Compliance: Eine Reise auf der Suche nach dem Risiko - Betrifft Justiz

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Blickpunkt 189

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        Compliance:
        Eine Reise auf der Suche nach dem Risiko
          von Marianne Klausberger

        Einleitung                                Der Begriff „Compliance“ wird für ganz      den Gesetzesverstoß erzielten „Plus“
                                                  unterschiedliche Risiken verwendet (IT-     führen. Diese direkten Verluste werden
        Das Thema „Compliance“ dringt dann        Compliance, Wertpapier-Compliance,          durch zusätzliche externe und interne
        in die Öffentlichkeit, wenn es um Be-     Pharma-Compliance, Export-Compli-           Kosten für Verfahren, Beraterkosten und
        stechungsskandale und fehlende Kon-       ance, etc). Auch zur Prävention von Wirt-   Schadensersatzansprüche erhöht.
        trollsysteme geht. Wie aber sieht die     schaftskriminalität soll ein Unternehmen    Es besteht zwar keine Verpflichtung zur
        viel unsichtbarere tägliche Compliance-   im Sinne einer „Compliance“ ein Kont-       Einrichtung einer Compliance-Organi-
        Arbeit im Unternehmen aus?                rollsystem haben. Jedes zweite Unter-       sation, aber gesetzestreues Verhalten
                                                  nehmen ist gemäß einer Studie aus 2011      ist unternehmerische Pflicht und es liegt
        Compliance-Fragen haben mittlerweile      betroffen1. Bei einer hohen Dunkelziffer    im Eigeninteresse, Risiken zu verringern
        auch die bundesdeutsche Justiz erreicht   wird der Gesamtschaden aufgedeckter         oder zu überwälzen. Mittelbar bestehen
        (BGH NJW 09, 3173: Verantwortlichkeit     Verstöße auf mehr als 8 Millionen Euro      für Aktiengesellschaften und GmbHs
        des Compliance officers; OLG Jena         jährlich geschätzt. Compliance ist somit    Verpflichtungen durch die Geschäfts-
        NZG 10, 226: Konzernweites Kontroll-      verwandt mit „Corporate Governance“,        leiterverantwortung nach §§ 76, Abs. 1,
        system zur Verhinderung von Schein-       der Empfehlung für Verhaltensstandards      93 AktG und § 43 GmbHG und eine
        buchungen; OLG Brandenburg ZIP            zur Unternehmensführung und Erfüllung       strafrechtliche Organisationspflicht nach
        09, 866: Pflicht des Aufsichtsrats zur    weiterer ethischer Standards und Anfor-     §§ 30 und 130 OWiG. Unternehmen rich-
        Überwachung der Geschäftsführung;         derungen. Verstöße gegen Compliance-        ten bei einer ausreichenden Größe eine
        OLG Düsseldorf ZIP 10, 28: IKB-Bank;      Bestimmungen können zu Unterneh-            Complianceorganisation ein, die Teil der
        weitere Entscheidungen bei Klindt/Pelz/   mensstrafen, Bußgeldern, Gewinnab-          Unternehmensorganisation ist. Vom Insti-
        Theusinger NJW 10, 2385).                 schöpfung oder dem Verfall des durch        tut der Wirtschaftsprüfer wurde der IDW-

                                                                                       Betrifft JUSTIZ Nr. 108 • Dezember 2011
190 Betrifft: Die Justiz

Prüfungsstandard PS 980 entwickelt, um          Das Risk Assessment soll es ermögli-            onspflichten, Genehmigungsprozesse, der
Compliancesysteme durch Wirtschafts-            chen, eine geeignete Struktur und Res-          Umgang mit Geschäftspartnern (siehe
prüfer standardisiert zu untersuchen.           sourcen für die gefundenen Geschäfts-           unten), regelmäßige Überwachung und
                                                risiken zu wählen. Auf Basis des Risk           Neuorientierung der Maßnahmen bilden
