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Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 17 Donnerstag, 29. April 2021 80. Jahrgang Ab sofort wieder nur „Click & Collect“ möglich! Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail entgegen. Wir sind weiterhin für Sie da. Foto: FotoDuets/iStock/GettyImagesPlus
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen 2 Donnerstag, 29. April 2021 Hinweis zur Hundehaltung ten-/Weinbau) dürfen ganzjährig nur auf Wegen betreten werden. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und nehmen Sie die Gemeinde Hirrlingen hat im Juli 2000 eine Polizeili- Rücksicht auf andere Bürger. che Umweltschutzverordnung erlassen. Diese enthält nicht zuletzt für Hundehalter bedeutsame Regelungen. Hier die Hundetoiletten mit Beutelspender und Abfallbehälter wichtigsten Bestimmungen: Die Gemeinde Hirrlingen - Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die das stellt Hundehaltern kosten- Tier sicher führen können. Das bedeutet: Hunde sind los Hundekotbeutel zur immer an der Leine zu führen und dürfen nicht frei um- Verfügung. Diese sollen herlaufen. Dies gilt für Straßen und Gehwege sowie den Hundebesitzern helfen, Grün- und Erholungsanlagen im Innenbereich. Ausnah- ihre Pflicht zu erfüllen. Die men gelten nur im Außenbereich, sofern das Tier auf Beutel können zu den übli- Zuruf reagiert. chen Sprechzeiten im Bür- - Wenn eine Begegnung mit Personen (Kindern, Reitern, gerbüro abgeholt und über Joggern, Radfahrern) stattfindet, müssen die Besitzer ih- die öffentlichen Papierkörbe ren Hund zurückrufen und festhalten oder an die Leine oder in der eigenen Rest- nehmen. Außerdem muss genügend Abstand zu Nutztie- mülltonne entsorgt werden. ren gehalten werden. Außerdem wurden inzwi- - Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein schen an einzelnen Stand- Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und orten auch Hundetoiletten Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. mit Beutelspendern und Dennoch dort abgelegter Hundekot muss von der Be- Abfallbehältern aufgestellt.. gleitperson des Hundes unverzüglich beseitigt werden. Standorte der Hundetoiletten: - Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhalten- - Frommenhauser Straße (beim Friedhof) de Laute gestört wird. - Äußere Lindenstraße (Richtung Eichenberg) - In der Brutzeit von März bis Juli gehören Hunde in der - Äußere Wilhelmstraße (beim Häckselplatz) freien Landschaft an die Leine, da sie sonst eine enorme - Äußere Waldstraße Belastung für seltene Vogelarten darstellen. (bei der Kleintierzuchtanlage auf Höhe des Römerweges) - Für Hundehalter gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe - Bergstraße nicht! (Verlängerung Rangendinger Straße in Richtung Ried) Der Hundekot schädigt die Futterverwertung in der Land- - Bergstraße (Römerweg) wirtschaft. In § 37 Abs. 1 NatSchG ist verankert, dass es - Äußere Hechinger Straße/Rosenstraße (Ortsausgang in Pflicht ist, auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht Richtung Rangendingen) zu nehmen. Das bedeutet, dass während der Nutzzeit - Starzelstraße kein Betretungsrecht besteht. Sonderkulturen (Obst-/Gar- - Bietenhauser Straße Für manche Hundehalter ist es längst selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. Hierfür möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Aber leider handeln nicht alle Hundebesitzer so verantwortungsvoll. Mit der Bereitstellung der Hundekotbeutel und der Hundetoiletten sollen weitere Ordnungswidrigkeiten der Hundehalter unnötig werden.
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen Donnerstag, 29. April 2021 3 Gemeindeverwaltung im Überblick Anschriften Rathaus Bauhof Kläranlage Schlosshof 1 Felbenstraße 8 Mühlwiesen 72145 Hirrlingen 72145 Hirrlingen 72414 Rangendingen Telefon 07478 9311-0 Telefon 07478 767 Telefon 07478 503 Fax 07478 9311-20 Email bma@hirrlingen.de Homepage www.hirrlingen.de Sachgebiete Name Email Telefon Bürgermeister Christoph Wild bma@hirrlingen.de 9311-0 Vorzimmer/ Carmen de Souza desouza@hirrlingen.de 9311-11 Bürgerbüro Bürgerbüro N.N. 9311-14 Bürgerbüro Silke Abt-Eberhart eberhart@hirrlingen.de 9311-15 Hauptamt Markus Braun hauptamt@hirrlingen.de 9311-17 Hauptamt Kindergartenauf- Julia Eberhart j.eberhart@hirrlingen.de 9311-18 nahme / Amtsblatt Hauptamt Liegenschaften/Kultur/ Tanja Schweinbenz schweinbenz@hirrlingen.de 9311-18 Öffentlichkeitsarbeit Finanzwesen Martin Bühler finanzen@hirrlingen.de 9311-16 Steueramt Bertram Renner steueramt@hirrlingen.de 9311-13 Kasse Monika Friesenbichler kasse@hirrlingen.de 9311-12 Bauhof Andreas Mülders 767 Gerhard Beiter Helmut Elsner Karl Mühleisen Kläranlage Walter Saile 503 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Dienstag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen 4 Donnerstag, 29. April 2021 Otfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 Tübingen Amtliche Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 19.00 - 22.00 Uhr Freitag, 16.00 - 22.00 Uhr Bekanntmachungen Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 8.00 - 22.00 Uhr Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Öffentliche Sitzung der Kinder- und jugendärztlicher Dienst Verbandsversammlung der Tel. 116117 Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude 410, Ebene 3) am Dienstag, 4. Mai 2021, 19.00 Uhr Öffnungszeiten: in der Festhalle Rangendingen Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 10.00 - 19.00 Uhr Heimgartenstr. 10, 72414 Rangendingen Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kommen. am Dienstag, 4. Mai 2021, um 19.00 Uhr findet in der Unter der Woche: telefonische Rufbereitschaft Festhalle Rangendingen, Heimgartenstr. 10, 72414 Rangen- zwischen 18.00 und 21.00 Uhr dingen, die Sitzung der Verbandsversammlung der Starzel- HNO-ärztlicher Notfalldienst Eyach-Wasserversorgungsgruppe statt. Ich darf Sie hierzu Tel. 116117 herzlich einladen. Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum Die Sitzung findet unter den aktuell notwendigen Hygie- Elfriede-Aulhorn-Straße 5 (Gebäude 600) ne- und Sicherheitsvorkehrungen (Mundschutz, Abstand Öffnungszeiten: etc.) statt. Auch die Bürger/-innen, die zur Sitzung kommen Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 8.00 - 20.00 Uhr möchten, werden gebeten, zur Sicherheit aller einen Mund- Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis Nasen-Schutz (möglichst FFP2-, FFP3-, N95-, KN95- oder kommen. OP-Maske) zu tragen. Rettungsdienst Mit freundlichen Grüßen Tel. 112 gez. Dr. Heinrich Götz Krankentransport Stellvertretender Verbandsvorsitzender Tel. 07071 19222 Tagesordnung Augenärztlicher Dienst 1. Bericht zum Betriebsjahr 2020 Tel. 116117 2. Feststellung des Jahresabschlusses Zahnärztlicher Dienst für das Jahr 2019 und 2020 an Wochenenden und Feiertagen zu erfragen 3. Wirtschafts- und Vermögensplan 2021 unter Tel. 0180 5911670 4. Erneuerung E-/MSR-Technik und Leitsystem 5. Wasserleitung HB Weinberg – HB Owingen Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 6. Sanierung und Umbau Hofeinfahrt Wasserwerk, Am Wochenende und an Feiertagen AwSV-Anlagen falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist: 7. Neubestellung Verbandsrechner und Schriftführer zentrale Ansage unter Tel. 07071 365525 8. Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters bis 31.12.2025 Ambulanter Pflegedienst 9. Verschiedenes Pflegegruppe Bereich Hirrlingen Nina Lehmann und Barbara Kienzle Frauenhof 1, 72145 Hirrlingen Telefon 07478/2621549 Notdienste/Service Mail: pflegegruppe-hirrlingen@sozialsta�on-ro�enburg.de 's Pflägewägle (Mobiler Dienst Hirrlingen) Störungsrufnummer Wasser Frau Sabine Weith-Baumann Starzelstr. 18 - 20, 72145 Hirrlingen Bei dringenden Störungen im Bereich der Wasserversorgung Tel. 07478 931020, Fax 07478 931044 nehmen Sie bitte Kontakt mit der Störungsrufnummer der E-Mail: weith.im.taele@t-online.de Stadtwerke Rottenburg, Tel. 07472 933200, auf. Apotheken-Bereitschaftsdienst (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten) Ambulante Pflege an der Starzel Samstag, 1.5.2021 Oberdorfstraße 4 Eugenien-Apotheke, Carl-Baur-Weg 2/1 72414 Rangendingen Hechingen, Tel. 07471 2979 Tel. 07471 870962-0 E-Mail: Sonntag, 2.5.2021 info@pflege-starzel.de Friedrich-Apotheke, Friedrichstraße 17 Grundpflege - Behandlungspflege - Balingen, Tel. 07433 904460 Hauswirtschaft - stundenweise Betreuung Notdienste Ärztlicher Notdienst Pflegestützpunkt Tel. 116117 Landkreis Tübingen Allgemeine Notfallpraxis Telefonische oder persönliche Beratung für ältere, hilfs- und Universitätsklinikum Tübingen, Medizinische Klinik pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Fragen
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen Donnerstag, 29. April 2021 5 der Versorgung und Pflegebedürftigkeit. Für eine persönliche Anlieferung Beratung im Büro oder zu Hause wird um eine Terminver- Die Anlieferung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ge- einbarung gebeten. meinde Hirrlingen beauftragten Person und daher nur zu Kontakt: Standort Rottenburg den genannten Öffnungszeiten. Ansonsten ist der Bereich Claudia Kitsch-Derin verschlossen. Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten Ehinger Platz 12, 72108 Rottenburg sind nicht zulässig. Gegen Personen, die dabei beobachtet Tel. 07472 98818-12, Fax 07472 98818-15 werden, wie sie bei Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten E-Mail: psp-rottenburg@kreis-tuebingen.de Material über den Zaun werfen oder davor abstellen, wird entsprechend vorgegangen. Wir bitten um Mitteilung bei entsprechenden Beobachtungen. Gerontopsychiatrische Beratungsstelle (GPB) Auf dem Häckselplatz dürfen nur holzige Pflanzenmateriali- Telefonische oder persönliche Beratung für Menschen, die en zur anschließenden Weiterverarbeitung durch Häckselung an einer Demenz erkrankt sind, oder ältere Menschen, die gesammelt und gelagert werden. eine psychische Erkrankung haben, und für deren Angehö- Häckselgut rige. Für eine persönliche Beratung im Büro oder zu Hause Zulässig ist die Anlieferung von Baum-, Hecken- und wird um eine Terminvereinbarung gebeten. Strauchschnitt bis zu einem Ast-Durchmesser von 15 cm Kontakt: Gerontopsychiatrische Beratungsstelle und einer maximalen Länge von 4 m sowie anderen holzigen Barbara Raff, Ehinger Platz 12, 72108 Rottenburg Abfällen (z.B. Reisig). Die Anlieferung von Holz in Form von Tel. 07472 98818-13, Fax 07472 98818-15 Paletten oder Brettern dagegen ist nicht zulässig. E-Mail: gpb@sozialstation-rottenburg.de Grüngut Für kompostierbare Gartenabfälle von privaten Gartengrund- Sucht- und Drogenberatung Tübingen stücken bzw. privaten Gebäuden steht ein Grüngutcontainer Psychosoziale Beratungsstelle zur Verfügung. Gewerbliche Abfälle und Großmengen können Beim Kupferhammer 5, 72070 Tübingen nicht angenommen werden. Zum Grüngut zählen insbeson- Tel. 07071 75016-0, Fax 07071 75016-20 dere Laub, Rasenschnitt, Balkonpflanzen, Tomaten, Bohnen- E-Mail: psb@diakonie-rt-tue.de oder z1.psbtue@bw-lv.de und andere Gemüsepflanzen, krautige Pflanzen, Unkraut. Gewerbliche Anlieferungen aus Gartenbaubetrieben oder der Landwirtschaft sind grundsätzlich verboten! Ruf-Taxi-Anmeldeverkehre (AMV) Kosten Sailer Reisen GmbH & Co. KG Das Häckselgut und das Grüngut können kostenfrei ange- Rottenburg, Tel. 0173 6289420 liefert werden. Die Entgeltpflicht für die Grüngutanlieferung Anmeldung mind. 60 Min. vor Abfahrt; Sondertarif wurde im Zuge der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2018 am 16.1.2018 durch den Gemeinderat rückwirkend Auskunft der Bus-Linie (RAB) zum 1.1.2018 aufgehoben. Die Abfahrtszeiten der Bus-Linie Haigerloch - Hirrlingen - Rottenburg - Tübingen können unter Tel. 07071 799815 Problemstoffsammelstelle Hirrlingen erfragt werden. Unter der Telefon-Nr. 01805 779966 können Standort Abfahrts- und Ankunftszeiten von Bussen und Bahnen in Schadstoffsammelstelle beim Bauhof, Felbenstraße Baden-Württemberg erfragt werden. Öffnungszeiten Samstag, 9.00 - 11.00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage) Telefonseelsorge Betreuer Miteinander sprechen Tag und Nacht, Tel. 0800 1110111 Alexander Beiter, Holger Kahnt Angenommen werden Problemstoffe aus Haushalten in haus- haltsüblichen Mengen. Größere Mengen und Stoffe gewerbli- Informationen cher Herkunft müssen anderweitig entsorgt werden. der Gemeindeverwaltung Informationen erhalten Sie beim: Zweckverband Abfallverwertung Im Steinig 61, 72144 Dußlingen Tel. 07072 918850, E-Mail: info@zav-rt-tue.de Jubilar im Mai 2021 www.zav-rt-tue.de 12.5. Die Abgabe von Problemstoffen an den Sammelstellen ist Biesinger, Roland, Hechinger Straße 55/1, 75 Jahre eine Zusatzleistung zur Restmüllentsorgung, also in der Müll- gebühr enthalten. Stellen Sie Problemstoffe nicht außerhalb Wir gratulieren dem Jubilar recht herzlich und wünschen der Öffnungszeiten vor den Sammelstellen oder an anderen alles Gute für die Zukunft. öffentlichen Plätzen ab. Das ist eine Straftat! Sie gefährden damit Dritte und die Umwelt. Backküche Die angelieferten Behältnisse müssen dicht verschlossen sein. Wenn Sie Stoffe selbst umfüllen, etikettieren Sie die Für den kommenden Monat werden von Frau Hänle und Behälter möglichst genau (Produktname, Verwendungszweck, Herrn Hauer folgende Backtermine angeboten: Wirkstoff etc.). Füllen Sie gesundheitsgefährdende Stoffe Freitag, 7.5.2021 nicht in Gefäße, die für Lebensmittel gedacht sind. Selbst Freitag, 21.5.2021 wenn Sie die Gefäße etikettieren - man schließt von der Freitag, 28.5.2021 Form des Gefäßes auf den Inhalt. Gefährliche Stoffe gehören Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Hygiene- und Ab- nicht in Kinderhände! standsregeln! Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir durch Aushang Angenommen werden: und im Gemeindebote darauf hinweisen. Batterien: Kfz-Batterien, Trockenbatterien, Knopfzellen Batterien können auch überall dort zurückgegeben werden, wo sie verkauft werden. Häckselplatz Hirrlingen Elektro-Kleingeräte: kleine elektrische Geräte mit einer Kan- Öffnungszeiten tenlänge bis max. 20 x 20 cm Ganzjährig samstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr Die Geräte werden dem fachgerechten Rückbau zugeführt.
