Vorrede des Präsidenten - È lesen Sie hier - Bundesfinanzministerium

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       Vorrede des Präsidenten
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       Masterstudium „Steuerrecht“ an der Universität Potsdam
       Sie sind Führungskraft in der Finanzverwaltung und haben die ergänzenden Studien
       an der Bundesfinanzakademie absolviert, dann ...
       Pressemitteilung    /   È lesen Sie hier

       Schulungsorte der Bundesfinanzakademie
       Die HS-Bund übernimmt vorübergehend Lehrsäle der BFA in Brühl. Einzelne Fort-
       bildungsveranstaltungen werden dann auch auf dem Campus Königs Wusterhausen
       stattfinden.
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       15. Fachtagung der IT-Steuerfahnder
       Das Programm der Tagung enthielt spannende Themen. Es wurden Erfahrungen aus-
       getauscht, die Netzwerkbildung der IT-Steuerfahnder wurden besprochen und über
       den Einsatz der IT informierte ein österreichischer IT-Fahnder.
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       Podiumsdiskussion: Monetary Unit Sampling (MUS)
       Interessante Punkte wie Verprobung und Hochrechnung in der steuerlichen Außen-
       prüfung, das implementierte MUS-Verfahren in der rheinland-pfälzischen Betriebs-
       prüfung und eine anschließende Diskussion standen auf der Tagesordnung.
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       Zehnjähriges Jubiläum der Summarischen Risikoprüfung
       SRP, ein junges Projekt, dass mit 5 Prüfern begann. Flächendeckende Schulungen für
       Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfer in Schleswig-Holstein und die zunehmende
       Nutzung der SRP führte rasch zur Verbreitung.
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Liebe Leserinnen und liebe Leser,

das neue Jahr beginnt mit einer zukunftsgerichteten Kooperation
mit der Universität Potsdam: Absolventinnen und Absolventen
können den „Master of Laws‘‘ im neuen Masterstudiengang „Steu-
errecht‘‘ ab dem Sommersemester 2018 erwerben.
Der Studiengang wurde auf Grund des großen Interesses, das die
Teilnehmenden an den ergänzenden Studien bei der BFA geäußert
hatten, initiiert. Darauf geht der erste Beitrag ein und nennt auch
den Verbindungspunkt für weiterführende Informationen. Darüber ist auch die Studienord-
nung und die Zulassungsordnung abrufbar. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
die Anrechnung der ergänzenden Studien für interessierte Bewerberinnen und Bewerber
rückwirkend bis zum Jahr 2008 möglich ist und eine Bewerbung für den Beginn zum
Sommersemester 2018 bis Ende Januar einzureichen ist.
Im zweiten Beitrag wird auf die Kooperation mit der Fachhochschule für Finanzen der
Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt am Standort Königs Wusterhausen einge-
gangen. Dort werden ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, die mit einem
D-Modul und einer Führungskräfteschulung am 22. Januar erstmalig startet. Die Teilneh-
menden können sich auf einen exzellenten Campus freuen, der hinsichtlich Lernbedingun-
gen und Lernumfeld mindestens den Qualitätsstandards wie denen in Brühl entspricht.
Die weiteren Beiträge befassen sich mit herausragenden Fachtagungen an der BFA, die
auch im Jahr 2018 fortgesetzt werden sollen.

Dr. Robert F. Heller
Präsident der Bundesfinanzakademie

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Pressemitteilung

Universität Potsdam startet den weiterbildenden Masterstudiengang „Steuerrecht“ in
einer einzigartigen Kooperation mit der Bundesfinanzakademie

An der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam startet zum Sommersemester 2018
der neue Masterstudiengang „Steuerrecht“. Dieses weiterbildende Angebot ist in Vollzeit
auf zwei Semester ausgelegt, kann aber auch berufsbegleitend in Teilzeit studiert werden.
Es richtet sich insbesondere an solche Interessentinnen und Interessenten, die einen
rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Masterabschluss oder ein juristisches
Staatsexamen mitbringen und bereits ergänzende Studien im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 3
des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt
dreimonatiger Dauer absolviert haben. Diese Zugangsvoraussetzungen machen deutlich,
dass sich das Angebot vor allem an Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten des Bundes und
der Länder richtet.

