Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...

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Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 24
                                      26. März 2021
                                      Ausgabe 3/21
                                                                                             der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                                   Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                         sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                      Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
2   26. März 2021 • Woche 12                                                                                         Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
              Die nächste Ausgabe                      Telefon:            038828 330-0
                                                       Fax:                038828 330-175
            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                                           info@schoenberger-land.de
                                                                           www.schoenberger-land.de
                   erscheint am                        Online-Dienste:     https://www.schoenberger-land.de/online
                                                       Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmel-
                  30. April 2021                                           der
                 Annahmeschluss                        Allgemeine Öffnungszeiten:
           für redaktionelle Beiträge                  Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
                und Anzeigen ist                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
                                                       Fr.                 geschlossen
            (Posteingang im Verlag)
                                                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                  16. April 2021.                      nach vorheriger Terminvereinbarung
                                                       Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Impressum                                          Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden
                                                       Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:                     Amtskasse                           330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG                            Anlagenbuchhaltung                  330 - 1206
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                       Anliegerbescheinigungen             330 - 1214
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauanträge                          330 - 1401
    www.wittich.de                                     Bauleitplanung                      330 - 1410 und 1411
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Bürgerinformation                   330 - 1107
    Amt Schönberger Land                               Buß- und Verwarngelder              330 - 1305
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Einwohnermeldeamt                   330 - 1303, 1304 und 1307
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Finanzverwaltung                    330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Fischereischeine                    330 - 1305
    unter Anschrift des Verlages.                      Feuerwehren                         330 - 1311
                                                       Gebäudemanagement                   330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Gewerbeamt                          330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                            Gewässer                            330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Grünanlagen/Bäume                   330 - 1403
                                                       Hochbauinvestition                  330 - 1405 und 1416
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik                 330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Kindertageseinrichtungen            330 - 1109
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                         330 - 1300 und 1310
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Personalabteilung                   330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Rechnungsprüfung                    330 - 1601
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung                     330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                         330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Stadtsanierung                      330 - 1410
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Standesamt                          330 - 1110 und 1111
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-
                                                       Steuerabteilung                     330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenbeleuchtung                  330 - 1413
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenunterhaltung                 330 - 1412
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenverkehr (StVO)               330 - 1301
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Tiefbau                             330 - 1402
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Vergabestelle                       330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,       Vermietung kommunaler Liegenschaften330 - 1407 und 1409
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                       330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                 330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
                                                       Winterdienst                        330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                      330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                    330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst            330 - 1102 und 1108
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Amt Schönberger Land		                                                                                    26. März 2021 • Woche 12           3
                                                                      die bisher im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt wurden.
                                                                      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14, die dazugehörige Be-
                                                                      gründung sowie der Entwurf des Lärmgutachtens liegen in der Zeit
                                                                                  vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021
                                                                      im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes
                                                                      Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß
                                                                      § 3 Abs. 1 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten
Gemeinde Selmsdorf                                                    Montag bis Donnerstag:                09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                      Dienstag und Donnerstag:              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Betrifft:         Aufstellung des                                     zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
                  Bebauungsplanes Nr. 14                              Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung
                  „Wohngebiet am Dorfpark“                            und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen
                                                                      zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
hier:             Bekanntmachung der Planaufstellung sowie der        Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung für den
                  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß   Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der Amtsver-
                  § 3 Abs. 1 BauGB                                    waltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten
                                                                      Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienstbetrieb möglich ist.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung    Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Eingangstür
am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der      des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg bzw.
Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Dorfpark“ beschlossen. Eben-        telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter Tel. 038828 330-1410 oder
falls in ihrer Sitzung am 16.03.2021 hat die Gemeindevertretung den   bei Frau Müller unter 038828 330-1411.
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 gebilligt.                      Darüber hinaus können die Unterlagen am o. g. Ort innerhalb der
Mit dem Bebauungsplan Nr. 14 beabsichtigt die Gemeinde, die pla-      Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung
nungsrechtl i-chen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines        unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-Mail unter
Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO im Zentrum der Orts-         g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@scho-
lage Selmsdorf, östlich der Ernst-Thälmann-Straße und südlich der     enberger-land.de eingesehen werden.
Straße des Friedens und des Dorfparks, zu schaffen. Die Gemeinde      Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt dieser orts-
reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnbauland.         üblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
Es werden Flächen für eine Einfamilienhausbebauung überplant,                                           auszulegenden Unterlagen sowie
                                                                                                        das genannte Gutachten in das Inter-
                                                                                                        net unter der Adresse www.schoen-
                                                                                                        berger-land.de/Bekanntmachungen/
                                                                                                        Auslegungen für den Zeitraum der
                                                                                                        Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt
                                                                                                        und der Öffentlichkeit zugänglich ge-
                                                                                                        macht.
