WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG
                            AUSGABE NR. 10 / 2018 VOM 28. SEPTEMBER 2018

                 KIRCHENPINGARTEN         SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG

                                                                                   Tressau
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 10/2018       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 10/2018

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag                        von 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag
durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. VOLKSSCHULE WEIDENBERG                                                    HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                             Siehe Seite 21

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg              jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr       Tel. 0160 / 5820003
Birk                      jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr      Tel. 09209 / 1867
Kirchenpingarten          nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
Seybothenreuth            jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung
Weidenberg                telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                          im Übrigen keine festen Sprechstunden       Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0170/3801474                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Oktober für November 2018

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
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 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 10/2018                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                       Bekantmachung                                                   Gemeinde Seybothenreuth
                                                                                       Stimmbezirk 301
                 über die Wahlkreisvorschläge                                          Wahllokal: Rathaus Seybothenreuth, Raum A, Rathausplatz 1, 95517 Seybothenreuth
           für die Landtagwahl und die Bezirkswahl
                                                                                       Stimmbezirk 302
                      am 14. Oktober 2018                                              Wahllokal: Rathaus Seybothenreuth, Raum B, Rathausplatz 1, 95517 Seybothenreuth

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahl-          Briefwahlbezirk Seybothenreuth 1
kreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Oberfranken
wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 36 vom 07.09.2018 veröffentlicht und
kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer                Markt Weidenberg
                                                                                       Stimmbezirk 401
Samstagen                                                                              Wahllokal: Schloss im Garten, Saal, Alte Bayreuther Straße 5, 95466 Weidenberg
während der Dienststunden bei                                                          Stimmbezirk 402
                                                                                       Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum A, Schulstraße 2,
der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 9, 95466 Weidenberg,              95466 Weidenberg

eingesehen werden.                                                                     Stimmbezirk 403
                                                                                       Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum B, Schulstraße 2,
                                                                                       95466 Weidenberg
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei
oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, so-         Stimmbezirk 404
wie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich        Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum C, Schulstraße 2,
bewerbenden Personen.                                                                  95466 Weidenberg

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind         Stimmbezirk 405
auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter            Wahllokal: Grund- und Mittelschule Weidenberg, Raum D, Schulstraße 2,
„Landtagswahlen/Landtagswahl am 14. Oktober 2018“ veröffentlicht.                      95466 Weidenberg

                                                                                       Stimmbezirk 406
7. September 2018                                                                      Wahllokal: Feuerwehrhaus Mengersreuth, Mengersreuth 30, 95466 Weidenberg
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender                                                              Stimmbezirk 407
                                                                                       Wahllokal: Feuerwehrhaus Görschnitz, Görschnitz 56, 95466 Weidenberg

                                                                                       Stimmbezirk 408
                                                                                       Wahllokal: Feuerwehrhaus Untersteinach, Am Sand 5, 95466 Weidenberg
                        Wahlbekanntmachung
                     zur Landtags- und Bezirkswahl                                     Stimmbezirk 409
                          am 14. Oktober 2018                                          Wahllokal: Gemeindezentrum Neunkirchen am Main, Mehrzweckhalle,
                                                                                       Wacholderich 1, 95466 Weidenberg
1. Am 14. Oktober 2018 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Die Wahl dau-       Stimmbezirk 410
ert von 8 bis 18 Uhr.                                                                  Wahllokal: Gemeinschaftshaus Glotzdorf, Glotzdorf 51, 95466 Weidenberg
2. Die Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und der                Briefwahlbezirk Weidenberg 1
Markt Weidenberg sind in folgende Stimmbezirke eingeteilt:                             Briefwahlbezirk Weidenberg 2
                                                                                       Briefwahlbezirk Weidenberg 3
Gemeinde Emtmannsberg
Stimmbezirk 101                                                                        In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom
Wahllokal: Gemeindezentrum Emtmannsberg, Dorfstraße 24, 95517 Emtmannsberg             03.09.2018 bis 23.09.2018 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der
                                                                                       Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Stimmbezirk 102
Wahllokal: Gemeinschaftshaus Birk, Birk 36, 95517 Emtmannsberg                         3. Der Briefwahlvorstand / die Briefwahlvorstände tritt / treten zur Ermittlung des
                                                                                       Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr in der Grund- und Mittelschule Weidenberg,
Briefwahlbezirk Emtmannsberg 1                                                         Schulstraße 2, 95466 Weidenberg, zusammen.

                                                                                       4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks
Gemeinde Kirchenpingarten                                                              wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigen
Stimmbezirk 201                                                                        haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass
Wahllokal: Gemeindezentrum Kirchenpingarten, Raum A, Tressauer Straße 5,               zur Wahl mitzubringen.
95466 Kirchenpingarten
                                                                                       Jede Wählerin / jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl und zwei
Stimmbezirk 202                                                                        Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der
Wahllokal: Gemeindezentrum Kirchenpingarten, Raum B, Tressauer Straße 5,               Wählerin / dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.
95466 Kirchenpinarten
                                                                                       Im Einzelnen erhält die Wählerin / der Wähler folgende Stimmzettel:
Briefwahlbezirk Kirchenpinarten 1                                                        - einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder
                                                                                           eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),
                                                                                         - einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder

                                                                                   4
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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                           Ausg. 10/2018
    eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),                                               Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Verwaltungsgemeinschaft
  - einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirks-             Weidenberg auf Antrag einen Wahlschein mit folgenden Unterlagen:
    rätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),                                  - je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß)
  - einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirks-                 und die Bezirkswahl (blau),
    rätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme).                                  - je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß)
                                                                                                und die Bezirkswahl (blau),
Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.                                  - zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau),
                                                                                              - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu
Die Wählerin / der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise                 übersenden ist und
in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbe-                   - ein Merkblatt für die Briefwahl.
werbern, welcher Stimmkreisbewerberin / welchem Stimmkreisbewerber, und auf
dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welcher Wahlkreisbewerberin /                    Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief,
welchem Wahlkreisbewerber sie / er ihre / seine Stimme geben will.                           in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit
                                                                                             den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefum-
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin / dem Wähler in einer Wahlkabine des                 schlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingeht.
Wahlraums bzw. hinter einer Sichtschutzvorrichtung oder in einem besonderen Ne-
benraum gekennzeichnet und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabga-                  Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben
be nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.       haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und                   7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich aus-
Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat               üben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei-
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                     führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
                                                                                             mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge-
6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl                          setzbuchs).
  a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein
      bezeichneten Stimmkreises                                                              Weidenberg, 17. September 2018
oder                                                                                         Hans Wittauer
                                                                                             Gemeinschaftsvoristzender
  b) durch Briefwahl

teilnehmen.

