Schüpfen berichtet - der Einwohnergemeinde Schüpfen - Gemeinde Schüpfen

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Schüpfen berichtet - der Einwohnergemeinde Schüpfen - Gemeinde Schüpfen
schüpfen berichtet

4|19   Mitteilungsblatt
             der Einwohnergemeinde Schüpfen
Inhaltsverzeichnis
Gemeindeversammlung
  1. Budget 2020 der Einwohnergemeinde                                      1–8
  2. Abstimmungs- und Wahlreglement; Erneuerung                             8+9
  3. Organisationsreglement; Änderung                                          9
  4. Generelles Entwässerungsprojekt: Kaltberg                            10 +11
  5. Generelles Entwässerungsprojekt: Bodenstrasse – Leiernstrasse        12 +13
  6. Anschluss Oberstufenschulhaus und Lehrerhaus an Wärmeverbund         14 +15
Aus dem Gemeinderat
  Zum 20-Jahr-Jubliläum von Patrik Schenk                                      1
  Wechsel im Gemeinderat                                                      16
  Sprechstunde des Gemeindepräsidenten                                        16
  Ortsplanungsrevision; Orientierung über den Projektstand                    16
  Politische Agenda 2020                                                      17
  Öffnungszeiten der Verwaltung über die Festtage                             17
  Erscheinungsdaten Mitteilungsblatt 2020                                     17
  Dank des Gemeinderates                                                      18
Baukommission
  Erteilte Baubewilligungen von März bis April 2019                           19
  Wald an Gemeindestrassen                                                    20
  Projektstand Sanierung Oberstufenschulhaus                                  21
Gemeindebetriebekommission
  Abfälle Kehrichtsammelstellen                                               21
Jugend-, Kultur- und Sozialkommission
  Rückblicke… Jungbürgerfeier                                                 22
               Dorfrundgang mit Erwin Daepp                                   23
  Ausblicke… Adventsfeuer im Dezember                                         23
               Einladung zum Neujahrsapéro                                    24
               Figurentheater «Der Käfer Fred»                                24
  Winterhilfefonds; von Schüpfen für Schüpfen                                 25
  Seniorenrat; Mitglied gesucht                                               25
Seniorenrat / Altersbeauftragte
  Handy-Kurs für Senior/innen                                            26 + 27
  Willkommen auf der neuen Webseite des Seniorenrates                         27
Veranstaltungskalender
  November 2019 bis März 2020                                            28 + 29
Jugendarbeit Schüpfen
  Jugendtreff Schüpfen und Ausblick Jugendarbeit                         30 + 31
Aus den Schulen
  Neue Lehrpersonen stellen sich vor                                      32 – 34
  Schulprojekt der Schulen Schüpfen                                            35
  Erlebniswoche in Magglingen                                                  36

                                                 Fortsetzung dritte Umschlagseite
Und ausserdem…
   Bibliothek Schüpfen                                                        37
   Eisbahn Schüpfen                                                           38
   SchnäggeHöck mit Mütter- und Väterberatung                                 39
   Seeland Biel/Bienne                                                        40
   Sammelstelle für Weihnachtsbäume                                           41
   Neu in Schüpfen: Klangmassage                                              41
   IndoorCyclingCenter                                                        42
   Feuerwehr Schüpfen                                                         43
   SchnäggeHöck                                                               44
   Spielgruppe Spielkiste: Gesucht neue Lokalität                             45
   IndoorCycling Radmarathon                                             46 + 47
   dieMobiliar; Daniel Rohrbach, Versicherungs- und Vorsorgeberater           48
   Verkauf von Weihnachtsbäumen; Bucherhof Meikirch                           49
   Pro Senectute; Reinigungsdienst für Personen ab 60 Jahren                  50
   Pro Senectute; FitGym Turngruppe für Seniorinnen & Senioren in Schüpfen    51
   Information der Polizei; Dämmerungseinbruch                           52 + 53
   Kirchgemeinde Schüpfen; Chorprojekt                                        54
   Frienisberg Tourismus; Einladung zur Vernissage                            55
   Energieberatung Seeland                                                    56

Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt
31. Januar 2020; Erscheinungsdatum, 28. Februar 2020
Einwohnergemeinde
             Schüpfen

Patrik Schenk
MERCI für 20 Jahre top Leistung für unsere Gemeinde,
Einwohnerinnen und Einwohner

Patrik Schenk hat am 1. November 2019 sein insgesamt 20-jähriges Jubiläum
als Angestellter der Gemeinde Schüpfen vollendet und gefeiert. Er trat im
Dienste der Gemeinde am 1. November 1999 die Stelle als Verwaltungsange-
stellter an und amtete bereits ab 1. April 2001 als Gemeindeschreiber Stellver-
treter. Er wurde schliesslich ab dem 1. Dezember 2003 zum Gemeindeschreiber
befördert.
Somit ist er seit 16 Jahren als Gemeindeschreiber für die Gemeinde erfolgreich
tätig. Er war an vielen wichtigen Gemeindeprojekten massgebend beteiligt.
Drei Gemeindepräsidenten und zahlreiche Gemeinderätinnen und Gemeinde-
räte konnten von seiner kompetenten Beratung und Unterstützung profitieren.
Patrik Schenk ist zugleich unser Medien- und Personalchef. Er übt ebenfalls die
Funktion des Datenschutzbeauftragten aus.
Seit dem 1. Januar 2017 ist er zugleich Gemeinderat in Aarberg, wo er die So-
zialkommission leitet und sich dabei permanent weiterentwickelt. Dies kommt
natürlich auch der Gemeinde Schüpfen zugute.
Patrik Schenk ist ein grosser Leistungsträger in unserer Gemeindeorganisation.
Auch das ganze Team der Mitarbeitenden der Gemeinde weiss seine hohe
Hilfsbereitschaft sowie seine sehr offene und motivierende Persönlichkeit zu
schätzen.
Wir bedanken uns bei ihm an dieser Stelle ganz herzlich für seinen unermüd-
lichen und kompromisslosen Einsatz in den vergangenen 5‘220 Arbeitstagen.
Wir freuen uns bereits auf die kommenden Jahre und eine spannende Zusam-
menarbeit mit unserem einmaligen Gemeindeschreiber.
Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeangestellten.
Pierre-André Pittet, Gemeindepräsident

                                        1
Liebe Schüpfenerinnen und Schüpfener
   Wir orientieren Sie in diesem Mitteilungsblatt über die Geschäfte, die an der

          Gemeindeversammlung
      vom 3. Dezember 2019, 20.00 Uhr
               im Kirchgemeindehaus Hofmatt behandelt werden.

1. Budget 2020 der Einwohner-               tungsvermögen wird linear innert 16
   gemeinde                                 Jahren abgeschrieben.
   1.1 Festsetzung der Steueranlagen
   1.2 Genehmigung Budget                   Neues Verwaltungsvermögen
                                            Ab dem Budget 2016 werden die or-
Rechnungslegungsgrundsätze Har-             dentlichen Abschreibungen nach An-
monisiertes Rechnungslegungsmo-             lagekategorien und linear nach Nut-
dell 2 (HRM2)                               zungsdauer berechnet. Sie werden di-
                                            rekt den Funktionen belastet.
Allgemeines
Das Budget 2020 wird nach dem Rech-         Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
nungslegungsmodell HRM2, gemäss             Zusätzliche Abschreibungen werden
Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG             vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr
170.11) erstellt.                           a) in der Erfolgsrechnung ein Ertrags-
                                               überschuss ausgewiesen wird und
Abschreibungen                              b) die ordentlichen Abschreibungen
Bestehendes    Verwaltungsvermögen             kleiner als die Nettoinvestitionen
(Übergangsbestimmungen Ziff. 4.1.1             sind.
bis 4.1.4 GV)                               Zusätzliche Abschreibungen sind zu
Das per Ende 2015 bestehende Verwal-        budgetieren.

