Vorstands information - Nr. 3 - APRIL / 2021 - zahnaerzte-wl.de

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Vorstands information - Nr. 3 - APRIL / 2021 - zahnaerzte-wl.de
Nr. 3 - APRIL / 2021

 vorstands
information
 Für die Mitglieder der KZV Westfalen-Lippe

  Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe | Körperschaft des öffentlichen Rechts
               Auf der Horst 25, 48147 Münster | Postfach 4220, 48023 Münster
 Telefon: 0251 507-0 | Telefax: 0251 507-117 | kzvwl@zahnaerzte-wl.de | www.zahnaerzte-wl.de

                                            Nr. 3
Vorstands information - Nr. 3 - APRIL / 2021 - zahnaerzte-wl.de
INHALT

  1       Informationsveranstaltungen zur neuen PAR-Richtlinie
          »Live-Webseminare«

  2       Aktuelle Punktwert-Tabelle Stand 12. April 2021

  3       Petitum zum Digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz
          »AG KZVen richtet Petitum an gematik«

  4       IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht
          »Weitere Infos der KZBV«

  5       Neue Allgemeine Regelung „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals"

  6       Geändertes Genehmigungsverfahren der TK im Bereich KFO

  7       Video „Aktuelle Themen der KZVWL“

  ANLAGEN                                                                            ONLINE-VERSION
  1) Einladung zu den Infoveranstaltungen PAR-Richtlinie
  2) Sonderrundschreiben mit aktueller Punktwert-Tabelle Stand 12.04.2021
  3) Webseminar Video - Aktuelle Themen März 2021

Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3                                           2
Informationsveranstaltungen zur neuen PAR-Richtlinie                                                                                   1
  »Live-Webseminare«

  Am 17. Dezember 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der                    ANLAGEN
  Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer                                 1
  Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen. Die Richtlinie tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
  Es konnte erreicht werden, dass die nun beschlossene PAR-Behandlungsstrecke dem aktuellen             ANSPRECHPARTNER
  zahnmedizinischen Erkenntnisstand entspricht und auch die 2018 veröffentlichte aktuelle               Susanne Hoppe-Woodbridge
                                                                                                        Tel.: 0251.507-115
  Klassifikation parodontaler Erkrankungen berücksichtigt. In diesen Informationsveranstaltungen        Fax: 0251.507-65115
  werden wir Ihnen die in der Richtlinie beschriebene Behandlungsstrecke, die neuen                     susanne.hoppe@zahnaerzte-wl.de

  Gebührenpositionen und deren Abrechnung vorstellen.

  Neben den Referenten der KZVWL konnten wir für diese Veranstaltungen Herrn Prof. Ehmke,
  Direktor der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung des Universitätsklinikums Münster
  gewinnen.

  Die Informationsveranstaltungen finden als Live-Webseminar statt.

  Wenn Sie sich angemeldet haben (online oder per Anmeldeformular) erhalten Sie vor
  Kursbeginn die Einwahldaten, um an den Seminaren teilzunehmen.

  Termine:

            Mittwoch, 26.05.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr
            Mittwoch, 09.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr
            Mittwoch, 23.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr

  Bitte melden Sie sich bis zum 19.05.2021 an!
  * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet

Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3                                                                                  3
Aktuelle Punktwert-Tabelle Stand 12. April 2021                                                                                    2

  Mit der Bitte um Beachtung erhalten Sie beigefügt auch auf diesem Weg noch einmal die nun     ANLAGEN
  gültige Punktwert-Tabelle mit Stand 12. April 2021, die wir Ihnen bereits vorab in dem        2
  Sonderrundschreiben vom 15. April 2021 (Anlage) zugesandt haben.
                                                                                                ANSPRECHPARTNER
  Sie finden die aktuelle Punktwert-Tabelle auch auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte-    Hotline
                                                                                                Tel.: 0251.507-300
  wl.de → Praxisteam → Abrechnung → Aktuelle Abrechnungsinfos für Vertragszahnärzte

                                                                                                QR-CODE

                                                                                                Punktwert-Tabelle Stand 12.04.2021

  Petitum zum Digitalen Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz                                                                 3
  »AG KZVen richtet Petitum an gematik«

  Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen,      ANSPRECHPARTNER
  Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein und Westfalen-Lippe bilden eine Interessensgemeinschaft   Hotline
                                                                                                Tel.: 0251.507-300
  und setzen sich als AG KZVen zu verschiedenen berufspolitischen Themen für die
  Zahnärzteschaft ein.
                                                                                                QR-CODE
  Auch das Digitale Versorgungs- und Pflegemodernisierungsgesetz hat maßgeblichen Einfluss
  auf die Zahnärzteschaft. Aus diesem Grund hat die AG KZVen ein Petitum an den                 Petitum der AG KZVen

  Geschäftsführer der Gematik Dr. med. Markus Leyck Dieken versendet.