Die Regelungen, zu denen sich das Un-           Assessments werden Organisations- und           die weiteren Elemente. Das Zurverfügung-
ternehmen und insbesondere die Un-              Aufsichtspflichten konkretisiert, Maß-          stellen von Compliance-Beratung wird
ternehmensleitung im Rahmen eines               nahmen formuliert. Regelwerke und               auch als wichtiges Compliance-Element
Verhaltenskodex („Code of Conduct“)             ein „Kodex“, der die darüberstehenden           betont. In der Praxis kämpft man hier
bekennt, können die Vermeidung von              Prinzipien festhält, müssen den im Risk         gegen die Versuchung der ratsuchenden
Korruption und Kartellabsprachen, das           Assessment festgestellten Risiken ent-          Geschäftseinheit, Entscheidungen gene-
Einhalten von Vorgaben bezüglich Daten-         sprechen. Aus dem zentralen „Cockpit“           rell an die beratende Stelle abzuschieben
schutz und Gleichbehandlung sowie die           möchte ein Unternehmen seine weltwei-           (und das bedeutet einen beträchtlichen
Beachtung von Vorschriften zu Produkt-          ten Risiken lenken, dabei sollte aber die       administrativen Zusatzaufwand), wäh-
sicherheit und Arbeitsschutz beinhalten.        dezentrale Perspektive nicht fehlen: Die        rend man sich ohne 24-Stunden-Helpline
Aufbau, Pflege und Fortentwicklung              konkreten Regularien in Venezuela und           in der Sparte selbst den Kopf zerbrechen
werden einem Complianceverantwortli-            China mögen so unterschiedlich sein,            müsste, ob eine Reise eines Geschäfts-
chen (Compliance Officer, Compliance            dass Schulungen und Kontrollmaßnah-             partners gerechtfertigt sei.
Beauftragter) übergeben, der dann auch          men nur greifen, wenn sie lokal zuge-
ein Complianceprogramm erarbeitet,              schnitten sind und nicht nur einer gene-        In der Summe bedeuten die vorgestell-
Mitarbeiterschulungen und die Analyse           rellen zentralen Vorgabe folgen.                ten Maßnahmen, dass ein problemati-
der möglichen Risiken übernimmt. Dazu                                                           scher Vorschlag mehr Staub aufwirbelt:
gehören auch Hotlines (Whistleblower            Schulungen (e-learning oder face-to-            Das Anlegen einer Datei für den Cousin
Hotlines), bei denen Regelverstöße ge-          face), finanzielle Kontrollmaßnahmen            eines Kundenkontakts, der als „lokaler
meldet werden können, an unterneh-              (Regelungen zu Konten, Buchungsvor-             Vertriebspartner“ geführt werden soll,
mensinterne oder externe Ansprech-              gängen, Genehmigungsgrenzen, Überwa-            um die für den Kundenkontakt gedach-
partner.                                        chung von Auffälligkeiten wie „Sonntags-        te Kommission in Empfang zu nehmen,
                                                rechnungen“), Stichproben, Dokumentati-         kann nicht mehr still und leise über die
Allerdings reicht es nicht aus, entspre-
chende Strukturen einzurichten: Ein Pro-
jektteam eines großen Unternehmens
reist durch die Landesorganisationen,
befragt Zentralfunktionen und sammelt
für jeden Bereich risikobehaftete Ge-
                                                          Angemessene LeitLinien
schäftsvorgänge, die mittels Compli-
ance-Maßnahmen adressiert werden
sollen. Von „Compliance Risk Assess-
ment“ (Risiko Einschätzung) ist die
                                                                          PAssende Vorschriften
Rede. Was ist diese „Compliance“, von
der in diesem Projekt die Rede ist? Nach
welchen Problemzonen sucht das Team
(Neigung zu Korruption, Preisabspra-
                                                                                AnsAge Von oben
chen, Datenmissbrauch, etc.)?

