Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv

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Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Vorbereitung auf die elektronische
       Schriftgutverwaltung

    zwischen Behördenberatung und
Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Aufbau
   • Behördenberatung - Empfehlungen für
     Verständnis und Akzeptanz
          – Schriftgutverwaltung und Transparenz
   • Die E-Verwaltungsarbeit im und mit dem Archiv
          – Vorbereitung auf die E-Akte im Landesarchiv
            Berlin
          – Geschäftsprozessmanagement
          – Berliner Projekte
Landesarchiv Berlin – Brandenburgischer Archivtag 2021   26.04.2021   2
Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Die Behördenberatung
Empfehlungen für
Verständnis und Akzeptanz
Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Demokratie und Schriftgutverwaltung

       Fangen wir bei den Wurzeln an

Landesarchiv Berlin                  26.04.2021   4
Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Freiheitlich demokratische Grundordnung
• Menschenwürde = jede und jeder Einzelne hat einen Wert
• Demokratie = Volksherrschaft
• Rechtsstaatsprinzip = schaffe verbindliches Recht für ALLE und halte dich selbst
     daran (Bindung durch Recht und Gesetz)

• Republik [res publika = „öffentliche Angelegenheit“ / „Gemeinwesen“; Sammelbezeichnung für
     alle nicht-monarchischen Staatsformen & die Staatsform in der das Volk die höchste Macht ausübt
     (außer in Diktaturen und Adelsrepubliken)]
•    Gewaltenteilung
•    Föderalismus
•    Territorialitätsprinzip
•    Verfassung von Bund und Ländern

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Exekutive
                      Judikative

                            Legislative

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Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Verwaltungstransparenz
• Wir sind die Exekutive – wir setzen Gesetze um oder
  durch, wir entscheiden und tragen dafür die
  Verantwortung vor der Judikative, der Legislative und
  vor jedem und jeder Einzelnen
• Die Transparenz des Verwaltungshandelns ist eben
  der Teil der Exekutivarbeit, der gewährleistet, dass:
      – Die Judikative prüfen kann, ob die Exekutive Fehler
        gemacht und unrecht gehandelt hat
      – Die Legislative die Umsetzung der Gesetze prüfen und
        ggfls. nachsteuern kann
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Verwaltungstransparenz

   • Man kann nur transparent handeln, wenn man weiß
     wo alles liegt bzw. abgespeichert ist
   • man kann nur gerecht entscheiden, wenn man weiß,
     wie in anderen gleichartigen oder gleichen Fällen
     entschieden wurde
   • Es ist nicht ausreichend, eine Homepage einzurichten
     um Verwaltungstransparenz für die interessierte
     Öffentlichkeit herzustellen
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Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Warum Schriftgutverwaltung?
• Der Grundsatz der Aktenmäßigkeit verpflichtet uns Akten zu führen und
     darin unser Handeln vollständig, nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren
       abgeleitet vom Amtsermittlungsgrundsatz und weiteren rechtl. Grundlagen

• Schriftgutverwaltung meint nach DIN ISO 15489-1 die
  effiziente und systematische Kontrolle und Durchführung der Erstellung,
   Entgegennahme, Aufbewahrung, Nutzung und Aussonderung
   von Schriftgut einschließlich der Vorgänge zur Erfassung und Aufbewahrung von
    Nachweisen und Informationen über Geschäftsabläufe und Transaktionen in Form von
    Akten.
   Weitere Informationen zur Norm:
    https://www.archivschule.de/DE/forschung/schriftgut/manual/

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Vorbereitung auf die elektronische Schriftgutverwaltung - zwischen Behördenberatung und Akzeptanzmanagement im eigenen Archiv
Warum Schriftgutverwaltung?
    • öffentliche Verwaltung = vollziehende Gewalt (Exekutive)
     gesetzlich verpflichtet, das eigene Handeln zu dokumentieren:
    • Gemäß Art. 20 GG ist „[…] die vollziehende Gewalt an Gesetz
      und Recht gebunden.“ Die Einhaltung dieses Gebots muss
      nachprüfbar, das Verwaltungshandeln also transparent
      dokumentiert sein.
    • Gemäß Art. 3 GG sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich.“
      Es können nur dann alle Menschen gleich behandelt werden,
      wenn Handeln nachvollziehbar ist und gleiche Fälle gleich
      entschieden werden

https://www.archiv.uni-hamburg.de/schriftgutverwaltung.html (gekürzt und angepasst)
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Warum Schriftgutverwaltung?

