Ab sofort wieder nur "Click & Collect" möglich! Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail ...

Die Seite wird erstellt Hedwig Stahl
 
WEITER LESEN
Ab sofort wieder nur "Click & Collect" möglich! Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail ...
Diese Ausgabe erscheint
                                                                                  auch online

Nummer 17                                 Donnerstag, 29. April 2021        80. Jahrgang

 Ab sofort wieder nur „Click & Collect“ möglich!
 Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten
 telefonisch oder per Mail entgegen.
 Wir sind weiterhin

 für Sie da.

 Foto: FotoDuets/iStock/GettyImagesPlus
Ab sofort wieder nur "Click & Collect" möglich! Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail ...
Nummer 17
                                        Gemeindebote Hirrlingen
2                                                                                                   Donnerstag, 29. April 2021

Hinweis zur Hundehaltung                                        ten-/Weinbau) dürfen ganzjährig nur auf Wegen betreten
                                                                werden.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                            Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und nehmen Sie
die Gemeinde Hirrlingen hat im Juli 2000 eine Polizeili-        Rücksicht auf andere Bürger.
che Umweltschutzverordnung erlassen. Diese enthält nicht
zuletzt für Hundehalter bedeutsame Regelungen. Hier die         Hundetoiletten mit Beutelspender und Abfallbehälter
wichtigsten Bestimmungen:                                                                     Die Gemeinde Hirrlingen
- Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die das                                        stellt Hundehaltern kosten-
  Tier sicher führen können. Das bedeutet: Hunde sind                                         los Hundekotbeutel zur
  immer an der Leine zu führen und dürfen nicht frei um-                                      Verfügung. Diese sollen
  herlaufen. Dies gilt für Straßen und Gehwege sowie                                          den Hundebesitzern helfen,
  Grün- und Erholungsanlagen im Innenbereich. Ausnah-                                         ihre Pflicht zu erfüllen. Die
  men gelten nur im Außenbereich, sofern das Tier auf                                         Beutel können zu den übli-
  Zuruf reagiert.                                                                             chen Sprechzeiten im Bür-
- Wenn eine Begegnung mit Personen (Kindern, Reitern,                                         gerbüro abgeholt und über
  Joggern, Radfahrern) stattfindet, müssen die Besitzer ih-                                   die öffentlichen Papierkörbe
  ren Hund zurückrufen und festhalten oder an die Leine                                       oder in der eigenen Rest-
  nehmen. Außerdem muss genügend Abstand zu Nutztie-                                          mülltonne entsorgt werden.
  ren gehalten werden.                                                                        Außerdem wurden inzwi-
- Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass sein                                      schen an einzelnen Stand-
  Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und                                        orten auch Hundetoiletten
  Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.                                      mit Beutelspendern und
  Dennoch dort abgelegter Hundekot muss von der Be-                                           Abfallbehältern aufgestellt..
  gleitperson des Hundes unverzüglich beseitigt werden.         Standorte der Hundetoiletten:
- Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhalten-         - Frommenhauser Straße (beim Friedhof)
  de Laute gestört wird.                                        - Äußere Lindenstraße (Richtung Eichenberg)
- In der Brutzeit von März bis Juli gehören Hunde in der        - Äußere Wilhelmstraße (beim Häckselplatz)
  freien Landschaft an die Leine, da sie sonst eine enorme      - Äußere Waldstraße
  Belastung für seltene Vogelarten darstellen.                    (bei der Kleintierzuchtanlage auf Höhe des Römerweges)
- Für Hundehalter gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe         - Bergstraße
  nicht!                                                          (Verlängerung Rangendinger Straße in Richtung Ried)
Der Hundekot schädigt die Futterverwertung in der Land-         - Bergstraße (Römerweg)
wirtschaft. In § 37 Abs. 1 NatSchG ist verankert, dass es       - Äußere Hechinger Straße/Rosenstraße (Ortsausgang in
Pflicht ist, auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft Rücksicht     Richtung Rangendingen)
zu nehmen. Das bedeutet, dass während der Nutzzeit              - Starzelstraße
kein Betretungsrecht besteht. Sonderkulturen (Obst-/Gar-        - Bietenhauser Straße

Für manche Hundehalter ist es längst selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu entfernen. Hierfür
möchten wir uns an dieser Stelle bedanken. Aber leider handeln nicht alle Hundebesitzer so verantwortungsvoll. Mit der
Bereitstellung der Hundekotbeutel und der Hundetoiletten sollen weitere Ordnungswidrigkeiten der Hundehalter unnötig
werden.
Ab sofort wieder nur "Click & Collect" möglich! Gerne nehmen wir Ihre Bestellwünsche während der Öffnungszeiten telefonisch oder per Mail ...
Nummer 17
                                        Gemeindebote Hirrlingen
Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                            3
                                 Gemeindeverwaltung im Überblick

                                                       Anschriften

   Rathaus                                        Bauhof                           Kläranlage
   Schlosshof 1                                   Felbenstraße 8                   Mühlwiesen
   72145 Hirrlingen                               72145 Hirrlingen                 72414 Rangendingen
   Telefon          07478 9311-0                  Telefon       07478 767          Telefon      07478 503
   Fax              07478 9311-20
   Email            bma@hirrlingen.de
   Homepage         www.hirrlingen.de

   Sachgebiete                   Name                        Email                               Telefon
   Bürgermeister                 Christoph Wild              bma@hirrlingen.de                   9311-0

   Vorzimmer/
                                 Carmen de Souza             desouza@hirrlingen.de               9311-11
   Bürgerbüro

   Bürgerbüro                    N.N.                                                            9311-14

   Bürgerbüro                    Silke Abt-Eberhart          eberhart@hirrlingen.de              9311-15

   Hauptamt                      Markus Braun                hauptamt@hirrlingen.de              9311-17
   Hauptamt
   Kindergartenauf-              Julia Eberhart              j.eberhart@hirrlingen.de            9311-18
   nahme / Amtsblatt
   Hauptamt
   Liegenschaften/Kultur/        Tanja Schweinbenz           schweinbenz@hirrlingen.de           9311-18
   Öffentlichkeitsarbeit
   Finanzwesen                   Martin Bühler               finanzen@hirrlingen.de              9311-16

   Steueramt                     Bertram Renner              steueramt@hirrlingen.de             9311-13

   Kasse                         Monika Friesenbichler       kasse@hirrlingen.de                 9311-12

   Bauhof                        Andreas Mülders                                                 767
                                 Gerhard Beiter
                                 Helmut Elsner
                                 Karl Mühleisen

   Kläranlage                    Walter Saile                                                    503

                                        Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

   Montag                           8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
   Dienstag                         7.30 Uhr – 12.00 Uhr
   Mittwoch                         geschlossen
   Donnerstag                       8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
   Freitag                          8.00 Uhr – 12.00 Uhr
                             Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung!
Nummer 17
                                         Gemeindebote Hirrlingen
4                                                                                                     Donnerstag, 29. April 2021

