AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE

 
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AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
05. Juli 2017 - Ausgabe 04
                                             Jahrgang 26 | Auflage 12.500

AMTSBLATT                    FÜR DIE STADT TELTOW

      BILDUNG      KINOSOMMER 2017                        AKTUELL

GESAMTSCHULE       VORHANG AUF                      FREIE PLÄTZE
Standort geklärt   für Honig im Kopf & Co.          in der Jugendkunstschule

                                                                www.teltow.de
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTSBLATT
                                                                    FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                    AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

      INHALT
      AMTLICHER TEIL
       BESCHLÜSSE DER 25. SITZUNG DES HAUPTAUSSCHUSSES
04     VOM 12.06.2017

       BESCHLÜSSE DER 24. STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
04     VOM 21.06.2017

                                                                                                 Neue
       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENT-
05     LICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB) ZUM
       ENTWURF DER 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 23

07
       „MÜHLENDORF“ DER STADT TELTOW I.V. MIT § 13A BAUGB

       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG DER STADT
       TELTOW ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE IM GELTUNGSBEREICH
                                                                                                 GESAMTSCHULE
       DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS NR. 61 „EHEM. GPG                                                     Landkreis bevorzugt
       IMMERGRÜN“
                                                                                                         Standort Mahlower Straße
09
       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG                                              Seite 15
       DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3 ABS. 1 DES BAUGESETZ-
       BUCHES (BAUGB) ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 "NÖRDLICH
       DER GÜTERFELDER STRASSE" DER STADT TELTOW

       BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DER FRIEDHOFSGEBÜHREN-
10     ORDNUNG DER EV. KIRCHENGEMEINDE ST. ANDREAS TELTOW

       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER ÄNDERUNG DER BEITRAGS-
10     ORDNUNG ZUR ERHEBUNG VON ELTERNBEITRÄGEN DES
       EIGENBETRIEBES DER STADT TELTOW „MENSCHENSKINDER
       TELTOW“ FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN UND TAGESPFLEGESTELLEN
       GEMÄSS § 17 DES KITA-GESETZES

       AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE FESTSETZUNGEN NACH
10     § 14 ABSATZ 1 NUMMER 1 EIGV DES EIGENBETRIEBES                                                                      STARTKAPITAL
       „MENSCHENSKINDER TELTOW“ FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017
                                                                                                                         FÜR STUTZFLÜGEL
       ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR SITZUNG DES                                                                        Benefizkonzert spielte
 11    WAHLAUSSCHUSSES                                                                                                            400 Euro ein
       WAHLHELFER FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL UND DIE PARALLEL                                                                                 Seite 17
 11    STATTFINDENDE WAHL DER BÜRGERMEISTERIN/ DES BÜRGER-
       MEISTERS DER STADT TELTOW AM 24. SEPTEMBER 2017 UND
       GGF. ZUR STICHWAHL AM 15. OKTOBER 2017 GESUCHT
                                                                                                          INFORMATIONEN DER VERWALTUNG
       INFORMATION DES WASSER- UND BODENVERBAND                                                                   UND SONSTIGE HINWEISE
                                                                                                                                                  13
12     NUTHE-NIEPLITZ ZU KRAUTUNGEN
                                                                                                                           VERANSTALTUNGS-
                                                                                                                          TIPPS UND TERMINE       18

 IMPRESSUM                                                                            Sie finden das Amtsblatt auch online auf der Webseite www.teltow.de.
Herausgeber: Stadt Teltow, Der Bürgermeister, Marktplatz 1–3, 14513 Teltow, Telefon 03328 4781 0, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Texte/Redaktion:
SG Öffentlichkeitsarbeit/Stadtmarketing; Fotos: Stadt Teltow, fotolia.com; Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, hängt
im Bekanntmachungskasten der Stadt Teltow vor dem Neuen Rathaus, Marktplatz 1–3, aus, liegt im Neuen Rathaus zur Mitnahme bereit und ist zusätzlich
unter www.teltow.de einsehbar. Auflage: 12.500 Exemplare; Grafikdesign: Karin Rische, Art Direction; Druck und Weiterverarbeitung: dieUmweltDruckerei

                                                                             02
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTSBLATT
                                          FÜR DIE STADT TELTOW
                                          AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

                                       AUSBILDUNGSMESSE
                                               Schirmherrin ist
                                                 Heidi Hetzer
                                                    Seite 15

                                                                                     KINDER
                                                                              ERZÄHLEN EINE
                                                                                 GESCHICHTE
                                                                       SELTSAME
                                                                    TIERFREUND-
                 KONSULTATIONSKITA                                     SCHAFTEN
                    RAPPELKISTE                                     Neues Kinderbuch fertiggestellt
                     Über Quereinstieg
                      Erzieher werden
                          Seite 17                                  Seite16
SPIELPLÄTZE
GEÖFFNET
Klettern und Toben in Frigga-
und Wilhelm-Busch-Straße
Seite 13

                   STREITSCHLICHTER
                    Zusätzliche Schiedsstelle für Teltow
                                 Seite 14

                                                   03
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

SITZUNGSBESCHLÜSSE

BESCHLÜSSE DER 25. SITZUNG                       BESCHLÜSSE DER 24. STADT-                      SVV-Beschluss-Nr.: 06/24/2017
DES HAUPTAUSSCHUSSES VOM                         VERORDNETENVERSAMMLUNG
12.06.2017                                       VOM 21.06.2017                                 „Die beigefügte Änderung der Beitrags-
                                                                                                ordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen
ÖFFENTLICH BEHANDELT:                           ÖFFENTLICH BEHANDELT:                           des Eigenbetriebes der Stadt Teltow „Men-
                                                                                                schensKinder Teltow“ für Kindertagesstätten
HA-Beschluss-Nr.: 14/25/2017                    SVV-Beschluss-Nr.: 01/24/2017                   und Tagespflegestellen gemäß § 17 des Kita-
                                                                                                Gesetzes in der Fassung vom 27.07.2015 wird
„Dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung       „Herr Malte Goetz wird auf Vorschlag der        beschlossen.“
zur Errichtung eines Lärm- und Sichtschutz-     Fraktion FDP/LTR als sachkundiger Ein-
zaunes, Anna-von-Noel-Weg 11 (Gemarkung         wohner aus dem Ausschuss für Bauen,             SVV-Beschluss-Nr.: 07/24/2017
Teltow, Flur 12, Flurstück 2105) in Bezug auf   Wohnen und Verkehr abberufen.“
die in der 2. Änderung des Bebauungsplans                                                       „Die Mühlendorf-Oberschule Teltow, Albert-
Nr. 12 „Heinersdorfer Weg“ festgesetzte         SVV-Beschluss-Nr.: 02/24/2017                   Wiebach-Straße 4, wird unter dem Vorbe-
Bauhöhe wird nicht zugestimmt.“                                                                 halt, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark
                                                „Herr Götz Gutte wird auf Vorschlag der         zum Beginn des Schuljahres 2018/19 in der
HA-Beschluss-Nr.: 15/25/2017                    Fraktion FDP/LTR als sachkundiger Einwoh-       Region Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf
                                                ner in den Ausschuss für Bauen, Wohnen und      eine Gesamtschule in eigener Trägerschaft
„(1) Die Frage: „Ist auf dem Grundstück         Verkehr berufen.“                               errichtet, zum Ende des Schuljahres 2017/18
eine Wohnnutzung zulässig?“ im Rahmen                                                           aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der
der Bauvoranfrage für das Flurstück 425/4       SVV-Beschluss-Nr.: 03/24/2017                   Oberschule werden als Oberschulkassen
der Flur 9 (Gemarkung Teltow) in der                                                            „auslaufend“ ab dem Schuljahr 2018/19 an
Wilhelm-Külz-Straße wird mit ‚ja‘ beantwor-     „Die Stadtverordnetenversammlung Teltow         der neuen Gesamtschule, die übergangs-
tet. Das gemeindliche Einvernehmen wird         beschließt, den Bürgermeister zu beauf-         weise in der Albert-Wiebach-Straße 4 unter-
erteilt.“                                       tragen,                                         gebracht ist, unterrichtet.“

