Vorsorgereglement - Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG - Zürich ...

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Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

                                       Vorsorgereglement
Inhalt

Vorsorgereglement                                4.4 Welche Bestimmungen gelten für                8 Ausführungsbestimmungen zur
                                                 Todesfall- und Invaliditätsleistungen?       7    Wohneigentumsförderung mit
1 Einleitung                                1                                                      Mitteln der beruflichen Vorsorge 17
                                                 4.5 Welches sind die Todesfallleistungen?    8
1.1 Welche Begriffe und Abkürzungen                                                                8.1 Welche Mittel können für
werden verwendet?                           1    4.6 Welches sind die Invaliditätsleistungen?      Wohneigentum eingesetzt werden?           17
                                                                                             10
1.2 Welcher Zweck liegt der Personalvorsorge                                                       8.2 In welcher Form können die Mittel
zu Grunde?                                 1     4.7 Welche Leistungen erfolgen beim Austritt      eingesetzt werden?                        17
                                                 aus der Personalvorsorge?                12
1.3 Wie ist die Personalvorsorge organisiert?1                                                     8.3 Wofür können die Mittel aus der
                                                 4.8 Welche Leistungspflichten bestehen nach       beruflichen Vorsorge verwendet werden? 17
1.4 Welches sind die Leistungen des              dem Austritt aus der Personalvorsorge?   13
Sicherheitsfonds BVG?                       1                                                      8.4 Was heisst Eigenbedarf?               17
                                                 5 Welches sind die Beiträge an die
2 Welches sind die                               Personalvorsorge?                  13             8.5 Welche Bedingungen gelten für den
Berechnungsgrundlagen der                                                                          Vorbezug?                                 17
Personalvorsorge?                           2    6 Welche Rechte und Pflichten hat
                                                 die versicherte Person?           13              8.6 Welche Bedingungen gelten für die
2.1 Welche Altersberechnungen sind für die                                                         Verpfändung?                              19
Personalvorsorge massgebend?               2     6.1 Was ist der Stiftung zur Durchführung
                                                 der Personalvorsorge mitzuteilen?         13      8.7 Welcher Anspruch auf Information
2.2 Wann erfolgt die Pensionierung?         2                                                      besteht?                                  19
                                                 6.2 Welche Auskünfte erhält die versicherte
2.3 Welcher Jahreslohn ist für die               Person?                                    14     8.8 Wie wird der Vorbezug oder die
Personalvorsorge massgebend?                2                                                      Verpfändung geltend gemacht?              19
                                                 6.3 Wie wird der Datenschutz im Rahmen
3 Wann und wie erfolgt die                       der Personalvorsorge gewährleistet?    14         8.9 Welche Kosten entstehen?              20
Aufnahme in die Personalvorsorge? 3
                                                 7 Was gilt es sonst noch zu                       8.10 Welches sind die gesetzlichen
3.1 Wer wird in die Personalvorsorge             beachten?                                   14    Grundlagen?                               20
aufgenommen und welches sind die
Leistungseinschränkungen?                   3    7.1 Wie werden die Leistungen bei einer           9 Technischer Anhang                      21
                                                 Ehescheidung aufgeteilt?                    14
3.2 Wie wird die zu versichernde Person                                                            9.1 Umwandlungssätze für die Altersrente im
angemeldet?                                 4    7.2 Welche Bedingungen gelten für die             obligatorischen Bereich (Stand:
                                                 Weiterversicherung von versicherten               1. Januar 2021)                          21
3.3 Wann beginnt der Vorsorgeschutz?        4    Personen, welchen nach dem 58. Altersjahr
                                                 gekündigt wurde?                         15       9.2 Umwandlungssätze für die Altersrente im
3.4 Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung? 4                                                        überobligatorischen Bereich (Stand: 1. Januar
                                                 7.3 Wer kann das Vorsorgereglement bzw.           2021)                                      22
3.5 Welche reguläre Eintrittsleistung ist zu     den Vorsorgeplan ändern und für wen haben
erbringen?                                   5   die Änderungen Gültigkeit?              15        9.3 Umwandlungssätze für die Invalidenrente
                                                                                                   (Stand: 1. Januar 2021)                  23
                                                 7.4 Welches sind die Auswirkungen einer
3.6 Wie kann sich die versicherte Person über
die reguläre Eintrittsleistung hinaus            Auflösung des Anschlussvertrages?       16        9.4 Zinssätze (Stand: 1. Januar 2021)     23
einkaufen?                                  5
                                                 7.5 Welches sind die Voraussetzungen für          9.5 Lohnbegriffe und Koordinationsabzug
                                                 eine Teilliquidation innerhalb eines einzelnen    (Stand: 1. Januar 2021)                 23
3.7 Was geschieht bei einer Änderung des
Beschäftigungsgrades?                    6       Vorsorgewerkes bzw. der Stiftung und wie
                                                 wird sie durchgeführt?                       16   9.6 Pensionierungsalter (Stand:
4 Wann und in welchem Umfang                                                                       1. Januar 2021)                           23
                                                 7.6 Wer entscheidet bei Sachverhalten, die
werden Leistungen fällig?                   6
                                                 dieses Vorsorgereglement nicht regelt?     16     Organisationsreglement für den
4.1 Welche Leistungen sieht die                                                                    Kassenvorstand
Personalvorsorge vor?                       6    7.7 Wo werden die Verbindlichkeiten der
                                                 Stiftung erfüllt?                       16
4.2 Welche Bestimmungen gelten für
sämtliche Leistungen?                       6    7.8 Wann tritt dieses Vorsorgereglement in
                                                 Kraft?                                    16
4.3 Welches sind die Altersleistungen?      7
Vorsorgereglement Seite 1

Vorsorgereglement
Ausgabe 1/2021

1                                              MVG                                           genannt. Die Leitung des Vorsorge-
Einleitung                                     Bundesgesetz über die Militärversicherung     werkes obliegt dem Kassenvorstand.
                                               OR                                            Bildung und Aufgaben des Kassen-
                                               Bundesgesetz über das Obligationenrecht       vorstandes sind im Organisations-
1.1                                            PartG                                         reglement festgelegt.
Welche Begriffe und Abkürzungen                Bundesgesetz über die eingetragene Partner-
werden verwendet?                              schaft gleichgeschlechtlicher Paare           Die Leistungen aus dieser Personal-
                                               UVG
                                                                                             vorsorge sind mit einem Kollektiv-
Stiftung
Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensver-       Bundesgesetz über die Unfallversicherung      Lebensversicherungsvertrag versi-
sicherungs-Gesellschaft AG, Zürich             VVG
                                                                                             chert, den die Stiftung als Versiche-
Zurich                                         Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag    rungsnehmerin und Begünstigte mit
Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft        ZGB
                                                                                             Zurich abgeschlossen hat.
AG, Zürich                                     Schweizerisches Zivilgesetzbuch
AHV
Eidgenössische Alters- und Hinterlassenen-                                                   1.4
versicherung                                   1.2                                           Welches sind die Leistungen des Si-
ATSG                                           Welcher Zweck liegt der Personal-             cherheitsfonds BVG?
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des     vorsorge zu Grunde?
Sozialversicherungsrechts
                                                                                             Die Stiftung ist dem Sicherheits-
                                               Zweck dieser Personalvorsorge ist             fonds BVG angeschlossen.
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-,      der Schutz der versicherten Perso-
                                                                                             Der Sicherheitsfonds BVG stellt die
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge          nen und ihrer Hinterlassenen auf
                                                                                             gesetzlich vorgesehenen Leistungen
BVV 2                                          kollektiver Basis gegen die wirt-
                                                                                             bei Zahlungsunfähigkeit des Vorsor-
Verordnung über die berufliche Alters-,        schaftlichen Folgen von Erwerbsaus-
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
                                                                                             gewerkes sicher und richtet bei un-
                                               fällen im Alter, bei Tod oder bei In-
                                                                                             günstiger Altersstruktur der versi-
Eingetragene Partner gemäss PartG              validität. Die dafür von der Stiftung
Solange eine eingetragene Partnerschaft dau-                                                 cherten Personen Zuschüsse aus.
                                               ausgerichteten Leistungen ergänzen
ert, haben eingetragene Partner im vorlie-
genden Vorsorgereglement die gleichen          diejenigen der AHV/IV.
Rechte und Pflichten wie Ehegatten.
Stirbt ein eingetragener Partner, so ist der   1.3
überlebende Partner einem überlebenden
Ehegatten gleichgestellt.
                                               Wie ist die Personalvorsorge orga-
                                               nisiert?
Die gerichtliche Auflösung einer eingetrage-
nen Partnerschaft ist einer Ehescheidung       Zur Durchführung der Personalvor-
gleichgestellt.
                                               sorge ist der Arbeitgeber gemäss
FZG                                            Anschlussvertrag der Stiftung ange-
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der
beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und In-
                                               schlossen. Die Leitung der Stiftung
validenvorsorge                                obliegt dem Stiftungsrat. Er vertritt
FZV                                            die Stiftung nach aussen und ent-
Verordnung über die Freizügigkeit in der       scheidet über die Organisation der
beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und In-   Stiftung und über die Durchfüh-
validenvorsorge
                                               rung der Stiftungsverwaltung.
IV
Eidgenössische Invalidenversicherung           Innerhalb der Stiftung besteht eine
                                               eigenständige Kasse, Vorsorgewerk
Vorsorgereglement Seite 2

