Vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit - Gemeinde Aidlingen
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www.aidlingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt Nummer 51/52 der Gemeinde Mittwoch, 18. Dezember 2019 Aidlingen ß ß ß ß Der Gemeinderat, die Ortschaftsräte und die Gemeindeverwaltung wünschen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde Gute, für das Jahr 2020 alles vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit. Foto: mikosca/iStockphoto/Thinkstock
2 Aidlinger Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 NACHRICHTEN 112 NOTDIENSTE / SERVICE Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Apothekenbereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr (Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge- schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22 (24-Stunden-Dienst) Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam- - Donnerstag, 19. Dezember 2019 bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr (Folgetag) unter Tel. 116 117 (sowie an den Wochen- - Freitag, 20. Dezember 2019 tagen ab 18 Uhr). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: Römer-Apotheke, Hemmlingstraße 20, Kuppingen docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von nieder- gelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich - Samstag, 21. Dezember 2019 Versicherte unter Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de. Apotheke Aidlingen, Badstraße 2, Aidlingen - Sonntag, 22. Dezember 2019 Kinderärztlicher Notfalldienst Schwarzwald-Apotheke, Nagolder Straße 27, Herren- berg Kinderärztlicher Notfalldienst Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für den - Montag, 23. Dezember 2019 Kreis Böblingen: Sonnen-Apotheke, Grabenstraße 62 B, Gärtringen Kinderklinik Böblingen, Bunsenstraße 120, Tele- - Dienstag, 24. Dezember 2019 (Hl. Abend) fon: 01806 070310 Samstag, Sonntag, Feiertage: ab 9:00 Uhr. Werktags Apotheke Haug, Walther-Knoll-Straße 3, Herrenberg (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab - Mittwoch, 25. Dezember 2019 (1. Weihnachtstag) 19:30 Uhr. Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. Schönbuch-Apotheke, Schloßstraße 11, Gültstein Augenärztlicher Notdienst - Donnerstag, 26. Dezember 2019 (2. Weihnachtstag) Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn Augenärztlicher Notdienst Kreis Böblingen: Zentrale Notfallrufnummer: 01806 071122 - Freitag, 27. Dezember 2019 Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst - Samstag, 28. Dezember 2019 Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo- chenende - 21./22. Dezember 2019, für Dienstag - 24. - Sonntag, 29. Dezember 2019 Dezember 2019 (Heiligabend), für Mittwoch und Donners- Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg tag 25./26. Dezember 2019 (1. und 2. Weihnachtstag), für das Wochenende - 28./29. Dezember 2019, für Dienstag - Montag, 30. Dezember 2019 - 31. Dezember 2019 (Silvester), für Mittwoch - 1. Januar Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen 2020 (Neujahr), für das Wochenende - 4./5. Januar 2020 - Dienstag, 31. Dezember 2019 (Silvester) - und für Montag - 6. Januar 2020 (Hl. Drei Könige) - erfragen Sie bitte im Notfall über Tel. 0711 7877722. Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen - Mittwoch, 1. Januar 2020 (Neujahr) Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Bären-Apotheke, Hindenburgstraße 20, Herrenberg Am Wochenende - 21./22. Dezember 2019 - hat die - Donnerstag, 2. Januar 2020 Tierarztpraxis Lena Schwab, Schwabstraße 13, Holzger- Apotheke am Markt, Marktplatz 3, Deckenpfronn lingen, Tel. 07031/602812, am Dienstag - 24. Dezember 2019 (Heiligabend) - und am Mittwoch und Donnerstag - Freitag, 3. Januar 2020 - 25./26. Dezember 2019 (1. und 2. Weihnachtstag) - Apotheke Waegerle, Marktplatz 3, Ehningen hat die Praxis Tania Ramirez, Keilbergstraße 29, Böb- - Samstag, 4. Januar 2020 lingen, Tel. 07031/289000, am Wochenende - 28./29. Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen Dezember 2019 - hat die Praxis Dr. Wack, Tübinger Straße 38, Waldenbuch, Tel. 07157/20473, Dienstag - - Sonntag, 5. Januar 2020 31. Dezember 2019 (Silvester) und Mittwoch 1. Januar Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg 2020 (Neujahr) - hat die Praxis Dr. Dauner, Hinter- weiler Straße 58, Sindelfingen, Tel. 07031/807090, am - Montag, 6. Januar 2020 (Hl. Drei Könge) Wochenende - 4./5. Januar 2020 - hat die Praxis Dr. Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. 07034/654265 - Dienstag, 7. Januar 2020 und am Montag - 6. Januar 2020 (Hl. Drei Köni- ge) hat die Praxis Dr. Habel-Pöllmann, Jahnstraße 51, Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen Böblingen, Tel. 07031/236226, für Hunde, Katzen und - Mittwoch, 8. Januar 2020 Heimtiere, falls der Haustierarzt nicht erreichbar (te- Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen lefonische Voranmeldung ist unbedingt erforderlich), Bereitschaftsdienst. Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Impressum: Herausgeber: Gemeinde Aidlingen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 3 Zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel! Weihnachtsbotschaft des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, im Sauseschritt verging das Jahr und so ist es nun auch schon wieder an was kümmert uns die Geschichte der Zeit, innezuhalten und sich Frei- über einen kleinen Jungen, der vor raum für Rückblick und Vorausschau 2.000 Jahren in Bethlehem geboren zu schaffen. wurde? Jeder von uns hat doch sei- Es war wieder einmal ein Jahr, das ne eigene Last im Alltag zu tragen: uns mit vielen kleinen und großen Er- Die Mutter muss Kind und Beruf un- eignissen auf Trab gehalten hat. ter einen Hut bringen, der Arbeiter Am 26. Mai war Wahltag – aber dies- mit der Digitalisierung am Arbeitsplatz mal wieder einer, der es in sich hat- zurechtkommen, die Rentnerin ihren te. Bei diesem Urnengang galt es, die Gatten pflegen, Teenager den best- Stimmen für die Europa-, Regional-, möglichen Schulabschluss erreichen. Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl abzuge- ben. Unsere kommunalpolitischen Gremien haben sich nach Bei all diesen Verpflichtungen ist wenig Zeit, um zur Ruhe diesen Wahlen neu konstituiert. Der Gemeinderat ist dabei zu kommen und sich zu bemüßigen, mal wieder den inneren durch Ausgleichsmandate auf 23 Mitglieder angewachsen Kompass einzunorden. Leider scheint es so, als ob diese und insgesamt besteht das Gremium nun zu einem Drittel Überforderung die Gesellschaft als Ganzes erfasst. Gewisse aus neuen Gesichtern. Werte geraten immer mehr unter die Räder: Respekt vor- Das Jahr 2019 war aber auch das Jahr der Baustellen. Vor einander, Toleranz für anders Denkende, der Zusammenhalt allem die Sanierung der Ortsdurchfahrt im Bereich der Böb- in unserer Gesellschaft. In den vergangenen demokratischen linger Straße erlebte den vierten und damit finalen Bauab- schnitt. Nach dem Bauzeitenplan war das Ende der Bauar- Wahlen gewannen zunehmend Positionen an den Rändern beiten eigentlich kurz vor Weihnachten vorgesehen. Dank der größere Zustimmung. Dort behauptet man die Wahrheit für günstigen Witterungslage und den leistungsfähigen Firmen, sich gepachtet zu haben. Die Kompromissfähigkeit in den die am Bau beteiligt waren, konnte die Ortsdurchfahrt bereits Parlamenten geht dabei verloren. Die Politik hat Mühe, be- Mitte November offiziell freigegeben werden. Die Anwohner, rechtigte Interessen angemessen zu berücksichtigen. Im Er- die an den Umgehungsstraßen mit Geduld und Demut das gebnis fühlen sich immer mehr Menschen übergangen und erhöhte Verkehrsaufkommen ertragen haben, erlebten die- frustriert. se vorzeitige Verkehrsfreigabe sicherlich als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Ich hoffe und arbeite dafür, dass uns dies nicht auf kom- Mit der Fertigstellung der Erschließungsanlage im Neubauge- munaler Ebene passiert. Denn hier arbeiten wir an wichti- biet Mönchhalde konnte im Herbst noch der Startschuss für gen Projekten für die Menschen im Kreis. Kurz vor dem die Aufsiedlung des Neubaugebiets am östlichen Ortsrand un- Abschluss steht dabei der Ausbau der Schönbuchbahn, die serer Gemeinde gegeben werden. In Kürze werden dort dann neue Flugfeldklinik steckt mitten in der Planung und unsere wieder Bagger und Kranen zum vertrauten Anblick werden. Bemühungen für eine Nachhaltigkeitsstrategie im Landkreis Begonnen wurde auch mit unserem Projekt im sozialen Woh- stehen ganz am Anfang. nungsbau. Am Ortseingang der K1063 werden zwei Gebäu- de im Geschossbau entstehen, die zukünftig 58 Menschen Die Weihnachtsgeschichte lehrt uns, dass wir im Großen und Wohnraum geben werden. Der Beginn der Erschließungsar- im Kleinen, also im Politischen und Privaten, uns aufeinander beiten für die beiden Grundstücke wurde allerdings zunächst zu bewegen müssen. Die innere Zerrissenheit überwinden durch die Archäologie ausgebremst. Erkundungsschürfe hat- ist die Voraussetzung für die Weihnachtsbotschaft, nämlich ten nämlich offenbart, dass sich dort offensichtlich schon „Friede den Menschen auf Erden“. immer Menschen wohl gefühlt und daher auch angesiedelt haben. Derzeit sind die Archäologen noch dabei, den Humus Zusammenhalt zeigt sich im Ehrenamt, das Freiwillige im von der Baufläche abzuschieben, um die Struktur einer An- Landkreis Böblingen überall ausüben. Sie engagieren sich in siedlung aus der Bronzezeit, die das fachkundige Auge an- Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen, Umweltinitiativen, hand der unterschiedlichen Erdverfärbungen nachvollziehen Sport- und Kulturinitiativen. Ich bin den vielen Helferinnen kann, freizulegen. Sobald alles dokumentiert, kartiert und und Helfern dankbar, die unsere Gesellschaft Tag für Tag archiviert ist, darf mit dem Bau begonnen werden. bereichern. Dieses Wohnbauprojekt wird dann auch unser Bauschwer- punkt im kommenden Jahr werden. Mit der Fertigstellung Ganz besonders danken möchte ich den vielen Menschen, der beiden Gebäude ist angesichts der Zeit, die durch die die auch an den Feiertagen in Krankenhäusern, bei der archäologischen Untersuchungen verloren ging, erst im Früh- Polizei und Feuerwehr und vielen anderen Einrichtungen für jahr 2021 zu rechnen. andere da sind. Aber auch der Landkreis Böblingen wird an den Kreisstraßen seine baulichen Sanierungsarbeiten fortsetzen. Im kommen- Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten den Jahr hat man sich hierfür die Kreisstraße zwischen Rutsch ins neue Jahr. Dachtel und Deckenpfronn vorgenommen. Mit dem Blick auf das kommende Jahr dürfen wir uns aber Herzlichst auch auf den Aidlinger Heckengäutag, unseren „National- feiertag“, der am Samstag, dem 12. September 2020 im Ihr Ortskern von Aidlingen bereits zum 9. Mal stattfinden wird, Roland Bernhard freuen. Ebenso auf den 100. Geburtstag, den einer unse- Landrat rer Traditionsvereine, der Musikverein Eintracht Aidlingen, im Jahr 2020 begehen wird. Sie sehen, auch das nächste Jahr bietet wieder Perspekti- Foto: Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock ven, auf die wir uns freuen dürfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest. Herzlichst Ihr Ekkehard Fauth Bürgermeister
4 Aidlinger Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 NACHRICHTEN WIR KOMMEN WIEDER! Sternsingeraktion in Aidlingen und Gechingen 2020 Die Sternsinger aus der Gesamtkirchengemeinde Aidlingen Für die Sternsingeraktion spenden können Sie auch auf das und Gechingen folgen schon bald wieder dem Stern. Ab Konto der katholischen Kir-chenpflege, bei der Kreissparkas- dem 29.12.2019 (nach der Aussendung) wollen sie möglichst se Böblingen, IBAN: DE46603501300000033950, BIC: BB- viele Menschen in ihren Häusern/Wohnungen besuchen. KRDE6BXXX. Bei einem Betrag über 100,- € geben Sie bitte Damit verbunden bringen sie den Segen für das neue Jahr, Namen und Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbe- den die Sternsinger an die Türen und Tore schreiben wer- scheinigung zuschicken können. den. Der Segensspruch "Christus mansionem bene- dicat" bedeutet "Christus segne dieses Haus / diese Wohnung" und wird mit dem Kürzel 20*C+M+B*20 angebracht. Dieses Jahr lautet das Motto der Sternsinger: „Frieden! - Im Libanon und weltweit“ Ein Besuch der Sternsinger bei den Menschen daheim ist ein fröhliches Ereignis! Die dabei er- fahrene Solidarität mit den Kindern dieser Welt ist eine wichtige Erfahrung im Leben unserer Kinder hier. Wir würden uns freuen, wenn sich Foto: zia_shusha/iStock/Thinkstock alle Türen, an die wir "klopfen", und alle Ohren und Herzen, für die wir singen, öffnen würden. Für Ihre Spenden sagen wir schon vorab herzli- chen Dank! Die Sternsinger sind ab dem 29.12.2019 bis zum 6.1.2020 in allen Aidlinger Gemeinden und Ge- chingen unterwegs. Die genauen Termine ent- nehmen Sie bitte den kath. Nachrichten. Die Gemeindeverwaltung informiert Öffnungszeiten des Rathauses Aidlingen und des Bürgeramtes in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar Rathaus Bürgeramt Montag 23. Dezember 8.30 – 11.30 Uhr 7.00 – 16.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Dienstag 24. Dezember geschlossen geschlossen Mittwoch 25. Dezember geschlossen geschlossen Donnerstag 26. Dezember geschlossen geschlossen Freitag 27. Dezember geschlossen geschlossen Montag 30. Dezember 8.30 – 11.30 Uhr 7.00 – 16.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Dienstag 31. Dezember geschlossen geschlossen Mittwoch 1. Januar geschlossen geschlossen Wochenmarkt Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz Obst, Gemüse, Eier
