Vorlage V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021 - Vorläufige Zuwendungen
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Vorlage V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021 – Vorläufige Zuwendungen Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021 – Vorläufige Zuwendungen
Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Vorlage Nr.: V0623/20 Datum: 27. Oktober 2020 Vorlage Beratungsfolge Plandatum Dienstberatung des Oberbürgermeisters 27.10.2020 nicht öffentlich beratend Ältestenrat 02.11.2020 öffentlich zur Information Jugendhilfeausschuss 05.11.2020 öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium) Unterausschuss Förderung 30.11.2020 nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeaus- schuss Integrations- und Ausländerbeirat 25.11.2020 öffentlich beratend Jugendhilfeausschuss 03.12.2020 öffentlich beschließend Zuständig: GB Bildung und Jugend Gegenstand: Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2021 – Vorläufige Zuwendungen Beschlussvorschlag: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Förderung für alle Angebote gemäß Anlage, wel- che im Jahr 2020 auf Grundlage des § 74 SGB VIII durch das Jugendamt gefördert wurden und für die für 2021 ein Antrag vorliegt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Erlas- ses der Haushaltssatzung 2021. 2. Die monatliche Förderung beträgt ein Zwölftel der Bewilligungssumme 2020. Bei Angeboten, die nicht ganzjährig gefördert wurden, wird die Fördersumme mit Stand Dezember 2020 für die Förderung zugrunde gelegt. ...
2/4 bereits gefasste Beschlüsse: V2845/18 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2019/2020 V0066/19 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2020 und Nachanträge 2019 V0371/20 Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unter Corona-Bedingungen A0068/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Schulsozialarbeit Sportgymnasium Dresden A0078/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe-Schulsozialarbeit Landesgymnasi- um für Musik aufzuhebende Beschlüsse: keine Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP-Element: Kostenart: Investitionszeitraum/-jahr: Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO (ein- schließlich Abschreibungen): Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: Produkt: 10.100.36.2.0.02 10.100.36.3.0.02 10.100.36.3.0.05 10.100.36.6.0.01 10.100.36.7.0.02 Kostenart: Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: 43160010 - Zuwendung lfd. Zwecke öSR Förderprojekte A51 43182100 – Förderung Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: PSP-Element: Kostenart: ...
3/4 Werte der Anlagenbuchhaltung: Buchwert: Verkehrswert: Bemerkungen: Begründung: Die Träger der freien Jugendhilfe erhalten für alle Angebote, welche 2020 auf der Grundlage des § 74 SGB VIII durch das Jugendamt gefördert wurden und für die für 2021 ein Antrag vorliegt, einen vorläufigen Zuwendungsbescheid mit dem Ziel, die 2020 geförderte Leistung aufrecht zu erhalten, unbedingt notwendige Ausgaben zu decken und die kontinuierliche Leistungserbrin- gung nicht zu gefährden. Eine Entscheidung zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII im Jahr 2021 wird voraussichtlich erst im II. Quartal 2021 getroffen werden. Voraussetzung dafür ist die durch den Stadtrat zu beschließende Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022. Zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist eine endgültige Entscheidung zur Förderung nicht möglich, daher erge- hen vorläufige Zuwendungsbescheide. Die Einzelfallprüfung der eingereichten Anträge für die Förderperiode 2021/2020 erfolgt im Rahmen der Umsetzung der abschließenden Fördervorlage für den Zeitraum. Dabei sind auch die noch ausstehenden Regelungen des Freistaates Sachsen zu berücksichtigen. Die Höhe der Zuwendungen aus der Fachförderrichtlinie Schulsozialarbeit, und SächsKomPauschVO (Jugendpauschale) sind momentan noch nicht bekannt. Diese werden in Bezug auf das Jahr 2021 erst mit der Beschlussfassung des Freistaates zum Haushalt voraus- sichtlich frühestens im April 2021 endgültig feststehen. Zu beachten ist auch, dass ein Rückfor- derungsverzicht von Seiten des Freistaates bzgl. der ausgereichten Fördermittel für das Jahr 2020 bislang nicht erklärt wurde. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide werden mit Erlass des endgültigen Zuwendungsbeschei- des 2021 gegenstandslos. Die Aufstockung von Angeboten der Schulsozialarbeit im Rahmen des Stressszenarios wurden in der angebotsbezogenen Aufstellung nicht berücksichtigt, sondern sind als Fonds mit enthalten. Ebenfalls in der anhängenden Aufstellung nicht enthalten sind die Angebote der Arbeitsweltbe- zogenen Jugendsozialarbeit und der Jugendgerichtshilfe. Bei diesen Angeboten werden keine klassischen Anträge zur Förderung gestellt, sondern Verträge abgeschlossen, die eine entspre- chende Formulierung zum Haushaltsvorbehalt enthalten. ...
4/4 Anlagenverzeichnis: Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe – Bewilligung 2020 Dirk Hilbert
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) Einrichtungen und Dienste 1 001.00.02.SP19/20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Familienzentrum Altpieschen 2,00 122.113,01 € 2 001.00.05.SP19/20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Jugendtreff "check out" 2,00 143.128,49 € 3 001.00.07.SP19/20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Shukura 3,25 197.786,94 € 4 003.00.01.SP19/20 Frauen für Frauen e. V. Mädchenarbeit *sowieso* 0,25 22.194,61 € 5 003.00.02.SP19/20 Frauen für Frauen e. V. Fach- und Koordinierungsstelle für die Arbeit mit Mädchen* und junge Frauen* 0,75 58.339,60 € 6 005.00.06.SP19/20 Malwina e.V. LOUISE - Haus für Kinder, Jugendliche und Familien 4,00 326.785,21 € 7 007.00.03.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Mobile Jugendarbeit Dresden-Neustadt 2,00 132.935,06 € 8 007.00.05.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Mobile Jugendarbeit zur Suchtprävention "no addiction" 2,25 147.073,11 € 9 007.00.12.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Mobile Jugendarbeit mit Kindern und Familien 2,00 150.106,14 € 10 007.00.13.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Jugendhaus PEP 2,00 149.819,57 € 11 007.00.17.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Mobile Jugendarbeit Pieschen 2,50 165.216,26 € 12 007.00.20.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus Pixel 3,00 220.679,21 € 13 007.00.21.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. AbenteuerBauspielplatz Prohlis 2,00 157.971,79 € 14 007.00.22.