                                                                                                        Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB
                                                                                                        wird darauf hingewiesen, dass auch
                                                                                                        Kinder und Jugendliche Teil der Öf-
                                                                                                        fentlichkeit sind.
                                                                                                        Die Aufstellung des Bebauungspla-
                                                                                                        nes Nr. 14 sowie die Durchführung
                                                                                                        der frühzeitigen Beteiligung der Öf-
                                                                                                        fentlichkeit werden hiermit bekannt
                                                                                                        gemacht.

                                                                                                        Hinweise zur COVID-19-Pandemie
                                                                                                        Die Verwaltung bittet die Bürger, als
                                                                                                        Vorsichtsmaßnahme zur Eindäm-
                                                                                                        mung der Verbreitung des Corona-
                                                                                                        Virus - sofern möglich - vorrangig das
                                                                                                        Angebot der kontaktlosen Einsicht-
                                                                                                        bzw. Stellungnahme zu wählen.
                                                                                                        Hinweise zum Datenschutz
                                                                                                        Auf die Datenschutzerklärung der
                                                                                                        Stadt Schönberg wird ausdrücklich
                                                                                                        aufmerksam gemacht http://www.
                                                                                                        schoenberger-land.de/Datenschut-
                                                                                                        zerklärung.
                                                                                                        Diese Bekanntmachung ist auch auf
                                                                                                        der Internetseite des Amtes Schön-
                                                                                                        berger Land unter https://www.
                                                                                                        schoenberger-land.de/Bekanntma-
                                                                                                        chungen einsehbar.
                                                                                                        Selmsdorf, den 16.03.2021
                                                                                                        gez. Marcus Kreft
                                                                                                        Bürgermeister der Gemeinde Selms-
                                                                                                        dorf
                                                                                                        Im Internet unter www.schoenberger
                                                                                                        land.de/Bekanntmachungen mit Ab-
                                                                                                        lauf des 17.03.2021 amtlich bekannt
Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14                                      gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
4      26. März 2021 • Woche 12                                                                              Amt Schönberger Land

    Hinweise zur Landratswahl während der COVID-19-Pandemie
    Briefwahl
    Bitte nutzen Sie zur Stimmabgabe vorrangig die Briefwahl.
    Der Antrag ist schon vorbereitet - siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
    Den Antrag können Sie uns per Post, Fax , E-Mail oder online zusenden:
    Post:   Gemeindewahlbehörde
            Amt Schönberger Land
            Am Markt 15
            23923 Schönberg
    Fax:    038828 330 - 5000
    E-Mail: briefwahl@schoenberger-land.de

    Online
    Noch einfacher und ohne Papier können Sie mit dem aufgedruckten QR-Code auf
    der Wahlbenachrichtigung einen Antrag stellen. Dafür nutzen Sie bitte ein Smartpho-
    ne oder ein Tablet und scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Ohne
    QR-Code können Sie am PC und MAC unsere Online-Dienste nutzen https://www.
    schoenberger-land.de/online und dort OLIWA auswählen.
    Briefwahl an Ort und Stelle
    Die Briefwahlunterlagen können Sie auch persönlich im Briefwahlbüro abholen und die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Brin-
    gen Sie dazu bitte ihre Wahlbenachrichtigung mit. Das Briefwahlbüro befindet sich in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg.

    Bei Wahl im Wahllokal (Urnenwahl)
    Mindestabstand von 1,5 m zu anderen
    Personen außerhalb des eigenen Hausstan-
    des wahren. Es besteht die Pflicht, für alle
    Wähler im Wahllokal eine medizinische Maske
    zu tragen. Masken-Befreiung nur bei Vorlage
    einer ärztlichen Bescheinigung.
    Aus hygienischen Gründen unbedingt einen
    eigenen Stift (Kugelschreiber blau oder schwarz)
    mitbringen.
    Vor Eintritt in das Wahllokal Hände desinfizieren - ein Desinfektionsspender steht bereit.
    Folgen Sie der markierten Wegweisung am Boden und beachten Sie die Markierungen
    zu den Abstandsflächen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                            26. März 2021 • Woche 12           5

Amt Schönberger Land
Der Amtsvorsteher

Ausschreibung
Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir qualifizierte und motivierte Mitarbeitende, denen wir vielfältige, ab-
wechslungsreiche Aufgaben, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Miteinander bieten.
Bei uns erwartet Sie eine vielfältige Tätigkeit als

Sachbearbeiter/in Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Verwaltungsstandort in Dassow zu besetzen.
Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören                          •   Berufserfahrung und gute Kenntnisse im Bereich des
Geschäftsbuchhaltung führen                                         Anlagevermögens
•   fachbereichsübergreifende Beratung und Hilfestellung        •   Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitswei-
    für alle Beschäftigten zur korrekten Kontierung von             se
    Geschäftsvorfällen, insbesondere zur Abgrenzung von         •   ein versierter Umgang mit Standard-Software und die
    Investitionen                                                   Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in die eingesetzten
•   Beurteilung von Modernisierungs-/Sanierungsarbeiten             Softwareprodukte und Anwendungen
    im Hinblick auf die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand        •   Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung
    und Herstellungskosten                                      •   Engagement, Kommunikationsfähigkeit, Planungs- und
•   Buchung von Wertberichtigungen und pauschalen Berei-            Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zum ergebnisori-
    nigungen, Periodenabgrenzungen und Rückstellungen,              entierten Handeln
    Sonderposten, Rücklagen und Verbindlichkeiten               •   Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit sowie Ver-
                                                                    antwortungsbewusstsein u. Teamfähigkeit
Anlagenbuchhaltung führen                                       •   ein sicheres Auftreten im Umgang mit Bürgern, Behör-
•   Übernahme aller investiven Buchungen in die Anlagen-            den und sonstigen Dritten
    buchhaltung, erzeugen von Vermögensgegenständen             •   sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
    und Sonderposten unter eigenständiger Festlegung der        •   Führerschein Klasse B
    Abschreibungsparameter
                                                                Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit erfolgen. Der Arbeits-
•   Umsetzungen, Umbuchungen, Zerlegung, Änderung von
                                                                platz ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
    Nutzungsdauern
                                                                Bei entsprechenden Bewerbungen wird geprüft, ob den Teil-
•   Aktivierungen von Anlagen in Bau, Bereitstellung der
                                                                zeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten ent-
    Abschreibungsplanansätze für die Haushaltsplanung,
                                                                sprochen werden kann.
    Erstellung von Anlagennachweisen
                                                                Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er-
Jahresabschlussarbeiten erledigen                               reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungs-
•   Durchführung des Abschreibungslaufs, verbuchen              möglichkeiten sind wir behilflich.
    der Schnittstellen aus der Anlagenbuchhaltung an die
    Finanzbuchhaltung                                           Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten
•   Abgleich des Anlagenspiegels mit der Bilanz                 Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher
•   Durchführung von Korrekturen                                Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe
•   Verbuchung der Rückstellungen                               der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt.
                                                                Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-
Was wir bieten:
                                                                benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum
Neben einer umfassenden Einarbeitung bieten wir Ihnen einen
                                                                05.04.2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu senden.
sicheren Arbeitsplatz und zusätzliche soziale Leistungen wie
                                                                Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei
z.B. Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, flexible an
                                                                Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format
Betreuungsbedarfen ausgerichtete Arbeitszeiten, Aufstiegs-
                                                                einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet
und Entwicklungsmöglichkeiten, zusätzliche Rentenversiche-      werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden,
rung (ZMV) sowie anderes mehr.                                  da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet
Die Aufgaben wurden neu zugeordnet, daher wird die Stelle       werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
zurzeit neu bewertet.                                           gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden
Was sollten Sie unbedingt mitbringen?                           nicht erstattet.
•  Eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r mit II.     Kontakt:
   Angestelltenprüfung, eine Ausbildung zum/zur Verwal-                    Amt Schönberger Land, Fachbereich I
   tungsfachwirt/in bzw. Verwaltungsbetriebswirt/in und                    Am Markt 15 in 23923 Schönberg
•  Fundierte Kenntnisse der doppischen Rechnungslegung                     Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111
   nach den Vorschriften der GemHVO M-V                                    E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
Was wäre darüber hinaus vorteilhaft?                            Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie
•  eine abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Bilanzbuch-        der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
   halter/in kommunal                                           im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
6    26. März 2021 • Woche 12 		                                                                               Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land                                                Amt Schönberger Land
Bauen und Gemeindeentwicklung                                       - Der Gemeindewahlleiter -

Grünschnittannahme in den Gemeinden                                 Öffentliche Bekanntmachung über das
Lüdersdorf, Selmsdorf sowie in der Stadt                            Nachrücken einer Ersatzperson in die
Dassow                                                              Stadtvertretung Dassow
Die Einwohner der Gemeinden Lüdersdorf, Selmsdorf und der           Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG
Stadt Dassow sowie der dazugehörigen Ortsteile können auch          M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 02.02.2021
in diesem Jahr wieder Grün-, Strauchschnitt und Äste aus dem
                                                                    aus der Stadtvertretung Dassow ausgeschiedenen Person Maase,
privaten Bereich kostenlos in ihren Gemeinden abgeben.
                                                                    Ekkehard auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt
Gemeinde Lüdersdorf                                                 Dassow am 26.05.2019 auf die Ersatzperson Dr. Tiemann, Dirk
•  April bis November                                               übergeht. Die Ersatzperson hat das Mandat nicht angenommen.
•  jeden 1. Mittwoch im Monat
                                                                    Der Sitz geht deshalb über auf die Ersatzperson Dutschke, Sven.
