Von der Unmöglichkeit rechtskonformen Verhaltens - Ostfalia
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BEITR AG Von der Unmöglichkeit rechtskonformen Verhaltens Klassiker der juristischen Ausbildung im aktuellen Gewand: Der Weichenstellerfall V O N R E C H T S A N W A L T D I P L .- J U R . C H R I S T I A N R E I C H E L Das juristische Studium, egal ob Vor diesem Hintergrund soll eine schen Verständnis über alles: Leben an Universitäten oder (Fach-)Hoch dieser typischen Fragestellungen darf gegen Leben nicht abgewogen schulen umfasst bei der Vermittlung aufgegriffen und deren juristische werden.5 Die Frage ist damit aber nur von Rechtskenntnissen verschiedene und praktische Relevanz – durchaus zum Teil beantwortet, schafft diese „Klassiker“, also reale (Gerichts-)Ent- auch für Nichtjuristen4 – im Überblick Aussage in ihrer Absolutheit eine vor- scheidungen oder fiktive Fallbeispiele, dargestellt werden: Der sogenannte dergründige juristische Klarheit, die in die typische Rechtsprobleme und „Weichenstellerfall“. der Praxis mit der unabdingbaren Not- -figuren veranschaulichen. Während wendigkeit zu praktischen Antworten sich die alltägliche Bedeutung man- nur eingeschränkt taugt. cher Entscheidung schon aufgrund der AU S G A N G S P U N K T: Bezeichnung1 oder der ihr innewoh- E I N D I L E M M A I N G E DA N K E N Dem sogenannten „Weichensteller- nenden Thematik2 nur Eingeweihten fall“ oder auch „Trolleyproblem“6 liegt und Absolventen3 Juristischer Prü- Ausgangspunkt ist ein Gedankenex- dabei folgende zum ersten Mal in der fungen auf Anhieb erschließt, bilden periment: Was muss geschehen, damit Habilitation von Engisch7 und später viele dieser Rechtsfiguren gleichwohl eine Gesellschaft die Tötung eines an- durch den Strafrechtler Welzel8 wei- gesellschaftlich bedeutsame Frage- deren Menschen tolerieren kann? Die terentwickelte – fiktive – Situation stellungen ab. verfassungsrechtliche Antwort scheint zugrunde: Eine Straßenbahn rast nach klar: Nichts, denn die Verfassung einem Bremsdefekt ungebremst auf stellt den Schutz des Lebens im Kant´- eine fünfköpfige Gruppe von Gleis BELS-Report | 26
bauarbeitern zu. Vor der Kollisionsstel- dene Anknüpfungspunkte: Handelt der Täter jeweils durch aktives Han- le könnte ein Weichensteller den Zug eine von außen eingreifende Person deln Unrecht erst herbeiführt. Beim auf ein Nebengleis umleiten, auf dem aktiv (etwa durch Umlegen der Wei- Unterlassen jedoch steht zunächst die ein einzelner Mensch arbeitet. Sowohl che oder Herabstoßen des Mannes), Frage im Vordergrund: Wann muss im der einzelne Mensch als auch die fünf ist dieses Handeln Ausgangspunkt (straf-)rechtlichen Sinne gehandelt Gleisarbeiter würden bei einer Kollisi- einer juristischen Betrachtung. Der werden, um nicht „Täter durch Unter- on mit Sicherheit sterben. Es besteht Tod des einzelnen Arbeiters auf dem lassen“ zu werden? Einschlägig für in dieser Konstellation die Frage, wie Abstellgleis ist adäquat kausal auf jeden ist dabei zunächst eine „die Min- der Weichensteller juristisch zu behan- das Umstellen der Weiche zurück destsolidarität sichernde“ Strafbarkeit deln ist: Macht er sich strafbar, wenn zuführen. Gleichzeitig führt Nichtstun aus § 323c StGB („Unterlassene Hilfe er die Weiche umstellt und so den Tod aber ebenfalls zum „Todeserfolg“: leistung“): Wer eine ihm zumutbare einer Person