WAHLCHECK ZUR LANDTAGSWAHL 2021 - Was Hoteliers und Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern von der Politik erwarten
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WAHLCHECK ZUR LANDTAGSWAHL 2021 Was Hoteliers und Gastronomen in Mecklenburg- Vorpommern von der Politik erwarten
Was Hoteliers und Gastronomen in Mecklenburg- Vorpommern von der Landespolitik erwarten am 26. September 2021 sind die Wähler unseres Bundeslandes aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Sie stellen sich dabei zur Wahl, um aktiv Landespolitik zu gestalten. Wir wollen von Ihnen wissen, wie. Das Gastgewerbe ist Leitökonomie, tragende Säule und wirtschaftliches Rückgrat innerhalb der Querschnittsbranche Tourismus. Der DEHOGA MV macht sich als der Branchenverband und der Arbeitgebervertreter dafür stark, dass die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe weiter verbessert werden. Die Hoteliers und Gastronomen dieses Bundeslandes sind Unternehmer/- innen, die tagtäglich Verantwortung für ihre Mitarbeiter, ihre Familie und ihre Gäste übernehmen. Wir sind wichtiger Wirtschafts-, Integrations- und Standortfaktor, Arbeitgeber und Ausbilder in Städten und Dörfern und wichtigster Leistungsträger des Tourismus. Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen rund 5.800 konzessio- nierten Betrieben – vorwiegend inhabergeführte Familienunternehmen – befand sich bis zum 11. März 2020 auf absolutem Wachstumskurs. Die Branche legte Jahr um Jahr in den touristischen Kennzahlen zu, konnte auch wirtschaftlich prosperieren und gab kräftige Wachstumsimpulse an den heimischen Arbeitsmarkt. Die Gesamt- entwicklung war bis zum Eintritt der Krise gut und vielversprechend. Aktuell steckt die Branche noch mitten in der Corona-Krise. Zwar ist über den Sommer durch Lockerungen der Einschränkungen ein Geschäft möglich, allerdings zieht das Schreckgespenst einer vierten Pandemiewelle am Horizont auf. Neuerliche Einschränkungen drohen und trüben die Stimmung und Erwartungshaltung. Hinzu kommt die neunmonatige Zwangsschließung, über sieben Monate davon am Stück. Diese unverschuldete Zwangsschließung hat die Unternehmen an den Rand der finanziellen Belastbarkeit oder darüber hinaus geführt. Viele Betriebe mussten trotz Hilfsmaßnahmen zusätzlich Fremdkapital binden, die Rücklagen als Altersvorsorge sind aufgebraucht. Die eh schon recht dünne Kapitaldecke der gastgewerblichen Unternehmen hat stellenweise große Löcher bekommen. Hinzu kommt die besondere Belastungssituation unserer Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter. Während der Krise in monatelanger Kurzarbeit, mit einem defacto Berufs-
verbot ohne Gäste im Land und in den Beschlussrunden immer wieder vertröstet – diese Situation war unhaltbar. Die Perspektivlosigkeit, das Sonderopfer und die Aussagen „Ihr bleibt geschlossen, damit der Rest der Wirtschaft arbeiten kann. Ihr seid nicht systemrelevant und damit verzichtbar.“ haben zu einer regelrechten Flucht aus der Branche geführt. Wir wollen an die erfolgreichen Wachstumsjahre von vor der Corona-Pandemie anknüpfen. Wir wollen wieder die Wirt- schaftskraft und der Jobmotor sein. Wir wollen und müssen wieder in unsere Betriebe investieren. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die Nachwirkungen der Corona-Pandemie so schnell wie möglich meistert. Die aktuellen und alle zukünftigen Herausforderungen können wir allerdings nur mit mehr Wertschöp- fung meistern. Nur mit mehr Wertschöpfung – denn hier liegt der Schlüssel und das Potenzial – werden wir uns nachhaltig entwickeln, als Branche und als Land. Die Rahmenbedingungen müssen so gesetzt werden, dass wir Ganzjahresarbeitsplätze sichern und saisonunabhängiger werden. Der DEHOGA MV möchte mit seiner Wahlcheckliste von den Kandidatinnen und Kandidaten zu den Landtagswahlen 2021 wissen, wie sie die Gastgewerbebranche mit Hotels, und Restaurants, mit allen anderen Betriebstypen, mit den Inhaberfamilien sowie den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut und sicher aus der Krise führen wollen. Wir wollen wissen, welche unserer politischen Forderungen Sie in Ihre konkrete politische Arbeit einfließen lassen. Wir sind Ihr kompetenter Partner und Ihr verlässlicher Ansprechpartner als der Interessenvertreter des Gastgewerbes in MV! Von daher unsere Frage: Wo stehen Sie? Lars Schwarz Matthias Dettmann Präsident Hauptgeschäftsführer 3
Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern ist … 05 • Wirtschaftskraft • Jobmotor und Branche der Chancen • Anker des gesellschaftlichen Zusammenhaltes 08 Fokus 1 Stärkung des Gastgewerbes – Wertschätzung schafft Wertschöpfung 10 Fokus 2 Krisenbewältigung – Gut und sicher durch und aus der Krise 12 Fokus 3 Fach- und Arbeitskräftesicherung – Zuzug in Arbeit erleichtern 14 Fokus 4 Nachwuchssicherung – Duale Ausbildung stärken 16 Fokus 5 Mehrwertsteuer – Entfristung der Absenkung der Mehrwertsteuer für 18 Gastronomie Fokus 6 Arbeitszeitgesetz – Flexibilisierung umsetzen 20 Fokus 7 Verbraucherschutz – Hygiene ohne Wenn und Aber 4
Das Gastgewerbe in Mecklenburg- Vorpommern ist … Wirtschaftskraft: • 5.800 Unternehmen insgesamt statistisch erfasst • 1.450 Hotelbetriebe mit 85.000 Gästebetten • 4,8 Mio. Gästeankünfte in der Hotellerie (2019) • 14,0 Mio. Übernachtungen in der Hotellerie (2019) • 46,7 Prozent Auslastung in der Hotellerie in 2019 (Betten) • 2.900 Gaststättenbetriebe • Tragende Säule und wirtschaftliches Rückgrat des Tourismus • Umsatz im Gastgewerbe in MV beträgt etwa 3,5 Mrd. Euro. • Aber: Das Gastgewerbe in MV ist kleinteilig. • 89 Prozent der Unternehmen mit 0 bis 9 Mitarbeiter • 9 Prozent der Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeiter • Nur rund 100 Betriebe haben mehr Mitarbeiter. • Laut OSV-Sparkassentourismusbarometer haben Betriebe des Gastgewerbes in MV (Kunden der Sparkassen) einen durchschnittlichen Umsatz von etwa 300.000 Euro pro Jahr. • Wichtiger Absatzmarkt für andere Branchen, bspw. Nahrungsmittel & Getränke, Immobilienwirtschaft, Einzelhandel, Großhandel, Energieversorgung, Baugewerbe, etc. (Querschnittsbranche, verbindendes Element, alles hängt irgend- wie am Tourismus/am Gastgewerbe). • Gastgewerbe ist Leitökonomie und eine wirtschaftsbestimmende Branche in Mecklenburg-Vorpommern 5
Das Gastgewerbe in Mecklenburg- Vorpommern ist … Jobmotor und Branche der Chancen: • 18 Prozent der Erwerbstätigen in MV sind im Tourismus beschäftigt. • Das sind etwa 133.000 Personen, die in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen arbeiten. • Das ist jeder sechste Beschäftigte in MV. • Das Gastgewerbe in MV hat etwa 38.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. • Das Beschäftigungsäquivalent des Gastgewerbes in MV liegt bei etwa 55.000 Vollzeitbeschäftigten. • Der Anteil des Gastgewerbes an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen beträgt in MV mindestens 6, in manchen Regionen mehr als 10 Prozent. • Das Gastgewerbe in MV hat damit eine wichtige regionalpolitische Ausgleichsfunktion. • Es trägt überdurchschnittlich zur Beschäftigung in dünn besiedelten ländlichen Regionen bei. • Mit großer Vielfalt an Anforderungsprofilen stellt das Gastgewerbe für alle Qualifikationsgruppen Arbeitsplätze zur Verfügung. • Wir sind die Branche der Chancen! • Seit 2010 deutlicher Aufwuchs in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Gastgewerbe – Aufwuchs deutlich stärker als in der Gesamtwirtschaft in MV. • Ausbildungsverhältnisse zwar auf niedrigerem Niveau als noch vor Jahren (Geburtenknick), allerdings jetzt stabil (im Gegensatz zum Bundestrend). • Wir sind Jobmotor! 6