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen 6 Donnerstag, 29. April 2021 Hinweis: Größere Geräte können Sie zur Elektronikgeräte- dem Umfüllen genau beschriften. Falls es sich dennoch schrott-Abholung anmelden (Abrufkarte) oder mit dieser Kar- nicht hat vermeiden lassen, unterstützen Sie uns bitte mit te selbst auf dem Wertstoffhof der Deponie in Dußlingen Auskünften, die Zuordnung einzugrenzen. anliefern. Wein- und Sektkorken: Kork ist wertvoller (langsam) nach- Farben, Lacke, Kleber: Dichtmassen, Spachtelmassen etc. wachsender Rohstoff. Flaschenkorken und saubere Korkstü- enthalten gesundheitsschädliche Lösungsmittel und schwer- cke werden wiederverwertet. metallhaltige Pigmente. Die Zusammensetzung richtet sich nach dem Anwendungszweck. Dispersionsfarben werden Nicht angenommen werden: nicht angenommen (siehe auch unter Punkt "Nicht ange- Altöl wird bei den Problemstoffsammelstellen nicht ange- nommen werden")! nommen! Beim Kauf von Motorenöl haben Sie bereits die Verwertung bezahlt. Das verbrauchte Öl wieder in die Ori- Feuerlöscher (Pulver): Halonhaltige Feuerlöscher können nur ginalverpackung füllen und mit dem Kassenzettel an den bei der Deponie Dußlingen abgegeben werden. Handel zurückgeben. Der ZAV betreibt auf der Deponie Haushaltsreiniger: Waschmittel, Reiniger aller Art, Desin- Reutlingen Schinderteich eine Altöl-Annahmestelle (0,70 €/l). fektionsmittel, Sanitärreiniger etc. Diese Produkte enthalten Dispersionsfarben werden nicht angenommen! Sie enthal- eine Vielzahl von Chemikalien, je nach gewünschtem Zweck: Lösungsmittel, Alkalien, Tenside, Säuren, Hypochlorit, Bleich- ten als Lösemittel Wasser. Lassen Sie die Farben eintrock- mittel etc. Verwenden Sie verschiedene Reinigungsmittel nen und entsorgen Sie die Stücke mit dem Restmüll, ebenso deshalb nicht gleichzeitig. Sie könnten miteinander reagieren wie eingetrocknete Farben und Pinsel. und dabei gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen oder Glühbirnen und Halogenlampen (Niedervoltsysteme) enthal- aufgrund spontaner Hitzeentwicklung verspritzen und Haut ten keine Giftstoffe und können über den Restmüll entsorgt und Augen verätzen. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung werden. und die Sicherheitsanweisungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Problemstoffsam- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen enthalten Schwerme- melstelle geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Fragen. talle und sollten deshalb über die Problemstoffsammelstelle entsorgt werden. Energiesparlampen sind kompakt oder mit Meldung von defekter Straßenbeleuchtung getrenntem Vorschaltgerät erhältlich. Da das Vorschaltgerät eine längere Lebensdauer hat als die Lampe, spart es Elek- Wenn Sie einen Defekt an einer Straßenlampe oder eine troschrott, die getrennte Variante zu wählen. sonstige Störung bei der Straßenbeleuchtung feststellen, Lösungsmittel: Verdünnung, Fotochemikalien, Frostschutz- wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Hirrlingen, mittel, Bremsflüssigkeit, Petroleum, Spiritus, Alkohol, Fle- Tel. 07478 9311-0 oder bma@hirrlingen.de. Nennen Sie uns ckenwasser etc., Heizöl max. 5 l, sonst Altölannahmestelle hierbei bitte die Nummer, die inzwischen an jedem Laternen- Deponie Reutlingen (0,70 €/l) masten angebracht ist. Vielen Dank! Hinweis: Lösungsmitteldämpfe schädigen das zentrale Ner- vensystem und die Leber. Sie sind leicht entzündbar und können explosionsfähige Gasgemische bilden. Zur Aufbe- Kinder- und Jugendbüro Hirrlingen wahrung Dosen mit Farb- oder Lackresten an einem kühle- ren, gut gelüfteten Ort auf den Kopf stellen. Offenes Feuer und Zündfunken vermeiden! Medikamente: Altmedikamente ohne Umverpackung und Beipackzettel Ölverschmutzte Feststoffe: Ölfilter, Putzwolle oder -lappen Gemeinde Hirrlingen mit Öl getränkt, Wachs, Schmierfett Pflanzliche Öle und Fette (Pommesfett usw.) sind Biomüll! Kontaktzeit Hinweis: Mit Leinöl (oder anderen Naturharzölen) getränkte Donnerstag 13.30 - 14.30 Uhr Lappen neigen zur Selbstentzündung und sollten in einem Freitag 11.00 - 12.00 Uhr nicht zu großen Schraubglas verschlossen zur Sammelstelle Soziale Gruppenarbeit gebracht werden. Dienstag 14.15 - 16.45 Uhr Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Holz- Freitag 12.00 - 15.15 Uhr schutzmittel: Diese Stoffe sind sehr giftig. Sie sind in der Natur schwer abbaubar und reichern sich daher in der Nah- Kindercafé rungskette an. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten, um Donnerstag 15.15 - 16.45 Uhr das richtige Mittel zu wählen. Möglicherweise finden Sie eine Alternative zur chemischen Keule. Beachten Sie in jedem Teenieclub Fall die Anwendungsvorschriften und bringen Sie Reste gut Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr verschlossen zur Problemstoffsammelstelle. Spraydosen mit Restinhalt: Leere Spraydosen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, gehören in den Gelben Sack. Impressum: Herausgeber: Gemeinde Hirrlingen. Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH Quecksilberhaltige Stoffe: Thermometer, Schaltelemente, & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 Knopfzellen 525-0, www.nussbaum-medien.de Quecksilber ist bei Raumtemperatur leicht flüchtig und sehr Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstr. 18 giftig. Kommt es im Haushalt zu einem Thermometerbruch, Tel. 07072 9286-0, Fax 07033 3207701 ist sofort gründlich zu lüften und das Quecksilber mit ei- Verantwortlich: für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungs- berichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung nem Pinsel, einem trockenen Schwamm oder beispielswei- sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürger- se Rasierschaum aufzusammeln. Man kann auch Schwefel meister Wild oder sein Vertreter im Amt. oder spezielle Absorptionsmittel aus der Apotheke benutzen. Verantwortlich: für „Was sonst noch interessiert“ und Anzeigenteil: Füllen Sie die Substanz dann in ein dicht schließendes, Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt beschriftetes Gefäß und bringen es zur Problemstoffsam- Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. melstelle. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Unbekannte Stoffe: Bitte vermeiden Sie den Anfall von nicht Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, bekannten, möglicherweise gefährlichen Stoffen, indem Sie E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de die Produkte in Originalbehältern lassen oder sofort nach
