Herzlich willkommen! Informationsworkshop für Gastgeber in der Heimvolkshochschule Seddin am 05. Februar 2013

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Herzlich willkommen!

  Informationsworkshop für Gastgeber in der
Heimvolkshochschule Seddin am 05. Februar 2013
Tagesordnung

1. Strukturen im Deutschlandtourismus
2. Tipps zum Thema „Ihr Recht als Gastgeber“
    • Rahmenbedingungen für Erst- und Privatvermieter
• Verträge und Stornos
   • Informationspflichten
    • Medien – GEZ, GEMA
    • Preisdarstellung
    • Internetnutzung durch den Gast
3. Zielgruppenorientierung für Gastgeber
4. Werbemöglichkeiten – DTV Sterne, Flyer, Internet
5. Online Buchung - Marketing auch für „kleine“ Vermieter
6. Umgang mit Beschwerden
7. Best Practice Beispiel „Von der Idee bis zur Vermietung“
8. Informationen zur Förderrichtlinie
9. Diskussion und Fragen
Moderation:
                              Helga Brandt
       Amt für Wirtschaftsförderung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Referenten:

Traugott Heinemann-Grüder, Geschäftsführer des Tourismusverbandes
Fläming e.V.
Ines Kias, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Havelland e.V.
Uta Hohlfeld, LAG Fläming-Havelland
Stefanie Jeschke, Betrieb Ferienwohnung „Hühnerhof“**** Treuenbrietzen
Ute Wrstala, Tourismusverband Fläming e.V.
TOP 1

Aktuelle Strukturen im Deutschlandtourismus und die Rolle der
                 Reiseregion Fläming darin
                Traugott Heinemann-Grüder
           Geschäftsführer des Tourismusverbandes
                        Fläming e.V.

                 Die Reiseregion Havelland
                          Ines Kias
         Geschäftsführerin des Tourismusverbandes
                       Havelland e.V.
www.reiseland-
brandenburg.de
Buchungssyste
m
Veranstaltungs-
kalender
www.reiseregion-
flaeming.de
www.havelland-
tourismus.de
Ansprechpartner
für Koop. mit TMB
Buchungssystem
Veranstaltungs-
kalender
6
TOP 2.1: Rahmenbedingungen für Erstvermieter

   Sie überlegen gerade, eine Ferienwohnung, ein
  Ferienhaus oder Privatzimmer an Urlaubsgäste zu
                    vermieten?

       Dann gibt es einige Regeln zu beachten:
Baugenehmigung

Nicht nur für einen Neubau von Beherbergungsbetrieben sondern auch für
den Umbau und die Nutzungsänderung !! bestehender Gebäude kann eine
Baugenehmigung erforderlich sein.

Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und ob die Genehmigung erteilt
wird, hängt von der Einzelfall-Prüfung ab. Dabei sind zahlreiche individuelle
Prüfungskriterien (Lage des Grundstücks, Beschaffenheit des Gebäudes,
Stellplatzbedarf sowie weitere öffentliche Belange wie Arbeitsschutz,
Denkmalschutz, Hygiene, Immissionsschutz) zu beachten.
Versicherungsschutz

Es ist empfehlenswert, mit der Versicherung zu klären, ob eine private
Haftpflichtversicherung ausreicht, um die gesetzliche Haftung für Schäden
von Gästen abzudecken oder ob darüber hinaus der Abschluss einer Betriebs
oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist.

Ausführliche Informationen erteilt Ihr zuständiges Bauamt und Ihre
Versicherung.
TOP 2.2: Verträge und Stornos

Gastaufnahmevertrag :
Sobald der Gast bei Ihnen bucht, schließt er mit Ihnen einen
Gastaufnahmevertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich
oder schriftlich geschlossen wurde.
Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus,
soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir empfehlen eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Gast
unterschreiben zu lassen.
Vereinbarte Leistungen

Welche Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart
wurden, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den
Katalogangaben sowie der Buchungsbestätigung.

Vertragseinhaltung

Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet.
Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast
die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist
verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Rücktritt/Storno

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist ausgeschlossen.
Sie als Gastgeber sind aber verpflichtet, Ihren Schaden so gering wie möglich
zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu vermieten.
Sie müssen sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen.
Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem
Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine
adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.

