Vorsorgereglement - Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG - Zürich ...
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Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Vorsorgereglement
Inhalt Vorsorgereglement 4.4 Welche Bestimmungen gelten für 8 Ausführungsbestimmungen zur Todesfall- und Invaliditätsleistungen? 7 Wohneigentumsförderung mit 1 Einleitung 1 Mitteln der beruflichen Vorsorge 17 4.5 Welches sind die Todesfallleistungen? 8 1.1 Welche Begriffe und Abkürzungen 8.1 Welche Mittel können für werden verwendet? 1 4.6 Welches sind die Invaliditätsleistungen? Wohneigentum eingesetzt werden? 17 10 1.2 Welcher Zweck liegt der Personalvorsorge 8.2 In welcher Form können die Mittel zu Grunde? 1 4.7 Welche Leistungen erfolgen beim Austritt eingesetzt werden? 17 aus der Personalvorsorge? 12 1.3 Wie ist die Personalvorsorge organisiert?1 8.3 Wofür können die Mittel aus der 4.8 Welche Leistungspflichten bestehen nach beruflichen Vorsorge verwendet werden? 17 1.4 Welches sind die Leistungen des dem Austritt aus der Personalvorsorge? 13 Sicherheitsfonds BVG? 1 8.4 Was heisst Eigenbedarf? 17 5 Welches sind die Beiträge an die 2 Welches sind die Personalvorsorge? 13 8.5 Welche Bedingungen gelten für den Berechnungsgrundlagen der Vorbezug? 17 Personalvorsorge? 2 6 Welche Rechte und Pflichten hat die versicherte Person? 13 8.6 Welche Bedingungen gelten für die 2.1 Welche Altersberechnungen sind für die Verpfändung? 19 Personalvorsorge massgebend? 2 6.1 Was ist der Stiftung zur Durchführung der Personalvorsorge mitzuteilen? 13 8.7 Welcher Anspruch auf Information 2.2 Wann erfolgt die Pensionierung? 2 besteht? 19 6.2 Welche Auskünfte erhält die versicherte 2.3 Welcher Jahreslohn ist für die Person? 14 8.8 Wie wird der Vorbezug oder die Personalvorsorge massgebend? 2 Verpfändung geltend gemacht? 19 6.3 Wie wird der Datenschutz im Rahmen 3 Wann und wie erfolgt die der Personalvorsorge gewährleistet? 14 8.9 Welche Kosten entstehen? 20 Aufnahme in die Personalvorsorge? 3 7 Was gilt es sonst noch zu 8.10 Welches sind die gesetzlichen 3.1 Wer wird in die Personalvorsorge beachten? 14 Grundlagen? 20 aufgenommen und welches sind die Leistungseinschränkungen? 3 7.1 Wie werden die Leistungen bei einer 9 Technischer Anhang 21 Ehescheidung aufgeteilt? 14 3.2 Wie wird die zu versichernde Person 9.1 Umwandlungssätze für die Altersrente im angemeldet? 4 7.2 Welche Bedingungen gelten für die obligatorischen Bereich (Stand: Weiterversicherung von versicherten 1. Januar 2021) 21 3.3 Wann beginnt der Vorsorgeschutz? 4 Personen, welchen nach dem 58. Altersjahr gekündigt wurde? 15 9.2 Umwandlungssätze für die Altersrente im 3.4 Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung? 4 überobligatorischen Bereich (Stand: 1. Januar 7.3 Wer kann das Vorsorgereglement bzw. 2021) 22 3.5 Welche reguläre Eintrittsleistung ist zu den Vorsorgeplan ändern und für wen haben erbringen? 5 die Änderungen Gültigkeit? 15 9.3 Umwandlungssätze für die Invalidenrente (Stand: 1. Januar 2021) 23 7.4 Welches sind die Auswirkungen einer 3.6 Wie kann sich die versicherte Person über die reguläre Eintrittsleistung hinaus Auflösung des Anschlussvertrages? 16 9.4 Zinssätze (Stand: 1. Januar 2021) 23 einkaufen? 5 7.5 Welches sind die Voraussetzungen für 9.5 Lohnbegriffe und Koordinationsabzug eine Teilliquidation innerhalb eines einzelnen (Stand: 1. Januar 2021) 23 3.7 Was geschieht bei einer Änderung des Beschäftigungsgrades? 6 Vorsorgewerkes bzw. der Stiftung und wie wird sie durchgeführt? 16 9.6 Pensionierungsalter (Stand: 4 Wann und in welchem Umfang 1. Januar 2021) 23 7.6 Wer entscheidet bei Sachverhalten, die werden Leistungen fällig? 6 dieses Vorsorgereglement nicht regelt? 16 Organisationsreglement für den 4.1 Welche Leistungen sieht die Kassenvorstand Personalvorsorge vor? 6 7.7 Wo werden die Verbindlichkeiten der Stiftung erfüllt? 16 4.2 Welche Bestimmungen gelten für sämtliche Leistungen? 6 7.8 Wann tritt dieses Vorsorgereglement in Kraft? 16 4.3 Welches sind die Altersleistungen? 7
Vorsorgereglement Seite 1 Vorsorgereglement Ausgabe 1/2021 1 MVG genannt. Die Leitung des Vorsorge- Einleitung Bundesgesetz über die Militärversicherung werkes obliegt dem Kassenvorstand. OR Bildung und Aufgaben des Kassen- Bundesgesetz über das Obligationenrecht vorstandes sind im Organisations- 1.1 PartG reglement festgelegt. Welche Begriffe und Abkürzungen Bundesgesetz über die eingetragene Partner- werden verwendet? schaft gleichgeschlechtlicher Paare Die Leistungen aus dieser Personal- UVG vorsorge sind mit einem Kollektiv- Stiftung Sammelstiftung BVG der Zürich Lebensver- Bundesgesetz über die Unfallversicherung Lebensversicherungsvertrag versi- sicherungs-Gesellschaft AG, Zürich VVG chert, den die Stiftung als Versiche- Zurich Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag rungsnehmerin und Begünstigte mit Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft ZGB Zurich abgeschlossen hat. AG, Zürich Schweizerisches Zivilgesetzbuch AHV Eidgenössische Alters- und Hinterlassenen- 1.4 versicherung 1.2 Welches sind die Leistungen des Si- ATSG Welcher Zweck liegt der Personal- cherheitsfonds BVG? Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des vorsorge zu Grunde? Sozialversicherungsrechts Die Stiftung ist dem Sicherheits- Zweck dieser Personalvorsorge ist fonds BVG angeschlossen. BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, der Schutz der versicherten Perso- Der Sicherheitsfonds BVG stellt die Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nen und ihrer Hinterlassenen auf gesetzlich vorgesehenen Leistungen BVV 2 kollektiver Basis gegen die wirt- bei Zahlungsunfähigkeit des Vorsor- Verordnung über die berufliche Alters-, schaftlichen Folgen von Erwerbsaus- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gewerkes sicher und richtet bei un- fällen im Alter, bei Tod oder bei In- günstiger Altersstruktur der versi- Eingetragene Partner gemäss PartG validität. Die dafür von der Stiftung Solange eine eingetragene Partnerschaft dau- cherten Personen Zuschüsse aus. ausgerichteten Leistungen ergänzen ert, haben eingetragene Partner im vorlie- genden Vorsorgereglement die gleichen diejenigen der AHV/IV. Rechte und Pflichten wie Ehegatten. Stirbt ein eingetragener Partner, so ist der 1.3 überlebende Partner einem überlebenden Ehegatten gleichgestellt. Wie ist die Personalvorsorge orga- nisiert? Die gerichtliche Auflösung einer eingetrage- nen Partnerschaft ist einer Ehescheidung Zur Durchführung der Personalvor- gleichgestellt. sorge ist der Arbeitgeber gemäss FZG Anschlussvertrag der Stiftung ange- Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und In- schlossen. Die Leitung der Stiftung validenvorsorge obliegt dem Stiftungsrat. Er vertritt FZV die Stiftung nach aussen und ent- Verordnung über die Freizügigkeit in der scheidet über die Organisation der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und In- Stiftung und über die Durchfüh- validenvorsorge rung der Stiftungsverwaltung. IV Eidgenössische Invalidenversicherung Innerhalb der Stiftung besteht eine eigenständige Kasse, Vorsorgewerk