Das Gastgewerbe in Mecklenburg- Vorpommern ist … Anker des gesellschaftlichen Zusammenhaltes: • Wir sind als Kommunikationstreffpunkt die öffentlichen Wohnzimmer der Nation. • Wir sind unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens. • Wir tragen maßgeblich zur Lebensqualität bei. • Wir haben eine enorme soziokulturelle Relevanz für die Gesamtgesellschaft (Stichwort Daseinsvorsorge). • Von der Taufe bis zur Beerdigung, alle größeren familiären Ereignisse werden in unseren Gastwirtschaften begangen. • Unsere Unternehmen machen die Regionen lebendiger und dynamischer. • Sie spiegeln Identifikation und regionale Tradition wider. • Hotellerie und Gastronomie steigern die Attraktivität einer Region. 7
Fokus 1 Das hiesige Gastgewerbe leistete bis dato einen immensen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt. Der jährliche Umsatz in der Branche lag landesweit bei ca. 3,5 Mrd. Euro Das Gastgewerbe trägt so maßgeblich zur wirtschaftlichen Gesamt- leistung des Landes bei und rangiert im Ranking aller Wirtschaftszweige auf dem 5. Platz. Das Gastgewerbe ist also absolute Wirtschaftskraft im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern. Auch der Jobmotor Gastgewerbe brummte in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Krisenfall. Rund 38.000 sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigte und ein Beschäftigungsäquivalent von etwa 55.000 Vollzeitbeschäftigten sprechen eine deut- liche Sprache. Wir sind vor der Krise auch an diesem Punkt deutlich dynamischer gewachsen als der Rest der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Gastronomie und Hotellerie sind damit markante Zugpferde für das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt in Meck- lenburg-Vorpommern, sie stehen für eine unglaublich vielfältige und leistungsstarke Branche. Daneben hat die Branche eine enorme soziokulturelle Relevanz und eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sind das zweite Wohnzimmer und lebenslanger Begleiter unserer Gäste. Wir sind da, wo Menschen sind – in touristischen Hochburgen, aber auch im dünn besiedelten Binnenland. Zu uns kommen die Menschen gern, weil bei uns Menschen sind. Damit dies zukünftig so bleibt, hat diese Branche mehr Anerkennung und Wertschätzung verdient. Dazu gehören ins- besondere weniger Bürokratie, weniger Reglementierung und eine Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie ein klares Bekenntnis zu den Unternehmern mit ihren Angehörigen und zu den Belegschaften unserer Betriebe. Nur diese verlässlichen und fairen Rahmenbedingungen, werden „es uns erlauben, weiterhin die Branche der Chance und der Integration sowie gute Gast- und Arbeitgeber zu sein und zu bleiben. Gastronomen und Hoteliers sind verant- wortungsvolle Unternehmer. Im wahrsten und allerbesten Sinne. Die gastgewerblichen Betriebe brauchen Raum, in dem sich UnternehmerInnen eigenverantwortlich und frei bewegen können. Wir wollen niemanden schädigen. Wir zahlen hier unsere Steuern und sind im Land und in der Region fest ver- wurzelt. Wir sind das Rückgrat der Wirtschaft, wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze, wir handeln als verantwor- tungsvolle Unternehmer! Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Wertschätzen Sie Unternehmer und Arbeitskräfte des Gastgewerbes hier im Land gleichermaßen? • Werden Sie die Wirtschaftskraft und den Jobmotor Gastgewerbe durch Ihr politisches Handeln zukünftig stärken? • Setzen Sie sich dabei insbesondere für weniger Bürokratie, weniger Reglementierung und eine Stärkung der Leistungs- sowie Wettbewerbsfähigkeit ein und geben damit ein klares Bekenntnis zu den Unternehmern mit ihren Angehörigen und zu den Belegschaften der Betriebe? 9
