WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG AUSGABE NR. 10 / 2018 VOM 28. SEPTEMBER 2018 KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Tressau
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. VOLKSSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 21 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 0160 / 5820003 Birk jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 Kirchenpingarten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) Seybothenreuth jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung Weidenberg telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0170/3801474 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. Oktober für November 2018 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Bekantmachung Gemeinde Seybothenreuth Stimmbezirk 301 über die Wahlkreisvorschläge Wahllokal: Rathaus Seybothenreuth, Raum A, Rathausplatz 1, 95517 Seybothenreuth für die Landtagwahl und die Bezirkswahl Stimmbezirk 302 am 14. Oktober 2018 Wahllokal: Rathaus Seybothenreuth, Raum B, Rathausplatz 1, 95517 Seybothenreuth Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahl- Briefwahlbezirk Seybothenreuth 1 kreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberfranken wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 36 vom 07.09.2018 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Markt Weidenberg Stimmbezirk 401 Samstagen Wahllokal: Schloss im Garten, Saal, Alte Bayreuther Straße 5, 95466 Weidenberg während der Dienststunden bei Stimmbezirk 402 Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum A, Schulstraße 2, der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 9, 95466 Weidenberg, 95466 Weidenberg eingesehen werden. Stimmbezirk 403 Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum B, Schulstraße 2, 95466 Weidenberg Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, so- Stimmbezirk 404 wie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum C, Schulstraße 2, bewerbenden Personen. 95466 Weidenberg Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind Stimmbezirk 405 auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum D, Schulstraße 2, „Landtagswahlen/Landtagswahl am 14. Oktober 2018“ veröffentlicht. 95466 Weidenberg Stimmbezirk 406 7. September 2018 Wahllokal: Feuerwehrhaus Mengersreuth, Mengersreuth 30, 95466 Weidenberg Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Stimmbezirk 407 Wahllokal: Feuerwehrhaus Görschnitz, Görschnitz 56, 95466 Weidenberg Stimmbezirk 408 Wahllokal: Feuerwehrhaus Untersteinach, Am Sand 5, 95466 Weidenberg Wahlbekanntmachung zur Landtags- und Bezirkswahl Stimmbezirk 409 am 14. Oktober 2018 Wahllokal: Gemeindezentrum Neunkirchen am Main, Mehrzweckhalle, Wacholderich 1, 95466 Weidenberg 1. Am 14. Oktober 2018 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Die Wahl dau- Stimmbezirk 410 ert von 8 bis 18 Uhr. Wahllokal: Gemeinschaftshaus Glotzdorf, Glotzdorf 51, 95466 Weidenberg 2. Die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und der Briefwahlbezirk Weidenberg 1 Markt Weidenberg sind in folgende Stimmbezirke eingeteilt: Briefwahlbezirk Weidenberg 2 Briefwahlbezirk Weidenberg 3 Gemeinde Emtmannsberg Stimmbezirk 101 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom Wahllokal: Gemeindezentrum Emtmannsberg, Dorfstraße 24, 95517 Emtmannsberg 03.09.2018 bis 23.09.2018 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Stimmbezirk 102 Wahllokal: Gemeinschaftshaus Birk, Birk 36, 95517 Emtmannsberg 3. Der Briefwahlvorstand / die Briefwahlvorstände tritt / treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Grund- und Mittelschule Weidenberg, Briefwahlbezirk Emtmannsberg 1 Schulstraße 2, 95466 Weidenberg, zusammen. 4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks Gemeinde Kirchenpingarten wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigen Stimmbezirk 201 haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass Wahllokal: Gemeindezentrum Kirchenpingarten, Raum A, Tressauer Straße 5, zur Wahl mitzubringen. 95466 Kirchenpingarten Jede Wählerin / jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl und zwei Stimmbezirk 202 Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der Wahllokal: Gemeindezentrum Kirchenpingarten, Raum B, Tressauer Straße 5, Wählerin / dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden. 95466 Kirchenpinarten Im Einzelnen erhält die Wählerin / der Wähler folgende Stimmzettel: Briefwahlbezirk Kirchenpinarten 1 - einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme), - einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme), Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Verwaltungsgemeinschaft - einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirks- Weidenberg auf Antrag einen Wahlschein mit folgenden Unterlagen: rätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme), - je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) - einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirks- und die Bezirkswahl (blau), rätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme). - je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau), Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden. - zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau), - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu Die Wählerin / der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise übersenden ist und in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbe- - ein Merkblatt für die Briefwahl. werbern, welcher Stimmkreisbewerberin / welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welcher Wahlkreisbewerberin / Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, welchem Wahlkreisbewerber sie / er ihre / seine Stimme geben will. in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefum- Die Stimmzettel müssen von der Wählerin / dem Wähler in einer Wahlkabine des schlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingeht. Wahlraums bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung oder in einem besonderen Ne- benraum gekennzeichnet und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabga- Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben be nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und 7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich aus- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat üben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei- Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge- 6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl setzbuchs). a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises Weidenberg, 17. September 2018 oder Hans Wittauer Gemeinschaftsvoristzender b) durch Briefwahl teilnehmen. EMTMANNSBERG Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Emtmannsberg im Bereich der Fl. Nr. 37/1, 2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- Gemarkung Hauendorf; schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla- nes und Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges Der Gemeinderat Emtmannsberg hat 2006 die Änderung des Flächennutzungs- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennut- planes im o. g. Bereich beschlossen. Die ausgewiesene Fläche für die Landwirt- zungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der schaft wird in eine gemischte Baufläche umgeplant. Die Eigentümer der betrof- Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gel- fenen Grundstücke sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum tend gemacht worden sind. Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt und in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet. Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss des Gemeinderates vom Flächennutzungsplanänderung in Kraft. 15.03.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.04.2006 festgestellt. Weidenberg, 6. September 2018 Das Landratsamt Bayreuth hat mit Bescheid vom 07.07.2017, Nr. FB41-570/2006, Thomas Kreil die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Erster Bürgermeister Die Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung, Umweltbericht und Zu- sammenfassung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Flächennutzungsplan Aus- kunft gegeben. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwä- gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 5
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH - Untersuchung zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Boden, Luft / Klima, Landschaft und Kultur- und Sachgüter Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die oben Flurneuordnung und Dorferneuerung Seybothenreuth genannten Unterlagen und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Be- Gemeinde Seybothenreuth, Landkreis Bayreuth gründung liegen in der Zeit vom Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurberei- nigungsgesetz –FlurbG– Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes 15.10.18 bis einschließlich 16.11.18 über die Umweltverträglichkeit –UVPG– in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Bekanntmachung Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla- Die Teilnehmergemeinschaft Seybothenreuth wird beim Amt für Ländliche Entwick- gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse http://www.weidenberg.de unter lung Oberfranken die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und der Gemeinde Seybothenreuth - Bauleitplanung einzusehen. öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsord- Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. nung (VwGO) gegen Bebauungspläne: 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprü- fung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist un- zulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti- die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen gemacht hat, aber hätte geltend machen können. nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Seybothenreuth, 18. September 2018 Reinhard Preißinger Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung Erster Bürgermeister einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Bamberg, 30.08.2018 Errichtung eines bahngleichen Fußgängerübergangs im gez. Winkler Haltepunkt Seybothenreuth; Ltd. Baudirektor Mitteilung über die geplanten Maßnahmen Nachdem bereits seit mehreren Jahren der Bau des Fußgängerbahnübergangs im Bereich des Haltepunktes Seybothenreuth geplant war, informieren wir Sie hiermit über den Beginn der Bauarbeiten. Aufstellung des Bebauungsplanes „Seybothenreuth Süd“ Die Baumaßnahme hat am 17.09.2018 begonnen und soll am 15.10.2018 abge- mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im schlossen sein. Im Zuge der Maßnahmen wird der bestehende Bahnübergang im Bereich der Fl. Nr. 1294, Gemarkung