Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl

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Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
40. Jahrgang                Donnerstag, den 10. Januar 2019                           Nr. 2/2019

                           Sternsinger 2019

           Im Innenteil:                                      WOCHENZEITUNG
                                                              für die Gemeinde Perl
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
Perl

 Abfallkalender 2019
        Januar                    Februar                 März                  April                        Mai                        Juni                    Juli                  August            September              Oktober              November                    Dezember
                                                                                             KW14           Tag                                                        KW27
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        Neujahr                                                                                             der Arbeit                                                                                                                                   Allerheiligen
                                                                                                                                                                                                                KW36                                                                         KW49
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                                                                                                                                                 KW23                                                                           Tag der Dt.
3 Do                      3 So                    3 So                  3 Mi                        3 Fr                        3 Mo                    3 Mi                  3 Sa                    3 Di             3 Do                      3 So                        3 Di
                                                                                                                                                                                                                                Einheit
                                            KW6                  KW10                                                                                                                                                                                                 KW45
4 Fr                      4 Mo                    4 Mo                  4 Do                        4 Sa                        4 Di                    4 Do                  4 So                    4 Mi             4 Fr                      4 Mo                        4 Mi
                                                                                                                                                                                               KW32
5 Sa                      5 Di                    5 Di                  5 Fr                        5 So                        5 Mi                    5 Fr                  5 Mo                    5 Do             5 Sa                      5 Di                        5 Do
        Heilige 3                                                                                                        KW19
6 So                      6 Mi                    6 Mi                  6 Sa                        6 Mo                        6 Do                    6 Sa                  6 Di                    6 Fr             6 So                      6 Mi                        6 Fr
        Könige
                    KW2                                                                                                                                                                                                                   KW41
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                                                                                             KW15                                                                      KW28
8 Di                      8 Fr                    8 Fr                  8 Mo                        8 Mi                        8 Sa                    8 Mo                  8 Do                    8 So             8 Di                      8 Fr                        8 So
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                                                                                                                                        Pfingstmontag
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                                                                                                                                                                                               KW33
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                                                                                                                         KW20
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                                                                                             KW16                                                                      KW29
15 Di                     15 Fr                   15 Fr                 15 Mo                       15 Mi                       15 Sa                   15 Mo                 15 Do Mariä             15 So            15 Di                     15 Fr                       15 So
                                                                                                                                                                                    Himmelfahrt
                                                                                                                                                                                                                KW38                                                                         KW51
16 Mi                     16 Sa                   16 Sa                 16 Di                       16 Do                       16 So                   16 Di                 16 Fr                   16 Mo            16 Mi                     16 Sa                       16 Mo
                                                                                                                                                 KW25
17 Do                     17 So                   17 So                 17 Mi                       17 Fr                       17 Mo                   17 Mi                 17 Sa                   17 Di            17 Do                     17 So                       17 Di
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    -2-

                                            KW8                  KW12                                                                                                                                                                                                 KW47
18 Fr                     18 Mo                   18 Mo                 18 Do                       18 Sa                       18 Di                   18 Do                 18 So                   18 Mi            18 Fr                     18 Mo                       18 Mi
                                                                                                                                                                                               KW34
19 Sa                     19 Di                   19 Di                 19 Fr                       19 So                       19 Mi                   19 Fr                 19 Mo                   19 Do            19 Sa                     19 Di                       19 Do
                                                                                Karfreitag
                                                                                                                         KW21                                                                                                                            Buß-
20 So                     20 Mi                   20 Mi                 20 Sa                       20 Mo                       20 Do                   20 Sa                 20 Di                   20 Fr            20 So                     20 Mi                       20 Fr
                                                                                                                                        Fronleichnam                                                                                                     und Bettag
                    KW4                                                                                                                                                                                                                   KW43
21 Mo                     21 Do                   21 Do                 21 So                       21 Di                       21 Fr                   21 So                 21 Mi                   21 Sa            21 Mo                     21 Do                       21 Sa
                                                                                             KW17                                                                      KW30
22 Di                     22 Fr                   22 Fr                 22 Mo                       22 Mi                       22 Sa                   22 Mo                 22 Do                   22 So            22 Di                     22 Fr                       22 So
                                                                                Ostermontag
                                                                                                                                                                                                                KW39
23 Mi                     23 Sa                   23 Sa                 23 Di                       23 Do                       23 So                   23 Di                 23 Fr                   23 Mo            23 Mi                     23 Sa                       23 Mo
                                                                                                                                                 KW26
24 Do                     24 So                   24 So                 24 Mi                       24 Fr                       24 Mo                   24 Mi                 24 Sa                   24 Di            24 Do                     24 So                       24 Di
                                            KW9                  KW13                                                                                                                                                                                                 KW48         1. Weihnachts-
25 Fr                     25 Mo                   25 Mo                 25 Do                       25 Sa                       25 Di                   25 Do                 25 So                   25 Mi            25 Fr                     25 Mo                       25 Mi
                                                                                                                                                                                                                                                                                   feiertag
                                                                                                                                                                                               KW35
26 Sa                     26 Di                   26 Di                 26 Fr                       26 So                       26 Mi                   26 Fr                 26 Mo                   26 Do            26 Sa                     26 Di                       26 Do 2. Weihnachts-
                                                                                                                                                                                                                                                                                   feiertag
                                                                                                                         KW22
27 So                     27 Mi                   27 Mi                 27 Sa                       27 Mo                       27 Do                   27 Sa                 27 Di                   27 Fr            27 So                     27 Mi                       27 Fr
                    KW5                                                                                                                                                                                                                   KW44
28 Mo                     28 Do                   28 Do                 28 So                       28 Di                       28 Fr                   28 So                 28 Mi                   28 Sa            28 Mo                     28 Do                       28 Sa
                                                                                             KW18                                                                      KW31
29 Di                                             29 Fr                 29 Mo                       29 Mi                       29 Sa                   29 Mo                 29 Do                   29 So            29 Di                     29 Fr                       29 So
                                                                                                                                                                                                                KW40                                                                          KW1
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                                                                                                          Himmelfahrt
                                                                                                                                                                                                                             Reformations-
31 Do                                             31 So                                             31 Fr                                               31 Mi                 31 Sa                                    31 Do                                                 31 Di
                                                                                                                                                                                                                             tag

Information
RESTMÜLLTONNE (RMT)                                                                                 GELBER SACK                                                               BIOTONNE (BT)
                                                                                                                                                                               BT Bezirk 1 ( Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf , Keßlingen, Münzingen,
RMT                                                                                                         Perl gesamt                                                           Nennig, Oberleuken, Sinz, Tettingen-Butzdorf, Wochern)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ausgabe 1/2/2019

                                                                                                                                                                               BT Bezirk 2 (Besch, Oberperl, Perl, Sehndorf)
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
Perl                                                       -3-                                     Ausgabe 1/2/2019

    Aktuelles zu Aktivitäten
    und Projekten in der
    Gemeinde Perl

                                Ralf Uhlenbruch
                            Bürgermeister | Perl

Liebe Bürgerinnen und Bürger der                   Verabschiedung Gemeindewehrführer
Gemeinde Perl, als Bürgermeister un-               Nach zwölfjähriger Amtszeit wurde am vergangenen Freitag
serer schönen Gemeinde ist es mir ein              Gemeindewehrführer Manfred Gelz feierlich verabschiedet. Eröffnet
persönliches Anliegen, alle Bürger trans-          wurde die Veranstaltung im Bürgerhaus Nennig mit Grußworten und
parent, zeitnah und sachlich über Neu-             Danksagungen von Frank Wagner, Erster Kreisbeigeordneter
erungen sowie wichtige Themen und                  Landkreis Merzig-Wadern, Timo Mayer Landesbrandinspekteur,
Projekte zu informieren. Ich freue mich,           Siegbert Bauer, Kreisbrandinspekteur und Georg Flesch, Vorsitzender
wenn meine Informationen Ihr Inter-                des Kreisfeuerwehrverbandes. Musikalisch begleitet wurde der Abend
esse finden und sich auf diesem Wege                vom Musikverein 1867 Perl/Mosel.
unsere tägliche Arbeit für die Gemeinde            Den Grußworten folgte die offizielle Verabschiedung mit einem Rück-
transparent und objektiv darstellen lässt.         blick auf die Amtszeit von Manfred Gelz. Hervorzuheben sind hier u.a.
                                                   der Neubau des Feuerwehrgerätehauses des Löschbezirks Perl, das
                                                   auch als Logistiklager, Atemschutzwerkstatt sowie als Ausbildungs-
                                                   und Schulungszentrum für die gesamte Gemeindewehr dient sowie
                                                   die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung
                                                   der Gemeinde Perl. Besonders verdient gemacht hat sich Manfred
                                                   Gelz um die Pflege der gemeinde- und grenzüberschreitenden
                                                   Freundschaften.
                                                   Im Rahmen seiner Ansprache und seines Rechenschaftsberichts
                                                   nutzte Manfred Gelz die Gelegenheit der neuen Wehrführung den ein
                                                   oder anderen Tipp mit auf den Weg zu geben. Zum Abschluss seiner
                                                   Dienstzeit erfolgte die offizielle Abmeldung via Funk bei der zentralen
                                                   Leitstelle. Im Anschluss bedankten sich die Löschbezirke und die
                                                   Jugendfeuerwehr für die sehr gute Zusammenarbeit.
                                                   Der Verabschiedung folgte dann auch gleich die Amtseinführung der
                                                   neuen Gemeindewehrführung. Das Amt des Gemeindewehrführers
                                                   übernimmt Oberbrandmeister Michael Nittler aus Oberleuken. Der
                                                   35jährige Elektroingenieur war bisher Löschbezirksführer des LB
                                                   Oberleuken/Kesslingen/Münzingen. Als Stellvertreter stehen ihm
                                                   Oberbrandmeister Jürgen Ernst, LB Büschdorf und Brandmeister
                                                   Daniel Taube, LB Perl zur Seite.