„Compliance“ steht nicht nur für die                                          risikoAbschätzung
Expertise einer Rechtsanwaltskanzlei,
die wir neben „M&A“ und „Öffentliches
Recht“ auf einer Webseite anklicken
können. „Compliance“ beinhaltet auch
                                                                               gesundheitscheck
die Erwartung, dass sich langjährige Ge-
wohnheiten (z. B. in einem Unternehmen)
ändern. Der Ansatz mag sich in einer
Bank und in einem Industrieunterneh-
                                                                kommunikAtion und schuLungen
men decken, die definierten Maßnahmen
werden, den Risiken entsprechend, sehr
verschieden aussehen.                                                    ÜberwAchung/ -PrÜfung
Eine Einschätzung von Compliance-           Die Compliance Systeme („Adequate Procedures“), die ein Unternehmen nach dem UK Bribery
Risiken (Risk Assessment) bildet einen      Act darlegen muss, um einer1 Verurteilung zu entgehen („s7-offence“), lassen sich, gemäss
                                     Klausberger-Leitlinien-118x118-Justiz.indd                                                       einer 13:03
                                                                                                                                   30.11.11
Einstieg in eine Compliance-Initiative.     unverbindlichen ‚Guidance‘ des britischen Justizministeriums, in sechs Prinzipien gliedern.

Betrifft JUSTIZ Nr. 108 • Dezember 2011
Betrifft: Die Justiz 191

                                                                                         Schwerpunkt ihrer Compliance-Arbeit.
  Rechtsgrundlagen                                                                       Hier kann sich die Lücke zwischen Theorie
                                                                                         und Realität schnell bemerkbar machen,
  § 93 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 AktG: Gesetzliche Führungsverantwortung des                wenn eine Geschäftspartner-Kommission
      Vorstands. Compliance als „zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung“.              so hoch ist, dass sie sich kommerziell
  § 93 Abs. 2 AktG: Beweislastumkehr: Haftung, wenn nicht bewiesen werden                nicht erklären lässt, dennoch aber nötig
      kann, dass Kontrollmaßnahmen eingeführt wurden.                                    erscheint, um die Produkte an ihr Ziel zu
  § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG: Die „Business Judgment Rule“: Entscheidung des                bringen. Welche Compliance-Maßnahmen
      Managements wurde aufgrund von angemessener Information getroffen,                 besonders auf Geschäftspartner abzielen,
      es besteht ein Ermessensspielraum. Risikobehaftete Geschäfte innerhalb             soll hier kurz vorgestellt werden.
      dieses Ermessensspielraums sind haftungsfrei.
  Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK, soft law): 4.1.3.                          Unter den verschiedenen Compliance-
  § 161 AktG: Erklärung, welchen Empfehlungen des DCGK entsprochen wur-                  Maßnahmen gegenüber Geschäftspart-
      de.                                                                                nern wird das „Bauchgefühl“, also die
  §§ 30, 130 OWiG: Aufsichtspflichtverletzung.                                           Einschätzung eines geschulten Mitar-
  § 107 Abs. 3 AktG (BilMoG): Prüfung der Wirksamkeit des IKS (Internen Kont-            beiters vor Ort, stark unterbewertet. Dies
      rollsystems) durch den Aufsichtsrat (mittels Prüfungsausschuss).                   oft sogar aus rein administrativen Grün-
  § 33 Abs. 1 WpHG: Organisatorische Pflichten eines Wertpapierdienstleistungs-          den: Der Anwalt (intern oder extern), der
      unternehmens. Pflicht unter anderem zu einer dauerhaften und wirksamen             die „Absicherungsdokumentation“ für
      Compliance Funktion (Z1).                                                          den Geschäftspartner verfasst, hat kei-
  IDW PS 980: Prüfungsstandard zu Compliance, herausgegeben im April 2011                ne Gelegenheit zum Augenschein. Und
      (Institut der Wirtschaftsprüfer).                                                  der Mitarbeiter vor Ort legt die Unterla-
                                                                                         gen dem Geschäftspartner zum Unter-
                                                                                         zeichnen mit der achselzuckenden Be-
Bühne gehen: Ein Risk Assessment mag        Mitarbeiter seine Kollegen anschwärzt?       merkung „Head Office will das so“ vor.
