Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen

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Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
www.aidlingen.de                                        Diese Ausgabe erscheint auch online

                                                                                     Amtsblatt
Nummer 51/52                                                                     der Gemeinde
Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                           Aidlingen

                                                                                    ß

                                                                                            ß
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        Der Gemeinderat, die Ortschaftsräte und die Gemeindeverwaltung
           wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde

                                                  Gute,
                               für das Jahr 2020 alles

                vor allem     aber Gesundheit und Zufriedenheit.
                                                                                                  Foto: mikosca/iStockphoto/Thinkstock
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
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                 Nummer 51/52
                 Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                                                     NACHRICHTEN

                                                                                                                         112
NOTDIENSTE / SERVICE   Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport:

                       Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                     Apothekenbereitschaftsdienst
                       Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen
                                                                                          Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr
                       (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge-
                       schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22                (24-Stunden-Dienst)
                       Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam-                  - Donnerstag, 19. Dezember 2019
                       bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und
                                                                                            Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen
                       Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr
                       (Folgetag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochen-                - Freitag, 20. Dezember 2019
                       tagen ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr:                   Römer-Apotheke, Hemmlingstraße 20, Kuppingen
                       docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von nieder-
                       gelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich              - Samstag, 21. Dezember 2019
                       Versicherte unter Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de.              Apotheke Aidlingen, Badstraße 2, Aidlingen
                                                                                          - Sonntag, 22. Dezember 2019
                       Kinderärztlicher Notfalldienst                                       Schwarzwald-Apotheke, Nagolder Straße 27, Herren-
                                                                                            berg
                       Kinderärztlicher Notfalldienst
                       Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für den           - Montag, 23. Dezember 2019
                       Kreis Böblingen:                                                     Sonnen-Apotheke, Grabenstraße 62 B, Gärtringen
                       Kinderklinik Böblingen, Bunsenstraße 120, Tele-
                                                                                          - Dienstag, 24. Dezember 2019 (Hl. Abend)
                       fon: 01806 070310
                       Samstag, Sonntag, Feiertage: ab 9:00 Uhr. Werktags                   Apotheke Haug, Walther-Knoll-Straße 3, Herrenberg
                       (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab             - Mittwoch, 25. Dezember 2019 (1. Weihnachtstag)
                       19:30 Uhr. Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.                Schönbuch-Apotheke, Schloßstraße 11, Gültstein
                       Augenärztlicher Notdienst                                          - Donnerstag, 26. Dezember 2019 (2. Weihnachtstag)
                                                                                            Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn
                       Augenärztlicher Notdienst Kreis Böblingen:
                       Zentrale Notfallrufnummer: 01806 071122                            - Freitag, 27. Dezember 2019
                                                                                            Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen
                       Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                 - Samstag, 28. Dezember 2019
                                                                                            Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen
                       Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo-
                       chenende - 21./22. Dezember 2019, für Dienstag - 24.               - Sonntag, 29. Dezember 2019
                       Dezember 2019 (Heiligabend), für Mittwoch und Donners-               Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg
                       tag 25./26. Dezember 2019 (1. und 2. Weihnachtstag), für
                       das Wochenende - 28./29. Dezember 2019, für Dienstag               - Montag, 30. Dezember 2019
                       - 31. Dezember 2019 (Silvester), für Mittwoch - 1. Januar            Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen
                       2020 (Neujahr), für das Wochenende - 4./5. Januar 2020             - Dienstag, 31. Dezember 2019 (Silvester)
                       - und für Montag - 6. Januar 2020 (Hl. Drei Könige) -
                       erfragen Sie bitte im Notfall über Tel. 0711 7877722.                Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen
                                                                                          - Mittwoch, 1. Januar 2020 (Neujahr)
                       Tierärztlicher Bereitschaftsdienst                                   Bären-Apotheke, Hindenburgstraße 20, Herrenberg
                       Am Wochenende - 21./22. Dezember 2019 - hat die                    - Donnerstag, 2. Januar 2020
                       Tierarztpraxis Lena Schwab, Schwabstraße 13, Holzger-                Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn
                       lingen, Tel. 07031/602812, am Dienstag - 24. Dezember
                       2019 (Heiligabend) - und am Mittwoch und Donnerstag                - Freitag, 3. Januar 2020
                       - 25./26. Dezember 2019 (1. und 2. Weihnachtstag) -                  Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen
                       hat die Praxis Tania Ramirez, Keilbergstraße 29, Böb-              - Samstag, 4. Januar 2020
                       lingen, Tel. 07031/289000, am Wochenende - 28./29.
                                                                                            Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen
                       Dezember 2019 - hat die Praxis Dr. Wack, Tübinger
                       Straße 38, Waldenbuch, Tel. 07157/20473, Dienstag -                - Sonntag, 5. Januar 2020
                       31. Dezember 2019 (Silvester) und Mittwoch 1. Januar                 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg
                       2020 (Neujahr) - hat die Praxis Dr. Dauner, Hinter-
                       weiler Straße 58, Sindelfingen, Tel. 07031/807090, am              - Montag, 6. Januar 2020 (Hl. Drei Könge)
                       Wochenende - 4./5. Januar 2020 - hat die Praxis Dr.                  Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen
                       Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. 07034/654265
                                                                                          - Dienstag, 7. Januar 2020
                       und am Montag - 6. Januar 2020 (Hl. Drei Köni-
                       ge) hat die Praxis Dr. Habel-Pöllmann, Jahnstraße 51,                Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen
                       Böblingen, Tel. 07031/236226, für Hunde, Katzen und                - Mittwoch, 8. Januar 2020
                       Heimtiere, falls der Haustierarzt nicht erreichbar (te-
                                                                                            Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen
                       lefonische Voranmeldung ist unbedingt erforderlich),
                       Bereitschaftsdienst.                                               Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