herbeiführt, die ohne Wird das Umstellen der Weiche nicht Hilfeleistung unterlässt, wird bestraft. sein Eingreifen unversehrt geblieben vorgenommen, führt dies zum Tod der wäre? Wie ist zu werten, dass dadurch gesamten Gruppe von Arbeitern. Besteht darüber hinaus aber eine fünf Personen gerettet werden? Oder Das Strafrecht kennt auf der Ebene besondere Beziehung zwischen „Tä- darf er schlicht nichts tun, obwohl er des Tatbestandes13 zwei Varianten: ter“ und „Opfer“, könnte eine soge- viele Menschen hätte retten können? nannte „Garantenstellung“ vorliegen: Hiervon wird gesprochen, wenn eine Weitere bekannte – teilweise deutlich Person eine besondere Stellung oder weitergehende – Abwandlungen sind » Wann muss im Beziehung im Verhältnis zum Opfer der sogenannte „Organentnahmefall“ 9, einnimmt: Etwa Eltern für Ihre Kin- bei dem – nicht zuletzt unter morali- (straf-)rechtlichen der15, Mitglieder sogenannter „Gefahr- schen, aber auch juristischen – Aspek- gemeinschaften“16, die die Gewähr ten die Frage diskutiert wird, ob ein Sinne gehandelt wer für gegenseitige Hilfe und Fürsorge Chirurg einen zweifelsfrei zu retten- bieten sollen, oder Personen, die frei- den Patienten sterben lassen darf, um den, um nicht ›Täter willig Schutz- und Beistandspflichten mit den so gewonnenen Organen eine übernehmen (etwa Ärzte, Babysitter, Vielzahl sonst sterbender Patienten zu durch Unterlassen‹ Bademeister). Die übliche Pflicht, retten oder das „fat-man-problem“: In Straftaten zu unterlassen, verdichtet Abänderung der Ausgangskonstellati- zu werden? « sich dann zu einer weitergehenden on führt über die Gleise eine Brücke: Pflicht, drohende Verletzungen konkret Die Bauarbeiter können hier nicht und durch eigenes Einschreiten zu ver- durch Umleiten des Zuges gerettet hindern. In einem solchen Fall kommen werden, sondern nur, indem ein – sehr Wer durch den „Einsatz körperlicher dann – neben § 323c StGB – auch alle dicker und gänzlich unbeteiligter – Energie und aufgrund eines Willens anderen Delikte des Strafrechts durch Mensch von der Brücke auf die Gleise entschlusses die Außenwelt verän- Unterlassen in Betracht, etwa ein gestoßen wird, sodass sein Körper die dert“, handelt aktiv (= strafrechtliches Totschlag durch Unterlassen, §§ 212, herannahende Bahn blockiert.10 „Tun“). Wer hingegen nichts tut, 13 StGB, wenn zum Beispiel ein Baby obwohl er in den Verlauf eingreifen sitter einem in seiner Obhut offen- Neueste Ansätze überführen die vor- könnte, riskiert eine Strafbarkeit we- sichtlich schwer erkrankten Baby nicht stehende Gedankenwelt in die konkre- gen dieses Nichtstuns (= strafrecht hilft. Dabei ist diese Unterscheidung ten Auswirkungen der Corona-Pande- liches „Unterlassen“).14 keinesfalls eine rein akademische: Wer mie: Wann darf, etwa im Rahmen der sich bei einem letztlich tödlichen Ver- „Triage“11 ein Leben zugunsten eines Während sich der Anknüpfungspunkt kehrsunfall „nur“ einer unterlassenen anderen Lebens „geopfert“ werden?12 für ein strafbares Verhalten beim Hilfeleistung schuldig gemacht hat, „Tun“ in der Regel leicht finden und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu erklären lässt, ist dies beim Unter einem Jahr oder – als Regelfall – mit J U R IS T IS C H E B E T R AC H T U N G, lassen teilweise schwieriger: Eine einer Geldstrafe bestraft; ein Garant B E W E RT U N G – U N D L ÖS U N G? Waffe abfeuern oder das Schlagen hingegen würde sich eines Totschlags einer anderen Person ist ebenso er- durch Unterlassen schuldig machen Juristisch bestehen für eine mögliche kennbar strafrechtlich relevant wie (Strafrahmen des § 212 StGB: zwischen Bestrafung des Täters dabei verschie- der Diebstahl von Gegenständen, weil 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe). BELS-Report | 27