diese Regelungslücke entdeckt haben;        Diese Frage stellt sich umso mehr, je hö-    In anderen Fällen liegt der Grund in den
dank neuer Genehmigungsprozesse             her das Fehlverhalten angesiedelt ist. In    Prozessen, die noch nicht abgestimmt
müssen mehrere Mitarbeiter bestätigen,      einer europaweiten Betrugs-Umfrage „Eu-      sind: Der Geschäftspartner wurde ja
dass der neue Partner einen legitimen       ropean Fraud Survey“2 sahen es fast 80       schon nach vielen anderen Kriterien
Geschäftszweck erfüllt.                     Prozent der Befragten in Deutschland als     ausgewählt und jetzt müsste man das
                                            denkbar an, dass das Management selbst       alles rückgängig machen, weil plötzlich
Über das Staub-Aufwirbeln hinaus aber       in Krisenzeiten die Regeln umgehen wür-      noch eine Prüfung nach Compliance-
bieten diese Maßnahmen keine Garantie,      de. Auch veröffentlichte Fälle erzählen      Gesichtspunkten ansteht.
dass die Risiken, die adressiert werden     von Vorgängen, die so hoch angesiedelt
sollen, tatsächlich entdeckt werden. Das    sind, dass es schwer vorstellbar ist, dass   Wie viele Bestätigungen Zertifizierun-
Produzieren von glaubhaften Unterlagen      ein darunter angesiedeltes Projekt- oder     gen in „Dokumentenmanagementsys-
ist schnell gelernt, im Fall von „ZZZZ      Compliance-Team diese Vorgänge ohne          temen“ von Unternehmen lagern, um im
Best“, einem großen Betrugsfall in den      gegenteiligen Druck mit roten Ampeln         Untersuchungsfall den Behörden vor-
USA, wurde sogar der Lokalaugenschein       versehen und nach Oben eine „No-go“-         gelegt zu werden und um in Form von
„gefaked“, hier standen externe Prüfer      Anweisung aussprechen kann.                  Statistiken Berichtsfolien an Kontrollgre-
vor fingierten Bauprojekten und ließen                                                   mien zu zieren, wenngleich sie augen-
sich vom Schein überzeugen.                 Man denke an Siemens oder die Zahlun-        zwinkernd unterschrieben wurden („Ich
                                            gen von BAE an „teure Lobbyisten“, die       unterschreib alles.“ „Papier ist gedul-
Deshalb ist eine der kritischsten (aber     zu einem Vergleich mit Behörden in Eng-      dig.“), ist schwer abzuschätzen. Jeder,
auch eine der schwierigsten) Compli-        land und in den USA führten. Nicht zuletzt   der bei einer Internet Transaktion schon
ance-Maßnahmen, die Aufforderung            wegen der Schwierigkeiten, das Melden        mal nicht die 12-seitigen AGBs gelesen
(oder Verpflichtung) von Mitarbeitern zum   als selbstverständlichen Aspekt eines Ar-    hat, bevor er das Gegenteilige ange-
Melden von wahrgenommenen Regelver-         beitsverhältnisses zu sehen, soll in den     klickt hat, um die lästige Admin hinter
letzungen (Meldesysteme). Soweit ein        USA eine bis zu 30prozentige Gewinnbe-       sich zu bringen, weiß, was gemeint ist.
