AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
05. Juli 2017 - Ausgabe 04 Jahrgang 26 | Auflage 12.500 AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW BILDUNG KINOSOMMER 2017 AKTUELL GESAMTSCHULE VORHANG AUF FREIE PLÄTZE Standort geklärt für Honig im Kopf & Co. in der Jugendkunstschule www.teltow.de
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 INHALT AMTLICHER TEIL BESCHLÜSSE DER 25. SITZUNG DES HAUPTAUSSCHUSSES 04 VOM 12.06.2017 BESCHLÜSSE DER 24. STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 04 VOM 21.06.2017 Neue AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENT- 05 LICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB) ZUM ENTWURF DER 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 23 07 „MÜHLENDORF“ DER STADT TELTOW I.V. MIT § 13A BAUGB AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG DER STADT TELTOW ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE IM GELTUNGSBEREICH GESAMTSCHULE DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS NR. 61 „EHEM. GPG Landkreis bevorzugt IMMERGRÜN“ Standort Mahlower Straße 09 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG Seite 15 DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 1 DES BAUGESETZ- BUCHES (BAUGB) ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 "NÖRDLICH DER GÜTERFELDER STRASSE" DER STADT TELTOW BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DER FRIEDHOFSGEBÜHREN- 10 ORDNUNG DER EV. KIRCHENGEMEINDE ST. ANDREAS TELTOW AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DER BEITRAGS- 10 ORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON ELTERNBEITRÄGEN DES EIGENBETRIEBES DER STADT TELTOW „MENSCHENSKINDER TELTOW“ FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN UND TAGESPFLEGESTELLEN GEMÄSS § 17 DES KITA-GESETZES AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE FESTSETZUNGEN NACH 10 § 14 ABSATZ 1 NUMMER 1 EIGV DES EIGENBETRIEBES STARTKAPITAL „MENSCHENSKINDER TELTOW“ FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017 FÜR STUTZFLÜGEL ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR SITZUNG DES Benefizkonzert spielte 11 WAHLAUSSCHUSSES 400 Euro ein WAHLHELFER FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL UND DIE PARALLEL Seite 17 11 STATTFINDENDE WAHL DER BÜRGERMEISTERIN/ DES BÜRGER- MEISTERS DER STADT TELTOW AM 24. SEPTEMBER 2017 UND GGF. ZUR STICHWAHL AM 15. OKTOBER 2017 GESUCHT INFORMATIONEN DER VERWALTUNG INFORMATION DES WASSER- UND BODENVERBAND UND SONSTIGE HINWEISE 13 12 NUTHE-NIEPLITZ ZU KRAUTUNGEN VERANSTALTUNGS- TIPPS UND TERMINE 18 IMPRESSUM Sie finden das Amtsblatt auch online auf der Webseite www.teltow.de. Herausgeber: Stadt Teltow, Der Bürgermeister, Marktplatz 1–3, 14513 Teltow, Telefon 03328 4781 0, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Texte/Redaktion: SG Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing; Fotos: Stadt Teltow, fotolia.com; Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, hängt im Bekanntmachungskasten der Stadt Teltow vor dem Neuen Rathaus, Marktplatz 1–3, aus, liegt im Neuen Rathaus zur Mitnahme bereit und ist zusätzlich unter www.teltow.de einsehbar. Auflage: 12.500 Exemplare; Grafikdesign: Karin Rische, Art Direction; Druck und Weiterverarbeitung: dieUmweltDruckerei 02
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 AUSBILDUNGSMESSE Schirmherrin ist Heidi Hetzer Seite 15 KINDER ERZÄHLEN EINE GESCHICHTE SELTSAME TIERFREUND- KONSULTATIONSKITA SCHAFTEN RAPPELKISTE Neues Kinderbuch fertiggestellt Über Quereinstieg Erzieher werden Seite 17 Seite16 SPIELPLÄTZE GEÖFFNET Klettern und Toben in Frigga- und Wilhelm-Busch-Straße Seite 13 STREITSCHLICHTER Zusätzliche Schiedsstelle für Teltow Seite 14 03
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 SITZUNGSBESCHLÜSSE BESCHLÜSSE DER 25. SITZUNG BESCHLÜSSE DER 24. STADT- SVV-Beschluss-Nr.: 06/24/2017 DES HAUPTAUSSCHUSSES VOM VERORDNETENVERSAMMLUNG 12.06.2017 VOM 21.06.2017 „Die beigefügte Änderung der Beitrags- ordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen ÖFFENTLICH BEHANDELT: ÖFFENTLICH BEHANDELT: des Eigenbetriebes der Stadt Teltow „Men- schensKinder Teltow“ für Kindertagesstätten HA-Beschluss-Nr.: 14/25/2017 SVV-Beschluss-Nr.: 01/24/2017 und Tagespflegestellen gemäß § 17 des Kita- Gesetzes in der Fassung vom 27.07.2015 wird „Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung „Herr Malte Goetz wird auf Vorschlag der beschlossen.“ zur Errichtung eines Lärm- und Sichtschutz- Fraktion FDP/LTR als sachkundiger Ein- zaunes, Anna-von-Noel-Weg 11 (Gemarkung wohner aus dem Ausschuss für Bauen, SVV-Beschluss-Nr.: 07/24/2017 Teltow, Flur 12, Flurstück 2105) in Bezug auf Wohnen und Verkehr abberufen.“ die in der 2. Änderung des Bebauungsplans „Die Mühlendorf-Oberschule Teltow, Albert- Nr. 12 „Heinersdorfer Weg“ festgesetzte SVV-Beschluss-Nr.: 02/24/2017 Wiebach-Straße 4, wird unter dem Vorbe- Bauhöhe wird nicht zugestimmt.“ halt, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark „Herr Götz Gutte wird auf Vorschlag der zum Beginn des Schuljahres 2018/19 in der HA-Beschluss-Nr.: 15/25/2017 Fraktion FDP/LTR als sachkundiger Einwoh- Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf ner in den Ausschuss für Bauen, Wohnen und eine Gesamtschule in eigener Trägerschaft „(1) Die Frage: „Ist auf dem Grundstück Verkehr berufen.“ errichtet, zum Ende des Schuljahres 2017/18 eine Wohnnutzung zulässig?“ im Rahmen aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der der Bauvoranfrage für das Flurstück 425/4 SVV-Beschluss-Nr.: 03/24/2017 Oberschule werden als Oberschulkassen der Flur 9 (Gemarkung Teltow) in der „auslaufend“ ab dem Schuljahr 2018/19 an Wilhelm-Külz-Straße wird mit ‚ja‘ beantwor- „Die Stadtverordnetenversammlung Teltow der neuen Gesamtschule, die übergangs- tet. Das gemeindliche Einvernehmen wird beschließt, den Bürgermeister zu beauf- weise in der Albert-Wiebach-Straße 4 unter- erteilt.“ tragen, gebracht ist, unterrichtet.“ (2) Die Frage: „Ist die geplante Bebauung, • das im Jahr 2010 beschlossene SVV-Beschluss-Nr.: 08/24/2017 siehe Lageplan, mit einem Einfamilienhaus TKS-Buskonzept durch Befragung auf dem Grundstück möglich?“ im Rah- z. B. des Ortsbeirates, der Schul- „Die Freibad Kiebitzberge GmbH erhält für men der Bauvoranfrage für das Flurstück konferenzen, des Seniorenbeirates, Investitionsmaßnahmen im Jahre 2017 eine 425/4 der Flur 9 (Gemarkung Teltow) in der der Elternvertretungen in den Kin- einmalige Einzahlung in die Kapitalrücklage Wilhelm-Külz-Straße wird mit ‚ja‘ beantwor- dertagesstätten, der Agendagruppen in Höhe von 1.250.000,00 €. tet. Das gemeindliche Einvernehmen wird und auch der Fraktionen in der erteilt.