                                                      Fr.             Fr.
Aufwandsüberschuss gemäss Budget                                        -246‘900.00
Nettoinvestitionen allgemeiner Haushalt               1‘554‘000.00
./. Ordentliche Abschreibungen allg. Haushalt           619‘600.00
Differenz                                               934‘400.00
Zusätzliche Abschreibungen (höchstens im Betrag                0.00
des Ertragsüberschusses)
Ergebnis Budget                                                       -246‘900.00

 Die ordentlichen Abschreibungen sind kleiner als die Nettoinvestitionen. Da ein
 Aufwandüberschuss ausgewiesen wird, werden keine zusätzlichen Abschreibun-
 gen vorgenommen.

                                        2
1. Erläuterungen                              in den letzten Jahren zu tief waren.
                                              Weiter sollen die Lehrerbesoldungen
zum Budget 2020                               des Kantons Bern sukzessive angepasst
Bei Einnahmen von Fr. 13‘837‘000.00           werden, die schweizweit zu den tiefs-
und Ausgaben von Fr. 13‘590‘100.00            ten gehören. Die Kostenzunahme ge-
und einem unveränderten Steuersatz            genüber der Hochrechnung 2019 be-
von 1.64 Einheiten, weist das Bud-            trägt Fr. 80‘000.00.
get einen Aufwandüberschuss von Fr.
                                              Die Beiträge an die oder aus den Las-
246‘900.00 aus.
                                              tenverteilungssystemen des Kantons
                                              können anhand der ebenfalls vom Kan-
Steuern
                                              ton zur Verfügung gestellten Finanz-
Die Grundlagen für die Budgetierung           planungshilfe errechnet werden. Es ist
der Einkommens- und Vermögensteu-             mit keinen markanten Kostenabwei-
ern Natürlicher Personen bilden die           chungen zu rechnen.
Rechnung 2018, die Hochrechnung               Der Beitrag an den Regionalen Sozi-
2019 und die Prognosedaten der Kanto-         aldienst steigt 2020 um Fr. 30‘000.00.
nalen Planungsgruppe (KPG) sowie ei-          Dieser schliesst seine IT an das Rechen-
gene Beurteilungen. Inbegriffen in die        zentrum der Talus AG, Wiler, an. Diese
Berechnungen ist für auch ein Zuwachs         Kosten werden direkt der Erfolgsrech-
von 28 Steuerpflichtigen im Jahr 2020.        nung belastet.
Der Steuersatz der allgemeinen
                                              Die etwas sinkende Steuerkraft unserer
Gemeindesteuern bleibt bei 1.64.
                                              Gemeinde führt dazu, dass wir aus dem
Auch der Ansatz der Liegenschafts-
                                              kantonalen Finanzausgleich Disparitä-
steuer bleibt bei 0.8 o/oo des amtli-
                                              tenabbau mehr Leistungen erhalten,
chen Wertes.
                                              gegenüber 2019 Fr. 45‘000.00.
Schuldzinsen
                                              Beurteilung Budget 2020,
2020 werden neue Schulden von 2.4             Zusammenfassung
Mio. Franken anfallen. Aufgrund der
                                              Die Spezialfinanzierungen weisen fol-
hohen Investitionen und des steigen-
                                              gende Ergebnisse aus:
den Aufwandes in der Erfolgsrechnung,
                                              • Feuerwehr            Fr. - 33‘500.00
wird ein Finanzierungsfehlbetrag von
                                              • Wasserversorgung     Fr. - 155‘700.00
Fr. 3‘711‘400.00 budgetiert, der nicht
                                              • Abwasserentsorgung Fr. - 268‘500.00
mehr durch eigene Mittel gedeckt ist.
                                              • Abfallentsorgung     Fr. - 19‘200.00
Beiträge an Kantonale Lastenver-              In den Bereichen Wasserversorgung
teilungen                                     und Abwasserentsorgung ist im Jahr
                                              2017 eine Gebührensenkung erfolgt.
Für die Beiträge an die Lehrerbesoldun-
                                              Mit diesen geplanten Defiziten können
gen werden die vom Kanton zur Ver-
                                              die hohen Bestände der Rechnungsaus-
fügung gestellten Grundlagen und die
                                              gleiche (Eigenkapital) aller spezialfi-
relevanten Schülerzahlen beigezogen.
                                              nanzierten Bereiche zielgerichtet redu-
Man rechnet mit mehr Schülern und
                                              ziert werden.
mehr Lektionen im Zusammenhang
mit dem Lehrplan 21. Zudem belastet           Das Budget 2019 des allgemeinen
uns eine Korrektur der Berechnung             Haushaltes rechnet mit einem Auf-
der Schule Schüpberg, deren Beiträge          wandüberschuss von Fr. 246‘900.00.

                                          3
Der Personalaufwand nimmt um 2.2%            Die Steuerkraft von Schüpfen ist im
zu. Zum einen hält man sich an die           Vergleich zum Durchschnitt des Kan-
Annahmen des Kantons von 0.9% Zu-            tons etwas gesunken, was wieder zu
wachs, zum anderen werden 2020               einem leicht höheren Beitrag aus dem
Dienstaltersgeschenke fällig.                kantonalen Finanzausgleich für Dispa-
                                             ritätenabbau führt.
Die Sachkosten nehmen um rund Fr.
207‘000.00 zu (ohne Spezialfinanzie-         Das Investitionsbudget ist im Jahr 2020
rungen). Hier wird weiterhin darauf          mit Total 4.2 Mio. Franken stark belas-
geachtet, dass nur notwendige An-            tet.
schaffungen und Unterhalte getätigt          Die flüssigen Mittel von Fr. 1.4 Mio.
werden. Die auffälligsten                    Franken von Anfang 2020 werden auf-
Posten sind:                                 gebraucht sein. 0.5 Mio. Franken kön-
• Unterhalt Strassen     Fr. 50‘000.00       nen aus dem Cashflow finanziert wer-
• Heizung u. Unterhalt                       den. 2.4 Mio. Franken hingegen müs-
  Schulliegenschaften    Fr. 47‘000.00       sen Fremdfinanziert werden.
• Schülertransporte      Fr. 24‘000.00       Es wird auch im Investitionsbereich
• Informatikaufwand                          darauf geachtet, keine unnötigen Ver-
  Verwaltung             Fr. 18‘900.00
                                             pflichtungen einzugehen.
Sachkosten können zu einem grossen
Teil noch von der Gemeinde beeinflusst       Das Budget 2020 des allgemeinen
werden. Aber zwischen 80 – 90% der           Haushaltes wird mit der bisherigen
Ausgaben sind gebunden, d.h. die Ge-         Steueranlage von 1.64 Einheiten auf
meinde kann nicht entscheiden, ob,           den Allgemeinen Gemeindesteuern
wann und in welcher Höhe diese Kos-          und 0.8 o/oo des amtlichen Wertes bei
ten anfallen. Die Kommissionen und           den Liegenschaftssteuern finanziert
der Gemeinderat sind aber im Rahmen          werden. Der Gemeinderat und die
ihrer Möglichkeiten darauf bedacht,          Finanzkommission beantragen der
nur nötige und sinnvolle Ausgaben zu         Versammlung, das Budget 2020 zu ge-
tätigen.                                     nehmigen.