•  in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr
•  Herrnburg, Kreisverkehr am Staunsfeld                            Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
                                                                    Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i.V.m. §
Gemeinde Selmsdorf
                                                                    35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte in der Stadt Dassow binnen
•  April bis November (beginnend ab Samstag, den 10. April
   2021)                                                            einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schrift-
•  wöchentlich am Mittwoch in der Zeit von 09.30 bis 10.30          lich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch
   Uhr                                                              bei der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am
•  14-täglich am Samstag in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr        Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.
•  Selmsdorf, Im Forstweg 4 (Bauhof)
                                                                    Schönberg, den 03.03.2021
Stadt Dassow
•   April bis November                                              gez. Lehmann
•   jeden 2. Mittwoch im Monat                                      Gemeindewahlleiter
•   Sammelplatz                                                     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
•   Dassow, Bahnhofstraße (ehem. Schwimmbad)                        am 09.03.2021 amtlich bekannt gemacht.
Informationen zur Grünschnittentsorgung
•    Es wird nur kompostierfähiges Material wie Grünschnitt,
     Laub, Strauchwerk sowie Äste bis zu einem Durchmesser          Haushaltssatzung der Stadt Dassow für die
     von 5 cm und einer maximalen Länge von 1 m in haus-
     haltsüblichen Mengen angenommen.                               Haushaltsjahre 2021/2022
•    Es dürfen keine Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle       Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des
     und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-,        Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt-
     Gewerbe oder Sondermüll, wie z. B. Wurzelstöcke u. ä.
                                                                    vertretung vom 02.02.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsauf-
     zuzuordnen sind, abgegeben werden.
•    Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u.          sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
     ä. welches der Anlieferung von Gartenabfällen dient, ist       Haushaltssatzung erlassen:
     wieder mitzunehmen.                                            §1
•    Während der Annahmezeiten stehen Mitarbeiter der               Ergebnis- und Finanzhaushalt
     Gemeinde/ Stadt zur Verfügung, welche entsprechende
     Kontrollen durchführen und deren Anweisungen zu beach-         Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird
     ten sind.                                                                                            in 2021         in 2022
• Jeder Einwohner der genannten Gemeinde/ Stadt ist be-             1. im Ergebnishaushalt auf
     rechtigt, Gartenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten           einen Gesamtbetrag
     Gartengrundstücken anfallen, an den Annahmestellen bzw.               der Erträge von             6.683.700 6.505.500 EUR
     auf den Sammelplätzen abzugeben.                                      einen Gesamtbetrag
•    Die Mitarbeiter prüfen die Identität und den Wohnort des              der Aufwendungen
     Anlieferers (hierfür ist bitte der Personalausweis bereitzu-          von                         7.542.000 6.946.900 EUR
     halten) und sind befugt, die Annahme von Gartenabfällen,              ein Jahresergebnis
     die nicht aus dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde/ Stadt               nach Veränderung
     stammen, abzulehnen.                                                  der Rücklagen von            -858.300    -441.400 EUR
•    Das Abladen von Grünschnitt nach den Öffnungszeiten ist        2. im Finanzhaushalt auf
     nicht erlaubt.                                                     a) einen Gesamtbetrag
•    Die Abgabe von Gartenabfällen ist ein kostenloser Service.
                                                                           der laufenden Ein-
     Die anfallenden Kosten tragen die Gemeinden/ Stadt und
                                                                           zahlungen von               6.049.300 5.883.000 EUR
     der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwest-
     mecklenburg.                                                          einen Gesamtbetrag
                                                                           der laufenden Aus-
Information der Bürgermeisterin der Stadt Dassow sowie der Bür-            zahlungen1 von              7.412.800 6.636.500 EUR
germeister der Gemeinden Lüdersdorf und Selmsdorf                          einen jahresbezo-
Den Einwohnern der Stadt Schönberg sowie der Gemeinden Grie-               genen Saldo der
ben, Siemz-Niendorf, Menzendorf und Roduchelstorf ist es nicht             laufenden Ein- und
gestattet, ihren Grünschnitt in den Nachbargemeinden Lüdersdorf,
                                                                           Auszahlungen von           -1.363.500    -753.500 EUR
Selmsdorf sowie der Stadt Dassow abzugeben.