                                                   Nachtwächterwanderung am 01. Februar
                                                   Traditionell lädt der Bürgermeister zu Jahresbeginn zum
                                                   Neujahrsempfang ein um auf das vergangene Jahr zurückzublicken
                                                   und auf das neue Jahr anzustoßen. Bereits 2017 wurde diese kleine
                                                   Tradition gebrochen und zugunsten der Haushaltslage in einen
                                                   Zweijahresrhythmus überführt.
                                                   Gänzlich möchten wir auf einen offiziellen Startschuss ins Jahr 2019
                                                   aber nicht verzichten. Gerne möchte ich in diesem Jahr alle
                                                   Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch alle Familien zu einer
                                                   Nachtwächterwanderung durch die Gassen und die Geschichte von
                                                   Perl einladen. Treffpunkt zur Wanderung ist am Freitag, den 01.
                                                   Februar 2019 um 18.30 Uhr am Parkplatz Zuckerknupp. Von hier
                                                   begleiten wir den Perler Nachtwächter bei seinem Rundgang.

                                                   Ralf Uhlenbruch
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                                                   Ihr Bürgermeister in der Gemeinde Perl
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
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Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
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                           Bürgersprechstunde
                           am 29. Januar 2019
 Bürgermeister Uhlenbruch bietet Bürgersprechstunden für die Perler Bürgerinnen
 und Bürgern an.
 In den Sprechstunden hat er ein offenes Ohr für ihre Anregungen, Ideen und Ver-
 besserungsvorschläge, aber auch für ihre Kritik.
 Er wird versuchen, bei Anliegen zu helfen sowie offene Fragen zu beantworten.
 Die Sprechstunde findet jeweils dienstags von 15.00 – 18.00 Uhr im Büro des Bür-
 germeisters im Perler Rathaus, 1. Etage statt.
 Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit dem Sekretariat des
 Bürgermeisters per Telefon unter 06867/66-126 oder per E-Mail an bgmuhlen-
 bruch@perl-mosel.de einen Termin zu vereinbaren.
 Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung ebenfalls das gewünschte Gesprächs-
 thema an. Damit wird es möglich sein, ihr Anliegen vor dem Gespräch mit dem Bür-
 germeister verwaltungsintern vorzubereiten.

         Veranstaltungskalender vom 10.01.2019 - 20.01.2019

                            Veranstaltungskalender 2019
                       Liebe Vereine und Veranstalter,
  um den Jahreskalender auf unserer Internetseite sowie in der Mosella auf den
    neuesten Stand zu bringen, bitten wir um Mitteilung der diesjährigen
      Veranstaltungstermine per E-Mail an presse@perl-mosel.de.
       Nachträge und Änderungen sind natürlich auch weiterhin möglich.

                        Folgende Informationen bitte angeben:
                                - Name der Veranstaltung
                     - Tag und Ort (ggf. auch Uhrzeit, Beginn / Dauer)
                                  - Veranstalter / Verein
                     - Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Internetseite).

        Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, das Termine nicht aus
             dem Teil "Perl aktuell" übernommen werden können.

           Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Termine für ein ereignisreiches
                                       Jahr 2019.

                                  Kunst im Rathaus
                 Bilder des Künstlers Nikolaus Josef Schmitt-Nennig
                                 bis zum 30.01.2019
       Touristinformation der Gemeinde Perl, Trierer Straße 32, 66706 Perl, Tel.: 06867/66-101,
           Fax: 06867/66-200, E-Mail: presse@perl-mosel.de. Internet: www.perl.saarland
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
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Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
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              Aufruf an die regionalen Erzeuger
                            der Gemeinde Perl
 Die Touristinformation der Gemeinde Perl möchte gerne in diesem Jahr ihren Gästen ein
 Verzeichnis der regionalen Erzeuger und ihrer Produkte in der Gemeinde Perl anbieten.
 Aufgrund der Datenschutzverordnung können keine Angaben aus der veralteten, bestehen-
 den Liste übernommen werden. Alle die daran interessiert sind, in diesem Verzeichnis ver-
 öffentlicht zu werden, müssen bitte eine E-Mail an presse@perl-mosel.de senden, mit den
 folgenden Informationen:
 - Name mit Adresse und Telefonnummer
 - angebotene Produkte
 - Öffnungszeiten
 Es soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, direkt in der neuen Touristinformation
 (Trierer Straße 32 [ehemalige Polizei]) eine Auswahl an Produkten zum Verkauf anzubie-
 ten. Auf Grund der Räumlichkeiten können nur Produkte angeboten werden, die keine Küh-
 lung benötigen und eine lange Haltbarkeit haben. Interessierte können dies in ihrer E-Mail
 mit angeben.
 Wir würden uns freuen, den interessierten Gästen und Einwohnern der Gemeinde Perl eine
 umfangreiche Liste mit einer großen Auswahl an regionalen Produkten zur Verfügung zu
 stellen.

                                      66706 Perl                                  s ist eine
                                                                   Kassenschlus bsende!
                                      Auf dem Sabel               Stun de vor Be tr ie
                                      Tel.: 06867/5178

                Öffnungszeiten Bad und Sauna
 Montag         geschlossen
 Dienstag       07.00 - 10.00   Uhr      Frühschwimmen für alle
                14.00 - 22.00   Uhr      Bad für alle
                16.00 - 22.00   Uhr      Sauna für alle
 Mittwoch       14.00 - 21.00   Uhr      Bad für alle
 Donnerstag     16.00 - 21.00   Uhr      Bad für alle
 Freitag        14.00 - 21.00   Uhr      Bad und Sauna für alle
 Samstag        14.00 - 19.00   Uhr      Bad und Sauna für alle
 Sonntag        08.00 - 13.30 Uhr        Bad für alle

       Solarien im „PerlBad“ - Bräunen in seiner schönsten Form!
              Dampfbad im „PerlBad“ - Gesund entspannen
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
Perl                                                          -8-                                       Ausgabe 1/2/2019

            WICHTIGE TELEFONNUMMERN • NOTDIENSTE • ALLGEMEINE HINWEISE
       Gemeindeverwaltung Perl           Telefon: 06867 / 66-0         Fax: 06867 / 66-100       www.perl.saarland

Anschrift:          Rathaus Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl   Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV):
Öffnungszeiten:          Montag bis Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr    Einsatzgebiet: Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis
                                   Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr    Bürozeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr, Tel.:
                                Donnerstag: 13.30 - 15.30 Uhr     06861/9383156
Bürgermeister der Gemeinde Perl:                                  Rufbereitschaft: 0172/7999375, Streit Gruppe
Ralf Uhlenbruch, Rathaus Perl, Tel.: 06867/66-125,                Augenärztlicher Notfalldienst:
E-Mail: bgmuhlenbruch@perl-mosel.de                               am 12./13.01.2019: Dr. Beate POSENAUER, Saarbrücken, Tel.:
Terminvereinbarung: Frau Fortner, Tel.: 06867/66-126                                 0681/32888
privat: Tettingen-Butzdorf, Birkenstraße 1 B,                     Zahnärztlicher Notfalldienst oder www.zahnaerzte-saar-
Tel.: 06866/150048                                                land.de
                                                                  am 12./13.01.2019: Christian   BLATT,  Beckingen,    Tel.:
                                                                                     06835/6226
                  Wasserversorgung
                                                                  Tierärztlicher Notfalldienst oder www.tierarzt-saar.de
Gemeindewasserwerk Perl, Rathaus Perl, Zimmer 2.04,               am 12./13.01.2019: Tierarzt Dr. Peter MICK, Bous, Tel.:
Fr. Inglisa-Brockenauer, Tel.: 06867/66-130                                          06834/3059
E-Mail: t.inglisa-brockenauer@perl-mosel.de                       HNO Notfalldienst ab dem 06.01.2019 zu erfragen unter
Technische Fragen: Pumpwerk Nennig, Schloßstr. 9,                 der Rufnummer 116117.
Tel.: 06866/1090 oder 0170/2015700
E-Mail: wasserwerk@perl-mosel.de
Härtebereich des Trinkwassers: „Hart“ (mehr als 14°dH)
Informationen und Formulare: www.perl.saarland / Leben in
Perl / Planen, Bauen, Wohnen / Wasserversorgung