“ Stadtverordnetenversammlung, auf Die Gesellschafter leisten gemäß ihren Schwachstellen zu überprüfen und Geschäftsanteilen wie folgt ihre Einlagen: HA-Beschluss-Nr.: 16/25/2017 zu bewerten und Kleinmachnow: 622.500,00 € (49,8 %) „Das gemeindliche Einvernehmen im Geneh- • der Stadtverordnetenversammlung migungsverfahren nach dem Bundes-Immis- bis zum 15.09.2017 das Ergebnis Teltow: 377.500,00 € (30,2 %) sionsschutzgesetz (BImSchG) für den Antrag dieser Überprüfung und Bewertung der Plan 8 GmbH vom 29.03.2017 (Reg.-Nr. vorzulegen.“ Stahnsdorf: 250.000,00 € (20,0 %).“ 062.00.00/16) für die Errichtung einer Wind- energieanlage (WEA) vom Typ Vestas V-112 SVV-Beschluss-Nr.: 04/24/2017 SVV-Beschluss-Nr.: 09/24/2017 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einer Gesamthöhe 175 m am Standort Teltow „Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbe- „Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird der (Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 3, Flurstück 89) triebes „Unternehmen Kindertagesstätten“ Zuständigkeitsbereich der vorhandenen wird erteilt.“ Teltow wird festgestellt. Der Jahresüber- Schiedsstelle der Stadt Teltow geändert schuss wird in die Freie Rücklage (11.844,35 und umfasst das nordöstliche Gebiet der HA-Beschluss-Nr.: 17/25/2017 €) und die Rücklage für Betriebsmittel Stadt Teltow (insbesondere Neue Wohn- (73.993,81 €) eingestellt.“ stadt, Wohngebiet am Heinersdorfer Weg, „Das gemeindliche Einvernehmen zum An- Komponisten- und Musikerviertel, Feld-/ trag auf Errichtung eines Spielplatzes nörd- SVV-Beschluss-Nr.: 05/24/2017 Wald-/Wiesenviertel, Seehof, Sigridshorst, lich des Röthepfuhls (Gemarkung Ruhlsdorf, Wohngebiet am Regionalbahnhof). Die Flur 1, Flurstück 355) wird erteilt.“ „Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr Schiedsstelle führt ab diesem Zeitpunkt die 2014 des Eigenbetriebes „Unternehmen Kin- Bezeichnung „Schiedsstelle Stadt Teltow I“. dertagesstätten“ Teltow Entlastung erteilt.“ 04
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 Für das übrige Gebiet der Stadt Teltow wird 2) Die Beteiligung der in ihren Belangen be- AMTLICHE BEKANNTMACHUNG mit Wirkung vom 01.01.2018 eine weitere rührten Behörden sowie die Abstimmung ZUR BETEILIGUNG DER Schiedsstelle gebildet. Sie führt die Bezeich- mit den Nachbargemeinden wird gemäß ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 nung „Schiedsstelle Stadt Teltow II“. §4 Abs. 2 i.V. mit 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB) durchgeführt ZUM ENTWURF DER 2. ÄNDERUNG Die Grenze zwischen den beiden Bereichen DES BEBAUUNGSPLANES NR. 23 ist in der Anlage dargestellt.“ 3) Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 2 wird be- „MÜHLENDORF“ DER STADT TELTOW stimmt, dass Stellungnahmen nur zu den I.V. MIT § 13A BAUGB SVV-Beschluss-Nr.: 10/24/2017 geänderten und ergänzten Teilen des Pla- nentwurfes abgegeben werden können.“ Die Stadtverordnetenversammlung der „Als Schiedsperson für die Schiedsstelle Stadt Stadt Teltow hat am 21.06.2017 in öffentli- Teltow II wird mit Wirkung vom 01.01.2018 SVV-Beschluss-Nr.: 15/24/2017 cher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung der bisherige stellvertretende Schiedsmann des Bebauungsplanes Nr. 23 „Mühlendorf“ der Schiedsstelle der Stadt Teltow, Herr Wolf- „Die im SVV Beschluss-Nr.: 01/23/2017 un- zur Auslegung bestimmt. gang Wischnewski, gewählt.“ ter Punkt 4 genannte Frist zur Unterzeich- nung des Kostenübernahmevertrages sowie Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung SVV-Beschluss-Nr.: 11/24/2017 zur Überweisung der Summe für die Pla- des Bebauungsplanes und der Begründung nungskosten im Zusammenhang mit dem dient der erneuten Beteiligung der Öffent- „Mit Bildung der Schiedsstelle Stadt Teltow angedachten Bebauungsplan im Siedlerweg lichkeit sowie der von der Änderung und II vertreten sich die Schiedspersonen der (östlich des Zehnrutenweges) wird bis zum Ergänzung betroffenen Behörden und sonsti- Schiedsstellen Stadt Teltow I und II gegen- 31.08.2017 verlängert.“ gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a seitig.“ Abs. 3 BauGB. SVV-Beschluss-Nr.: 12/24/2017 Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 2 wurde NICHT ÖFFENTLICH BEHANDELT: bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den „Die als Anlage 1 beigefügte Stellenplanän- geänderten und ergänzten Teilen abgegeben derung wird beschlossen.“ SVV-Beschluss-Nr.: 16/24/2017 werden können: SVV-Beschluss-Nr.: 13/24/2017 „Die nicht öffentliche Tagesordnung der Im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs- 24. Sitzung der Stadtverordnetenversamm- planes Nr. 23 „Mühlendorf“ vom April 2017 „Zur Sicherung der Bauleitplanung wird die lung Teltow vom 21.06.2017 wird um den sind gegenüber der Entwurfsfassung vom Veränderungssperre im Geltungsbereich des Antrag des Bürgermeisters, Drucksache Mai 2015 bzw. der Fassung vom September Bebauungsplanverfahrens Nr. 61 „ehem. GPG DS-054/2017 erweitert. Die Einordnung der 2015 die folgenden planinhaltlichen Ände- Immergrün“ in der anliegenden Fassung ge- DS-054/2017 erfolgt als neuer TOP 14.1. rungen und Ergänzungen vorgenommen mäß § 16 Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt unter TOP 14. „Anträge des Bürgermeisters“. worden: geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Der nachfolgende Antrag unter TOP 14. 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) als Satzung ändert seine Nummerierung entsprechend - Streichung der bislang festgesetzten Ver- beschlossen. fortlaufend.“ kehrsflächen mit besonderer Zweckbestim- mung „Fußweg“ und Einbeziehung dieser Der räumliche Geltungsbereich der Verände- SVV-Beschluss-Nr.: 17/24/2017 Flächen in die festgesetzten Baugebiete WA rungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, „A1-West“ und WA „A1-Nord“; der als Anlage zur Veränderungssperre Be- „Der im Anhang befindliche Ausschreibungs- standteil der Satzung ist und beinhaltet die text wird gebilligt.“ - Festsetzung dieser Flächen als mit Geh- Flurstücke 139, 167/2, 169/1, 206, 225 – 227, rechten im Baugebiet WA „A1-West“ bzw. 238 – 240, 242, 243, 383, 388, 389, 488 – SVV-Beschluss-Nr.: 18/24/2017 mit Gehrechten und Fahrrechten für Fahrrad- 491 aus der Flur 14 und die Flurstücke 2581 – fahrer im Baugebiet WA „A1-Nord“ zugunsten 2586 aus der Flur 12 der Gemarkung Teltow.“ Mit Beschluss-Nr.: 18/24/2017 stimmte die der Allgemeinheit zu belastenden Flächen SVV gemäß dem Antrag des Bürgermeisters gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; SVV-Beschluss-Nr.: 14/24/2017 einem Grundstücksverkauf zu. - Erweiterung der festgesetzten Flächen für „1) Der Entwurf der 2. Änderung des Be- Teltow, den 22.06.2017 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen bauungsplans Nr. 23 „Mühlendorf“ mit Umwelteinwirkungen bis zur nördlichen Planstand vom April 2017 und dessen Geltungsbereichsgrenze entsprechend der Begründung werden gebilligt und gemäß vorgenommenen Baugebietserweiterung. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. gez. Büro der Stadtverordnetenversammlung 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) Die Größe des Geltungsbereichs der 2. Än- erneut öffentlich ausgelegt. derung des Bebauungsplans Nr. 23 umfasst eine Fläche von rund 2,47 ha. 05