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Balu und Du 0,50 33.202,69 € 15 007.00.36.SP19/20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. (apo)THEKE - Safer Nightlife 0,25 13.949,38 € 16 010.00.01.SP19/20 Ausländerrat Dresden e. V. come together - Kinder-, Jugend- und Familienarbeit 2,50 186.881,17 € 17 010.00.02.SP19/20 Ausländerrat Dresden e. V. Bildungspatenschaften 1,50 112.933,34 € 18 010.00.03.SP19/20 Ausländerrat Dresden e. V. Interkulturelle Elternarbeit 1,50 108.322,51 € 19 010.00.06.SP19/20 Ausländerrat Dresden e. V. Mobiles Angebot/ Multiplikator*innenarbeit 2,00 129.862,86 € 20 013.00.01.SP19/20 Caritasverband für Dresden e. V. Kindermigrationsdienst 1,00 58.375,26 € 21 017.00.01.SP19/20 Grüne Liga Dresden/ Oberes Elbtal e. V. Ökologische außerschulische Jugendbildung 0,00 7.208,16 € 22 018.00.02.SP19/20 Lebenshilfe Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus InterWall 3,00 254.729,17 € 23 021.00.01.SP19/20 Politischer Jugendring Dresden e. V. Außerschulische politische Kinder- und Jugendbildung 1,50 128.284,72 € 24 023.00.05.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Kinder-, Jugend- und Familienhaus "Plauener Bahnhof" 3,00 266.625,15 € 25 023.00.12.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. offene Kinder-, Jugend- und Familien(sozial)arbeit Leuben "Mosaik" 2,00 166.638,43 € 26 023.00.14.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Kontaktstelle Koitschgraben 2,00 159.746,01 € 27 023.00.16.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Kinder- und Familien(sozial)arbeit - "Schatzkiste" 2,00 145.601,31 € 28 023.00.17.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Jugendhaus Prohlis 2,00 176.005,39 € 29 023.00.19.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Familienbildungszentrum Fabi 1,50 113.585,68 € 30 023.00.23.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Fachstelle für Mädchen und junge Frauen 0,75 53.279,64 € 31 023.00.24.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Familienzentrum Tapetenwechsel 2,50 187.658,04 € 32 028.00.04.SP19/20 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. Kinder-, Jugend- und Elterntelefon / Jugendliche beraten Jugendliche 0,50 49.578,37 € 33 028.00.06.SP19/20 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. Kindertreff JoJo - Gemeinsam für Familien-Elternkurse 2,00 133.779,70 € 34 028.00.11.SP19/20 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus Mareicke 2,00 173.386,39 € 35 028.00.15.SP19/20 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. Jugendhaus Eule 2,00 136.908,34 € 36 028.00.16.SP19/20 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Dresden e. V. Abenteuerspielplatz Johannstadt 2,00 144.604,04 € 37 035.00.01.SP19 Ökumenisches Informationszentrum e. V. Außerschulische Jugendbildung 0,00 6.731,39 € 38 041.00.01.SP19/20 Club Müllerbrunnen e. V. Kinder- und Jugendhaus "Müllerbrunnen" 2,50 211.963,33 € 39 042.00.05.SP19/20 CJD Sachsen im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland e. V. Jugend-Öko-Haus 2,00 167.677,14 € 40 042.00.09.SP19/20 CJD Sachsen im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland e. V. Kindertreff "Göhre" mit Spielplatzarbeit 1,50 106.000,66 € 41 050.00.02.SP19/20 Unternehmen Kultur gGmbH Kinder- und Jugendhaus "Pat's Colour Box" 3,00 238.917,19 € 42 052.00.05.SP19/20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Kinder- und Jugendhaus T3 2,50 161.382,39 € 43 052.00.06.SP19/20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Kinder- und Jugendfarm "Spielwiese" 3,00 177.334,32 € 44 052.00.09.SP19/20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Kindertreff KiBo 1,50 95.148,82 € 45 054.00.01.SP19/20 Conni e. V. Jugendarbeit im AZ Conni 2,00 138.693,69 € 1 von 6
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) 46 060.00.02.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus "Schieferburg" 3,00 302.099,66 € 47 060.00.03.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus Parkhaus 2,00 169.384,75 € 48 060.00.04.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus Gorbitz 3,50 287.865,87 € 49 060.00.05.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. "SPUNK" Mobiles Angebot 2,00 144.330,22 € 50 060.00.11.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. "Mobils" - Mobile Jugendarbeit Dresden Nord 2,00 146.126,40 € 51 060.00.19.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. Kinder- und Jugendbüro 0,68 52.610,53 € 52 060.03.01.SP19/20 CVJM Dresden e. V. Jugendtreff UPSTAIRS 2,00 164.414,15 € 53 060.03.02.SP19/20 CVJM Dresden e. V. Kinder- und Jugendhaus "Chilli" 3,00 232.909,98 € 54 060.14.01.SP19/20 KALEB Dresden e. V. KALEB-Zentrum 2,00 229.630,91 € 55 060.16.02.SP19/20 Kindervereinigung Dresden e. V. Kindertreff Moosmutzelhaus 2,00 143.795,79 € 56 060.16.03.SP19/20 Kindervereinigung Dresden e. V. Kinderladen Domino 2,00 138.506,57 € 57 060.16.05.SP19/20 Kindervereinigung Dresden e. V. Kinder- und Jugendzirkus KAOS 1,50 120.166,14 € 58 060.19.01.SP19/20 Die Falken Kreisverein Dresden e. V. Jugendtreff EastEnd 2,00 178.107,97 € 59 060.20.01.SP19/20 Sportjugend Dresden im Stadtsportbund e. V. Sportliche Jugend(verbands)arbeit 0,75 101.484,43 € 60 060.34.01.SP19/20 ZMO-Jugend e. V. Aussiedler- und Migrantenarbeit 2,00 167.728,81 € 61 060.36.01.SP19/20 Verein zur Förderung der Jugend e. V. Kinder- und Jugendhaus PEP 2,50 193.634,44 € 62 065.00.01.SP19/20 Omse e. V. Kindertreff "Puzzle" 2,00 139.246,94 € 63 077.00.01.SP19/20 Spielprojekt e. V. "Eselnest" 3,00 207.657,12 € 64 092.00.01.SP19/20 aha - anders handeln e. V. entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche 0,00 6.697,05 € 65 112.00.01.SP19/20 FMGZ MEDEA e. V. Projekt zur Gesundheitsförderung und Gewaltprävention MAXI 2,00 138.602,87 € 66 115.00.10.SP19/20 Outlaw gGmbH Kinder- und Jugendhaus EMMERS 3,50 271.361,31 € 67 115.00.11.SP19/20 Outlaw gGmbH Mobile Arbeit Friedrichstadt - Kinder- und Jugendtreff 2,00 139.247,47 € 68 115.00.12.SP19/20 Outlaw gGmbH Mobile Arbeit Friedrichstadt - Streetwork 1,00 66.639,92 € 69 115.00.15.SP19/20 Outlaw gGmbH Spielmobil Wirbelwind 2,00 126.385,48 € 70 115.00.23.SP20 Outlaw gGmbH "KITRAZZA" 0,50 48.131,28 € Ev.-Luth. Johanneskirchgemeinde Dresden - Ev.