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                               (Beschlussesentwurf)

  1.1 Die Steueranlagen für das Jahr 2020 werden wie folgt festgelegt:
       • Steueranlage:        1.64 Einheiten (wie bisher)
       • Liegenschaftssteuer: 0.8 0/00 vom amtlichen Wert (wie bisher)
  1.2 Das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Schüpfen wird genehmigt.

 Das gesamte Budget 2020 mit Einzelheiten und weiteren Informationen wie auch
 der Finanzplan 2019 – 2024 können ab sofort bei der Finanzverwaltung bezogen
 werden. Bei Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.

                                         4
2. Information zum                             2.2 Aufwendungen
                                               Personal- und Sachaufwand
Finanzplan 2019 – 2024
                                               Der Personalbestand der Einwohner­
2.1 Erträge                                    gemeinde ist während der Planungspe-
Als Grundlage für die Berechnung der           riode stabil.
Einkommenssteuern NP 2020 dient                Nicht zum Gemeindepersonal gehört
die Hochrechnung 2019. Als Einkom-             die Lehrerschaft, welche vom Kanton
menszuwachs wird die Empfehlung der            angestellt ist. Die Gemeinden beteili-
KPG (+2.1%) beigezogen. Eine Abnah-            gen sich zu 50% mit monatlichen Bei-
me ist bei den Steuern aus Vorjahren zu        trägen an den Besoldungskosten (An-
erwarten. Die KPG empfiehlt, für die           hand der Schüler- und Klassenzahlen
Jahre 2020 bis 2024 mit folgenden              und Vollzeiteinheiten).
Zuwachsraten für die Einkommen zu
rechnen:                                       Eine zusätzliche Vollzeiteinheit belas-
                                               tet die Gemeinde mit ca. Fr. 70‘000.00.
2020: 2.1%    2021: 2.1%     2022: 2%          Diese Kostensteigerung ist auf die
2023: 1.8%    2024: 1%                         neue Einstufung der Schule Schüpberg
                                               von der Primarstufe in die Sekundar-
Anzahl Steuerpflichtige:                       stufe I (Korrektur gem. ERZ), weitere
2019: 2‘380   2020: 2‘408                      Anpassungen der Lehrerbesoldungen
2021: 2‘408   2022: 2‘408                      an das schweizerische Mittel und wei-
2023: 2‘408   2024: 2‘408                      tere Überführungen von Klassen in den
                                               Lehrplan 21 (mehr Lektionen) zurück-
Die Zuwachsrate der Vermögenssteu-             zuführen.
ern wird mit +1.5% pro Jahr berechnet,
was ebenfalls der Empfehlung der KPG           Fortschreibung Personal- und Sachauf-
entspricht. Die Steuern der juristischen       wand:
Personen werden gemäss dem Ertrag
                                               Der Personalaufwand:
2018 mit Fr. 262‘000.00 pro Jahr fort-
                                               2020: 1%     2021: 1%        2022: 1%
geschrieben.
                                               2023: 1.2% 2024: 1.5%
Die Steuersätze von 1.64 auf den               Der Sachaufwand:
allgemeinen Gemeindesteuern und                2020: 0.5% 2021: 0.7%        2022: 1%
0.8 o/oo auf den Liegenschaftssteu-            2023: 1%    2024: 1%
ern bleiben in der Planungsperiode
unverändert.                                   Abschreibungen allgemeiner Haushalt
                                               Der Bestand des Verwaltungsvermö-
Durch die etwas sinkende Steuerkraft           gens per 31. Dezember 2015 wird innert
unserer Gemeinde führt dies in den             der Frist von 16 Jahren abgeschrieben.
Planungsjahren zu einer Zunahme des            Diese Dauer entspricht ziemlich genau
Beitrages aus dem Kantonalen Finanz-           der durchschnittlichen Restnutzungs-
ausgleich. Nach dem Eingang von Fr.            dauer der entsprechenden Anlagegü-
202‘000.00 im Jahr 2019 wird Schüp-            ter und wird mit jährlich Fr. 425‘000.00
fen zwischen 2020 und 2024 im Durch-           weitergeschrieben. Dazu kommen die
schnitt mit rund Fr. 300‘000.00 pro Jahr       ab 2016 nach Nutzungsdauer berech-
rechnen können.                                neten Abschreibungen nach HRM2.

                                           5
Total Abschreibungen allg. Haushalt:          reserve von 1.855 Mio. Franken ab
2019: 517‘000     2020: 581‘000               2021 innert 5 Jahren über die Er-
2021: 632‘000     2022: 747‘000               folgsrechnung aufgelöst werden.
2023: 767‘000     2024: 782‘000               Die Einnahmen aus dem kantonalen
                                              Finanzausgleich erhöhen sich, weil die
Beiträge an den Kanton                        Steuerkraft der Gemeinde Schüpfen im
Die verschiedenen Lastenverteilungs-          Verhältnis zum Durchschnitt des Kan-
systeme steigen ab 2020 pro Jahr im           tons Bern wieder etwas sinkt.
Durchschnitt um ca. Fr. 70‘000.00, wel-
che im Finanzplan abgebildet sind:            Die übrigen Erträge bleiben in der Pla-
                                              nungsperiode mehrheitlich konstant.
- Sozialhilfe          + Fr. 39‘000.00
- Ergänzungsleistungen + Fr. 15‘000.00        Erträge aus Mehrwertabgaben fallen
- öffentlicher Verkehr + Fr. 13‘000.00        aus und können frühestens nach Ab-
Diese Kosten hängen von der Zahl der          schluss der laufenden Ortsplanungs-
Einwohner ab. Dies ist das Kriterium          revision wieder anfallen, wenn auch
zur Verteilung des 50% Anteils der            dann nicht in der Höhe der Jahre 2005
Gemeinden an den Gesamtkosten im              - 2015. Sie können im Moment noch
Kanton.                                       nicht mit genügender Sicherheit quan-
                                              tifiziert werden.
2.3 Investitionen                             Auf der Aufwandseite werden die Zunah-
Der diesem Finanzplan zu Grunde lie-          men des Personalaufwandes und Sach-
gende Investitionsplan ist vom Gemein-        aufwandes auf Basis der KPG-Empfeh-
derat an der Sitzung vom 28. August           lungen gerechnet. Für diese Positionen
2019 genehmigt worden.                        wird eine mässige Teuerung erwartet.

