Wohnungstausch Service-Nummer 05 75 75 75 wienerwohnen.at - Wiener Wohnen

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Wohnungstausch

                 Service-Nummer 05 75 75 75
                           wienerwohnen.at
Impressum: Herausgeber: Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien.
    Gestaltung: Domus Verlag. Druck: Bernsteiner Media GmbH, Wien.
    Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“.
    ET 2020/09 (frühere Versionen nicht mehr gültig).

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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Wohnungstausch?                                                          4

Voraussetzungen6

Personenzahl und Wohnungsgröße                                                       7

Wie finden Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner?                        8

Wie stellen Sie einen Antrag für einen Wohnungstausch?                              10

Finanzierung beim Wohnungstausch                                                    14

Erklärungen16

Servicestellen beim Wohnungstausch                                                  18

Formular für die Tauschanzeige                                                      19

Wiener Wohnen ist für mich da                                                       20

                                                                                   EN
                                                                 ERKLÄRUNG
                                                                       rs ch ie d en en
                                                                 zu ve
                                                                                   d en
                                                                  Begriffen fin
                                                                     Sie auf den
                                                                                     !
                                                                    Seiten 16/17

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Was ist ein Wohnungstausch?
Ihre Wohnung ist zu klein? Oder möch-   tauschen. Auch mit einer Mieterin oder   Sie bewerben sich um eine un-
ten Sie gern in einen anderen Bezirk    einem Mieter einer Genossenschafts-      vermietete, leerstehende oder
ziehen? Sie wohnen in einer Gemeinde-   wohnung oder einer privat vermiete-      bald frei werdende Gemeinde-
wohnung und sind dort Hauptmieterin     ten Wohnung können Sie tauschen.         wohnung? Dann ist das kein
oder Hauptmieter? Dann können Sie       Ihre Tauschpartnerin oder ihr Tausch-    Wohnungstausch.
die Wohnung tauschen.                   partner aus der anderen Wohnung
                                        muss auch Hauptmieterin bzw. Haupt-      Für eine Erstberatung kommen
Sie können Ihre Gemeindewohnung         mieter sein. Die Hausverwaltungen        Sie einfach in der Wohnberatung
gegen die Wohnung einer anderen         müssen einverstanden sein (Sie brau-     Wien vorbei oder vereinbaren Sie
Mieterin oder eines anderen Mieters     chen eine schriftliche Genehmigung).     einen Termin unter Tel. 01/24 111.

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WICHTIG: Tauschen Sie die
Wohnung nicht, bevor Sie alles
Nötige erledigt haben! Es muss
alles genau geregelt sein, sonst
könnten Sie Geld verlieren.

                                   5
EN
                                                                    ERKLÄRUNG
                                                                              ie d  en en
                                                                    zu versch
                                                                                 fi n d en
                                                                     Begriffen
                                                                        Sie au f d en
                                                                                        !
                                                                       Seiten 16/17

Voraussetzungen
MIETDAUER                               Beispiel: Ihre Kinder sind ausgezogen
Beide Tauschpartnerinnen oder           und Sie brauchen eine kleinere
Tauschpartner müssen die Wohnung        Wohnung.
mindestens fünf Jahre gemietet
haben, dann können Sie einen Woh-
nungstausch beantragen.                 ALLES IN ORDNUNG?
                                        Sie dürfen keine Mietschulden haben.
                                        Es darf kein Räumungsverfahren
HAUPTMIETE                              gegen Sie geben. Das gilt für beide
Beide Tauschpartnerinnen oder           Tauschpartnerinnen oder Tausch-
Tauschpartner müssen Hauptmiete-        partner.
rinnen oder Hauptmieter sein. Beide
Wohnungen müssen in Wien sein.

                                          Sie wohnen bereits fünf Jahre als
WOHNBEDARF                                Hauptmieterin oder Hauptmieter
Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr     in einer Gemeindewohnung in
Tauschpartner müssen Wohnbedarf           Wien? Dann können Sie einen
haben, das heißt, beide brauchen eine     Tausch beantragen. Sie brauchen
andere Wohnung. Außerdem müssen           dafür einen wichtigen Grund
Sie einen wichtigen Grund für einen       und Wohnbedarf.
Wohnungstausch haben.

