Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus - Gemeinde WUSTERMARK
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Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 29. Jahrgang Nummer 06/2022 Weihnachtsgrüße aus dem Rathaus Liebe Bürgerinnen und Bürger! in Wustermark. Dazu im Olympischen Dorf Wohngemeinschaften für Demente und Senioren sowie zum Januar einen neuen Jugend- Das Weihnachtfest steht vor der Tür und wieder neigt sich ein er- klub in Elstal. Priort freute sich über seinen neuen Kulturtreff „Haus eignisreiches Jahr dem Ende. Mit großer Sorge erlebten wir dieses Lachmund“, wo dessen Wirken gewürdigt wird. Und ganz wichtig: Jahr den Beginn des Krieges in der Ukraine, dessen Auswirkungen Ab sofort haben unsere großen Ortsteile mit dem neuen RB21 eine sogar bei uns in Deutschland heftig zu spüren sind. Aber wir durften erhebliche Verbesserung bei der Regionalbahnanbindung an Berlin auch Zeuge von Solidarität und Herzensgüte beim Umgang mit den und Potsdam. Der Dank hierfür geht an die Bürgerinitiative. geflüchteten Menschen werden. Einige von Ihnen durften wir auch in unserem Gemeindegebiet willkommen heißen und Ihnen dabei Wir werden weiterhin gemeinsam daran arbeiten, Ihnen, unseren helfen, etwas zur Ruhe zu kommen. Bürgerinnen und Bürgern, ein bestmögliches Umfeld zum Leben mit Ihren Familien zu bieten. Neben der Hilfe vieler Einwohner, mit diesen Menschen in diesen schweren Zeiten ihre Häuser und Wohnungen zu teilen, gab es wei- Aus diesem Anlass möchte ich auch dieses Jahr wieder all denen terhin große gemeinsame Spenden- und Solidaraktionen für die Uk- danken, die daran mitgearbeitet haben, all dies in unserer wunder- raine, wofür ich herzlichen Dank sagen möchte. schönen Gemeinde möglich gemacht zu haben. Mein Dank gilt be- sonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Kirchen, Vereinen, Es gab aber auch in diesem Jahr viel Erfreuliches in unserer schönen Verbänden, Institutionen und Initiativen beruflich oder ehrenamtlich Gemeinde. engagieren. Vor allem aber auch denen, die im Hintergrund fleißig helfen, möchte ich auf diesem Wege Danke sagen. Die wahre Freude des Weihnachtsfestes besteht darin, ande- ren eine Freude bereiten zu dürfen. Nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern der kommunalen Gremien, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, des Bauhofs so- Und in diesem Sinne haben wir an vielen Projekten und Entwick- wie der Kindergärten, Schulen und der Feuerwehren herzlich für die lungen für Sie und Ihre Lieben gearbeitet, die gerade die soziale weiterhin exzellente Zusammenarbeit und ihr außergewöhnliches Infrastruktur stetig weiterentwickeln. Engagement. So konnten wir Anfang Dezember 2022 die Grundsteinlegung unserer Ich wünsche Ihnen friedvolle Festtage im Kreise Ihrer Liebsten, einen neuen Grundschule in Elstal feiern, welche im Sommer 2024 fertig angenehmen Jahreswechsel und vor allen Dingen viel Gesundheit sein soll. In Hoppenrade konnten wir die Verbesserung der Schulwe- im kommenden Jahr 2023, in dem ich mich auch darauf freue, Sie ge für die Kinder feierlich begehen. Schnelles Internet kommt durch immer mal wieder zu treffen. den Ausbau des Glasfasernetzes bald in alle Haushalte. Für die ganz Kleinen und Lebensälteren wurde ebenfalls gesorgt. So gibt es die Herzliche Weihnachts- und Rathausgrüße von Ihrem Bürgermeister neue Spielhaus-Kita in Elstal und ein schönes neues Pflegezentrum Holger Schreiber
|2| 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark Öffentliche Bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der – Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplans 21./VII. außerplanmäßigen Sitzung des Hauptausschusses Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ der Gemeinde Wustermark am 08.11.2022...................... Seite 3 der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 18 – Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der – Bekanntmachungsanordnung der Satzung des 22./VII. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Bebauungsplans Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ Wustermark am 24.11.2022.............................................. Seite 3 der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 20 – Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der – Friedhofsgebührensatzung 25./VII. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 20 Wustermark am 06.12.2022.............................................. Seite 3 – Bekanntmachungsanordnung der Friedhofs- – Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung gebührensatzung der Gemeinde Wustermark................ Seite 21 der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2023............................................. Seite 10 – 2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Wustermark über die Förderung von örtlichen Vereinen und – Bekanntmachungsanordnung der Haushaltssatzung 2023 Verbänden – Lesefassung............................................... Seite 21 der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 11 – Mitteilung des Fundbüros............................................... Seite 22 – Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2018 – Hinweis zur Bekanntmachung der Sechsten Satzung und Entlastung des Bürgermeisters zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2018............................................. Seite 11 Digitale Kommunen Brandenburg................................... Seite 23 – Öffentliche Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 – 2. Änderung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)....... Seite 11 Sonstige Mitteilungen – Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der – Weihnachtsgedicht eines Elstaler Lokführers................ Seite 25 Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet – Eröffnung der Kita Spielhaus in Elstal............................ Seite 26 Eulenspiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung jeweils im Teilgebiet 12 der Gemeinde Wustermark..... Seite 16 – Bericht des Inklusionsbeirates Wustermark................... Seite 26 – Bekanntmachungsanordnung der Satzung zur Aufhebung – Grundsteinlegung für die Grundschule des der Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/ Heinz Sielmann Schulzentrums in Elstal......................... Seite 27 Scharnhorstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen- spiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung jeweils – RB21 in Wustermark....................................................... Seite 28 im Teilgebiet 12 der Gemeinde Wustermark.................. Seite 17 – Medieninformation des Deutschen Roten Kreuz............ Seite 29 – Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungs- plans – Teilgebiet B „Olympisches Dorf“ – Blutspendetermine im Havelland.................................... Seite 29 der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 17 – Kontakt Bürgerservicebüro im Landkreis Havelland....... Seite 30 – Bekanntmachungsanordnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans – Teilgebiet B „Olympisches Dorf“ – Service – Kontakte und Öffnungszeiten der Gemeinde Wustermark............................................. Seite 18 und Notfallnummern....................................................... Seite 32
