Schüpfen berichtet - der Einwohnergemeinde Schüpfen - Gemeinde Schüpfen
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Inhaltsverzeichnis Gemeindeversammlung 1. Budget 2020 der Einwohnergemeinde 1–8 2. Abstimmungs- und Wahlreglement; Erneuerung 8+9 3. Organisationsreglement; Änderung 9 4. Generelles Entwässerungsprojekt: Kaltberg 10 +11 5. Generelles Entwässerungsprojekt: Bodenstrasse – Leiernstrasse 12 +13 6. Anschluss Oberstufenschulhaus und Lehrerhaus an Wärmeverbund 14 +15 Aus dem Gemeinderat Zum 20-Jahr-Jubliläum von Patrik Schenk 1 Wechsel im Gemeinderat 16 Sprechstunde des Gemeindepräsidenten 16 Ortsplanungsrevision; Orientierung über den Projektstand 16 Politische Agenda 2020 17 Öffnungszeiten der Verwaltung über die Festtage 17 Erscheinungsdaten Mitteilungsblatt 2020 17 Dank des Gemeinderates 18 Baukommission Erteilte Baubewilligungen von März bis April 2019 19 Wald an Gemeindestrassen 20 Projektstand Sanierung Oberstufenschulhaus 21 Gemeindebetriebekommission Abfälle Kehrichtsammelstellen 21 Jugend-, Kultur- und Sozialkommission Rückblicke… Jungbürgerfeier 22 Dorfrundgang mit Erwin Daepp 23 Ausblicke… Adventsfeuer im Dezember 23 Einladung zum Neujahrsapéro 24 Figurentheater «Der Käfer Fred» 24 Winterhilfefonds; von Schüpfen für Schüpfen 25 Seniorenrat; Mitglied gesucht 25 Seniorenrat / Altersbeauftragte Handy-Kurs für Senior/innen 26 + 27 Willkommen auf der neuen Webseite des Seniorenrates 27 Veranstaltungskalender November 2019 bis März 2020 28 + 29 Jugendarbeit Schüpfen Jugendtreff Schüpfen und Ausblick Jugendarbeit 30 + 31 Aus den Schulen Neue Lehrpersonen stellen sich vor 32 – 34 Schulprojekt der Schulen Schüpfen 35 Erlebniswoche in Magglingen 36 Fortsetzung dritte Umschlagseite
Und ausserdem… Bibliothek Schüpfen 37 Eisbahn Schüpfen 38 SchnäggeHöck mit Mütter- und Väterberatung 39 Seeland Biel/Bienne 40 Sammelstelle für Weihnachtsbäume 41 Neu in Schüpfen: Klangmassage 41 IndoorCyclingCenter 42 Feuerwehr Schüpfen 43 SchnäggeHöck 44 Spielgruppe Spielkiste: Gesucht neue Lokalität 45 IndoorCycling Radmarathon 46 + 47 dieMobiliar; Daniel Rohrbach, Versicherungs- und Vorsorgeberater 48 Verkauf von Weihnachtsbäumen; Bucherhof Meikirch 49 Pro Senectute; Reinigungsdienst für Personen ab 60 Jahren 50 Pro Senectute; FitGym Turngruppe für Seniorinnen & Senioren in Schüpfen 51 Information der Polizei; Dämmerungseinbruch 52 + 53 Kirchgemeinde Schüpfen; Chorprojekt 54 Frienisberg Tourismus; Einladung zur Vernissage 55 Energieberatung Seeland 56 Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt 31. Januar 2020; Erscheinungsdatum, 28. Februar 2020
Einwohnergemeinde Schüpfen Patrik Schenk MERCI für 20 Jahre top Leistung für unsere Gemeinde, Einwohnerinnen und Einwohner Patrik Schenk hat am 1. November 2019 sein insgesamt 20-jähriges Jubiläum als Angestellter der Gemeinde Schüpfen vollendet und gefeiert. Er trat im Dienste der Gemeinde am 1. November 1999 die Stelle als Verwaltungsange- stellter an und amtete bereits ab 1. April 2001 als Gemeindeschreiber Stellver- treter. Er wurde schliesslich ab dem 1. Dezember 2003 zum Gemeindeschreiber befördert. Somit ist er seit 16 Jahren als Gemeindeschreiber für die Gemeinde erfolgreich tätig. Er war an vielen wichtigen Gemeindeprojekten massgebend beteiligt. Drei Gemeindepräsidenten und zahlreiche Gemeinderätinnen und Gemeinde- räte konnten von seiner kompetenten Beratung und Unterstützung profitieren. Patrik Schenk ist zugleich unser Medien- und Personalchef. Er übt ebenfalls die Funktion des Datenschutzbeauftragten aus. Seit dem 1. Januar 2017 ist er zugleich Gemeinderat in Aarberg, wo er die So- zialkommission leitet und sich dabei permanent weiterentwickelt. Dies kommt natürlich auch der Gemeinde Schüpfen zugute. Patrik Schenk ist ein grosser Leistungsträger in unserer Gemeindeorganisation. Auch das ganze Team der Mitarbeitenden der Gemeinde weiss seine hohe Hilfsbereitschaft sowie seine sehr offene und motivierende Persönlichkeit zu schätzen. Wir bedanken uns bei ihm an dieser Stelle ganz herzlich für seinen unermüd- lichen und kompromisslosen Einsatz in den vergangenen 5‘220 Arbeitstagen. Wir freuen uns bereits auf die kommenden Jahre und eine spannende Zusam- menarbeit mit unserem einmaligen Gemeindeschreiber. Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeangestellten. Pierre-André Pittet, Gemeindepräsident 1
Liebe Schüpfenerinnen und Schüpfener Wir orientieren Sie in diesem Mitteilungsblatt über die Geschäfte, die an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Hofmatt behandelt werden. 1. Budget 2020 der Einwohner- tungsvermögen wird linear innert 16 gemeinde Jahren abgeschrieben. 1.1 Festsetzung der Steueranlagen 1.2 Genehmigung Budget Neues Verwaltungsvermögen Ab dem Budget 2016 werden die or- Rechnungslegungsgrundsätze Har- dentlichen Abschreibungen nach An- monisiertes Rechnungslegungsmo- lagekategorien und linear nach Nut- dell 2 (HRM2) zungsdauer berechnet. Sie werden di- rekt den Funktionen belastet. Allgemeines Das Budget 2020 wird nach dem Rech- Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) nungslegungsmodell HRM2, gemäss Zusätzliche Abschreibungen werden Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr 170.11) erstellt. a) in der Erfolgsrechnung ein Ertrags- überschuss ausgewiesen wird und Abschreibungen b) die ordentlichen Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen kleiner als die Nettoinvestitionen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1 sind. bis 4.1.4 GV) Zusätzliche Abschreibungen sind zu Das per Ende 2015 bestehende Verwal- budgetieren. Fr. Fr. Aufwandsüberschuss gemäss Budget -246‘900.00 Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt 1‘554‘000.00 ./. Ordentliche Abschreibungen allg. Haushalt 619‘600.00 Differenz 934‘400.00 Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im Betrag 0.00 des Ertragsüberschusses) Ergebnis Budget -246‘900.00 Die ordentlichen Abschreibungen sind kleiner als die Nettoinvestitionen. Da ein Aufwandüberschuss ausgewiesen wird, werden keine zusätzlichen Abschreibun- gen vorgenommen. 2