• Die Wichtigkeit der Aktenführung wird auch in § 133 (1) StGB
  deutlich. Hiernach dürfen Schriftstücke nicht verändert,
  unbrauchbar gemacht oder der dienstlichen Verfügungen
  entzogen werden. Gemäß § 24, 26, 29 VwVfG (Bund & Berlin)
  dienen Akten als Beweismittel.  Amtsermittlungsgrundsatz
• Aus diesen Gründen muss alles Verwaltungshandeln schriftlich
  dokumentiert und in Akten bis zu XX Jahren unveränderlich
  abgelegt und aufbewahrt werden.  Aufbewahrungsfrist

Siehe auch: Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (Rechtsstaatsprinzip),
Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern
https://www.archiv.uni-hamburg.de/schriftgutverwaltung.html (gekürzt/ergänzt und angepasst an Berlin)
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Beteiligte der Schriftgutverwaltung

                       Schriftgut-                        Leitung
                      bearbeitende                        Interessenvertretung
                                                          Funktionsträger
                                                          Bearbeitende Dienstkraft
                                                          Mitarbeitende

                        Schriftgut-                        Bearbeitende
                       verwaltende                         Dienstkraft
                                                           Botendienst
                                                           Poststelle
                                                                                     © fffranz - Fotolia.com
                                                           Registratur
                                                           Landesarchiv

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin / Stand: September 2018                                          Seite 12
Zuständigkeit: Behörde                                           Archiv

•Erstellung, Registrierung und Ablage von        Altregistratur /
                                                       IT-
Akten, Vorgängen, Dokumenten                      Dienstleister

•Bewahrung der Lesbarkeit, Verkehrsfähigkeit,                                Behörde

Authentizität, Integrität für die Dauer der
Aufbewahrungsfrist bis zur Abgabe ans Archiv
oder Löschung nach Vernichtungsfreigabe
durch das Archiv

                                                Schriftgut

Landesarchiv Berlin               26.04.2021                                           13
Zuständigkeit: Archiv                                                    Behörde

Bewertung und Übernahme
                                                           Altregistratur
sämtlicher Unterlagen, die von der Behörde                      / IT-
                                                           Dienstleister
entsprechend standardisierter Vorgaben
                                                                                      Archiv
              aufbereitet, gepackt und übergeben werden

Erhalt der:
Lesbarkeit, Verkehrsfähigkeit, Authentizität, Integrität

              für die Ewigkeit…

Bereitstellung für Dritte                            Archivgut

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Daher sind…
• Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter verantwortlich für die
  vollständige und zutreffende Aktenführung.
              („Sachbearbeitungsablage“, vgl. § 57 (1) GGO I)

• Führungskräfte verantwortlich für die Organisation der
  ordentlichen SGV innerhalb Ihrer Behörde
              (DIN ISO 15489-1)

• Beide gemeinsam dafür verantwortlich, dass Ihr tägliches
  Handeln nachvollziehbar bleibt, vom Zeitpunkt des Anlegens einer
  Akte, bis zur Abgabe ans Archiv
              (danach ist das Archiv auf Ewig verantwortlich )
Landesarchiv Berlin                              26.04.2021       15
Also bitte nicht schreddern, denn:

Landesarchiv Berlin    26.04.2021    16
Die ordentliche Schriftgutverwaltung
  – auch im elektronischen Sinne

• Ist Voraussetzung für den reibungslosen…nun ja, reibungsarmen
  Ablauf der Prozesse
               Registrierung, Altregistrierung, Aussonderung
• Ist auch im eigenen Archiv anzuwenden
• Ist in Normen nachzulesen (ISO 15489-1:2016)
• ICA-Empfehlung: https://de.wikipedia.org/wiki/Records_in_Contexts
• Praktisches findet sich in den GGOs und wurde vom BMI mittels
  OEV zentral formuliert

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Aktenplan, Vermerk und Co.

