Vorrede des Präsidenten - È lesen Sie hier - Bundesfinanzministerium
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- - - Newsletter - - - Newsletter - - - Newsletter - - - Newsletter - - - Newsletter - - - Vorrede des Präsidenten È lesen Sie hier Masterstudium „Steuerrecht“ an der Universität Potsdam Sie sind Führungskraft in der Finanzverwaltung und haben die ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie absolviert, dann ... Pressemitteilung / È lesen Sie hier Schulungsorte der Bundesfinanzakademie Die HS-Bund übernimmt vorübergehend Lehrsäle der BFA in Brühl. Einzelne Fort- bildungsveranstaltungen werden dann auch auf dem Campus Königs Wusterhausen stattfinden. È lesen Sie hier 15. Fachtagung der IT-Steuerfahnder Das Programm der Tagung enthielt spannende Themen. Es wurden Erfahrungen aus- getauscht, die Netzwerkbildung der IT-Steuerfahnder wurden besprochen und über den Einsatz der IT informierte ein österreichischer IT-Fahnder. È lesen Sie hier Podiumsdiskussion: Monetary Unit Sampling (MUS) Interessante Punkte wie Verprobung und Hochrechnung in der steuerlichen Außen- prüfung, das implementierte MUS-Verfahren in der rheinland-pfälzischen Betriebs- prüfung und eine anschließende Diskussion standen auf der Tagesordnung. È lesen Sie hier Zehnjähriges Jubiläum der Summarischen Risikoprüfung SRP, ein junges Projekt, dass mit 5 Prüfern begann. Flächendeckende Schulungen für Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfer in Schleswig-Holstein und die zunehmende Nutzung der SRP führte rasch zur Verbreitung. È lesen Sie hier
Liebe Leserinnen und liebe Leser, das neue Jahr beginnt mit einer zukunftsgerichteten Kooperation mit der Universität Potsdam: Absolventinnen und Absolventen können den „Master of Laws‘‘ im neuen Masterstudiengang „Steu- errecht‘‘ ab dem Sommersemester 2018 erwerben. Der Studiengang wurde auf Grund des großen Interesses, das die Teilnehmenden an den ergänzenden Studien bei der BFA geäußert hatten, initiiert. Darauf geht der erste Beitrag ein und nennt auch den Verbindungspunkt für weiterführende Informationen. Darüber ist auch die Studienord- nung und die Zulassungsordnung abrufbar. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der ergänzenden Studien für interessierte Bewerberinnen und Bewerber rückwirkend bis zum Jahr 2008 möglich ist und eine Bewerbung für den Beginn zum Sommersemester 2018 bis Ende Januar einzureichen ist. Im zweiten Beitrag wird auf die Kooperation mit der Fachhochschule für Finanzen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt am Standort Königs Wusterhausen einge- gangen. Dort werden ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, die mit einem D-Modul und einer Führungskräfteschulung am 22. Januar erstmalig startet. Die Teilneh- menden können sich auf einen exzellenten Campus freuen, der hinsichtlich Lernbedingun- gen und Lernumfeld mindestens den Qualitätsstandards wie denen in Brühl entspricht. Die weiteren Beiträge befassen sich mit herausragenden Fachtagungen an der BFA, die auch im Jahr 2018 fortgesetzt werden sollen. Dr. Robert F. Heller Präsident der Bundesfinanzakademie 1
Pressemitteilung Universität Potsdam startet den weiterbildenden Masterstudiengang „Steuerrecht“ in einer einzigartigen Kooperation mit der Bundesfinanzakademie An der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam startet zum Sommersemester 2018 der neue Masterstudiengang „Steuerrecht“. Dieses weiterbildende Angebot ist in Vollzeit auf zwei Semester ausgelegt, kann aber auch berufsbegleitend in Teilzeit studiert werden. Es richtet sich insbesondere an solche Interessentinnen und Interessenten, die einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Masterabschluss oder ein juristisches Staatsexamen mitbringen und bereits ergänzende Studien im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer absolviert haben. Diese Zugangsvoraussetzungen machen deutlich, dass sich das Angebot vor allem an Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten des Bundes und der Länder richtet. In ihrem Genehmigungsschreiben