In ihrem Genehmigungsschreiben hebt Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch die
Außergewöhnlichkeit und Passgenauigkeit des neuen Angebots für die Fachkräftesicherung
in der Finanzverwaltung hervor.

Der Präsident der Bundesfinanzakademie, Dr. Robert F. Heller, sagt dazu: „Wir freuen uns,
dass wir mit der Universität Potsdam einen hochkarätigen Partner aus der deutschen
Universitätslandschaft gefunden haben, der unseren Absolventinnen und Absolventen mit
relativ geringem zeitlichen Aufwand den Erwerb eines „Master of Laws“ ermöglicht. Das
Angebot wird die Attraktivität einer Tätigkeit in der Finanzverwaltung weiter steigern.“

Auch Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident der Universität Potsdam und Leiter des
Studiengangs, freut sich: „Diese einzigartige Kooperation mit der Bundesfinanzakademie
hebt unser Studienangebot im Bereich Steuern aus dem Kreis der anderen
Weiterbildungsangebote heraus. Wir sind sehr gespannt auf die ersten Studierenden und
werden selbst von dem fachlichen Austausch mit ihnen profitieren.“

Weiterführende Informationen sind unter www.uni-potsdam.de/… abrufbar.
Interessentinnen und Interessenten können sich ab sofort mit den üblichen Unterlagen an
den zuständigen Prüfungsausschuss unter der Adresse „Universität Potsdam, c/o
Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Steuerrecht, August-Bebel-Straße 89,
14482 Potsdam“ wenden oder eine Beratung durch das Studienbüro unter
post@llmpotsdam.de oder telefonisch unter 0331/9773822 in Anspruch nehmen.

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Fragen und Antworten zum Masterstudium „Steuerrecht“ an der
Universität Potsdam

Wer als Führungskraft in die Finanzverwaltung eingestellt wurde und die ergänzenden
Studien an der Bundesfinanzakademie absolviert hat, kann sich mit dem Erwerb des Master
of Laws in einem Masterstudium „Steuerrecht“ besonders qualifizieren.

1. Was ist Ziel des Studiengangs?
Antwort: Der stärker anwendungsorientierte weiterbildende Studiengang verfolgt das Ziel,
Juristinnen und Juristen mit dem ersten oder zweiten Staatsexamen sowie Absolventinnen
und Absolventen fachnaher Studiengänge steuerrechtliche Kenntnisse in einer an die Be-
dürfnisse der Finanzverwaltungspraxis von Bund und Ländern angepassten Weise zu ver-
mitteln und zu vertiefen. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich
praxisorientiert gestaltet werden.

2. Welchen Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudien-
   gangs „Steuerrecht“?
Antwort: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studien-gangs verleiht die Universität
Potsdam durch die Juristische Fakultät den akademischen Grad „Master of Laws“,
abgekürzt „LL.M.“.

3. Wie lange geht das Masterstudium?
Antwort: Die Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt einschließlich der Zeiten für die
Erstellung der Masterarbeit zwei Semester. Er wird mit 60 Leistungspunkten angeboten.

4. Kann das Masterstudium auch berufsbegleitend absolviert werden?
Antwort: ja. Es handelt sich praktisch um ein Fernstudium, das nur wenige Präsenztage
(Schreiben von Klausuren, Verteidigung der Masterarbeit) erfordert. Aufbau und Durch-
führung des Studiengangs sollen die bestmögliche Vereinbarkeit von Kind, Familie und
Studium sowie ein berufsbegleitendes Studium ermöglichen.

5. Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich?
Antwort: Neben einem abgeschlossenen wissenschaftlichen juristischen oder wirtschafts-
wissenschaftlichen Studium insbesondere die Teilnahme an den ergänzenden Studien an
der Bundesfinanzakademie von insgesamt 3-monatiger Dauer. Außerdem der Nachweis
einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit.

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6. Wie hoch die Gebühr für die Teilnahme?
Antwort: Die Gebühr für die Teilnahme beträgt 2.000 Euro und deckt damit im Wesent-
lichen den Aufwand für eine wissenschaftliche Hilfskraft ab.

7. Wo können weitere Einzelheiten nachgelesen werden?
Antwort: Unter der Adresse: www.uni-potsdam.de sind verfügbar ein Faltblatt, die
Studienordnung Masterstudium „Steuerrecht“, die Zulassungsordnung für den Master-
studiengang und die Gebührenordnung für den Masterstudiengang. Im Übrigen stehen die
Ansprechpartner unter den genannten Verbindungsdaten der Universität Potsdam zur
Verfügung.

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Die BFA - Schulungsorte

Nach der Neuausrichtung der BFA werden seit dem Jahr 2013 die Aufgaben gleichwertig in
Brühl und in Berlin wahrgenommen. Auf dem Campus am Standort Brühl befinden sich zu-
dem die im Geschäftsbereich des BMI angesiedelte Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung (HS Bund) und die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV).
In den letzten Jahren wurde die Personalausstattung für die Sicherheitsbehörden des
Bundes deutlich angehoben(„Sicherheitspakete I und II“). Dies führt in all diesen Bereichen
- unter anderem auch in der Zollverwaltung - zu stark gestiegenen und Ausbildungserfor-
dernissen. Es mangelt auch an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für die Studieren-
den, insbesondere der Bundespolizei. Vor dem Hintergrund der schwierigen Unter-
bringungssituation der HS-Bund hat das BMI um Unterstützung auf dem Campus in Brühl
gebeten. Das BMF hat der Bitte entsprochen und der Herrichtung und Übernahme von
Lehrsälen der BFA in Brühl durch die HS-Bund in den Jahren 2017 und 2018 zugestimmt.
In der Folge werden ab dem Jahr 2018 ein Teil der Fort-
bildungsveranstaltungen der BFA in den Räumlichkeiten
der Fachhochschule Finanzen der Länder Berlin, Branden-
burg und Sachsen-Anhalt in Königs Wusterhausen (bei
Berlin) durchgeführt. Dort kann für die Teilnehmenden
bei der Hörsaalausstattung, den Unterkünften, der
Verpflegung sowie des attraktiven Lernumfeld mindes-                          ©Sonja Helmke
tens der gleiche Qualitätsstandard wie in Brühl gewährleistet werden. Dazu kommen die
gute verkehrliche Erreichbarkeit und die unmittelbare Nähe zum BMF in Berlin.
Deshalb wird die BFA ihren Auftrag weiterhin gleichwertig in Brühl und Berlin
(Charlottenstraße und Königs Wusterhausen) wahrnehmen. Dabei bleibt die grundsätzliche
Verteilung der Veranstaltungen zwischen den beiden Standorten bestehen: Die ergänzen-
den Studien (A, B und der erste Teil des C-Lehrgangs) werden in Brühl und der zweite Teil
des C-Lehrgangs wie bisher auch in Berlin durchgeführt. Ändern wird sich im Wesentlichen
die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Lehrbereichs I
(Führungskräfteschulung), die in Berlin oder Königs Wusterhausen durchgeführt werden
sollen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Veranstaltungsteil des Jahresprogramms.
Einbußen in der Qualität der Unterbringung sind mit der Verlagerung nach Königs
Wusterhausen nicht verbunden, wie die nachstehende Gegenüberstellung zeigt:

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Kriterium                        Brühl                Königs Wusterhausen
Hörsäle und Seminarräume            +                         +
einschließlich Ausstattung
EDV-Hörsäle                         +                         +
Möglichkeit zur Integration einer   -                         +
zentralen Schulungsumgebung
Konsens
Internetempfang über W-LAN auf      -                         +
dem gesamten Campus (Hörsäle
und Unterkunftszimmer)
Nähe zum BMF, Bundestag und         -                         +
Bundesrat                                                     (Fahrzeit mit ÖPNV
                                                              45 min.)
Unterkunftszimmer                   +                         +
Kantine, Cafeteria, Clubraum        +                         +
Fitnessräume auf dem Campus         +                         +
(Kegelbahn, Kraftraum und
ähnliches)
Sportplatz und Sporthalle           +                         +
Fußläufig angrenzende               +                         +
Möglichkeiten zum
Spazierengehen, Joggen und
Schwimmen
Kindertagesbetreuung                +                         +
                                    (Tagesmutter)             (Kita unmittelbar
                                                              angrenzend zum Campus)
Parkplätze für KFZ                  +                         +
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV         +                         +
                                    (Fußweg zum Bahnhof       (Fußweg zum Bahnhof
                                    30min.)                   15 min.)
Flughafen                           +                         +
                                    (Fahrweg mit Taxi circa   (Fahrweg Tegel 45-60
                                    45-60 min.)               min) (Fahrweg BER 10
                                                              min.)
Bibliothek (Steuerfachlich)         +                         +

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15 Jahre Fachtagung der IT-Steuerfahnder!

Die 15. Fachtagung der IT-Steuerfahnder fand vom 9. bis 11. Oktober 2017 am bewährten
und beliebten Standort der BFA in Brühl statt. Ein großer Dank gilt dem Planungsteam
Jürgen Büttgen und Heinz-Hubert Ruers, beide Finanzamt für Strafsachen und Steuerfahn-
dung Aachen sowie Dennis Schreiber. Das Planungsteam hatte wieder einmal ein sehr inte-
ressantes Programm mit vielfältigen Themen und unterschiedlichen Gastvortragenden
zusammengestellt.
Der Blick über die Grenze führte dieses Mal nach Österreich. Ein Angehöriger der IT-Fahn-
dung Salzburg informierte über den Einsatz der IT in der österreichischen Steuerfahn-dung.
Die Themen der deutschen Vortragenden umfassten die explorative Auswertung von
Massendaten, Panama Papers und Neo4j, Datenbankforensik, Datensicherung bei MacOS:
Image/Time Machine versus filecopy, Datensicherung von Time Machine Backups aus der
Time Capsule mit F-Response und X-Ways und die Auswertung von (Kommunikations-)
Daten mit Sensual Visualizer. Abgerundet wurde das Programm durch die Vorstellung der
Arbeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn.
Der persönliche Erfahrungsaustausch und die Netzwerkbildung der IT-Steuerfahnder aus
den verschiedenen Bundesländern untereinander und mit Vertretern anderer Behörden ist
ein sehr wichtiger Bestandteil der Fachtagung. Ein funktionierendes Netzwerk ist häufig die
Basis für gute Fahndungsergebnisse auch in länderübergreifenden Verfahren. Für die Netz-
werkbildung bot der erste Abend auf der hauseigenen Kegelbahn und der zweite Abend mit
Einkehr in ein Brühler Gasthaus reichlich Gelegenheit.

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Podiumsdiskussion: Monetary Unit Sampling (MUS) – mathematisch-
statistische Stichproben in der Betriebsprüfung

Am 19. Juli 2017 fand an der BFA
in Brühl eine gut besuchte
Podiumsdiskussion zum Thema
der Verprobung und Hoch-
rechnung mit Hilfe wertpropor-
tionaler Zufallsstichproben im
Rahmen der steuerlichen Außen-
prüfung statt. Gegenstand war
insbesondere das im Jahr 2016 in
der rheinland-pfälzischen
Betriebsprüfung implementierte
MUS-Verfahren.