                                                              Otfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 Tübingen
   Amtliche                                                   Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 19.00 - 22.00 Uhr
                                                              Freitag, 16.00 - 22.00 Uhr
   Bekanntmachungen                                           Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 8.00 - 22.00 Uhr
                                                              Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
                                                              kommen.
Öffentliche Sitzung der                                       Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Verbandsversammlung der                                       Tel. 116117
Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe                         Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik
                                                              Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude 410, Ebene 3)
am Dienstag, 4. Mai 2021, 19.00 Uhr
                                                              Öffnungszeiten:
in der Festhalle Rangendingen
                                                              Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 10.00 - 19.00 Uhr
Heimgartenstr. 10, 72414 Rangendingen
                                                              Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                           kommen.
am Dienstag, 4. Mai 2021, um 19.00 Uhr findet in der          Unter der Woche: telefonische Rufbereitschaft
Festhalle Rangendingen, Heimgartenstr. 10, 72414 Rangen-      zwischen 18.00 und 21.00 Uhr
dingen, die Sitzung der Verbandsversammlung der Starzel-
                                                              HNO-ärztlicher Notfalldienst
Eyach-Wasserversorgungsgruppe statt. Ich darf Sie hierzu
                                                              Tel. 116117
herzlich einladen.
                                                              Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum
Die Sitzung findet unter den aktuell notwendigen Hygie-       Elfriede-Aulhorn-Straße 5 (Gebäude 600)
ne- und Sicherheitsvorkehrungen (Mundschutz, Abstand          Öffnungszeiten:
etc.) statt. Auch die Bürger/-innen, die zur Sitzung kommen   Samstag, Sonntag und an Feiertagen, 8.00 - 20.00 Uhr
möchten, werden gebeten, zur Sicherheit aller einen Mund-     Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis
Nasen-Schutz (möglichst FFP2-, FFP3-, N95-, KN95- oder        kommen.
OP-Maske) zu tragen.
                                                              Rettungsdienst
Mit freundlichen Grüßen                                       Tel. 112
gez. Dr. Heinrich Götz                                        Krankentransport
Stellvertretender Verbandsvorsitzender                        Tel. 07071 19222
Tagesordnung                                                  Augenärztlicher Dienst
1. Bericht zum Betriebsjahr 2020                              Tel. 116117
2. Feststellung des Jahresabschlusses
                                                              Zahnärztlicher Dienst
   für das Jahr 2019 und 2020
                                                              an Wochenenden und Feiertagen zu erfragen
3. Wirtschafts- und Vermögensplan 2021
                                                              unter Tel. 0180 5911670
4. Erneuerung E-/MSR-Technik und Leitsystem
5. Wasserleitung HB Weinberg – HB Owingen                     Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
6. Sanierung und Umbau Hofeinfahrt Wasserwerk,                Am Wochenende und an Feiertagen
   AwSV-Anlagen                                               falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist:
7. Neubestellung Verbandsrechner und Schriftführer            zentrale Ansage unter Tel. 07071 365525
8. Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
   bis 31.12.2025                                             Ambulanter Pflegedienst
9. Verschiedenes
                                                                            Pflegegruppe Bereich Hirrlingen
                                                                            Nina Lehmann und Barbara Kienzle
                                                                            Frauenhof 1, 72145 Hirrlingen
                                                                            Telefon 07478/2621549
   Notdienste/Service                                                       Mail: pflegegruppe-hirrlingen@sozialsta�on-ro�enburg.de

                                                              's Pflägewägle (Mobiler Dienst Hirrlingen)
Störungsrufnummer Wasser                                      Frau Sabine Weith-Baumann
                                                              Starzelstr. 18 - 20, 72145 Hirrlingen
Bei dringenden Störungen im Bereich der Wasserversorgung      Tel. 07478 931020, Fax 07478 931044
nehmen Sie bitte Kontakt mit der Störungsrufnummer der        E-Mail: weith.im.taele@t-online.de
Stadtwerke Rottenburg, Tel. 07472 933200, auf.

Apotheken-Bereitschaftsdienst
(außerhalb der üblichen Geschäftszeiten)                      Ambulante Pflege an der Starzel
Samstag, 1.5.2021                                             Oberdorfstraße 4
Eugenien-Apotheke, Carl-Baur-Weg 2/1                          72414 Rangendingen
Hechingen, Tel. 07471 2979                                    Tel. 07471 870962-0
                                                              E-Mail:
Sonntag, 2.5.2021
                                                              info@pflege-starzel.de
Friedrich-Apotheke, Friedrichstraße 17
                                                              Grundpflege - Behandlungspflege -
Balingen, Tel. 07433 904460
                                                              Hauswirtschaft - stundenweise Betreuung

Notdienste
Ärztlicher Notdienst                                          Pflegestützpunkt
Tel. 116117                                                   Landkreis Tübingen
Allgemeine Notfallpraxis                                      Telefonische oder persönliche Beratung für ältere, hilfs- und
Universitätsklinikum Tübingen, Medizinische Klinik            pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Fragen
Nummer 17
                                     Gemeindebote Hirrlingen
Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                                       5
der Versorgung und Pflegebedürftigkeit. Für eine persönliche   Anlieferung
Beratung im Büro oder zu Hause wird um eine Terminver-         Die Anlieferung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ge-
einbarung gebeten.                                             meinde Hirrlingen beauftragten Person und daher nur zu
Kontakt:   Standort Rottenburg                                 den genannten Öffnungszeiten. Ansonsten ist der Bereich
           Claudia Kitsch-Derin                                verschlossen. Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten
           Ehinger Platz 12, 72108 Rottenburg                  sind nicht zulässig. Gegen Personen, die dabei beobachtet
           Tel. 07472 98818-12, Fax 07472 98818-15             werden, wie sie bei Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten
           E-Mail: psp-rottenburg@kreis-tuebingen.de           Material über den Zaun werfen oder davor abstellen, wird
                                                               entsprechend vorgegangen. Wir bitten um Mitteilung bei
                                                               entsprechenden Beobachtungen.
Gerontopsychiatrische Beratungsstelle (GPB)                    Auf dem Häckselplatz dürfen nur holzige Pflanzenmateriali-
Telefonische oder persönliche Beratung für Menschen, die       en zur anschließenden Weiterverarbeitung durch Häckselung
an einer Demenz erkrankt sind, oder ältere Menschen, die       gesammelt und gelagert werden.
eine psychische Erkrankung haben, und für deren Angehö-        Häckselgut
rige. Für eine persönliche Beratung im Büro oder zu Hause      Zulässig ist die Anlieferung von Baum-, Hecken- und
wird um eine Terminvereinbarung gebeten.                       Strauchschnitt bis zu einem Ast-Durchmesser von 15 cm
Kontakt:    Gerontopsychiatrische Beratungsstelle              und einer maximalen Länge von 4 m sowie anderen holzigen
            Barbara Raff, Ehinger Platz 12, 72108 Rottenburg   Abfällen (z.B. Reisig). Die Anlieferung von Holz in Form von
            Tel. 07472 98818-13, Fax 07472 98818-15            Paletten oder Brettern dagegen ist nicht zulässig.
            E-Mail: gpb@sozialstation-rottenburg.de
                                                               Grüngut
                                                               Für kompostierbare Gartenabfälle von privaten Gartengrund-
Sucht- und Drogenberatung Tübingen                             stücken bzw. privaten Gebäuden steht ein Grüngutcontainer
Psychosoziale Beratungsstelle                                  zur Verfügung. Gewerbliche Abfälle und Großmengen können
Beim Kupferhammer 5, 72070 Tübingen                            nicht angenommen werden. Zum Grüngut zählen insbeson-
Tel. 07071 75016-0, Fax 07071 75016-20                         dere Laub, Rasenschnitt, Balkonpflanzen, Tomaten, Bohnen-
E-Mail: psb@diakonie-rt-tue.de oder z1.psbtue@bw-lv.de         und andere Gemüsepflanzen, krautige Pflanzen, Unkraut.
                                                               Gewerbliche Anlieferungen aus Gartenbaubetrieben oder der
                                                               Landwirtschaft sind grundsätzlich verboten!
Ruf-Taxi-Anmeldeverkehre (AMV)
                                                               Kosten
Sailer Reisen GmbH & Co. KG                                    Das Häckselgut und das Grüngut können kostenfrei ange-
Rottenburg, Tel. 0173 6289420                                  liefert werden. Die Entgeltpflicht für die Grüngutanlieferung
Anmeldung mind. 60 Min. vor Abfahrt; Sondertarif               wurde im Zuge der Beschlussfassung zum Haushaltsplan
                                                               2018 am 16.1.2018 durch den Gemeinderat rückwirkend
Auskunft der Bus-Linie (RAB)                                   zum 1.1.2018 aufgehoben.
Die Abfahrtszeiten der Bus-Linie Haigerloch - Hirrlingen -
Rottenburg - Tübingen können unter Tel. 07071 799815           Problemstoffsammelstelle Hirrlingen
erfragt werden. Unter der Telefon-Nr. 01805 779966 können      Standort
Abfahrts- und Ankunftszeiten von Bussen und Bahnen in          Schadstoffsammelstelle beim Bauhof, Felbenstraße
Baden-Württemberg erfragt werden.
                                                               Öffnungszeiten
                                                               Samstag, 9.00 - 11.00 Uhr (außer gesetzliche Feiertage)
Telefonseelsorge
                                                               Betreuer
Miteinander sprechen Tag und Nacht, Tel. 0800 1110111
                                                               Alexander Beiter, Holger Kahnt
                                                               Angenommen werden Problemstoffe aus Haushalten in haus-
                                                               haltsüblichen Mengen. Größere Mengen und Stoffe gewerbli-
   Informationen                                               cher Herkunft müssen anderweitig entsorgt werden.
   der Gemeindeverwaltung                                      Informationen erhalten Sie beim:
                                                               Zweckverband Abfallverwertung
                                                               Im Steinig 61, 72144 Dußlingen
                                                               Tel. 07072 918850, E-Mail: info@zav-rt-tue.de
Jubilar im Mai 2021                                            www.zav-rt-tue.de
12.5.                                                          Die Abgabe von Problemstoffen an den Sammelstellen ist
Biesinger, Roland, Hechinger Straße 55/1, 75 Jahre             eine Zusatzleistung zur Restmüllentsorgung, also in der Müll-
                                                               gebühr enthalten. Stellen Sie Problemstoffe nicht außerhalb
Wir gratulieren dem Jubilar recht herzlich und wünschen        der Öffnungszeiten vor den Sammelstellen oder an anderen
alles Gute für die Zukunft.                                    öffentlichen Plätzen ab. Das ist eine Straftat! Sie gefährden
                                                               damit Dritte und die Umwelt.
Backküche                                                      Die angelieferten Behältnisse müssen dicht verschlossen
                                                               sein. Wenn Sie Stoffe selbst umfüllen, etikettieren Sie die
Für den kommenden Monat werden von Frau Hänle und              Behälter möglichst genau (Produktname, Verwendungszweck,
Herrn Hauer folgende Backtermine angeboten:                    Wirkstoff etc.). Füllen Sie gesundheitsgefährdende Stoffe
Freitag, 7.5.2021                                              nicht in Gefäße, die für Lebensmittel gedacht sind. Selbst
Freitag, 21.5.2021                                             wenn Sie die Gefäße etikettieren - man schließt von der
Freitag, 28.5.2021                                             Form des Gefäßes auf den Inhalt. Gefährliche Stoffe gehören
Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Hygiene- und Ab-      nicht in Kinderhände!
standsregeln!
Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir durch Aushang      Angenommen werden:
und im Gemeindebote darauf hinweisen.                          Batterien: Kfz-Batterien, Trockenbatterien, Knopfzellen
                                                               Batterien können auch überall dort zurückgegeben werden,
                                                               wo sie verkauft werden.
Häckselplatz Hirrlingen
                                                               Elektro-Kleingeräte: kleine elektrische Geräte mit einer Kan-
Öffnungszeiten                                                 tenlänge bis max. 20 x 20 cm
Ganzjährig samstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr        Die Geräte werden dem fachgerechten Rückbau zugeführt.
Nummer 17
                                        Gemeindebote Hirrlingen
6                                                                                                        Donnerstag, 29. April 2021

