Wohnungstausch Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at - Wiener Wohnen
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Wohnungstausch Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at
Impressum: Herausgeber: Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien. Gestaltung: Domus Verlag. Druck: Bernsteiner Media GmbH, Wien. Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“. ET 2020/09 (frühere Versionen nicht mehr gültig). 2
Inhaltsverzeichnis Was ist ein Wohnungstausch? 4 Voraussetzungen6 Personenzahl und Wohnungsgröße 7 Wie finden Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner? 8 Wie stellen Sie einen Antrag für einen Wohnungstausch? 10 Finanzierung beim Wohnungstausch 14 Erklärungen16 Servicestellen beim Wohnungstausch 18 Formular für die Tauschanzeige 19 Wiener Wohnen ist für mich da 20 EN ERKLÄRUNG rs ch ie d en en zu ve d en Begriffen fin Sie auf den ! Seiten 16/17 3
Was ist ein Wohnungstausch? Ihre Wohnung ist zu klein? Oder möch- tauschen. Auch mit einer Mieterin oder Sie bewerben sich um eine un- ten Sie gern in einen anderen Bezirk einem Mieter einer Genossenschafts- vermietete, leerstehende oder ziehen? Sie wohnen in einer Gemeinde- wohnung oder einer privat vermiete- bald frei werdende Gemeinde- wohnung und sind dort Hauptmieterin ten Wohnung können Sie tauschen. wohnung? Dann ist das kein oder Hauptmieter? Dann können Sie Ihre Tauschpartnerin oder ihr Tausch- Wohnungstausch. die Wohnung tauschen. partner aus der anderen Wohnung muss auch Hauptmieterin bzw. Haupt- Für eine Erstberatung kommen Sie können Ihre Gemeindewohnung mieter sein. Die Hausverwaltungen Sie einfach in der Wohnberatung gegen die Wohnung einer anderen müssen einverstanden sein (Sie brau- Wien vorbei oder vereinbaren Sie Mieterin oder eines anderen Mieters chen eine schriftliche Genehmigung). einen Termin unter Tel. 01/24 111. 4
WICHTIG: Tauschen Sie die Wohnung nicht, bevor Sie alles Nötige erledigt haben! Es muss alles genau geregelt sein, sonst könnten Sie Geld verlieren. 5
EN ERKLÄRUNG ie d en en zu versch fi n d en Begriffen Sie au f d en ! Seiten 16/17 Voraussetzungen MIETDAUER Beispiel: Ihre Kinder sind ausgezogen Beide Tauschpartnerinnen oder und Sie brauchen eine kleinere Tauschpartner müssen die Wohnung Wohnung. mindestens fünf Jahre gemietet haben, dann können Sie einen Woh- nungstausch beantragen. ALLES IN ORDNUNG? Sie dürfen keine Mietschulden haben. Es darf kein Räumungsverfahren HAUPTMIETE gegen Sie geben. Das gilt für beide Beide Tauschpartnerinnen oder Tauschpartnerinnen oder Tausch- Tauschpartner müssen Hauptmiete- partner. rinnen oder Hauptmieter sein. Beide Wohnungen müssen in Wien sein. Sie wohnen bereits fünf Jahre als WOHNBEDARF Hauptmieterin oder Hauptmieter Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr in einer Gemeindewohnung in Tauschpartner müssen Wohnbedarf Wien? Dann können Sie einen haben, das heißt, beide brauchen eine Tausch beantragen. Sie brauchen andere Wohnung. Außerdem müssen dafür einen wichtigen Grund Sie einen wichtigen Grund für einen und Wohnbedarf. Wohnungstausch haben. 6
Personenzahl und Wohnungsgröße WIE VIELE PERSONEN WOHNEN WEITERE REGELN IN DER WOHNUNG? Hier zählen Familienmitglieder, die mit Sie möchten gegen eine kleinere Ihnen zusammenwohnen. Die Haupt- oder größere Wohnung tauschen? mieterin oder der Hauptmieter muss Die neue Wohnung kann auch ein seit mindestens fünf Jahren haupt- Zimmer mehr oder weniger haben, gemeldet sein. Alle anderen Familien- als es der Anzahl der Bewohnerinnen mitglieder müssen seit mindestens und Bewohner entspricht. zwei Jahren an der Adresse haupt- gemeldet sein. Ausnahme: In die Beispiel: Sie wohnen allein. Sie können Familie hineingeborene