-Luth. 71 117.00.02.SP19/20 Jugendzentrum Trinitatiskirche 2,00 143.442,39 € Stadtjugendpfarramt 72 121.00.01.SP19/20 Kinderladen Känguruh e. V. Offener Kindertreff 2,00 156.184,05 € 73 123.00.01.SP19/20 Deutscher Familienverband OV Dresden e. V. Familienzentrum Heiderand 2,00 166.198,16 € 74 135.00.01.SP19/20 Kinder- und Jugendbauernhof Nickern e. V. Kinder- und Jugendbauernhof 3,00 220.030,89 € 75 138.00.01.SP19/20 Du und Ich - Soziale Begegnungsstätte Dresden e. V. Familienzentrum Pauline 2,50 206.340,55 € 76 140.00.03.SP19/20 Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e. V. Kinder- und Jugendhaus INSEL 3,00 238.300,95 € 77 154.00.09.SP19/20 Treberhilfe Dresden e. V. Treff- und Lebensmittelpunkt Pieschen 0,25 17.772,54 € 78 154.00.11.SP19/20 Treberhilfe Dresden e. V. Abenteuerspielplatz Panama 3,00 253.156,58 € 79 154.00.14.SP19/20 Treberhilfe Dresden e. V. Westhangmobil 3,50 237.442,75 € 80 154.00.15.SP19/20 Treberhilfe Dresden e. V. Streetwork City 2,50 216.395,60 € 81 154.00.36.SP19/20 Treberhilfe Dresden e. V. A32 / Anlauf-, Kontakt & Beratungsstelle 0,00 15.398,94 € 82 190.00.04.SP19/20 Jugendsozialwerk Nordhausen e. V. Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Dresden 4,00 257.470,58 € 83 203.00.01.SP19/20 Quilombo "Eine Welt" g. e. V. Entwicklungspolitische Jugendbildung 0,00 3.324,08 € 84 210.00.01.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Mobile Jugendarbeit/Streetwork Plauen 2,00 141.241,10 € 85 210.00.03.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Kindertreff "Treff im Hochhaus" 2,00 124.762,36 € 86 210.00.04.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Mobile Jugendarbeit/Streetwork Prohlis 2,00 122.950,47 € 87 210.00.05.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Jugendhaus GAME 2,00 146.941,61 € 88 210.00.10.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Leuben 2,00 137.829,62 € 89 210.00.11.SP19/20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Jugendtreff Südvorstadt 2,00 125.802,94 € 90 228.00.02.SP19/20 Fanprojekt Dresden e. V. Fansozialarbeit 1,25 109.744,71 € 91 228.00.03.SP19/20 Fanprojekt Dresden e. V. Lernzentrum "Denk-Anstoß" 0,25 13.628,03 € 92 229.00.01.SP19/20 Oase e. V. Jugendtreff Oase 2,00 126.724,44 € 2 von 6
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) 93 234.00.01.SP19/20 Altstrehlen 1 e. V. SPIKE Dresden 3,00 227.639,46 € 94 238.00.01.SP19/20 Radioinitiative Dresden e. V. Kinder- und Jugendredaktion (Medienpädagogik/Radio) 1,00 74.378,71 € 95 251.00.12.SP19/20 Büro für freie Kultur- und Jugendarbeit e. V. Kinder- und Jugendbüro inklusive DOMINO 1,08 97.096,82 € 96 263.00.01.SP19/20 Kinder- und Jugendhaus "Alte Feuerwehr" gGmbH Jugendhaus "Alte Feuerwehr" Cossebaude 2,00 146.187,85 € 97 275.00.01.SP20 Jugendzentrum Weixdorf e. V. Jugendzentrum Weixdorf 0,00 22.334,96 € 98 304.00.01.SP19/20 Gerede - homo, bi und trans e. V. Fachstelle für LSBTIQ* Jugendliche, junge Erwachsene und Regenbogenfamilien 1,50 112.191,35 € 99 319.00.01.SP19/20 Männernetzwerk Dresden e. V. Geschlechtsdifferenzierte Arbeit mit Jungen und jungen Männern 1,50 99.202,34 € 100 319.00.05.SP19/20 Männernetzwerk Dresden e. V. Mirror - Beratungs- und Bildungsangebot zur Stärkung der elterlichen Kompetenz 0,50 37.173,32 € 101 362.00.02.SP19/20 Kinder- und Elternzentrum "Kolibri" e. V. interkulturelle Kinder-, Jugend- und Elternarbeit 1,00 58.930,83 € 102 389.00.01.SP19/20 KieSeL e. V. KieSeL - Steine bauen Bildung für sozial benachteiligte Grundschüler 0,50 41.509,76 € 103 390.00.01.SP19/20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Jugendhaus "Roter Baum" 2,00 134.448,10 € 104 390.00.02.SP19/20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Stadtteilprojekt sofa 9 2,00 151.095,67 € 105 390.00.04.SP19/20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) MJA Loschwitz "Straßenkreuzer" 2,00 163.342,71 € 106 390.00.09.SP19/20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Kindertreff "Am Jägerpark" 2,00 160.621,81 € 107 411.00.01.SP19/20 Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau JiL - Jung in Laurentius 2,50 157.608,00 € 198,75 15.020.754,77 € Schulsozialarbeit 108 001.00.27.SPS20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Schulsozialarbeit am Hans-Erlwein-Gymnasium 1,00 60.201,40 € 109 001.00.28.SPS20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Schulsozialarbeit am Julius-Ambrosius-Hülße-Gymnasium 1,94 123.954,00 € 110 001.00.23.SPS20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Schulsozialarbeit an der 64. Oberschule "Hans Grundig" 1,50 97.619,68 € 111 001.00.32.SPS20 AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Schulsozialarbeit an der Oberschule Weißig 1,00 64.821,55 € 112 392.00.03.SPS20 cooperatio - Soziale Arbeit & Schule e. V. Schulsozialarbeit am Gymnasium Dresden-Bühlau 2,00 129.520,25 € 113 392.00.07.SPS20 cooperatio - Soziale Arbeit & Schule e. V. Schulsozialarbeit an der Freien Evangelischen Schule Dresden 1,00 54.845,88 € 114 392.00.02.SPS20 cooperatio - Soziale Arbeit & Schule e.V. Schulsozialarbeit an der Oberschule Pieschen - Gemeinschaftsschule 1,00 68.041,16 € 115 308.00.09.SPS20 DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Schulsozialarbeit am Vitzthum Gymnasium Dresden 1,95 87.313,51 € 116 308.00.10.SPS20 DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH Schulsozialarbeit an der Christlichen Schule Dresden 0,98 51.395,51 € 117 007.00.40.SPS20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Schulsozialarbeit 82. Oberschule "Am Flughafen" 1,50 98.829,86 € Schulsozialarbeit an der 92. Grundschule 118 007.00.37.SPS20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. 0,75 50.012,37 € (Förderung ab 01.08.2019) 119 007.00.38.SPS20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Schulsozialarbeit Schule "Am Landgraben" 1,50 96.125,13 € 120 007.00.39.SPS20 Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden e. V. Schulsozialarbeit SRH Oberschule/ Grundschule 1,00 62.780,11 € 121 060.12.05.SPS20 DRK Kreisverband Dresden e. V. Schulsozialarbeit am Gymnasium Cotta 2,00 112.805,20 € 122 060.12.14.SPS20 DRK Kreisverband Dresden e. V. Schulsozialarbeit am Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium 1,00 61.238,59 € 123 060.12.13.SPS20 DRK Kreisverband Dresden e. V. Schulsozialarbeit an der privaten Oberschule/Gymnasium des IBB gGmbH 1,00 48.007,52 € Evangelische Jugend Dresden - Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramt 124 117.00.18.SPS20 Schulsozialarbeit am Evangelischen Kreuzgymnasium Dresden 1,00 60.142,31 € Dresden Evangelische Jugend Dresden - Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramt 125 117.00.14.SPS20 Schulsozialarbeit am Gymnasium Bürgerwiese 2,00 110.035,57 € Dresden Evangelische Jugend Dresden - Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramt 126 117.00.19.SPS20 Schulsozialarbeit am Gymnasium Dreikönigsschule Dresden 1,00 68.797,79 € Dresden 127 401.00.01.SPS20 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Schulsozialarbeit an der 62. Oberschule 1,50 79.531,65 € 128 401.00.02.SPS20 Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH Schulsozialarbeit an der 66. Oberschule 0,98 51.036,37 € 129 400.00.05.SPS20 IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste Schulsozialarbeit an der Schule am Leubnitzbach - Schule für Erziehungshilfe 1,50 76.320,83 € IN VIA Katholischer Verein für Mädchen- und 130 031.00.09.SPS20 Schulsozialarbeit am Gymnasium Dresden-Klotzsche 1,00 64.337,95 € Frauensozialarbeit Diözesanverband Dresden-Meißen e.V. 3 von 6