  Das Petitum der AG KZVen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte-wl.de →
  Praxisteam → Digitalisierung

Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3                                                                              4
IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnarztpraxen leichtgemacht                                                                               4
  »Weitere Infos der KZBV«

  Zum 1. April 2021 treten erste Anforderungen der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der            ANSPRECHPARTNER
  vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft. Damit sich Zahnarztpraxen    Hotline IT-Sicherheit
                                                                                                   Tel.: 0251.507-393
  unkompliziert über die ab diesem Stichtag für sie verbindlich geltenden neuen Anforderungen      Informationssicherheit@zahnaerzte-
  informieren können, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Website       wl.de
  jetzt weitere Informationen bereitgestellt.

  Unter www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie finden sich - neben den bereits vor einigen Wochen    QR-CODE

  freigeschalteten, wichtigsten Fragen und Antworten für Praxen zu dem Thema – seit heute          www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie
  weitere Tipps und konkretisierende Hinweise, unter anderem zur sicheren Verwendung von
  Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der
  Protokollierung von wichtigen Ereignissen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere
  unterschiedliche Anforderungen, die für jeweilige Praxisgrößen gelten. Informationen gibt es
  darüber hinaus auch über die zusätzlichen Anforderungen bei der Nutzung medizinischer
  Großgeräte und die Verwendung dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur.

  Neue Allgemeine Regelung „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals"                                                             5

  Das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) hat seine derzeit geltenden Richtlinien für die    ANSPRECHPARTNER
  zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten inhaltlich und redaktionell überarbeitet   Hotline
                                                                                                   Tel.: 0251.507-300
  und eine Neufassung in Form einer Allgemeinen Regelung A-860/13 „Zahnärztliche Versorgung
  militärischen Personals“ erlassen.

  Die Regelung ist am 12. April 2021 in Kraft getreten und die bisherigen Richtlinien wurde        QR-CODE
  abgelöst. Ab Inkraftsetzung ist nach der neuen Regelung zu verfahren.
                                                                                                   Aktuelle Infos für Vertragszahnärzte

  Die Neufassung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zahnaerzte-wl.de → Praxisteam →
  Abrechnung → Aktuelle Infos für Vertragszahnärzte

Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3                                                                                   5
Geändertes Genehmigungsverfahren der TK im Bereich KFO                                                                              6

  Die Techniker Krankenkasse wird ab dem 12. April 2021 das vertraglich vereinbarte                  ANSPRECHPARTNER
  Genehmigungsverfahren auch für den Bereich KFO umstellen. Dazu sollen die eingereichten            Hotline
                                                                                                     Tel.: 0251.507-300
  KFO Behandlungspläne eingescannt werden und die Kostenübernahme wird mittels eines
  digitalen Stempels und eingescannter Unterschrift des Mitarbeiters erklärt. Die so erfolgte
  Kostenübernahme wird ausgedruckt und gemeinsam mit der Leistungszusage an den
  Vertragszahnarzt per Post geschickt.

  Abweichend von dem Original KFO-Behandlungsplan kann aus technischen Gründen der Scan-
  Ausdrucke der genehmigten KFO-Behandlungspläne nur in verringerter Formulargröße
  umgesetzt werden. Da der KFO-Behandlungsplan nicht für Abrechnungszwecke verwendet
  werden muss, dürften in den Zahnarztpraxen bei der Umsetzung keine Probleme auftreten.

  Die Techniker Krankenkasse hat uns zugesichert, dass sie sämtliche im Rechtsverkehr
  befindlichen, im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsverfahrens relevanten Dokumente
  gegen sich gelten lässt, sofern sich diese aufgrund des äußeren Anscheins bzw.
  Begleitumstände der TK zuordnen lassen.