Fokus 2 Ohne Frage, ohne Wenn und Aber gilt: Die Branche wurde von der Politik bislang nicht im Stich gelassen. Auch wenn wir nicht alle Entscheidungen mittragen konnten, ohne die großangelegten Hilfsmaßnahmen gäbe es viele der Unternehmen und tausende Arbeitsplätze aufgrund der hohen Tourismusintensität im besonders betroffenen Mecklenburg-Vorpom- mern heute nicht mehr. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Genauso gilt allerdings ohne Wenn und Aber, dass das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland zu den am stärksten und härtesten durch die Pandemie betroffenen Branchen gehört. Wir wurden als Erste unverschul- det zwangsgeschlossen und durften als Letzte wieder an den Start gehen. Die Branche hat damit wie keine andere ein Sonderopfer im Zuge der Pandemiebewältigung erbracht. Insgesamt waren die Unternehmen 9 Monate geschlossen. Dies hat deutliche Spuren hinterlassen in den Unternehmen und bei den Belegschaften. Die Corona-Pandemie hat das Gastgewerbe in seine tiefste Krise seit dem Kriegsende gestürzt. Die Folgen für die Betriebe waren und sind verheerend – emotional, psychisch und finanziell. Von daher gilt es mehr denn je, bestehende Belastungen für die Unternehmer abzubauen sowie neue Kosten und Regle- mentierungen zu vermeiden. Gastgewerbliche Unternehmen müssen im Land gestärkt und Arbeitsplätze im Tourismus- land Nr. 1 gesichert werden. Um diesen Status als Tourismusland Nr. 1 zu halten bzw. wiederzuerlangen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstren- gung aller. Schon vor Corona gab es Tendenzen, dass Mecklenburg-Vorpommern den Spitzenplatz im Deutschlandtou- rismus nicht mehr oder nur schwer behaupten kann. Dieser schwindenden Entwicklungsdynamik kann bspw. nur durch Investitionen in die Qualität der Angebote begegnet werden. Das Land hat bekanntlich im Zuge der Krisenbewältigung bereits zwei Programme aufgelegt, wie Investitionen in die Qualität der Ausstattung von Hotels und Gaststätten durch nichtrückzahlbare Zuschüsse unterstützt und angeschoben werden. Da es aus finanziellen Gründen bislang vielen Unternehmen jedoch noch nicht möglich war, an den Förderpro- grammen zu partizipieren, hier allerdings Investitionen ebenfalls den Marktauftritt stärken und zukunftssicherer machen, erachten wir eine Fortsetzung bzw. Ausweitung des bisherigen Engagements als dringend geboten. Es gilt nicht nur die Tourismusstrukturen im Land zu reformieren, es gilt vor allem die Betriebe und deren Arbeits- und Ausbildungsplätze dauerhaft zu sichern und alle diese Betriebe (auch gerade die Gastronomie) dauerhaft zu erhalten. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Werden Sie den rund 5.800 gastgewerblichen Betrieben mit ihren rund 35.000 sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigten eine verlässliche und mutmachende Perspektive geben und alles daran setzen, dass es keinen neuerlichen harten Lockdown für das Gastgewerbe geben wird? • Werden Sie Investitionsprogramme für Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern befürworten und poli- tisch einfordern bzw. umsetzen? • Werden Sie das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern durch wirtschaftsfreundliche Politik im Genesungspro- zess unterstützen? 11
Fach- und Arbeits- kräftesicherung – Zuzug in Arbeit erleichtern 12
Fokus 3 Die Beschäftigten, egal ob Auszubildende, Fachkräfte oder angelernte Mitarbeiter, sind für die arbeitsintensivste Dienst- leistungsbranche Gastgewerbe das wertvollste Gut. Die Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs ist für die Branche eine der zentralen Zukunftsfragen. Dies wurde einmal mehr in den zurückliegenden Monaten der Krise deutlich. Je länger die unverschuldete Zwangsschließung der Branche andauerte, umso mehr Mitarbeiter kehrten dem Gastgewerbe den Rücken. Verschärft wird die aktuelle Situation durch die Tatsache, dass immer weniger Jugendliche bedingt durch den demografischen Wandel als Berufsnachwuchs nachrücken und ältere ArbeitnehmerInnen durch die Rente mit 63 früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die gegenwärtige Personalsituation zwingt Unternehmen gerade auch in der touristischen Hauptsaison dazu, ihr An- gebot künstlich zu verknappen und Dienstleistungen zurückzufahren. Betriebe drohen dadurch richtig in Schieflage zu