(2) Die Frage: „Ist die geplante Bebauung,         •   das im Jahr 2010 beschlossene            SVV-Beschluss-Nr.: 08/24/2017
siehe Lageplan, mit einem Einfamilienhaus              TKS-Buskonzept durch Befragung
auf dem Grundstück möglich?“ im Rah-                   z. B. des Ortsbeirates, der Schul-       „Die Freibad Kiebitzberge GmbH erhält für
men der Bauvoranfrage für das Flurstück                konferenzen, des Seniorenbeirates,       Investitionsmaßnahmen im Jahre 2017 eine
425/4 der Flur 9 (Gemarkung Teltow) in der             der Elternvertretungen in den Kin-       einmalige Einzahlung in die Kapitalrücklage
Wilhelm-Külz-Straße wird mit ‚ja‘ beantwor-            dertagesstätten, der Agendagruppen       in Höhe von 1.250.000,00 €.
tet. Das gemeindliche Einvernehmen wird                und auch der Fraktionen in der
erteilt.“                                              Stadtverordnetenversammlung, auf         Die Gesellschafter leisten gemäß ihren
                                                       Schwachstellen zu überprüfen und         Geschäftsanteilen wie folgt ihre Einlagen:
HA-Beschluss-Nr.: 16/25/2017                           zu bewerten und
                                                                                                   Kleinmachnow: 622.500,00 € (49,8 %)
„Das gemeindliche Einvernehmen im Geneh-           •   der Stadtverordnetenversammlung
migungsverfahren nach dem Bundes-Immis-                bis zum 15.09.2017 das Ergebnis             Teltow:        377.500,00 € (30,2 %)
sionsschutzgesetz (BImSchG) für den Antrag             dieser Überprüfung und Bewertung
der Plan 8 GmbH vom 29.03.2017 (Reg.-Nr.               vorzulegen.“                                Stahnsdorf:    250.000,00 € (20,0 %).“
062.00.00/16) für die Errichtung einer Wind-
energieanlage (WEA) vom Typ Vestas V-112        SVV-Beschluss-Nr.: 04/24/2017                   SVV-Beschluss-Nr.: 09/24/2017
mit einer Nabenhöhe von 119 m und einer
Gesamthöhe 175 m am Standort Teltow             „Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbe-          „Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird der
(Gemarkung Ruhlsdorf, Flur 3, Flurstück 89)     triebes „Unternehmen Kindertagesstätten“        Zuständigkeitsbereich der vorhandenen
wird erteilt.“                                  Teltow wird festgestellt. Der Jahresüber-       Schiedsstelle der Stadt Teltow geändert
                                                schuss wird in die Freie Rücklage (11.844,35    und umfasst das nordöstliche Gebiet der
HA-Beschluss-Nr.: 17/25/2017                    €) und die Rücklage für Betriebsmittel          Stadt Teltow (insbesondere Neue Wohn-
                                                (73.993,81 €) eingestellt.“                     stadt, Wohngebiet am Heinersdorfer Weg,
„Das gemeindliche Einvernehmen zum An-                                                          Komponisten- und Musikerviertel, Feld-/
trag auf Errichtung eines Spielplatzes nörd-    SVV-Beschluss-Nr.: 05/24/2017                   Wald-/Wiesenviertel, Seehof, Sigridshorst,
lich des Röthepfuhls (Gemarkung Ruhlsdorf,                                                      Wohngebiet am Regionalbahnhof). Die
Flur 1, Flurstück 355) wird erteilt.“           „Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr   Schiedsstelle führt ab diesem Zeitpunkt die
                                                2014 des Eigenbetriebes „Unternehmen Kin-       Bezeichnung „Schiedsstelle Stadt Teltow I“.
                                                dertagesstätten“ Teltow Entlastung erteilt.“

                                                                       04
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                               AMTSBLATT
                                                               FÜR DIE STADT TELTOW
                                                               AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

Für das übrige Gebiet der Stadt Teltow wird       2) Die Beteiligung der in ihren Belangen be-   AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
mit Wirkung vom 01.01.2018 eine weitere              rührten Behörden sowie die Abstimmung       ZUR BETEILIGUNG DER
Schiedsstelle gebildet. Sie führt die Bezeich-       mit den Nachbargemeinden wird gemäß         ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3
nung „Schiedsstelle Stadt Teltow II“.                §4 Abs. 2 i.V. mit 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB    ABS. 2 BAUGESETZBUCH (BAUGB)
                                                     durchgeführt                                ZUM ENTWURF DER 2. ÄNDERUNG
Die Grenze zwischen den beiden Bereichen                                                         DES BEBAUUNGSPLANES NR. 23
ist in der Anlage dargestellt.“                   3) Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 2 wird be-     „MÜHLENDORF“ DER STADT TELTOW
                                                     stimmt, dass Stellungnahmen nur zu den      I.V. MIT § 13A BAUGB
SVV-Beschluss-Nr.: 10/24/2017                        geänderten und ergänzten Teilen des Pla-
                                                     nentwurfes abgegeben werden können.“        Die Stadtverordnetenversammlung der
„Als Schiedsperson für die Schiedsstelle Stadt                                                   Stadt Teltow hat am 21.06.2017 in öffentli-
Teltow II wird mit Wirkung vom 01.01.2018        SVV-Beschluss-Nr.: 15/24/2017                   cher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung
der bisherige stellvertretende Schiedsmann                                                       des Bebauungsplanes Nr. 23 „Mühlendorf“
der Schiedsstelle der Stadt Teltow, Herr Wolf-   „Die im SVV Beschluss-Nr.: 01/23/2017 un-       zur Auslegung bestimmt.
gang Wischnewski, gewählt.“                      ter Punkt 4 genannte Frist zur Unterzeich-
                                                 nung des Kostenübernahmevertrages sowie         Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung
SVV-Beschluss-Nr.: 11/24/2017                    zur Überweisung der Summe für die Pla-          des Bebauungsplanes und der Begründung
                                                 nungskosten im Zusammenhang mit dem             dient der erneuten Beteiligung der Öffent-
„Mit Bildung der Schiedsstelle Stadt Teltow      angedachten Bebauungsplan im Siedlerweg         lichkeit sowie der von der Änderung und
II vertreten sich die Schiedspersonen der        (östlich des Zehnrutenweges) wird bis zum       Ergänzung betroffenen Behörden und sonsti-
Schiedsstellen Stadt Teltow I und II gegen-      31.08.2017 verlängert.“                         gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a
seitig.“                                                                                         Abs. 3 BauGB.

SVV-Beschluss-Nr.: 12/24/2017                                                                    Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Satz 2 wurde
                                                 NICHT ÖFFENTLICH BEHANDELT:                     bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
„Die als Anlage 1 beigefügte Stellenplanän-                                                      geänderten und ergänzten Teilen abgegeben
derung wird beschlossen.“                        SVV-Beschluss-Nr.: 16/24/2017                   werden können:

SVV-Beschluss-Nr.: 13/24/2017                    „Die nicht öffentliche Tagesordnung der         Im Entwurf der 2. Änderung des Bebauungs-
                                                 24. Sitzung der Stadtverordnetenversamm-        planes Nr. 23 „Mühlendorf“ vom April 2017
„Zur Sicherung der Bauleitplanung wird die       lung Teltow vom 21.06.2017 wird um den          sind gegenüber der Entwurfsfassung vom
Veränderungssperre im Geltungsbereich des        Antrag des Bürgermeisters, Drucksache           Mai 2015 bzw. der Fassung vom September
Bebauungsplanverfahrens Nr. 61 „ehem. GPG        DS-054/2017 erweitert. Die Einordnung der       2015 die folgenden planinhaltlichen Ände-
Immergrün“ in der anliegenden Fassung ge-        DS-054/2017 erfolgt als neuer TOP 14.1.         rungen und Ergänzungen vorgenommen
mäß § 16 Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt        unter TOP 14. „Anträge des Bürgermeisters“.     worden:
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom        Der nachfolgende Antrag unter TOP 14.
4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) als Satzung        ändert seine Nummerierung entsprechend          - Streichung der bislang festgesetzten Ver-
beschlossen.                                     fortlaufend.“                                   kehrsflächen mit besonderer Zweckbestim-
                                                                                                 mung „Fußweg“ und Einbeziehung dieser
Der räumliche Geltungsbereich der Verände-       SVV-Beschluss-Nr.: 17/24/2017                   Flächen in die festgesetzten Baugebiete WA
rungssperre ergibt sich aus dem Lageplan,                                                        „A1-West“ und WA „A1-Nord“;
der als Anlage zur Veränderungssperre Be-        „Der im Anhang befindliche Ausschreibungs-
standteil der Satzung ist und beinhaltet die     text wird gebilligt.“                           - Festsetzung dieser Flächen als mit Geh-
Flurstücke 139, 167/2, 169/1, 206, 225 – 227,                                                    rechten im Baugebiet WA „A1-West“ bzw.
238 – 240, 242, 243, 383, 388, 389, 488 –        SVV-Beschluss-Nr.: 18/24/2017                   mit Gehrechten und Fahrrechten für Fahrrad-
491 aus der Flur 14 und die Flurstücke 2581 –                                                    fahrer im Baugebiet WA „A1-Nord“ zugunsten
2586 aus der Flur 12 der Gemarkung Teltow.“      Mit Beschluss-Nr.: 18/24/2017 stimmte die       der Allgemeinheit zu belastenden Flächen
                                                 SVV gemäß dem Antrag des Bürgermeisters         gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB;
SVV-Beschluss-Nr.: 14/24/2017                    einem Grundstücksverkauf zu.
                                                                                                 - Erweiterung der festgesetzten Flächen für
„1) Der Entwurf der 2. Änderung des Be-          Teltow, den 22.06.2017                          Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
    bauungsplans Nr. 23 „Mühlendorf“ mit                                                         Umwelteinwirkungen bis zur nördlichen
    Planstand vom April 2017 und dessen                                                          Geltungsbereichsgrenze entsprechend der
    Begründung werden gebilligt und gemäß                                                        vorgenommenen Baugebietserweiterung.
    § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.      gez. Büro der Stadtverordnetenversammlung
    2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB)                                                          Die Größe des Geltungsbereichs der 2. Än-
    erneut öffentlich ausgelegt.                                                                 derung des Bebauungsplans Nr. 23 umfasst
                                                                                                 eine Fläche von rund 2,47 ha.