                           Forst
Forstrevier Perl:
Förster Herr Herrmann, Rathaus Perl, Zimmer 2.09
Sprechzeiten: Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr und Donnerstag:
08.30 - 12.00 Uhr, Tel.: 06867/66-154                                              Anzeige Dr. Röder
Saarforst Mettlach-Merzig: Herr Thielmann, In der Neuwild
13, 66693 Mettlach
Tel.: 0175/2200890, Sprechstunde Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Weiten

          Rettungsdienst            Notruf 112
Leitstelle Saarland Notruf Rettungsdienst / Notarzt 112
Leitstelle Saarland Krankentransport          681/19 222

           Polizei                  Notruf 110                             Dienstbereitschaft Apotheken
Notruf Polizei                                           110
Polizeiposten Perl      06867/93390         Fax: 06867/93392      Dienstbereite Apotheken können unter der Rufnummer:
Polizeibezirksinspektion Merzig                   06861/7040      0800/00 228 33 oder unter www.apothekennotdienste-saar-
Bundespolizeirevier Perl                      06867/9113111       land.de erfragt werden.

          Feuerwehr                 Notruf 112                               Ärzte in der Gemeinde Perl
                                                                  Allgemeinärzte:
Notruf Feuerwehr                                          112     Dr. med. Thomas Röder, Kirschenstr. 28, Perl       06867/254
Gemeindewehrführer:                                               Roland Woll / Dr. med. Bálint Heger,
Nittler Michael, Oberleuken                     0162/4188131      Trierer Str. 16, Perl                              06867/302
Beauftragte der Jugendfeuerwehr:                                  Joachim Zahn, Im Hof 8, Nennig                     06866/229
Willkomm Margit, Sinz                             06866/1348      Zahnärzte
                                                                  Thomas Huhnd, Bahnhofstr. 3, Perl                06867/93737
                   Störungsdienste                                Privat:                                           06866/1226
                                                                  Dr. Vera Hurt, Bahnhofstr. 21, Perl               06867/5512
Wasser: Störungen (Pumpwerk Nennig + Bereitschaftsdienst) 		      Tierärzte:
                             06866/1090 oder 0170/2015700         Dr. Felix Nebauer, Kirschenstr. 51, Perl          06867/5834
Strom: Energis-Netzgesellschaft mbH Merzig 0681/90692611          Serge GUSAROV, Rabüscheck 4, Perl              06867/9113015
Erdgas: Energis-Netzgesellschaft mbH Merzig 0681/90692610                                                    und 01525/4546999
                                                                  Kleintierpraxis Moseltal, Dr. Lisa Manger,
                                                                  Am Dreiländereck 11, Perl                      06867/5617688
           Notfall-/Bereitschaftsdienst
Allgemeinärztlicher Notfall-/Bereitschaftsdienst:                              Feuerwehr-Löschbezirke
Zukünftig erhalten Sie unter der bundeseinheitlichen Rufnum-
mer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 auch die                       in der Gemeinde Perl
Informationen über HNO Notfalldienste (erreichbar Mon-            Löschbezirke und Löschbezirksführer:
tag, Dienstag und Donnerstag ab 18.00 - 08.00 Uhr, Mittwoch       Besch:              Rhein Christoph          06867/560991
ab 13.00 - 08.00 Uhr und Freitag ab 13.00 Uhr bis Montag          Borg:               Wehr Alwin                  06867/733
08.00 Uhr).                                                       Büschdorf:          Hoffmann Georg           06868/180718
Bereitschaftsdienstpraxis Merzig, SHG Kliniken, Trierer Stra-     Eft-Hellendorf:     Venturini Emanuele       06868/180014
ße 148, 66663 Merzig, Tel.: 06861/780808 (Samstag 08.00 -         Nennig:             Tinnes Stephan          06866/1510150
Montag 08.00 Uhr und an Feiertagen)                               Oberl./Keßlingen/   stellv. LBZ-Führer
Kinderärztlicher Notfalldienst:                                   Münzingen.:         Mathias Kütten           06865/185951
Bereitschaftsdienstpraxis Marienhaus Klinikum Saarlouis, Ka-      Perl:               Foetz Michael           06867/9119776
puzinerstraße 4, 66740 Saarlouis,                                 Sinz:               Willkomm Kurt              06866/1348
Tel.: 06831/1257883 (Samstag 08.00 - Montag 08.00 Uhr und         Tettingen-Butzdorf: Palz Daniel             06866/1510116
an Feiertagen)                                                    Wochern:            Jäger Esther             06865/186840
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
Perl                                                          -9-                                        Ausgabe 1/2/2019