Ein an den Geschehnissen des Trolley- Auf der dritten Ebene, der „Schuld“ eine Familie zu und kann in keinem Problems zunächst Unbeteiligter hätte eines Täters, soll aber die persönliche Fall mehr rechtzeitig bremsen, sodass aber aus keinem ersichtlichen Grund Vorwerfbarkeit entfallen, wenn bei die Familie (Vater, Mutter, zwei reizen- eine Garantenpflicht, dürfte also von einer höchst ungewöhnlichen und de Kinder) in Gänze tödlich verletzt § 323 c StGB abgesehen den Dingen insgesamt unlösbaren Pflichtenkolli- wird. Beim Ausweichen nach links seinen Lauf lassen. Vorstehende Situ- sion das Handeln des Täters Schäden würde das Fahrzeug mit einer Wand ation stellt den Bahnwärter dabei vor für Rechtsgüter von höchstem Wert kollidieren und alle Insassen des Fahr- ein moralisches und juristisches Di- verhindern soll.20 Da diese Form ei- zeuges töten; beim Ausweichen nach lemma: Entscheidet er sich zu handeln ner Entschuldigung nicht im Gesetz rechts einen Rentner überfahren und und die Weiche umzustellen, tötet vorgesehen ist, wird diese auch als diesen ebenfalls tödlich verletzen. er durch sein Handeln den Gleisar- „Anerkennung eines übergesetzli- Zwar scheint auch diese Konstellation beiter auf dem Abstellgleis. Greift er chen entschuldigenden Notstandes“ in der Praxis höchst unwahrscheinlich; nicht ein, würde ihm aufgrund seiner bezeichnet.21 Zur (Fort-)Entwicklung anders als der Bahnwärter im Aus- beruflichen Funktion und der damit beider Rechtsfiguren, der „rechtfer- gangsbeispiel ist die Notwendigkeit verbundenen Garantenpflicht der Tod tigenden Pflichtenkollision“ und des einer Entscheidung in diesen Fällen der Gruppe von Arbeitern zumindest „übergesetzlichen Notstandes“ hat aber vorgelagert: Das Problem muss tatbestandlich zugerechnet werden. das Trolley-Problem maßgeblich bei- nicht erst in wenigen Sekundenbruch- getragen. teilen im „Falle eines Falles“ entschie- Der juristische Lösungsansatz besagt den werden, sondern der Entwickler für das Unterlassen des Bahnwärters, (Programmierer) des Fahrzeuges dass dieses aufgrund einer „rechtfer- muss von vornherein eine Lösung für tigenden Pflichtenkollision“17 nicht » Der Entwickler eines derartige Probleme vorsehen.23 In bestraft wird: Kollidieren mehrere konsequenter Anwendung des Grund- gleichzeitige und sofort erfüllba- autonom fahrenden satzes „Keine Abwägung Leben gegen re rechtliche Handlungspflichten, Leben“ dürfte es keine abschließende kann aber nur eine hiervon erfüllt Fahrzeuges muss allen denkbaren Situationen gerecht werden, muss das höherwertige werdende moralische und juristische Rechtsgut gerettet werden; bei von vornherein eine Lösung für dieses Problem geben; Gleichwertigkeit der Rechtsgüter zu- das schlichte Nichteingreifen oder mindest eines.18 Wird der aus Artikel Lösung für derartige ein „Zufallsgenerator“ scheinen in 1 GG hergeleitete Gedanke konse- diesem Zusammenhang noch als quent umgesetzt, besteht kein Unter- Probleme vorsehen. « überzeugendste