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 |3| Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines 21./VII. außerplanmäßigen Sitzung des Hauptaus- BOS-Funk möglich und notwendig ist. schusses der Gemeinde Wustermark am 08.11.2022 Abstimmungsergebnis: Antrag auf Vorbescheid zum Vorhaben „Errichtung eines Ja 6 | Nein 0 | Enthaltung 1 Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten“ einstimmig beschlossen hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah- me der Gemeinde Vorlage: 204/2022 Bauvorhaben: Grundschule für das Schulzentrum Elstal – Ge- werk: „Sanitäranlagen“ Beschluss: – Vergabe einer Bauleistung – Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für das im Hier: Beratung und Beschlussfassung Rahmen eines Vorbescheides beantragte Vorhaben „Errichtung eines Vorlage: 205/2022 Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten“ auf dem Grundstück in der Gemeinde Wustermark, Ortsteil Elstal, Heroldplatz (Gemarkung Beschluss: Elstal, Flur 15, Flurstück 40/1) zu erteilen. Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im Rahmen des Bauvorhabens „Schulzentrum Elstal – Neubau einer Abstimmungsergebnis: Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben: Ja 2 | Nein 2 | Enthaltung 3 abgelehnt, da keine Mehrheit LOS-Nr. für die/das Auftrags- an die Firma Leistung/ summe in Gewerk Höhe von 1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom- brutto munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht. LOS 404 Sanitäranla- 337.903,43 € Schaller Heizungs- 2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht gen und Sanitärbau abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder- GmbH, Brandenbur- manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten ger Allee 5, 14641 der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung. Paulinenaue 3. Diese öffentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Inter- netseite der Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de, Abstimmungsergebnis: ausgewiesen. Ja 7 | ein 0 | Enthaltung 0 einstimmig beschlossen 1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom- Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der 22./VII. Sitzung des Hauptausschusses der Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht. Gemeinde Wustermark am 24.11.2022 2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder- Antrag auf Baugenehmigung für das Vorhaben „Errichtung ei- manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten nes Antennenträgers mit Outdoortechnik für eine Funküber- der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung. Diese öf- tragungsstelle“ im OT Elstal, Zur Döberitzer Heide 9 fentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Internetseite der hier: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnah- Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de, ausgewie- me der Gemeinde sen. Vorlage: 216/2022 Beschluss: Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen für die be- antragte Baugenehmigung zu dem Vorhaben „Errichtung eines An- Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der tennenträgers mit Outdoortechnik für eine Funkübertragungsstelle“ 25./VII. Sitzung der Gemeindevertretung der auf dem Flurstück 26, der Flur 21 in der Gemarkung Elstal unter der Gemeinde Wustermark am 06.12.2022 Bedingung, dass folgende Nachweise erbracht werden, zu erteilen: Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Umsatzsteuerge- 1. Munitionsfreiheitsbescheinigung des Zentraldienstes der Polizei setz 2. Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: 225/2022 Es wird beantragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Nähe zum FFH-Gebiet sowie den Widerspruch zum Flächennut- Beschluss: zungsplan/ Landschaftsplan eingehend zu prüfen und zu klären, ob Die Gemeindevertretung beschließt, sofern die Übergangsregelung sowohl die Gestaltung des Funkmastes als auch ein weiter nördlich des § 27 Abs. 22 S. 3 Umsatzsteuergesetz i. V. m. § 27 Abs. 22a Um- gelegener Standort durch den Antragsteller realisiert werden kann. satzsteuergesetz um weitere zwei Jahre verlängert wird, die durch die Gemeinde Wustermark am 26.09.2016 abgegebene Optionser-
|4| 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark klärung mit Wirkung zum 01.01.2023 zu widerrufen. Abstimmungsergebnis: Ja 11 | Nein 1 | Enthaltung 0 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 einstimmig beschlossen Fachausschüsse der Gemeinde Wustermark hier: Nachbenennung von sachkundigen Einwohnern/innen Außerplanmäßige Ausgabe für die Übernahme der Mehr- für den Ausschuss für Bauen und Wirtschaft kosten für die Verwendung von Natursteinmaterial in den öf- Vorlage: 220/2022 fentlichen Straßen des Bahntechnologie Campus Havelland gemäß Beschluss B-086/2019 Beschluss: hier: Beratung und Beschlussfassung Es wird beschlossen, den Ausschuss für Bauen und Wirtschaft der Vorlage: 226/2022 Gemeinde Wustermark mit dem sachkundigen Einwohner Beschluss: Herrn Frank Böttcher-Sommerfeld Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe zur Übernahme von Mehrkosten zu besetzen. (Einbau von Granitborde) für die nunmehr öffentlichen Straßen des Bahntechnologie Campus Havelland in Höhe von 53.077,51 €. Abstimmungsergebnis: Ja 10 | Nein 0 | Enthaltung 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 einstimmig beschlossen Bauvorhaben: Grundschule für das Schulzentrum Elstal – Ge- werk: „Heizung“ Jahresabschluss 2018 – Vergabe einer Bauleistung – Hier: Beratung und Beschlussfassung Hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: 201/2022 Vorlage: 206/2022 Beschluss: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt nach § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i. V. Die Gemeindevertretung Wustermark beschließt zum zeiteffizienten m. § 82 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2018. Abschluss des Verfahrens zur Vergabe des Gewerks „Heizung“ im Rahmen des Bauvorhabens „Grundschule für das Schulzentrum Els- Abstimmungsergebnis: tal“, dass die Zuständigkeit für die Vergabe auf den Bürgermeister Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1 übertragen wird. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist in der einstimmig beschlossen nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu informieren. Abstimmungsergebnis: Jahresabschluss 2018 – Entlastung des Bürgermeisters Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1 Hier: Beratung und Beschlussfassung einstimmig beschlossen Vorlage: 203/2022 Beschluss: Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung „Lüftung“ Die Gemeindevertretung beschließt nach § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i. V. Hier: Beratung und Beschlussfassung m. § 82 Abs. 4 BbgKVerf die Entlastung des Bürgermeisters für das Vorlage: 207/2022 Haushaltsjahr 2018. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Die Gemeindevertretung Wustermark beschließt zur Vermeidung ei- Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1 ner Bauzeitverzögerung für die Vergabe des Gewerks „Lüftung“ im einstimmig beschlossen Rahmen des Bauvorhabens „Grundschule für das Schulzentrum Els- tal“, dass die Zuständigkeit für die Vergabe auf den Bürgermeister übertragen wird. Über das Ergebnis des Vergabeverfahrens ist in der Fachausschüsse der Gemeinde Wustermark nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung zu informieren. hier: Nachbenennung von sachkundigen Einwohnern/innen für den Haushalts- und Finanzausschuss Abstimmungsergebnis: Vorlage: 214/2022 Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 einstimmig beschlossen Beschluss: Es wird beschlossen, den Haushalts- und Finanzausschuss der Ge- meinde Wustermark mit dem sachkundigen Einwohner Herrn Michael Paul zu besetzen.
