Von der Unmöglichkeit rechtskonformen Verhaltens - Ostfalia

 
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Von der Unmöglichkeit rechtskonformen Verhaltens - Ostfalia
BEITR AG

Von der
Unmöglichkeit
rechtskonformen
Verhaltens
Klassiker der juristischen Ausbildung im aktuellen Gewand: Der Weichenstellerfall

V O N R E C H T S A N W A L T D I P L .- J U R . C H R I S T I A N R E I C H E L

Das juristische Studium, egal ob                             Vor diesem Hintergrund soll eine         schen Verständnis über alles: Leben
an Universitäten oder (Fach-)Hoch­                           dieser typischen Fragestellungen         darf gegen Leben nicht abgewogen
schulen umfasst bei der Vermittlung                          aufgegriffen und deren juristische       werden.5 Die Frage ist damit aber nur
von Rechtskenntnissen verschiedene                           und praktische Relevanz – durchaus       zum Teil beantwortet, schafft diese
„Klassiker“, also reale (Gerichts-)Ent-                      auch für Nichtjuristen4 – im Überblick   Aussage in ihrer Absolutheit eine vor-
scheidungen oder fiktive Fallbeispiele,                      dargestellt werden: Der sogenannte       dergründige juristische Klarheit, die in
die typische Rechtsprobleme und                              „Weichenstellerfall“.                    der Praxis mit der unabdingbaren Not-
­-figuren veranschaulichen. Während                                                                   wendigkeit zu praktischen Antworten
 sich die alltägliche Bedeutung man-                                                                  nur eingeschränkt taugt.
 cher Entscheidung schon aufgrund der                        AU S G A N G S P U N K T:
 Bezeichnung1 oder der ihr innewoh-                          E I N D I L E M M A I N G E DA N K E N   Dem sogenannten „Weichensteller-
 nenden Thematik2 nur Eingeweihten                                                                    fall“ oder auch „Trolleyproblem“6 liegt
und Absolventen3 Juristischer Prü-                           Ausgangspunkt ist ein Gedankenex-        dabei folgende zum ersten Mal in der
fungen auf Anhieb erschließt, bilden                         periment: Was muss geschehen, damit      Habilitation von Engisch7 und später
viele dieser Rechtsfiguren gleichwohl                        eine Gesellschaft die Tötung eines an-   durch den Strafrechtler Welzel8 wei-
gesellschaftlich bedeutsame Frage-                           deren Menschen tolerieren kann? Die      terentwickelte – fiktive – Situation
stellungen ab.                                               verfassungsrechtliche Antwort scheint    zugrunde: Eine Straßenbahn rast nach
                                                             klar: Nichts, denn die Verfassung        einem Bremsdefekt ungebremst auf
                                                             stellt den Schutz des Lebens im Kant´-   eine fünfköpfige Gruppe von Gleis­

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bauarbeitern zu. Vor der Kollisionsstel-    dene Anknüpfungspunkte: Handelt            der Täter jeweils durch aktives Han-
le könnte ein Weichensteller den Zug        eine von außen eingreifende Person         deln Unrecht erst herbeiführt. Beim
auf ein Nebengleis umleiten, auf dem        aktiv (etwa durch Umlegen der Wei-         Unterlassen jedoch steht zunächst die
ein einzelner Mensch arbeitet. Sowohl       che oder Herabstoßen des Mannes),          Frage im Vordergrund: Wann muss im
der einzelne Mensch als auch die fünf       ist dieses Handeln Ausgangspunkt           (straf-)rechtlichen Sinne gehandelt
Gleisarbeiter würden bei einer Kollisi-     einer juristischen Betrachtung. Der        werden, um nicht „Täter durch Unter-
on mit Sicherheit sterben. Es besteht       Tod des einzelnen Arbeiters auf dem        lassen“ zu werden? Einschlägig für
in dieser Konstellation die Frage, wie      Abstellgleis ist adäquat kausal auf        jeden ist dabei zunächst eine „die Min-
der Weichensteller juristisch zu behan-     das Umstellen der Weiche zurück­           destsolidarität sichernde“ Strafbarkeit
deln ist: Macht er sich strafbar, wenn      zuführen. Gleichzeitig führt Nichtstun     aus § 323c StGB („Unterlassene Hilfe­
er die Weiche umstellt und so den Tod       aber ebenfalls zum „Todeserfolg“:          leistung“): Wer eine ihm zumutbare
einer Person herbeiführt, die ohne          Wird das Umstellen der Weiche nicht        Hilfeleistung unterlässt, wird bestraft.
