WEBINAR: KANADA - VERTRIEB UND PRODUKTHAFTUNG - JANUAR 2022 16:00 UHR MEZ - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TECHNISCHE DETAILS Das Webinar wird aufgezeichnet - Link zur Aufzeichnung und die Vortragsunterlagen erhalten Sie demnächst. Technische Probleme ? Schreiben Sie dies bitte in den Chat. Fragen zum Inhalt bitte ebenso in den Chat schreiben.
WAREN IMPORT & EXPORT in Mio. EUR 1600 1412,6 1400 1277,3 1225,6 1140,7 1114,6 1200 977,1 1000 800 542,9 600 394,4 402,6 323,7 339,3 400 297,2 200 0 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Import Export
WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN MIT KANADA 2021 in EUR - Hochrechnung Österreichische Warenexporte nach Kanada 1.412.618.905 Österreichische Warenimporte aus Kanada 542.984.792 Österreichische DL-Exporte 198.666.000 Österreichische DL-Importe 209.333.000 Niederlassungen Anzahl Österreichische Niederlassungen in Kanada 130 Kanadische Niederlassungen in Österreich 15
AKTUELLE EINREISEBESTIMMUNGEN ab 07.09.2021 - komplette COVID-19 Impfung (2x geimpft) vor Abflug: neg. PCR-Test (max. 72 Std.) + ArriveCAN App bei Einreise: zufällig bzw. stichprobenartig PCR -Test bei Testabnahme: Selbstisolation (Testergebnis bis zu 72 Std.) Wartezeit verringern: Vorab Registrierung Testlabor am Flghf. Der Impfnachweis engl. oder frz. Sprache (QR Code)
IN KANADA – COVID BESTIMMUNGEN ab 30.10.2021: Fernzüge/Flüge -> G 1 Regel (geimpft) !!! ab Herbst 2021: grüner PASS -> auf Basis G 1 Regel Restaurant, Kino, Museum, Theater nur geimpft möglich QR CODE bald erforderlich, bloßer Impfpass zu wenig COVID-Regeln: auf Provinzebene geregelt
SVEN WALKER | DALE & LESSMANN LLP Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Finanzierung, Nachfolgeplanung und Unternehmensführung v.a. europäische Unternehmen Mergers & Acquisitions Bau- und Infrastrukturrecht erneuerbare Energien Arbeitsrecht Einwanderungsrecht
Webinar WKO Aussenwirtschaft Austria - Vertrieb und Produkthaftung in Kanada 25. Januar 2022 Sven Walker, Partner www.dalelessmann.ca Copyright 2022
Kanzleiprofil • Dale & Lessmann LLP ist eine „full service“ Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Toronto, dem Wirtschafts- und Finanzzentrum Kanadas. • Die Ursprünge der Kanzlei reichen bis ins Jahr 1919 zurück. • Seit über 60 Jahren sind wir auf die Beratung privater und öffentlicher Unternehmen mit Hauptniederlassung in Österreich, Deutschland und der Schweiz, ebenso wie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Kanada und den USA, spezialisiert. • Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen ihrer kanadaweiten Geschäftsaktivitäten.
Sven Walker • Partner & Leiter der European Practice Group. • Von Lexpert® zum Rising Star und damit zu einem der führenden Anwälte Kanadas unter 40 gekürt (Rising Stars: Leading Lawyers Under 40). Lexpert® ist Kanadas führende Quelle für Nachrichten und Informationen aus der kanadischen Juristengemeinschaft und ist mit dem deutschen JUVE Verlag vergleichbar.
Tätigkeitsgebiete Bank- und Finanzrecht Nachlassplanung und Verwaltung Mergers & Acquisitions Insolvenzrecht Franchise- und Vertriebsrecht Produkthaftung Baurecht Einwanderungssrecht Immobilienrecht Gesellschafts- und Handelsrecht Marken- und Patentrecht Erneuerbare Energien Arbeitsrecht Prozessführung und Schiedsverfahren Einzelhandelsrecht Gründung von Herstellung/Produktion Steuerrecht Tochtergesellschaften
Die Provinz Ontario - Kanada • 1,076,395 km2 • Bevölkerung: 14,6 Mio. • Greater Toronto Area : Finanz-, Wirtschafts- und Industriezentrum Kanadas
Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen • Keine Verpflichtung, Partnerschaften mit kanadisch-kontrollierten Unternehmen einzugehen • Keine Verpflichtung zur Beteiligung kanadischer Mindestinvestoren
Vertriebsmöglichkeiten in Kanada • Händler oder Handelsvertreter • Joint Venture • Partnership • Business Corporation • Unternehmenskauf
Händler oder Handelsvertreter • Rein vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit • Handelsvertreter und Vertragshändler • Möglichkeit zu testen, ob es einen Markt für das Produkt gibt
Joint Ventures • Joint Venture-Unternehmen sind keine eigenständige Rechtsform • Rein vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit (Joint Venture Agreement) • Gesellschaft = Corporation oder Partnership
Joint Venture Agreement - Inhalte • Wahl des geltenden Provinzrechts • Bezeichnung, Zweck und Dauer des Projekts • Finanzierung • Gewinn- und Verlustverteilung • Aufgabenverteilung, Management
Business Corporation - Kapitalgesellschaft Public Corporation ≙ AG Private Corporation ≙ GmbH
Vorteile der Business Corporation • Eigenständige Rechtspersönlichkeit • Beschränkte Haftung • Kein Mindeststammkapital • Unbürokratische Firmengründung
Business Corporation • Gründung auf Bundes- oder Provinzebene • Kennzeichnungen beschränkter Haftung: Corporation (Corp.), Incorporated (Inc.) oder Limited (Ltd.)