Vorsorgereglement Seite 2 2 aufschieben, bis das Arbeitsverhält- Welches sind die Berech- Reglementarische Pensionierung nis definitiv aufgelöst wird, längs- tens aber bis zur Vollendung des nungsgrundlagen der Per- Die reglementarische Pensionierung 70. Altersjahres. sonalvorsorge? erfolgt an demjenigen Monatsersten, welcher der Vollendung des im Vor- Es werden grundsätzlich keine Bei- sorgeplan vorgesehenen Altersjahres träge mehr fällig, es sei denn, der 2.1 folgt. Vorsorgeplan sieht vor, dass weiter- Welche Altersberechnungen sind hin Beiträge für die Altersvorsorge für die Personalvorsorge massge- Die reglementarische Pensionierung erhoben werden. Ab dem Zeitpunkt bend? entspricht der ordentlichen Pensio- der ordentlichen Pensionierung er- nierung gemäss Ziff. 2.2.1, sofern löschen sämtliche versicherten Leis- der Vorsorgeplan nichts anderes tungen mit Ausnahme der Alters- Alter für die Beitrags- und Leis- vorsieht. rente und der von ihr abhängigen tungsberechnung Ehegattenrente bzw. Kinderrenten. Für die Beitrags- und Leistungsbe- Weiterversicherung von erwerbstäti- rechnung gilt das jeweils erreichte gen Personen über das reglementari- 2.3 Alter, ausgedrückt in Jahren und sche Pensionierungsalter hinaus Welcher Jahreslohn ist für die Per- Monaten. Die Zeit vom Tag der sonalvorsorge massgebend? Geburt bis zum darauf folgenden Erwerbstätige Personen sind über Monatsersten bleibt unberücksich- das reglementarische Pensionie- tigt. rungsalter hinaus gemäss Vorsorge- Massgebender Jahreslohn reglement weiterversichert, bis sie das ordentliche Pensionierungsalter Der massgebende Jahreslohn ent- Alter für die Berechnung der Min- erreichen. spricht dem mutmasslichen AHV- destleistung beim Austritt Jahreslohn der versicherten Person, Die versicherte Person und der wobei Familien- und Kinderzulagen Für die Berechnung der Mindest- Arbeitgeber sind weiterhin beitrags- sowie Lohnbestandteile, die nur ge- leistung gemäss FZG ergibt sich das pflichtig. legentlich oder vorübergehend an- Alter aus der Differenz zwischen fallen, nicht berücksichtigt werden. dem Kalenderjahr und dem Ge- Nicht zum massgebenden Jahres- burtsjahr. Vorzeitige Pensionierung lohn gehören insbesondere Abgangs- Eine versicherte Person kann sich entschädigungen und Dienstalters- vorzeitig pensionieren lassen, sofern geschenke. Alter für die Berechnung der Al- sie die Erwerbstätigkeit definitiv tersgutschriften Gehört eine versicherte Person nicht aufgibt. Die vorzeitige Pensionie- während eines ganzen Kalenderjah- Das Alter für die Berechnung der rung ist frühestens auf denjenigen res dieser Personalvorsorge an, so ist Altersgutschriften ist im Vorsorge- Monatsersten möglich, welcher auf jener Lohn massgebend, den sie bei plan festgelegt. die Vollendung des 58. Altersjahres ganzjähriger Zugehörigkeit erzielen folgt. würde. 2.2 Die Leistungen werden entspre- Bezieht eine versicherte Person bei Wann erfolgt die Pensionierung? chend reduziert. einer anderen Firma ebenfalls einen Lohn, so wird dieser nicht berück- sichtigt. Ordentliche Pensionierung Aufgeschobene Pensionierung Die ordentliche Pensionierung er- Arbeitet eine versicherte Person im folgt an demjenigen Monatsersten, Einvernehmen mit dem Arbeitgeber welcher der Vollendung des im über das ordentliche Pensionie- BVG vorgesehenen Altersjahres rungsalter hinaus weiter, so kann sie folgt. die Fälligkeit der Altersleistungen
Vorsorgereglement Seite 3 3 Versicherter Jahreslohn Maximal versicherbarer Jahreslohn Wann und wie erfolgt die gemäss BVG Die Berechnung der Vorsorgeleis- Aufnahme in die Personal- tungen und -beiträge basiert auf Der maximal versicherbare Jahres- vorsorge? dem versicherten Jahreslohn. lohn gemäss BVG ist auf den zehn- fachen Betrag der BVG-Lohnober- Der versicherte Jahreslohn ist im 3.1 grenze beschränkt. Vorsorgeplan umschrieben. Wer wird in die Personalvorsorge Falls die versicherte Person mehrere aufgenommen und welches sind die Sinkt der versicherte Jahreslohn vo- Vorsorgeverhältnisse hat und die Leistungseinschränkungen? rübergehend wegen Beschäftigungs- Summe aller ihrer AHV-pflichtigen mangel, Mutterschaft, Militär- oder Jahreslöhne den in Abs. 1 genann- Zivilschutzdienst, behält der bisher ten Betrag übersteigt, so kürzt die Aufnahme in die Vorsorge versicherte Lohn so lange Gültig- Stiftung den zu versichernden Lohn keit, als ein Lohnersatz geleistet Der versicherte Personenkreis ist im entsprechend. wird. Vorsorgeplan umschrieben. Sinkt der versicherte Jahreslohn we- Der Arbeitgeber kann sich dieser gen Krankheit oder Unfall, so bleibt BVG-Jahreslohn Personalvorsorge unter Beachtung der bisher versicherte Lohn wegen der steuerrechtlichen Vorschriften Der BVG-Jahreslohn entspricht der mitversicherten Befreiung von anschliessen. dem massgebenden Jahreslohn, be- der Beitragszahlung gültig. grenzt auf die BVG-Lohnobergrenze Falls der Arbeitgeber mitversichert Sieht der Vorsorgeplan eine Ein- und reduziert um den Koordinati- ist, ist dies im Vorsorgeplan festge- trittsschwelle vor und sinkt der mas- onsabzug gemäss BVG. Falls die halten. sgebende Jahreslohn aus anderen Eintrittsschwelle gemäss BVG er- Gründen als Krankheit oder Unfall reicht wird, entspricht der BVG- vorübergehend unter die Eintritts- Jahreslohn mindestens dem BVG- Ausnahmen von der Aufnahme in schwelle, so wird die Altersvorsorge Mindestlohn. die Vorsorge beitragsfrei weitergeführt. Anwart- Der BVG-Jahreslohn ist für die Be- Nicht zum Kreis der versicherten schaftliche Invaliditätsleistungen so- rechnung der Beiträge an den Si- Personen gehören: wie Todesfallleistungen vor der Pen- cherheitsfonds BVG und für die Be- sionierung, mit Ausnahme des To- a) rechnung der Beiträge für die obli- desfallkapitals in Höhe des vorhan- Arbeitnehmer, die am 1. Januar das gatorische Anpassung der laufenden denen Altersguthabens, fallen dahin. 17. Altersjahr noch nicht vollendet Risikorenten an die Preisentwick- haben; Ändert sich der versicherte Jahres- lung massgebend. lohn infolge Neugestaltung des Ar- b) beitsverhältnisses wie Versetzung Arbeitnehmer, deren massgebender oder Beförderung, so kann die versi- Jahreslohn die Eintrittsschwelle ge- cherte Person im Einverständnis mit mäss BVG nicht übersteigt, es sei dem Arbeitgeber verlangen, dass der denn, der Vorsorgeplan sieht etwas versicherte Jahreslohn sofort den anderes vor. Für Bezüger einer neuen Verhältnissen angepasst wird; Rente der IV wird die Eintritts- ansonsten erfolgt die Anpassung zu schwelle gemäss Gesetz angepasst; Beginn des nächsten Kalenderjahres. c) Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt, in dem sie aufgenommen werden soll- ten, im Sinne der IV zu mindestens 70% invalid sind, sowie Arbeitneh- mer, die provisorisch weiterversi- chert werden nach Art. 26a BVG;