2.4 Ergebnisse der Erfolgsrechnung            Der Personalbestand der Gemeinde
                                              bleibt auch während dieser Planungs-
Der Finanzplan 2019 – 2024 ist durch-
                                              periode stabil.
gängig durch eine gegenüber den Vor-
                                              Nicht zum Gemeindepersonal gehört
jahren gleich bewertete Einkommens-
                                              die Lehrerschaft, welche vom Kanton
steigerung geprägt. Ab 2021 wird im
                                              angestellt ist. Die Gemeinden beteili-
Moment mit keinem weiteren Zuwachs
                                              gen sich zu 50% mit monatlichen Bei-
von Steuerpflichtigen gerechnet.
                                              trägen an den Besoldungskosten (An-
                                              hand der Schüler- und Klassenzahlen
Wichtig
                                              und Vollzeiteinheiten).
Zu beachten ist, dass trotz der Auflö-        Eine zusätzliche Vollzeiteinheit belas-
sung der Neubewertungsreserve von             tet die Gemeinde mit ca. Fr. 70‘000.00.
1.480 Mio. Franken das Gesamtresultat         Diese Kostensteigerung ist auf die
in der Planungsperiode 2019 – 2024 ein        neue Einstufung der Schule Schüpberg
Manko von 0.945 Mio. Franken (nach            von der Primarstufe in die Sekundar-
Abzug der Einlagen in die finanzpoli-         stufe I (Korrektur gem. ERZ), weitere
tische Reserve) ausweist.*) Aus dem Be-       Anpassung der Lehrerbesoldungen an
trieb ergibt sich somit gesamthaft ein        das schweizerische Mittel und weite-
Minus von Fr. 2.4 Mio. Franken.               re Überführungen von Klassen in den
*) gem. kantonalen Vorgaben muss              Lehrplan 21 (mehr Lektionen) zurück-
ein Anteil aus der Neubewertungs-             zuführen.

                                          6
Die verschiedenen Lastenverteilungs-            Das strategische Ziel des Gemeinde-
systeme steigen im Durchschnitt um ca.          rates von einem Eigenkapital (nur Bil-
Fr. 70‘000.00 pro Jahr ab 2020. Die Kos-        anzüberschuss) von mindestens 4 Mio.
ten steigen vor allem aufgrund der Kos-         Franken ist ab dem Jahr 2023 nicht
tensteigerungen auf kantonaler Ebene            mehr erfüllt.
für den öffentlichen Verkehr, Soziales
und Ergänzungsleitungen AHV/IV.                 Ein anderer, wichtiger Teil des Finanz-
Gegenüber 2019 sind die Kosten in die-          plans ist der Investitionsplan und die
sen Bereichen im Jahr 2024 um rund Fr.          Bilanzplanung. In der Planungsperiode
350‘000.00 höher.                               2019 – 2024 rechnet der Gemeinderat
                                                mit Investitionen von rund 14 Mio.
Wie bereits erwähnt, beruht der Fi-             Franken (je zur Hälfte im steuerfinan-
nanzplan während der ganzen Pla-                zierten allgemeinen Haushalt und den
nungsperiode auf unveränderten Steu-            gebührenfinanzierten Spezialfinanzie-
ersätzen. Hier die erwarteten Rech-             rungen).
nungsabschlüsse in der Planungsperio-
de im steuerfinanzierten Bereich:               Diese 14 Mio. Franken Investitionen las-
                                                sen sich gemäss Finanzplan zuerst mit
2019: -205‘000       2020: -246‘000             4 Mio. Franken aus den per 01.01.2019
2021: 0.00 *)        2022: -142‘000             bestehenden flüssigen Mitteln, dann
2023: -162‘000       2024: -190‘000             mit 3 Mio. Franken aus dem Cashflow
                                                2019 – 2024 und schliesslich mit rund 7
*) inkl. des ab 2021 jährlich anfallenden       Mio. Franken zusätzlichen Fremdschul-
Anteils der Auflösung der Neubewer-             den finanzieren. Die externen Schulden
tungsreserve von Fr. 370‘000.00                 der Gemeinde betragen somit 9 Mio.
                                                Franken per 2024.
Über die ganze Planungsperiode wird
mit einem kumulierten Aufwandüber-              Fazit: Der Finanzplan gehört zu den
schuss von 0.945 Mio. Franken gerech-           wichtigsten     Führungsinstrumenten
net, inkl. der Anteile Auflösung Neu-           des Gemeinderates. Dieser dient dem
bewertungsreserve. Ohne diese Auflö-            Gemeinderat dazu, die künftigen He-
sung erhöht sich dieses Manko noch-             rausforderungen frühzeitig zu erken-
mals um 1.4 Mio. Franken.                       nen und diese beurteilen zu können.
                                                Gestützt auf den Finanzplan können
Das gesamte Eigenkapital des Steuer-            Korrekturmassnahmen bei den Kosten,
haushalts wird sich bis Ende der Pla-           den Investitionen und / oder den Erträ-
nungsperiode von 6.9 auf 4.7 Mio.               gen getroffen werden.
Franken verringern. Dieses setzt sich           Der Finanzplan 2019 – 2024 zeigt eine
zusammen aus:                                   nicht zu unterschätzende Zunahme
• Finanzpolitischer Reserve                     der Kosten in mehreren Bereichen
  Fr. 285‘000.00                                aufgrund diverser Entwicklungen und
• Neubewertungsreserve                          verschiedenen Bedürfnissen. Dazu be-
  Fr. 370‘000.00                                stätigen sich gegenüber den früheren
• Schwankungsreserve                            Finanzplänen hohe Investitionsbe-
  Fr. 300‘000.00                                dürfnisse, dies sowohl im allgemeinen
• Bilanzüberschuss                              Haushalt wie auch bei den Spezialfi-
  Fr. 3‘740‘000.00                              nanzierungen Wasser und Abwasser.

                                            7
Da die Erträge parallel nur mässig stei-        - Kandidatur und Wahl Gemeindepräsi-
gen, zeigt der Finanzplan unerwünsch-             dium: Neu gilt eine Pflicht zur Kandi-
te Entwicklungen in der Abnahme des               datur sowohl für das Präsidium (Ma-
Eigenkapitals und der Zunahme der                 jorz) als auch für den Gemeinderat
Verschuldung.                                     (Proporz). Die Wahl im Majorzverfah-
Der Gemeinderat prüft, welche finan-              ren wird allerdings stärker gewichtet,
ziellen Massnahmen erforderlich sind,             so dass eine Doppelwahl nicht zwin-
damit die geplanten Investitionen rea-            gend erforderlich ist.
lisiert werden können.                          - Geschlechtergerechte Formulierung:
                                                  Im Reglement wird wo immer mög-
2. Abstimmungs- und Wahlregle-                    lich eine geschlechtsneutrale For-
   ment, Erneuerung                               mulierung verwendet. Wo dies nicht
   Genehmigung                                    möglich ist, wird abwechselnd sowohl
                                                  die weibliche als auch die männliche
Ausgangslage                                      Form verwendet. Der Gemeinderat
Nach den letzten Gemeindewahlen im                hat sich dabei an den Sprachleitfaden
Oktober 2016 wurde durch den Ge-                  der Stadt Bern angelehnt.
meinderat gestützt auf verschiedene
Rückmeldungen aus der Bevölkerung               Kandidatur und Wahl des Gemein-
und von den Ortsparteien beschlossen,           depräsidiums
das Reglement über die Urnenwahlen              Nach der Prüfung verschiedener Varian-
und -abstimmungen in der Legislatur-            ten schlägt der Gemeinderat vor, dass
periode 2017 – 2020 zu überarbeiten.            sich Kandidierende für das Gemeinde-
                                                präsidium in Zukunft sowohl der Wahl
Im Februar 2018 hat der Gemeinderat
                                                für das Präsidium als auch der Wahl für
den Überarbeitungsprozess gestartet
                                                den Gemeinderat stellen müssen (Pflicht
und hat die Ortsparteien zu Beginn
                                                zur Kandidatur). Sollte diese doppelte
der Arbeiten mit gezielten Fragen hin-
                                                Wahl nicht gelingen ist geregelt, dass
sichtlich der Inhalte des neuen Abstim-
                                                die Wahl für das Präsidium stärker ge-
mungs- und Wahlreglement (AWR) mit
                                                wichtet wird und die Wahl dennoch
einbezogen. Im Juni 2018 erfolgte ein
                                                gültig ist. Zudem ist festgehalten, was
Austausch zwischen dem Gemeinderat
                                                in diesem Fall die Auswirkungen auf die
und den Ortsparteien und im Februar
                                                gewählten Ratsmitglieder sind.
2019 wurde das Reglement den Partei-
en zur Vernehmlassung unterbreitet.             Neu ist auch eine Regelung zur allfäl-
                                                ligen Ersatzwahl im Majorz aufgenom-
Inhaltliche Änderungen                          men worden. Diese Bestimmung regelt
Zusammenfassend wird auf die folgen-            die Auswirkungen auf die politische
den zentralen Änderungen im neuen               Zusammensetzung des Gemeindera-
Reglement hingewiesen:                          tes, wenn ein amtierendes Ratsmitglied
- Fristen: Neu gelten längere Fristen für       oder aber eine Person gewählt wird,
  die Publikation der Wahlen, die Ein-          die bislang nicht dem Gemeinderat an-
  reichung der Wahlvorschläge und den           gehörte.
  Druck des Wahlmaterials. Dadurch
  wird allen Beteiligten mehr Zeit für          Geschlechtergerechte Formulierung
  die Durchführung von Gemeindewah-             Der Gemeinderat hat nebst der in-
  len eingeräumt.                               haltlichen Überarbeitung des Abstim-

