Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK

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Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
Amtsblatt
für die Gemeinde Wustermark
23. Dezember 2022                         29. Jahrgang                     Nummer 06/2022

         Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus
Liebe Bürgerinnen und Bürger!                                          in Wustermark. Dazu im Olympischen Dorf Wohngemeinschaften
                                                                       für Demente und Senioren sowie zum Januar einen neuen Jugend-
Das Weihnachtfest steht vor der Tür und wieder neigt sich ein er-      klub in Elstal. Priort freute sich über seinen neuen Kulturtreff „Haus
eignisreiches Jahr dem Ende. Mit großer Sorge erlebten wir dieses      Lachmund“, wo dessen Wirken gewürdigt wird. Und ganz wichtig:
Jahr den Beginn des Krieges in der Ukraine, dessen Auswirkungen        Ab sofort haben unsere großen Ortsteile mit dem neuen RB21 eine
sogar bei uns in Deutschland heftig zu spüren sind. Aber wir durften   erhebliche Verbesserung bei der Regionalbahnanbindung an Berlin
auch Zeuge von Solidarität und Herzensgüte beim Umgang mit den         und Potsdam. Der Dank hierfür geht an die Bürgerinitiative.
geflüchteten Menschen werden. Einige von Ihnen durften wir auch
in unserem Gemeindegebiet willkommen heißen und Ihnen dabei            Wir werden weiterhin gemeinsam daran arbeiten, Ihnen, unseren
helfen, etwas zur Ruhe zu kommen.                                      Bürgerinnen und Bürgern, ein bestmögliches Umfeld zum Leben mit
                                                                       Ihren Familien zu bieten.
Neben der Hilfe vieler Einwohner, mit diesen Menschen in diesen
schweren Zeiten ihre Häuser und Wohnungen zu teilen, gab es wei-       Aus diesem Anlass möchte ich auch dieses Jahr wieder all denen
terhin große gemeinsame Spenden- und Solidaraktionen für die Uk-       danken, die daran mitgearbeitet haben, all dies in unserer wunder-
raine, wofür ich herzlichen Dank sagen möchte.                         schönen Gemeinde möglich gemacht zu haben. Mein Dank gilt be-
                                                                       sonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Kirchen, Vereinen,
Es gab aber auch in diesem Jahr viel Erfreuliches in unserer schönen   Verbänden, Institutionen und Initiativen beruflich oder ehrenamtlich
Gemeinde.                                                              engagieren. Vor allem aber auch denen, die im Hintergrund fleißig
                                                                       helfen, möchte ich auf diesem Wege Danke sagen.
Die wahre Freude des Weihnachtsfestes besteht darin, ande-
ren eine Freude bereiten zu dürfen.                                    Nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern der kommunalen Gremien,
                                                                       den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, des Bauhofs so-
Und in diesem Sinne haben wir an vielen Projekten und Entwick-         wie der Kindergärten, Schulen und der Feuerwehren herzlich für die
lungen für Sie und Ihre Lieben gearbeitet, die gerade die soziale      weiterhin exzellente Zusammenarbeit und ihr außergewöhnliches
Infrastruktur stetig weiterentwickeln.                                 Engagement.

So konnten wir Anfang Dezember 2022 die Grundsteinlegung unserer       Ich wünsche Ihnen friedvolle Festtage im Kreise Ihrer Liebsten, einen
neuen Grundschule in Elstal feiern, welche im Sommer 2024 fertig       angenehmen Jahreswechsel und vor allen Dingen viel Gesundheit
sein soll. In Hoppenrade konnten wir die Verbesserung der Schulwe-     im kommenden Jahr 2023, in dem ich mich auch darauf freue, Sie
ge für die Kinder feierlich begehen. Schnelles Internet kommt durch    immer mal wieder zu treffen.
den Ausbau des Glasfasernetzes bald in alle Haushalte. Für die ganz
Kleinen und Lebensälteren wurde ebenfalls gesorgt. So gibt es die      Herzliche Weihnachts- und Rathausgrüße von Ihrem Bürgermeister
neue Spielhaus-Kita in Elstal und ein schönes neues Pflegezentrum      Holger Schreiber
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
|2|      23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51                                                                 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark

Öffentliche Bekanntmachungen

– Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der                                     – Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplans
  21./VII. außerplanmäßigen Sitzung des Hauptausschusses                               Nr. E 36B „Olympisches Dorf“
  der Gemeinde Wustermark am 08.11.2022...................... Seite 3                  der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 18

– Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der                                      – Bekanntmachungsanordnung der Satzung des
  22./VII. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde                                   Bebauungsplans Nr. E 36B „Olympisches Dorf“
  Wustermark am 24.11.2022.............................................. Seite 3       der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 20

– Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der                                      – Friedhofsgebührensatzung
  25./VII. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde                                 der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 20
  Wustermark am 06.12.2022.............................................. Seite 3
                                                                                     – Bekanntmachungsanordnung der Friedhofs-
– Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                      gebührensatzung der Gemeinde Wustermark................ Seite 21
  der Gemeinde Wustermark
  für das Haushaltsjahr 2023............................................. Seite 10   – 2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Wustermark
                                                                                       über die Förderung von örtlichen Vereinen und
– Bekanntmachungsanordnung der Haushaltssatzung 2023                                   Verbänden – Lesefassung............................................... Seite 21
  der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 11
                                                                                     – Mitteilung des Fundbüros............................................... Seite 22
– Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses
  der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2018                                 – Hinweis zur Bekanntmachung der Sechsten Satzung
  und Entlastung des Bürgermeisters                                                    zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes
  für das Haushaltsjahr 2018............................................. Seite 11     Digitale Kommunen Brandenburg................................... Seite 23

– Öffentliche Bekanntmachung über die erneute
  öffentliche Auslegung des Entwurfes des
  Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark
  Nord“, Teil 1 – 2. Änderung nach § 4a Abs. 3 in
  Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)....... Seite 11                    Sonstige Mitteilungen

– Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der                                       – Weihnachtsgedicht eines Elstaler Lokführers................ Seite 25
  Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/
  Scharnhorstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet                                       – Eröffnung der Kita Spielhaus in Elstal............................ Seite 26
  Eulenspiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung
  jeweils im Teilgebiet 12 der Gemeinde Wustermark..... Seite 16                     – Bericht des Inklusionsbeirates Wustermark................... Seite 26

– Bekanntmachungsanordnung der Satzung zur Aufhebung                                 – Grundsteinlegung für die Grundschule des
  der Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/                                Heinz Sielmann Schulzentrums in Elstal......................... Seite 27
  Scharnhorstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen-
  spiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung jeweils                                 – RB21 in Wustermark....................................................... Seite 28
  im Teilgebiet 12 der Gemeinde Wustermark.................. Seite 17
                                                                                     – Medieninformation des Deutschen Roten Kreuz............ Seite 29
– Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungs-
  plans – Teilgebiet B „Olympisches Dorf“                                            – Blutspendetermine im Havelland.................................... Seite 29
  der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 17
                                                                                     – Kontakt Bürgerservicebüro im Landkreis Havelland....... Seite 30
– Bekanntmachungsanordnung der 3. Änderung des
  Flächennutzungsplans – Teilgebiet B „Olympisches Dorf“                             – Service – Kontakte und Öffnungszeiten
  der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 18        und Notfallnummern....................................................... Seite 32
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark                                                         23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51   |3|