                                                                        b) einen Gesamtbetrag
Alternativ besteht die Möglichkeit, den anfallenden Grünschnitt
                                                                           der Einzahlungen
über die braune Tonne oder über den Recyclingpark in Neu Degtow
(Fa. GER Umweltschutz GmbH) kostenpflichtig zu entsorgen.                  aus der Investitions-
                                                                           tätigkeit von               2.151.200 1.224.000 EUR
gez. Frau Pahl        gez. Herr Dr. Huzel   gez. Herr Kreft                einen Gesamtbetrag
Bürgermeisterin       Bürgermeister         Bürgermeister                  die Auszahlungen
der Stadt Dassow      der Gemeinde Lü-      der Gemeinde Selms-            aus der Investitions-
                      dersdorf              dorf                           tätigkeit von               2.151.200 1.224.000 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                                                      26. März 2021 • Woche 12     7
         einen der Saldo aus                                                                                förderungsmaßnahmen:
         Ein- und Auszahlun-                                                                                Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
         gen aus der Investiti-                                                                             erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen.
         onstätigkeit von                                                0                    0 EUR         Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
festgesetzt.                                                                                                keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
_____________________                                                                                       rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-   Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen
förderungsmaßnahmen
                                                                                                            und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen:
§2                                                                                                          Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen                                               Doppik beträgt 100.000 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                                                   §8
                                                                                                            Bewirtschaftungsregeln
§3                                                                                                          1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
Verpflichtungsermächtigungen                                                                                   zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                                                               für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für
§4                                                                                                             gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-
Kassenkredite                                                                                                  träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.
                                                                 in 2021                    in 2022            Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-
Der Höchstbetrag der Kassenkredi-                                                                              ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendun-
te wird festgesetzt auf                                         604.000           588.000 EUR                  gen bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind
§5                                                                                                             nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw.
Hebesätze                                                                                                      Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:                                             2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb
                                           in 2021      in 2022                                                des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig
1. Grundsteuer                                                                                                 erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen
    a) für die land- und forstwirtschaft-                                                                      Aufwendungen des Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen
       lichen Flächen (Grundsteuer                                                                             Teilhaushalte.
       A) auf                             300 v. H. 300 v. H.                                               3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht
    b) für die                                                                                                 zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa-
       Grundstücke(Grundsteuer B)                                                                              tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge
       auf                                380 v. H. 380 v. H.
                                                                                                               aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf-
2. Gewerbesteuer auf                      340 v. H. 340 v. H.
                                                                                                               wendungen aus Abschreibungen verwendet werden.
§6                                                                                                          4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun-
Stellen gemäß Stellenplan                                                                                      dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                                                               nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen-
8,56 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in 2021 und 8,56 Vollzeitäquivalente
(VzÄ) in 2022.                                                                                                 dungen bzw. Auszahlungen.
                                                                                                            5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen
§7
                                                                                                               berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen
Wertgrenzen
Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-                                                 bzw. Mehrauszahlungen.
maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13                                                  6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit
GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn                                                                        Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlun-
a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder                                                      gen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig
b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent-                                                       deckungsfähig mit Auszahlungen für Investitionen und
    sprechen.                                                                                                  Investitionsförderungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist
Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV                                                    der geplante Aufwandsansatz in Höhe der Auszahlung zu
M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein                                                 sperren. Die gesperrten Beträge können den Ansatz für
Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen                                                   Abschreibungen entsprechend erhöhen.
und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich                                                    7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für
bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit                                               Investitionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %
                                                                                                            8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen-
des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen
Auszahlungen übersteigt.                                                                                       dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio-
Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des                                                    nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des
§ 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-                                                Produktes.
haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 4                                          9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-
% der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.                                                        tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwen-
der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen                                                   dige zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende
des Finanzhaushaltes.
                                                                                                               des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-                                              Nachrichtliche Angaben:
maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti-                                                                                      in 2021          in 2022
onen nicht überschreiten.                                                                                   1. Zum Ergebnishaushalt
Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen                                                Das Ergebnis zum 31. De-
und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in                                                    zember des Haushaltsjah-
den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik                                                  resbeträgt voraussichtlich        676.748     235.348 EUR
zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10                                                2. Zum Finanzhaushalt
% von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den                                                    Der Saldo der laufenden
ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-                                                    Ein- und Auszahlungen
haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine                                                 zum 31. Dezember des
Abweichung von 10.000 EUR handelt                                                                              Haushaltsjahres beträgt
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-                                              voraussichtlich                 2.161.786    1.208.286 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
8      26. März 2021 • Woche 12 		                                                                                                       Amt Schönberger Land
3. Zum Eigenkapital                                                    Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf
   Der Stand des Eigenkapi-
   tals zum 31. Dezember des                                           für das Haushaltsjahr 2021
   Haushaltsjahres beträgt                                             Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des