sein Eingreifen unversehrt geblieben        vorgenommen, führt dies zum Tod der
wäre? Wie ist zu werten, dass dadurch       gesamten Gruppe von Arbeitern.             Besteht darüber hinaus aber eine
fünf Personen gerettet werden? Oder         Das Strafrecht kennt auf der Ebene         besondere Beziehung zwischen „Tä-
darf er schlicht nichts tun, obwohl er      des Tatbestandes13 zwei Varianten:         ter“ und „Opfer“, könnte eine soge-
viele Menschen hätte retten können?                                                    nannte „Garantenstellung“ vorliegen:
                                                                                       Hiervon wird gesprochen, wenn eine
Weitere bekannte – teilweise deutlich                                                  Person eine besondere Stellung oder
weitergehende – Abwandlungen sind           » Wann muss im                             Beziehung im Verhältnis zum Opfer
der sogenannte „Organentnahmefall“ 9,                                                  einnimmt: Etwa Eltern für Ihre Kin-
bei dem – nicht zuletzt unter morali-       (straf-)rechtlichen                        der15, Mitglieder sogenannter „Gefahr-
schen, aber auch juristischen – Aspek-                                                 gemeinschaften“16, die die Gewähr
ten die Frage diskutiert wird, ob ein       Sinne gehandelt wer­                       für gegenseitige Hilfe und Fürsorge
Chirurg einen zweifelsfrei zu retten-                                                  bieten sollen, oder Personen, die frei-
den Patienten sterben lassen darf, um       den, um nicht ›Täter                       willig Schutz- und Beistandspflichten
mit den so gewonnenen Organen eine                                                     übernehmen (etwa Ärzte, Babysitter,
Vielzahl sonst sterbender Patienten zu      durch Unterlassen‹                         Bademeister). Die übliche Pflicht,
retten oder das „fat-man-problem“: In                                                  Straftaten zu unterlassen, verdichtet
Abänderung der Ausgangskonstellati-         zu werden? «                               sich dann zu einer weitergehenden
on führt über die Gleise eine Brücke:                                                  Pflicht, drohende Verletzungen konkret
Die Bauarbeiter können hier nicht                                                      und durch eigenes Einschreiten zu ver-
durch Umleiten des Zuges gerettet                                                      hindern. In einem solchen Fall kommen
werden, sondern nur, indem ein – sehr       Wer durch den „Einsatz körperlicher        dann – neben § 323c StGB – auch alle
dicker und gänzlich unbeteiligter –         Energie und aufgrund eines Willens­        anderen Delikte des Strafrechts durch
Mensch von der Brücke auf die Gleise        entschlusses die Außenwelt verän-          Unterlassen in Betracht, etwa ein
gestoßen wird, sodass sein Körper die       dert“, handelt aktiv (= strafrechtliches   Totschlag durch Unterlassen, §§ 212,
herannahende Bahn blockiert.10              „Tun“). Wer hingegen nichts tut,           13 StGB, wenn zum Beispiel ein Baby­
                                            obwohl er in den Verlauf eingreifen        sitter einem in seiner Obhut offen-
Neueste Ansätze überführen die vor-         könnte, riskiert eine Strafbarkeit we-     sichtlich schwer erkrankten Baby nicht
stehende Gedankenwelt in die konkre-        gen dieses Nichtstuns (= strafrecht­       hilft. Dabei ist diese Unterscheidung
ten Auswirkungen der Corona-Pande-          liches „Unterlassen“).14                   keinesfalls eine rein akademische: Wer
mie: Wann darf, etwa im Rahmen der                                                     sich bei einem letztlich tödlichen Ver-
„Triage“11 ein Leben zugunsten eines        Während sich der Anknüpfungspunkt          kehrsunfall „nur“ einer unterlassenen
anderen Lebens „geopfert“ werden?12         für ein strafbares Verhalten beim          Hilfeleistung schuldig gemacht hat,
                                            „Tun“ in der Regel leicht finden und       wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu
                                            erklären lässt, ist dies beim Unter­       einem Jahr oder – als Regelfall – mit
J U R IS T IS C H E B E T R AC H T U N G,   lassen teilweise schwieriger: Eine         einer Geldstrafe bestraft; ein Garant
­B E W E RT U N G – U N D L ÖS U N G?       Waffe abfeuern oder das Schlagen           hingegen würde sich eines Totschlags
                                            einer anderen Person ist ebenso er-        durch Unterlassen schuldig machen
Juristisch bestehen für eine mögliche       kennbar strafrechtlich relevant wie        (Strafrahmen des § 212 StGB: zwischen
Bestrafung des Täters dabei verschie-       der Diebstahl von Gegenständen, weil       5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe).