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 Der Geltungsbereich der 2. Änderung um- Teilfläche der Kanada-Allee sowie eine 2569 teilweise, 2587, 2588 – 2600, 2557, fasst eine Teilfläche im Nordwesten des Gel- Teilfläche zwischen Viktoria-Straße, Ha- 2241, 2389, 817, 818, 819, 2388 teilweise; tungsbereichs der 1. Änderung des Bebau- milton-Straße und Toronto-Straße mit den 767, 2943-2946, 1619, 815, 1894, 1895, 765, ungsplans Nr. 23 „Mühlendorf“ zwischen nachfolgend benannten Flurstücken der Flur 1818, 2726–2738; 770 teilweise (Kanada- Ruhlsdorfer Straße, S-Bahn-Freihaltetrasse, 12 in der Gemarkung Teltow:129 teilweise, Allee); 2926 teilweise, 2898–2910. Calgary-Straße und Kanada-Allee, eine 2606, 2765, 2766, 2767, 2601, 2602, 2567, Der Planentwurf ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt: (Kartengrundlage: ALK, GeoBasis-DE/LGB) 06
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 Planungsziel: fahren ohne Durchführung einer Umwelt- im Neuen Rathaus der Stadt Teltow, Markt- prüfung. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 gelten platz 1/3, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich Ziel des Änderungsverfahrens ist, die durch Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des ausgelegt. das Planfeststellungsverfahren zur Ruhls- Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im dorfer Straße erforderlichen Anpassungen Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der Während dieser Auslegungsfrist können ent- planungsrechtlich zu bewältigen. Insbeson- planerischen Entscheidung erfolgt oder zu- weder schriftlich oder zur Niederschrift bei dere soll die Anbindung des östlich der Ruhls- lässig. Mithin sind Ausgleichsmaßnahmen dem Sachgebiet Stadtentwicklung (Zim- dorfer Straße gelegenen Neubaugebietes nicht erforderlich. mer 2.11 - 2.16) im Bauamt der Stadt Teltow „Mühlendorf“ an die Ruhlsdorfer Straße Anregungen vorgebracht werden. Die schrift- durch eine veränderte Straßenführung er- Beteiligungen der Öffentlichkeit lichen Anregungen auf dem Postweg richten folgen. Im Flächennutzungsplan der Stadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Sie bitte an: Stadtverwaltung Teltow, Post- Teltow vom Februar 2004 ist die betreffende fach 252, 14505 Teltow. Weil das Ergebnis der Fläche Wohngebiet gemäß § 6 BauNVO dar- Zur Darstellung der Ziele und Zwecke sowie Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, gestellt. Die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Auswirkungen der städtebaulichen ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. erforderliche Entwicklung des Bebauungspla- Planung wird der Entwurf des Bebauungs- nes aus dem Flächennutzungsplan bleibt mit plans Nr. 23, 2. Änderung „Mühlendorf“ mit Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnah- Festsetzung eines Wohngebiets gemäß § 6 Begründung men können unberücksichtigt bleiben. Ein BauNVO somit gewährleistet. Antrag nach § 47 (2a) der Verwaltungsge- vom 17. Juli 2017 bis einschließlich richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Beschleunigtes Verfahren nach 28. Juli 2017 Einwendungen geltend gemacht werden, die § 13a BauGB vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung während der Dienststunden nicht oder verspätet geltend gemacht wur- Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 den, aber hätten geltend gemacht werden erfolgt im beschleunigten Verfahren nach MONTAG, MITTWOCH UND können. § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren DONNERSTAG VON gelten die Vorschriften des vereinfachten 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr Teltow, den 23.6.2017 Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 DIENSTAG VON BauGB entsprechend. Da keine Vorhaben vor- 7.30 – 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr bereitet oder begründet werden, für die eine FREITAG VON gez. Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt 7.30 – 12.00 Uhr Thomas Schmidt -Siegel- werden müsste, erfolgt das Änderungsver- Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG DER STADT TELTOW ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE IM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS NR. 61 "EHEM. GPG IMMERGRÜN" Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt § 2 Räumlicher Geltungsbereich b) Aufschüttungen und Abgrabungen Teltow hat in Ihrer Sitzung am 21.06.2017 auf größeren Umfangs sowie Ausschach- Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs Der räumliche Geltungsbereich der Verän- tungen, Ablagerungen einschließlich (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung derungssperre ergibt sich aus der Karte, die Lagerstätten; vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), als Anlage zur Veränderungssperre Teil der zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Satzung ist. 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigern- vom 4. Mai 2017 (BGBl I S. 1057), und des § de Veränderungen von Grundstücken und 3 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes § 3 Rechtswirkung der baulichen Anlagen, deren Veränderungen Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember Veränderungssperre genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S.286), zuletzt geän- gepflichtig sind, vorgenommen werden. dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli (1) In dem räumlichen Geltungsbereich 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32), folgende Satzung der Veränderungssperre dürfen: (2) Wenn überwiegende öffentliche Be- beschlossen: lange nicht entgegenstehen, kann 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht von der Veränderungssperre eine § 1 Zu sichernde Planung durchgeführt und bauliche Anlagen nicht Ausnahme zugelassen werden. beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt § 29 BauGB sind: (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten Teltow hat in Ihrer Sitzung am 21.09.2011 be- der Veränderungssperre baurecht- schlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet a) Vorhaben, die die Errichtung, Ände- lich genehmigt worden sind, Vorha- in der Gemarkung Teltow einen Bebauungs- rung oder Nutzungsänderung von ben, von denen die Gemeinde nach plan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung baulichen Anlagen zum Inhalt ha- Maßgabe des Bauordnungsrechts für dieses Gebiet wird die Veränderungs- ben, und Kenntnis erlangt hat und mit deren sperre erlassen. Ausführung vor dem Inkrafttreten 07
