Vorstands information - Nr. 3 - APRIL / 2021 - zahnaerzte-wl.de
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Nr. 3 - APRIL / 2021 vorstands information Für die Mitglieder der KZV Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe | Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 25, 48147 Münster | Postfach 4220, 48023 Münster Telefon: 0251 507-0 | Telefax: 0251 507-117 | kzvwl@zahnaerzte-wl.de | www.zahnaerzte-wl.de Nr. 3
INHALT 1 Informationsveranstaltungen zur neuen PAR-Richtlinie »Live-Webseminare« 2 Aktuelle Punktwert-Tabelle Stand 12. April 2021 3 Petitum zum Digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz »AG KZVen richtet Petitum an gematik« 4 IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht »Weitere Infos der KZBV« 5 Neue Allgemeine Regelung „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals" 6 Geändertes Genehmigungsverfahren der TK im Bereich KFO 7 Video „Aktuelle Themen der KZVWL“ ANLAGEN ONLINE-VERSION 1) Einladung zu den Infoveranstaltungen PAR-Richtlinie 2) Sonderrundschreiben mit aktueller Punktwert-Tabelle Stand 12.04.2021 3) Webseminar Video - Aktuelle Themen März 2021 Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3 2
Informationsveranstaltungen zur neuen PAR-Richtlinie 1 »Live-Webseminare« Am 17. Dezember 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der ANLAGEN Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer 1 Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen. Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Es konnte erreicht werden, dass die nun beschlossene PAR-Behandlungsstrecke dem aktuellen ANSPRECHPARTNER zahnmedizinischen Erkenntnisstand entspricht und auch die 2018 veröffentlichte aktuelle Susanne Hoppe-Woodbridge Tel.: 0251.507-115 Klassifikation parodontaler Erkrankungen berücksichtigt. In diesen Informationsveranstaltungen Fax: 0251.507-65115 werden wir Ihnen die in der Richtlinie beschriebene Behandlungsstrecke, die neuen susanne.hoppe@zahnaerzte-wl.de Gebührenpositionen und deren Abrechnung vorstellen. Neben den Referenten der KZVWL konnten wir für diese Veranstaltungen Herrn Prof. Ehmke, Direktor der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung des Universitätsklinikums Münster gewinnen. Die Informationsveranstaltungen finden als Live-Webseminar statt. Wenn Sie sich angemeldet haben (online oder per Anmeldeformular) erhalten Sie vor Kursbeginn die Einwahldaten, um an den Seminaren teilzunehmen. Termine: Mittwoch, 26.05.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Mittwoch, 09.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Mittwoch, 23.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Bitte melden Sie sich bis zum 19.05.2021 an! * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3 3
Aktuelle Punktwert-Tabelle Stand 12. April 2021 2 Mit der Bitte um Beachtung erhalten Sie beigefügt auch auf diesem Weg noch einmal die nun ANLAGEN gültige Punktwert-Tabelle mit Stand 12. April 2021, die wir Ihnen bereits vorab in dem 2 Sonderrundschreiben vom 15. April 2021 (Anlage) zugesandt haben. ANSPRECHPARTNER Sie finden die aktuelle Punktwert-Tabelle auch auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte- Hotline Tel.: 0251.507-300 wl.de → Praxisteam → Abrechnung → Aktuelle Abrechnungsinfos für Vertragszahnärzte QR-CODE Punktwert-Tabelle Stand 12.04.2021 Petitum zum Digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz 3 »AG KZVen richtet Petitum an gematik« Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, ANSPRECHPARTNER Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein und Westfalen-Lippe bilden eine Interessensgemeinschaft Hotline Tel.: 0251.507-300 und setzen sich als AG KZVen zu verschiedenen berufspolitischen Themen für die Zahnärzteschaft ein. QR-CODE Auch das Digitale Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz hat maßgeblichen Einfluss auf die Zahnärzteschaft. Aus diesem Grund hat die AG KZVen ein Petitum an den Petitum der AG KZVen Geschäftsführer der Gematik Dr. med. Markus Leyck Dieken versendet. Das Petitum der AG KZVen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte-wl.de → Praxisteam → Digitalisierung Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3 4
IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht 4 »Weitere Infos der KZBV« Zum 1. April 2021 treten erste Anforderungen der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der ANSPRECHPARTNER vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft. Damit sich Zahnarztpraxen Hotline IT-Sicherheit Tel.: 0251.507-393 unkompliziert über die ab diesem Stichtag für sie verbindlich geltenden neuen Anforderungen Informationssicherheit@zahnaerzte- informieren können, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website wl.de jetzt weitere Informationen bereitgestellt. Unter www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie finden sich - neben den bereits vor einigen Wochen QR-CODE freigeschalteten, wichtigsten Fragen und Antworten für Praxen zu dem Thema – seit heute www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie weitere Tipps und konkretisierende Hinweise, unter anderem zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der Protokollierung von wichtigen Ereignissen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere unterschiedliche Anforderungen, die