hebt Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch die Außergewöhnlichkeit und Passgenauigkeit des neuen Angebots für die Fachkräftesicherung in der Finanzverwaltung hervor. Der Präsident der Bundesfinanzakademie, Dr. Robert F. Heller, sagt dazu: „Wir freuen uns, dass wir mit der Universität Potsdam einen hochkarätigen Partner aus der deutschen Universitätslandschaft gefunden haben, der unseren Absolventinnen und Absolventen mit relativ geringem zeitlichen Aufwand den Erwerb eines „Master of Laws“ ermöglicht. Das Angebot wird die Attraktivität einer Tätigkeit in der Finanzverwaltung weiter steigern.“ Auch Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident der Universität Potsdam und Leiter des Studiengangs, freut sich: „Diese einzigartige Kooperation mit der Bundesfinanzakademie hebt unser Studienangebot im Bereich Steuern aus dem Kreis der anderen Weiterbildungsangebote heraus. Wir sind sehr gespannt auf die ersten Studierenden und werden selbst von dem fachlichen Austausch mit ihnen profitieren.“ Weiterführende Informationen sind unter www.uni-potsdam.de/… abrufbar. Interessentinnen und Interessenten können sich ab sofort mit den üblichen Unterlagen an den zuständigen Prüfungsausschuss unter der Adresse „Universität Potsdam, c/o Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Steuerrecht, August-Bebel-Straße 89, 14482 Potsdam“ wenden oder eine Beratung durch das Studienbüro unter post@llmpotsdam.de oder telefonisch unter 0331/9773822 in Anspruch nehmen. 1
Fragen und Antworten zum Masterstudium „Steuerrecht“ an der Universität Potsdam Wer als Führungskraft in die Finanzverwaltung eingestellt wurde und die ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie absolviert hat, kann sich mit dem Erwerb des Master of Laws in einem Masterstudium „Steuerrecht“ besonders qualifizieren. 1. Was ist Ziel des Studiengangs? Antwort: Der stärker anwendungsorientierte weiterbildende Studiengang verfolgt das Ziel, Juristinnen und Juristen mit dem ersten oder zweiten Staatsexamen sowie Absolventinnen und Absolventen fachnaher Studiengänge steuerrechtliche Kenntnisse in einer an die Be- dürfnisse der Finanzverwaltungspraxis von Bund und Ländern angepassten Weise zu ver- mitteln und zu vertiefen. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet werden. 2. Welchen Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudien- gangs „Steuerrecht“? Antwort: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studien-gangs verleiht die Universität Potsdam durch die Juristische Fakultät den akademischen Grad „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“. 3. Wie lange geht das Masterstudium? Antwort: Die Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt einschließlich der Zeiten für die Erstellung der Masterarbeit zwei Semester. Er wird mit 60 Leistungspunkten angeboten. 4. Kann das Masterstudium auch berufsbegleitend absolviert werden? Antwort: ja. Es handelt sich praktisch um ein Fernstudium, das nur wenige Präsenztage (Schreiben von Klausuren, Verteidigung der Masterarbeit) erfordert. Aufbau und Durch- führung des Studiengangs sollen die bestmögliche Vereinbarkeit von Kind, Familie und Studium sowie ein berufsbegleitendes Studium ermöglichen. 5. Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich? Antwort: Neben einem abgeschlossenen wissenschaftlichen juristischen oder wirtschafts- wissenschaftlichen Studium insbesondere die Teilnahme an den ergänzenden Studien an der Bundesfinanzakademie von insgesamt 3-monatiger Dauer. Außerdem der Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit. 1
6. Wie hoch die Gebühr für die Teilnahme? Antwort: Die Gebühr für die Teilnahme beträgt 2.000 Euro und deckt damit im Wesent- lichen den Aufwand für eine wissenschaftliche Hilfskraft ab. 7. Wo können weitere Einzelheiten nachgelesen werden? Antwort: Unter der Adresse: www.uni-potsdam.de sind verfügbar ein Faltblatt, die Studienordnung Masterstudium „Steuerrecht“, die Zulassungsordnung für den Master- studiengang und die Gebührenordnung für den Masterstudiengang. Im Übrigen stehen die Ansprechpartner unter den genannten Verbindungsdaten der Universität Potsdam zur Verfügung. 2