   voraussichtlich                     16.925.728 16.484.328 EUR       Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
Dassow, 01.03.2021                                                     meindevertretung vom 26.01.2021 und nach Bekanntgabe der
                                                                       rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflich-
gez. Pahl                    Siegel                                    tigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Bürgermeisterin
Hinweis:                                                               §1
                                                                       Ergebnis- und Finanzhaushalt
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M.V der Rechts-
aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmi-          Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
gungspflichtigen Festsetzungen.                                        1. im Ergebnishaushalt auf
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre                       einen Gesamtbetrag der Erträge
2021/2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.                            von                                                                     6.534.900 EUR
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
im Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, öffent-                 einen Gesamtbetrag der Aufwen-
lich aus. Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme einen Termin.               dungen auf                                                               7.225.700 EUR
Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.schoen-                   ein Jahresergebnis nach Verän-
berger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 02.03.2021                     derung der Rücklagen von                                                   -183.700 EUR
veröffentlicht.                                                        2. im Finanzhaushalt auf
gez. Lenschow                                                             a) einen Gesamtbetrag der laufen-
Amtsvorsteher                                                                 den Einzahlungen von                                                     6.195.700 EUR
                                                                              einen Gesamtbetrag der laufen-
                                                                              den Auszahlungen1 von                                                   6.830.900 EUR
    Stadt Dassow                                                              einen jahresbezogenen Saldo der
    Die Bürgermeisterin                                                       laufenden Ein- und Auszahlungen
                                                                              von                                                                       -635.200 EUR
    Stellenausschreibung                                                  b) einen Gesamtbetrag der Einzah-
    Bei der Stadt Dassow ist zum nächstmöglichen                              lungen aus der Investitionstätig-
    Zeitpunkt die Stelle eines/einer                                          keit von                                                                1.735.600 EUR
                                                                              einen Gesamtbetrag der Auszah-
    Stadtarbeiters/Stadtarbeiterin (m/w/d)                                    lungen aus der Investitionstätig-
    zu besetzen.                                                              keit von                                                                3.375.800 EUR
    Der Aufgabenbereich umfasst allgemeine Bauunterhaltungs-                  einen Saldo aus Ein- und Auszah-
    arbeiten im Tief- und Grünbereich.                                        lungen aus der Investitionstätig-
                                                                              keit von                                                               -1.640.200 EUR
    Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet:
    •   eine abgeschlossene handwerkliche und/oder gärtneri-           festgesetzt.
        sche Ausbildung                                                ______________________________________

    •   Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit               1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

    •   Führerschein Klasse B.                                         förderungsmaßnahmen

    Der Besitz des Berechtigungsscheines zum Führen von Mo-            §2
    torsägen wäre wünschenswert.
                                                                       Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
    Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD (EG 4). Die Arbeitszeit be-       Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
    trägt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit
                                                                       aufnahmen ohne Umschuldungen (Krediter-
    auch auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und
    Feiertage verlagern.                                               mächtigung) wird festgesetzt auf                                               1.640.200 EUR
    Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten
                                                                       §3
    Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher
    Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe           Verpflichtungsermächtigungen
    der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt.       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
    Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Le-             tigungen wird festgesetzt auf                                                                 0 EUR
    benslauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 16.
                                                                       §4
    April 2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden.
    Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Be-   Kassenkredite
    werbungen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
    einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet       festgesetzt auf                                                                    619.500 EUR
    werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden,
    da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet        §5
    werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen              Hebesätze
    gewünscht, bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden         Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
    nicht erstattet.
                                                                       1. Grundsteuer
    Kontakt:                                                              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä-
               Amt Schönberger Land, Fachbereich I
                                                                              chen (Grundsteuer A) auf                                                           292 v. H.
               Am Markt 15 in 23923 Schönberg
               Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                             365 v. H.
               E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de                  2. Gewerbesteuer auf                                                                      350 v. H.
    Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie
                                                                       §6
    der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da-
    ten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren            Stellen gemäß Stellenplan
    zu.                                                                Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                       8,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                 26. März 2021 • Woche 12     9
§7                                                                   5.   Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen
Wertgrenzen                                                               berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen
Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-            bzw. Mehrauszahlungen.
maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13           6.   Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit
GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn                                   Ausnahme der Personal- und Versorgungsauszahlun-
a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder                 gen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig
b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent-                  deckungsfähigmit Auszahlungen für Investitionen und
    sprechen.                                                             Investitionsförderungsmaßnahmen. In diesen Fällen ist
Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV               der geplante Aufwandsansatz in Höhe der Auszahlung zu
M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein            sperren. Die gesperrten Beträge können den Ansatz für
Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen              Abschreibungen entsprechend erhöhen.
und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich             7.   Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für
bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit          Investitionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %         8.   Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen-
des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen                 dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio-
Auszahlungen übersteigt.                                                  nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des
Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des               Produktes.
§ 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-      9.   Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-
haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 4        tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwen-
% der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.                   dige zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende
der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen              des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
des Finanzhaushaltes.                                                Nachrichtliche Angaben:
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare         1. Zum Ergebnishaushalt
Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-          Das Ergebnis zum 31. Dezember des
maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti-            Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        -629.788 EUR
onen nicht überschreiten.                                            2. Zum Finanzhaushalt
Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen         Der Saldo der laufenden Ein- und
und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in             Auszahlungen zum 31. Dezember des
den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik           Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        -475.132 EUR
zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10         3. Zum Eigenkapital
                                                                        Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
% von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den
                                                                        Dezember des Haushaltsjahres beträgt
ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-
                                                                        voraussichtlich                              14.599.777 EUR
haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine
Abweichung von 10.000 EUR handelt                                    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 11.03.2021 erteilt.