                                                                     EMTMANNSBERG
  Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
       Emtmannsberg im Bereich der Fl. Nr. 37/1,                                             2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-
               Gemarkung Hauendorf;                                                          schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungspla-
                                                                                             nes und
   Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch
                      (BauGB)                                                                3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

Der Gemeinderat Emtmannsberg hat 2006 die Änderung des Flächennutzungs-                      wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennut-
planes im o. g. Bereich beschlossen. Die ausgewiesene Fläche für die Landwirt-               zungsplanänderung oder der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der
schaft wird in eine gemischte Baufläche umgeplant. Die Eigentümer der betrof-                Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gel-
fenen Grundstücke sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum                 tend gemacht worden sind.
Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt
und in die Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet.                                        Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die vorstehende
Der Gemeinderat Emtmannsberg hat mit Beschluss des Gemeinderates vom                         Flächennutzungsplanänderung in Kraft.
15.03.2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom
28.04.2006 festgestellt.                                                                     Weidenberg, 6. September 2018
Das Landratsamt Bayreuth hat mit Bescheid vom 07.07.2017, Nr. FB41-570/2006,                 Thomas Kreil
die Flächennutzungsplanänderung genehmigt.                                                   Erster Bürgermeister

Die Flächennutzungsplanänderung liegt mit Begründung, Umweltbericht und Zu-
sammenfassung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu
jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Flächennutzungsplan Aus-
kunft gegeben.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- u. Formvorschriften und von Mängeln der Abwä-
gung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach §214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

                                                                                         5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 10/2018                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                    SEYBOTHENREUTH

                                                                                            - Untersuchung zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser,
               Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken                                      Boden, Luft / Klima, Landschaft und Kultur- und Sachgüter

                                                                                            Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die oben
Flurneuordnung und Dorferneuerung Seybothenreuth
                                                                                            genannten Unterlagen und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Be-
Gemeinde Seybothenreuth, Landkreis Bayreuth
                                                                                            gründung liegen in der Zeit vom
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurberei-
nigungsgesetz –FlurbG– Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes
                                                                                                               15.10.18 bis einschließlich 16.11.18
über die Umweltverträglichkeit –UVPG–
                                                                                            in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,
                                                                                            95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der
                               Bekanntmachung                                               Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während
                                                                                            der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Unterla-
Die Teilnehmergemeinschaft Seybothenreuth wird beim Amt für Ländliche Entwick-
                                                                                            gen sind ebenfalls im Internet unter der Adresse http://www.weidenberg.de unter
lung Oberfranken die Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und
                                                                                            der Gemeinde Seybothenreuth - Bauleitplanung einzusehen.
öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen.
                                                                                            Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsord-
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs.
                                                                                            nung (VwGO) gegen Bebauungspläne:
1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprü-
fung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.
                                                                                            Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist un-
                                                                                            zulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht,
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-
                                                                                            die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen
                                                                                            gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25
Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
                                                                                            Seybothenreuth, 18. September 2018
                                                                                            Reinhard Preißinger
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung
                                                                                            Erster Bürgermeister
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1
UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Bamberg, 30.08.2018                                                                         Errichtung eines bahngleichen Fußgängerübergangs im
gez. Winkler                                                                                               Haltepunkt Seybothenreuth;
Ltd. Baudirektor
                                                                                                   Mitteilung über die geplanten Maßnahmen
                                                                                            Nachdem bereits seit mehreren Jahren der Bau des Fußgängerbahnübergangs im
                                                                                            Bereich des Haltepunktes Seybothenreuth geplant war, informieren wir Sie hiermit
                                                                                            über den Beginn der Bauarbeiten.
  Aufstellung des Bebauungsplanes „Seybothenreuth Süd“                                      Die Baumaßnahme hat am 17.09.2018 begonnen und soll am 15.10.2018 abge-
 mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im                                   schlossen sein. Im Zuge der Maßnahmen wird der bestehende Bahnübergang im
    Bereich der Fl. Nr. 1294, Gemarkung Seybothenreuth;                                     Bereich des Baugebietes Goldhügel zurückgebaut. Dies ist notwendig, da sonst
                                                                                            der Übergang im Bereich des Haltepunktes nicht hätte gebaut werden dürfen. Der
   Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch
                                                                                            Rückbau wurde bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens öffentlich
 (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger                                  bekannt gegeben und geprüft.
         öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB                                         Mit dieser Mitteilung weisen wir vorsorglich darauf hin, dass nach der Fertigstel-
                                                                                            lung des Bahnübergangs im Haltepunkt Seybothenreuth der bestehende Über-
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat in seiner Sitzung am 04.07.17 beschlossen,               gang nicht mehr benutzt werden darf.
den Bebauungsplan „Seybothenreuth Süd“ aufzustellen und gleichzeitig den Flä-
chennutzungsplan zu ändern. Nachdem der Durchführung der frühzeitigen Bürger-               Seybothenreuth, 18. September 2018
beteiligung und der Information der beteiligten Träger öffentlicher Belange Wurde           Reinhard Preißinger
das Verfahrensgebiet verkleinert.                                                           Erster Bürgermeister
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Umweltbericht und Eingriffsregelung des Büros Baurconsult vom 24.09.18
- Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten vom 06.12.2017
- Bayerischer Bauernverband vom 09.01.2018
- BUND Naturschutz in Bayern e.V. vom 11.01.2018
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 12.01.2018
- Landratsamt Bayreuth vom 18.01.2018

Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

                                                                                        6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 10/2018

                                                            MARKT WEIDENBERG
             Vollzug des Bayerischen Straßen- und                                     Der Straßenzug verläuft in südlicher Richtung im Übergang von Fl.Nr. 232 bei
                                                                                      Fl.Nr. 233/1 nördlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz, und endet im Übergang zu
                  Wegegesetzes - BayStrWG -,                                          Fl.Nr. 232/2 bei Fl.Nr. 233 südlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz.
Wegebestandsverzeichnis für öffentliche Feld- u. Waldwege,
                                                                                      Träger der Straßenbaulast sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg
Widmung der neu gebauten Wegefläche auf Fl.Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz,
                                                                                      bewirtschaftet werden (Beteiligte).
zum öffentlichen Feld- und Waldweg.
                                                                                      Weidenberg, 18. September 2018
Die Teilfläche auf Fl.Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz, wird auf einer Länge von
                                                                                      Hans Wittauer
0,245 km zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
                                                                                      Erster Bürgermeister

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                                EMTMANNSBERG
             Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg
                       am 13.09.2018
Änderung Schulvertrag; Schülerbeförderung                                             Bauantrag Fl. Nr. 73, Gemarkung Birk;
Beschluss:                                                                            Errichtung eines Einfamilienhauses
Der Änderung des Vertrages wird zugestimmt. Die Kosten der Schülerbeförderung
sind zukünftig bei der staatlichen Förderung mit zu berücksichtigen.                  Örtliche Rechnungsprüfung 2017
                                                                                      Beschluss:
Schloss Emtmannsberg; Absperrpfosten Tordurchfahrt                                    Der Gemeinderat nimmt vom Rechnungsprüfungsbericht Kenntnis. Die Prüfungs-
Beschluss:                                                                            bemerkungen sind seitens der Verwaltung / Gemeinde zu bearbeiten.
Die Widmung der Straße wird angepasst. Es soll ein möglichst unscheinbarer
umklappbarer Pfosten gesetzt werden.

                                                            KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten                                      Regierung von Oberfranken einzureichen. Ein Antrag an den Landkreis Bayreuth
                                                                                      zur Aufnahme in den überörtlichen Beschaffungsplan ist zu stellen.
                       am 10.09.2018
                                                                                      Bauantrag Fl. Nr. 86, Gemarkung Kirchenpingarten;
Vorstellung Funkwasserzähler
                                                                                      Erweiterung und Umbau best. Gerätehalle mit Aufenthaltsräumen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Technik der Funkauslesung. Es wird
                                                                                      Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost/Zweifelau“ der
eine Kostengegenüberstellung von analoger Auslesung und Funkauslesung ge-
                                                                                      Gemeinde Immenreuth
wünscht. Die Entscheidung zur Einführung wird vertagt.
                                                                                      Beschluss:
                                                                                      Seitens der Gemeinde Kirchenpingarten werden gegen die Aufstellung des Be-
Klärschlammentsorgung Kirchenpingarten; Beschluss über Anschaffung
                                                                                      bauungsplans „Gewerbegebiet Ost/Zweifelau“ durch die Gemeinde Immenreuth
einer Filtersackentwässerung für Klärschlamm
                                                                                      keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
                                                                                      Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung
                                                                                      am 23.07.2018
Beschlussfassung über die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
                                                                                      Der folgende Tagesordnungspunkt wird freigegeben:
(HLF 20 ) - Grundsatzbeschluss
                                                                                      Der Wasserleitungsneubau von Unteres Langengefäll nach Kirmsees und Oberes
Beschluss:
                                                                                      Langengefäll wurde nach Ausschreibung an die Firma K. Roth Baumeister GmbH
Die Anschaffung eines HLF 20 laut DIN 14530-27:2011-11 für die FF Kirchenpin-
                                                                                      & Co.KG aus Wunsiedel zum Preis von 266.663,79 Euro vergeben.
garten wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan
2020 einzustellen und das europaweite Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Eine interkommunale Zusammenarbeit im Zuge einer gemeinsamen Ausschrei-
bung ist bei der Beschaffung anzustreben. Ein Zuwendungsantrag ist bei der