Die BFA - Schulungsorte Nach der Neuausrichtung der BFA werden seit dem Jahr 2013 die Aufgaben gleichwertig in Brühl und in Berlin wahrgenommen. Auf dem Campus am Standort Brühl befinden sich zu- dem die im Geschäftsbereich des BMI angesiedelte Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) und die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV). In den letzten Jahren wurde die Personalausstattung für die Sicherheitsbehörden des Bundes deutlich angehoben(„Sicherheitspakete I und II“). Dies führt in all diesen Bereichen - unter anderem auch in der Zollverwaltung - zu stark gestiegenen und Ausbildungserfor- dernissen. Es mangelt auch an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für die Studieren- den, insbesondere der Bundespolizei. Vor dem Hintergrund der schwierigen Unter- bringungssituation der HS-Bund hat das BMI um Unterstützung auf dem Campus in Brühl gebeten. Das BMF hat der Bitte entsprochen und der Herrichtung und Übernahme von Lehrsälen der BFA in Brühl durch die HS-Bund in den Jahren 2017 und 2018 zugestimmt. In der Folge werden ab dem Jahr 2018 ein Teil der Fort- bildungsveranstaltungen der BFA in den Räumlichkeiten der Fachhochschule Finanzen der Länder Berlin, Branden- burg und Sachsen-Anhalt in Königs Wusterhausen (bei Berlin) durchgeführt. Dort kann für die Teilnehmenden bei der Hörsaalausstattung, den Unterkünften, der Verpflegung sowie des attraktiven Lernumfeld mindes- ©Sonja Helmke tens der gleiche Qualitätsstandard wie in Brühl gewährleistet werden. Dazu kommen die gute verkehrliche Erreichbarkeit und die unmittelbare Nähe zum BMF in Berlin. Deshalb wird die BFA ihren Auftrag weiterhin gleichwertig in Brühl und Berlin (Charlottenstraße und Königs Wusterhausen) wahrnehmen. Dabei bleibt die grundsätzliche Verteilung der Veranstaltungen zwischen den beiden Standorten bestehen: Die ergänzen- den Studien (A, B und der erste Teil des C-Lehrgangs) werden in Brühl und der zweite Teil des C-Lehrgangs wie bisher auch in Berlin durchgeführt. Ändern wird sich im Wesentlichen die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Lehrbereichs I (Führungskräfteschulung), die in Berlin oder Königs Wusterhausen durchgeführt werden sollen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Veranstaltungsteil des Jahresprogramms. Einbußen in der Qualität der Unterbringung sind mit der Verlagerung nach Königs Wusterhausen nicht verbunden, wie die nachstehende Gegenüberstellung zeigt: 1
Kriterium Brühl Königs Wusterhausen Hörsäle und Seminarräume + + einschließlich Ausstattung EDV-Hörsäle + + Möglichkeit zur Integration einer - + zentralen Schulungsumgebung Konsens Internetempfang über W-LAN auf - + dem gesamten Campus (Hörsäle und Unterkunftszimmer) Nähe zum BMF, Bundestag und - + Bundesrat (Fahrzeit mit ÖPNV 45 min.) Unterkunftszimmer + + Kantine, Cafeteria, Clubraum + + Fitnessräume auf dem Campus + + (Kegelbahn, Kraftraum und ähnliches) Sportplatz und Sporthalle + + Fußläufig angrenzende + + Möglichkeiten zum Spazierengehen, Joggen und Schwimmen Kindertagesbetreuung + + (Tagesmutter) (Kita unmittelbar angrenzend zum Campus) Parkplätze für KFZ + + Erreichbarkeit mit dem ÖPNV + + (Fußweg zum Bahnhof (Fußweg zum Bahnhof 30min.) 15 min.) Flughafen + + (Fahrweg mit Taxi circa (Fahrweg Tegel 45-60 45-60 min.) min) (Fahrweg BER 10 min.) Bibliothek (Steuerfachlich) + + 2