Seybothenreuth; Bereich des Baugebietes Goldhügel zurückgebaut. Dies ist notwendig, da sonst der Übergang im Bereich des Haltepunktes nicht hätte gebaut werden dürfen. Der Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch Rückbau wurde bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens öffentlich (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger bekannt gegeben und geprüft. öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB Mit dieser Mitteilung weisen wir vorsorglich darauf hin, dass nach der Fertigstel- lung des Bahnübergangs im Haltepunkt Seybothenreuth der bestehende Über- Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 04.07.17 beschlossen, gang nicht mehr benutzt werden darf. den Bebauungsplan „Seybothenreuth Süd“ aufzustellen und gleichzeitig den Flä- chennutzungsplan zu ändern. Nachdem der Durchführung der frühzeitigen Bürger- Seybothenreuth, 18. September 2018 beteiligung und der Information der beteiligten Träger öffentlicher Belange Wurde Reinhard Preißinger das Verfahrensgebiet verkleinert. Erster Bürgermeister Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor: - Umweltbericht und Eingriffsregelung des Büros Baurconsult vom 24.09.18 - Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten vom 06.12.2017 - Bayerischer Bauernverband vom 09.01.2018 - BUND Naturschutz in Bayern e.V. vom 11.01.2018 - Wasserwirtschaftsamt Hof vom 12.01.2018 - Landratsamt Bayreuth vom 18.01.2018 Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 MARKT WEIDENBERG Vollzug des Bayerischen Straßen- und Der Straßenzug verläuft in südlicher Richtung im Übergang von Fl.Nr. 232 bei Fl.Nr. 233/1 nördlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz, und endet im Übergang zu Wegegesetzes - BayStrWG -, Fl.Nr. 232/2 bei Fl.Nr. 233 südlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz. Wegebestandsverzeichnis für öffentliche Feld- u. Waldwege, Träger der Straßenbaulast sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg Widmung der neu gebauten Wegefläche auf Fl.Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz, bewirtschaftet werden (Beteiligte). zum öffentlichen Feld- und Waldweg. Weidenberg, 18. September 2018 Die Teilfläche auf Fl.Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz, wird auf einer Länge von Hans Wittauer 0,245 km zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Erster Bürgermeister AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg am 13.09.2018 Änderung Schulvertrag; Schülerbeförderung Bauantrag Fl. Nr. 73, Gemarkung Birk; Beschluss: Errichtung eines Einfamilienhauses Der Änderung des Vertrages wird zugestimmt. Die Kosten der Schülerbeförderung sind zukünftig bei der staatlichen Förderung mit zu berücksichtigen. Örtliche Rechnungsprüfung 2017 Beschluss: Schloss Emtmannsberg; Absperrpfosten Tordurchfahrt Der Gemeinderat nimmt vom Rechnungsprüfungsbericht Kenntnis. Die Prüfungs- Beschluss: bemerkungen sind seitens der Verwaltung / Gemeinde zu bearbeiten. Die Widmung der Straße wird angepasst. Es soll ein möglichst unscheinbarer umklappbarer Pfosten gesetzt werden. KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten Regierung von Oberfranken einzureichen. Ein Antrag an den Landkreis Bayreuth zur Aufnahme in den überörtlichen Beschaffungsplan ist zu stellen. am 10.09.2018 Bauantrag Fl. Nr. 86, Gemarkung Kirchenpingarten; Vorstellung Funkwasserzähler Erweiterung und Umbau best. Gerätehalle mit Aufenthaltsräumen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Technik der Funkauslesung. Es wird Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost/Zweifelau“ der eine Kostengegenüberstellung von analoger Auslesung und Funkauslesung ge- Gemeinde Immenreuth wünscht. Die Entscheidung zur Einführung wird vertagt. Beschluss: Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten werden gegen die Aufstellung des Be- Klärschlammentsorgung Kirchenpingarten; Beschluss über Anschaffung bauungsplans „Gewerbegebiet Ost/Zweifelau“ durch die Gemeinde Immenreuth einer Filtersackentwässerung für Klärschlamm keine Bedenken erhoben. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung am 23.07.2018 Beschlussfassung über die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs Der folgende Tagesordnungspunkt wird freigegeben: (HLF 20 ) - Grundsatzbeschluss Der Wasserleitungsneubau von Unteres Langengefäll nach Kirmsees und Oberes Beschluss: Langengefäll wurde nach Ausschreibung an die Firma K. Roth Baumeister GmbH Die Anschaffung eines HLF 20 laut DIN 14530-27:2011-11 für die FF Kirchenpin- & Co.KG aus Wunsiedel zum Preis von 266.663,79 Euro vergeben. garten wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 einzustellen und das europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Eine interkommunale Zusammenarbeit im Zuge einer gemeinsamen Ausschrei- bung ist bei der Beschaffung anzustreben. Ein Zuwendungsantrag ist bei der 7
