Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 26. März 2021 Ausgabe 3/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021.
2 26. März 2021 • Woche 12 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de erscheint am Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmel- 30. April 2021 der Annahmeschluss Allgemeine Öffnungszeiten: für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr und Anzeigen ist Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: 16. April 2021. nach vorheriger Terminvereinbarung Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauanträge 330 - 1401 www.wittich.de Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgerinformation 330 - 1107 Amt Schönberger Land Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Fischereischeine 330 - 1305 unter Anschrift des Verlages. Feuerwehren 330 - 1311 Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Rechnungsprüfung 330 - 1601 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Standesamt 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenbeleuchtung 330 - 1413 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenunterhaltung 330 - 1412 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Tiefbau 330 - 1402 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Vermietung kommunaler Liegenschaften330 - 1407 und 1409 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 26. März 2021 • Woche 12 3 die bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt wurden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14, die dazugehörige Be- gründung sowie der Entwurf des Lärmgutachtens liegen in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten Gemeinde Selmsdorf Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Betrifft: Aufstellung des zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bebauungsplanes Nr. 14 Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung „Wohngebiet am Dorfpark“ und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. hier: Bekanntmachung der Planaufstellung sowie der Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung für den frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der Amtsver- § 3 Abs. 1 BauGB waltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienstbetrieb möglich ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Eingangstür am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg bzw. Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Dorfpark“ beschlossen. Eben- telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter Tel. 038828 330-1410 oder falls in ihrer Sitzung am 16.03.2021 hat die Gemeindevertretung den bei Frau Müller unter 038828 330-1411. Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 gebilligt. Darüber hinaus können die Unterlagen am o. g. Ort innerhalb der Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 beabsichtigt die Gemeinde, die pla- Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung nungsrechtl i-chen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-Mail unter Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Zentrum der Orts- g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@scho- lage Selmsdorf, östlich der Ernst-Thälmann-Straße und südlich der enberger-land.de eingesehen werden. Straße des Friedens und des Dorfparks, zu schaffen. Die Gemeinde Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt dieser orts- reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland. üblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB Es werden Flächen für eine Einfamilienhausbebauung überplant, auszulegenden Unterlagen sowie das genannte Gutachten in das Inter- net unter der Adresse www.schoen- berger-land.de/Bekanntmachungen/ Auslegungen für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich ge- macht. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öf- fentlichkeit sind. Die Aufstellung des Bebauungspla- nes Nr. 14 sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öf- fentlichkeit werden hiermit bekannt gemacht. Hinweise zur COVID-19-Pandemie Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur Eindäm- mung der Verbreitung des Corona- Virus - sofern möglich - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellungnahme zu wählen. Hinweise zum Datenschutz Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www. schoenberger-land.de/Datenschut- zerklärung. Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Schön- berger Land unter https://www. schoenberger-land.de/Bekanntma- chungen einsehbar. Selmsdorf, den 16.03.2021 gez. Marcus Kreft Bürgermeister der Gemeinde Selms- dorf Im Internet unter www.schoenberger land.de/Bekanntmachungen mit Ab- lauf des 17.03.2021 amtlich bekannt Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 gemacht.
4 26. März 2021 • Woche 12 Amt Schönberger Land Hinweise zur Landratswahl während der COVID-19-Pandemie Briefwahl Bitte nutzen Sie zur Stimmabgabe vorrangig die Briefwahl. Der Antrag ist schon vorbereitet - siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Den Antrag können Sie uns per Post, Fax , E-Mail oder online zusenden: Post: Gemeindewahlbehörde Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg Fax: 038828 330 - 5000 E-Mail: briefwahl@schoenberger-land.de Online Noch einfacher und ohne Papier können Sie mit dem aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einen Antrag stellen. Dafür nutzen Sie bitte ein Smartpho- ne oder ein Tablet und scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Ohne QR-Code können Sie am PC und MAC unsere Online-Dienste nutzen https://www. schoenberger-land.de/online und dort OLIWA auswählen. Briefwahl an Ort und Stelle Die Briefwahlunterlagen können Sie auch persönlich im Briefwahlbüro abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Brin- gen Sie dazu bitte ihre Wahlbenachrichtigung mit. Das Briefwahlbüro befindet sich in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg. Bei Wahl im Wahllokal (Urnenwahl) Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstan- des wahren. Es besteht die Pflicht, für alle Wähler im Wahllokal eine medizinische Maske zu tragen. Masken-Befreiung nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Aus hygienischen Gründen unbedingt einen eigenen Stift (Kugelschreiber blau oder schwarz) mitbringen. Vor Eintritt in das Wahllokal Hände desinfizieren - ein Desinfektionsspender steht bereit. Folgen Sie der markierten Wegweisung am Boden und beachten Sie die Markierungen zu den Abstandsflächen.