Vorsorgereglement Seite 4 d) für das Erbringen von Leistungen einer Gesundheitsprüfung im Sinne Arbeitnehmer, mit denen ein Ar- zuständig. von Ziff. 3.4 voraus, insbesondere beitsvertrag für drei Monate oder im Falle einer rückwirkenden Auf- Für Personen mit Geburtsgebrechen weniger abgeschlossen wurde. Wird nahme in die Personalvorsorge bzw. und Personen, welche als Minder- das Arbeitsverhältnis über die Dauer in einen allfällig weitergehenden jährige invalid geworden sind, blei- von drei Monaten verlängert, so er- Vorsorgeschutz. ben Art. 18 lit. b und c sowie folgt die Aufnahme in die Personal- Art. 23 lit. b und c BVG vorbehal- Als provisorischer Vorsorgeschutz vorsorge im Zeitpunkt der Verein- ten. gilt die Versicherungsdeckung für barung der Verlängerung. die beantragten Leistungen vom Wenn mehrere aufeinanderfolgende Die Leistungseinschränkungen von Zeitpunkt der Anmeldung einer zu befristete Anstellungen beim glei- Abs. 1 gelten sinngemäss auch für versichernden Person bis zum Ab- chen Arbeitgeber oder Einsätze für Arbeitnehmer, deren effektive Ar- schluss der Prüfung aller Anmelde- das gleiche verleihende Unterneh- beitsunfähigkeit bei Aufnahme in unterlagen. Die provisorische De- men insgesamt länger als drei Mo- die Personalvorsorge über dem fest- ckung erstreckt sich nicht auf Versi- nate dauern und kein Unterbruch gestellten Invaliditätsgrad der IV cherungsfälle, welche auf vorbestan- drei Monate übersteigt, so erfolgt liegt. Ist die Invalidität bzw. der dene Krankheiten, Gebrechen oder die Aufnahme in die Personalvor- Tod nicht auf die gleiche Ursache Unfallfolgen zurückzuführen sind. sorge ab Beginn des insgesamt vier- zurückzuführen, welche die Arbeits- Die Leistung ist im Versicherungs- ten Arbeitsmonats. Wird jedoch vor unfähigkeit bewirkt hat, so werden fall zusammen mit allfälligen weite- dem ersten Arbeitsantritt vereinbart, für die Risiken Tod und Invalidität ren Leistungen aus beruflicher Vor- dass die Anstellungs- oder Einsatz- die vollen Leistungen erbracht. sorge, welche durch Zurich bzw. dauer insgesamt drei Monate über- eine ihrer Sammelstiftungen sicher- steigt, so erfolgt die Aufnahme in 3.2 gestellt werden, zudem auf die Personalvorsorge ab Beginn des Wie wird die zu versichernde Per- CHF 1 000 000 beschränkt (einma- Arbeitsverhältnisses; son angemeldet? lige Leistung bzw. Barwert wieder- e) kehrender Leistungen aller Invalidi- Der Arbeitgeber meldet die zu versi- Arbeitnehmer, die bereits anderwei- täts- und Todesfallleistungen zu- chernden Personen mit den von der tig für eine hauptberufliche Er- sammen). Stiftung zur Verfügung gestellten werbstätigkeit obligatorisch versi- Unterlagen an. Sofern die Stiftung Der provisorische Vorsorgeschutz chert sind oder im Hauptberuf eine es verlangt, muss die zu versichernde wird in der Folge durch den defini- selbstständige Erwerbstätigkeit ausü- Person die Anmeldung mit unter- tiven Vorsorgeschutz abgelöst; dieser ben. zeichnen. beginnt mit der Zustellung des indi- viduellen Vorsorgeausweises und er- streckt sich auf den darin umschrie- Leistungseinschränkungen 3.3 benen Leistungsumfang. Wann beginnt der Vorsorgeschutz? War eine zu versichernde Person vor oder bei der Aufnahme in die Perso- Der Vorsorgeschutz für die sich aus 3.4 nalvorsorge nicht voll arbeitsfähig, dem BVG-Obligatorium ergeben- Wann erfolgt eine Gesundheitsprü- ohne für diese Arbeitsunfähigkeit im den Leistungen beginnt an dem fung? Sinne des BVG invalid zu sein, und Tag, an dem das Arbeitsverhältnis führt die Ursache dieser Arbeitsun- anfängt oder erstmals Lohnanspruch Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme fähigkeit zur Invalidität oder zum besteht, in jedem Falle aber im Zeit- in die Vorsorge ohne Gesundheits- Tod, so besteht kein Anspruch auf punkt, da der Arbeitnehmer sich auf prüfung auf Grund der Bestätigung Leistungen gemäss diesem Vorsorge- den Weg zur Arbeit begibt. der vollen Erwerbsfähigkeit. reglement. War die zu versichernde Die Übernahme des Vorsorgeschut- Übersteigen die Vorsorgeleistungen Person bei Beginn der Arbeitsunfä- zes im Bereich der überobligatori- die BVG-Mindestleistungen, kann higkeit in einer anderen Vorsorge- schen Leistungen erfolgt proviso- die Stiftung die Aufnahme in die einrichtung versichert, so ist diese risch. Die definitive Übernahme des weitergehende Vorsorge oder Leis- Vorsorgeschutzes setzt das Bestehen
Vorsorgereglement Seite 5 tungserhöhungen von einer Ge- Person hat die Übertragung bei der angehört haben, gilt die Einkaufsbe- sundheitserklärung oder ärztlichen vorhergehenden Vorsorgeeinrich- schränkung gemäss Art. 60b Abs. 1 Untersuchung und allenfalls einer tung selbst zu veranlassen. BVV 2. allgemeinen Risikoprüfung abhän- Ist die eingebrachte Austrittsleistung Hat die versicherte Person Vorbe- gig machen. Die Stiftung kann auf aus dem früheren Vorsorgeverhält- züge für die Wohneigentumsförde- Grund der Ergebnisse dieser Prü- nis höher als zum Einkauf in die rung getätigt, so darf sie Einkäufe fungen Vorbehalte anbringen oder vollen reglementarischen Leistungen erst vornehmen, nachdem sie die Zuschläge auf den Beiträgen erhe- erforderlich, kann die Stiftung die Vorbezüge zurückbezahlt hat. ben. Allfällige gesundheitliche Vor- Annahme auf diese Höhe begren- behalte entfallen nach fünf Jahren. Die aus einem Einkauf resultieren- zen. Die bei der früheren Vorsorgeein- den Leistungen dürfen innerhalb der richtung abgelaufene Zeit eines Ge- Sofern der Vorsorgeplan nichts an- nächsten drei Jahre nicht in Kapital- sundheitsvorbehaltes wird angerech- deres vorsieht, wird der übertragene form aus der Vorsorge zurückgezo- net. Betrag als Eintrittsleistung dem Al- gen werden. Für Bezüger von Alters- tersgutschriftenkonto gutgeschrie- und Invalidenrenten ist ein Wieder- Tritt jedoch ein vom Vorbehalt er- ben und im Todesfall für die Finan- einkauf nicht möglich. fasstes Leiden innert fünf Jahren seit zierung der Ehegattenrente verwen- Aussprechen des Vorbehaltes ein, so Wiedereinkäufe der versicherten det. gilt der Leistungsausschluss im über- Person werden im gleichen Verhält- obligatorischen bzw. nicht bereits nis wie bei der Entnahme dem obli- erworbenen Leistungsbereich dau- 3.6 gatorischen und überobligatorischen ernd. Wie kann sich die versicherte Per- Altersguthaben gutgeschrieben. son über die reguläre Eintrittsleis- Kann das obligatorische Altersgut- Der Vorsorgeschutz, der mit der tung hinaus einkaufen? haben nicht ermittelt werden, so be- eingebrachten Austrittsleistung er- stimmt sich dessen Höhe gemäss worben wird, wird nicht durch ei- Die versicherte Person kann sich den gesetzlichen Bestimmungen. nen neuen gesundheitlichen Vorbe- über