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 5 (2) Die beteiligten Gemeinden sind sich einig, dass die Amtliche Bekanntmachungen Stadt Weil der Stadt das Recht nach Absatz 1 durch Erlass einer Erstreckungssatzung wahrnimmt. Die Erstre- ckungssatzung verweist dynamisch auf die unter Absatz Öffentliche Bekanntmachung 1 genannten Satzungen der Stadt Weil der Stadt. Die der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines ge- Stadt Weil der Stadt stimmt diese Satzungen und ihre meinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Weil Änderungen vor der Beschlussfassung im Gemeinderat der Stadt und den Gemeinden Grafenau und Aidlingen, Weil der Stadt einvernehmlich mit den abgebenden Ge- sowie der Genehmigung derselben durch das Landratsamt meinden ab. Böblingen. (3) Den abgebenden Gemeinden ist die dieser Vereinbarung als Anlage beigefügte ,,Erstreckungssatzung auf das Ge- biet der abgebenden Gemeinden“ bekannt. (4) Die Gemeinde Grafenau verpflichtet sich, ihre Gutach- terausschussgebührensatzung vom 11.12.1992 in der Fassung der Euro-Einführungssatzung vom 17.10.2001 sowie die Ziffer 13 des Gebührenverzeichnisses der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Verwaltungsgebührensatzung vom 22.04.2015 bis zum 30.06.2018 mit Wirkung zum 31.12.2019 aufzuheben. zur Bildung eines gemeinsamen (5) Die Gemeinde Aidlingen verpflichtet sich, ihre Gutachter- Gutachterausschusses ausschussgebührensatzung vom 25.06.1992 in der Fas- sung vom 24.11.2006 sowie die Ziffer 18 des Gebüh- zwischen renverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung vom (der Stadt Weil der Stadt 15.11.2007 in der Fassung vom 22.02.2018 mit Wirkung vertreten durch Herrn Bürgermeister Thilo Schreiber zum 31.12.2019 aufzuheben. und § 3: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, der Gemeinde Aidlingen Gutachterbestellung vertreten durch Herrn Bürgermeister Ekkehard Fauth sowie (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Weil der der Gemeinde Grafenau Stadt ein Gutachterausschuss gebildet. Er trägt die Be- vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Thüringer zeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss von Weil (nachstehend „abgebende Gemeinden“ genannt) der Stadt, Aidlingen und Grafenau“ (nachstehend „Ge- meinsamer Gutachterausschuss“ genannt). (2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachteraus- schusses wird von der Stadt Weil der Stadt in Abstim- mung mit den abgebenden Gemeinden bzw. ggf. weiteren abgebenden Gemeinden festgelegt. Davon entfallen auf: - Weil der Stadt 7 Mitglieder. Vorbemerkung: - Aidlingen 3 Mitglieder Die Stadt Weil der Stadt und die Gemeinden Aidlingen sowie - Grafenau 3 Mitglieder Grafenau schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutach- (3) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die 12 ehren- terausschusses aufgrund von§ 1 Absatz 1 Satz 2 der Ver- amtlichen weiteren Gutachter des gemeinsamen Gutach- ordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüs- terausschusses werden vom Gemeinderat der Stadt Weil se, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem der Stadt für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) in bestellt. Die Gutachter aus den abgebenden Gemeinden Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusam- werden auf deren Vorschlag vom Gemeinderat der Stadt menarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: Weil der Stadt bestellt. (4) Die Festlegung der Bodenrichtwerte im Bereich einer § 1: Gegenstand der Vereinbarung: abgebenden Gemeinde erfolgt einvernehmlich mit dem (1) Die Gemeinden Aidlingen und Grafenau (abgebende Ge- mehrheitlichen Votum der Mitglieder im gemeinsamen meinden) übertragen die Bildung von Gutachterausschüs- Gutachterausschuss aus dieser Gemeinde und dem/der sen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO auf die Stadt Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses Weil der Stadt. bzw. seiner/s Stellvertreters/in. Für einzelne Schätzungen (2) Die Stadt Weil der Stadt erfüllt anstelle der abgebenden bzw. Ermittlungen des Verkehrswerts aus dem Bereich ei- Gemeinden die übertragenen Aufgaben in eigener Zu- ner abgebenden Gemeinde werden grundsätzlich der/die ständigkeit. Sie übernimmt die Aufgaben nach Abs. 1 Vorsitzende bzw. der/die Stellvertreter/in sowie vorrangig uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche Mitglieder des gemeinsamen Gutachterausschusses aus mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und dieser Gemeinde herangezogen. Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf § 4: Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- die Stadt Weil der Stadt über. Sie erfüllt die Aufgabe in schusses ihren Amtsräumen. (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- (3) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Ge- schusses wird bei der Stadt Weil der Stadt eingerichtet meinden/Städte erweitert werden, soweit die Gemeinden (§ 8 Absatz 1 GuAVO). im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vor- Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden/ sitzenden des Gutachterausschusses die Erledigung der Städte bedarf der Zustimmung der Stadt Weil der Stadt laufenden Verwaltungsaufgaben. sowie aller abgebenden Gemeinden. (3) Die Stadt Weil der Stadt verpflichtet sich, die für eine § 2: Ausdehnung des Satzungsrechtes sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und geeig- nete Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleis- (1) Die Stadt Weil der Stadt kann im Rahmen der ihr über- ten. Die Stadt Weil der Stadt besetzt die Geschäftsstelle tragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das ge- mit eigenem Personal. Die Stadt Weil der Stadt verpflich- samte Gebiet der Stadt Weil der Stadt und der abgeben- tet sich weiter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung den Gemeinden gelten (§ 26 Absatz 1 GKZ). Dies sind der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Gutachter - die Satzung über die Erhebung von Gebühren für sicherzustellen. die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- (4) Die Geschäftsstelle wird von der Stadt Weil der Stadt ab schuss (Gutachterausschussgebührensatzung) und dem Beginn des gemeinsamen - die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Gutachterausschusses am 01.01.2020 entsprechend der öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung), Geschäftsordnung mit Personal ausgestattet. soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben Änderungen erfolgen jeweils im Einvernehmen mit den erforderlich ist. abgebenden Gemeinden.