Risiko also nicht schon im Rahmen des       teiligung des Whistleblowers an der letzt-   Schon von der Tendenz her haben so-
Risk Assessments unter Beobachtung          endlichen Strafe die Bedenken der Mitar-     wohl Compliance als auch Nachhaltig-
steht, liegt es an den Kollegen im Team,    beiter überwinden (Dodd Frank Act).          keit das Problem, dass sie Unternehmen
ein Problem zu melden. Nun haben es                                                      dazu bringen wollen, sich Risiken anzu-
Compliance-Probleme aber so an sich,        Der Umgang mit Geschäfts-                    nehmen, die aus rein vertragsrechtlicher
dass verschiedene Verdachtsmomente          partnern (Vertriebspartner und               Sicht ausgeschlossen werden würden.
erst zusammengetragen werden müssen,        Lieferanten)                                 Eine Compliance, die nur über Bauchge-
um die Tragweite des Problems zu erken-                                                  fühl funktioniert, wird es in Unternehmen
nen. Selbst wenn das geschehen ist, wie     Viele Unternehmen sehen den Umgang           nicht geben. Daher hier eine Auswahl aus
wahrscheinlich ist es, dass ein einzelner   mit Geschäftspartnern als einen großen       dem Geschäftspartner-Baukasten:

                                                                                  Betrifft JUSTIZ Nr. 108 • Dezember 2011
192 Betrifft: Die Justiz

Geschäftspartner Due Diligence oder
-Screening, nach dem „KYC“ (Know                 Internationale Vorgaben für Compliance Systeme
Your Customer)-Prinzip: Prozesse im
Unternehmen müssen sicherstellen, dass           Erste Rahmenbedingungen zu Compliance Systemen wurden in den US Senten-
noch vor der Geschäftsbeziehung Infor-           cing Guidelines gesetzt. Diese wurden immer wieder überarbeitet, parallel trat
mationen über den Geschäftspartner               2002 der Sarbanes-Oxley Act 2002 in Kraft. Eine weitere Konkretisierung der
eingeholt werden, die bestätigen, dass           US-Vorgaben findet sich in aktuellen Vergleichen („Settlements“) mit der SEC
der Partner nicht selbst in Compliance-          und DOJ. In einem Anhang zu den Vergleichen (siehe Panalpina oder RAE) wurde
Verletzungen verwickelt ist. Dass der            nochmals auf die Eckpunkte eines Compliance-Systems eingegangen. Ähnliche
Set-up keinen Verdacht einer Scheinor-           Vorgaben kommen auch aus dem Vereinigten Königsreich: In den vom Ministry of
ganisation aufkommen lässt, dass er das          Justice herausgegebenen Leitlinien zum UK Bribery Act wird dargelegt, anhand
leisten kann, was er verspricht. Wenn also       welcher Kriterien beurteilt werden könnte, ob ein Unternehmen, dem ein Organi-
die Zahl der Mitarbeiter so gering ist, dass     sationsversagen vorgeworfen wird, sich so verteidigen kann, dass es „Adequate
er das vertraglich Versprochene gar nicht        Procedures“ (also ein geeignetes Compliance-System) aufgestellt hatte. Die von
leisten könnte, dann wäre dies schon eine        der OECD Working Group herausgegebene „Good Practice Guidance on Internal
„Compliance-Red-Flag“. Eine solche Due           Controls, Ethics and Compliance“ stellt ähnliche Kriterien auf.