                                                                                                              BELS-Report | 27
Ein an den Geschehnissen des Trolley-­    Auf der dritten Ebene, der „Schuld“           eine Familie zu und kann in keinem
Problems zunächst Unbeteiligter hätte     eines Täters, soll aber die persönliche       Fall mehr rechtzeitig bremsen, sodass
aber aus keinem ersichtlichen Grund       Vorwerfbarkeit entfallen, wenn bei            die Familie (Vater, Mutter, zwei reizen-
eine Garantenpflicht, dürfte also von     einer höchst ungewöhnlichen und               de Kinder) in Gänze tödlich verletzt
§ 323 c StGB abgesehen den Dingen         insgesamt unlösbaren Pflichtenkolli-          wird. Beim Ausweichen nach links
seinen Lauf lassen. Vorstehende Situ-     sion das Handeln des Täters Schäden           würde das Fahrzeug mit einer Wand
ation stellt den Bahnwärter dabei vor     für Rechtsgüter von höchstem Wert             kollidieren und alle Insassen des Fahr-
ein moralisches und juristisches Di-      verhindern soll.20 Da diese Form ei-          zeuges töten; beim Ausweichen nach
lemma: Entscheidet er sich zu handeln     ner Entschuldigung nicht im Gesetz            rechts einen Rentner überfahren und
und die Weiche umzustellen, tötet         vorgesehen ist, wird diese auch als           diesen ebenfalls tödlich verletzen.
er durch sein Handeln den Gleisar-        „Anerkennung eines übergesetzli-              Zwar scheint auch diese Konstellation
beiter auf dem Abstellgleis. Greift er    chen entschuldigenden Notstandes“             in der Praxis höchst unwahrscheinlich;
nicht ein, würde ihm aufgrund seiner      bezeichnet.21 Zur (Fort-)Entwicklung          anders als der Bahnwärter im Aus-
beruflichen Funktion und der damit        beider Rechtsfiguren, der „rechtfer-          gangsbeispiel ist die Notwendigkeit
verbundenen Garantenpflicht der Tod       tigenden Pflichtenkollision“ und des          einer Entscheidung in diesen Fällen
der Gruppe von Arbeitern zumindest        „übergesetzlichen Notstandes“ hat             aber vorgelagert: Das Problem muss
tatbestandlich zugerechnet werden.        das Trolley-Problem maßgeblich bei-           nicht erst in wenigen Sekundenbruch-
                                          getragen.                                     teilen im „Falle eines Falles“ entschie-
Der juristische Lösungsansatz besagt                                                    den werden, sondern der Entwickler
für das Unterlassen des Bahnwärters,                                                    (Programmierer) des Fahrzeuges
dass dieses aufgrund einer „rechtfer-                                                   muss von vornherein eine Lösung für
tigenden Pflichtenkollision“17 nicht      » Der Entwickler ­eines                       derartige Probleme vorsehen.23 In
bestraft wird: Kollidieren mehrere                                                      konsequenter Anwendung des Grund-
gleichzeitige und sofort erfüllba-        autonom fahrenden                             satzes „Keine Abwägung Leben gegen
re rechtliche Handlungspflichten,                                                       Leben“ dürfte es keine abschließende
kann aber nur eine hiervon erfüllt        Fahrzeuges muss                               allen denkbaren Situationen gerecht
werden, muss das höherwertige                                                           werdende moralische und juristische
Rechtsgut gerettet werden; bei            von vornherein eine                           Lösung für dieses Problem geben;
Gleichwertigkeit der Rechtsgüter zu-                                                    das schlichte Nichteingreifen oder
mindest eines.18 Wird der aus Artikel     ­Lösung für derartige                         ein „Zufallsgenerator“ scheinen in
1 GG hergeleitete Gedanke konse-                                                        diesem Zusammenhang noch als
quent umgesetzt, besteht kein Unter-      Probleme vorsehen. «                          überzeugendste Lösungsansätze auf
schied in der Wertigkeit des Rechts­                                                    juristischer Ebene; allein moralisch
gutes „ein Mensch“ zum Rechtsgut                                                        scheint ein Abstellen auf das in einer
„viele Menschen“. Ein Unterlassen                                                       Gesamtschau abzuwägende „geringste
des Bahnwärters kann damit durch          P R A K T IS C H E R E L E VA N Z:            Übel“24 vertretbar.