                                            8
mungs- und Wahlreglements (AWR) der           Das Abstimmungs- und Wahlreglement
geschlechtergerechten Formulierung ei-        wurde durch das Amt für Gemeinden
nen besonderen Stellenwert beigemes-          und Raumordnung vorgeprüft. Der
sen. Im Reglement wird wo immer mög-          Vorprüfungsbericht datiert vom 20.
lich eine geschlechtsneutrale Formulie-       Juni 2019 und beinhaltet keine Geneh-
rung (z.B. das Präsidium) verwendet.          migungsvorbehalte. Der Gemeinde-
Wo dies nicht möglich ist, wird abwech-       rat beantragt der Versammlung, das
selnd sowohl die weibliche als auch die       Abstimmungs- und Wahlreglement zu
männliche Form verwendet.                     genehmigen.

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                               (Beschlussesentwurf)

             Das Abstimmungs- und Wahlreglement wird genehmigt
                    und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

3. Organisationsreglement,                    Gemeinderates im Proporz gewählt
   Änderung                                   werden, das Gemeindepräsidium zu-
   Genehmigung                                sätzlich im Majorzverfahren.

Im Zusammenhang mit der Ausarbei-             Die Änderung von Art. 7 OgR wurde
tung des Reglements über die Ab-              zusammen mit dem Abstimmungs- und
stimmungen und Wahlen (AWR) soll              Wahlreglement am 3. Juni 2019 beim
das Abstimmungsverfahren für das              Amt für Gemeinden und Raumordnung
Gemeindepräsidium angepasst wer-              zur Vorprüfung eingereicht. Der Vor-
den (Erläuterungen siehe vorstehen-           prüfungsbericht datiert vom 20. Juni
des Traktandum). Diese Änderung des           2019 und keine Genehmigungsvorbe-
Wahlverfahrens hat Auswirkungen auf           halte. Der Gemeinderat beantragt,
die Bestimmungen in Art. 7 des Orga-          die Änderung von Art. 7 des Organisa-
nisationsreglements (OgR). Neu wird           tionsreglements zu genehmigen.
festgehalten, dass die 7 Mitglieder des

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                               (Beschlussesentwurf)

   Die Änderung von Art. 7 des Organisationsreglements (OgR) wird genehmigt
                    und per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

                                          9
spricht nicht den heute geltenden An-
4. Generelles Entwässerungs-
                                           forderungen an den Gewässerschutz,
   projekt: Kaltberg,
                                           weshalb die gewässerschutztechni-
   Abwassererschliessung
                                           schen Massnahmen unumgänglich sind.
   Genehmigung Verpflichtungskredit
                                           Das Schmutzabwasser des Gebietes
Ausgangslage                               Kaltberg wird an die öffentliche Kanali-
Im    generellen     Entwässerungsplan     sation angeschlossen. Gleichzeitig wird
(GEP) der Gemeinde Schüpfen ist als        die bestehende Regenabwasserentsor-
Massnahme Nr. 38 festgehalten, dass        gung erneuert. Das Regenabwasser der
10 nichtlandwirtschaftliche Liegen-        Liegenschaften wird wie bis anhin ver-
schaften des Ortsteils Kaltberg zwin-      sickert. Das Konzept der Regenabwas-
gend an das öffentliche Kanalisations-     serentsorgung des Strassenabwassers
netz anzuschliessen sind. Der Anschluss    besteht darin, das bestehende Konzept
soll mittels Erstellung einer Schmutz-     zu übernehmen mit folgenden zwei Er-
abwasserleitung im Freispiegel bis zum     gänzungen:
Anschluss an das öffentliche Kanalisa-     • Die bestehenden Regenabwasserlei-
tionsnetz der Gemeinde Schüpfen im            tungen werden saniert (Ersatz und
Gebiet Ziegelei erfolgen. Durch diese         Inliner)
Massnahme wird der Ortsteil Kaltberg       • Die Einleitung in den Bundkofenbach
zum einen an das öffentliche Kanalisa-        erfolgt mit einer vorgeschalteten Re-
tionsnetz angeschlossen und zugleich          tention
wird das Trennsystem eingeführt.
                                           Somit wird das Strassenabwasser des
                                           Gebietes Kaltberg wie folgt abgeleitet:
Projektbeschrieb
Abwasser (Schmutz- u. Regenabwasser)       • Östlicher und nördlicher Teil: Ab-
                                             leitung in der sanierten Regenab-
Der Ortsteil Kaltberg befindet sich in
                                             wasserleitung und Einleitung in den
erhöhter Lage. Das heisst, das Gelände
                                             Bundkofenbach mit Retention
respektive die Zufahrtstrasse zu den
                                           • Westlicher Teil: Versickerung in der
einzelnen Liegenschaften weist gröss-
                                             Schutzzone 3 (analog IST-Zustand)
tenteils Gefälle oder Steigungen auf.
Die insgesamt 12 Liegenschaften ent-       Das Baugesuch zur Umsetzung der Er-
sorgen ihr Abwasser zum Teil in Gül-       schliessung Kaltberg wird im November
lengruben (Notüberläufe in Wald oder       2019 eingereicht.
Wiese) oder via 3-Kammer-Schächte
mit Auslauf in die heute bestehende        Strassenbau
Regenabwasserleitung der Strasse.          Die Strasse wird nach den Werklei-
Die Schmutzabwasserentsorgung ent-         tungsarbeiten instand gestellt. Die Re-

  Projektkosten
  Genauigkeit KV +/- 10%
  Kostenvoranschlag (Beträge gerundet)
  Regenabwasser                                Fr.    440‘000.00
  Schmutzabwasser                              Fr.    560‘000.00
  Strassensanierung                            Fr.    370‘000.00
  Hausanschlüsse Private                       Fr.     85‘000.00
  Total Investitionskosten (inkl. MWST )       Fr. 1‘455‘000.00
                                      10
konstruktionsmassnahmen erfolgen im        Legende
Rahmen der vorgegebenen Grenzver-          projektiert
läufe. Die Sanierungsmassnahmen ha-                  Projekt
ben keine Änderung der Strassenbreite                best. Regenabwasserleitung
zur Folge.
Die Hausanschlüsse können im kombi-
nierten Verfahren mit dem Bauvorha-        Der Gemeinderat und die Gemein-
ben der Gemeinde ausgeführt werden.        debetriebekommission beantragen
Die Kosten bis zur Parzellengrenze ge-     der Versammlung, den Verpflichtungs-
hen zu Lasten der Spezialfinanzierung      kredit in der Höhe von Fr. 1‘085‘000.00
Abwasser. Die restlichen Kosten sind       zu Lasten der Spezialfinanzierung Ab-
durch die Grundeigentümer zu tragen.       wasser und den Verpflichtungskredit in
Die Fr. 85‘000.00 sind dennoch einzu-      der Höhe von Fr. 370‘000.00 zu Lasten
rechnen, da gemäss Gesetzgebung ein        des steuerfinanzierten Haushalts zu
Bruttokreditbeschluss notwendig ist.       genehmigen.