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) IN VIA Katholischer Verein für Mädchen- und 131 031.00.14.SPS20 Schulsozialarbeit an der 15. Grundschule 1,00 51.238,55 € Frauensozialarbeit Diözesanverband Dresden-Meißen e.V. IN VIA Katholischer Verein für Mädchen- und 132 031.00.02.SPS20 Schulsozialarbeit an der 26. Grundschule 1,00 62.773,69 € Frauensozialarbeit Diözesanverband Dresden-Meißen e.V. IN VIA Katholischer Verein für Mädchen- und 133 031.00.10.SPS20 Schulsozialarbeit an der 56. Oberschule 2,00 141.183,40 € Frauensozialarbeit Diözesanverband Dresden-Meißen e.V. IN VIA Katholischer Verein für Mädchen- und 134 031.00.01.SPS20 Schulsozialarbeit an der 9. Oberschule 1,00 68.335,05 € Frauensozialarbeit Diözesanverband Dresden-Meißen e.V. 135 052.00.19.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 117. Grundschule 1,00 61.530,00 € 136 052.00.25.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 135. Grundschule 1,50 92.578,11 € 137 052.00.11.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 35. Grundschule 1,00 60.932,72 € 138 052.00.08.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 35. Oberschule 1,00 60.706,55 € 139 052.00.20.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 36. Oberschule 1,00 65.888,50 € 140 052.00.17.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 37. Grundschule 1,00 63.368,67 € 141 052.00.18.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 46. Oberschule 1,50 69.208,21 € 142 052.00.07.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der 55. Oberschule 1,00 63.417,50 € 143 052.00.21.SPS20 KINDERLAND-Sachsen e. V. Schulsozialarbeit an der Freien Waldorfschule Dresden 2,00 119.963,44 € 144 060.16.10.SPS20 Kindervereinigung Dresden e. V. Schulsozialarbeit am Förderzentrum "Am Leutewitzer Park" 1,50 100.254,00 € 145 060.16.23.SPS20 Kindervereinigung Dresden e. V. Schulsozialarbeit am Marie-Curie-Gymnasium 1,00 61.651,63 € 146 060.16.26.SPS20 Kindervereinigung Dresden e. V. Schulsozialarbeit an der 138. Oberschule 1,50 90.205,20 € 147 060.16.28.SPS20 Kindervereinigung Dresden e. V. Schulsoziarbeit an der 16. Grundschule 1,00 55.752,44 € 148 390.00.11.SPS20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Schulsozialarbeit an der 88. Oberschule "Am Pillnitzer Elbhang" 1,00 62.253,51 € 149 390.00.14.SPS20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Schulsozialarbeit an der Oberschule der Palucca-Hochschule für Tanz 1,00 61.160,53 € 150 390.00.07.SPS20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Schulsozialarbeit an der Oberschule Weixdorf 1,00 61.671,18 € 151 390.00.19.SP20 KulturLeben Dresden UG (haftungsbeschränkt) Schulsozialarbeit Landesgymnasium für Musik 1,00 63.135,81 € 152 140.00.08.SPS20 Landesverband Sächs. Jugendbildungswerke e. V. Schulsozialarbeit an der 144. Grundschule 1,00 61.049,70 € 153 140.00.10.SPS20 Landesverband Sächs. Jugendbildungswerke e. V. Schulsozialarbeit an der 145. Oberschule 1,00 60.123,50 € 154 140.00.07.SPS20 Landesverband Sächs. Jugendbildungswerke e. V. Schulsozialarbeit an der 76. Oberschule 1,50 84.783,59 € 155 140.00.13.SPS20 Landesverband Sächs. Jugendbildungswerke e. V. Schulsozialarbeit Universitätsschule Dresden 1,00 61.665,70 € 156 018.00.05.SP19/20 Lebenshilfe Dresden e. V. Schulsozialarbeit am FZ für Hörgeschädigte "Johann-Friedrich-Jencke" 1,50 91.424,63 € 157 018.00.04.SP19/20 Lebenshilfe Dresden e. V. Schulsozialarbeit am FZ für Sprache "Schule am Albertpark" 1,50 96.104,38 € 158 018.00.03.SP19/20 Lebenshilfe Dresden e. V. Schulsozialarbeit an der 139. Grundschule Dresden Gorbitz 1,50 92.842,19 € 159 210.00.20.SPS20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Schulsozialarbeit am Förderzentrum "Albert Schweitzer" 1,50 105.857,55 € 160 210.00.09.SPS20 Mobile Jugendarbeit Dresden-Süd e. V. Schulsozialarbeit an der 122. Grundschule 1,50 100.808,04 € Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. 161 253.00.02.SPS20 Schulsozialarbeit am FZ "A.S. Makarenko" 1,75 91.064,47 € V. Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. 162 253.00.16.SPS20 Schulsozialarbeit an der 116. Oberschule Dresden 1,50 70.963,28 € V. Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. 163 253.00.01.SPS20 Schulsozialarbeit an der 30. Oberschule 1,50 76.139,42 € V. Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. 164 253.00.20.SPS20 Schulsozialarbeit an der 8. Grundschule 0,75 35.856,58 € V. Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e. 165 253.00.14.SPS20 Schulsozialarbeit an der Oberschule Cossebaude 1,50 71.503,20 € V. 4 von 6
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) 166 060.20.12.SPS20 Sportjugend Dresden im SSBD e. V. Schulsozialarbeit an der 25. Oberschule "Am Pohlandplatz" 1,00 50.720,83 € 167 060.20.11.SPS20 Sportjugend Dresden im SSBD e. V. Schulsozialarbeit an der Sportoberschule Dresden 1,00 63.808,19 € 168 060.20.13.SPS20 Sportjugend Dresden im SSBD e. V. Schulsozialarbeit Sportgymnasium Dresden 1,00 30.080,70 € 169 023.00.37.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit am Bertolt-Brecht-Gymnasium 2,00 136.073,32 € 170 023.00.42.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 101. Oberschue 1,50 98.352,65 € 171 023.00.22.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 102. Grundschule 1,00 63.817,32 € 172 023.00.36.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 107. Oberschule 1,50 107.930,43 € 173 023.00.48.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 113. Grundschule 1,00 63.919,32 € 174 023.00.43.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 121. Oberschule 1,50 110.371,23 € 175 023.00.44.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 128. Oberschule 1,50 103.583,12 € 176 023.00.13.SP19/20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 129. Grundschule 1,00 74.678,22 € 177 023.00.46.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 32. Oberschule 1,50 91.125,49 € 178 023.00.35.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit an der 93. Grundschule 1,00 70.234,18 € 179 023.00.34.