                        Impressum:
                        Herausgeber: Gemeinde Aidlingen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20,
                        71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen
                        Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen - für „Was sonst
                        noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
                        Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
                        Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
                        Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
                        E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                        Nummer 51/52
                                                                                         Mittwoch, 18. Dezember 2019      3
Zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel!                            Weihnachtsbotschaft des Landrats
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                              Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
im Sauseschritt verging das Jahr und
so ist es nun auch schon wieder an                               was kümmert uns die Geschichte
der Zeit, innezuhalten und sich Frei-                            über einen kleinen Jungen, der vor
raum für Rückblick und Vorausschau                               2.000 Jahren in Bethlehem geboren
zu schaffen.                                                     wurde? Jeder von uns hat doch sei-
Es war wieder einmal ein Jahr, das                               ne eigene Last im Alltag zu tragen:
uns mit vielen kleinen und großen Er-                            Die Mutter muss Kind und Beruf un-
eignissen auf Trab gehalten hat.                                 ter einen Hut bringen, der Arbeiter
Am 26. Mai war Wahltag – aber dies-                              mit der Digitalisierung am Arbeitsplatz
mal wieder einer, der es in sich hat-                            zurechtkommen, die Rentnerin ihren
te. Bei diesem Urnengang galt es, die                            Gatten pflegen, Teenager den best-
Stimmen für die Europa-, Regional-,                              möglichen Schulabschluss erreichen.
Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl abzuge-
ben. Unsere kommunalpolitischen Gremien haben sich nach          Bei all diesen Verpflichtungen ist wenig Zeit, um zur Ruhe
diesen Wahlen neu konstituiert. Der Gemeinderat ist dabei        zu kommen und sich zu bemüßigen, mal wieder den inneren
durch Ausgleichsmandate auf 23 Mitglieder angewachsen            Kompass einzunorden. Leider scheint es so, als ob diese
und insgesamt besteht das Gremium nun zu einem Drittel           Überforderung die Gesellschaft als Ganzes erfasst. Gewisse
aus neuen Gesichtern.
                                                                 Werte geraten immer mehr unter die Räder: Respekt vor-
Das Jahr 2019 war aber auch das Jahr der Baustellen. Vor         einander, Toleranz für anders Denkende, der Zusammenhalt
allem die Sanierung der Ortsdurchfahrt im Bereich der Böb-
                                                                 in unserer Gesellschaft. In den vergangenen demokratischen
linger Straße erlebte den vierten und damit finalen Bauab-
schnitt. Nach dem Bauzeitenplan war das Ende der Bauar-          Wahlen gewannen zunehmend Positionen an den Rändern
beiten eigentlich kurz vor Weihnachten vorgesehen. Dank der      größere Zustimmung. Dort behauptet man die Wahrheit für
günstigen Witterungslage und den leistungsfähigen Firmen,        sich gepachtet zu haben. Die Kompromissfähigkeit in den
die am Bau beteiligt waren, konnte die Ortsdurchfahrt bereits    Parlamenten geht dabei verloren. Die Politik hat Mühe, be-
Mitte November offiziell freigegeben werden. Die Anwohner,       rechtigte Interessen angemessen zu berücksichtigen. Im Er-
die an den Umgehungsstraßen mit Geduld und Demut das             gebnis fühlen sich immer mehr Menschen übergangen und
erhöhte Verkehrsaufkommen ertragen haben, erlebten die-          frustriert.
se vorzeitige Verkehrsfreigabe sicherlich als vorgezogenes
Weihnachtsgeschenk.                                              Ich hoffe und arbeite dafür, dass uns dies nicht auf kom-
Mit der Fertigstellung der Erschließungsanlage im Neubauge-      munaler Ebene passiert. Denn hier arbeiten wir an wichti-
biet Mönchhalde konnte im Herbst noch der Startschuss für        gen Projekten für die Menschen im Kreis. Kurz vor dem
die Aufsiedlung des Neubaugebiets am östlichen Ortsrand un-      Abschluss steht dabei der Ausbau der Schönbuchbahn, die
serer Gemeinde gegeben werden. In Kürze werden dort dann         neue Flugfeldklinik steckt mitten in der Planung und unsere
wieder Bagger und Kranen zum vertrauten Anblick werden.          Bemühungen für eine Nachhaltigkeitsstrategie im Landkreis
Begonnen wurde auch mit unserem Projekt im sozialen Woh-         stehen ganz am Anfang.
nungsbau. Am Ortseingang der K1063 werden zwei Gebäu-
de im Geschossbau entstehen, die zukünftig 58 Menschen           Die Weihnachtsgeschichte lehrt uns, dass wir im Großen und
Wohnraum geben werden. Der Beginn der Erschließungsar-           im Kleinen, also im Politischen und Privaten, uns aufeinander
beiten für die beiden Grundstücke wurde allerdings zunächst      zu bewegen müssen. Die innere Zerrissenheit überwinden
durch die Archäologie ausgebremst. Erkundungsschürfe hat-        ist die Voraussetzung für die Weihnachtsbotschaft, nämlich
ten nämlich offenbart, dass sich dort offensichtlich schon       „Friede den Menschen auf Erden“.
immer Menschen wohl gefühlt und daher auch angesiedelt
haben. Derzeit sind die Archäologen noch dabei, den Humus        Zusammenhalt zeigt sich im Ehrenamt, das Freiwillige im
von der Baufläche abzuschieben, um die Struktur einer An-        Landkreis Böblingen überall ausüben. Sie engagieren sich in
siedlung aus der Bronzezeit, die das fachkundige Auge an-        Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen, Umweltinitiativen,
hand der unterschiedlichen Erdverfärbungen nachvollziehen        Sport- und Kulturinitiativen. Ich bin den vielen Helferinnen
kann, freizulegen. Sobald alles dokumentiert, kartiert und       und Helfern dankbar, die unsere Gesellschaft Tag für Tag
archiviert ist, darf mit dem Bau begonnen werden.                bereichern.
Dieses Wohnbauprojekt wird dann auch unser Bauschwer-
punkt im kommenden Jahr werden. Mit der Fertigstellung           Ganz besonders danken möchte ich den vielen Menschen,
der beiden Gebäude ist angesichts der Zeit, die durch die        die auch an den Feiertagen in Krankenhäusern, bei der
archäologischen Untersuchungen verloren ging, erst im Früh-      Polizei und Feuerwehr und vielen anderen Einrichtungen für
jahr 2021 zu rechnen.                                            andere da sind.
Aber auch der Landkreis Böblingen wird an den Kreisstraßen
seine baulichen Sanierungsarbeiten fortsetzen. Im kommen-        Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten
den Jahr hat man sich hierfür die Kreisstraße zwischen           Rutsch ins neue Jahr.
Dachtel und Deckenpfronn vorgenommen.
Mit dem Blick auf das kommende Jahr dürfen wir uns aber          Herzlichst
auch auf den Aidlinger Heckengäutag, unseren „National-
feiertag“, der am Samstag, dem 12. September 2020 im             Ihr
Ortskern von Aidlingen bereits zum 9. Mal stattfinden wird,      Roland Bernhard
freuen. Ebenso auf den 100. Geburtstag, den einer unse-          Landrat
rer Traditionsvereine, der Musikverein Eintracht Aidlingen, im
Jahr 2020 begehen wird.
Sie sehen, auch das nächste Jahr bietet wieder Perspekti-
                                                                                                                                 Foto: Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock

ven, auf die wir uns freuen dürfen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein
gesegnetes Weihnachtsfest.
Herzlichst Ihr
Ekkehard Fauth
Bürgermeister
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
4                                                                                                     Aidlinger
      Nummer 51/52
      Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                              NACHRICHTEN

WIR KOMMEN WIEDER!

Sternsingeraktion in Aidlingen und Gechingen 2020
Die Sternsinger aus der Gesamtkirchengemeinde Aidlingen     Für die Sternsingeraktion spenden können Sie auch auf das
und Gechingen folgen schon bald wieder dem Stern. Ab        Konto der katholischen Kir-chenpflege, bei der Kreissparkas-
dem 29.12.2019 (nach der Aussendung) wollen sie möglichst   se Böblingen, IBAN: DE46603501300000033950, BIC: BB-
viele Menschen in ihren Häusern/Wohnungen besuchen.         KRDE6BXXX. Bei einem Betrag über 100,- € geben Sie bitte
Damit verbunden bringen sie den Segen für das neue Jahr,    Namen und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbe-
den die Sternsinger an die Türen und Tore schreiben wer-    scheinigung zuschicken können.
den.
Der Segensspruch "Christus mansionem bene-
dicat" bedeutet "Christus segne dieses Haus
/ diese Wohnung" und wird mit dem Kürzel
20*C+M+B*20 angebracht.
Dieses Jahr lautet das Motto der Sternsinger:
„Frieden! - Im Libanon und weltweit“
Ein Besuch der Sternsinger bei den Menschen
daheim ist ein fröhliches Ereignis! Die dabei er-
fahrene Solidarität mit den Kindern dieser Welt
ist eine wichtige Erfahrung im Leben unserer
Kinder hier. Wir würden uns freuen, wenn sich

                                                                                                                           Foto: zia_shusha/iStock/Thinkstock
alle Türen, an die wir "klopfen", und alle Ohren
und Herzen, für die wir singen, öffnen würden.
Für Ihre Spenden sagen wir schon vorab herzli-
chen Dank!
Die Sternsinger sind ab dem 29.12.2019 bis zum
6.1.2020 in allen Aidlinger Gemeinden und Ge-
chingen unterwegs. Die genauen Termine ent-
nehmen Sie bitte den kath. Nachrichten.