                                                                                  7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 10/2018                                                                                      Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                               MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                          Widmung Teilfläche auf Fl. Nr. 233/2, Gem. Görschnitz, zum nicht ausgebau-
                                                                                          ten öffentlichen Feld- u. Waldweg
                        am 10.09.2018                                                     Beschluss:
                                                                                          Eine Teilfläche aus Fl. Nr. 233/2, Gemarkung Görschnitz, wird auf einer Länge von
Bekanntgabe von freigegebenenTagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen
                                                                                          0,245 km zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Sitzungen
                                                                                          Der Straßenzug verläuft in südlicher Richtung im Übergang von Fl. Nr. 232 bei Fl.
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.07.2018 wurden die folgenden Tagesord-
                                                                                          Nr. 233/1 nördlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz, und endet im Übergang zu Fl.
nungspunkte freigegeben:
                                                                                          Nr. 232/2 bei Fl. Nr. 233 südlicher Teil, alle Gemarkung Görschnitz.
                                                                                          Träger der Straßenbaulast sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg
Teilsanierung Rathaus Weidenberg; zusätzliche Arbeiten Fensterüberarbeitung,
                                                                                          bewirtschaftet werden (Beteiligte).
Fassadenfarbe, Blitzschutzarbeiten
Beschluss:
                                                                                          Antrag auf Erstaufforstung Fl. Nr. 316, Gemarkung Fischbach
Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten
Bieter, die Fa. Haberkorn aus Weidenberg, zum Angebotspreis besteht Einver-
                                                                                          Flurneuordnung Verfahren Lessau-Lankendorf II
ständnis.
                                                                                          Übernahme des Eigenleistungsanteils von Planungskosten
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag im Zuge der Dringlichkeit an
                                                                                          Beschluss:
die bereits mit Maler- und Putzarbeiten beauftragte Fa. Näther zu vergeben. Für die
                                                                                          Der Markt Weidenberg übernimmt den Eigenleistungsanteil der Objektplanungs-
Fassadenfarbe Rathaus wird die Fassadenfarbvariante 9097 gewählt.
                                                                                          kosten in Höhe von 15 %, das sind 1.200 Euro. Die Vereinbarung mit der Teilneh-
Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten
                                                                                          mergemeinschaft Lessau-Lankendorf II (TG) ist abzuschließen.
Bieter, die Fa. Pfau aus Speichersdorf, zum Angebotspreis besteht Einverständnis.
                                                                                          Wasser- / Kanalsituation Kattersreuth; Kernwegenetz
Pachtverträge
                                                                                          Beschluss:
Pachtvertrag NORMA mit Markt Weidenberg
                                                                                          Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Bodenbeprobung an
Beschluss:
                                                                                          den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Dem Pachtvertrag zwischen dem Markt Weidenberg und der NORMA Lebensmit-
                                                                                          Der Oberflächenwasserkanal soll im Zuge des Wasserleitungsbaues erneuert
telhandels Stiftung & Co. KG vom 04.06.2018 bzw. 05.06.2018 wird zugestimmt.
                                                                                          werden. Das Flurneuordnungsverfahren ist einzuleiten und ALE Bamberg mit der
                                                                                          Planung zu beauftragen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle damit zu-
Genehmigung von Urkunden/Verträgen
                                                                                          sammenhängenden Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen.
Vertrag mit AWO und Förderverein KiTa Auenzwerge e.V.
Beschluss:
                                                                                          Sanierung der Turnhalle Neunkirchen a. M., Fl. Nr. 147/3, Gemarkung
Dem Vertrag wird zugestimmt und der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle
                                                                                          Neunkirchen a.M.; Übernahme des finanziellen Eigenanteils durch den
zur Umsetzung notwendigen Erklärungen abzugeben.
                                                                                          Markt Weidenberg
                                                                                          Beschluss:
Pfandfreigabe Auflassungsvormerkung Fl. Nr. 7/15, Gemarkung Mengersreuth
                                                                                          Der Marktgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Förderung durch das Bundes-
Beschluss:
                                                                                          programm die Sanierung der Turnhalle in Neunkirchen a.M. Nachdem der Markt
Der Pfandfreigabe von Fl. Nr. 7/15, Gemarkung Mengersreuth, hinsichtlich der in
                                                                                          Weidenberg Stabilisierungshilfe erhält, wird von einem Fördersatz von 90% aus-
Abteilung II lfd. Nr. 5 eingetragenen Auflassungsvormerkung für den Markt Wei-
                                                                                          gegangen. Der Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten wird vom
denberg wird zugestimmt. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.
                                                                                          Markt Weidenberg getragen.
                                                                                          Es ist bekannt, dass eine Vorleistung des Fördergebers nicht erfolgen kann.
Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Christian Söllner,
in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg
                                                                                          Antrag Bürgerforum; Weiher Waizenreuth - Badebetrieb
Beschluss:
                                                                                          Beschluss:
Herr Christian Söllner wird als Listennachfolger der FWG für Gemeinderätin Eri-
                                                                                          Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Aus den im Sachvortrag angeführten Grün-
ka Dörfler in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung
                                                                                          den, insbesondere im Hinblick auf die Aufsichts- / Verkehrssicherungspflicht; wird
berufen.
                                                                                          die Aufrechterhaltung eines öffentlichen Badebetriebs / Badestelle nicht weiter
                                                                                          verfolgt.
Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Christian Söllner, gem. Art. 31
Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)
Marktgemeinderatsmitglied Christian Söllner leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs.
4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
                                                                                                     Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg
Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens der                                                am 10.09.2018
Gemeinderätin Erika Dörfler aus dem Marktgemeinderat
Beschluss:                                                                                Bauvoranfrage Fl. Nr. 307/4, Gemarkung Fischbach;
1. Bauausschuss                                                                           Errichtung eines Einfamilienhauses
Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Christian Söllner ernannt.
2. Rechnungsprüfungsausschuss                                                             Bauvoranfrage Fl. Nr. 117, Gemarkung Neunkirchen am Main;
Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Benjamin Eismann ernannt.                 Errichtung eines Nebengebäudes, Parkplatz Gehsteigabsenkung
3. Verkehrsausschuss
Zum ordentlichen Mitglied wird Marktgemeinderat Christian Söllner ernannt.                Bauvoranfrage Fl. Nr. 518/9, 500/1, 499 und 499/2 Gemarkung Weidenberg;
                                                                                          Errichtung von 9 Mehrfamilienhäusern
Spielplatz Glotzdorf und Görschnitz, Am Anger; Auflassung                                 Bauantrag Fl. Nr. 1090, Gemarkung Weidenberg;
Beschluss:                                                                                Neubau einer Aussegnungshalle
Die Spielplätze in Glotzdorf und Görschnitz, Am Anger, sind aufzulassen. Die noch
vorhandenen Geräte sind auf andere Plätze zu verteilen.                                   Bauvoranfrage Fl. Nr. 799 u. 384/2, Gemarkung Weidenberg;
                                                                                          Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern

                                                                                      8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                              Ausg. 10/2018