2                                                                             aufschieben, bis das Arbeitsverhält-
Welches sind die Berech-              Reglementarische Pensionierung          nis definitiv aufgelöst wird, längs-
                                                                              tens aber bis zur Vollendung des
nungsgrundlagen der Per-              Die reglementarische Pensionierung
                                                                              70. Altersjahres.
sonalvorsorge?                        erfolgt an demjenigen Monatsersten,
                                      welcher der Vollendung des im Vor-      Es werden grundsätzlich keine Bei-
                                      sorgeplan vorgesehenen Altersjahres     träge mehr fällig, es sei denn, der
2.1
                                      folgt.                                  Vorsorgeplan sieht vor, dass weiter-
Welche Altersberechnungen sind
                                                                              hin Beiträge für die Altersvorsorge
für die Personalvorsorge massge-      Die reglementarische Pensionierung
                                                                              erhoben werden. Ab dem Zeitpunkt
bend?                                 entspricht der ordentlichen Pensio-
                                                                              der ordentlichen Pensionierung er-
                                      nierung gemäss Ziff. 2.2.1, sofern
                                                                              löschen sämtliche versicherten Leis-
                                      der Vorsorgeplan nichts anderes
                                                                              tungen mit Ausnahme der Alters-
Alter für die Beitrags- und Leis-     vorsieht.
                                                                              rente und der von ihr abhängigen
tungsberechnung
                                                                              Ehegattenrente bzw. Kinderrenten.
Für die Beitrags- und Leistungsbe-
                                      Weiterversicherung von erwerbstäti-
rechnung gilt das jeweils erreichte
                                      gen Personen über das reglementari-     2.3
Alter, ausgedrückt in Jahren und
                                      sche Pensionierungsalter hinaus         Welcher Jahreslohn ist für die Per-
Monaten. Die Zeit vom Tag der
                                                                              sonalvorsorge massgebend?
Geburt bis zum darauf folgenden       Erwerbstätige Personen sind über
Monatsersten bleibt unberücksich-     das reglementarische Pensionie-
tigt.                                 rungsalter hinaus gemäss Vorsorge-
                                                                              Massgebender Jahreslohn
                                      reglement weiterversichert, bis sie
                                      das ordentliche Pensionierungsalter     Der massgebende Jahreslohn ent-
Alter für die Berechnung der Min-     erreichen.                              spricht dem mutmasslichen AHV-
destleistung beim Austritt                                                    Jahreslohn der versicherten Person,
                                      Die versicherte Person und der
                                                                              wobei Familien- und Kinderzulagen
Für die Berechnung der Mindest-       Arbeitgeber sind weiterhin beitrags-
                                                                              sowie Lohnbestandteile, die nur ge-
leistung gemäss FZG ergibt sich das   pflichtig.
                                                                              legentlich oder vorübergehend an-
Alter aus der Differenz zwischen
                                                                              fallen, nicht berücksichtigt werden.
dem Kalenderjahr und dem Ge-
                                                                              Nicht zum massgebenden Jahres-
burtsjahr.                            Vorzeitige Pensionierung
                                                                              lohn gehören insbesondere Abgangs-
                                      Eine versicherte Person kann sich       entschädigungen und Dienstalters-
                                      vorzeitig pensionieren lassen, sofern   geschenke.
Alter für die Berechnung der Al-
                                      sie die Erwerbstätigkeit definitiv
tersgutschriften                                                              Gehört eine versicherte Person nicht
                                      aufgibt. Die vorzeitige Pensionie-
                                                                              während eines ganzen Kalenderjah-
Das Alter für die Berechnung der      rung ist frühestens auf denjenigen
                                                                              res dieser Personalvorsorge an, so ist
Altersgutschriften ist im Vorsorge-   Monatsersten möglich, welcher auf
                                                                              jener Lohn massgebend, den sie bei
plan festgelegt.                      die Vollendung des 58. Altersjahres
                                                                              ganzjähriger Zugehörigkeit erzielen
                                      folgt.
                                                                              würde.
2.2                                   Die Leistungen werden entspre-
                                                                              Bezieht eine versicherte Person bei
Wann erfolgt die Pensionierung?       chend reduziert.
                                                                              einer anderen Firma ebenfalls einen
                                                                              Lohn, so wird dieser nicht berück-
                                                                              sichtigt.
Ordentliche Pensionierung             Aufgeschobene Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung er-     Arbeitet eine versicherte Person im
folgt an demjenigen Monatsersten,     Einvernehmen mit dem Arbeitgeber
welcher der Vollendung des im         über das ordentliche Pensionie-
BVG vorgesehenen Altersjahres         rungsalter hinaus weiter, so kann sie
folgt.                                die Fälligkeit der Altersleistungen
Vorsorgereglement Seite 3

                                                                                3
Versicherter Jahreslohn                  Maximal versicherbarer Jahreslohn      Wann und wie erfolgt die
                                         gemäss BVG
Die Berechnung der Vorsorgeleis-                                                Aufnahme in die Personal-
tungen und -beiträge basiert auf         Der maximal versicherbare Jahres-      vorsorge?
dem versicherten Jahreslohn.             lohn gemäss BVG ist auf den zehn-
                                         fachen Betrag der BVG-Lohnober-
Der versicherte Jahreslohn ist im                                               3.1
                                         grenze beschränkt.
Vorsorgeplan umschrieben.                                                       Wer wird in die Personalvorsorge
                                         Falls die versicherte Person mehrere   aufgenommen und welches sind die
Sinkt der versicherte Jahreslohn vo-
                                         Vorsorgeverhältnisse hat und die       Leistungseinschränkungen?
rübergehend wegen Beschäftigungs-
                                         Summe aller ihrer AHV-pflichtigen
mangel, Mutterschaft, Militär- oder
                                         Jahreslöhne den in Abs. 1 genann-
Zivilschutzdienst, behält der bisher
                                         ten Betrag übersteigt, so kürzt die    Aufnahme in die Vorsorge
versicherte Lohn so lange Gültig-
                                         Stiftung den zu versichernden Lohn
keit, als ein Lohnersatz geleistet                                              Der versicherte Personenkreis ist im
                                         entsprechend.
wird.                                                                           Vorsorgeplan umschrieben.
Sinkt der versicherte Jahreslohn we-                                            Der Arbeitgeber kann sich dieser
gen Krankheit oder Unfall, so bleibt     BVG-Jahreslohn                         Personalvorsorge unter Beachtung
der bisher versicherte Lohn wegen                                               der steuerrechtlichen Vorschriften
                                         Der BVG-Jahreslohn entspricht
der mitversicherten Befreiung von                                               anschliessen.
                                         dem massgebenden Jahreslohn, be-
der Beitragszahlung gültig.
                                         grenzt auf die BVG-Lohnobergrenze      Falls der Arbeitgeber mitversichert
Sieht der Vorsorgeplan eine Ein-         und reduziert um den Koordinati-       ist, ist dies im Vorsorgeplan festge-
trittsschwelle vor und sinkt der mas-    onsabzug gemäss BVG. Falls die         halten.
sgebende Jahreslohn aus anderen          Eintrittsschwelle gemäss BVG er-
Gründen als Krankheit oder Unfall        reicht wird, entspricht der BVG-
vorübergehend unter die Eintritts-       Jahreslohn mindestens dem BVG-         Ausnahmen von der Aufnahme in
schwelle, so wird die Altersvorsorge     Mindestlohn.                           die Vorsorge
beitragsfrei weitergeführt. Anwart-
                                         Der BVG-Jahreslohn ist für die Be-     Nicht zum Kreis der versicherten
schaftliche Invaliditätsleistungen so-
                                         rechnung der Beiträge an den Si-       Personen gehören:
wie Todesfallleistungen vor der Pen-
                                         cherheitsfonds BVG und für die Be-
sionierung, mit Ausnahme des To-                                                a)
                                         rechnung der Beiträge für die obli-
desfallkapitals in Höhe des vorhan-                                             Arbeitnehmer, die am 1. Januar das
                                         gatorische Anpassung der laufenden
denen Altersguthabens, fallen dahin.                                            17. Altersjahr noch nicht vollendet
                                         Risikorenten an die Preisentwick-
                                                                                haben;
Ändert sich der versicherte Jahres-      lung massgebend.
lohn infolge Neugestaltung des Ar-                                              b)
beitsverhältnisses wie Versetzung                                               Arbeitnehmer, deren massgebender
oder Beförderung, so kann die versi-                                            Jahreslohn die Eintrittsschwelle ge-
cherte Person im Einverständnis mit                                             mäss BVG nicht übersteigt, es sei
dem Arbeitgeber verlangen, dass der                                             denn, der Vorsorgeplan sieht etwas
versicherte Jahreslohn sofort den                                               anderes vor. Für Bezüger einer
neuen Verhältnissen angepasst wird;                                             Rente der IV wird die Eintritts-
ansonsten erfolgt die Anpassung zu                                              schwelle gemäss Gesetz angepasst;
Beginn des nächsten Kalenderjahres.
                                                                                c)
                                                                                Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt, in
                                                                                dem sie aufgenommen werden soll-
                                                                                ten, im Sinne der IV zu mindestens
                                                                                70% invalid sind, sowie Arbeitneh-
                                                                                mer, die provisorisch weiterversi-
                                                                                chert werden nach Art. 26a BVG;
Vorsorgereglement Seite 4