Quelle:
www.deutschertourismusverband.de/service/recht/reservierung/buchung
beherbergungsvertrag

Strom, Wasser, etc. sind ersparte Aufwendungen, die bei einer Stornierung
grundsätzlich in Abzug zu bringen sind. Der Gast muss dann noch max. 90 %
des vereinbarten Übernachtungspreises bezahlen.
TOP 2.3: Informationspflichten

Gewerbeanmeldung
Die Vermietung von Gästeunterkünften stellt eine gewerbliche Nutzung dar,
die bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angezeigt werden
muss.

Die Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden und ist
von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig.

Das Gewerbeamt gibt die Meldung u.a. an das Finanzamt weiter.
Genehmigung nach Gaststättenrecht

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für Ferienwohnungen/ - häuser und
Privatzimmer ist nicht erforderlich.
Eine Erlaubnis nach Gaststättengesetz ist nur dann einzuholen, wenn Alkohol
an Personen ausgeschenkt wird, die nicht Hausgäste sind.

Abgabe von Frühstück u. sonstigen Speisen

Personen, die mit der Frühstücks- und/oder Speisenzubereitung betraut sind,
müssen die wichtigsten hygienischen Regeln für den Umgang mit
Lebensmitteln kennen. Dies erfordert eine Teilnahme an einer Belehrung
nach dem Infektionsschutzgesetz.
Finanzamt

Bei der Vermietung von Gästeunterkünften sind die Einnahmen zu
Versteuern. Ob darüber hinaus Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer
abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab

Die Umsatzsteuerpflicht und damit die Verpflichtung zum Ausweis der MwSt
auf der Rechnung besteht bei Überschreitung einer Freigrenze von 17.500
EURO Einnahmen pro Jahr.

Eine Gewerbesteuerpflicht besteht bei einem Gewinn (!) von mehr als 24.500
EURO Brutto.
Detaillierte Auskünfte:

   Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes
   Ihr zuständiges Finanzamt
   Ihr zuständiges Gewerbeamt

Quelle:
www.deutschertourismusverband.de/service/recht/gewerbeanzeige-und
steuern
TOP 2.4: Medien

Nutzungsgebühren für die Übertragung von Fernseh- und
Hörfunkprogrammen in Beherbergungsbetriebe

Das Fernsehgerät in der Ferienwohnung, im Ferienhaus im Privatzimmer oder
im Hotelzimmer gehört heute zum Standard einer jeden Ferienunterkunft.

Der Vermieter muss für das Bereithalten von Fernsehgeräten oder auch
Rundfunkgeräten GEZ-Gebühren bezahlen.
GEMA, GVL,VG Wort, VG Media

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge müssen Vermieter von
Ferienwohnungen und Privatzimmern für Fernseh- und Hörfunkgeräte
in den Unterkünften GEMA-Gebühren bezahlen. Dies leitet die GEMA
aus der im Jahr 2006 erschienenen Entscheidung des EuGH ab.
Allerdings bezieht sich die Entscheidung unmittelbar nur auf Hotels und
trifft keine direkten Aussagen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit bei
Ferienwohnungen und Privatzimmer. Auch wenn die wesentlichen
Argumente sich ohne weiteres auch auf die Vermietung von
Ferienwohnungen übertragen lassen, bleiben Restzweifel an der
Übertragbarkeit der Entscheidungsinhalte. Eine eindeutige Klärung
kann letztendlich wiederum nur mittels einer höchstgerichtlichen
Entscheidung erfolgen. Solange muss jedoch davon ausgegangen
werden, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen GEMA
gebührenpflichtig sind.
Ausführliche Informationen, auch zum neuen Rundfunkgesetz gültig ab
01.01.2013

Quelle:
www.deutschertourismusverband.de/service/recht/gez-und-gema
TOP 2.5: Preise: Notwendige Angaben bei Beherbergungsbetrieben

   International werden Preise pro Zimmer angegeben

   in Deutschland werden Preise pro Person angegeben

   bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro Wohneinheit
    und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben

   Beim Eingang oder bei der Anmeldestelle des Gastgebers ist an gut
    sichtbarer Stelle ein Verzeichnis anzubringen oder auszulegen. Die Preise
    der im Wesentlichen angebotenen Zimmer und ggf. der Frühstückspreis
    müssen darauf erkennbar sein.
Preisdarstellung
Der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses muss den
Endpreis angeben, auch bei der Vermietung von Privatzimmern.

