Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
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40. Jahrgang Donnerstag, den 10. Januar 2019 Nr. 2/2019 Sternsinger 2019 Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl
Perl Abfallkalender 2019 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember KW14 Tag KW27 1 Di 1 Fr 1 Fr 1 Mo 1 Mi 1 Sa 1 Mo 1 Do 1 So 1 Di 1 Fr 1 So Neujahr der Arbeit Allerheiligen KW36 KW49 2 Mi 2 Sa 2 Sa 2 Di 2 Do 2 So 2 Di 2 Fr 2 Mo 2 Mi 2 Sa 2 Mo KW23 Tag der Dt. 3 Do 3 So 3 So 3 Mi 3 Fr 3 Mo 3 Mi 3 Sa 3 Di 3 Do 3 So 3 Di Einheit KW6 KW10 KW45 4 Fr 4 Mo 4 Mo 4 Do 4 Sa 4 Di 4 Do 4 So 4 Mi 4 Fr 4 Mo 4 Mi KW32 5 Sa 5 Di 5 Di 5 Fr 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 5 Do 5 Sa 5 Di 5 Do Heilige 3 KW19 6 So 6 Mi 6 Mi 6 Sa 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Fr 6 So 6 Mi 6 Fr Könige KW2 KW41 7 Mo 7 Do 7 Do 7 So 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Sa 7 Mo 7 Do 7 Sa KW15 KW28 8 Di 8 Fr 8 Fr 8 Mo 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 So 8 Di 8 Fr 8 So KW37 KW50 9 Mi 9 Sa 9 Sa 9 Di 9 Do 9 So 9 Di 9 Fr 9 Mo 9 Mi 9 Sa 9 Mo KW24 10 Do 10 So 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 10 Mi 10 Sa 10 Di 10 Do 10 So 10 Di Pfingstmontag KW7 KW11 KW46 11 Fr 11 Mo 11 Mo 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Do 11 So 11 Mi 11 Fr 11 Mo 11 Mi KW33 12 Sa 12 Di 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 12 Do 12 Sa 12 Di 12 Do KW20 13 So 13 Mi 13 Mi 13 Sa 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Fr 13 So 13 Mi 13 Fr KW3 KW42 14 Mo 14 Do 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Sa 14 Mo 14 Do 14 Sa KW16 KW29 15 Di 15 Fr 15 Fr 15 Mo 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do Mariä 15 So 15 Di 15 Fr 15 So Himmelfahrt KW38 KW51 16 Mi 16 Sa 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 Mo 16 Mi 16 Sa 16 Mo KW25 17 Do 17 So 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Di 17 Do 17 So 17 Di -2- KW8 KW12 KW47 18 Fr 18 Mo 18 Mo 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Mi 18 Fr 18 Mo 18 Mi KW34 19 Sa 19 Di 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Do 19 Sa 19 Di 19 Do Karfreitag KW21 Buß- 20 So 20 Mi 20 Mi 20 Sa 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Fr 20 So 20 Mi 20 Fr Fronleichnam und Bettag KW4 KW43 21 Mo 21 Do 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Sa 21 Mo 21 Do 21 Sa KW17 KW30 22 Di 22 Fr 22 Fr 22 Mo 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Do 22 So 22 Di 22 Fr 22 So Ostermontag KW39 23 Mi 23 Sa 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 Mo 23 Mi 23 Sa 23 Mo KW26 24 Do 24 So 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Di 24 Do 24 So 24 Di KW9 KW13 KW48 1. Weihnachts- 25 Fr 25 Mo 25 Mo 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Mi 25 Fr 25 Mo 25 Mi feiertag KW35 26 Sa 26 Di 26 Di 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Do 26 Sa 26 Di 26 Do 2. Weihnachts- feiertag KW22 27 So 27 Mi 27 Mi 27 Sa 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Fr 27 So 27 Mi 27 Fr KW5 KW44 28 Mo 28 Do 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Sa 28 Mo 28 Do 28 Sa KW18 KW31 29 Di 29 Fr 29 Mo 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 So 29 Di 29 Fr 29 So KW40 KW1 30 Mi 30 Sa 30 Di 30 Do Christi 30 So 30 Di 30 Fr 30 Mo 30 Mi 30 Sa 30 Mo Himmelfahrt Reformations- 31 Do 31 So 31 Fr 31 Mi 31 Sa 31 Do 31 Di tag Information RESTMÜLLTONNE (RMT) GELBER SACK BIOTONNE (BT) BT Bezirk 1 ( Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf , Keßlingen, Münzingen, RMT Perl gesamt Nennig, Oberleuken, Sinz, Tettingen-Butzdorf, Wochern) Ausgabe 1/2/2019 BT Bezirk 2 (Besch, Oberperl, Perl, Sehndorf)
Perl -3- Ausgabe 1/2/2019 Aktuelles zu Aktivitäten und Projekten in der Gemeinde Perl Ralf Uhlenbruch Bürgermeister | Perl Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verabschiedung Gemeindewehrführer Gemeinde Perl, als Bürgermeister un- Nach zwölfjähriger Amtszeit wurde am vergangenen Freitag serer schönen Gemeinde ist es mir ein Gemeindewehrführer Manfred Gelz feierlich verabschiedet. Eröffnet persönliches Anliegen, alle Bürger trans- wurde die Veranstaltung im Bürgerhaus Nennig mit Grußworten und parent, zeitnah und sachlich über Neu- Danksagungen von Frank Wagner, Erster Kreisbeigeordneter erungen sowie wichtige Themen und Landkreis Merzig-Wadern, Timo Mayer Landesbrandinspekteur, Projekte zu informieren. Ich freue mich, Siegbert Bauer, Kreisbrandinspekteur und Georg Flesch, Vorsitzender wenn meine Informationen Ihr Inter- des Kreisfeuerwehrverbandes. Musikalisch begleitet wurde der Abend esse finden und sich auf diesem Wege vom Musikverein 1867 Perl/Mosel. unsere tägliche Arbeit für die Gemeinde Den Grußworten folgte die offizielle Verabschiedung mit einem Rück- transparent und objektiv darstellen lässt. blick auf die Amtszeit von Manfred Gelz. Hervorzuheben sind hier u.a. der Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschbezirks Perl, das auch als Logistiklager, Atemschutzwerkstatt sowie als Ausbildungs- und Schulungszentrum für die gesamte Gemeindewehr dient sowie die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Perl. Besonders verdient gemacht hat sich Manfred Gelz um die Pflege der gemeinde- und grenzüberschreitenden Freundschaften. Im Rahmen seiner Ansprache und seines Rechenschaftsberichts nutzte Manfred Gelz die Gelegenheit der neuen Wehrführung den ein oder anderen Tipp mit auf den Weg zu geben. Zum Abschluss seiner Dienstzeit erfolgte die offizielle Abmeldung via Funk bei der zentralen Leitstelle. Im Anschluss bedankten sich die Löschbezirke und die Jugendfeuerwehr für die sehr gute Zusammenarbeit. Der Verabschiedung folgte dann auch gleich die Amtseinführung der neuen Gemeindewehrführung. Das Amt des Gemeindewehrführers übernimmt Oberbrandmeister Michael Nittler aus Oberleuken. Der 35jährige Elektroingenieur war bisher Löschbezirksführer des LB Oberleuken/Kesslingen/Münzingen. Als Stellvertreter stehen ihm Oberbrandmeister Jürgen Ernst, LB Büschdorf und Brandmeister Daniel Taube, LB Perl zur Seite. Nachtwächterwanderung am 01. Februar Traditionell lädt der Bürgermeister zu Jahresbeginn zum Neujahrsempfang ein um auf das vergangene Jahr zurückzublicken und auf das neue Jahr anzustoßen. Bereits 2017 wurde diese kleine Tradition gebrochen und zugunsten der Haushaltslage in einen Zweijahresrhythmus überführt. Gänzlich möchten wir auf einen offiziellen Startschuss ins Jahr 2019 aber nicht verzichten. Gerne möchte ich in diesem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch alle Familien zu einer Nachtwächterwanderung durch die Gassen und die Geschichte von Perl einladen. Treffpunkt zur Wanderung ist am Freitag, den 01. Februar 2019 um 18.30 Uhr am Parkplatz Zuckerknupp. Von hier begleiten wir den Perler Nachtwächter bei seinem Rundgang. Ralf Uhlenbruch ENTDECKEN | ERLEBEN | GENIESSEN Ihr Bürgermeister in der Gemeinde Perl