Kinder. in eine Zwei-Zimmer-Wohnung ziehen. Sie wollen mit Verwandten WIE VIELE ZIMMER DARF in gerader Linie tauschen? DIE NEUE WOHNUNG HABEN? Bei Verwandten in gerader Linie (Kindern, Geschwistern, Enkelkindern, Grundregel: Die Wohnungsgröße Eltern, Großeltern) wie auch bei wird nach Zimmern berechnet. Adoptivkindern, Stiefkindern und Das heißt: pro Person ein Zimmer. Pflegekindern sind die Wohnrauman- zahl und die Dauer des Mietverhält- Vorzimmer, Küche, Bad und WC zäh- nisses egal. Sie müssen die Verwandt- len nicht dazu (das sind Nebenräume). schaft mit Dokumenten nachweisen. Die neue Wohnung kann auch ein Zimmer weniger oder mehr haben, als es der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner entspricht. 7
Wie finden Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner? Sie kennen selbst keine Tauschpart- Stadt Wien – Wiener Wohnen nerin, keinen Tauschpartner? Dann Dezernat Strategische Wohnungs- können Sie jemanden in der Zeitung vergabe Tauschanzeigen „Wohnungsanzeiger“ finden. Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien Sie können das Formular auch DER „WOHNUNGSANZEIGER“ an diese Nummer faxen: Die Informationszeitung „Wohnungs- 05 75 75 99 52410 anzeiger“ erscheint jeden Monat. In dieser Zeitung können Sie eine Tausch- Oder Sie scannen das Formular ein partnerin oder einen Tauschpartner oder fotografieren es und schicken es finden. Sie können auch selbst kosten- per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at los eine Tauschanzeige aufgeben. Bitte schreiben Sie im Betreff Unter wienerwohnen.at können Sie „Tauschanzeige“. die Zeitung kostenlos herunterladen. Außerdem gibt es den „Wohnungs- Das Formular muss bis zum 14. des anzeiger“ im Wiener Wohnen Service- Monats bei Wiener Wohnen einge- Center in der Rosa-Fischer-Gasse 2 langt sein, damit Ihre Anzeige im oder bei der Wohnberatung Wien, nächsten Monat erscheint. Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße, beides in 1030 Wien. Bei Fragen Ihre Anzeige erscheint automatisch wenden Sie sich bitte an die Wiener sechs Monate im „Wohnungsanzeiger“. Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75. Wenn Sie eine Tauschanzeige aufge- Das Formular für eine Anzeige ben möchten, füllen Sie das Formular im „Wohnungsanzeiger“ finden auf Seite 19 aus. Schicken Sie das aus- Sie auf Seite 19! gefüllte Formular an Wiener Wohnen: 8
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Wie stellen Sie einen Antrag auf Wohnun EINREICHFORMULAR es im Internet auf wienerwohnen.at. Sie müssen den Tauschantrag schrift- Das Einreichformular können Sie mit lich stellen. Gemeinsam mit der Kopien aller Dokumente beim Wiener Tauschpartnerin oder dem Tausch- Wohnen Service-Center persönlich partner füllen Sie das Einreichformular abgeben. Oder Sie schicken es per aus. Dieses Formular müssen alle Post, per Fax oder per E-Mail. Hauptmieterinnen und Hauptmieter unterschreiben. UNTERLAGEN Das Einreichformular bekommen Sie Bringen oder schicken Sie Kopien der bei Wiener Wohnen. Bestellen Sie es Personaldokumente von allen Perso- über die Wiener Wohnen Service- nen, die am Tausch beteiligt sind. Nummer 05 75 75 75 oder finden Sie Das sind: UNTERLAGEN erledigt? Ausgefülltes Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch (Original) Geburtsurkunde(n) Staatsbürgerschaftsnachweis(e) Heiratsurkunde(n) Lichtbildausweise (z.B. Pass) Rechtskräftige Scheidungsunterlagen Pflegschaftsbeschlüsse 10