                                                                        05
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                                                                       AMTSBLATT
                                                                                                       FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                                                       AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

                                          Der Geltungsbereich der 2. Änderung um-         Teilfläche der Kanada-Allee sowie eine       2569 teilweise, 2587, 2588 – 2600, 2557,
                                          fasst eine Teilfläche im Nordwesten des Gel-    Teilfläche zwischen Viktoria-Straße, Ha-     2241, 2389, 817, 818, 819, 2388 teilweise;
                                          tungsbereichs der 1. Änderung des Bebau-        milton-Straße und Toronto-Straße mit den     767, 2943-2946, 1619, 815, 1894, 1895, 765,
                                          ungsplans Nr. 23 „Mühlendorf“ zwischen          nachfolgend benannten Flurstücken der Flur   1818, 2726–2738; 770 teilweise (Kanada-
                                          Ruhlsdorfer Straße, S-Bahn-Freihaltetrasse,     12 in der Gemarkung Teltow:129 teilweise,    Allee); 2926 teilweise, 2898–2910.
                                          Calgary-Straße und Kanada-Allee, eine           2606, 2765, 2766, 2767, 2601, 2602, 2567,

                                          Der Planentwurf ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
(Kartengrundlage: ALK, GeoBasis-DE/LGB)

                                                                                                                06
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

Planungsziel:                                    fahren ohne Durchführung einer Umwelt-         im Neuen Rathaus der Stadt Teltow, Markt-
                                                 prüfung. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 gelten       platz 1/3, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich
Ziel des Änderungsverfahrens ist, die durch      Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des   ausgelegt.
das Planfeststellungsverfahren zur Ruhls-        Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im
dorfer Straße erforderlichen Anpassungen         Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der     Während dieser Auslegungsfrist können ent-
planungsrechtlich zu bewältigen. Insbeson-       planerischen Entscheidung erfolgt oder zu-     weder schriftlich oder zur Niederschrift bei
dere soll die Anbindung des östlich der Ruhls-   lässig. Mithin sind Ausgleichsmaßnahmen        dem Sachgebiet Stadtentwicklung (Zim-
dorfer Straße gelegenen Neubaugebietes           nicht erforderlich.                            mer 2.11 - 2.16) im Bauamt der Stadt Teltow
„Mühlendorf“ an die Ruhlsdorfer Straße                                                          Anregungen vorgebracht werden. Die schrift-
durch eine veränderte Straßenführung er-         Beteiligungen der Öffentlichkeit               lichen Anregungen auf dem Postweg richten
folgen. Im Flächennutzungsplan der Stadt         gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                         Sie bitte an: Stadtverwaltung Teltow, Post-
Teltow vom Februar 2004 ist die betreffende                                                     fach 252, 14505 Teltow. Weil das Ergebnis der
Fläche Wohngebiet gemäß § 6 BauNVO dar-          Zur Darstellung der Ziele und Zwecke sowie     Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird,
gestellt. Die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB      der Auswirkungen der städtebaulichen           ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.
erforderliche Entwicklung des Bebauungspla-      Planung wird der Entwurf des Bebauungs-
nes aus dem Flächennutzungsplan bleibt mit       plans Nr. 23, 2. Änderung „Mühlendorf“ mit     Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnah-
Festsetzung eines Wohngebiets gemäß § 6          Begründung                                     men können unberücksichtigt bleiben. Ein
BauNVO somit gewährleistet.                                                                     Antrag nach § 47 (2a) der Verwaltungsge-
                                                 vom 17. Juli 2017 bis einschließlich           richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Beschleunigtes Verfahren nach                    28. Juli 2017                                  Einwendungen geltend gemacht werden, die
§ 13a BauGB                                                                                     vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
                                                 während der Dienststunden                      nicht oder verspätet geltend gemacht wur-
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23                                                       den, aber hätten geltend gemacht werden
erfolgt im beschleunigten Verfahren nach         MONTAG, MITTWOCH UND                           können.
§ 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren         DONNERSTAG VON
gelten die Vorschriften des vereinfachten        7.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.00 Uhr Teltow, den 23.6.2017
Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1         DIENSTAG VON
BauGB entsprechend. Da keine Vorhaben vor-       7.30 – 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr
bereitet oder begründet werden, für die eine     FREITAG VON                            gez.
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt       7.30 – 12.00 Uhr                       Thomas Schmidt 		       -Siegel-
werden müsste, erfolgt das Änderungsver-                                                Bürgermeister

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER SATZUNG DER STADT TELTOW ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE IM
GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANVERFAHRENS NR. 61 "EHEM. GPG IMMERGRÜN"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt           § 2 Räumlicher Geltungsbereich                 b) Aufschüttungen und Abgrabungen
Teltow hat in Ihrer Sitzung am 21.06.2017 auf                                                         größeren Umfangs sowie Ausschach-
Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs        Der räumliche Geltungsbereich der Verän-             tungen, Ablagerungen einschließlich
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung        derungssperre ergibt sich aus der Karte, die         Lagerstätten;
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),        als Anlage zur Veränderungssperre Teil der
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes    Satzung ist.                                   2. erhebliche oder wesentlich wertsteigern-
vom 4. Mai 2017 (BGBl I S. 1057), und des §                                                     de Veränderungen von Grundstücken und
3 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes                    § 3 Rechtswirkung der                 baulichen Anlagen, deren Veränderungen
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember                    Veränderungssperre                   genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei-
2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S.286), zuletzt geän-                                                  gepflichtig sind, vorgenommen werden.
dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli      (1) In dem räumlichen Geltungsbereich
2014 (GVBl.I/14, Nr. 32), folgende Satzung              der Veränderungssperre dürfen:             (2) Wenn überwiegende öffentliche Be-
beschlossen:                                                                                           lange nicht entgegenstehen, kann
                                                 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht             von der Veränderungssperre eine
       § 1 Zu sichernde Planung                  durchgeführt und bauliche Anlagen nicht               Ausnahme zugelassen werden.
                                                 beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt        § 29 BauGB sind:                                  (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten
Teltow hat in Ihrer Sitzung am 21.09.2011 be-                                                          der Veränderungssperre baurecht-
schlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet        a) Vorhaben, die die Errichtung, Ände-             lich genehmigt worden sind, Vorha-
in der Gemarkung Teltow einen Bebauungs-                rung oder Nutzungsänderung von                 ben, von denen die Gemeinde nach
plan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung            baulichen Anlagen zum Inhalt ha-               Maßgabe des Bauordnungsrechts
für dieses Gebiet wird die Veränderungs-                ben, und                                       Kenntnis erlangt hat und mit deren
sperre erlassen.                                                                                       Ausführung vor dem Inkrafttreten

                                                                       07
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                          AMTLICHER TEIL
                                                                AMTSBLATT
                                                                FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

  der Veränderungssper-
  re hätte begonnen
  werden dürfen, sowie
  Unterhaltungsarbeiten
  und die Fortführung ei-
  ner bisher ausgeübten
  Nutzung werden von
  der Veränderungssper-
  re nicht berührt.