Perl -5- Ausgabe 1/2/2019 Bürgersprechstunde am 29. Januar 2019 Bürgermeister Uhlenbruch bietet Bürgersprechstunden für die Perler Bürgerinnen und Bürgern an. In den Sprechstunden hat er ein offenes Ohr für ihre Anregungen, Ideen und Ver- besserungsvorschläge, aber auch für ihre Kritik. Er wird versuchen, bei Anliegen zu helfen sowie offene Fragen zu beantworten. Die Sprechstunde findet jeweils dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr im Büro des Bür- germeisters im Perler Rathaus, 1. Etage statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit dem Sekretariat des Bürgermeisters per Telefon unter 06867/66-126 oder per E-Mail an bgmuhlen- bruch@perl-mosel.de einen Termin zu vereinbaren. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung ebenfalls das gewünschte Gesprächs- thema an. Damit wird es möglich sein, ihr Anliegen vor dem Gespräch mit dem Bür- germeister verwaltungsintern vorzubereiten. Veranstaltungskalender vom 10.01.2019 - 20.01.2019 Veranstaltungskalender 2019 Liebe Vereine und Veranstalter, um den Jahreskalender auf unserer Internetseite sowie in der Mosella auf den neuesten Stand zu bringen, bitten wir um Mitteilung der diesjährigen Veranstaltungstermine per E-Mail an presse@perl-mosel.de. Nachträge und Änderungen sind natürlich auch weiterhin möglich. Folgende Informationen bitte angeben: - Name der Veranstaltung - Tag und Ort (ggf. auch Uhrzeit, Beginn / Dauer) - Veranstalter / Verein - Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Internetseite). Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, das Termine nicht aus dem Teil "Perl aktuell" übernommen werden können. Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Termine für ein ereignisreiches Jahr 2019. Kunst im Rathaus Bilder des Künstlers Nikolaus Josef Schmitt-Nennig bis zum 30.01.2019 Touristinformation der Gemeinde Perl, Trierer Straße 32, 66706 Perl, Tel.: 06867/66-101, Fax: 06867/66-200, E-Mail: presse@perl-mosel.de. Internet: www.perl.saarland
Perl -7- Ausgabe 1/2/2019 Aufruf an die regionalen Erzeuger der Gemeinde Perl Die Touristinformation der Gemeinde Perl möchte gerne in diesem Jahr ihren Gästen ein Verzeichnis der regionalen Erzeuger und ihrer Produkte in der Gemeinde Perl anbieten. Aufgrund der Datenschutzverordnung können keine Angaben aus der veralteten, bestehen- den Liste übernommen werden. Alle die daran interessiert sind, in diesem Verzeichnis ver- öffentlicht zu werden, müssen bitte eine E-Mail an presse@perl-mosel.de senden, mit den folgenden Informationen: - Name mit Adresse und Telefonnummer - angebotene Produkte - Öffnungszeiten Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, direkt in der neuen Touristinformation (Trierer Straße 32 [ehemalige Polizei]) eine Auswahl an Produkten zum Verkauf anzubie- ten. Auf Grund der Räumlichkeiten können nur Produkte angeboten werden, die keine Küh- lung benötigen und eine lange Haltbarkeit haben. Interessierte können dies in ihrer E-Mail mit angeben. Wir würden uns freuen, den interessierten Gästen und Einwohnern der Gemeinde Perl eine umfangreiche Liste mit einer großen Auswahl an regionalen Produkten zur Verfügung zu stellen. 66706 Perl s ist eine Kassenschlus bsende! Auf dem Sabel Stun de vor Be tr ie Tel.: 06867/5178 Öffnungszeiten Bad und Sauna Montag geschlossen Dienstag 07.00 - 10.00 Uhr Frühschwimmen für alle 14.00 - 22.00 Uhr Bad für alle 16.00 - 22.00 Uhr Sauna für alle Mittwoch 14.00 - 21.00 Uhr Bad für alle Donnerstag 16.00 - 21.00 Uhr Bad für alle Freitag 14.00 - 21.00 Uhr Bad und Sauna für alle Samstag 14.00 - 19.00 Uhr Bad und Sauna für alle Sonntag 08.00 - 13.30 Uhr Bad für alle Solarien im „PerlBad“ - Bräunen in seiner schönsten Form! Dampfbad im „PerlBad“ - Gesund entspannen
Perl -8- Ausgabe 1/2/2019 WICHTIGE TELEFONNUMMERN • NOTDIENSTE • ALLGEMEINE HINWEISE Gemeindeverwaltung Perl Telefon: 06867 / 66-0 Fax: 06867 / 66-100 www.perl.saarland Anschrift: Rathaus Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV): Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Einsatzgebiet: Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr Bürozeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr, Tel.: Donnerstag: 13.30 - 15.30 Uhr 06861/9383156 Bürgermeister der Gemeinde Perl: Rufbereitschaft: 0172/7999375, Streit Gruppe Ralf Uhlenbruch, Rathaus Perl, Tel.: 06867/66-125, Augenärztlicher Notfalldienst: E-Mail: bgmuhlenbruch@perl-mosel.de am 12./13.01.2019: Dr. Beate POSENAUER, Saarbrücken, Tel.: Terminvereinbarung: Frau Fortner, Tel.: 06867/66-126 0681/32888 privat: Tettingen-Butzdorf, Birkenstraße 1 B, Zahnärztlicher Notfalldienst oder www.zahnaerzte-saar- Tel.: 06866/150048 land.de am 12./13.01.2019: Christian BLATT, Beckingen, Tel.: 06835/6226 Wasserversorgung Tierärztlicher Notfalldienst oder www.tierarzt-saar.de Gemeindewasserwerk Perl, Rathaus Perl, Zimmer 2.04, am 12./13.01.2019: Tierarzt Dr. Peter MICK, Bous, Tel.: Fr. Inglisa-Brockenauer, Tel.: 06867/66-130 06834/3059 E-Mail: t.inglisa-brockenauer@perl-mosel.de HNO Notfalldienst ab dem 06.01.2019 zu erfragen unter Technische Fragen: Pumpwerk Nennig, Schloßstr. 9, der Rufnummer 116117. Tel.: 06866/1090 oder 0170/2015700 E-Mail: wasserwerk@perl-mosel.de Härtebereich des Trinkwassers: „Hart“ (mehr als 14°dH) Informationen und Formulare: www.perl.saarland / Leben in Perl / Planen, Bauen, Wohnen / Wasserversorgung Forst Forstrevier Perl: Förster Herr Herrmann, Rathaus Perl, Zimmer 2.09 Sprechzeiten: Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr und Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr, Tel.: 06867/66-154 Anzeige Dr. Röder Saarforst Mettlach-Merzig: Herr Thielmann, In der Neuwild 13, 66693 Mettlach Tel.: 0175/2200890, Sprechstunde Montag: 14.00 - 16.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiten Rettungsdienst Notruf 112 Leitstelle Saarland Notruf Rettungsdienst / Notarzt 112 Leitstelle Saarland Krankentransport 681/19 222 Polizei Notruf 110 Dienstbereitschaft Apotheken Notruf Polizei 110 Polizeiposten Perl 06867/93390 Fax: 06867/93392 Dienstbereite Apotheken können unter der Rufnummer: Polizeibezirksinspektion Merzig 06861/7040 0800/00 228 33 oder unter www.apothekennotdienste-saar- Bundespolizeirevier Perl 06867/9113111 land.de erfragt werden. Feuerwehr Notruf 112 Ärzte in der Gemeinde Perl Allgemeinärzte: Notruf Feuerwehr 112 Dr. med. Thomas Röder, Kirschenstr. 28, Perl 06867/254 Gemeindewehrführer: Roland Woll / Dr. med. Bálint Heger, Nittler Michael, Oberleuken 0162/4188131 Trierer Str. 16, Perl 06867/302 Beauftragte der Jugendfeuerwehr: Joachim Zahn, Im Hof 8, Nennig 06866/229 Willkomm Margit, Sinz 06866/1348 Zahnärzte Thomas Huhnd, Bahnhofstr. 3, Perl 06867/93737 Störungsdienste Privat: 06866/1226 Dr. Vera Hurt, Bahnhofstr. 21, Perl 06867/5512 Wasser: Störungen (Pumpwerk Nennig + Bereitschaftsdienst) Tierärzte: 06866/1090 oder 0170/2015700 Dr. Felix Nebauer, Kirschenstr. 51, Perl 06867/5834 Strom: Energis-Netzgesellschaft mbH Merzig 0681/90692611 Serge GUSAROV, Rabüscheck 4, Perl 06867/9113015 Erdgas: Energis-Netzgesellschaft mbH Merzig 0681/90692610 und 01525/4546999 Kleintierpraxis Moseltal, Dr. Lisa Manger, Am Dreiländereck 11, Perl 06867/5617688 Notfall-/Bereitschaftsdienst Allgemeinärztlicher Notfall-/Bereitschaftsdienst: Feuerwehr-Löschbezirke Zukünftig erhalten Sie unter der bundeseinheitlichen Rufnum- mer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 auch die in der Gemeinde Perl Informationen über HNO Notfalldienste (erreichbar Mon- Löschbezirke und Löschbezirksführer: tag, Dienstag und Donnerstag ab 18.00 - 08.00 Uhr, Mittwoch Besch: Rhein Christoph 06867/560991 ab 13.00 - 08.00 Uhr und Freitag ab 13.00 Uhr bis Montag Borg: Wehr Alwin 06867/733 08.00 Uhr). Büschdorf: Hoffmann Georg 06868/180718 Bereitschaftsdienstpraxis Merzig, SHG Kliniken, Trierer Stra- Eft-Hellendorf: Venturini Emanuele 06868/180014 ße 148, 66663 Merzig, Tel.: 06861/780808 (Samstag 08.00 - Nennig: Tinnes Stephan 06866/1510150 Montag 08.00 Uhr und an Feiertagen) Oberl./Keßlingen/ stellv. LBZ-Führer Kinderärztlicher Notfalldienst: Münzingen.: Mathias Kütten 06865/185951 Bereitschaftsdienstpraxis Marienhaus Klinikum Saarlouis, Ka- Perl: Foetz Michael 06867/9119776 puzinerstraße 4, 66740 Saarlouis, Sinz: Willkomm Kurt 06866/1348 Tel.: 06831/1257883 (Samstag 08.00 - Montag 08.00 Uhr und Tettingen-Butzdorf: Palz Daniel 06866/1510116 an Feiertagen) Wochern: Jäger Esther 06865/186840