                                                                  AKTUELLES
                                                VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
              Geschäftsstelle der VG Weidenberg                                                     Neue Mitarbeiterin im Bauamt der
                                                                                                       Verwaltungsgemeinschaft
Am Donnerstag, 4. Oktober 2018 ist die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein-
schaft Weidenberg wegen einer internen Wahlschulung zwischen 10:00 Uhr und          Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer
12:00 Uhr geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.                             begrüßten die neue Mitarbeiter Sandra Schöffel (2. von links), die seit dem 17.
                                                                                    September das Team im Bauamt verstärkt. Stefan Lauterbach (2. von rechts) wird
Weidenberg, 18. September 2018                                                      ab 1. November für den ausscheidenden Jürgen Bäte die Leitung des Bauamts
Hans Wittauer                                                                       übernehmen.
Gemeinschaftsvorsitzender

        Neue Auszubildende im Rathaus Weidenberg
Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer begrüßte am 3. September 2018 die
neue Auszubildende im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Verwaltungsfa-
changestellten, Leonie Böhner aus Görschnitz.

                                                                                       Mitteleuropäische Sommerzeit endet am 28. Oktober
                                                                                    Die mitteleuropäische Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr
                                                                                    mitteleuropäischer Sommerzeit, heuer also am 28. Oktober. Zu diesem Zeitpunkt
                                                                                    wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

                                                                                                                  Fundsachen
                                                                                    Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
                                                                                    Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.

                                                                                    Fundsachen Weidenberg:
                                                                                    1 Sonnenbrille „Ray-Ban“, Fundort in der Au, evtl. Festzug Feuerwehr
                                                                                    1 Kinderjacke „Strauss“, Fundort – Gurtstein, Weidenberg
                                                                                    1 Schlüsselbund mit Anhänger „GU 208“-Weidenberg, Fundo. Warmensteinacher Str.
                                                                                    1 Schlüsselband „Salitos-MC-T“ mit Schlüsseln, Fundort Rosenhammer – Ortsstr.
                                                                                    1 Herrenring, gold, Fundort Alte Bayreuther Straße
                                                                                    1 Brille, anthrazit, Fundort „Neue Mitte“ Weidenberg
                                                                                    1 Flow-Pad, Fundort zwischen Mengersreuth und Rügersberg, Weidenberg
                                                                                    1 Herren-Fahrradhelm, Fundort Kirchplatz, Neunk.a.Main, Weidenberg
                                                                                    1 Herrnbrille, dunkelbraun, Fundort Neue Mitte – Parkplatz
                                                                                    1 Schlüsselmäppchen,schwarz mit 3 Schlüssel, Fundort Ortsbereich Weidenberg

                                                                                    Fahrräder:
                                                                                    1 MTB – „Bulls“ – Fundort Lindenstraße Weidenberg

                                                                                9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Ausg. 10/2018                                                                                      Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                     Ferienprogramm der
             Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Wir möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich bei den Kursleitern für die Mit-
wirkung am diesjährigen Sommerferienprogramm der Verwaltungsgemeinschaft
Weidenberg bedanken. Ihr Engagement hat es den Kindern und Jugendlichen er-               SiSoNetz informiert:
möglicht, dass in den sechs langen Wochen der Sommerferien keine Langeweile               Einladung zum Kaffee mit Livemusik
aufkam. In den verschiedenen Kursen wurde allerlei Tolles gebaut, gemalt, gebas-
telt, gekocht und die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen durften viele interes-        Unter dem Motto „beschwingt ins Wochenende“ hat SisoNetz, in den zur Ver-
sante Dinge erfahren und erleben. Wir haben versucht, für jeden Geschmack und             waltungsgemeinschaft Weidenberg gehörenden Gemeinden Neunkirchen, Emt-
für die verschiedenen Altersstufen Abwechslungsreiches anzubieten.                        mannsberg bzw. Birk und Untersteinach bereits drei gesellige Nachmittage mit
                                                                                          Kaffee, Kuchen und Livemusik, für Menschen mit und ohne Demenz mit großem
Ein herzlicher Dank geht außerdem an die nachfolgenden Firmen, die uns dabei              Erfolg durchgeführt. Unterstützt und gesponsert von Vereinen aus den Gemeinden
durch großzügige Sach- und Geldspenden unterstützt haben:                                 und den Gemeinden selbst.
                                                                                          Für Oktober 2018 ist ein weiteres Tanzcafé geplant und dazu laden wir alle Ein-
Firma Karlheinz Wachs, Weidenberg                                                         wohner der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und selbstverständlich auch
Holzwurm Weidenberg,                                                                      alle Interessenten aus den Nachbargemeinden recht herzlich ein.
VR Bank Bayreuth-Hof e G,                                                                 Wer Lust hat einen fröhlichen Nachmittag in geselliger Runde, mit gutem Kaffee
SDV Winter GmbH, Weidenberg,                                                              und Kuchen, und im Besonderen bei bester Musik zu verbringen darf gerne unser
Vogt Baugeräte GmbH, Weidenberg,                                                          Gast sein.
K & L electronics GmbH, Weidenberg,                                                       Am Sonntag, dem 28. Oktober 2018 im Pfarrsaal der kath. Pfarrei St. Michael,
Peetz Architektur & Baumanagement GmbH, Seybothenreuth                                    Rosenhammer in Weidenberg.
                                                                                          Beginn: 14:00 Uhr
                                                                                          Livemusik mit den „Dinos“
                                                                                          Der Eintritt ist frei!