    § 4 Inkrafttreten
           und
    Außerkrafttreten
   der Veränderungs-
          sperre

  Die Veränderungssper-
  re tritt am Tag der
  Bekanntmachung im
  Amtsblatt der Stadt
  Teltow in Kraft. Sie tritt
  nach Ablauf von zwei
  Jahren, vom Tag der
  Bekanntmachung ge-
  rechnet, außer Kraft.
  Auf die Zweijahres-
  frist ist der seit der
  Zustellung der ers-
  ten Zurückstellung ei-
  nes Baugesuchs nach
  § 15 BauGB abgelau-
  fene Zeitraum anzu-
  rechnen. Die Verän-
  derungssperre tritt in
  jedem Fall außer Kraft,
  sobald und soweit der
  Bebauungsplan für das
  in § 2 genannte Gebiet
  rechtsverbindlich wird.

  Teltow, den
  23.06.2017

  gez.
  Thomas Schmidt
  Bürgermeister

  -Siegel-

  Geltungsgrundlage der
Veränderungssperre blau
             schraffiert

        Datenquelle: ALKIS
                               Anlage zur Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 61 „ehem. GPG Immergrün“- Lageplan

                                                                         08
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                        AMTLICHER TEIL
                                                            AMTSBLATT
                                                            FÜR DIE STADT TELTOW
                                                            AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS § 3
ABS. 1 DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB) ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 „NÖRDLICH DER GÜTERFELDER
STRASSE“ DER STADT TELTOW

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt     Straße" beschlossen. Der Geltungsbereich be-      steht aus den Flurstücken 20 bis 23 (jeweils
Teltow hat am 30. November 2016 in öffent-    findet sich nördlich der Güterfelder Straße im    teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Ruhls-
licher Sitzung die Aufstellung des Bebau-     Ortsteil Ruhlsdorf der Stadt Teltow. Er umfasst   dorf. Der Geltungsbereich ist in dem folgen-
ungsplanes Nr. 72 "Nördlich der Güterfelder   eine Gesamtgröße von etwa 0,6 ha und be-          den Kartenausschnitt dargestellt:

Umweltverträglichkeitsprüfung                  MITTWOCHS VON                                    Anregungen vorgebracht werden. Die schrift-
                                               7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr               lichen Anregungen auf dem Postweg rich-
Eine Umweltprüfung soll durchgeführt           DONNERSTAGS VON                                  ten Sie bitte an: Stadtverwaltung Teltow,
werden.                                        7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr               Postfach 252, 14505 Teltow. Weil das Ergeb-
                                               FREITAGS VON                                     nis der Behandlung der Anregungen mit-
Termin der frühzeitigen Beteiligung der        7.30 – 12.00 Uhr                                 geteilt wird, ist die Angabe des Verfassers
Öffentlichkeit                                                                                  zweckmäßig.
                                              in der Stadtverwaltung Teltow, Markt-
Die Ziele und Zwecke der Planung zu dem       platz 1 - 3, Foyer im Erdgeschoss öffentlich      Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-
Bebauungsplan Nr. 72 "Nördlich der Güter-     ausgelegt. Zusätzlich sind die ausgeleg-          men über den Bauleitplan können unberück-
felder Straße" werden vom                     ten Unterlagen auf der Website der Stadt          sichtigt bleiben.
                                              Teltow unter dem Menüpunkt „Beteiligung
13. Juli 2017 bis einschließlich zum          der Öffentlichkeit“ für die gesamte Dauer
13. August 2017                               der Auslegung einsehbar.
                                                                                                Teltow, den 23.06.2017
MONTAGS VON                                   Während dieser Auslegungsfrist können
7.30 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr            entweder schriftlich oder zur Niederschrift       gez.
DIENSTAGS VON                                 bei dem Sachgebiet Stadtplanung (Zimmer           Thomas Schmidt                   – Siegel –
7.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr            2.11 – 2.14) im Bauamt der Stadt Teltow           Bürgermeister

                                                                     09
AMTSBLATT FÜR DIE STADT TELTOW - GESAMTSCHULE
AMTLICHER TEIL                                                                         AMTLICHER TEIL
                                                             AMTSBLATT
                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                             AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

BEKANNTMACHUNG DER                             BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG                                              Artikel 1:
ÄNDERUNG DER FRIEDHOFS-
GEBÜHRENORDNUNG DER                           Hiermit ordne ich an, die von der Stadtver-           Die Beitragsordnung zur Erhebung von
EV. KIRCHENGEMEINDE                           ordnetenversammlung der Stadt Teltow am               Elternbeiträgen des Eigenbetriebes der Stadt
ST. ANDREAS TELTOW                            21.06.2017 beschlossene Änderung der Bei-             Teltow „MenschensKinder Teltow“ für Kin-
                                              tragsordnung zur Erhebung von Elternbei-              dertagesstätten und Tagespflegestellen ge-
Die Friedhofsgebührenordnung vom 03.05.       trägen des Eigenbetriebes der Stadt Teltow            mäß § 17 des Kita-Gesetzes (veröffentlicht
2006 wurde durch Beschluss des Gemeinde-      „MenschensKinder Teltow“ für Kindertages-             im Amtsblatt für die Stadt Teltow vom 22.
kirchenrats (GKR) am 08.02.2017 in den        stätten und Tagespflegestellen gemäß § 17             Februar 2017, Ausgabe 01, Jahrgang 26) wird
Punkten 2.1.1 und 2.1.2 geändert.             des Kita-Gesetzes durch Veröffentlichung              wie folgt geändert:
                                              in ihrem vollen Wortlaut gemäß § 3 Abs. 3
2.Bestattungsgebühren:                        BbgKVerf i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2        In Anlage 2 (Zuschuss zum Mittagessen) wird
                                              Nr. 1 BekanntmV i. V. m. § 15 Abs. 2 der              nach Absatz 3 folgender Absatz 4 ergänzt:
2.1 Erdbeisetzung ( Annahme und Aufbah-       Hauptsatzung der Stadt Teltow im Amtsblatt
rung des Sarges, Herstellen und Schliessen    für die Stadt Teltow, Ausgabe Nr. 04 Jahrgang            ,,(4) Der Zuschuss zum Mittagessen be-
der Gruft, Gruftschmuck, ohne Sargträger,     26 vom 05.07.2017, bekannt zu machen.                    trägt pro Portion für Hortkinder 1,90 €.“
Abhügeln
                                              Teltow, 22.06.2017                                                      Artikel 2
2.1.1 in Wahlgrabstätten          375,00 €
                                              gez.                                                  Diese Änderung tritt am 01.08.2017 in Kraft.
2.1.2 in Reihengrabstätten        375,00 €    Thomas Schmidt		                         - Siegel -
                                              Bürgermeister                                         Teltow, 22.06.2017
2.1.3 bei Kindern bis zu 6 Jahren ermäßigen
sich die Gebühren zu 2.1 um 50 v:H.                                                                 gez.
                                               ÄNDERUNG DER BEITRAGS-                               Thomas Schmidt		                     - Siegel -
2.2 Urnenbeisetzung                            ORDNUNG ZUR ERHEBUNG                                 Bürgermeister
                                               VON ELTERNBEITRÄGEN DES
2.2.1 Annahme und Aufbewahrung der Urne        EIGENBETRIEBES DER STADT TELTOW
zur unterirdischen Beisetzung, Herstellen      „MENSCHENSKINDER TELTOW“                              AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
und Schließen der Gruft, Gruftschmuck, ohne    FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN UND                            ÜBER DIE FESTSETZUNGEN
Urnenträger, Abhügeln               55,00 €    TAGESPFLEGE-STELLEN GEMÄSS §                          NACH § 14 ABSATZ 1 NUMMER
                                               17 DES KITA-GESETZES                                  1 EIGV DES EIGENBETRIEBES
2.2.2 Trägergebühr für das Tragen einer                                                              „MENSCHENSKINDER TELTOW“
Urne, die durch Versand zu unserem Fried-     Auf der Grundlage Kommunalverfassung des               FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2017
hof kommt.                       26,00 €      Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. De-
                                              zember 2007 (GVBl.I/ 07, [Nr. 19], S.286) zu-         Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14
Den vollständigen Wortlaut der Gebühren-      letzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes           Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat
ordnung entnehmen Sie bitte unseren           vom 10. Juli 2014, (GVBl.I/14, [Nr. 32]), i.V. m.     die Stadtverordnetenversammlung durch
Daueraushängen im Friedhofsbüro, Wein-        § 90 des Achten Buches des Sozialgesetzbu-            Beschluss vom 08.02.2017 den Wirtschafts-
bergsweg 1 und der Hompage der Ev.            ches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom 26.          plan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt:
Kirchengemeinde St. Andreas Teltow unter      Juni 1990 (BGBI.I S. 1163), zuletzt geändert
www.kirche-teltow.ekbo.de/friedhof/           durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwick-          1 Es betragen
entgelt-und-gebuehrenordnungen.html           lung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und           1.1 im Erfolgsplan
                                              Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK)             		 die Erträge                   15.196.250 €
Der Beschluss des GKR liegt im Gemeinde-      vom 8. September 2005 (BGBl.I S. 2729) und            		 die Aufwendungen              15.196.250 €
büro und in der Friedhofsverwaltung zu den    § 17 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz             		 der Jahresgewinn                       0€
jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht vor.   1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des             		 der Jahresverlust                      0€
                                              Achten Sozialgesetzbuches – Kindertages-                1.2 im Finanzplan
Die Änderung tritt am Tage nach der Be-       stättengesetz (KitaG) – vom 10. Juni 1992             		 Mittelzufluss / Mittelabfluss aus
kanntgabe in Kraft.                           (GVBl.I S.17), zuletzt geändert durch Sechste              laufender Geschäftstätigkeit 276.000 €
                                              Gesetz zur Änderung des Kindertagesstätten-
                                                                                                    		    Mittelzufluss / Mittelabfluss aus
Teltow, 06.06.2017                            gesetzes vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/ 15 [Nr.
                                                                                                    		    der Investitionstätigkeit -508.000 €
                                              21]), hat die Stadtverordnetenversammlung
                                                                                                    		    Mittelzufluss / Mittelabfluss
                                              auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2017 folgende           		    aus der Finanzierungstätigkeit    0€
gez.                                          Änderung der Beitragsordnung zur Erhebung
Thomas Karzek                                 von Elternbeiträgen des Eigenbetriebes der            2 Es werden festgesetzt
Pfarrer der ev. Kirchengemeinde               Stadt Teltow „MenschensKinder Teltow“ für               2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €
St. Andreas Teltow                            Kindertagesstätten und Tagespflegestellen               2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
                                              gemäß § 17 des Kita-Gesetzes beschlossen:             		 ermächtigungen auf                  0€