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Widmung Teilfläche auf Fl. Nr. 233/2, Gem. Görschnitz, zum nicht ausgebau- ten öffentlichen Feld- u. Waldweg am 10.09.2018 Beschluss: Eine Teilfläche aus Fl. Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz, wird auf einer Länge von Bekanntgabe von freigegebenenTagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen 0,245 km zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Sitzungen Der Straßenzug verläuft in südlicher Richtung im Übergang von Fl. Nr. 232 bei Fl. Aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.07.2018 wurden die folgenden Tagesord- Nr. 233/1 nördlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz, und endet im Übergang zu Fl. nungspunkte freigegeben: Nr. 232/2 bei Fl. Nr. 233 südlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz. Träger der Straßenbaulast sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg Teilsanierung Rathaus Weidenberg; zusätzliche Arbeiten Fensterüberarbeitung, bewirtschaftet werden (Beteiligte). Fassadenfarbe, Blitzschutzarbeiten Beschluss: Antrag auf Erstaufforstung Fl. Nr. 316, Gemarkung Fischbach Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Haberkorn aus Weidenberg, zum Angebotspreis besteht Einver- Flurneuordnung Verfahren Lessau-Lankendorf II ständnis. Übernahme des Eigenleistungsanteils von Planungskosten Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag im Zuge der Dringlichkeit an Beschluss: die bereits mit Maler- und Putzarbeiten beauftragte Fa. Näther zu vergeben. Für die Der Markt Weidenberg übernimmt den Eigenleistungsanteil der Objektplanungs- Fassadenfarbe Rathaus wird die Fassadenfarbvariante 9097 gewählt. kosten in Höhe von 15 %, das sind 1.200 Euro. Die Vereinbarung mit der Teilneh- Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten mergemeinschaft Lessau-Lankendorf II (TG) ist abzuschließen. Bieter, die Fa. Pfau aus Speichersdorf, zum Angebotspreis besteht Einverständnis. Wasser- / Kanalsituation Kattersreuth; Kernwegenetz Pachtverträge Beschluss: Pachtvertrag NORMA mit Markt Weidenberg Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Bodenbeprobung an Beschluss: den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Dem Pachtvertrag zwischen dem Markt Weidenberg und der NORMA Lebensmit- Der Oberflächenwasserkanal soll im Zuge des Wasserleitungsbaues erneuert telhandels Stiftung & Co. KG vom 04.06.2018 bzw. 05.06.2018 wird zugestimmt. werden. Das Flurneuordnungsverfahren ist einzuleiten und ALE Bamberg mit der Planung zu beauftragen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle damit zu- Genehmigung von Urkunden/Verträgen sammenhängenden Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen. Vertrag mit AWO und Förderverein KiTa Auenzwerge e.V. Beschluss: Sanierung der Turnhalle Neunkirchen a. M., Fl. Nr. 147/3, Gemarkung Dem Vertrag wird zugestimmt und der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle Neunkirchen a.M.; Übernahme des finanziellen Eigenanteils durch den zur Umsetzung notwendigen Erklärungen abzugeben. Markt Weidenberg Beschluss: Pfandfreigabe Auflassungsvormerkung Fl. Nr. 7/15, Gemarkung Mengersreuth Der Marktgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Förderung durch das Bundes- Beschluss: programm die Sanierung der Turnhalle in Neunkirchen a.M. Nachdem der Markt Der Pfandfreigabe von Fl. Nr. 7/15, Gemarkung Mengersreuth, hinsichtlich der in Weidenberg Stabilisierungshilfe erhält, wird von einem Fördersatz von 90% aus- Abteilung II lfd. Nr. 5 eingetragenen Auflassungsvormerkung für den Markt Wei- gegangen. Der Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten wird vom denberg wird zugestimmt. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Markt Weidenberg getragen. Es ist bekannt, dass eine Vorleistung des Fördergebers nicht erfolgen kann. Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Christian Söllner, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg Antrag Bürgerforum; Weiher Waizenreuth - Badebetrieb Beschluss: Beschluss: Herr Christian Söllner wird als Listennachfolger der FWG für Gemeinderätin Eri- Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Aus den im Sachvortrag angeführten Grün- ka Dörfler in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung den, insbesondere im Hinblick auf die Aufsichts- / Verkehrssicherungspflicht; wird berufen. die Aufrechterhaltung eines öffentlichen Badebetriebs / Badestelle nicht weiter verfolgt. Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Christian Söllner, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) Marktgemeinderatsmitglied Christian Söllner leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO). Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens der am 10.09.2018 Gemeinderätin Erika Dörfler aus dem Marktgemeinderat Beschluss: Bauvoranfrage Fl. Nr. 307/4, Gemarkung Fischbach; 1. Bauausschuss Errichtung eines Einfamilienhauses Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Christian Söllner ernannt. 2. Rechnungsprüfungsausschuss Bauvoranfrage Fl. Nr. 117, Gemarkung Neunkirchen am Main; Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Benjamin Eismann ernannt. Errichtung eines Nebengebäudes, Parkplatz Gehsteigabsenkung 3. Verkehrsausschuss Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Christian Söllner ernannt. Bauvoranfrage Fl. Nr. 518/9, 500/1, 499 und 499/2 Gemarkung Weidenberg; Errichtung von 9 Mehrfamilienhäusern Spielplatz Glotzdorf und Görschnitz, Am Anger; Auflassung Bauantrag Fl. Nr. 1090, Gemarkung Weidenberg; Beschluss: Neubau einer Aussegnungshalle Die Spielplätze in Glotzdorf und Görschnitz, Am Anger, sind aufzulassen. Die noch vorhandenen Geräte sind auf andere Plätze zu verteilen. Bauvoranfrage Fl. Nr. 799 u. 384/2, Gemarkung Weidenberg; Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Geschäftsstelle der VG Weidenberg Neue Mitarbeiterin