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 der Veränderungssper- re hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung ei- ner bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssper- re nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungs- sperre Die Veränderungssper- re tritt am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Teltow in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung ge- rechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahres- frist ist der seit der Zustellung der ers- ten Zurückstellung ei- nes Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelau- fene Zeitraum anzu- rechnen. Die Verän- derungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Teltow, den 23.06.2017 gez. Thomas Schmidt Bürgermeister -Siegel- Geltungsgrundlage der Veränderungssperre blau schraffiert Datenquelle: ALKIS Anlage zur Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „ehem. GPG Immergrün“- Lageplan 08
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 1 DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB) ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 „NÖRDLICH DER GÜTERFELDER STRASSE“ DER STADT TELTOW Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Straße" beschlossen. Der Geltungsbereich be- steht aus den Flurstücken 20 bis 23 (jeweils Teltow hat am 30. November 2016 in öffent- findet sich nördlich der Güterfelder Straße im teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Ruhls- licher Sitzung die Aufstellung des Bebau- Ortsteil Ruhlsdorf der Stadt Teltow. Er umfasst dorf. Der Geltungsbereich ist in dem folgen- ungsplanes Nr. 72 "Nördlich der Güterfelder eine Gesamtgröße von etwa 0,6 ha und be- den Kartenausschnitt dargestellt: Umweltverträglichkeitsprüfung MITTWOCHS VON Anregungen vorgebracht werden. Die schrift- 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr lichen Anregungen auf dem Postweg rich- Eine Umweltprüfung soll durchgeführt DONNERSTAGS VON ten Sie bitte an: Stadtverwaltung Teltow, werden. 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr Postfach 252, 14505 Teltow. Weil das Ergeb- FREITAGS VON nis der Behandlung der Anregungen mit- Termin der frühzeitigen Beteiligung der 7.30 – 12.00 Uhr geteilt wird, ist die Angabe des Verfassers Öffentlichkeit zweckmäßig. in der Stadtverwaltung Teltow, Markt- Die Ziele und Zwecke der Planung zu dem platz 1 - 3, Foyer im Erdgeschoss öffentlich Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- Bebauungsplan Nr. 72 "Nördlich der Güter- ausgelegt. Zusätzlich sind die ausgeleg- men über den Bauleitplan können unberück- felder Straße" werden vom ten Unterlagen auf der Website der Stadt sichtigt bleiben. Teltow unter dem Menüpunkt „Beteiligung 13. Juli 2017 bis einschließlich zum der Öffentlichkeit“ für die gesamte Dauer 13. August 2017 der Auslegung einsehbar. Teltow, den 23.06.2017 MONTAGS VON Während dieser Auslegungsfrist können 7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr entweder schriftlich oder zur Niederschrift gez. DIENSTAGS VON bei dem Sachgebiet Stadtplanung (Zimmer Thomas Schmidt – Siegel – 7.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr 2.11 – 2.14) im Bauamt der Stadt Teltow Bürgermeister 09
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 BEKANNTMACHUNG DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Artikel 1: ÄNDERUNG DER FRIEDHOFS- GEBÜHRENORDNUNG DER Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver- Die Beitragsordnung zur Erhebung von EV. KIRCHENGEMEINDE ordnetenversammlung der Stadt Teltow am Elternbeiträgen des Eigenbetriebes der Stadt ST. ANDREAS TELTOW 21.06.2017 beschlossene Änderung der Bei- Teltow „MenschensKinder Teltow“ für Kin- tragsordnung zur Erhebung von Elternbei- dertagesstätten und Tagespflegestellen ge- Die Friedhofsgebührenordnung vom 03.05. trägen des Eigenbetriebes der Stadt Teltow mäß § 17 des Kita-Gesetzes (veröffentlicht 2006 wurde durch Beschluss des Gemeinde- „MenschensKinder Teltow“ für Kindertages- im Amtsblatt für die Stadt Teltow vom 22. kirchenrats (GKR) am 08.02.2017 in den stätten und Tagespflegestellen gemäß § 17 Februar 2017, Ausgabe 01, Jahrgang 26) wird Punkten 2.1.1 und 2.1.2 geändert. des Kita-Gesetzes durch Veröffentlichung wie folgt geändert: in ihrem vollen Wortlaut gemäß § 3 Abs. 3 2.Bestattungsgebühren: BbgKVerf i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 In Anlage 2 (Zuschuss zum Mittagessen) wird Nr. 1 BekanntmV i. V. m. § 15 Abs. 2 der nach Absatz 3 folgender Absatz 4 ergänzt: 2.1 Erdbeisetzung ( Annahme und Aufbah- Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amtsblatt rung des Sarges, Herstellen und Schliessen für die Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 04 Jahrgang ,,(4) Der Zuschuss zum Mittagessen be- der Gruft, Gruftschmuck, ohne Sargträger, 26 vom 05.07.2017, bekannt zu machen. trägt pro Portion für Hortkinder 1,90 €.“ Abhügeln Teltow, 22.06.2017 Artikel 2 2.1.1 in Wahlgrabstätten 375,00 € gez. Diese Änderung tritt am 01.08.2017 in Kraft. 2.1.2 in Reihengrabstätten 375,00 € Thomas Schmidt - Siegel - Bürgermeister Teltow, 22.06.2017 2.1.3 bei Kindern bis zu 6 Jahren ermäßigen sich die Gebühren zu 2.1 um 50 v:H. gez. ÄNDERUNG DER BEITRAGS- Thomas Schmidt - Siegel - 2.2 Urnenbeisetzung ORDNUNG ZUR ERHEBUNG Bürgermeister VON ELTERNBEITRÄGEN DES 2.2.1 Annahme und Aufbewahrung der Urne EIGENBETRIEBES DER STADT TELTOW zur unterirdischen Beisetzung, Herstellen „MENSCHENSKINDER TELTOW“ AMTLICHE BEKANNTMACHUNG und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, ohne FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN UND ÜBER DIE FESTSETZUNGEN Urnenträger, Abhügeln 55,00 € TAGESPFLEGE-STELLEN GEMÄSS § NACH § 14 ABSATZ 1 NUMMER 17 DES KITA-GESETZES 1 EIGV DES EIGENBETRIEBES 2.2.2 Trägergebühr für das Tragen einer „MENSCHENSKINDER TELTOW“ Urne, die durch Versand zu unserem Fried- Auf der Grundlage Kommunalverfassung des FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017 hof kommt. 