 Die Gemeindeverwaltung informiert

                  Öffnungszeiten des Rathauses Aidlingen und des Bürgeramtes
                           in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar

                                                    Rathaus                    Bürgeramt
 Montag                     23. Dezember            8.30 – 11.30 Uhr           7.00 – 16.00 Uhr
                                                    13.30 – 16.00 Uhr
 Dienstag                   24.   Dezember          geschlossen                geschlossen
 Mittwoch                   25.   Dezember          geschlossen                geschlossen
 Donnerstag                 26.   Dezember          geschlossen                geschlossen
 Freitag                    27.   Dezember          geschlossen                geschlossen

 Montag                     30. Dezember            8.30 – 11.30 Uhr           7.00 – 16.00 Uhr
                                                    13.30 – 16.00 Uhr
 Dienstag                   31. Dezember            geschlossen                geschlossen
 Mittwoch                   1. Januar               geschlossen                geschlossen

Wochenmarkt
  Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz
                                         Obst, Gemüse, Eier
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                       Nummer 51/52
                                                                                        Mittwoch, 18. Dezember 2019       5
                                                                (2) Die beteiligten Gemeinden sind sich einig, dass die
 Amtliche Bekanntmachungen                                          Stadt Weil der Stadt das Recht nach Absatz 1 durch
                                                                    Erlass einer Erstreckungssatzung wahrnimmt. Die Erstre-
                                                                    ckungssatzung verweist dynamisch auf die unter Absatz
Öffentliche Bekanntmachung                                          1 genannten Satzungen der Stadt Weil der Stadt. Die
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines ge-       Stadt Weil der Stadt stimmt diese Satzungen und ihre
meinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Weil              Änderungen vor der Beschlussfassung im Gemeinderat
der Stadt und den Gemeinden Grafenau und Aidlingen,                 Weil der Stadt einvernehmlich mit den abgebenden Ge-
sowie der Genehmigung derselben durch das Landratsamt               meinden ab.
Böblingen.                                                      (3) Den abgebenden Gemeinden ist die dieser Vereinbarung
                                                                    als Anlage beigefügte ,,Erstreckungssatzung auf das Ge-
                                                                    biet der abgebenden Gemeinden“ bekannt.
                                                                (4) Die Gemeinde Grafenau verpflichtet sich, ihre Gutach-
                                                                    terausschussgebührensatzung vom 11.12.1992 in der
                                                                    Fassung der Euro-Einführungssatzung vom 17.10.2001
                                                                    sowie die Ziffer 13 des Gebührenverzeichnisses der
     Öffentlich-rechtliche Vereinbarung                             Verwaltungsgebührensatzung vom 22.04.2015 bis zum
                                                                    30.06.2018 mit Wirkung zum 31.12.2019 aufzuheben.
      zur Bildung eines gemeinsamen                             (5) Die Gemeinde Aidlingen verpflichtet sich, ihre Gutachter-
           Gutachterausschusses                                     ausschussgebührensatzung vom 25.06.1992 in der Fas-
                                                                    sung vom 24.11.2006 sowie die Ziffer 18 des Gebüh-
                          zwischen
                                                                    renverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung vom
                  (der Stadt Weil der Stadt                         15.11.2007 in der Fassung vom 22.02.2018 mit Wirkung
    vertreten durch Herrn Bürgermeister Thilo Schreiber             zum 31.12.2019 aufzuheben.
                             und
                                                                § 3: Zusammensetzung des Gutachterausschusses,
                  der Gemeinde Aidlingen                              Gutachterbestellung
vertreten durch Herrn Bürgermeister Ekkehard Fauth sowie        (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Weil der
                  der Gemeinde Grafenau                             Stadt ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Be-
   vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Thüringer             zeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss von Weil
      (nachstehend „abgebende Gemeinden“ genannt)                   der Stadt, Aidlingen und Grafenau“ (nachstehend „Ge-
                                                                    meinsamer Gutachterausschuss“ genannt).
                                                                (2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachteraus-
                                                                    schusses wird von der Stadt Weil der Stadt in Abstim-
                                                                    mung mit den abgebenden Gemeinden bzw. ggf. weiteren
                                                                    abgebenden Gemeinden festgelegt. Davon entfallen auf:
                                                                    - Weil der Stadt 7 Mitglieder.
Vorbemerkung:                                                       - Aidlingen 3 Mitglieder
Die Stadt Weil der Stadt und die Gemeinden Aidlingen sowie          - Grafenau 3 Mitglieder
Grafenau schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutach-        (3) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die 12 ehren-
terausschusses aufgrund von§ 1 Absatz 1 Satz 2 der Ver-             amtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutach-
ordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüs-             terausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Weil
se, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem                der Stadt für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode
Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) in             bestellt. Die Gutachter aus den abgebenden Gemeinden
Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusam-              werden auf deren Vorschlag vom Gemeinderat der Stadt
menarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:        Weil der Stadt bestellt.
                                                                (4) Die Festlegung der Bodenrichtwerte im Bereich einer
§ 1: Gegenstand der Vereinbarung:
                                                                    abgebenden Gemeinde erfolgt einvernehmlich mit dem
(1) Die Gemeinden Aidlingen und Grafenau (abgebende Ge-             mehrheitlichen Votum der Mitglieder im gemeinsamen
    meinden) übertragen die Bildung von Gutachterausschüs-          Gutachterausschuss aus dieser Gemeinde und dem/der
    sen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO auf die Stadt                Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses
    Weil der Stadt.                                                 bzw. seiner/s Stellvertreters/in. Für einzelne Schätzungen
(2) Die Stadt Weil der Stadt erfüllt anstelle der abgebenden        bzw. Ermittlungen des Verkehrswerts aus dem Bereich ei-
    Gemeinden die übertragenen Aufgaben in eigener Zu-              ner abgebenden Gemeinde werden grundsätzlich der/die
    ständigkeit. Sie übernimmt die Aufgaben nach Abs. 1             Vorsitzende bzw. der/die Stellvertreter/in sowie vorrangig
    uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche         Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses aus
    mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und            dieser Gemeinde herangezogen.
    Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf      § 4: Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
    die Stadt Weil der Stadt über. Sie erfüllt die Aufgabe in         schusses
    ihren Amtsräumen.                                           (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
(3) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Ge-                schusses wird bei der Stadt Weil der Stadt eingerichtet
    meinden/Städte erweitert werden, soweit die Gemeinden           (§ 8 Absatz 1 GuAVO).
    im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1         (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vor-
    Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden/        sitzenden des Gutachterausschusses die Erledigung der
    Städte bedarf der Zustimmung der Stadt Weil der Stadt           laufenden Verwaltungsaufgaben.
    sowie aller abgebenden Gemeinden.                           (3) Die Stadt Weil der Stadt verpflichtet sich, die für eine
§ 2: Ausdehnung des Satzungsrechtes                                 sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und geeig-
                                                                    nete Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleis-
(1) Die Stadt Weil der Stadt kann im Rahmen der ihr über-
                                                                    ten. Die Stadt Weil der Stadt besetzt die Geschäftsstelle
    tragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das ge-
                                                                    mit eigenem Personal. Die Stadt Weil der Stadt verpflich-
    samte Gebiet der Stadt Weil der Stadt und der abgeben-
                                                                    tet sich weiter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung
    den Gemeinden gelten (§ 26 Absatz 1 GKZ). Dies sind
                                                                    der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Gutachter
    - die Satzung über die Erhebung von Gebühren für                sicherzustellen.
      die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-      (4) Die Geschäftsstelle wird von der Stadt Weil der Stadt ab
      schuss (Gutachterausschussgebührensatzung) und                dem Beginn des gemeinsamen
    - die Satzung über die Erhebung von Gebühren für                Gutachterausschusses am 01.01.2020 entsprechend der
      öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung),          Geschäftsordnung mit Personal ausgestattet.
      soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben           Änderungen erfolgen jeweils im Einvernehmen mit den
      erforderlich ist.                                             abgebenden Gemeinden.
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
6                                                                                                               Aidlinger
      Nummer 51/52
      Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                                        NACHRICHTEN