im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Am Donnerstag, 4. Oktober 2018 ist die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein- schaft Weidenberg wegen einer internen Wahlschulung zwischen 10:00 Uhr und Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer 12:00 Uhr geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. begrüßten die neue Mitarbeiter Sandra Schöffel (2. von links), die seit dem 17. September das Team im Bauamt verstärkt. Stefan Lauterbach (2. von rechts) wird Weidenberg, 18. September 2018 ab 1. November für den ausscheidenden Jürgen Bäte die Leitung des Bauamts Hans Wittauer übernehmen. Gemeinschaftsvorsitzender Neue Auszubildende im Rathaus Weidenberg Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer begrüßte am 3. September 2018 die neue Auszubildende im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Verwaltungsfa- changestellten, Leonie Böhner aus Görschnitz. Mitteleuropäische Sommerzeit endet am 28. Oktober Die mitteleuropäische Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, heuer also am 28. Oktober. Zu diesem Zeitpunkt wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Fundsachen Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Fundsachen Weidenberg: 1 Sonnenbrille „Ray-Ban“, Fundort in der Au, evtl. Festzug Feuerwehr 1 Kinderjacke „Strauss“, Fundort – Gurtstein, Weidenberg 1 Schlüsselbund mit Anhänger „GU 208“-Weidenberg, Fundo. Warmensteinacher Str. 1 Schlüsselband „Salitos-MC-T“ mit Schlüsseln, Fundort Rosenhammer – Ortsstr. 1 Herrenring, gold, Fundort Alte Bayreuther Straße 1 Brille, anthrazit, Fundort „Neue Mitte“ Weidenberg 1 Flow-Pad, Fundort zwischen Mengersreuth und Rügersberg, Weidenberg 1 Herren-Fahrradhelm, Fundort Kirchplatz, Neunk.a.Main, Weidenberg 1 Herrnbrille, dunkelbraun, Fundort Neue Mitte – Parkplatz 1 Schlüsselmäppchen,schwarz mit 3 Schlüssel, Fundort Ortsbereich Weidenberg Fahrräder: 1 MTB – „Bulls“ – Fundort Lindenstraße Weidenberg 9
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ferienprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Wir möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich bei den Kursleitern für die Mit- wirkung am diesjährigen Sommerferienprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bedanken. Ihr Engagement hat es den Kindern und Jugendlichen er- SiSoNetz informiert: möglicht, dass in den sechs langen Wochen der Sommerferien keine Langeweile Einladung zum Kaffee mit Livemusik aufkam. In den verschiedenen Kursen wurde allerlei Tolles gebaut, gemalt, gebas- telt, gekocht und die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen durften viele interes- Unter dem Motto „beschwingt ins Wochenende“ hat SisoNetz, in den zur Ver- sante Dinge erfahren und erleben. Wir haben versucht, für jeden Geschmack und waltungsgemeinschaft Weidenberg gehörenden Gemeinden Neunkirchen, Emt- für die verschiedenen Altersstufen Abwechslungsreiches anzubieten. mannsberg bzw. Birk und Untersteinach bereits drei gesellige Nachmittage mit Kaffee, Kuchen und Livemusik, für Menschen mit und ohne Demenz mit großem Ein herzlicher Dank geht außerdem an die nachfolgenden Firmen, die uns dabei Erfolg durchgeführt. Unterstützt und gesponsert von Vereinen aus den Gemeinden durch großzügige Sach- und Geldspenden unterstützt haben: und den Gemeinden selbst. Für Oktober 2018 ist ein weiteres Tanzcafé geplant und dazu laden wir alle Ein- Firma Karlheinz Wachs, Weidenberg wohner der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und selbstverständlich auch Holzwurm Weidenberg, alle Interessenten aus den Nachbargemeinden recht herzlich ein. VR Bank Bayreuth-Hof e G, Wer Lust hat einen fröhlichen Nachmittag in geselliger Runde, mit gutem Kaffee SDV Winter GmbH, Weidenberg, und Kuchen, und im Besonderen bei bester Musik zu verbringen darf gerne unser Vogt Baugeräte GmbH, Weidenberg, Gast sein. K & L electronics GmbH, Weidenberg, Am Sonntag, dem 28. Oktober 2018 im Pfarrsaal der kath. Pfarrei St. Michael, Peetz Architektur & Baumanagement GmbH, Seybothenreuth Rosenhammer in Weidenberg. Beginn: 14:00 Uhr Livemusik mit den „Dinos“ Der Eintritt ist frei! Unterstützt und versorgt werden wir diesmal vom AWO Ortsverein Weidenberg, der kath.Pfarrei St. Michael Weidenberg und von der Deutschen Alzheimergesell- schaft Landesverband Bayern. Organisation von Fahrdienst (Hol – und Bringservice) über SiSoNetz Weidenberg: 09209/221256 oder 01577/5165963 (Anmeldeschluss für den Fahrdienst: einen Tag vor der Aktion) SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern Tel.: 09278 – 97757 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de Angebote Kreisjugendring Bayreuth Jugendforum „Demokratie leben!“ am Dienstag, 09. Oktober Im Rahmen des Jugendforums können junge Menschen bis 27 Jahre gemein- nützige Projektideen vorstellen und diese mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördern lassen. Wo und wann: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, Beginn: 18.00 Uhr 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 „Alles Spaß?! – Gewalt unter Jugendlichen“ dann entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit AVALON e.V. und dem Stadtju- Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, gendring Bayreuth statt. keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung am Dienstag, 09.10.2018 Elternabend (d. h. tatsächliche und spürbare Behinderung) anderer (z. B. Inhaber von Rechten am Mittwoch, 10.10.2018 Workshop 1 für Jugendliche und Befugnissen, Gemeingebrauchs- und andere Anliegergebrauchsausübende) am Mittwoch, 17.10.2018 Workshop 1 für Jugendliche zu erwarten ist. Mit dem Workshop „Alles Spaß!?