26,00 € Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. De- zember 2007 (GVBl.I/ 07, [Nr. 19], S.286) zu- Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Den vollständigen Wortlaut der Gebühren- letzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat ordnung entnehmen Sie bitte unseren vom 10. Juli 2014, (GVBl.I/14, [Nr. 32]), i.V. m. die Stadtverordnetenversammlung durch Daueraushängen im Friedhofsbüro, Wein- § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbu- Beschluss vom 08.02.2017 den Wirtschafts- bergsweg 1 und der Hompage der Ev. ches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom 26. plan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt: Kirchengemeinde St. Andreas Teltow unter Juni 1990 (BGBI.I S. 1163), zuletzt geändert www.kirche-teltow.ekbo.de/friedhof/ durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwick- 1 Es betragen entgelt-und-gebuehrenordnungen.html lung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und 1.1 im Erfolgsplan Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK) die Erträge 15.196.250 € Der Beschluss des GKR liegt im Gemeinde- vom 8. September 2005 (BGBl.I S. 2729) und die Aufwendungen 15.196.250 € büro und in der Friedhofsverwaltung zu den § 17 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz der Jahresgewinn 0€ jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht vor. 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des der Jahresverlust 0€ Achten Sozialgesetzbuches – Kindertages- 1.2 im Finanzplan Die Änderung tritt am Tage nach der Be- stättengesetz (KitaG) – vom 10. Juni 1992 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus kanntgabe in Kraft. (GVBl.I S.17), zuletzt geändert durch Sechste laufender Geschäftstätigkeit 276.000 € Gesetz zur Änderung des Kindertagesstätten- Mittelzufluss / Mittelabfluss aus Teltow, 06.06.2017 gesetzes vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/ 15 [Nr. der Investitionstätigkeit -508.000 € 21]), hat die Stadtverordnetenversammlung Mittelzufluss / Mittelabfluss auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2017 folgende aus der Finanzierungstätigkeit 0€ gez. Änderung der Beitragsordnung zur Erhebung Thomas Karzek von Elternbeiträgen des Eigenbetriebes der 2 Es werden festgesetzt Pfarrer der ev. Kirchengemeinde Stadt Teltow „MenschensKinder Teltow“ für 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 € St. Andreas Teltow Kindertagesstätten und Tagespflegestellen 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- gemäß § 17 des Kita-Gesetzes beschlossen: ermächtigungen auf 0€ 10
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 2.3 die Verbandsumlage ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR SITZUNG DES (nur bei Zweckverbänden) 0€ WAHLAUSSCHUSSES Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei Die öffentliche Sitzung des Wahlausschus- 4. Bericht des Wahlleiters über das Er- folgende Anteile zu tragen: ses zur Entscheidung über die Zulassung gebnis der Vorprüfung der einge- der eingereichten Wahlvorschläge für die reichten Wahlvorschläge zur Wahl der a)............................... ------------------- € Wahl der hauptamtlichen Bürgermeiste- hauptamtlichen Bürgermeisterin/des b)............................... ------------------- € rin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am hauptamtlichen Bürgermeisters c)............................... ------------------- € 24. September 2017 findet am Montag, den 24. Juli 2017 um 11.00 Uhr im Neuen Rathaus, 5. Prüfung der Wahlvorschläge, Anhö- Teltow, 26.06.2017 Marktplatz 1/3, Raum 1.24 statt. rung der zur Sitzung erschienenen Ver- gez. trauenspersonen und Beschluss über Thomas Schmidt - Siegel - Tagesordnung: die Zulassung der Wahlvorschläge Hauptverwaltungsbeamter 1. Feststellung der ordnungsgemäßen 6. Schließen der Sitzung Der vorstehende Wirtschaftsplan des Eigen- Einberufung und der Beschlussfähig- betriebes der Stadt Teltow ,,MenschensKinder keit des Wahlausschusses Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu Teltow" wird hiermit öffentlich bekannt dieser Sitzung herzlich eingeladen. gegeben. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt zur Einsichtnahme in den Räumen des Eigenbe- 2. Bestimmung eines Schriftführers triebes, Mahlower Straße 148, 14513 Teltow Teltow, 23.06.2017 während der Sprechzeiten aus. 3. Verpflichtung der Beisitzer zur unpar- teiischen Wahrnehmung des Ehren- gez. gez. amtes und zur Verschwiegenheit Marco Lietz Solveig Haller Wahlleiter der Stadt Teltow Werkleiterin WAHLHELFER GESUCHT FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL UND DIE PARALLEL STATTFINDENDE WAHL DER BÜRGERMEISTERIN/DES BÜRGERMEISTERS DER STADT TELTOW AM 24. SEPTEMBER 2017 UND GGF. ZUR STICHWAHL AM 15. OKTOBER 2017 Zu den Aufgaben eines Mitgliedes im Wahlvorstand gehört die Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler sowie die Organisation und Durchfüh- rung der Stimmabgabe und die Auswertung der abgegebenen Stimmen. Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt nach einer Berufung durch den Wahl- leiter in einem Wahllokal der Stadt Teltow. Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten: Name, An- schrift, Geburtsdatum, tel. Erreichbarkeit und ggf. den Wunscheinsatzort. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit am Wahltag wird jedem Mitglied des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 25 € gewährt. Wahlvorsteher erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 €. gez. Marco Lietz F ür die Durchführung der Wahl werden wahlberechtigte Wahlleiter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Teltow gesucht, die das Interessierte wahlberechtigte Personen 16. Lebensjahr vollendet haben und gern aktiv in einem können sich in der Stadtverwaltung Teltow, Wahlvorstand als Beisitzer tätig werden wollen. Marktplatz 1/3, melden. Ebenso sind alle Parteien und politischen Vereinigungen auf- Telefon: 03328 4781 291 gerufen, Wahlhelfer zu benennen, sofern diese nicht persönlich E-Mail: stadt-teltow@teltow.de als Wahlbewerber antreten. 11