§ 5: Übergang der Aufträge                                              sig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse
Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs-              herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen,
se bei der Stadt Weil der Stadt und den abgebenden                      die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sach-
Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Ver-             dienlich sind.
kehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gutachter-             (5) Die Stadt Weil der Stadt benennt den abgebenden Ge-
ausschuss über.                                                         meinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül-
Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs-              lung der Aufgabe.
se bei der Stadt Weil der Stadt und den abgebenden                  § 8: Kündigung
Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Ver-
kehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gutachter-             (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet.
ausschuss über.                                                         Die abgebenden Gemeinden haben das Recht, diese Ver-
                                                                        einbarung schriftlich zu kündigen. (2) Als Kündigungsfrist
§ 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung                                werden 12 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§
(1) Die Stadt Weil der Stadt erhebt für Amtshandlungen im               25 Absatz 4 GKZ).
    Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren            (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform.
    und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann im        (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Weil
    Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzun-                 der Stadt Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum
    gen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten            Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen.
    gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern.           § 9: Wirksamkeit, in Kraft treten
    Die Stadt Weil der Stadt stimmt diese Satzungen und             (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat dieser Ver-
    ihre Änderungen vor der Beschlussfassung im Gemein-                 einbarung am 10.10.2019 zugestimmt.
    derat Weil der Stadt einvernehmlich mit den abgebenden          (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau hat dieser Ver-
    Gemeinden ab.                                                       einbarung am 16.10.2019 zugestimmt.
(2) Die abgebenden Gemeinden beteiligen sich an den nicht           (3) Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat dieser
    durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeckten                 Vereinbarung am 22.10.2019 zugestimmt.
    laufenden Personal- und Sachaufwendungen der Stadt              (4) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der
    Weil der Stadt, die durch die Aufgabenerfüllung des                 Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
    gemeinsamen Ausschusses und der Geschäftsstelle des             (5) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh-
    gemeinsamen Ausschusses entstehen, entsprechend dem                 migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden
    nachfolgend festgelegten Kostenverteilungsschlüssel:                öffentlich bekanntzumachen und wird danach zum Januar
    Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem                2020 rechtswirksam.
    Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Ge-        (6) Die Stadt Weil der Stadt teilt der Zentralen Geschäftsstel-
    samtzahl aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs.                 le die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses
(3) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr.             nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach
    Für die Personal-, Raum, IT und Sachkosten einschließ-              § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten
    lich Kosten für die Fortbildungen gilt die VwV-Kostenfest-          dieser Vereinbarung mit.
    legung des Finanzministeriums B.-W. in ihrer jeweiligen         § 10: Salvatorische Klausel
    aktuellen Fassung (aktuell VwV Kostenfestlegung vom             Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirk-
    02.11.2018 (GABI. S. 716)). Darin nicht enthalten sind          sam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
    die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter            übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Ge-
    gemäß § 14 GuAVO und die notwendigen Lizenzgebüh-               meinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Be-
    ren für spezielle EDV-Programme im Gutachterausschuss           stimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und
    (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm); diese             wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit
    Kosten werden in tatsächlicher Höhe angesetzt und für           wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während
    den Nachweis dieser Kosten hat die Stadt Weil der Stadt         der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung
    geeignete Kostennachweise zu führen.                            durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss.
(4) Bis zum 31. Mai des Folgejahres erstellt die Stadt Weil
    der Stadt eine Abrechnung der im vorausgegangenen
    Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfül-
    lung angefallenen Aufwendungen nach Abs. 2 und der
    geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die Erstat-
    tung des sich nach Abzug der Gebühren und Auslagen
    aus der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt durch
    die Beteiligten binnen einer Frist von einem Monat nach
    Zugang der Abrechnung nach Satz 1.
(5) Die Stadt Weil der Stadt ist berechtigt, unterjährig zum
    30. Juni eines jeden Jahres von den Beteiligten eine
    angemessene Vorauszahlung auf den zu leistenden Kos-
    tenersatz zu erheben. Über die Vorauszahlung ist zeit-
    gleich mit der nach Abs. 3 vorzulegenden Abrechnung
    abzurechnen.
(6) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Be-
    träge nach den für Gebühren geltenden kommunalabga-
    benrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumnis-
    zuschläge zu entrichten.
§ 7: Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden
(1) Den beteiligten Gemeinden obliegt die Verpflichtung zur ge-
    genseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Un-
    terstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die
    beteiligten Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten.
(2) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese Ver-
    einbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den
    Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.
(3) Die Stadt Weil der Stadt verpflichtet, den abgebenden
    Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Un-
    terlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der
    Erfüllung der Aufgabe stehen.
(4) Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich zuläs-
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                       Nummer 51/52
                                                                                        Mittwoch, 18. Dezember 2019       7
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines ge-        der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) für zulässig erklärt.
meinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Weil          Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes
der Stadt sowie den Gemeinden Grafenau und Aidlingen            über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben,
                                                                dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schreiber,                     hier nicht erforderlich ist, da die Planungen der 5. Änderung
sehr geehrter Herr Bürgermeister Thüringer,                     insgesamt nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswir-
sehr geehrter Herr Bürgermeister Fauth,                         kungen führen.
es ergeht folgende                                              Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG
                                                                unterrichtet.
                      Entscheidung                              Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
1. Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen geneh-           Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des
    migen wir die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bil-   Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g.
    dung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zum             Verfahren unter www.lgl-bw.de/2816 eingesehen werden.
    01.01.2020 zwischen der Stadt Weil der Stadt sowie den      gez. Faust
    Gemeinden Grafenau und Aidlingen vom 25.11.2019.
2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
                                                                Bericht zur Sitzung des Technischen Aus-
3. Die Vereinbarung ist zusammen mit dem Wortlaut dieser
    Genehmigung von den Beteiligten jeweils in ihren Be-        schusses des Gemeinderates der Gemein-
    kanntmachungsorganen öffentlich bekanntzumachen. Der        de Aidlingen vom 25.11.2019
    Bekanntmachungsnachweis ist der Rechtsaufsichtsbehör-
                                                                1. Abgabe einer Stellungnahme zu privaten Einzelbauvorha-
    de vorzulegen.
                                                                   ben gegenüber der Baurechtsbehörde
4. Der Bekanntmachungsnachweis der Erstreckungssatzung              Dem Ausschuss lagen 9 Anträge zur Beratung vor. Zu
    der Stadt Weil der Stadt ist der Rechtsaufsichtsbehörde         allen Anträgen konnte das Einvernehmen erteilt werden.
    vorzulegen.
                                                                2. Anbringung einer Senkrechtmarkise an der Loggia auf
5. Die Gebührensatzungen der beteiligten Gemeinden sind            der Westseite des Feuerwehrgerätehauses in Aidlingen
    anzupassen und anzuzeigen.                                      - Erneute Beratung
                        Begründung:                                 Dieses Thema war bereits Gegenstand in der Sitzung
Sachverhalt:                                                        des Technischen Ausschusses am 30.09.2019 und wurde
                                                                    kontrovers diskutiert. Damals wurde die Entscheidung
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige               darüber zurückgestellt.
Wertermittlungen werden nach § 192 BauGB selbstständige             Da es in den heißen Sommermonaten nahezu unmöglich
unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden ge-               ist, sich auf der Loggia aufzuhalten, möchte die Feuer-
bildet.                                                             wehr eine Senkrechtmarkise anbringen. Auch der Innen-
Aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung der                 bereich heizt sich sehr auf, da an den Fenstern ebenfalls
Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreis-            kein Sonnenschutz vorhanden ist.
sammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch               In der Sitzung wurde argumentiert, dass durch die
(Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit            Markise keine Zirkulation stattfinden würde. Nach Rück-
§ 25 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit              sprache mit der Fachfirma handelt es sich bei dieser
(GKZ) können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Land-            Breite um 2 Stoffteile, die in der Mitte gestoßen wer-
kreises die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeord-          den, so dass ein ca. 10 cm breiter Spalt bleibt, der für
nung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit                 Durchlüftung sorgt. Beide Markisen müssen zudem nicht
übertragen.                                                         gleichzeitig heruntergerollt werden (je nach Sonnenein-
Die Gemeinderäte der Stadt Weil der Stadt sowie die Ge-             strahlung). Auch unten kommt noch Luft durch, da der
meinderäte der Gemeinden Grafenau und Aidlingen haben in            Stoff der Markise nicht direkt an der Fassade endet.
ihren Sitzungen vom 22.10.2019 sowie vom 16.10.2019 und             Das aktuelle Angebot beträgt 3.000 Euro brutto inkl.
10.10.2019 beschlossen einen gemeinsamen Gutachteraus-              Montage.
schuss zu bilden.                                                   Da im nächsten Jahr die Fassade des Feuerwehrgebäu-
Dabei übertragen die Gemeinde Grafenau und die Gemeinde             des saniert werden muss, soll die Markise erst nach
Aidlingen (abgebende Gemeinden) die Bildung der Gutach-             Abschluss dieser Maßnahme angebracht werden. Laut
terausschüsse auf die Stadt Weil der Stadt. Die Stadt Weil          Auskunft der Firma ist ab Januar 2020 mit Preissteige-
der Stadt erfüllt anstelle der abgebenden Gemeinden die             rungen zwischen 5 und 10 % zu rechnen.
übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.                     Wie schon bei der ersten Beratung gab es eine sehr
Die Übertragung wird durch eine öffentlich-rechtliche Verein-       ausführliche Diskussion. Es zeichnete sich ab, dass der
barung nach § 25 Abs. 1 GKZ geregelt.                               Anbringung der Markise zugestimmt wird. Dabei wurde
                                                                    dann diskutiert, ob die Markise schon in diesem Jahr
Die Genehmigung der Vereinbarung beruht auf § 25 Abs. 5             angeschafft werden soll, um die Preissteigerung zu um-
i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ.                                       gehen. Hiervon wurde jedoch abgesehen, da man sie
Nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) ergeht                dann lagern muss und es noch nicht geklärt ist, wann
diese Entscheidung gebührenfrei.                                    die Fassade saniert wird.
Mit freundlichen Grüßen                                             Der Anbringung der Markise wurde mehrheitlich zuge-
gez.                                                                stimmt.
Roland Bernhard                                                 3. Buchhaldenhalle
                                                                    - Ersatzbeschaffung einer Küche
                                                                    Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom Gebäudemanage-
Landratsamt Böblingen, Amt für                                      ment der Gemeinde, Frau Oehler und Herrn Kramer,
Vermessung und Flurneuordnung                                       vorgetragen.
                                                                    Der Küchenbereich in der Buchhaldenhalle ist in die
Parkstraße 2, 71034, Tel: 07031/663-500,
                                                                    Jahre gekommen. Teilweise ist die Arbeitsplatte aufge-
Fax: 07031/663-5099
                                                                    quollen und hält einer Prüfung durch die Lebensmittel-
-untere Flurbereinigungsbehörde-
                                                                    überwachung nicht mehr stand. Daher muss die Küche
Öffentliche Bekanntmachung                                          teil- oder ganz ersetzt werden. Um die Arbeitsabläufe
vom 12.12.2019                                                      bei Veranstaltungen in der Halle zu optimieren, hat die
über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht                              Verwaltung im Vorfeld der Planung die verschiedenen Ab-
Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) Az.: 44-2816- B 07 21-05       teilungen der beiden Sportvereine, die die Halle und den
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung                Küchenbereich überwiegend nutzen, mit einbezogen. Von
Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen                allen kam der Wunsch nach mehr Abstellmöglichkeiten.
und öffentlichen Anlagen aufgrund der Änderung Nr. 5 (Ge-           Es wurde versucht, möglichst viele Anregungen umzuset-
nehmigung des Landratsamts Böblingen vom 27.09.2019) in             zen.
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
8                                                                                                            Aidlinger
      Nummer 51/52
      Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                                     NACHRICHTEN