Endpreis
Muss alle pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom,
Wasser, Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten.

Tatsächlich ist es so, dass jeder, der mit Preisen wirbt, auch Endpreise
angeben muss, also auch die Anbieter von Privatzimmern.
Zitat aus dem BGH-Urteil zur Endreinigung bei Ferienwohnungen/ häusern

„Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991,
S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet
ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen
Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas
und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche
und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen
nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen
werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese
Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und
Vergleichbarkeit des preislichen Angebots.
Ausnahme: Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser können mittels eines Zählers
verbrauchsabhängig abgerechnet werden „

Quelle:
www.deutschertourismusverband.de/service/recht/preisangaben-in-der
werbung
TOP 2.6: Internetnutzung durch die Gäste - was müssen Vermieter
                            beachten?

Ihre Serviceleistung:
Zur Verfügung gestellt wird ein Internetzugang (WLAN, ISDN oder Modem)
zur Nutzung mit dem eigenen PC oder einem hausinternen PC

Zitat:
„Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung haftet der
Anschlussinhaber , wenn er Dritten einen Internetzugang zur Verfügung stellt
und die ihm obliegenden Prüfungs- uns Überwachungspflichten verletzt. Eine
Haftung des Anschlussinhabers ist nach der Rechtsprechung immer dann
begründet, wenn der Gast den Internetzugang missbräuchlich nutzt, um auf
Seiten mit rechtswidrigen Inhalten oder kostenpflichtigen Leistungen zu
surfen.“
Tipps:
Im Internet wird spezielle Software angeboten, die die Einrichtung eines
Benutzerkontos und die automatische Dokumentation der Internetnutzung
durch den Gast ermöglichen.

Dieselben Funktionen bietet aber auch Software zur „Kindersicherung“ eines
Internetzugangs. Diese werden beispielsweise bei google unter dem
Schlagwort "Kindersicherung" angeboten und stellen möglicherweise eine
preiswerte Alternative für Kleinstvermieter dar.

Fazit:
Für missbräuchliche Nutzung haftet der Vermieter!
Ausführliche Informationen:

Quelle:

   Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2006, Az.: 308 O 407 / 06
   Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 22.02.2007, Az: 2-3 O 77106
   Urteil des LG Düsseldorf, Az.:12 O 229/08
TOP 3: Zielgruppen

„Je individueller der Gast wird, desto intensiver müssen wir Ihn betreuen“!

Das ist nur sinnvoll möglich, wenn Sie sich auf Zielgruppen konzentrieren.
Eine klare Zielgruppenorientierung ist entscheidend für den Marketingerfolg.
Sie können Ihre Gäste effektiv ansprechen und Ihre Marketingmittel gezielter
einsetzen.

Der Gast bekommt das, was er erwartet.
Beachten Sie bei der Festlegung Ihrer Zielgruppe einige Hinweise:

  Denken Sie langfristig!
Rechnen Sie mit mindestens einer Saison Spielraum. So lange dauert
es wenigstens, bis Ihre Idee oder Ihr Angebot von den Gästen bzw.
dem Markt wahrgenommen wird.

  Schreiben Sie !
So sind Sie gezwungen, sich genaue Vorstellungen über die von Ihnen
gewählte Zielgruppe zu machen.

  Bleiben Sie realistisch!
Ihre Zielgruppe sollte so gewählt sein, dass eine gute Chance besteht, deren
Erwartungen mit Ihrem Angebot zu erfüllen.

  Ziel erreicht?
Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Sie Ihrem Ziel näher kommen
und in welchen Schritten. So können Sie die Marketingmaßnahmen
entsprechend anpassen.
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Generation 55 plus:
   eine zahlenmäßig wachsende Zielgruppe
   entspricht selten dem klassischen Bild der Senioren
   gewandte, aktive, qualitätsorientierte und kritische Menschen, die am
    Leben aktiv teilnehmen
   schätzen Möglichkeiten eines unbeschwerten Reisens, welche die
    Veränderungen des Alters berücksichtigen
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Familien:
   ein familienfreundliches Angebot, welches genau auf die Bedürfnisse
    zugeschnitten ist, steht an erster Stelle
   Region spielt dabei oft untergeordnete Rolle
   Familienfreundlichkeit steht im Vordergrund
   die Bedürfnisse der Kinder geben den Ausschlag für die Reiseentscheidung
   Bewegungsmöglichkeiten und in der Natur aktiv sein und Spaß haben
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Natururlauber:
   Aktivität und Abwechslung
   Sport und Bewegung an der frischen Luft
   umweltfreundliche Urlaubsangebote
   Wandern mit Naturgenuss und Erholung in kleinen Gruppen
   Radfahren mit Naturerlebnis
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Gesundheit und Erholung:
Wellness mit hochwertigen und ausgefeilten Angeboten mit Wellness
Landschaften und Beautyangeboten.