die reguläre Eintrittsleistung halt geschmälert. hinaus einkaufen, solange sie voll ar- Versicherte Personen, die einen Teil beitsfähig ist. Die maximale Höhe ihrer Austrittsleistung infolge Ehe- Verschweigt eine Person bei der Ge- der Einkaufssumme ergibt sich aus scheidung an die Vorsorgeeinrich- sundheits- bzw. Risikoprüfung eine der Differenz zwischen dem vorhan- tung des Ehegatten übertragen Tatsache, die sie kannte oder ken- denen Altersguthaben und dem Al- mussten, können sich im Rahmen nen musste, oder deklariert sie eine tersguthaben, welches sich beim der übertragenen Austrittsleistung solche unrichtig, so ist die Stiftung niedrigsten Aufnahmealter in die Al- wieder einkaufen. Wiedereinkäufe berechtigt, ihre Leistungen gestützt tersvorsorge bis zum Zeitpunkt des im Falle der Ehescheidung sind von auf Art. 6 VVG zu verweigern. In Einkaufs unter Annahme der golde- sämtlichen Begrenzungen ausge- Abweichung von Art. 6 Abs. 2 VVG nen Regel (die Lohnentwicklung nommen und können jederzeit getä- beträgt die Frist 6 Monate. Sofern entspricht der Verzinsung des Vor- tigt werden. die gesetzlichen Voraussetzungen er- sorgekapitals) ergeben hätte. füllt sind, werden die obligatori- Zudem kann der Arbeitgeber Ein- schen Leistungen gemäss BVG und Der Höchstbetrag der Einkaufs- maleinlagen leisten. Die steuerliche FZG aber in jedem Fall erbracht. summe reduziert sich um die Gut- Abzugsberechtigung dieser Zuwen- haben in der Säule 3a gemäss dungen richtet sich nach dem eidge- Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und um nössischen und kantonalen Steuer- 3.5 Freizügigkeitsguthaben gemäss recht. Welche reguläre Eintrittsleistung Art. 60a Abs. 3 BVV 2. ist zu erbringen? Die Auswirkungen von zusätzlichen Für Personen, die aus dem Ausland Einkäufen und Einmaleinlagen sind Eine versicherte Person hat beim zuziehen und die noch nie einer die gleichen wie bei der regulären Eintritt die Austrittsleistung der Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz Eintrittsleistung. früheren Vorsorgeeinrichtung als re- guläre Eintrittsleistung in die Stif- tung einzubringen. Die versicherte
Vorsorgereglement Seite 6 Einmaleinlagen und Einkäufe wer- Kinderrenten) im Rahmen des ge- ter sind die Pflegekinder anspruchs- den dem überobligatorischen Alters- setzlichen Minimalanspruches ge- berechtigt, wenn die versicherte Per- guthaben zugewiesen. mäss BVG, deren Laufzeit drei Jahre son für ihren Unterhalt aufzukom- überschritten hat, werden nach An- men hat. ordnung des Bundesrates der Preis- 3.7 Kinderrenten werden bezahlt für: entwicklung angepasst. Was geschieht bei einer Änderung • Kinder bis zur Vollendung ihres des Beschäftigungsgrades? Die Anpassung der Ehegatten-, In- 18. Altersjahres, sofern der Vor- validen- und Invaliden-Kinderren- Ändert der Beschäftigungsgrad einer sorgeplan nichts anderes vorsieht; ten erfolgt bis zur ordentlichen Pen- versicherten Person, wird die Vor- sionierung, jene der Waisenrenten • in Ausbildung stehende Kinder bis sorge auf der Basis des neuen versi- bis zum Erlöschen des Anspruchs zum Abschluss ihrer Ausbildung, cherten Jahreslohnes weitergeführt. auf Kinderrenten. Danach werden sofern sie nicht zugleich überwie- Vorbehalten bleiben Ziff. 3.3 und Rentenzahlungen nach Massgabe gend erwerbstätig sind, längstens 3.4. der verfügbaren Mittel des Vorsor- aber bis zur Vollendung ihres gewerkes der Preisentwicklung ange- 25. Altersjahres; passt. In diesem Fall legt der Kas- 4 • Kinder, solange sie erwerbsunfähig senvorstand die Höhe der Anpas- sind, vorausgesetzt, dass die Er- Wann und in welchem Um- sung fest. werbsunfähigkeit vor Vollendung fang werden Leistungen des 25. Altersjahres eingetreten ist, fällig? und dass die Kinder keine Invali- Abtretung und Verpfändung; denrente aus der beruflichen Vor- Wohneigentumsförderung 4.1 sorge, der Unfallversicherung oder Welche Leistungen sieht die Perso- Leistungen gemäss diesem Vorsorge- der Militärversicherung erhalten. nalvorsorge vor? reglement können, ausser zur Finan- Bis zur Vollendung des 25. Alters- zierung von Wohneigentum gemäss jahres werden in jedem Fall die Im Alter: BVG, vor Fälligkeit weder verpfän- Leistungen gemäss BVG-Obliga- Altersrente det noch abgetreten werden. torium erbracht. Pensionierten-Kinderrente Ein Vorbezug oder eine Verpfän- Im Todesfall: dung der Leistungen für Wohnei- Ehegattenrente Verzugszins auf Vorsorgeleistungen gentum zu Eigenbedarf ist gemäss Waisenrente BVG möglich. Nähere Angaben Für Alters- und Todesfallleistungen Todesfallkapital sind in den Ausführungsbestim- in Kapitalform, die nach Erhalt aller zusätzliches Todesfallkapital (sofern mungen zur Wohneigentumsförde- notwendigen Angaben nicht fristge- im Vorsorgeplan vorgesehen) rung mit Mitteln der beruflichen recht überwiesen werden, gilt der Im Invaliditätsfall: Vorsorge festgehalten. Verzugszins gemäss FZG. Invalidenrente Die Ausrichtung eines Verzugszinses Invaliden-Kinderrente für Leistungen in Rentenform rich- Befreiung von der Beitragszahlung Rentenberechtigung für Kinderren- tet sich nach Art. 105 OR, wobei ten der Verzugszinssatz demjenigen ge- 4.2 Als Kinderrenten gelten Pensionier- mäss FZG entspricht. Welche Bestimmungen gelten für ten-Kinderrenten, Invaliden-Kin- sämtliche Leistungen? derrenten und Waisenrenten. Haftpflichtansprüche Als Kinder gelten jene im Sinne von Art. 252 ff. ZGB. Ihnen gleichge- Gegenüber einem Dritten, der für Anpassung an die Preisentwicklung stellt sind Stiefkinder, die von der den Versicherungsfall haftet, tritt Laufende Risikorenten (Ehegatten-, versicherten Person ganz oder über- die Stiftung von Gesetzes wegen im Waisen-, Invaliden- und Invaliden- wiegend unterhalten wurden. Wei- Zeitpunkt des Ereignisses bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungen in
Vorsorgereglement Seite 7 die Ansprüche der versicherten Per- beziehen, sofern sie der Stiftung die son, ihrer Hinterlassenen und weite- Pensionierten-Kinderrente entsprechende Erklärung vor Fällig- rer Begünstigter ein (Subrogation). keit der ersten Rente abgegeben hat. Hat ein Bezüger einer Altersrente Erbringt die Stiftung höhere als die rentenberechtigte Kinder, so erhält Die Option kann das gesamte Al- vom Gesetz vorgeschriebenen Leis- er für jedes dieser Kinder eine tersguthaben oder einen Teil davon tungen, kann sie verlangen, dass ihr Rente. Diese wird ausgerichtet bis umfassen. Umfasst sie einen Teil des die anspruchsberechtigten Personen zum Tod des Kindes oder der versi- Altersguthabens, so setzt sich dieser ihre Forderungen gegenüber einem cherten Person bzw. bis zum Weg- im gleichen Verhältnis wie das ge- haftpflichtigen Dritten bis zur Höhe fall der Rentenberechtigung des samte Altersguthaben aus obligatori- der reglementarischen Leistungs- Kindes. schen und überobligatorischen Tei- pflicht abtreten. Die anspruchsbe- len zusammen. Der