Hinweis: Größere Geräte können Sie zur Elektronikgeräte-         dem Umfüllen genau beschriften. Falls es sich dennoch
schrott-Abholung anmelden (Abrufkarte) oder mit dieser Kar-      nicht hat vermeiden lassen, unterstützen Sie uns bitte mit
te selbst auf dem Wertstoffhof der Deponie in Dußlingen          Auskünften, die Zuordnung einzugrenzen.
anliefern.                                                       Wein- und Sektkorken: Kork ist wertvoller (langsam) nach-
Farben, Lacke, Kleber: Dichtmassen, Spachtelmassen etc.          wachsender Rohstoff. Flaschenkorken und saubere Korkstü-
enthalten gesundheitsschädliche Lösungsmittel und schwer-        cke werden wiederverwertet.
metallhaltige Pigmente. Die Zusammensetzung richtet sich
nach dem Anwendungszweck. Dispersionsfarben werden               Nicht angenommen werden:
nicht angenommen (siehe auch unter Punkt "Nicht ange-            Altöl wird bei den Problemstoffsammelstellen nicht ange-
nommen werden")!                                                 nommen! Beim Kauf von Motorenöl haben Sie bereits die
                                                                 Verwertung bezahlt. Das verbrauchte Öl wieder in die Ori-
Feuerlöscher (Pulver): Halonhaltige Feuerlöscher können nur
                                                                 ginalverpackung füllen und mit dem Kassenzettel an den
bei der Deponie Dußlingen abgegeben werden.
                                                                 Handel zurückgeben. Der ZAV betreibt auf der Deponie
Haushaltsreiniger: Waschmittel, Reiniger aller Art, Desin-       Reutlingen Schinderteich eine Altöl-Annahmestelle (0,70 €/l).
fektionsmittel, Sanitärreiniger etc. Diese Produkte enthalten
                                                                 Dispersionsfarben werden nicht angenommen! Sie enthal-
eine Vielzahl von Chemikalien, je nach gewünschtem Zweck:
Lösungsmittel, Alkalien, Tenside, Säuren, Hypochlorit, Bleich-   ten als Lösemittel Wasser. Lassen Sie die Farben eintrock-
mittel etc. Verwenden Sie verschiedene Reinigungsmittel          nen und entsorgen Sie die Stücke mit dem Restmüll, ebenso
deshalb nicht gleichzeitig. Sie könnten miteinander reagieren    wie eingetrocknete Farben und Pinsel.
und dabei gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen oder           Glühbirnen und Halogenlampen (Niedervoltsysteme) enthal-
aufgrund spontaner Hitzeentwicklung verspritzen und Haut         ten keine Giftstoffe und können über den Restmüll entsorgt
und Augen verätzen. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung          werden.
und die Sicherheitsanweisungen.                                  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Problemstoffsam-
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen enthalten Schwerme-         melstelle geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Fragen.
talle und sollten deshalb über die Problemstoffsammelstelle
entsorgt werden. Energiesparlampen sind kompakt oder mit         Meldung von defekter Straßenbeleuchtung
getrenntem Vorschaltgerät erhältlich. Da das Vorschaltgerät
eine längere Lebensdauer hat als die Lampe, spart es Elek-       Wenn Sie einen Defekt an einer Straßenlampe oder eine
troschrott, die getrennte Variante zu wählen.                    sonstige Störung bei der Straßenbeleuchtung feststellen,
Lösungsmittel: Verdünnung, Fotochemikalien, Frostschutz-         wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Hirrlingen,
mittel, Bremsflüssigkeit, Petroleum, Spiritus, Alkohol, Fle-     Tel. 07478 9311-0 oder bma@hirrlingen.de. Nennen Sie uns
ckenwasser etc., Heizöl max. 5 l, sonst Altölannahmestelle       hierbei bitte die Nummer, die inzwischen an jedem Laternen-
Deponie Reutlingen (0,70 €/l)                                    masten angebracht ist.
                                                                 Vielen Dank!
Hinweis: Lösungsmitteldämpfe schädigen das zentrale Ner-
vensystem und die Leber. Sie sind leicht entzündbar und
können explosionsfähige Gasgemische bilden. Zur Aufbe-           Kinder- und Jugendbüro Hirrlingen
wahrung Dosen mit Farb- oder Lackresten an einem kühle-
ren, gut gelüfteten Ort auf den Kopf stellen. Offenes Feuer
und Zündfunken vermeiden!
Medikamente: Altmedikamente ohne Umverpackung und
Beipackzettel
Ölverschmutzte Feststoffe: Ölfilter, Putzwolle oder -lappen                                                          Gemeinde Hirrlingen
mit Öl getränkt, Wachs, Schmierfett
Pflanzliche Öle und Fette (Pommesfett usw.) sind Biomüll!        Kontaktzeit
Hinweis: Mit Leinöl (oder anderen Naturharzölen) getränkte       Donnerstag                        13.30 - 14.30 Uhr
Lappen neigen zur Selbstentzündung und sollten in einem          Freitag                           11.00 - 12.00 Uhr
nicht zu großen Schraubglas verschlossen zur Sammelstelle
                                                                 Soziale Gruppenarbeit
gebracht werden.
                                                                 Dienstag                          14.15 - 16.45 Uhr
Pflanzenbehandlungs-, Schädlingsbekämpfungs- und Holz-           Freitag                           12.00 - 15.15 Uhr
schutzmittel: Diese Stoffe sind sehr giftig. Sie sind in der
Natur schwer abbaubar und reichern sich daher in der Nah-        Kindercafé
rungskette an. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten, um         Donnerstag                        15.15 - 16.45 Uhr
das richtige Mittel zu wählen. Möglicherweise finden Sie eine
Alternative zur chemischen Keule. Beachten Sie in jedem          Teenieclub
Fall die Anwendungsvorschriften und bringen Sie Reste gut        Donnerstag                        17.00 - 19.00 Uhr
verschlossen zur Problemstoffsammelstelle.
Spraydosen mit Restinhalt: Leere Spraydosen, die mit dem
Grünen Punkt gekennzeichnet sind, gehören in den Gelben
Sack.                                                             Impressum: Herausgeber: Gemeinde Hirrlingen.
                                                                  Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH
Quecksilberhaltige Stoffe: Thermometer, Schaltelemente,           & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
Knopfzellen                                                       525-0, www.nussbaum-medien.de
Quecksilber ist bei Raumtemperatur leicht flüchtig und sehr       Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstr. 18
giftig. Kommt es im Haushalt zu einem Thermometerbruch,           Tel. 07072 9286-0, Fax 07033 3207701
ist sofort gründlich zu lüften und das Quecksilber mit ei-        Verantwortlich: für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungs-
                                                                  berichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung
nem Pinsel, einem trockenen Schwamm oder beispielswei-            sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürger-
se Rasierschaum aufzusammeln. Man kann auch Schwefel              meister Wild oder sein Vertreter im Amt.
oder spezielle Absorptionsmittel aus der Apotheke benutzen.       Verantwortlich: für „Was sonst noch interessiert“ und Anzeigenteil:
Füllen Sie die Substanz dann in ein dicht schließendes,           Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt
beschriftetes Gefäß und bringen es zur Problemstoffsam-           Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden
                                                                  Abonnementgebühr.
melstelle.
                                                                  Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
Unbekannte Stoffe: Bitte vermeiden Sie den Anfall von nicht       Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
bekannten, möglicherweise gefährlichen Stoffen, indem Sie         E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
die Produkte in Originalbehältern lassen oder sofort nach
Nummer 17
                                      Gemeindebote Hirrlingen
Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                                         7
Gesprächs-/Beratungszeit                                        von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
nach Vereinbarung                                               100.000 Einwohnerinnen und Einwohner festgestellt und
Termine können gerne persönlich, per Telefon oder per E-        ortsüblich bekannt gemacht hat, sind Unterricht und Betreu-
Mail vereinbart werden.                                         ung in Präsenz ab dem übernächsten Werktag einzustellen.
Beim Schloss 2, Tel. 07478 260019, Fax 2621120                  Übergangsregelung und Ausnahmen
E-Mail: jugendbuero.hirrlingen@diasporahaus.de                  Um die Maßnahme schnellstmöglich wirken zu lassen, hat