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Personenzahl und
Wohnungsgröße
WIE VIELE PERSONEN WOHNEN                 WEITERE REGELN
IN DER WOHNUNG?
Hier zählen Familienmitglieder, die mit   Sie möchten gegen eine kleinere
Ihnen zusammenwohnen. Die Haupt-          oder größere Wohnung tauschen?
mieterin oder der Hauptmieter muss        Die neue Wohnung kann auch ein
seit mindestens fünf Jahren haupt-        Zimmer mehr oder weniger haben,
gemeldet sein. Alle anderen Familien-     als es der Anzahl der Bewohnerinnen
mitglieder müssen seit mindestens         und Bewohner entspricht.
zwei Jahren an der Adresse haupt-
gemeldet sein. Ausnahme: In die           Beispiel: Sie wohnen allein. Sie können
Familie hineingeborene Kinder.            in eine Zwei-Zimmer-Wohnung ziehen.

                                          Sie wollen mit Verwandten
WIE VIELE ZIMMER DARF                     in gerader Linie tauschen?
DIE NEUE WOHNUNG HABEN?                   Bei Verwandten in gerader Linie
                                          (Kindern, Geschwistern, Enkelkindern,
  Grundregel: Die Wohnungsgröße           Eltern, Großeltern) wie auch bei
  wird nach Zimmern berechnet.            Adoptivkindern, Stiefkindern und
  Das heißt: pro Person ein Zimmer.       Pflegekindern sind die Wohnrauman-
                                          zahl und die Dauer des Mietverhält-
Vorzimmer, Küche, Bad und WC zäh-         nisses egal. Sie müssen die Verwandt-
len nicht dazu (das sind Nebenräume).     schaft mit Dokumenten nachweisen.

  Die neue Wohnung kann auch ein Zimmer weniger oder mehr haben,
  als es der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner entspricht.

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Wie finden Sie eine Tauschpartnerin
oder einen Tauschpartner?
Sie kennen selbst keine Tauschpart-       Stadt Wien – Wiener Wohnen
nerin, keinen Tauschpartner? Dann         Dezernat Strategische Wohnungs-
können Sie jemanden in der Zeitung        vergabe Tauschanzeigen
„Wohnungsanzeiger“ finden.                Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien

                                          Sie können das Formular auch
DER „WOHNUNGSANZEIGER“                    an diese Nummer faxen:
Die Informationszeitung „Wohnungs-        05 75 75 99 52410
anzeiger“ erscheint jeden Monat. In
dieser Zeitung können Sie eine Tausch-    Oder Sie scannen das Formular ein
partnerin oder einen Tauschpartner        oder fotografieren es und schicken es
finden. Sie können auch selbst kosten-    per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at
los eine Tauschanzeige aufgeben.
                                          Bitte schreiben Sie im Betreff
Unter wienerwohnen.at können Sie          „Tauschanzeige“.
die Zeitung kostenlos herunterladen.
Außerdem gibt es den „Wohnungs-           Das Formular muss bis zum 14. des
anzeiger“ im Wiener Wohnen Service-       Monats bei Wiener Wohnen einge-
Center in der Rosa-Fischer-Gasse 2        langt sein, damit Ihre Anzeige im
oder bei der Wohnberatung Wien,           nächsten Monat erscheint.
Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße,
beides in 1030 Wien. Bei Fragen           Ihre Anzeige erscheint automatisch
wenden Sie sich bitte an die Wiener       sechs Monate im „Wohnungsanzeiger“.
Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75.

Wenn Sie eine Tauschanzeige aufge-          Das Formular für eine Anzeige
ben möchten, füllen Sie das Formular        im „Wohnungsanzeiger“ finden
auf Seite 19 aus. Schicken Sie das aus-     Sie auf Seite 19!
gefüllte Formular an Wiener Wohnen:

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Wie stellen Sie einen Antrag auf Wohnun
            EINREICHFORMULAR                          es im Internet auf wienerwohnen.at.
            Sie müssen den Tauschantrag schrift-      Das Einreichformular können Sie mit
            lich stellen. Gemeinsam mit der           Kopien aller Dokumente beim Wiener
            Tauschpartnerin oder dem Tausch-          Wohnen Service-Center persönlich
            partner füllen Sie das Einreichformular   abgeben. Oder Sie schicken es per
            aus. Dieses Formular müssen alle          Post, per Fax oder per E-Mail.
            Hauptmieterinnen und Hauptmieter
            unterschreiben.
                                                      UNTERLAGEN
            Das Einreichformular bekommen Sie         Bringen oder schicken Sie Kopien der
            bei Wiener Wohnen. Bestellen Sie es       Personaldokumente von allen Perso-
            über die Wiener Wohnen Service-           nen, die am Tausch beteiligt sind.
            Nummer 05 75 75 75 oder finden Sie        Das sind:

              UNTERLAGEN                                                       erledigt?

              Ausgefülltes Ansuchen um Zustimmung
              zum Wohnungstausch (Original)

              Geburtsurkunde(n)

              Staatsbürgerschaftsnachweis(e)

              Heiratsurkunde(n)

              Lichtbildausweise (z.B. Pass)

              Rechtskräftige Scheidungsunterlagen

              Pflegschaftsbeschlüsse

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gstausch?
  WEITERE DOKUMENTE                                                                             erledigt?

  Sie sind verheiratet?
  Alle Dokumente der Ehegattin/des Ehegatten

  Sie sind mit der Tauschpartnerin/dem Tauschpartner verwandt?
  Nachweis der Verwandtschaft

  Jemand in der Wohnung kommt aus dem Ausland?
  Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich

  Sie sind doppelt gemeldet? Sie haben sich vor kurzem abgemeldet?
  Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück?
  Nachweis über die Art des Miet- bzw. Eigentumsverhältnisses. Sind Sie Hauptmieterin/
  Hauptmieter, Untermieterin/Untermieter, Besitzerin/Besitzer oder Mitbesitzerin/Mitbesitzer?

  Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück in Wien?
  Dann brauchen Sie einen Grundbuchauszug.
  Diesen erhalten Sie beim zuständigen Bezirksgericht.

  Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück außerhalb Wiens?
  Dann brauchen Sie eine Bestätigung des dortigen Gemeindeamts
  mit folgenden Daten (Original):
  • Größe des Objekts (Grundstück, Haus)
  • Bewohnbarkeit (ganzjährig?)
  • Entfernung von Wien
  • Angaben oder Unterlagen über eine Landesförderung

  Sie tauschen mit jemandem aus einer Genossenschaftswohnung oder einer Privatwohnung?
  Dann braucht Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner die Genehmigung der
  Hausverwaltung. Achtung: Die Genehmigung müssen Sie vor der Einreichung einholen!
  Zusätzlich brauchen Sie den Mietvertrag.

                                                                                                            11
DER TAUSCHANTRAG                        Beide Tauschpartnerinnen oder
WIRD BEARBEITET                         Tauschpartner müssen eine schriftliche
                                        Tauschgenehmigung unterschreiben.
Alle Unterlagen                         Sie bekommen keinen neuen Mietver-
Bitte geben Sie Ihre Unterlagen voll-   trag, sondern Sie treten in den Vertrag
ständig ab. Erst wenn alle Unterlagen   Ihrer Tauschpartnerin oder Ihres Tausch-
bei Wiener Wohnen sind, kann Ihr        partners ein. Beide Hauptmieterinnen
Antrag geprüft werden.                  oder Hauptmieter übernehmen den
                                        Mietvertrag der bzw. des anderen
Besichtigungstermin                     und auch alle Rechte und Pflichten.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbei-
ter von Wiener Wohnen wird die          Eine der Hauptmieterinnen oder einer
Wohnungen besichtigen. Dazu             der Hauptmieter möchte den Tausch
müssen Sie einen Termin vereinbaren.    zurückziehen? Sie haben den Tausch-
Dann wird über Ihren Antrag ent-        antrag schon bei der Hausverwaltung
schieden und Sie werden schriftlich     eingereicht? Dann müssen beide
verständigt.                            Tauschpartnerinnen oder Tausch-
                                        partner schriftlich zustimmen.
Bewilligung
Ihr Antrag wurde bewilligt? Dann
werden Sie gemeinsam mit Ihrer            Wiener Wohnen prüft Ihren
Tauschpartnerin oder Ihrem Tausch-        Antrag, besichtigt beide
partner zu Wiener Wohnen einge-           Wohnungen und entscheidet
laden. Bei diesem Termin wird der         dann über Ihren Antrag.
Tausch durchgeführt.