       Hilfsmittel

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©SenInnDS, Nitsch, 2018

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Aktenplan                                                  Aktenverzeichnis
•    systematische, hierarchisch gegliederte        • Nachweissystem der tatsächlich
     Zusammenstellung der Aufgaben einer              vorhandenen Akten des tatsächlich
     Institution in Form von Betreffen und            vorhandenen Schriftgutes
     zugehörigen Notationen
                                                    • Entspricht der Struktur des Aktenplans
•    dient als Ordnungsrahmen für das
     Registrieren und Ordnen von Dokumenten         • Weist vorhandene Aktentitel nach,
     und die Bildung von Akten und somit der          enthält alle für das Ordnen,
     systematischen Ordnung, Vereinfachung            Bereitstellen und Aussondern
     und Vereinheitlichung des Schriftgutes           notwendigen Angaben zu jeder Akte
•    kann in analoger oder elektronischer             (z.B.: Aktenzeichen, Inhaltsangabe,
     Form vorliegen                                   Laufzeit, Verbleib,…)
•    ermöglicht erleichterten Zugriff auf
     Schriftgut (LAB hat hierzu eine Richtlinie)
•    Gegensatz zum Aktenverzeichnis: dient als
     Ordnungsrahmen
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Vermerk                                   Verfügung
                                             Eine Verfügung dokumentiert bzw.
   Ein Vermerk wird angelegt, um
                                             weist an, welche Aufgaben zu einer
   einen Vorgang/ein Ereignis zu             Sache noch zu erledigen sind.
   dokumentieren – sog. Bedeutsame           Beispiel:
   Vorgänge (Telefonate,
                                             V.
   Besprechungen, Dienstreise- und
   Tagungsberichte, etc.).                   1. zK Dir
   Ein Vermerk kann Verfügungen              2. zdA - 9221 – Mustermann
   enthalten.                                ⇒ es wurde verfügt, dass das Schreiben
                                             dem/der Direktor/in zur Kenntnis
                                             gegeben werden und danach zu den
   Beispiel:                                 Akten unter der Aktenplanposition 9221
   Vermerk zum Verwaltungskongress 2018      mit dem Zusatz Mustermann abgelegt
                                             werden soll.

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Definitionen: Digitale Dokumente
  „ Digitalisat“              „digital born document“
  (nach OEV)

  Transformation              Begriff für die originär
  analoger Unterlagen in      elektronisch entstandenen
  eine digitale Form (z.B.    Unterlagen eAkte, Office
  Scannen von                 Dokumente, Adobe, Mails,
  Schriftstücken)             Fotos,…
  Ein Digitalisat ist immer
  nur die Repräsentation
  eines Originals
„Lebenszyklus“ E-Akte nach OEV
   Definition (Terminologie der AS MR)          Phase 1: Bearbeitung
                                                -     Neuanlage einer Akte / eines Vorgangs / eines
                                                      Dokuments („Neuschaffung“ einer Akte und Eingang von
                                                      neuen Dokumenten, die zu einer bereits bestehenden
   Bezeichnet im Rahmen der                           Akte gehören)
   Schriftgutverwaltung den                     -     Vermerk / Verfügung von Arbeitsschritten; Fertigung von
                                                      Entwürfen/Reinschriften
   Existenzzeitraum einer Akte, der in          -     Bestimmung der Aufbewahrungsfrist/ggfls.
                                                      Aussonderungsart
   mehrere ‚Lebensphasen‘ von der
   Entstehung der Akten bis zu ihrer            Phase 2: Langzeitspeicherung
                                                -     zdA-Verfügung und „Herausnahme“ aus aktivem System
   Vernichtung oder Archivierung                -     Überführung in die elektronische Altregistratur, den
   untergliedert wird.                                LANGZEITSPEICHER
   Der „Zyklus“ gliedert sich in drei           Phase 3: Aussonderung
                                                -     Zusammenarbeit Aktenbildner und Archiv im
   Phasen…                                            zweistufigen oder vierstufigen Bewertungsverfahren
                                                -     Übergabe der archivwürdigen Unterlagen an den
                                                      ARCHIVSPEICHER