                                                                der Bund eine Übergangsvorschrift erlassen. Demnach wird
                                                                der Inzidenzwert bereits ab dem 20. April einbezogen, und
   Informationen sonstiger                                      die Regel greift bei Überschreitung der Grenze von 165 an
                                                                den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen
   Behörden/Einrichtungen                                       bereits ab dem 24. April. Das heißt: Hat in einem Stadt-
                                                                oder Landkreis die Inzidenz bereits am 20., 21. und 22. April
                                                                den Wert von 165 überschritten, darf der Präsenzunterricht
                                                                an den Schulen sowie der Präsenzbetrieb an den Einrich-
                                                                tungen zur Kinderbetreuung ab dem 24. April nicht aufge-
Unabhängige Energieberatung                                     nommen werden, und es ist eine Notbetreuung einzurichten.
in Hirrlingen                                                   Die bisherigen Ausnahmen für Abschlussklassen, bestimmte
                                                                Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Energieeffizient bauen und sanieren, Heizungstechnik und er-
                                                                oder besonders förderungswürdige Schülerinnen und Schüler
neuerbare Energien, Photovoltaik, Fördermittel und Gesetze:
                                                                bleiben bestehen. Außerdem sind Förderangebote wie zum
Die regionalen Energieexperten der Agentur für Klimaschutz
                                                                Beispiel Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL) oder
im Landkreis Tübingen beantworten Ihre individuellen Fra-
                                                                Hector-Kinderakademien für Gruppen von bis zu fünf Schüle-
gen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Ausbrei-
                                                                rinnen und Schülern gestattet, wenn ein Testnachweis vorliegt.
tung des Coronavirus steht Ihnen aktuell nur die Möglichkeit
zur kostenfreien Beratung per Telefon oder Videoanruf (Sky-     Informationen zur Notbetreuung
pe) zur Verfügung. Die Energie-Checks bei Ihnen zu Hause        Die Notbetreuung findet unter den bekannten und etablierten
werden unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygiene-       Kriterien statt. Anspruch auf Notbetreuung haben demnach
und Abstandsvorgaben weiterhin durchgeführt.                    Kinder und Jugendliche
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen direkt an:                    - deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung
Terminvereinbarung unter 07071 56796-0                              des Kindeswohls erforderlich ist,
oder unter info@agentur-fuer-klimaschutz.de                     - deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen
Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH                        Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home-
Nürtinger Straße 30, 72074 Tübingen                                 Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder
                                                                    eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung
Auswirkungen der Bundesnotbremse                                    gehindert sind, oder
                                                                - die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine
auf den Schul- und Kitabetrieb                                      Notbetreuung angewiesen sind.
in Baden-Württemberg                                            Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeit-
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann:                         raum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie
„Allen am Bildungswesen Beteiligten gebührt Dank, Lob           findet in der bisher jeweils besuchten Einrichtung durch de-
und Respekt.“                                                   ren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusam-
Baden-Württemberg hatte die Corona-Verordnung des Lan-          mengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in
des bereits am vergangenen Wochenende angepasst. Damit          besonders zu begründenden Fällen zulässig.
hat die Landesregierung maßgebliche geplante Änderungen         Wechselunterricht und Testungen
des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten   Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinan-
umgesetzt. Diesen Schritt hat die Landesregierung bewusst       der folgenden Tagen überschritten ist, sieht das Infektions-
unternommen, um den Schulen eine bessere Planbarkeit für        schutzgesetz vor, dass ab dem übernächsten Tag auf Wech-
die weitere Öffnung seit dem 19. April zu ermöglichen - auch    selunterricht umzustellen ist. Dies war in Baden-Württemberg
wenn nicht auszuschließen war, dass der Gesetzentwurf des       bereits vorgegeben, allerdings ist der Wechsel nun in jedem
Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt.       Fall verbindlich umzusetzen, auch wenn das Abstandsgebot
Dies ist nun geschehen, und der Bundestag hat beschlos-         ohne diese Maßnahme gewahrt werden könnte. Die bishe-
sen, dass in das Infektionsschutzgesetz ein Paragraph (§28b)    rigen Ausnahmen wie bestimmte SBBZ inklusive bestimmte
eingefügt wird, der bundesweite Regelungen auch für Schu-       Schulkindergärten bleiben bestehen. Wie bisher kann die
len und Kindertageseinrichtungen trifft. Diese gelten demnach   Leitung des SBBZ beziehungsweise des Schulkindergartens
mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes auch in Baden-    aber nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Präsenz-
Württemberg. Das Kultusministerium hat daher umgehend           unterricht vollständig gewährleistet wird.
Schulen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen wie       Laut Bundesrecht ist es nun zwingend notwendig, zwei Tes-
die Kindertagespflege, die im Südwesten betroffen sind, über    tungen pro Schülerin beziehungsweise Schüler vorzunehmen.
die Änderungen und Neuerungen informiert.                       Bislang war es bei Wechselunterricht in Baden-Württemberg
„Ich möchte allen am Bildungsleben Beteiligten einmal mehr      möglich, lediglich einen Test vorzunehmen, wenn die Anwe-
meinen großen Dank aussprechen: Den Leitungen der Schu-         senheit maximal drei Tage pro Woche betrug.
len und Kindertageseinrichtungen, die immer wieder neu
planen müssen; den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und          Neuerungen beim Sportunterricht
Erziehern, die sich unermüdlich für das Wohl der Kinder         Aus der neuen Corona-Verordnung folgt auch eine Änderung
und Jugendlichen einsetzen, und nicht zuletzt den Her-          für den fachpraktischen Sportunterricht, der bisher in Prä-
anwachsenden selbst, die trotz all der Herausforderungen        senz nur zur Prüfungsvorbereitung einschließlich der fach-
durch die Corona-Pandemie mit Einsatz und Freude dabei          praktischen Leistungsfeststellungen für die Schülerinnen und
sind und den Widrigkeiten der Pandemie trotzen. Ihnen und       Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, möglich
Euch allen gebührt neben Dank auch Lob und Respekt“,            war. Fortan ist Präsenzunterricht auch wieder in den Ba-
sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die wesent-        siskursen Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein
liche Änderung betrifft den maßgeblichen Inzidenzwert für       bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie im
den Unterricht und die Betreuung in Präsenz. Dieser wird        Fach Sport in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an beruflichen
von bisher 200 auf 165 herabgesetzt. Sofern also in einem       Gymnasien gestattet. Ein Mindestabstand von durchgängig
Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine        1,5 Metern ist dabei Voraussetzung. Allerdings ist eine Si-
seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz       cherheits- oder Hilfestellung mit medizinischer Maske erlaubt.
Nummer 17
                                          Gemeindebote Hirrlingen
8                                                                                                        Donnerstag, 29. April 2021