              THW - Perl/Obermosel                                        Bezirksschornsteinfegermeister
                                                                  Stefan Gergen, Honzrather Str. 50,
Unterkunft: Normannenstraße 6, Perl-Besch,                        66663 Merzig-Merchingen                         06861/5317
Tel.: 06867/912600 oder Einsatzhandy 0162/2785789,
E-Mail: ov-perl-obermosel@thw.de
Ortsbeauftragter: Michael Schmitt Zugführer: Daniel Neu                            Behörden in Merzig
                                                                  Amtsgericht Merzig; Finanzamt Merzig            06861/703-0
                          Schulen                                 Landkreis Merzig-Wadern                           06861/800
                                                                  Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und
Grundschule Dreiländereck                          06867/560022   Kartenwesen, Zentrale Außenstelle Saarlouis   0681/9712-400
                                              Fax: 06867/560023
Freiwillige Ganztagsbetreuung
Grundschule DreiländerecK                         06867/560024           Allgemeine Entsorgungshinweise
Deutsch-Luxemburgisches                                           EVS, Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken
Schengen-Lyzeum                               06867/9111-200      (www.evs.de oder service-abfall@evs.de)
                                         Fax: 06867/9111-220      EVS Kunden-Service-Center: 0681/5000-555
Gesamt- und Gemeinschaftsschule                                   (Allgemeine Fragen und Anmeldung von Sperrmüll)
Mettlach-Orscholz                               06865/9111-0      EVS Wertstoff-Zentrum Perl / Bauschutt- und
                                          Fax: 06865/9111-30      Grünschnittentsorgung
Förderschule für geistig Behinderte Merchingen    06861/2668      Industriegebiet Besch, Im Heilenbruch 1a,
                                           Fax: 06861/792656      Tel.: 06867/9115812
Förderschule „Schule Auf der Wild“ Brotdorf      06861/78461      Öffnungszeiten: Di., Mi., Fr. 09:00 - 12.00 Uhr und 12.30 -
                                                                  16.00 Uhr,
                    Kindertagesstätten                            Sa. 08.00 - 12.00 Uhr und 12.30 – 14.45 Uhr,
                                                                  Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende der Schließzeit
Kindertagesstätte   St. Quirinus, Perl               06867/722    Abfuhrunternehmen Restmülltonne und Biotonne: Fa.
Kindertagesstätte   St. Franziskus, Besch            06867/355    ADAM -
Kindertagesstätte   St. Martin, Nennig               06866/407    Info-Tel.: 06861/2691
Kindertagesstätte   Leukbachtal, Oberleuken       06865/180794    Abfallsäcke für Restmüll: Zimmer E.01 im Rathaus Perl,
                                                                  Preis: 6,00 €
       Familienzentrum und Jugendbüro                             Abfuhrunternehmen Duales System (Gelber Sack):
                                                                  Fa. REMONDIS; Info-Tel.: 0800/1223255
Familienzentrum Perl-Mettlach                                     Wertstoffsäcke des Dualen Systems (Gelber Sack)
Schmiedewäldchen 9a,                                              kostenlos erhältlich:
66693 Mettlach-Orscholz                      06865/9116930        1. Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Zimmer E.01
                                       Fax: 06865/9116931         2. Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl
Öffnungszeiten: Montag: 09.00 - 12.00 Uhr,                        3. Verkehrsverein Nennig, am Bahnhof Nennig
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr, und nach telefonischer Verein-     Altbatterien - Sammelstelle und PCB-haltige Kleinkon-
barung                                                            densatoren:
E-Mail: info@fz-perl-mettlach.de                                  Im Rathaus Perl während den Öffnungszeiten.
Jugendbüro Mettlach-Perl - Ansprechpartnerin: Jenny               Fahrzeugbatterien müssen beim Ökomobil abgegeben werden.
Lauer                                                             Erdmassendeponie Besch
Schmiedewäldchen 9a,                                              Für Erdmassen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Perl anfal-
66693 Mettlach-Orscholz                      06865/9116932        len, steht die Erdmassendeponie „Auf Honecker“ im Ortsteil
                                       Mobil: 0175/5721065        Besch zur Verfügung. Zufahrt zur Deponie ausgeschildert an
E-Mail: jugendbuero-perl-mettlach@merzig-wadern.de                der B 419 zwischen Perl und Besch. Anmeldung mindestens 1
                                                                  Tag vor dem Anlieferungstermin bei der Gemeindeverwaltung
                          Senioren                                Perl (Hr. Leuk, Tel.: 06867/66-121 oder Fr. Esser,
                                                                  Tel.: 06867/66-129). Gebühr: 4,50 €/cbm lose Masse.
                                                                  Kommunale Wertstoffberatung:
Fachberatung der Caritas-Sozialstation Merzig-Mettlach-           EVS-Hotline: 0800/5000714 oder Gemeinde Perl, Herr Schade,
Perl für Senioren und pflegebedürftige Menschen                   Telefon 06867/66-128
Telefonische Voranmeldung                       06872/4900        Tierkörperbeseitigung:
Jeden ersten Mittwoch im Monat von 09.30 - 12.00 Uhr im Rat-      Tierkörperbeseitigungsgesellschaft, Trier-Rivenich,
haus Perl                                                         Tel.: 06508/914311
Seniorensicherheitsberater                                        Wertstoffcontainer für Altglas und Altpapier befinden sich
E-Mail: Seniorenbuero-merzig@arcor.de          06861/78750        in:
                                                                  Besch                 Ortsausgang Richtung Ehrenfriedhof,
                                                                                        Tettinger Straße und Parkplatz
       Schiedspersonen der Gemeinde Perl                                                Friedhof, Metzer Straße
                                                                  Borg                  Verbindungsstraße Borg - Tettingen
Bezirk 1 - Besch:                                                 Büschdorf             Trafostation, Steinbachstraße
Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch               06867/9127907      Eft-Hellendorf        Bürgerhaus, Kirchenstraße
Bezirk 2 - Nennig:                                                Keßlingen             Ende der Straße „Zum Jakobsbrunnen“
Kurt Sausy, Zur Moselbrücke 7, Nennig             06866/1447      Nennig                Parkplatz Römerstraße und Maatesplatz,
Bezirk 3 - Oberperl, Perl, Sehndorf:                                                    Wieser Straße
Christoph Leg, Hubertus-von-Nell-Str. 5, Perl   06867/910832      Oberleuken            Neue Kläranlage
Bezirk 4 - Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern:                      Perl                  Parkplatz „Zum Kreckelberg“
Dr. Olaf Roller, Zerwasstr. 2B,                                                         (neue Rettungswache)
Tettingen-Butzdorf                             06866/2450113      Sinz                  Stellplatz am neuen Friedhof
Bezirk 5 - Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf,                       Tettingen-Butzdorf Hinter dem Feuerwehrgerätehaus,
Oberleuken-Keßlingen-Münzingen                                                          Butzdorfer Straße
Robert Nittler, Kirchenstr. 23, Eft-Hellendorf    06868/1296      Wochern               Parkplatz neben dem Friedhof

 Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Perl
                                                                        Wenn Sie keine „Mosella“ erhalten haben ...
Besch, Sinz: Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch
06867/9127907                                                              Reklamationen wegen Nichtzustellung
Büschdorf, Eft-Hellendorf: Karl-Heinz Neisius,
Am Schwarzbruch 2, Büschdorf                         06868/420                 von „Mosella“ nimmt der Verlag
Nennig: Walter Nicola, Berger Weg 31, Nennig         06866/231
Borg, Oberleuken, Keßlingen, Münzingen:                                     unter folgenden Nummern entgegen:
Jakob Backes, Am Schwarzbruch 10, Büschdorf          06868/596
Oberperl, Perl, Sehndorf:                                                     06502/9147-335, -336 oder -716
Konrad Jackl, Im Kemmer 27, Perl                    06867/5260
Tettingen-Butzdorf, Wochern:
                                                                          Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
Franz Denzer, Nikolausstraße 26, Wochern            06866/1372                   vertrieb@wittich-foehren.de
Sternsinger 2019 Im Innenteil: Gemeinde Perl
Perl                                                             - 10 -                                      Ausgabe 1/2/2019
                                                                     2.2. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blau-
 IMPRESSUM - MOSELLA-                                                      zungenkrankheit befürchten lassen (zu den Krankheits-
 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl                          anzeichen s.u. die Erläuterungen in Nr. 1 in den informa-
 Herausgeber und verantwortlich für den Textteil:                          torischen Hinweisen), sind sofort beim LAV (vgl. Nr. 2.1)
                                                                           anzuzeigen.
 Der Bürgermeister der Gemeinde Perl,                                2.3. Das Verbringen von Wiederkäuern, Embryonen, Samen
 Trierer Straße 28, 66706 Perl, Tel.: 06867/660                            und Eizellen aus dem Sperrgebiet ist verboten, soweit
 Erscheinungstag: Grundsätzlich Donnerstag, jede Woche;                    das LAV keine Ausnahme zulässt.
 Druckauflage: 3.700 Exemplare                                       3.    Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffent-
                                                                           lichung als bekannt gegeben.
 Bezugsmöglichkeiten:
                                                                     Rechtlicher Hinweis
 Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte der Gemeinde.           Nach § 41 Absatz 4 Satz 2 SVwVfG wird darauf hingewiesen,
 Einzelexemplare bei der Gemeinde.                                   dass diese
 Abonnement beim Verlag (entgeltpflichtig).                          Allgemeinverfügung und ihre Begründung von jedem potenti-
                                                                     ell rechtlich Betroffenen im Landesamt für Verbraucherschutz
 Erscheinungsweise: wöchentlich.
                                                                     (LAV), GB 3: Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittelüberwa-
 Redaktionsschluss:                                                  chung, Konrad-Zuse-Str. 11, 66115 Saarbrücken während der
 Textteil: montags, 11.00 Uhr, Rathaus Perl.                         Dienstzeiten (von 08.00 bis 11:30 sowie 13:30 bis 15:30 Uhr)
 Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge       eingesehen werden kann.
                                                                     Rechtsbehelfsbelehrung
 höherer Gewalt bestehen weder Ansprüche gegen den Verlag
                                                                     Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
 noch gegen die Gemeinde.                                            kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
                                                                     ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Ver-
                                                                     braucherschutz, Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken,
         AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND                               einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer
                                                                     Form z. B. durch E-Mail ist nicht zulässig.
           MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PERL                            Der Widerspruch hat gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das
                                                                     öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüber-
                                                                     wachung (VetALG) keine aufschiebende Wirkung.
                                                                     17.12.2018
         Gemeindewasserwerk Perl                                     gez. Dr. Claudia Turner
                                                                                  Informatorische Hinweise
                                                                     1.   Zu der in Nr. 2.2 geregelten Pflicht, Krankheitsanzeichen
                                                                          der Behörde zu melden, wird zu den Krankheitsanzeichen
                                                                          klarstellend auf Folgendes hingewiesen:
                                                                          Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung
                                                                          der Schleimhäute (Lippen, Maulschleimhäute, Euter und
                                                                          Zitzen), Gefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen
                                                                          gekennzeichnet. Meist erkranken Schafe schwerer als Rin-
     Ablesung der Wasser-Zählerstände für die                             der und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung
      Verbrauchsabrechnung 2018 ist beendet                               sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung
                                                                          von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertempe-
Wir haben die Zählerablesung für die Wasserverbrauchsab-                  ratur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es
rechnung 2018 beendet. Die Zählerstände der Wasseruhr, die                kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung
nicht bis 04.01.2019 (oder online 06.01.2019) mitgeteilt wur-             vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem
den, werden - wie angekündigt - geschätzt und können nicht                Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und
mehr berücksichtigt werden.                                               schmerzt. Die Tiere können lahmen und bei trächtigen Tie-
Um Ihren Wasserverbrauch abrechnen zu können, benötigten                  ren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen
wir Ihren Wasser-Zählerstand. Das Gemeindewasserwerk Perl                 Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleim-
hat hierfür rechtzeitig Ablesekarten versendet, und ein Großteil          häute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zit-
der Bürgerinnen und Bürger hat dazu beigetragen, die Anzahl               zenhaut und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von
der Nachablesung durch unsere Mitarbeiter gering zu halten,               Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie
in dem sie selbst ihren Zählerstand mitgeteilt haben. An dieser           Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen
Stelle bedanken wir uns bei allen Perler Bürgerinnen und Bür-             ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.
ger, die ihre Zählerstände fristgerecht mitgeteilt haben.            2.   Es können im Einzelfall Ausnahmen von dem in dieser
Die Zustellung der Verbrauchsabrechnung für Wasser                        Verfügung angeordneten Verbringungsverbot (Nr. 2.3
und Kanal wird voraussichtlich Ende Januar 2019 erfol-                    der Verfügung) genehmigt werden. Innerhalb derselben
gen.                                                                      Restriktionszone ist der Handel mit empfänglichen Tie-
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start              ren gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007
ins neue Jahr 2019!                                                       der KOM vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvor-
Perl, den 07.01.2019                                                      schriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsicht-
Der Werkleiter                                                            lich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung
Ralf Uhlenbruch                                                           der Blauzungenkrankheit sowie deren Beschränkungen,
                                                                          die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blau-
                                                                          zungenkrankheit empfänglichen Arten gelten (VO (EG)
 Allgemeinverfügung zur Festlegung                                        1266/2007) unter bestimmten Bedingungen möglich. Das
        eines Sperrgebietes                                               gilt auch für das Verbringen empfänglicher Tiere in eine
                                                                          Restriktionszone für denselben BTV-Serotyp in einem an-
 zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit                                 deren Mitgliedsstaat der EU.
Nach amtlicher Feststellung der Blauzungenkrankheit (Blue-           3.   Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind auf Grundla-
tongue-disease - BT) verursacht durch ein Virus vom Serotyp               ge von Artikel 8 der VO (EG) 1266/2007 möglich. Danach
8 (BTV-8) in einem Betrieb in der Gemeinde Ottersweier im                 sind für die Tiere, das Sperma, die Eizellen und Embryo-
Landkreis Rastatt und öffentlicher Bekanntmachung des Seu-                nen die Bedingungen gemäß Anhang III der Verordnung
chenausbruchs durch das Landratsamt des Landkreises Rastatt               zu erfüllen.
erlässt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als hierfür        4.   Tiere, die zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt sind
zuständige Behörde folgende                                               und in deren Herkunftsbetrieb innerhalb von mindestens
Allgemeinverfügung                                                        30 Tagen kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten
                                                                          ist, sind vom Verbringungsverbot aus dem Restriktions-
1.   Das gesamte Gebiet des Saarlandes wird zum Sperrge-                  gebiet ausgenommen, soweit die für den Herkunftsbetrieb
     biet bezüglich der Blauzungenkrankheit erklärt.                      zuständige Behörde die geplante Verbringung der zustän-
2.   Für das Sperrgebiet wird Folgendes angeordnet:                       digen Behörde des Bestimmungsortes (Schlachthof) min-
2.1. Wer Wiederkäuer im Saarland hält, hat die Haltung und                destens 48 Stunden vorher gemeldet hat (Artikel 8 Absatz
     den Standort der Tiere (Stall, Weide, Triebweg) unver-               4 VO (EG) 1266/2007).
     züglich dem Landesamt für Verbraucherschutz als zu-             5.   Zudem ist eine Ausfuhr der Tiere unter bestimmten Be-
     ständiger Behörde (Geschäftsbereich 3, Konrad-Zuse-                  dingungen möglich (Artikel 8 Absatz 5a der VO (EG)
     Str. 11, 66115 Saarbrücken) anzuzeigen.                              1266/2007).
Perl                                                           - 11 -                                          Ausgabe 1/2/2019
6.     Weitere Ausnahmen betreffen die Durchfuhr von Tieren                      Kommunalwahlen 2019
       durch Restriktionsgebiete gemäß Artikel 9 der VO (EG)
       1266/2007.                                                                    Wahlbekanntmachung
7.     Auskünfte zu den Ausnahmegenehmigungen erteilt das           über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-
       LAV.                                                         schlägen für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde
8.     Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass vorsätzliche       Perl am 26. Mai 2019
       oder fahrlässige Verstöße gegen die Anordnungen dieser       Aufgrund § 23 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fas-
       Allgemeinverfügung Ordnungswidrigkeiten darstellen, die      sung der Bekanntmachung vom 9. November 2008 (Amtsbl. S.
       mit einem Bußgeld bei vorsätzlichen Verstößen bis eintau-    1835), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2015
       send Euro und bei fahrlässigen Verstößen bis fünfhundert     (Amtsbl. I S. 712), in Verbindung mit § 18 der Kommunalwahl-
       Euro verfolgt werden können.                                 ordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
                                                                    Dezember 2008 (Amtsblatt 2009, S. 20), zuletzt geändert duch
                                                                    Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712), fordere ich
          Sitzung des Ortsrates Besch                               die Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Wahlvor-
Am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr             schlägen für die am 26. Mai 2019 stattfindende Wahl des Ge-
im Gemeindesaal in Besch die 35. öffentliche Sitzung des Orts-      meinderates der Gemeinde Perl (Gemeinderatswahl 2019) auf.
rates des Gemeindebezirkes Besch in der 9. Wahlperiode statt.       Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 21.
Tagesordnung:                                                       März 2019, 18.00 Uhr, nach dem Muster der Anlage 11 zur
1. Situation Freiwillige Feuerwehr und Bürgerhaus                   KWO dreifach beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Perl,
2. Informationen / Verschiedenes                                    Wahlamt, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer E.02/E.03,
Besch, den 07. Januar 2019                                          einzureichen.
Der Ortsvorsteher                                                   Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor
Weber                                                               dem 21. März 2019 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche
                                                                    die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig beho-
                                                                    ben werden können.
Information zur Gratulation der Jubilare                            Ich weise darauf hin, dass das Wahlamt der Gemeinde Perl am
                                                                    letzten Tag der Einreichungsfrist (21. März 2019) vormittags
                 ab dem 80. Lebensjahr                              von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr
Ab dem 80. Lebensjahr werden die Einwohnerinnen und Ein-            bis 18.00 Uhr zur Einreichung von Wahlvorschlägen geöffnet
wohner der Gemeinde Perl im Amtlichen Bekanntmachungs-              ist.
blatt „Mosella“ durch die Gemeinde Perl gratuliert.                 Wählbar in den Gemeinderat der Gemeinde Perl ist jede oder
Nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde            jeder Wahlberechtigte, die oder der am Wahltage das acht-
die Daten von Altersjubilaren nur dann veröffentlichen, wenn        zehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Mo-
der/die Betroffene der Veröffentlichung nicht widersprochen         naten in der Gemeinde Perl wohnt. § 13 Abs. 2 und 3 KWG gilt
hat.                                                                für die Wählbarkeit entsprechend.
Ich bitte alle Jubilare, die nicht in der Mosella gratuliert wer-   Nicht wählbar ist
den möchten, dies der Gemeindeverwaltung Perl rechtzeitig
(mindestens 3 Wochen im Voraus) mitzuteilen.                        1.   eine Deutsche oder ein Deutscher oder eine Unionsbürge-
Alle bis jetzt vorliegenden Widersprüche behalten natürlich ihre         rin oder ein Unionsbürger, die oder der
Gültigkeit.
Jubilare, die der Veröffentlichung nicht widersprechen, werden           a)   nach § 14 KWG nicht wahlberechtigt ist,
automatisch ab dem 80. Geburtstag gratuliert.                            b)   infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch-
Widersprüche gegen die Gratulation im Amtlichen Bekanntma-                    land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
chungsblatt können die Betroffenen im Rathaus Perl, Zimmer                    öffentlicher Ämter nicht besitzt,
10 oder 11, Tel. 06867/66-110 oder 66-111, vorbringen.
Perl, den 04.01.2019                                                2.   eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der