Perl -9- Ausgabe 1/2/2019 THW - Perl/Obermosel Bezirksschornsteinfegermeister Stefan Gergen, Honzrather Str. 50, Unterkunft: Normannenstraße 6, Perl-Besch, 66663 Merzig-Merchingen 06861/5317 Tel.: 06867/912600 oder Einsatzhandy 0162/2785789, E-Mail: ov-perl-obermosel@thw.de Ortsbeauftragter: Michael Schmitt Zugführer: Daniel Neu Behörden in Merzig Amtsgericht Merzig; Finanzamt Merzig 06861/703-0 Schulen Landkreis Merzig-Wadern 06861/800 Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Grundschule Dreiländereck 06867/560022 Kartenwesen, Zentrale Außenstelle Saarlouis 0681/9712-400 Fax: 06867/560023 Freiwillige Ganztagsbetreuung Grundschule DreiländerecK 06867/560024 Allgemeine Entsorgungshinweise Deutsch-Luxemburgisches EVS, Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken Schengen-Lyzeum 06867/9111-200 (www.evs.de oder service-abfall@evs.de) Fax: 06867/9111-220 EVS Kunden-Service-Center: 0681/5000-555 Gesamt- und Gemeinschaftsschule (Allgemeine Fragen und Anmeldung von Sperrmüll) Mettlach-Orscholz 06865/9111-0 EVS Wertstoff-Zentrum Perl / Bauschutt- und Fax: 06865/9111-30 Grünschnittentsorgung Förderschule für geistig Behinderte Merchingen 06861/2668 Industriegebiet Besch, Im Heilenbruch 1a, Fax: 06861/792656 Tel.: 06867/9115812 Förderschule „Schule Auf der Wild“ Brotdorf 06861/78461 Öffnungszeiten: Di., Mi., Fr. 09:00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Kindertagesstätten Sa. 08.00 - 12.00 Uhr und 12.30 – 14.45 Uhr, Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende der Schließzeit Kindertagesstätte St. Quirinus, Perl 06867/722 Abfuhrunternehmen Restmülltonne und Biotonne: Fa. Kindertagesstätte St. Franziskus, Besch 06867/355 ADAM - Kindertagesstätte St. Martin, Nennig 06866/407 Info-Tel.: 06861/2691 Kindertagesstätte Leukbachtal, Oberleuken 06865/180794 Abfallsäcke für Restmüll: Zimmer E.01 im Rathaus Perl, Preis: 6,00 € Familienzentrum und Jugendbüro Abfuhrunternehmen Duales System (Gelber Sack): Fa. REMONDIS; Info-Tel.: 0800/1223255 Familienzentrum Perl-Mettlach Wertstoffsäcke des Dualen Systems (Gelber Sack) Schmiedewäldchen 9a, kostenlos erhältlich: 66693 Mettlach-Orscholz 06865/9116930 1. Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Zimmer E.01 Fax: 06865/9116931 2. Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl Öffnungszeiten: Montag: 09.00 - 12.00 Uhr, 3. Verkehrsverein Nennig, am Bahnhof Nennig Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr, und nach telefonischer Verein- Altbatterien - Sammelstelle und PCB-haltige Kleinkon- barung densatoren: E-Mail: info@fz-perl-mettlach.de Im Rathaus Perl während den Öffnungszeiten. Jugendbüro Mettlach-Perl - Ansprechpartnerin: Jenny Fahrzeugbatterien müssen beim Ökomobil abgegeben werden. Lauer Erdmassendeponie Besch Schmiedewäldchen 9a, Für Erdmassen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Perl anfal- 66693 Mettlach-Orscholz 06865/9116932 len, steht die Erdmassendeponie „Auf Honecker“ im Ortsteil Mobil: 0175/5721065 Besch zur Verfügung. Zufahrt zur Deponie ausgeschildert an E-Mail: jugendbuero-perl-mettlach@merzig-wadern.de der B 419 zwischen Perl und Besch. Anmeldung mindestens 1 Tag vor dem Anlieferungstermin bei der Gemeindeverwaltung Senioren Perl (Hr. Leuk, Tel.: 06867/66-121 oder Fr. Esser, Tel.: 06867/66-129). Gebühr: 4,50 €/cbm lose Masse. Kommunale Wertstoffberatung: Fachberatung der Caritas-Sozialstation Merzig-Mettlach- EVS-Hotline: 0800/5000714 oder Gemeinde Perl, Herr Schade, Perl für Senioren und pflegebedürftige Menschen Telefon 06867/66-128 Telefonische Voranmeldung 06872/4900 Tierkörperbeseitigung: Jeden ersten Mittwoch im Monat von 09.30 - 12.00 Uhr im Rat- Tierkörperbeseitigungsgesellschaft, Trier-Rivenich, haus Perl Tel.: 06508/914311 Seniorensicherheitsberater Wertstoffcontainer für Altglas und Altpapier befinden sich E-Mail: Seniorenbuero-merzig@arcor.de 06861/78750 in: Besch Ortsausgang Richtung Ehrenfriedhof, Tettinger Straße und Parkplatz Schiedspersonen der Gemeinde Perl Friedhof, Metzer Straße Borg Verbindungsstraße Borg - Tettingen Bezirk 1 - Besch: Büschdorf Trafostation, Steinbachstraße Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch 06867/9127907 Eft-Hellendorf Bürgerhaus, Kirchenstraße Bezirk 2 - Nennig: Keßlingen Ende der Straße „Zum Jakobsbrunnen“ Kurt Sausy, Zur Moselbrücke 7, Nennig 06866/1447 Nennig Parkplatz Römerstraße und Maatesplatz, Bezirk 3 - Oberperl, Perl, Sehndorf: Wieser Straße Christoph Leg, Hubertus-von-Nell-Str. 5, Perl 06867/910832 Oberleuken Neue Kläranlage Bezirk 4 - Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern: Perl Parkplatz „Zum Kreckelberg“ Dr. Olaf Roller, Zerwasstr. 2B, (neue Rettungswache) Tettingen-Butzdorf 06866/2450113 Sinz Stellplatz am neuen Friedhof Bezirk 5 - Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Tettingen-Butzdorf Hinter dem Feuerwehrgerätehaus, Oberleuken-Keßlingen-Münzingen Butzdorfer Straße Robert Nittler, Kirchenstr. 23, Eft-Hellendorf 06868/1296 Wochern Parkplatz neben dem Friedhof Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Perl Wenn Sie keine „Mosella“ erhalten haben ... Besch, Sinz: Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch 06867/9127907 Reklamationen wegen Nichtzustellung Büschdorf, Eft-Hellendorf: Karl-Heinz Neisius, Am Schwarzbruch 2, Büschdorf 06868/420 von „Mosella“ nimmt der Verlag Nennig: Walter Nicola, Berger Weg 31, Nennig 06866/231 Borg, Oberleuken, Keßlingen, Münzingen: unter folgenden Nummern entgegen: Jakob Backes, Am Schwarzbruch 10, Büschdorf 06868/596 Oberperl, Perl, Sehndorf: 06502/9147-335, -336 oder -716 Konrad Jackl, Im Kemmer 27, Perl 06867/5260 Tettingen-Butzdorf, Wochern: Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: Franz Denzer, Nikolausstraße 26, Wochern 06866/1372 vertrieb@wittich-foehren.de
Perl - 10 - Ausgabe 1/2/2019 2.2. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blau- IMPRESSUM - MOSELLA- zungenkrankheit befürchten lassen (zu den Krankheits- Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl anzeichen s.u. die Erläuterungen in Nr. 1 in den informa- Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: torischen Hinweisen), sind sofort beim LAV (vgl. Nr. 2.1) anzuzeigen. Der Bürgermeister der Gemeinde Perl, 2.3. Das Verbringen von Wiederkäuern, Embryonen, Samen Trierer Straße 28, 66706 Perl, Tel.: 06867/660 und Eizellen aus dem Sperrgebiet ist verboten, soweit Erscheinungstag: Grundsätzlich Donnerstag, jede Woche; das LAV keine Ausnahme zulässt. Druckauflage: 3.700 Exemplare 3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffent- lichung als bekannt gegeben. Bezugsmöglichkeiten: Rechtlicher Hinweis Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte der Gemeinde. Nach § 41 Absatz 4 Satz 2 SVwVfG wird darauf hingewiesen, Einzelexemplare bei der Gemeinde. dass diese Abonnement beim Verlag (entgeltpflichtig). Allgemeinverfügung und ihre Begründung von jedem potenti- ell rechtlich Betroffenen im Landesamt für Verbraucherschutz Erscheinungsweise: wöchentlich. (LAV), GB 3: Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittelüberwa- Redaktionsschluss: chung, Konrad-Zuse-Str. 11, 66115 Saarbrücken während der Textteil: montags, 11.00 Uhr, Rathaus Perl. Dienstzeiten (von 08.00 bis 11:30 sowie 13:30 bis 15:30 Uhr) Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge eingesehen werden kann. Rechtsbehelfsbelehrung höherer Gewalt bestehen weder Ansprüche gegen den Verlag Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- noch gegen die Gemeinde. kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Ver- braucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken, AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig. MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PERL Der Widerspruch hat gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüber- wachung (VetALG) keine aufschiebende Wirkung. 