Weitere Informationen                                               Hintergrundinformationen:
Die Informationsschreiben an die Schulen und weitere aktu-          Die B 27 stellt neben der A81 eine wichtige Nord-Süd-
elle Informationen des Kultusministeriums zur Corona-Pan-           Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über
demie finden Sie auf der folgenden Seite: https://km-bw.de/         Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen
aktuelle-infos-corona.                                              Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen ist
                                                                    die Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel
B 27 Ortsumgehung Tübingen                                          mit aktuellen Gesamtkosten von rund 338 Mio. Euro. Das
                                                                    hohe Verkehrsaufkommen auf der B 27 zwischen dem Tü-
(Schindhaubasistunnel)                                              binger Kreuz und dem Bläsibad belastet die Bewohner der
Die Planung geht voran. Umfangreiche Bürgerbeteiligung              Südstadt und der Gartenstadt durch Lärm und Luftschad-
bereits in den Jahren 2012/13                                       stoffe erheblich. Dies soll sich mit der Ortsumgehung nach-
Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt aktuell die Unter-        haltig verbessern. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten
lagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung       der städtebaulichen Entwicklung. Weitere Informationen un-
von Tübingen im Zuge der B27. Es hat dem Ministerium für            ter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt4/B27-28/Seiten/
Verkehr Baden-Württemberg im Sommer 2019 den sogenann-              default.aspx
ten Vorentwurf für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge
der B 27 vorgelegt. Das Ministerium hatte die umfassenden
Unterlagen geprüft, die haushaltsrechtliche Genehmigung er-
teilt und diese dem Bund mit dem Ziel der Erteilung des             Landratsamt Tübingen
sogenannten Gesehenvermerks übersandt. Der Bund arbeitet
derzeit an der abschließenden Prüfung der Unterlagen.
                                                                    Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Tübingen
Zur Erstellung des Vorentwurfs wurden eine Vielzahl an Vor-         Abteilung Verkehr und Straßen
Ort-Untersuchungen durchgeführt und umfangreiche Gutach-            Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung von Baden-Würt-
ten erstellt. Zahlreiche fachliche Abstimmungen unter anderem       temberg i. V. m. § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kom-
mit dem Landratsamt Tübingen und der Stadt Tübingen be-             munalen Finanzausgleich (FAG) hat der Kreistag Tübingen
gleiten den Planungsprozess. Vor der Fertigstellung des Vor-        am 17.3.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung
entwurfs hatte die Stadt Tübingen im Jahr 2012 gebeten, eine        über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungs-
Bürgerbeteiligung durchzuführen. Am 20. März 2013 wurde             kosten (SBKS) beschlossen:
das Ergebnis dann der Öffentlichkeit vorgestellt und anschlie-      Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schü-
ßend die Planung entsprechend angepasst. „Gemeinsam mit             lerbeförderungskosten vom 8.10.1986, zuletzt geändert am
dem Landesministerium und der Stadt Tübingen haben wir              15.11.2017, wird wie folgt geändert:
einen umfangreichen Bürgerdialog als besondere Art der Bür-
gerbeteiligung durchgeführt. In fünf aufwendigen und intensi-                                Artikel 1
ven Workshops wurden alternative Knotenpunktlösungen so-                                   Änderungen
wohl für den Südknoten als auch den Nordknoten entwickelt.          1) § 5 Abs. 3 (Begleitpersonen) erhält folgenden Wortlaut:
Alle Beteiligten, auch der Tübinger Oberbürgermeister, haben           „Ist neben dem Fahrer eine weitere Person zur Beglei-
dieses Ergebnis damals akzeptiert und für gut befunden“, so            tung der Kinder erforderlich und werden in einem Schü-
Regierungspräsident Tappeser zur Forderung des Tübinger                lerfahrzeug mindestens zehn blinde, geistig behinderte,
Oberbürgermeisters nach einem Bürgerentscheid.                         körperbehinderte, sehbehinderte oder verhaltensgestör-
                                                                       te Schüler oder Kinder in Grundschulförderklassen und
Parallel zur erwarteten Erteilung des Gesehenvermerks hat
                                                                       Schulkindergärten befördert, so wird für den Einsatz einer
das Regierungspräsidium bereits im Herbst 2019 mit der
                                                                       Begleitperson in der Regel das im Gesetz zur Regelung
Aufbereitung und Aktualisierung der Unterlagen für die
                                                                       eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) festgelegte Min-
nächste Planungsstufe, die sogenannte Genehmigungspla-
                                                                       destentgelt je Stunde Einsatzzeit erstattet. Dies gilt in
nung, begonnen. An diese schließt sich dann das Planfest-
                                                                       begründeten Fällen auch dann, wenn weniger als zehn
stellungsverfahren an.
                                                                       Schüler befördert werden und das Landratsamt zuge-
Aktuell werden verschiedene Fachthemen aufgearbeitet, kon-             stimmt hat.“
kretisiert und hinsichtlich ihrer Aktualität überprüft. In diesem   2) § 6 Abs. 1 (Eigenanteilspflicht) erhält folgenden Wortlaut:
Zuge wurden bereits floristische und faunistische Erhebun-             „Personensorgeberechtigte bzw. volljährige Schüler ha-
gen durchgeführt. Auch die Bohrungen für die Erstellung                ben zu den notwendigen Beförderungskosten je Beförde-
des geologischen Gutachtens wurden Ende Februar 2021                   rungsmonat für Schüler ab Klasse 5 einen Eigenanteil in
abgeschlossen. Derzeit werden die Bohrkerne analysiert und             Höhe von 34,30 € zu entrichten.“
Laboruntersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Parallel
läuft das Grundwassermonitoring. Dafür wurden einige aus-                                    Artikel 2
gewählte Bohrungen zu Grundwassermessstellen ausgebaut,                                    Inkrafttreten
um Grundwasserstand und -strömung zu untersuchen und                Diese Satzung tritt zum 1.9.2021 in Kraft.
zu kontrollieren.                                                   Hinweis: Satzungen des Landkreises, die unter Verletzung
Außerdem laufen derzeit die Vorbereitungen für die erforder-        von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landkreisordnung
liche Fortschreibung des Verkehrsgutachtens mit Planungs-           oder aufgrund der Landkreisordnung zustande gekommen
horizont 2035. Die Verkehrszählung ist im Juni 2021 geplant,        sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
wenn die Rahmenbedingungen es aufgrund der Corona-Si-               Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
tuation fachlich zulassen. Nach aktueller Berechnung werden         die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
später über 35.000 Fahrzeugen pro Tag die Ortsumgehung              nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder der
nutzen. Aufbauend auf dieses Verkehrsgutachten werden die           anderen Rechtsvorschriften des Landkreises verletzt worden
verschiedenen anderen Gutachten aktualisiert und die tech-          sind.
nische Planung und die Umweltplanung für das anstehende
Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet.                           Tübingen, 25.3.2021
                                                                    Joachim Walter, Landrat
„Die B 27 ist eine der zentralen Nord-Süd-Verbindungen
im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg.              Wichtiger Hinweis:
Deren vierstreifiger Ausbau nutzt ganz vielen Verkehrsteil-         Der Kreistag des Landkreises Tübingen hat in seiner Sitzung
nehmern und ist nicht nur eine Angelegenheit der Stadt Tü-          am 15.11.2017 beschlossen, dass öffentliche Bekanntma-
bingen. Wir planen die Ortsumgehung Tübingen im Auftrag             chungen ab dem 1.4.2018 ausschließlich auf dem kreiseige-
des Bundes intensiv voran, ein Tübinger Bürgerentscheid             nen Internetauftritt www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik
wäre für uns nicht von Bedeutung,“ so Regierungspräsident           „Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden. Davon ausge-
Tappeser.                                                           schlossen sind sondergesetzliche Fälle, die eine Veröffent-
Nummer 17
                                     Gemeindebote Hirrlingen
Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                                       9
lichung in der Tageszeitung vorschreiben. Als zusätzlicher     (4)   Beim Besuch einer Schule außerhalb Baden-Württem-
