung, Verwendungsnachweise Vorgabe erfolgen. Beispielsweise sind Wohnimmobi- und -kontrollen. Insbesondere in der Digitalisierung lienverwalter verpflichtet, sich bei einer Industrie- und der Antrags-, Genehmigungs- und Zuwendungsverfah- Handelskammer fortzubilden und ein Zertifikat zu erwer- ren liegt für begünstigte Unternehmen, Bürgerinnen ben, um ihren Beruf ausüben zu können. Der dabei ent- und Bürger, Vereine sowie die Landes- und Kommunal stehende Zeit- und Kostenaufwand ist als Folgekosten verwaltungen ein erhebliches Potenzial, Bürokratiekos- der Wirtschaft darzustellen. Gleiches gilt zum Beispiel ten einzusparen. auch für Erste-Hilfe-Kurse, an denen Beschäftigte einer Verwaltung oder eines Unternehmens teilnehmen müs- sen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. 10 Die Landesbauverwaltung und die Länderspezifische Weiterentwicklung Aufbauorganisation der Landesverwaltung der Folgekostenberechnung bei der betreffende Entscheidungen öffentlichen Verwaltung Der Zeitaufwand der Landesbauverwaltung sowie die Kosten für den Neu- oder Umbau eines Gebäudes einer Beschränkung der Berechnung von Behörde fallen ebenfalls nicht unter den Begriff des Folgekosten der öffentlichen Verwaltung Erfüllungsaufwands. Regelungen, die diese Zeit- und Kostenaufwände auslösen, betreffen institutionelle Ent- auf die Bürokratiekosten und Kosten der scheidungen und werden im Gesetzgebungsverfahren Fiskalverwaltung intensiv debattiert. Hinzu kommt, dass die Auswirkun- gen auf den Landeshaushalt im Regelungsentwurf doku- Wie ausgeführt erscheint es sachgerecht, sich bei der mentiert werden. Die unter Kostengesichtspunkten zen- Ermittlung der Folgekosten landesrechtlicher Regelun- trale Frage, ob ein Neubau kostengünstiger ist oder die gen bei der Verwaltung künftig auf Be- und Entlastungen Anmietung von Gebäuden, ist bereits Gegenstand eines zu konzentrieren, die durch Vorgaben entstehen, die die Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021 79
Dr. Gisela Meister-Scheufelen Bürokratiekosten betreffen, das heißt Kosten der Infor- Einführung einer Erheblichkeitsschwelle mationspflichten sowie Vorgaben zu allgemeinen Ver- für die Berechnung von Folgekosten der waltungsvorgängen. Bei den „weiteren Regelungskos- ten“ ist es ausreichend, aber auch angezeigt, die bei der öffentlichen Verwaltung Fiskalverwaltung entstehenden Be- und Entlastungen zu berechnen und darzustellen. Grafik 2 Jeder Vollzug von Landesregelungen löst zwangsläufig auch Verwaltungskosten aus. Allerdings zeigte sich in Auch bei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirt- den vergangenen Jahren, dass bei einigen Regelungs- schaft kann sich unter landesspezifischen Aspekten die vorhaben ausschließlich bei der öffentlichen Verwal- Berechnung des gesamten Aufwands als nicht zielfüh- tung Folgekosten in geringer Höhe entstanden sind. Im rend erweisen. Dies gilt beispielsweise für Zeitaufwände Hinblick auf die Bürokratiebelastungen und die Steue- für Qualifizierungsmaßnahmen. Der Normenkontrollrat rungswirkung sind diese Regelungsvorhaben von unter- Baden-Württemberg wird daher – so der Beschluss des geordneter Bedeutung. Das heißt der von den Ministe- Ministerialdirektoren-Ausschusses – gemeinsam mit den rien in diesen Fällen aufzubringende Aufwand für die Ressorts eine Liste von Regelungsbereichen führen, bei Berechnung des Erfüllungsaufwands erscheint hier nicht denen sich die Aufwandsberechnung auf die Bürokra- gerechtfertigt. tiekosten in Abgrenzung zu weiteren Regelungskosten beschränkt. | 2 Nach dem Beschluss des Ministerialdirektoren-Aus- schusses für Bürokratieabbau Baden-Württemberg vom 4. November 2020 ist daher für die Folgekostenberech- nung bei Regelungen, die ausschließlich die Kosten 2 Der Normenkontrollrat und die Ressorts werden dabei von der Stabs- der Landes- und Kommunalverwaltung betreffen, eine stelle zur Messung des Erfüllungsaufwands (SMdE) beim Statisti- schen Landesamt Baden-Württemberg unterstützt. Erheblichkeitsschwelle von 100 000 Euro anzusetzen. Grafik 2 Weiterentwicklung der Folgekostenberechnung bei der öffentlichen Verwaltung für Baden-Württemberg Verwaltungskosten Bürokratiekosten Weitere Regelungskosten > im Zuge öffentlich-recht- Bei der Fiskal- Institutionelle Erfüllung von ori- lichen Handelns (zum Bei- verwaltung (zum Kosten des Lan- ginären Aufgaben spiel Land oder Kommunen Beispiel Bauauf- des (zum Beispiel des Landes (zum als Adressaten von Förder- lage, die von der Land errichtet Beispiel Lehre, programmen), Behörde erfüllt einen Neubau, Schulunterricht, > korrespondierend zu Infor- werden muss, Umzugskosten, Rechtssprechung, mations- und anderen Erfül- Kauf eines Kraft- Mietkosten) Strafverfolgung, lungsaufwand auslösenden fahrzeugs) polizeiliche Prä- rechtlichen Pflichten anderer vention) Normadressaten (zum Bei- spiel Verwaltung bearbeitet Anträge) oder > ein verwaltungsinterner Vorgang (zum Beispiel Leis- tungsprämien, Festsetzung und Auszahlung von Besol- dungserhöhungen) Zu berechnender und darzustellender Erfüllungsaufwand Kein Erfüllungsaufwand 2021 - 0127 80 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