1. Erläuterungen in den letzten Jahren zu tief waren. Weiter sollen die Lehrerbesoldungen zum Budget 2020 des Kantons Bern sukzessive angepasst Bei Einnahmen von Fr. 13‘837‘000.00 werden, die schweizweit zu den tiefs- und Ausgaben von Fr. 13‘590‘100.00 ten gehören. Die Kostenzunahme ge- und einem unveränderten Steuersatz genüber der Hochrechnung 2019 be- von 1.64 Einheiten, weist das Bud- trägt Fr. 80‘000.00. get einen Aufwandüberschuss von Fr. Die Beiträge an die oder aus den Las- 246‘900.00 aus. tenverteilungssystemen des Kantons können anhand der ebenfalls vom Kan- Steuern ton zur Verfügung gestellten Finanz- Die Grundlagen für die Budgetierung planungshilfe errechnet werden. Es ist der Einkommens- und Vermögensteu- mit keinen markanten Kostenabwei- ern Natürlicher Personen bilden die chungen zu rechnen. Rechnung 2018, die Hochrechnung Der Beitrag an den Regionalen Sozi- 2019 und die Prognosedaten der Kanto- aldienst steigt 2020 um Fr. 30‘000.00. nalen Planungsgruppe (KPG) sowie ei- Dieser schliesst seine IT an das Rechen- gene Beurteilungen. Inbegriffen in die zentrum der Talus AG, Wiler, an. Diese Berechnungen ist für auch ein Zuwachs Kosten werden direkt der Erfolgsrech- von 28 Steuerpflichtigen im Jahr 2020. nung belastet. Der Steuersatz der allgemeinen Die etwas sinkende Steuerkraft unserer Gemeindesteuern bleibt bei 1.64. Gemeinde führt dazu, dass wir aus dem Auch der Ansatz der Liegenschafts- kantonalen Finanzausgleich Disparitä- steuer bleibt bei 0.8 o/oo des amtli- tenabbau mehr Leistungen erhalten, chen Wertes. gegenüber 2019 Fr. 45‘000.00. Schuldzinsen Beurteilung Budget 2020, 2020 werden neue Schulden von 2.4 Zusammenfassung Mio. Franken anfallen. Aufgrund der Die Spezialfinanzierungen weisen fol- hohen Investitionen und des steigen- gende Ergebnisse aus: den Aufwandes in der Erfolgsrechnung, • Feuerwehr Fr. - 33‘500.00 wird ein Finanzierungsfehlbetrag von • Wasserversorgung Fr. - 155‘700.00 Fr. 3‘711‘400.00 budgetiert, der nicht • Abwasserentsorgung Fr. - 268‘500.00 mehr durch eigene Mittel gedeckt ist. • Abfallentsorgung Fr. - 19‘200.00 Beiträge an Kantonale Lastenver- In den Bereichen Wasserversorgung teilungen und Abwasserentsorgung ist im Jahr 2017 eine Gebührensenkung erfolgt. Für die Beiträge an die Lehrerbesoldun- Mit diesen geplanten Defiziten können gen werden die vom Kanton zur Ver- die hohen Bestände der Rechnungsaus- fügung gestellten Grundlagen und die gleiche (Eigenkapital) aller spezialfi- relevanten Schülerzahlen beigezogen. nanzierten Bereiche zielgerichtet redu- Man rechnet mit mehr Schülern und ziert werden. mehr Lektionen im Zusammenhang mit dem Lehrplan 21. Zudem belastet Das Budget 2019 des allgemeinen uns eine Korrektur der Berechnung Haushaltes rechnet mit einem Auf- der Schule Schüpberg, deren Beiträge wandüberschuss von Fr. 246‘900.00. 3
Der Personalaufwand nimmt um 2.2% Die Steuerkraft von Schüpfen ist im zu. Zum einen hält man sich an die Vergleich zum Durchschnitt des Kan- Annahmen des Kantons von 0.9% Zu- tons etwas gesunken, was wieder zu wachs, zum anderen werden 2020 einem leicht höheren Beitrag aus dem Dienstaltersgeschenke fällig. kantonalen Finanzausgleich für Dispa- ritätenabbau führt. Die Sachkosten nehmen um rund Fr. 207‘000.00 zu (ohne Spezialfinanzie- Das Investitionsbudget ist im Jahr 2020 rungen). Hier wird weiterhin darauf mit Total 4.2 Mio. Franken stark belas- geachtet, dass nur notwendige An- tet. schaffungen und Unterhalte getätigt Die flüssigen Mittel von Fr. 1.4 Mio. werden. Die auffälligsten Franken von Anfang 2020 werden auf- Posten sind: gebraucht sein. 0.5 Mio. Franken kön- • Unterhalt Strassen Fr. 50‘000.00 nen aus dem Cashflow finanziert wer- • Heizung u. Unterhalt den. 2.4 Mio. Franken hingegen müs- Schulliegenschaften Fr. 47‘000.00 sen Fremdfinanziert werden. • Schülertransporte Fr. 24‘000.00 Es wird auch im Investitionsbereich • Informatikaufwand darauf geachtet, keine unnötigen Ver- Verwaltung Fr. 18‘900.00 pflichtungen einzugehen. Sachkosten können zu einem grossen Teil noch von der Gemeinde beeinflusst Das Budget 2020 des allgemeinen werden. Aber zwischen 80 – 90% der Haushaltes wird mit der bisherigen Ausgaben sind gebunden, d.h. die Ge- Steueranlage von 1.64 Einheiten auf meinde kann nicht entscheiden, ob, den Allgemeinen Gemeindesteuern wann und in welcher Höhe diese Kos- und 0.8 o/oo des amtlichen Wertes bei ten anfallen. Die Kommissionen und den Liegenschaftssteuern finanziert der Gemeinderat sind aber im Rahmen werden. Der Gemeinderat und die ihrer Möglichkeiten darauf bedacht, Finanzkommission beantragen der nur nötige und sinnvolle Ausgaben zu Versammlung, das Budget 2020 zu ge- tätigen. nehmigen. Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) 1.1 Die Steueranlagen für das Jahr 2020 werden wie folgt festgelegt: • Steueranlage: 1.64 Einheiten (wie bisher) • Liegenschaftssteuer: 0.8 0/00 vom amtlichen Wert (wie bisher) 1.2 Das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Schüpfen wird genehmigt. Das gesamte Budget 2020 mit Einzelheiten und weiteren Informationen wie auch der Finanzplan 2019 – 2024 können ab sofort bei der Finanzverwaltung bezogen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung. 4
2. Information zum 2.2 Aufwendungen Personal- und Sachaufwand Finanzplan 2019 – 2024 Der Personalbestand der Einwohner 2.1 Erträge gemeinde ist während der Planungspe- Als Grundlage für die Berechnung der riode stabil. Einkommenssteuern NP 2020 dient Nicht zum Gemeindepersonal gehört die Hochrechnung 2019. Als Einkom- die Lehrerschaft, welche vom Kanton menszuwachs wird die Empfehlung der angestellt ist. Die Gemeinden beteili- KPG (+2.1%) beigezogen. Eine Abnah- gen sich zu 50% mit monatlichen Bei- me ist bei den Steuern aus Vorjahren zu trägen an den Besoldungskosten (An- erwarten. Die KPG empfiehlt, für die hand der Schüler- und Klassenzahlen Jahre 2020 bis 2024 mit folgenden und Vollzeiteinheiten). Zuwachsraten für die Einkommen zu rechnen: Eine zusätzliche Vollzeiteinheit belas- tet die Gemeinde mit ca. Fr. 70‘000.00. 2020: 2.1% 2021: 2.1% 2022: 2% Diese Kostensteigerung ist auf die 2023: 1.8% 2024: 1% neue Einstufung der Schule Schüpberg von der Primarstufe in die Sekundar- Anzahl Steuerpflichtige: stufe I (Korrektur gem. ERZ), weitere 2019: 2‘380 2020: 2‘408 Anpassungen der Lehrerbesoldungen 2021: 2‘408 2022: 2‘408 an das schweizerische Mittel und wei- 2023: 2‘408 2024: 2‘408 tere Überführungen von Klassen in den Lehrplan 21 (mehr Lektionen) zurück- Die Zuwachsrate der Vermögenssteu- zuführen. ern wird mit +1.5% pro Jahr berechnet, was ebenfalls der Empfehlung der KPG Fortschreibung Personal- und Sachauf- entspricht. Die Steuern der juristischen wand: Personen werden gemäss dem Ertrag Der Personalaufwand: 2018 mit Fr. 262‘000.00 pro Jahr fort- 2020: 1% 2021: 1% 2022: 1% geschrieben. 2023: 1.2% 2024: 1.5% Die Steuersätze von 1.64 auf den Der Sachaufwand: allgemeinen Gemeindesteuern und 2020: 0.5% 2021: 0.7% 2022: 1% 0.8 o/oo auf den Liegenschaftssteu- 2023: 1% 2024: 1% ern bleiben in der Planungsperiode unverändert. Abschreibungen allgemeiner Haushalt Der Bestand des Verwaltungsvermö- Durch die etwas sinkende Steuerkraft gens per 31. Dezember 2015 wird innert unserer Gemeinde führt dies in den der Frist von 16 Jahren abgeschrieben. Planungsjahren zu einer Zunahme des Diese Dauer entspricht ziemlich genau Beitrages aus dem Kantonalen Finanz- der durchschnittlichen Restnutzungs- ausgleich. Nach dem Eingang von Fr. dauer der entsprechenden Anlagegü- 202‘000.00 im Jahr 2019 wird Schüp- ter und wird mit jährlich Fr. 425‘000.00 fen zwischen 2020 und 2024 im Durch- weitergeschrieben. Dazu kommen die schnitt mit rund Fr. 300‘000.00 pro Jahr ab 2016 nach Nutzungsdauer berech- rechnen können. neten Abschreibungen nach HRM2. 5