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                              (Beschlussesentwurf)

 • Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1‘500‘000.00 für die Abwasser-
   erschliessung des Kaltbergs wird zugestimmt.
 • Der Verpflichtungskredit wird wie folgt aufgeteilt:
   – Fr. 1‘085‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
   – Fr. 370‘000.00 zu Lasten des steuerfinanzierten Haushalts
                                         11
überlastet. Daher sollen die Einzugs-
5. Generelles Entwässerungs-
                                                gebiete in ein Trennsystem überführt
   projekt: Bodenstrasse – Leiern-
                                                werden. Der neu zu erstellende Regen-
   strasse, Einführung Trennsystem
                                                abwasserkanal wurde im GEP derart
   Genehmigung Verpflichtungskredit
                                                dimensioniert, dass er auch einen Teil
                                                des Regenwassers aus der Erschliessung
Ausgangslage
                                                der Reservezone südlich der Villen am
Im generellen Entwässerungsplan (GEP)           Bahnhofweg aufnehmen kann.
der Gemeinde Schüpfen ist als Massnah-
me 13 festgehalten, dass in der Boden-          Der bestehende Mischabwasserkanal
strasse das Trennsystem zu vervollstän-         besteht aus Betonrohren mit Spitzmuf-
digen ist. Damit wird dieser Teil an das        fen, welche als undicht anzusehen sind.
bereits bestehende System in der Leiern-
strasse angeschlossen und komplettiert.         Wasserversorgung
                                                Die Druckwasserleitung in der Boden-
Projektbeschrieb                                strasse, Baujahr ca. 1930, hat ihre Le-
Abwasser                                        bensdauer erreicht. Aufgrund der an-
Der Mischabwasserkanal in der Boden-            stehenden Tiefbauarbeiten macht es
strasse ist bereits im IST Zustand stark        Sinn, die Wasserleitung zu ersetzen. In

                                           12
Projektkosten
  Genauigkeit KV +/- 10%
  Kostenvoranschlag (Beträge gerundet)
  Bauprojekt Abwasser                              Fr.     580‘000.00
  Bauprojekt Strasse                               Fr.     155‘000.00
  Bauprojekt Wasser                                Fr.     255‘000.00
  Total Investitionskosten (inkl. MWST )           Fr.    990‘000.00

der Bahnhofstrasse soll die Druckwas-          sse wird zu Gunsten der Fussgänger-
serleitung bis auf Höhe des Zelgliweges        und Schulwegsicherheit ein Gehweg
ebenfalls ersetzt werden.                      erstellt. Die Strassenentwässerung wird
Die Hausanschlüsse der Wasserversor-           in ihrer Lage beibehalten. Die Lage
gung werden ebenfalls ab der Gemein-           und Anzahl der Einlaufschächte wird
deleitung bis zur Parzellengrenze auf          überprüft und allenfalls angepasst. Die
Kosten der Gemeinde ersetzt.                   Randabschlüsse werden wo nötig er-
                                               setzt.
Strassenbau
Die Strasse muss nach der Sanierung            Der Gemeinderat und die Gemein-
der Werkleitungen instand gestellt             debetriebekommission beantragen
werden. Die Rekonstruktionsmassnah-            der Versammlung, den Verpflichtungs-
men erfolgen im Rahmen der vorgege-            kredit in der Höhe von CHF 990‘000.00
benen Grenzverläufe. In der Bodenstra-         zu genehmigen.

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                               (Beschlussesentwurf)

 • Dem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 990‘000.00 für die Einführung
   des Trennsystems an der Bodenstrasse – Leiernstrasse wird zugestimmt.
 • Der Verpflichtungskredit wird wie folgt aufgeteilt:
   – Fr. 579‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
   – Fr. 255‘000.00 zu Lasten der Spezialfinanzierung Wasserversorgung
   – Fr. 151‘000.00 zu Lasten des steuerfinanzierten Haushalts

                                          13
6. Anschluss Oberstufenschulhaus               Projektbeschrieb
   und Lehrerhaus an Wärmever-                 Wie bereits an der Gemeindeversamm-
   bund Lyssbach                               lung vom 7. Dezember 2016 kommu-
   Genehmigung Verpflichtungskredit            niziert, hat die Gemeinde bei den be-
                                               stehenden Ölheizungen Lösungen mit
Ausgangslage                                   erneuerbaren Energieträgern geprüft.
Mit Gemeindeversammlungsbeschluss              Die Fernwärmeleitung ist in der Säge-
vom 7. Dezember 2016 wurde dem                 strasse respektive im angrenzenden
Gesamtkredit für den Anschluss der             Land bereits verlegt. Die Hausanschluss-
Gemeindeliegenschaften Unterstufen­            leitungen bis in die Heizungs- / Technik-
schulhaus (inkl. Kindergärten und              räume der Liegenschaften sind noch zu
Turnhalle), Pavillon und Gemeindehaus          erstellen. Hierfür muss auch der Chüeli-
an den Wärmeverbund Lyssbach Schüp-            bach unterquert werden. Der Anschluss
fen zugestimmt.                                an die Fernwärme ist im Hinblick auf die
                                               Klimadebatte sinn- und wertvoll.
Im Projektplan der Gemeinde Schüp-
fen wurde der Anschluss des Oberstu-           Im Gleichzug mit dem Hausanschluss
fenzentrums und des Lehrerhauses für           Fernwärme Oberstufenzentrum wird
später vorgesehen, da die Heizungen            beabsichtigt auch die bestehende, alte
im 2016 noch in Takt waren. In der             Wasserhausanschlussleitung aus den
Heizperiode 2018/2019 sind nun aber            60er Jahren zu ersetzen, wofür ein Leer-
die zwei Brenner der Ölheizungen des           rohr eingezogen wird. Das Baugesuch
Oberstufenzentrums und des Lehrer-             für den Neubau der Hausanschlusslei-
hauses ausgestiegen und müssten er-            tungen wird im Dezember 2019 beim
setzt werden. Es wird nun beabsichtigt,        Regierungsstatthalteramt eingereicht.
der Anschluss an das Fernwärmenetz
umzusetzen, weshalb das Projekt zeit-          Der Anschluss ist im Winter/Frühling
lich vorgezogen wird.                          2020 vorgesehen, je nach Witterungs-
                                               bedingungen.