6 Aidlinger Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 NACHRICHTEN § 5: Übergang der Aufträge sig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs- herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, se bei der Stadt Weil der Stadt und den abgebenden die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sach- Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Ver- dienlich sind. kehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gutachter- (5) Die Stadt Weil der Stadt benennt den abgebenden Ge- ausschuss über. meinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs- lung der Aufgabe. se bei der Stadt Weil der Stadt und den abgebenden § 8: Kündigung Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Ver- kehrswertgutachten gehen auf den gemeinsamen Gutachter- (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet. ausschuss über. Die abgebenden Gemeinden haben das Recht, diese Ver- einbarung schriftlich zu kündigen. (2) Als Kündigungsfrist § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung werden 12 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ (1) Die Stadt Weil der Stadt erhebt für Amtshandlungen im 25 Absatz 4 GKZ). Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann im (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Weil Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzun- der Stadt Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum gen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen. gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern. § 9: Wirksamkeit, in Kraft treten Die Stadt Weil der Stadt stimmt diese Satzungen und (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat dieser Ver- ihre Änderungen vor der Beschlussfassung im Gemein- einbarung am 10.10.2019 zugestimmt. derat Weil der Stadt einvernehmlich mit den abgebenden (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenau hat dieser Ver- Gemeinden ab. einbarung am 16.10.2019 zugestimmt. (2) Die abgebenden Gemeinden beteiligen sich an den nicht (3) Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat dieser durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeckten Vereinbarung am 22.10.2019 zugestimmt. laufenden Personal- und Sachaufwendungen der Stadt (4) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Weil der Stadt, die durch die Aufgabenerfüllung des Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. gemeinsamen Ausschusses und der Geschäftsstelle des (5) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh- gemeinsamen Ausschusses entstehen, entsprechend dem migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden nachfolgend festgelegten Kostenverteilungsschlüssel: öffentlich bekanntzumachen und wird danach zum Januar Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem 2020 rechtswirksam. Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Ge- (6) Die Stadt Weil der Stadt teilt der Zentralen Geschäftsstel- samtzahl aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs. le die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses (3) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach Für die Personal-, Raum, IT und Sachkosten einschließ- § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten lich Kosten für die Fortbildungen gilt die VwV-Kostenfest- dieser Vereinbarung mit. legung des Finanzministeriums B.-W. in ihrer jeweiligen § 10: Salvatorische Klausel aktuellen Fassung (aktuell VwV Kostenfestlegung vom Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirk- 02.11.2018 (GABI. S. 716)). Darin nicht enthalten sind sam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Ge- gemäß § 14 GuAVO und die notwendigen Lizenzgebüh- meinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Be- ren für spezielle EDV-Programme im Gutachterausschuss stimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm); diese wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit Kosten werden in tatsächlicher Höhe angesetzt und für wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während den Nachweis dieser Kosten hat die Stadt Weil der Stadt der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung geeignete Kostennachweise zu führen. durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. (4) Bis zum 31. Mai des Folgejahres erstellt die Stadt Weil der Stadt eine Abrechnung der im vorausgegangenen Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfül- lung angefallenen Aufwendungen nach Abs. 2 und der geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die Erstat- tung des sich nach Abzug der Gebühren und Auslagen aus der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt durch die Beteiligten binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1. (5) Die Stadt Weil der Stadt ist berechtigt, unterjährig zum 30. Juni eines jeden Jahres von den Beteiligten eine angemessene Vorauszahlung auf den zu leistenden Kos- tenersatz zu erheben. Über die Vorauszahlung ist zeit- gleich mit der nach Abs. 3 vorzulegenden Abrechnung abzurechnen. (6) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Be- träge nach den für Gebühren geltenden kommunalabga- benrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumnis- zuschläge zu entrichten. § 7: Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden (1) Den beteiligten Gemeinden obliegt die Verpflichtung zur ge- genseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Un- terstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten. (2) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese Ver- einbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Stadt Weil der Stadt verpflichtet, den abgebenden Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Un- terlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe stehen. (4) Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich zuläs-