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
                                                                     Lüdersdorf, den 11.03.2021
förderungsmaßnahmen:
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als         gez. Prof. Dr. Huzel   (Siegel)
erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen.                           Bürgermeister
Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
                                                                     Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
                                                                     und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen
rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
                                                                     werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen
                                                                     Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im
und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen:
                                                                     Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-
Doppik beträgt 100.000 €.                                            aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
                                                                     Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite https://www.scho-
§8                                                                   enberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen
Bewirtschaftungsregeln                                               mit Ablauf des 12.03.2021 öffentlich bekannt gemacht.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
   zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen                 gez. Lenschow
   für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für          Amtsvorsteher
   gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-
   träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.
   Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-
                                                                     Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des
   ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendun-            Rechnungsprüfungsausschusses der
   gen bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind              Gemeinde Siemz-Niendorf vom 01.02.2021
   nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw.
   Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte.
                                                                     über die Prüfung des Jahresabschlusses
2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb              2019 der Gemeinde Niendorf
   des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig                Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Niendorf zum 31.12.2019
   erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen             wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemein-
   Aufwendungen des Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen              de Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss
   Teilhaushalte.                                                    der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem Be-
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht           richt über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i. d. F. vom
   zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa-               10.12.2020) der Gemeinde Niendorf zusammengefasst und einen
   tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge            uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
   aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf-            Bestätigungsvermerk
   wendungen aus Abschreibungen verwendet werden.                    Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-
4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun-                 liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
   dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind              Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und
   nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen-           8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
   dungen bzw. Auszahlungen.                                         Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie
Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2021 - Amt ...
10    26. März 2021 • Woche 12 		                                                                             Amt Schönberger Land
die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.           Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rück-
Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahres-       lagen 2019 beträgt                                 T€     - 38,6
abschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,          Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in
den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen         Höhe von                                           T€        8,5
zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswe-
                                                                     Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verände-
sens - der
                                                                     rung der Rücklagen                                 T€     - 30,1
                       Gemeinde Niendorf                             Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember       beträgt                                            T€ - 466,9
2019 geprüft.                                                        Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla-           Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53       Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der
GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber-           ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der        Auszahlungen aus in Höhe von                       T€       29,2
Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage   aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 GemH-
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
                                                                     VO-Doppik vorzutragen                              T€       49,2
Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter
                                                                     die planmäßigen Tilgungen für Investitionskredi-
Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen
Verhältnisse der Gemeinde Niendorf abzugeben.                        te betragen in 2019                                T€        0,0
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des          Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                 T€       78,4
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und          Unter Berücksichtigung des Vortrages aus dem Haushaltsvorjahr
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die    ist im Haushaltsjahr 2019 der Haushaltsausgleich in der Finanz-
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum        rechnung gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-         Die Investitionsauszahlungen betragen in 2019      T€        0,0
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und      Sie sind im Haushaltsjahr 2019 finanziert durch
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit       Investitionseinzahlungen                           T€     208,5
erkannt werden.                                                      Aufnahme von investiven Krediten                   T€        0,0
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-        durch Eigenmittel                                  T€        0,0
nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
                                                                     Die Investitionskredite haben unter Berücksichti-
Niendorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-
sichtigt.                                                            gung der Tilgung abgenommen um                     T€        0,0
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-          Die Bestand an liquiden Mittel hat insgesamt
legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise            zugenommen um                                      T€      237,7
für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
                                                                     Der Haushaltsausgleich der Gemeinde Niendorf ist in der Ergeb-
Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-
wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.                     nisrechnung nicht gegeben und in der Finanzrechnung gegeben,
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein              gemäß § 16, Abs. 2 GemHVO-Doppik. Die Gemeinde Niendorf
erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere           hat die 8. Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept erstellt,
die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,       dieses wurde am 07.05.2019 beschlossen und der Rechtsaufsicht
die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti-        mit dem Haushaltsplan vorgelegt. Die Genehmigung zum Haus-
gung von Entscheidungen der Bürgermeisterin hinsichtlich des         haltsplan 2019 erfolgt am 24.05.2018.
Rechnungswesens einbezogen.                                          Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Niendorf geben
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-        nach unserer Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass
rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-      zu wesentlichen Beanstandungen.
tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung          Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderhei-
des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.           ten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende       Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen ge-           Siemz-Niendorf, 01.02.2021
führt.                                                               gez. Frau Inge Traulsen
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung
                                                                     Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre-
chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläu-          der Gemeinde Siemz-Niendorf
ternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§           Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den             01.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Siemz-Ni-
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-          endorf die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den
stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-        Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Ge-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen         meinde Niendorf in der Fassung vom 10.12.2020 zu empfehlen.