Service werden in begründeten Einzelfällen (z.B. Tagesord-           bergs werden Beförderungskosten nicht erstattet, wenn
nungen von Kreistags- und Ausschusssitzungen oder Hin-               eine in Baden-Württemberg verkehrsmäßig günstiger
weise auf Schließtage des Landratsamtes) die Bekanntma-              gelegene entsprechende öffentliche Schule besucht
chungen weiterhin in der Tageszeitung veröffentlicht.                werden kann, es sei denn, ihr Besuch ist aus schulor-
                                                                     ganisatorischen Gründen ausgeschlossen. Für Schüler
Satzung über die Erstattung                                          der Abendrealschulen werden die Beförderungskosten
der notwendigen Schülerbeförderungskosten                            nur während des letzten Schuljahres, für Schüler der
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistags am 17.3.2021         Abendgymnasien nur während der letzten 1 1/2 Schul-
und in dieser Fassung gültig ab 1.9.2021)                            jahre erstattet.
Inhaltsverzeichnis 3                                           (5)   Befindet sich am Wohnort des Schülers oder im Um-
                                                                     kreis des Wohnortes eine öffentliche Schule der ent-
A.       ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN 4                                sprechenden Schulart, deren Besuch aus schulorgani-
§ 1      Kostenerstattung 4                                          satorischen Gründen nicht ausgeschlossen ist, werden
§ 2      Stundenplanmäßiger Unterricht 4                             für den Besuch der weiter entfernten Schule nur die
§ 3      Mindestentfernung 5
                                                                     fiktiven Kosten erstattet, die beim Besuch der näher
§ 3a Familienbonus für Selbstzahler 5
                                                                     gelegenen Schule entstanden wären.
§ 4      Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten 5
§ 5      Begleitpersonen 6                                     § 2 Stundenplanmäßiger Unterricht
B.       EIGENANTEIL 6                                         (1) Beförderungskosten werden nur erstattet, sofern sie
§ 6      Eigenanteilspflicht 6                                       durch die Teilnahme an dem im Stundenplan vorge-
§ 7      Befreiung 7                                                 sehenen Unterricht (stundenplanmäßiger Unterricht) an
                                                                     der Schule entstehen. Die Kosten für Fahrten zwischen
C.       UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG 7
                                                                     zwei Unterrichtsstätten (innerer Schulbetrieb) werden
§ 8      Rangfolge der Verkehrsmittel 7
                                                                     nicht erstattet.
§ 9      Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle 7
                                                               (2) Stundenplanmäßiger Unterricht i.S. des Abs. 1 ist der
§ 10 Zumutbare Wartezeit 7
                                                                     Unterricht, der an den Schulen nach einem festen, für
§ 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel 8
                                                                     Lehrer und Schüler verbindlichen Stundenplan stattfin-
§ 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen 8
§ 13 Benutzung privater Fahrzeuge 8                                  det.
§ 14 Höchstbeträge 8                                           (3) Die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ist stun-
                                                                     denplanmäßiger Unterricht, sofern diese im Stunden-
D.       VERFAHRENSVORSCHRIFTEN 9                                    plan ausgebracht ist und unter der Aufsicht eines Leh-
§ 15 Vorschriften für Grundschulförderklassen, Schulkin-             rers stattfindet.
         dergärten und Wohngemeinden 9                         (4) Nicht zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören alle
§ 16 Schülermonatskarten 9                                           sonstigen Veranstaltungen, insbesondere die Teilnahme
§ 16a Verfahrensfristen 9                                            an Betriebsbesichtigungen, Berufs- und Studienplatz-
§ 17 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen 9               erkundungen, Praktika, Jugendverkehrsschule, Nach-
§ 18 Genehmigungsverfahren bei Benutzung privater Fahr-              mittagsbetreuung, Bundesjugendspielen, Exkursionen,
         zeuge 9                                                     Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthal-
§ 19 Abrechnung zwischen Schulträgern und Landkreis 10               ten sowie Studien- und Theaterfahrten.
§ 20 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit den Ver-
         kehrsunternehmen 10                                   § 3 Mindestentfernung
§ 21 Kostenerstattung aufgrund von Einzelanträgen 10           (1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrt-
§ 22 Ergänzende Richtlinien 10                                      kosten erstattet
§ 23 Prüfungsrecht des Landratsamtes 10                             a) für Kinder in Grundschulförderklassen und Schulkin-
                                                                        dergärten ohne Rücksicht auf die Entfernung zwi-
Satzung über die Erstattung der notwendigen                             schen Wohnung und Grundschulförderklassen und
Schülerbeförderungskosten                                               Schulkindergärten,
Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung von Baden-Würt-               b) für Schüler der Sonderschulen, mit Ausnahme der
temberg i.V.m. § 18 Abs. 2 des Gesetzes über den kommu-                 Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen und Schulen
nalen Finanzausgleich (FAG) hat der Kreistag Tübingen am                für Erziehungshilfe, ohne Rücksicht auf die Entfer-
8.10.1986 mit der letzten Änderung am 17.3.2021 folgende                nung zwischen Wohnung und Schule,
Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeför-           c) für Schüler der Berufsschulen: ab einer Mindestent-
derungskosten (SBKS) beschlossen. Diese vorliegende Sat-                fernung von 20 km,
zung ist gültig ab 1.9.2021.                                        d) für Schüler der Grundschulen, Sprachheilschulen,
                                                                        Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschafts-
A. ERSTATTUNGSVORAUSSETZUNGEN                                           schulen, Realschulen, Gymnasien, Kollegs, Be-
§ 1 Kostenerstattung                                                    rufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen,
(1) Der Landkreis erstattet nach Maßgabe der jeweils gel-               Abendrealschulen, Abendgymnasien und für Schüler
     tenden gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung                mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres
     - den Schulträgern,                                                und Berufsvorbereitungsjahres sowie für Schüler ab
     - den Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb                    Klasse 5 der Förderschulen und Schulen für Erzie-
        Baden-Württembergs besucht wird,                                hungshilfe: ab einer Mindestentfernung von 3 km.
     - den Schülern der in seiner Trägerschaft stehenden       (2) Die Mindestentfernung nach Abs. 1 Buchst. c) und d)
        Schulen                                                     bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstre-
     die entstehenden notwendigen Beförderungskosten ab-            cke zwischen Wohnung und Schule.
     züglich der Eigenanteile.                                 (3) Für Schüler nach Abs. 1 Buchst. d), die in einem
(2) Beförderungskosten werden nur für Kinder in Grund-              räumlich getrennten Wohnbezirk einer Gemeinde woh-
     schulförderklassen, Schulkindergärten und für Schüler          nen und außerhalb desselben eine Schule besuchen,
     der in § 18 Abs. 1 FAG genannten Schulen erstattet,            sind die Beförderungskosten auch dann zu erstatten,
     soweit sie in Baden-Württemberg wohnen. Satz 1 gilt            wenn die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen
     nicht für Schüler, die eine Förderung, ausgenommen             dem Mittelpunkt des Wohnbezirks und der Schule min-
     Darlehen, nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder            destens 3 km beträgt.
     dem Sozialgesetzbuch III erhalten.                             Ein räumlich getrennter Wohnbezirk ist ein Ortsteil, der
(3) Als Wohnung i.S. dieser Satzung gilt der Ort des ge-            sich in deutlich erkennbarem Abstand zur nächstgele-
     wöhnlichen Aufenthalts.                                        genen zusammenhängenden Bebauung befindet und
Nummer 17
                                        Gemeindebote Hirrlingen
 10                                                                                                       Donnerstag, 29. April 2021