kommen, können Sie doch die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie nur schwerlich mit reduzier- ten Angeboten bewältigen. Der bereits vorher spürbar zu Tage tretende Arbeits- und Fachkräftemangel, hat sich durch die Corona-Krise nochmals deutlich verschärft. Ein Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist die gezielte, gesteuerte und am Bedarf der Wirtschaft in Deutschland orientierte Zuwanderung. Im März 2020 hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz dafür richtige und wichtige Weichen gestellt. Allerdings greift das Fachkräfteeinwanderungsgesetz insbesondere für den Bedarf im Gastgewerbe noch nicht ausrei- chend genug. Verbesserungsbedarf sehen wir allerdings bei der praktischen Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen. Um die Fachkräftezuwanderung auch im Sinne von Hotellerie und Gastronomie optimal zu gestalten, braucht es schnellere und effiziente Entscheidungsprozesse. Dazu zählen insbesondere unbürokratische und preiswerte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, effiziente Vermittlungsprozesse durch die relevanten Player sowie schnellere Visumverfahren. Die Koordinierungsstelle für Fachkräfteeinwanderung Mecklenburg-Vorpommern muss hier als zentrale, kompetente Ansprechpartnerin gestärkt werden und sollte zukünftig auch selbst im Ausland um Fach- und Arbeitskräfte werben. Neben dem Zuzug in Arbeit aus dem nichteuropäischen Ausland muss es zusätzlich gelingen, noch vorhandene heimi- sche Beschäftigungspotenziale zu nutzen. Die Berufs-Pendler aus Mecklenburg-Vorpommern und der Personenkreis, der aktuell nicht arbeitet, sind solche Potenziale, die durch das Land noch konzertierter angegangen werden müssen. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Werden Sie entsprechende Kampagnen zur Hebung der bislang nicht oder wenig genutzten inländischen Beschäfti- gungspotenziale unterstützen oder selbst anstoßen? • Werden Sie politisch die Weichen dafür stellen, dass der Zuzug in Arbeit aus dem nichteuropäischen Ausland, ge- gebenenfalls auch in Pilotprojekten in unserem Bundesland möglich ist? • Stärken Sie die Koordinierungsstelle für Fachkräfteeinwanderung als erste Ansprechpartnerin für Unternehmen im Rekrutierungsprozess? 13
Nachwuchssicherung – Duale Ausbildung stärken 14
Fokus 4 Hotellerie und Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren atypischen Arbeitszeiten und Belastung der Mitarbei- ter, der angespannten Ertragslage und den vielen Kleinbetrieben stehen vor besonderen Herausforderungen, um sich gegenüber der Konkurrenz im Ringen um den beruflichen Nachwuchs zu behaupten. Mit der boomenden Konjunktur vor der Pandemie und einem enger werdenden Arbeitsmarkt wurde der Wettbewerb der Branchen im bevölkerungsärmeren Mecklenburg-Vorpommern um leistungsstarke und motivierte Auszubildende noch härter. Die Perspektivlosigkeit des langen Lockdowns hat die Situation nochmals verschärft. Der DEHOGA MV hat die Zeichen der Zeit erkannt und seine Hausaufgaben gemacht. In einem beispiellosen Schritt haben wir in der Tarifentwicklung insbesondere die Ausbildungsvergütung attraktiv gestaltet. Der entsprechende Tarif- vertrag läuft noch bis März 2024. Mit der aktuellen Vergütung in der Ausbildung im Gastgewerbe sind wir mit 800 Euro, 900 Euro und 1.000 Euro entsprechend der drei Lehrjahre sowohl im Land als auch bundesweit absolut konkurrenzfähig. Zudem sind wir mit einem Förderprojekt an den Schulen des Landes mit unserer eigenen Nachwuchskampagne „Gastro- Burner- Fang Feuer und Check ein“ unterwegs. Entgegen allen Erwartungen, trotz aller Corona-bedingter Einschränkungen und gegen den allgemeinen Trend beim Abschluss von Ausbildungsverträgen, branchen- und länderübergreifend, ist es uns gelungen, den Abwärtstrend bei den gastgewerblichen Ausbildungsberufen in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur zu stoppen, sondern sogar einen leichten