d)                                      für das Erbringen von Leistungen        einer Gesundheitsprüfung im Sinne
Arbeitnehmer, mit denen ein Ar-         zuständig.                              von Ziff. 3.4 voraus, insbesondere
beitsvertrag für drei Monate oder                                               im Falle einer rückwirkenden Auf-
                                        Für Personen mit Geburtsgebrechen
weniger abgeschlossen wurde. Wird                                               nahme in die Personalvorsorge bzw.
                                        und Personen, welche als Minder-
das Arbeitsverhältnis über die Dauer                                            in einen allfällig weitergehenden
                                        jährige invalid geworden sind, blei-
von drei Monaten verlängert, so er-                                             Vorsorgeschutz.
                                        ben Art. 18 lit. b und c sowie
folgt die Aufnahme in die Personal-
                                        Art. 23 lit. b und c BVG vorbehal-      Als provisorischer Vorsorgeschutz
vorsorge im Zeitpunkt der Verein-
                                        ten.                                    gilt die Versicherungsdeckung für
barung der Verlängerung.
                                                                                die beantragten Leistungen vom
Wenn mehrere aufeinanderfolgende        Die Leistungseinschränkungen von
                                                                                Zeitpunkt der Anmeldung einer zu
befristete Anstellungen beim glei-      Abs. 1 gelten sinngemäss auch für
                                                                                versichernden Person bis zum Ab-
chen Arbeitgeber oder Einsätze für      Arbeitnehmer, deren effektive Ar-
                                                                                schluss der Prüfung aller Anmelde-
das gleiche verleihende Unterneh-       beitsunfähigkeit bei Aufnahme in
                                                                                unterlagen. Die provisorische De-
men insgesamt länger als drei Mo-       die Personalvorsorge über dem fest-
                                                                                ckung erstreckt sich nicht auf Versi-
nate dauern und kein Unterbruch         gestellten Invaliditätsgrad der IV
                                                                                cherungsfälle, welche auf vorbestan-
drei Monate übersteigt, so erfolgt      liegt. Ist die Invalidität bzw. der
                                                                                dene Krankheiten, Gebrechen oder
die Aufnahme in die Personalvor-        Tod nicht auf die gleiche Ursache
                                                                                Unfallfolgen zurückzuführen sind.
sorge ab Beginn des insgesamt vier-     zurückzuführen, welche die Arbeits-
                                                                                Die Leistung ist im Versicherungs-
ten Arbeitsmonats. Wird jedoch vor      unfähigkeit bewirkt hat, so werden
                                                                                fall zusammen mit allfälligen weite-
dem ersten Arbeitsantritt vereinbart,   für die Risiken Tod und Invalidität
                                                                                ren Leistungen aus beruflicher Vor-
dass die Anstellungs- oder Einsatz-     die vollen Leistungen erbracht.
                                                                                sorge, welche durch Zurich bzw.
dauer insgesamt drei Monate über-
                                                                                eine ihrer Sammelstiftungen sicher-
steigt, so erfolgt die Aufnahme in
                                        3.2                                     gestellt werden, zudem auf
die Personalvorsorge ab Beginn des
                                        Wie wird die zu versichernde Per-       CHF 1 000 000 beschränkt (einma-
Arbeitsverhältnisses;
                                        son angemeldet?                         lige Leistung bzw. Barwert wieder-
e)                                                                              kehrender Leistungen aller Invalidi-
                                        Der Arbeitgeber meldet die zu versi-
Arbeitnehmer, die bereits anderwei-                                             täts- und Todesfallleistungen zu-
                                        chernden Personen mit den von der
tig für eine hauptberufliche Er-                                                sammen).
                                        Stiftung zur Verfügung gestellten
werbstätigkeit obligatorisch versi-
                                        Unterlagen an. Sofern die Stiftung      Der provisorische Vorsorgeschutz
chert sind oder im Hauptberuf eine
                                        es verlangt, muss die zu versichernde   wird in der Folge durch den defini-
selbstständige Erwerbstätigkeit ausü-
                                        Person die Anmeldung mit unter-         tiven Vorsorgeschutz abgelöst; dieser
ben.
                                        zeichnen.                               beginnt mit der Zustellung des indi-
                                                                                viduellen Vorsorgeausweises und er-
                                                                                streckt sich auf den darin umschrie-
Leistungseinschränkungen                3.3
                                                                                benen Leistungsumfang.
                                        Wann beginnt der Vorsorgeschutz?
War eine zu versichernde Person vor
oder bei der Aufnahme in die Perso-     Der Vorsorgeschutz für die sich aus
                                                                                3.4
nalvorsorge nicht voll arbeitsfähig,    dem BVG-Obligatorium ergeben-
                                                                                Wann erfolgt eine Gesundheitsprü-
ohne für diese Arbeitsunfähigkeit im    den Leistungen beginnt an dem
                                                                                fung?
Sinne des BVG invalid zu sein, und      Tag, an dem das Arbeitsverhältnis
führt die Ursache dieser Arbeitsun-     anfängt oder erstmals Lohnanspruch      Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme
fähigkeit zur Invalidität oder zum      besteht, in jedem Falle aber im Zeit-   in die Vorsorge ohne Gesundheits-
Tod, so besteht kein Anspruch auf       punkt, da der Arbeitnehmer sich auf     prüfung auf Grund der Bestätigung
Leistungen gemäss diesem Vorsorge-      den Weg zur Arbeit begibt.              der vollen Erwerbsfähigkeit.
reglement. War die zu versichernde
                                        Die Übernahme des Vorsorgeschut-        Übersteigen die Vorsorgeleistungen
Person bei Beginn der Arbeitsunfä-
                                        zes im Bereich der überobligatori-      die BVG-Mindestleistungen, kann
higkeit in einer anderen Vorsorge-
                                        schen Leistungen erfolgt proviso-       die Stiftung die Aufnahme in die
einrichtung versichert, so ist diese
                                        risch. Die definitive Übernahme des     weitergehende Vorsorge oder Leis-
                                        Vorsorgeschutzes setzt das Bestehen
Vorsorgereglement Seite 5

tungserhöhungen von einer Ge-            Person hat die Übertragung bei der       angehört haben, gilt die Einkaufsbe-
sundheitserklärung oder ärztlichen       vorhergehenden Vorsorgeeinrich-          schränkung gemäss Art. 60b Abs. 1
Untersuchung und allenfalls einer        tung selbst zu veranlassen.              BVV 2.
allgemeinen Risikoprüfung abhän-
                                         Ist die eingebrachte Austrittsleistung   Hat die versicherte Person Vorbe-
gig machen. Die Stiftung kann auf
                                         aus dem früheren Vorsorgeverhält-        züge für die Wohneigentumsförde-
Grund der Ergebnisse dieser Prü-
                                         nis höher als zum Einkauf in die         rung getätigt, so darf sie Einkäufe
fungen Vorbehalte anbringen oder
                                         vollen reglementarischen Leistungen      erst vornehmen, nachdem sie die
Zuschläge auf den Beiträgen erhe-
                                         erforderlich, kann die Stiftung die      Vorbezüge zurückbezahlt hat.
ben. Allfällige gesundheitliche Vor-
                                         Annahme auf diese Höhe begren-
behalte entfallen nach fünf Jahren.                                               Die aus einem Einkauf resultieren-
                                         zen.
Die bei der früheren Vorsorgeein-                                                 den Leistungen dürfen innerhalb der
richtung abgelaufene Zeit eines Ge-      Sofern der Vorsorgeplan nichts an-       nächsten drei Jahre nicht in Kapital-
sundheitsvorbehaltes wird angerech-      deres vorsieht, wird der übertragene     form aus der Vorsorge zurückgezo-
net.                                     Betrag als Eintrittsleistung dem Al-     gen werden. Für Bezüger von Alters-
                                         tersgutschriftenkonto gutgeschrie-       und Invalidenrenten ist ein Wieder-
Tritt jedoch ein vom Vorbehalt er-
                                         ben und im Todesfall für die Finan-      einkauf nicht möglich.
fasstes Leiden innert fünf Jahren seit
                                         zierung der Ehegattenrente verwen-
Aussprechen des Vorbehaltes ein, so                                               Wiedereinkäufe der versicherten
                                         det.
gilt der Leistungsausschluss im über-                                             Person werden im gleichen Verhält-
obligatorischen bzw. nicht bereits                                                nis wie bei der Entnahme dem obli-
erworbenen Leistungsbereich dau-         3.6                                      gatorischen und überobligatorischen
ernd.                                    Wie kann sich die versicherte Per-       Altersguthaben gutgeschrieben.
                                         son über die reguläre Eintrittsleis-     Kann das obligatorische Altersgut-
Der Vorsorgeschutz, der mit der
                                         tung hinaus einkaufen?                   haben nicht ermittelt werden, so be-
eingebrachten Austrittsleistung er-
                                                                                  stimmt sich dessen Höhe gemäss
worben wird, wird nicht durch ei-        Die versicherte Person kann sich
                                                                                  den gesetzlichen Bestimmungen.
nen neuen gesundheitlichen Vorbe-        über die reguläre Eintrittsleistung
halt geschmälert.                        hinaus einkaufen, solange sie voll ar-   Versicherte Personen, die einen Teil
                                         beitsfähig ist. Die maximale Höhe        ihrer Austrittsleistung infolge Ehe-
Verschweigt eine Person bei der Ge-
                                         der Einkaufssumme ergibt sich aus        scheidung an die Vorsorgeeinrich-
sundheits- bzw. Risikoprüfung eine
                                         der Differenz zwischen dem vorhan-       tung des Ehegatten übertragen
Tatsache, die sie kannte oder ken-
                                         denen Altersguthaben und dem Al-         mussten, können sich im Rahmen
nen musste, oder deklariert sie eine
                                         tersguthaben, welches sich beim          der übertragenen Austrittsleistung
solche unrichtig, so ist die Stiftung
                                         niedrigsten Aufnahmealter in die Al-     wieder einkaufen. Wiedereinkäufe
berechtigt, ihre Leistungen gestützt
                                         tersvorsorge bis zum Zeitpunkt des       im Falle der Ehescheidung sind von
auf Art. 6 VVG zu verweigern. In
                                         Einkaufs unter Annahme der golde-        sämtlichen Begrenzungen ausge-
Abweichung von Art. 6 Abs. 2 VVG
                                         nen Regel (die Lohnentwicklung           nommen und können jederzeit getä-
beträgt die Frist 6 Monate. Sofern
                                         entspricht der Verzinsung des Vor-       tigt werden.
die gesetzlichen Voraussetzungen er-
                                         sorgekapitals) ergeben hätte.
füllt sind, werden die obligatori-                                                Zudem kann der Arbeitgeber Ein-
schen Leistungen gemäss BVG und          Der Höchstbetrag der Einkaufs-           maleinlagen leisten. Die steuerliche
FZG aber in jedem Fall erbracht.         summe reduziert sich um die Gut-         Abzugsberechtigung dieser Zuwen-
                                         haben in der Säule 3a gemäss             dungen richtet sich nach dem eidge-
                                         Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und um             nössischen und kantonalen Steuer-
3.5
                                         Freizügigkeitsguthaben gemäss            recht.
Welche reguläre Eintrittsleistung
                                         Art. 60a Abs. 3 BVV 2.
ist zu erbringen?                                                                 Die Auswirkungen von zusätzlichen
                                         Für Personen, die aus dem Ausland        Einkäufen und Einmaleinlagen sind
Eine versicherte Person hat beim
                                         zuziehen und die noch nie einer          die gleichen wie bei der regulären
Eintritt die Austrittsleistung der
                                         Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz       Eintrittsleistung.
früheren Vorsorgeeinrichtung als re-
guläre Eintrittsleistung in die Stif-
tung einzubringen. Die versicherte
Vorsorgereglement Seite 6