                                             Öffentliche Bekanntmachungen

  Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der                      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines
  21./VII. außerplanmäßigen Sitzung des Hauptaus-                     BOS-Funk möglich und notwendig ist.
  schusses der Gemeinde Wustermark am 08.11.2022
                                                                      Abstimmungsergebnis:
Antrag auf Vorbescheid zum Vorhaben „Errichtung eines                 Ja 6 | Nein 0 | Enthaltung 1
Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten“                              einstimmig beschlossen
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah-
me der Gemeinde
Vorlage: 204/2022                                                     Bauvorhaben: Grundschule für das Schulzentrum Elstal – Ge-
                                                                      werk: „Sanitäranlagen“
Beschluss:                                                            – Vergabe einer Bauleistung –
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für das im         Hier: Beratung und Beschlussfassung
Rahmen eines Vorbescheides beantragte Vorhaben „Errichtung eines      Vorlage: 205/2022
Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück in
der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal, Heroldplatz (Gemarkung      Beschluss:
Elstal, Flur 15, Flurstück 40/1) zu erteilen.                         Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im
                                                                      Rahmen des Bauvorhabens „Schulzentrum Elstal – Neubau einer
Abstimmungsergebnis:                                                  Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben:
Ja 2 | Nein 2 | Enthaltung 3
abgelehnt, da keine Mehrheit                                           LOS-Nr.     für die/das       Auftrags-       an die Firma
                                                                                   Leistung/         summe in
                                                                                   Gewerk            Höhe von
1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom-                                      brutto
   munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der
   Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht.               LOS 404     Sanitäranla-       337.903,43 € Schaller Heizungs-
2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht                 gen                             und     Sanitärbau
   abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder-                                                 GmbH, Brandenbur-
   manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten                                                      ger Allee 5, 14641
   der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung.                                                                Paulinenaue
3. Diese öffentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Inter-
   netseite der Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de,         Abstimmungsergebnis:
   ausgewiesen.                                                       Ja 7 | ein 0 | Enthaltung 0
                                                                      einstimmig beschlossen

                                                                      1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom-
  Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der                          munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der
  22./VII. Sitzung des Hauptausschusses der                              Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht.
  Gemeinde Wustermark am 24.11.2022                                   2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht
                                                                         abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder-
Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben „Errichtung ei-               manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten
nes Antennenträgers mit Outdoortechnik für eine Funküber-                der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung. Diese öf-
tragungsstelle“ im OT Elstal, Zur Döberitzer Heide 9                     fentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Internetseite der
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah-                Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de, ausgewie-
me der Gemeinde                                                          sen.
Vorlage: 216/2022

Beschluss:
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für die be-
antragte Baugenehmigung zu dem Vorhaben „Errichtung eines An-           Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der
tennenträgers mit Outdoortechnik für eine Funkübertragungsstelle“       25./VII. Sitzung der Gemeindevertretung der
auf dem Flurstück 26, der Flur 21 in der Gemarkung Elstal unter der     Gemeinde Wustermark am 06.12.2022
Bedingung, dass folgende Nachweise erbracht werden, zu erteilen:
                                                                      Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Umsatzsteuerge-
1. Munitionsfreiheitsbescheinigung des Zentraldienstes der Polizei    setz
2. Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung                     hier: Beratung und Beschlussfassung
                                                                      Vorlage: 225/2022
Es wird beantragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die
Nähe zum FFH-Gebiet sowie den Widerspruch zum Flächennut-             Beschluss:
zungsplan/ Landschaftsplan eingehend zu prüfen und zu klären, ob      Die Gemeindevertretung beschließt, sofern die Übergangsregelung
sowohl die Gestaltung des Funkmastes als auch ein weiter nördlich     des § 27 Abs. 22 S. 3 Umsatz­steuer­gesetz i. V. m. § 27 Abs. 22a Um-
gelegener Standort durch den Antragsteller realisiert werden kann.    satzsteuergesetz um weitere zwei Jahre verlängert wird, die durch
                                                                      die Gemeinde Wustermark am 26.09.2016 abgegebene Optionser-
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
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klärung mit Wirkung zum 01.01.2023 zu widerrufen.                    Abstimmungsergebnis:
                                                                     Ja 11 | Nein 1 | Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis:                                                 mehrheitlich beschlossen
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0
einstimmig beschlossen
                                                                     Fachausschüsse der Gemeinde Wustermark
                                                                     hier: Nachbenennung von sachkundigen Einwohnern/innen
Außerplanmäßige Ausgabe für die Übernahme der Mehr-                  für den Ausschuss für Bauen und Wirtschaft
kosten für die Verwendung von Natursteinmaterial in den öf-          Vorlage: 220/2022
fentlichen Straßen des Bahntechnologie Campus Havelland
gemäß Beschluss B-086/2019                                           Beschluss:
hier: Beratung und Beschlussfassung                                  Es wird beschlossen, den Ausschuss für Bauen und Wirtschaft der
Vorlage: 226/2022                                                    Gemeinde Wustermark mit dem sach­kundigen Einwohner

Beschluss:                                                                            Herrn Frank Böttcher-Sommerfeld
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark genehmigt
eine außerplanmäßige Ausgabe zur Über­nahme von Mehrkosten           zu besetzen.
(Einbau von Granitborde) für die nunmehr öffentlichen Straßen des
Bahntech­nolo­gie Campus Havelland in Höhe von 53.077,51 €.          Abstimmungsergebnis:
                                                                     Ja 10 | Nein 0 | Enthaltung 2
Abstimmungsergebnis:                                                 einstimmig beschlossen
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0
einstimmig beschlossen
                                                                     Bauvorhaben: Grundschule für das Schulzentrum Elstal – Ge-
                                                                     werk: „Heizung“
Jahresabschluss 2018                                                 – Vergabe einer Bauleistung –
Hier: Beratung und Beschlussfassung                                  Hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage: 201/2022                                                    Vorlage: 206/2022

Beschluss:                                                           Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i. V.   Die Gemeindevertretung Wustermark beschließt zum zeiteffizienten
m. § 82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüf­ten Jahresabschluss 2018.         Abschluss des Verfahrens zur Vergabe des Gewerks „Heizung“ im
                                                                     Rahmen des Bauvorhabens „Grundschule für das Schulzentrum Els-
Abstimmungsergebnis:                                                 tal“, dass die Zuständigkeit für die Vergabe auf den Bürgermeister
Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1                                        übertragen wird. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist in der
einstimmig beschlossen                                               nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu informieren.