   Es gibt drei Möglichkeiten:                                       Wiederholt wird der Baum seitens der Betreiber des Pfle-
1. Umbau der Küche mit Änderung des Zugangs, zusätz-                 geheims, der Rettungsdienste sowie der Hausverwaltung
   liche Oberschränke über der Theke und der Spüle zum               jedoch als sehr störend für den Betriebsablauf empfun-
   Abstellen und Lagern von Geschirr. Diese Variante wird            den. Bei einer Übung der Feuerwehr war es schwierig,
   von den Abt. Handball und Volleyball des SV Aidlingen             das Löschfahrzeug optimal zu positionieren.
   favorisiert. Da die Abt. Handball keine eigenen Räume             Aus vorgenannten Gründen soll der Baum nun entfernt
   zur Verfügung hat und bei jedem Verbandsspiel ihre                werden, weil dadurch die Einschränkungen für die Ret-
   Utensilien aufs Neue in die Halle bringen muss, wurde             tungsdienste entfallen.
   der Wunsch nach einem abschließbaren Schrank geäu-                Eine Ersatzpflanzung eines Baumes soll an einer anderen
   ßert. Außerdem sollen die Pokale des Vereins teilweise            Stelle erfolgen.
   in den Oberschränken über der Theke in Richtung Halle             Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss
   aufgestellt werden.                                               sehr kontrovers diskutiert. Bei diesem Baum handelt es
   Die Kosten für Ausbau, Einbau und Montage betragen                sich um den einzigen Baum, der auf der Nordseite der
   10.674,30 Euro. Zudem fallen noch Kosten für die An-              Zehntgasse erstellt wurde. Da es im Straßenzug keinen
   bringung eines Holzbalkens an, der zum Verschrauben               weiteren Platz gibt, kann der Ersatzstandort nicht in der
   der Oberschränke über der Spüle notwendig ist (max.               Zehntgasse sein, da die Verhältnisse dort sehr beengt
   2.000 Euro).                                                      sind.
2. Einbau von neuen Küchenmöbeln mit gleicher Einteilung             Nach einer ausführlichen Diskussion stimmte der Aus-
   wie bisher. Der FSV Deufringen möchte die bisherige Ein-          schuss mehrheitlich dem Entfernen des Baumes zu. Eine
   teilung beibehalten, vor allem den Zugang zur Küche, die          Ersatzpflanzung muss erfolgen.
   Klappe am Zugang sowie den niedrigeren Thekenbereich,          5. Friedhof Aidlingen
   der auch für Kinder einsehbar ist. Die Kosten betragen            - Umgestaltung von Grabfeld E
   hier 7.894,81 Euro.                                               Im ersten Halbjahr 2019 wurden 18 neue Grabfelder im
3. Ersetzen nur der defekten Arbeitsplatte und des Spül-             Grabfeld E auf dem Friedhof geplant und umgesetzt,
   unterschranks sowie Einbau eines größeren Warmwas-                weil nur noch eine geringe Zahl an Doppelgräbern (Dop-
   serboilers. Diese Variante ist die günstigste mit 4.411,79        peltiefgräber) vorhanden sind. Bei der Planung hat man
   Euro.                                                             sich an den bestehenden Platzverhältnissen und Größe
   Die einzelnen Pläne wurden in der Sitzung vorgelegt und           von bestehenden und im Friedhofskataster hinterlegten
   erläutert.                                                        Abmessungen orientiert. Die Auftragssumme lag noch im
   Im Haushalt wurden 15.000 Euro geplant.                           Verfügungsrahmen des Bürgermeisters.
   Die Verwaltung favorisiert die Variante 1, da hier insge-         Nach Fertigstellung wurde die Verwaltung (Ortsbauamt),
   samt mehr Stauraum zur Verfügung steht. Der Zugang                durch den Bestatter darauf aufmerksam gemacht, dass
   zur Küche direkt von der Eingangstür her macht aus                die angelegten Gräber für den vorgesehen Zweck nicht
   Sicht der Verwaltung mehr Sinn, da bei der Bestückung             geeignet und aufgrund des Arbeitsschutzes (Verbau im
   der Küche kürzere Wege vom Haupteingang her gege-                 Grab) zu klein sind. Die angelegten Gräber haben eine
   ben sind und man bei Nachbestückung während der                   Größe von ca. 2,10 m in der Länge und müssen aber
   Veranstaltung nicht durch den Zuschauerbereich bzw.               mindestens eine Größe von mind. 2,20 m haben (Stan-
   den Rettungsweg gehen muss. Der bisherige Zugang                  dard Sarg ca. 2,05 m + Verbau). Ein weiteres Problem
   ist mit einer schwenkbaren Klappe versehen. Dies stellt           ist, dass aufgrund der Wegbreiten und Anordnung der
   eine Gefährdung dar und muss aus Sicherheitsgründen               Gräber eine Doppelbelegung nicht möglich ist.
   wegfallen.                                                        Als Lösung wurde vorgeschlagen, die neu angelegten
   Bei einem Termin mit der Lebensmittelüberwachung wur-             Gräber auf das Maß von 2,20 m zu erweitern und nur
   de auch klar, dass noch eine Spülmaschine in die Küche            eine Einzelbelegung der Gräber vorzunehmen. Es muss
   eingebaut werden muss, und zwar eine Industriespülma-             hier allerdings mit zusätzlichen Kosten von ca. 5.000 €
   schine.                                                           ausgegangen werden.
   Bei der Ortsbesichtigung wurde sehr schnell klar, dass            Im Grabfeld F sollen doppeltiefe Gräber mit den erfor-
   die von der Verwaltung favorisierte Variante 1 auch im            derlichen Abmessungen und Wegbreiten neu angelegt
   Ausschuss befürwortet würde. Auch die beiden Verei-               werden. Für das Neuanlegen der Gräber im Grabfeld F
   ne sind mit dieser Variante 1 einverstanden. Dabei ist            muss mit Kosten zwischen 15 - 20.000 € ausgegangen
   berücksichtigt, dass ein Teil im Thekenbereich niedriger          werden.
   ausgeführt wird, damit auch Kinder dort Bestellungen              Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der Haus-
   aufgeben können. Bezüglich des Zugangs hinter den                 haltplanung für 2020 mit 25.000 € berücksichtigt.
   Tresenbereich wurde keine endgültige Entscheidung ge-             Bei der anschließenden Diskussion stellte der Ausschuss
   troffen. Der Bereich soll vorerst offen bleiben und erst bei      fest, dass die Gräber so nicht genutzt werden können
   Schwierigkeiten soll dort eine Lösung gefunden werden.            und deshalb der vorgeschlagene Umbau die einzige Lö-
   Die Verwaltung wurde noch beauftragt, zu prüfen, ob               sung ist. Es wurde festgestellt, dass es sich um einen
   nicht noch weitere Hochschränke in der Küche ange-                Planungsfehler handelt, der jedoch von der Verwaltung
   bracht werden können.                                             verursacht wurde. Aus diesem Grund soll bei weiteren
   Bezüglich der Kühlschränke gab es eine längere Diskus-            Planungen jeweils der Bestatter mitwirken.
   sion. Der Hauptnutzer der Halle, die Handballabteilung            Es wurde gefragt, ob die Planung des Grabfeldes F von
   der SVA, nutzt die Halle das ganze Jahr über und nicht            einem Friedhofsplaner gefertigt wird, der auch die neuen
   nur in den Wintermonaten, wie viele andere Abteilungen.           Stelen plant. Herr Dürr erklärte, dass dies im bisherigen
   Sie baten darum, zumindest in den Sommermonaten, die              Auftrag nicht enthalten ist. Er wird jedoch mit dem Planer
   Kühlschränke alleinig zu nutzen, damit diese nicht bei            diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
   jedem Spieltag ein- und ausgeräumt werden müssen. Al-             Der Ausschuss stimmte der Umgestaltung des Grabfel-
   ternativ würden sie einen eigenen Kühlschrank aufstellen.         des E zu.
   Die Kühlschränke sollten auch abschließbar sein. Da in         6. Gaubensatzung
   diesem Bereich nicht klar ist, ob andere Abteilungen dies         - Grundsatzdiskussion
   mit unterstützen, wurde die Verwaltung beauftragt, mit            In der Sitzungen des Technischen Ausschusses am
   diesen das abzuklären. Hier wurde vor allem auch an die           30.09.2019 hat sich der Technische Ausschuss bei ei-
   Volleyballabteilung gedacht, die ebenfalls das ganze Jahr         nem Bauvorhaben auch mit Dachgauben befasst und
   in der Halle ist.                                                 beschlossen, dass in einer der nächsten Sitzungen da-
   Nach einer sehr ausführlichen Beratung und Diskussion             rüber beraten werden soll, ob diese Satzung noch den
   beschloss der Ausschuss die Umsetzung der Variante 1.             heutigen Anforderungen entspricht.
4. Entfernen eines Straßenbaumes in der Zehntgasse                   In vielen älteren Bebauungsplänen waren Dachgauben
   Im Eingangsbereich des Pflegeheims „Haus am Zehnt-                ausgeschlossen. Um die Dachgeschosse besser nutzen
   hof“, Zehntgasse 2, befindet sich ein Baum im Stra-               zu können, wurde deshalb in den Jahren 1991/92 zusam-