Einmaleinlagen und Einkäufe wer-        Kinderrenten) im Rahmen des ge-         ter sind die Pflegekinder anspruchs-
den dem überobligatorischen Alters-     setzlichen Minimalanspruches ge-        berechtigt, wenn die versicherte Per-
guthaben zugewiesen.                    mäss BVG, deren Laufzeit drei Jahre     son für ihren Unterhalt aufzukom-
                                        überschritten hat, werden nach An-      men hat.
                                        ordnung des Bundesrates der Preis-
3.7                                                                             Kinderrenten werden bezahlt für:
                                        entwicklung angepasst.
Was geschieht bei einer Änderung
                                                                                •   Kinder bis zur Vollendung ihres
des Beschäftigungsgrades?               Die Anpassung der Ehegatten-, In-
                                                                                    18. Altersjahres, sofern der Vor-
                                        validen- und Invaliden-Kinderren-
Ändert der Beschäftigungsgrad einer                                                 sorgeplan nichts anderes vorsieht;
                                        ten erfolgt bis zur ordentlichen Pen-
versicherten Person, wird die Vor-
                                        sionierung, jene der Waisenrenten       •   in Ausbildung stehende Kinder bis
sorge auf der Basis des neuen versi-
                                        bis zum Erlöschen des Anspruchs             zum Abschluss ihrer Ausbildung,
cherten Jahreslohnes weitergeführt.
                                        auf Kinderrenten. Danach werden             sofern sie nicht zugleich überwie-
Vorbehalten bleiben Ziff. 3.3 und
                                        Rentenzahlungen nach Massgabe               gend erwerbstätig sind, längstens
3.4.
                                        der verfügbaren Mittel des Vorsor-          aber bis zur Vollendung ihres
                                        gewerkes der Preisentwicklung ange-         25. Altersjahres;
                                        passt. In diesem Fall legt der Kas-
4                                                                               •   Kinder, solange sie erwerbsunfähig
                                        senvorstand die Höhe der Anpas-
                                                                                    sind, vorausgesetzt, dass die Er-
Wann und in welchem Um-                 sung fest.
                                                                                    werbsunfähigkeit vor Vollendung
fang werden Leistungen                                                              des 25. Altersjahres eingetreten ist,
fällig?                                                                             und dass die Kinder keine Invali-
                                        Abtretung und Verpfändung;
                                                                                    denrente aus der beruflichen Vor-
                                        Wohneigentumsförderung
4.1                                                                                 sorge, der Unfallversicherung oder
Welche Leistungen sieht die Perso-      Leistungen gemäss diesem Vorsorge-          der Militärversicherung erhalten.
nalvorsorge vor?                        reglement können, ausser zur Finan-         Bis zur Vollendung des 25. Alters-
                                        zierung von Wohneigentum gemäss             jahres werden in jedem Fall die
Im Alter:                               BVG, vor Fälligkeit weder verpfän-          Leistungen gemäss BVG-Obliga-
Altersrente                             det noch abgetreten werden.                 torium erbracht.
Pensionierten-Kinderrente
                                        Ein Vorbezug oder eine Verpfän-
Im Todesfall:                           dung der Leistungen für Wohnei-
Ehegattenrente                                                                  Verzugszins auf Vorsorgeleistungen
                                        gentum zu Eigenbedarf ist gemäss
Waisenrente                             BVG möglich. Nähere Angaben             Für Alters- und Todesfallleistungen
Todesfallkapital                        sind in den Ausführungsbestim-          in Kapitalform, die nach Erhalt aller
zusätzliches Todesfallkapital (sofern   mungen zur Wohneigentumsförde-          notwendigen Angaben nicht fristge-
im Vorsorgeplan vorgesehen)             rung mit Mitteln der beruflichen        recht überwiesen werden, gilt der
Im Invaliditätsfall:                    Vorsorge festgehalten.                  Verzugszins gemäss FZG.
Invalidenrente                                                                  Die Ausrichtung eines Verzugszinses
Invaliden-Kinderrente                                                           für Leistungen in Rentenform rich-
Befreiung von der Beitragszahlung       Rentenberechtigung für Kinderren-
                                                                                tet sich nach Art. 105 OR, wobei
                                        ten
                                                                                der Verzugszinssatz demjenigen ge-
4.2                                     Als Kinderrenten gelten Pensionier-     mäss FZG entspricht.
Welche Bestimmungen gelten für          ten-Kinderrenten, Invaliden-Kin-
sämtliche Leistungen?                   derrenten und Waisenrenten.
                                                                                Haftpflichtansprüche
                                        Als Kinder gelten jene im Sinne von
                                        Art. 252 ff. ZGB. Ihnen gleichge-       Gegenüber einem Dritten, der für
Anpassung an die Preisentwicklung       stellt sind Stiefkinder, die von der    den Versicherungsfall haftet, tritt
Laufende Risikorenten (Ehegatten-,      versicherten Person ganz oder über-     die Stiftung von Gesetzes wegen im
Waisen-, Invaliden- und Invaliden-      wiegend unterhalten wurden. Wei-        Zeitpunkt des Ereignisses bis zur
                                                                                Höhe der gesetzlichen Leistungen in
Vorsorgereglement Seite 7