Total Abschreibungen allg. Haushalt: reserve von 1.855 Mio. Franken ab 2019: 517‘000 2020: 581‘000 2021 innert 5 Jahren über die Er- 2021: 632‘000 2022: 747‘000 folgsrechnung aufgelöst werden. 2023: 767‘000 2024: 782‘000 Die Einnahmen aus dem kantonalen Finanzausgleich erhöhen sich, weil die Beiträge an den Kanton Steuerkraft der Gemeinde Schüpfen im Die verschiedenen Lastenverteilungs- Verhältnis zum Durchschnitt des Kan- systeme steigen ab 2020 pro Jahr im tons Bern wieder etwas sinkt. Durchschnitt um ca. Fr. 70‘000.00, wel- che im Finanzplan abgebildet sind: Die übrigen Erträge bleiben in der Pla- nungsperiode mehrheitlich konstant. - Sozialhilfe + Fr. 39‘000.00 - Ergänzungsleistungen + Fr. 15‘000.00 Erträge aus Mehrwertabgaben fallen - öffentlicher Verkehr + Fr. 13‘000.00 aus und können frühestens nach Ab- Diese Kosten hängen von der Zahl der schluss der laufenden Ortsplanungs- Einwohner ab. Dies ist das Kriterium revision wieder anfallen, wenn auch zur Verteilung des 50% Anteils der dann nicht in der Höhe der Jahre 2005 Gemeinden an den Gesamtkosten im - 2015. Sie können im Moment noch Kanton. nicht mit genügender Sicherheit quan- tifiziert werden. 2.3 Investitionen Auf der Aufwandseite werden die Zunah- Der diesem Finanzplan zu Grunde lie- men des Personalaufwandes und Sach- gende Investitionsplan ist vom Gemein- aufwandes auf Basis der KPG-Empfeh- derat an der Sitzung vom 28. August lungen gerechnet. Für diese Positionen 2019 genehmigt worden. wird eine mässige Teuerung erwartet. 2.4 Ergebnisse der Erfolgsrechnung Der Personalbestand der Gemeinde bleibt auch während dieser Planungs- Der Finanzplan 2019 – 2024 ist durch- periode stabil. gängig durch eine gegenüber den Vor- Nicht zum Gemeindepersonal gehört jahren gleich bewertete Einkommens- die Lehrerschaft, welche vom Kanton steigerung geprägt. Ab 2021 wird im angestellt ist. Die Gemeinden beteili- Moment mit keinem weiteren Zuwachs gen sich zu 50% mit monatlichen Bei- von Steuerpflichtigen gerechnet. trägen an den Besoldungskosten (An- hand der Schüler- und Klassenzahlen Wichtig und Vollzeiteinheiten). Zu beachten ist, dass trotz der Auflö- Eine zusätzliche Vollzeiteinheit belas- sung der Neubewertungsreserve von tet die Gemeinde mit ca. Fr. 70‘000.00. 1.480 Mio. Franken das Gesamtresultat Diese Kostensteigerung ist auf die in der Planungsperiode 2019 – 2024 ein neue Einstufung der Schule Schüpberg Manko von 0.945 Mio. Franken (nach von der Primarstufe in die Sekundar- Abzug der Einlagen in die finanzpoli- stufe I (Korrektur gem. ERZ), weitere tische Reserve) ausweist.*) Aus dem Be- Anpassung der Lehrerbesoldungen an trieb ergibt sich somit gesamthaft ein das schweizerische Mittel und weite- Minus von Fr. 2.4 Mio. Franken. re Überführungen von Klassen in den *) gem. kantonalen Vorgaben muss Lehrplan 21 (mehr Lektionen) zurück- ein Anteil aus der Neubewertungs- zuführen. 6
Die verschiedenen Lastenverteilungs- Das strategische Ziel des Gemeinde- systeme steigen im Durchschnitt um ca. rates von einem Eigenkapital (nur Bil- Fr. 70‘000.00 pro Jahr ab 2020. Die Kos- anzüberschuss) von mindestens 4 Mio. ten steigen vor allem aufgrund der Kos- Franken ist ab dem Jahr 2023 nicht tensteigerungen auf kantonaler Ebene mehr erfüllt. für den öffentlichen Verkehr, Soziales und Ergänzungsleitungen AHV/IV. Ein anderer, wichtiger Teil des Finanz- Gegenüber 2019 sind die Kosten in die- plans ist der Investitionsplan und die sen Bereichen im Jahr 2024 um rund Fr. Bilanzplanung. In der Planungsperiode 350‘000.00 höher. 2019 – 2024 rechnet der Gemeinderat mit Investitionen von rund 14 Mio. Wie bereits erwähnt, beruht der Fi- Franken (je zur Hälfte im steuerfinan- nanzplan während der ganzen Pla- zierten allgemeinen Haushalt und den nungsperiode auf unveränderten Steu- gebührenfinanzierten Spezialfinanzie- ersätzen. Hier die erwarteten Rech- rungen). nungsabschlüsse in der Planungsperio- de im steuerfinanzierten Bereich: Diese 14 Mio. Franken Investitionen las- sen sich gemäss Finanzplan zuerst mit 2019: -205‘000 2020: -246‘000 4 Mio. Franken aus den per 01.01.2019 2021: 0.00 *) 2022: -142‘000 bestehenden flüssigen Mitteln, dann 2023: -162‘000 2024: -190‘000 mit 3 Mio. Franken aus dem Cashflow 2019 – 2024 und schliesslich mit rund 7 *) inkl. des ab 2021 jährlich anfallenden Mio. Franken zusätzlichen Fremdschul- Anteils der Auflösung der Neubewer- den finanzieren. Die externen Schulden tungsreserve von Fr. 370‘000.00 der Gemeinde betragen somit 9 Mio. Franken per 2024. Über die ganze Planungsperiode wird mit einem kumulierten Aufwandüber- Fazit: Der Finanzplan gehört zu den schuss von 0.945 Mio. Franken gerech- wichtigsten Führungsinstrumenten net, inkl. der Anteile Auflösung Neu- des Gemeinderates. Dieser dient dem bewertungsreserve. Ohne diese Auflö- Gemeinderat dazu, die künftigen He- sung erhöht sich dieses Manko noch- rausforderungen frühzeitig zu erken- mals um 1.4 Mio. Franken. nen und diese beurteilen zu können. Gestützt auf den Finanzplan können Das gesamte Eigenkapital des Steuer- Korrekturmassnahmen bei den Kosten, haushalts wird sich bis Ende der Pla- den Investitionen und / oder den Erträ- nungsperiode von 6.9 auf 4.7 Mio. gen getroffen werden. Franken verringern. Dieses setzt sich Der Finanzplan 2019 – 2024 zeigt eine zusammen aus: nicht zu unterschätzende Zunahme • Finanzpolitischer Reserve der Kosten in mehreren Bereichen Fr. 285‘000.00 aufgrund diverser Entwicklungen und • Neubewertungsreserve verschiedenen Bedürfnissen. Dazu be- Fr. 370‘000.00 stätigen sich gegenüber den früheren • Schwankungsreserve Finanzplänen hohe Investitionsbe- Fr. 300‘000.00 dürfnisse, dies sowohl im allgemeinen • Bilanzüberschuss Haushalt wie auch bei den Spezialfi- Fr. 3‘740‘000.00 nanzierungen Wasser und Abwasser. 7