die Rechtsfigur der „rechtfertigenden     11. S E P T E M B E R, T E S L A, CO RO N A
Pflichtenkollision“ nicht bestraft wer-                                                 Ein weiterer Bereich, der diese Prob-
den.                                      Das Gedankenexperiment erhält dabei           lematik aufgreift, fußt in den Ereig-
                                          in Zeiten autonom fahrender Autos             nissen des 11. September 2001, in
Im Bereich des aktiven Handelns           und fortschreitender Automatisie-             dessen Folge auch in Deutschland ein
wird dabei eine andere Rechtsfigur        rung und Digitalisierung erhebliche           Gesetz erlassen wurde, welches Rege-
herangezogen: Greift der Bahnwärter       praktische Bedeutung22: Wie soll sich         lungen zu einem möglichen Abschuss
aktiv in das Geschehen ein, etwa in-      beispielsweise ein autonom fahrendes          von zivilen Passagiermaschinen
dem er die Weiche umstellt, stellt der    Fahrzeug verhalten, wenn es zwischen          enthielt.25 Von besonderer Relevanz
folgende Tod des Arbeiters auf dem        verschiedenen tödlichen Ausgängen             ist in diesem Zusammenhang die
Abstellgleis tatbestandlich ein Tö-       einer Gefahrensituation wählen muss?          Entscheidung des Bundesverfassungs-
tungsdelikt dar. Dieses ist auch nicht                                                  gerichts zum Luftsicherheitsgesetz
gerechtfertigt; die Figur der rechtfer-   Übertragen auf diese Konstellation            im Jahr 2006: 26 Es ging dabei um die
tigenden Pflichtenkollision ist nur bei   lautet die „moderne“ Form des                 Frage, ob ein Flugzeug abgeschos-
einem Unterlassen einschlägig, nicht      Trolley-Problems: Ein vollständig             sen werden darf, das von Terroristen
aber bei aktivem Tun.19                   autonom fahrendes Fahrzeug fährt auf          entführt wurde und als Werkzeug bei

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einem Anschlag verwendet werden           CO N C L U S I O
soll, um eine sehr große Anzahl von
Menschen zu töten. In konsequenter        Die vorstehende Zusammenfassung           1
                                                                                       Etwa den sog. „Haakjöringsköd-Fall“
Anwendung des Grundsatzes „Keine          kann und soll nur einen kurzen Über-      der als Musterfall des Rechtsgrund-
Abwägung Leben gegen Leben“ wurde         blick geben. Die juristische Diskussion   satzes „falsa demonstratio non nocet“
die einen Abschuss legitimierende         ist in der Fachliteratur vertiefter,      („die falsche Bezeichnung schadet
Norm für verfassungswidrig erklärt.27     die moralische sehr viel breiter. Man     nicht“) gilt, vgl. Reichsgericht Urteil
                                          kann das zugrunde liegende Szena-         vom 08.06.1920 – II 549/19 (RGZ 99,
Nicht zuletzt von erschreckender          rio immer stärker ausdifferenzieren       148 ff.).
Aktualität ist der durch die Corona-­     und etwa fragen: Darf man ein Kind        2
                                                                                       Etwa den „Siriusfall“ zur Abgren-
Pandemie eröffnete Anwendungsbe-          opfern, um fünf Rentner zu retten?        zung der Tötung in mittelbarer Täter-
reich: Wie (und nach welchen Maß­         Oder einen Rentner für fünf Kinder?       schaft und der straflosen Teilnahme
stäben) hat ein Arzt, der nur über eine   Wo läuft eine moralisch akzeptierte       am Suizid im Sektenmilieu (BGH, Ur-
begrenzte Anzahl von Beatmungsma-         Grenze und wie reagiert das Recht         teil vom 05.07.1983, Az. 1 StR 168/83)
schinen verfügt, diese auf eine große     darauf? Festzustellen bleibt, dass es     oder den „Katzenkönigfall“, dem als
Anzahl von Patienten zu verteilen?        wohl keine allgemeingültige „richtige“    Sachverhalt die Überzeugung eines
                                          Antwort und auch keine eindeutige         Polizisten von der Existenz eines die
Losgelöst von der juristischen Bewer-     juristische Lösung für alle Fallgruppen   Welt bedrohenden Katzenkönigs zu-
tung des Weichenstellerfalles steht       gibt. Mit den Rechtsfiguren der „recht-   grunde liegt (BGH, Urteil des 4. Straf-
ein untrennbarer Zusammenhang             fertigenden Pflichtenkollision“ und       senats vom 15. September 1988,
mit der sich in den Lösungsansätzen       des „übergesetzlichen Notstandes“         Az. 4 StR 352/88).