die Ansprüche der versicherten Per-                                             beziehen, sofern sie der Stiftung die
son, ihrer Hinterlassenen und weite-    Pensionierten-Kinderrente               entsprechende Erklärung vor Fällig-
rer Begünstigter ein (Subrogation).                                             keit der ersten Rente abgegeben hat.
                                        Hat ein Bezüger einer Altersrente
Erbringt die Stiftung höhere als die
                                        rentenberechtigte Kinder, so erhält     Die Option kann das gesamte Al-
vom Gesetz vorgeschriebenen Leis-
                                        er für jedes dieser Kinder eine         tersguthaben oder einen Teil davon
tungen, kann sie verlangen, dass ihr
                                        Rente. Diese wird ausgerichtet bis      umfassen. Umfasst sie einen Teil des
die anspruchsberechtigten Personen
                                        zum Tod des Kindes oder der versi-      Altersguthabens, so setzt sich dieser
ihre Forderungen gegenüber einem
                                        cherten Person bzw. bis zum Weg-        im gleichen Verhältnis wie das ge-
haftpflichtigen Dritten bis zur Höhe
                                        fall der Rentenberechtigung des         samte Altersguthaben aus obligatori-
der reglementarischen Leistungs-
                                        Kindes.                                 schen und überobligatorischen Tei-
pflicht abtreten. Die anspruchsbe-
                                                                                len zusammen. Der Rentenanspruch
rechtigten Personen sind verpflich-     Die Höhe der Pensionierten-Kin-
                                                                                berechnet sich nach dem jeweils ver-
tet, der Stiftung auf Verlangen eine    derrente ist im Vorsorgeplan festge-
                                                                                bleibenden Altersguthaben. Zif-
schriftliche Abtretungserklärung ab-    legt.
                                                                                fer 4.3.3 Abs. 3 bleibt vorbehalten.
zugeben.
                                        Pensionierten-Kinderrenten werden
                                                                                Mit der Auszahlung des Kapitals
                                        nicht mit Invaliden-Kinderrenten
                                                                                sind bei vollständiger Option sämt-
4.3                                     kumuliert.
                                                                                liche Ansprüche, bei teilweiser Op-
Welches sind die Altersleistungen?
                                                                                tion die anteilmässigen Ansprüche
                                                                                der versicherten Person und der
                                        Auszahlung der Altersleistungen in
                                                                                Hinterlassenen abgegolten.
Altersrente                             Rentenform
                                                                                Ist die versicherte Person verheiratet,
Wird eine versicherte Person pensio-    Die Renten werden quartalsweise im
                                                                                so ist die Auszahlung der Kapitalab-
niert, hat sie Anspruch auf eine le-    Voraus gezahlt. Von der Pensionie-
                                                                                findung nur zulässig, wenn der Ehe-
benslängliche Rente.                    rung bis zum nächsten Rentenfällig-
                                                                                gatte schriftlich zustimmt. Die Stif-
                                        keitstag wird eine Teilrente ausge-
Die Altersrente ergibt sich aus dem                                             tung kann die Beglaubigung der
                                        richtet.
im Zeitpunkt der Pensionierung                                                  Unterschriften verlangen. Die Kos-
vorhandenen Altersguthaben. Im          Auf Wunsch der versicherten Person      ten dafür sind von der versicherten
BVG-Obligatorium wird sie bei or-       wird die Rente monatlich im Voraus      Person zu tragen.
dentlicher Pensionierung nach dem       gezahlt. Von der Pensionierung bis
im Zeitpunkt der Pensionierung          zum nächsten Rentenfälligkeitstag
                                                                                4.4
massgebenden Umwandlungssatz            wird eine Teilrente ausgerichtet. Die
                                                                                Welche Bestimmungen gelten für
gemäss BVG-Obligatorium berech-         entsprechende Erklärung muss vor
                                                                                Todesfall- und Invaliditätsleistun-
net. Im überobligatorischen Bereich     Fälligkeit der ersten Rente abgege-
                                                                                gen?
wird sie nach dem jeweils gültigen      ben werden.
Kollektiv-Lebensversicherungstarif
                                        Die Stiftung richtet anstelle einer
berechnet. Die Umwandlungssätze
                                        Rente eine Kapitalabfindung aus,        Leistungsumfang
sind im technischen Anhang aufge-
                                        wenn die jährliche Altersrente weni-
führt.                                                                          Die reglementarischen Leistungen
                                        ger als 10% der Mindestaltersrente
                                                                                werden erbracht, wenn die Invalidi-
Das Altersguthaben wird durch           der AHV beträgt. Bei der Prüfung,
                                                                                tät oder der Tod nicht auf Unfall
jährliche Altersgutschriften geäufnet   ob eine geringfügige Altersrente vor-
                                                                                einschliesslich Berufskrankheiten im
und verzinst. Im BVG-Obligato-          liegt, werden allfällige Kinderrenten
                                                                                Sinne des UVG oder auf Unfall und
rium gilt der BVG-Zinssatz. Im          nicht berücksichtigt.
                                                                                Krankheit im Sinne des MVG zu-
überobligatorischen Bereich erfolgt
                                                                                rückzuführen ist. Vorbehalten bleibt
die Verzinsung zum jeweils gültigen
                                                                                Ziffer 4.4.2 nachstehend.
Kollektiv-Lebensversicherungstarif.     Auszahlung der Altersleistung als
                                        Kapital                                 Die folgenden Leistungen werden
Die Höhe der Altersgutschriften ist
                                                                                jedoch auch dann fällig, wenn die
im Vorsorgeplan festgelegt.             Auf Wunsch kann die versicherte
                                                                                Invalidität oder der Tod auf Unfall
                                        Person die Altersleistung als Kapital
Vorsorgereglement Seite 8

einschliesslich Berufskrankheiten im      Leistungen aus privaten Versiche-         mit den übrigen anrechenbaren Ein-
Sinne des UVG oder auf Unfall und         rungen, welche die versicherte Per-       künften (gem. Ziff. 4.4.2) 90% des
Krankheit im Sinne des MVG zu-            son allein finanziert hat, werden         mutmasslich entgangenen Verdiens-
rückzuführen ist:                         nicht zu den anrechenbaren Ein-           tes der versicherten Person überstei-
                                          künften gezählt.                          gen. In diesem Falle kürzt die Stif-
•   Todesfallkapital in Höhe des vor-
                                                                                    tung ihre Leistungen so weit, als
    handenen Altersguthabens;             Die Bezugsberechtigten sind ver-
                                                                                    diese zusammen mit den übrigen
                                          pflichtet, der Stiftung über alle anre-
•   Todesfallleistungen nach der Pen-                                               anrechenbaren Einkünften 90% des
                                          chenbaren Einkünfte Auskunft zu
    sionierung;                                                                     mutmasslich entgangenen Verdiens-
                                          erteilen.
                                                                                    tes übersteigen.
•   Befreiung von der Beitragszahlung
                                          Kürzt die Unfall- oder die Militär-
    bei Erwerbsunfähigkeit;
                                          versicherung ihre Leistungen, weil
                                                                                    4.5
•   weitere im Vorsorgeplan vorgese-      der Versicherungsfall nicht aus-
                                                                                    Welches sind die Todesfallleistun-
    hene Leistungen.                      schliesslich auf eine von diesen bei-
                                                                                    gen?
                                          den Versicherungen zu berücksichti-
                                          gende Ursache zurückzuführen ist,
Koordination mit der Unfall- und          so leistet die Stiftung anteilmässig.
                                                                                    Ehegattenrente bei Tod vor der Pen-
Militärversicherung
                                          Die Leistungen werden jedoch nicht        sionierung
Erreichen die Leistungen der be-          ausgerichtet, um Leistungsverweige-
                                                                                    Stirbt eine verheiratete versicherte
trieblichen Unfall- oder Militärversi-    rungen oder -kürzungen der Unfall-
                                                                                    Person, hat der überlebende Ehe-
cherung zusammen mit den übrigen          oder Militärversicherung gemäss
                                                                                    gatte Anspruch auf eine Rente.
anrechenbaren Einkünften weniger          Art. 25 Abs. 2 BVV 2 auszuglei-
als 90% des mutmasslich entgange-         chen.                                     Die Höhe der jährlichen Ehegatten-
nen Verdienstes, werden bis zu die-                                                 rente ist im Vorsorgeplan festgelegt.
ser Grenze die gesetzlichen BVG-Ri-
                                                                                    Ist der überlebende Ehegatte mehr
sikoleistungen erbracht.                  Vorleistungspflicht
                                                                                    als 10 Jahre jünger als die verstor-
Als anrechenbare Einkünfte gelten:        Ist die Stiftung auf Grund zwingen-       bene versicherte Person, wird die
                                          der gesetzlicher Bestimmungen vor-        Ehegattenrente für jedes den Alters-
•   Renten oder der Rentenwert von
                                          leistungspflichtig, so werden nur die     unterschied von 10 Jahren überstei-
    Kapitalleistungen in- oder auslän-
                                          gesetzlichen BVG-Risikoleistungen         gende, ganze oder angebrochene
    discher Sozialversicherungen und
                                          erbracht.                                 Jahr um 1% der vollen Rente ge-
    Vorsorgeeinrichtungen mit Aus-
                                                                                    kürzt. In jedem Fall wird eine Rente
    nahme von Hilflosenentschädi-
                                                                                    in Höhe der minimalen Ehegatten-
    gungen, Abfindungen und ähnli-
                                          Überversicherung                          rente gemäss BVG ausgerichtet.
    chen Leistungen;
                                          Die Leistungen aus diesem Vorsor-         Heiratet der überlebende Ehegatte
•   die zusammengerechneten Ein-
                                          gereglement werden zusätzlich zu          vor Vollendung des 45. Altersjahres
    künfte des überlebenden Ehegat-
                                          den Leistungen anderer in- und aus-       wieder, erlischt der Anspruch auf die
    ten und der Waisen;
                                          ländischer betrieblicher oder sozialer    Ehegattenrente. Er erhält eine ein-
•   zusätzlich erzieltes oder zumutba-    Versicherungen ausgerichtet. Aus          malige Abfindung in Höhe von drei
    rerweise noch erzielbares Erwerbs-    dem Zusammentreffen dieser Leis-          Jahresrenten. Anstelle der Abfin-
    oder Ersatzeinkommen von Versi-       tungen darf jedoch für die an-            dung kann er beantragen, dass seine
    cherten, die Invaliditätsleistungen   spruchsberechtigte Person kein un-        Rente wieder voll auflebt, wenn
    beziehen. Es wird das volle hypo-     gerechtfertigter Vorteil entstehen.       auch die Folgeehe aufgelöst wird.
    thetische Invalideneinkommen ge-                                                Erfolgt die Wiederverheiratung erst
                                          Ein ungerechtfertigter Vorteil ent-
    mäss Verfügung der IV angerech-                                                 nach dem 45. Altersjahr, läuft die
                                          steht dann, wenn die Leistungen aus
    net.                                                                            Ehegattenrente lebenslänglich wei-
                                          diesem Vorsorgereglement an Hin-
                                                                                    ter.
                                          terlassene oder Invalide zusammen
Vorsorgereglement Seite 9