für jeweilige Praxisgrößen gelten. Informationen gibt es darüber hinaus auch über die zusätzlichen Anforderungen bei der Nutzung medizinischer Großgeräte und die Verwendung dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur. Neue Allgemeine Regelung „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals" 5 Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat seine derzeit geltenden Richtlinien für die ANSPRECHPARTNER zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten inhaltlich und redaktionell überarbeitet Hotline Tel.: 0251.507-300 und eine Neufassung in Form einer Allgemeinen Regelung A-860/13 „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals“ erlassen. Die Regelung ist am 12. April 2021 in Kraft getreten und die bisherigen Richtlinien wurde QR-CODE abgelöst. Ab Inkraftsetzung ist nach der neuen Regelung zu verfahren. Aktuelle Infos für Vertragszahnärzte Die Neufassung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte-wl.de → Praxisteam → Abrechnung → Aktuelle Infos für Vertragszahnärzte Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3 5
Geändertes Genehmigungsverfahren der TK im Bereich KFO 6 Die Techniker Krankenkasse wird ab dem 12. April 2021 das vertraglich vereinbarte ANSPRECHPARTNER Genehmigungsverfahren auch für den Bereich KFO umstellen. Dazu sollen die eingereichten Hotline Tel.: 0251.507-300 KFO Behandlungspläne eingescannt werden und die Kostenübernahme wird mittels eines digitalen Stempels und eingescannter Unterschrift des Mitarbeiters erklärt. Die so erfolgte Kostenübernahme wird ausgedruckt und gemeinsam mit der Leistungszusage an den Vertragszahnarzt per Post geschickt. Abweichend von dem Original KFO-Behandlungsplan kann aus technischen Gründen der Scan- Ausdrucke der genehmigten KFO-Behandlungspläne nur in verringerter Formulargröße umgesetzt werden. Da der KFO-Behandlungsplan nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden muss, dürften in den Zahnarztpraxen bei der Umsetzung keine Probleme auftreten. Die Techniker Krankenkasse hat uns zugesichert, dass sie sämtliche im Rechtsverkehr befindlichen, im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens relevanten Dokumente gegen sich gelten lässt, sofern sich diese aufgrund des äußeren Anscheins bzw. Begleitumstände der TK zuordnen lassen. Video „Aktuelle Themen der KZVWL“ 7 Der Vortrag „Aktuelle Themen der KZVWL“ findet schon seit mehreren Jahren im Rahmen des ANLAGEN Zahnärztetages statt. Da im letzten Jahr der Zahnärztetag aufgrund der Corona-Pandemie 3 abgesagt werden musste, haben wir den Vortrag aufgezeichnet und Ihnen als Video angeboten. In diesem Jahr fand der Zahnärztetag komplett online statt, sodass auch unser Seminar ANSPRECHPARTNER „Aktuelle Themen der KZVWL“ als Live-Webseminar stattfinden konnte. Da wir leider nicht ZIS-GmbH Tel.: 0251.507-119 abschätzen können, wie lange es keine Präsenzveranstaltungen geben wird, haben wir uns Fax: 0251.507-288 überlegt, Ihnen auch in diesem Jahr den Vortrag als Video anzubieten. fortbildung@zis-gmbh.net Bitte verwenden Sie das beigefügte Anmeldeformular bzw. melden sich online über unsere QR-CODE Homepage an unter: www.zahnaerzte-wl.de → KZVWL → Fortbildungsangebote. Die ZIS-GmbH gibt auf jede Online-Anmeldung im Jahr 2021 10 Prozent Rabatt. Online-Anmeldung Video Vortrag Aktuelle Themen der KZVWL Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Bestätigungsmail mit den Zugangsdaten, über die Sie sich einloggen können. Bestätigen Sie am Ende des Videos per Klick auf den dort angezeigten Link, dass Sie das Video gesehen haben und Sie erhalten von uns eine Teilnahmebestätigung bzw. die Bescheinigung mit entsprechenden Fortbildungspunkten. Achtung: Das Video ist nur bis zum 30. Juni 2021 abrufbar, danach ist der Link nicht gültig. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung. Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3 6
Informationsveranstaltungen Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe veranstaltet drei Informationsveranstaltungen zum Thema: Neue PAR-Richtlinie Am 17.12.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen. Die Richtlinie tritt am 01.07.2021 in Kraft. Es konnte erreicht werden, dass die nun beschlossene PAR- Behandlungsstrecke dem aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisstand entspricht und auch die 2018 veröffentlichte aktuelle Klassifikation parodontaler Erkrankungen berücksichtigt. In diesen Informationsveranstaltungen werden wir Ihnen die in der Richtlinie beschriebene Behandlungsstrecke vorstellen und nähere Erläuterungen zu den Klassifikationen erläutern Neben den Referenten der KZVWL konnten wir für diese Veranstaltungen Herrn Prof. Ehmke, Direktor der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung des Universitätsklinikums Münster gewinnen. Die Informationsveranstaltungen finden als Webseminar statt. Wenn Sie sich angemeldet haben (online oder per Anmeldeformular) erhalten Sie vor Kursbeginn die Einwahldaten, um an den Seminaren teilzunehmen. * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet Termine: Mittwoch, 26.05.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Mittwoch, 09.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Mittwoch, 23.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr Bitte melden Sie sich bis zum 19.05.2021 an!