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 |5| Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung Abstimmungsergebnis: „Starkstrom“ Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 Hier: Beratung und Beschlussfassung einstimmig beschlossen Vorlage: 208/2022 Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ Beschluss: hier: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im Vorlage: 166/2022 Rahmen des Bauvorhabens „Schulzentrum Elstal – Neubau einer Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben: Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, LOS-Nr. für die/das Auftragssum- an die Firma 1. den Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ in der Fas- Leistung/ me in Höhe sung vom 14.10.2022, bestehend aus Planzeichnung und text- Gewerk von brutto lichen Festsetzungen (siehe Anlage 1), als Satzung zu erlassen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der LOS 408 Starkstrom 1.193.871,44 € Elektro Rathenow GmbH Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), Wilhelm-Külz-Straße 10 zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 14712 Rathenow 2022 (BGBl. I S. 1726). 2. die Begründung in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 2) Abstimmungsergebnis: inklusive Grünordnungsplan (siehe Anlage 3) zum oben genann- Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 ten Planentwurf zu billigen. einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis: Ja 10 | Nein 0 | Enthaltung 3 Bauvorhaben: Schulzentrum Elstal – Vergabe der Bauleistung einstimmig beschlossen „Fernmeldetechnik“ – Hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: 209/2022 Bebauungsplan Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 – 2. Änderung Beschluss: hier: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung Es wird beschlossen, den Auftrag für die folgende Bauleistung im der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behör- Rahmen des Bauvorhabens „Schulzentrum Elstal – Neubau einer den und sonstigen Träger öffentlicher Belange Grundschule“ an folgende Firma zu vergeben: Vorlage: 194/2022 LOS-Nr. für die/das Auftrags- an die Firma Beschluss: Leistung/ summe in Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungs- Gewerk Höhe von plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 – 2. Ände- brutto rung in der Fassung vom 07.10.2022 – bestehend aus der Planzeich nung, den text lichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen LOS 408 Fernmelde- 422.626,16 € Elektro Rathenow GmbH Begründung mit den entsprechenden Anlagen – zu billigen und zur technik Wilhelm-Külz-Straße 10 erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch 14712 Rathenow (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zu bestimmen. Abstimmungsergebnis: Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung werden gemäß § 4a Abs. Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonsti- einstimmig beschlossen gen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sowie den Nachbargemeinden erneut Stellungnahmen zum Planentwurf eingeholt. Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Abstimmungsergebnis: eingegangenen Stellungnahmen Ja 11 | Nein 0 | Enthaltung 2 Vorlage: 165/2022 einstimmig beschlossen Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abwägungsvorschlag zur Bebauungsplan Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/Scharn- Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) horstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/ in der Fassung vom 27.07.2022 (siehe Anlage 1), zur Behörden- und Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom hier: Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der 23.03.2021 (siehe Anlage 2), zur 1. erneuten Behörden- und Träger- eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. Trägerbeteiligung für die Aufhebung des Teilgebietes 12 2 BauGB in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 3), zur 2. er- Vorlage: 192/2022 neuten eingeschränkten Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung Beschluss: vom 14.10.2022 (siehe Anlage 4) sowie zur erneuten eingeschränkten Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abwägungsvorschlag Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Bauge- § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 14.10.2022 (siehe Anlage 5) für setzbuch (BauGB) in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 1) den Bebauungsplan Nr. E 36B „Olympisches Dorf“ zuzustimmen. sowie zur förmlichen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4
|6| 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 2) für Bauvorhaben: Knotenpunkt Rosa-Luxemburg-Allee / Bahn- die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspie- hofstraße gel-/ Scharnhorstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/ – Ausbaubeschluss – Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung jeweils im Teilgebiet 12 zuzustim- Hier: Beratung und Beschlussfassung men. Vorlage: 189/2022 Abstimmungsergebnis: Beschluss: Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt einstimmig beschlossen 1. die Gestaltung des Knotenpunktes-/Kreuzungsausbaus Ro- sa-Luxemburg-Allee / Bahnhofstraße im OT Elstal inklusive des Geh-/Radweges zwischen der Hauptstraße (Ausbaugrenze zum Bebauungsplan Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/Scharn- Kreisverkehr 2) auf der westlichen Seite und der Einmündung horstsiedlung“ und Nr. E 6 „Wohngebiet Eulenspiegel-/ zum WG „Radelandberg“ auf der östlichen Seite Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung und hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung 2. die Herstellung der hierfür notwendigen Regenwasserableitung des Teilgebietes 12 und des Geh-/ bzw. teilweisen Radweges auf der östlichen Seite Vorlage: 193/2022 der Bahnhofstraße zwischen der Rosa-Luxemburg-Allee und der Straße „Zum Hakenberg“ Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß der aktuell vorliegenden Planung des Ingenieurbüros, der PST 1. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen- GmbH aus Werder/Havel. spiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ für das Teilgebiet 12, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2 (siehe Anlagen 1 und 2), als Satzung Die Ausbauparameter in Anlehnung an die RStO 12 (Konstrukti- zu erlassen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver onsaufbau) für den Ausbau des Knotenpunktes-/Kreuzungsausbaus bindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntma- (Fahrstreifen) und der damit in Zusammenhang stehenden Geh-/Rad- chung vom 03. November 2017 (BGBI. S. 3634), zuletzt geändert wege sowie Bushaltestellen werden wie folgt definiert: durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBI. I S. 1726). 1. Fahrbahn-/Kreuzungsausbau (Fahrstreifen): 2. die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E 6 „Wohngebiet Eulen- Bauklasse: 10 spiegel-/ Scharnhorstsiedlung“ 1. Änderung für das Teilgebiet Frostempfindlichkeit: F2 bzw. F3 12, bestehend aus Blatt 1 und Blatt 2 (siehe Anlagen 3 und 4), Wasserverhältniss: teilweise ungünstig als Satzung zu erlassen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung Tragfähigkeitsanforderungen: Verformungsmodul Planum mit § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom EV2 > 45MN/m² 03. November 2017 (BGBI. S. 3634), zuletzt geändert durch Arti- Trinkwasserschutzzone: III kel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBI. I S. 1726). 3. die Begründung in der Fassung vom 25.10.2022 (siehe Anlage 5) Ausbaufläche: ca. 1.700 m² sowie die Umweltbestandskarte in der Fassung vom Juli 2019 Befestigung: Asphalt (siehe Anlage 6) zu den oben genannten Planentwürfen zu billi- Neigung: 2,5 % in Richtung Regenwasser- gen. abläufe Abstimmungsergebnis: Einfassung: Hochbord aus Naturstein 10 x 100 Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 x 30 cm in 30 cm Betonbettung und einstimmig beschlossen mit 20 cm Rückenstütze C 20/25 Aufbau: 4 cm Splittmatrixasphaltschicht SMA 11 S Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 8 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 06.12.2022 10 cm Asphalttragschicht AC 32 TS hier: kurzfristiges „Tempo 30“ im Umfeld der Kita SPIelhaus 15 cm Schottertragschicht 0/45, min. EV2 > 150 und Seniorenwohnen MPa Vorlage: 222/2022 33 cm Frostschutzschicht 0,45 (gebroche Ge- steinskörnung), min EV2 > 120 MPa Beschluss: 70 cm Gesamtaufbau für die Fahrbahn Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich bei der Stra- ßenverkehrsbehörde des Landkreises Havelland eine Geschwindig- 2. Gehweg bzw. Geh-/Radwegbau, Warte-/Aufenthaltsflä- keitsreduzierung gem. § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO bzw. § 45 Abs. 9 Nr. 7 chen (Bushaltestellen): StVO im Umfeld der Kita SPIelhaus und des Immanuel Seniorenzen- Ausbaulänge: ca. 470 m trums Elstal zu beantragen, falls nicht bereits eine weitergehende Befestigung: Beton-Rechteckpflaster Reduzierung besteht. 10/20/8 cm, grau, Neigung: 2,5 % in Richtung Fahrbahn Sofern kurzfristig bauliche Veränderungen erforderlich sind, werden Einfassung: beidseitig Tiefbord 8x20 cm in diese ebenfalls realisiert. 20 cm Betonbettung und mit 15 cm Rückenstütze C 20/25 Abstimmungsergebnis: Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 Aufbau: 8 cm Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm einstimmig beschlossen 4 cm Bettung, Brechsand-Splitt-Gemisch 15 cm Schottertragschicht 0/45 STS
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 |7| 2 8 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120 20 cm Schottertragschicht 0/32, min. EV2 > 150 MPa MPa 55 cm Gesamtaufbau für den Gehweg bzw. 30 cm Frostschutzschicht (gebrochene Gesteins- Geh-/Radweg körnung) 0/45, min. EV 2 > 120 MPa 77 cm Gesamtaufbau für die Busfläche Hinweis: Der Gehweg, Geh-/Radweg und der Sicherheitsstreifen erhalten ausgehend von dem Normaufbau von 40 cm einen um 15 5. Querungshilfen für Fußgänger / Rad- und Rollstuhlfahrer: cm erhöhten Aufbau, da auf diesen Flächen Fahrzeuge des Winter- Die Anordnung der kombinierten Querungshilfen in den Fahrbahnflä- und Reinigungsdienstes fahren. chen für Fußgänger / Rad- und Rollstuhlfahrer erfolgt an drei Seiten Mit diesem Gesamtaufbau von 55 cm sollen Schäden an den Be- des Knotenpunktes-/Kreuzungsausbaus. Sie erfolgt an beiden Seiten lägen der Oberflächen bzw. Befestigungen langfristig vermieden (östlich und westlich) der Rosa-Luxemburg-Allee und der Bahnhof- werden. straße (nördliche Seite). Eine Querungshilfe in den südlichen Bereich des Radelandbergs ist nicht erforderlich, da es sich hier um einen 3. Befestigter Sicherheitsstreifen: verkehrsberuhigten Bereich handelt. Zur Wahl stehen 2 Ausbauvarianten des Sicherheitsstreifens, über die der Ortsbeirat Elstal zu entscheiden hat: Die Gesamtbreite dieser Querungen beträgt 5,5 m zuzüglich beid- seitiger Sicherheitsflächen an den Stirnseiten von 1,1 m bzw. 5,0 m. * 3.1 Sicherheitsstreifen in Naturstein (in Mabos verfugt): Jede dieser drei Querungshilfen berücksichtigt folgende Breiten zur (dafür:..../dagegen:..../enthalten:....) Aufnahme der Geh- bzw. Radverkehre: Ausbaulänge: ca. 360 m Befestigung: Granitkleinpflaster (Mosaikpflas- • für den Radverkehr: 2,0 m, ter) 5x5 cm, grau, • für den Rollstuhlfahrer: 1,5 m und Neigung: 2,5 % in Richtung Fahrbahn • für den Fußgänger: 2,0 m Einfassung: Hochbord 10x100x30 cm zur Fahrbahn und zum Beton- Somit ergibt sich rechnerisch eine nutzbare Gesamtbreite von je- Rechteckpflaster des Geh-/bzw. weils 5,5 m. Radweges • Aufbau: a nalog dem Fahrbahnaufbau Aufbau: 5 cm Granitkleinpflaster 5x5 cm, grau, im Bereich des Knotenpunkt- 4 cm mineralischer drainfähiger Bettungsmörtel /Kreuzungsausbaus mit einem Ge- 16 cm Schottertragschicht 0/45 STS samtaufbau von 70 cm. 30 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120 • Oberflächenbelag: Beton-Begleitplatten (anthrazit), MPa Maße: 30x30x8 cm als optischer Kon- 55 cm Gesamtaufbau für den Sicherheits- trast zur Fahrradquerung streifen • Einfassung: Tiefbord / Schrägbord aus Granit oder • Neigung: Dachgefälle von je 2,5 % zu den Fahr- bahnflächen *3.2 Sicherheitstreifen in Beton- Rechteckpflaster: (dafür:..../ dagegen:..../enthalten:....) In der Bahnhofstraße oberhalb (nördlich) des Kreuzungs-/Knoten- Ausbaulänge: ca. 360 m punktausbaus wird eine Querungshilfe für den Radfahrer vorgese- Befestigung: Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm, hen, um den dortigen Radverkehr von der östlichen Fahrbahnseite anthrazit, auf die westliche Seite der Bahnhofstraße sicher zu geleiten. Hier Neigung: 2,5 % in Richtung Fahrbahn schließt sich in nördlicher Richtung der Bahnhofstraße ein bereits Einfassung: Hochbord 10x100x30 cm zur vorhandener Geh-/Radweg an, der diese Radverkehre aufnimmt. Fahrbahn und zum Beton- Diese Querung hat eine Breite von 2,0 m. Rechteckpflaster des Geh-/bzw. Radweges Für den Radverkehr sei noch darauf hingewiesen, dass diese Flächen eine „rot“ eingefärbte Gestaltung mit dem Piktogramm „Radfahrer“ Aufbau: 8 cm Beton-Rechteckpflaster 10x20 cm erhalten soll, um sich von den verbleibenden Flächen der Querung 4 cm Bettung, Brechsand-Splitt-Gemisch für Fußgänger und Rollstuhlfahrer sowie der eigentlichen Fahrbahn 15 cm Schottertragschicht 0/45 STS abzusetzen. 