gstausch? WEITERE DOKUMENTE erledigt? Sie sind verheiratet? Alle Dokumente der Ehegattin/des Ehegatten Sie sind mit der Tauschpartnerin/dem Tauschpartner verwandt? Nachweis der Verwandtschaft Jemand in der Wohnung kommt aus dem Ausland? Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich Sie sind doppelt gemeldet? Sie haben sich vor kurzem abgemeldet? Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück? Nachweis über die Art des Miet- bzw. Eigentumsverhältnisses. Sind Sie Hauptmieterin/ Hauptmieter, Untermieterin/Untermieter, Besitzerin/Besitzer oder Mitbesitzerin/Mitbesitzer? Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück in Wien? Dann brauchen Sie einen Grundbuchauszug. Diesen erhalten Sie beim zuständigen Bezirksgericht. Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück außerhalb Wiens? Dann brauchen Sie eine Bestätigung des dortigen Gemeindeamts mit folgenden Daten (Original): • Größe des Objekts (Grundstück, Haus) • Bewohnbarkeit (ganzjährig?) • Entfernung von Wien • Angaben oder Unterlagen über eine Landesförderung Sie tauschen mit jemandem aus einer Genossenschaftswohnung oder einer Privatwohnung? Dann braucht Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner die Genehmigung der Hausverwaltung. Achtung: Die Genehmigung müssen Sie vor der Einreichung einholen! Zusätzlich brauchen Sie den Mietvertrag. 11
DER TAUSCHANTRAG Beide Tauschpartnerinnen oder WIRD BEARBEITET Tauschpartner müssen eine schriftliche Tauschgenehmigung unterschreiben. Alle Unterlagen Sie bekommen keinen neuen Mietver- Bitte geben Sie Ihre Unterlagen voll- trag, sondern Sie treten in den Vertrag ständig ab. Erst wenn alle Unterlagen Ihrer Tauschpartnerin oder Ihres Tausch- bei Wiener Wohnen sind, kann Ihr partners ein. Beide Hauptmieterinnen Antrag geprüft werden. oder Hauptmieter übernehmen den Mietvertrag der bzw. des anderen Besichtigungstermin und auch alle Rechte und Pflichten. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbei- ter von Wiener Wohnen wird die Eine der Hauptmieterinnen oder einer Wohnungen besichtigen. Dazu der Hauptmieter möchte den Tausch müssen Sie einen Termin vereinbaren. zurückziehen? Sie haben den Tausch- Dann wird über Ihren Antrag ent- antrag schon bei der Hausverwaltung schieden und Sie werden schriftlich eingereicht? Dann müssen beide verständigt. Tauschpartnerinnen oder Tausch- partner schriftlich zustimmen. Bewilligung Ihr Antrag wurde bewilligt? Dann werden Sie gemeinsam mit Ihrer Wiener Wohnen prüft Ihren Tauschpartnerin oder Ihrem Tausch- Antrag, besichtigt beide partner zu Wiener Wohnen einge- Wohnungen und entscheidet laden. Bei diesem Termin wird der dann über Ihren Antrag. Tausch durchgeführt. 12
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EN Finanzierung beim Wohnun ERKLÄRUNG d en en zu verschie fi n d en Begriffen MIETE Tauschpartnerin oder Ihrem Tausch- Sie au f d en Nach dem Tausch ändert sich wahr- partner privat regeln. ! Seiten 16/17 scheinlich die Miete. Wie hoch die neue Miete ist, muss erst festgestellt wer- den. Wenn Sie den Tausch beantragen, ZUSTAND DER WOHNUNG, ABLÖSE ist das meistens noch nicht bekannt. Sie müssen sich über den Zustand Ihrer neuen Wohnung informieren. Auch die Wohnung, die Sie aufgeben, muss FINANZIERUNGSBEITRAG in ordnungsgemäßem Zustand sein (BAUKOSTENZUSCHUSS) und der angegebenen Kategorie ent- Wenn Sie eine Wohnung tauschen, sprechen. Alle Geräte (Inventar), die im bekommen Sie keinen neuen Miet- Mietvertrag angeführt sind, müssen vertrag. Sie übernehmen den Miet- funktionieren. Wenn in Ihrer Wohnung vertrag der Tauschpartnerin oder etwas fehlt oder repariert werden des Tauschpartners. muss, müssen Sie das bezahlen. Es kann sein, dass Sie für Ihre alte Sie haben Geld in Ihre Wohnung Wohnung einen Finanzierungsbeitrag investiert? Sie möchten dafür eine bezahlt haben. Oder Ihre Tausch- Ablöse erhalten? Darüber müssen partnerin bzw. Ihr Tauschpartner hat Sie mit Ihrer Tauschpartnerin oder für ihre bzw. seine Wohnung einen Ihrem Tauschpartner