per Fax: 0251/507-65115 Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Auf der Horst 25 48147 Münster Anmeldung zum Webseminar Neue PAR-Richtlinie Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an: Mittwoch, 26.05.2021 15:00 – 17:00 Uhr Wichtig! Name Vorname eMail-Adresse (Ort, Datum) (Abrechnungsstempel und Unterschrift) * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
per Fax: 0251/507-65115 Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Auf der Horst 25 48147 Münster Anmeldung zum Webseminar Neue PAR-Richtlinie Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an: Mittwoch, 09.06.2021 15:00 – 17:00 Uhr Wichtig! Name Vorname eMail-Adresse (Ort, Datum) (Abrechnungsstempel und Unterschrift) * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
per Fax: 0251/507-65115 Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Auf der Horst 25 48147 Münster Anmeldung zum Webseminar Neue PAR-Richtlinie Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an: Mittwoch, 23.06.2021 15:00 – 17:00 Uhr Wichtig! Name Vorname eMail-Adresse (Ort, Datum) (Abrechnungsstempel und Unterschrift) * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen - Lippe KZVWL – Auf der Horst 25 – 48147 Münster Körperschaft des öffentlichen Rechts DER VORSTAND An die Mitglieder der KZV Westfalen-Lippe Auf der Horst 25 48147 Münster Postfach 4220 48023 Münster Telefon: 0251 507-0 Telefax: 0251 507-117 E-Mail: KZVWL@zahnaerzte-wl.de Internet: www.zahnaerzte-wl.de Durchwahl: 0251 / 507-100 Münster, 15. April 2021 Honorarabschluss 2021 mit allen gesetzlichen Krankenkassen Erhöhung der Punktwerte rückwirkend zum 01. Januar 2021 Wegfall der Grenzwerte 2021 / 2022 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in aktuell schwierigen Zeiten und Rahmenbedingungen freuen wir uns, Ihnen heute eine gute Nachricht übermitteln zu können. Die Honorarverhandlungen mit allen gesetzlichen Krankenkassen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Punktwerte der zahnärztlichen Leistungen der BEMA-Teile 1 bis 4 werden rückwirkend bereits zum 01.01.2021 um 2,53 % erhöht. Dies bedeutet einen dauerhaften und basiswirksamen Honorarzuwachs von jährlich über 25 Mio. €. Dies ist umso erfreulicher, wenn man den Kontext des mit der GKV vereinbarten Pandemiezuschlags betrachtet, über den wir Sie per Sonderrundschreiben vom 22.03.2021 informiert haben. Hiervon profitieren die Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe zusätzlich in ähnlicher Höhe. Somit beträgt der Honorarzuwachs 2021 über 50 Mio. €. Der Punktwertabschluss ist so rechtzeitig, dass alle Abrechnungen der Praxen des ersten Quartals durch die KZVWL korrigiert werden können. Die neuen Punktwerte können Sie der beigefügten aktuellen Punktwerttabelle entnehmen. Bankverbindung: Deutsche Apotheker - und Ärztebank - BLZ 300 606 01 - Konto 0001 161 962 BIC DAAEDEDDXXX - IBAN DE25 3006 0601 0001 1619 62
Weiterhin konnte mit den Krankenkassen in Westfalen-Lippe ein vollumfänglicher Wegfall der Ausgabenobergrenze („Budget“) für die Jahre 2021 und 2022 verhandelt und vereinbart werden. Dies bedeutet, dass für 2021 und 2022 die Anwendung der Anlage zum Honorarverteilungsmaßstab ausgesetzt wird. Dies bedeutet faktisch, dass die Grenzwerte bzw. Budgetfaktoren für die Jahre 2021 und 2022 entfallen und ermöglicht den Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe entstehende Nachholeffekte der Pandemie zu kompensieren. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V in der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt selbstverständlich auch in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin. Wir hoffen, Ihnen damit die notwendige finanzielle Planungssicherheit auch für dieses zweite Jahr gegeben zu haben, das unter dem Einfluss der Covid19-Pandemie steht. Mit freundlichen Grüßen Dr. Holger Seib Michael Evelt Vorstandsvorsitzender Stv. Vorstandsvorsitzender Anlage