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen Donnerstag, 29. April 2021 7 Gesprächs-/Beratungszeit von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je nach Vereinbarung 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner festgestellt und Termine können gerne persönlich, per Telefon oder per E- ortsüblich bekannt gemacht hat, sind Unterricht und Betreu- Mail vereinbart werden. ung in Präsenz ab dem übernächsten Werktag einzustellen. Beim Schloss 2, Tel. 07478 260019, Fax 2621120 Übergangsregelung und Ausnahmen E-Mail: jugendbuero.hirrlingen@diasporahaus.de Um die Maßnahme schnellstmöglich wirken zu lassen, hat der Bund eine Übergangsvorschrift erlassen. Demnach wird der Inzidenzwert bereits ab dem 20. April einbezogen, und Informationen sonstiger die Regel greift bei Überschreitung der Grenze von 165 an den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen Behörden/Einrichtungen bereits ab dem 24. April. Das heißt: Hat in einem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz bereits am 20., 21. und 22. April den Wert von 165 überschritten, darf der Präsenzunterricht an den Schulen sowie der Präsenzbetrieb an den Einrich- tungen zur Kinderbetreuung ab dem 24. April nicht aufge- Unabhängige Energieberatung nommen werden, und es ist eine Notbetreuung einzurichten. in Hirrlingen Die bisherigen Ausnahmen für Abschlussklassen, bestimmte Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Energieeffizient bauen und sanieren, Heizungstechnik und er- oder besonders förderungswürdige Schülerinnen und Schüler neuerbare Energien, Photovoltaik, Fördermittel und Gesetze: bleiben bestehen. Außerdem sind Förderangebote wie zum Die regionalen Energieexperten der Agentur für Klimaschutz Beispiel Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL) oder im Landkreis Tübingen beantworten Ihre individuellen Fra- Hector-Kinderakademien für Gruppen von bis zu fünf Schüle- gen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Ausbrei- rinnen und Schülern gestattet, wenn ein Testnachweis vorliegt. tung des Coronavirus steht Ihnen aktuell nur die Möglichkeit zur kostenfreien Beratung per Telefon oder Videoanruf (Sky- Informationen zur Notbetreuung pe) zur Verfügung. Die Energie-Checks bei Ihnen zu Hause Die Notbetreuung findet unter den bekannten und etablierten werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygiene- Kriterien statt. Anspruch auf Notbetreuung haben demnach und Abstandsvorgaben weiterhin durchgeführt. Kinder und Jugendliche Bitte sprechen Sie uns bei Fragen direkt an: - deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung Terminvereinbarung unter 07071 56796-0 des Kindeswohls erforderlich ist, oder unter info@agentur-fuer-klimaschutz.de - deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home- Nürtinger Straße 30, 72074 Tübingen Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung Auswirkungen der Bundesnotbremse gehindert sind, oder - die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine auf den Schul- und Kitabetrieb Notbetreuung angewiesen sind. in Baden-Württemberg Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeit- Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: raum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie „Allen am Bildungswesen Beteiligten gebührt Dank, Lob findet in der bisher jeweils besuchten Einrichtung durch de- und Respekt.“ ren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusam- Baden-Württemberg hatte die Corona-Verordnung des Lan- mengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in des bereits am vergangenen Wochenende angepasst. Damit besonders zu begründenden Fällen zulässig. hat die Landesregierung maßgebliche geplante Änderungen Wechselunterricht und Testungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinan- umgesetzt. Diesen Schritt hat die Landesregierung bewusst der folgenden Tagen überschritten ist, sieht das Infektions- unternommen, um den Schulen eine bessere Planbarkeit für schutzgesetz vor, dass ab dem übernächsten Tag auf Wech- die weitere Öffnung seit dem 19. April zu ermöglichen - auch selunterricht umzustellen ist. Dies war in Baden-Württemberg wenn nicht auszuschließen war, dass der Gesetzentwurf des bereits vorgegeben, allerdings ist der Wechsel nun in jedem Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt. Fall verbindlich umzusetzen, auch wenn das Abstandsgebot Dies ist nun geschehen, und der Bundestag hat beschlos- ohne diese Maßnahme gewahrt werden könnte. Die bishe- sen, dass in das Infektionsschutzgesetz ein Paragraph (§28b) rigen Ausnahmen wie bestimmte SBBZ inklusive bestimmte eingefügt wird, der bundesweite Regelungen auch für Schu- Schulkindergärten bleiben bestehen. Wie bisher kann die len und Kindertageseinrichtungen trifft. Diese gelten demnach Leitung des SBBZ beziehungsweise des Schulkindergartens mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes auch in Baden- aber nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Präsenz- Württemberg. Das Kultusministerium hat daher umgehend unterricht vollständig gewährleistet wird. Schulen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen wie Laut Bundesrecht ist es nun zwingend notwendig, zwei Tes- die Kindertagespflege, die im Südwesten betroffen sind, über tungen pro Schülerin beziehungsweise Schüler vorzunehmen. die Änderungen und Neuerungen informiert. Bislang war es bei Wechselunterricht in Baden-Württemberg „Ich möchte allen am Bildungsleben Beteiligten einmal mehr möglich, lediglich einen Test vorzunehmen, wenn die Anwe- meinen großen Dank aussprechen: Den Leitungen der Schu- senheit maximal drei Tage pro Woche betrug. len und Kindertageseinrichtungen, die immer wieder neu planen müssen; den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Neuerungen beim Sportunterricht Erziehern, die sich unermüdlich für das Wohl der Kinder Aus der neuen Corona-Verordnung folgt auch eine Änderung und Jugendlichen einsetzen, und nicht zuletzt den Her- für den fachpraktischen Sportunterricht, der bisher in Prä- anwachsenden selbst, die trotz all der Herausforderungen senz nur zur Prüfungsvorbereitung einschließlich der fach- durch die Corona-Pandemie mit Einsatz und Freude dabei praktischen Leistungsfeststellungen für die Schülerinnen und sind und den Widrigkeiten der Pandemie trotzen. Ihnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, möglich Euch allen gebührt neben Dank auch Lob und Respekt“, war. Fortan ist Präsenzunterricht auch wieder in den Ba- sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die wesent- siskursen Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein liche Änderung betrifft den maßgeblichen Inzidenzwert für bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie im den Unterricht und die Betreuung in Präsenz. Dieser wird Fach Sport in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an beruflichen von bisher 200 auf 165 herabgesetzt. Sofern also in einem Gymnasien gestattet. Ein Mindestabstand von durchgängig Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine 1,5 Metern ist dabei Voraussetzung. Allerdings ist eine Si- seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz cherheits- oder Hilfestellung mit medizinischer Maske erlaubt.