Diligence dann auch bei allen Geschäfts-
partnern in Intervallen zu wiederholen,
gestaffelt nach Risiko, bedeutet einen rie-    Themen rechne, z. B. weil die Produkte      bei regionalen oder globalen Unterneh-
sigen administrativen Aufwand, den Un-         über die Grenze müssen, dann werde          mensveranstaltungen soll die Unterneh-
ternehmen aufbauen und in verwertbare          ich auf Kundenseite „Expectation-Ma-        menskultur positiv beeinflussen. Denn
Informationen im Rahmen eines Risk Re-         nagement“ betreiben müssen und mir          die Aussage eines Managers im Mittel-
porting Systems verwandeln müssen.             bei den Lieferzeiten genügend Spiel-        feld, „das wurde ja so von mir erwartet“,
                                               raum lassen, den die Grenz-Probleme         hört man immer wieder in Untersuchun-
M&A Due Diligence: Natürlich gilt Ähn-         dann auch beanspruchen mögen. Bei           gen. Wenn der Vorstand aber konkret
liches auch beim Kauf einer Beteiligung.       gemeinsamen Geschäftsaktivitäten mit        Stellung nimmt, dann, so wird erwartet,
Hier muss die M&A Abteilung des Un-            einem lokalen Partner werde ich darauf      wird für den einzelnen Mitarbeiter klarer,
ternehmens Compliance auf dem Radar            achten müssen, dass ich Schlüsselpo-        dass selbst beim ärgsten Druck, Quar-
haben. Findet die Transaktion in einem         sitionen besetze, die mir Kontrolle über    talszahlen zu liefern, diese doch nicht
Land statt, das nach Transparency              Schulungsmaßnahmen, Finanzen etc.           mit allen Mitteln eingebracht werden
International’s „CPI“ (Corruption Per-         gewähren. Ich werde Auditrechte ein-        sollen. Der scheinbare Widerspruch,
ception Index) ein Risiko darstellt, dann      bauen und sichergehen, dass ich mich        den der Mitarbeiter aus Compliance-
muss die Auswahl der lokalen Berater           bei Korruptionsverdacht aus dem Pro-        Anforderungen und Quartalszahlen le-
so ausfallen, dass diese mit passenden         jekt verabschieden kann.                    sen mag, sollte dann also geklärt sein.
Due Diligence Befragungen auch die Ri-                                                     Die praktische Herausforderung lautet,
siken zum Vorschein bringen und deren          Die Vorbildwirkung einplanen                diese „Ansage“ konkret genug zu for-
Dringlichkeit erkennen.                                                                    mulieren: Ist denn die Geschäftsleitung
                                               Wie würde sich eine Unternehmens-           bereit, vor versammelter Menge einen
Compliance-Zertifizierungen         (oft       kultur, in der Compliance über die Er-      konkreten Geschäftsvorgang heraus-
nach dem amerikanischen Vorbild,               tragszahlen gestellt ist, im Umgang mit     zugreifen? Man hat sich vielleicht von
FCPA-Warranties, gestaltet): Damit             Geschäftspartnern manifestieren? Wel-       einem Geschäftspartner getrennt, die
kann man sich Schulungsaktivitäten             cher Zusatzaufwand ist dem Mitarbeiter      Ergebnisse dieser Sparte sahen daher
der Belegschaft des Geschäftspartners          zuzumuten? Und wo manifestiert sich,        nicht besonders gut aus: Ist man bereit,
bestätigen lassen, sowie die Legitimität       wenn ein Mitarbeiter diese Schritte nicht   diese schwierige Situation vor so vielen
von Geldflüssen, die Nähe zu „PEPs“            setzt, weil er noch Karriere machen und     Mitarbeitern auszubreiten, um ein Signal
(Politically Exposed Persons), oder ein-       beruflich weiterkommen möchte und           zu setzen, das deutlicher ist als alle Re-
fach auch nur die Kenntnis, dass lokale        die von Compliance vorgeschlagenen          gelwerke zusammen?