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schulsozialarbeit Dinglingerschule 1,75 115.608,28 € 180 023.00.49.SPS20 Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. Schusozialarbeit an der Freien Montessorischule 1,00 59.506,99 € 93,35 5.654.919,38 € Jugendverbandsarbeit 181 413.00.01.SP19 Missionarische Gemeinde "Halleluja" e. V. Jugendverbandsarbeit 3.943,00 € 182 415.00.01.SP19 Singasylum e. V. Jugendverbandsarbeit 2.007,00 € Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder LV Sachsen e. V. - 183 366.00.01.SP19 Jugendverbandsarbeit 5.543,00 € Stamm Goldener Reiter Dresden 184 369.00.01.SP19 EC-Jugendarbeit Dresden (LV LKG Sachsen e. V.) Jugendverbandsarbeit 5.814,00 € 185 403.00.01.SP20 Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Jugendverbandsarbeit 2.036,00 € 186 257.00.01.SP20 Modellflugclub Rossendorf e. V. Jugendverbandsarbeit 982,00 € 187 360.00.01.SP20 Förderverein "Dresdner Parkeisenbahn e. V." Jugendverbandsarbeit 3.500,00 € 188 313.00.02.SP20 DRK KV Dresden-Land e. V. Jugendverbandsarbeit 4.628,00 € 189 315.00.01.SP20 Fanfarenzug Dresden e. V. Jugendverbandsarbeit 1.908,00 € 190 060.01.01.SP20 Adventjugend Dresden Jugendverbandsarbeit 5.959,00 € 191 060.03.03.SP20 CVJM Dresden e. V. Jugendverbandsarbeit 5.805,00 € 192 060.05.01.SP20 DLRG Bezirk Dresden e. V. Jugendverbandsarbeit 7.956,00 € 193 060.06.01.SP20 DGB-Jugend Dresden (DGB Region Dresden-Oberes Elbtal) Jugendverbandsarbeit 11.877,00 € 194 060.07.01.SP20 EGV e. V. - Verbandsjugendarbeit Jugendverbandsarbeit 2.342,00 € 195 060.09.01.SP20 Methodistische Jugend Dresden Jugendverbandsarbeit 5.246,00 € 196 060.11.01.SP20 Jugend des Sächs. Bergsteigerbundes Jugendverbandsarbeit 14.936,00 € 197 060.12.01.SP20 DRK Kreisverband Dresden e. V. - Jugendrotkreuz Jugendverbandsarbeit 16.990,00 € 198 118.00.08.SP20 Jugendverein "Roter Baum" e. V. Jugendverbandsarbeit 9.543,00 € 199 060.23.01.SP20 Naturschutzjugend Dresden Jugendverbandsarbeit 11.784,00 € 200 060.25.01.SP20 Jugendfeuerwehr Dresden Jugendverbandsarbeit 6.731,00 € 201 117.00.03.SP20 Evangelische Jugend Dresden Jugendverbandsarbeit 98.231,00 € 202 060.15.01.SP20 Dekanatsjugend Dresden Jugendverbandsarbeit 39.039,00 € Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken, Kreisverband 203 060.47.01.SP20 Jugendverbandsarbeit 2.290,00 € Dresden 269.090,00 € 5 von 6
Anlage zur V0623/20 Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe - Bewilligung 2020 bewilligte Fördermittel VzÄ zum lfd. Nr. Aktenzeichen Träger Angebot 2020 (Personal- und 31.12.2020 Sachausgaben) Geschäftsstellen 204 060.00.00.SP19/20 Stadtjugendring Dresden e. V. Geschäftsstelle mit stadtweiter Implementierung von Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung 146.262,50 € 205 060.15.00.SP19/20 Kath. Dekanatsjugend-seelsorge Dresden Geschäftsstellenförderung 26.080,00 € 206 060.20.00.SP19/20 Sportjugend Dresden im Stadtsportbund Dresden e. V. Geschäftsstelle eines Dachverbandes Geschäftsstelle der Sportjugend Dresden 70.005,04 € Evangelische Jugend Dresden - Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramt 207 117.00.00.SP19/20 Evangelische Jugend Dresden - Geschäftsstelle Stadtjugendpfarramt 70.005,04 € Dresden 208 251.00.00.SP19/20 Büro für freie Kultur- und Jugendarbeit e. V. Geschäftsstelle mit stadtweiter Implementierung von Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung 139.462,50 € 451.815,08 € Jugendleiterschulungen 209 018.00.01.JL20 Lebenshilfe Dresden e. V. Jugendleiterschulungen 2.100,00 € 210 117.00.12.JL20 Evangelische Jugend Dresden Jugendleiterschulungen 1.485,00 € 211 321.00.01.JL20 Rasselbande e. V. Jugendleiterschulungen 880,00 € 212 360.00.03.JL20 Förderverein "Dresdner Parkeisenbahn e. V." Jugendleiterschulungen 585,00 € 5.050,00 € Internationale Begegenungen (hier ist die Basis die Beschlusssumme 2020) 213 021.00.02.IB20 Politischer Jugendring Dresden e. V. Deutsch-Russische Begegnung in Dresden 2.323,00 € 214 060.20.08.IB20 Sportjugend Dresden im SSBD e. V. Österreichisch-Deutsche Jugendbegegnung: Wintersportcamp 2020 1.890,00 € 215 115.00.25.IB20 Outlaw gGmbH IB Deutschland -Vietnam in Cao Lanh 1.800,00 € 216 115.00.27.IB20 Outlaw gGmbH IB Deutschland -Vietnam in Dresden 2.587,50 € 217 321.00.02.IB20 Rasselbande e. V. Deutsch - französische Jugendbegegnung in Rothenburg 3.656,25 € 218 360.00.02.IB20 Förderverein "Dresdner Parkeisenbahn e. V." Eisenbahnspezifischer Erfahrungsaustausch 1.600,00 € 219 362.00.03.IB20 Kinder- und Elternzentrum "Kolibri" e. V. Internationale Jugendbegegnung - Deutsch-Weißrussische Jugendbegegnung in Dresden (März-April 2021) 1.687,50 € 220 362.00.04.IB20 Kinder- und Elternzentrum "Kolibri" e. V. Internationale Jugendbegegnung - Deutsch-russische Jugendbegegnung in St. Petersburg 2.430,00 € 17.974,25 € sonstige Förderungen 221 Kofinanzierung 58.857,00 € personenbezogene Förderung von Maßnahmen der Kinder- 222 125.000,00 € und Jugenderholung personenbezogene Förderung bei Bedürftigkeit des Einzelnen im Rahmen von Maßnahmen der Kinder- und 223 50.000,00 € Jugenderholung, erlebnispädagogischen Maßnahmen und außerschulischen Bildungsmaßnahmen 224 Stressszenario Schulsozialarbeit 75.000,00 € 308.857,00 € Gesamt 21.728.460,48 € maximale monatliche Vorauszahlung (ein Zwöftel) 1.810.705,04 € 6 von 6
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Jugendhilfeausschuss (JHA/063/2019) Sitzung am: 04.04.2019 Beschluss zu: V2845/18 Gegenstand: Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2019/2020 Beschluss: 1. Die für die Jahre 2019 und 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von ins gesamt 43.724.601Euro {ohne Mietsubventionen = 43.549.501Euro) werden wie folgt ver teilt: a) als Projektförderung gemäß Anlage 2 (zum Beschluss) b) als Budgets für Leistungen gemäß Anlage 3 (zum Beschluss) Die Zuwendungen werden vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (kommunale Mittel sowie Landesmittel) bewilligt. 2. Für die Förderung 2019/2020 wird das in Anlage 1 (zum Beschluss) festgelegte Verfahren angewandt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Inanspruch nahme der Landesmittel gemäß Richtlinie JugendpauschaleSachsen sowie Richtlinie Schulsozialarbeit einzuleiten. Die nach Landesrichtlinie „Jugendpauschale" vom Freistaat Sachsen zurVerfügung gestellten Mittel, sind in vollem Umfang für folgende Bereiche zu verwenden: Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendgerichtshilfe Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