Da die Erträge parallel nur mässig stei- - Kandidatur und Wahl Gemeindepräsi- gen, zeigt der Finanzplan unerwünsch- dium: Neu gilt eine Pflicht zur Kandi- te Entwicklungen in der Abnahme des datur sowohl für das Präsidium (Ma- Eigenkapitals und der Zunahme der jorz) als auch für den Gemeinderat Verschuldung. (Proporz). Die Wahl im Majorzverfah- Der Gemeinderat prüft, welche finan- ren wird allerdings stärker gewichtet, ziellen Massnahmen erforderlich sind, so dass eine Doppelwahl nicht zwin- damit die geplanten Investitionen rea- gend erforderlich ist. lisiert werden können. - Geschlechtergerechte Formulierung: Im Reglement wird wo immer mög- 2. Abstimmungs- und Wahlregle- lich eine geschlechtsneutrale For- ment, Erneuerung mulierung verwendet. Wo dies nicht Genehmigung möglich ist, wird abwechselnd sowohl die weibliche als auch die männliche Ausgangslage Form verwendet. Der Gemeinderat Nach den letzten Gemeindewahlen im hat sich dabei an den Sprachleitfaden Oktober 2016 wurde durch den Ge- der Stadt Bern angelehnt. meinderat gestützt auf verschiedene Rückmeldungen aus der Bevölkerung Kandidatur und Wahl des Gemein- und von den Ortsparteien beschlossen, depräsidiums das Reglement über die Urnenwahlen Nach der Prüfung verschiedener Varian- und -abstimmungen in der Legislatur- ten schlägt der Gemeinderat vor, dass periode 2017 – 2020 zu überarbeiten. sich Kandidierende für das Gemeinde- präsidium in Zukunft sowohl der Wahl Im Februar 2018 hat der Gemeinderat für das Präsidium als auch der Wahl für den Überarbeitungsprozess gestartet den Gemeinderat stellen müssen (Pflicht und hat die Ortsparteien zu Beginn zur Kandidatur). Sollte diese doppelte der Arbeiten mit gezielten Fragen hin- Wahl nicht gelingen ist geregelt, dass sichtlich der Inhalte des neuen Abstim- die Wahl für das Präsidium stärker ge- mungs- und Wahlreglement (AWR) mit wichtet wird und die Wahl dennoch einbezogen. Im Juni 2018 erfolgte ein gültig ist. Zudem ist festgehalten, was Austausch zwischen dem Gemeinderat in diesem Fall die Auswirkungen auf die und den Ortsparteien und im Februar gewählten Ratsmitglieder sind. 2019 wurde das Reglement den Partei- en zur Vernehmlassung unterbreitet. Neu ist auch eine Regelung zur allfäl- ligen Ersatzwahl im Majorz aufgenom- Inhaltliche Änderungen men worden. Diese Bestimmung regelt Zusammenfassend wird auf die folgen- die Auswirkungen auf die politische den zentralen Änderungen im neuen Zusammensetzung des Gemeindera- Reglement hingewiesen: tes, wenn ein amtierendes Ratsmitglied - Fristen: Neu gelten längere Fristen für oder aber eine Person gewählt wird, die Publikation der Wahlen, die Ein- die bislang nicht dem Gemeinderat an- reichung der Wahlvorschläge und den gehörte. Druck des Wahlmaterials. Dadurch wird allen Beteiligten mehr Zeit für Geschlechtergerechte Formulierung die Durchführung von Gemeindewah- Der Gemeinderat hat nebst der in- len eingeräumt. haltlichen Überarbeitung des Abstim- 8
mungs- und Wahlreglements (AWR) der Das Abstimmungs- und Wahlreglement geschlechtergerechten Formulierung ei- wurde durch das Amt für Gemeinden nen besonderen Stellenwert beigemes- und Raumordnung vorgeprüft. Der sen. Im Reglement wird wo immer mög- Vorprüfungsbericht datiert vom 20. lich eine geschlechtsneutrale Formulie- Juni 2019 und beinhaltet keine Geneh- rung (z.B. das Präsidium) verwendet. migungsvorbehalte. Der Gemeinde- Wo dies nicht möglich ist, wird abwech- rat beantragt der Versammlung, das selnd sowohl die weibliche als auch die Abstimmungs- und Wahlreglement zu männliche Form verwendet. genehmigen. Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) Das Abstimmungs- und Wahlreglement wird genehmigt und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. 3. Organisationsreglement, Gemeinderates im Proporz gewählt Änderung werden, das Gemeindepräsidium zu- Genehmigung sätzlich im Majorzverfahren. Im Zusammenhang mit der Ausarbei- Die Änderung von Art. 7 OgR wurde tung des Reglements über die Ab- zusammen mit dem Abstimmungs- und stimmungen und Wahlen (AWR) soll Wahlreglement am 3. Juni 2019 beim das Abstimmungsverfahren für das Amt für Gemeinden und Raumordnung Gemeindepräsidium angepasst wer- zur Vorprüfung eingereicht. Der Vor- den (Erläuterungen siehe vorstehen- prüfungsbericht datiert vom 20. Juni des Traktandum). Diese Änderung des 2019 und keine Genehmigungsvorbe- Wahlverfahrens hat Auswirkungen auf halte. Der Gemeinderat beantragt, die Bestimmungen in Art. 7 des Orga- die Änderung von Art. 7 des Organisa- nisationsreglements (OgR). Neu wird tionsreglements zu genehmigen. festgehalten, dass die 7 Mitglieder des Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) Die Änderung von Art. 7 des Organisationsreglements (OgR) wird genehmigt und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. 9
spricht nicht den heute geltenden An- 4. Generelles Entwässerungs- forderungen an den Gewässerschutz, projekt: Kaltberg, weshalb die gewässerschutztechni- Abwassererschliessung schen Massnahmen unumgänglich sind. Genehmigung Verpflichtungskredit Das Schmutzabwasser des Gebietes Ausgangslage Kaltberg wird an die öffentliche Kanali- Im generellen Entwässerungsplan sation angeschlossen. Gleichzeitig wird (GEP) der Gemeinde Schüpfen ist als die bestehende Regenabwasserentsor- Massnahme Nr. 38 festgehalten, dass gung erneuert. Das Regenabwasser der 10 nichtlandwirtschaftliche Liegen- Liegenschaften wird wie bis anhin ver- schaften des Ortsteils Kaltberg zwin- sickert. Das Konzept der Regenabwas- gend an das öffentliche Kanalisations- serentsorgung des Strassenabwassers netz anzuschliessen sind. Der Anschluss besteht darin, das bestehende Konzept soll mittels Erstellung einer Schmutz- zu übernehmen mit folgenden zwei Er- abwasserleitung im Freispiegel bis zum gänzungen: Anschluss an das öffentliche Kanalisa- • Die bestehenden Regenabwasserlei- tionsnetz der Gemeinde Schüpfen im tungen werden saniert (Ersatz und Gebiet Ziegelei erfolgen. Durch diese Inliner) Massnahme wird der Ortsteil Kaltberg • Die Einleitung in den Bundkofenbach zum einen an das öffentliche Kanalisa- erfolgt mit einer vorgeschalteten Re- tionsnetz angeschlossen und zugleich tention wird das Trennsystem eingeführt. Somit wird das Strassenabwasser des Gebietes Kaltberg wie folgt abgeleitet: Projektbeschrieb Abwasser (Schmutz- u. Regenabwasser) • Östlicher und nördlicher Teil: Ab- leitung in der sanierten Regenab- Der Ortsteil Kaltberg befindet sich in wasserleitung und Einleitung in den erhöhter Lage. Das heisst, das Gelände Bundkofenbach mit Retention respektive die Zufahrtstrasse zu den • Westlicher Teil: Versickerung in der einzelnen Liegenschaften weist gröss- Schutzzone 3 (analog IST-Zustand) tenteils Gefälle oder Steigungen auf. Die insgesamt 12 Liegenschaften ent- Das Baugesuch zur Umsetzung der Er- sorgen ihr Abwasser zum Teil in Gül- schliessung Kaltberg wird im November lengruben (Notüberläufe in Wald oder 2019 eingereicht. Wiese) oder via 3-Kammer-Schächte mit Auslauf in die heute bestehende Strassenbau Regenabwasserleitung der Strasse. Die Strasse wird nach den Werklei- Die Schmutzabwasserentsorgung ent- tungsarbeiten instand gestellt. Die Re- Projektkosten Genauigkeit KV +/- 10% Kostenvoranschlag (Beträge gerundet) Regenabwasser Fr. 440‘000.00 Schmutzabwasser Fr. 560‘000.00 Strassensanierung Fr. 370‘000.00 Hausanschlüsse Private Fr. 85‘000.00 Total Investitionskosten (inkl. MWST ) Fr. 1‘455‘000.00 10