   ßenraum. Die Entfernung des Baumes wurde schon in                 men mit dem LRA BB die Gaubensatzung entworfen und
   einem früheren TA besprochen und durch den Ausschuss              vom Gemeinderat beschlossen. Die Satzung ist erst ab
   mehrheitlich abgelehnt.                                           einer Dachneigung von 30° anwendbar. Dies wurde aus
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
Aidlinger
        NACHRICHTEN
                                                                                                       Nummer 51/52
                                                                                        Mittwoch, 18. Dezember 2019       9
    gestalterischen Gründen so gewählt, da bei geringeren        Schüler damals auf 15 Euro gesenkt. Der Verwaltungsaus-
    Dachneigungen das Dach zu sehr aufgerissen wird. Auch        schuss hat im Januar 2004 beschlossen, dass die Gemeinde
    die max. Breite einer Gaube und weitere Gestaltungs-         einen Eigenanteil von 15 Euro pro Kind aus Lehenweiler
    grundsätze wurden festgelegt.                                übernimmt. An der Beschlusslage hat sich bis heute nichts
    Seither müssen nur noch wenige Anträge im Technischen        geändert.
    Ausschuss beraten werden, da die Vorgaben der Gauben-        Die Übernahme des Eigenanteils für die Kinder aus Lehen-
    satzung in der Regel ausreichen. Sollten diese erweitert     weiler ist eine Freiwilligkeitsleistung, die der Verwaltungs-
    werden, muss beachtet werden, dass das Dachgeschoss          ausschuss jährlich für das kommende Haushaltsjahr neu zu
    eventuell rechnerisch ein Vollgeschoss wird. Dies ist auch   beschließen hat.
    schon manchmal mit der jetzigen Gaubensatzung gege-          Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss die
    ben, wenn zum Beispiel ein hoher Kniestock zulässig ist.     Übernahme für das Jahr 2020.
    Erst vor Kurzem hat das LRA BB aus diesem Grund von
    2 Bauherren verlangt, umzuplanen, obwohl der Techni-         3. Bekanntgaben/Verschiedenes
    sche Ausschuss dem Bauvorhaben zugestimmt hat.               Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Bekanntga-
    Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Gauben-     ben der Verwaltung und keine Anfragen aus der Mitte des
    satzung in ihrer jetzigen Form den heutigen Anforderun-      Ausschusses.
    gen entspricht.                                              Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ausschuss mit ei-
    Aus der Mitte des Gremiums wurde jedoch angeregt,            ner Personal- und Mietangelegenheit. Außerdem wurde über
    die Gaubensatzung zu prüfen und evtl. zu ändern. Als         neue Benutzungsordnungen für die Bürgerhäuser und Hallen
    Beispiel wurde die Gaubensatzung der Nachbargemeinde         beraten.
    Ehningen aufgeführt, die großzügigere Vorschriften hat.
    Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Verwaltung
    beauftragt, die Gaubensatzung zu prüfen und dem Tech-        Standesamtliche Nachrichten
    nischen Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie
    die Vorschriften großzügiger gestaltet werden können, um     Geburten
    mehr Wohnraum in den Dachgeschossen zu erhalten.             Jana, Tochter der Eheleute Jens Kimmerle und Romina Kim-
7. Verschiedenes                                                 merle, geb.Roller, geboren am 26.07.2019 in Böblingen
1. Ein Gemeinderat hatte einige Fragen zur Buchhaldenhalle       Luke Julius, Sohn der Eheleute Jan Fabian Schuon und
    bezüglich Torwagen, Duschen und Hallenboden. Die Ver-        Daniela Schuon, geb. Brüning, geboren am 26.08.2019 in
    waltung erklärte, dass sich das Gebäudemanagement der        Böblingen
    Verwaltung um diese Angelegenheiten kümmern wird.            Mila, Tochter der Eheleute Florian Bäzner und Katrin Bäzner,
2. Ein Gemeinderat hatte eine Frage zur Firma, die die           geb. Rösner, geboren am 31.08.2019 in Herrenberg
    Straßeneinläufe für die Gemeinde Aidlingen leert. Er hat     Marie Sophie, Tochter der Eheleute Christian Görlich und
    beobachtet, dass die Firma dies manuell erledigt hat und     Vanessa Görlich, geb. Karber, geboren am 04.09.2019 in
    nach seiner Auffassung die Vorschriften nicht eingehalten    Böblingen
    hat. Er fragte nach, weshalb diese Arbeiten nicht vom        Georg, Sohn der Eheleute Heiko Schmidt und Mona Schmidt,
    Bauhof erledigt werden. Die Verwaltung erklärte, dass die    geb. Bock, geboren am 05.09.2019 in Calw
    Arbeiten schon seit langer Zeit an eine Fremdfirma verge-    Vincent Romeo, Sohn der Eheleute Erik Nüßle und Tanja
    ben sind. Zur Leerung der Straßeneinläufe braucht man        Nüßle, geb.Feichtiger, geboren am 05.09.2019 in Böblingen
    ein Hebegerät, das bei keinem der gemeindeeigenen            Matheus, Sohn der Eheleute Sebastian Carli und Natalie
    Fahrzeuge verbaut ist. Es ist deshalb etwas verwunder-       Carli, geb.Schimetzki, geboren am 06.09.2019 in Böblingen
    lich, weshalb die Firma mit keinem solchen Fahrzeug un-      Pauline Elisabeth, Tochter der Eheleute Samuel Schunn und
    terwegs war. Man wird bei zukünftigen Ausschreibungen        Annemarie Schunn, geb. Walentin, geboren am 18.11.2019
    darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben von den        in Böblingen
    Bietern eingehalten sind.                                    Elias Alexander, Sohn der Eheleute Benjamin Roller und Su-
3. Ein Gemeinderat nahm Bezug auf seine Anfrage im Tech-         ramis Roller, geb. Hernandez Rosell, geboren am 18.11.2019
    nischen Ausschuss zum alten Unitrac und zu den neuen         in Böblingen
    Unimogs. Diese Fragen sind bisher immer noch nicht
    endgültig beantwortet. U.a. geht es auch darum, ob die       Eheschließungen
    neuen Unimogs nur mit der Führerscheinklasse C (früher       24.08.2019
    2) gefahren werden dürfen. Ortsbaumeister Dürr wird sich     Michael Schwartz und Jennifer Spitzer, beide wohnhaft in
    der Sache annehmen und die Frage dann beantworten.           Aidlingen
4. Ein Gemeinderat gab ein Lob aus der Bevölkerung an
    die Verwaltung weiter, da die Ortsdurchfahrt nun fertigge-   07.09.2019
    stellt ist.                                                  Jürgen Schiemann, wohnhaft in Aidlingen und Sarah Am-
                                                                 mann, wohnhaft in Jettingen
Im nichtöffentlichen Teil wurden die Gemeinderäte über den
baulichen Zustand eines gemeindeeigenen Gebäudes infor-          14.09.2019
miert.                                                           Silas Dipper und Claudia Klein, beide wohnhaft in Aidlingen
                                                                 Benjamin Otte und Johanna Schultz, beide wohnhaft in
                                                                 Aidlingen
Bericht zur Sitzung des Verwaltungsaus-                          20.09.2019
schusses des Gemeinderates der                                   Dominik Schweizer und Simone Giereth, beide wohnhaft in
Gemeinde Aidlingen vom 25.11.2019                                Böblingen
1. Annahme von Spenden                                           28.09.2019
Gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 8 der Hauptsatzung entscheidet der       Francesco Intemperante und Claudia Santagati, beide wohn-
Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung            haft in Aidlingen
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im            18.10.2019
Sinne von § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung.                           Andreas Stoll und Katrin Schulz, beide wohnhaft in Aidlingen
Zwei Spenden von Privatpersonen sind eingegangen. 100 €
                                                                 31.10.2019
für Mildtätigkeit und 100 € für Hilfe für Asylbewerber.
                                                                 Christian Alexander Nanz und Sarah Lavall, beide wohnhaft
2. Schülerbeförderung                                            in Aidlingen
- Grundschüler aus Lehenweiler
Als im Jahr 2003 die Satzung des Landkreises Böblingen           08.11.2019
über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten erstmals       Marcel Leidemann und Julia Rybkowski, beide wohnhaft in
geändert wurde, hatte dies Auswirkungen für die Grundschü-       Aidlingen
ler aus Lehenweiler. Durch den Wegfall der 3-km-Grenze war       25.11.2019
der Schülertransport nicht mehr kostenfrei. Nach Protesten       Robin Johannes Schilling und Jennifer Dosch, beide wohn-
aus der Elternschaft hat der Landkreis den Eigenanteil der       haft in Gechingen
Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
10                                                                                                          Aidlinger
         Nummer 51/52
         Mittwoch, 18. Dezember 2019                                                                 NACHRICHTEN