manifestierenden ethischen und mo-        mag im Einzelfall eine vertretbare ju-    3
                                                                                       Zur Vereinfachung und leichteren
ralischen Entscheidungsfindung: Was       ristische Lösung gefunden werden. Als     Lesbarkeit wird im Text für die ein-
wird als „richtige“ Entscheidung emp-     exemplarisches Beispiel eines juris-      zelnen Personenkategorien nur die
funden? Eine aktuelle Untersuchung28      tischen Grundproblems zeigt Vorste-       männliche Form verwendet.
sieht in einer weltweiten Befragung       hendes aber gleichwohl die Relevanz       4
                                                                                       Vor dem angestrebten Ziel einer
von rund 70.000 Personen zum              derartiger Fragestellungen, die sich      einfacheren Verständlichkeit werden
Trolley-­Experiment durchaus regio-       fernab akademischer Diskussionen          einige juristische Unschärfen durchaus
nale Unterschiede: Die meisten Teil-      auch in konkreten Problemen – die         in Kauf genommen.
nehmer gaben an, dass sie eher den        Gestaltung autonomer Fahrzeuge mag        5
                                                                                       Auf Basis der in Art. 1 GG veranker-
Tod eines Menschen in Kauf nehmen         nur eines hierfür sein – darstellt.       ten Menschenwürdegarantie, zuletzt
würden, um fünf andere sicher zu ret-                                               konkret BVerfG, Urteil des Ersten
ten. Die Bereitschaft hierzu schwankt     Wer sich über die theoretische Dar-       Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR
allerdings zwischen den Weltregio-        stellung des Problems hinaus prak-        357/05 -, Rn. 1-156.
nen: Während in Deutschland rund          tisch mit der Thematik beschäftigen       6
                                                                                       Der Begriff „Trolleyproblem“ leitet
82 Prozent der Befragten in der           möchte, sei abschließend auf die          sich vom englischen Wort „trolley“ für
Theorie einen einzelnen Menschen          „Moral Machine“ des Massachusetts         Straßenbahn ab.
zugunsten einer Gruppe opfern wür-        Institute of Technology30 verwiesen:      7
                                                                                       Engisch, Untersuchungen über Vor-
den, sind dies im asiatischen Raum        Diese inzwischen viele Millionen Mal      satz und Fahrlässigkeit im Strafrecht,
deutlich weniger, namentlich in China     angeklickte Seite des MIT stellt die      Berlin 1930, S. 288.
nur 58 Prozent.29 Nimmt man das „fat      vorstehenden theoretischen Ausfüh-        8
                                                                                       Welzel, ZStW 1951, 47, 51.
man“-Szenario, sinkt der Anteil derer,    rungen in praktischen Situationen dar     9
                                                                                       Thomson, The Trolley Problem, 94.
die angeben, aktiv handeln zu würden      und leistet damit einen wissenschaft-     Yale Law Journal (1985), 1395–1415.
auf nur noch jeden zweiten Befragten:     lichen Beitrag zur weiteren Forschung     10
                                                                                       Foot, The Oxford Review 1967, 5
Das aktive Handeln, einen Menschen        im Spannungsbereich von Moral und         (5 ff.).
als Bremsklotz zu nutzen, schreckt        Digitalisierung.                          11
                                                                                       Die Triage (von franz. trier: sor-
schon in der Theorie noch stärker ab                                                tieren) ist ein ursprünglich aus der
als das Umlegen eines Hebels, der                                                   Kriegsmedizin stammendes und ver-
eine Funktionskette in Gang setzt;                                                  einzelt auch bei Katastrophen ange-
auch, wenn am Ende das gleiche Er-                                                  wendetes Konzept der Priorisierung
gebnis steht.                                                                       dringend benötigter medizinischer
                                                                                    Hilfsleistungen.