  Video „Aktuelle Themen der KZVWL“                                                                                                   7

  Der Vortrag „Aktuelle Themen der KZVWL“ findet schon seit mehreren Jahren im Rahmen des            ANLAGEN
  Zahnärztetages statt. Da im letzten Jahr der Zahnärztetag aufgrund der Corona-Pandemie             3
  abgesagt werden musste, haben wir den Vortrag aufgezeichnet und Ihnen als Video angeboten.
  In diesem Jahr fand der Zahnärztetag komplett online statt, sodass auch unser Seminar              ANSPRECHPARTNER
  „Aktuelle Themen der KZVWL“ als Live-Webseminar stattfinden konnte. Da wir leider nicht            ZIS-GmbH
                                                                                                     Tel.: 0251.507-119
  abschätzen können, wie lange es keine Präsenzveranstaltungen geben wird, haben wir uns             Fax: 0251.507-288
  überlegt, Ihnen auch in diesem Jahr den Vortrag als Video anzubieten.                              fortbildung@zis-gmbh.net

  Bitte verwenden Sie das beigefügte Anmeldeformular bzw. melden sich online über unsere
                                                                                                     QR-CODE
  Homepage an unter: www.zahnaerzte-wl.de → KZVWL → Fortbildungsangebote. Die ZIS-GmbH
  gibt auf jede Online-Anmeldung im Jahr 2021 10 Prozent Rabatt.                                     Online-Anmeldung Video Vortrag
                                                                                                     Aktuelle Themen der KZVWL

  Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Bestätigungsmail mit den Zugangsdaten, über
  die Sie sich einloggen können. Bestätigen Sie am Ende des Videos per Klick auf den dort
  angezeigten Link, dass Sie das Video gesehen haben und Sie erhalten von uns eine
  Teilnahmebestätigung bzw. die Bescheinigung mit entsprechenden Fortbildungspunkten.

  Achtung: Das Video ist nur bis zum 30. Juni 2021 abrufbar, danach ist der Link nicht gültig. Wir
  freuen uns über Ihre Anmeldung.

Vorstandsinformation April /2021 vom 23. April 2021 | Nr. 3                                                                               6
Informationsveranstaltungen
       Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe veranstaltet
                drei Informationsveranstaltungen zum Thema:

                           Neue PAR-Richtlinie
Am 17.12.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Erstfassung der
Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer
Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) beschlossen. Die Richtlinie tritt am
01.07.2021 in Kraft. Es konnte erreicht werden, dass die nun beschlossene PAR-
Behandlungsstrecke dem aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisstand entspricht
und auch die 2018 veröffentlichte aktuelle Klassifikation parodontaler Erkrankungen
berücksichtigt. In diesen Informationsveranstaltungen werden wir Ihnen die in der
Richtlinie beschriebene Behandlungsstrecke vorstellen und nähere Erläuterungen zu
den Klassifikationen erläutern
Neben den Referenten der KZVWL konnten wir für diese Veranstaltungen Herrn Prof.
Ehmke, Direktor der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung des
Universitätsklinikums Münster gewinnen.

Die Informationsveranstaltungen finden als Webseminar statt.

Wenn Sie sich angemeldet haben (online oder per Anmeldeformular)
erhalten Sie vor Kursbeginn die Einwahldaten, um an den
Seminaren teilzunehmen.
* Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet

Termine:

Mittwoch, 26.05.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr
Mittwoch, 09.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr
Mittwoch, 23.06.2021 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr

Bitte melden Sie sich bis zum 19.05.2021 an!
per Fax: 0251/507-65115

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Auf der Horst 25

48147 Münster

                Anmeldung zum Webseminar

                           Neue PAR-Richtlinie

Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an:

                      Mittwoch, 26.05.2021 15:00 – 17:00 Uhr

                                                                  Wichtig!
    Name                     Vorname                            eMail-Adresse

       (Ort, Datum)                               (Abrechnungsstempel und Unterschrift)

  * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
per Fax: 0251/507-65115

Kassenzahnärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Auf der Horst 25

48147 Münster

                 Anmeldung zum Webseminar

                            Neue PAR-Richtlinie

Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an:

                       Mittwoch, 09.06.2021 15:00 – 17:00 Uhr

                                                                   Wichtig!
     Name                     Vorname                            eMail-Adresse

        (Ort, Datum)                               (Abrechnungsstempel und Unterschrift)

   * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
per Fax: 0251/507-65115

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Westfalen-Lippe
Auf der Horst 25

48147 Münster

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                             Neue PAR-Richtlinie

Hiermit melde/n ich mich/wir uns verbindlich an:

                       Mittwoch, 23.06.2021 15:00 – 17:00 Uhr

                                                                   Wichtig!
     Name                     Vorname                            eMail-Adresse

        (Ort, Datum)                               (Abrechnungsstempel und Unterschrift)

   * Die Fortbildung wird mit 3 Punkten bewertet
Kassenzahnärztliche Vereinigung
                                                                                   Westfalen - Lippe
  KZVWL – Auf der Horst 25 – 48147 Münster
                                                                                   Körperschaft des öffentlichen Rechts

                                                                                   DER VORSTAND
  An die Mitglieder der KZV Westfalen-Lippe                                        Auf der Horst 25   48147 Münster
                                                                                   Postfach 4220      48023 Münster

                                                                                   Telefon: 0251 507-0
                                                                                   Telefax: 0251 507-117

                                                                                   E-Mail: KZVWL@zahnaerzte-wl.de
                                                                                   Internet: www.zahnaerzte-wl.de

                                                                                   Durchwahl: 0251 / 507-100

                                                                                   Münster, 15. April 2021

Honorarabschluss 2021 mit allen gesetzlichen Krankenkassen
Erhöhung der Punktwerte rückwirkend zum 01. Januar 2021
Wegfall der Grenzwerte 2021 / 2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in aktuell schwierigen Zeiten und Rahmenbedingungen freuen wir uns, Ihnen heute eine gute
Nachricht übermitteln zu können.

Die Honorarverhandlungen mit allen gesetzlichen Krankenkassen konnten erfolgreich
abgeschlossen werden. Die Punktwerte der zahnärztlichen Leistungen der BEMA-Teile
1 bis 4 werden rückwirkend bereits zum 01.01.2021 um 2,53 % erhöht. Dies bedeutet
einen dauerhaften und basiswirksamen Honorarzuwachs von jährlich über 25 Mio. €. Dies ist
umso erfreulicher, wenn man den Kontext des mit der GKV vereinbarten Pandemiezuschlags
betrachtet, über den wir Sie per Sonderrundschreiben vom 22.03.2021 informiert haben.
Hiervon profitieren die Zahnarztpraxen in Westfalen-Lippe zusätzlich in ähnlicher Höhe.
Somit beträgt der Honorarzuwachs 2021 über 50 Mio. €.

Der Punktwertabschluss ist so rechtzeitig, dass alle Abrechnungen der Praxen des ersten
Quartals durch die KZVWL korrigiert werden können.

Die neuen Punktwerte können Sie der beigefügten aktuellen Punktwerttabelle entnehmen.

          Bankverbindung: Deutsche Apotheker - und Ärztebank - BLZ 300 606 01 - Konto 0001 161 962
                         BIC DAAEDEDDXXX - IBAN DE25 3006 0601 0001 1619 62
Weiterhin konnte mit den Krankenkassen in Westfalen-Lippe ein vollumfänglicher
Wegfall der Ausgabenobergrenze („Budget“) für die Jahre 2021 und 2022 verhandelt
und vereinbart werden. Dies bedeutet, dass für 2021 und 2022 die Anwendung der Anlage
zum Honorarverteilungsmaßstab ausgesetzt wird. Dies bedeutet faktisch, dass die
Grenzwerte bzw. Budgetfaktoren für die Jahre 2021 und 2022 entfallen und ermöglicht den
Zahnarztpraxen    in Westfalen-Lippe    entstehende   Nachholeffekte     der   Pandemie   zu
kompensieren.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V in der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt
selbstverständlich auch in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin.

Wir hoffen, Ihnen damit die notwendige finanzielle Planungssicherheit auch für dieses zweite
Jahr gegeben zu haben, das unter dem Einfluss der Covid19-Pandemie steht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Holger Seib                                          Michael Evelt

Vorstandsvorsitzender                                    Stv. Vorstandsvorsitzender

Anlage
Punktwert-Tabelle                                                   €
                                                               STAND: 12.04.2021

                                                                      Bema –           IP1-5    BemaNr.:               Bema-         Bema-
                                                                       Teile            FU     171 a,b                  Teil          Teil
 Kostenträger
                                                                                    Leistungen 172 a,b
                                                                                                    173 a,b
                                                                      1 = KCH       1 = KCH           1 = KCH          3 = KFO       5= ZE 1
                                                                      2 = KFB
                                                                      4 = PAR