17.12.2018 Gemeindewasserwerk Perl gez. Dr. Claudia Turner Informatorische Hinweise 1. Zu der in Nr. 2.2 geregelten Pflicht, Krankheitsanzeichen der Behörde zu melden, wird zu den Krankheitsanzeichen klarstellend auf Folgendes hingewiesen: Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Schleimhäute (Lippen, Maulschleimhäute, Euter und Zitzen), Gefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Meist erkranken Schafe schwerer als Rin- Ablesung der Wasser-Zählerstände für die der und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung Verbrauchsabrechnung 2018 ist beendet sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertempe- Wir haben die Zählerablesung für die Wasserverbrauchsab- ratur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es rechnung 2018 beendet. Die Zählerstände der Wasseruhr, die kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung nicht bis 04.01.2019 (oder online 06.01.2019) mitgeteilt wur- vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem den, werden - wie angekündigt - geschätzt und können nicht Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und mehr berücksichtigt werden. schmerzt. Die Tiere können lahmen und bei trächtigen Tie- Um Ihren Wasserverbrauch abrechnen zu können, benötigten ren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen wir Ihren Wasser-Zählerstand. Das Gemeindewasserwerk Perl Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleim- hat hierfür rechtzeitig Ablesekarten versendet, und ein Großteil häute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zit- der Bürgerinnen und Bürger hat dazu beigetragen, die Anzahl zenhaut und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von der Nachablesung durch unsere Mitarbeiter gering zu halten, Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie in dem sie selbst ihren Zählerstand mitgeteilt haben. An dieser Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen Stelle bedanken wir uns bei allen Perler Bürgerinnen und Bür- ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche. ger, die ihre Zählerstände fristgerecht mitgeteilt haben. 2. Es können im Einzelfall Ausnahmen von dem in dieser Die Zustellung der Verbrauchsabrechnung für Wasser Verfügung angeordneten Verbringungsverbot (Nr. 2.3 und Kanal wird voraussichtlich Ende Januar 2019 erfol- der Verfügung) genehmigt werden. Innerhalb derselben gen. Restriktionszone ist der Handel mit empfänglichen Tie- Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start ren gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 ins neue Jahr 2019! der KOM vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvor- Perl, den 07.01.2019 schriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsicht- Der Werkleiter lich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung Ralf Uhlenbruch der Blauzungenkrankheit sowie deren Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blau- zungenkrankheit empfänglichen Arten gelten (VO (EG) Allgemeinverfügung zur Festlegung 1266/2007) unter bestimmten Bedingungen möglich. Das eines Sperrgebietes gilt auch für das Verbringen empfänglicher Tiere in eine Restriktionszone für denselben BTV-Serotyp in einem an- zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit deren Mitgliedsstaat der EU. Nach amtlicher Feststellung der Blauzungenkrankheit (Blue- 3. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind auf Grundla- tongue-disease - BT) verursacht durch ein Virus vom Serotyp ge von Artikel 8 der VO (EG) 1266/2007 möglich. Danach 8 (BTV-8) in einem Betrieb in der Gemeinde Ottersweier im sind für die Tiere, das Sperma, die Eizellen und Embryo- Landkreis Rastatt und öffentlicher Bekanntmachung des Seu- nen die Bedingungen gemäß Anhang III der Verordnung chenausbruchs durch das Landratsamt des Landkreises Rastatt zu erfüllen. erlässt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als hierfür 4. Tiere, die zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt sind zuständige Behörde folgende und in deren Herkunftsbetrieb innerhalb von mindestens Allgemeinverfügung 30 Tagen kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten ist, sind vom Verbringungsverbot aus dem Restriktions- 1. Das gesamte Gebiet des Saarlandes wird zum Sperrge- gebiet ausgenommen, soweit die für den Herkunftsbetrieb biet bezüglich der Blauzungenkrankheit erklärt. zuständige Behörde die geplante Verbringung der zustän- 2. Für das Sperrgebiet wird Folgendes angeordnet: digen Behörde des Bestimmungsortes (Schlachthof) min- 2.1. Wer Wiederkäuer im Saarland hält, hat die Haltung und destens 48 Stunden vorher gemeldet hat (Artikel 8 Absatz den Standort der Tiere (Stall, Weide, Triebweg) unver- 4 VO (EG) 1266/2007). züglich dem Landesamt für Verbraucherschutz als zu- 5. Zudem ist eine Ausfuhr der Tiere unter bestimmten Be- ständiger Behörde (Geschäftsbereich 3, Konrad-Zuse- dingungen möglich (Artikel 8 Absatz 5a der VO (EG) Str. 11, 66115 Saarbrücken) anzuzeigen. 1266/2007).
Perl - 11 - Ausgabe 1/2/2019 6. Weitere Ausnahmen betreffen die Durchfuhr von Tieren Kommunalwahlen 2019 durch Restriktionsgebiete gemäß Artikel 9 der VO (EG) 1266/2007. Wahlbekanntmachung 7. Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen erteilt das über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- LAV. schlägen für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde 8. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass vorsätzliche Perl am 26. Mai 2019 oder fahrlässige Verstöße gegen die Anordnungen dieser Aufgrund § 23 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fas- Allgemeinverfügung Ordnungswidrigkeiten darstellen, die sung der Bekanntmachung vom 9. November 2008 (Amtsbl. S. mit einem Bußgeld bei vorsätzlichen Verstößen bis eintau- 1835), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2015 send Euro und bei fahrlässigen Verstößen bis fünfhundert (Amtsbl. I S. 712), in Verbindung mit § 18 der Kommunalwahl- Euro verfolgt werden können. ordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2008 (Amtsblatt 2009, S. 20), zuletzt geändert duch Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712), fordere ich Sitzung des Ortsrates Besch die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvor- Am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr schlägen für die am 26. Mai 2019 stattfindende Wahl des Ge- im Gemeindesaal in Besch die 35. öffentliche Sitzung des Orts- meinderates der Gemeinde Perl (Gemeinderatswahl 2019) auf. rates des Gemeindebezirkes Besch in der 9. Wahlperiode statt. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 21. Tagesordnung: März 2019, 18.00 Uhr, nach dem Muster der Anlage 11 zur 1. Situation Freiwillige Feuerwehr und Bürgerhaus KWO dreifach beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Perl, 2. Informationen / Verschiedenes Wahlamt, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer E.02/E.03, Besch, den 07. Januar 2019 einzureichen. Der Ortsvorsteher Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor Weber dem 21. März 2019 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig beho- ben werden können. Information zur Gratulation der Jubilare Ich weise darauf hin, dass das Wahlamt der Gemeinde Perl am letzten Tag der Einreichungsfrist (21. März 2019) vormittags ab dem 80. Lebensjahr von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr Ab dem 80. Lebensjahr werden die Einwohnerinnen und Ein- bis 18.00 Uhr zur Einreichung von Wahlvorschlägen geöffnet wohner der Gemeinde Perl im Amtlichen Bekanntmachungs- ist. blatt „Mosella“ durch die Gemeinde Perl gratuliert. Wählbar in den Gemeinderat der Gemeinde Perl ist jede oder Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde jeder Wahlberechtigte, die oder der am Wahltage das acht- die Daten von Altersjubilaren nur dann veröffentlichen, wenn zehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Mo- der/die Betroffene der Veröffentlichung nicht widersprochen naten in der Gemeinde Perl wohnt. § 13 Abs. 2 und 3 KWG gilt hat. für die Wählbarkeit entsprechend. Ich bitte alle Jubilare, die nicht in der Mosella gratuliert wer- Nicht wählbar ist den möchten, dies der Gemeindeverwaltung Perl rechtzeitig (mindestens 3 Wochen im Voraus) mitzuteilen. 1. eine Deutsche oder ein Deutscher oder eine Unionsbürge- Alle bis jetzt vorliegenden Widersprüche behalten natürlich ihre rin oder ein Unionsbürger, die oder der Gültigkeit. Jubilare, die der Veröffentlichung nicht widersprechen, werden a) nach § 14 KWG nicht wahlberechtigt ist, automatisch ab dem 80. Geburtstag gratuliert. b) infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- Widersprüche gegen die Gratulation im Amtlichen Bekanntma- land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung chungsblatt können die Betroffenen im Rathaus Perl, Zimmer öffentlicher Ämter nicht besitzt, 10 oder 11, Tel. 06867/66-110 oder 66-111, vorbringen. Perl, den 04.01.2019 2. eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der Der Bürgermeister infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentschei- Uhlenbruch dung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des- sen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt (Herkunfts-Mit- gliedstaat), von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Sitzung des Ortsrates Borg WAHLRECHTSGRUNDSÄTZE Am Dienstag, dem 15. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr im Der Gemeinderat der Gemeinde Perl besteht aus 27 zu wäh- Bürgerhaus in Borg die 16. öffentliche / nichtöffentliche Sit- lenden Mitgliedern. Diese werden nach § 2 KWG in allgemeiner, zung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Borg in der 9. Wahl- unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aufgrund periode statt. von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältnis- Tagesordnung: wahl gewählt. Ist nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag ein- 1. Friedhofsangelegenheiten gereicht, so findet Mehrheitswahl statt. 2. Neuverlegung einer Glasfaserleitung zur Römischen Villa - WAHLVORSCHLAGSRECHT Trassenplan Jede politische Partei oder Wählergruppe kann im Wahlge- 3. Wahlen am 26. Mai 2019 - Besetzung des Wahlvorstandes biet (Gemeinde Perl) nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag kann als einheitliche Gebietsliste für das 4. Informationen gesamte Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und Nichtöffentliche Sitzung: Bereichslisten aufgestellt werden. Der Wahlvorschlag darf für 5. Grundstücksangelegenheiten jeden Wahlbereich nur eine Bereichsliste enthalten. Die Auf- Borg, den 02. Januar 2019 stellung von Bereichslisten in einem Wahlvorschlag ist nur zu- Der Ortsvorsteher lässig, wenn der Wahlvorschlag eine Gebietsliste enthält. Biewer Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seinen Sitzungen am 27. November 2018 und am 19. Dezember 2018 aufgrund Abholung von Personalausweisen § 4 Abs. 2 KWG das Gemeindegebiet für die Gemeinderatswahl 2019 für die Aufstellung von Bereichslisten in folgende Wahl- und Reisepässen bereiche eingeteilt: Bundespersonalausweise, die bis zum 06.12.2018 sowie Rei- Wahlbereichsnummer Bezeichnung des Wahlbereiches sepässe, die bis zum 23.11.2018 beantragt wurden, sind einge- 1 Besch troffen und können auf Zimmer E. 10 oder E.11 abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst 2 Borg abholen können, wenn Sie den Pin-Brief von der Bun- 3 Büschdorf/Eft-Hellendorf desdruckerei per Post erhalten haben (Jugendliche un- 4 Nennig ter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen Pin-Brief). 5 Oberleuken/Keßlingen/Münzingen Falls Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen 6 Oberperl/Perl-Nord/Sehndorf können, ist eine Vollmacht vorzulegen. Einen Vordruck 7 Perl-Süd hierfür finden Sie auf www.perl.saarland (Gilt nicht für Reisepässe!) 8 Sinz Die abgelaufenen Personalausweise und Reisepässe 9 Tettingen-Butzdorf/Wochern müssen beim Empfang der neuen Ausweispapiere abge- Der Wahlbereich Perl-Nord umfasst alle Wohnungen im Ge- geben werden. meindebezirk Perl in folgenden Straßen bzw. Teibereichen von Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe liegt zurzeit Straßen: Am Dreiländereck, Am Schengen-Lyzeum, An der bei ca. 3-5 Wochen. Schleuse, Auf dem Sabel, Gipswerk, Im Rentriesch, Im Ro- Bitte beantragen Sie die Ausweispapiere rechtzeitig. Die Liefer- thwinkel, In der Dörrwiese, Kirschenstraße, Maimühle, Trierer zeiten können sich evtl. auch verlängern. Straße, Bahnhofstraße westlich der B 419.
Perl - 12 - Ausgabe 1/2/2019 Der Wahlbereich Perl-Süd umfasst alle Wohnungen innerhalb 3. Die nach § 24 Abs. 6 KWG zu bezeichnenden Vertrauens- des Gemeindebezirks Perl, die nicht zum Wahlbereich Perl- personen und stellvertretenden Vertrauenspersonen für Nord gehören. den Wahlvorschlag können gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht in INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE den Gemeindewahlausschuss berufen werden. 4. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der 1. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinde- Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbe- rat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes zeichnung verwenden, auch diese angeben. Ein Wahl- kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung vorschlag darf für die Gebietsliste höchstens doppelt so- durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der drei- viel Bewerber enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu fachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder wählen sind. Jede Bereichsliste soll höchstens halb so- (Unterstützung von mindestens 81 Wahlberechtigten). viel Bewerber enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am wählen sind. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur sechsundsechzigsten Tage vor dem Wahltag, achtzehn in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; sie oder er Uhr (21. März 2019, 18.00 Uhr), persönlich in ein beim darf in der Gebietsliste und einer Bereichsliste desselben Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag auf- Wahlvorschlags aufgestellt werden. Als Bewerberin oder liegendes Verzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zu- muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine stimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen unwiderruflich. Die Bewerberinnen und Bewerber sind im Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung des Wahl- Wahlvorschlag in erkennbarer Reihenfolge mit Familien- vorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei namen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund Wohnung aufzuführen. eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und Insofern Unterstützungsverzeichnisse angelegt werden, eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet wer- liegen diese von dem auf den Tag der Einreichung des den. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 21. März 2019, erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und dieje- 18.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde Perl im Rathaus nige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Perl, Zimmer E.03 (Erdgeschoss), aus. Vertrauensperson. Soweit in diesem Gesetz nichts an- Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden deres bestimmt ist, ist nur die Vertrauensperson, bei de- (Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr ren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr / Dienstag: 08.30 Uhr bis berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr / Freitag: 08.30 abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vertrauensper- Uhr bis 12.00 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen son und die stellvertretende Vertrauensperson können vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 09.00 und 12.00 durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeich- Uhr) möglich. nerinnen und Unterzeichner des Wahlvorschlages an den Gemeindewahlleiter abberufen und durch andere ersetzt Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur werden. Die Vertrauenspersonen und stellvertretenden einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehre- Vertrauenspersonen sollen in der Gemeinde Perl wohnen. re Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre oder seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf Wahlvorschläge müssen von drei Wahlberechtigten per- dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; jede Un- kann nicht mehr zurückgezogen werden. terzeichnerin oder jeder Unterzeichner muss dabei ihren oder seinen Familien- und Vornamen, ihren oder seinen VERBINDUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN Wohnort sowie ihre oder seine Wohnung angeben. Eine Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig; sie muss Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen der be- Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Par- teiligten Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten teien bedürfen der Bestätigung durch die für die Gemein- Tag vor dem Wahltag schriftlich bis achtzehn Uhr, d. h. 21. de zuständige Parteileitung. März 2019, 18.00 Uhr, erklärt werden. 2. Mit dem Wahlvorschlag (Anlage 11 KWO) sind -jeweils in Die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge (Anlagen 11 einfacher Ausfertigung- einzureichen: - 16 KWO) stellt die Landeswahlleitung unter folgendem Link zur Verfügung: www.wahlen.saarland.de 2.1 die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag Perl, den 27. Dezember 2018 aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber (Anlage Der Gemeindewahlleiter 13 KWO), In Vertretung 2.2 für Deutsche: Fuchs die Bescheinigungen des Gemeindewahlleiters, dass die Erster Beigeordneter Bewerberinnen und Bewerber zum Gemeinderat wählbar sind (Anlage 14 KWO), 2.3 für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Kommunalwahlen 2019 Wahlbekanntmachung a) die Bescheinigung des Gemeindewahlleiters, dass sie über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- nicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 KWG von der Wählbar- schlägen für die Wahl der Ortsräte in den Gemeindebe- keit ausgeschlossen sind, zirken der Gemeinde Perl am 26. Mai 2019 b) die Versicherungen an Eides Statt über die Staatsan- Aufgrund §§ 23 und 51 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) gehörigkeit (Anlage 14a KWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2008 c) die Versicherungen an Eides Statt oder auf Verlangen (Amtsbl. S. 1835), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Ok- die Bescheinigungen der zuständigen Verwaltungs- tober 2015 (Amtsbl. I S. 712), in Verbindung mit §§ 18 und behörden ihrer Herkunfts-Mitgliedstaaten, dass sie in 63 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Be- diesem Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit aus- kanntmachung vom 17. Dezember 2008 (Amtsblatt 2009, geschlossen sind oder dass diesen Behörden ein sol- S. 20), zuletzt geändert duch Gesetz vom 13. Oktober 2015 cher Ausschluss nicht bekannt ist, (Amtsbl. I S. 712), fordere ich die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 26. Mai 2019 2.4 eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der stattfindenden Wahl der Ortsräte in der Gemeinde Perl auf. Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 15 KWO) mit An- Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 21. gaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der März 2019, 18.00 Uhr, nach dem Muster der Anlage 11 KWO Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das dreifach beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Perl, Wahl- Ergebnis der Wahl. Hierbei haben die Leiterin oder der amt, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer E.02/E.03, einzu- Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte reichen. Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides Statt gegen- Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor über dem Gemeindewahlleiter zu versichern, dass die An- dem 21. März 2019 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die forderungen gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 KWG be- Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben achtet worden sind. werden können. Der Gemeindewahlleiter ist für die Entgegennahme von Ich weise darauf hin, dass am letzten Tag der Einreichungsfrist Versicherungen an Eides Statt zuständig; er gilt als Be- (21. März 2019) das Wahlamt der Gemeinde Perl vormittags hörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von Die Wählbarkeitsbescheinigungen nach den Punkten 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einreichung von Wahlvorschlägen geöffnet ist. 2.2, 2.3 a) und 2.3 c) sind in jedem Fall von der Partei Wählbar in den Ortsrat eines Gemeindebezirkes der Gemeinde oder Wählergruppe durch Eintragung der geforderten Perl ist jede oder jeder im Gemeindebezirk wohnende Wahlbe- Angaben vorzubereiten. rechtigte, die oder der am Wahltage das achtzehnte Lebens-