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines ge- der Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) für zulässig erklärt. meinsamen Gutachterausschusses zwischen der Stadt Weil Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes der Stadt sowie den Gemeinden Grafenau und Aidlingen über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schreiber, hier nicht erforderlich ist, da die Planungen der 5. Änderung sehr geehrter Herr Bürgermeister Thüringer, insgesamt nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswir- sehr geehrter Herr Bürgermeister Fauth, kungen führen. es ergeht folgende Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Entscheidung Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. 1. Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen geneh- Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des migen wir die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bil- Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. dung eines gemeinsamen Gutachterausschusses zum Verfahren unter www.lgl-bw.de/2816 eingesehen werden. 01.01.2020 zwischen der Stadt Weil der Stadt sowie den gez. Faust Gemeinden Grafenau und Aidlingen vom 25.11.2019. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Bericht zur Sitzung des Technischen Aus- 3. Die Vereinbarung ist zusammen mit dem Wortlaut dieser Genehmigung von den Beteiligten jeweils in ihren Be- schusses des Gemeinderates der Gemein- kanntmachungsorganen öffentlich bekanntzumachen. Der de Aidlingen vom 25.11.2019 Bekanntmachungsnachweis ist der Rechtsaufsichtsbehör- 1. Abgabe einer Stellungnahme zu privaten Einzelbauvorha- de vorzulegen. ben gegenüber der Baurechtsbehörde 4. Der Bekanntmachungsnachweis der Erstreckungssatzung Dem Ausschuss lagen 9 Anträge zur Beratung vor. Zu der Stadt Weil der Stadt ist der Rechtsaufsichtsbehörde allen Anträgen konnte das Einvernehmen erteilt werden. vorzulegen. 2. Anbringung einer Senkrechtmarkise an der Loggia auf 5. Die Gebührensatzungen der beteiligten Gemeinden sind der Westseite des Feuerwehrgerätehauses in Aidlingen anzupassen und anzuzeigen. - Erneute Beratung Begründung: Dieses Thema war bereits Gegenstand in der Sitzung Sachverhalt: des Technischen Ausschusses am 30.09.2019 und wurde kontrovers diskutiert. Damals wurde die Entscheidung Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige darüber zurückgestellt. Wertermittlungen werden nach § 192 BauGB selbstständige Da es in den heißen Sommermonaten nahezu unmöglich unabhängige Gutachterausschüsse bei den Gemeinden ge- ist, sich auf der Loggia aufzuhalten, möchte die Feuer- bildet. wehr eine Senkrechtmarkise anbringen. Auch der Innen- Aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung der bereich heizt sich sehr auf, da an den Fenstern ebenfalls Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreis- kein Sonnenschutz vorhanden ist. sammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch In der Sitzung wurde argumentiert, dass durch die (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit Markise keine Zirkulation stattfinden würde. Nach Rück- § 25 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sprache mit der Fachfirma handelt es sich bei dieser (GKZ) können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Land- Breite um 2 Stoffteile, die in der Mitte gestoßen wer- kreises die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeord- den, so dass ein ca. 10 cm breiter Spalt bleibt, der für nung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit Durchlüftung sorgt. Beide Markisen müssen zudem nicht übertragen. gleichzeitig heruntergerollt werden (je nach Sonnenein- Die Gemeinderäte der Stadt Weil der Stadt sowie die Ge- strahlung). Auch unten kommt noch Luft durch, da der meinderäte der Gemeinden Grafenau und Aidlingen haben in Stoff der Markise nicht direkt an der Fassade endet. ihren Sitzungen vom 22.10.2019 sowie vom 16.10.2019 und Das aktuelle Angebot beträgt 3.000 Euro brutto inkl. 10.10.2019 beschlossen einen gemeinsamen Gutachteraus- Montage. schuss zu bilden. Da im nächsten Jahr die Fassade des Feuerwehrgebäu- Dabei übertragen die Gemeinde Grafenau und die Gemeinde des saniert werden muss, soll die Markise erst nach Aidlingen (abgebende Gemeinden) die Bildung der Gutach- Abschluss dieser Maßnahme angebracht werden. Laut terausschüsse auf die Stadt Weil der Stadt. Die Stadt Weil Auskunft der Firma ist ab Januar 2020 mit Preissteige- der Stadt erfüllt anstelle der abgebenden Gemeinden die rungen zwischen 5 und 10 % zu rechnen. übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Wie schon bei der ersten Beratung gab es eine sehr Die Übertragung wird durch eine öffentlich-rechtliche Verein- ausführliche Diskussion. Es zeichnete sich ab, dass der barung nach § 25 Abs. 1 GKZ geregelt. Anbringung der Markise zugestimmt wird. Dabei wurde dann diskutiert, ob die Markise schon in diesem Jahr Die Genehmigung der Vereinbarung beruht auf § 25 Abs. 5 angeschafft werden soll, um die Preissteigerung zu um- i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ. gehen. Hiervon wurde jedoch abgesehen, da man sie Nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) ergeht dann lagern muss und es noch nicht geklärt ist, wann diese Entscheidung gebührenfrei. die Fassade saniert wird. Mit freundlichen Grüßen Der Anbringung der Markise wurde mehrheitlich zuge- gez. stimmt. Roland Bernhard 3. Buchhaldenhalle - Ersatzbeschaffung einer Küche Dieser Tagesordnungspunkt wurde vom Gebäudemanage- Landratsamt Böblingen, Amt für ment der Gemeinde, Frau Oehler und Herrn Kramer, Vermessung und Flurneuordnung vorgetragen. Der Küchenbereich in der Buchhaldenhalle ist in die Parkstraße 2, 71034, Tel: 07031/663-500, Jahre gekommen. Teilweise ist die Arbeitsplatte aufge- Fax: 07031/663-5099 quollen und hält einer Prüfung durch die Lebensmittel- -untere Flurbereinigungsbehörde- überwachung nicht mehr stand. Daher muss die Küche Öffentliche Bekanntmachung teil- oder ganz ersetzt werden. Um die Arbeitsabläufe vom 12.12.2019 bei Veranstaltungen in der Halle zu optimieren, hat die über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht Verwaltung im Vorfeld der Planung die verschiedenen Ab- Flurbereinigung Sindelfingen (B 464) Az.: 44-2816- B 07 21-05 teilungen der beiden Sportvereine, die die Halle und den Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Küchenbereich überwiegend nutzen, mit einbezogen. Von Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen allen kam der Wunsch nach mehr Abstellmöglichkeiten. und öffentlichen Anlagen aufgrund der Änderung Nr. 5 (Ge- Es wurde versucht, möglichst viele Anregungen umzuset- nehmigung des Landratsamts Böblingen vom 27.09.2019) in zen.