                                                                                          Unterstützt und versorgt werden wir diesmal vom AWO Ortsverein Weidenberg,
                                                                                          der kath.Pfarrei St. Michael Weidenberg und von der Deutschen Alzheimergesell-
                                                                                          schaft Landesverband Bayern.
                                                                                          Organisation von Fahrdienst (Hol – und Bringservice) über SiSoNetz Weidenberg:
                                                                                          09209/221256 oder 01577/5165963
                                                                                          (Anmeldeschluss für den Fahrdienst: einen Tag vor der Aktion)

                                                                                                      SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
                                                                                                                    Tel.: 09278 – 97757
                                                                                                 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de

                                                                                                        Angebote Kreisjugendring Bayreuth
                                                                                          Jugendforum „Demokratie leben!“ am Dienstag, 09. Oktober
                                                                                          Im Rahmen des Jugendforums können junge Menschen bis 27 Jahre gemein-
                                                                                          nützige Projektideen vorstellen und diese mit Mitteln aus dem Bundesprogramm
                                                                                          „Demokratie leben!“ fördern lassen.
                                                                                          Wo und wann: Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, Beginn: 18.00 Uhr

                                                                                     10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                        Ausg. 10/2018
„Alles Spaß?! – Gewalt unter Jugendlichen“                                                dann entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der
Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit AVALON e.V. und dem Stadtju-               Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung,
gendring Bayreuth statt.                                                                  keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung
am Dienstag, 09.10.2018           Elternabend                                             (d. h. tatsächliche und spürbare Behinderung) anderer (z. B. Inhaber von Rechten
am Mittwoch, 10.10.2018           Workshop 1 für Jugendliche                              und Befugnissen, Gemeingebrauchs- und andere Anliegergebrauchsausübende)
am Mittwoch, 17.10.2018           Workshop 1 für Jugendliche                              zu erwarten ist.
Mit dem Workshop „Alles Spaß!?“wird auf Fragen und Erfahrungen in Themen
wie Sexualität, sexualisierte Grundverletzungen und Sicherheit in der Freizeit und        Bei anhaltender Trockenheit – wie in diesem Sommer - und entsprechend nied-
im Internet in einem geschützten Raum eingegangen und mit euch gemeinsame                 rigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen
Lösungsvorschläge und verbesserte Verhaltensweisen im Umgang mit sexualisier-             nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren
ter Gewalt entwickelt.                                                                    Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett), so dass die Wasserentnah-
Wo und wann: Städtisches Jugendheim, Hindenburgstr. 49, 95445 Bayreuth,                   me nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist.
Beginn: 18.30 Uhr
                                                                                          Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch.
„Mensch-ärgere-Dich-nicht“-Turnier am Samstag, 27. Oktober                                (Anlieger = Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstü-
Ran an die Bretter und Würfel! In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Siedlerju-           cke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten).
gend findet auch in diesem Herbst wieder das beliebte Turnier rund um die bunten
Spielsteine statt.                                                                        Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die
Wo und wann: SeniVita-Seniorenheim, Steinanger 39, Hummeltal-Pittersdorf,                 schiffbar oder künstlich errichtet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Beginn: 14.00 Uhr
                                                                                          Weiterhin sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Auf-
                Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen:                            stauens ohne vorherige Gestattung errichtet wurden, in jedem Falle uner-
      Kreisjugendring-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth                  laubt und müssen beseitigt werden.
                  Tel.: 0921/728-198 Fax: 0921/728-88-198
                                                                                          Das Landratsamt bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme
                                                                                          nach der sommerlichen Trockenperiode. Insbesondere ist die Wasserentnahme bei
                                                                                          Niedrigwasser in jedem Fall einzustellen. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen.
        Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
                                                                                          Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungs-
                – Grenzen und Bußgelder                                                   widrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber
                                                                                          hinaus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kosten-
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und                 pflichtige Anordnungen erlassen und Zwangsgelder androhen.
Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an
den Gewässerschutz denken!                                                                Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Beteiligten vermeiden
Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind –trotz der jüngsten Regenfälle           lassen.
– nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbe-
sondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.                        Bei Rückfragen:
Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflan-           Landratsamt Bayreuth, Christel Schmitt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
zen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Ins-           Telefon: +49(921)728-450 - Telefax: +49(921)728-88-450, E-Mail: christel.schmitt@
besondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell                lra-bt.bayern.de
die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts
mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden.
Das Landratsamt weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die
bestehende Rechtslage hin:
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Grä-
ben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt
zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
– WHG).
Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen
Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den soge-
nannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am
Gewässer fällt.

1. Gemeingebrauch
Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen
mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1
Bayerisches Wassergesetz – BayWG).
Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rah-
men des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und
auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häus-
lichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb
der Hofstätte) scheidet jedoch aus.

2. Eigentümer- und Anliegergebrauch

Im Rahmen des Eigentümergebrauchs an einem oberirdischen Gewässer (vgl.
§ 26 WHG) darf Wasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nur

                                                                                     11
Ausg. 10/2018                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

     Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches                                                    Sprechtag der Versichertenberaterin
          Fortbildungsprogramm für Waldbesitzer                                                              (Versichertenältesten)
Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bay-             Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
reuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammenschlüssen das Fortbildungs-
programm „BiWa“ für Waldbesitzer an.                                                                           am Donnerstag, 4. Oktober
Das Programm besteht aus 8 Terminen im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im                                     von 14:00 bis 17:00 Uhr
Wald.                                                                                     im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg,
Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicher-                                         statt.
heit, finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung,
waldgesetzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft.                                                   Weitere Termine für 2018:
                                                                                                                     Mittwoch, 7. November
Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Dienstag von 19:30 bis 21:30 Uhr                                          Donnerstag, 6. Dezember
am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10,
95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach               Die Versichertenberaterin gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
entsprechender Vereinbarung geplant.                                                     gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
                                                                                         der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
Beginn des Seminars: Dienstag, 13. Nov. 2018                                             Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt.                                       rung der Rentner durch.