Perl - 13 - Ausgabe 1/2/2019 jahr vollendet hat und seit mindestens sechs zusammenhän- 2.4 eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der genden Monaten in der Gemeinde Perl wohnt. § 13 Abs. 2 und Bewerberinnen und Bewerber mit Angaben über Ort und 3 KWG gilt für die Wählbarkeit entsprechend. Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl Nicht wählbar ist der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Wahl (Anlage 15 KWO). Hierbei haben die Leiterin oder der Lei- 1. eine Deutsche oder ein Deutscher oder eine Unionsbürge- ter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teil- rin oder ein Unionsbürger, die oder der nehmerinnen oder Teilnehmer an Eides Statt gegenüber dem Gemeindewahlleiter zu versichern, dass die Anforde- a) nach § 14 KWG nicht wahlberechtigt ist, rungen gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 KWG beachtet b) infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch- worden sind. land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung Der Gemeindewahlleiter ist zur Abnahme von Versiche- öffentlicher Ämter nicht besitzt, rungen an Eides Statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 2. eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der Die Bescheinigungen nach den Punkten 2.2, 2.3 a und infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentschei- dung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des- 2.3 c sind in jedem Fall von der Partei oder Wählergrup- sen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt (Herkunfts-Mit- pe durch Eintragung der geforderten Angaben vorzube- gliedstaat), von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. reiten. WAHLRECHTSGRUNDSÄTZE 3. Die nach § 51 in Verbindung mit § 24 Abs. 6 KWG zu be- Die Ortsräte in den Gemeindebezirken Besch, Borg, Büschdorf, zeichnenden Vertrauenspersonen und stellvertretenden Eft-Hellendorf, Nennig, Oberleuken/Keßlingen/Münzingen, Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag können gemäß Oberperl, Perl, Sehndorf, Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern § 8 Abs. 1 KWG nicht in den Gemeindewahlausschuss be- bestehen aus jeweils 9 zu wählenden Mitgliedern. Diese wer- rufen werden. den nach § 51 in Verbindung mit § 2 KWG in allgemeiner, un- 4. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der mittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aufgrund von bei den letzten Wahlen keine Sitze für den jeweiligen Orts- Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge- rat oder den Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes keine Sitze im Landtag zugefallen wählt. Ist nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, sind, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in so findet Mehrheitswahl statt. Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wäh- WAHLVORSCHLAGSRECHT lenden Ortsratsmitglieder (Unterstützung von mindestens Jede politische Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet 27 Wahlberechtigten). In Gemeindebezirken bis zu 500 (Gemeindebezirk) nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Einwohnerinnen und Einwohnern bedarf ein unterstüt- Wahlvorschlag wird n i c h t in eine Gebietsliste und Bereichs- zungsbedürftiger Wahlvorschlag der Unterstützung durch listen gegliedert. Ein Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so- Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der eineinhalbfa- viel Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Ortsratsmit- chen Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder (Unter- glieder zu wählen sind. stützung von mindestens 13 Wahlberechtigten). INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am sechsundsechzigsten Tage vor dem Wahltag, achtzehn 1. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden Uhr (21. März 2019, 18.00 Uhr), persönlich in ein beim Partei oder Wählergruppe und, sofern eine Kurzbezeich- Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag auf- nung verwendet wird, auch diese angeben. Eine Bewer- liegendes Verzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung berin oder ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. aufgestellt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei be- schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. darf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag Die Bewerberinnen und Bewerber sind im Wahlvorschlag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge in erkennbarer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorna- ununterbrochen vertreten ist. men, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung auf- Insofern Unterstützungsverzeichnisse angelegt werden, zuführen. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrau- liegen diese von dem auf den Tag der Einreichung des ensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 21. März 2019, bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die 18.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde Perl im Rathaus Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauens- Perl, Zimmer E.02/E.03 (Erdgeschoss), aus. person und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden stellvertretende Vertrauensperson. Soweit in diesem Ge- (Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr setz nichts anderes bestimmt ist, ist nur die Vertrauens- und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr / Dienstag: 08.30 Uhr bis person, bei deren Verhinderung die stellvertretende Ver- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr / Freitag: 08.30 trauensperson, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Uhr bis 12.00 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Die vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 09.00 und 12.00 Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauens- Uhr) möglich. person können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Wahlvor- einen Wahlvorschlag unterstützen; hat jemand mehrere schlages an den Gemeindewahlleiter abberufen und durch Wahlvorschläge unterstützt, so ist ihre oder seine Unter- andere ersetzt werden. Wahlvorschläge müssen von drei schrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Wahlberech- Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann tigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahl- nicht mehr zurückgezogen werden. vorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Parteien VERBINDUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN bedürfen der Bestätigung durch die für die Gemeinde zu- Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig; sie muss ständige Parteileitung. dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen der be- 2. Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen (Anlage 11 teiligten Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten KWO): Tag vor dem Wahltag schriftlich bis achtzehn Uhr, d. h. 21. 2.1 die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag März 2019, 18.00 Uhr, erklärt werden. aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber (Anlage Die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge (Anlagen 11 13 KWO), - 16 KWO) stellt die Landeswahlleitung unter folgendem Link 2.2 die Bescheinigungen des Gemeindewahlleiters, dass die zur Verfügung: www.wahlen.saarland.de Bewerberinnen und Bewerber zum Gemeinderat wählbar Perl, den 27. Dezember 2018 sind (Anlage 14 KWO), Der Gemeindewahlleiter 2.3 für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger In Vertretung Fuchs a) die Bescheinigung des Gemeindewahlleiters, dass sie Erster Beigeordneter nicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 KWG von der Wählbar- keit ausgeschlossen sind, b) die Versicherungen an Eides Statt über die Staatsan- Bauleitplanung gehörigkeit (Anlage 14a KWO), für den Ortsteil Oberleuken c) die Versicherung an Eides Statt oder auf Verlangen die Bescheinigungen der zuständigen Verwaltungs- • Bebauungsplan „An der St.-Gangolf-Straße“ in der behörden ihrer Herkunfts-Mitgliedstaaten, dass sie in Gemeinde Perl diesem Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit aus- Bekanntmachung Beschluss zur Öffentlichen Ausle- geschossen sind oder dass diesen Behörden ein sol- gung und Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öf- cher Ausschluss nicht bekannt ist, fentlicher Belange