                                                                      10
AMTLICHER TEIL                                                                                        AMTLICHER TEIL
                                                                             AMTSBLATT
                                                                             FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                            AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

   2.3 die Verbandsumlage                                       ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR SITZUNG DES
   (nur bei Zweckverbänden)                             0€
                                                                WAHLAUSSCHUSSES
   Nach § 19 Absatz 2 Satz 1 GKG haben
   die einzelnen Verbandsmitglieder dabei                      Die öffentliche Sitzung des Wahlausschus-                4. Bericht des Wahlleiters über das Er-
   folgende Anteile zu tragen:                                 ses zur Entscheidung über die Zulassung                     gebnis der Vorprüfung der einge-
                                                               der eingereichten Wahlvorschläge für die                    reichten Wahlvorschläge zur Wahl der
   a)...............................   ------------------- €   Wahl der hauptamtlichen Bürgermeiste-                       hauptamtlichen Bürgermeisterin/des
   b)...............................   ------------------- €   rin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am                   hauptamtlichen Bürgermeisters
   c)...............................   ------------------- €   24. September 2017 findet am Montag, den
                                                               24. Juli 2017 um 11.00 Uhr im Neuen Rathaus,             5. Prüfung der Wahlvorschläge, Anhö-
Teltow, 26.06.2017
                                                               Marktplatz 1/3, Raum 1.24 statt.                            rung der zur Sitzung erschienenen Ver-
gez.                                                                                                                       trauenspersonen und Beschluss über
Thomas Schmidt                                   - Siegel -    Tagesordnung:                                               die Zulassung der Wahlvorschläge
Hauptverwaltungsbeamter
                                                                  1. Feststellung der ordnungsgemäßen                   6. Schließen der Sitzung
Der vorstehende Wirtschaftsplan des Eigen-                           Einberufung und der Beschlussfähig-
betriebes der Stadt Teltow ,,MenschensKinder                         keit des Wahlausschusses                       Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu
Teltow" wird hiermit öffentlich bekannt
                                                                                                                    dieser Sitzung herzlich eingeladen.
gegeben. Der Wirtschaftsplan 2017 liegt zur
Einsichtnahme in den Räumen des Eigenbe-                          2. Bestimmung eines Schriftführers
triebes, Mahlower Straße 148, 14513 Teltow                                                                          Teltow, 23.06.2017
während der Sprechzeiten aus.                                     3. Verpflichtung der Beisitzer zur unpar-
                                                                     teiischen Wahrnehmung des Ehren-               gez.
gez.                                                                 amtes und zur Verschwiegenheit                 Marco Lietz
Solveig Haller                                                                                                      Wahlleiter der Stadt Teltow
Werkleiterin

WAHLHELFER GESUCHT
FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL UND DIE PARALLEL STATTFINDENDE WAHL DER BÜRGERMEISTERIN/DES BÜRGERMEISTERS
DER STADT TELTOW AM 24. SEPTEMBER 2017 UND GGF. ZUR STICHWAHL AM 15. OKTOBER 2017

                                                                                           Zu den Aufgaben eines Mitgliedes im Wahlvorstand gehört die Prüfung
                                                                                           der Wahlberechtigung der Wähler sowie die Organisation und Durchfüh-
                                                                                           rung der Stimmabgabe und die Auswertung der abgegebenen Stimmen.
                                                                                           Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt nach einer Berufung durch den Wahl-
                                                                                           leiter in einem Wahllokal der Stadt Teltow.

                                                                                           Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten: Name, An-
                                                                                           schrift, Geburtsdatum, tel. Erreichbarkeit und ggf. den Wunscheinsatzort.
                                                                                           Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit am Wahltag wird
                                                                                           jedem Mitglied des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld von 25 €
                                                                                           gewährt. Wahlvorsteher erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 €.

                                                                                           gez.
                                                                                           Marco Lietz

F
      ür die Durchführung der Wahl werden wahlberechtigte                                  Wahlleiter
      Bürgerinnen und Bürger der Stadt Teltow gesucht, die das
                                                                                                               Interessierte wahlberechtigte Personen
      16. Lebensjahr vollendet haben und gern aktiv in einem
                                                                                                               können sich in der Stadtverwaltung Teltow,
      Wahlvorstand als Beisitzer tätig werden wollen.
                                                                                                               Marktplatz 1/3, melden.

Ebenso sind alle Parteien und politischen Vereinigungen auf-                                                   Telefon: 03328 4781 291
gerufen, Wahlhelfer zu benennen, sofern diese nicht persönlich                                                 E-Mail: stadt-teltow@teltow.de
als Wahlbewerber antreten.

                                                                                     11
AMTLICHER TEIL                                                                           AMTLICHER TEIL
                                                              AMTSBLATT
                                                              FÜR DIE STADT TELTOW
                                                              AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

 WASSER- UND BODENVERBAND NUTHE-NIEPLITZ INFORMIERT ÜBER KRAUTUNGEN

In der Zeit vom 1. Juni 2017 bis Ende Februar   arbeiten, wie z. B. das Einebnen des Aushubes       des Grundstücks oder der Anlage oder der
2018 führen der Wasser- und Bodenverband        und Mähgutes nicht beeinträchtigt werden.           Verursacher die Mehrkosten zu ersetzen.
Nuthe-Nieplitz und die beauftragten Unter-                                                          (§ 85 Bbg WG).
nehmen Unterhaltungsarbeiten (Krautun-          Zuwiderhandlungen schließen einen Scha-
gen) an den Gewässern I. und II. Ordnung        denersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in           Zur reibungslosen Durchführung der Gewäs-
innerhalb des Verbandsgebietes durch. Ge-       Verbindung mit § 254 BGB aus. Die Errich-           serunterhaltungsmaßnahmen bittet der Was-
mäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98           tung aller Anlagen (auch Zäune, feste Kop-          ser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz um
BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und        peln oder Gehölzpflanzungen) in und an              die Absicherung der notwendigen „Baufrei-
Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der     Gewässern oder den vorgenannten Uferbe-             heit" an den Gewässern und die Gewährleis-
Gewässer zu dulden, dass die Unterhal-          reichen ist gemäß § 87 Bbg Wassergesetz             tung der ungehinderten Zufahrt und Durch-
tungspflichtigen oder deren Beauftragte die
Grundstücke betreten, befahren, vorüberge-
hend benutzen, Kraut und Aushub ablegen,
auf den Grundstücken einebnen und aus
ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unter-
haltung entnehmen. Ganzjährig führt der
Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz
bei Erfordernis abflusssichernde Maßnahmen
durch und beseitigt auftretende Havarien.