Transaktionen strafrechtliche Konse-           Schritte der gefühlten Gesinnung des
quenzen im Land der Muttergesellschaft         Unternehmens widersprechen?                 Eine Compliance-Motivation
haben können. Man kann darüber auch            Auch diese subtileren Aspekte einer         auch ohne „win-win“ finden
noch ausdrücklich an ein Verbot von            Compliance-Kultur versuchen die ver-
Beschleunigungszahlungen erinnern,             schiedenen Ansätze für Compliance-          Die in der Rede des Vorstands darge-
sollte man andere lokale Gepflogenhei-         Systeme abzudecken.                         legte Vorstellung muss sich aber fort-
ten befürchten.                                                                            setzen, insbesondere in der Art und
                                               Dies insbesondere mit der „Ansage           Weise, wie Leistung im Unternehmen
Compliance-Überlegungen      fließen           von Oben“ (Commitment, oder Tone,           beurteilt wird. Wenn der Bonus weg ist,
aber auch in allgemeinere Vertrags-            at the Top). Ein konkretes Vorleben         weil man einen Deal aus Compliance-
verhandlungen ein. Wenn ich z. B.              durch die Führungsebene, und z. B. ein      Gründen ablehnen musste, dann kann
auf Lieferantenseite mit Compliance-           Ansprechen von Compliance-Themen            dies signifikant sein. Personalthemen

Betrifft JUSTIZ Nr. 108 • Dezember 2011
Betrifft: Die Justiz 193

rücken daher schnell in die Nähe von         len oder der Auswahl von Compliance-         universitär geprägten Ansätze. Und wer
Compliance-Themen; über Bonus und            Instrumenten in Berührung kommt, ein         Angst hat, dass das Kartenhaus gleich
Beförderungen sagt das Unternehmen           Bewusstsein haben, dass es eines sehr        wieder wegbricht, sobald die Externen
vielleicht viel mehr aus als über den        umfassenden, weit über rechtliche, be-       die Zelte abbrechen, der kann ja mal se-
Verhaltenskodex, welche Geschäfts-           triebswirtschaftliche Überlegungen hin-      hen, welche internen Ressourcen man
praxis es goutiert. Daher mag eine Än-       ausgehenden Ansatzes bedarf, um tat-         zusammenkratzen kann, die das Unter-
derung in der Unternehmenskultur ei-         sächlich einen veränderten Umgang mit        nehmen ja gut kennen. Mittels punktuel-
nen starken Impuls bekommen, wenn            „dem Geschäft“ innerhalb des eigenen         ler Unterstützung (in Rechtsfragen, Fo-
Regelungen zu Bonus und compliance-          Unternehmens, aber auch gegenüber            rensik, Kommunikation, Know-How und
relevanten Zielen geändert werden.           Geschäftspartnern, zu erzielen. Das Ver-     Workshop-Facilitation) und geänderten
                                             fassen von Verhaltenskodex und Com-          Berichtswegen lassen sich schon die
Der Mitarbeiter erhält über eine geän-       pliance-Richtlinien kann darin nur die       ersten großen Schritte einleiten.
derte Bonusregelung eine Motivation,         Rolle eines Seils spielen, an dem man
etwas dazuzulernen und mehr Verant-          sich durch den Veränderungsprozess           Literatur
wortung zu übernehmen. Jedoch keine          hangelt, sie sind aber keine Garantie für
dauerhafte Motivation, keine sattelfeste.    die Veränderung.                             Klindt, Thomas/Pelz, Christian/Theusin-
Diese soll aus einer Überzeugung, einem                                                      ger , Ingo, Compliance im Spiegel der
Wertebewusstsein kommen. Dafür wäre          „Compliance“ als Wirtschafts-                   Rechtsprechung, NJW 2010, 2385.
aber meines Erachtens eine viel stärke-      zweig oder Modeerscheinung?                  Geiser, Martin, Leitungspflichten des
re Diskussionskultur im Unternehmen                                                          Vorstandes in der AG, Grenzziehung
wichtig, eine deutlichere Abwägung der       Es kommt nicht unerwartet, dass Com-            zwischen der Business Judgment
Konsequenzen des Wirtschaftens, die          pliance-Regelwerke bzw. unerwartet              Rule und den notwendigen Anforde-
man im Unternehmen in Kauf nehmen            hohe Strafen einen eigenen Industrie-           rungen an eine Compliance-Organi-
will. Die Vorteile einer solchen Diskus-     zweig an Beratern und Konferenzen her-          sation, Dissertation, 2009.
sionskultur im Sinne einer „win-win si-      vorbringen. Dass ich von einer Londoner      Bock, Dennis, Strafrechtliche Aspekte
tuation“, wie sie ein Unternehmer gerne      PR-Agentur kontaktiert wurde und nicht          der Compliance-Diskussion – § 130
sieht, sind nicht leicht darzulegen, das     vom Autor selbst, um dessen Erkennt-            OWiG als zentrale Norm der Criminal
Budget für entsprechende Schulungen          nisse zum UK Bribery Act über einen             Compliance, ZIS 2/2009, 68.