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen 8 Donnerstag, 29. April 2021 Weitere Informationen Hintergrundinformationen: Die Informationsschreiben an die Schulen und weitere aktu- Die B 27 stellt neben der A81 eine wichtige Nord-Süd- elle Informationen des Kultusministeriums zur Corona-Pan- Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über demie finden Sie auf der folgenden Seite: https://km-bw.de/ Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen aktuelle-infos-corona. Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel B 27 Ortsumgehung Tübingen mit aktuellen Gesamtkosten von rund 338 Mio. Euro. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tü- (Schindhaubasistunnel) binger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohner der Die Planung geht voran. Umfangreiche Bürgerbeteiligung Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschad- bereits in den Jahren 2012/13 stoffe erheblich. Dies soll sich mit der Ortsumgehung nach- Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt aktuell die Unter- haltig verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten lagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung der städtebaulichen Entwicklung. Weitere Informationen un- von Tübingen im Zuge der B27. Es hat dem Ministerium für ter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B27-28/Seiten/ Verkehr Baden-Württemberg im Sommer 2019 den sogenann- default.aspx ten Vorentwurf für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge der B 27 vorgelegt. Das Ministerium hatte die umfassenden Unterlagen geprüft, die haushaltsrechtliche Genehmigung er- teilt und diese dem Bund mit dem Ziel der Erteilung des Landratsamt Tübingen sogenannten Gesehenvermerks übersandt. Der Bund arbeitet derzeit an der abschließenden Prüfung der Unterlagen. Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen Zur Erstellung des Vorentwurfs wurden eine Vielzahl an Vor- Abteilung Verkehr und Straßen Ort-Untersuchungen durchgeführt und umfangreiche Gutach- Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung von Baden-Würt- ten erstellt. Zahlreiche fachliche Abstimmungen unter anderem temberg i. V. m. § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kom- mit dem Landratsamt Tübingen und der Stadt Tübingen be- munalen Finanzausgleich (FAG) hat der Kreistag Tübingen gleiten den Planungsprozess. Vor der Fertigstellung des Vor- am 17.3.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung entwurfs hatte die Stadt Tübingen im Jahr 2012 gebeten, eine über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungs- Bürgerbeteiligung durchzuführen. Am 20. März 2013 wurde kosten (SBKS) beschlossen: das Ergebnis dann der Öffentlichkeit vorgestellt und anschlie- Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schü- ßend die Planung entsprechend angepasst. „Gemeinsam mit lerbeförderungskosten vom 8.10.1986, zuletzt geändert am dem Landesministerium und der Stadt Tübingen haben wir 15.11.2017, wird wie folgt geändert: einen umfangreichen Bürgerdialog als besondere Art der Bür- gerbeteiligung durchgeführt. In fünf aufwendigen und intensi- Artikel 1 ven Workshops wurden alternative Knotenpunktlösungen so- Änderungen wohl für den Südknoten als auch den Nordknoten entwickelt. 1) § 5 Abs. 3 (Begleitpersonen) erhält folgenden Wortlaut: Alle Beteiligten, auch der Tübinger Oberbürgermeister, haben „Ist neben dem Fahrer eine weitere Person zur Beglei- dieses Ergebnis damals akzeptiert und für gut befunden“, so tung der Kinder erforderlich und werden in einem Schü- Regierungspräsident Tappeser zur Forderung des Tübinger lerfahrzeug mindestens zehn blinde, geistig behinderte, Oberbürgermeisters nach einem Bürgerentscheid. körperbehinderte, sehbehinderte oder verhaltensgestör- te Schüler oder Kinder in Grundschulförderklassen und Parallel zur erwarteten Erteilung des Gesehenvermerks hat Schulkindergärten befördert, so wird für den Einsatz einer das Regierungspräsidium bereits im Herbst 2019 mit der Begleitperson in der Regel das im Gesetz zur Regelung Aufbereitung und Aktualisierung der Unterlagen für die eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) festgelegte Min- nächste Planungsstufe, die sogenannte Genehmigungspla- destentgelt je Stunde Einsatzzeit erstattet. Dies gilt in nung, begonnen. An diese schließt sich dann das Planfest- begründeten Fällen auch dann, wenn weniger als zehn stellungsverfahren an. Schüler befördert werden und das Landratsamt zuge- Aktuell werden verschiedene Fachthemen aufgearbeitet, kon- stimmt hat.“ kretisiert und hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft. In diesem 2) § 6 Abs. 1 (Eigenanteilspflicht) erhält folgenden Wortlaut: Zuge wurden bereits floristische und faunistische Erhebun- „Personensorgeberechtigte bzw. volljährige Schüler ha- gen durchgeführt. Auch die Bohrungen für die Erstellung ben zu den notwendigen Beförderungskosten je Beförde- des geologischen Gutachtens wurden Ende Februar 2021 rungsmonat für Schüler ab Klasse 5 einen Eigenanteil in abgeschlossen. Derzeit werden die Bohrkerne analysiert und Höhe von 34,30 € zu entrichten.“ Laboruntersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Parallel läuft das Grundwassermonitoring. Dafür wurden einige aus- Artikel 2 gewählte Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut, Inkrafttreten um Grundwasserstand und -strömung zu untersuchen und Diese Satzung tritt zum 1.9.2021 in Kraft. zu kontrollieren. Hinweis: Satzungen des Landkreises, die unter Verletzung Außerdem laufen derzeit die Vorbereitungen für die erforder- von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung liche Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Planungs- oder aufgrund der Landkreisordnung zustande gekommen horizont 2035. Die Verkehrszählung ist im Juni 2021 geplant, sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von wenn die Rahmenbedingungen es aufgrund der Corona-Si- Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn tuation fachlich zulassen. Nach aktueller Berechnung werden die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- später über 35.000 Fahrzeugen pro Tag die Ortsumgehung nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder der nutzen. Aufbauend auf dieses Verkehrsgutachten werden die anderen Rechtsvorschriften des Landkreises verletzt worden verschiedenen anderen Gutachten aktualisiert und die tech- sind. nische Planung und die Umweltplanung für das anstehende Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet. Tübingen, 25.3.2021 Joachim Walter, Landrat „Die B 27 ist eine der zentralen Nord-Süd-Verbindungen im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis: Deren vierstreifiger Ausbau nutzt ganz vielen Verkehrsteil- Der Kreistag des Landkreises Tübingen hat in seiner Sitzung nehmern und ist nicht nur eine Angelegenheit der Stadt Tü- am 15.11.2017 beschlossen, dass öffentliche Bekanntma- bingen. Wir planen die Ortsumgehung Tübingen im Auftrag chungen ab dem 1.4.2018 ausschließlich auf dem kreiseige- des Bundes intensiv voran, ein Tübinger Bürgerentscheid nen Internetauftritt www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik wäre für uns nicht von Bedeutung,“ so Regierungspräsident „Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden. Davon ausge- Tappeser. schlossen sind sondergesetzliche Fälle, die eine Veröffent-