“wird auf Fragen und Erfahrungen in Themen wie Sexualität, sexualisierte Grundverletzungen und Sicherheit in der Freizeit und Bei anhaltender Trockenheit – wie in diesem Sommer - und entsprechend nied- im Internet in einem geschützten Raum eingegangen und mit euch gemeinsame rigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen Lösungsvorschläge und verbesserte Verhaltensweisen im Umgang mit sexualisier- nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren ter Gewalt entwickelt. Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett), so dass die Wasserentnah- Wo und wann: Städtisches Jugendheim, Hindenburgstr. 49, 95445 Bayreuth, me nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist. Beginn: 18.30 Uhr Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch. „Mensch-ärgere-Dich-nicht“-Turnier am Samstag, 27. Oktober (Anlieger = Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstü- Ran an die Bretter und Würfel! In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Siedlerju- cke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten). gend findet auch in diesem Herbst wieder das beliebte Turnier rund um die bunten Spielsteine statt. Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die Wo und wann: SeniVita-Seniorenheim, Steinanger 39, Hummeltal-Pittersdorf, schiffbar oder künstlich errichtet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beginn: 14.00 Uhr Weiterhin sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Auf- Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen: stauens ohne vorherige Gestattung errichtet wurden, in jedem Falle uner- Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth laubt und müssen beseitigt werden. Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198 Das Landratsamt bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme nach der sommerlichen Trockenperiode. Insbesondere ist die Wasserentnahme bei Niedrigwasser in jedem Fall einzustellen. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen. Wasserentnahme aus Oberflächengewässern Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungs- – Grenzen und Bußgelder widrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kosten- Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und pflichtige Anordnungen erlassen und Zwangsgelder androhen. Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken! Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Beteiligten vermeiden Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind –trotz der jüngsten Regenfälle lassen. – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbe- sondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten. Bei Rückfragen: Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflan- Landratsamt Bayreuth, Christel Schmitt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth zen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Ins- Telefon: +49(921)728-450 - Telefax: +49(921)728-88-450, E-Mail: christel.schmitt@ besondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell lra-bt.bayern.de die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden. Das Landratsamt weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die bestehende Rechtslage hin: Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Grä- ben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG). Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den soge- nannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt. 1. Gemeingebrauch Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG). Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rah- men des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häus- lichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb der Hofstätte) scheidet jedoch aus. 2. Eigentümer- und Anliegergebrauch Im Rahmen des Eigentümergebrauchs an einem oberirdischen Gewässer (vgl. § 26 WHG) darf Wasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nur 11
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches Sprechtag der Versichertenberaterin Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer (Versichertenältesten) Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bay- Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet reuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammenschlüssen das Fortbildungs- programm „BiWa“ für Waldbesitzer an. am Donnerstag, 4. Oktober Das Programm besteht aus 8 Terminen im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im von 14:00 bis 17:00 Uhr Wald. im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicher- statt. heit, finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung, waldgesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft. Weitere Termine für 2018: Mittwoch, 7. November Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Dienstag von 19:30 bis 21:30 Uhr Donnerstag, 6. Dezember am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10, 95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- entsprechender Vereinbarung geplant. gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Beginn des Seminars: Dienstag, 13. Nov. 2018 Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt. rung der Rentner durch. Interessierte melden sich bitte bis spätestens 19. Oktober 2018 Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu - telefonisch bei Fr. Eckert oder Fr. Avdic` 0921 591-192 bzw. 196 vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278 / 977-68 zu errei- - Per Mail an: rita.eckert@aelf-by.bayern.de chen. Rat und Auskunft sind kostenlos. - oder: manuela.avdic@aelf-by.bayern.de - per Fax: 0921 591-444 Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnum- Die AOK Bayreuth teilt mit mer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an. Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bay- Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg ern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Bildung – Forstwirtschaft -Bildungspro- gramm Wald. Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversicherung. Gez. Georg Dumpert, Forstdirektor Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8, Bereichsleiter Forsten 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg. Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon- Nr. 0921 288-213 zu erreichen. 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 EMTMANNSBERG Die Gemeinde Emtmannsberg stellt zum 01. November 2018 KITA Emtmannsberg Wahl des Elternbeirats eine/n Hausmeister/in In der Kindertagesstätte Emtmannsberg fand am 17.09.2018 die Wahl des neuen für das neu sanierte Schloss in Emtmannsberg ein. Elternbeirats statt. Die Einstellung erfolgt unbefristet im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Dieses Jahr wurde vor der eigentlichen Wahl noch ein gemeinsames Essen zube- Das Aufgabengebiet umfasst: reitet. In unterschiedlichen, ausgelosten Gruppen machten sich alle anwesenden - Pflege und Betreuung der Außenanlage Eltern ans Werk. In den kleinen Gruppen wurde sich ausgetauscht und die Lecke- - Durchführung von Sommer- und Winterdienstarbeiten reien von Salat bis süßer Nachspeise zubereitet. Während der Flammkuchen im - Durchführung von Kleinreparaturen, Ausbesserungsarbeiten sowie Wartungsarbeiten Ofen fertig wurde, ging es dann zur Elternbeiratswahl. - Disposition der gemeindlichen Räume Die 1. Vorsitzende des Elternbeirats, Marita Preiß, legte den Rechenschaftsbericht 2017/2018 vor und man konnte das Kindergartenjahr noch einmal Revue passie- Wir erwarten: ren lassen. - Handwerkliches Geschick Aus dem bestehenden Elternbeirat, stellten sich Mirjam Pauscher, Melanie Frei- - Zuverlässige, verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise berger und Christina Vogel nicht mehr zur Wahl. Der neue Beirat setzt sich nun wie folgt zusammen. 1. Vorsitzende Marita Preiß, 2. Vorsitzende Carmen Oberender, Die Tätigkeit kann auch am Spätnachmittag, in den Abendstunden oder am Wo- Schriftführerin Angela Keller, Kassier Bettina Dressendörfer, Beisitzer Ilona Ponfick chenende ausgeübt werden. und Florian Raab Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis 12. Oktober 2018 an Der alte und neue Elternbeirat bedankt sich nochmals für die tolle Zusammenar- die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. beit und das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf ein hoffentlich erfolg- Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Erster Bürgermeister Thomas Kreil unter reiches neues KiTa Jahr. Tel. 0160/5820003. Die Gemeinde Emtmannsberg stellt zum 01. November 2018 eine Reinigungskraft (m/w) für die gemeindlichen Räume im Schloss Emtmannsberg ein. Die Einstellung erfolgt unbefristet im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Die Reinigungsfläche umfasst ca. 250 qm und wird in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich gereinigt. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis 12. Oktober 2018 an die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Erster Bürgermeister Thomas Kreil unter Tel. 0160/5820003. 13
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg KIRCHENPINGARTEN KiTa Kirchenpingarten – auf unserem Flohmarkt gibt’s für jeden was Egal ob Winterjacken oder Badeanzüge, Puppen oder Spielbulldogs, es war für jeden etwas dabei beim Herbst-/Winterbasar am 15.09.2018 im Gemeindezent- rum. Trotz der vielen Terminüberschneidungen mit anderen Flohmärkten, hatten wir eine große Anzahl von Anbietern. Am Samstag kamen, auch wenn das Wetter sehr schön war, viele Leute zum Einkaufen, sodass für die Kinder der Kindertages- einrichtung ein schöner Gewinn erzielt werden konnte. Die Ausrichtung des Flohmarktes war allerdings nicht ganz einfach. Ohne die „hel- fenden Hände“ aus ehemaligen KiTa Eltern und Freunden hätten wir den Aufwand nicht geschafft. Hierfür ein besonderer Dank an alle Helfer! Ohne Euch würde es viele Veranstaltungen nicht mehr geben. Darüber wären die Kinder sicher sehr traurig, da dann auch Anschaffungen ausbleiben müssen. Der nächste Veranstaltungs-Termin bei uns in der KiTa ist das Martinsfest am 11.11.2018. 