Amt Schönberger Land 26. März 2021 • Woche 12 5 Amt Schönberger Land Der Amtsvorsteher Ausschreibung Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir qualifizierte und motivierte Mitarbeitende, denen wir vielfältige, ab- wechslungsreiche Aufgaben, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Miteinander bieten. Bei uns erwartet Sie eine vielfältige Tätigkeit als Sachbearbeiter/in Anlagenbuchhaltung (m/w/d) Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Verwaltungsstandort in Dassow zu besetzen. Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören • Berufserfahrung und gute Kenntnisse im Bereich des Geschäftsbuchhaltung führen Anlagevermögens • fachbereichsübergreifende Beratung und Hilfestellung • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitswei- für alle Beschäftigten zur korrekten Kontierung von se Geschäftsvorfällen, insbesondere zur Abgrenzung von • ein versierter Umgang mit Standard-Software und die Investitionen Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in die eingesetzten • Beurteilung von Modernisierungs-/Sanierungsarbeiten Softwareprodukte und Anwendungen im Hinblick auf die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand • Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung und Herstellungskosten • Engagement, Kommunikationsfähigkeit, Planungs- und • Buchung von Wertberichtigungen und pauschalen Berei- Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zum ergebnisori- nigungen, Periodenabgrenzungen und Rückstellungen, entierten Handeln Sonderposten, Rücklagen und Verbindlichkeiten • Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit sowie Ver- antwortungsbewusstsein u. Teamfähigkeit Anlagenbuchhaltung führen • ein sicheres Auftreten im Umgang mit Bürgern, Behör- • Übernahme aller investiven Buchungen in die Anlagen- den und sonstigen Dritten buchhaltung, erzeugen von Vermögensgegenständen • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Sonderposten unter eigenständiger Festlegung der • Führerschein Klasse B Abschreibungsparameter Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit erfolgen. Der Arbeits- • Umsetzungen, Umbuchungen, Zerlegung, Änderung von platz ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Nutzungsdauern Bei entsprechenden Bewerbungen wird geprüft, ob den Teil- • Aktivierungen von Anlagen in Bau, Bereitstellung der zeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten ent- Abschreibungsplanansätze für die Haushaltsplanung, sprochen werden kann. Erstellung von Anlagennachweisen Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er- Jahresabschlussarbeiten erledigen reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungs- • Durchführung des Abschreibungslaufs, verbuchen möglichkeiten sind wir behilflich. der Schnittstellen aus der Anlagenbuchhaltung an die Finanzbuchhaltung Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten • Abgleich des Anlagenspiegels mit der Bilanz Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher • Durchführung von Korrekturen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe • Verbuchung der Rückstellungen der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- Was wir bieten: benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum Neben einer umfassenden Einarbeitung bieten wir Ihnen einen 05.04.2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu senden. sicheren Arbeitsplatz und zusätzliche soziale Leistungen wie Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei z.B. Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, flexible an Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format Betreuungsbedarfen ausgerichtete Arbeitszeiten, Aufstiegs- einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet und Entwicklungsmöglichkeiten, zusätzliche Rentenversiche- werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, rung (ZMV) sowie anderes mehr. da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet Die Aufgaben wurden neu zugeordnet, daher wird die Stelle werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen zurzeit neu bewertet. gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden Was sollten Sie unbedingt mitbringen? nicht erstattet. • Eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r mit II. Kontakt: Angestelltenprüfung, eine Ausbildung zum/zur Verwal- Amt Schönberger Land, Fachbereich I tungsfachwirt/in bzw. Verwaltungsbetriebswirt/in und Am Markt 15 in 23923 Schönberg • Fundierte Kenntnisse der doppischen Rechnungslegung Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 nach den Vorschriften der GemHVO M-V E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de Was wäre darüber hinaus vorteilhaft? Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie • eine abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Bilanzbuch- der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten halter/in kommunal im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
6 26. März 2021 • Woche 12 Amt Schönberger Land Amt Schönberger Land Amt Schönberger Land Bauen und Gemeindeentwicklung - Der Gemeindewahlleiter - Grünschnittannahme in den Gemeinden Öffentliche Bekanntmachung über das Lüdersdorf, Selmsdorf sowie in der Stadt Nachrücken einer Ersatzperson in die Dassow Stadtvertretung Dassow Die Einwohner der Gemeinden Lüdersdorf, Selmsdorf und der Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG Stadt Dassow sowie der dazugehörigen Ortsteile können auch M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 02.02.2021 in diesem Jahr wieder Grün-, Strauchschnitt und Äste aus dem aus der Stadtvertretung Dassow ausgeschiedenen Person Maase, privaten Bereich kostenlos in ihren Gemeinden abgeben. Ekkehard auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Gemeinde Lüdersdorf Dassow am 26.05.2019 auf die Ersatzperson Dr. Tiemann, Dirk • April bis November übergeht. Die Ersatzperson hat das Mandat nicht angenommen. • jeden 1. Mittwoch im Monat Der Sitz geht deshalb über auf die Ersatzperson Dutschke, Sven. • in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr • Herrnburg, Kreisverkehr am Staunsfeld Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. § Gemeinde Selmsdorf 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte in der Stadt Dassow binnen • April bis November (beginnend ab Samstag, den 10. April 2021) einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schrift- • wöchentlich