Landesarchiv Berlin                      26.04.2021                                                             23
Unterschiedliche Anforderungen:
  Langzeitspeicher (LZS)       vs.                 Archivsystem

         Aufbewahrung                             Archivierung
   elektronischer Unterlagen                   (= Übernahme, Erhaltung,
                                                Auswertung, Benutzung)
       für die Dauer der
                                            elektronischer Unterlagen
           geltenden
                                             auf Dauer (unbegrenzt)
     Aufbewahrungsfristen

Landesarchiv Berlin            26.04.2021                                 24
Arbeitsablauf e-Aussonderung
                      (ENTWURF für den Prozess)

Landesarchiv Berlin               26.04.2021         25
Unverständnis, Widerstand, Erkenntnis, Akzeptanz

       Veränderungen

Landesarchiv Berlin                   26.04.2021          26
Landesarchiv Berlin
26.04.2021

                      Die Veränderungskurve, Quelle: http://www.io-
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                      home.org/portfolios/h/showBild?k_User=680&
                      k_BildDB=15641 (C) Claudia Gotthardt
potentielle Widerstände
• Widerstandsgruppen identifizieren und durch Aufklärung
  mitnehmen
      – Mindestens Information zu laufenden Projekten vermitteln
      – Besser: Beteiligung an laufenden Projekten
      – Einbeziehung in Grundsatzfragen und Fragen der Optimierung
• Personalräte und Gremien informieren und beteiligen
• Schlüsselwörter sind Kommunikation und Transparenz.
      – Kommunikation in Veränderungsprozessen muss sowohl auf der
        Sachebene als auch auf der emotionalen Ebene einige
        Besonderheiten beachten:

Landesarchiv Berlin             26.04.2021                       28
Emotionale
                      Sachebene
                                            Ebene
                  Transparenz über:            Beachten:

                                      • Wortwahl
                •Gründe               • Glaubwürdigkeit
                •Inhalte              • Visualisierung
                •Folgen               • Ehrlichkeit, Vertrauen
                                      • Ansprache

                                      Kontinuierliche
                       Dialog         Kommunikation

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Ehrlichkeit und Offenheit

   • Fehlertoleranz zeigen:
          – Scheitern gehört dazu und wird als Chance gesehen
          – Über Fehler wird ehrlich und ohne Verurteilung
            gesprochen
          – Aus Fehlern lernen, Konsequenzen ziehen und beim
            nächsten Anlauf umsetzen
   • Pilotprojekte ins Leben rufen:
          – Identifizierung der Personen, die der Veränderung
            wohlgesonnen oder neutral gegenüberstehen:

Landesarchiv Berlin                26.04.2021                   30
Mögliche Einstellungen der Betroffenen
                         Skeptikerinnen            Befürwortende            Gegnerische               Bewahrende
                         / Skeptiker

Anzahl                   ca. 40%                   ca. 5%                   ca. 15%                   ca. 40%

Persönliche              niedrig                   niedrig                  hoch                      hoch
Vorbehalte

Sachliche                hoch                      niedrig                  hoch                      niedrig
Vorbehalte

VAk-19-F-8101, Erfolgreiches Akzeptanz- und Veränderungsmanagement - Herausforderung Einführung der
E-Akte, 08.10.2019 Verwaltungsakademie Berlin.