Wird auf Grund der 1. BVG-Revi-           In jedem Fall werden die Leistungen
sion beim Tod einer Invalidenrent-        gemäss BVG ausgerichtet.                 Todesfallkapital
nerin, deren Invalidenrente vor dem
                                          Wird auf Grund der 1. BVG-Revi-          Stirbt eine versicherte Person vor
1. Januar 2005 zu laufen begonnen
                                          sion beim Tod einer Altersrentnerin,     der Pensionierung, haben die Hin-
hat, eine Witwerrente fällig, so wer-
                                          deren Altersrente vor dem 1. Ja-         terlassenen Anspruch auf das vor-
den nur die gesetzlichen Leistungen
                                          nuar 2005 zu laufen begonnen hat,        handene Altersguthaben, soweit die-
erbracht.
                                          eine Witwerrente fällig, so werden       ses nicht für die Finanzierung einer
                                          nur die gesetzlichen Leistungen er-      Ehegattenrente oder einer Rente an
                                          bracht.                                  den geschiedenen Ehegatten benö-
Ehegattenrente bei Tod nach der
                                                                                   tigt wird.
Pensionierung
Stirbt eine verheiratete Person, wel-     Anspruch des geschiedenen Ehegat-
che eine Altersrente bezieht, hat der     ten                                      Zusätzliches Todesfallkapital (sofern
überlebende Ehegatte Anspruch auf                                                  im Vorsorgeplan vorgesehen)
                                          Sofern die gesetzlichen Vorausset-
eine Ehegattenrente. Die Höhe der
                                          zungen erfüllt sind, erhält der ge-      Stirbt eine versicherte Person vor
Rente ist im Vorsorgeplan festgelegt.
                                          schiedene Ehegatte einer verstorbe-      der Pensionierung, wird ein zusätzli-
Für die Anspruchsberechtigung gel-
                                          nen versicherten Person eine Rente       ches Todesfallkapital fällig.
ten die gleichen Voraussetzungen
                                          im Umfang der Mindestleistungen
wie bei Tod vor der Pensionierung.                                                 Die Höhe des zusätzlichen Todes-
                                          gemäss BVG.
Heiratet der Altersrentner bzw. die                                                fallkapitals sowie der versicherte Per-
Altersrentnerin erst nach dem voll-       Die Hinterlassenenleistungen wer-        sonenkreis sind im Vorsorgeplan
endeten 65. Altersjahr, so wird die –     den jedoch um jenen Betrag ge-           umschrieben.
gegebenenfalls schon gekürzte –           kürzt, um den sie zusammen mit
Ehegattenrente wie folgt herabge-         den Hinterlassenenleistungen der
setzt:                                    AHV den Anspruch aus dem Schei-          Anspruchsberechtigte Personen für
                                          dungsurteil übersteigen. Hinterlas-      die Todesfallkapitalien
•   um 20% bei Heirat während des
                                          senenrenten der AHV werden dabei
    66. Altersjahres;                                                              Anspruch auf die Todesfallkapita-
                                          nur so weit angerechnet, als sie hö-
                                                                                   lien haben unabhängig vom Erb-
•   um 40% bei Heirat während des         her sind als ein eigener Anspruch
                                                                                   recht:
    67. Altersjahres;                     auf eine Invalidenrente der IV oder
                                          eine Altersrente der AHV. Der Ren-       a)
•   um 60% bei Heirat während des
                                          tenanspruch erlischt bei Wiederver-      der überlebende Ehegatte, bei des-
    68. Altersjahres;
                                          heiratung.                               sen Fehlen
•   um 80% bei Heirat während des
                                                                                   b)
    69. Altersjahres.
                                                                                   die rentenberechtigten Kinder, bei
                                          Waisenrente
Erfolgt die Heirat nach dem vollen-                                                deren Fehlen
deten 69. Altersjahr, so fällt die Ehe-   Stirbt eine versicherte Person, so er-
                                                                                   c)
gattenrente, welche die minimale          halten die rentenberechtigten Kin-
                                                                                   übrige natürliche Personen, die von
Ehegattenrente gemäss BVG über-           der eine Rente.
                                                                                   der verstorbenen versicherten Person
steigt, dahin.
                                          Die Höhe der jährlichen Waisen-          in erheblichem Masse unterstützt
Hat die versicherte Person nach           rente ist im Vorsorgeplan festgelegt.    worden sind, oder die Person, die
Vollendung des 65. Altersjahres ge-                                                mit dieser in den letzten fünf Jahren
                                          Sie erlischt mit dem Tod des Kindes
heiratet und litt sie in jenem Zeit-                                               bis zu ihrem Tod ununterbrochen
                                          oder mit dem Wegfall der Renten-
punkt an einer schweren Krankheit,                                                 eine eheähnliche Lebensgemein-
                                          berechtigung.
die ihr bekannt sein musste, so wird                                               schaft geführt hat oder die für den
keine Rente entrichtet, wenn sie in-                                               Unterhalt eines oder mehrerer ge-
nert zweier Jahre nach der Ehe-                                                    meinsamer Kinder aufkommen
schliessung an dieser Krankheit                                                    muss, bei deren Fehlen
stirbt.
Vorsorgereglement Seite 10

d)                                      Massgebend für eine allfällige Aus-      Ehegattenrente als Kapital ausge-
die übrigen Kinder, bei deren Feh-      zahlung an die begünstigte Person        richtet.
len                                     sind in jedem Fall die Verhältnisse
                                                                                 Dieses Kapital entspricht für den
                                        im Zeitpunkt des Todes der versi-
e)                                                                               überlebenden Ehegatten, der beim
                                        cherten Person. Der Entscheid über
die Eltern, bei deren Fehlen                                                     Tod der versicherten Person das
                                        die Zulässigkeit der Begünstigungs-
                                                                                 45. Altersjahr vollendet hat, dem
f)                                      änderung obliegt der Stiftung.
                                                                                 Kapitalwert der Ehegattenrente. Es
die Geschwister, bei deren Fehlen
                                        Eine von der versicherten Person ab-     wird für jedes angebrochene oder
g)                                      gegebene Begünstigungserklärung          ganze Jahr, um welches der überle-
die übrigen gesetzlichen Erben (un-     hat vorbehältlich einer allfälligen      bende Ehegatte jünger ist als
ter Ausschluss des Gemeinwesens)        Nachdeckung nur bis zum Austritt         45 Jahre, um 3% gekürzt. Im Mini-
auf die Hälfte des Todesfallkapitals,   der versicherten Person aus dieser       mum werden jedoch vier Jahresren-
maximal jedoch auf 50% des vor-         Personalvorsorge Gültigkeit.             ten ausbezahlt. Die Kapitalzahlung
handenen Altersguthabens.                                                        ist vor Bezug der ersten Rente zu be-
                                                                                 antragen.
In begründeten Fällen und wenn es
                                        Auszahlung der Todesfallleistungen
dem Vorsorgezweck besser ent-                                                    Für den geschiedenen Ehegatten be-
spricht, kann die versicherte Person    Die Renten werden quartalsweise im       steht keine Wahlmöglichkeit für
die Rangfolge der anspruchsberech-      Voraus gezahlt. Vom Todestag bis         eine Kapitalauszahlung.
tigten Personen gemäss lit. d – f än-   zum nächsten Rentenfälligkeitstag
                                                                                 Die Leistungen können im entspre-
dern. Will die versicherte Person       wird eine Teilrente ausgerichtet.
                                                                                 chenden Umfang gekürzt oder ver-
von diesem Recht Gebrauch ma-
                                        Auf Wunsch der anspruchsberech-          weigert werden, wenn die AHV eine
chen, so teilt sie dies der Stiftung
                                        tigten Hinterlassenen einer versi-       Leistung kürzen oder verweigern
schriftlich und unter Angabe einer
                                        cherten Person wird die Rente mo-        kann, weil die anspruchsberechtigte
Begründung mit.
                                        natlich im Voraus gezahlt. Vom To-       Person den Tod der versicherten
Ebenso kann die versicherte Person      destag bis zum nächsten Rentenfäl-       Person herbeigeführt hat. Ein
in begründeten Fällen und wenn es       ligkeitstag wird eine Teilrente ausge-   dadurch frei gewordenes Todesfall-
dem Vorsorgezweck besser ent-           richtet. Die entsprechende Erklä-        kapital fällt den nächsten Begünstig-
spricht der Stiftung schriftlich und    rung muss vor Fälligkeit der ersten      ten gemäss Ziffer 4.5.7 zu.
unter Angabe einer Begründung           Rente abgegeben werden.
mitteilen, welche Personen inner-
                                        Todesfallleistungen stehen den an-       4.6
halb einer Gruppe anspruchsberech-
                                        spruchsberechtigten Hinterlassenen       Welches sind die Invaliditätsleis-
tigt sein sollen und in welchem Um-
                                        einer versicherten Person auch dann      tungen?
fang. Fehlt eine solche Mitteilung
                                        zu, wenn sie deren Erbschaft aus-
und sind innerhalb einer Gruppe
                                        schlagen.
mehrere anspruchsberechtigte Perso-
                                                                                 Invalidität
nen vorhanden, so teilt die Stiftung    Todesfallleistungen, die aus irgend-
das zur Verfügung stehende Todes-       einem Grund nicht zur Auszahlung         Invalidität ist die voraussichtlich
fallkapital zu gleichen Teilen zu.      an Destinatäre gelangen, werden          bleibende oder längere Zeit dau-
                                        nach Massgabe des Stiftungszweckes       ernde ganze oder teilweise Erwerbs-
Begünstigte Personen gemäss lit. c
                                        verwendet.                               unfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit ist
werden nur dann in eine Verteilung
                                                                                 der durch Beeinträchtigung der kör-
mit einbezogen, wenn die Stiftung       Die Stiftung richtet anstelle einer
                                                                                 perlichen, geistigen oder psychi-
bis spätestens zum Zeitpunkt der        Rente eine Kapitalabfindung aus,
                                                                                 schen Gesundheit verursachte und
Auszahlung des Todesfallkapitals        wenn die Ehegattenrente weniger als
                                                                                 nach zumutbarer Behandlung und
vom Vorhandensein einer an-             6% und die Waisenrente weniger als
                                                                                 Eingliederung verbleibende ganze
spruchsberechtigten Person gemäss       2% der Mindestaltersrente der AHV
                                                                                 oder teilweise Verlust der Erwerbs-
lit. c in Kenntnis gesetzt wurde. Ist   beträgt.
                                                                                 möglichkeiten auf dem in Betracht
dies nicht der Fall, besteht kein An-
                                        Ausserdem wird auf Verlangen der
spruch auf das Todesfallkapital.
                                        anspruchsberechtigten Person die
Vorsorgereglement Seite 11