      der aufgrund von § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung            (2)     Sofern keine der in § 7 Abs. 2 genannten Ansprüche
      i.V.m. § 2 der Verordnung des Innenministeriums zur                bestehen, werden dritte und weitere anspruchsberech-
      Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                   tigte Kinder auf Antrag vom Eigenanteil befreit, wenn
      temberg vom 13. Februar 1976 (GBl. S. 177) einen                   dieser für zwei Kinder einer Familie getragen wird. Da-
      Namen erhalten hat.                                                bei ist es unerheblich, in welchem Landkreis die Kinder
(4)   Beförderungskosten für Schüler nach Abs. 1 Buchst.                 die Schule besuchen. Befreit werden die Kinder mit
      d) werden unabhängig von der Mindestentfernung er-                 dem geringsten Eigenanteil. Liegen die notwendigen
      stattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu                   Schülerbeförderungskosten unterhalb des Eigenanteils,
      Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder                  dann sind diese den Eigenanteilen gleichgestellt.
      die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im Straßen-       (3)     Schüler, die im Listenverfahren Schülermonatsfahrkar-
      verkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als            ten für das ganze Schuljahr lösen, werden vom Eigen-
      besondere Gefahr in diesem Sinne. Die Entscheidung                 anteil für den letzten Beförderungsmonat befreit. Liegt
      darüber, ob eine besondere Gefahr vorliegt, trifft das             der Tarifpreis der Schülermonatskarte unterhalb des
      Landratsamt.                                                       Eigenanteils, gilt diese Regelung analog.
                                                                 (4)     Die Eigenanteile werden vom Schulträger eingezogen.
§ 3a Familienbonus für Selbstzahler
                                                                         Dieser hat die nach Maßgabe dieser Satzung zu ent-
Wenn mindestens drei Kinder einer Familie Schülermonats-
                                                                         richtenden Eigenanteile an den Landkreis abzuführen.
karten für das ganze Schuljahr im Listenverfahren beziehen,
                                                                         Soweit Schülermonatskarten im Rahmen des Schü-
werden ihnen die Schülermonatskarten für die letzten beiden
                                                                         lerlistenverfahrens ausgegeben werden, beauftragt der
Beförderungsmonate erstattet, sofern kein anderer Kosten-
                                                                         Schulträger ein Verkehrsunternehmen damit, die Eigen-
erstattungsanspruch nach dieser Satzung besteht und ein
                                                                         anteile für ihn einzuziehen und an den Landkreis ab-
Antrag vorher gestellt wurde.
                                                                         zuführen. Das ausführende Verkehrsunternehmen wird
§ 4 Auswärtige Unterbringung, Wochenendheimfahrten                       vom Landkreis bestimmt.
(1) Die notwendigen Beförderungskosten für Fahrten zwi-          1)   Auszug aus § 6 der SBKS Tü, gültig am 1.1.2015: „Zu den
     schen der Wohnung und einem auswärtigen Unterbrin-               notwendigen Beförderungskosten ist je Beförderungsmonat ein Ei-
     gungsort werden nur für Schüler der Sonderschulen                genanteil […] b) in Höhe von 44 % des Eigenanteils nach Buch-
     und der Aufbaugymnasien sowie für Berufsschüler, so-             stabe a [= Höhe des Preises der naldo-Fahrkarte für eine Wabe
     weit deren Unterricht als Blockunterricht erteilt wird,          abzüglich 2,50 €] ab Klasse 5 für Schüler der Hauptschulen, der
     erstattet.                                                       Förderschulen, der Sonderschulen, der Sonderberufsfachschulen
(2) Notwendige Beförderungskosten i.S. des Abs. 1 sind                und bis Klasse 9 der Werkrealschulen zu entrichten. Die sich
     die Beförderungskosten für Fahrten zwischen der Woh-             daraus ergebenden Beträge werden auf volle 10 Cent gerundet.“
     nung und dem auswärtigen Unterrichtsort zu Beginn
     und zum Ende des Schuljahres bzw. des Blockunter-           § 7 Befreiung
     richts oder der Ferien; darüber hinaus bei Schülern der     (1) Auf die Erhebung eines Eigenanteils wird in der Regel
     Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, geistig Behin-              verzichtet, wenn die Erhebung aufgrund der wirtschaft-
     derte, Körperbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte             lichen Verhältnisse der Eltern und des Schülers eine
     und Sprachbehinderte auch die Kosten für Wochen-                 unbillige Härte darstellen würde.
     endheimfahrten.                                             (2) Diese Regelung gilt nicht für Anspruchsberechtigte auf
(3) Auf die Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen            Leistungen für Schülerbeförderungskosten nach SGB
     dem auswärtigen Unterbringungsort und der Schule ist             II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerber-
     § 3 entsprechend anzuwenden.                                     leistungsgesetz.
                                                                 (3) (entfällt)
§ 5 Begleitpersonen                                              (4) Über den Antrag auf Befreiung entscheidet der Schul-
(1) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nur                 träger.
     erstattet, wenn die Begleitung wegen der körperlichen       (5) Bei Privatschulen ist eine Befreiung nur mit Zustim-
     oder geistigen Behinderung eines Schülers oder Kindes            mung des Landratsamtes möglich. Die Befreiungsan-
     erforderlich ist. Die Notwendigkeit einer Begleitung ist         träge sind von der Schule gesammelt zu Beginn des
     auf Verlangen durch ein amtsärztliches Zeugnis nach-             Schuljahres mit einer Stellungnahme dem Landratsamt
     zuweisen.                                                        vorzulegen.
(2) Beförderungskosten für Begleitpersonen werden nach
     den für den begleiteten Schüler oder das begleitete         C. UMFANG DER KOSTENERSTATTUNG
     Kind geltenden Grundsätzen erstattet.
                                                                 § 8 Rangfolge der Verkehrsmittel
(3) Ist neben dem Fahrer eine weitere Person zur Be-
                                                                 (1) Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet,
     gleitung der Kinder erforderlich und werden in einem
                                                                      wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden.
     Schülerfahrzeug mindestens 10 blinde, geistig behin-
                                                                 (2) Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht mög-
     derte, körperbehinderte, sehbehinderte oder verhaltens-
                                                                      lich oder nicht zumutbar und kommt auch die Be-
     gestörte Schüler oder Kinder in Grundschulförderklas-
                                                                      förderung mit einem Schülerfahrzeug 2 (§ 12) nicht
     sen und Schulkindergärten befördert, so wird für den
                                                                      in Betracht, können ausnahmsweise die Kosten für
     Einsatz einer Begleitperson in der Regel das im Ge-
                                                                      die Benutzung privater Kraftfahrzeuge erstattet wer-
     setz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mi-
                                                                      den. Das Landratsamt kann Abweichungen von die-
     LoG) festgelegte Mindestentgelt je Stunde Einsatzzeit
                                                                      ser Rangfolge zulassen, wenn dadurch eine wesentlich
     erstattet. Dies gilt in begründeten Fällen auch dann,
     wenn weniger als 10 Schüler befördert werden und das             wirtschaftlichere Beförderung erreicht wird.
     Landratsamt zugestimmt hat.                                 § 9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle
B. EIGENANTEIL                                                   (1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel
                                                                      zusätzlich Kosten entstehen, werden Schülern i.S. von
§ 6 Eigenanteilspflicht                                               § 3 Abs. 1, c) und d) diese zusätzlichen Beförderungs-
(1) Personensorgeberechtigte bzw. volljährige Schüler ha-             kosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen
      ben zu den notwendigen Beförderungskosten je Beför-             Wohnung und Haltestelle oder zwischen Haltestelle und
      derungsmonat für Schüler ab Klasse 5 einen Eigenan-             Schule mehr als 1,5 km beträgt.