Rentenanspruch rechtigten Personen sind verpflich- Die Höhe der Pensionierten-Kin- berechnet sich nach dem jeweils ver- tet, der Stiftung auf Verlangen eine derrente ist im Vorsorgeplan festge- bleibenden Altersguthaben. Zif- schriftliche Abtretungserklärung ab- legt. fer 4.3.3 Abs. 3 bleibt vorbehalten. zugeben. Pensionierten-Kinderrenten werden Mit der Auszahlung des Kapitals nicht mit Invaliden-Kinderrenten sind bei vollständiger Option sämt- 4.3 kumuliert. liche Ansprüche, bei teilweiser Op- Welches sind die Altersleistungen? tion die anteilmässigen Ansprüche der versicherten Person und der Auszahlung der Altersleistungen in Hinterlassenen abgegolten. Altersrente Rentenform Ist die versicherte Person verheiratet, Wird eine versicherte Person pensio- Die Renten werden quartalsweise im so ist die Auszahlung der Kapitalab- niert, hat sie Anspruch auf eine le- Voraus gezahlt. Von der Pensionie- findung nur zulässig, wenn der Ehe- benslängliche Rente. rung bis zum nächsten Rentenfällig- gatte schriftlich zustimmt. Die Stif- keitstag wird eine Teilrente ausge- Die Altersrente ergibt sich aus dem tung kann die Beglaubigung der richtet. im Zeitpunkt der Pensionierung Unterschriften verlangen. Die Kos- vorhandenen Altersguthaben. Im Auf Wunsch der versicherten Person ten dafür sind von der versicherten BVG-Obligatorium wird sie bei or- wird die Rente monatlich im Voraus Person zu tragen. dentlicher Pensionierung nach dem gezahlt. Von der Pensionierung bis im Zeitpunkt der Pensionierung zum nächsten Rentenfälligkeitstag 4.4 massgebenden Umwandlungssatz wird eine Teilrente ausgerichtet. Die Welche Bestimmungen gelten für gemäss BVG-Obligatorium berech- entsprechende Erklärung muss vor Todesfall- und Invaliditätsleistun- net. Im überobligatorischen Bereich Fälligkeit der ersten Rente abgege- gen? wird sie nach dem jeweils gültigen ben werden. Kollektiv-Lebensversicherungstarif Die Stiftung richtet anstelle einer berechnet. Die Umwandlungssätze Rente eine Kapitalabfindung aus, Leistungsumfang sind im technischen Anhang aufge- wenn die jährliche Altersrente weni- führt. Die reglementarischen Leistungen ger als 10% der Mindestaltersrente werden erbracht, wenn die Invalidi- Das Altersguthaben wird durch der AHV beträgt. Bei der Prüfung, tät oder der Tod nicht auf Unfall jährliche Altersgutschriften geäufnet ob eine geringfügige Altersrente vor- einschliesslich Berufskrankheiten im und verzinst. Im BVG-Obligato- liegt, werden allfällige Kinderrenten Sinne des UVG oder auf Unfall und rium gilt der BVG-Zinssatz. Im nicht berücksichtigt. Krankheit im Sinne des MVG zu- überobligatorischen Bereich erfolgt rückzuführen ist. Vorbehalten bleibt die Verzinsung zum jeweils gültigen Ziffer 4.4.2 nachstehend. Kollektiv-Lebensversicherungstarif. Auszahlung der Altersleistung als Kapital Die folgenden Leistungen werden Die Höhe der Altersgutschriften ist jedoch auch dann fällig, wenn die im Vorsorgeplan festgelegt. Auf Wunsch kann die versicherte Invalidität oder der Tod auf Unfall Person die Altersleistung als Kapital
Vorsorgereglement Seite 8 einschliesslich Berufskrankheiten im Leistungen aus privaten Versiche- mit den übrigen anrechenbaren Ein- Sinne des UVG oder auf Unfall und rungen, welche die versicherte Per- künften (gem. Ziff. 4.4.2) 90% des Krankheit im Sinne des MVG zu- son allein finanziert hat, werden mutmasslich entgangenen Verdiens- rückzuführen ist: nicht zu den anrechenbaren Ein- tes der versicherten Person überstei- künften gezählt. gen. In diesem Falle kürzt die Stif- • Todesfallkapital in Höhe des vor- tung ihre Leistungen so weit, als handenen Altersguthabens; Die Bezugsberechtigten sind ver- diese zusammen mit den übrigen pflichtet, der Stiftung über alle anre- • Todesfallleistungen nach der Pen- anrechenbaren Einkünften 90% des chenbaren Einkünfte Auskunft zu sionierung; mutmasslich entgangenen Verdiens- erteilen. tes übersteigen. • Befreiung von der Beitragszahlung Kürzt die Unfall- oder die Militär- bei Erwerbsunfähigkeit; versicherung ihre Leistungen, weil 4.5 • weitere im Vorsorgeplan vorgese- der Versicherungsfall nicht aus- Welches sind die Todesfallleistun- hene Leistungen. schliesslich auf eine von diesen bei- gen? den Versicherungen zu berücksichti- gende Ursache zurückzuführen ist, Koordination mit der Unfall- und so leistet die Stiftung anteilmässig. Ehegattenrente bei Tod vor der Pen- Militärversicherung Die Leistungen werden jedoch nicht sionierung Erreichen die Leistungen der be- ausgerichtet, um Leistungsverweige- Stirbt eine verheiratete versicherte trieblichen Unfall- oder Militärversi- rungen oder -kürzungen der Unfall- Person, hat der überlebende Ehe- cherung zusammen mit den übrigen oder Militärversicherung gemäss gatte Anspruch auf eine Rente. anrechenbaren Einkünften weniger Art. 25 Abs. 2 BVV 2 auszuglei- als 90% des mutmasslich entgange- chen. Die Höhe der jährlichen Ehegatten- nen Verdienstes, werden bis zu die- rente ist im Vorsorgeplan festgelegt. ser Grenze die gesetzlichen BVG-Ri- Ist der überlebende Ehegatte mehr sikoleistungen erbracht. Vorleistungspflicht als 10 Jahre jünger als die verstor- Als anrechenbare Einkünfte gelten: Ist die Stiftung auf Grund zwingen- bene versicherte Person, wird die der gesetzlicher Bestimmungen vor- Ehegattenrente für jedes den Alters- • Renten oder der Rentenwert von leistungspflichtig, so werden nur die unterschied von 10 Jahren überstei- Kapitalleistungen in- oder auslän- gesetzlichen BVG-Risikoleistungen gende, ganze oder angebrochene discher Sozialversicherungen und erbracht. Jahr um 1% der vollen Rente ge- Vorsorgeeinrichtungen mit Aus- kürzt. In jedem Fall wird eine Rente nahme von Hilflosenentschädi- in Höhe der minimalen Ehegatten- gungen, Abfindungen und ähnli- Überversicherung rente gemäss BVG ausgerichtet. chen Leistungen; Die Leistungen aus diesem Vorsor- Heiratet der überlebende Ehegatte • die zusammengerechneten Ein- gereglement werden zusätzlich zu vor Vollendung des 45. Altersjahres künfte des überlebenden Ehegat- den Leistungen anderer in- und aus- wieder, erlischt der Anspruch auf die ten und der Waisen; ländischer betrieblicher oder sozialer Ehegattenrente. Er erhält eine ein- • zusätzlich erzieltes oder zumutba- Versicherungen ausgerichtet. Aus malige Abfindung in Höhe von drei rerweise noch erzielbares Erwerbs- dem Zusammentreffen dieser Leis- Jahresrenten. Anstelle der Abfin- oder Ersatzeinkommen von Versi- tungen darf jedoch für die an- dung kann er beantragen, dass seine cherten, die Invaliditätsleistungen spruchsberechtigte Person kein un- Rente wieder voll auflebt, wenn beziehen. Es wird das volle hypo- gerechtfertigter Vorteil entstehen. auch die Folgeehe aufgelöst wird. thetische Invalideneinkommen ge- Erfolgt die Wiederverheiratung erst Ein ungerechtfertigter Vorteil ent- mäss Verfügung der IV angerech- nach dem 45. Altersjahr, läuft die steht dann, wenn die Leistungen aus net. Ehegattenrente lebenslänglich wei- diesem Vorsorgereglement an Hin- ter. terlassene oder Invalide zusammen