Kosten (Beträge gerundet inkl. MwSt.)
Anschluss Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4 + 4b (Verwaltungsvermögen):

 Übergabestation                                                 Fr.     9‘500.00
 Einmalige Anschlussgebühr                                       Fr.    21‘550.00
 Heizungsinstallationen (Sanitäre Anlagen, Rückbau Tank,         Fr.    39‘900.00
 Elektroinstallationen)

 Reserven                                                        Fr.     2‘000.00
Total                                                            Fr.   72‘950.00
Wasserleitung                                                    Fr.     7‘130.00
Neue Steuerungen und Pumpen                                      Fr.    20‘000.00
Total Investitionskosten                                         Fr. 100‘080.00

                                          14
Anschluss Oberstufenzentrum wiederkehrende Gebühren Erfolgsrechnung
(ohne Verbrauchsgebühren):

Jahresgrundgebühr (jährlich wiederkehrend)                     Fr.      6‘370.00
Total x 10 Jahre Vertragsdauer                                 Fr.   63‘700.00

Anschluss Lehrerhaus, Sägestrasse 6 + 8 (Finanzvermögen)

Übergabestation inkl. neue Pumpen und Steuerung                Fr.     15‘450.00
Einmalige Anschlussgebühr                                      Fr.      8‘150.00
Heizungsinstallationen (Boiler, Elektroinstallationen)         Fr.     15‘000.00
Reserven                                                       Fr.      2‘000.00
Total Investitionskosten                                       Fr.     40‘600.00

Anschluss Lehrerhaus wiederkehrende Gebühren Erfolgsrechnung
(ohne Verbrauchsgebühren):

Jahresgrundgebühr (jährlich wiederkehrend)                     Fr.      2‘140.00
Total x 10 Jahre Vertragsdauer                                 Fr.     21‘400.00

  Zusammenzug der Kosten
  Investitionen                                   Fr.     140‘680.00
  Wiederkehrende Kosten                           Fr.      85‘100.00
  Reserve (10%)                                   Fr.      22‘578.00
  Total                                           Fr.    248‘358.00

Wie bereits beim letzten Projekt, wird        Der Gemeinderat und die Baukom-
auch hier ein Gesuch um Fördergelder          mission beantragen der Versammlung,
beim Kanton gestellt.                         den Verpflichtungskredit in der Höhe
                                              von Fr. 250‘000.00 zu genehmigen.

      Antrag des Gemeinderates an die Versammlung
                               (Beschlussesentwurf)

 • Der Verpflichtungskredit für den Anschluss des Oberstufenzentrums und das
   Lehrerhaus an den Wärmeverbund Lyssbach Schüpfen in der Höhe von Fr.
   250‘000.00 wird bewilligt.
 • Der Gemeinderat wird mit den Vertragsverhandlungen beauftragt.

                                         15
Aus dem Gemeinderat

Wechsel im Gemeinderat                           Gründen bis jeweils eine Woche im
                                                 Voraus erwünscht (031 879 70 80 oder
Gemeinderat Beat Stähli (BDP) hat sich           info@schuepfen.ch).
dazu entschieden, per Ende Dezember
2019 von seinem öffentlichen Amt zu
demissionieren. Während den vergan-              Ortsplanungsrevision –
gen sieben Jahren hat er sich in seinem          Orientierung über den Projektstand
Ressort für die bauliche Entwicklung             Die Arbeiten rund um die Ortspla-
der Gemeinde eingesetzt. Die Zusam-              nungsrevision schreiten nach wie vor
menarbeit mit der Baukommission und              planmässig voran. Nachdem im Herbst
der Bauverwaltung war wertschätzend,             2018 die erste Phase des Projekts mit
professionell und zielorientiert. Der Ge-        der Genehmigung des Räumlichen Ent-
meinderat dankt ihm für dieses grosse            wicklungskonzepts (REK) abgeschlos-
Engagement zu Gunsten der Schüpfe-               sen wurde, ist in der zweiten Phase der
nerinnen und Schüpfener und wünscht              Ortsplanungsrevision die Baurechtli-
ihm für die private und berufliche Zu-           chen Grundordnung (bestehend aus
kunft nur das Beste. Die offizielle Ver-         dem Baureglement, dem Zonenplan
abschiedung erfolgt an der Gemeinde-             und dem Gewässerraumplan) überar-
versammlung vom 3. Dezember 2019.                beitet worden. Parallel dazu wurde
                                                 auch das Reglement über die Mehr-
Als Nachfolger wurde durch die BDP
                                                 wertabgabe ausgearbeitet.
Schüpfen Luc Ryffel nominiert. Er
wurde durch den Gemeinderat am 28.
                                                 Die öffentliche Mitwirkung zu den Un-
August 2019 gewählt und wird ab 1.
                                                 terlagen fand vom 16. August bis 20.
Januar 2020 aktiv als Ressortvorsteher
                                                 September 2019 statt. Insgesamt sind
Bau, Liegenschaften und Energie im
                                                 32 Eingaben eingegangen, davon 27
Gemeinderat mitarbeiten. Der Gemein-
                                                 von Privatpersonen, eine Eingabe einer
derat freut sich auf die bevorstehende
                                                 Partei und vier Eingaben von Firmen.
Zusammenarbeit und wünscht ihm be-
                                                 Die Kernaussagen der Eingaben wer-
reits heute viel Freude und Befriedi-
                                                 den in einem Mitwirkungsbericht ein-
gung in diesem neuen Amt.
                                                 zeln aufgeführt und vom Gemeinderat
                                                 beantwortet. Wir danken an dieser
Sprechstunde                                     Stelle den Verfasserinnen und Verfas-
des Gemeindepräsidenten                          sern für das Interesse an der Gemein-
                                                 deentwicklung und das Mitdenken in
Die Sprechstunden mit dem Gemeinde-
                                                 diesem umfassenden Projekt.
präsidenten Pierre-André Pittet finden
                                                 Gemäss der Planung ist vorgesehen,
in der Regel einmal pro Monat in der
                                                 dass der Mitwirkungsbericht nach der
Gemeindeverwaltung statt. Die nächs-
                                                 kantonalen Vorprüfung der Ortspla-
te Sprechstunde findet wie folgt statt:
                                                 nungsunterlagen veröffentlicht wird
Freitag, 20. Dezember 2019, 16.30                (www.schuepfen.ch, Rubrik Aktuel-
bis 18.00 Uhr                                    les_Ortsplanungsrevision). Dort finden
Eine Voranmeldung bei der Gemein-                Sie zudem sämtliche bisherigen Unter-
deverwaltung ist aus organisatorischen           lagen zur Ortsplanungsrevision.