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Einführung neuer IT-Systeme
   Benötigte Konzepte:
   • Fachkonzept
   • Betriebsführungskonzept
   • Infrastrukturkonzept
   • Sicherheitskonzept mit Gefährdungsanalyse
   • Datenschutzfolgeabschätzung
   • Ergonomie-/ Barrierefreiheitskonzept
   • Schulungskonzept
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Weitere Tipps
  Fachverfahren                                   „Cleaning Days“/„Subotnik“
   Beispiel:
   Bayerns Erfahrungen bei Tizian                  – Behördenmitarbeitenden
   - Veterinär-, Lebensmittel- und                   vorschlagen, diese Zeit für
     Futtermittelüberwachung.                        die Nachbesserung
   - Laufzeiten fehlten im                           aufzuwenden
     Fachverfahren                                 – einen TAG pro
     Aussonderung unmöglich                         Monat/Vierteljahr
     ohne Nachbesserung                              festlegen an dem
   - Mängel der SGV ziehen sich                      ‚Subotnik‘ gemacht wird
     durch und kosten am Ende
     wahnsinnig viel
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Vermittlung der Grundlagen
Es hilft…                                          Es geht schief…
• Das GG & die Landesverfassung               • Wenn die rechtlichen Pflichten
  oder entsprechende Satzungen zu               „mit der Knute“ vermittelt
  erwähnen                                      werden
• Die Sinnhaftigkeit des VwVfG & der • Wenn (vermeintlich) neue
  Gemeinsamen Geschäftsordnung                  Aufgaben ohne Wertschätzung
  hoch zu halten                                des bereits Geleisteten
• Konsequenzen von Nicht-Handeln                vermittelt werden
  aufzuzeigen (Schredder-Affairen)            • Wenn kein Entgegenkommen
• Konsequenzen von Handeln i.S. d.              und Verständnis vermittelt
  Gesetze/Verordnungen                          werden
  aufzuzeigen (Aufklärung in Strafver-fahren,
     saubere Rechnungshofprüfungen, Forschung &
     Aufklärung)
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Die E-Verwaltungsarbeit im und mit
dem Archiv

 Vorbereitung auf die E-Akte im Landesarchiv
  Berlin
 Aktuelle Berliner Projekte
So verwaltet das Landesarchiv das eigene
   Schriftgut zur Zeit:
          •    Aktenplan – ja
          •    Aktenverzeichnisse – vereinzelt
          •    Strukturierte Ablage nach Aktenplan – ja via Fileablagen
          •    Mitnutzung von Fachverfahren (IPV / ProFiskal) – nur Zuarbeit; keine
               Verwaltung/Speicherung durch LAB  keine Verfahrensverantwortung, keine
               Federführung bei der Schriftgutverwaltung (Aktenbildung erfolgt beim LVwA)
          • eigene Fachverfahren
                 • AUGIAS; CMS (Content-Management-Systeme für Internetauftritt, Intranetauftritt)
          • Haben wir schon elektronische Unterlagen (digital born) übernommen?
                 • die als archivwürdig bewerteten Fotos von Herrn Platow (entstanden in
                   Digitalkamera)
                 • Nacherfassungen Berliner Standesämter
                 • Einbürgerungsakten
                 • Geschäftsverteilungs- und Organisationspläne
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Fachaustausch und Wiki

       Wissenstransfer

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Das Problem
   •    implizites vs. explizites Wissen
   •    Generationenwechsel
   •    Kaum Arbeitsabläufe festgeschrieben
   •    Verschiedene Wissensbasen – Infoverteilung zu
        breit [300 Austauschordner, Arbeitsrechner der Mitarbeitenden (eigene
        Dateien), Intranet LAB, Internet LAB, Intranet Land Berlin, Aushänge im Lesesaal,
        Aushänge in der Poststelle, Internet-Eilmeldungen, Rechercheordner, …]

