WEBINAR: KANADA - VERTRIEB UND PRODUKTHAFTUNG - JANUAR 2022 16:00 UHR MEZ - WKO

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WEBINAR: KANADA - VERTRIEB UND PRODUKTHAFTUNG - JANUAR 2022 16:00 UHR MEZ - WKO
25. JANUAR 2022
16:00 UHR MEZ
WEBINAR:
KANADA – VERTRIEB UND PRODUKTHAFTUNG
WEBINAR: KANADA - VERTRIEB UND PRODUKTHAFTUNG - JANUAR 2022 16:00 UHR MEZ - WKO
TECHNISCHE DETAILS

   Das Webinar wird aufgezeichnet - Link zur Aufzeichnung und die
    Vortragsunterlagen erhalten Sie demnächst.

   Technische Probleme ? Schreiben Sie dies bitte in den Chat.

   Fragen zum Inhalt bitte ebenso in den Chat schreiben.
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WAREN IMPORT & EXPORT

                                 in Mio. EUR

1600
                                                                        1412,6
1400                                            1277,3
                                  1225,6
                      1140,7                                1114,6
1200
           977,1
1000

 800
                                                                     542,9
 600
                   394,4                    402,6
       323,7                   339,3
 400                                                     297,2

 200

   0
        2016        2017        2018          2019        2020        2021

                                  Import   Export
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WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN MIT KANADA

                                            2021 in EUR - Hochrechnung
Österreichische Warenexporte nach Kanada                 1.412.618.905
Österreichische Warenimporte aus Kanada                      542.984.792
Österreichische DL-Exporte                                   198.666.000
Österreichische DL-Importe                                   209.333.000

             Niederlassungen                          Anzahl
Österreichische Niederlassungen in Kanada              130
Kanadische Niederlassungen in Österreich               15
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AKTUELLE EINREISEBESTIMMUNGEN

   ab 07.09.2021 - komplette COVID-19 Impfung (2x geimpft)

   vor Abflug: neg. PCR-Test (max. 72 Std.) + ArriveCAN App

   bei Einreise: zufällig bzw. stichprobenartig PCR -Test

   bei Testabnahme: Selbstisolation (Testergebnis bis zu 72 Std.)

   Wartezeit verringern: Vorab Registrierung Testlabor am Flghf.

   Der Impfnachweis engl. oder frz. Sprache (QR Code)
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IN KANADA – COVID BESTIMMUNGEN

   ab 30.10.2021: Fernzüge/Flüge -> G 1 Regel (geimpft) !!!

   ab Herbst 2021: grüner PASS -> auf Basis G 1 Regel

   Restaurant, Kino, Museum, Theater nur geimpft möglich

   QR CODE bald erforderlich, bloßer Impfpass zu wenig

   COVID-Regeln: auf Provinzebene geregelt
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SVEN WALKER | DALE & LESSMANN LLP
   Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
     Finanzierung, Nachfolgeplanung
       und Unternehmensführung
     v.a. europäische Unternehmen

   Mergers & Acquisitions

   Bau- und Infrastrukturrecht
     erneuerbare Energien

   Arbeitsrecht

   Einwanderungsrecht
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Webinar WKO Aussenwirtschaft
     Austria - Vertrieb und
  Produkthaftung in Kanada

                      25. Januar 2022

                  Sven Walker, Partner

www.dalelessmann.ca
 Copyright 2022
Kanzleiprofil
• Dale & Lessmann LLP ist eine „full service“ Wirtschaftskanzlei mit Sitz in
  Toronto, dem Wirtschafts- und Finanzzentrum Kanadas.
• Die Ursprünge der Kanzlei reichen bis ins Jahr 1919 zurück.
• Seit über 60 Jahren sind wir auf die Beratung privater und öffentlicher
  Unternehmen mit Hauptniederlassung in Österreich, Deutschland und der
  Schweiz, ebenso wie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Kanada und
  den USA, spezialisiert.
• Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen ihrer kanadaweiten
  Geschäftsaktivitäten.
Sven Walker
• Partner & Leiter der European Practice Group.