bedeutet aber auch:
   Suche nach Wohlbefinden
   dauerhafter Gesundheit
   Lebensqualität in intakter Umwelt
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Barrierefreie Angebote:

Gruppen:
 bewegungs-, wahrnehmungs- oder sprachbehinderte Menschen
 Personen mit geistiger oder psychischer Behinderung
 ältere, übergewichtige, kleinwüchsige und großwüchsige Menschen
 Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen
 Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck
Zielgruppen

    Lernen Sie die Wünsche, Bedürfnisse und
Sehnsüchte „Ihrer“ Zielgruppe kennen, dann fällt
   auch die Auswahl der Leistungen leichter.

                    Quelle:
     www.deutschertourismusverband.de/
      klassifizierng/qualitaetsinitiativen/
familienfreundlich/wunneland-schleswig-holstein
TOP 4: eigene Werbemittel

Nicht nur Zimmer und Ausstattung kosten Geld. Auch für die
Gästegewinnung benötigen Sie ausreichend finanzielle Mittel. Sie
sollten entsprechende Mittel für die Angebotsentwicklung (z.B.
Klassifizierung und Spezialisierung) und ein Marketingbudget
einplanen.

Zu einer Mindestinvestition im Marketing gehören:
 Printwerbung - Hausprospekt,
 der hauseigene Internetauftritt
 Briefpapier, Visitenkarten, Postkarten, Antwortkarte,
 Reservierungskarte
 Außerdem: gute Fotos, auch diese kosten etwas.
 Legen Sie sich eine durchgängige „Werbelinie“ zu - So werden Sie vom
   Gast schneller erkannt = einheitliches Design
Hinweise zur Erstellung von Werbemitteln

   je kürzer die Werbetexte, desto mehr Raum haben Sie, um Ihr
    Werbematerial großzügig zu gestalten
   Empfehlung: nicht mehr als 10 bis 15 Wörter pro Satz
   schreiben Sie keine Inventarliste, Sie möchten Ihr Zimmer/Ihre Wohnung
    nicht verkaufen sondern suchen Urlaubsgäste
    nachvollziehbar und verständlich
   verwenden Sie eine bildhafte Sprache (vor dem Auge des Lesers soll ein
    Bild entstehen)
   nutzen Sie Wörter und Redewendungen, die der Sprache der Zielgruppe
    entsprechen
Leichte Sprache

Beispiele:

   In Brandenburg gibt es viel Natur.
   Sie können hier schöne Ausflüge machen.
   Es gibt viele Seen.
   Sie können dort baden.
   Oder eine Fahrt mit einem Boot machen.
   Auch auf einem Floß können Sie fahren.
   Sie können draußen Tiere beobachten.
   Im Tier-Park können Sie die Tiere sogar streicheln.
Ihre Fotos sollen -

   Leben auf den Bildern zeigen

   Emotionen transportieren

   ungewöhnliche Bildausschnitte darstellen

   interessante Perspektiven erfassen (aber bitte keine
    übertriebenen/unrealistischen Weitwinkelaufnahmen von Innenräumen)

   den Betrachter zu fesseln und Spannung zu erzeugen

   Einen regionaltypischen Bezug haben
Ihre Fotos dürfen nicht -

   ohne Personen sein

   austauschbar sein

   ohne Aussage sein

   dem Text widersprechen
Verwenden Sie fremde Logos oder Fotos immer
  nur mit einer Genehmigung des Inhabers.
Angaben, die in jedem Werbemittel enthalten sein sollten:

   Kontaktadresse
   Informationen über Ihre Zimmer/Ferienwohnung (Anzahl, Ausstattung,
    Besonderheiten, Foto)
   Preisliste
   Anfahrtsskizze oder -beschreibung
   Reservierungsmöglichkeit per E-Mail
   Angebote
   Ausflugsziele in der Umgebung
Ihr Hausprospekt und Ihr Internetauftritt ist Ihre Visitenkarte. Sie sollten
deshalb mit besonderer Sorgfalt gestaltet werden!