                                                                     Abstimmungsergebnis:
Jahresabschluss 2018 – Entlastung des Bürgermeisters                 Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1
Hier: Beratung und Beschlussfassung                                  einstimmig beschlossen
Vorlage: 203/2022

Beschluss:                                                           Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung
                                                                     „Lüftung“
Die Gemeindevertretung beschließt nach § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i. V.   Hier: Beratung und Beschlussfassung
m. § 82 Abs. 4 BbgKVerf die Entlast­ung des Bürgermeisters für das   Vorlage: 207/2022
Haushaltsjahr 2018.
                                                                     Beschluss:
Abstimmungsergebnis:                                                 Die Gemeindevertretung Wustermark beschließt zur Vermeidung ei-
Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1                                        ner Bauzeitverzögerung für die Vergabe des Gewerks „Lüftung“ im
einstimmig beschlossen                                               Rahmen des Bauvorhabens „Grundschule für das Schulzentrum Els-
                                                                     tal“, dass die Zuständigkeit für die Vergabe auf den Bürgermeister
                                                                     übertragen wird. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist in der
Fachausschüsse der Gemeinde Wustermark                               nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu informieren.
hier: Nachbenennung von sachkundigen Einwohnern/innen
für den Haushalts- und Finanzausschuss                               Abstimmungsergebnis:
Vorlage: 214/2022                                                    Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0
                                                                     einstimmig beschlossen
Beschluss:
Es wird beschlossen, den Haushalts- und Finanzausschuss der Ge-
meinde Wustermark mit dem sachkundigen Einwohner

                        Herrn Michael Paul

zu besetzen.
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark                                                        23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51   |5|

Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung            Abstimmungsergebnis:
„Starkstrom“                                                          Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0
Hier: Beratung und Beschlussfassung                                   einstimmig beschlossen
Vorlage: 208/2022
                                                                      Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“
Beschluss:                                                            hier: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung
Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im      Vorlage: 166/2022
Rahmen des Bauvorhabens „Schul­zent­rum Elstal – Neubau einer
Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben:                           Beschluss:
                                                                      Die Gemeindevertretung beschließt,
 LOS-Nr. für die/das Auftragssum- an die Firma                        1. den Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ in der Fas-
         Leistung/ me in Höhe                                             sung vom 14.10.2022, bestehend aus Planzeichnung und text-
         Gewerk      von brutto                                           lichen Festsetzungen (siehe Anlage 1), als Satzung zu erlassen
                                                                          gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
 LOS 408 Starkstrom       1.193.871,44 € Elektro Rathenow GmbH            Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
                                         Wilhelm-Külz-Straße 10           zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober
                                         14712 Rathenow                   2022 (BGBl. I S. 1726).
                                                                      2. die Begründung in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 2)
Abstimmungsergebnis:                                                      inklusive Grünordnungsplan (siehe Anlage 3) zum oben genann-
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                             ten Planentwurf zu billigen.
einstimmig beschlossen
                                                                      Abstimmungsergebnis:
                                                                      Ja 10 | Nein 0 | Enthaltung 3
Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung            einstimmig beschlossen
„Fernmeldetechnik“ –
Hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage: 209/2022                                                     Bebauungsplan Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“,
                                                                      Teil 1 – 2. Änderung
Beschluss:                                                            hier: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung
Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im      der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör-
Rahmen des Bauvorhabens „Schulzent­rum Elstal – Neubau einer          den und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben:                           Vorlage: 194/2022

 LOS-Nr. für die/das Auftrags-          an die Firma                  Beschluss:
         Leistung/ summe in                                           Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungs-
         Gewerk      Höhe von                                         plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wuster­mark Nord“, Teil 1 – 2. Ände-
                     brutto                                           rung in der Fassung vom 07.10.2022 – bestehend aus der Planzeich­
                                                                      nung, den text­  lichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen
 LOS 408 Fernmelde- 422.626,16 € Elektro Rathenow GmbH                Begründung mit den entsprechenden Anlagen – zu billi­gen und zur
         technik                 Wilhelm-Külz-Straße 10               erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
                                 14712 Rathenow                       (BauGB) in Ver­bindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zu bestimmen.

Abstimmungsergebnis:                                                  Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung werden gemäß § 4a Abs.
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                         3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonsti-
einstimmig beschlossen                                                gen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
                                                                      Planung berührt werden kann, sowie den Nachbargemeinden erneut
                                                                      Stellungnahmen zum Planentwurf eingeholt.
Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der             Abstimmungsergebnis:
eingegangenen Stellungnahmen                                          Ja 11 | Nein 0 | Enthaltung 2
Vorlage: 165/2022                                                     einstimmig beschlossen

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abwägungsvorschlag zur         Bebauungsplan Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/Scharn-
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)     horstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/
in der Fassung vom 27.07.2022 (siehe Anlage 1), zur Behörden- und     Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung
Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom           hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der
23.03.2021 (siehe Anlage 2), zur 1. erneuten Behörden- und Träger-    eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs.        Trägerbeteiligung für die Aufhebung des Teilgebietes 12
2 BauGB in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 3), zur 2. er-    Vorlage: 192/2022
neuten eingeschränkten Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung   Beschluss:
vom 14.10.2022 (siehe Anlage 4) sowie zur erneuten eingeschränkten    Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abwägungsvorschlag
Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit      zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 5) für   setzbuch (BauGB) in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 1)
den Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ zuzustimmen.           sowie zur förmlichen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
|6|    23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51                                                Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark

Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 2) für        Bauvorhaben: Knotenpunkt Rosa-Luxemburg-Allee / Bahn-
die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspie-        hofstraße
gel-/ Scharn­horstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/     – Ausbaubeschluss –
Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung jeweils im Teil­gebiet 12 zuzustim-   Hier: Beratung und Beschlussfassung
men.                                                                   Vorlage: 189/2022