8 Aidlinger Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 NACHRICHTEN Es gibt drei Möglichkeiten: Wiederholt wird der Baum seitens der Betreiber des Pfle- 1. Umbau der Küche mit Änderung des Zugangs, zusätz- geheims, der Rettungsdienste sowie der Hausverwaltung liche Oberschränke über der Theke und der Spüle zum jedoch als sehr störend für den Betriebsablauf empfun- Abstellen und Lagern von Geschirr. Diese Variante wird den. Bei einer Übung der Feuerwehr war es schwierig, von den Abt. Handball und Volleyball des SV Aidlingen das Löschfahrzeug optimal zu positionieren. favorisiert. Da die Abt. Handball keine eigenen Räume Aus vorgenannten Gründen soll der Baum nun entfernt zur Verfügung hat und bei jedem Verbandsspiel ihre werden, weil dadurch die Einschränkungen für die Ret- Utensilien aufs Neue in die Halle bringen muss, wurde tungsdienste entfallen. der Wunsch nach einem abschließbaren Schrank geäu- Eine Ersatzpflanzung eines Baumes soll an einer anderen ßert. Außerdem sollen die Pokale des Vereins teilweise Stelle erfolgen. in den Oberschränken über der Theke in Richtung Halle Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss aufgestellt werden. sehr kontrovers diskutiert. Bei diesem Baum handelt es Die Kosten für Ausbau, Einbau und Montage betragen sich um den einzigen Baum, der auf der Nordseite der 10.674,30 Euro. Zudem fallen noch Kosten für die An- Zehntgasse erstellt wurde. Da es im Straßenzug keinen bringung eines Holzbalkens an, der zum Verschrauben weiteren Platz gibt, kann der Ersatzstandort nicht in der der Oberschränke über der Spüle notwendig ist (max. Zehntgasse sein, da die Verhältnisse dort sehr beengt 2.000 Euro). sind. 2. Einbau von neuen Küchenmöbeln mit gleicher Einteilung Nach einer ausführlichen Diskussion stimmte der Aus- wie bisher. Der FSV Deufringen möchte die bisherige Ein- schuss mehrheitlich dem Entfernen des Baumes zu. Eine teilung beibehalten, vor allem den Zugang zur Küche, die Ersatzpflanzung muss erfolgen. Klappe am Zugang sowie den niedrigeren Thekenbereich, 5. Friedhof Aidlingen der auch für Kinder einsehbar ist. Die Kosten betragen - Umgestaltung von Grabfeld E hier 7.894,81 Euro. Im ersten Halbjahr 2019 wurden 18 neue Grabfelder im 3. Ersetzen nur der defekten Arbeitsplatte und des Spül- Grabfeld E auf dem Friedhof geplant und umgesetzt, unterschranks sowie Einbau eines größeren Warmwas- weil nur noch eine geringe Zahl an Doppelgräbern (Dop- serboilers. Diese Variante ist die günstigste mit 4.411,79 peltiefgräber) vorhanden sind. Bei der Planung hat man Euro. sich an den bestehenden Platzverhältnissen und Größe Die einzelnen Pläne wurden in der Sitzung vorgelegt und von bestehenden und im Friedhofskataster hinterlegten erläutert. Abmessungen orientiert. Die Auftragssumme lag noch im Im Haushalt wurden 15.000 Euro geplant. Verfügungsrahmen des Bürgermeisters. Die Verwaltung favorisiert die Variante 1, da hier insge- Nach Fertigstellung wurde die Verwaltung (Ortsbauamt), samt mehr Stauraum zur Verfügung steht. Der Zugang durch den Bestatter darauf aufmerksam gemacht, dass zur Küche direkt von der Eingangstür her macht aus die angelegten Gräber für den vorgesehen Zweck nicht Sicht der Verwaltung mehr Sinn, da bei der Bestückung geeignet und aufgrund des Arbeitsschutzes (Verbau im der Küche kürzere Wege vom Haupteingang her gege- Grab) zu klein sind. Die angelegten Gräber haben eine ben sind und man bei Nachbestückung während der Größe von ca. 2,10 m in der Länge und müssen aber Veranstaltung nicht durch den Zuschauerbereich bzw. mindestens eine Größe von mind. 2,20 m haben (Stan- den Rettungsweg gehen muss. Der bisherige Zugang dard Sarg ca. 2,05 m + Verbau). Ein weiteres Problem ist mit einer schwenkbaren Klappe versehen. Dies stellt ist, dass aufgrund der Wegbreiten und Anordnung der eine Gefährdung dar und muss aus Sicherheitsgründen Gräber eine Doppelbelegung nicht möglich ist. wegfallen. Als Lösung wurde vorgeschlagen, die neu angelegten Bei einem Termin mit der Lebensmittelüberwachung wur- Gräber auf das Maß von 2,20 m zu erweitern und nur de auch klar, dass noch eine Spülmaschine in die Küche eine Einzelbelegung der Gräber vorzunehmen. Es muss eingebaut werden muss, und zwar eine Industriespülma- hier allerdings mit zusätzlichen Kosten von ca. 5.000 € schine. ausgegangen werden. Bei der Ortsbesichtigung wurde sehr schnell klar, dass Im Grabfeld F sollen doppeltiefe Gräber mit den erfor- die von der Verwaltung favorisierte Variante 1 auch im derlichen Abmessungen und Wegbreiten neu angelegt Ausschuss befürwortet würde. Auch die beiden Verei- werden. Für das Neuanlegen der Gräber im Grabfeld F ne sind mit dieser Variante 1 einverstanden. Dabei ist muss mit Kosten zwischen 15 - 20.000 € ausgegangen berücksichtigt, dass ein Teil im Thekenbereich niedriger werden. ausgeführt wird, damit auch Kinder dort Bestellungen Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der Haus- aufgeben können. Bezüglich des Zugangs hinter den haltplanung für 2020 mit 25.000 € berücksichtigt. Tresenbereich wurde keine endgültige Entscheidung ge- Bei der anschließenden Diskussion stellte der Ausschuss troffen. Der Bereich soll vorerst offen bleiben und erst bei fest, dass die Gräber so nicht genutzt werden können Schwierigkeiten soll dort eine Lösung gefunden werden. und deshalb der vorgeschlagene Umbau die einzige Lö- Die Verwaltung wurde noch beauftragt, zu prüfen, ob sung ist. Es wurde festgestellt, dass es sich um einen nicht noch weitere Hochschränke in der Küche ange- Planungsfehler handelt, der jedoch von der Verwaltung bracht werden können. verursacht wurde. Aus diesem Grund soll bei weiteren Bezüglich der Kühlschränke gab es eine längere Diskus- Planungen jeweils der Bestatter mitwirken. sion. Der Hauptnutzer der Halle, die Handballabteilung Es wurde gefragt, ob die Planung des Grabfeldes F von der SVA, nutzt die Halle das ganze Jahr über und nicht einem Friedhofsplaner gefertigt wird, der auch die neuen nur in den Wintermonaten, wie viele andere Abteilungen. Stelen plant. Herr Dürr erklärte, dass dies im bisherigen Sie baten darum, zumindest in den Sommermonaten, die Auftrag nicht enthalten ist. Er wird jedoch mit dem Planer Kühlschränke alleinig zu nutzen, damit diese nicht bei diesbezüglich Kontakt aufnehmen. jedem Spieltag ein- und ausgeräumt werden müssen. Al- Der Ausschuss stimmte der Umgestaltung des Grabfel- ternativ würden sie einen eigenen Kühlschrank aufstellen. des E zu. Die Kühlschränke sollten auch abschließbar sein. Da in 6. Gaubensatzung diesem Bereich nicht klar ist, ob andere Abteilungen dies - Grundsatzdiskussion mit unterstützen, wurde die Verwaltung beauftragt, mit In der Sitzungen des Technischen Ausschusses am diesen das abzuklären. Hier wurde vor allem auch an die 30.09.2019 hat sich der Technische Ausschuss bei ei- Volleyballabteilung gedacht, die ebenfalls das ganze Jahr nem Bauvorhaben auch mit Dachgauben befasst und in der Halle ist. beschlossen, dass in einer der nächsten Sitzungen da- Nach einer sehr ausführlichen Beratung und Diskussion rüber beraten werden soll, ob diese Satzung noch den beschloss der Ausschuss die Umsetzung der Variante 1. heutigen Anforderungen entspricht. 4. Entfernen eines Straßenbaumes in der Zehntgasse In vielen älteren Bebauungsplänen waren Dachgauben Im Eingangsbereich des Pflegeheims „Haus am Zehnt- ausgeschlossen. Um die Dachgeschosse besser nutzen hof“, Zehntgasse 2, befindet sich ein Baum im Stra- zu können, wurde deshalb in den Jahren 1991/92 zusam- ßenraum. Die Entfernung des Baumes wurde schon in men mit dem LRA BB die Gaubensatzung entworfen und einem früheren TA besprochen und durch den Ausschuss vom Gemeinderat beschlossen. Die Satzung ist erst ab mehrheitlich abgelehnt. einer Dachneigung von 30° anwendbar. Dies wurde aus