• Von Lexpert® zum Rising Star und damit zu einem der
  führenden Anwälte Kanadas unter 40 gekürt (Rising Stars:
  Leading Lawyers Under 40). Lexpert® ist Kanadas führende
  Quelle für Nachrichten und Informationen aus der
  kanadischen Juristengemeinschaft und ist mit dem deutschen
  JUVE Verlag vergleichbar.
Tätigkeitsgebiete
Bank- und Finanzrecht             Nachlassplanung und Verwaltung        Mergers &
                                                                        Acquisitions
Insolvenzrecht                    Franchise- und Vertriebsrecht         Produkthaftung

Baurecht                          Einwanderungssrecht                   Immobilienrecht

Gesellschafts- und Handelsrecht   Marken- und Patentrecht               Erneuerbare Energien

Arbeitsrecht                      Prozessführung und Schiedsverfahren   Einzelhandelsrecht

Gründung von                      Herstellung/Produktion                Steuerrecht
Tochtergesellschaften
Die Provinz Ontario - Kanada

• 1,076,395 km2
• Bevölkerung: 14,6 Mio.

• Greater Toronto Area : Finanz-,
  Wirtschafts- und Industriezentrum
  Kanadas
Rechtliche Rahmenbedingungen für
ausländische Unternehmen
• Keine Verpflichtung, Partnerschaften mit
  kanadisch-kontrollierten Unternehmen
  einzugehen

• Keine Verpflichtung zur Beteiligung kanadischer
  Mindestinvestoren
Vertriebsmöglichkeiten in Kanada

•   Händler oder Handelsvertreter
•   Joint Venture
•   Partnership
•   Business Corporation
•   Unternehmenskauf
Händler oder Handelsvertreter

• Rein vertragliche Ausgestaltung der
  Zusammenarbeit

• Handelsvertreter und Vertragshändler

• Möglichkeit zu testen, ob es einen Markt für das
  Produkt gibt
Joint Ventures
• Joint Venture-Unternehmen sind keine
   eigenständige Rechtsform

• Rein vertragliche Ausgestaltung der
  Zusammenarbeit (Joint Venture Agreement)

• Gesellschaft = Corporation oder Partnership
Joint Venture Agreement - Inhalte

•   Wahl des geltenden Provinzrechts
•   Bezeichnung, Zweck und Dauer des Projekts
•   Finanzierung
•   Gewinn- und Verlustverteilung
•   Aufgabenverteilung, Management
Business Corporation - Kapitalgesellschaft

  Public Corporation    ≙   AG
  Private Corporation   ≙   GmbH
Vorteile der Business Corporation
 •   Eigenständige Rechtspersönlichkeit
 •   Beschränkte Haftung
 •   Kein Mindeststammkapital
 •   Unbürokratische Firmengründung
Business Corporation
• Gründung auf Bundes- oder Provinzebene

• Kennzeichnungen beschränkter Haftung:
  Corporation (Corp.), Incorporated (Inc.) oder
  Limited (Ltd.)
Wer sind die “Player”?
Aufsichtsratsmitglieder/Vorstandsmitglieder
(directors)
     •    Allgemeine Unternehmensführung und -
          planung
     •    Persönliche Haftung bei gesetzeswidriger
          Handlung
Wer sind die “Player”?
Geschäftsführung (officers)
     •   President/CEO
     •   Verantwortlich für das Tagesgeschäft
     •   Persönliche Haftung bei gesetzeswidriger
         Handlung
Unternehmenskauf
• Letter of Intent oder Memorandum of
  Understanding
• Due diligence (detaillierte Untersuchung von
  möglichen Risiken)
• Kaufvertrag und Closing
Verträge und AGB
 1.   Kein bürgerliches Gesetzbuch
 2.   Schließen Sie Verträge schriftlich ab
 3.   Frühzeitige rechtliche Beratung
 4.   Terms & Conditions und Standardverträge
      lassen sich nicht gut übersetzen!
Produkthaftung in Kanada
Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche:

• Vertragliche Haftung: z.B. Garantie- und
  Gewährleistungshaftung
  (breach of warranty)

•   Haftung für Produktionsmängel
    (negligent manufacture)
Produkthaftung in Kanada
Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche :

• Haftung für Konstruktionsfehler (negligent design)

• Haftung für Verletzungen von Warn- und
  Hinweispflichten (failure to warn)
Vertragliche Haftung
•   Unmittelbare Vertragsbeziehung
    (privity of contract)
•   Explizite Zusicherung oder Garantie
    (express warranties)
•   Gesetzliche Gewährleistungspflicht (Sale of Goods Act)
    (warranties implied by statue: warranty of reasonable fitness
    for particular purpose; warranty of merchantable quality)
Haftungsumfang
Verkäufer haftet für:

• Verursachte Schäden und objektive vorhersehbare Schäden
    o am Leib oder Leben
    o am Eigentum oder wirtschaftliche Schäden

• Schadensersatz variiert je nach Art des erlittenen Schadens
    o Ausnahme: Schadensersatz mit Strafcharakter
      (punitive damages)
Deliktische Haftung (Tort liability)

• Keine direkte Vertragsbeziehung = deliktische
  Haftung

• Verschuldensabhängige (negligent liability) und
  keine verschuldensunabhängige Haftung (strict
  liability)
Deliktische Haftung
Trifft nicht nur den Produzenten, sondern jeden in
der Wertschöpfungs- oder Distributionskette, der
seine objektiven Sorgfaltspflichten gegenüber dem
Konsumenten nicht erfüllt und hierdurch      einen
Schaden verursacht.
Deliktische Haftung - Vorraussetzungen
 1. Produktmangel (defect)
 2. Bestehende Sorgfaltspflicht (duty of care)
 3. Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht (standard of care)
     (product must be reasonably safe for its foreseeable use)
 4. Kausalität für Schäden (based on balance of probabilities
     = 50.1%)
 5. Vorhersehbarkeit der Mangelhaftigkeit und des Schadens
Deliktische Haftung
Verstoß gegen Warn- und Hinweispflichten

a. Der Hersteller must alle Verbraucher sofort warnen, sobald
   die Nutzung des Produktes eine vorhersehbare Gefahr
   darstellt.
b. Warnungen und Hinweise: unmissverständlich, dauerhaft,
   sichtbar und deutlich lesbar.
c. Der Verbraucher muss Warnungen und Hinweise lesen,
   verstehen und ihnen auch folgen.
Haftungsumfang
•   Deliktische Haftung = Vertragliche Haftung
    (kompensatorische Wirkung)
•   Die Beweislast liegt beim Konsumenten
•   Ausnahme: Verschuldensvermutung zu Lasten des
    Produzenten, wenn dieser       bestimmte    gesetzliche
    Produktsicherheits- und Qualitätsbestimmungen nicht
    einhält. (z. B. im Consumer Packaging and Labelling Act,
    im Hazardous Products Act, und im Food and Drugs
    Act.)
Strategien zur Haftungsminimierung

 Vertraglicher Haftungsausschluß (limitation of liability clause)
Strategien zur Haftungsminimierung
2. Produkthaftungsversicherung
   (Vorsicht: Versicherungsausschlüsse)

3. Freistellungsklausel (Indemnity clause)

4. Verjährung
Keine Haftung
•   Die Gefahren des Produktes waren dem Konsumenten
    bekannt oder hätten bekannt sein müssen.

•   Die Schäden beruhen auf höherer Gewalt (force majeure
    oder “Acts of God“).

•   Das Produkt wurde auf (für den Produzenten/Händler)
    unvorhersehbare Weise zweckentfremdet.
Rückrufaktion
Grundsätzlich kann eine Rückrufaktion sowohl
von seiten des Produzenten/Händlers oder
der kanadischen Regierung durchgeführt
werden.
Rückrufaktion
•   Im Canada Consumer Product Safety Act, Food and
    Drugs Act, Motor Vehicle Safety Act, Canadian Food
    Inspection Agency Act, und Hazardous Products Act
    geregelt.

•   Rückrufaktionsplan

•   Immer Rücksprache mit der Versicherung über alle
    Maßnahmen halten (Bsp. – Maple Leaf Foods)
Sammelklagen
Im kanadischen Produkthaftungsrecht besteht die
Möglichkeit,    eine    Sammelklage    (class  action)
einzureichen, d. h. eine oder mehrere Personen können
im Namen einer ganzen Gruppe von Geschädigten gegen
den Produzenten klagen.

Class Proceedings Acts

Sorgfältige    Vertragsgestaltung   =    Sammelklage
ausweichen.
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit!
ÜBER IHRE FRAGEN FREUEN WIR UNS!

Sven Walker                         Mag. Gregor Postl
Dale & Lessmann LLP                 AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
181 University Avenue, Suite 2100   AussenwirtschaftsCenter
Toronto, ON M5H 3M7                 Toronto
T +1 416 369 7848                   T +1 416 967 3348
E swalker@dalelessmann.com          E toronto@wko.at
W www.dalelessmann.com              W wko.at/aussenwirtschaft
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