kommenden ausgeglichenen Ar-              Selbstverstümmelung zurückzufüh-         gelöst. Vorbehalten bleiben die Best-
beitsmarkt. Massgebend sind die Ar-       ren, so besteht nur im Umfang der        immungen der provisorischen Wei-
tikel 7 und 8 ATSG.                       BVG-Mindestleistungen Anspruch           terversicherung und Aufrechterhal-
                                          auf Invaliditätsleistungen.              tung des Leistungsanspruchs gemäss
Ferner kann die Stiftung die Aus-
                                                                                   Art. 26a BVG.
richtung von Invaliditätsleistungen       Die Leistungen können im entspre-
von einem rechtskräftigen Renten-         chenden Umfang gekürzt werden,           Berechnungsgrundlagen für die Al-
entscheid der IV abhängig machen.         wenn die IV eine Leistung kürzen,        tersrente sind der BVG-Umwand-
                                          entziehen oder verweigern kann,          lungssatz und der Kollektiv-Lebens-
Anspruch auf die vollen reglementa-
                                          weil die anspruchsberechtigte Per-       versicherungstarif im Zeitpunkt der
rischen Leistungen besteht, wenn
                                          son die Invalidität herbeigeführt hat    reglementarischen Pensionierung
der Invaliditätsgrad mindestens
                                          oder sich einer Eingliederungsmass-      (vgl. Ziffer 4.3.1). Die Altersrente
70% beträgt. Bei einem Invaliditäts-
                                          nahme der IV widersetzt.                 entspricht mindestens der Invaliden-
grad zwischen 60% und 69% wird
                                                                                   rente gemäss BVG-Obligatorium
eine Dreiviertelsrente ausgerichtet.      Für laufende Invaliditätsfälle ist das
                                                                                   unter Berücksichtigung der maxima-
Bei einem Invaliditätsgrad von we-        im Zeitpunkt der für die Invalidität
                                                                                   len Reduktion infolge Vorsorgeaus-
niger als 60% werden die Leistun-         ursächlichen Arbeitsunfähigkeit gül-
                                                                                   gleichs bei Ehescheidung gemäss
gen entsprechend dem Invaliditäts-        tige Vorsorgereglement weiterhin
                                                                                   Art. 19 BVV 2.
grad entrichtet. Eine Teilinvalidität     anzuwenden. Vorbehalten bleiben
von weniger als 25% begründet kei-        Ziff. 4.3.1 Abs. 3 und Ziff. 4.6.2       Ist die versicherte Person verheiratet,
nen Anspruch auf Leistungen.              Abs. 5.                                  so ist die Auszahlung eines Invalidi-
                                                                                   tätskapitals nur zulässig, wenn der
Der Anspruch auf die versicherten
                                                                                   Ehegatte schriftlich zustimmt. Die
Leistungen entsteht, nachdem die
                                          Invalidenrente                           Stiftung kann die Beglaubigung der
versicherte Person länger als die in
                                                                                   Unterschriften verlangen. Die Kos-
Ziff. 4.6.2 festgelegte Wartefrist        Wird eine versicherte Person inva-
                                                                                   ten dafür sind von der versicherten
ganz oder teilweise erwerbsunfähig        lid, hat sie Anspruch auf eine Rente.
                                                                                   Person zu tragen.
gewesen ist. Ist die versicherte Per-
                                          Die Höhe der jährlichen Invaliden-
son abwechslungsweise erwerbsfähig
                                          rente ist im Vorsorgeplan festgelegt
und erwerbsunfähig und dauern die
                                          und beträgt maximal CHF 250 000.         Invaliden-Kinderrente
Perioden der vollen Erwerbsfähig-
keit nicht länger als ein Jahr, so wer-   Die Rente setzt nach 12 Monaten          Jede versicherte Person, die eine In-
den Perioden der Erwerbsunfähig-          Erwerbsunfähigkeit ein. Der An-          validenrente aus dieser Personalvor-
keit aus gleicher Ursache zusam-          spruch wird aufgeschoben, solange        sorge bezieht, hat Anspruch auf eine
mengezählt und an die Wartefrist          ein Anspruch auf Lohnfortzahlung         Rente für ihre rentenberechtigten
angerechnet. Dauert die volle Er-         oder entsprechende Ersatzleistungen      Kinder.
werbsfähigkeit mehr als ein Jahr, so      besteht. Als Ersatzleistungen gelten
                                                                                   Die Höhe der jährlichen Invaliden-
beginnt die Wartefrist erneut zu lau-     insbesondere Krankentaggelder oder
                                                                                   Kinderrente ist im Vorsorgeplan
fen.                                      – sofern Leistungen gemäss Zif-
                                                                                   festgelegt.
                                          fer 4.4.2 erbracht werden – Taggel-
Tritt innerhalb eines Jahres, nach-
                                          der der Unfall- oder Militärversiche-    Die Rente erlischt mit dem Wegfall
dem die versicherte Person vollstän-
                                          rung.                                    der Invalidenrente, mit dem Tod
dig erwerbsfähig geworden ist, ein
                                                                                   des Kindes oder wenn die Rentenbe-
Rückfall ein, so werden die Leistun-      Der Anspruch auf die im Vorsorge-
                                                                                   rechtigung des Kindes wegfällt.
gen ohne neue Wartefrist wieder ge-       plan festgelegte Invalidenrente be-
währt. Für Rückfälle innert eines         steht, solange der Invaliditätsgrad
Jahres werden die in der Zwischen-        25% oder mehr beträgt, längstens
                                                                                   Befreiung von der Beitragszahlung
zeit erfolgten Leistungsanpassungen       aber bis zur reglementarischen Pen-
rückgängig gemacht.                       sionierung oder bis zum Tod. Bei         Dauert die Erwerbsunfähigkeit einer
                                          der Pensionierung wird die Invali-       versicherten Person länger als die im
Ist die Invalidität auf einen Selbsttö-
                                          denrente durch eine Altersrente ab-      Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist,
tungsversuch oder auf absichtliche
Vorsorgereglement Seite 12