Im Sinne der Regelung des § 41 Abs.
4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
vom 31.07.2009 (BGBI. 1 Nr. 51 S. 2585 v.
06.08.2009) in Verbindung mit§ 84 des
Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg-
WG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 08.12.2004 (GVBI. 1/2005, Nr.5 S. 50)
zuletzt geändert in der Fassung der Bekannt-
machung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12,
Nr.20 ) kündigen wir die Durchführung der       durch die untere Wasserbehörde des betref-          fahrt zur zeitweisen Grundstücksbenutzung
Unterhaltungsarbeiten und die damit ver-        fenden Landkreises genehmigungspflichtig.           durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen
bundene vorübergehende Benutzung der            Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die          beauftragten Personen oder Dienstleistungs-
Anliegergrundstücke an.                         Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwe-            unternehmen.
                                                ren, als es den Umständen nach unvermeid-
Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen,      bar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch
die die Gewässerunterhaltung unmöglich          technische Maßnahmen der Gewässer- oder
                                                                                                       Zur Beantwortung von Fragen oder
machen oder wesentlich erschweren wür-          Deichunterhaltung beschädigt werden könn-
                                                                                                       Abstimmungen im Zusammen-
den. Mit der Ankündigung der beabsichtigten     ten (wie Grenzsteine, Rohrleitungseinund
                                                                                                       hang der angezeigten Gewässer-
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht           -ausläufe, u. Ä.) mit einem Pfahl, mindes-             unterhaltung wenden Sie sich bitte
gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für alle     tens 1,50 m über Geländeoberkante, gekenn-             an den Wasser- und Bodenverband
duldungspflichtigen Personen im Sinne des       zeichnet werden. Erhöhen sich die Kosten der           Nuthe-Nieplitz, Am Anger 13,
§ 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrund-      Unterhaltung, insbesondere weil ein Grund-             14959 Trebbin OT Großbeuthen,
stücke in einer erforderlichen Breite von 5 m   stück in seinem Bestand besonders gesichert            Telefon: 033731-13626,
ab Böschungsoberkante landeinwärts so zu        werden muss oder weil eine Anlage im oder              FAX: 033731-13628 oder
bewirtschaften, dass die Gewässerunter-         am Gewässer oder Einleitungen die Unter-               E-Mail: verwaltung@wbvnuthe.de
haltung und die damit verbundenen Begleit-      haltung erschweren, so hat der Eigentümer

 PIKTOGRAMME – OHNE WORTE UND DOCH VERSTÄNDLICH:

ÖFFENTLICH BEHANDELT      NICHT ÖFFENTLICH BEHANDELT       BEBAUUNGSPLAN                FINANZEN   WAHLBEKANNTMACHUNG        BEKANNTMACHUNG

                                                       ENDE DES AMTLICHEN TEILS

                                                                       12
AMTSBLATT
                                                                 FÜR DIE STADT TELTOW
                                                                 AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

INFORMATIONEN                                                                                       Hier finden Sie interessante Neuigkeiten
                                                                                                    und vielseitige Veranstaltungs- und

AUS UND FÜR TELTOW                                                                                  Freizeit-Tipps!

NEWS           Feuerwehreinsätze                   Großes Interesse                                 NEWS
01             Mai 2017                            an Teltows Sicherheitstag                        02

Im Monat Mai sind insgesamt 95 Einsätze            Alles verschwimmt. Innerhalb weniger Au-
gefahren worden. Dabei handelte es sich            genblicke tendiert die Fähigkeit, sich orien-
um 12 Brandeinsätze, 45 technische Hilfe-          tieren zu können, gegen null. Als Schutznebel
leistungen, 28 Rettungsdiensteinsätze und          bezeichnet man jene dichte Dunstwolke, die
10 Fehlalarme. Außerdem wurden fünf Brand-         die Besucher beim Teltower Sicherheitstag im
verhütungsschauen durchgeführt. Auch das           extra errichteten Simulationsraum einhüllte.
neu beschaffte Großtanklöschfahrzeug (TLF)         Tatsächlich ist der aus destilliertem Wasser
konnte mittlerweile seinen Nutzen unter            und Glykol bestehende Dampf für Einbrecher
Beweis stellen. So gab es damit unter ande-        gedacht. Denn was sie nicht sehen, können
rem Einsätze in Ludwigsfelde, Werder, Beelitz      sie nicht stehlen. „Nachdem Installationen in
und Niemegk. Der große Löschwasser- und            Kaufhäusern gezeigt haben, dass der explo-       wehren ausgiebig informierten. Ein meter-
Schaumvorrat sowie der Schaumwasser-               sionsartige Ausstoß des Nebels viele Einbre-     hoher Fettbrand wurde für die Zuschauer
werfer wurden in diesen Bereichen bereits          cher zum Abbruch ihrer Tat bewegt, sind die      simuliert – richtiges Verhalten im Brandfall
zur Brandbekämpfung benötigt.                      Systeme nun auch im Privatbereich auf dem        schon den Kleinsten am Beispiel eines Rauch-
                                                   Vormarsch“, erklärte Verkaufsleiter Ralf Mit-    demohauses im Puppenformat erläutert.
                                                   tag. Ausgelöst werde der Nebel per Hand-
NEWS           Zwei neue Spielplätze               sender oder durch das Signal einer Alarm-        Doch nicht nur um Haus und Hof drehte sich
03             seit Juni nutzbar                   anlage. Er hinterlasse keine Rückstände auf      der Tag – auch viele Fahrradliebhaber nutz-
                                                   Wänden und Möbeln. Etwa 20 bis 30 Minuten        ten die Gelegenheit, ihren Drahtesel von der
Auf die Plätze, Spiel und Spaß: Zwei weite-        verbleibe das Fluid im Raum – der Eindring-      Polizei codieren zu lassen. 20 Leute und mehr
re kommunale Spielplätze wurden pünktlich          ling nehme schnellstens Reißaus. „Die Täter      standen dort mitunter gleichzeitig Schlange.
zum Kindertag zur Nutzung freigegeben. Da-         werden immer dreister“, sagte Polizeioberrat     Sechs Stunden lang wurden nahezu ununter-
mit bietet die Stadt ihren Familien mit Kindern    Ingolf Niesler von der Polizeiinspektion Pots-   brochen Zahlen und Buchstaben in die Sattel-
ab sofort 18 Tobemöglichkeiten. Der neue           dam. „Daher ist es ratsam, auch innerhalb des    rohre der Räder graviert. Sehr gut angenom-
Spielplatz in der Busch-Straße folgt mit einer     Hauses Vorkehrungen zu treffen und mehrere       men wurde außerdem das Begleitprogramm,
Ein-Turm-Kletteranlage, einer Doppelschaukel       Schutzfaktoren miteinander zu kombinieren.“      denn Puppentheater, Büchertauschbörse,
und drei Federspielen eher der klassischen An-                                                      Detektivstand und Fahrradparcours eigne-
ordnung kleinerer Plätze. Rund 55.000 Euro                                                          ten sich besonders für Familien mit Kindern.
hat die Stadt in den Bau dieses 17. Spielplatzes                                                    Tierische Freude bereiteten außerdem die
investiert. Der Spielplatz in der Friggastraße                                                      Vorführungen des polizeilichen Fährtenspür-
hingegen ist aufgrund der Ausstattung für alle                                                      hundes, der die Aufmerksamkeit seiner neu
Altersgruppen ausgelegt und kann somit als                                                          gewonnenen Fans sichtlich genoss.
erster städtischer Mehrgenerationenspielplatz
bezeichnet werden. DAS DREHSPIEL                                                                    „Wir sind mit der Resonanz sehr zufrieden“,
SUPERNOVA, ZWEI KREISEL, EINE                                                                       sagte Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt
EIN-TURM-KLETTER-ANLAGE, DIE                                                                        gegen Ende der Veranstaltung.
SPIELANLAGE „WALD & GIRAFFE“,                      Viele dieser Möglichkeiten konnten die Ein-
EIN WACKELBALKEN UND EINE                          wohner der Region am 24. Juni kennenler-         „DER TAG HAT UNS GEZEIGT,
DREIER-WIPPE MIT PLATTFORM                         nen. Mehrere tausend Besucher nutzten            DASS UNSERE BÜRGERINNEN UND
WERDEN ERGÄNZT DURCH DIVERSE                       die Chance, sich an über 50 Ständen un-          BÜRGER GEMEINSAM MIT UNS UND
FITNESSGERÄTE – DAZU GEHÖREN                       ter anderem die Funktionsweise von Pilz-         DER POLIZEI IN PUNKTO SICHERHEIT
EINE SIT-UP-BANK, EIN POWER-                       kopfverriegelungen an Türen und Fenstern,        ETWAS BEWEGEN WOLLEN.“
FAHRRAD, EIN CROSS-TRAINER UND                     Schutzfolien und künstlicher DNA zeigen
EINE BALANCIERSTRECKE.                             zu lassen. Gut besuchte Vorträge ergänz-         Das Thema Prävention bleibe in Teltow weiter-
Der Kostenpunkt hier: gut investierte 160.000      ten die technische Beratung um Hinweise          hin auf der Agenda. „Wir werden nun über ein
Euro, die es den Kleinsten sowie deren Mamas,      zu Verhaltensmustern von Einbrechern. Auf        kommunales Präventionsgremium nachden-
Papas, Omas und Opas ermöglichen, sich             großes Gehör stieß auch das Thema Brand-         ken, über welches dann weitere vorbeugende
gemeinsam zu betätigen.                            schutz, über welches die Teltower Feuer-         Maßnahmen entwickelt werden sollen.“