-2- 4. Die „Anlage 2 Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungshöhen" zur Verwaltungsvor schrift zur Umsetzung der Förderrichtlinie Jugendhilfe vom 28. April 2005 wird für ausge wählte Sachausgaben wie in Anlage 4 (zum Beschluss) dargestellt geändert. 5. Für Tarifsteigerungen im Jahr 2020 wird ein unabweisbarer Mehrbedarf in Höhe von etwa 90.000 Euro dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat angezeigt. Der Jugendhilfeausschuss fordert entsprechende Nachbesserungen im Haushalt 2020. 6. Für die Einrichtung einer Fachstelle Medienpädagogik im Jahre 2020 wird eine Mehrbedarf in Höhe von etwa 100.000 Euro dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat angezeigt. Der Jugendhilfeausschuss fordert entsprechende Nachbesserungen im Haushalt 2020. 7. Zusätzlich werden dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat folgende Mehrbedarfe ange zeigt: • Umsetzung des Beschlusses V1772/17 bezüglich des festgestellten zusätzlichen Fach kräftebedarfes in 2020 in Höhe von 250.000 Euro (bereits im Beschluss des Stadtra tes V1245/16 angezeigt) • Aufstockung der Sachaufwendungen in 2019 in Höhe von 750.000 Euro und in 2020 in Höhe von 750.000 Euro • bewegliche Sachen des Anlagevermögens (betreffende Produktnummer: 10.100.36.6.0.01 Einrichtungen der Jugendarbeit) in 2019 in Höhe von 75.000 Euro und in 2020 in Höhe von 75.000 Euro. Dresden, - 5. APR- 2Ö19 Dirk Flilbert Vorsitzender
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Jugendhilfeausschuss (JHA/004/2019) Sitzung am: 18.12.2019 Beschluss zu: V0066/19 Gegenstand: Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe 2020 und Nachanträge 2019 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt in Ergänzung des Beschlusses zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe (V2845/18) vom 4. April 2019 die Förderung 2020 und die Nachanträge für 2019; 1. Die Haushaltsmittel werden gemäß Anlagen 2 und 3(zum Beschluss) zur Verfügung ge stellt. 2. Für die Förderung 2020 und die Nachanträge 2019 wird das in Anlage 1(zum Beschluss) festgelegte Verfahren angewandt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Inan spruchnahme der Landesmittel gemäß Sächsischer Kommunalpauschalenverordnung sowie Richtlinie Schulsozialarbeit einzuleiten. 4. Die Förderung der Nachanträge 2019 für geförderte Angebote von Trägern der freien Ju gendhilfe erfolgt gemäß Anlage 4(zum Beschluss). 5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass alle nicht verbrauchten Mittel Im Jahr 2019 ins Folgejahr übertragen werden. 6. Die „Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Förderrichtlinie Jugendhilfe" wird gemäß Anlage 5(zum Beschluss) angepasst.
2- 7. Für die Einrichtung einer Fachstelle Medienpädagogik im Jahr 2021 wird ein Mehrbedarf in Höhe von etwa 100.000 Euro dem Oberbürgermeister angezeigt. Der Jugendhilfeaus- schuss fordert eine entsprechende Berücksichtigung im Haushaltsplan 2021/2022. Dresden, 20. OEZ. 2019 Jö/iu-i--ß'iscucf j/ Melanie Hörenz-Pissang ^ {/ Vorsitzende
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Stadtrat(SR/012/2020) Sitzung am: 04.06.2020 Beschluss zu: A0068/20 Gegenstand; Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe -Schulsozialarbeit Sportgymnasium Dresden Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt als Träger für die Schulsozialarbeit am Sportgymna sium Dresden die Sportjugend Dresden im Stadtsportbund Dresden e. V. gemäß Anlage des Antrages. 2. Aufgrund der hauswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2020 ist die Freigabe der Mittel zur Umsetzung des Beschlusses durch den Stadtrat erforderlich. Der Jugendhil feausschuss beantragt beim Stadtrat die partielle Aufhebung der haushaltswirtschaftli chen Sperre zur Freigabe der notwendigen Mittel. 3. Der Stadtrat beschließt die Förderung des Trägers für die Schulsozialarbeit am Sport gymnasium Dresden ab 15. August 2020 gemäß Anlage zum Antrag. Dresden, - 5. JUNI 2020 Deti?sitW Vorsitzender
LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Stadtrat(SR/012/2020) Sitzung am: 04.06.2020 Beschluss zu: A0078/20 Gegenstand; Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe-Schulsozialarbeit Landesgymnasium für Musik Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Ergebnis der Bewertung der eingegangenen Kon zepte gemäß Anlage 1 zum Antrag zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt als Träger für die Schulsozialarbeit am Landesgym nasium für Musik die Kulturleben UG (haftungsbeschränkt). 3. Aufgrund der hauswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2020 ist die Freigabe der Mittel zur Umsetzung des Beschlusses durch den Stadtrat erforderlich. Der Jugendhil feausschuss beantragt beim Stadtrat die partielle Aufhebung der haushaltswirtschaftli chen Sperre zur Freigabe der notwendigen Mittel. 4. Der Stadtrat beschließt die Förderung des Trägers für die Schulsozialarbeit am Landes gymnasium für Musik ab 15. August 2020 gemäß Anlage 2 zum Antrag. Dresden, "5. JÖNI MO Detlef SlttV Vorsitzender
LAIM DESH AU PTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Stadtrat(SR/011/2020) Sitzung am: 14.05.2020 Beschlusszu: V0371/20 Gegenstand: Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe unter Corona-Bedingungen Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt gemäß Anlage 1(zur Beschlussausfertigung) die „Hinweise zur An wendung der Förderrichtlinie Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden im Zusammen hang mit der Corona-Pandemie". Diese Hinweise gelten auch für den Bereich der Schulsozi alarbeit, sofern der Freistaat Sachsen keine anderweitigen Regelungen zur Verwendung der Fördermittel trifft, sowie für die Projekte/Programme zur Qualitätsentwicklung in der Kin dertagesbetreuung. 2. Sofern der Freistaat Sachsen weiterführende Regelungen auf Landesebene in Fragen der Mittelverwendung von kofinanzierten Leistungen der Jugendhilfe erlässt, wird der Oberbür germeister beauftragt, eine entsprechende Information an den Stadtrat zu geben und eine Vorlage zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zu erstellen. 3. Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, im Rahmen des rechtlich Möglichen sicher zu stellen, dass nach § 74 KJHG geförderte freie Träger der Ju gendhilfe im Rahmen ihrer Förderung zur Deckung unerwarteter Bedarfe im Sinne von § 80 Absatz 1 Punkt 3 KJHG beitragen. 4. Der Stadtrat beschließt gemäß Anlage 2(zur Beschlussausfertigung) das „Abrechnungsver fahren von ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung in Folge der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli chen Zusammenhalt zum Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Ju gendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche".