so sind nach Massgabe des Invalidi-     rung aufgelöst und besteht kein An-      Der vom Arbeitgeber finanzierte
tätsgrades der versicherten Person      spruch auf Vorsorgeleistungen, so        Teil der Austrittsleistung kann an
keine Beiträge mehr zu bezahlen.        scheidet die versicherte Person aus      die Abgangsentschädigung für ein
Die Befreiung von der Beitragszah-      der Personalvorsorge aus. Dabei ent-     langjähriges Arbeitsverhältnis ge-
lung dauert, solange die Erwerbsun-     steht der Anspruch auf eine Aus-         mäss Art. 339b ff. OR oder Gesamt-
fähigkeit besteht, längstens aber bis   trittsleistung gemäss Art. 15 FZG.       arbeitsvertrag angerechnet werden.
zur reglementarischen Pensionie-
                                        Diese entspricht dem vorhandenen
rung oder bis zum Tod der versi-
                                        Altersguthaben im Zeitpunkt der
cherten Person.                                                                  Fälligkeit und Verwendung
                                        Auflösung des Vorsorgeverhältnis-
                                        ses.                                     Die Austrittsleistung wird bei Been-
                                                                                 digung des Vorsorgeverhältnisses
Auszahlung der Invaliditätsleistun-     Die Austrittsleistung entspricht
                                                                                 fällig und mit dem BVG-Mindest-
gen                                     mindestens den von der versicherten
                                                                                 zins verzinst.
                                        Person eingebrachten Eintrittsleis-
Die Renten werden quartalsweise im
                                        tungen und Einkaufssummen samt           Damit der Vorsorgeschutz gewahrt
Voraus gezahlt. Vom Zeitpunkt der
                                        Zinsen zuzüglich der Summe der           bleibt, wird die Austrittsleistung
Rentenberechtigung bis zum nächs-
                                        verzinsten Beiträge der versicherten     grundsätzlich an die Vorsorgeein-
ten Rentenfälligkeitstag wird eine
                                        Person an die Altersvorsorge mit ei-     richtung des neuen Arbeitgebers
Teilrente ausgerichtet.
                                        nem altersabhängigen Zuschlag. Im        überwiesen.
Auf Wunsch der versicherten Person      Alter 25 beträgt dieser 20% der ei-
                                                                                 Die versicherte Person gibt der Stif-
wird die Rente monatlich im Voraus      genen Beiträge. Für jedes weitere Al-
                                                                                 tung vor dem Austritt bekannt, an
gezahlt. Vom Zeitpunkt der Ren-         tersjahr erhöht er sich um 4% und
                                                                                 welche neue Vorsorgeeinrichtung
tenberechtigung bis zum nächsten        beträgt 100% der eigenen Beiträge
                                                                                 die Austrittsleistung zu überweisen
Rentenfälligkeitstag wird eine Teil-    ab Alter 45. Die Verzinsung erfolgt
                                                                                 ist.
rente ausgerichtet. Die entspre-        zum BVG-Zinssatz.
chende Erklärung muss vor Fällig-                                                Tritt eine versicherte Person nicht in
                                        In jedem Fall umfasst die Austritts-
keit der ersten Rente abgegeben                                                  eine neue Vorsorgeeinrichtung ein,
                                        leistung das Altersguthaben gemäss
werden.                                                                          teilt sie der Stiftung mit, ob sie den
                                        BVG.
                                                                                 Vorsorgeschutz in Form einer Frei-
                                        Soweit Vorbezüge gemäss den Best-        zügigkeitspolice oder eines Freizü-
Case Management                         immungen über die Wohneigen-             gigkeitskontos erhalten will. Trifft
                                        tumsförderung mit Mitteln der be-        die Mitteilung nicht innert 6 Mona-
In geeigneten Konstellationen un-
                                        ruflichen Vorsorge getätigt bzw. Ab-     ten nach Beendigung des Vorsorge-
terstützt und fördert das Case Ma-
                                        findungen gemäss Art. 22 ff. FZG         verhältnisses bei der Stiftung ein,
nagement von Zurich in Zusam-
                                        (Ehescheidung) ausbezahlt worden         wird die Austrittsleistung der Auf-
menarbeit mit der versicherten Per-
                                        sind, werden diese von der Austritts-    fangeinrichtung überwiesen. Das
son deren berufliche, medizinische
                                        leistung in Abzug gebracht.              Recht der versicherten Person auf je-
und soziale Wiedereingliederung.
                                                                                 derzeitigen Wechsel der Form der
                                        Hat der Arbeitgeber die Eintrittsleis-
                                                                                 Erhaltung des Vorsorgeschutzes
                                        tung der versicherten Person ganz
4.7                                                                              bleibt gewahrt.
                                        oder teilweise übernommen, so wird
Welche Leistungen erfolgen beim
                                        der entsprechende Betrag von der         Überweist die Stiftung die fällige
Austritt aus der Personalvorsorge?
                                        Austrittsleistung abgezogen. Der         Austrittsleistung nicht innert 30 Ta-
                                        Abzug vermindert sich mit jedem          gen, nachdem sie alle notwendigen
                                        Beitragsjahr um 1/10 des vom Ar-         Angaben erhalten hat, so ist ab Ende
Anspruch und Höhe der Austritts-
                                        beitgeber übernommenen Betrages.         dieser Frist ein Verzugszins gemäss
leistung
                                                                                 FZG geschuldet.
                                        Zur Ermittlung der Austrittsleistung
Wird das Arbeitsverhältnis durch
                                        gilt mindestens 1/3 der gesamten
die versicherte Person oder durch
                                        Beiträge als Beitrag der versicherten
den Arbeitgeber vor der Pensionie-
                                        Person.
Vorsorgereglement Seite 13

                                        Ablauf der Nachdeckungsfrist teil-       Die Hinterlassenen- bzw. Invalidi-
Barauszahlung                           weise erwerbsunfähig, so bleibt wäh-     tätsleistungen können gekürzt wer-
                                        rend 360 Tagen seit Eintritt der Er-     den, soweit eine Rückerstattung un-
Die versicherte Person kann die Bar-
                                        werbsunfähigkeit ihr Anspruch auf        terbleibt.
auszahlung der Austrittsleistung
                                        Invaliditätsleistungen gewahrt. Die
schriftlich verlangen, wenn:
                                        Stiftung richtet jedoch nur dann In-
a)                                      validitätsleistungen aus, wenn die       5
sie die Schweiz endgültig verlässt;     Invalidität im Sinne dieses Vorsor-
                                                                                 Welches sind die Beiträge
vorbehalten bleiben die Bestimmun-      gereglements auf die gleiche Ursache
gen nach Art. 25f FZG, oder             zurückzuführen ist, welche die Er-       an die Personalvorsorge?
                                        werbsunfähigkeit bewirkt hat.            Die Höhe der persönlichen Beiträge
b)
sie eine selbstständige Erwerbstätig-   Erhöht sich der Invaliditätsgrad in-     der versicherten Personen sowie die
keit aufnimmt und der obligatori-       nert weiterer 90 Tage aus gleicher       Beiträge des Arbeitgebers sind im
schen beruflichen Vorsorge nicht        Ursache oder erhöht sich der Invali-     Vorsorgeplan festgelegt.
mehr untersteht, oder                   ditätsgrad einer bei Dienstaustritt      Der Arbeitgeber zieht den Beitrag
                                        bzw. Ablauf der Nachdeckungsfrist        der versicherten Person in Raten
c)
                                        bereits invaliden Person innert          vom Lohn ab und überweist ihn der
die Austrittsleistung weniger als ihr
                                        90 Tagen aus gleicher Ursache, so        Stiftung.
Jahresbeitrag beträgt.
                                        werden auch für diese Erhöhung In-
An eine verheiratete versicherte Per-   validitätsleistungen erbracht, soweit    Die Beiträge werden bis zur Pensio-
son ist eine Barauszahlung nur zu-      sie die obligatorischen Leistungen       nierung bzw. bis zur Beendigung
lässig, wenn der Ehegatte schriftlich   gemäss BVG nicht übersteigen.            des Vorsorgeverhältnisses abgezo-
zustimmt. Die Stiftung kann die Be-                                              gen. Bei Beschäftigungsmangel,
                                        Bei Eintritt der Invalidität oder Er-    Mutterschaft, Militär- oder Zivil-
glaubigung der Unterschriften ver-
                                        höhung des Invaliditätsgrades nach       schutzdienst sind die vollen Beiträge
langen. Die Kosten dafür sind von
                                        Ablauf der vorgenannten Fristen          solange weiter zu leisten, als der ver-
der versicherten Person zu tragen.
                                        richtet sich der Anspruch auf Invali-    sicherte Lohn nicht herabgesetzt
                                        ditätsleistungen oder deren Erhö-        wird.
4.8                                     hung ausschliesslich nach den Best-
Welche Leistungspflichten beste-        immungen des BVG.                        Macht die versicherte Person vom
hen nach dem Austritt aus der Per-                                               Recht des Vorbezuges gemäss BVG
                                        Stirbt die versicherte Person zu ei-     Gebrauch, so kann sich ihr Beitrag
sonalvorsorge?
                                        nem Zeitpunkt, da sie gemäss vor-        an die Personalvorsorge erhöhen.
                                        stehendem Absatz Anspruch auf In-
                                        validitätsleistungen gehabt hätte,
Nachdeckung
                                        und ist der Tod auf die gleiche Ur-
Die bei Beendigung des Vorsorge-        sache zurückzuführen, welche die
                                                                                 6
verhältnisses im Todes- und Invali-     Erwerbsunfähigkeit bewirkt hat,          Welche Rechte und Pflich-
ditätsfall versicherten Leistungen      bleibt der Anspruch der Hinterlasse-     ten hat die versicherte Per-
bleiben, ohne Erhebung eines ent-       nen auf die reglementarischen To-        son?
sprechenden Beitrages, in unverän-      desfallleistungen gewahrt.
derter Höhe bis zur Begründung ei-
                                                                                 6.1
nes neuen Vorsorgeverhältnisses,
                                                                                 Was ist der Stiftung zur Durchfüh-
längstens aber während eines Mo-        Rückerstattungspflicht
                                                                                 rung der Personalvorsorge mitzu-
nats, versichert.
                                        Wird die Stiftung gemäss Ziff. 4.8.1     teilen?
                                        und Ziff. 4.8.2 leistungspflichtig, so
                                                                                 Die versicherte Person, der Arbeit-
                                        sind bereits ausgerichtete Austritts-
Nachhaftung                                                                      geber und die anspruchsberechtigten
                                        leistungen inkl. Zins der Stiftung
                                                                                 Personen haben die Stiftung unver-
Ist die versicherte Person im Zeit-     zurückzuerstatten.
                                                                                 züglich über alle Tatsachen, die auf
punkt des Dienstaustrittes oder bei
                                                                                 die Ausrichtung von Leistungen
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