konstruktionsmassnahmen erfolgen im Legende Rahmen der vorgegebenen Grenzver- projektiert läufe. Die Sanierungsmassnahmen ha- Projekt ben keine Änderung der Strassenbreite best. Regenabwasserleitung zur Folge. Die Hausanschlüsse können im kombi- nierten Verfahren mit dem Bauvorha- Der Gemeinderat und die Gemein- ben der Gemeinde ausgeführt werden. debetriebekommission beantragen Die Kosten bis zur Parzellengrenze ge- der Versammlung, den Verpflichtungs- hen zu Lasten der Spezialfinanzierung kredit in der Höhe von Fr. 1‘085‘000.00 Abwasser. Die restlichen Kosten sind zu Lasten der Spezialfinanzierung Ab- durch die Grundeigentümer zu tragen. wasser und den Verpflichtungskredit in Die Fr. 85‘000.00 sind dennoch einzu- der Höhe von Fr. 370‘000.00 zu Lasten rechnen, da gemäss Gesetzgebung ein des steuerfinanzierten Haushalts zu Bruttokreditbeschluss notwendig ist. genehmigen. Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) • Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1‘500‘000.00 für die Abwasser- erschliessung des Kaltbergs wird zugestimmt. • Der Verpflichtungskredit wird wie folgt aufgeteilt: – Fr. 1‘085‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung – Fr. 370‘000.00 zu Lasten des steuerfinanzierten Haushalts 11
überlastet. Daher sollen die Einzugs- 5. Generelles Entwässerungs- gebiete in ein Trennsystem überführt projekt: Bodenstrasse – Leiern- werden. Der neu zu erstellende Regen- strasse, Einführung Trennsystem abwasserkanal wurde im GEP derart Genehmigung Verpflichtungskredit dimensioniert, dass er auch einen Teil des Regenwassers aus der Erschliessung Ausgangslage der Reservezone südlich der Villen am Im generellen Entwässerungsplan (GEP) Bahnhofweg aufnehmen kann. der Gemeinde Schüpfen ist als Massnah- me 13 festgehalten, dass in der Boden- Der bestehende Mischabwasserkanal strasse das Trennsystem zu vervollstän- besteht aus Betonrohren mit Spitzmuf- digen ist. Damit wird dieser Teil an das fen, welche als undicht anzusehen sind. bereits bestehende System in der Leiern- strasse angeschlossen und komplettiert. Wasserversorgung Die Druckwasserleitung in der Boden- Projektbeschrieb strasse, Baujahr ca. 1930, hat ihre Le- Abwasser bensdauer erreicht. Aufgrund der an- Der Mischabwasserkanal in der Boden- stehenden Tiefbauarbeiten macht es strasse ist bereits im IST Zustand stark Sinn, die Wasserleitung zu ersetzen. In 12
Projektkosten Genauigkeit KV +/- 10% Kostenvoranschlag (Beträge gerundet) Bauprojekt Abwasser Fr. 580‘000.00 Bauprojekt Strasse Fr. 155‘000.00 Bauprojekt Wasser Fr. 255‘000.00 Total Investitionskosten (inkl. MWST ) Fr. 990‘000.00 der Bahnhofstrasse soll die Druckwas- sse wird zu Gunsten der Fussgänger- serleitung bis auf Höhe des Zelgliweges und Schulwegsicherheit ein Gehweg ebenfalls ersetzt werden. erstellt. Die Strassenentwässerung wird Die Hausanschlüsse der Wasserversor- in ihrer Lage beibehalten. Die Lage gung werden ebenfalls ab der Gemein- und Anzahl der Einlaufschächte wird deleitung bis zur Parzellengrenze auf überprüft und allenfalls angepasst. Die Kosten der Gemeinde ersetzt. Randabschlüsse werden wo nötig er- setzt. Strassenbau Die Strasse muss nach der Sanierung Der Gemeinderat und die Gemein- der Werkleitungen instand gestellt debetriebekommission beantragen werden. Die Rekonstruktionsmassnah- der Versammlung, den Verpflichtungs- men erfolgen im Rahmen der vorgege- kredit in der Höhe von CHF 990‘000.00 benen Grenzverläufe. In der Bodenstra- zu genehmigen. Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) • Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 990‘000.00 für die Einführung des Trennsystems an der Bodenstrasse – Leiernstrasse wird zugestimmt. • Der Verpflichtungskredit wird wie folgt aufgeteilt: – Fr. 579‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung – Fr. 255‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Wasserversorgung – Fr. 151‘000.00 zu Lasten des steuerfinanzierten Haushalts 13
6. Anschluss Oberstufenschulhaus Projektbeschrieb und Lehrerhaus an Wärmever- Wie bereits an der Gemeindeversamm- bund Lyssbach lung vom 7. Dezember 2016 kommu- Genehmigung Verpflichtungskredit niziert, hat die Gemeinde bei den be- stehenden Ölheizungen Lösungen mit Ausgangslage erneuerbaren Energieträgern geprüft. Mit Gemeindeversammlungsbeschluss Die Fernwärmeleitung ist in der Säge- vom 7. Dezember 2016 wurde dem strasse respektive im angrenzenden Gesamtkredit für den Anschluss der Land bereits verlegt. Die Hausanschluss- Gemeindeliegenschaften Unterstufen leitungen bis in die Heizungs- / Technik- schulhaus (inkl. Kindergärten und räume der Liegenschaften sind noch zu Turnhalle), Pavillon und Gemeindehaus erstellen. Hierfür muss auch der Chüeli- an den Wärmeverbund Lyssbach Schüp- bach unterquert werden. Der Anschluss fen zugestimmt. an die Fernwärme ist im Hinblick auf die Klimadebatte sinn- und wertvoll. Im Projektplan der Gemeinde Schüp- fen wurde der Anschluss des Oberstu- Im Gleichzug mit dem Hausanschluss fenzentrums und des Lehrerhauses für Fernwärme Oberstufenzentrum wird später vorgesehen, da die Heizungen beabsichtigt auch die bestehende, alte im 2016 noch in Takt waren. In der Wasserhausanschlussleitung aus den Heizperiode 2018/2019 sind nun aber 60er Jahren zu ersetzen, wofür ein Leer- die zwei Brenner der Ölheizungen des rohr eingezogen wird. Das Baugesuch Oberstufenzentrums und des Lehrer- für den Neubau der Hausanschlusslei- hauses ausgestiegen und müssten er- tungen wird im Dezember 2019 beim setzt werden. Es wird nun beabsichtigt, Regierungsstatthalteramt eingereicht. der Anschluss an das Fernwärmenetz umzusetzen, weshalb das Projekt zeit- Der Anschluss ist im Winter/Frühling lich vorgezogen wird. 2020 vorgesehen, je nach Witterungs- bedingungen. Kosten (Beträge gerundet inkl. MwSt.) Anschluss Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4 + 4b (Verwaltungsvermögen): Übergabestation Fr. 9‘500.00 Einmalige Anschlussgebühr Fr. 21‘550.00 Heizungsinstallationen (Sanitäre Anlagen, Rückbau Tank, Fr. 39‘900.00 Elektroinstallationen) Reserven Fr. 2‘000.00 Total Fr. 72‘950.00 Wasserleitung Fr. 7‘130.00 Neue Steuerungen und Pumpen Fr. 20‘000.00 Total Investitionskosten Fr. 100‘080.00 14