-2- 5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Hinweise gemäß Anlage 1(zur Beschlussausferti gung) in Abgrenzung zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz(SodEG) erfolgen. 15. MAI 2020 Vorsitzender
Anlage 1 zum Beschluss V0371/20 Hinwelse zur Anwendung der Förderrichtlinie Jugendhilfe In der Landeshauptstadt Dresden Im Zusam menhang mit der Corona-Pandemle Die nachfolgenden Hinweise zur Anwendung in der Jugendhilfe sind einheitlich und ergänzend zur För derrichtlinie Jugendhilfe (28. April 2005)sowie zur Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Förderricht linie Jugendhilfe vom 28. April 2005, modifiziert am 18. Dezember 2019, in der Landeshauptstadt Dres den während der Corona-Pandemie, unter Berücksichtigung der Regelungen des SGB VIII, bis auf Weite res anzuwenden. Bei den in den Hinweisen zum Vollzug der genannten Richtlinien eingeräumten Erleichterungen in der Landeshauptstadt Dresden werden die Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF) zum Fördervollzug im Zusammenhang mit Corona - VwV zu §§ 23,44 SäHO vom 24. März 2020- u. a. mit zugrunde gelegt, um einer einheitlichen Herangehensweise gerecht zu werden. Entsprechend den Anwendungshinweisen werden zu den oben benannten Richtlinien der Landeshaupt stadt Dresden vorbehaltlich anderer EU- und bundesrechtlicher sowie landesrechtlicher Vorgaben nach folgende Regelungen im Rahmen der Ermessensausübung der Verwaltung des Jugendamtes/Amtes für Kindertagesbetreuung als Bewilligungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden getroffen. Die folgenden Punkte dienen als Hinweise zum Fördervollzug in der Landeshauptstadt Dresden, hier Ju gendamt/Amt für Kindertagesbetreuung. Es ist in jedem Fall unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Berücksichtigung der konkreten Umstände eine entsprechende Einzelfallprüfung vorzunehmen und aktenkundig zu dokumentieren: ■ Bei Maßnahmen, die abgesagt oder verschoben werden müssen,sollte nach Möglichkeit die ander weitige Fortsetzung maßnahmebezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneutrale Verlängerung der Maßnahmen geprüft werden, um die gesetzten Ziele der Maßnahmen zu errei chen. Dies ist analog bei der Ermessensausübung durch die Verwaltung des Jugendamtes/Amt für Kindertagesbetreuung zu beachten und aktenkundig zu dokumentieren. ■ Um bei den Zuwendungsempfängerinnen/-empfängern Liquiditätsengpässe als Folge der Corona- Pandemie abzuwenden,sollen anstehende Auszahlungen beschleunigt werden: ° Dort, wo kein Auszahlungsverfahren analog nach Nr. 7.1 VwV zu § 44 SäHO angewendet wird (Vorauszahlung) und die Auszahlung bisher ganz oder teilweise im Erstattungsverfahren erfolgt, soll geprüft werden, ob vorübergehend eine Umstellung in ein Vorauszahlungsverfahren erfolgen kann und dies für das o. g. Ziel der Vermeidung von Liquiditätsengpässen sinnvoll ist. ° Für Auszahlungen nach Nr. 7.1 der VwV zu § 44 SäHO (Vorauszahlung) wird abweichend von Nr. 7.1 eine Mittelverwendungsfrist von fünf Monaten zugelassen. Die verlängerte Mittelverwen dungsfrist ist auch für alle bereits erfolgten Vorauszahlungen ab dem 1. Januar 2020 zu beach ten. Soweit möglich, sollen Förderanträge von Antragstellerinnen/-stellern, bei denen die angezeigte besondere Betroffenheit mit der Förderung voraussichtlich vermindert werden kann, vorrangig bearbeitet werden. Es sind jedoch keine Zuwendungen für Maßnahmen zu bewilligen, die auf grund der Corona-Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt werden können. ° Von Rückforderungen und Vollstreckungsmaßnahmen soll bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beträgen (zum Beispiel Kontenpfändungen) bis auf Weiteres abgesehen werden, es sei denn, es droht die Verjährung. Von einer Erhebung von Säumniszu- schlägen sollte ebenfalls im Rahmen der Einzelfallprüfung abgesehen werden.
Anlage 1 zum Beschluss V0371/20 Können die Zuwendungsempfänger/-innen Fristen als Folge der Corona-Pandemie nicht einhal ten, sind diese im Ermessen zu verlängern. Dies betrifft auch die Frist zur Vorlage von Verwen dungsnachweisen. Eine Verlängerung von Fristen kommt nicht in Betracht, wenn dadurch die Verjährung droht. Sofern im Einzelfall durch die Zuwendungsempfänger/-innen Verpflichtungen für Ausgaben ein gegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforderlich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zuwendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, sollen die nachweislich entstandenen (im Grunde förderfähigen) Ausgaben trotzdem geför dert werden. Gefördert werden können in diesem Zusammenhang auch ggf. anfallende Stornie rungskosten. Vorrangig soll jedoch geprüft werden, ob Maßnahmen verschoben oder umgeplant werden können, um damit den Zuwendungszweck noch zu erreichen. Sofern bei einer laufenden Förderung bei Zuwendungsempfängern/-empfängerinnen (im Grunde förderfähige) Ausgaben entstehen, obwohl der Zuwendungszweck vorübergehend aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann bzw. das Angebot oder Pro jekt unterbrochen werden muss, sollen diese Ausgaben als förderfähig anerkannt werden,soweit sie nicht durch die Zuwendungsempfänger/-innen reduziert werden können (zum Beispiel fixe Kosten für Personal oder Miete). Bei Anpassungen der Angebotsgestaltung oder Leistungserbrin gung haben die Zuwendungsempfänger/-innen eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Zuwen dungsgeber. Die Verwaltung des Jugendamtes/Amtes für Kindertagesbetreuung prüft innerhalb von fünf Werktagen die Anerkennung des Anpassungskonzeptes. Erkennt die Verwaltung des Ju gendamtes/Amtes für Kindertagesbetreuung dieses nicht an, ist zum einen der/die Zuwendungs- empfänger/-in anzuhören und zum anderen der Jugendhilfeausschuss zu informieren. ° Bei Zuwendungen, bei denen bereits absehbar ist, dass der Zuwendungszweck derzeit nicht er reicht werden kann (zum Beispiel bei Veranstaltungen bzw. Großveranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können), sind die Zuwendungsempfänger/-innen darüber zu informieren, dass keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden sollen. In geeigneten Fäl len sind die Bescheide aufzuheben (zum Beispiel, wenn feststeht, dass der Zuwendungszweck nicht mehr erreicht werden kann). " Nicht förderfähig sind Ausgaben, die die Zuwendungsempfänger/-innen durch geeignete Anpas sungsmaßnahmen vermeiden oder reduzieren können (zum Beispiel Kündigung von Verträgen, Wegfall der Leistungspflicht aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit, Beantragung von Kurzarbeiter geld etc.). Träger der freien Jugendhilfe, die Gebrauch von den Regelungen der Kurzarbeit ma chen, erhalten zur Sicherung des Fachkräftebestandes eine angepasste Zuwendung, die ihnen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in begründeten Fällen bis zu 90 Prozent der üblichen Vergütung ermöglichen. Bis zur Wirksamkeit der Kurzarbeit werden die Zuwendungen gemäß Zuwendungsbescheid fortgezahlt. . = Bei Zuwendungen für Projekte, die bereits bewilligt, aber noch nicht begonnen wurden,für die noch keine Ausgaben angefallen sind und es absehbar ist, dass die Projekte im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr umgesetzt werden können,sind die Zuwendungsbescheide aufzuheben (insbe sondere durch Widerruf bzw. Rücknahme nach den §§ 48,49 VwVfG). In jedem Fall ist jedoch eine Prüfung des Einzelfalles erforderlich, deren Ergebnis aktenkundig zu dokumentieren ist. - Für bereits für das Haushaltsjahr 2020 bestehende Zuwendungsbescheide sind Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie ggf. als besondere Nebenbestimmungen einzufügen. Zudem müssten die Abweichungen von den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen in den noch zu ferti genden Bescheiden als besondere Nebenbestimmungen festgelegt werden.