                                                                ©Harald Kollhammer/Bernhard Münch

Frau AD’in Götz, Gruppenleiterin für alle Außendienste einschließlich der Buß- und Straf-
sachenstellen beim Landesamt für Steuern in Koblenz, hielt in ihrem einführenden Vortrag
fest, dass der gesetzliche Prüfauftrag auch Prüffelder mit großen Datenmengen und ge-
ringer Fehlererwartung umfasse. Der Finanzverwaltung mangele es bisher aber an einem
geeigneten Werkzeug, diesem Auftrag hinreichend gerecht zu werden. Nachdem Nicht-
prüfen auch keine Lösung sei, stelle das Monetary Unit Sampling nun ein geeignetes Werk-
zeug dar, um Aussagen zur Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der mit diesem Verfahren
untersuchten Bereiche der Buchführung zu treffen.
Herr Prof. Dr. Giezek (ISM FfM / SpeedRepeat GmbH) begleitete den rheinland-pfälzischen
Pilotversuch aus wissenschaftlicher Sicht und schulte das rheinland-pfälzische Prüferteam
in der quantitativen Datenanalyse. Mit seinem Vortrag illustrierte er die historische
Entwicklung und die Grundlagen des MUS-Verfahrens.
Herr RR Baulig, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung im Finanzamt Koblenz, besprach die
verfahrensrechtliche Bedeutung der Ergebnisse des MUS-Tests für die Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung und ihrer Beweiskraft gemäß § 158 AO sowie die
hieraus zu ziehenden Folgerungen. Er illustrierte die typischen Prüffelder des neuen Stich-
probenverfahrens und schilderte die bisher gemachten Praxiserfahrungen.

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Eindrücklich verfing die Auffassung, dass abhängig von der untersuchten Datenbasis in der
Regel bereits ein in der zufallsbasierten Stichprobe gefundener Fehler mit einer an Sicher-
heit grenzenden Wahrscheinlichkeit die sachliche Richtigkeit der Buchführung im unter-
suchten Prüffeld ausschließe.
Herr Werner, EDV-Fachprüfer in der zentralen Groß- und Konzernbetriebsprüfung des
Finanzamtes Königs Wusterhausen, stellte im Anschluss die bereits in breiter Anwendung
befindlichen weiteren mathematisch-statistischen Prüfinstrumentarien am Beispiel des
Prüf- und Verprobungsnetzes der Summarischen Risikoprüfung (SRP) dar.
In der abschließend im großen Kreis und mit reger Teilnahme geführten Diskussion wurden
das Potential und die Anforderungen an die Anwendung des MUS-Verfahrens herausgear-
beitet. Der kritische Aspekt, dass das Verfahren bisweilen der Intuition widerspricht und
somit Widerstände auslösen kann, wurde deutlich angesprochen.
Ebenso wurde generell anerkannt, dass der vermehrte Einsatz von mit mathematischer
Strenge und Exaktheit angewandten Methoden mittelfristig zu einer Veränderung der
Berufsbilder in Verwaltung, Beratung und Gerichtsbarkeit führen werden.
Durch das Programm führte Herr Dr. Schumann von der Bundesfinanzakademie im BMF in
Brühl.

                                                                 ©Harald Kollhammer/Bernhard Münch

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Zehnjähriges Jubiläum der Summarischen Risikoprüfung

Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung findet die Nutzung der Summarischen Risiko-
prüfung zunehmend Verbreitung. Mit gerade einmal zehn Jahren Anwendung handelt es
sich um ein recht junges Projekt der Finanzverwaltung mit sehr schneller Ausbreitung und
Weiterentwicklung.
Anlässlich dieses Meilensteines soll hier ein kurzer Einblick gegeben werden:
Bei der Summarischen Risikoprüfung – kurz: SRP – handelt es sich um ein Methodennetz-
werk, das regelbasierte (betriebswirtschaftliche) und musterbasierte (statistische/stoch-
astische) Prüfungsansätze systematisch zusammenfasst. Durch die Kombination dieser
verschiedenen Methoden – wie bspw. unterschiedliche Arten von Zeitreihenvergleichen,
Ziffernanalysen und Betragsverteilungen – entlang eines Prüfpfads wird der Prüfungsein-
stieg erleichtert und entsteht ein mehrstufig abgesichertes Gesamtbild mit hoher Aussage-
kraft. Aufgrund der beiden Excel- und OpenOffice-basierten Vorlagen ist nur wenig
handwerkliche Vorarbeit nötig.
Alles begann im Jahr 2007 im Keller des Finanzamtes Itzehoe in Schleswig-Holstein. Ein
kleiner Kreis von fünf Prüfern sollte die Verzahnung der erwähnten Prüfungsansätze aus-
probieren. Nach Unterrichtung durch Andreas Wähnert, den Entwickler der SRP, erfolgte
die Pilotphase, die in die Einführung flächendeckender Schulungen für Betriebs- und
Umsatzsteuersonderprüfer in Schleswig-Holstein mündete. Die schnell zunehmende
Nutzung der SRP führte rasch zur thematischen und regionalen Verbreitung. So wurden
bereits frühzeitig Schulungen in den Bußgeld- und Strafsachenstellen und seit einigen
Jahren auch in den Rechtsbehelfsstellen durchgeführt.
Seit 2009 verbreitet sich die Anwendung der SRP in den verschiedenen Bundesländern. Bis
zum heutigen Tag wurden deutlich über 2.000 Prüfer im gesamten Bundesgebiet in der
Anwendung der Summarischen Risikoprüfung geschult. Überwiegend werden in den Bun-
desländern eigene Flächenschulungen durchgeführt.
Auch die niederländische Finanzverwaltung beschäftigt sich seit zwei Jahren mit der Ein-
führung der SRP. Weitere bedeutende Meilensteine sind die Einführung der Summarischen
Risikoprüfung in der Zollverwaltung im vergangenen Jahr und die seit 2015 auf Wunsch des
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank stattfindenden SRP-Ausbil-
dungen in Serbien sowie in Bosnien und Herzegowina.
Maßgeblichen Anteil an der rasanten Verbreitung dieses Prüfungsnetzes haben auch die
schon früh an der BFA angebotenen Schulungen. Bereits in 2012 fand hier die erste bun-
desweite SRP-Schulung statt. Seitdem wird hier pro Jahr ein Kurs an Betriebsprüfern,
Umsatzsteuer-Sonderprüfern und Steuerfahndern aus sämtlichen Bundesländern

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ausgebildet. Abgerundet wird das Schulungs-Portfolio durch die Fortbildung „Elektro-
nische Massendatenprüfung in der Groß- und Konzernprüfung“ und seit 2015 durch die
Sachgebiets-leiter-Schulung „Erfolgreiches Prüfen mit zeitgemäßen Methoden“.

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Teilnehmer der SRP-Schulung 2017

Auch künftig wird die SRP durch die fortlaufenden Schulungen an der BFA und in den
meisten Bundesländern zunehmende Verbreitung finden. Es steht zu erwarten, dass wei-
tere Schulungskonzepte aus der Summarischen Risikoprüfung hervorgehen werden, wie
bspw. die Fortbildung „effektives Prüfen mit systematischer Visualisierung“. Hier werden
die aus der SRP bekannten Methoden in freier Anwendung auf verschiedene Prüfungsfel-
der übertragen, wie bspw. Schnittstellenprüfungen in bzw. zu Vorsystemen oder Fremd-
üblichkeitsprüfungen bei Fragen der korrekten konzerninternen Gewinnzuweisung.
Es sei an dieser Stelle auch auf die erstmalig in 2018 an der BFA stattfindende einwöchige
Schulung für Rechtsbehelfsstellen hingewiesen.

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