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen Donnerstag, 29. April 2021 9 lichung in der Tageszeitung vorschreiben. Als zusätzlicher (4) Beim Besuch einer Schule außerhalb Baden-Württem- Service werden in begründeten Einzelfällen (z.B. Tagesord- bergs werden Beförderungskosten nicht erstattet, wenn nungen von Kreistags- und Ausschusssitzungen oder Hin- eine in Baden-Württemberg verkehrsmäßig günstiger weise auf Schließtage des Landratsamtes) die Bekanntma- gelegene entsprechende öffentliche Schule besucht chungen weiterhin in der Tageszeitung veröffentlicht. werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus schulor- ganisatorischen Gründen ausgeschlossen. Für Schüler Satzung über die Erstattung der Abendrealschulen werden die Beförderungskosten der notwendigen Schülerbeförderungskosten nur während des letzten Schuljahres, für Schüler der (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistags am 17.3.2021 Abendgymnasien nur während der letzten 1 1/2 Schul- und in dieser Fassung gültig ab 1.9.2021) jahre erstattet. Inhaltsverzeichnis 3 (5) Befindet sich am Wohnort des Schülers oder im Um- kreis des Wohnortes eine öffentliche Schule der ent- A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN 4 sprechenden Schulart, deren Besuch aus schulorgani- § 1 Kostenerstattung 4 satorischen Gründen nicht ausgeschlossen ist, werden § 2 Stundenplanmäßiger Unterricht 4 für den Besuch der weiter entfernten Schule nur die § 3 Mindestentfernung 5 fiktiven Kosten erstattet, die beim Besuch der näher § 3a Familienbonus für Selbstzahler 5 gelegenen Schule entstanden wären. § 4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten 5 § 5 Begleitpersonen 6 § 2 Stundenplanmäßiger Unterricht B. EIGENANTEIL 6 (1) Beförderungskosten werden nur erstattet, sofern sie § 6 Eigenanteilspflicht 6 durch die Teilnahme an dem im Stundenplan vorge- § 7 Befreiung 7 sehenen Unterricht (stundenplanmäßiger Unterricht) an der Schule entstehen. Die Kosten für Fahrten zwischen C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG 7 zwei Unterrichtsstätten (innerer Schulbetrieb) werden § 8 Rangfolge der Verkehrsmittel 7 nicht erstattet. § 9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle 7 (2) Stundenplanmäßiger Unterricht i.S. des Abs. 1 ist der § 10 Zumutbare Wartezeit 7 Unterricht, der an den Schulen nach einem festen, für § 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel 8 Lehrer und Schüler verbindlichen Stundenplan stattfin- § 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen 8 § 13 Benutzung privater Fahrzeuge 8 det. § 14 Höchstbeträge 8 (3) Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist stun- denplanmäßiger Unterricht, sofern diese im Stunden- D. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN 9 plan ausgebracht ist und unter der Aufsicht eines Leh- § 15 Vorschriften für Grundschulförderklassen, Schulkin- rers stattfindet. dergärten und Wohngemeinden 9 (4) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle § 16 Schülermonatskarten 9 sonstigen Veranstaltungen, insbesondere die Teilnahme § 16a Verfahrensfristen 9 an Betriebsbesichtigungen, Berufs- und Studienplatz- § 17 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen 9 erkundungen, Praktika, Jugendverkehrsschule, Nach- § 18 Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater Fahr- mittagsbetreuung, Bundesjugendspielen, Exkursionen, zeuge 9 Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthal- § 19 Abrechnung zwischen Schulträgern und Landkreis 10 ten sowie Studien- und Theaterfahrten. § 20 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit den Ver- kehrsunternehmen 10 § 3 Mindestentfernung § 21 Kostenerstattung aufgrund von Einzelanträgen 10 (1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrt- § 22 Ergänzende Richtlinien 10 kosten erstattet § 23 Prüfungsrecht des Landratsamtes 10 a) für Kinder in Grundschulförderklassen und Schulkin- dergärten ohne Rücksicht auf die Entfernung zwi- Satzung über die Erstattung der notwendigen schen Wohnung und Grundschulförderklassen und Schülerbeförderungskosten Schulkindergärten, Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung von Baden-Würt- b) für Schüler der Sonderschulen, mit Ausnahme der temberg i.V.m. § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kommu- Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen und Schulen nalen Finanzausgleich (FAG) hat der Kreistag Tübingen am für Erziehungshilfe, ohne Rücksicht auf die Entfer- 8.10.1986 mit der letzten Änderung am 17.3.2021 folgende nung zwischen Wohnung und Schule, Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeför- c) für Schüler der Berufsschulen: ab einer Mindestent- derungskosten (SBKS) beschlossen. Diese vorliegende Sat- fernung von 20 km, zung ist gültig ab 1.9.2021. d) für Schüler der Grundschulen, Sprachheilschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschafts- A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN schulen, Realschulen, Gymnasien, Kollegs, Be- § 1 Kostenerstattung rufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, (1) Der Landkreis erstattet nach Maßgabe der jeweils gel- Abendrealschulen, Abendgymnasien und für Schüler tenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres - den Schulträgern, und Berufsvorbereitungsjahres sowie für Schüler ab - den Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Klasse 5 der Förderschulen und Schulen für Erzie- Baden-Württembergs besucht wird, hungshilfe: ab einer Mindestentfernung von 3 km. - den Schülern der in seiner Trägerschaft stehenden (2) Die Mindestentfernung nach Abs. 1 Buchst. c) und d) Schulen bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstre- die entstehenden notwendigen Beförderungskosten ab- cke zwischen Wohnung und Schule. züglich der Eigenanteile. (3) Für Schüler nach Abs. 1 Buchst. d), die in einem (2) Beförderungskosten werden nur für Kinder in Grund- räumlich getrennten Wohnbezirk einer Gemeinde woh- schulförderklassen, Schulkindergärten und für Schüler nen und außerhalb desselben eine Schule besuchen, der in § 18 Abs. 1 FAG genannten Schulen erstattet, sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten, soweit sie in Baden-Württemberg wohnen. Satz 1 gilt wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen nicht für Schüler, die eine Förderung, ausgenommen dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule min- Darlehen, nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder destens 3 km beträgt. dem Sozialgesetzbuch III erhalten. Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, der (3) Als Wohnung i.S. dieser Satzung gilt der Ort des ge- sich in deutlich erkennbarem Abstand zur nächstgele- wöhnlichen Aufenthalts. genen zusammenhängenden Bebauung befindet und