15 Jahre Fachtagung der IT-Steuerfahnder! Die 15. Fachtagung der IT-Steuerfahnder fand vom 9. bis 11. Oktober 2017 am bewährten und beliebten Standort der BFA in Brühl statt. Ein großer Dank gilt dem Planungsteam Jürgen Büttgen und Heinz-Hubert Ruers, beide Finanzamt für Strafsachen und Steuerfahn- dung Aachen sowie Dennis Schreiber. Das Planungsteam hatte wieder einmal ein sehr inte- ressantes Programm mit vielfältigen Themen und unterschiedlichen Gastvortragenden zusammengestellt. Der Blick über die Grenze führte dieses Mal nach Österreich. Ein Angehöriger der IT-Fahn- dung Salzburg informierte über den Einsatz der IT in der österreichischen Steuerfahn-dung. Die Themen der deutschen Vortragenden umfassten die explorative Auswertung von Massendaten, Panama Papers und Neo4j, Datenbankforensik, Datensicherung bei MacOS: Image/Time Machine versus filecopy, Datensicherung von Time Machine Backups aus der Time Capsule mit F-Response und X-Ways und die Auswertung von (Kommunikations-) Daten mit Sensual Visualizer. Abgerundet wurde das Programm durch die Vorstellung der Arbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn. Der persönliche Erfahrungsaustausch und die Netzwerkbildung der IT-Steuerfahnder aus den verschiedenen Bundesländern untereinander und mit Vertretern anderer Behörden ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Fachtagung. Ein funktionierendes Netzwerk ist häufig die Basis für gute Fahndungsergebnisse auch in länderübergreifenden Verfahren. Für die Netz- werkbildung bot der erste Abend auf der hauseigenen Kegelbahn und der zweite Abend mit Einkehr in ein Brühler Gasthaus reichlich Gelegenheit. ©Harald Kollhammer 1
Podiumsdiskussion: Monetary Unit Sampling (MUS) – mathematisch- statistische Stichproben in der Betriebsprüfung Am 19. Juli 2017 fand an der BFA in Brühl eine gut besuchte Podiumsdiskussion zum Thema der Verprobung und Hoch- rechnung mit Hilfe wertpropor- tionaler Zufallsstichproben im Rahmen der steuerlichen Außen- prüfung statt. Gegenstand war insbesondere das im Jahr 2016 in der rheinland-pfälzischen Betriebsprüfung implementierte MUS-Verfahren. ©Harald Kollhammer/Bernhard Münch Frau AD’in Götz, Gruppenleiterin für alle Außendienste einschließlich der Buß- und Straf- sachenstellen beim Landesamt für Steuern in Koblenz, hielt in ihrem einführenden Vortrag fest, dass der gesetzliche Prüfauftrag auch Prüffelder mit großen Datenmengen und ge- ringer Fehlererwartung umfasse. Der Finanzverwaltung mangele es bisher aber an einem geeigneten Werkzeug, diesem Auftrag hinreichend gerecht zu werden. Nachdem Nicht- prüfen auch keine Lösung sei, stelle das Monetary Unit Sampling nun ein geeignetes Werk- zeug dar, um Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der mit diesem Verfahren untersuchten Bereiche der Buchführung zu treffen. Herr Prof. Dr. Giezek (ISM FfM / SpeedRepeat GmbH) begleitete den rheinland-pfälzischen Pilotversuch aus wissenschaftlicher Sicht und schulte das rheinland-pfälzische Prüferteam in der quantitativen Datenanalyse. Mit seinem Vortrag illustrierte er die historische Entwicklung und die Grundlagen des MUS-Verfahrens. Herr RR Baulig, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung im Finanzamt Koblenz, besprach die verfahrensrechtliche Bedeutung der Ergebnisse des MUS-Tests für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung und ihrer Beweiskraft gemäß § 158 AO sowie die hieraus zu ziehenden Folgerungen. Er illustrierte die typischen Prüffelder des neuen Stich- probenverfahrens und schilderte die bisher gemachten Praxiserfahrungen. 1
Eindrücklich verfing die Auffassung, dass abhängig von der untersuchten Datenbasis in der Regel bereits ein in der zufallsbasierten Stichprobe gefundener Fehler mit einer an Sicher- heit grenzenden Wahrscheinlichkeit die sachliche Richtigkeit der Buchführung im unter- suchten Prüffeld ausschließe. Herr Werner, EDV-Fachprüfer in der zentralen Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Finanzamtes Königs Wusterhausen, stellte im Anschluss die bereits in breiter Anwendung befindlichen weiteren mathematisch-statistischen Prüfinstrumentarien am Beispiel des Prüf- und Verprobungsnetzes der Summarischen Risikoprüfung (SRP) dar. In der abschließend im großen Kreis und mit reger Teilnahme geführten Diskussion wurden das Potential und die Anforderungen an die Anwendung des MUS-Verfahrens herausgear- beitet. Der kritische Aspekt, dass das Verfahren bisweilen der Intuition widerspricht und somit Widerstände auslösen kann, wurde deutlich angesprochen. Ebenso wurde generell anerkannt, dass der vermehrte Einsatz von mit mathematischer Strenge und Exaktheit angewandten Methoden mittelfristig zu einer Veränderung der Berufsbilder in Verwaltung, Beratung und Gerichtsbarkeit führen werden. Durch das Programm führte Herr Dr. Schumann von der Bundesfinanzakademie im BMF in Brühl. ©Harald Kollhammer/Bernhard Münch 2