Perl - 14 - Ausgabe 1/2/2019 Der Gemeinderat Perl in der Sitzung am 18.12.2018 den Ent- Entsorgungsverband Saar wurf des Bebauungsplans „An der St.-Gangolf-Straße“ beste- hend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen Gebührenstabilität bei der Abfallentsorgung und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung und der Abwasserreinigung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. auch im nächsten Jahr Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Verband gut vorbereitet auf die Herausforderungen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zukunft Wohnbauentwicklung auf Arrondierungsflächen der Ortslage Einstimmig wurde am 11. Dezember der Wirtschaftsplan 2019 Oberleuken. für die Abwasser- und die Abfallsparte des Entsorgungsver- Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § bandes Saar von den saarländischen (Ober)Bürgermeiste- 13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden, da ledig- rInnen beschlossen. lich die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird, die Flä- Der EVS-Wirtschaftsplan für das kommende Jahr steht für zwei chen sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, Zielsetzungen im Besonderen: Zum einen wird auch in 2019 die festgesetzt Grundfläche unter 10.000 m² liegt und der Auf- die bereits seit 2012 bestehende Gebührenstabilität aufrecht- stellungsbeschluss vor dem 31.12.2019 gefasst wurde. erhalten. Es kommen also auf die Bürgerinnen und Bürger von Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Seiten des EVS im achten Jahr in Folge keine zusätzlichen Ko- Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- sten für die Abfallentsorgung und die Reinigung des Abwassers richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. zu. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen Das zweite erklärte Ziel des EVS ist es, mit der Bildung von verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach Rücklagen auch längerfristig Gebührensprüngen vorzubeugen § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und schon heute für die zahlreichen Herausforderungen der Zukunft vorzusorgen. und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgese- So erfordern beispielsweise die Diskussion um zusätzliche Rei- hen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträg- nigungsstufen für Kläranlagen, neue Anforderungen an die lichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich- Verwertung von Klärschlamm, wegfallende Zuschüsse und keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. steigende Aufwendungen für den Einkauf von Strom eine nach- Da keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich haltige Finanzplanung für den Abwasserbereich des Verbandes. die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auch in der Abfallwirtschaft können sich Konstellationen erge- die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öf- ben, die ein finanzielles „Polster“ erforderlich machen - so z.B. fentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. steigende Kosten im Bereich der Deponierekultivierung und Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt ge- der Wertstoff-Zentren oder die eventuelle Notwendigkeit eine macht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Grüngut-Kompostieranlage zu errichten. der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit Mit dem Wirtschaftsplan 2019 sind wichtige Weichen gestellt, vom 18.01.2019 bis einschließlich 19.02.2019 um auch für künftige Aufgaben gewappnet zu sein. während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Ge- meinde Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer 1.07, zu Landkreis Merzig-Wadern jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Ausle- gungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Nieder- vergibt die Auszeichnung schrift oder elektronisch per Mail an die Adresse: info@agsta. „Stille Stars im Ehrenamt“ de vorgebracht werden. - Vorschläge können bis 18. März 2019 eingereicht wer- Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde den Perl unter folgendem Link eingesehen werden: www.perl-mo- Auch im Jahr 2019 sollen die „Stillen Stars im Ehrenamt“ im sel.de/Leben in Perl/Planen, Bauen, Wohnen/aktuelle Bebau- Landkreis Merzig-Wadern ausgezeichnet werden. Die Auszeich- ungspläne nungen werden an ehrenamtlich besonders engagierte Per- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- sonen, Vereine oder andere Gruppierungen stellvertretend für bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Be- die vielen im Landkreis ehrenamtlich tätigen Menschen verge- bauungsplan unberücksichtigt bleiben können. ben. Perl, den 07.01.2019 Der Ehrenamtpreis wird in den fünf Sparten Soziales, Kultur, Sport, Natur- und Umweltschutz sowie besondere Initiativen Der Bürgermeister vergeben. Vorschlagsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Ver- Uhlenbruch eine, sonstige Organisationen sowie Einzelpersonen. Es können sowohl Personengruppen, Initiativen als auch Einzelpersonen vorgeschlagen werden. SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Vorschläge können bis Montag, 18. März 2019, auf dem Post- weg an die Ehrenamtbörse des Landkreises Merzig-Wadern, UND ÖFFENTLICHE MITTEILUNGEN Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per E-Mail an wuerdigung@ merzig-wadern.de eingereicht werden. BICHERTHÉIK Kreistag verabschiedet den Kreishaushalt der Gemeinde Schengen für das nächste Jahr 51, Wäistrooss In seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 erwartete den Kreistag L-5447 Schwebsingen am Montag eine traditionell prall gefüllte Tagesordnung. Zen- traler Punkt war die Verabschiedung des Haushaltes für das Tel.: 00352-23609249 Jahr 2019. Der Haushalt 2019 wurde vom Kreistag mehrheit- Fax: 00352-26665922 lich angenommen. Die Eckdaten zum Kreishaushalt 2019 E-Mail: bichertheik@pt.lu Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich stellte die Eckdaten des www. bichertheik-schengen.lu Kreishaushaltes vor der Abstimmung vor. In einer Bürgermei- Über 10.000 Bücher auf 3 Etagen. sterdienstbesprechung und einer weiteren Besprechung mit Bürgermeistern und den Kämmerern der Gemeinden vor einer Romane, Fach- und Kinderbücher in deutsch, Woche erhielten die Bürgermeister der Städte und Gemein- den bereits Einblick in den Entwurf und konnten dazu bis zur englisch, französisch und luxemburgisch. Sitzung des Kreistages Stellung beziehen. Von größtem Inte- resse ist für sie in jedem Jahr die Entwicklung der Kreisum- Online-Katalog verfügbar. lage. Diese steigt mit 1,5 Prozent deutlich geringer als in der Finanzplanung mit 5,7 Prozent vorgesehen. Die Steigerung - AUSLEIHE KOSTENFREI - erkläre sich zum einen aus den gestiegenen Einnahmen der Städte und Gemeinden, die eine Erhöhung der Umlagegrundla- Öffnungszeiten: ge bedeuten. Der größte Teil der Mehreinnahmen bleibe jedoch Donnerstag, 14.00 – 17.00 Uhr bei den Kommunen, die Steigerung der Kreisumlage verlaufe Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr wesentlich flacher, als die Mehreinnahmen, betonte Danie- la Schlegel-Friedrich. Ein Grund für die Erhöhung der Umlage Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr seien die steigenden Aufwände des Landkreises für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Allen voran ist hier mit 76,8 Milli- onen Euro der Bereich Jugend und Soziales zu nennen. Dorthin
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