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Weitere mögliche Maßnahmen
• Fachinformationen                                   • Beschäftigtenhandbuch
       – Regelmäßige                                    oder sonstige
         Fachveranstaltungen zu                         Wissensplattformen
         bestimmten Themen                              etablieren
       – Alle einladen, alle mitnehmen                   – Bspw. Wiki
• Einzelgespräche                                        – Willkommensmappe
• Teambesprechungen (regelmäßig)                         – Intranet oder andere
                                                           Plattformen des
• Besprechungen mit Team &
                                                           Verwaltungssprengels
  mit Verantwortlichen aus
  anderen Bereichen
     (Verwaltung/Bürgermeisterinnen&Bürger
     meister, etc.)
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Wissensmanagement
   • Wiki: „Ein Wiki (hawaiisch für „schnell“) ist eine Website, deren Inhalte
     von den Besuchern nicht nur gelesen, sondern auch direkt im Webbrowser
     bearbeitet und geändert werden können (Web-2.0-Anwendung). Das Ziel
     ist häufig, Erfahrung und Wissen gemeinschaftlich zu sammeln
     (kollektive Intelligenz) und in für die Zielgruppe verständlicher Form zu
     dokumentieren. Die Autoren erarbeiten hierzu gemeinschaftlich Texte,
     die ggf. durch Fotos oder andere Medien ergänzt werden (Kollaboratives
     Schreiben, E-Collaboration). Ermöglicht wird dies durch ein vereinfachtes
     Content-Management-System, die sogenannte Wiki-Software oder Wiki-
     Engine. […] Zudem nutzen auch viele Unternehmen Wikis als Teil des
     Wissensmanagementsystems in ihrem Intranet
     (standortübergreifend).

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Was das ArchiWiki ist
   • Werkzeug
          – Durchsuchbares Nachschlagewerk
          – für und von den Mitarbeiterinnen und
            Mitarbeitern des LAB
          – Gemeinschaftlich zu Arbeiten
          – Um Wissen flexibel zu dokumentieren

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Was das ArchiWiki ist
   • Hilfsmittel
          – für das Managen von Wissen
          – bei Fragen und Unklarheiten in allen
            Arbeitsbereichen des LAB
          – beim Einarbeiten von neuen Kolleginnen und
            Kollegen oder in neue Arbeitsbereiche
          – als Ergänzung zum Intranet, u.a. durch Links im
            Wiki zum Intranet

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Was das ArchiWiki ist
   • Chance
          – Wissen zu demokratisieren
          – Wissen zentral und niedrigschwellig zu bündeln
          – Prozesse zu beschreiben und evaluieren
          – Ins Gespräch zu kommen

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Was das ArchiWiki nicht ist
   • Ein Ersatz für das Intranet
   • Eine Gerüchteküche: Die Artikel haben einen
     neutralen Standpunkt
   • Ein allgemeines Diskussionsforum:
     Unstimmigkeiten über Themen sollen als
     Einladung für einen persönlichen fachlichen
     Austausch gesehen werden.

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Ursache und Grundlagen
  Warum brauchen wir Wissenstransfer und Mittel hierfür?
  •    ‚kaputtgeschrumpfte Verwaltung‘ und demografischer Wandel: ein hohes fachspezifisches
       Wissenspotenzial ging und geht weiter verloren.
  •    Gleichzeitig stetig steigende Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  gesetzliche Grundlagen:
  • GGO I – Transparenz des Verwaltungshandelns
   eine bereits in sich selbst intransparente Verwaltung kann nie nach Außen transparent sein
   Vermeidung von „die eine Hand weiß nicht, was die Andere tut“
  •    Koalitionsvereinbarung („Berlin gemeinsam gestalten“ Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen. Koalitionsvereinbarung zwischen
       Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
       Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021)

  •   Senatsbeschlüsse, -vorlagen und Mitteilungen zur Kenntnisnahme zwischen
      Abgeordnetenhaus und Senat im Rahmen der Personalentwicklung
  • Div. Grundsatz- und Rundschreiben der Senatsinnenverwaltung und der SenFin
  essentieller Bestandteil des allgemeinen Personalmanagements
  (https://www.berlin.de/sen/finanzen/personal/personalmanagement/)

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E-Aktenbildung ohne DMS?