am Mittwoch in der Zeit von 09.30 bis 10.30 lich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch Uhr bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am • 14-täglich am Samstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr Markt 15, 23923 Schönberg, erheben. • Selmsdorf, Im Forstweg 4 (Bauhof) Schönberg, den 03.03.2021 Stadt Dassow • April bis November gez. Lehmann • jeden 2. Mittwoch im Monat Gemeindewahlleiter • Sammelplatz Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen • Dassow, Bahnhofstraße (ehem. Schwimmbad) am 09.03.2021 amtlich bekannt gemacht. Informationen zur Grünschnittentsorgung • Es wird nur kompostierfähiges Material wie Grünschnitt, Laub, Strauchwerk sowie Äste bis zu einem Durchmesser Haushaltssatzung der Stadt Dassow für die von 5 cm und einer maximalen Länge von 1 m in haus- haltsüblichen Mengen angenommen. Haushaltsjahre 2021/2022 • Es dürfen keine Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-, Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt- Gewerbe oder Sondermüll, wie z. B. Wurzelstöcke u. ä. vertretung vom 02.02.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsauf- zuzuordnen sind, abgegeben werden. • Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende ä. welches der Anlieferung von Gartenabfällen dient, ist Haushaltssatzung erlassen: wieder mitzunehmen. §1 • Während der Annahmezeiten stehen Mitarbeiter der Ergebnis- und Finanzhaushalt Gemeinde/ Stadt zur Verfügung, welche entsprechende Kontrollen durchführen und deren Anweisungen zu beach- Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird ten sind. in 2021 in 2022 • Jeder Einwohner der genannten Gemeinde/ Stadt ist be- 1. im Ergebnishaushalt auf rechtigt, Gartenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten einen Gesamtbetrag Gartengrundstücken anfallen, an den Annahmestellen bzw. der Erträge von 6.683.700 6.505.500 EUR auf den Sammelplätzen abzugeben. einen Gesamtbetrag • Die Mitarbeiter prüfen die Identität und den Wohnort des der Aufwendungen Anlieferers (hierfür ist bitte der Personalausweis bereitzu- von 7.542.000 6.946.900 EUR halten) und sind befugt, die Annahme von Gartenabfällen, ein Jahresergebnis die nicht aus dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde/ Stadt nach Veränderung stammen, abzulehnen. der Rücklagen von -858.300 -441.400 EUR • Das Abladen von Grünschnitt nach den Öffnungszeiten ist 2. im Finanzhaushalt auf nicht erlaubt. a) einen Gesamtbetrag • Die Abgabe von Gartenabfällen ist ein kostenloser Service. der laufenden Ein- Die anfallenden Kosten tragen die Gemeinden/ Stadt und zahlungen von 6.049.300 5.883.000 EUR der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwest- mecklenburg. einen Gesamtbetrag der laufenden Aus- Information der Bürgermeisterin der Stadt Dassow sowie der Bür- zahlungen1 von 7.412.800 6.636.500 EUR germeister der Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf einen jahresbezo- Den Einwohnern der Stadt Schönberg sowie der Gemeinden Grie- genen Saldo der ben, Siemz-Niendorf, Menzendorf und Roduchelstorf ist es nicht laufenden Ein- und gestattet, ihren Grünschnitt in den Nachbargemeinden Lüdersdorf, Auszahlungen von -1.363.500 -753.500 EUR Selmsdorf sowie der Stadt Dassow abzugeben. b) einen Gesamtbetrag Alternativ besteht die Möglichkeit, den anfallenden Grünschnitt der Einzahlungen über die braune Tonne oder über den Recyclingpark in Neu Degtow (Fa. GER Umweltschutz GmbH) kostenpflichtig zu entsorgen. aus der Investitions- tätigkeit von 2.151.200 1.224.000 EUR gez. Frau Pahl gez. Herr Dr. Huzel gez. Herr Kreft einen Gesamtbetrag Bürgermeisterin Bürgermeister Bürgermeister die Auszahlungen der Stadt Dassow der Gemeinde Lü- der Gemeinde Selms- aus der Investitions- dersdorf dorf tätigkeit von 2.151.200 1.224.000 EUR
Amt Schönberger Land 26. März 2021 • Woche 12 7 einen der Saldo aus förderungsmaßnahmen: Ein- und Auszahlun- Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als gen aus der Investiti- erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. onstätigkeit von 0 0 EUR Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- festgesetzt. keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- _____________________ rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen förderungsmaßnahmen und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen: §2 Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Doppik beträgt 100.000 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §8 Bewirtschaftungsregeln §3 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Verpflichtungsermächtigungen zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für §4 gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- Kassenkredite träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. in 2021 in 2022 Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- Der Höchstbetrag der Kassenkredi- ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendun- te wird festgesetzt auf 604.000 588.000 EUR gen bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind §5 nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Hebesätze Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb in 2021 in 2022 des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig 1. Grundsteuer erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen a) für die land- und forstwirtschaft- Aufwendungen des Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen lichen Flächen (Grundsteuer Teilhaushalte. A) auf 300 v. H. 300 v. H. 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht b) für die zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa- Grundstücke(Grundsteuer B) tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge auf 380 v. H. 380 v. H. aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf- 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. 340 v. H. wendungen aus Abschreibungen verwendet werden. §6 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun- Stellen gemäß Stellenplan dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen- 8,56 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in 2021 und 8,56 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in 2022. dungen bzw. Auszahlungen. 