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 10/2018 SEYBOTHENREUTH Kita Wichtelstübchen Die Urlaubs- und Ferienzeit ist vorüber und wir starten voller Elan in ein neues Kindergartenjahr. Die ersten Wochen stehen ganz im Zeichen der Eingewöhnung. So wie es aussieht, wächst und gedeiht Seybothenreuth, junge Familien ziehen zu und viele Kinder werden geboren. Das hat dazu geführt, dass unsere Kita quasi aus allen Nähten platzt. Da neben etlichen Kindergartenkindern auch viele Kinder für die Krippengruppe angemeldet wurden, mussten wir diese erweitern. Bereits vor den Ferien wurde geräumt und renoviert, sodass wir eine weitere Gruppe mit acht Kindern einrichten konnte. Auch zwei neue Kolleginnen durften wir begrüßen, damit wir jedem Kind gerecht werden können. Wir freuen uns auf ein spannendes neues Kindergartenjahr, auf die Kinder und die Zusammenarbeit mit den Eltern. Noch im September werden die Kindergartenkinder den Zahnarzt, Herrn Küffner, in seiner Praxis besuchen. Dabei lernen die Kinder auch viel über gesunde Ernäh- rung, was wir in der Kita natürlich unterstützen möchten. Mit vielen Spielen, Liedern und Gemeinschaftsarbeiten arbeiten wir verstärkt dar- an, zu einer Gruppe zusammenzuwachsen. Die Kinder sollen sich natürlich bei uns wohlfühlen und lernen uns und sich gegenseitig kennen. Der geregelte Tagesab- lauf ist für die Kinder ganz wichtig. Bereits jetzt fiebern schon die Kleinsten unse- rem Morgenkreis entgegen und wissen, dass danach Brotzeit gemacht wird, was ja sehr wichtig ist. So nach und nach werden sie an lebenspraktische Situationen herangeführt und werden immer selbständiger. Natürlich ist das für die Eltern ein großer Schritt und manche Mama, mancher Papa verlässt morgens wehmütig die Kita, weil die Kinder langsam flügge werden und lernen, sich auch ohne die Eltern zu behaupten. An diesen Gedanken muss man sich als Elternteil erst gewöhnen, aber Sie können sicher sein, dass wir hier in der Einrichtung alles tun, damit es Ihrem Kind gut geht. 15
Ausg. 10/2018 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Bürgerversammlungen 2018 Weidenberger Museumsweg In jeder der früher selbständigen Gemeinden hält der Markt Weidenberg eine Am Sonntag, 2. Oktober 2018, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger Bürgerversammlung ab. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr (Ausnahme Bürgerver- Museumsweg für Sie geöffnet. sammlung der Senioren am 10.10. um 15:00 Uhr!). Tage und Orte werden wie folgt festgelegt: Folgende Museen können besichtigt werden: Glas-Knopf-Museum, Kristallstraße 5 Datum Tag Ort Lokal Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2 02.10. Dienstag Lessau – Stockau Gasth. Schamel Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20 04.10. Donnerstag Döhlau – Görau Gasth. Raps Görau Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10 09.10. Dienstag Weidenberg Sportheim Weidenberg Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5 10.10. Mittwoch AWO Senioren AWO Weidenberg 11.10. Donnerstag Neunkirchen a. M. Gemeindezentrum Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober 15.10. Montag Lehen / Glotzdorf Gasth. Rauh Lehen Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter: 16.10. Dienstag Görschnitz Gasth. Schmidt www.markt-weidenberg.de 17.10. Mittwoch Sopienthal-Fischbach-Waizenreuth Gasth. Böhner 18.10. Donnerstag Lankendorf–Ützdorf Gasth. Pensenhof 23.10. Dienstag Untersteinach Gasth. Kaiser 24.10. Mittwoch Mengersreuth FFW Haus Mengersr. Neues aus der Kita Auenzwerge Für jede der Bürgerversammlungen wird die Tagesordnung wie folgt festgesetzt: Im September begann ein neues Kita-Jahr. Viele Krippenkinder starteten mit ihren Eltern in die spannende Zeit der Eingewöh- 1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung nung. Für manche Kinder war es das erste Mal, dass sie von Mama oder Papa 2. Aussprachen, Anregungen, Empfehlungen. getrennt wurden, dementsprechend aufgeregt waren Kinder und Eltern. Die Eingewöhnung der Kleinsten in der Krippe findet sehr individuell statt – je nach Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö- den Erfahrungen, die die Familien bereits gemacht haben. Für die ersten, kurzen rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Trennungen nutzten die Eltern gerne den neu gestalteten Familienbereich. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte- Über die Sommerferien hat unser „Familienbereich“ im Erdgeschoss Gestalt ange- resse behandelt werden. nommen und am 03. September fand eine kleine Eröffnungsfeier statt. Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona- Seitdem haben unsere Eltern die Möglichkeit diesen Familienbereich zu nutzen. ten vom Marktgemeinderat behandelt werden. Bisher fand er regen Anklang. Neue Eltern unterhielten sich dort mit dem Personal und tauschten sich mit anderen Eltern aus oder aber lasen in den ausliegenden Weidenberg, 18. September 2018 Zeitschriften. Während der Eingewöhnung und den ersten Trennungsphasen konn- Hans Wittauer ten die Eltern die Zeit dort gut überbrücken. Erster Bürgermeister Dieser Familienbereich dient zum Austausch und zum Informieren. Bisher erhielten wir in der Kita dazu durchweg eine positive Resonanz. Wer nun neugierig geworden ist, kann gerne dort vorbeischauen und diesen Be- reich gerne nutzen. Wir freuen uns auf Sie. Aber es gab nicht nur einen neuen Familienbereich – seit September haben wir auch ganz viele neue und junge Kinder im Kindergarten. Anders als in anderen Jahren, gab es dieses Jahr wenig Tränen. Viele Kinder schafften es schon alleine zu bleiben und die Eingewöhnung klappte insgesamt gut. Sicherlich trägt auch das gute Wetter dazu bei. Bei Sonnenschein gehen alle Kinder gerne raus in den Garten. Dort lockten die tollen Fahrzeuge und das große Klettergerüst lud zum Spielen ein. 16
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