28 cm Frostschutzschicht 0/45, min. EV2 > 120 MPa 6. Entwässerung der Fahrbahnflächen am Kreuzungs-/Kno- 55 cm Gesamtaufbau für den Sicherheits- tenpunkt und der Geh-/ bzw. Radwegflächen: streifen Da am unmittelbaren Bereich des Knotenpunkt-/Kreuzungsausbau Rosa-Luxemburg-Allee / Bahnhofstraße keine ausreichende Entwäs- 4. Busfläche (Warte-/Anfahrfläche): serung des anfallenden Niederschlagswassers umgesetzt werden kann und eine direkte Versickerung der anfallenden Regenwas- Ausbaulänge: ca. 25 m je Haltestellenbereich sermengen seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Befestigung: Straßenbetondecke (bewehrt) Havelland an „Ort und Stelle“ untersagt wurde, musste zwingend Neigung: 2,5 % in Richtung Anfahrbord / eine Ableitung des Niederschlagwassers in nördliche Richtung der Regenwasserabläufe Bahnhofstraße eingeplant werden. Einfassung: Anfahrbord der Haltestelle und So wird ein Regenwasserkanal der Nennweite DN 300 bis 400 mm Asphaltaufbau des Fahrstreifens (Beton bzw. PP-Kunststoff) in die östliche Fahrspur der Bahnhof- Aufbau: 27 cm Straßenbeton (bewehrt) straße mit verlegt, der die anfallenden Regenwassermengen vom Kreuzungs-/Knotenpunkt der Rosa-Luxemburg-Allee /Bahnhofstraße
|8| 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark und der parallel hierzu verlaufenden Geh-/Radwegflächen über eine Ja 12 | Nein 0 | Enthaltung 1 Reinigungs-/Sedimentationsanlage zur Geländesenke oberhalb der einstimmig beschlossen Straße „Zum Hakenberg“ ableitet. Hier erfolgt eine ungestörte Ver- sickerung des dann gereinigten Niederschlagwassers. Eine Beein- trächtigung des dort noch teilweise bestehenden Rodelweges und Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am des vorhandenen Baumbestandes wird es dadurch nicht geben. 06.12.2022 hier: Kurzfristige digitale Kita-Kommunikation mit Erzie- 7. Straßenbeleuchtung: hungsberechtigten Die vorhandenen Anlagen der Straßenbeleuchtung sind im Rahmen Vorlage: 224/2022 des geplanten Ausbauvorhabens nicht betroffen. Sollten partielle Beeinträchtigungen auftreten, werden die Masten der Straßenbe- Beschluss: leuchtung an den Kreuzungs-/Knotenpunktausbau bzw. Geh-/Rad- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine einfa- wegbau angepasst. che digitale Kommunikation zwischen Eltern und Kindertagesstätten bspw. über die App KiKom der Firma Little Bird sicherzustellen. 8. Allgemeiner Hinweis zum Kreuzungsausbau: Bei den vorgestellten Unterlagen des Knotenpunktes-/Kreuzungsaus- Damit wird gewährleistet, dass es künftig keine Informationsbrüche baus Rosa-Luxemburg-Allee / Bahnhofstraße im OT Elstal handelt es zwischen Kitas und Eltern gibt. sich, wie in den beigefügten Unterlagen erläutert, um eine abbie- gende Hauptstraße. Um diese verkehrsrechtliche Festsetzung jedem Sofern rechtliche Hindernisse bestehen, werden diese unverzüglich Verkehrsteilnehmer (Fahrzeugverkehr) auch optisch zu verdeutlichen, und konkret gegenüber dem Bildungs- und Sozialausschuss durch die werden im unmittelbaren Kreuzungsbereich die Verkehrsflächen, die Gemeindeverwaltung benannt. in die untergeordneten Verkehrswege (östliche R.-Luxemburg-Allee als 30-er Zone und Radelandberg als verkehrsberuhigter Bereich) Als Übergangslösung wird bei Bedarf „Maerker Plus“ geprüft. führen, mit einer Pflasterdecke aus Großpflaster versehen. Damit soll jedem Fahrzeugführer klar werden, dass er sich mit sei- Abstimmungsergebnis: nem Fahrzeug nicht mehr im abbiegenden Hauptstraßenbereich der Ja 6 | Nein 6 | Enthaltung 1 Rosa-Luxemburg-Allee/Bahnhofstraße bewegt. Diese Fläche, soge- abgelehnt, da keine Mehrheit nannte Orientierungs-/Aufmerksamkeitsflächen, sind im Lageplan in der Farbe „dunkelgrau“ dargestellt. 2. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Abstimmungsergebnis: Wustermark Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 hier: Beratung und Beschlussfassung einstimmig beschlossen Vorlage: 217/2022 Beschluss: Verbreiterung der Kuhdammbrücke über den Havelkanal Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt die – Bestätigung des 1. Nachtrages – 2. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Wustermark Hier: Beratung und Beschlussfassung gemäß Anlage 1 der vorliegenden Beschlussvorlage. Vorlage: 190/2022 Abstimmungsergebnis: Beschluss: Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark bewilligt der einstimmig beschlossen „ARGE Kuhdammbrücke“, Waldowallee 76/48, 10318 Berlin be- stehend aus den Firmen Berger Bau SE und GLS Bau und Montage G.M.B.H. den ersten Nachtrag in Höhe von 452.168,68 €. für die Entscheidung über die Verlängerung des bestehenden Ver- konjunkturbedingten Mehraufwendungen, resultierend aus dem trages über die Verpflegungsleistungen in den Schulen und Ukrainekonflikt. Kitas der Gemeinde Wustermark hier: Beratung und Beschlussfassung Abstimmungsergebnis: Vorlage: 219/2022 Ja 11 | Nein 0 | Enthaltung 2 einstimmig beschlossen Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Verträge mit VielfaltMe- nü (ehemals Sodexo) nicht aktiv zum 31.12.2023 aufzukündigen, Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am sondern die vereinbarte Option zur Verlängerung der Laufzeit bis 06.12.2022 31.12.2024 in Anspruch zu nehmen. hier: Eingangstor der Kita-Kiefernwichtel Vorlage: 221/2022 Abstimmungsergebnis: Ja 9 | Nein 0 | Enthaltung 4 Beschluss: einstimmig beschlossen Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Eingangstor an der Kita Kiefernwichtel unverzüglich mit einer elektrischen Tor- bzw. Türöffnung auszustatten. Eine mögliche Alternativlösung wird einvernehmlich mit dem Ki- ta-Ausschuss der betroffenen Kita abgestimmt. Abstimmungsergebnis:
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 |9| Neustrukturierung der offenen Jugendarbeit in der Gemeinde öffnungsgesetzes, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutz- Wustermark gesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten. hier: Beratung und Beschlussfassung zur Erarbeitung eines Handlungsweges zur Optimierung der vorhandenen Struktu- § 3 Ordnungswidrigkeiten ren Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen Vorlage: 218/2022 des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Öffnungszeiten Waren zum gewerblichen Verkauf anbietet. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. Beschluss: § 12 Abs. 1 Nr. 2 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz mit einer Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt, die Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. vorhandenen Strukturen in der offenen Jugendarbeit im Gemeinde- gebiet auf den Prüfstand zu stellen sowie eine Handlungsempfeh- § 4 Einschränkungen und Verbote auf Grund der lung für eine mögliche Neuausrichtung zu erarbeiten. Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder anderer Gefahren Abstimmungsergebnis: Die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder anderer Ja 13 | Nein 0 | Enthaltung 0 Gefahren gehen dieser Verordnung vor. Einer Aufhebung von Termi- einstimmig beschlossen nen nach § 1 bedarf es nicht, soweit Bundes- oder Landesrecht ein Verbot von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen vorsehen. Ordnungsbehördliche Verordnung gem. § 5 Abs. 1 Branden- Ist eine Schließung von Verkaufseinrichtungen bestimmter Sorti- burgisches Ladenöffnungsgesetz (BBLöG) zum Offenhalten mente angeordnet, entfällt der verkaufsoffene Sonn- oder Feiertag. von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen Dies gilt auch, soweit Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter im Jahr 2023 mit mehr als 1000 Personen verboten sind. Der Bürgermeister stellt hier: Beratung und Beschlussfassung in diesen Fällen das Verbot der Veranstaltung und die Aufhebung Vorlage: 198/2022 des verkaufsoffenen Sonntags fest. Die Entscheidung ist ortsüblich bekanntzumachen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die folgende „Ordnungsbehörd- § 5 Inkrafttreten liche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus An- lass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen im Jahre Diese Verordnung tritt am Tag nach dem Tage der Bekanntgabe in 2023“. Kraft und gilt bis 31. Dezember 2023. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Wustermark, den 06.12.2022 Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen im Jahre 2023 gez. H. Schreiber Bürgermeister der Gemeinde Wustermark Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsge- als örtliche Ordnungsbehörde setzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 GVBI. I/06, [Nr. 15], S. 158, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.04.2017, GVBI. I/17, [Nr. 8], in Ver- zurückgezogen bindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 16. Mai 2018 zur Durchführung des § 5 Absatz 1 bis 3 des Brandenburgischen Laden- Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wustermark öffnungsgesetzes in Verbindung mit § 26 Abs. 3 des Gesetzes über hier: Beratung und Beschlussfassung Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehörden- Vorlage: 188/2022 gesetz – OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2018 GVBI. I/18, [Nr. Beschluss: 22], erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Wustermark als örtli- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark beschließt die che Ordnungsbehörde auf Beschluss der Gemeindevertretung vom Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wustermark nach dem Köl- 06.12.2022 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung: ner Modell ab dem 01.01.2023. § 1 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen 1. Die Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2019–2021 in der Verkaufsstellen dürfen gem. § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Laden- Kostenstelle Friedhof der Gemeinde Wustermark wird nach der öffnungsgesetz i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung Kalkulation nach dem Kölner Modell ausgeglichen, so dass fol- des § 5 Abs. 1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes gende Gebühr erhoben wird: an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein, soweit nicht Lärmschutzgebote entgegenstehen: Kölner Modell 26.03.2023 Wellfit Festival Kostenträger Gesamtgebühr Nachkaufgebühr 30.04.2023 Frühlingsfest 20/15 Jahre für 5 Jahre 13.08.2023 Beachfestival Erdbestattung – 1.488,00 € 01.10.2023 Herbstfest Reihe 12.11.2023 Lichterfest 17.12.2023 Weihnachtszauber Erdbestattung – 1.538,00 € 384,00 € Wahl § 2 Tarifrecht/Arbeitsschutz Erdbestattung 1.393,00 € Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf Gemeinschaft Grund dieser Verordnung sind § 10 des Brandenburgischen Laden-
| 10 | 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark Erdbestattung – 1.908,00 € 477,00 € außerordentlichen Erträge auf 1.200.000,00 EUR Wahl Doppel außerordentlichen Aufwendungen auf 292.600,00 EUR Erdbestattung – 1.296,00 € 324,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Kindergrab Einzahlungen auf 45.652.700,00 EUR Urne – Reihe 934,00 € Auszahlungen auf 46.923.500,00 EUR Urne – Wahl 956,00 € 319,00 € festgesetzt. Urne – 896,00 € Gemeinschaft Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes ent- fallen auf: 2. Die Kostenüberdeckung der Position „Feierhalle/ Kapelle“ ist Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.598.900,00 EUR durch eine Gebührensenkung der Benutzungsgebühr Friedhofs- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 26.243.600,00 EUR kapelle je Bestattungsfall auszugleichen. Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 9.053.800,00 EUR neue Gebühr/ Nutzung 46,40 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 19.835.500,00 EUR Hinweis: In den Tabellen sind nur gerundete Werte dargestellt und Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000.000,00 EUR in Excel wurde mit den nichtgerundeten Werten gerechnet. Hieraus Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 844.400,00 EUR kann sich eine Differenz in den dargestellten Summen zu den in der Tabelle ausgewiesenen Einzelwerten ergeben. Die als kostende- Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR ckend ermittelten, durchschnittlichen Gebühren sind immer auf den Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR Cent abgerundet. § 2 Kredite 3. Die Gemeindevertretung beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 die vorliegende Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Wustermark für den Friedhof Elstal. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Ja 8 | Nein 3 | Enthaltung 2 § 3 Verpflichtungsermächtigungen mehrheitlich beschlossen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitions- 1. Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit lt. § 39 (3) Kom- förderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf munalverfassung des Landes Brandenburg sowie nach § 15 der 6.186.200 Euro festgesetzt. Hauptsatzung der Gemeinde Wustermark bekannt gemacht. 2. Insofern in o. a. Beschlusstexten auf Anlagen oder andere nicht § 4 Steuersätze abgedruckte Schriftsätze verwiesen wird, stehen diese zu jeder- manns Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr der Gemeindeverwaltung Wustermark zur Verfügung. Diese öf- wie folgt festgesetzt: fentliche Bekanntmachung wird zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wustermark, unter www.wustermark.de, ausgewie- 1. Grundsteuer sen. a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundst. A) 330 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2023 § 5 Wertgrenzen 1. Haushaltssatzung 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwen- Vorlage: 158/2022 dungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung ange- sehen werden, wird auf 50.000 Euro festgesetzt. Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Branden- 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, burg hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.09.2022 ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000 Euro festgesetzt. § 1 Gesamthaushalt 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 100.000 Euro fest- gesetzt. 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: ordentlichen Erträge auf 28.159.700,00 EUR a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergeb- ordentlichen Aufwendungen auf 28.817.000,00 EUR nis auf 1.000.000 Euro und
Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 | 11 | b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauf- Wustermark, den 08.12.2022 wendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000 Euro festgesetzt. gez. H. Schreiber Bürgermeister § 6 Haushaltssicherungskonzept Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erfor- derlich. Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 2018 Wustermark, den 08.12.2022 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushalts- jahr 2018 gez. H. Schreiber Bürgermeister Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat unter der Beschluss Nr. 201/2022 in ihrer Sitzung am 06.12.2022 den geprüf- ten Jahresabschluss 2018 beschlossen. Bekanntmachungsanordnung der Haushaltssatzung Die Prüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkrei- 2023 der Gemeinde Wustermark ses Havelland. Der Prüfbericht lag am 06.10.2022 vor. Die vorstehende von der Gemeindevertretung am 27.09.2022 unter Der Jahresabschluss 2018 mit Anlagen liegt ab sofort zur Einsicht- der Beschlussnummer 158/2022 beschlossene Haushaltssatzung nahme in der Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 2023 der Gemeinde Wustermark wird hiermit in der gültigen Fas- Wustermark, Zimmer 305, zu den Sprechzeiten des Rathauses aus. sung der Bekanntmachung öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung enthält unter § 2 eine Kreditaufnahme für das Der Bürgermeister wurde mit Beschluss Nr. 203/2022 für das Haus- Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 10.000.000,00 Euro. Dementspre- haltsjahr 2018 entlastet. chend wurde der Beschluss dem Landkreis Havelland als Untere Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, mit der Bitte um Genehmigung. Wustermark, den 06.12.2022 Die Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland hat mit Bescheid gez. H. Schreiber vom 05.12.2022, AZ: 15.1.2.11.22 die Haushaltssatzung 2023 unter Bürgermeister folgenden Auflagen genehmigt: 1. Zur Finanzierung der Investitionen sind vorrangig Eigenmittel / Fördermittel heranzuziehen. Hierüber ist bis zum 30.06.2023 zu Öffentliche Bekanntmachung über die erneute berichten. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- 2. Die Gemeinde Wustermark hat Maßnahmen festzulegen, um plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, die Ertragskraft des Ergebnishaushaltes langfristig zu sichern. Teil 1 – 2. Änderung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit Hierüber ist bis zum 30.06.2023 zu berichten. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Der Jahresabschluss 2021 ist spätestens bis zum 30.06.2023 aufzustellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark hat auf ihrer Sitzung am 03.03.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebau- Die vorstehende Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wustermark ungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 auf- wird gemäß § 3 Abs. 3 und § 67 Abs. 5 BbgKVerf in der gültigen zustellen. Das Bauleitplanverfahren erfolgt im Normalverfahren mit Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr. 19, Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBI.I/22, Nr. 18) öffentlich bekannt gemacht. Räumlicher Geltungsbereich Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf eine Das Plangebiet umfasst den Kuhdammweg im Abschnitt zwischen Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegen diese Sat- dem Havelkanal und der Landesstraße 202 sowie Teile der Landes- zung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr gel- straße 202 zwischen Wustermark und Zeestow selbst. tend gemacht werden kann, es sei denn: • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, Die folgenden Flurstücke der Flur 2 in der Gemarkung Wustermark • die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht sind Bestandteil des Geltungsbereiches: ordnungsgemäß bekanntgemacht worden, • der Bürgermeister hat den Beschluss der Gemeindevertretung Flurstück Umfang im Geltungsbereich vorher beanstandet oder • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde 234 teilweise vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die 235 teilweise Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 236 teilweise Gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf kann jeder Einsicht in die Haushalts- 237 teilweise satzung 2023 und deren Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist 238 teilweise während der Dienststunden: 239 teilweise Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr 240 vollständig in der Gemeindeverwaltung, 3. OG – Zimmer 305, 241 teilweise Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark, möglich. 242 teilweise