Anschluss Oberstufenzentrum wiederkehrende Gebühren Erfolgsrechnung (ohne Verbrauchsgebühren): Jahresgrundgebühr (jährlich wiederkehrend) Fr. 6‘370.00 Total x 10 Jahre Vertragsdauer Fr. 63‘700.00 Anschluss Lehrerhaus, Sägestrasse 6 + 8 (Finanzvermögen) Übergabestation inkl. neue Pumpen und Steuerung Fr. 15‘450.00 Einmalige Anschlussgebühr Fr. 8‘150.00 Heizungsinstallationen (Boiler, Elektroinstallationen) Fr. 15‘000.00 Reserven Fr. 2‘000.00 Total Investitionskosten Fr. 40‘600.00 Anschluss Lehrerhaus wiederkehrende Gebühren Erfolgsrechnung (ohne Verbrauchsgebühren): Jahresgrundgebühr (jährlich wiederkehrend) Fr. 2‘140.00 Total x 10 Jahre Vertragsdauer Fr. 21‘400.00 Zusammenzug der Kosten Investitionen Fr. 140‘680.00 Wiederkehrende Kosten Fr. 85‘100.00 Reserve (10%) Fr. 22‘578.00 Total Fr. 248‘358.00 Wie bereits beim letzten Projekt, wird Der Gemeinderat und die Baukom- auch hier ein Gesuch um Fördergelder mission beantragen der Versammlung, beim Kanton gestellt. den Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 250‘000.00 zu genehmigen. Antrag des Gemeinderates an die Versammlung (Beschlussesentwurf) • Der Verpflichtungskredit für den Anschluss des Oberstufenzentrums und das Lehrerhaus an den Wärmeverbund Lyssbach Schüpfen in der Höhe von Fr. 250‘000.00 wird bewilligt. • Der Gemeinderat wird mit den Vertragsverhandlungen beauftragt. 15
Aus dem Gemeinderat Wechsel im Gemeinderat Gründen bis jeweils eine Woche im Voraus erwünscht (031 879 70 80 oder Gemeinderat Beat Stähli (BDP) hat sich info@schuepfen.ch). dazu entschieden, per Ende Dezember 2019 von seinem öffentlichen Amt zu demissionieren. Während den vergan- Ortsplanungsrevision – gen sieben Jahren hat er sich in seinem Orientierung über den Projektstand Ressort für die bauliche Entwicklung Die Arbeiten rund um die Ortspla- der Gemeinde eingesetzt. Die Zusam- nungsrevision schreiten nach wie vor menarbeit mit der Baukommission und planmässig voran. Nachdem im Herbst der Bauverwaltung war wertschätzend, 2018 die erste Phase des Projekts mit professionell und zielorientiert. Der Ge- der Genehmigung des Räumlichen Ent- meinderat dankt ihm für dieses grosse wicklungskonzepts (REK) abgeschlos- Engagement zu Gunsten der Schüpfe- sen wurde, ist in der zweiten Phase der nerinnen und Schüpfener und wünscht Ortsplanungsrevision die Baurechtli- ihm für die private und berufliche Zu- chen Grundordnung (bestehend aus kunft nur das Beste. Die offizielle Ver- dem Baureglement, dem Zonenplan abschiedung erfolgt an der Gemeinde- und dem Gewässerraumplan) überar- versammlung vom 3. Dezember 2019. beitet worden. Parallel dazu wurde auch das Reglement über die Mehr- Als Nachfolger wurde durch die BDP wertabgabe ausgearbeitet. Schüpfen Luc Ryffel nominiert. Er wurde durch den Gemeinderat am 28. Die öffentliche Mitwirkung zu den Un- August 2019 gewählt und wird ab 1. terlagen fand vom 16. August bis 20. Januar 2020 aktiv als Ressortvorsteher September 2019 statt. Insgesamt sind Bau, Liegenschaften und Energie im 32 Eingaben eingegangen, davon 27 Gemeinderat mitarbeiten. Der Gemein- von Privatpersonen, eine Eingabe einer derat freut sich auf die bevorstehende Partei und vier Eingaben von Firmen. Zusammenarbeit und wünscht ihm be- Die Kernaussagen der Eingaben wer- reits heute viel Freude und Befriedi- den in einem Mitwirkungsbericht ein- gung in diesem neuen Amt. zeln aufgeführt und vom Gemeinderat beantwortet. Wir danken an dieser Sprechstunde Stelle den Verfasserinnen und Verfas- des Gemeindepräsidenten sern für das Interesse an der Gemein- deentwicklung und das Mitdenken in Die Sprechstunden mit dem Gemeinde- diesem umfassenden Projekt. präsidenten Pierre-André Pittet finden Gemäss der Planung ist vorgesehen, in der Regel einmal pro Monat in der dass der Mitwirkungsbericht nach der Gemeindeverwaltung statt. Die nächs- kantonalen Vorprüfung der Ortspla- te Sprechstunde findet wie folgt statt: nungsunterlagen veröffentlicht wird Freitag, 20. Dezember 2019, 16.30 (www.schuepfen.ch, Rubrik Aktuel- bis 18.00 Uhr les_Ortsplanungsrevision). Dort finden Eine Voranmeldung bei der Gemein- Sie zudem sämtliche bisherigen Unter- deverwaltung ist aus organisatorischen lagen zur Ortsplanungsrevision. 16
Bei Fragen stehen Ihnen die Bauver- • Sonntag, 1. November waltung und das Team der Gemeinde- Gemeindewahlen verwaltung zudem während den Öff- • Dienstag, 1. Dezember nungszeiten zur Verfügung. Gemeindeversammlung Beginn 20.00 Uhr, Politische Agenda 2020 anschl. gemeinsames Apéro Die politische Agenda Schüpfen für das Jahr 2020 präsentiert sich wie folgt: Der Gemeinderat würde sich freuen, Sie an einer Gemeindeversammlung • Mittwoch, 27. Mai begrüssen zu dürfen und hofft bereits Gemeindeversammlung heute auf eine hohe Stimmbeteiligung Beginn 20.00 Uhr, anlässlich der Gemeindewahlen. anschl. gemeinsames Apéro Öffnungszeiten der Verwaltung über die Festtage Die Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember 2019 bis und mit Freitag, 3. Januar 2020 geschlossen. Gerne steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung ab Montag, 6. Januar 2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Pikettliste für Notfälle finden Sie auf der Homepage oder im Informati- onskasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Erscheinungsdaten Mitteilungsblätter 2020 Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungsdatum Nr. 1 31. Januar 2020 28. Februar 2020 Nr. 2 (GV) 17. April 2020 15. Mai 2020 Nr. 3 24. Juli 2020 21. August 2020 Nr. 4 (GV) 16. Oktober 2020 13. November 2020 Wir erinnern daran, dass das Mitteilungsblatt Vereinen, Parteien und Privaten für Publikationen offen steht. Die Daten sind elektronisch, am liebsten im Word-Format, an patrik.schenk@schuepfen.ch zu übermitteln. Inserate werden wie folgt in Rechnung gestellt: – eine ganze Seite Fr. 100.– – eine halbe Seite Fr. 50.– – eine viertel Seite Fr. 25.– 17
Liebe Schüpfenerinnen und Schüpfener Der Gemeinderat benützt die Gelegenheit, allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die in einer Kommission oder in einer anderen Funktion für die Gemeinde tätig sind, oder mit dem Besuch der Gemeindeversammlungen das Interesse am öffentlichen Leben unserer Gemeinde bekunden, herzlich zu danken. Ein besonderer Dank gilt jenen, die auf Ende dieses Jahres aus einer Behörde austreten. Wir wünschen allen eine geruhsame Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr! 18