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EN
                                  Finanzierung beim Wohnun
     ERKLÄRUNG
                  d  en en
     zu verschie
                  fi n d en
      Begriffen                   MIETE                                     Tauschpartnerin oder Ihrem Tausch-
         Sie au f d en            Nach dem Tausch ändert sich wahr-         partner privat regeln.
                         !
        Seiten 16/17              scheinlich die Miete. Wie hoch die neue
                                  Miete ist, muss erst festgestellt wer-
                                  den. Wenn Sie den Tausch beantragen,      ZUSTAND DER WOHNUNG, ABLÖSE
                                  ist das meistens noch nicht bekannt.      Sie müssen sich über den Zustand Ihrer
                                                                            neuen Wohnung informieren. Auch
                                                                            die Wohnung, die Sie aufgeben, muss
                                  FINANZIERUNGSBEITRAG                      in ordnungsgemäßem Zustand sein
                                  (BAUKOSTENZUSCHUSS)                       und der angegebenen Kategorie ent-
                                  Wenn Sie eine Wohnung tauschen,           sprechen. Alle Geräte (Inventar), die im
                                  bekommen Sie keinen neuen Miet-           Mietvertrag angeführt sind, müssen
                                  vertrag. Sie übernehmen den Miet-         funktionieren. Wenn in Ihrer Wohnung
                                  vertrag der Tauschpartnerin oder          etwas fehlt oder repariert werden
                                  des Tauschpartners.                       muss, müssen Sie das bezahlen.

                                  Es kann sein, dass Sie für Ihre alte      Sie haben Geld in Ihre Wohnung
                                  Wohnung einen Finanzierungsbeitrag        investiert? Sie möchten dafür eine
                                  bezahlt haben. Oder Ihre Tausch-          Ablöse erhalten? Darüber müssen
                                  partnerin bzw. Ihr Tauschpartner hat      Sie mit Ihrer Tauschpartnerin oder
                                  für ihre bzw. seine Wohnung einen         Ihrem Tauschpartner eine private
 WICHTIG: Machen Sie sich         Finanzierungsbeitrag bezahlt. Dieser      Vereinbarung treffen.
 unbedingt vor dem Tausch einen   Finanzierungsbeitrag wird von
 Termin bei der Stadt Wien –      Wiener Wohnen meistens nicht
 Wohnbauförderung und Schlich-    rückverrechnet und auch der neuen         PKW-ABSTELLPLATZ,
 tungsstelle für wohnrechtliche   Mieterin oder dem neuen Mieter            GARAGENPLATZ
 Angelegenheiten aus. Dort kön-   nicht in Rechnung gestellt.               Sie können den PKW-Abstellplatz/
 nen alle Ihre Fragen zu diesem                                             Garagenplatz der Tauschpartnerin
 Thema beantwortet werden.        Die Tauschpartnerinnen oder Tausch-       oder des Tauschpartners nur dann
 Vereinbaren Sie einen Termin     partner erfahren nur die aktuelle         übernehmen, wenn es für die Plätze
 unter 01/4000-74901.             Höhe des Finanzierungsbeitrags.           keine Warteliste gibt. Wenn sich schon
                                  Alles Weitere müssen Sie mit Ihrer        andere Mieterinnen und Mieter aus

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gstausch
 der Wohnhausanlage dafür ange-
 meldet haben, wird der Abstellplatz/
 Garagenplatz gekündigt. Wenn Ihre
 Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpart-
 ner in derselben Wohnhausanlage
 wohnt wie Sie, können Sie beide Ihren
 Abstellplatz/Garagenplatz behalten.

 EIGENMITTELERSATZDARLEHEN
 Haben Sie ein Eigenmittelersatzdar-
 lehen (EMD) aufgenommen, um den
 Finanzierungsbeitrag zu bezahlen?
 Dann müssen Sie das beim Woh-
 nungstausch zurückzahlen. Das ist in
 § 19 des Wiener Wohnbauförderungs-
 und Wohnhaussanierungsgesetzes
 (WWFSG) 1989 festgelegt.