Abstimmungsergebnis:                                                   Beschluss:
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                          Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt
einstimmig beschlossen                                                 1. die Gestaltung des Knotenpunktes-/Kreuzungsausbaus Ro-
                                                                           sa-Luxemburg-Allee / Bahnhofstraße im OT Elstal inklusive des
                                                                           Geh-/Radweges zwischen der Hauptstraße (Ausbaugrenze zum
Bebauungsplan Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/Scharn-                    Kreisverkehr 2) auf der westlichen Seite und der Einmündung
horstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/                      zum WG „Radelandberg“ auf der östlichen Seite
Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung                                       und
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung                 2. die Herstellung der hierfür notwendigen Regenwasserableitung
des Teilgebietes 12                                                        und des Geh-/ bzw. teilweisen Rad­weges auf der östlichen Seite
Vorlage: 193/2022                                                          der Bahnhofstraße zwischen der Rosa-Luxemburg-Allee und der
                                                                           Straße „Zum Hakenberg“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,                                     gemäß der aktuell vorliegenden Planung des Ingenieurbüros, der PST
1. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen-         GmbH aus Werder/Havel.
    spiegel-/ Scharn­horstsiedlung“ für das Teilgebiet 12, bestehend
    aus Blatt 1 und Blatt 2 (siehe Anlagen 1 und 2), als Satzung       Die Ausbauparameter in Anlehnung an die RStO 12 (Konstrukti-
    zu erlassen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver­        onsaufbau) für den Ausbau des Knoten­punk­tes-/Kreuzungsausbaus
    bindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntma-         (Fahrstreifen) und der damit in Zusammenhang stehenden Geh-/Rad-
    chung vom 03. Novem­ber 2017 (BGBI. S. 3634), zuletzt geändert     wege sowie Bushaltestellen werden wie folgt definiert:
    durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBI. I S.
    1726).                                                             1. Fahrbahn-/Kreuzungsausbau (Fahrstreifen):
2. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen-         Bauklasse:                   10
    spiegel-/ Scharn­horstsiedlung“ 1. Änderung für das Teilgebiet     Frostempfindlichkeit:        F2 bzw. F3
    12, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2 (siehe Anlagen 3 und 4),     Wasserverhältniss:           teilweise ungünstig
    als Satzung zu erlassen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Ver­bindung     Tragfähigkeitsanforderungen: Verformungsmodul Planum
    mit § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom                                      EV2 > 45MN/m²
    03. Novem­ber 2017 (BGBI. S. 3634), zuletzt geändert durch Arti-   Trinkwasserschutzzone:       III
    kel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBI. I S. 1726).
3. die Begründung in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 5)       Ausbaufläche: ca. 1.700 m²
    sowie die Umwelt­bestandskarte in der Fassung vom Juli 2019        Befestigung:  Asphalt
    (siehe Anlage 6) zu den oben genannten Planentwürfen zu billi-     Neigung:	2,5 % in Richtung Regenwasser-
    gen.                                                                             abläufe

Abstimmungsergebnis:                                                   Einfassung:	Hochbord aus Naturstein 10 x 100
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                                       x 30 cm in 30 cm Betonbettung und
einstimmig beschlossen                                                              mit 20 cm Rückenstütze C 20/25

                                                                       Aufbau:
                                                                          4 cm Splittmatrixasphaltschicht SMA 11 S
Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am                    8 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS
06.12.2022                                                               10 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
hier: kurzfristiges „Tempo 30“ im Umfeld der Kita SPIelhaus            	15 cm Schottertragschicht 0/45, min. EV2 > 150
und Seniorenwohnen                                                       MPa
Vorlage: 222/2022                                                      	33 cm Frostschutzschicht 0,45 (gebroche Ge-
                                                                         steinskörnung), min EV2 > 120 MPa
Beschluss:                                                               70 cm Gesamtaufbau für die Fahrbahn
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich bei der Stra-
ßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland eine Geschwindig-         2. Gehweg bzw. Geh-/Radwegbau, Warte-/Aufenthaltsflä-
keitsreduzierung gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO bzw. § 45 Abs. 9 Nr. 7        chen (Bushaltestellen):
StVO im Umfeld der Kita SPIelhaus und des Immanuel Seniorenzen-        Ausbaulänge:                ca. 470 m
trums Elstal zu beantragen, falls nicht bereits eine weitergehende     Befestigung:                Beton-Rechteckpflaster
Reduzierung besteht.                                                                               10/20/8 cm, grau,
                                                                       Neigung:                    2,5 % in Richtung Fahrbahn
Sofern kurzfristig bauliche Veränderungen erforderlich sind, werden    Einfassung:	beidseitig Tiefbord 8x20 cm in
diese ebenfalls realisiert.                                                                        20 cm Betonbettung und mit 15 cm
                                                                                                   Rückenstütze C 20/25
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                          Aufbau:            8 cm Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm
einstimmig beschlossen                                                                    4 cm Bettung, Brechsand-Splitt-Gemisch
                                                                                         15 cm Schottertragschicht 0/45 STS
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark                                                        23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51     |7|

                  2 8 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120    	20 cm Schottertragschicht 0/32, min. EV2 > 150
                   MPa                                                 MPa
                   55 cm Gesamtaufbau für den Gehweg bzw.           	30 cm Frostschutzschicht (gebrochene Gesteins-
                    Geh-/Radweg                                        körnung) 0/45, min. EV 2 > 120 MPa
                                                                       77 cm Gesamtaufbau für die Busfläche
Hinweis: Der Gehweg, Geh-/Radweg und der Sicherheitsstreifen
erhalten ausgehend von dem Normauf­bau von 40 cm einen um 15         5. Querungshilfen für Fußgänger / Rad- und Rollstuhlfahrer:
cm erhöhten Aufbau, da auf diesen Flächen Fahrzeuge des Winter-      Die Anordnung der kombinierten Querungshilfen in den Fahrbahnflä-
und Reinigungsdienstes fahren.                                       chen für Fußgänger / Rad- und Roll­stuhlfahrer erfolgt an drei Seiten
Mit diesem Gesamtaufbau von 55 cm sollen Schäden an den Be-          des Knotenpunktes-/Kreuzungsausbaus. Sie erfolgt an beiden Seiten
lägen der Oberflächen bzw. Befestigungen langfristig vermieden       (östlich und westlich) der Rosa-Luxemburg-Allee und der Bahnhof-
werden.                                                              straße (nördliche Seite). Eine Querungs­hilfe in den südlichen Bereich
                                                                     des Radelandbergs ist nicht erforderlich, da es sich hier um einen
3. Befestigter Sicherheitsstreifen:                                  verkehrs­beruhigten Bereich handelt.
Zur Wahl stehen 2 Ausbauvarianten des Sicherheitsstreifens,
über die der Ortsbeirat Elstal zu entscheiden hat:                   Die Gesamtbreite dieser Querungen beträgt 5,5 m zuzüglich beid-
                                                                     seitiger Sicherheitsflächen an den Stirn­seiten von 1,1 m bzw. 5,0 m.
* 3.1 Sicherheitsstreifen in Naturstein (in Mabos verfugt):         Jede dieser drei Querungshilfen berücksichtigt folgende Breiten zur
       (dafür:..../dagegen:..../enthalten:....)                      Auf­nah­me der Geh- bzw. Radverkehre:
Ausbaulänge:                        ca. 360 m
Befestigung:	Granitkleinpflaster (Mosaikpflas-                      • für den Radverkehr:      2,0 m,
                                    ter) 5x5 cm, grau,               • für den Rollstuhlfahrer: 1,5 m und
Neigung:                            2,5 % in Richtung Fahrbahn       • für den Fußgänger:       2,0 m
Einfassung:	                       Hochbord 10x100x30 cm zur
                                    Fahrbahn und zum Beton-          Somit ergibt sich rechnerisch eine nutzbare Gesamtbreite von je-
                                    Rechteckpflaster des Geh-/bzw.   weils 5,5 m.
                                    Radweges
                                                                     • Aufbau:                       a nalog     dem       Fahrbahnaufbau
Aufbau:
  5 cm Granitkleinpflaster 5x5 cm, grau,                                                              im Bereich des Knotenpunkt-
  4 cm mineralischer drainfähiger Bettungsmörtel                                                      /Kreuzungsausbaus mit einem Ge-
 16 cm Schottertragschicht 0/45 STS                                                                   samtaufbau von 70 cm.
	