Vorsorgereglement Seite 9 Wird auf Grund der 1. BVG-Revi- In jedem Fall werden die Leistungen sion beim Tod einer Invalidenrent- gemäss BVG ausgerichtet. Todesfallkapital nerin, deren Invalidenrente vor dem Wird auf Grund der 1. BVG-Revi- Stirbt eine versicherte Person vor 1. Januar 2005 zu laufen begonnen sion beim Tod einer Altersrentnerin, der Pensionierung, haben die Hin- hat, eine Witwerrente fällig, so wer- deren Altersrente vor dem 1. Ja- terlassenen Anspruch auf das vor- den nur die gesetzlichen Leistungen nuar 2005 zu laufen begonnen hat, handene Altersguthaben, soweit die- erbracht. eine Witwerrente fällig, so werden ses nicht für die Finanzierung einer nur die gesetzlichen Leistungen er- Ehegattenrente oder einer Rente an bracht. den geschiedenen Ehegatten benö- Ehegattenrente bei Tod nach der tigt wird. Pensionierung Stirbt eine verheiratete Person, wel- Anspruch des geschiedenen Ehegat- che eine Altersrente bezieht, hat der ten Zusätzliches Todesfallkapital (sofern überlebende Ehegatte Anspruch auf im Vorsorgeplan vorgesehen) Sofern die gesetzlichen Vorausset- eine Ehegattenrente. Die Höhe der zungen erfüllt sind, erhält der ge- Stirbt eine versicherte Person vor Rente ist im Vorsorgeplan festgelegt. schiedene Ehegatte einer verstorbe- der Pensionierung, wird ein zusätzli- Für die Anspruchsberechtigung gel- nen versicherten Person eine Rente ches Todesfallkapital fällig. ten die gleichen Voraussetzungen im Umfang der Mindestleistungen wie bei Tod vor der Pensionierung. Die Höhe des zusätzlichen Todes- gemäss BVG. Heiratet der Altersrentner bzw. die fallkapitals sowie der versicherte Per- Altersrentnerin erst nach dem voll- Die Hinterlassenenleistungen wer- sonenkreis sind im Vorsorgeplan endeten 65. Altersjahr, so wird die – den jedoch um jenen Betrag ge- umschrieben. gegebenenfalls schon gekürzte – kürzt, um den sie zusammen mit Ehegattenrente wie folgt herabge- den Hinterlassenenleistungen der setzt: AHV den Anspruch aus dem Schei- Anspruchsberechtigte Personen für dungsurteil übersteigen. Hinterlas- die Todesfallkapitalien • um 20% bei Heirat während des senenrenten der AHV werden dabei 66. Altersjahres; Anspruch auf die Todesfallkapita- nur so weit angerechnet, als sie hö- lien haben unabhängig vom Erb- • um 40% bei Heirat während des her sind als ein eigener Anspruch recht: 67. Altersjahres; auf eine Invalidenrente der IV oder eine Altersrente der AHV. Der Ren- a) • um 60% bei Heirat während des tenanspruch erlischt bei Wiederver- der überlebende Ehegatte, bei des- 68. Altersjahres; heiratung. sen Fehlen • um 80% bei Heirat während des b) 69. Altersjahres. die rentenberechtigten Kinder, bei Waisenrente Erfolgt die Heirat nach dem vollen- deren Fehlen deten 69. Altersjahr, so fällt die Ehe- Stirbt eine versicherte Person, so er- c) gattenrente, welche die minimale halten die rentenberechtigten Kin- übrige natürliche Personen, die von Ehegattenrente gemäss BVG über- der eine Rente. der verstorbenen versicherten Person steigt, dahin. Die Höhe der jährlichen Waisen- in erheblichem Masse unterstützt Hat die versicherte Person nach rente ist im Vorsorgeplan festgelegt. worden sind, oder die Person, die Vollendung des 65. Altersjahres ge- mit dieser in den letzten fünf Jahren Sie erlischt mit dem Tod des Kindes heiratet und litt sie in jenem Zeit- bis zu ihrem Tod ununterbrochen oder mit dem Wegfall der Renten- punkt an einer schweren Krankheit, eine eheähnliche Lebensgemein- berechtigung. die ihr bekannt sein musste, so wird schaft geführt hat oder die für den keine Rente entrichtet, wenn sie in- Unterhalt eines oder mehrerer ge- nert zweier Jahre nach der Ehe- meinsamer Kinder aufkommen schliessung an dieser Krankheit muss, bei deren Fehlen stirbt.
Vorsorgereglement Seite 10 d) Massgebend für eine allfällige Aus- Ehegattenrente als Kapital ausge- die übrigen Kinder, bei deren Feh- zahlung an die begünstigte Person richtet. len sind in jedem Fall die Verhältnisse Dieses Kapital entspricht für den im Zeitpunkt des Todes der versi- e) überlebenden Ehegatten, der beim cherten Person. Der Entscheid über die Eltern, bei deren Fehlen Tod der versicherten Person das die Zulässigkeit der Begünstigungs- 45. Altersjahr vollendet hat, dem f) änderung obliegt der Stiftung. Kapitalwert der Ehegattenrente. Es die Geschwister, bei deren Fehlen Eine von der versicherten Person ab- wird für jedes angebrochene oder g) gegebene Begünstigungserklärung ganze Jahr, um welches der überle- die übrigen gesetzlichen Erben (un- hat vorbehältlich einer allfälligen bende Ehegatte jünger ist als ter Ausschluss des Gemeinwesens) Nachdeckung nur bis zum Austritt 45 Jahre, um 3% gekürzt. Im Mini- auf die Hälfte des Todesfallkapitals, der versicherten Person aus dieser mum werden jedoch vier Jahresren- maximal jedoch auf 50% des vor- Personalvorsorge Gültigkeit. ten ausbezahlt. Die Kapitalzahlung handenen Altersguthabens. ist vor Bezug der ersten Rente zu be- antragen. In begründeten Fällen und wenn es Auszahlung der Todesfallleistungen dem Vorsorgezweck besser ent- Für den geschiedenen Ehegatten be- spricht, kann die versicherte Person Die Renten werden quartalsweise im steht keine Wahlmöglichkeit für die Rangfolge der anspruchsberech- Voraus gezahlt. Vom Todestag bis eine Kapitalauszahlung. tigten Personen gemäss lit. d – f än- zum nächsten Rentenfälligkeitstag Die Leistungen können im entspre- dern. Will die versicherte Person wird eine Teilrente ausgerichtet. chenden Umfang gekürzt oder ver- von diesem Recht Gebrauch ma- Auf Wunsch der anspruchsberech- weigert werden, wenn die AHV eine chen, so teilt sie dies der Stiftung tigten Hinterlassenen einer versi- Leistung kürzen oder verweigern schriftlich und unter Angabe einer cherten Person wird die Rente mo- kann, weil die anspruchsberechtigte Begründung mit. natlich im Voraus gezahlt. Vom To- Person den Tod der versicherten Ebenso kann die versicherte Person destag bis zum nächsten Rentenfäl- Person herbeigeführt hat. Ein in begründeten Fällen und wenn es ligkeitstag wird eine Teilrente ausge- dadurch frei gewordenes Todesfall- dem Vorsorgezweck besser ent- richtet. Die entsprechende Erklä- kapital fällt den nächsten Begünstig- spricht der Stiftung schriftlich und rung muss vor Fälligkeit der ersten ten gemäss Ziffer 4.5.7 zu. unter Angabe einer Begründung Rente abgegeben werden. mitteilen, welche Personen inner- Todesfallleistungen stehen den an- 4.6 halb einer Gruppe anspruchsberech- spruchsberechtigten Hinterlassenen Welches sind die Invaliditätsleis- tigt sein sollen und in welchem Um- einer versicherten Person auch dann tungen? fang. Fehlt eine solche Mitteilung zu, wenn sie deren Erbschaft aus- und sind innerhalb einer Gruppe