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage          Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des
der Gemeinde Niendorf.
                                                                     Jahresabschlussprüfung 2019 wurden der Gemeindevertretung
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen      in ihrer Sitzung am 25.02.2021 bekanntgegeben.
Verhältnisse der Gemeinde Niendorf fest:                             Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des
Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31.                           Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Niendorf werden hiermit
Dezember 2019                                       T€ 1.506,0       öffentlich bekannt gemacht.
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember                       Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Ein-
2019                                                 %      68,7     sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben
Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie-                    Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land
hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamt-                           in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öff-
vermögen zum 31. Dezember 2019                       %     99,5      nungszeiten öffentlich aus.
Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen                        Siemz-Niendorf, 16.03.2021
zum 31. Dezember 2019 in Höhe von                   T€       0,0
Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und                        gez. Anne Haberkorn
langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31.                          Bürgermeisterin
Dezember 2019                                        %       0,5     Gemeinde Siemz-Niendorf
Die Gemeinde Niendorf ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.          mit Ablauf des 16.03.2021 amtlich bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land		                                                                                26. März 2021 • Woche 12       11
Tätigkeitsbericht 2020 des                                             Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
                                                                       erkannt werden.Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen
Rechnungsprüfungsausschusses
                                                                       werden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche
der Gemeinde Siemz-Niendorf                                            Umfeld der Gemeinde Groß Siemz sowie die Erwartungen über
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Siemz-Ni-                  mögliche Fehler berücksichtigt.
endorf hat gegenüber der Gemeinde einen Tätigkeitsbericht für          Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-
das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätig-             legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am          für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
25.02.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020 des        Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Siemz-Niendorf               wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt   Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein
zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für              erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere
sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger            die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,
Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den           die Erteilung der Kassenanordnung und unter der Berücksichti-
Öffnungszeiten öffentlich aus.                                         gung von Entscheidungen des Bürgermeisters hinsichtlich des
Siemz-Niendorf, den 16.03.2021                                         Rechnungswesens einbezogen.
                                                                       Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-
gez. Haberkorn
                                                                       rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-
Bürgermeisterin
                                                                       tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen            des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
mit Ablauf des 16.03.2021 amtlich bekannt gemacht.                     Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende
                                                                       sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
                                                                       Unsere Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen
Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des                                geführt.
Rechnungsprüfungsausschusses der                                       Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der
Gemeinde Siemz-Niendorf vom 01.02.2021                                 Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte
über die Prüfung des Jahresabschlusses                                 entsprechen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss
                                                                       erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der
2019 der Gemeinde Groß Siemz
                                                                       §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den
Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Groß Siemz zum                   sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-
31.12.2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der              stimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord-
Gemeinde Siemz-Niendorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus-             nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
schuss der Gemeinde Siemz-Niendorf hat das Ergebnis in seinem          entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 (i. d. F. vom      der Gemeinde Groß Siemz.
10.12.2020) der Gemeinde Groß Siemz zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.                   Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen
                                                                       Verhältnisse der Gemeinde Groß Siemz fest:
Bestätigungsvermerk
                                                                       Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt zum 31.
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-
                                                                       Dezember 2019                                       T€ 1.498,7
liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
                                                                       Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und
                                                                       2019                                                %       77,7
8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie               Das wirtschaftliche Eigenkapital (unter Einbezie-
die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.             hung der Sonderposten) beträgt zum Gesamt-
Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jah-            vermögen zum 31. Dezember 2019                      %       99,4
resabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrech-             Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen
nung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang sowie              zum 31. Dezember 2019 in Höhe von                   T€        0,0
den Anlagen zum Jahresabschluss - unter Einbeziehung des               Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und
Rechnungswesens der                                                    langfristiges Fremdkapital) beträgt zum 31.
                                                                       Dezember 2019                                       %         0,6
                      Gemeinde Groß Siemz
                                                                       Die Gemeinde Groß Siemz ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember         det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
2019 geprüft.                                                          Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rück-
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla-             lagen 2019 beträgt                                  T€    - 12,5
gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53         Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten in
GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber-             Höhe von                                            T€        8,3
ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der
                                                                       Zweckgebundene Ergebnisrücklagen wurden
Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
                                                                       gebildet in Höhe von                                T€        0,0
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
                                                                       Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Verände-
Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter
                                                                       rung der Rücklagen                                  T€      - 4,2
Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen
                                                                       Der Ergebnisvortrag aus den Haushaltsvorjahren
Verhältnisse der Gemeinde Groß Siemz abzugeben.
                                                                       beträgt                                             T€ - 675,9
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und            Im Haushaltsjahr 2019 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die      Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung nicht gegeben.
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum          Die Finanzrechnung 2019 weist einen Saldo der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-           ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und        Auszahlungen aus in Höhe von                        T€      78,7
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