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen 10 Donnerstag, 29. April 2021 der aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung (2) Sofern keine der in § 7 Abs. 2 genannten Ansprüche i.V.m. § 2 der Verordnung des Innenministeriums zur bestehen, werden dritte und weitere anspruchsberech- Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Würt- tigte Kinder auf Antrag vom Eigenanteil befreit, wenn temberg vom 13. Februar 1976 (GBl. S. 177) einen dieser für zwei Kinder einer Familie getragen wird. Da- Namen erhalten hat. bei ist es unerheblich, in welchem Landkreis die Kinder (4) Beförderungskosten für Schüler nach Abs. 1 Buchst. die Schule besuchen. Befreit werden die Kinder mit d) werden unabhängig von der Mindestentfernung er- dem geringsten Eigenanteil. Liegen die notwendigen stattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Schülerbeförderungskosten unterhalb des Eigenanteils, Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder dann sind diese den Eigenanteilen gleichgestellt. die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im Straßen- (3) Schüler, die im Listenverfahren Schülermonatsfahrkar- verkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als ten für das ganze Schuljahr lösen, werden vom Eigen- besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung anteil für den letzten Beförderungsmonat befreit. Liegt darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das der Tarifpreis der Schülermonatskarte unterhalb des Landratsamt. Eigenanteils, gilt diese Regelung analog. (4) Die Eigenanteile werden vom Schulträger eingezogen. § 3a Familienbonus für Selbstzahler Dieser hat die nach Maßgabe dieser Satzung zu ent- Wenn mindestens drei Kinder einer Familie Schülermonats- richtenden Eigenanteile an den Landkreis abzuführen. karten für das ganze Schuljahr im Listenverfahren beziehen, Soweit Schülermonatskarten im Rahmen des Schü- werden ihnen die Schülermonatskarten für die letzten beiden lerlistenverfahrens ausgegeben werden, beauftragt der Beförderungsmonate erstattet, sofern kein anderer Kosten- Schulträger ein Verkehrsunternehmen damit, die Eigen- erstattungsanspruch nach dieser Satzung besteht und ein anteile für ihn einzuziehen und an den Landkreis ab- Antrag vorher gestellt wurde. zuführen. Das ausführende Verkehrsunternehmen wird § 4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten vom Landkreis bestimmt. (1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwi- 1) Auszug aus § 6 der SBKS Tü, gültig am 1.1.2015: „Zu den schen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbrin- notwendigen Beförderungskosten ist je Beförderungsmonat ein Ei- gungsort werden nur für Schüler der Sonderschulen genanteil […] b) in Höhe von 44 % des Eigenanteils nach Buch- und der Aufbaugymnasien sowie für Berufsschüler, so- stabe a [= Höhe des Preises der naldo-Fahrkarte für eine Wabe weit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird, abzüglich 2,50 €] ab Klasse 5 für Schüler der Hauptschulen, der erstattet. Förderschulen, der Sonderschulen, der Sonderberufsfachschulen (2) Notwendige Beförderungskosten i.S. des Abs. 1 sind und bis Klasse 9 der Werkrealschulen zu entrichten. Die sich die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Woh- daraus ergebenden Beträge werden auf volle 10 Cent gerundet.“ nung und dem auswärtigen Unterrichtsort zu Beginn und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunter- § 7 Befreiung richts oder der Ferien; darüber hinaus bei Schülern der (1) Auf die Erhebung eines Eigenanteils wird in der Regel Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, geistig Behin- verzichtet, wenn die Erhebung aufgrund der wirtschaft- derte, Körperbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte lichen Verhältnisse der Eltern und des Schülers eine und Sprachbehinderte auch die Kosten für Wochen- unbillige Härte darstellen würde. endheimfahrten. (2) Diese Regelung gilt nicht für Anspruchsberechtigte auf (3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen Leistungen für Schülerbeförderungskosten nach SGB dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerber- § 3 entsprechend anzuwenden. leistungsgesetz. (3) (entfällt) § 5 Begleitpersonen (4) Über den Antrag auf Befreiung entscheidet der Schul- (1) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nur träger. erstattet, wenn die Begleitung wegen der körperlichen (5) Bei Privatschulen ist eine Befreiung nur mit Zustim- oder geistigen Behinderung eines Schülers oder Kindes mung des Landratsamtes möglich. Die Befreiungsan- erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist träge sind von der Schule gesammelt zu Beginn des auf Verlangen durch ein amtsärztliches Zeugnis nach- Schuljahres mit einer Stellungnahme dem Landratsamt zuweisen. vorzulegen. (2) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nach den für den begleiteten Schüler oder das begleitete C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG Kind geltenden Grundsätzen erstattet. § 8 Rangfolge der Verkehrsmittel (3) Ist neben dem Fahrer eine weitere Person zur Be- (1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet, gleitung der Kinder erforderlich und werden in einem wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Schülerfahrzeug mindestens 10 blinde, geistig behin- (2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mög- derte, körperbehinderte, sehbehinderte oder verhaltens- lich oder nicht zumutbar und kommt auch die Be- gestörte Schüler oder Kinder in Grundschulförderklas- förderung mit einem Schülerfahrzeug 2 (§ 12) nicht sen und Schulkindergärten befördert, so wird für den in Betracht, können ausnahmsweise die Kosten für Einsatz einer Begleitperson in der Regel das im Ge- die Benutzung privater Kraftfahrzeuge erstattet wer- setz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mi- den. Das Landratsamt kann Abweichungen von die- LoG) festgelegte Mindestentgelt je Stunde Einsatzzeit ser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich erstattet. Dies gilt in begründeten Fällen auch dann, wenn weniger als 10 Schüler befördert werden und das wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird. Landratsamt zugestimmt hat. § 9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle B. EIGENANTEIL (1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel zusätzlich Kosten entstehen, werden Schülern i.S. von § 6 Eigenanteilspflicht § 3 Abs. 1, c) und d) diese zusätzlichen Beförderungs- (1) Personensorgeberechtigte bzw. volljährige Schüler ha- kosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen ben zu den notwendigen Beförderungskosten je Beför- Wohnung und Haltestelle oder zwischen Haltestelle und derungsmonat für Schüler ab Klasse 5 einen Eigenan- Schule mehr als 1,5 km beträgt. teil in Höhe von 34,30 € zu entrichten. (2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen erhalten die (1a) Für Schüler, die Klassen besuchen, für die zum Schüler für eine Wegstrecke zwischen Wohnung und 1.1.2015 der ermäßigte Eigenanteil gemäß § 6 Abs 1 Haltestelle bis zu 3 km keinen Beförderungskostener- lit b der zu diesem Zeitpunkt gültigen SBKS des Land- satz. kreises Tübingen zu entrichten war, ist weiterhin dieser (3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. 4 ent- ermäßigte Eigenanteil zu entrichten.1 sprechend.