| 12 | 23. Dezember 2022 | Nr. 6 | Woche 51 Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark Flurstück Umfang im Geltungsbereich 07.10.2022 254 teilweise • Begründung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungs- plans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 vom 464/1 teilweise 07.10.2022 973 teilweise • Anlage A (Erschließungsplanung) vom März 2022 zur Begrün- 978 teilweise dung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 1096 teilweise • Anlage B (Biotoptypen) vom 20.05.2022 zur Begründung des Ent- 1119 vollständig wurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewerbe- 1120 teilweise gebiet Wustermark Nord“, Teil 1 • Anlage C (Artenschutzbeitrag Kuhdammbrücke über den Havel- 1177 teilweise kanal km 21,390 – Änderung von ein- in zweispurige Fahrbahn- 1180 teilweise breite der Kuhdammbrücke und Neubau des Kuhdammweg mit 1182 teilweise Anschluss an die L 202) vom Januar 2021 zur Begründung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewer- 1256 teilweise begebiet Wustermark Nord“, Teil 1 1257 teilweise • Anlage D (Landschaftspflegerischer Begleitplan Kuhdammbrücke über den Havelkanal km 21,390 – Änderung von ein- in zwei- Ziel und Zweck der Planung spurige Fahrbahnbreite der Kuhdammbrücke und Neubau des Mit Hilfe der gegenständlichen Bebauungsplanänderung soll die Kuhdammweg mit Anschluss an die L 202) vom Januar 2021 zur beabsichtigte Verbreiterung der Kuhdammbrücke über den Havel- Begründung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans kanal (km 21,390) von einer ein- in eine zweispurige Nutzung so- Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 wie die dadurch erforderliche Neutrassierung des Kuhdammwegs • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Kuhdammbrücke stellt Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 ein Nadelöhr dar, da vermehrt Schwerlasttransporte vom und zum BauGB) vom 02.06.2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Güterverkehrszentrum Berlin West Wustermark (GVZ) stattfinden. Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 Eine dritte, leistungsfähige Verkehrsanbindung des GVZ an das über- • Auswertung der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher örtliche Verkehrsnetz ist nun entsprechend den Ausbaubeschlüssen Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 der Wustermarker Gemeindevertretung vom 30.06.2020 für die Stra- BauGB) vom 07.10.2022 zur 2. Änderung des Bebauungsplans ßenbauvorhaben „Neubau Kuhdammweg“ (Drucksache B-061/2020) Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil 1 sowie „Neubau Knotenpunkt Kuhdammweg/ L 202“ (Drucksache B-062/2020) herzustellen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Alle vorgenannten Unterlagen liegen vom werden zudem der Umbau des Knotenpunktes mit der L 202 sowie 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. Februar 2023 der Anschluss der Gewerbegebietsflächen im nordöstlichen Teil des im Rathaus (Zimmer 225), Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark Gewerbegebietes Wustermark Nord an das öffentliche Verkehrsnetz (OT Wustermark) während der Dienststunden gesichert. Die Verkehrsflächen mit dem entsprechenden Straßenbe- Montag 8.00–15.00 Uhr gleitgrün, Maßnahmen zum Ausgleich sowie Flächen zur Abwasser- Dienstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr beseitigung sind zu sichern. Mittwoch 8.00–15.00 Uhr Donnerstag 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr Der Bebauungsplan dient der Sicherung der planungsrechtlichen Freitag 8.00–12.00 Uhr Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und nach telefonischer Vereinbarung unter 033234/73–243 (Herr und die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Das Vorliegen der Rehn) sowie im Internet unter www.wustermark.de (Aktuelles > öf- Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fentliche Auslegungen) bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprü- ist zu prüfen. fungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https:// www.uvp-verbund.de/bb zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt innerhalb des Geltungsbereichs In- Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellung- dustriegebiete, eine überörtliche Hauptverkehrsstraße, eine örtliche nahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Hauptverkehrsstraße sowie kleinflächige und extensive Grünland- Niederschrift oder unter der E-Mailadresse m.rehn@wustermark.de nutzung dar. Des Weiteren ist eine oberirdische Hauptversorgungs- vorgebracht werden. leitung dargestellt. Nachrichtlich übernommen ist die Darstellung von Bodendenkmalen. Eine Altlastenfläche (ehemalige Deponie) ist Postanschrift der Gemeinde Wustermark ist Hoppenrader Allee 1 in im Geltungsbereich vermerkt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flä- 14641 Wustermark. chennutzungsplan entwickelbar. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin, Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebau- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- ungsplans Nr. W 5 „Gewerbegebiet Wustermark Nord“, Teil schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben kön- 1 – 2. Änderung nen, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- Mit Beschluss vom 06.12.2022 bestimmte die Gemeindevertretung ungsplans nicht von Bedeutung ist. der Gemeinde Wustermark die nachstehenden Unterlagen zur erneu- ten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit 3 Verfügbare umweltbezogene Informationen Abs. 2 BauGB: Zu den wesentlichen bereits vorhandenen umweltbezogenen Infor- • Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. W 5 „Gewer- mationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage begebiet Wustermark Nord“, Teil 1 mit Teil A (Planzeichnung mit bereitgestellt werden, gehört Folgendes: im Maßstab 1:1.000) und Teil B (Textliche Festsetzungen) vom
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