Das Werbematerial hat die Aufgabe den Gast …..
   zu informieren
   zu motivieren
   Interesse wecken
   und den Gast dazu verleiten bei Ihnen zu buchen.
Werben Sie mit „Sterne“ - Qualität!

Für Gastgeber mit privaten Ferienunterkünften sind Sterne eine ideale
Möglichkeit, die Qualität ihres Angebots objektiv zu beweisen. Sterne stellen
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern dar und liefern ein
wirksames Werbeargument.

Die Sterne des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) sind…
   bundesweit einheitliche Zeichen für Qualitätsstandards
   signalisieren „diese Quartiere sind offiziell geprüft und in der jeweiligen
    Kategorie für gut befunden“
   sagen mehr als tausend Worte
Die Qualitätskriterien bewerten nach Muss-Erfüllung der
Mindestkriterien unter anderem…..
   die Infrastruktur des Objektes
   den Zustand der Zimmer
   die Serviceleistungen
   die Freizeiteinrichtungen im Haus
   den Garten und Anlage des Hauses

Quelle:
www.deutschertourismusverband.de/klassifizierung
Ausführliche Informationenfinden Sie außerdem im:

Quelle:
   Service Ratgeber – Schritte zur perfekten Gästezufriedenheit
    (Dwif-Consulting GmbH München oder www.dwif.de)

   Service Ratgeber Franken – (www.frankentourismus.de)
TOP 5: Werbung/Marketing mit Kooperationspartnern auch für
                       „kleine“ Vermieter

Vertriebsmöglichkeiten für Übernachtungsangebote:
Print
   der Eintrag ins lokale und ins regionale Gastgeberverzeichnis/ins regionale
    Reisejournal
   Der Eintrag in Urlaub auf dem Lande (pro agro)
Online-Vertriebsformen
A: rein informative Darstellung des eigenen Betriebs auf der eigenen Website
   oder einer übergeordneten Internetseite (Ort, Region, Bundesland)
B: die Darstellung von Vakanzen mit anschließender telefonischer Buchung
   oder E-Mail-Anfrage
C: echter Online-Vertrieb über kommerzielle Portale oder
   Buchungsplattformen der Landesmarketingorganisationen
Online-Buchung oder Online-Anfrage - ein großer Unterschied

Online-Buchung
 die Buchung wird in Echtzeit in das Reservierungssystem hinein getätigt
  und eine Bestätigung seitens des Systemanbieters unmittelbar auf den
  Buchungsvorgang erfolgt

Online-Buchungsanfrage
 auf der eigenen Website wird eine Anfrage per E-Mail geschickt
 eine unmittelbare Bestätigung erfolgt in der Regel nicht, da die E-Mail
  „manuell“ abgeholt und bearbeitet werden muss
Online-Vertriebsplattformen auf Landesebene

Die Webseiten der lokalen, regionalen und auch der landesweiten
Tourismusorganisationen bieten insgesamt die größte Anzahl an privaten
Gastgebern für FH/FW und Privatzimmer .

Empfehlung: Der Eintrag im Bereich „Schlafen &Träumen“ auf
www.reiseregion-flaeming.de bzw. im Bereich Gastgeber auf
www.havelland-tourismus.de.

Darüber hinaus sind seit einigen Jahren spezielle Internet-Plattformen für
diesen Bereich entstanden, z. B. atraveo.de, edomizil.de, fewo-direkt.de,
fewo.de
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Online-Vertrieb: Fazit und Tipps

   Gäste möchten eine unkomplizierte Buchung, bei der die tatsächliche
    Verfügbarkeit und ein besonderer Preisvorteil wichtig sind

   Reisende kommunizieren zunehmend Online

   die Entscheidung für einen Übernachtungsbetrieb wird in Zukunft immer
    mehr von den Erfahrungen anderer Urlauber beeinflusst werden

   Bewertungssysteme wie „Holidaycheck“ oder „Tripadvisor“ steigern die
    unter Reisenden immer schon wichtige Mundpropaganda exponentiell
Online-Vertrieb: Fazit und Tipps

Auch auf den örtlichen, regionalen und landesweiten touristischen
Webseiten wird die Bewertung von Gästeunterkünften durch die Reisenden
immer wichtiger.