Nummer 17 Gemeindebote Hirrlingen Donnerstag, 29. April 2021 11 § 10 Zumutbare Wartezeit renden Schüler 0,03 € pro km erstattet, soweit er zum (1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und berechtigten Personenkreis gehört. Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort in der Regel innerhalb von 45 § 14 Höchstbeträge Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden, außer erfolgt. Bei Fahrten nach § 4 Abs. 1 und bei Berufs- bei der Teilnahme am Schülerlistenverfahren, bis zu schülern ist eine längere Wartezeit zumutbar. folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr er- 2) Anmerkung zu § 8 Abs. 2: Schülerfahrzeug ist ein vom stattet: Schulträger angemietetes oder ein schulträgereigenes 2.560,00 € für die Grundschulförderklassen, Kinder in Fahrzeug zur Beförderung von Schülern zum und vom Schulkindergärten, Unterricht (§ 1 der Verordnung über die Befreiung be- 770,00 € für die übrigen Schüler. stimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Hierbei werden die Eigenanteile nicht angerechnet. Personenbeförderungsgesetzes). (2) Hiervon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen (2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sollen mit den werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt Schüler eine näher gelegene entsprechende Schule werden; dabei ist ein gestaffelter Unterrichtsbeginn an- besuchen können oder ob durch eine gemeinsame zustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden. Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere Regelung erreicht werden kann. § 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (1) Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Ver- D. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN fügung, werden nur die Kosten für das zumutbare, § 15 Vorschriften für Grundschulförderklassen, preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet. Schulkindergärten und Wohngemeinden (2) Stehen andere zumutbare öffentliche Verkehrsmittel Die für Schulträger geltenden Vorschriften finden entspre- nicht zur Verfügung, werden Zuschüsse für die Einrich- chende Anwendungen für tung von Schülerkursen im Rahmen des allgemeinen - die Träger von Grundschulförderklassen und Schulkinder- Linienverkehrs erstattet, wenn der Schülerkurs über- gärten wiegend der Schülerbeförderung dient und das Land- - die Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Baden- ratsamt den Vertrag (einschließlich aller Änderungen) Württembergs besucht wird. zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen geneh- migt hat. § 16 Schülermonatskarten (3) Zur Ermittlung des Zuschusses nach Abs. 2 ist das Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel (§ 11) vertraglich vereinbarte Entgelt um die Einnahmen aus benützen, erhalten vom Schulträger Schülermonatskarten, der Beförderung der Schüler und anderer Personen es sei denn, dass Einzelfahrscheine oder Mehrfahrkarten und um die anteiligen Ausgleichszahlungen nach § wesentlich billiger sind. Soweit Schülermonatskarten dem 45 a des Personenbeförderungsgesetzes bzw. § 6 a Schüler nicht mehr zustehen bzw. von ihm nicht mehr be- des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu kürzen. Die aus nötigt werden, sind sie dem Schulträger zurückzugeben. dem Verkauf von Schülermonatskarten zu berücksich- Ein Verzicht auf den Einzug oder eine Rückerstattung von tigenden Einnahmen sind im Vertrag pauschal oder in Eigenanteilen erfolgt nur dann, wenn der Schüler die Schü- Form eines prozentualen Anteils an den Erlösen fest- lermonatskarte vor Beginn des jeweiligen Gültigkeitsraumes zulegen. an den Schulträger zurückgegeben hat. § 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen § 16a Verfahrensfristen (1) Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Ver- Die Befreiung vom Eigenanteil (Dritte-Kind-Regelung, Härte- kehrsmittel noch bereits vorhandener Schülerfahrzeuge fallregelung) ist vor Beginn der Beförderung zu beantragen. möglich, werden die Kosten des Einsatzes angemiete- Wird der Antrag später als zwei Monate nach Beförde- ter oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn das rungsbeginn gestellt, ist eine Befreiung für die Zeit vor der Landratsamt den Vertrag (einschl. aller Änderungen) Antragstellung ausgeschlossen. zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen oder den Einsatz des schulträgereigenen Fahrzeugs geneh- § 17 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen migt hat. (1) Beim Einsatz von Schülerkursen und von angemiete- (1a) Die Notwendigkeit einer Einzelbeförderung ist amtsärzt- ten Schülerfahrzeugen hat der Schulträger mit dem lich nachzuweisen. Verkehrsunternehmen einen schriftlichen Vertrag abzu- (2) Soweit freie Plätze vorhanden sind, können in den schließen. Der Antrag auf Genehmigung des Vertrags Schülerfahrzeugen mit vorheriger Zustimmung des ist dem Landratsamt unverzüglich nach Vertragsab- Landratsamtes auch Personen mitbefördert werden, für schluss vorzulegen. Wird der Antrag später als drei die der Landkreis keine Kosten erstattet; Mehrkosten Monate, bei Änderungsverträgen später als sechs Mo- dürfen hierdurch dem Landkreis nicht entstehen. Bei nate nach Beförderungsbeginn vorgelegt, erfolgt die der Kostenerstattung durch den Landkreis ist die Mit- Kostenerstattung nur für die Zeit nach Eingang des beförderung dritter Personen angemessen mindernd zu Antrags. berücksichtigen. (2) Wird die Genehmigung nicht oder nicht in dem bean- tragten Umfang erteilt, erfolgt insoweit keine Kostener- § 13 Benutzung privater Fahrzeuge stattung. Bereits erstattete Beförderungskosten sind an (1) Die durch die Benutzung privater Fahrzeuge entste- den Landkreis zurückzuzahlen. henden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. 2 (3) Abs. 1 und 2 gelten entsprechend beim Einsatz von erstattet, wenn das Landratsamt die Kostenerstattung schulträgereigenen Fahrzeugen. zugesagt hat. Abweichend von Satz 1 erhalten kör- perlich oder geistig behinderte Schüler oder Kinder in § 18 Genehmigungsverfahren bei Benutzung Schulkindergärten die Kosten für die Benutzung pri- privater Fahrzeuge vater Kraftfahrzeuge auch dann erstattet, wenn ihnen (1) Der Schüler hat vor Beginn der Beförderung beim die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten Schulträger die Genehmigung zur Benutzung des pri- ist; die Kostenerstattung beschränkt sich in diesem vaten Fahrzeugs zu beantragen. Wird der Antrag später Fall auf den Betrag, der bei Benutzung öffentlicher als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so Verkehrsmittel zu erstatten wäre. ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antrag- (2) Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Perso- stellung ausgeschlossen. nenkraftwagen 0,15 €, bei Krafträdern 0,08 € und bei (2) Der Schulträger hat die Genehmigung der Benutzung Fahrrädern 0,05 € erstattet. Bei der Bildung von Fahr- unverzüglich beim Landratsamt zu beantragen. Wird gemeinschaften werden für jeden zusätzlichen mitfah- der Antrag später als zwei Monate nach Beförderungs-
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