Zuwachs zu erreichen. Dieser Erfolg ist umso höher zu bewerten, wenn man die Resultate der anderen Bundesländer betrachtet, in denen die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Gastgewerbe durchschnittlich um 25 Pro- zent eingebrochen sind. Für uns absolut ein klarer Erfolg der bisherigen Projektarbeit, die auch in der neuen Legislatur unbedingt fortgesetzt werden muss. Allerdings wird durch die Bindung heimischer Jugendlicher der Bedarf an Berufsnachwuchs nicht gänzlich gedeckt werden können. Aktuell ist die Zahl der Schulabgänger im Land auf ein Drittel gesunken. Lag diese Zahl in Spitzenzeiten Anfang der 2000er Jahre noch bei knapp 30.000 Schulabgänger, verlassen heute nur noch knapp 11.000 Schülerinnen und Schüler die Schule. Der Geburtenknick und der demografische Wandel schlagen hier auf dem Ausbildungsmarkt branchenübergreifend voll durch. Seit Jahren gibt es seitens der Unternehmen Aktivitäten, um den Mangel auch durch das Anwerben von Auszubildenden weltweit auszugleichen. Allerdings sind die Hürden hoch und die Rahmenbedingun- gen unübersichtlich, sodass gerade das kleinteilige Gastgewerbe dieses Potenzial eher schwerer oder gar nicht nutzen kann. Hier gilt es mittels Landesinitiative eine entsprechende Recruiting-Kampagne im nichteuropäischen Ausland anzu- schieben und den beruflichen Nachwuchs für die duale Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Werden Sie in Mecklenburg-Vorpommern die duale Ausbildung stärken? • Unterstützen Sie eine durch das Land angeschobene bzw. initiierte Recruiting-Kampagne zum Anwerben von Auszu- bildenden aus dem nichteuropäischen Ausland? • Unterstützen Sie Nachwuchskampagnen wie die des DEHOGA MV zur Gewinnung von Auszubildenden an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns oder in angrenzenden Bundesländern? 15
Mehrwertsteuer – Entfristung der Absenkung der Mehr- wertsteuer für Gastronomie 16
Fokus 5 Die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants ab 1. Juli 2020 bis nunmehr zum 31. Dezember 2022 war richtig, wichtig und ein mutmachendes Signal nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Die Entscheidung gab der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur Mut, sondern schaffte Perspektiven für die Zeit, wo Umsätze wieder möglich waren. Keine Frage, die Mehrwertsteuersenkung hilft den Unternehmern mit relevanten Speisenumsätzen, die Folgen der Pande- mie besser zu bewältigen. Die Maßnahme stellt zudem die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen dar, egal wo und wie es verzehrt wird. Allerdings wirkten bislang die positiven Effekte der Mehrwertsteuersenkung nur in den wenigen Monaten der Öffnung, wegen Abstandsregelungen und Kapazitätsbegrenzungen auch nur begrenzt. Zudem nutzt diese Entscheidung bislang nur speisegeprägten Betrieben, getränkegeprägte Unternehmen wie Clubs, Diskotheken, Livespielstätten und Szenebars sind außen vor. Bedenkt man, dass gerade diese Branchensegmente ganz besonders lange unter Zwangsschließungen zu leiden hatten und eine zusätzliche wirtschaftliche Stärkung dringend brauchen, gilt es, die Mehrwertsteuersenkung zu entfristen sowie die Einbeziehung der Getränke und der Eintrittsgelder für Clubs und Diskotheken auf die politische Agenda zu setzen. Auch dieses grundsätzlich bundespolitische Thema hat enorme Relevanz für Mecklenburg-Vorpommern. Im Tourismus- land Nr. 1 ist das Gastgewerbe mit der Gastronomie als tragende Säule die touristische DNA des Landes. Ohne herzliche und gelebte Gastfreundschaft mit Kulinarik und Kultur wird es in Mecklenburg-Vorpommern keinen relevanten Tourismus geben. Von daher gilt es seitens des Landes, hier die Gastgeber zu unterstützen, wirtschaftlich zu stärken und entspre- chende Initiativen auf Bundesebene zu unterstützen bzw. selbst anzustoßen. Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen unter Einbeziehung von Getränken und den Eintrittsgeldern für Clubs und Diskotheken ist in der Umsetzung einfach, Bedarf keiner neuen zusätzlichen Instrumente oder Programme und würde allen Teilen der Gastronomie vom ersten Moment an helfen, die Auswirkungen der Krise zu überwinden. Ein Absenkung in diesem Bereich würde sofort und unmittelbar bei den Unternehmen ankommen und wirken. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Treten Sie für die wirtschaftliche Sicherung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ein und befürworten die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants? • Setzen Sie sich für die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz ein, um die durch die Zwangsschließung ganz besonders betroffenen getränkegeprägten Unternehmen nachhaltig zu stärken? • Unterstützen Sie die Forderung, den einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Eintrittsgelder in Clubs und Diskotheken einzuführen, um die kulturelle Vielfalt im Land zu sichern? 17
Arbeitszeitgesetz – Flexibilisierung umsetzen 18
Fokus 6 Der DEHOGA und mit ihm das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hält die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden für nicht mehr zeitgemäß. Das Arbeitszeitgesetz in seiner heutigen Form ist im Juli 1994 in Kraft getreten. Unsere Arbeitswelt ist aber heute, fast 30 Jahre später, schneller, flexibler, internationaler und digitaler. Die Systematik des 8-Stunden-Tags ist allein historisch zu erklären und wird den heutigen Anforderungen insbesondere im Dienstleistungsbereich nicht mehr gerecht. Unternehmer reagieren auf das starre Arbeitszeitgesetz zunehmend mit zusätzlichen Ruhetagen oder einer Verkürzung der Öffnungszeiten, z.B. im Mittagsgeschäft. Das widerspricht den Gästewünschen, es schwächt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Betriebe und es schadet dem Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern. Denn diese Infle- xibilität bedeutet weniger Umsatz, weniger Unternehmerlust, weniger Investitionsmöglichkeiten und vor allem weniger Beschäftigung. Wir fordern daher eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Es geht uns dabei nicht um eine Erhöhung der wöchentli- chen oder monatlichen Arbeitszeit, sondern um eine bessere Verteilung der vertraglich oder tariflich vereinbarten Arbeits- zeit auf einzelne Wochentage. Unser bundesweiter Lösungsvorschlag ist eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So können Arbeitszeiten individueller im Sinne von Mitarbeitern und Gästen und flexibler auf die Woche verteilt werden. Ganz so, wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Die Wochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität. Was in anderen europäischen Staaten möglich ist, muss auch bei uns möglich sein. Gerade in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation am Ausgang der Krise und in Bewältigung der Pande- miefolgen, kommt der Flexibilität an diesem Punkt größte Bedeutung zu. Die schwierige wirtschaftliche Lage der gastge- werblichen Betriebe im Land, gepaart mit der angespannten Personalsituation zwingt die Unternehmen dazu, gegenüber Nachfragespitzen und Gästewünschen flexibel reagieren zu können. Nur so kann es gelingen, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise überwunden, die Arbeitsplätze in der Branche gesichert werden und Mecklenburg-Vorpommern seinen Spitzenplatz im Deutschlandtourismus behalten kann. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Unterstützen Sie die Gastgeber Mecklenburg-Vorpommerns, stärken deren wirtschaftliche Situation, sichern Arbeits- plätze und die touristische Attraktivität des Standortes, indem Sie für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes plädieren? • Unterstützen Sie uns in der Forderung nach der Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchst- arbeitszeit? • Unterstützen Sie gegebenenfalls entsprechende Gesetzesinitiativen auf Bundesebene oder schieben selbst solche Vorhaben aus dem Land heraus an? 19