Sterbefälle                                                    Martin-Häge-Stiftung – Auch Ihre Spende
Ursula Brehm, geb. Bartsch, 88 Jahre, verstorben am            ist willkommen
23.08.2019 in Aidlingen
Ignazio Provvidenza, 75 Jahre, verstorben am 02.09.2019 in     Die Martin-Häge-Stiftung will mit ihrem Stiftungsertrag un-
                                                               schuldig in Not geratene Menschen unserer Gemeinde un-
Herrenberg
                                                               terstützen.
Edith Stecher, geb. Häfele, 88 Jahre, verstorben am            Wir bitten deshalb alle unsere Einwohner, die in der Vorweih-
03.09.2019 in Aidlingen                                        nachtszeit Spenden für bedürftige Personen und Einrichtun-
Edith Lemmes, geb.Wolters, 87 Jahre, verstorben am             gen leisten wollen, auch an die örtliche Martin-Häge-Stiftung
06.09.2019 in Sindelfingen                                     zu denken und dieser eine Spende zukommen zu lassen.
Walter Maier, 80 Jahre, verstorben am 23.09.2019 in Böb-       Die Spendenbeträge können auf das Konto der Gemeinde
lingen                                                         Aidlingen IBAN DE63 60350130 0001106367/BICBBKRDE6B
Ida Heinrich, geb. Schilke, 88 Jahre, verstorben am            bei der Kreissparkasse Böblingen unter dem Stichwort
25.09.2019 in Altingen                                         „Spende Martin-Häge-Stiftung“ überwiesen werden.
Rosa Maria Käfer, geb. Lechner, 79 Jahre, verstorben am        Für Spendenbeträge über 20 € hinausgehend wird dem
29.09.2019 in Böblingen                                        Spender eine Spendenbescheinigung übermittelt.
Richard Gottlob Eßlinger, 94 Jahre, verstorben am 11.10.2019   Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Spender an die-
                                                               ser Aktion beteiligen würden.
in Sindelfingen
                                                               Der Ertrag aus der Stiftung wird ausschließlich und in voller
Wilhelm Keysers, 88 Jahre, verstorben am 23.10.2019 in         Höhe wirklich hilfsbedürftigen Personen innerhalb unserer
Deckenpfronn                                                   Gemeinde zugeleitet.
Maria Hornisch, geb. Prinz, 97 Jahre, verstorben am            Spender können deshalb immer sicher sein, dass ihre geleis-
25.10.2019 in Aidlingen                                        tete Spende innerhalb unserer eigenen Bevölkerung für den
Manfred Hellener, 81 Jahre, verstorben am 25.10.2019 in        tatsächlich vorgesehenen Zweck verwendet wird.
Sindelfingen                                                   Ihre Gemeindeverwaltung
Herta Schindler, geb. Kühnel, 90 Jahre, verstorben am
04.11.2019 in Gärtringen
Schwester Elsbeth Bischoff, 80 Jahre, verstorben am             Kläranlage Aidlingen –
12.11.2019 in Aidlingen
Theresia Krauss, geb. Czimmer, 93 Jahre, verstorben am
                                                                neue Telefonnummer
13.11.2019 in Aidlingen                                         Die Telefonnummer der Kläranlage hat sich geändert.
Lotte Bauer, geb. Merk, 94 Jahre, verstorben am 20.11.2019      Die Kläranlage Aidlingen ist ab sofort unter der Num-
in Calw                                                         mer: 07034/9989961 zu erreichen. Die Faxnummer lautet:
                                                                07034/9989963.
Adelheid Rosine Karoline Schamberger, geb. Briegel, 84 Jah-
re, verstorben am 24.11.2019 in Aidlingen                       Wir bitten um Beachtung.
Irmgard Else Schmid, geb. Vielfort, 87 Jahre, verstorben am     Ortsbauamt
27.11.2019 in Aidlingen
Marcus Eisenhardt, 46 Jahre, verstorben am 02.12.2019 in
Stuttgart
Gertrud Helene Olpp, geb.Stoll, 85 Jahre, verstorben am
05.12.2019 in Aidlingen
                                                               Kunst und Kultur in Aidlingen