Zehnjähriges Jubiläum der Summarischen Risikoprüfung Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung findet die Nutzung der Summarischen Risiko- prüfung zunehmend Verbreitung. Mit gerade einmal zehn Jahren Anwendung handelt es sich um ein recht junges Projekt der Finanzverwaltung mit sehr schneller Ausbreitung und Weiterentwicklung. Anlässlich dieses Meilensteines soll hier ein kurzer Einblick gegeben werden: Bei der Summarischen Risikoprüfung – kurz: SRP – handelt es sich um ein Methodennetz- werk, das regelbasierte (betriebswirtschaftliche) und musterbasierte (statistische/stoch- astische) Prüfungsansätze systematisch zusammenfasst. Durch die Kombination dieser verschiedenen Methoden – wie bspw. unterschiedliche Arten von Zeitreihenvergleichen, Ziffernanalysen und Betragsverteilungen – entlang eines Prüfpfads wird der Prüfungsein- stieg erleichtert und entsteht ein mehrstufig abgesichertes Gesamtbild mit hoher Aussage- kraft. Aufgrund der beiden Excel- und OpenOffice-basierten Vorlagen ist nur wenig handwerkliche Vorarbeit nötig. Alles begann im Jahr 2007 im Keller des Finanzamtes Itzehoe in Schleswig-Holstein. Ein kleiner Kreis von fünf Prüfern sollte die Verzahnung der erwähnten Prüfungsansätze aus- probieren. Nach Unterrichtung durch Andreas Wähnert, den Entwickler der SRP, erfolgte die Pilotphase, die in die Einführung flächendeckender Schulungen für Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfer in Schleswig-Holstein mündete. Die schnell zunehmende Nutzung der SRP führte rasch zur thematischen und regionalen Verbreitung. So wurden bereits frühzeitig Schulungen in den Bußgeld- und Strafsachenstellen und seit einigen Jahren auch in den Rechtsbehelfsstellen durchgeführt. Seit 2009 verbreitet sich die Anwendung der SRP in den verschiedenen Bundesländern. Bis zum heutigen Tag wurden deutlich über 2.000 Prüfer im gesamten Bundesgebiet in der Anwendung der Summarischen Risikoprüfung geschult. Überwiegend werden in den Bun- desländern eigene Flächenschulungen durchgeführt. Auch die niederländische Finanzverwaltung beschäftigt sich seit zwei Jahren mit der Ein- führung der SRP. Weitere bedeutende Meilensteine sind die Einführung der Summarischen Risikoprüfung in der Zollverwaltung im vergangenen Jahr und die seit 2015 auf Wunsch des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank stattfindenden SRP-Ausbil- dungen in Serbien sowie in Bosnien und Herzegowina. Maßgeblichen Anteil an der rasanten Verbreitung dieses Prüfungsnetzes haben auch die schon früh an der BFA angebotenen Schulungen. Bereits in 2012 fand hier die erste bun- desweite SRP-Schulung statt. Seitdem wird hier pro Jahr ein Kurs an Betriebsprüfern, Umsatzsteuer-Sonderprüfern und Steuerfahndern aus sämtlichen Bundesländern 1
ausgebildet. Abgerundet wird das Schulungs-Portfolio durch die Fortbildung „Elektro- nische Massendatenprüfung in der Groß- und Konzernprüfung“ und seit 2015 durch die Sachgebiets-leiter-Schulung „Erfolgreiches Prüfen mit zeitgemäßen Methoden“. ©Harald Kollhammer Teilnehmer der SRP-Schulung 2017 Auch künftig wird die SRP durch die fortlaufenden Schulungen an der BFA und in den meisten Bundesländern zunehmende Verbreitung finden. Es steht zu erwarten, dass wei- tere Schulungskonzepte aus der Summarischen Risikoprüfung hervorgehen werden, wie bspw. die Fortbildung „effektives Prüfen mit systematischer Visualisierung“. Hier werden die aus der SRP bekannten Methoden in freier Anwendung auf verschiedene Prüfungsfel- der übertragen, wie bspw. Schnittstellenprüfungen in bzw. zu Vorsystemen oder Fremd- üblichkeitsprüfungen bei Fragen der korrekten konzerninternen Gewinnzuweisung. Es sei an dieser Stelle auch auf die erstmalig in 2018 an der BFA stattfindende einwöchige Schulung für Rechtsbehelfsstellen hingewiesen. 2
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