 30 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120                       • Oberflächenbelag:              Beton-Begleitplatten      (anthrazit),
 MPa                                                                                                 Maße: 30x30x8 cm als optischer Kon-
 55 cm Gesamtaufbau für den Sicherheits-
	                                                                                                   trast zur Fahrradquerung
 streifen                                                            • Einfassung:                  Tiefbord / Schrägbord aus Granit
                                           oder                      • Neigung:                     Dachgefälle von je 2,5 % zu den Fahr-
                                                                                                     bahnflächen
*3.2 Sicherheitstreifen in Beton- Rechteckpflaster: (dafür:..../
      dagegen:..../enthalten:....)                                   In der Bahnhofstraße oberhalb (nördlich) des Kreuzungs-/Knoten-
Ausbaulänge:                       ca. 360 m                         punktausbaus wird eine Querungshilfe für den Radfahrer vorgese-
Befestigung:	Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm,                       hen, um den dortigen Radverkehr von der östlichen Fahrbahnseite
                                   anthrazit,                        auf die westliche Seite der Bahnhofstraße sicher zu geleiten. Hier
Neigung:                           2,5 % in Richtung Fahrbahn        schließt sich in nördlicher Richtung der Bahnhofstraße ein bereits
Einfassung:	                      Hochbord 10x100x30 cm zur         vorhandener Geh-/Radweg an, der diese Radverkehre aufnimmt.
                                   Fahrbahn und zum Beton-           Diese Querung hat eine Breite von 2,0 m.
                                   Rechteckpflaster des Geh-/bzw.
                                   Radweges                          Für den Radverkehr sei noch darauf hingewiesen, dass diese Flächen
                                                                     eine „rot“ eingefärbte Gestaltung mit dem Piktogramm „Radfahrer“
Aufbau:
   8 cm Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm                              erhalten soll, um sich von den verbleibenden Flächen der Querung
   4 cm Bettung, Brechsand-Splitt-Gemisch                            für Fußgänger und Rollstuhlfahrer sowie der eigentlichen Fahrbahn
  15 cm Schottertragschicht 0/45 STS                                 abzusetzen.
	28 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120
  MPa                                                                6. Entwässerung der Fahrbahnflächen am Kreuzungs-/Kno-
	55 cm Gesamtaufbau für den Sicherheits-                                tenpunkt und der Geh-/ bzw. Radweg­flächen:
  streifen                                                           Da am unmittelbaren Bereich des Knotenpunkt-/Kreuzungsausbau
                                                                     Rosa-Luxemburg-Allee / Bahnhofstraße keine ausreichende Entwäs-
4. Busfläche (Warte-/Anfahrfläche):                                  serung des anfallenden Niederschlagswassers umgesetzt werden
                                                                     kann und eine direkte Versickerung der anfallenden Regenwas-
Ausbaulänge:               ca. 25 m je Haltestellenbereich           sermengen seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises
Befestigung:               Straßenbetondecke (bewehrt)               Havelland an „Ort und Stelle“ untersagt wurde, musste zwingend
Neigung:	2,5 % in Richtung Anfahrbord /                             eine Ableitung des Niederschlagwassers in nördliche Richtung der
                           Regenwasserabläufe                        Bahnhofstraße eingeplant werden.
Einfassung:	Anfahrbord der Haltestelle und                          So wird ein Regenwasserkanal der Nennweite DN 300 bis 400 mm
                           Asphaltaufbau des Fahrstreifens           (Beton bzw. PP-Kunststoff) in die östliche Fahrspur der Bahnhof-
Aufbau:      27 cm Straßenbeton (bewehrt)                            straße mit verlegt, der die anfallenden Regenwassermengen vom
                                                                     Kreuzungs-/Knotenpunkt der Rosa-Luxemburg-Allee /Bahnhofstraße
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
|8|    23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51                                                 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark

und der parallel hierzu verlaufenden Geh-/Radwegflächen über eine       Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1
Reinigungs-/Sedimentationsanlage zur Geländesenke oberhalb der          einstimmig beschlossen
Straße „Zum Hakenberg“ ableitet. Hier erfolgt eine ungestörte Ver-
sickerung des dann gereinigten Niederschlagwassers. Eine Beein-
trächtigung des dort noch teilweise bestehenden Rodelweges und          Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am
des vorhandenen Baumbestandes wird es dadurch nicht geben.              06.12.2022
                                                                        hier: Kurzfristige digitale Kita-Kommunikation mit Erzie-
7. Straßenbeleuchtung:                                                  hungsberechtigten
Die vorhandenen Anlagen der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen           Vorlage: 224/2022
des geplanten Ausbauvorhabens nicht betroffen. Sollten partielle
Beeinträchtigungen auftreten, werden die Masten der Straßenbe-          Beschluss:
leuchtung an den Kreuzungs-/Knotenpunktausbau bzw. Geh-/Rad-            Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine einfa-
wegbau angepasst.                                                       che digitale Kommunikation zwischen Eltern und Kindertagesstätten
                                                                        bspw. über die App KiKom der Firma Little Bird sicherzustellen.
8. Allgemeiner Hinweis zum Kreuzungsausbau:
Bei den vorgestellten Unterlagen des Knotenpunktes-/Kreuzungsaus-       Damit wird gewährleistet, dass es künftig keine Informationsbrüche
baus Rosa-Luxemburg-Allee / Bahn­hofstraße im OT Elstal handelt es      zwischen Kitas und Eltern gibt.
sich, wie in den beigefügten Unterlagen erläutert, um eine abbie-
gende Hauptstraße. Um diese verkehrsrechtliche Festsetzung jedem        Sofern rechtliche Hindernisse bestehen, werden diese unverzüglich
Verkehrsteilnehmer (Fahr­zeug­verkehr) auch optisch zu verdeutlichen,   und konkret gegenüber dem Bildungs- und Sozialausschuss durch die
werden im unmittelbaren Kreuzungsbereich die Verkehrsflächen, die       Gemeindeverwaltung benannt.
in die untergeordneten Verkehrswege (östliche R.-Luxemburg-Allee
als 30-er Zone und Radelandberg als verkehrsberuhigter Bereich)         Als Übergangslösung wird bei Bedarf „Maerker Plus“ geprüft.
führen, mit einer Pflasterdecke aus Großpflaster versehen.
Damit soll jedem Fahrzeugführer klar werden, dass er sich mit sei-      Abstimmungsergebnis:
nem Fahrzeug nicht mehr im abbiegenden Hauptstraßenbereich der          Ja 6 | Nein 6 | Enthaltung 1
Rosa-Luxemburg-Allee/Bahnhofstraße bewegt. Diese Fläche, soge-          abgelehnt, da keine Mehrheit
nannte Orientierungs-/Aufmerksamkeitsflächen, sind im Lageplan in
der Farbe „dunkelgrau“ darge­stellt.
                                                                        2. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde
Abstimmungsergebnis:                                                    Wustermark
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                           hier: Beratung und Beschlussfassung
einstimmig beschlossen                                                  Vorlage: 217/2022