                                                               Ausstellung im Aidlinger Rathaus
 Übung der Bundeswehr
                                                               Eröffnung am 19. Januar 2020 um 11.30 Uhr im Sitzungs-
 Im Zeitraum 07.01. bis 10.01.2020 und vom 13.01. bis          saal (Dauer der Ausstellung: 20. Januar – 2. März 2020)
 17.01.2020 finden - überwiegend bei Nacht - in bewal-
 detem Gebiet auf der gesamten Aidlinger Gemarkung             Kindheit in der Nachkriegszeit 1945 - 1955
 Aufklärungsübungen und Marschbewegungen der Bun-              Fotos aus der Sammlung Michael-Andreas Wahle
 deswehr statt. Darüberhinaus finden im Zeitraum 07.01.        „Ein gutes Bild erzählt eine Geschichte!“ ist einer der wich-
 bis 29.01.2020 Marschübungen der Bundeswehr aus-              tigen Lehrsätze der Fotografie. Die Geschichten der Nach-
 schließlich auf ausgewiesenen Wander- und Waldwegen           kriegskinder sind vielfältig, aber eines verbindet sie alle: Die
 auf Deufringer und Dachteler Gemarkung statt.                 Lebensbedingungen in der großen Not nach der totalen Nie-
 Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.               derlage des Deutschen Reiches. Diese Zeit war geprägt von
                                                               ungeheuren Zerstörungen, gesellschaftlichen Umbrüchen und
                                                               der Konzentration auf das Überleben, es „warm und satt“,
                                                               ein Dach über dem Kopf und zu Essen zu haben. Für Kin-
                                                               der noch einmal besonders belastend waren die zerrissenen
Prosit Neujahr                                                 Familien, der Verlust eines oder sogar beider Elternteile. Das
Damit das Feuern mit Böllern und Raketen auch beim Jah-        berührende ist der Blick der Kinder, die immer nur Opfer
reswechsel 2019/2020 zu einem gefahrlosen Erlebnis wird,       aber niemals Akteure ihrer Lebensbedingungen sein können,
weist die Gemeinde Aidlingen auf die zu beachtenden Vor-       und dieser Blick wirft ein besonderes Schlaglicht auf die
schriften hin:                                                 Nachkriegszeit.
• Feuerwerkskörper dürfen erst ab Vollendung des 18. Le-       Eine gemeinsame Veranstaltung: Arbeitskreis Kunst und Kul-
                                                               tur in Aidlingen und Bund der Vertriebenen – Ortsverband
   bensjahres gezündet werden.
                                                               Aidlingen
• Erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kenn-
   zeichnung auf der Verpackung).
• In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen,
                                                                                    Sekunden entScheiden

                                                                                                     112
   Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen dürfen keine
   Feuerwerkskörper gezündet werden.
Hinweis: Bitte entsorgen Sie zeitnah die „Reste“ des Feuer-                          IM NOTFALL
werks von Gehweg und Straße.
                                                                                     Feuerwehr,
Das Ordnungsamt bedankt sich und wünscht Ihnen einen                                 Notarzt und Rettungsdienst
guten Jahreswechsel!
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