                                                                                                          BELS-Report | 29
12
   Weitere zu diesen Diskussionsansät-     auch eheähnliche Lebensgemein-             Behandlung von selbsttätigen Kolli­
zen etwa in einem Interview mit Wirt-      schaften darunter subsumiert.              sionsvermeidesystemen in: Hilgendorf
schaftsethiker Prof. Dr. Dominik Enste     17
                                              Erb, in: Münchener Kommentar zum        (Hrsg.), Autonome Systeme und neue
in der TAZ vom 24.03.2020, abrufbar        StGB, 3. Auflage 2017, § 34 Rn. 38ff.      Mobilität, 143, 145.
unter https://www.tagesspiegel.de/         18
                                              Lehrbuchbeispiel ist der Rettungs-      24
                                                                                         Die Anzahl der geretteten Lebens-
politik/ethische-fragen-in-der-corona-     schwimmer, der von zwei gleichzeitig       jahre mag hier ein Anhaltspunkt sein.
krise-herr-enste-geht-gesundheit-im-       in Not geratenen Schwimmern nur            25
                                                                                         Vgl. § 14 LuftsicherheitsG a. F.
mer-vor/25678008.html.                     einen retten kann.                         26
                                                                                         BVerfGE 115, 118 ff.
13
   Für eine strafrechtliche Verurteilung   19
                                              Erb, in: Heintschel-Heinegg, Strafge-   27
                                                                                         BVerfGE 115, 118 (160). Der Ab-
muss neben der Verwirklichung eines        setzbuch, § 34 Rn. 38.                     schuss sei ein Verstoß gegen Art. 1
Straftatbestandes in objektiver und        20
                                              Neumann, in: Kindhäuser/Neumann/        Abs. 1 GG und das daraus resultieren-
subjektiver Hinsicht diese Verwirkli-      Paeffgen, Strafgesetzbuch, § 35 Rn.        de Tötungsverbot: „Daran ändert es
chung auch „rechtswidrig“ (also nicht      54; Sternberg-Lieben, in: Eser, Straf­     nichts, dass dieses Vorgehen dazu die-
durch einen Erlaubnissatz, etwa Not-       gesetzbuch, § 32 Rn. 115.                  nen soll, das Leben anderer Menschen
wehr, gedeckt) und „schuldhaft“ (dem       21
                                              Hierzu vertretene Mindermeinungen       zu schützen und zu erhalten.“
Täter vorwerfbar) sein.                    finden sich etwa bei Jakobs, Strafrecht    28
                                                                                         Awad, Dsouza, Shariff, et al Uni­
14
   Vgl. § 13 StGB: Wer es unterlässt,      AT, § 20 Rn 41; Roxin Strafrecht AT        versals and variations in moral deci-
einen Erfolg abzuwenden, der zum           Bd. 1 § 22 Rn 157 jeweils m. w. N.         sions made in 42 countries by 70,000
Tatbestand eines Strafgesetzes ge-         22
                                              Zum ersten Mal konkret diskutiert       participants. Proceedings of the
hört, ist nach diesem Gesetz nur dann      in Lin, The Ethics of Saving Lives with    National Academy of Sciences, 2020,
strafbar, wenn er rechtlich dafür ein-     Autonomous Cars is Far Murkier than        117 (5); abrufbar unter: https://doi.
zustehen hat, dass der Erfolg nicht        you Think (abrufbar unter: https://        org/10.1073/pnas.1911517117.
eintritt, und wenn das Unterlassen der     www.wired.com/2013/07/thesurpri-           29
                                                                                         Ein möglicher Erklärungsansatz wird
Verwirklichung des gesetzlichen Tat-       sing-ethics-of-robot-cars).                in der Angst vor den Folgen unpopu-
bestandes durch ein Tun entspricht.        23
                                              Hilgendorf spricht in diesem Zusam-     lärer Entscheidungen gesehen, der in
15
   Vgl. § 1626 BGB.                        menhang von einem „Explikations-           Asien stärker ausgeprägt sei.
16
   Interessanterweise werden neben         zwang“; vgl. Hilgendorf, Autonomes         30
                                                                                         http://moralmachine.mit.edu/hl/de
den Lehrbuchbeispielen von „Berg-          Fahren im Dilemma. Überlegun-
steigergruppen“ oder „Tauchgruppen“        gen zur moralischen und rechtlichen

C H R IS T I A N R E I C H E L
Rechtsanwalt, Lehrkraft für beson-
dere Aufgaben mit dem Schwerpunkt
Wirtschaftsprivat­recht und zudem
von 2017 bis 2020 Studiendekan und
Vorsitzender der Studienkommission
der BELS.

BELS-Report | 30
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