Aidlinger NACHRICHTEN Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 9 gestalterischen Gründen so gewählt, da bei geringeren Schüler damals auf 15 Euro gesenkt. Der Verwaltungsaus- Dachneigungen das Dach zu sehr aufgerissen wird. Auch schuss hat im Januar 2004 beschlossen, dass die Gemeinde die max. Breite einer Gaube und weitere Gestaltungs- einen Eigenanteil von 15 Euro pro Kind aus Lehenweiler grundsätze wurden festgelegt. übernimmt. An der Beschlusslage hat sich bis heute nichts Seither müssen nur noch wenige Anträge im Technischen geändert. Ausschuss beraten werden, da die Vorgaben der Gauben- Die Übernahme des Eigenanteils für die Kinder aus Lehen- satzung in der Regel ausreichen. Sollten diese erweitert weiler ist eine Freiwilligkeitsleistung, die der Verwaltungs- werden, muss beachtet werden, dass das Dachgeschoss ausschuss jährlich für das kommende Haushaltsjahr neu zu eventuell rechnerisch ein Vollgeschoss wird. Dies ist auch beschließen hat. schon manchmal mit der jetzigen Gaubensatzung gege- Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss die ben, wenn zum Beispiel ein hoher Kniestock zulässig ist. Übernahme für das Jahr 2020. Erst vor Kurzem hat das LRA BB aus diesem Grund von 2 Bauherren verlangt, umzuplanen, obwohl der Techni- 3. Bekanntgaben/Verschiedenes sche Ausschuss dem Bauvorhaben zugestimmt hat. Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Bekanntga- Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Gauben- ben der Verwaltung und keine Anfragen aus der Mitte des satzung in ihrer jetzigen Form den heutigen Anforderun- Ausschusses. gen entspricht. Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ausschuss mit ei- Aus der Mitte des Gremiums wurde jedoch angeregt, ner Personal- und Mietangelegenheit. Außerdem wurde über die Gaubensatzung zu prüfen und evtl. zu ändern. Als neue Benutzungsordnungen für die Bürgerhäuser und Hallen Beispiel wurde die Gaubensatzung der Nachbargemeinde beraten. Ehningen aufgeführt, die großzügigere Vorschriften hat. Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, die Gaubensatzung zu prüfen und dem Tech- Standesamtliche Nachrichten nischen Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Vorschriften großzügiger gestaltet werden können, um Geburten mehr Wohnraum in den Dachgeschossen zu erhalten. Jana, Tochter der Eheleute Jens Kimmerle und Romina Kim- 7. Verschiedenes merle, geb.Roller, geboren am 26.07.2019 in Böblingen 1. Ein Gemeinderat hatte einige Fragen zur Buchhaldenhalle Luke Julius, Sohn der Eheleute Jan Fabian Schuon und bezüglich Torwagen, Duschen und Hallenboden. Die Ver- Daniela Schuon, geb. Brüning, geboren am 26.08.2019 in waltung erklärte, dass sich das Gebäudemanagement der Böblingen Verwaltung um diese Angelegenheiten kümmern wird. Mila, Tochter der Eheleute Florian Bäzner und Katrin Bäzner, 2. Ein Gemeinderat hatte eine Frage zur Firma, die die geb. Rösner, geboren am 31.08.2019 in Herrenberg Straßeneinläufe für die Gemeinde Aidlingen leert. Er hat Marie Sophie, Tochter der Eheleute Christian Görlich und beobachtet, dass die Firma dies manuell erledigt hat und Vanessa Görlich, geb. Karber, geboren am 04.09.2019 in nach seiner Auffassung die Vorschriften nicht eingehalten Böblingen hat. Er fragte nach, weshalb diese Arbeiten nicht vom Georg, Sohn der Eheleute Heiko Schmidt und Mona Schmidt, Bauhof erledigt werden. Die Verwaltung erklärte, dass die geb. Bock, geboren am 05.09.2019 in Calw Arbeiten schon seit langer Zeit an eine Fremdfirma verge- Vincent Romeo, Sohn der Eheleute Erik Nüßle und Tanja ben sind. Zur Leerung der Straßeneinläufe braucht man Nüßle, geb.Feichtiger, geboren am 05.09.2019 in Böblingen ein Hebegerät, das bei keinem der gemeindeeigenen Matheus, Sohn der Eheleute Sebastian Carli und Natalie Fahrzeuge verbaut ist. Es ist deshalb etwas verwunder- Carli, geb.Schimetzki, geboren am 06.09.2019 in Böblingen lich, weshalb die Firma mit keinem solchen Fahrzeug un- Pauline Elisabeth, Tochter der Eheleute Samuel Schunn und terwegs war. Man wird bei zukünftigen Ausschreibungen Annemarie Schunn, geb. Walentin, geboren am 18.11.2019 darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben von den in Böblingen Bietern eingehalten sind. Elias Alexander, Sohn der Eheleute Benjamin Roller und Su- 3. Ein Gemeinderat nahm Bezug auf seine Anfrage im Tech- ramis Roller, geb. Hernandez Rosell, geboren am 18.11.2019 nischen Ausschuss zum alten Unitrac und zu den neuen in Böblingen Unimogs. Diese Fragen sind bisher immer noch nicht endgültig beantwortet. U.a. geht es auch darum, ob die Eheschließungen neuen Unimogs nur mit der Führerscheinklasse C (früher 24.08.2019 2) gefahren werden dürfen. Ortsbaumeister Dürr wird sich Michael Schwartz und Jennifer Spitzer, beide wohnhaft in der Sache annehmen und die Frage dann beantworten. Aidlingen 4. Ein Gemeinderat gab ein Lob aus der Bevölkerung an die Verwaltung weiter, da die Ortsdurchfahrt nun fertigge- 07.09.2019 stellt ist. Jürgen Schiemann, wohnhaft in Aidlingen und Sarah Am- mann, wohnhaft in Jettingen Im nichtöffentlichen Teil wurden die Gemeinderäte über den baulichen Zustand eines gemeindeeigenen Gebäudes infor- 14.09.2019 miert. Silas Dipper und Claudia Klein, beide wohnhaft in Aidlingen Benjamin Otte und Johanna Schultz, beide wohnhaft in Aidlingen Bericht zur Sitzung des Verwaltungsaus- 20.09.2019 schusses des Gemeinderates der Dominik Schweizer und Simone Giereth, beide wohnhaft in Gemeinde Aidlingen vom 25.11.2019 Böblingen 1. Annahme von Spenden 28.09.2019 Gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 8 der Hauptsatzung entscheidet der Francesco Intemperante und Claudia Santagati, beide wohn- Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung haft in Aidlingen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im 18.10.2019 Sinne von § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung. Andreas Stoll und Katrin Schulz, beide wohnhaft in Aidlingen Zwei Spenden von Privatpersonen sind eingegangen. 