eine private WICHTIG: Machen Sie sich Finanzierungsbeitrag bezahlt. Dieser Vereinbarung treffen. unbedingt vor dem Tausch einen Finanzierungsbeitrag wird von Termin bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen meistens nicht Wohnbauförderung und Schlich- rückverrechnet und auch der neuen PKW-ABSTELLPLATZ, tungsstelle für wohnrechtliche Mieterin oder dem neuen Mieter GARAGENPLATZ Angelegenheiten aus. Dort kön- nicht in Rechnung gestellt. Sie können den PKW-Abstellplatz/ nen alle Ihre Fragen zu diesem Garagenplatz der Tauschpartnerin Thema beantwortet werden. Die Tauschpartnerinnen oder Tausch- oder des Tauschpartners nur dann Vereinbaren Sie einen Termin partner erfahren nur die aktuelle übernehmen, wenn es für die Plätze unter 01/4000-74901. Höhe des Finanzierungsbeitrags. keine Warteliste gibt. Wenn sich schon Alles Weitere müssen Sie mit Ihrer andere Mieterinnen und Mieter aus 14
gstausch der Wohnhausanlage dafür ange- meldet haben, wird der Abstellplatz/ Garagenplatz gekündigt. Wenn Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpart- ner in derselben Wohnhausanlage wohnt wie Sie, können Sie beide Ihren Abstellplatz/Garagenplatz behalten. EIGENMITTELERSATZDARLEHEN Haben Sie ein Eigenmittelersatzdar- lehen (EMD) aufgenommen, um den Finanzierungsbeitrag zu bezahlen? Dann müssen Sie das beim Woh- nungstausch zurückzahlen. Das ist in § 19 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG) 1989 festgelegt. Legen Sie den Beleg, dass Sie das Eigenmittelersatzdarlehen zurück- gezahlt haben, bei Wiener Wohnen vor. Es ist möglich, dass Ihre Tausch- partnerin oder Ihr Tauschpartner das Eigenmittelersatzdarlehen von Ihnen übernimmt. Dem muss die Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlich- tungsstelle für wohnrechtliche Ange- legenheiten zustimmen. Wiener Wohnen wünscht viel Erfolg beim Wohnungstausch! 15
Hier finden Sie Erklärungen zu verschiedenen Begriffen WOHNUNGSTAUSCH wohnung ist das Wiener Wohnen). GEMEINDEWOHNUNG Wenn Sie 5 Jahre in einer Gemeinde- Nur als Hautmieterin oder Haupt- Gemeindewohnungen sind im Besitz wohnung wohnen, können Sie einen mieter können Sie die Wohnung der Stadt Wien und werden meistens Antrag auf einen Wohnungstausch tauschen. von Wiener Wohnen verwaltet. stellen. HAUPTGEMELDET ANDERE MIETFORMEN HAUPTMIETERINNEN Wenn Sie in Wien wohnen, müssen (GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG, UND HAUPTMIETER Sie beim Meldeservice (Magistrati- PRIVAT VERMIETETE WOHNUNG) Hauptmieterinnen und Hauptmie- sches Bezirksamt) gemeldet sein. Auch die Vermieterinnen und ter haben ihren Mietvertrag mit der Sie können auch noch an einem Vermieter von Genossenschafts- Eigentümerin oder dem Eigentümer oder mehreren anderen Wohnorten wohnungen oder privaten der Wohnung oder des Hauses ab- gemeldet sein. Aber nur ein Wohn- Wohnungen müssen einem geschlossen (bei einer Gemeinde- sitz kann der Hauptwohnsitz sein. Wohnungstausch zustimmen. 16
MIETSCHULDEN TAUSCHANTRAG GRUNDBUCHAUSZUG Sie haben Ihre Miete nicht oder Formular, das beide Tausch- Dokument, das nachweist, wem nicht rechtzeitig bezahlt. partnerinnen oder Tauschpartner ein Haus oder eine Eigentums- gemeinsam ausfüllen müssen. wohnung gehört. RÄUMUNGSVERFAHREN Wenn Sie Ihre Mietschulden nicht PERSONALDOKUMENTE KATEGORIE bezahlen, kommt es zu einem Zum Beispiel Geburtsurkunde, Mietwohnungen werden in Räumungsverfahren. Sie verlieren e-card, Reisepass oder Dauer- Kategorien eingeteilt, je nach dann Ihre Wohnung. aufenthaltsgenehmigung. Ausstattung von A bis D. „WOHNUNGSANZEIGER“ FINANZIERUNGSBEITRAG Die Informationszeitung erscheint Bei Abschluss des Mietvertrags zahlen jeden Monat. Hier können Sie Sie als Mieterin oder Mieter manchmal Sie brauchen weitere Tauschpartnerinnen und Tausch- einen Finanzierungsbeitrag. Das ist Informationen? Rufen Sie partner finden und selbst eine ein bestimmter Geldbetrag zur uns an: 05 75 75 75! Tauschanzeige aufgeben. Finanzierung der Baukosten. 17