Der Bürgermeister                                                        infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentschei-
Uhlenbruch                                                               dung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des-
                                                                         sen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt (Herkunfts-Mit-
                                                                         gliedstaat), von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
           Sitzung des Ortsrates Borg                               WAHLRECHTSGRUNDSÄTZE
Am Dienstag, dem 15. Januar 2019, findet um 19.00 Uhr im            Der Gemeinderat der Gemeinde Perl besteht aus 27 zu wäh-
Bürgerhaus in Borg die 16. öffentliche / nichtöffentliche Sit-      lenden Mitgliedern. Diese werden nach § 2 KWG in allgemeiner,
zung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Borg in der 9. Wahl-        unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aufgrund
periode statt.                                                      von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältnis-
Tagesordnung:                                                       wahl gewählt. Ist nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag ein-
1. Friedhofsangelegenheiten                                         gereicht, so findet Mehrheitswahl statt.
2. Neuverlegung einer Glasfaserleitung zur Römischen Villa -        WAHLVORSCHLAGSRECHT
    Trassenplan                                                     Jede politische Partei oder Wählergruppe kann im Wahlge-
3. Wahlen am 26. Mai 2019 - Besetzung des Wahlvorstandes            biet (Gemeinde Perl) nur einen Wahlvorschlag einreichen.
                                                                    Der Wahlvorschlag kann als einheitliche Gebietsliste für das
4. Informationen
                                                                    gesamte Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und
Nichtöffentliche Sitzung:                                           Bereichslisten aufgestellt werden. Der Wahlvorschlag darf für
5. Grundstücksangelegenheiten                                       jeden Wahlbereich nur eine Bereichsliste enthalten. Die Auf-
Borg, den 02. Januar 2019                                           stellung von Bereichslisten in einem Wahlvorschlag ist nur zu-
Der Ortsvorsteher                                                   lässig, wenn der Wahlvorschlag eine Gebietsliste enthält.
Biewer                                                              Der Gemeinderat der Gemeinde Perl hat in seinen Sitzungen
                                                                    am 27. November 2018 und am 19. Dezember 2018 aufgrund
     Abholung von Personalausweisen                                 § 4 Abs. 2 KWG das Gemeindegebiet für die Gemeinderatswahl
                                                                    2019 für die Aufstellung von Bereichslisten in folgende Wahl-
            und Reisepässen                                         bereiche eingeteilt:
Bundespersonalausweise, die bis zum 06.12.2018 sowie Rei-           Wahlbereichsnummer Bezeichnung des Wahlbereiches
sepässe, die bis zum 23.11.2018 beantragt wurden, sind einge-
                                                                    1                         Besch
troffen und können auf Zimmer E. 10 oder E.11 abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst             2                         Borg
abholen können, wenn Sie den Pin-Brief von der Bun-                 3                         Büschdorf/Eft-Hellendorf
desdruckerei per Post erhalten haben (Jugendliche un-               4                         Nennig
ter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen Pin-Brief).             5                         Oberleuken/Keßlingen/Münzingen
Falls Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen              6                         Oberperl/Perl-Nord/Sehndorf
können, ist eine Vollmacht vorzulegen. Einen Vordruck
                                                                    7                         Perl-Süd
hierfür finden Sie auf www.perl.saarland (Gilt nicht für
Reisepässe!)                                                        8                         Sinz
Die abgelaufenen Personalausweise und Reisepässe                    9                         Tettingen-Butzdorf/Wochern
müssen beim Empfang der neuen Ausweispapiere abge-                  Der Wahlbereich Perl-Nord umfasst alle Wohnungen im Ge-
geben werden.                                                       meindebezirk Perl in folgenden Straßen bzw. Teibereichen von
Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe liegt zurzeit    Straßen: Am Dreiländereck, Am Schengen-Lyzeum, An der
bei ca. 3-5 Wochen.                                                 Schleuse, Auf dem Sabel, Gipswerk, Im Rentriesch, Im Ro-
Bitte beantragen Sie die Ausweispapiere rechtzeitig. Die Liefer-    thwinkel, In der Dörrwiese, Kirschenstraße, Maimühle, Trierer
zeiten können sich evtl. auch verlängern.                           Straße, Bahnhofstraße westlich der B 419.
Perl                                                           - 12 -                                         Ausgabe 1/2/2019
Der Wahlbereich Perl-Süd umfasst alle Wohnungen innerhalb           3.    Die nach § 24 Abs. 6 KWG zu bezeichnenden Vertrauens-
des Gemeindebezirks Perl, die nicht zum Wahlbereich Perl-                 personen und stellvertretenden Vertrauenspersonen für
Nord gehören.                                                             den Wahlvorschlag können gemäß § 8 Abs. 1 KWG nicht in
INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE                                        den Gemeindewahlausschuss berufen werden.
                                                                    4. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der
1.  Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden                    bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinde-
    Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbe-                 rat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes
    zeichnung verwenden, auch diese angeben. Ein Wahl-                    kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung
    vorschlag darf für die Gebietsliste höchstens doppelt so-             durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der drei-
    viel Bewerber enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu                fachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder
    wählen sind. Jede Bereichsliste soll höchstens halb so-               (Unterstützung von mindestens 81 Wahlberechtigten).
    viel Bewerber enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu                Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am
    wählen sind. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur               sechsundsechzigsten Tage vor dem Wahltag, achtzehn
    in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; sie oder er                Uhr (21. März 2019, 18.00 Uhr), persönlich in ein beim
    darf in der Gebietsliste und einer Bereichsliste desselben            Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag auf-
    Wahlvorschlags aufgestellt werden. Als Bewerberin oder                liegendes Verzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung
    Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zu-                 muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine
    stimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist             Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen
    unwiderruflich. Die Bewerberinnen und Bewerber sind im                Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung des Wahl-
    Wahlvorschlag in erkennbarer Reihenfolge mit Familien-                vorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei
    namen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und                   im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund
    Wohnung aufzuführen.                                                  eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
    In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und               Insofern Unterstützungsverzeichnisse angelegt werden,
    eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet wer-                liegen diese von dem auf den Tag der Einreichung des
    den. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als             Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 21. März 2019,
    erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und dieje-              18.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde Perl im Rathaus
    nige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende          Perl, Zimmer E.03 (Erdgeschoss), aus.
    Vertrauensperson. Soweit in diesem Gesetz nichts an-                  Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden
    deres bestimmt ist, ist nur die Vertrauensperson, bei de-             (Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    ren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson,               und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr / Dienstag: 08.30 Uhr bis
    berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag                12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr / Freitag: 08.30
    abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vertrauensper-                    Uhr bis 12.00 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen
    son und die stellvertretende Vertrauensperson können                  vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 09.00 und 12.00
    durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeich-             Uhr) möglich.
    nerinnen und Unterzeichner des Wahlvorschlages an den
    Gemeindewahlleiter abberufen und durch andere ersetzt                 Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur
    werden. Die Vertrauenspersonen und stellvertretenden                  einen Wahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehre-
    Vertrauenspersonen sollen in der Gemeinde Perl wohnen.                re Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre oder seine
                                                                          Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf
    Wahlvorschläge müssen von drei Wahlberechtigten per-                  dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift
    sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; jede Un-              kann nicht mehr zurückgezogen werden.
    terzeichnerin oder jeder Unterzeichner muss dabei ihren
    oder seinen Familien- und Vornamen, ihren oder seinen           VERBINDUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
    Wohnort sowie ihre oder seine Wohnung angeben. Eine             Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig; sie muss
    Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen        dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen der be-
    Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Par-            teiligten Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten
    teien bedürfen der Bestätigung durch die für die Gemein-        Tag vor dem Wahltag schriftlich bis achtzehn Uhr, d. h. 21.
    de zuständige Parteileitung.                                    März 2019, 18.00 Uhr, erklärt werden.
2.  Mit dem Wahlvorschlag (Anlage 11 KWO) sind -jeweils in          Die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge (Anlagen 11
    einfacher Ausfertigung- einzureichen:                           - 16 KWO) stellt die Landeswahlleitung unter folgendem Link
                                                                    zur Verfügung: www.wahlen.saarland.de
2.1 die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag             Perl, den 27. Dezember 2018
    aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber (Anlage                Der Gemeindewahlleiter
    13 KWO),
                                                                    In Vertretung
2.2 für Deutsche:                                                   Fuchs
    die Bescheinigungen des Gemeindewahlleiters, dass die           Erster Beigeordneter
    Bewerberinnen und Bewerber zum Gemeinderat wählbar
    sind (Anlage 14 KWO),
2.3 für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
                                                                                Kommunalwahlen 2019
                                                                                    Wahlbekanntmachung
       a)   die Bescheinigung des Gemeindewahlleiters, dass sie     über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-
            nicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 KWG von der Wählbar-      schlägen für die Wahl der Ortsräte in den Gemeindebe-
            keit ausgeschlossen sind,                               zirken der Gemeinde Perl am 26. Mai 2019
       b)   die Versicherungen an Eides Statt über die Staatsan-    Aufgrund §§ 23 und 51 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)
            gehörigkeit (Anlage 14a KWO),                           in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2008
       c)   die Versicherungen an Eides Statt oder auf Verlangen    (Amtsbl. S. 1835), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Ok-
            die Bescheinigungen der zuständigen Verwaltungs-        tober 2015 (Amtsbl. I S. 712), in Verbindung mit §§ 18 und
            behörden ihrer Herkunfts-Mitgliedstaaten, dass sie in   63 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Be-
            diesem Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit aus-     kanntmachung vom 17. Dezember 2008 (Amtsblatt 2009,
            geschlossen sind oder dass diesen Behörden ein sol-     S. 20), zuletzt geändert duch Gesetz vom 13. Oktober 2015
            cher Ausschluss nicht bekannt ist,                      (Amtsbl. I S. 712), fordere ich die Parteien und Wählergruppen
                                                                    zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 26. Mai 2019
2.4 eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der           stattfindenden Wahl der Ortsräte in der Gemeinde Perl auf.
     Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 15 KWO) mit An-             Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, den 21.
     gaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der          März 2019, 18.00 Uhr, nach dem Muster der Anlage 11 KWO
     Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und das        dreifach beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Perl, Wahl-
     Ergebnis der Wahl. Hierbei haben die Leiterin oder der         amt, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer E.02/E.03, einzu-
     Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte           reichen.
     Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides Statt gegen-          Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor
     über dem Gemeindewahlleiter zu versichern, dass die An-        dem 21. März 2019 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die
     forderungen gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 KWG be-           Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben
     achtet worden sind.                                            werden können.
     Der Gemeindewahlleiter ist für die Entgegennahme von           Ich weise darauf hin, dass am letzten Tag der Einreichungsfrist
     Versicherungen an Eides Statt zuständig; er gilt als Be-       (21. März 2019) das Wahlamt der Gemeinde Perl vormittags
     hörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.                in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von
Die Wählbarkeitsbescheinigungen nach den Punkten                    13.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einreichung von Wahlvorschlägen
                                                                    geöffnet ist.
2.2, 2.3 a) und 2.3 c) sind in jedem Fall von der Partei            Wählbar in den Ortsrat eines Gemeindebezirkes der Gemeinde
oder Wählergruppe durch Eintragung der geforderten                  Perl ist jede oder jeder im Gemeindebezirk wohnende Wahlbe-
Angaben vorzubereiten.                                              rechtigte, die oder der am Wahltage das achtzehnte Lebens-
Perl                                                             - 13 -                                         Ausgabe 1/2/2019
jahr vollendet hat und seit mindestens sechs zusammenhän-             2.4 eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der
genden Monaten in der Gemeinde Perl wohnt. § 13 Abs. 2 und                 Bewerberinnen und Bewerber mit Angaben über Ort und
3 KWG gilt für die Wählbarkeit entsprechend.                               Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl
Nicht wählbar ist                                                          der erschienenen Mitglieder und das Ergebnis der Wahl
                                                                           (Anlage 15 KWO). Hierbei haben die Leiterin oder der Lei-
1.     eine Deutsche oder ein Deutscher oder eine Unionsbürge-
                                                                           ter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teil-