Verbraucherschutz – Hygiene ohne Wenn und Aber 20
Fokus 7 Hygiene hat im Gastgewerbe naturgemäß oberste Priorität. Der DEHOGA MV bekennt sich kompromisslos zur Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen. Seit Jahren ist daher der DEHOGA MV in Sachen Mitarbeiter- schulungen aktiv, bietet seinen Mitgliedern Hygieneleitlinien und Themenbroschüren an. Missstände gehören aufgeklärt und abgeschafft. Jeder Gastwirt, der Hygiene-Mängel zu verantworten hat, schadet nicht nur seinem Geschäft, sondern dem Image der gesamten Branche. Die immer wieder diskutierte Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle – egal ob in Form eines Smi- leys, einer Ampel oder eines Barometers – ist ganz klar der falsche Weg, verunsichert die Unternehmer und birgt nach Ansicht des DEHOGA MV die große Gefahr, dass Gastronomen auf Dauer stigmatisiert werden. Statt Wirte und Hoteliers öffentlich an den Pranger zu stellen und im Zweifel in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben, sollte vielmehr das bereits heute geltende strenge Lebensmittelrecht im Sinne eines nachhaltigen Verbraucherschutzes voll ausgeschöpft werden. Der DEHOGA MV spricht sich seit Jahren gegen immer wieder aufkommende Forderungen nach der Einführung von staatlichen Bewertungssystemen für die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle aus. Auch unregulierte Ver- öffentlichungen von Hygienekontrollberichten auf nicht-staatlichen Internetplattformen, wie dies etwa im Rahmen der Plattform „Topf Secret“ seit 2019 geschieht, lehnen wir entschieden ab. Die strengen Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Veröffentlichungen von Kont- rollberichten sind nichts wert, wenn diese nicht auch für Plattformen wie „Topf Secret“ gelten. Es ist völlig unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich, dass in Restaurants das Ergebnis einer Momentauf- nahme über Wochen und Monate plakatiert wird, trotzdem alle Mängel abgestellt sind. Wo stehen Sie als Kandidatin / als Kandidat für den Landtag in Mecklenburg-Vorpommern? • Werden Sie sich mit einem NEIN zum Hygienefarbbarometer gegen eine verbraucherpolitische Scheintransparenz wehren? • Werden Sie sich damit nachhaltig gegen Hygieneampeln, Smileys, Kontrollbarometer und Co. einsetzen? • Unterstützen Sie uns in der Forderung, statt Scheintransparenz lieber den derzeitigen gesetzlichen Rahmen für einen nachhaltigen Verbraucherschutz auszuschöpfen? 21
Impressum Herausgeber Deutscher Hotel- und Gaststättenverband / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V.) Konrad-Zuse-Straße 2 18057 Rostock Tel. 0381 80 899 390 Fax 0381 80 899 404 info@dehoga-mv.de www.dehoga-mv.de Stand: August 2021 Verantwortlich Matthias Dettmann, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Mecklen- burg-Vorpommern e.V. Redaktion Matthias Dettmann Lars Schwarz Milena Petrosjan Design und Realisation STEFFEN MEDIA Usedom, www.steffen-media.de Bildquellen Titelseite: © DEHOGA MV_Dettmann.jpg, © Andrey_stock.adobe.com.jpeg, © DEHOGA_Alois Müller.jpg, © davit85_stock.adobe.com.jpeg Seite 3: © Wolfgang Jargstorff_stock.adobe.com.jpeg Seite 5: © AdobeStock_347820239_Space_Cat.jpeg Seite 6: © AdobeStock_262288340_JackF.jpeg Seite 7: © LStockStudio_stock.adobe.com.jpeg Seite 8: © AdobeStock_319712170_dglimages.jpeg Seite 10: © bluedesign_stock.adobe.com.psd Seite 12: © DEHOGA Hessen.jpg Seite 14: © AdobeStock_54048346_goodluz.jpeg Seite 16: © AdobeStock_349302899_chika_milan.jpeg Seite 18: © Colourbox.JPG Seite 20: © AdobeStock_280942164_davit85.jpeg Seite 24: © DEHOGA_Gastroburner_FoodTruck.jpg 22
Notizen 23
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e.V.) Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock, Tel. 0381 80 899 390, Fax 0381 80 899 404 info@dehoga-mv.de, www.dehoga-mv.de
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