AMTLICHER TEIL AMTLICHER TEIL AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 WASSER- UND BODENVERBAND NUTHE-NIEPLITZ INFORMIERT ÜBER KRAUTUNGEN In der Zeit vom 1. Juni 2017 bis Ende Februar arbeiten, wie z. B. das Einebnen des Aushubes des Grundstücks oder der Anlage oder der 2018 führen der Wasser- und Bodenverband und Mähgutes nicht beeinträchtigt werden. Verursacher die Mehrkosten zu ersetzen. Nuthe-Nieplitz und die beauftragten Unter- (§ 85 Bbg WG). nehmen Unterhaltungsarbeiten (Krautun- Zuwiderhandlungen schließen einen Scha- gen) an den Gewässern I. und II. Ordnung denersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Zur reibungslosen Durchführung der Gewäs- innerhalb des Verbandsgebietes durch. Ge- Verbindung mit § 254 BGB aus. Die Errich- serunterhaltungsmaßnahmen bittet der Was- mäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 tung aller Anlagen (auch Zäune, feste Kop- ser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz um BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und peln oder Gehölzpflanzungen) in und an die Absicherung der notwendigen „Baufrei- Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässern oder den vorgenannten Uferbe- heit" an den Gewässern und die Gewährleis- Gewässer zu dulden, dass die Unterhal- reichen ist gemäß § 87 Bbg Wassergesetz tung der ungehinderten Zufahrt und Durch- tungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorüberge- hend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unter- haltung entnehmen. Ganzjährig führt der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz bei Erfordernis abflusssichernde Maßnahmen durch und beseitigt auftretende Havarien. Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBI. 1 Nr. 51 S. 2585 v. 06.08.2009) in Verbindung mit§ 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg- WG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2004 (GVBI. 1/2005, Nr.5 S. 50) zuletzt geändert in der Fassung der Bekannt- machung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12, Nr.20 ) kündigen wir die Durchführung der durch die untere Wasserbehörde des betref- fahrt zur zeitweisen Grundstücksbenutzung Unterhaltungsarbeiten und die damit ver- fenden Landkreises genehmigungspflichtig. durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen bundene vorübergehende Benutzung der Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die beauftragten Personen oder Dienstleistungs- Anliegergrundstücke an. Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwe- unternehmen. ren, als es den Umständen nach unvermeid- Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, bar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die die Gewässerunterhaltung unmöglich technische Maßnahmen der Gewässer- oder Zur Beantwortung von Fragen oder machen oder wesentlich erschweren wür- Deichunterhaltung beschädigt werden könn- Abstimmungen im Zusammen- den. Mit der Ankündigung der beabsichtigten ten (wie Grenzsteine, Rohrleitungseinund hang der angezeigten Gewässer- Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht -ausläufe, u. Ä.) mit einem Pfahl, mindes- unterhaltung wenden Sie sich bitte gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für alle tens 1,50 m über Geländeoberkante, gekenn- an den Wasser- und Bodenverband duldungspflichtigen Personen im Sinne des zeichnet werden. Erhöhen sich die Kosten der Nuthe-Nieplitz, Am Anger 13, § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrund- Unterhaltung, insbesondere weil ein Grund- 14959 Trebbin OT Großbeuthen, stücke in einer erforderlichen Breite von 5 m stück in seinem Bestand besonders gesichert Telefon: 033731-13626, ab Böschungsoberkante landeinwärts so zu werden muss oder weil eine Anlage im oder FAX: 033731-13628 oder bewirtschaften, dass die Gewässerunter- am Gewässer oder Einleitungen die Unter- E-Mail: verwaltung@wbvnuthe.de haltung und die damit verbundenen Begleit- haltung erschweren, so hat der Eigentümer PIKTOGRAMME – OHNE WORTE UND DOCH VERSTÄNDLICH: ÖFFENTLICH BEHANDELT NICHT ÖFFENTLICH BEHANDELT BEBAUUNGSPLAN FINANZEN WAHLBEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG ENDE DES AMTLICHEN TEILS 12
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 INFORMATIONEN Hier finden Sie interessante Neuigkeiten und vielseitige Veranstaltungs- und AUS UND FÜR TELTOW Freizeit-Tipps! NEWS Feuerwehreinsätze Großes Interesse NEWS 01 Mai 2017 an Teltows Sicherheitstag 02 Im Monat Mai sind insgesamt 95 Einsätze Alles verschwimmt. Innerhalb weniger Au- gefahren worden. Dabei handelte es sich genblicke tendiert die Fähigkeit, sich orien- um 12 Brandeinsätze, 45 technische Hilfe- tieren zu können, gegen null. Als Schutznebel leistungen, 28 Rettungsdiensteinsätze und bezeichnet man jene dichte Dunstwolke, die 10 Fehlalarme. Außerdem wurden fünf Brand- die Besucher beim Teltower Sicherheitstag im verhütungsschauen durchgeführt. Auch das extra errichteten Simulationsraum einhüllte. neu beschaffte Großtanklöschfahrzeug (TLF) Tatsächlich ist der aus destilliertem Wasser konnte mittlerweile seinen Nutzen unter und Glykol bestehende Dampf für Einbrecher Beweis stellen. So gab es damit unter ande- gedacht. Denn was sie nicht sehen, können rem Einsätze in Ludwigsfelde, Werder, Beelitz sie nicht stehlen. „Nachdem Installationen in und Niemegk. Der große Löschwasser- und Kaufhäusern gezeigt haben, dass der explo- wehren ausgiebig informierten. Ein meter- Schaumvorrat sowie der Schaumwasser- sionsartige Ausstoß des Nebels viele Einbre- hoher Fettbrand wurde für die Zuschauer werfer wurden in diesen Bereichen bereits cher zum Abbruch ihrer Tat bewegt, sind die simuliert – richtiges Verhalten im Brandfall zur Brandbekämpfung benötigt. Systeme nun auch im Privatbereich auf dem schon den Kleinsten am Beispiel eines Rauch- Vormarsch“, erklärte Verkaufsleiter Ralf Mit- demohauses im Puppenformat erläutert. tag. Ausgelöst werde der Nebel per Hand- NEWS Zwei neue Spielplätze sender oder durch das Signal einer Alarm- Doch nicht nur um Haus und Hof drehte sich 03 seit Juni nutzbar anlage. Er hinterlasse keine Rückstände auf der Tag – auch viele Fahrradliebhaber nutz- Wänden und Möbeln. Etwa 20 bis 30 Minuten ten die Gelegenheit, ihren Drahtesel von der Auf die Plätze, Spiel und Spaß: Zwei weite- verbleibe das Fluid im Raum – der Eindring- Polizei codieren zu lassen. 20 Leute und mehr re kommunale Spielplätze wurden pünktlich ling nehme schnellstens Reißaus. „Die Täter standen dort mitunter gleichzeitig Schlange. zum Kindertag zur Nutzung freigegeben. Da- werden immer dreister“, sagte Polizeioberrat Sechs Stunden lang wurden nahezu ununter- mit bietet die Stadt ihren Familien mit Kindern Ingolf Niesler von der Polizeiinspektion Pots- brochen Zahlen und Buchstaben in die Sattel- ab sofort 18 Tobemöglichkeiten. Der neue dam. „Daher ist es ratsam, auch innerhalb des rohre der Räder graviert. Sehr gut angenom- Spielplatz in der Busch-Straße folgt mit einer Hauses Vorkehrungen zu treffen und mehrere men wurde außerdem das Begleitprogramm, Ein-Turm-Kletteranlage, einer Doppelschaukel Schutzfaktoren miteinander zu kombinieren.