Baukommission Erteilte Baubewilligungen von August bis Oktober 2020 Bauherrschaft Bauvorhaben Cornelia Renner und Michael Kratzer, Erstellen eines neuen Carports, Oberhohrain 20, 3256 Bangerten Buchenweg 34 Kathrin und Erich Utiger-Kissling, Einbau Schlepplukarne mit darunterlie- Oberdorfstrasse 15, 3054 Schüpfen gender Loggia, unbeheizt Leila Kislig, Loggia-Fenster bei gedecktem Sitzplatz Oberdorfstrasse 42, 3054 Schüpfen erstellen Affolter Bernhard, ARA-Anschluss Bundkofen 482, 3054 Schüpfen Imhof Franziska und Urs, Ersatz von bestehendem Gartenzaun Ziegelried 351, 3054 Schüpfen Hessag AG, Erstellen eines Muldendepotplatzes für Aegelseeweg 18, 3052 Zollikofen Leergebinde, Bundkofen Railway-Side Immobilien AG, Anbringen von Leuchtreklame, Schafmatte, 3938 Ausserberg Bernstrasse 16 BKW Energie AG, Projekte Seeland, Verkabelung der bestehenden Freilei- Dr. Schneider-Strasse 10, 2560 Nidau tung in den Boden, Sagihüsli Beat Stähli, Nachträgliches Baugesuch, Schafstall Oberholz 15, 3054 Schüpfen Beat Stähli, Erstellen eines Unterstandes für Brenn- Oberholz 15, 3054 Schüpfen holz Werner Dübi, Ersetzen Elektrospeicheröfen durch Bundkofen 524, 3054 Schüpfen Wärmepumpe, div. kleine Sanierungs- arbeiten EG-Wohnung Tschanz Konrad, Heizungsersatz und neue Kaminführung Saurenhorn 261, 3054 Schüpfen Hofmann Erich, Vordacherweiterung Bundkofen 461, 3054 Schüpfen 19
Wald an Gemeindestrassen inkl. Privatstrassen im Gemeingebrauch Die Gemeinde Schüpfen bittet die lich für das Erkennen einer Gefahr. Sie Waldbesitzer entlang von Gemein- können haftbar werden, falls ein Scha- destrassen und den Privatstrassen im den durch umstürzende Bäume oder Gemeingebrauch das Lichtraumprofil herabfallende Äste entsteht. Strassen- freizuhalten. Gerade in Anbetracht des eigentümer und Waldeigentümer ha- kommenden Winters schränken die in ben das Zumutbare zu unternehmen, das Lichtraumprofil hängenden Äste um Gefahren rechtzeitig zu erkennen. den Winterdienst und die Verkehrssi- Dabei geht es um erkennbar faule oder cherheit ein. offensichtlich instabil stehende und umsturzgefährdete Bäume bzw. um Die Waldeigentümer sind für das Frei- gebrochene oder hängende Äste und halten der Lichtraumprofile, die Ein- Kronenteile. Die Waldeigentümer ha- haltung der Strassenabstände und die ben innert angemessener Frist für die vorsorgliche Waldpflege verantwort- Beseitigung einer Gefahr zu sorgen. Sie lich. In einem Schadenfall können die tragen die entsprechenden Kosten. Waldeigentümer haftpflichtig werden. Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen Vorsorgliche Waldpflege bestens. Gerne geben wir Ihnen näher Ziel ist es, dass die Verkehrssicherheit Auskunft und beantworten allfällige möglichst wenig durch umstürzende Fragen zu diesem Thema (031 879 70 Bäume oder herabfallende Äste be- 80). einträchtigt wird. Strasseneigentümer und Waldeigentümer sind verantwort- 20
Projektstand Sanierung Oberstufenschulhaus Sägestrasse 4 Abschluss Sanierung Fassaden und Aula 27. Mai 2019 ist der Verpflichtungs- Im Sommer wurden die umfangreichen kredit in der Höhe von Fr. 820‘000.00 Sanierungsarbeiten an den Fassaden beschlossen worden. Unterdessen fand und der Aula erfolgreich abgeschlos- bereits die Submission für das Ausfüh- sen. Im Rahmen einer Aufrichtfeier rungsprojekt statt. Die Schulzimme- bedankte sich die Gemeinde bei den rerneuerungen sind in zwei Etappen beteiligten Unternehmungen und de- geplant. Mit der ersten Etappe wird in ren Mitarbeitenden für all das, was an den Frühlingsferien 2020 begonnen. Handwerk und Planung geleistet wor- Dabei soll ein erstes Musterklassenzim- den ist. mer im Obergeschoss erneuert werden. Im Anschluss folgen das Lehrerzimmer Schulzimmererneuerung und der Materialraum. In der Etappe 2021 folgen die restlichen Zimmer. Da- Im Herbst begannen die Planungsarbei- bei werden drei weitere Klassenzimmer ten für die Schulzimmererneuerungen. und die Gruppenräume erneuert. An der Gemeindeversammlung vom Gemeindebetriebekommission Abfälle Kehrichtsammelstellen Die Gemeinde überwacht auf dem ge- Maximallänge von 1.90 m, mit entspre- samten Gemeindegebiet die Entsor- chenden Gebührenmarken versehen, gung der Abfälle aller Art. Sie organi- mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr. siert Sammlung, Abfuhr, Verwertung Das Wegwerfen, Ablagern oder Zu- und Beseitigung der Siedlungsabfälle. rücklassen von anderweitigen Abfällen Die Kehrichtsammelstelle bei der als diese Abfälle, die bei den Kehricht- Landi Schüpfen wird regelmässig sammelstellen (Landi / Werkhof) ge- überhäuft mit diversen Abfällen, die sammelt werden, ist verboten. Die Ab- nicht dort gesammelt werden. fuhr von Sonderabfällen und grossem Die Gemeinde Schüpfen bietet bei der Sperrgut obliegt den Besitzern. Landi folgende Sammlungen an: Ebenfalls musste festgestellt werden, • PET dass teilweise Sperrgut, wie kleine • Alu Büchsen Möbel, Matratzen etc. jeweils ohne • Glas entsprechende Gebührenmarke und • Textilien und Schuhe einige Tage vor der Kehrichtabfuhr bei diversen Sammelstellen an die Haupt- Dasselbe gilt auch für die Sammel- strasse gestellt werden. Auch hier gilt stelle beim Werkhof. Bitte entsorgen das Verbot des Ablagerns. Sie Ihren Hauskehricht (brennbare Ab- fälle) und Kleinsperrgut bis zu einem Für Ihre Mithilfe für ein sauberes Schüp- Maximalgewicht von 50 kg und einer fen danken wir Ihnen bestens. 21
Jugend-, Kultur- und Sozialkommission Rückblicke… Jungbürgerfeier 6. September 2019 Für mich ist die Jungbürgerfeier immer wieder spannend. Was machen die Jugendlichen heute? Wie ist es ihnen in den vergangenen knapp 2 Jahren seit dem Schulschluss so er- gangen? Nach dem Abschlussball ist die Jungbürgerfeier die Gelegenheit, viele von ihnen wieder zu sehen. Leider haben sich auch in diesem «nur» 12 von insgesamt 41Jungbürgerinnen und Jung- bürger für die Feier angemeldet. Seitens Gemeinde haben der Gemeindepräsident Pierre- André Pittet sowie die Gemeinderätinnen Ursula Stähli und Martina Zurschmiede den Anlass begleitet. Nach einer kurzen Begrüssung, wurden den Jungbürgerinnen und Jungbürgern ihre Auf- gaben, Rechte und Pflichten als mündige Staatsbürger erläutert. Das Schweizer Abstim- mungs- und Wahlsystem wurde erklärt. Das Apéro wurde im neuen Verkaufsladen der Firma Ruocco eingenommen. Vielen Dank von unserer Seite für die interessanten Einblicke in die Produktion der Firma Ruocco. Nach einer kurzen Velofahrt in das Gemeinschaftshaus der Richtersmatt kam noch der gemütliche Teil und alle konnten sich beim Hamburger-Plausch die Bäuche voll schlagen. Anschliessend übergab der Gemeindepräsident Pierre-André Pittet den offiziellen Bür- gerbrief mit einem kleinen Geschenk. Nach einer kurzen Vorstellung jedes Einzelnen und einer Information über den bisherigen Werdegang rundeten ein Dessertbuffet und Kaf- fee den Anlass ab. Trotz der geringen Teilnehmerzahl hat sich die Behörde auf diesen Abend gefreut und sich die Zeit genommen, diesen bedeutenden Moment mit allen Beteiligten zu feiern. Vielen Dank an Claudia Stalder und Adrian Schwarz für die Mithilfe. Thomas Schwarz, Mitglied JKS 22