schlagen. mehrere anspruchsberechtigte Perso- Invalidität nen vorhanden, so teilt die Stiftung Todesfallleistungen, die aus irgend- das zur Verfügung stehende Todes- einem Grund nicht zur Auszahlung Invalidität ist die voraussichtlich fallkapital zu gleichen Teilen zu. an Destinatäre gelangen, werden bleibende oder längere Zeit dau- nach Massgabe des Stiftungszweckes ernde ganze oder teilweise Erwerbs- Begünstigte Personen gemäss lit. c verwendet. unfähigkeit. Erwerbsunfähigkeit ist werden nur dann in eine Verteilung der durch Beeinträchtigung der kör- mit einbezogen, wenn die Stiftung Die Stiftung richtet anstelle einer perlichen, geistigen oder psychi- bis spätestens zum Zeitpunkt der Rente eine Kapitalabfindung aus, schen Gesundheit verursachte und Auszahlung des Todesfallkapitals wenn die Ehegattenrente weniger als nach zumutbarer Behandlung und vom Vorhandensein einer an- 6% und die Waisenrente weniger als Eingliederung verbleibende ganze spruchsberechtigten Person gemäss 2% der Mindestaltersrente der AHV oder teilweise Verlust der Erwerbs- lit. c in Kenntnis gesetzt wurde. Ist beträgt. möglichkeiten auf dem in Betracht dies nicht der Fall, besteht kein An- Ausserdem wird auf Verlangen der spruch auf das Todesfallkapital. anspruchsberechtigten Person die
Vorsorgereglement Seite 11 kommenden ausgeglichenen Ar- Selbstverstümmelung zurückzufüh- gelöst. Vorbehalten bleiben die Best- beitsmarkt. Massgebend sind die Ar- ren, so besteht nur im Umfang der immungen der provisorischen Wei- tikel 7 und 8 ATSG. BVG-Mindestleistungen Anspruch terversicherung und Aufrechterhal- auf Invaliditätsleistungen. tung des Leistungsanspruchs gemäss Ferner kann die Stiftung die Aus- Art. 26a BVG. richtung von Invaliditätsleistungen Die Leistungen können im entspre- von einem rechtskräftigen Renten- chenden Umfang gekürzt werden, Berechnungsgrundlagen für die Al- entscheid der IV abhängig machen. wenn die IV eine Leistung kürzen, tersrente sind der BVG-Umwand- entziehen oder verweigern kann, lungssatz und der Kollektiv-Lebens- Anspruch auf die vollen reglementa- weil die anspruchsberechtigte Per- versicherungstarif im Zeitpunkt der rischen Leistungen besteht, wenn son die Invalidität herbeigeführt hat reglementarischen Pensionierung der Invaliditätsgrad mindestens oder sich einer Eingliederungsmass- (vgl. Ziffer 4.3.1). Die Altersrente 70% beträgt. Bei einem Invaliditäts- nahme der IV widersetzt. entspricht mindestens der Invaliden- grad zwischen 60% und 69% wird rente gemäss BVG-Obligatorium eine Dreiviertelsrente ausgerichtet. Für laufende Invaliditätsfälle ist das unter Berücksichtigung der maxima- Bei einem Invaliditätsgrad von we- im Zeitpunkt der für die Invalidität len Reduktion infolge Vorsorgeaus- niger als 60% werden die Leistun- ursächlichen Arbeitsunfähigkeit gül- gleichs bei Ehescheidung gemäss gen entsprechend dem Invaliditäts- tige Vorsorgereglement weiterhin Art. 19 BVV 2. grad entrichtet. Eine Teilinvalidität anzuwenden. Vorbehalten bleiben von weniger als 25% begründet kei- Ziff. 4.3.1 Abs. 3 und Ziff. 4.6.2 Ist die versicherte Person verheiratet, nen Anspruch auf Leistungen. Abs. 5. so ist die Auszahlung eines Invalidi- tätskapitals nur zulässig, wenn der Der Anspruch auf die versicherten Ehegatte schriftlich zustimmt. Die Leistungen entsteht, nachdem die Invalidenrente Stiftung kann die Beglaubigung der versicherte Person länger als die in Unterschriften verlangen. Die Kos- Ziff. 4.6.2 festgelegte Wartefrist Wird eine versicherte Person inva- ten dafür sind von der versicherten ganz oder teilweise erwerbsunfähig lid, hat sie Anspruch auf eine Rente. Person zu tragen. gewesen ist. Ist die versicherte Per- Die Höhe der jährlichen Invaliden- son abwechslungsweise erwerbsfähig rente ist im Vorsorgeplan festgelegt und erwerbsunfähig und dauern die und beträgt maximal CHF 250 000. Invaliden-Kinderrente Perioden der vollen Erwerbsfähig- keit nicht länger als ein Jahr, so wer- Die Rente setzt nach 12 Monaten Jede versicherte Person, die eine In- den Perioden der Erwerbsunfähig- Erwerbsunfähigkeit ein. Der An- validenrente aus dieser Personalvor- keit aus gleicher Ursache zusam- spruch wird aufgeschoben, solange sorge bezieht, hat Anspruch auf eine mengezählt und an die Wartefrist ein Anspruch auf Lohnfortzahlung Rente für ihre rentenberechtigten angerechnet. Dauert die volle Er- oder entsprechende Ersatzleistungen Kinder. werbsfähigkeit mehr als ein Jahr, so besteht. Als Ersatzleistungen gelten Die Höhe der jährlichen Invaliden- beginnt die Wartefrist erneut zu lau- insbesondere Krankentaggelder oder Kinderrente ist im Vorsorgeplan fen. – sofern Leistungen gemäss Zif- festgelegt. fer 4.4.2 erbracht werden – Taggel- Tritt innerhalb eines Jahres, nach- der der Unfall- oder Militärversiche- Die Rente erlischt mit dem Wegfall dem die versicherte Person vollstän- rung. der Invalidenrente, mit dem Tod dig erwerbsfähig geworden ist, ein des Kindes oder wenn die Rentenbe- Rückfall ein, so werden die Leistun- Der Anspruch auf die im Vorsorge- rechtigung des Kindes wegfällt. gen ohne neue Wartefrist wieder ge- plan festgelegte Invalidenrente be- währt. Für Rückfälle innert eines steht, solange der Invaliditätsgrad Jahres werden die in der Zwischen- 25% oder mehr beträgt, längstens Befreiung von der Beitragszahlung zeit erfolgten Leistungsanpassungen aber bis zur reglementarischen Pen- rückgängig gemacht. sionierung oder bis zum Tod. Bei Dauert die Erwerbsunfähigkeit einer der Pensionierung wird die Invali- versicherten Person länger als die im Ist die Invalidität auf einen Selbsttö- denrente durch eine Altersrente ab- Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist, tungsversuch oder auf absichtliche
Vorsorgereglement Seite 12 so sind nach Massgabe des Invalidi- rung aufgelöst und besteht kein An- Der vom Arbeitgeber finanzierte tätsgrades der versicherten Person spruch auf Vorsorgeleistungen, so Teil der Austrittsleistung kann an keine Beiträge mehr zu bezahlen. scheidet die versicherte Person aus die Abgangsentschädigung für ein Die Befreiung von der Beitragszah- der Personalvorsorge aus. Dabei ent- langjähriges Arbeitsverhältnis ge- lung dauert, solange die Erwerbsun- steht der Anspruch auf eine Aus- mäss Art. 339b ff. OR oder Gesamt- fähigkeit besteht, längstens aber bis trittsleistung gemäss Art. 15 FZG. arbeitsvertrag angerechnet werden. zur reglementarischen Pensionie- Diese entspricht dem vorhandenen rung oder bis zum Tod der versi- Altersguthaben im Zeitpunkt der cherten Person. Fälligkeit und Verwendung Auflösung des Vorsorgeverhältnis- ses. Die Austrittsleistung wird bei Been- digung des Vorsorgeverhältnisses Auszahlung der Invaliditätsleistun- Die Austrittsleistung entspricht fällig und mit dem BVG-Mindest- gen mindestens den von der versicherten zins verzinst. Person eingebrachten Eintrittsleis- Die Renten werden