mit Langzeiteffekt schwer zu argumen-        Artikel zu vermarkten, ist dafür ein gutes
tieren – vielleicht ist der Mitarbeiter ja   Indiz. Die Sorge im Unternehmen, dass        Anmerkung
gar nicht mehr im Haus, wenn sich der        man leicht Opfer eines Verkaufsspiels        1 Studie PWC zur Wirtschaftskriminalität,
Effekt einstellen soll.                      werden kann, ist durchaus berechtigt.          http://www.pwc.de/de/risiko-manage-
                                             Weder diese Sorge noch die düsteren            ment/studie-zur-wirtschaftskriminalitaet-
Ein E-Learning zum Thema Korruption,         Prognosen sind jedoch eine Rechtferti-         2011-kommissar-zufall-deckt-am-meisten-
                                                                                            auf.jhtml
das jeder Mitarbeiter über 40 Minuten        gung fürs Nichtstun. Das Gute an diesem
                                                                                          2 Ernst and Young, Deutschland Ergeb-
abarbeitet (die Geschäftsleitung tut’s       Wirtschaftszweig ist ja, dass es so ver-       nisse der 2011 European Fraud Survey,
vielleicht auch, zwecks Vorbildwir-          schiedene Anbieter gibt, dass für jedes        http://www.ey.com/Publication/vwLUAs-
kung, oder erhält eine Zusammenfas-          Unternehmen etwas dabei sein sollte.           sets/European_Fraud_Survey_2011_-_
sung präsentiert), vermittelt nur einen      Da sind die großen „Dashboard“- oder           Deutschland/$FILE/Deutschlandergebnis-
                                                                                            se%20European_Fraud_Survey_2011.pdf.
Grundgedanken von Compliance, der            „Cockpit“-Systeme, aber auch die mehr
in der Kultur der Organisation einge-
bettet sein muss.
                                                  Die Autorin:
Die Prognose mag düster aussehen, es
mag einfacher sein, sich zu arrangie-                          Marianne Klausberger ist englische Rechtsanwältin und lebt
ren, als den Aufdecker zu spielen. Ein                         in Darmstadt. Sie hat acht Jahre lang als „solicitor“ von London
Skandal erscheint nur als ferne statis-                        aus an internationalen Verfahren und Untersuchungen gear-
tische Größe, die das eigene Unterneh-                         beitet. Der ursprüngliche Fokus auf Verfahrensrecht (dadurch
men oder gar die eigene Abteilung nie                          auch die Zusatzqualifikation zum „solicitor advocate“) hat sich,
treffen würde. Der einzelne Mitarbeiter                        im Rahmen von FCPA Untersuchungen, in ein Interesse für
muss durch die vorgestellten Compli-                           Management-Entscheidungen und deren Risiken entschieden
ance-Maßnahmen einen beträchtlichen                            (daher auch „Ethical Risk Appetite“). Ihre internationale Erfah-
administrativen Zusatzaufwand in Kauf                          rung bringt sie jetzt im deutschsprachigen Raum ein. Sie hält
nehmen. Aus Vertriebssicht kann das                            Compliance-Seminare in Unternehmen, sowohl vom Unterneh-
schon wie ein „Wasserkopf“ aussehen,                           men vorgegebene, als auch eigene. Darin werden Bedenken
„der das Geschäft unmöglich macht“,                            konkretisiert, ein Mehrwert von ethischem Wirtschaften defi-
der Mitarbeiter nach Alternativen su-                          niert. www.ethicalriskappetite.com
chen lässt. Daher sollte jeder, egal in
welcher Funktion, der mit dem Ausrol-

                                                                                   Betrifft JUSTIZ Nr. 108 • Dezember 2011
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