                                                                          13
AMTSBLATT
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                                                         AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

Informationen zu
Baumaßnahmen und                           NEWS             Zusätzlicher Streitschlichter:
Sperrungen                                 04               Zweite Schiedsstelle für Teltow
RUHLSDORFER STRASSE. Die Straßen-          In Teltow wird es ab dem kommenden Jahr          Stadtgebiet mit der Bezeichnung „Schieds-
und Tiefbauarbeiten im ersten Bau-         eine zweite offizielle Schiedsperson geben,      stelle Teltow II“ wird dem bisherigen Stell-
abschnitt der Ruhlsdorfer Straße und       um die Vielzahl der aufkommenden An-             vertreter Wolfgang Wischnewski übertragen.
am neuen Kreisverkehr sind nach wie
                                           fragen besser bewältigen zu können. Bis-         So soll eine möglichst gleichmäßige Auftei-
vor in vollem Gange. Die aktuellen
                                           her wurde die Schiedsstelle, die in privaten     lung der Schiedsfälle erreicht werden. Neue
Fortschritte können regelmäßig im
Bautagebuch unter                          Streitfällen zur Schlichtung angerufen wer-      Stellvertreter sollen die beiden Schiedsmän-
                                           den kann, von Michael Seifert geleitet. Er war   ner nicht bekommen – sie sollen sich im
http://www.teltow.de/                      Anfang des Jahres in das Amt gewählt wor-        Bedarfsfall gegenseitig vertreten.
teltow/bauvorhaben/sanierung-              den. Sein Stellvertreter ist Wolfgang Wisch-
ruhlsdorfer-strasse.html
                                           newski. Der 61-jährige Vorruheständler war        VOR ALLEM IN FESTGEFAHRENEN
verfolgt werden.                           Mitte Februar von den Stadtverordneten für        KONFLIKTSITUATIONEN ZWISCHEN
                                           die nächsten fünf Jahre zu Seiferts Stellver-     NACHBARN, BEI ÜBLER NACHREDE
WALDSTRASSE. Die Asphaltarbeiten           treter berufen worden. Aus rechtlichen Grün-      ODER BEI SACHBESCHÄDIGUNG
in der Waldstraße sind abgeschlossen.
                                           den kann Wischnewski bislang aber nur tätig       WERDEN DIE SCHIEDSLEUTE UM HILFE
Die restlichen Pflasterarbeiten werden
derzeit durchgeführt und die Straßen-      werden, wenn Schiedsmann Seifert verhin-          GEBETEN. ZIEL IST ES, DIE ZIVIL- UND
beleuchtung wird ebenfalls in Kürze        dert ist. Die neue Regelung führt nun dazu,       STRAFRECHTLICHEN STREITIGKEITEN
installiert.                               dass der bisherige Schiedsmann entlastet          MÖGLICHST UNBÜROKRATISCH
                                           wird, während sein Stellvertreter häufiger        UND OHNE GERICHTSBEIHILFE
LENAUSTRASSE. Mitte Juni fand die          und offiziell zum Einsatz kommt. Zum Jahres-      BEIZULEGEN. IM VERGANGENEN
Bürgerversammlung zum Ausbau der           wechsel 2017/2018 wird die Stadt daher in         JAHR WURDEN IN DER TELTOWER
Lenaustraße statt. Die Auslegung des       zwei Bereiche aufgeteilt. Die „Schiedsstelle      SCHIEDSSTELLE 24 OFFIZIELLE
Planungsentwurfes erfolgt bis zum 21.      Stadt Teltow I“, die sich vor allem über die      VERFAHREN BEARBEITET. HINZU
Juli. Sie ermöglicht es Interessierten,
                                           nordöstlichen Wohngebiete von der Neuen           KAMEN ETLICHE „TÜR- UND ANGEL-
Einsicht in die Planung zu nehmen.
Entsprechende Hinweise werden den
                                           Wohnstadt bis nach Sigridshorst und den Re-       SITUATIONEN“, FÄLLE ALSO, DIE
Stadtverordneten im Anschluss zur Ab-      gionalbahnhof erstreckt, soll weiterhin von       SCHON IN EINEM KURZEN GESPRÄCH
wägung vorgelegt.                          Michael Seifert betreut werden. Das übrige        GELÖST WERDEN KONNTEN.

ODERSTRASSE. Die geplante Markie-
rung eines Radfahrstreifens an der Oder-
straße im Abschnitt zwischen Warthe-       NEWS             Neue Notunterkunft              NEWS           Aktuelles
straße und der Einmündung der Bober-       05               für Obdachlose                  06             Baugeschehen an der
straße wird Ende Juli bzw. Anfang Au-                                                                      künftigen Marina
gust durchgeführt. Mit dem Streifen
                                           Die Ernst von Bergmann Sozial gGmbH aus          Im Bereich der zukünftigen Verkehrsflächen
soll die Sicherheit für Radfahrer erhöht
werden. Aufgrund der damit verbunde-       Potsdam beabsichtigt, in der Oderstraße 32       werden gegenwärtig die Einzelstränge der
nen vorbereitenden Arbeiten im Fahr-       die Notunterkunft „Pension Oderstraße“ zu        Tiefendrainagen zusammengeschlossen und
bahnbereich kommt es im Zeitraum           betreiben – die Eröffnung steht kurz bevor. 13   miteinander zu einem System verbunden. An
vom 24. Juli bis 4. August zu Verkehrs-    Zimmer sowie Gemeinschaftseinrichtungen          den Enden der Drainagen sind Revisionsschäch-
beeinträchtigungen in der Oderstraße       wie Küchen und Bäder stehen den zukünfti-        te gesetzt worden. Über diese Schächte können
vom Kreisverkehr Warthestraße in           gen Bewohnern, die vorrangig aus der Stadt       die Drainagen später gespült und auch gewartet
Richtung Neißestraße. Eine Umleitung       Teltow kommen werden, zur Verfügung. Die         werden. Parallel dazu wird das vorhandene
erfolgt über Warthestraße, Rheinstraße     Einrichtung ist auch für die Unterbringung       Gelände sukzessive auf Höhe gebracht. Das
und Neißestraße.
                                           von Frauen bzw. Müttern mit Kindern geeig-       bedeutet für den derzeitigen Zustand, dass
TELTOWER ALTSTADT. Am 8. Juli wird         net. Der Betreiber hatte im Vorfeld – im Zuge    das Gelände mit Schotter angefüllt und dieser
der Marktplatz in der Zeit von 14:00 Uhr   der Planung und Bauausführung – eng mit          entsprechend verfestigt wird. Somit wird
bis 20:30 Uhr zwischen Ritterstraße und    dem Ordnungsamt der Stadt zusammenge-            Stück für Stück die finale Profilierung der Ver-
Breite Straße aufgrund einer Veranstal-    arbeitet.                                        kehrsfläche hergestellt. Im angrenzenden
tung gesperrt sein. Verkehrsteilnehmer                                                      Bereich des zukünftigen Hafenbeckens sind
werden gebeten, den Bereich zu um-                                                          die oberen Böschungen soweit hergestellt
fahren.                                                                                     worden, wie dies im trockenen Zustand