 Primärkassen
                                                                     € 1,1712         € 1,2263        € 1,1712         € 0,9546 € 0,9818
 Ortskrankenkassen2
                                                                     € 1,1712         € 1,2263        € 1,1712         € 0,9546 € 0,9818
 Betriebskrankenkassen2
                                                                     € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 Innungskrankenkassen2
                                                                     € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 SVLFG (LKK) 2

 Knappschaft2                                                        € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818

 Ersatzkassen2
 Barmer                                                              € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 DAK Gesundheit                                                      € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 KKH                                                                 € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 HEK                                                                 € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 hkk                                                                 € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 TK                                                                  € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818
 Sonstige Kostenträger
 Sozialhilfeträger2                                                  € 1,1712         € 1,2263         € 1,1712        € 0,9546 € 0,9818

 LWL ( Versorgungsämter )                                                                                                         € 0,9818
 Landespolizei2                                                      € 1,1712         € 1,2263                         € 0,9546 € 0,9818
 Bundeswehr2                                                         € 1,2735         € 1,2735                         € 1,0936 € 1,0936
 Bundespolizei2                                                      € 1,2735         € 1,3583                         € 1,0936 € 1,0936
 Berufsgenossenschaft/Unfallversicherungsträger2
 Bitte direkt abrechnen                                              € 1,3600         € 1,3600                         € 1,3600

1 Der   Punktwert für Teil 5 = ZE ist bundeseinheitlich vereinbart (§ 57 Abs. 1 SGB V) und ist gültig ab 01.01.2021.
2 Der   Punktwert ist gültig ab 01.01.2021.
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                                     Aktuelle Themen der KZVWL
                                              Zielgruppe:                                  Unter dieser Überschrift verbirgt sich eine ganze
                                              Mitarbeiter mit guten Kennt-                 Vielzahl neuer Informationen, die Sie für die täg-
                                              nissen in der Abrechnung                     liche Arbeit in der Praxis im Rahmen der ver-
                                              und interessierte Zahnärzte                  tragszahnärztlichen Abrechnung benötigen, wie
                                                                                           z. B.:                                                Keine „Präsenzveranstaltung“
                                              Fortbildungspunkte: 3                                                                                   Sie buchen den Vortrag und erhalten
                                                                                           Themen:
                                                                                                                                                      einen Link, über den Sie sich ein­
                                              Teilnahmegebühr:                              Aktuelles zur Corona-Pandemie                            wählen können, um das Video anzu­
                                              80,– Euro inkl. Tagungs-                      Brexit                                                   schauen. So können Sie den Zeit­
                                              unterlagen, die per E-Mail zur                Änderungen in der Festzuschuss-Systematik                punkt selber wählen, wann Sie sich
                                              Verfügung gestellt werden                     Neue BEMA-Positionen                                     den Vortrag ansehen wollen.
                                                                                            Änderungen der Heilmittel-Richtlinie
                                                                                            Neue PAR-Richtlinie
                                              Dauer: ca. 2 ½ Stunden
                                                                                            Telematikinfrastruktur – Aktueller Sachstand

                                              Referenten:
                                              Susanne Hoppe-Woodbridge
                                              Sabine Bading

                                                                                                                                                       Kurs-Nr.: WATK24032021MS

                                                                                                                                                     Anmeldung
                                                                                                                                per Fax:    0251 507-288
                                                Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen                                              per Post:   ZIS GmbH
                                                                                                                                            Auf der Horst 25
                                                                                                                                            48147 Münster
                                                                                                                                per E-Mail: fortbildung@zis-gmbh.net
                                   Name der Praxis / Privatperson / Name des Teilnehmers

                                   Abrechnungsnummer
                                                                                                                               Zahlungsweise
                                                                                                                                    Ich bin damit einverstanden, dass die Ge-
                                                                                                                                    bühr/en von meinem KZVWL-Konto ab-
                                   Straße, Hausnummer
                                                                                                                                    gebucht und dem Konto der ZIS GmbH
                                                                                                                                    gutgeschrieben werden.
                                   PLZ, Ort                                                                                         Ich überweise die Gebühr/en nach Er-
                                                                                                                                    halt der Rechnung auf das Konto der ZIS
                                                                                                                                    GmbH.
                                   Telefonnummer
                                                                                                                               Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die
                                                                                                                               Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der
                                   E-Mail-Adresse mit der Sie sich am Seminartag anmelden                                      KZVWL bzw. der ZIS GmbH.

                                   Abrechnungsstempel                                                                          Datum            Unterschrift Zahnarzt/-ärztin

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