                                                                        Beschluss:
Verbreiterung der Kuhdammbrücke über den Havelkanal                     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt die
– Bestätigung des 1. Nachtrages –                                       2. Änderung der Vereinsförder­richt­linie der Gemeinde Wustermark
Hier: Beratung und Beschlussfassung                                     gemäß Anlage 1 der vorliegenden Beschlussvorlage.
Vorlage: 190/2022
                                                                        Abstimmungsergebnis:
Beschluss:                                                              Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark bewilligt der            einstimmig beschlossen
„ARGE Kuhdammbrücke“, Waldowallee 76/48, 10318 Berlin be-
stehend aus den Firmen Berger Bau SE und GLS Bau und Montage
G.M.B.H. den ersten Nachtrag in Höhe von 452.168,68 €. für die          Entscheidung über die Verlängerung des bestehenden Ver-
konjunkturbedingten Mehraufwendungen, resultierend aus dem              trages über die Verpflegungsleistungen in den Schulen und
Ukrainekonflikt.                                                        Kitas der Gemeinde Wustermark
                                                                        hier: Beratung und Beschlussfassung
Abstimmungsergebnis:                                                    Vorlage: 219/2022
Ja 11 | Nein 0 | Enthaltung 2
einstimmig beschlossen                                                  Beschluss:
                                                                        Die Gemeindevertretung beschließt, die Verträge mit VielfaltMe-
                                                                        nü (ehemals Sodexo) nicht aktiv zum 31.12.2023 aufzukündigen,
Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am                 sondern die vereinbarte Option zur Verlängerung der Laufzeit bis
06.12.2022                                                              31.12.2024 in Anspruch zu nehmen.
hier: Eingangstor der Kita-Kiefernwichtel
Vorlage: 221/2022                                                       Abstimmungsergebnis:
                                                                        Ja 9 | Nein 0 | Enthaltung 4
Beschluss:                                                              einstimmig beschlossen
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Eingangstor an der
Kita Kiefernwichtel unverzüglich mit einer elektrischen Tor- bzw.
Türöffnung auszustatten.

Eine mögliche Alternativlösung wird einvernehmlich mit dem Ki-
ta-Ausschuss der betroffenen Kita abge­stimmt.
Abstimmungsergebnis:
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark                                                        23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51   |9|

Neustrukturierung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde             öffnungsgesetzes, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutz-
Wustermark                                                             gesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten.
hier: Beratung und Beschlussfassung zur Erarbeitung eines
Handlungsweges zur Optimierung der vorhandenen Struktu-                                    § 3 Ordnungswidrigkeiten
ren                                                                    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen
Vorlage: 218/2022                                                      des § 1 außerhalb der dort zuge­lassenen Öffnungszeiten Waren zum
                                                                       gewerblichen Verkauf anbietet. Die Ordnungswidrigkeit kann gem.
Beschluss:                                                             § 12 Abs. 1 Nr. 2 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz mit einer
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt, die         Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
vorhandenen Strukturen in der offen­en Jugendarbeit im Gemeinde-
gebiet auf den Prüfstand zu stellen sowie eine Handlungsempfeh-               § 4 Einschränkungen und Verbote auf Grund der
lung für eine mögliche Neuausrichtung zu erarbeiten.                    Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder
                                                                                              anderer Gefahren
Abstimmungsergebnis:                                                   Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder anderer
Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0                                          Gefahren gehen dieser Verordnung vor. Einer Aufhebung von Termi-
einstimmig beschlossen                                                 nen nach § 1 bedarf es nicht, soweit Bundes- oder Landesrecht ein
                                                                       Verbot von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen vorsehen.

Ordnungsbehördliche Verordnung gem. § 5 Abs. 1 Branden-                Ist eine Schließung von Verkaufseinrichtungen bestimmter Sorti-
burgisches Ladenöffnungsgesetz (BBLöG) zum Offenhalten                 mente angeordnet, entfällt der verkaufs­offene Sonn- oder Feiertag.
von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen              Dies gilt auch, soweit Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter
im Jahr 2023                                                           mit mehr als 1000 Personen verboten sind. Der Bürgermeister stellt
hier: Beratung und Beschlussfassung                                    in diesen Fällen das Verbot der Veranstaltung und die Aufhebung
Vorlage: 198/2022                                                      des verkaufsoffenen Sonntags fest. Die Entscheidung ist ortsüblich
                                                                       bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die folgende „Ordnungsbehörd-                               § 5 Inkrafttreten
liche Verordnung über das Offen­halten von Verkaufsstellen aus An-
lass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen im Jahre       Diese Verordnung tritt am Tag nach dem Tage der Bekanntgabe in
2023“.                                                                 Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023.

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von                Wustermark, den 06.12.2022
Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an
           Sonn- und Feiertagen im Jahre 2023                          gez. H. Schreiber
                                                                       Bürgermeister der Gemeinde Wustermark
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsge-         als örtliche Ordnungsbehörde
setzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 GVBI. I/06, [Nr. 15], S. 158, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25.04.2017, GVBI. I/17, [Nr. 8], in Ver-     zurückgezogen
bindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 16. Mai 2018 zur
Durchführung des § 5 Absatz 1 bis 3 des Brandenburgischen Laden-       Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wustermark
öffnungsgesetzes in Verbindung mit § 26 Abs. 3 des Gesetzes über       hier: Beratung und Beschlussfassung
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehörden-          Vorlage: 188/2022
gesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August
1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2018 GVBI. I/18, [Nr.    Beschluss:
22], erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Wustermark als örtli-      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt die
che Ordnungsbehörde auf Beschluss der Gemeindevertretung vom           Friedhofsgebühren­satzung der Ge­mein­de Wustermark nach dem Köl-
06.12.2022 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung:                    ner Modell ab dem 01.01.2023.