“ denn Puppentheater, Büchertauschbörse, und drei Federspielen eher der klassischen An- Detektivstand und Fahrradparcours eigne- ordnung kleinerer Plätze. Rund 55.000 Euro ten sich besonders für Familien mit Kindern. hat die Stadt in den Bau dieses 17. Spielplatzes Tierische Freude bereiteten außerdem die investiert. Der Spielplatz in der Friggastraße Vorführungen des polizeilichen Fährtenspür- hingegen ist aufgrund der Ausstattung für alle hundes, der die Aufmerksamkeit seiner neu Altersgruppen ausgelegt und kann somit als gewonnenen Fans sichtlich genoss. erster städtischer Mehrgenerationenspielplatz bezeichnet werden. DAS DREHSPIEL „Wir sind mit der Resonanz sehr zufrieden“, SUPERNOVA, ZWEI KREISEL, EINE sagte Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt EIN-TURM-KLETTER-ANLAGE, DIE gegen Ende der Veranstaltung. SPIELANLAGE „WALD & GIRAFFE“, Viele dieser Möglichkeiten konnten die Ein- EIN WACKELBALKEN UND EINE wohner der Region am 24. Juni kennenler- „DER TAG HAT UNS GEZEIGT, DREIER-WIPPE MIT PLATTFORM nen. Mehrere tausend Besucher nutzten DASS UNSERE BÜRGERINNEN UND WERDEN ERGÄNZT DURCH DIVERSE die Chance, sich an über 50 Ständen un- BÜRGER GEMEINSAM MIT UNS UND FITNESSGERÄTE – DAZU GEHÖREN ter anderem die Funktionsweise von Pilz- DER POLIZEI IN PUNKTO SICHERHEIT EINE SIT-UP-BANK, EIN POWER- kopfverriegelungen an Türen und Fenstern, ETWAS BEWEGEN WOLLEN.“ FAHRRAD, EIN CROSS-TRAINER UND Schutzfolien und künstlicher DNA zeigen EINE BALANCIERSTRECKE. zu lassen. Gut besuchte Vorträge ergänz- Das Thema Prävention bleibe in Teltow weiter- Der Kostenpunkt hier: gut investierte 160.000 ten die technische Beratung um Hinweise hin auf der Agenda. „Wir werden nun über ein Euro, die es den Kleinsten sowie deren Mamas, zu Verhaltensmustern von Einbrechern. Auf kommunales Präventionsgremium nachden- Papas, Omas und Opas ermöglichen, sich großes Gehör stieß auch das Thema Brand- ken, über welches dann weitere vorbeugende gemeinsam zu betätigen. schutz, über welches die Teltower Feuer- Maßnahmen entwickelt werden sollen.“ 13
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 Informationen zu Baumaßnahmen und NEWS Zusätzlicher Streitschlichter: Sperrungen 04 Zweite Schiedsstelle für Teltow RUHLSDORFER STRASSE. Die Straßen- In Teltow wird es ab dem kommenden Jahr Stadtgebiet mit der Bezeichnung „Schieds- und Tiefbauarbeiten im ersten Bau- eine zweite offizielle Schiedsperson geben, stelle Teltow II“ wird dem bisherigen Stell- abschnitt der Ruhlsdorfer Straße und um die Vielzahl der aufkommenden An- vertreter Wolfgang Wischnewski übertragen. am neuen Kreisverkehr sind nach wie fragen besser bewältigen zu können. Bis- So soll eine möglichst gleichmäßige Auftei- vor in vollem Gange. Die aktuellen her wurde die Schiedsstelle, die in privaten lung der Schiedsfälle erreicht werden. Neue Fortschritte können regelmäßig im Bautagebuch unter Streitfällen zur Schlichtung angerufen wer- Stellvertreter sollen die beiden Schiedsmän- den kann, von Michael Seifert geleitet. Er war ner nicht bekommen – sie sollen sich im http://www.teltow.de/ Anfang des Jahres in das Amt gewählt wor- Bedarfsfall gegenseitig vertreten. teltow/bauvorhaben/sanierung- den. Sein Stellvertreter ist Wolfgang Wisch- ruhlsdorfer-strasse.html newski. Der 61-jährige Vorruheständler war VOR ALLEM IN FESTGEFAHRENEN verfolgt werden. Mitte Februar von den Stadtverordneten für KONFLIKTSITUATIONEN ZWISCHEN die nächsten fünf Jahre zu Seiferts Stellver- NACHBARN, BEI ÜBLER NACHREDE WALDSTRASSE. Die Asphaltarbeiten treter berufen worden. Aus rechtlichen Grün- ODER BEI SACHBESCHÄDIGUNG in der Waldstraße sind abgeschlossen. den kann Wischnewski bislang aber nur tätig WERDEN DIE SCHIEDSLEUTE UM HILFE Die restlichen Pflasterarbeiten werden derzeit durchgeführt und die Straßen- werden, wenn Schiedsmann Seifert verhin- GEBETEN. ZIEL IST ES, DIE ZIVIL- UND beleuchtung wird ebenfalls in Kürze dert ist. Die neue Regelung führt nun dazu, STRAFRECHTLICHEN STREITIGKEITEN installiert. dass der bisherige Schiedsmann entlastet MÖGLICHST UNBÜROKRATISCH wird, während sein Stellvertreter häufiger UND OHNE GERICHTSBEIHILFE LENAUSTRASSE. Mitte Juni fand die und offiziell zum Einsatz kommt. Zum Jahres- BEIZULEGEN. IM VERGANGENEN Bürgerversammlung zum Ausbau der wechsel 2017/2018 wird die Stadt daher in JAHR WURDEN IN DER TELTOWER Lenaustraße statt. Die Auslegung des zwei Bereiche aufgeteilt. Die „Schiedsstelle SCHIEDSSTELLE 24 OFFIZIELLE Planungsentwurfes erfolgt bis zum 21. Stadt Teltow I“, die sich vor allem über die VERFAHREN BEARBEITET. HINZU Juli. Sie ermöglicht es Interessierten, nordöstlichen Wohngebiete von der Neuen KAMEN ETLICHE „TÜR- UND ANGEL- Einsicht in die Planung zu nehmen. Entsprechende Hinweise werden den Wohnstadt bis nach Sigridshorst und den Re- SITUATIONEN“, FÄLLE ALSO, DIE Stadtverordneten im Anschluss zur Ab- gionalbahnhof erstreckt, soll weiterhin von SCHON IN EINEM KURZEN GESPRÄCH wägung vorgelegt. Michael Seifert betreut werden. Das übrige GELÖST WERDEN KONNTEN. ODERSTRASSE. Die geplante Markie- rung eines Radfahrstreifens an der Oder- straße im Abschnitt zwischen Warthe- NEWS Neue Notunterkunft NEWS Aktuelles straße und der Einmündung der Bober- 05 für Obdachlose 06 Baugeschehen an der straße wird Ende Juli bzw. Anfang Au- künftigen Marina gust durchgeführt. Mit dem Streifen Die Ernst von Bergmann Sozial gGmbH aus Im Bereich der zukünftigen Verkehrsflächen soll die Sicherheit für Radfahrer erhöht werden. Aufgrund der damit verbunde- Potsdam beabsichtigt, in der Oderstraße 32 werden gegenwärtig die Einzelstränge der nen vorbereitenden Arbeiten im Fahr- die Notunterkunft „Pension Oderstraße“ zu Tiefendrainagen zusammengeschlossen und bahnbereich kommt es im Zeitraum betreiben – die Eröffnung steht kurz bevor. 