Interessierte melden sich bitte bis spätestens 19. Oktober 2018                          Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu
- telefonisch bei Fr. Eckert oder Fr. Avdic` 0921 591-192 bzw. 196                       vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278 / 977-68 zu errei-
- Per Mail an:                    rita.eckert@aelf-by.bayern.de                          chen. Rat und Auskunft sind kostenlos.
- oder:                           manuela.avdic@aelf-by.bayern.de
- per Fax:                        0921 591-444

Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnum-                                 Die AOK Bayreuth teilt mit
mer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an.
Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bay-            Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg
ern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Bildung – Forstwirtschaft -Bildungspro-
gramm Wald.                                                                              Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch im
                                                                                         Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversicherung.
Gez. Georg Dumpert, Forstdirektor                                                        Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8,
Bereichsleiter Forsten                                                                   1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg.
                                                                                         Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon-
                                                                                         Nr. 0921 288-213 zu erreichen.

                                                                                    12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                          Ausg. 10/2018

                                                                   EMTMANNSBERG
        Die Gemeinde Emtmannsberg stellt zum 01. November 2018                                                       KITA Emtmannsberg
                                                                                                                    Wahl des Elternbeirats
                         eine/n Hausmeister/in
                                                                                           In der Kindertagesstätte Emtmannsberg fand am 17.09.2018 die Wahl des neuen
für das neu sanierte Schloss in Emtmannsberg ein.                                          Elternbeirats statt.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
                                                                                           Dieses Jahr wurde vor der eigentlichen Wahl noch ein gemeinsames Essen zube-
Das Aufgabengebiet umfasst:                                                                reitet. In unterschiedlichen, ausgelosten Gruppen machten sich alle anwesenden
- Pflege und Betreuung der Außenanlage                                                     Eltern ans Werk. In den kleinen Gruppen wurde sich ausgetauscht und die Lecke-
- Durchführung von Sommer- und Winterdienstarbeiten                                        reien von Salat bis süßer Nachspeise zubereitet. Während der Flammkuchen im
- Durchführung von Kleinreparaturen, Ausbesserungsarbeiten sowie Wartungsarbeiten          Ofen fertig wurde, ging es dann zur Elternbeiratswahl.
- Disposition der gemeindlichen Räume                                                      Die 1. Vorsitzende des Elternbeirats, Marita Preiß, legte den Rechenschaftsbericht
                                                                                           2017/2018 vor und man konnte das Kindergartenjahr noch einmal Revue passie-
Wir erwarten:                                                                              ren lassen.
- Handwerkliches Geschick                                                                  Aus dem bestehenden Elternbeirat, stellten sich Mirjam Pauscher, Melanie Frei-
- Zuverlässige, verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise                        berger und Christina Vogel nicht mehr zur Wahl. Der neue Beirat setzt sich nun wie
                                                                                           folgt zusammen. 1. Vorsitzende Marita Preiß, 2. Vorsitzende Carmen Oberender,
Die Tätigkeit kann auch am Spätnachmittag, in den Abendstunden oder am Wo-                 Schriftführerin Angela Keller, Kassier Bettina Dressendörfer, Beisitzer Ilona Ponfick
chenende ausgeübt werden.                                                                  und Florian Raab
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis 12. Oktober 2018 an        Der alte und neue Elternbeirat bedankt sich nochmals für die tolle Zusammenar-
die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                               beit und das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf ein hoffentlich erfolg-
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Erster Bürgermeister Thomas Kreil unter              reiches neues KiTa Jahr.
Tel. 0160/5820003.

        Die Gemeinde Emtmannsberg stellt zum 01. November 2018

                     eine Reinigungskraft (m/w)
für die gemeindlichen Räume im Schloss Emtmannsberg ein.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Die Reinigungsfläche umfasst ca. 250 qm und wird in der Regel ein- bis zweimal
wöchentlich gereinigt.

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis 12. Oktober 2018 an
die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Erster Bürgermeister Thomas Kreil unter
Tel. 0160/5820003.

                                                                                      13
Ausg. 10/2018                                                                            Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                              KIRCHENPINGARTEN
              KiTa Kirchenpingarten – auf unserem
                 Flohmarkt gibt’s für jeden was
Egal ob Winterjacken oder Badeanzüge, Puppen oder Spielbulldogs, es war für
jeden etwas dabei beim Herbst-/Winterbasar am 15.09.2018 im Gemeindezent-
rum. Trotz der vielen Terminüberschneidungen mit anderen Flohmärkten, hatten
wir eine große Anzahl von Anbietern. Am Samstag kamen, auch wenn das Wetter
sehr schön war, viele Leute zum Einkaufen, sodass für die Kinder der Kindertages-
einrichtung ein schöner Gewinn erzielt werden konnte.

Die Ausrichtung des Flohmarktes war allerdings nicht ganz einfach. Ohne die „hel-
fenden Hände“ aus ehemaligen KiTa Eltern und Freunden hätten wir den Aufwand
nicht geschafft. Hierfür ein besonderer Dank an alle Helfer! Ohne Euch würde es
viele Veranstaltungen nicht mehr geben. Darüber wären die Kinder sicher sehr
traurig, da dann auch Anschaffungen ausbleiben müssen.

Der nächste Veranstaltungs-Termin bei uns in der KiTa ist das Martinsfest am
11.11.2018.

                                                                                    14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                          Ausg. 10/2018

                                                                    SEYBOTHENREUTH
                          Kita Wichtelstübchen
Die Urlaubs- und Ferienzeit ist vorüber und wir starten voller Elan in ein neues
Kindergartenjahr. Die ersten Wochen stehen ganz im Zeichen der Eingewöhnung.
So wie es aussieht, wächst und gedeiht Seybothenreuth, junge Familien ziehen zu
und viele Kinder werden geboren. Das hat dazu geführt, dass unsere Kita quasi
aus allen Nähten platzt. Da neben etlichen Kindergartenkindern auch viele Kinder
für die Krippengruppe angemeldet wurden, mussten wir diese erweitern. Bereits
vor den Ferien wurde geräumt und renoviert, sodass wir eine weitere Gruppe mit
acht Kindern einrichten konnte. Auch zwei neue Kolleginnen durften wir begrüßen,
damit wir jedem Kind gerecht werden können. Wir freuen uns auf ein spannendes
neues Kindergartenjahr, auf die Kinder und die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Noch im September werden die Kindergartenkinder den Zahnarzt, Herrn Küffner,
in seiner Praxis besuchen. Dabei lernen die Kinder auch viel über gesunde Ernäh-
rung, was wir in der Kita natürlich unterstützen möchten.