Lösungsansätze auf schied in der Wertigkeit des Rechts juristischer Ebene; allein moralisch gutes „ein Mensch“ zum Rechtsgut scheint ein Abstellen auf das in einer „viele Menschen“. Ein Unterlassen Gesamtschau abzuwägende „geringste des Bahnwärters kann damit durch P R A K T IS C H E R E L E VA N Z: Übel“24 vertretbar. die Rechtsfigur der „rechtfertigenden 11. S E P T E M B E R, T E S L A, CO RO N A Pflichtenkollision“ nicht bestraft wer- Ein weiterer Bereich, der diese Prob- den. Das Gedankenexperiment erhält dabei lematik aufgreift, fußt in den Ereig- in Zeiten autonom fahrender Autos nissen des 11. September 2001, in Im Bereich des aktiven Handelns und fortschreitender Automatisie- dessen Folge auch in Deutschland ein wird dabei eine andere Rechtsfigur rung und Digitalisierung erhebliche Gesetz erlassen wurde, welches Rege- herangezogen: Greift der Bahnwärter praktische Bedeutung22: Wie soll sich lungen zu einem möglichen Abschuss aktiv in das Geschehen ein, etwa in- beispielsweise ein autonom fahrendes von zivilen Passagiermaschinen dem er die Weiche umstellt, stellt der Fahrzeug verhalten, wenn es zwischen enthielt.25 Von besonderer Relevanz folgende Tod des Arbeiters auf dem verschiedenen tödlichen Ausgängen ist in diesem Zusammenhang die Abstellgleis tatbestandlich ein Tö- einer Gefahrensituation wählen muss? Entscheidung des Bundesverfassungs- tungsdelikt dar. Dieses ist auch nicht gerichts zum Luftsicherheitsgesetz gerechtfertigt; die Figur der rechtfer- Übertragen auf diese Konstellation im Jahr 2006: 26 Es ging dabei um die tigenden Pflichtenkollision ist nur bei lautet die „moderne“ Form des Frage, ob ein Flugzeug abgeschos- einem Unterlassen einschlägig, nicht Trolley-Problems: Ein vollständig sen werden darf, das von Terroristen aber bei aktivem Tun.19 autonom fahrendes Fahrzeug fährt auf entführt wurde und als Werkzeug bei BELS-Report | 28
einem Anschlag verwendet werden CO N C L U S I O soll, um eine sehr große Anzahl von Menschen zu töten. In konsequenter Die vorstehende Zusammenfassung 1 Etwa den sog. „Haakjöringsköd-Fall“ Anwendung des Grundsatzes „Keine kann und soll nur einen kurzen Über- der als Musterfall des Rechtsgrund- Abwägung Leben gegen Leben“ wurde blick geben. Die juristische Diskussion satzes „falsa demonstratio non nocet“ die einen Abschuss legitimierende ist in der Fachliteratur vertiefter, („die falsche Bezeichnung schadet Norm für verfassungswidrig erklärt.27 die moralische sehr viel breiter. Man nicht“) gilt, vgl. Reichsgericht Urteil kann das zugrunde liegende Szena- vom 08.06.1920 – II 549/19 (RGZ 99, Nicht zuletzt von erschreckender rio immer stärker ausdifferenzieren 148 ff.). Aktualität ist der durch die Corona- und etwa fragen: Darf man ein Kind 2 Etwa den „Siriusfall“ zur Abgren- Pandemie eröffnete Anwendungsbe- opfern, um fünf Rentner zu retten? zung der Tötung in mittelbarer Täter- reich: Wie (und nach welchen Maß Oder einen Rentner für fünf Kinder? schaft und der straflosen Teilnahme stäben) hat ein Arzt, der nur über eine Wo läuft eine moralisch akzeptierte am Suizid im Sektenmilieu (BGH, Ur- begrenzte Anzahl von Beatmungsma- Grenze und wie reagiert das Recht teil vom 05.07.1983, Az. 1 StR 168/83) schinen verfügt, diese auf eine große darauf? Festzustellen bleibt, dass es oder den „Katzenkönigfall“, dem als Anzahl von Patienten zu verteilen? wohl keine