Punktwert-Tabelle € STAND: 12.04.2021 Bema – IP1-5 BemaNr.: Bema- Bema- Teile FU 171 a,b Teil Teil Kostenträger Leistungen 172 a,b 173 a,b 1 = KCH 1 = KCH 1 = KCH 3 = KFO 5= ZE 1 2 = KFB 4 = PAR Primärkassen € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 Ortskrankenkassen2 € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 Betriebskrankenkassen2 € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 Innungskrankenkassen2 € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 SVLFG (LKK) 2 Knappschaft2 € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 Ersatzkassen2 Barmer € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 DAK Gesundheit € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 KKH € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 HEK € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 hkk € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 TK € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 Sonstige Kostenträger Sozialhilfeträger2 € 1,1712 € 1,2263 € 1,1712 € 0,9546 € 0,9818 LWL ( Versorgungsämter ) € 0,9818 Landespolizei2 € 1,1712 € 1,2263 € 0,9546 € 0,9818 Bundeswehr2 € 1,2735 € 1,2735 € 1,0936 € 1,0936 Bundespolizei2 € 1,2735 € 1,3583 € 1,0936 € 1,0936 Berufsgenossenschaft/Unfallversicherungsträger2 Bitte direkt abrechnen € 1,3600 € 1,3600 € 1,3600 1 Der Punktwert für Teil 5 = ZE ist bundeseinheitlich vereinbart (§ 57 Abs. 1 SGB V) und ist gültig ab 01.01.2021. 2 Der Punktwert ist gültig ab 01.01.2021.
WEBSEMINAR / VIDEO Aktuelle Themen der KZVWL Zielgruppe: Unter dieser Überschrift verbirgt sich eine ganze Mitarbeiter mit guten Kennt- Vielzahl neuer Informationen, die Sie für die täg- nissen in der Abrechnung liche Arbeit in der Praxis im Rahmen der ver- und interessierte Zahnärzte tragszahnärztlichen Abrechnung benötigen, wie z. B.: Keine „Präsenzveranstaltung“ Fortbildungspunkte: 3 Sie buchen den Vortrag und erhalten Themen: einen Link, über den Sie sich ein Teilnahmegebühr: Aktuelles zur Corona-Pandemie wählen können, um das Video anzu 80,– Euro inkl. Tagungs- Brexit schauen. So können Sie den Zeit unterlagen, die per E-Mail zur Änderungen in der Festzuschuss-Systematik punkt selber wählen, wann Sie sich Verfügung gestellt werden Neue BEMA-Positionen den Vortrag ansehen wollen. Änderungen der Heilmittel-Richtlinie Neue PAR-Richtlinie Dauer: ca. 2 ½ Stunden Telematikinfrastruktur – Aktueller Sachstand Referenten: Susanne Hoppe-Woodbridge Sabine Bading Kurs-Nr.: WATK24032021MS Anmeldung per Fax: 0251 507-288 Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen per Post: ZIS GmbH Auf der Horst 25 48147 Münster per E-Mail: fortbildung@zis-gmbh.net Name der Praxis / Privatperson / Name des Teilnehmers Abrechnungsnummer Zahlungsweise Ich bin damit einverstanden, dass die Ge- bühr/en von meinem KZVWL-Konto ab- Straße, Hausnummer gebucht und dem Konto der ZIS GmbH gutgeschrieben werden. PLZ, Ort Ich überweise die Gebühr/en nach Er- halt der Rechnung auf das Konto der ZIS GmbH. Telefonnummer Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der E-Mail-Adresse mit der Sie sich am Seminartag anmelden KZVWL bzw. der ZIS GmbH. Abrechnungsstempel Datum Unterschrift Zahnarzt/-ärztin Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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