       rin oder ein Unionsbürger, die oder der
                                                                           nehmerinnen oder Teilnehmer an Eides Statt gegenüber
                                                                           dem Gemeindewahlleiter zu versichern, dass die Anforde-
       a)   nach § 14 KWG nicht wahlberechtigt ist,                        rungen gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 1 bis 3 KWG beachtet
       b)   infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutsch-          worden sind.
            land die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung         Der Gemeindewahlleiter ist zur Abnahme von Versiche-
            öffentlicher Ämter nicht besitzt,                              rungen an Eides Statt zuständig; er gilt als Behörde im
                                                                           Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
2.   eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der
                                                                      Die Bescheinigungen nach den Punkten 2.2, 2.3 a und
     infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentschei-
     dung in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des-           2.3 c sind in jedem Fall von der Partei oder Wählergrup-
     sen Staatsangehörigkeit sie oder er besitzt (Herkunfts-Mit-      pe durch Eintragung der geforderten Angaben vorzube-
     gliedstaat), von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.             reiten.
WAHLRECHTSGRUNDSÄTZE                                                  3.    Die nach § 51 in Verbindung mit § 24 Abs. 6 KWG zu be-
Die Ortsräte in den Gemeindebezirken Besch, Borg, Büschdorf,                zeichnenden Vertrauenspersonen und stellvertretenden
Eft-Hellendorf,    Nennig,     Oberleuken/Keßlingen/Münzingen,              Vertrauenspersonen für den Wahlvorschlag können gemäß
Oberperl, Perl, Sehndorf, Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern                  § 8 Abs. 1 KWG nicht in den Gemeindewahlausschuss be-
bestehen aus jeweils 9 zu wählenden Mitgliedern. Diese wer-                 rufen werden.
den nach § 51 in Verbindung mit § 2 KWG in allgemeiner, un-           4. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der
mittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl aufgrund von                bei den letzten Wahlen keine Sitze für den jeweiligen Orts-
Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ge-                 rat oder den Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum
                                                                            Landtag des Saarlandes keine Sitze im Landtag zugefallen
wählt. Ist nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht,
                                                                            sind, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in
so findet Mehrheitswahl statt.                                              Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wäh-
WAHLVORSCHLAGSRECHT                                                         lenden Ortsratsmitglieder (Unterstützung von mindestens
Jede politische Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet                 27 Wahlberechtigten). In Gemeindebezirken bis zu 500
(Gemeindebezirk) nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der                    Einwohnerinnen und Einwohnern bedarf ein unterstüt-
Wahlvorschlag wird n i c h t in eine Gebietsliste und Bereichs-             zungsbedürftiger Wahlvorschlag der Unterstützung durch
listen gegliedert. Ein Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so-             Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der eineinhalbfa-
viel Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Ortsratsmit-                 chen Anzahl der zu wählenden Ortsratsmitglieder (Unter-
glieder zu wählen sind.                                                     stützung von mindestens 13 Wahlberechtigten).
INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE                                          Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am
                                                                            sechsundsechzigsten Tage vor dem Wahltag, achtzehn
1.  Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden
                                                                            Uhr (21. März 2019, 18.00 Uhr), persönlich in ein beim
    Partei oder Wählergruppe und, sofern eine Kurzbezeich-
                                                                            Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag auf-
    nung verwendet wird, auch diese angeben. Eine Bewer-
                                                                            liegendes Verzeichnis einzutragen. Die Wahlberechtigung
    berin oder ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag
                                                                            muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein.
    aufgestellt werden. Als Bewerberin oder Bewerber kann
    nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu                     Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei be-
    schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.             darf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag
    Die Bewerberinnen und Bewerber sind im Wahlvorschlag                    seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge
    in erkennbarer Reihenfolge mit Familiennamen, Vorna-                    ununterbrochen vertreten ist.
    men, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung auf-                    Insofern Unterstützungsverzeichnisse angelegt werden,
    zuführen. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrau-                   liegen diese von dem auf den Tag der Einreichung des
    ensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson                    Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 21. März 2019,
    bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die                 18.00 Uhr, im Wahlamt der Gemeinde Perl im Rathaus
    Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauens-                Perl, Zimmer E.02/E.03 (Erdgeschoss), aus.
    person und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als             Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden
    stellvertretende Vertrauensperson. Soweit in diesem Ge-                 (Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    setz nichts anderes bestimmt ist, ist nur die Vertrauens-               und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr / Dienstag: 08.30 Uhr bis
    person, bei deren Verhinderung die stellvertretende Ver-                12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr / Freitag: 08.30
    trauensperson, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum                 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie an den vier letzten Samstagen
    Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Die                       vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 09.00 und 12.00
    Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauens-                   Uhr) möglich.
    person können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit                 Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur
    der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Wahlvor-                   einen Wahlvorschlag unterstützen; hat jemand mehrere
    schlages an den Gemeindewahlleiter abberufen und durch                  Wahlvorschläge unterstützt, so ist ihre oder seine Unter-
    andere ersetzt werden. Wahlvorschläge müssen von drei                   schrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem
    Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Wahlberech-                   Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann
    tigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahl-                    nicht mehr zurückgezogen werden.
    vorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Parteien              VERBINDUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
    bedürfen der Bestätigung durch die für die Gemeinde zu-           Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig; sie muss
    ständige Parteileitung.
                                                                      dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen der be-
2.  Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen (Anlage 11                teiligten Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten
    KWO):
                                                                      Tag vor dem Wahltag schriftlich bis achtzehn Uhr, d. h. 21.
2.1 die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag               März 2019, 18.00 Uhr, erklärt werden.
    aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber (Anlage                  Die Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge (Anlagen 11
    13 KWO),
                                                                      - 16 KWO) stellt die Landeswahlleitung unter folgendem Link
2.2 die Bescheinigungen des Gemeindewahlleiters, dass die             zur Verfügung: www.wahlen.saarland.de
    Bewerberinnen und Bewerber zum Gemeinderat wählbar                Perl, den 27. Dezember 2018
    sind (Anlage 14 KWO),
                                                                      Der Gemeindewahlleiter
2.3 für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger                            In Vertretung
                                                                      Fuchs
       a)   die Bescheinigung des Gemeindewahlleiters, dass sie       Erster Beigeordneter
            nicht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 KWG von der Wählbar-
            keit ausgeschlossen sind,
       b)   die Versicherungen an Eides Statt über die Staatsan-                     Bauleitplanung
            gehörigkeit (Anlage 14a KWO),                                      für den Ortsteil Oberleuken
       c)   die Versicherung an Eides Statt oder auf Verlangen
            die Bescheinigungen der zuständigen Verwaltungs-          •    Bebauungsplan „An der St.-Gangolf-Straße“ in der
            behörden ihrer Herkunfts-Mitgliedstaaten, dass sie in          Gemeinde Perl
            diesem Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit aus-            Bekanntmachung Beschluss zur Öffentlichen Ausle-
            geschossen sind oder dass diesen Behörden ein sol-             gung und Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öf-
            cher Ausschluss nicht bekannt ist,                             fentlicher Belange
Perl                                                        - 14 -                                         Ausgabe 1/2/2019
Der Gemeinderat Perl in der Sitzung am 18.12.2018 den Ent-                 Entsorgungsverband Saar
wurf des Bebauungsplans „An der St.-Gangolf-Straße“ beste-
hend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen      Gebührenstabilität bei der Abfallentsorgung
und der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung              und der Abwasserreinigung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.                                        auch im nächsten Jahr
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der
                                                                 Verband gut vorbereitet auf die Herausforderungen der
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
                                                                 Zukunft
Wohnbauentwicklung auf Arrondierungsflächen der Ortslage         Einstimmig wurde am 11. Dezember der Wirtschaftsplan 2019
Oberleuken.                                                      für die Abwasser- und die Abfallsparte des Entsorgungsver-
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §       bandes Saar von den saarländischen (Ober)Bürgermeiste-
13b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB aufgestellt werden, da ledig-      rInnen beschlossen.
lich die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird, die Flä-   Der EVS-Wirtschaftsplan für das kommende Jahr steht für zwei
chen sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen,      Zielsetzungen im Besonderen: Zum einen wird auch in 2019
die festgesetzt Grundfläche unter 10.000 m² liegt und der Auf-   die bereits seit 2012 bestehende Gebührenstabilität aufrecht-
stellungsbeschluss vor dem 31.12.2019 gefasst wurde.             erhalten. Es kommen also auf die Bürgerinnen und Bürger von
Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer       Seiten des EVS im achten Jahr in Folge keine zusätzlichen Ko-
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe-          sten für die Abfallentsorgung und die Reinigung des Abwassers
richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs.       zu.
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen       Das zweite erklärte Ziel des EVS ist es, mit der Bildung von
verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach       Rücklagen auch längerfristig Gebührensprüngen vorzubeugen
§ 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung      und schon heute für die zahlreichen Herausforderungen der
                                                                 Zukunft vorzusorgen.
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgese-
                                                                 So erfordern beispielsweise die Diskussion um zusätzliche Rei-
hen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträg-       nigungsstufen für Kläranlagen, neue Anforderungen an die
lichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-    Verwertung von Klärschlamm, wegfallende Zuschüsse und
keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.                      steigende Aufwendungen für den Einkauf von Strom eine nach-
Da keine frühzeitige Bürgerbeteiligung stattfindet, kann sich    haltige Finanzplanung für den Abwasserbereich des Verbandes.
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie   Auch in der Abfallwirtschaft können sich Konstellationen erge-
die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öf-      ben, die ein finanzielles „Polster“ erforderlich machen - so z.B.
fentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.         steigende Kosten im Bereich der Deponierekultivierung und
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt ge-        der Wertstoff-Zentren oder die eventuelle Notwendigkeit eine
macht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus       Grüngut-Kompostieranlage zu errichten.
der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit                 Mit dem Wirtschaftsplan 2019 sind wichtige Weichen gestellt,
       vom 18.01.2019 bis einschließlich 19.02.2019              um auch für künftige Aufgaben gewappnet zu sein.
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Ge-
meinde Perl, Trierer Straße 28, 66706 Perl, Zimmer 1.07, zu                Landkreis Merzig-Wadern
jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der Ausle-
gungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Nieder-                 vergibt die Auszeichnung
schrift oder elektronisch per Mail an die Adresse: info@agsta.                „Stille Stars im Ehrenamt“
de vorgebracht werden.                                           - Vorschläge können bis 18. März 2019 eingereicht wer-
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde         den
Perl unter folgendem Link eingesehen werden: www.perl-mo-        Auch im Jahr 2019 sollen die „Stillen Stars im Ehrenamt“ im
sel.de/Leben in Perl/Planen, Bauen, Wohnen/aktuelle Bebau-       Landkreis Merzig-Wadern ausgezeichnet werden. Die Auszeich-
ungspläne                                                        nungen werden an ehrenamtlich besonders engagierte Per-
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege-      sonen, Vereine oder andere Gruppierungen stellvertretend für
bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Be-        die vielen im Landkreis ehrenamtlich tätigen Menschen verge-
bauungsplan unberücksichtigt bleiben können.                     ben.
Perl, den 07.01.2019                                             Der Ehrenamtpreis wird in den fünf Sparten Soziales, Kultur,
                                                                 Sport, Natur- und Umweltschutz sowie besondere Initiativen
Der Bürgermeister
                                                                 vergeben. Vorschlagsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Ver-
Uhlenbruch                                                       eine, sonstige Organisationen sowie Einzelpersonen. Es können
                                                                 sowohl Personengruppen, Initiativen als auch Einzelpersonen
                                                                 vorgeschlagen werden.
         SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                      Vorschläge können bis Montag, 18. März 2019, auf dem Post-
                                                                 weg an die Ehrenamtbörse des Landkreises Merzig-Wadern,
                  UND ÖFFENTLICHE MITTEILUNGEN                   Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig oder per E-Mail an wuerdigung@
                                                                 merzig-wadern.de eingereicht werden.