allgemeingültige „richtige“ Sachverhalt die Überzeugung eines Antwort und auch keine eindeutige Polizisten von der Existenz eines die Losgelöst von der juristischen Bewer- juristische Lösung für alle Fallgruppen Welt bedrohenden Katzenkönigs zu- tung des Weichenstellerfalles steht gibt. Mit den Rechtsfiguren der „recht- grunde liegt (BGH, Urteil des 4. Straf- ein untrennbarer Zusammenhang fertigenden Pflichtenkollision“ und senats vom 15. September 1988, mit der sich in den Lösungsansätzen des „übergesetzlichen Notstandes“ Az. 4 StR 352/88). manifestierenden ethischen und mo- mag im Einzelfall eine vertretbare ju- 3 Zur Vereinfachung und leichteren ralischen Entscheidungsfindung: Was ristische Lösung gefunden werden. Als Lesbarkeit wird im Text für die ein- wird als „richtige“ Entscheidung emp- exemplarisches Beispiel eines juris- zelnen Personenkategorien nur die funden? Eine aktuelle Untersuchung28 tischen Grundproblems zeigt Vorste- männliche Form verwendet. sieht in einer weltweiten Befragung hendes aber gleichwohl die Relevanz 4 Vor dem angestrebten Ziel einer von rund 70.000 Personen zum derartiger Fragestellungen, die sich einfacheren Verständlichkeit werden Trolley-Experiment durchaus regio- fernab akademischer Diskussionen einige juristische Unschärfen durchaus nale Unterschiede: Die meisten Teil- auch in konkreten Problemen – die in Kauf genommen. nehmer gaben an, dass sie eher den Gestaltung autonomer Fahrzeuge mag 5 Auf Basis der in Art. 1 GG veranker- Tod eines Menschen in Kauf nehmen nur eines hierfür sein – darstellt. ten Menschenwürdegarantie, zuletzt würden, um fünf andere sicher zu ret- konkret BVerfG, Urteil des Ersten ten. Die Bereitschaft hierzu schwankt Wer sich über die theoretische Dar- Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR allerdings zwischen den Weltregio- stellung des Problems hinaus prak- 357/05 -, Rn. 1-156. nen: Während in Deutschland rund tisch mit der Thematik beschäftigen 6 Der Begriff „Trolleyproblem“ leitet 82 Prozent der Befragten in der möchte, sei abschließend auf die sich vom englischen Wort „trolley“ für Theorie einen einzelnen Menschen „Moral Machine“ des Massachusetts Straßenbahn ab. zugunsten einer Gruppe opfern wür- Institute of Technology30 verwiesen: 7 Engisch, Untersuchungen über Vor- den, sind dies im asiatischen Raum Diese inzwischen viele Millionen Mal satz und Fahrlässigkeit im Strafrecht, deutlich weniger, namentlich in China angeklickte Seite des MIT stellt die Berlin 1930, S. 288. nur 58 Prozent.29 Nimmt man das „fat vorstehenden theoretischen Ausfüh- 8 Welzel, ZStW 1951, 47, 51. man“-Szenario, sinkt der Anteil derer, rungen in praktischen Situationen dar 9 Thomson, The Trolley Problem, 94. die angeben, aktiv handeln zu würden und leistet damit einen wissenschaft- Yale Law Journal (1985), 1395–1415. auf nur noch jeden zweiten Befragten: lichen Beitrag zur weiteren Forschung 10 Foot, The Oxford Review 1967, 5 Das aktive Handeln, einen Menschen im Spannungsbereich von Moral und (5 ff.). als Bremsklotz zu nutzen, schreckt Digitalisierung. 11 Die Triage (von franz. trier: sor- schon in der Theorie noch stärker ab tieren) ist ein ursprünglich aus der als das Umlegen eines Hebels, der Kriegsmedizin stammendes und ver- eine Funktionskette in Gang setzt; einzelt auch bei Katastrophen ange- auch, wenn am Ende das gleiche Er- wendetes Konzept der Priorisierung gebnis steht. dringend benötigter medizinischer Hilfsleistungen. BELS-Report | 29