 Legen Sie den Beleg, dass Sie das
 Eigenmittelersatzdarlehen zurück-
 gezahlt haben, bei Wiener Wohnen
 vor. Es ist möglich, dass Ihre Tausch-
 partnerin oder Ihr Tauschpartner das
 Eigenmittelersatzdarlehen von Ihnen
 übernimmt. Dem muss die Stadt Wien
 – Wohnbauförderung und Schlich-
 tungsstelle für wohnrechtliche Ange-
 legenheiten zustimmen.

 Wiener Wohnen wünscht viel
 Erfolg beim Wohnungstausch!

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Hier finden Sie Erklärungen
zu verschiedenen Begriffen
WOHNUNGSTAUSCH                        wohnung ist das Wiener Wohnen).      GEMEINDEWOHNUNG
Wenn Sie 5 Jahre in einer Gemeinde-   Nur als Hautmieterin oder Haupt-     Gemeindewohnungen sind im Besitz
wohnung wohnen, können Sie einen      mieter können Sie die Wohnung        der Stadt Wien und werden meistens
Antrag auf einen Wohnungstausch       tauschen.                            von Wiener Wohnen verwaltet.
stellen.

                                      HAUPTGEMELDET                        ANDERE MIETFORMEN
HAUPTMIETERINNEN                      Wenn Sie in Wien wohnen, müssen      (GENOSSENSCHAFTSWOHNUNG,
UND HAUPTMIETER                       Sie beim Meldeservice (Magistrati-   PRIVAT VERMIETETE WOHNUNG)
Hauptmieterinnen und Hauptmie-        sches Bezirksamt) gemeldet sein.     Auch die Vermieterinnen und
ter haben ihren Mietvertrag mit der   Sie können auch noch an einem        Vermieter von Genossenschafts-
Eigentümerin oder dem Eigentümer      oder mehreren anderen Wohnorten      wohnungen oder privaten
der Wohnung oder des Hauses ab-       gemeldet sein. Aber nur ein Wohn-    Wohnungen müssen einem
geschlossen (bei einer Gemeinde-      sitz kann der Hauptwohnsitz sein.    Wohnungstausch zustimmen.

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MIETSCHULDEN                        TAUSCHANTRAG                            GRUNDBUCHAUSZUG
Sie haben Ihre Miete nicht oder     Formular, das beide Tausch-             Dokument, das nachweist, wem
nicht rechtzeitig bezahlt.          partnerinnen oder Tauschpartner         ein Haus oder eine Eigentums-
                                    gemeinsam ausfüllen müssen.             wohnung gehört.

RÄUMUNGSVERFAHREN
Wenn Sie Ihre Mietschulden nicht    PERSONALDOKUMENTE                       KATEGORIE
bezahlen, kommt es zu einem         Zum Beispiel Geburtsurkunde,            Mietwohnungen werden in
Räumungsverfahren. Sie verlieren    e-card, Reisepass oder Dauer-           Kategorien eingeteilt, je nach
dann Ihre Wohnung.                  aufenthaltsgenehmigung.                 Ausstattung von A bis D.

„WOHNUNGSANZEIGER“                  FINANZIERUNGSBEITRAG
Die Informationszeitung erscheint   Bei Abschluss des Mietvertrags zahlen
jeden Monat. Hier können Sie        Sie als Mieterin oder Mieter manchmal     Sie brauchen weitere
Tauschpartnerinnen und Tausch-      einen Finanzierungsbeitrag. Das ist       Informationen? Rufen Sie
partner finden und selbst eine      ein bestimmter Geldbetrag zur             uns an: 05 75 75 75!
Tauschanzeige aufgeben.             Finanzierung der Baukosten.