13 miteinander zu einem System verbunden. An vom 24. Juli bis 4. August zu Verkehrs- Zimmer sowie Gemeinschaftseinrichtungen den Enden der Drainagen sind Revisionsschäch- beeinträchtigungen in der Oderstraße wie Küchen und Bäder stehen den zukünfti- te gesetzt worden. Über diese Schächte können vom Kreisverkehr Warthestraße in gen Bewohnern, die vorrangig aus der Stadt die Drainagen später gespült und auch gewartet Richtung Neißestraße. Eine Umleitung Teltow kommen werden, zur Verfügung. Die werden. Parallel dazu wird das vorhandene erfolgt über Warthestraße, Rheinstraße Einrichtung ist auch für die Unterbringung Gelände sukzessive auf Höhe gebracht. Das und Neißestraße. von Frauen bzw. Müttern mit Kindern geeig- bedeutet für den derzeitigen Zustand, dass TELTOWER ALTSTADT. Am 8. Juli wird net. Der Betreiber hatte im Vorfeld – im Zuge das Gelände mit Schotter angefüllt und dieser der Marktplatz in der Zeit von 14:00 Uhr der Planung und Bauausführung – eng mit entsprechend verfestigt wird. Somit wird bis 20:30 Uhr zwischen Ritterstraße und dem Ordnungsamt der Stadt zusammenge- Stück für Stück die finale Profilierung der Ver- Breite Straße aufgrund einer Veranstal- arbeitet. kehrsfläche hergestellt. Im angrenzenden tung gesperrt sein. Verkehrsteilnehmer Bereich des zukünftigen Hafenbeckens sind werden gebeten, den Bereich zu um- die oberen Böschungen soweit hergestellt fahren. worden, wie dies im trockenen Zustand STRIEWITZWEG. In der Zeit vom 10. Juli Einwohnerstatistik NEWS möglich ist. Momentan wird das Areal von bis zum 25. Juli kommt es im Striewitz- 07 einem Graben durchzogen und abgegrenzt. Im weg zwischen Mainstraße und Weser- Bereich dieser Vertiefungen werden die ersten straße zu einer Vollsperrung. Grund ist Die Einwohnerzahl lag zu Beginn des Monats Stegrohre in den Boden eingebracht. Begon- die Herstellung eines Schmutzwasser- Juni bei 26.724 Einwohnern – die Tendenz ist nen wird an der nördlichen Böschungsseite, hausanschlusses. weiterhin steigend. weitergehend über die Ostböschung. 14
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017 NEWS Landkreis will Gesamtschule an NEWS 08 der Mahlower Straße bauen 09 Der Landkreis Potsdam-Mittelmark möch- rechtliche Grundlage für einen Schulbau dar. Ausbildungsmesse: te ein etwa 30 000 Quadratmeter großes Im Herbst muss der Kreistag erst einmal ei- Heidi Hetzer übernimmt Grundstück an der Mahlower Straße in Tel- nen Errichtungsbeschluss für die Gesamt- Schirmherrschaft tow erwerben und dort eine zweite Gesamt- schule fassen und einen vorübergehenden schule für die Region Teltow, Kleinmachnow Betrieb in den Räumen der jetzigen Mühlen- Die legendäre Berliner Unternehmerin, Ral- und Stahnsdorf errichten. Das Kaufinteresse dorf-Oberschule in Teltow genehmigen. Die lyefahrerin und gelernte Kfz-Mechanikerin wurde der Stadt Teltow schriftlich übermit- Oberschule würde zum Schuljahr 2018/2019 Heidi Hetzer hat ihre Bereitschaft erklärt, telt. Schien es vor wenigen Wochen noch also bereits als Gesamtschule zur Verfügung Schirmherrin der 11. Regionalen Ausbildungs- sicher, dass die Gesamtschule mit gymna- stehen. Dafür sind die Weichen bereits ge- messe Teltow zu werden. Die Messe findet sialer Oberstufe in der Potsdamer Straße stellt. Parallel müssen die Teltower Stadt- am 20. Januar 2018 statt – gerechnet wird gegenüber dem Oberstufenzentrum ge- verordneten dem Verkauf des Areals an der auch diesmal wieder mit mehr als 100 Aus- baut wird, ist diese Option nun vom Tisch. Mahlower Straße an den Landkreis zustim- stellern und mehreren tausend Besuchern. Denn der Landkreis als Bauherr der Schule men und einen Bebauungsplan auf den Weg hat sich für den Standort in der Mahlower bringen. Dieser ist notwendig, weil die Flä- Heidi Hetzer hatte zuletzt mit einer Weltum- Straße entschieden, da auf dem Areal ne- che im Außenbereich der Stadt liegt. Die ent- rundung in ihrem Oldtimer „Hudo“ für inter- ben Tankstelle und Supermarkt ein schnel- sprechende Beschlusslage zum Grundstück nationale Furore gesorgt. 960 Tage war die les Ergebnis zu erwarten sei. Außerdem sei und auch die daraus folgenden nächsten 79-Jährige unterwegs gewesen. Das Motto das Grundstück laut Landkreis groß genug, Schritte werden von der Stadtverwaltung der Ausbildungsmesse lautet als Hommage um die Gesamtschule nebst Sporthalle so zu für die weiteren Gremienfolgen vorberei- an Heidi Hetzer: „Mit Vollgas in deine Zu- planen, dass sie nicht nach wenigen Jahren tet. Wenn alles gut geht, könnte der Neu- kunft!“ Weitere Informationen zur 11. Regio- wieder aus allen Nähten platze. „Wenngleich bau zum Schuljahr 2021/2022 öffnen. Für nalen Ausbildungsmesse Teltow gibt es unter ich, ebenso wie unsere Nachbarkommunen, die Eltern bedeutet die Einigung zwischen www.ausbildungsmesse-teltow.de. das Grundstück in der Potsdamer Straße für Stadt und Landkreis einen Durchbruch. zentraler gehalten hätte und sicherlich Sy- „FÜR BEIDE STANDORTE IN TELTOW nergien mit dem Oberstufenzentrum möglich GAB ES GUTE GRÜNDE. JETZT IST gewesen wären, bin ich froh, dass es nun ABER WICHTIGER, DASS PLANUNG voran geht“, sagte Teltows Bürgermeister UND BAU VORANGEHEN“, sagte Toralf Thomas Schmidt. Reichenbach, Elternvertreter von acht Grund- „ICH WERDE NICHT AUF DEM schulen der Region. Reichenbach spricht für RÜCKEN DER ELTERN EINEN mehr als 1600 Eltern, die sich für den Bau der ELLENLANGEN STREIT UM DEN zweiten Gesamtschule stark gemacht hatten. STANDORT FÜHREN, SONDERN ALLES IN DIE WEGE LEITEN, Der Neubau einer Gesamtschule in der Re- DAMIT DIE GESAMTSCHULE gion wurde nötig, weil die Schülerzahlen SCHNELLSTMÖGLICH KOMMT.“ in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Speziell die Maxim-Gorki-Gesamtschule in Allerdings stellt eine Einigung zwischen Land- Kleinmachnow konnte die Nachfrage nach ratsamt und Teltower Verwaltung noch keine Schulplätzen nicht mehr bedienen. NEWS 10 Jahre Hort "Mühlendorf" – 10 ein großes Jubiläum steht an „Jedes Kind kann seinen individuellen In- ben den Hort in den vergangenen zehn Jah- NEWS In Kürze: Pavillon 11 am Teltowkanal teressen, Wünschen und selbst gewählten ren zu dem gemacht, was er heute ist. Aus Angeboten nachgehen. Es steht im Zentrum Anlass des runden Jubiläums feiert der Hort unserer Arbeit.“ Dies sind nur einige der vie- „Mühlendorf“ mit den Kindern und Eltern Mitte Juli soll im Nahbereich des Teltow- len Leitgedanken des Hortes „Mühlendorf“. am 14. Juli seinen Ehrentag. Ein buntes Rah- kanals ein Pavillon aufgestellt werden. Damit Die offenen Bereiche im Haus laden die 162 menprogramm, das von Kindern, Eltern und möchte man mehr Rückzugsorte für junge Schützlinge dazu ein, ihre Umwelt entspre- Erzieherinnen gestaltet wird, sorgt für heite- Erwachsene schaffen. Sollte das Vorhaben chend ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten re Unterhaltung. Im Rahmen des Festes wird gut angenommen werden, könnten weitere zu erkunden. Gemeinsame Ziele, Leitbilder außerdem eine kleine Ausstellung der ver- überdachte Sitzgelegenheiten an geeigne- und Werte sowie die persönlichen Qualitä- gangenen Jahre zu sehen sein. Interessiertes ten Standorten folgen. Anschaffungskosten ten der insgesamt acht Teammitarbeiter ha- Publikum ist herzlich willkommen! des Pavillons: 4.000 Euro. 15
Sie können auch lesen