       Elektronische Registrierung nach
       Aktenplan

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Elektronisches Landesarchiv?
   Überlieferung im
                                           Überlieferung im Verbund
   Eichborndamm?
   Leider nein                             Seit 2021 Mitglied im DAN –
   denn die zwingend notwendigen           Digitales Archiv Nord
   Voraussetzungen können auch in          technisch-organisatorische Basis:
   Zukunft nicht geschaffen werden         DIMAG (Digitales Magazin Baden-
   • logistisch                            Württemberg)
   • technisch                             zZt. mit im Boot:
   • personell                             Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
                                           Vorpommern, Schleswig-Holstein,
   • Sicherheitsbedarfe (Backups und
                                           Sachsen-Anhalt,
      Spiegelung an einem zweiten
      unbekannten Ort (2x Serverfarm)      Brandenburg
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Elektronisches Landesarchiv?
  Zur Zeit sind unsere Aufgaben:
  - Etablierung eines Basisdienstes digitale Archivierung für Berlin
  - Einarbeitung im DAN-Verbund und somit auch im DIMAG-Verbund
  - Mitwirkung in bundesweiten AGs
  - Festschreibung und ggfls. Optimierung der eigenen Geschäftsprozesse
       (Arbeitsabläufe)
  - Bewertung der 323 Berliner Fachverfahren (Dunkelziffer unbekannt) Beratung der
       Behörden in Fragen der elektronischen Schriftgutverwaltung inklusive
       Langzeitspeicherung, Aussonderung, Archivierung
  - Beratung der Kolleginnen in Sachen E-Verwaltungsarbeit
  - Teilhabe bei der Einführung neuer IT-Systeme
  - Konkrete Hilfestellung und Wissensvermittlung
  - „UserHelpDesk“ und Handreichungen zur Ablagengestaltung nach Aktenplan,
       Speicherung von Dateien in anderen Formaten (z.B. PDF/A)
  - Prüfung von Produkten und Lösungen
  - … Berlin
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E-Governmentgesetz - Umsetzung

       Aktuelle Berliner Projekte

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Wie sieht‘s in Berlin aus?
   noch ist laut GGO I die Papierakte die Führende – somit wird eigentlich alles
   Aktenrelevante ausgedruckt…eigentlich…Vieles bleibt aber intransparent und die
   Realität zeigt:
   •    Wandel spätestens seit den 1980er Jahren, mehr oder weniger schleichend
   •    Büroreformen, Verwaltungsausdünnung/-reform, fehlende zentrale Steuerung der
        Schriftgutverwaltung  jede Behörde/ Abteilung, bis heute unterschiedlich schnell bzw. stark
        auf elektronische Verwaltungsarbeit umgestellt.
   •    So arbeiten die Behörden heute
          –    in wenigen Bereichen mit Dokumentenmanagement- oder Vorgangsbearbeitungssystemen,
          –    in einigen Bereichen mit Fachverfahren,
          –    und alle nutzen sogenannten File-Ablagen
   •    Dabei nutzt „jeder“ ein anderes Produkt, eine spezielle Hauslösung/Modul, welche i.d.R. nicht
        kompatibel sind;
   •    keine/kaum Regelungen zu Aussonderung oder Langzeitspeicherung vorhalten
   Es gibt Standardisierungsbemühungen!
                               Wir sind mitten im Umbruch
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Erste Maßnahmen zur Umsetzung von E-
   Governmentstrategie und -Gesetz:
      Im Benehmen mit dem Hauptpersonalrat sind derzeit
             sämtliche Institutionen angehalten, ihre
   Verwaltungsabläufe zu analysieren, zu optimieren und zu
                         dokumentieren.
    Inkl. Erstellung/Pflege/Überarbeitung von Aktenplänen,
                     Aktenverzeichnissen, etc.
    #ALLE EINRICHTUNGEN DES LANDES UND DER BEZIRKE#

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Der 4. Berliner Verwaltungskongress 2017
   „Wir verwalten den Mangel“ – Der Hauptpersonalrat

  • HPR und IKT-StS sind Verbündeter bei Barrierefreiheit
  • Vor Einführung der eAkte kommt
    Geschäftsprozessoptimierung
  • Einführung von Basisdiensten
  • One-Stop-Government
  • Open Data
  • Transparenzgesetz