Mit vielen Spielen, Liedern und Gemeinschaftsarbeiten arbeiten wir verstärkt dar-
an, zu einer Gruppe zusammenzuwachsen. Die Kinder sollen sich natürlich bei uns
wohlfühlen und lernen uns und sich gegenseitig kennen. Der geregelte Tagesab-
lauf ist für die Kinder ganz wichtig. Bereits jetzt fiebern schon die Kleinsten unse-
rem Morgenkreis entgegen und wissen, dass danach Brotzeit gemacht wird, was
ja sehr wichtig ist. So nach und nach werden sie an lebenspraktische Situationen
herangeführt und werden immer selbständiger. Natürlich ist das für die Eltern ein
großer Schritt und manche Mama, mancher Papa verlässt morgens wehmütig die
Kita, weil die Kinder langsam flügge werden und lernen, sich auch ohne die Eltern
zu behaupten. An diesen Gedanken muss man sich als Elternteil erst gewöhnen,
aber Sie können sicher sein, dass wir hier in der Einrichtung alles tun, damit es
Ihrem Kind gut geht.

                                                                                        15
Ausg. 10/2018                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                            MARKT WEIDENBERG
                      Bürgerversammlungen 2018                                                              Weidenberger Museumsweg
In jeder der früher selbständigen Gemeinden hält der Markt Weidenberg eine             Am Sonntag, 2. Oktober 2018, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger
Bürgerversammlung ab. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr (Ausnahme Bürgerver-             Museumsweg für Sie geöffnet.
sammlung der Senioren am 10.10. um 15:00 Uhr!). Tage und Orte werden wie folgt
festgelegt:                                                                            Folgende Museen können besichtigt werden:
                                                                                       Glas-Knopf-Museum, Kristallstraße 5
Datum    Tag           Ort                                Lokal                        Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2
02.10.   Dienstag      Lessau – Stockau                   Gasth. Schamel               Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20
04.10.   Donnerstag    Döhlau – Görau                     Gasth. Raps Görau            Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10
09.10.   Dienstag      Weidenberg                         Sportheim Weidenberg         Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5
10.10.   Mittwoch      AWO Senioren                       AWO Weidenberg
11.10.   Donnerstag    Neunkirchen a. M.                  Gemeindezentrum              Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober
15.10.   Montag        Lehen / Glotzdorf                  Gasth. Rauh Lehen            Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter:
16.10.   Dienstag      Görschnitz                         Gasth. Schmidt               www.markt-weidenberg.de
17.10.   Mittwoch      Sopienthal-Fischbach-Waizenreuth   Gasth. Böhner
18.10.   Donnerstag    Lankendorf–Ützdorf                 Gasth. Pensenhof
23.10.   Dienstag      Untersteinach                      Gasth. Kaiser
24.10.   Mittwoch      Mengersreuth                       FFW Haus Mengersr.                             Neues aus der Kita Auenzwerge
Für jede der Bürgerversammlungen wird die Tagesordnung wie folgt festgesetzt:          Im September begann ein neues Kita-Jahr.
                                                                                       Viele Krippenkinder starteten mit ihren Eltern in die spannende Zeit der Eingewöh-
1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung                                       nung. Für manche Kinder war es das erste Mal, dass sie von Mama oder Papa
2. Aussprachen, Anregungen, Empfehlungen.                                              getrennt wurden, dementsprechend aufgeregt waren Kinder und Eltern.
                                                                                       Die Eingewöhnung der Kleinsten in der Krippe findet sehr individuell statt – je nach
Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö-             den Erfahrungen, die die Familien bereits gemacht haben. Für die ersten, kurzen
rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.                       Trennungen nutzten die Eltern gerne den neu gestalteten Familienbereich.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder
Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte-        Über die Sommerferien hat unser „Familienbereich“ im Erdgeschoss Gestalt ange-
resse behandelt werden.                                                                nommen und am 03. September fand eine kleine Eröffnungsfeier statt.
Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona-          Seitdem haben unsere Eltern die Möglichkeit diesen Familienbereich zu nutzen.
ten vom Marktgemeinderat behandelt werden.                                             Bisher fand er regen Anklang. Neue Eltern unterhielten sich dort mit dem Personal
                                                                                       und tauschten sich mit anderen Eltern aus oder aber lasen in den ausliegenden
Weidenberg, 18. September 2018                                                         Zeitschriften. Während der Eingewöhnung und den ersten Trennungsphasen konn-
Hans Wittauer                                                                          ten die Eltern die Zeit dort gut überbrücken.
Erster Bürgermeister                                                                   Dieser Familienbereich dient zum Austausch und zum Informieren. Bisher erhielten
                                                                                       wir in der Kita dazu durchweg eine positive Resonanz.
                                                                                       Wer nun neugierig geworden ist, kann gerne dort vorbeischauen und diesen Be-
                                                                                       reich gerne nutzen. Wir freuen uns auf Sie.

                                                                                       Aber es gab nicht nur einen neuen Familienbereich – seit September haben wir
                                                                                       auch ganz viele neue und junge Kinder im Kindergarten.
                                                                                       Anders als in anderen Jahren, gab es dieses Jahr wenig Tränen. Viele Kinder
                                                                                       schafften es schon alleine zu bleiben und die Eingewöhnung klappte insgesamt
                                                                                       gut. Sicherlich trägt auch das gute Wetter dazu bei. Bei Sonnenschein gehen alle
                                                                                       Kinder gerne raus in den Garten. Dort lockten die tollen Fahrzeuge und das große
                                                                                       Klettergerüst lud zum Spielen ein.

                                                                                  16
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