Wer sind die “Player”? Aufsichtsratsmitglieder/Vorstandsmitglieder (directors) • Allgemeine Unternehmensführung und - planung • Persönliche Haftung bei gesetzeswidriger Handlung
Wer sind die “Player”? Geschäftsführung (officers) • President/CEO • Verantwortlich für das Tagesgeschäft • Persönliche Haftung bei gesetzeswidriger Handlung
Unternehmenskauf • Letter of Intent oder Memorandum of Understanding • Due diligence (detaillierte Untersuchung von möglichen Risiken) • Kaufvertrag und Closing
Verträge und AGB 1. Kein bürgerliches Gesetzbuch 2. Schließen Sie Verträge schriftlich ab 3. Frühzeitige rechtliche Beratung 4. Terms & Conditions und Standardverträge lassen sich nicht gut übersetzen!
Produkthaftung in Kanada Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche: • Vertragliche Haftung: z.B. Garantie- und Gewährleistungshaftung (breach of warranty) • Haftung für Produktionsmängel (negligent manufacture)
Produkthaftung in Kanada Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche : • Haftung für Konstruktionsfehler (negligent design) • Haftung für Verletzungen von Warn- und Hinweispflichten (failure to warn)
Vertragliche Haftung • Unmittelbare Vertragsbeziehung (privity of contract) • Explizite Zusicherung oder Garantie (express warranties) • Gesetzliche Gewährleistungspflicht (Sale of Goods Act) (warranties implied by statue: warranty of reasonable fitness for particular purpose; warranty of merchantable quality)
Haftungsumfang Verkäufer haftet für: • Verursachte Schäden und objektive vorhersehbare Schäden o am Leib oder Leben o am Eigentum oder wirtschaftliche Schäden • Schadensersatz variiert je nach Art des erlittenen Schadens o Ausnahme: Schadensersatz mit Strafcharakter (punitive damages)
Deliktische Haftung (Tort liability) • Keine direkte Vertragsbeziehung = deliktische Haftung • Verschuldensabhängige (negligent liability) und keine verschuldensunabhängige Haftung (strict liability)
Deliktische Haftung Trifft nicht nur den Produzenten, sondern jeden in der Wertschöpfungs- oder Distributionskette, der seine objektiven Sorgfaltspflichten gegenüber dem Konsumenten nicht erfüllt und hierdurch einen Schaden verursacht.
Deliktische Haftung - Vorraussetzungen 1. Produktmangel (defect) 2. Bestehende Sorgfaltspflicht (duty of care) 3. Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht (standard of care) (product must be reasonably safe for its foreseeable use) 4. Kausalität für Schäden (based on balance of probabilities = 50.1%) 5. Vorhersehbarkeit der Mangelhaftigkeit und des Schadens
Deliktische Haftung Verstoß gegen Warn- und Hinweispflichten a. Der Hersteller must alle Verbraucher sofort warnen, sobald die Nutzung des Produktes eine vorhersehbare Gefahr darstellt. b. Warnungen und Hinweise: unmissverständlich, dauerhaft, sichtbar und deutlich lesbar. c. Der Verbraucher muss Warnungen und Hinweise lesen, verstehen und ihnen auch folgen.
Haftungsumfang • Deliktische Haftung = Vertragliche Haftung (kompensatorische Wirkung) • Die Beweislast liegt beim Konsumenten • Ausnahme: Verschuldensvermutung zu Lasten des Produzenten, wenn dieser bestimmte gesetzliche Produktsicherheits- und Qualitätsbestimmungen nicht einhält. (z. B. im Consumer Packaging and Labelling Act, im Hazardous Products Act, und im Food and Drugs Act.)
Strategien zur Haftungsminimierung Vertraglicher Haftungsausschluß (limitation of liability clause)
Strategien zur Haftungsminimierung 2. Produkthaftungsversicherung (Vorsicht: Versicherungsausschlüsse) 3. Freistellungsklausel (Indemnity clause) 4. Verjährung
Keine Haftung • Die Gefahren des Produktes waren dem Konsumenten bekannt oder hätten bekannt sein müssen. • Die Schäden beruhen auf höherer Gewalt (force majeure oder “Acts of God“). • Das Produkt wurde auf (für den Produzenten/Händler) unvorhersehbare Weise zweckentfremdet.
Rückrufaktion Grundsätzlich kann eine Rückrufaktion sowohl von seiten des Produzenten/Händlers oder der kanadischen Regierung durchgeführt werden.
Rückrufaktion • Im Canada Consumer Product Safety Act, Food and Drugs Act, Motor Vehicle Safety Act, Canadian Food Inspection Agency Act, und Hazardous Products Act geregelt. • Rückrufaktionsplan • Immer Rücksprache mit der Versicherung über alle Maßnahmen halten (Bsp. – Maple Leaf Foods)
Sammelklagen Im kanadischen Produkthaftungsrecht besteht die Möglichkeit, eine Sammelklage (class action) einzureichen, d. h. eine oder mehrere Personen können im Namen einer ganzen Gruppe von Geschädigten gegen den Produzenten klagen. Class Proceedings Acts Sorgfältige Vertragsgestaltung = Sammelklage ausweichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
ÜBER IHRE FRAGEN FREUEN WIR UNS! Sven Walker Mag. Gregor Postl Dale & Lessmann LLP AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 181 University Avenue, Suite 2100 AussenwirtschaftsCenter Toronto, ON M5H 3M7 Toronto T +1 416 369 7848 T +1 416 967 3348 E swalker@dalelessmann.com E toronto@wko.at W www.dalelessmann.com W wko.at/aussenwirtschaft
Sie können auch lesen