Anlage 1 zum Beschluss V0371/20 ° Abweichend von 3.1. der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Förderrichtlinie Jugendhilfe in der gültigen Fassung vom 18. Dezember 2019 können die Zuwendungsempfänger/-innen einen ge ringeren Eigenanteil aufbringen, da durch die Corona-Pandemie Möglichkeiten der Eigenmitteler- wirtschaftung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich sind. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist auch während der Corona-Pandemie zu beach ten. Eine aussagefähige Dokumentation getroffener Entscheidungen zur späteren Nachvollziehbarkeit ist erforderlich. Die zusätzlichen Hilfen dürfen nicht zu einer Überkompensation der freien Träger der Ju gendhilfe und der sonstigen Zuwendungsempfänger/-innen (z. B. Weitergabe von Mitteln an Dritte)füh ren. Es ist insbesondere nicht zulässig, neue Projekte im Rahmen der Fachförderrichtlinien zu bewilligen und auszuzahlen, allein um die Existenzsicherung von Zuwendungsempfängern/-innen zu gewährleisten. Dies würde dem Förderrecht und den Haushaltsgrundsätzen widersprechen. Für die Existenzsicherungen sind die Finanzhilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes und ggf. weitere kommunale Soforthilfeprogramme in Anspruch zu nehmen.
Anlage 2 zum Beschluss V0371/20 Abrechnungsverfahren von ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung in Folge der Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli chen Zusammenhalt zum Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und jugendliche U Geltungsbereich Durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)(Fassungen vom 31. März, 17. April und 30. April 2020)sowie Allgemeinverfügun gen zum Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliede rungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 19. März 2020 (Az.: 42-6928-20), vom 17. April 2020(Az.: 42- 6928/22) und vom 1. Mai 2020(Az.: 42-6928/23) erlassen. Nachfolgende Regelungen gelten für Abrech nungen von ambulanten und teilstationären Leistungen der Jugendhilfe, die insbesondere von den Fol gen der Allgemeinverfügungen betroffen sind. II. Ambulante Leistungen §§ 27ff SGB VIII (ohne Schulintegrationshilfen nach § 35a SGB VIII) Vorbehaltlich weiterer Beschlüsse und Verfügungen (z. B. des Bundes, des Freistaates, der Gesundheits behörden)für den Bereich der ambulanten Hilfen nach §§ 27ff SGB VIII (ohne Schulbegleitung § 35a SGB VIII) gelten folgende Regelungen: (1) Die in der Allgemeinverfügung des SMS vom 17. April 2020(Az.: 42-6928/22) aufgeführten ambulan ten Hilfen können unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen des RKI (Robert-Koch-Institutes) erbracht werden. (2) Die Rechnungslegung für den Zeitraum ab 19. März 2020 bis einschließlich 20. April 2020 erfolgt ent sprechend der tatsächlich erbrachten und mit dem ASD abgestimmten Hilfeleistungen. Der öffentli che Träger stellt eine Finanzierung bis zu 75 Prozent des mit Kostenzusicherung bis 19. März 2020 bewilligten Leistungsumfanges sicher. Liegt der tatsächlich geleistete Stundenumfang unter der Schwelle von 75 Prozent, erfolgt eine Aufstockung auf 75 Prozent, unabhängig davon, wie viele Stun den tatsächlich erbracht wurden bzw. werden konnten. Sollten die tatsächlich erbrachten Leistungen über 75 Prozent des mit Kostenzusicherung bis 19. März 2020 bewilligten Leistungsumfanges liegen, werden die tatsächlich erbrachten Leistungen finanziert. (3) Eine Doppelfinanzierung ist auszuschließen, deshalb gilt die o. g. Abrechnungsregelung nicht, wenn das Personal des Leistungserbringers/der Leistungserbringerin teilweise bereits über Dritte finanziert wird (z. B. Kurzarbeitergeld) oder dies in Aussicht steht. Bei der Rechnungslegung sind weitere An sprüche zu dokumentieren. Ebenso ist der trägerübergreifende Einsatz von freien Ressourcen der Mitarbeitenden für die in den Punkten 1 und 5 der Allgemeinverfügungen vom 19. März 2020(Az.: 42-6928-20), vom 17. April 2020(Az.: 42-6928/22) und vom 1. Mai 2020(Az.: 42-6928/23) gefor derte Aufrechterhaltung und Stärkung der stationären Hilfen zur Erziehung zu nutzen. III. Schulintegrationshilfen nach § 35a SGB VIII (1) Die Wiederaufnahme von Schulintegrationshilfen nach § 35a SGB VIII richtet sich in jedem Einzelfall nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs werden die Schulintegrationshilfen entsprechend des im Teilhabeplan festgestellten Leistungsumfanges er bracht, insofern der Schulbesuch in vollem Umfang wiederaufgenommen wird. Bei teilweiser Wie deraufnahme des Schulbesuches erfolgt in Abstimmung mit der fallführenden Fachkraft eine Be darfsanpassung. (2) Solange der Schulbesuch noch nicht wiederaufgenommen ist, können als Ersatzleistung weiterhin täglich zwei Telefonkontakte von bis zu 30 Minuten vereinbart werden. Für die Leistungserbringung der Schulintegrationshilfen nach § 35a SGB VIII sind die aktuellen Empfehlungen zu Hygienemaßnah men des RKI zwingend zu beachten.
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