Servicestellen beim Wohnungstausch STADT WIEN – WOHNBAUFÖRDERUNG UND SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR WOHNRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/3. Stock, Zimmer 324 Tel.: 01 4000-74901, eigenmittelersatzdarlehen@ma50.wien.gv.at Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8 –13 Uhr WOHNBEIHILFE 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/2. Stock, Zimmer 228 Tel.: 01 4000-74880, wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 8 –13 Uhr, Do: zusätzlich 15.30–17.30 Uhr MIETERHILFE – RAT UND HILFE BEI WOHNFRAGEN 1., Rathausstraße 2, Tel.: 01 4000-25900 Beratungszeiten (persönlich und telefonisch): Mo bis Fr 8 –17 Uhr WIEN ENERGIE KUNDENDIENSTZENTRUM (STROM, ERDGAS, FERNWÄRME) 9., Spittelauer Lände 45 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi und Fr 8–15 Uhr, Do 8 –17.30 Uhr KUNDENTELEFON STROM/ERDGAS 0800 500 800 Mo bis Fr 7.30–18 Uhr KUNDENTELEFON FERNWÄRME 0800 500 700 Mo bis Fr 7.30–16 Uhr 18
Formular für die Tauschanzeige Mit diesem Formular können Sie eine Tauschanzeige Sie können das Formular auch faxen: 05 75 75 99-52410 im „Wohnungsanzeiger“ aufgeben. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an: Oder Sie scannen das Formular oder fotografieren es und Stadt Wien – Wiener Wohnen Dezernat Strategische schicken es per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at Wohnungsvergabe Tauschanzeigen 3., Rosa-Fischer-Gasse 2 Bitte schreiben Sie im Betreff: „Tauschanzeige“. WOHNUNGSTAUSCH-ANZEIGE FÜR „WOHNUNGSANZEIGER“ UND INTERNET HauptmieterIn – Familienname (bitte in GROSSBUCHSTABEN): Vorname: Telefon (erforderlich): E-Mail (optional): ICH BIETE (Angaben zu meiner Wohnung): Bezirk: Straße/Gasse/Platz: Haus-Nr.: Stiege: Tür-Nr.: Monatlicher Mietzins Finanzierungsbeitrag: Gesamtnutzfläche: Anzahl Wohnräume (ohne Nebenräume): (inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer): EUR ja nein m 2 Vorzimmer Küche Bad Fernwärme Terrasse Garten Abstellraum Kochnische Dusche Gasheizung Loggia Reihenhaus WC Sonstige Zentralheizung Balkon Ruhelage ICH SUCHE eine Wohnung: Bezirkswunsch: Anzahl Wohnräume: Wichtige weitere Wünsche (z.B. „kein Parterre“, „mit Lift“ etc.): Ich bin damit einverstanden, dass von mir angegebene Daten an interessierte Tauschpartnerinnen/Tauschpartner weitergegeben werden und meine Tauschanzeige im „Wohnungsanzeiger“ und im Internet unter www.wienerwohnen.at/mieterin/tauschwechsel/wohnungssuche.html automatisch 6 Monate aufscheint. Wenn ich das Inserat ab der nächsten Ausgabe nicht mehr wünsche, werde ich dies Wiener Wohnen bis 14. des laufenden Monats unter Tel. 05 75 75 75 oder per E-Mail an wulv@wrw.wien.gv.at bekannt geben. Unterschrift Hauptmieterin/Hauptmieter: Datum: = Zutreffendes bitte ankreuzen WW – SD 2029 – 022004
Wiener Wohnen ist für mich da Alle wichtigen Informationen zu Wiener Wohnen finden Sie auf unserer Website, auch an der Wiener Wohnen Service-Nummer beantworten wir gerne Ihre Fragen. Einen persönlichen Termin im Wiener Wohnen Service-Center vereinbaren Sie bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer. Wiener Wohnen Service-Center Wiener Wohnen Service-Nummer Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien 05 75 75 75 – Rund um die Uhr, Direkt bei der U3-Station Gasometer sieben Tage die Woche Wiener Wohnen im Internet: wienerwohnen.at Wiener Wohnen Service-Center Gug G. lgas se er- h U3 isc F sa- Ro Gasometer
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