STRIEWITZWEG. In der Zeit vom 10. Juli     Einwohnerstatistik                      NEWS     möglich ist. Momentan wird das Areal von
bis zum 25. Juli kommt es im Striewitz-
                                                                                     07     einem Graben durchzogen und abgegrenzt. Im
weg zwischen Mainstraße und Weser-                                                          Bereich dieser Vertiefungen werden die ersten
straße zu einer Vollsperrung. Grund ist    Die Einwohnerzahl lag zu Beginn des Monats       Stegrohre in den Boden eingebracht. Begon-
die Herstellung eines Schmutzwasser-       Juni bei 26.724 Einwohnern – die Tendenz ist     nen wird an der nördlichen Böschungsseite,
hausanschlusses.                           weiterhin steigend.                              weitergehend über die Ostböschung.

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AMTSBLATT
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                                                               AUSGABE 04 ˙ 05.07.2017

NEWS           Landkreis will Gesamtschule an                                                     NEWS
08             der Mahlower Straße bauen                                                          09
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark möch-            rechtliche Grundlage für einen Schulbau dar.    Ausbildungsmesse:
te ein etwa 30 000 Quadratmeter großes           Im Herbst muss der Kreistag erst einmal ei-      Heidi Hetzer übernimmt
Grundstück an der Mahlower Straße in Tel-        nen Errichtungsbeschluss für die Gesamt-         Schirmherrschaft
tow erwerben und dort eine zweite Gesamt-        schule fassen und einen vorübergehenden
schule für die Region Teltow, Kleinmachnow       Betrieb in den Räumen der jetzigen Mühlen-       Die legendäre Berliner Unternehmerin, Ral-
und Stahnsdorf errichten. Das Kaufinteresse      dorf-Oberschule in Teltow genehmigen. Die        lyefahrerin und gelernte Kfz-Mechanikerin
wurde der Stadt Teltow schriftlich übermit-      Oberschule würde zum Schuljahr 2018/2019         Heidi Hetzer hat ihre Bereitschaft erklärt,
telt. Schien es vor wenigen Wochen noch          also bereits als Gesamtschule zur Verfügung      Schirmherrin der 11. Regionalen Ausbildungs-
sicher, dass die Gesamtschule mit gymna-         stehen. Dafür sind die Weichen bereits ge-       messe Teltow zu werden. Die Messe findet
sialer Oberstufe in der Potsdamer Straße         stellt. Parallel müssen die Teltower Stadt-      am 20. Januar 2018 statt – gerechnet wird
gegenüber dem Oberstufenzentrum ge-              verordneten dem Verkauf des Areals an der        auch diesmal wieder mit mehr als 100 Aus-
baut wird, ist diese Option nun vom Tisch.       Mahlower Straße an den Landkreis zustim-         stellern und mehreren tausend Besuchern.
Denn der Landkreis als Bauherr der Schule        men und einen Bebauungsplan auf den Weg
hat sich für den Standort in der Mahlower        bringen. Dieser ist notwendig, weil die Flä-     Heidi Hetzer hatte zuletzt mit einer Weltum-
Straße entschieden, da auf dem Areal ne-         che im Außenbereich der Stadt liegt. Die ent-    rundung in ihrem Oldtimer „Hudo“ für inter-
ben Tankstelle und Supermarkt ein schnel-        sprechende Beschlusslage zum Grundstück          nationale Furore gesorgt. 960 Tage war die
les Ergebnis zu erwarten sei. Außerdem sei       und auch die daraus folgenden nächsten           79-Jährige unterwegs gewesen. Das Motto
das Grundstück laut Landkreis groß genug,        Schritte werden von der Stadtverwaltung          der Ausbildungsmesse lautet als Hommage
um die Gesamtschule nebst Sporthalle so zu       für die weiteren Gremienfolgen vorberei-         an Heidi Hetzer: „Mit Vollgas in deine Zu-
planen, dass sie nicht nach wenigen Jahren       tet. Wenn alles gut geht, könnte der Neu-        kunft!“ Weitere Informationen zur 11. Regio-
wieder aus allen Nähten platze. „Wenngleich      bau zum Schuljahr 2021/2022 öffnen. Für          nalen Ausbildungsmesse Teltow gibt es unter
ich, ebenso wie unsere Nachbarkommunen,          die Eltern bedeutet die Einigung zwischen        www.ausbildungsmesse-teltow.de.
das Grundstück in der Potsdamer Straße für       Stadt und Landkreis einen Durchbruch.
zentraler gehalten hätte und sicherlich Sy-      „FÜR BEIDE STANDORTE IN TELTOW
nergien mit dem Oberstufenzentrum möglich        GAB ES GUTE GRÜNDE. JETZT IST
gewesen wären, bin ich froh, dass es nun         ABER WICHTIGER, DASS PLANUNG
voran geht“, sagte Teltows Bürgermeister         UND BAU VORANGEHEN“, sagte Toralf

Thomas Schmidt.                                  Reichenbach, Elternvertreter von acht Grund-
 „ICH WERDE NICHT AUF DEM                        schulen der Region. Reichenbach spricht für
 RÜCKEN DER ELTERN EINEN                         mehr als 1600 Eltern, die sich für den Bau der
 ELLENLANGEN STREIT UM DEN                       zweiten Gesamtschule stark gemacht hatten.
 STANDORT FÜHREN, SONDERN
 ALLES IN DIE WEGE LEITEN,                       Der Neubau einer Gesamtschule in der Re-
 DAMIT DIE GESAMTSCHULE                          gion wurde nötig, weil die Schülerzahlen
 SCHNELLSTMÖGLICH KOMMT.“                        in den vergangenen Jahren gestiegen sind.
                                                 Speziell die Maxim-Gorki-Gesamtschule in
Allerdings stellt eine Einigung zwischen Land-   Kleinmachnow konnte die Nachfrage nach
ratsamt und Teltower Verwaltung noch keine       Schulplätzen nicht mehr bedienen.

NEWS            10 Jahre Hort "Mühlendorf" –
10              ein großes Jubiläum steht an

„Jedes Kind kann seinen individuellen In-        ben den Hort in den vergangenen zehn Jah-
                                                                                                  NEWS          In Kürze: Pavillon
                                                                                                  11            am Teltowkanal
teressen, Wünschen und selbst gewählten          ren zu dem gemacht, was er heute ist. Aus
Angeboten nachgehen. Es steht im Zentrum         Anlass des runden Jubiläums feiert der Hort
unserer Arbeit.“ Dies sind nur einige der vie-   „Mühlendorf“ mit den Kindern und Eltern          Mitte Juli soll im Nahbereich des Teltow-
len Leitgedanken des Hortes „Mühlendorf“.        am 14. Juli seinen Ehrentag. Ein buntes Rah-     kanals ein Pavillon aufgestellt werden. Damit
Die offenen Bereiche im Haus laden die 162       menprogramm, das von Kindern, Eltern und         möchte man mehr Rückzugsorte für junge
Schützlinge dazu ein, ihre Umwelt entspre-       Erzieherinnen gestaltet wird, sorgt für heite-   Erwachsene schaffen. Sollte das Vorhaben
chend ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten        re Unterhaltung. Im Rahmen des Festes wird       gut angenommen werden, könnten weitere
zu erkunden. Gemeinsame Ziele, Leitbilder        außerdem eine kleine Ausstellung der ver-        überdachte Sitzgelegenheiten an geeigne-
und Werte sowie die persönlichen Qualitä-        gangenen Jahre zu sehen sein. Interessiertes     ten Standorten folgen. Anschaffungskosten
ten der insgesamt acht Teammitarbeiter ha-       Publikum ist herzlich willkommen!                des Pavillons: 4.000 Euro.

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