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen §7 berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen Wertgrenzen Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- bzw. Mehrauszahlungen. maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlun- a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder gen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent- deckungsfähig mit Auszahlungen für Investitionen und sprechen. Investitionsförderungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV der geplante Aufwandsansatz in Höhe der Auszahlung zu M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein sperren. Die gesperrten Beträge können den Ansatz für Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Abschreibungen entsprechend erhöhen. und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit Investitionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen- des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen übersteigt. dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio- Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- Produktes. haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 4 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwen- der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen dige zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des Finanzhaushaltes. des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- Nachrichtliche Angaben: maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti- in 2021 in 2022 onen nicht überschreiten. 1. Zum Ergebnishaushalt Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen Das Ergebnis zum 31. De- und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in zember des Haushaltsjah- den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik resbeträgt voraussichtlich 676.748 235.348 EUR zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 2. Zum Finanzhaushalt % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den Der Saldo der laufenden ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- Ein- und Auszahlungen haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine zum 31. Dezember des Abweichung von 10.000 EUR handelt Haushaltsjahres beträgt Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- voraussichtlich 2.161.786 1.208.286 EUR
8 26. März 2021 • Woche 12 Amt Schönberger Land 3. Zum Eigenkapital Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf Der Stand des Eigenkapi- tals zum 31. Dezember des für das Haushaltsjahr 2021 Haushaltsjahres beträgt Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des voraussichtlich 16.925.728 16.484.328 EUR Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Dassow, 01.03.2021 meindevertretung vom 26.01.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflich- gez. Pahl Siegel tigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: Bürgermeisterin Hinweis: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechts- aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmi- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird gungspflichtigen Festsetzungen. 1. im Ergebnishaushalt auf Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre einen Gesamtbetrag der Erträge 2021/2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. von 6.534.900 EUR Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffent- einen Gesamtbetrag der Aufwen- lich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin. dungen auf 7.225.700 EUR Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.schoen- ein Jahresergebnis nach Verän- berger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 02.03.2021 derung der Rücklagen von -183.700 EUR veröffentlicht. 2. im Finanzhaushalt auf gez. Lenschow a) einen Gesamtbetrag der laufen- Amtsvorsteher den Einzahlungen von 6.195.700 EUR einen Gesamtbetrag der laufen- den Auszahlungen1 von 6.830.900 EUR Stadt Dassow einen jahresbezogenen Saldo der Die Bürgermeisterin laufenden Ein- und Auszahlungen von -635.200 EUR Stellenausschreibung b) einen Gesamtbetrag der Einzah- Bei der Stadt Dassow ist zum nächstmöglichen lungen aus der Investitionstätig- Zeitpunkt die Stelle eines/einer keit von 1.735.600 EUR einen Gesamtbetrag der Auszah- Stadtarbeiters/Stadtarbeiterin (m/w/d) lungen aus der Investitionstätig- zu besetzen. keit von 3.375.800 EUR Der Aufgabenbereich umfasst allgemeine Bauunterhaltungs- einen Saldo aus Ein- und Auszah- arbeiten im Tief- und Grünbereich. lungen aus der Investitionstätig- keit von -1.640.200 EUR Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet: • eine abgeschlossene handwerkliche und/oder gärtneri- festgesetzt. sche Ausbildung ______________________________________ • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- • Führerschein Klasse B. förderungsmaßnahmen Der Besitz des Berechtigungsscheines zum Führen von Mo- §2 torsägen wäre wünschenswert. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD (EG 4). Die Arbeitszeit be- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- trägt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit aufnahmen ohne Umschuldungen (Krediter- auch auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und Feiertage verlagern. mächtigung) wird festgesetzt auf 1.640.200 EUR Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten §3 Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe Verpflichtungsermächtigungen der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le- tigungen wird festgesetzt auf 0 EUR benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 16. §4 April 2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden. Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Be- Kassenkredite werbungen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet festgesetzt auf 619.500 EUR werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet §5 werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen Hebesätze gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: nicht erstattet. 1. Grundsteuer Kontakt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- Amt Schönberger Land, Fachbereich I chen (Grundsteuer A) auf 292 v. H. Am Markt 15 in 23923 Schönberg Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie §6 der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- ten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren Stellen gemäß Stellenplan zu. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Amt Schönberger Land 26. März 2021 • Woche 12 9 §7 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen Wertgrenzen berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- bzw. Mehrauszahlungen. maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlun- a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder gen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent- deckungsfähigmit Auszahlungen für Investitionen und sprechen. Investitionsförderungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV der geplante Aufwandsansatz in Höhe der Auszahlung zu M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein sperren. Die gesperrten Beträge können den Ansatz für Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Abschreibungen entsprechend erhöhen. und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit Investitionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen- des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio- Auszahlungen übersteigt. nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des Produktes. § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 4 tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwen- % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. dige zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. des Finanzhaushaltes. Nachrichtliche Angaben: Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare 1. Zum Ergebnishaushalt Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- Das Ergebnis zum 31. Dezember des maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti- Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -629.788 EUR onen nicht überschreiten. 2. Zum Finanzhaushalt Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen Der Saldo der laufenden Ein- und und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in Auszahlungen zum 31. Dezember des den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -475.132 EUR zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den Dezember des Haushaltsjahres beträgt ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- voraussichtlich 14.599.777 EUR haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine Abweichung von 10.000 EUR handelt Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.03.2021 erteilt. Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- Lüdersdorf, den 11.03.2021 förderungsmaßnahmen: Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. Bürgermeister Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen: Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Doppik beträgt 100.000 €. aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite https://www.scho- §8 enberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen Bewirtschaftungsregeln mit Ablauf des 12.03.2021 öffentlich bekannt gemacht. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen gez. Lenschow für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für Amtsvorsteher gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendun- Rechnungsprüfungsausschusses der gen bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind Gemeinde Siemz-Niendorf vom 01.02.2021 nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte. über die Prüfung des Jahresabschlusses 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb 2019 der Gemeinde Niendorf des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Niendorf zum 31.12.2019 erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemein- Aufwendungen des Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen de Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss Teilhaushalte. der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem Be- 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht richt über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i. d. F. vom zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa- 10.12.2020) der Gemeinde Niendorf zusammengefasst und einen tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf- Bestätigungsvermerk wendungen aus Abschreibungen verwendet werden. Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun- liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen- 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des dungen bzw. Auszahlungen. Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
10 26. März 2021 • Woche 12 Amt Schönberger Land die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rück- Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres- lagen 2019 beträgt T€ - 38,6 abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen Höhe von T€ 8,5 zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe- Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verände- sens - der rung der Rücklagen T€ - 30,1 Gemeinde Niendorf Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember beträgt T€ - 466,9 2019 geprüft. Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Auszahlungen aus in Höhe von T€ 29,2 Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 GemH- der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den VO-Doppik vorzutragen T€ 49,2 Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredi- Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Niendorf abzugeben. te betragen in 2019 T€ 0,0 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ 78,4 § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und Unter Berücksichtigung des Vortrages aus dem Haushaltsvorjahr durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich in der Finanz- Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum rechnung gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben. Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019 T€ 0,0 ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit Investitionseinzahlungen T€ 208,5 erkannt werden. Aufnahme von investiven Krediten T€ 0,0 Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- durch Eigenmittel T€ 0,0 nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Die Investitionskredite haben unter Berücksichti- Niendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück- sichtigt. gung der Tilgung abgenommen um T€ 0,0 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- Die Bestand an liquiden Mittel hat insgesamt legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise zugenommen um T€ 237,7 für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Niendorf ist in der Ergeb- Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. nisrechnung nicht gegeben und in der Finanzrechnung gegeben, Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik. Die Gemeinde Niendorf erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere hat die 8. Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept erstellt, die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, dieses wurde am 07.05.2019 beschlossen und der Rechtsaufsicht die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti- mit dem Haushaltsplan vorgelegt. Die Genehmigung zum Haus- gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des haltsplan 2019 erfolgt am 24.05.2018. Rechnungswesens einbezogen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Niendorf geben Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- nach unserer Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- zu wesentlichen Beanstandungen. tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderhei- des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. ten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind. sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen ge- Siemz-Niendorf, 01.02.2021 führt. gez. Frau Inge Traulsen Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu- der Gemeinde Siemz-Niendorf ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den 01.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Siemz-Ni- sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- endorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Ge- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen meinde Niendorf in der Fassung vom 10.12.2020 zu empfehlen. entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des der Gemeinde Niendorf. Jahresabschlussprüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen in ihrer Sitzung am 25.02.2021 bekanntgegeben. Verhältnisse der Gemeinde Niendorf fest: Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Niendorf werden hiermit Dezember 2019 T€ 1.506,0 öffentlich bekannt gemacht. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Ein- 2019 % 68,7 sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie- Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamt- in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öff- vermögen zum 31. Dezember 2019 % 99,5 nungszeiten öffentlich aus. Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen Siemz-Niendorf, 16.03.2021 zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 0,0 Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und gez. Anne Haberkorn langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Bürgermeisterin Dezember 2019 % 0,5 Gemeinde Siemz-Niendorf Die Gemeinde Niendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht. mit Ablauf des 16.03.2021 amtlich bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 26. März 2021 • Woche 12 11 Tätigkeitsbericht 2020 des Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen Rechnungsprüfungsausschusses werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche der Gemeinde Siemz-Niendorf Umfeld der Gemeinde Groß Siemz sowie die Erwartungen über Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Ni- mögliche Fehler berücksichtigt. endorf hat gegenüber der Gemeinde einen Tätigkeitsbericht für Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätig- legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im 25.02.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020 des Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Siemz-Niendorf wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti- Öffnungszeiten öffentlich aus. gung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Siemz-Niendorf, den 16.03.2021 Rechnungswesens einbezogen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- gez. Haberkorn rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- Bürgermeisterin tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. mit Ablauf des 16.03.2021 amtlich bekannt gemacht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des geführt. Rechnungsprüfungsausschusses der Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 01.02.2021 Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte über die Prüfung des Jahresabschlusses entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der 2019 der Gemeinde Groß Siemz §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Groß Siemz zum sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be- 31.12.2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- Gemeinde Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen schuss der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i. d. F. vom der Gemeinde Groß Siemz. 10.12.2020) der Gemeinde Groß Siemz zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Groß Siemz fest: Bestätigungsvermerk Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31. Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- Dezember 2019 T€ 1.498,7 liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 2019 % 77,7 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie- die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamt- Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jah- vermögen zum 31. Dezember 2019 % 99,4 resabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrech- Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen nung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang sowie zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 0,0 den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und Rechnungswesens der langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31. Dezember 2019 % 0,6 Gemeinde Groß Siemz Die Gemeinde Groß Siemz ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht. 2019 geprüft. Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rück- Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- lagen 2019 beträgt T€ - 12,5 gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- Höhe von T€ 8,3 ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage gebildet in Höhe von T€ 0,0 der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verände- Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter rung der Rücklagen T€ - 4,2 Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Der Ergebnisvortrag aus den Haushaltsvorjahren Verhältnisse der Gemeinde Groß Siemz abzugeben. beträgt T€ - 675,9 Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben. Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- ordentlichen und außerordentlichen Ein- und ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Auszahlungen aus in Höhe von T€ 78,7
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