Dorfrundgang 13. September 2019 Einmal mehr konnte Erwin Daepp eine Gruppe von Jung und Alt beim Minger-Denkmal empfangen und zum Dorf- rundgang begrüssen. Mit dem Ausblick über das Dorf trug er uns die Entwicklung von Schüpfen vor. Beim Rundgang durchs Oberdorf zeigte und erklärte Erwin die unterschiedlichen Baustile und wusste so einige Anekdoten aus vergangenen Zeiten. Begeisterung stand in den Gesichtern geschrieben. Erwins schönes «Bärndütsch» und sein grosses Wissen beeindruckte. Viel wurde gefragt und beim anschliessenden Apéro diskutiert. Danke, Erwin, für den wieder einmal mehr spannenden und eindrücklichen Dorfrundgang! Leider will sich Erwin Daepp als Dorfführer zurückziehen. Peter Hurni wird seine Nachfolge antreten und den Dorfrundgang weiterführen. Die JKS-Kommission dankt Erwin Daepp herzlichst für die zahlreichen und unvergesslichen Dorfrundgänge und damit verbunden sein langjähriges En- gagement als Dorfhistoriker und wünscht ihm alles Gute. Andrea Spring, Mitglied JKS Ausblicke… Adventsfeuer im Dezember Das bereits zur Tradition gewordene Adventsfeuer findet am Sonntag, 8. Dezember 2019 statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Man trifft sich zwischen 18.00 – 19.30 Uhr auf dem Dorfplatz neben der Gemeindeverwaltung und bringt ein Holzscheit für das Feuer und eine Tasse für den Glühwein oder Glühmost mit. Auch die feinen Güetzi werden nicht fehlen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme und wünschen allen einen besinnlichen Vorweihnachtsabend. 23
Einladung zum Neujahrsapéro Der Gemeinderat und die Jugend-, Kultur- und Sozialkommission freuen sich, Sie am Donnerstag, 2. Januar 2020, um 11.00 Uhr zum Neujahrsapéro 2020 einzuladen und gemeinsam auf ein erfolgreiches neues Jahr anzustossen. Das Neujahrsapéro findet bei der EISBAHN Schüpfen auf dem Areal der Primar- schule statt und wird in Zusammenarbeit mit dem Beizli-Betreiber durchgeführt. Figurentheater «Der Käfer Fred» (für Kinder ab 5 Jahren) Mittwoch, 29. Januar 2020, 15:00 Uhr Kirchgemeindehaus Hofmatt Eintritt: Kinder gratis / Erwachsene Fr. 15.00 Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 80 Personen beschränkt. Reservationen an Sandra Meier, Tel. 031 879 70 80 oder sandra.meier@schuepfen.ch Geschichte: Zwischen gestapelten Blumentöpfen, Erdhaufen und einer zerbeulten Giesskanne breitet sich die Welt des Mistkäfers Fred aus. Er ist einsam und träumt davon, ein glänzender Hirschkäfer zu sein, der rauschende Feste erlebt. Alle anderen Käfer machen sich nämlich lustig über Fred. Obschon er sich regelmässig ein Laven- del-Bad gönnt, finden sie, dass er stinkt. Die unverhoffte Erbschaft einer geheim- nisvollen Kiste voller Käferwesten, bringt Fred seinen Traum etwas näher. Der lei- denschaftliche Sänger wird bald als gefeierter Verwandlungskünstler an sämtliche Käferfeste eingeladen. Nur die eleganten Hirschkäfer zeigen sich skeptisch. Fred ist verunsichert und will seinen neuen Job an den Nagel hängen. Dank der frechen Lise- lotte und seinem einzigen Freund, dem Regenwurm Giuseppe, schöpft Fred neuen Mut und nimmt die Einladung zum Kostümball der Hirschkäfer an. Dort erkennt er, dass nicht alles golden ist, was glänzt. Eine facettenreiche Geschichte über das Leben eines Aussenseiters, über Akzeptanz und Freundschaft. Weitere Informationen und Auskünfte über das Figurentheater Lupine finden Sie unter www.figurentheaterlupine.ch. Die Jugend,- Kultur- und Sozialkommission freut sich, den Anlass erneut mit kleinen Köstlichkeiten zu umrahmen. 24
Winterhilfefonds Haben Sie Interesse, sich an der von Schüpfen für Schüpfen jährlichen Sammelaktion als Samm- lerin oder Sammler freiwillig zu en- In der Gemeinde Schüpfen hat die Win- gagieren? Dann freuen sich Anna Dübi terhilfe-Sammlung von Tür zu Tür eine und das bestehende Team auf Ihre Un- langjährige Tradition. Dies zeigt sich terstützung. Bei Interesse wenden Sie auch immer in den erfreulich hohen sich direkt an Anna Dübi, Kaltberg 433, Sammelergebnissen. Bei der letzten 031 879 09 39, annaduebi@gmx.ch. Sammlung 2018 / 2019 wurden rund Fr. 11‘571.00 gespendet! Wie jedes Jahr werden unsere Sammle- rinnen und Sammler im November und Herzlichen Dank! Dezember durch das Dorf ziehen und Sie um eine Spende bitten. Der gespendete Betrag wird ausschliess- Wir hoffen, dass wir auch in diesem lich für Unterstützungen innerhalb der Jahr auf Ihre Spende zählen können, Gemeinde Schüpfen verwendet! um damit bedürftige Einwohnerinnen An dieser Stelle möchten wir allen und Einwohner in unserer Gemein- Sammlerinnen und Sammlern, de zu unterstützen. Für Ihre Solida- Spenderinnen und Spendern, ganz rität danken wir Ihnen herzlich herzlich danken, die sich jedes Jahr und wünschen Ihnen eine schöne für die Winterhilfe engagieren. Herbst- und Winterzeit. Seniorenrat • organisiert oder hilft mit bei der Or- Mitglied gesucht ganisation von Aktivitäten / Anlässen und Projekten im Altersbereich Die Altersbeauftragte und der Senio- • hilft mit bei der Öffentlichkeitsarbeit renrat der Gemeinden Grossaffoltern, im Altersbereich Rapperswil und Schüpfen nehmen die • hilft mit bei der Vernetzung und Ko- Interessen, Anliegen und Bedürfnisse ordination von Angeboten der älteren Generation wahr. Sie sind Bindeglied der älteren Menschen zu Auf den 1. Januar 2020 sucht die Ge- Behörden und Institutionen. meinde Schüpfen ein neues Mitglied für den Seniorenrat. Im Seniorenrat sind aus jeder Gemeinde zwei Mitglieder vertreten. Die Senioren- Welche/r Rentnerin oder Rentner oder ratsmitglieder werden durch die zustän- kurz vor der Pensionierung stehende und digen Gemeindebehörden gewählt. gut in der Gemeinde Schüpfen vernetzte Personen haben Lust, sich zu Gunsten Der Seniorenrat der älteren Generation zu engagieren? • arbeitet eng zusammen mit der Al- tersbeauftragten Möchten Sie mehr über diese Aufgabe, • beteiligt sich an der Umsetzung der den Umfang des Aufwandes oder ähn- Massnahmen im Altersleitbild und liches erfahren, dann melden Sie sich überprüft die Erreichung der Ziele direkt bei der Altersbeauftragten Gabi des Altersleitbildes Pfeiffer, Tel. 032 389 55 44. • nimmt Stellung zu aktuellen Themen in Wenn Sie sich engagieren möchten, den Gemeinden (Vernehmlassungen) dann melden Sie sich bitte bei der Ge- • hat ein offenes Ohr für die Anliegen meindeverwaltung Schüpfen, Sandra der Seniorinnen und Senioren und Meier, Tel. 031 879 70 80. kann weiterhelfen bei Fragen 25 Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme.
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