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Wissensmanagement im Land Berlin
• Wissensoffensive des Berliner Senats seit ca. 2015: Alle
  Behörden sind angehalten, ein systematisches
  Wissensmanagement einzuführen.
• Seit 2015 stehen Mittel für den Wissenstransfer im
  Berliner Landeshaushalt zur Verfügung – „Wissensoffensive
  des Berliner Senats“
• Beratungsstelle bei der Senatsverwaltung für Finanzen
• Erklärvideo: https://www.berlin.de/vak/lernen-und-
  qualifizieren/lernvideos/#wt

Landesarchiv Berlin        26.04.2021                         65
Geschäftsprozessmanagement (GPM)
• „Im EGovG Bln ist festgelegt, dass der Umsetzung einer
  Digitalisierungsmaßnahme immer zwingend eine
  Geschäftsprozessbetrachtung und im Idealfall auch eine
  entsprechende Optimierung vorangestellt werden muss.“
   (Berliner Modellierungskonvention zur Gestaltung von Geschäftsprozessen, Version 1.0, März 2019)

• „…als medienbruchfreie Prozesse unter Nutzung der
  Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu
  gestalten. Die Berliner Verwaltung steht damit in den
  kommenden Jahren vor einem umgreifenden
  Veränderungsprozess.“
   (Praxisleitfaden Geschäftsprozessmanagement Berlin, April 2018)

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ENTWURF GP Aussonderung Papier nach BPMN in ADONIS-NP, Stand März 2021

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Quelle: IKT-Architektur Version 1.6, Stand:
Februar 2020, Seite 8 von 66, Abbildung 5:
Strukturbeschreibung E-Government

Landesarchiv Berlin                           26.04.2021   68
1.  Basisdienst DE-Mail                      11. Basisdienst Service App Berlin
  2.  Basisdienst Digitaler Antrag (BDA)       12. Basisdienst Service-Konto Berlin (SKB)
  3.  Basisdienst Digitale Akte                13. Basisdienst Postfach
  4.  Basisdienst Digitale Archivierung        14. Basisdienst Termin- und
  5.  Basisdienste für Digitale                    Zeitmanagementsystem (ZMS)
      Kollaboration                            15. Basisdienst Vertrauensdienste
  6. Basisdienst Dokumenten Input              16. Basisdienst Elektronische Identität
      Management (DIM)                             (eID)
  7. Basisdienst                               17. Basisdienst Virtuelle Poststelle (VPS)
      Dokumentenprüfgeräte (DPG)               18. Basisdienst Signaturen anbringen und
  8. Basisdienst E-Payment                         prüfen (eSignatur-Service)
  9. Basisdienst                               19. Basisdienst Elektronisches
      Geodateninfrastruktur (GDI)                  Behördenpostfach (eBPF)
  10. Basisdienst Service Portal Berlin        20. Basisdienst Besonderes elektronisches
      (SPB)                                        Behördenpostfach (beBPo)

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Fazit
   • Alles hängt zusammen – alles bedingt einander: ordentliche
     Schriftgutverwaltung bedingt fachgerechte Archivierung
   • Wenn die Grundlagen sitzen, sind die Umstände Makulatur
   • Wer am Anfang spart, verursacht am Ende mehr Kosten
   • Ja-Sager / Nein-Sager: völlig egal, sagen können die Menschen vieles.
     Machen ist die große Hürde.
   • Vor der Wut und der Ablehnung kommt die Angst – Angst kann man
     den Menschen durch Aufklärung nehmen
   • Kenne deine Arbeitsabläufe und halte dich daran (Prozesstreue)
   • mit gutem Beispiel vorangehen lohnt sich, kostet aber viel Kraft und
     Ressourcen
   • frühzeitig planen und Mittelbedarfe hoch ansetzen
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Oder wer‘s lieber heimelig mag:

                                  -Willy Brandt-
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Kontakt
   Jennifer Reiche
   • dipl. Archivarin (FH)
   • elektronische Verwaltungsarbeit und
     Archivierung
   • Geschäftsprozessmanagement
   • Behördenberatung
   reiche@landesarchiv.berlin.de
   (0151/19658398)
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