                               BICHERTHÉIK                                   Kreistag verabschiedet
                                                                               den Kreishaushalt
                          der Gemeinde Schengen                                   für das nächste Jahr
                                     51, Wäistrooss              In seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 erwartete den Kreistag
                                L-5447 Schwebsingen              am Montag eine traditionell prall gefüllte Tagesordnung. Zen-
                                                                 traler Punkt war die Verabschiedung des Haushaltes für das
                                 Tel.: 00352-23609249            Jahr 2019. Der Haushalt 2019 wurde vom Kreistag mehrheit-
                                 Fax: 00352-26665922             lich angenommen.
                                                                 Die Eckdaten zum Kreishaushalt 2019
                             E-Mail: bichertheik@pt.lu           Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich stellte die Eckdaten des
                             www. bichertheik-schengen.lu        Kreishaushaltes vor der Abstimmung vor. In einer Bürgermei-
        Über 10.000 Bücher auf 3 Etagen.                        sterdienstbesprechung und einer weiteren Besprechung mit
                                                                 Bürgermeistern und den Kämmerern der Gemeinden vor einer
        Romane, Fach- und Kinderbücher in deutsch,              Woche erhielten die Bürgermeister der Städte und Gemein-
                                                                 den bereits Einblick in den Entwurf und konnten dazu bis zur
       englisch, französisch und luxemburgisch.                  Sitzung des Kreistages Stellung beziehen. Von größtem Inte-
                                                                 resse ist für sie in jedem Jahr die Entwicklung der Kreisum-
                     Online-Katalog verfügbar.                  lage. Diese steigt mit 1,5 Prozent deutlich geringer als in der
                                                                 Finanzplanung mit 5,7 Prozent vorgesehen. Die Steigerung
                - AUSLEIHE KOSTENFREI -                          erkläre sich zum einen aus den gestiegenen Einnahmen der
                                                                 Städte und Gemeinden, die eine Erhöhung der Umlagegrundla-
                             Öffnungszeiten:                     ge bedeuten. Der größte Teil der Mehreinnahmen bleibe jedoch
                      Donnerstag, 14.00 – 17.00 Uhr              bei den Kommunen, die Steigerung der Kreisumlage verlaufe
                        Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr               wesentlich flacher, als die Mehreinnahmen, betonte Danie-
                                                                 la Schlegel-Friedrich. Ein Grund für die Erhöhung der Umlage
                       Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr                seien die steigenden Aufwände des Landkreises für gesetzlich
                                                                 vorgeschriebene Leistungen. Allen voran ist hier mit 76,8 Milli-
                                                                 onen Euro der Bereich Jugend und Soziales zu nennen. Dorthin
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