      teil in Höhe von 34,30 € zu entrichten.                    (2) Bei der Benutzung von Schülerfahrzeugen erhalten die
(1a) Für Schüler, die Klassen besuchen, für die zum                   Schüler für eine Wegstrecke zwischen Wohnung und
      1.1.2015 der ermäßigte Eigenanteil gemäß § 6 Abs 1              Haltestelle bis zu 3 km keinen Beförderungskostener-
      lit b der zu diesem Zeitpunkt gültigen SBKS des Land-           satz.
      kreises Tübingen zu entrichten war, ist weiterhin dieser   (3) Liegt eine besondere Gefahr vor, gilt § 3 Abs. 4 ent-
      ermäßigte Eigenanteil zu entrichten.1                           sprechend.
Nummer 17
                                      Gemeindebote Hirrlingen
Donnerstag, 29. April 2021
                                                                                                                    11
§ 10 Zumutbare Wartezeit                                             renden Schüler 0,03 € pro km erstattet, soweit er zum
(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und               berechtigten Personenkreis gehört.
     Schülerfahrzeugen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder
     Abfahrt am Schulort in der Regel innerhalb von 45          § 14 Höchstbeträge
     Minuten vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts          (1) Die notwendigen Beförderungskosten werden, außer
     erfolgt. Bei Fahrten nach § 4 Abs. 1 und bei Berufs-            bei der Teilnahme am Schülerlistenverfahren, bis zu
     schülern ist eine längere Wartezeit zumutbar.                   folgenden Höchstbeträgen je Person und Schuljahr er-
2)   Anmerkung zu § 8 Abs. 2: Schülerfahrzeug ist ein vom            stattet:
     Schulträger angemietetes oder ein schulträgereigenes            2.560,00 € für die Grundschulförderklassen, Kinder in
     Fahrzeug zur Beförderung von Schülern zum und vom               Schulkindergärten,
     Unterricht (§ 1 der Verordnung über die Befreiung be-           770,00 € für die übrigen Schüler.
     stimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des             Hierbei werden die Eigenanteile nicht angerechnet.
     Personenbeförderungsgesetzes).                             (2) Hiervon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen
(2) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sollen mit den              werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die
     Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abgestimmt           Schüler eine näher gelegene entsprechende Schule
     werden; dabei ist ein gestaffelter Unterrichtsbeginn an-        besuchen können oder ob durch eine gemeinsame
     zustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.              Beförderung mehrerer Schüler eine kostengünstigere
                                                                     Regelung erreicht werden kann.
§ 11 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
(1) Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Ver-     D. VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
     fügung, werden nur die Kosten für das zumutbare,           § 15 Vorschriften für Grundschulförderklassen,
     preisgünstigste Verkehrsmittel erstattet.                  Schulkindergärten und Wohngemeinden
(2) Stehen andere zumutbare öffentliche Verkehrsmittel          Die für Schulträger geltenden Vorschriften finden entspre-
     nicht zur Verfügung, werden Zuschüsse für die Einrich-     chende Anwendungen für
     tung von Schülerkursen im Rahmen des allgemeinen           - die Träger von Grundschulförderklassen und Schulkinder-
     Linienverkehrs erstattet, wenn der Schülerkurs über-         gärten
     wiegend der Schülerbeförderung dient und das Land-         - die Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Baden-
     ratsamt den Vertrag (einschließlich aller Änderungen)        Württembergs besucht wird.
     zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen geneh-
     migt hat.                                                  § 16 Schülermonatskarten
(3) Zur Ermittlung des Zuschusses nach Abs. 2 ist das           Schüler, die regelmäßig ein öffentliches Verkehrsmittel (§ 11)
     vertraglich vereinbarte Entgelt um die Einnahmen aus       benützen, erhalten vom Schulträger Schülermonatskarten,
     der Beförderung der Schüler und anderer Personen           es sei denn, dass Einzelfahrscheine oder Mehrfahrkarten
     und um die anteiligen Ausgleichszahlungen nach §           wesentlich billiger sind. Soweit Schülermonatskarten dem
     45 a des Personenbeförderungsgesetzes bzw. § 6 a           Schüler nicht mehr zustehen bzw. von ihm nicht mehr be-
     des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu kürzen. Die aus       nötigt werden, sind sie dem Schulträger zurückzugeben.
     dem Verkauf von Schülermonatskarten zu berücksich-         Ein Verzicht auf den Einzug oder eine Rückerstattung von
     tigenden Einnahmen sind im Vertrag pauschal oder in        Eigenanteilen erfolgt nur dann, wenn der Schüler die Schü-
     Form eines prozentualen Anteils an den Erlösen fest-       lermonatskarte vor Beginn des jeweiligen Gültigkeitsraumes
     zulegen.                                                   an den Schulträger zurückgegeben hat.
§ 12 Einsatz von Schülerfahrzeugen                              § 16a Verfahrensfristen
(1) Ist weder die Benutzung zumutbarer öffentlicher Ver-        Die Befreiung vom Eigenanteil (Dritte-Kind-Regelung, Härte-
     kehrsmittel noch bereits vorhandener Schülerfahrzeuge      fallregelung) ist vor Beginn der Beförderung zu beantragen.
     möglich, werden die Kosten des Einsatzes angemiete-        Wird der Antrag später als zwei Monate nach Beförde-
     ter oder eigener Schülerfahrzeuge erstattet, wenn das      rungsbeginn gestellt, ist eine Befreiung für die Zeit vor der
     Landratsamt den Vertrag (einschl. aller Änderungen)        Antragstellung ausgeschlossen.
     zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen oder
     den Einsatz des schulträgereigenen Fahrzeugs geneh-        § 17 Genehmigungsverfahren bei Beförderungsverträgen
     migt hat.                                                  (1) Beim Einsatz von Schülerkursen und von angemiete-
(1a) Die Notwendigkeit einer Einzelbeförderung ist amtsärzt-         ten Schülerfahrzeugen hat der Schulträger mit dem
     lich nachzuweisen.                                              Verkehrsunternehmen einen schriftlichen Vertrag abzu-
(2) Soweit freie Plätze vorhanden sind, können in den                schließen. Der Antrag auf Genehmigung des Vertrags
     Schülerfahrzeugen mit vorheriger Zustimmung des                 ist dem Landratsamt unverzüglich nach Vertragsab-
     Landratsamtes auch Personen mitbefördert werden, für            schluss vorzulegen. Wird der Antrag später als drei
     die der Landkreis keine Kosten erstattet; Mehrkosten            Monate, bei Änderungsverträgen später als sechs Mo-
     dürfen hierdurch dem Landkreis nicht entstehen. Bei             nate nach Beförderungsbeginn vorgelegt, erfolgt die
     der Kostenerstattung durch den Landkreis ist die Mit-           Kostenerstattung nur für die Zeit nach Eingang des
     beförderung dritter Personen angemessen mindernd zu             Antrags.
     berücksichtigen.                                           (2) Wird die Genehmigung nicht oder nicht in dem bean-
                                                                     tragten Umfang erteilt, erfolgt insoweit keine Kostener-
§ 13 Benutzung privater Fahrzeuge                                    stattung. Bereits erstattete Beförderungskosten sind an
(1) Die durch die Benutzung privater Fahrzeuge entste-               den Landkreis zurückzuzahlen.
     henden Kosten werden nach Maßgabe des Abs. 2               (3) Abs. 1 und 2 gelten entsprechend beim Einsatz von
     erstattet, wenn das Landratsamt die Kostenerstattung            schulträgereigenen Fahrzeugen.
     zugesagt hat. Abweichend von Satz 1 erhalten kör-
     perlich oder geistig behinderte Schüler oder Kinder in     § 18 Genehmigungsverfahren bei Benutzung
     Schulkindergärten die Kosten für die Benutzung pri-        privater Fahrzeuge
     vater Kraftfahrzeuge auch dann erstattet, wenn ihnen       (1) Der Schüler hat vor Beginn der Beförderung beim
     die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten              Schulträger die Genehmigung zur Benutzung des pri-
     ist; die Kostenerstattung beschränkt sich in diesem              vaten Fahrzeugs zu beantragen. Wird der Antrag später
     Fall auf den Betrag, der bei Benutzung öffentlicher              als zwei Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so
     Verkehrsmittel zu erstatten wäre.                                ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antrag-
(2) Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Perso-                  stellung ausgeschlossen.
     nenkraftwagen 0,15 €, bei Krafträdern 0,08 € und bei       (2) Der Schulträger hat die Genehmigung der Benutzung
     Fahrrädern 0,05 € erstattet. Bei der Bildung von Fahr-           unverzüglich beim Landratsamt zu beantragen. Wird
     gemeinschaften werden für jeden zusätzlichen mitfah-             der Antrag später als zwei Monate nach Beförderungs-
Sie können auch lesen