Folgekostenberechnung bei landesrechtlichen Regelungen Diese muss – unabhängig vom Vorzeichen – in Summe der jährlichen und einmaligen Verwaltungskosten er reicht sein, damit eine Berechnungspflicht ausgelöst wird. Es verbleibt wie bisher bei einer Vorlagepflicht beim Normenkontrollrat Baden-Württemberg. Für den Nach- weis, dass die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht wird, genügt es, die einen Erfüllungsaufwand auslösen- den Vorschriften zu ermitteln und deren Fallzahl(en), den Zeitaufwand sowie den weiteren Aufwand der Grö- ßenordnung nach abzuschätzen. Im Regelfall wird sehr schnell sichtbar, in welcher Größenordnung zur Erheb- lichkeitsschwelle der Erfüllungsaufwand liegt und ob die Ausnahmeregelung von der detaillierten Ermittlungs- pflicht zutrifft. Sind außer der Verwaltung auch noch die Wirtschaft oder Bürgerinnen und Bürger betroffen, ist in jedem Fall unabhängig von der Höhe der Folgekosten für jeden Normadressaten die Berechnung durchzuführen. Nur auf diese Weise findet eine intensive Auseinandersetzung über optimale Vollzugsmöglichkeiten statt. Außerdem ist es nur so möglich, Verlagerungen von Folgekosten zwischen Normadressaten abzubilden und kritisch zu hinterfragen. 11 Fazit Baden-Württemberg und Sachsen sind bislang die ein- zigen Bundesländer, die systematisch die Folgekos- ten neuer Landesregelungen berechnen und auswei- sen. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 2. Dezember 2020 betonen Bund und Länder „ihr gemeinsames Interesse an Rechtsetzung, die die Ver- waltungspraxis auf allen Ebenen und die Lebensrealität berücksichtigt. Um diesen Aspekt zu stärken, streben Bund und Länder an, Erfahrungen zu den Methoden für die quantitative Rechtsfolgenabschätzung auszutau- schen und diese, wo möglich und zweckmäßig, anzu- gleichen.“ Es ist zu wünschen, dass die dargelegte Weiterentwick- lung der Folgekostenberechnung in Baden-Württemberg dazu beiträgt, die Qualitätsverbesserung von Rechtsnor- men insgesamt zu befördern. Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021 81
Dr. Gisela Meister-Scheufelen LITERATURVERZEICHNIS Bundesregierung. Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember2020 – TOP 5 Maßnahmenpro- gramm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung. 2020. [Zugriff am 25. Februar 2021]. Verfügbar unter: www.bundesregierung.de Die Bundesregierung – Verwaltung innovativ. Bessere Rechtsetzung. 2021. [Zugriff am 25. Februar 2021]. Verfügbar unter: www.verwaltung-innovativ.de Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung. Regie- rungsprogramm Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung für Baden- Württemberg. Stand: 4. September 2017. [Zugriff am 25. Februar 2021]. Verfügbar unter: www.baden-wuerttemberg.de Statistisches Bundesamt (Herausgeber). Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung. Dezember 2018. [Zugriff am 25. Februar 2021]. Verfügbar unter: www.destatis.de RECHTSGRUNDLAGEN Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) vom 14. August 2006 (BGBl. I Seite 1866), das zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328) geändert worden ist. Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) vom 27. Juli 2010 (GABl. Nr. 8, Seite 277), zuletzt geän- dert durch Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2017 (GABl. Nr. 1, Seite 2). 82 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2021
ABKÜRZUNGEN D Durchschnitt (bei nicht addierfähigen Größen) Vj Vierteljahr Hj Halbjahr a. n. g. anderweitig nicht genannt o. a. S. ohne ausgeprägten Schwerpunkt Mill. Million Herausgeber Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden Mrd. Milliarde Schriftleitung Dr. Daniel Vorgrimler ZEICHENERKLÄRUNG Redaktionsleitung: N. N. – nichts vorhanden Redaktion: Ellen Römer 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Ihr Kontakt zu uns . Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten www.destatis.de/kontakt ... Angabe fällt später an Erscheinungsfolge zweimonatlich, erschienen im April 2021 X Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Ältere Ausgaben finden Sie unter www.destatis.de sowie in der Statistischen Bibliothek. I oder — grundsätzliche Änderung innerhalb einer Reihe, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt Artikelnummer: 1010200-21002-4, ISSN 1619-2907 / keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug Fotorechte: () Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist © iStock.com/malerapaso/12249182 (Seite 88) © iStock.com/kynny/497829044 (Seite 88) Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen. © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021 Tiefer gehende Internet-Verlinkungen sind in der Online-Ausgabe hinterlegt. Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
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