12 Weitere zu diesen Diskussionsansät- auch eheähnliche Lebensgemein- Behandlung von selbsttätigen Kolli zen etwa in einem Interview mit Wirt- schaften darunter subsumiert. sionsvermeidesystemen in: Hilgendorf schaftsethiker Prof. Dr. Dominik Enste 17 Erb, in: Münchener Kommentar zum (Hrsg.), Autonome Systeme und neue in der TAZ vom 24.03.2020, abrufbar StGB, 3. Auflage 2017, § 34 Rn. 38ff. Mobilität, 143, 145. unter https://www.tagesspiegel.de/ 18 Lehrbuchbeispiel ist der Rettungs- 24 Die Anzahl der geretteten Lebens- politik/ethische-fragen-in-der-corona- schwimmer, der von zwei gleichzeitig jahre mag hier ein Anhaltspunkt sein. krise-herr-enste-geht-gesundheit-im- in Not geratenen Schwimmern nur 25 Vgl. § 14 LuftsicherheitsG a. F. mer-vor/25678008.html. einen retten kann. 26 BVerfGE 115, 118 ff. 13 Für eine strafrechtliche Verurteilung 19 Erb, in: Heintschel-Heinegg, Strafge- 27 BVerfGE 115, 118 (160). Der Ab- muss neben der Verwirklichung eines setzbuch, § 34 Rn. 38. schuss sei ein Verstoß gegen Art. 1 Straftatbestandes in objektiver und 20 Neumann, in: Kindhäuser/Neumann/ Abs. 1 GG und das daraus resultieren- subjektiver Hinsicht diese Verwirkli- Paeffgen, Strafgesetzbuch, § 35 Rn. de Tötungsverbot: „Daran ändert es chung auch „rechtswidrig“ (also nicht 54; Sternberg-Lieben, in: Eser, Straf nichts, dass dieses Vorgehen dazu die- durch einen Erlaubnissatz, etwa Not- gesetzbuch, § 32 Rn. 115. nen soll, das Leben anderer Menschen wehr, gedeckt) und „schuldhaft“ (dem 21 Hierzu vertretene Mindermeinungen zu schützen und zu erhalten.“ Täter vorwerfbar) sein. finden sich etwa bei Jakobs, Strafrecht 28 Awad, Dsouza, Shariff, et al Uni 14 Vgl. § 13 StGB: Wer es unterlässt, AT, § 20 Rn 41; Roxin Strafrecht AT versals and variations in moral deci- einen Erfolg abzuwenden, der zum Bd. 1 § 22 Rn 157 jeweils m. w. N. sions made in 42 countries by 70,000 Tatbestand eines Strafgesetzes ge- 22 Zum ersten Mal konkret diskutiert participants. Proceedings of the hört, ist nach diesem Gesetz nur dann in Lin, The Ethics of Saving Lives with National Academy of Sciences, 2020, strafbar, wenn er rechtlich dafür ein- Autonomous Cars is Far Murkier than 117 (5); abrufbar unter: https://doi. zustehen hat, dass der Erfolg nicht you Think (abrufbar unter: https:// org/10.1073/pnas.1911517117. eintritt, und wenn das Unterlassen der www.wired.com/2013/07/thesurpri- 29 Ein möglicher Erklärungsansatz wird Verwirklichung des gesetzlichen Tat- sing-ethics-of-robot-cars). in der Angst vor den Folgen unpopu- bestandes durch ein Tun entspricht. 23 Hilgendorf spricht in diesem Zusam- lärer Entscheidungen gesehen, der in 15 Vgl. § 1626 BGB. menhang von einem „Explikations- Asien stärker ausgeprägt sei. 16 Interessanterweise werden neben zwang“; vgl. Hilgendorf, Autonomes 30 http://moralmachine.mit.edu/hl/de den Lehrbuchbeispielen von „Berg- Fahren im Dilemma. Überlegun- steigergruppen“ oder „Tauchgruppen“ gen zur moralischen und rechtlichen C H R IS T I A N R E I C H E L Rechtsanwalt, Lehrkraft für beson- dere Aufgaben mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprivatrecht und zudem von 2017 bis 2020 Studiendekan und Vorsitzender der Studienkommission der BELS. BELS-Report | 30
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