                                                                                                             17
Servicestellen
beim Wohnungstausch
STADT WIEN – WOHNBAUFÖRDERUNG UND SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR WOHNRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN
19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/3. Stock, Zimmer 324
Tel.: 01 4000-74901, eigenmittelersatzdarlehen@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8 –13 Uhr

WOHNBEIHILFE
19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/2. Stock, Zimmer 228
Tel.: 01 4000-74880, wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 8 –13 Uhr,
Do: zusätzlich 15.30–17.30 Uhr

MIETERHILFE – RAT UND HILFE BEI WOHNFRAGEN
1., Rathausstraße 2, Tel.: 01 4000-25900
Beratungszeiten (persönlich und telefonisch):
Mo bis Fr 8 –17 Uhr

WIEN ENERGIE KUNDENDIENSTZENTRUM
(STROM, ERDGAS, FERNWÄRME)
9., Spittelauer Lände 45
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi und Fr 8–15 Uhr,
Do 8 –17.30 Uhr

KUNDENTELEFON STROM/ERDGAS
0800 500 800
Mo bis Fr 7.30–18 Uhr

KUNDENTELEFON FERNWÄRME
0800 500 700
Mo bis Fr 7.30–16 Uhr

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Formular für die Tauschanzeige
Mit diesem Formular können Sie eine Tauschanzeige                                    Sie können das Formular auch faxen: 05 75 75 99-52410
im „Wohnungsanzeiger“ aufgeben. Schicken Sie das
ausgefüllte Formular an:                                                             Oder Sie scannen das Formular oder fotografieren es und
Stadt Wien – Wiener Wohnen Dezernat Strategische                                     schicken es per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at
Wohnungsvergabe Tauschanzeigen
3., Rosa-Fischer-Gasse 2                                                             Bitte schreiben Sie im Betreff: „Tauschanzeige“.

WOHNUNGSTAUSCH-ANZEIGE FÜR „WOHNUNGSANZEIGER“ UND INTERNET

 HauptmieterIn – Familienname (bitte in GROSSBUCHSTABEN):                                Vorname:

 Telefon (erforderlich):                                                                 E-Mail (optional):

ICH BIETE (Angaben zu meiner Wohnung):
 Bezirk:           Straße/Gasse/Platz:                                                                                         Haus-Nr.:       Stiege:       Tür-Nr.:

 Monatlicher Mietzins                                   Finanzierungsbeitrag:              Gesamtnutzfläche:                 Anzahl Wohnräume (ohne Nebenräume):
 (inkl. Betriebskosten
 und Umsatzsteuer):                            EUR                 ja         nein                                   m   2

     Vorzimmer                      Küche                       Bad                        Fernwärme                                Terrasse                 Garten

     Abstellraum                    Kochnische                  Dusche                     Gasheizung                               Loggia                   Reihenhaus

                                                                WC                         Sonstige Zentralheizung                  Balkon                   Ruhelage

ICH SUCHE eine Wohnung:
 Bezirkswunsch:            Anzahl Wohnräume:     Wichtige weitere Wünsche (z.B. „kein Parterre“, „mit Lift“ etc.):

Ich bin damit einverstanden, dass von mir angegebene Daten an interessierte Tauschpartnerinnen/Tauschpartner weitergegeben werden und meine Tauschanzeige im
„Wohnungsanzeiger“ und im Internet unter www.wienerwohnen.at/mieterin/tauschwechsel/wohnungssuche.html automatisch 6 Monate aufscheint. Wenn ich das Inserat
ab der nächsten Ausgabe nicht mehr wünsche, werde ich dies Wiener Wohnen bis 14. des laufenden Monats unter Tel. 05 75 75 75 oder per E-Mail an wulv@wrw.wien.gv.at
bekannt geben.
                                                            Unterschrift Hauptmieterin/Hauptmieter:
 Datum:

   = Zutreffendes bitte ankreuzen                                                                                                                    WW – SD 2029 – 022004
Wiener Wohnen
ist für mich da
Alle wichtigen Informationen zu Wiener Wohnen finden Sie auf unserer Website,
auch an der Wiener Wohnen Service-Nummer beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Einen persönlichen Termin im Wiener Wohnen Service-Center vereinbaren Sie
bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer.

Wiener Wohnen Service-Center                   Wiener Wohnen Service-Nummer
Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien                05 75 75 75 – Rund um die Uhr,
Direkt bei der U3-Station Gasometer            sieben Tage die Woche

Wiener Wohnen im Internet: wienerwohnen.at

           Wiener Wohnen
           Service-Center
                                             Gug

                                     G.
                                                lgas
                                                    se

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                                   h

                                       U3
                               isc
                                 F
                             sa-
                            Ro

                                            Gasometer
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