         § 1 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen                    1. Die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2019–2021 in der
Verkaufsstellen dürfen gem. § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Laden-           Kostenstelle Friedhof der Gemeinde Wustermark wird nach der
öffnungsgesetz i. V. m. der Verwaltungs­vorschrift zur Durchführung       Kalkulation nach dem Kölner Modell ausgeglichen, so dass fol-
des § 5 Abs. 1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes          gende Gebühr erhoben wird:
an folgen­den Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00
Uhr geöffnet sein, soweit nicht Lärmschutz­gebote entgegenstehen:       Kölner Modell
    26.03.2023          Wellfit Festival                                Kostenträger          Gesamtgebühr          Nachkaufgebühr
    30.04.2023          Frühlingsfest                                                         20/15 Jahre           für 5 Jahre
    13.08.2023          Beachfestival                                   Erdbestattung –                1.488,00 €
    01.10.2023          Herbstfest                                      Reihe
    12.11.2023          Lichterfest
    17.12.2023          Weihnachtszauber                                Erdbestattung –                1.538,00 €              384,00 €
                                                                        Wahl
                 § 2 Tarifrecht/Arbeitsschutz                           Erdbestattung                  1.393,00 €
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf            Gemeinschaft
Grund dieser Verordnung sind § 10 des Brandenburgischen Laden-
Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
| 10 |   23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51                                            Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark

 Erdbestattung –                1.908,00 €              477,00 €            außerordentlichen Erträge auf             1.200.000,00 EUR
 Wahl Doppel                                                                außerordentlichen Aufwendungen auf          292.600,00 EUR
 Erdbestattung –                1.296,00 €              324,00 €     2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
 Kindergrab
                                                                           Einzahlungen auf                    45.652.700,00 EUR
 Urne – Reihe                     934,00 €                                 Auszahlungen auf                    46.923.500,00 EUR
 Urne – Wahl                      956,00 €              319,00 €     festgesetzt.
 Urne –                           896,00 €
 Gemeinschaft                                                        Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes ent-
                                                                     fallen auf:

2. Die Kostenüberdeckung der Position „Feierhalle/ Kapelle“ ist      Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.598.900,00 EUR
   durch eine Gebührensenkung der Benut­zungsgebühr Friedhofs-       Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.243.600,00 EUR
   kapelle je Bestattungsfall auszugleichen.
                                                                     Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit       9.053.800,00 EUR
       neue Gebühr/ Nutzung                              46,40 €     Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit      19.835.500,00 EUR

Hinweis: In den Tabellen sind nur gerundete Werte dargestellt und    Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit     10.000.000,00 EUR
in Excel wurde mit den nichtgerundeten Werten gerechnet. Hieraus     Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit        844.400,00 EUR
kann sich eine Differenz in den dargestellten Summen zu den in der
Tabelle ausgewiesenen Einzelwerten ergeben. Die als kostende-        Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR
ckend ermittelten, durchschnittlichen Gebühren sind immer auf den    Auszahlungen an Liquiditätsreserven                    0,00 EUR
Cent abgerundet.
                                                                                                § 2 Kredite
3. Die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023
   die vorliegende Friedhofs­gebühren­satzung der Gemeinde           Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
   Wustermark für den Friedhof Elstal.                               Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
                                                                     wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8 | Nein 3 | Enthaltung 2                                                        § 3 Verpflichtungsermächtigungen
mehrheitlich beschlossen
                                                                     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung
                                                                     von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitions-
1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom-      förderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf
   munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der        6.186.200 Euro festgesetzt.
   Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht.
2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht                            § 4 Steuersätze
   abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder-
   manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten        Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr
   der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung. Diese öf-        wie folgt festgesetzt:
   fentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Internetseite der
   Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de, ausgewie-           1. Grundsteuer
   sen.                                                                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
                                                                           (Grundst. A)                                        330 v. H.
                                                                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                 430 v. H.
                                                                     2. Gewerbesteuer                                          350 v. H.
  Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
  der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2023                                         § 5 Wertgrenzen

1. Haushaltssatzung                                                  1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwen-
Vorlage: 158/2022                                                       dungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung ange-
                                                                        sehen werden, wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Branden-         2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,
burg hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.09.2022          ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:       Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000 Euro
                                                                        festgesetzt.
                       § 1 Gesamthaushalt                            3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige
                                                                        Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird                       der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 100.000 Euro fest-
                                                                        gesetzt.
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der                      4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist,
                                                                        werden bei:
       ordentlichen Erträge auf                 28.159.700,00 EUR       a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergeb-
       ordentlichen Aufwendungen auf            28.817.000,00 EUR          nis auf 1.000.000 Euro
                                                                        und
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark                                                     23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51   | 11 |

    b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauf-   Wustermark, den 08.12.2022
       wendungen oder Einzelaus­zahlungen auf 1.000.000 Euro
    festgesetzt.                                                      gez. H. Schreiber
                                                                      Bürgermeister
               § 6 Haushaltssicherungskonzept
Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erfor-
derlich.
                                                                        Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses
                                                                        der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2018
Wustermark, den 08.12.2022                                              und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts-
                                                                        jahr 2018
gez. H. Schreiber
Bürgermeister                                                         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat unter der
                                                                      Beschluss Nr. 201/2022 in ihrer Sitzung am 06.12.2022 den geprüf-
                                                                      ten Jahresabschluss 2018 beschlossen.

  Bekanntmachungsanordnung der Haushaltssatzung                       Die Prüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkrei-
  2023 der Gemeinde Wustermark                                        ses Havelland. Der Prüfbericht lag am 06.10.2022 vor.

Die vorstehende von der Gemeindevertretung am 27.09.2022 unter        Der Jahresabschluss 2018 mit Anlagen liegt ab sofort zur Einsicht-
der Beschlussnummer 158/2022 beschlossene Haushaltssatzung            nahme in der Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641
2023 der Gemeinde Wustermark wird hiermit in der gültigen Fas-        Wustermark, Zimmer 305, zu den Sprechzeiten des Rathauses aus.
sung der Bekanntmachung öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung enthält unter § 2 eine Kreditaufnahme für das    Der Bürgermeister wurde mit Beschluss Nr. 203/2022 für das Haus-
Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 10.000.000,00 Euro. Dementspre-        haltsjahr 2018 entlastet.
chend wurde der Beschluss dem Landkreis Havelland als Untere
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, mit der Bitte um Genehmigung.       Wustermark, den 06.12.2022

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland hat mit Bescheid       gez. H. Schreiber
vom 05.12.2022, AZ: 15.1.2.11.22 die Haushaltssatzung 2023 unter      Bürgermeister
folgenden Auflagen genehmigt:

1. Zur Finanzierung der Investitionen sind vorrangig Eigenmittel /
   Fördermittel heranzuziehen. Hierüber ist bis zum 30.06.2023 zu       Öffentliche Bekanntmachung über die erneute
   berichten.                                                           öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs-
2. Die Gemeinde Wustermark hat Maßnahmen festzulegen, um                plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“,
   die Ertragskraft des Ergebnishaushaltes langfristig zu sichern.      Teil 1 – 2. Änderung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit
   Hierüber ist bis zum 30.06.2023 zu berichten.                        § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
3. Der Jahresabschluss 2021 ist spätestens bis zum 30.06.2023
   aufzustellen.                                                      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat auf ihrer
                                                                      Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebau-
Die vorstehende Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wustermark         ungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 auf-
wird gemäß § 3 Abs. 3 und § 67 Abs. 5 BbgKVerf in der gültigen        zustellen. Das Bauleitplanverfahren erfolgt im Normalverfahren mit
Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19,        Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
30.06.2022 (GVBI.I/22, Nr. 18) öffentlich bekannt gemacht.            Räumlicher Geltungsbereich
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf eine       Das Plangebiet umfasst den Kuhdammweg im Abschnitt zwischen
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegen diese Sat-      dem Havelkanal und der Landesstraße 202 sowie Teile der Landes-
zung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel-   straße 202 zwischen Wustermark und Zeestow selbst.
tend gemacht werden kann, es sei denn:
• eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,                             Die folgenden Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wustermark
• die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht       sind Bestandteil des Geltungsbereiches:
    ordnungsgemäß bekanntgemacht worden,
• der Bürgermeister hat den Beschluss der Gemeindevertretung          Flurstück                        Umfang im Geltungsbereich
    vorher beanstandet oder
• der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde          234                              teilweise
    vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die    235                              teilweise
    Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.                236                              teilweise
Gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf kann jeder Einsicht in die Haushalts-      237                              teilweise
satzung 2023 und deren Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist          238                              teilweise
während der Dienststunden:                                            239                              teilweise
Dienstag      08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr                    240                              vollständig
in der Gemeindeverwaltung, 3. OG – Zimmer 305,                        241                              teilweise
Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark, möglich.                     242                              teilweise
| 12 |   23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51                                              Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark

Flurstück                         Umfang im Geltungsbereich              07.10.2022
254                               teilweise                            • Begründung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungs-
                                                                         plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 vom
464/1                             teilweise                              07.10.2022
973                               teilweise                            • Anlage A (Erschließungsplanung) vom März 2022 zur Begrün-
978                               teilweise                              dung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W
                                                                         5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1
1096                              teilweise                            • Anlage B (Biotoptypen) vom 20.05.2022 zur Begründung des Ent-
1119                              vollständig                            wurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbe-
1120                              teilweise                              gebiet Wustermark Nord“, Teil 1
                                                                       • Anlage C (Artenschutzbeitrag Kuhdammbrücke über den Havel-
1177                              teilweise                              kanal km 21,390 – Änderung von ein- in zweispurige Fahrbahn-
1180                              teilweise                              breite der Kuhdammbrücke und Neubau des Kuhdammweg mit
1182                              teilweise                              Anschluss an die L 202) vom Januar 2021 zur Begründung des
                                                                         Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewer-
1256                              teilweise
                                                                         begebiet Wustermark Nord“, Teil 1
1257                              teilweise                            • Anlage D (Landschaftspflegerischer Begleitplan Kuhdammbrücke
                                                                         über den Havelkanal km 21,390 – Änderung von ein- in zwei-
Ziel und Zweck der Planung                                               spurige Fahrbahnbreite der Kuhdammbrücke und Neubau des
Mit Hilfe der gegenständlichen Bebauungsplanänderung soll die            Kuhdammweg mit Anschluss an die L 202) vom Januar 2021 zur
beabsichtigte Verbreiterung der Kuhdammbrücke über den Havel-            Begründung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans
kanal (km 21,390) von einer ein- in eine zweispurige Nutzung so-         Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1
wie die dadurch erforderliche Neutrassierung des Kuhdammwegs           • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Kuhdammbrücke stellt           Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1
ein Nadelöhr dar, da vermehrt Schwerlasttransporte vom und zum           BauGB) vom 02.06.2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Güterverkehrszentrum Berlin West Wustermark (GVZ) stattfinden.           Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1
Eine dritte, leistungsfähige Verkehrsanbindung des GVZ an das über-    • Auswertung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher
örtliche Verkehrsnetz ist nun entsprechend den Ausbaubeschlüssen         Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2
der Wustermarker Gemeindevertretung vom 30.06.2020 für die Stra-         BauGB) vom 07.10.2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplans
ßenbauvorhaben „Neubau Kuhdammweg“ (Drucksache B-061/2020)               Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1
sowie „Neubau Knotenpunkt Kuhdammweg/ L 202“ (Drucksache
B-062/2020) herzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens          Alle vorgenannten Unterlagen liegen vom
werden zudem der Umbau des Knotenpunktes mit der L 202 sowie                 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. Februar 2023
der Anschluss der Gewerbegebietsflächen im nordöstlichen Teil des      im Rathaus (Zimmer 225), Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark
Gewerbegebietes Wustermark Nord an das öffentliche Verkehrsnetz        (OT Wustermark) während der Dienststunden
gesichert. Die Verkehrsflächen mit dem entsprechenden Straßenbe-       Montag               8.00–15.00 Uhr
gleitgrün, Maßnahmen zum Ausgleich sowie Flächen zur Abwasser-         Dienstag             8.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
beseitigung sind zu sichern.                                           Mittwoch             8.00–15.00 Uhr
                                                                       Donnerstag           8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Der Bebauungsplan dient der Sicherung der planungsrechtlichen          Freitag              8.00–12.00 Uhr
Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung          und nach telefonischer Vereinbarung unter 033234/73–243 (Herr
und die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Vorliegen der         Rehn) sowie im Internet unter www.wustermark.de (Aktuelles > öf-
Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)         fentliche Auslegungen) bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprü-
ist zu prüfen.                                                         fungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://
                                                                       www.uvp-verbund.de/bb zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt innerhalb des Geltungsbereichs In-      Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellung-
dustriegebiete, eine überörtliche Hauptverkehrsstraße, eine örtliche   nahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur
Hauptverkehrsstraße sowie kleinflächige und extensive Grünland-        Niederschrift oder unter der E-Mailadresse m.rehn@wustermark.de
nutzung dar. Des Weiteren ist eine oberirdische Hauptversorgungs-      vorgebracht werden.
leitung dargestellt. Nachrichtlich übernommen ist die Darstellung
von Bodendenkmalen. Eine Altlastenfläche (ehemalige Deponie) ist       Postanschrift der Gemeinde Wustermark ist Hoppenrader Allee 1 in
im Geltungsbereich vermerkt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flä-        14641 Wustermark.
chennutzungsplan entwickelbar.
                                                                       Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin,
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebau-                 dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-
ungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil                schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön-
1 – 2. Änderung                                                        nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
                                                                       kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-
Mit Beschluss vom 06.12.2022 bestimmte die Gemeindevertretung          ungsplans nicht von Bedeutung ist.
der Gemeinde Wustermark die nachstehenden Unterlagen zur erneu-
ten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit 3       Verfügbare umweltbezogene Informationen
Abs. 2 BauGB:                                                          Zu den wesentlichen bereits vorhandenen umweltbezogenen Infor-
• Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewer-           mationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage
    begebiet Wustermark Nord“, Teil 1 mit Teil A (Planzeichnung        mit bereitgestellt werden, gehört Folgendes:
    im Maßstab 1:1.000) und Teil B (Textliche Festsetzungen) vom
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