quartalsweise im tungen und Einkaufssummen samt Damit der Vorsorgeschutz gewahrt Voraus gezahlt. Vom Zeitpunkt der Zinsen zuzüglich der Summe der bleibt, wird die Austrittsleistung Rentenberechtigung bis zum nächs- verzinsten Beiträge der versicherten grundsätzlich an die Vorsorgeein- ten Rentenfälligkeitstag wird eine Person an die Altersvorsorge mit ei- richtung des neuen Arbeitgebers Teilrente ausgerichtet. nem altersabhängigen Zuschlag. Im überwiesen. Auf Wunsch der versicherten Person Alter 25 beträgt dieser 20% der ei- Die versicherte Person gibt der Stif- wird die Rente monatlich im Voraus genen Beiträge. Für jedes weitere Al- tung vor dem Austritt bekannt, an gezahlt. Vom Zeitpunkt der Ren- tersjahr erhöht er sich um 4% und welche neue Vorsorgeeinrichtung tenberechtigung bis zum nächsten beträgt 100% der eigenen Beiträge die Austrittsleistung zu überweisen Rentenfälligkeitstag wird eine Teil- ab Alter 45. Die Verzinsung erfolgt ist. rente ausgerichtet. Die entspre- zum BVG-Zinssatz. chende Erklärung muss vor Fällig- Tritt eine versicherte Person nicht in In jedem Fall umfasst die Austritts- keit der ersten Rente abgegeben eine neue Vorsorgeeinrichtung ein, leistung das Altersguthaben gemäss werden. teilt sie der Stiftung mit, ob sie den BVG. Vorsorgeschutz in Form einer Frei- Soweit Vorbezüge gemäss den Best- zügigkeitspolice oder eines Freizü- Case Management immungen über die Wohneigen- gigkeitskontos erhalten will. Trifft tumsförderung mit Mitteln der be- die Mitteilung nicht innert 6 Mona- In geeigneten Konstellationen un- ruflichen Vorsorge getätigt bzw. Ab- ten nach Beendigung des Vorsorge- terstützt und fördert das Case Ma- findungen gemäss Art. 22 ff. FZG verhältnisses bei der Stiftung ein, nagement von Zurich in Zusam- (Ehescheidung) ausbezahlt worden wird die Austrittsleistung der Auf- menarbeit mit der versicherten Per- sind, werden diese von der Austritts- fangeinrichtung überwiesen. Das son deren berufliche, medizinische leistung in Abzug gebracht. Recht der versicherten Person auf je- und soziale Wiedereingliederung. derzeitigen Wechsel der Form der Hat der Arbeitgeber die Eintrittsleis- Erhaltung des Vorsorgeschutzes tung der versicherten Person ganz 4.7 bleibt gewahrt. oder teilweise übernommen, so wird Welche Leistungen erfolgen beim der entsprechende Betrag von der Überweist die Stiftung die fällige Austritt aus der Personalvorsorge? Austrittsleistung abgezogen. Der Austrittsleistung nicht innert 30 Ta- Abzug vermindert sich mit jedem gen, nachdem sie alle notwendigen Beitragsjahr um 1/10 des vom Ar- Angaben erhalten hat, so ist ab Ende Anspruch und Höhe der Austritts- beitgeber übernommenen Betrages. dieser Frist ein Verzugszins gemäss leistung FZG geschuldet. Zur Ermittlung der Austrittsleistung Wird das Arbeitsverhältnis durch gilt mindestens 1/3 der gesamten die versicherte Person oder durch Beiträge als Beitrag der versicherten den Arbeitgeber vor der Pensionie- Person.
Vorsorgereglement Seite 13 Ablauf der Nachdeckungsfrist teil- Die Hinterlassenen- bzw. Invalidi- Barauszahlung weise erwerbsunfähig, so bleibt wäh- tätsleistungen können gekürzt wer- rend 360 Tagen seit Eintritt der Er- den, soweit eine Rückerstattung un- Die versicherte Person kann die Bar- werbsunfähigkeit ihr Anspruch auf terbleibt. auszahlung der Austrittsleistung Invaliditätsleistungen gewahrt. Die schriftlich verlangen, wenn: Stiftung richtet jedoch nur dann In- a) validitätsleistungen aus, wenn die 5 sie die Schweiz endgültig verlässt; Invalidität im Sinne dieses Vorsor- Welches sind die Beiträge vorbehalten bleiben die Bestimmun- gereglements auf die gleiche Ursache gen nach Art. 25f FZG, oder zurückzuführen ist, welche die Er- an die Personalvorsorge? werbsunfähigkeit bewirkt hat. Die Höhe der persönlichen Beiträge b) sie eine selbstständige Erwerbstätig- Erhöht sich der Invaliditätsgrad in- der versicherten Personen sowie die keit aufnimmt und der obligatori- nert weiterer 90 Tage aus gleicher Beiträge des Arbeitgebers sind im schen beruflichen Vorsorge nicht Ursache oder erhöht sich der Invali- Vorsorgeplan festgelegt. mehr untersteht, oder ditätsgrad einer bei Dienstaustritt Der Arbeitgeber zieht den Beitrag bzw. Ablauf der Nachdeckungsfrist der versicherten Person in Raten c) bereits invaliden Person innert vom Lohn ab und überweist ihn der die Austrittsleistung weniger als ihr 90 Tagen aus gleicher Ursache, so Stiftung. Jahresbeitrag beträgt. werden auch für diese Erhöhung In- An eine verheiratete versicherte Per- validitätsleistungen erbracht, soweit Die Beiträge werden bis zur Pensio- son ist eine Barauszahlung nur zu- sie die obligatorischen Leistungen nierung bzw. bis zur Beendigung lässig, wenn der Ehegatte schriftlich gemäss BVG nicht übersteigen. des Vorsorgeverhältnisses abgezo- zustimmt. Die Stiftung kann die Be- gen. Bei Beschäftigungsmangel, Bei Eintritt der Invalidität oder Er- Mutterschaft, Militär- oder Zivil- glaubigung der Unterschriften ver- höhung des Invaliditätsgrades nach schutzdienst sind die vollen Beiträge langen. Die Kosten dafür sind von Ablauf der vorgenannten Fristen solange weiter zu leisten, als der ver- der versicherten Person zu tragen. richtet sich der Anspruch auf Invali- sicherte Lohn nicht herabgesetzt ditätsleistungen oder deren Erhö- wird. 4.8 hung ausschliesslich nach den Best- Welche Leistungspflichten beste- immungen des BVG. Macht die versicherte Person vom hen nach dem Austritt aus der Per- Recht des Vorbezuges gemäss BVG Stirbt die versicherte Person zu ei- Gebrauch, so kann sich ihr Beitrag sonalvorsorge? nem Zeitpunkt, da sie gemäss vor- an die Personalvorsorge erhöhen. stehendem Absatz Anspruch auf In- validitätsleistungen gehabt hätte, Nachdeckung und ist der Tod auf die gleiche Ur- Die bei Beendigung des Vorsorge- sache zurückzuführen, welche die 6 verhältnisses im Todes- und Invali- Erwerbsunfähigkeit bewirkt hat, Welche Rechte und Pflich- ditätsfall versicherten Leistungen bleibt der Anspruch der Hinterlasse- ten hat die versicherte Per- bleiben, ohne Erhebung eines ent- nen auf die reglementarischen To- son? sprechenden Beitrages, in unverän- desfallleistungen gewahrt. derter Höhe bis zur Begründung ei- 6.1 nes neuen Vorsorgeverhältnisses, Was ist der Stiftung zur Durchfüh- längstens aber während eines Mo- Rückerstattungspflicht rung der Personalvorsorge mitzu- nats, versichert. Wird die Stiftung gemäss Ziff. 4.8.1 teilen? und Ziff. 4.8.2 leistungspflichtig, so Die versicherte Person, der Arbeit- sind bereits ausgerichtete Austritts- Nachhaftung geber und die anspruchsberechtigten leistungen inkl. Zins der Stiftung Personen haben die Stiftung unver- Ist die versicherte Person im Zeit- zurückzuerstatten. züglich über alle Tatsachen, die auf punkt des Dienstaustrittes oder bei die Ausrichtung von Leistungen
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