Der private Vermieter einer Ferienwohnung oder einer Pension sollte sich
also der Herausforderung des Online-Vertriebs stellen.

Die Online-Buchbarkeit sollte neben Printwerbung oder Telefonverkauf eine
gleichbedeutende Rolle spielen.
Online-Vertrieb: Fazit und Tipps

Quelle:
Aus den Handlungsempfehlungen zur Online-Buchbarkeit und Online
Vermarktung von Klein und Kleinstbetrieben im Deutschlandtourismus
Mai 2012

www.deutschertourismusverband.de/Mediendatenbank/
Bilder/DTV/HandlungsempfehlungenzurOnlineBuchbarkeitundOnline
Vermarktung
TOP 6: Beschwerden

Neben berechtigten Beschwerden, gibt es selbstverständlich auch Gäste, die
an allem und jedem etwas zu bemängeln haben. Man kann es ihnen einfach
nicht recht machen. Doch wie auf einen solchen Gast reagieren? Ziel ist es,
die Situation positiv zu Ende zu bringen!

Jede Beschwerde nutzt Ihnen!!!
Wie reagiert man auf Beschwerden?

Immer mit der Ruhe, lassen Sie den Gast sich erst einmal abreagieren.

Warten Sie mit Ihrer Antwort, bis er von seinem Problem berichtet hat, meist
ist er danach schon deutlich ruhiger.

Mit „Ich verstehe Ihren Ärger...“ nehmen Sie dem Gast oft die Angriffsfläche.

Klären Sie den Sachverhalt, fragen Sie detailliert nach und suchen Sie
gemeinsam mit dem Gast nach einer Lösung

Seien Sie entgegenkommend!

Auch wenn Sie keine Schuld trifft, zeigen Sie eine Versöhnungsgeste“,
z.B. mit einem Blumenstrauß oder einem selbstgebackenen Brot für
Gäste im Haus.
Der professionelle Umgang mit Beschwerden (Beschwerdemanagement)
bedeutet nichts anderes, als …

   gezielt Beschwerden erfragen
   die Beschwerden professionell entgegennehmen
   die Beschwerdebearbeitung organisieren und kontrollieren
   die Beschwerden gezielt auswerten

Quelle:
www.q-deutschland.de/schulungsinhalte
TOP 7

         Best Practice Beispiel:

    „Von der Idee bis zur Vermietung“
   Ferienwohnung „Hühnerhof F****“
          Frau Stefanie Jeschke

         Hühnerhof Treuenbrietzen
                 Großstraße 9
             14929 Treuenbrietzen
            Telefon: 033748/87012
  Mail: info@huehnerhof-treuenbrietzen.de
Internet: www.huehnerhof-treuenbrietzen.de
TOP 8

Informationen zur Förderrichtlinie für kleinteilige touristische Maßnahmen
                (KTM) des Landkreises Potsdam-Mittelmark
                             Informationen:

                Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V.
                          Geschäftsstelle im TGZ
                          Brücker Landstraße 22b
                             14806 Bad Belzig
                           Tel:033841/65250
                            Fax:033841/65253
                  Email:uta.hohlfeld@flaeming-havel.de
                     Internet: www.flaeming-havel.de
              Vereinsregister Amtsgericht Potsdam VR 3777 P
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten dieser Präsentation,
insbesondere die zu dem Thema „Recht“ nicht um eine
Rechtsberatung handelt.
Der Tourismusverband Fläming e.V. übernimmt zu den getroffenen
Aussagen keinerlei Verantwortung in rechtlicher Hinsicht.
Der Tourismusverband Fläming e. V. hat als Quelle Angaben des
Deutschen Tourismusverbandes e. V. genutzt und die Inhalte auch
vom Deutschen Tourismusverband e. V. überprüfen lassen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, im Bedarfsfall juristischen Rat
durch einen Rechtsanwalt einzuholen.
Beelitz, Februar 2013
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