100 € 31.10.2019 für Mildtätigkeit und 100 € für Hilfe für Asylbewerber. Christian Alexander Nanz und Sarah Lavall, beide wohnhaft 2. Schülerbeförderung in Aidlingen - Grundschüler aus Lehenweiler Als im Jahr 2003 die Satzung des Landkreises Böblingen 08.11.2019 über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten erstmals Marcel Leidemann und Julia Rybkowski, beide wohnhaft in geändert wurde, hatte dies Auswirkungen für die Grundschü- Aidlingen ler aus Lehenweiler. Durch den Wegfall der 3-km-Grenze war 25.11.2019 der Schülertransport nicht mehr kostenfrei. Nach Protesten Robin Johannes Schilling und Jennifer Dosch, beide wohn- aus der Elternschaft hat der Landkreis den Eigenanteil der haft in Gechingen
10 Aidlinger Nummer 51/52 Mittwoch, 18. Dezember 2019 NACHRICHTEN Sterbefälle Martin-Häge-Stiftung – Auch Ihre Spende Ursula Brehm, geb. Bartsch, 88 Jahre, verstorben am ist willkommen 23.08.2019 in Aidlingen Ignazio Provvidenza, 75 Jahre, verstorben am 02.09.2019 in Die Martin-Häge-Stiftung will mit ihrem Stiftungsertrag un- schuldig in Not geratene Menschen unserer Gemeinde un- Herrenberg terstützen. Edith Stecher, geb. Häfele, 88 Jahre, verstorben am Wir bitten deshalb alle unsere Einwohner, die in der Vorweih- 03.09.2019 in Aidlingen nachtszeit Spenden für bedürftige Personen und Einrichtun- Edith Lemmes, geb.Wolters, 87 Jahre, verstorben am gen leisten wollen, auch an die örtliche Martin-Häge-Stiftung 06.09.2019 in Sindelfingen zu denken und dieser eine Spende zukommen zu lassen. Walter Maier, 80 Jahre, verstorben am 23.09.2019 in Böb- Die Spendenbeträge können auf das Konto der Gemeinde lingen Aidlingen IBAN DE63 60350130 0001106367/BICBBKRDE6B Ida Heinrich, geb. Schilke, 88 Jahre, verstorben am bei der Kreissparkasse Böblingen unter dem Stichwort 25.09.2019 in Altingen „Spende Martin-Häge-Stiftung“ überwiesen werden. Rosa Maria Käfer, geb. Lechner, 79 Jahre, verstorben am Für Spendenbeträge über 20 € hinausgehend wird dem 29.09.2019 in Böblingen Spender eine Spendenbescheinigung übermittelt. Richard Gottlob Eßlinger, 94 Jahre, verstorben am 11.10.2019 Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Spender an die- ser Aktion beteiligen würden. in Sindelfingen Der Ertrag aus der Stiftung wird ausschließlich und in voller Wilhelm Keysers, 88 Jahre, verstorben am 23.10.2019 in Höhe wirklich hilfsbedürftigen Personen innerhalb unserer Deckenpfronn Gemeinde zugeleitet. Maria Hornisch, geb. Prinz, 97 Jahre, verstorben am Spender können deshalb immer sicher sein, dass ihre geleis- 25.10.2019 in Aidlingen tete Spende innerhalb unserer eigenen Bevölkerung für den Manfred Hellener, 81 Jahre, verstorben am 25.10.2019 in tatsächlich vorgesehenen Zweck verwendet wird. Sindelfingen Ihre Gemeindeverwaltung Herta Schindler, geb. Kühnel, 90 Jahre, verstorben am 04.11.2019 in Gärtringen Schwester Elsbeth Bischoff, 80 Jahre, verstorben am Kläranlage Aidlingen – 12.11.2019 in Aidlingen Theresia Krauss, geb. Czimmer, 93 Jahre, verstorben am neue Telefonnummer 13.11.2019 in Aidlingen Die Telefonnummer der Kläranlage hat sich geändert. Lotte Bauer, geb. Merk, 94 Jahre, verstorben am 20.11.2019 Die Kläranlage Aidlingen ist ab sofort unter der Num- in Calw mer: 07034/9989961 zu erreichen. Die Faxnummer lautet: 07034/9989963. Adelheid Rosine Karoline Schamberger, geb. Briegel, 84 Jah- re, verstorben am 24.11.2019 in Aidlingen Wir bitten um Beachtung. Irmgard Else Schmid, geb. Vielfort, 87 Jahre, verstorben am Ortsbauamt 27.11.2019 in Aidlingen Marcus Eisenhardt, 46 Jahre, verstorben am 02.12.2019 in Stuttgart Gertrud Helene Olpp, geb.Stoll, 85 Jahre, verstorben am 05.12.2019 in Aidlingen Kunst und Kultur in Aidlingen Ausstellung im Aidlinger Rathaus Übung der Bundeswehr Eröffnung am 19. Januar 2020 um 11.30 Uhr im Sitzungs- Im Zeitraum 07.01. bis 10.01.2020 und vom 13.01. bis saal (Dauer der Ausstellung: 20. Januar – 2. März 2020) 17.01.2020 finden - überwiegend bei Nacht - in bewal- detem Gebiet auf der gesamten Aidlinger Gemarkung Kindheit in der Nachkriegszeit 1945 - 1955 Aufklärungsübungen und Marschbewegungen der Bun- Fotos aus der Sammlung Michael-Andreas Wahle deswehr statt. Darüberhinaus finden im Zeitraum 07.01. „Ein gutes Bild erzählt eine Geschichte!“ ist einer der wich- bis 29.01.2020 Marschübungen der Bundeswehr aus- tigen Lehrsätze der Fotografie. Die Geschichten der Nach- schließlich auf ausgewiesenen Wander- und Waldwegen kriegskinder sind vielfältig, aber eines verbindet sie alle: Die auf Deufringer und Dachteler Gemarkung statt. Lebensbedingungen in der großen Not nach der totalen Nie- Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis. derlage des Deutschen Reiches. Diese Zeit war geprägt von ungeheuren Zerstörungen, gesellschaftlichen Umbrüchen und der Konzentration auf das Überleben, es „warm und satt“, ein Dach über dem Kopf und zu Essen zu haben. Für Kin- der noch einmal besonders belastend waren die zerrissenen Prosit Neujahr Familien, der Verlust eines oder sogar beider Elternteile. Das Damit das Feuern mit Böllern und Raketen auch beim Jah- berührende ist der Blick der Kinder, die immer nur Opfer reswechsel 2019/2020 zu einem gefahrlosen Erlebnis wird, aber niemals Akteure ihrer Lebensbedingungen sein können, weist die Gemeinde Aidlingen auf die zu beachtenden Vor- und dieser Blick wirft ein besonderes Schlaglicht auf die schriften hin: Nachkriegszeit. • Feuerwerkskörper dürfen erst ab Vollendung des 18. Le- Eine gemeinsame Veranstaltung: Arbeitskreis Kunst und Kul- tur in Aidlingen und Bund der Vertriebenen – Ortsverband bensjahres gezündet werden. Aidlingen • Erlaubt sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kenn- zeichnung auf der Verpackung). • In unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Sekunden entScheiden 112 Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Hinweis: Bitte entsorgen Sie zeitnah die „Reste“ des Feuer- IM NOTFALL werks von Gehweg und Straße. Feuerwehr, Das Ordnungsamt bedankt sich und wünscht Ihnen einen Notarzt und Rettungsdienst guten Jahreswechsel!
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