                                            16
Bei Fragen stehen Ihnen die Bauver-           • Sonntag, 1. November
waltung und das Team der Gemeinde-              Gemeindewahlen
verwaltung zudem während den Öff-
                                              • Dienstag, 1. Dezember
nungszeiten zur Verfügung.
                                                Gemeindeversammlung
                                                Beginn 20.00 Uhr,
Politische Agenda 2020                          anschl. gemeinsames Apéro
Die politische Agenda Schüpfen für das
Jahr 2020 präsentiert sich wie folgt:         Der Gemeinderat würde sich freuen,
                                              Sie an einer Gemeindeversammlung
• Mittwoch, 27. Mai
                                              begrüssen zu dürfen und hofft bereits
  Gemeindeversammlung
                                              heute auf eine hohe Stimmbeteiligung
  Beginn 20.00 Uhr,
                                              anlässlich der Gemeindewahlen.
  anschl. gemeinsames Apéro

  Öffnungszeiten der Verwaltung über die Festtage
  Die Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr von Montag,
  23. Dezember 2019 bis und mit Freitag, 3. Januar 2020 geschlossen.
  Gerne steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung ab Montag, 6. Januar
  2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
  Die Pikettliste für Notfälle finden Sie auf der Homepage oder im Informati-
  onskasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung.
  Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

   Erscheinungsdaten Mitteilungsblätter 2020
   Ausgabe          Redaktionsschluss              Erscheinungsdatum
   Nr. 1            31. Januar 2020                28. Februar 2020
   Nr. 2 (GV)       17. April 2020                 15. Mai 2020
   Nr. 3            24. Juli 2020                  21. August 2020
   Nr. 4 (GV)       16. Oktober 2020               13. November 2020

   Wir erinnern daran, dass das Mitteilungsblatt Vereinen, Parteien und
   Privaten für Publikationen offen steht. Die Daten sind elektronisch, am
   liebsten im Word-Format, an patrik.schenk@schuepfen.ch zu übermitteln.
   Inserate werden wie folgt in Rechnung gestellt:
   – eine ganze Seite   Fr. 100.–
   – eine halbe Seite   Fr. 50.–
   – eine viertel Seite Fr. 25.–

                                         17
Liebe Schüpfenerinnen und Schüpfener

Der Gemeinderat benützt die Gelegenheit,
allen Einwohnerinnen und Einwohnern,
die in einer Kommission oder in einer anderen
Funktion für die Gemeinde tätig sind, oder
mit dem Besuch der Gemeindeversammlungen
das Interesse am öffentlichen Leben unserer
Gemeinde bekunden, herzlich zu danken.

Ein besonderer Dank gilt jenen, die auf Ende
dieses Jahres aus einer Behörde austreten.

Wir wünschen allen eine geruhsame Advents-
und Weihnachtszeit und einen guten Start
ins neue Jahr!

                    18
Baukommission

Erteilte Baubewilligungen von August bis Oktober 2020

Bauherrschaft                           Bauvorhaben

Cornelia Renner und Michael Kratzer,    Erstellen eines neuen Carports,
Oberhohrain 20, 3256 Bangerten          Buchenweg 34

Kathrin und Erich Utiger-Kissling,      Einbau Schlepplukarne mit darunterlie-
Oberdorfstrasse 15, 3054 Schüpfen       gender Loggia, unbeheizt

Leila Kislig,                           Loggia-Fenster bei gedecktem Sitzplatz
Oberdorfstrasse 42, 3054 Schüpfen       erstellen

Affolter Bernhard,                      ARA-Anschluss
Bundkofen 482, 3054 Schüpfen

Imhof Franziska und Urs,                Ersatz von bestehendem Gartenzaun
Ziegelried 351, 3054 Schüpfen

Hessag AG,                              Erstellen eines Muldendepotplatzes für
Aegelseeweg 18, 3052 Zollikofen         Leergebinde, Bundkofen

Railway-Side Immobilien AG,             Anbringen von Leuchtreklame,
Schafmatte, 3938 Ausserberg             Bernstrasse 16

BKW Energie AG, Projekte Seeland,       Verkabelung der bestehenden Freilei-
Dr. Schneider-Strasse 10, 2560 Nidau    tung in den Boden, Sagihüsli

Beat Stähli,                            Nachträgliches Baugesuch, Schafstall
Oberholz 15, 3054 Schüpfen

Beat Stähli,                            Erstellen eines Unterstandes für Brenn-
Oberholz 15, 3054 Schüpfen              holz

Werner Dübi,                            Ersetzen Elektrospeicheröfen durch
Bundkofen 524, 3054 Schüpfen            Wärmepumpe, div. kleine Sanierungs-
                                        arbeiten EG-Wohnung
Tschanz Konrad,                         Heizungsersatz und neue Kaminführung
Saurenhorn 261, 3054 Schüpfen

Hofmann Erich,                          Vordacherweiterung
Bundkofen 461, 3054 Schüpfen

                                       19
Wald an Gemeindestrassen
inkl. Privatstrassen im Gemeingebrauch
Die Gemeinde Schüpfen bittet die                lich für das Erkennen einer Gefahr. Sie
Waldbesitzer entlang von Gemein-                können haftbar werden, falls ein Scha-
destrassen und den Privatstrassen im            den durch umstürzende Bäume oder
Gemeingebrauch das Lichtraumprofil              herabfallende Äste entsteht. Strassen-
freizuhalten. Gerade in Anbetracht des          eigentümer und Waldeigentümer ha-
kommenden Winters schränken die in              ben das Zumutbare zu unternehmen,
das Lichtraumprofil hängenden Äste              um Gefahren rechtzeitig zu erkennen.
den Winterdienst und die Verkehrssi-            Dabei geht es um erkennbar faule oder
cherheit ein.                                   offensichtlich instabil stehende und
                                                umsturzgefährdete Bäume bzw. um
Die Waldeigentümer sind für das Frei-           gebrochene oder hängende Äste und
halten der Lichtraumprofile, die Ein-           Kronenteile. Die Waldeigentümer ha-
haltung der Strassenabstände und die            ben innert angemessener Frist für die
vorsorgliche Waldpflege verantwort-             Beseitigung einer Gefahr zu sorgen. Sie
lich. In einem Schadenfall können die           tragen die entsprechenden Kosten.
Waldeigentümer haftpflichtig werden.
                                                Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen
Vorsorgliche Waldpflege                         bestens. Gerne geben wir Ihnen näher
Ziel ist es, dass die Verkehrssicherheit        Auskunft und beantworten allfällige
möglichst wenig durch umstürzende               Fragen zu diesem Thema (031 879 70
Bäume oder herabfallende Äste be-               80).
einträchtigt wird. Strasseneigentümer
und Waldeigentümer sind verantwort-

                                           20
Projektstand Sanierung Oberstufenschulhaus
Sägestrasse 4

Abschluss Sanierung Fassaden und Aula          27. Mai 2019 ist der Verpflichtungs-
Im Sommer wurden die umfangreichen             kredit in der Höhe von Fr. 820‘000.00
Sanierungsarbeiten an den Fassaden             beschlossen worden. Unterdessen fand
und der Aula erfolgreich abgeschlos-           bereits die Submission für das Ausfüh-
sen. Im Rahmen einer Aufrichtfeier             rungsprojekt statt. Die Schulzimme-
bedankte sich die Gemeinde bei den             rerneuerungen sind in zwei Etappen
beteiligten Unternehmungen und de-             geplant. Mit der ersten Etappe wird in
ren Mitarbeitenden für all das, was an         den Frühlingsferien 2020 begonnen.
Handwerk und Planung geleistet wor-            Dabei soll ein erstes Musterklassenzim-
den ist.                                       mer im Obergeschoss erneuert werden.
                                               Im Anschluss folgen das Lehrerzimmer
Schulzimmererneuerung                          und der Materialraum. In der Etappe
                                               2021 folgen die restlichen Zimmer. Da-
Im Herbst begannen die Planungsarbei-
                                               bei werden drei weitere Klassenzimmer
ten für die Schulzimmererneuerungen.
                                               und die Gruppenräume erneuert.
An der Gemeindeversammlung vom

                  Gemeindebetriebekommission

Abfälle Kehrichtsammelstellen
Die Gemeinde überwacht auf dem ge-             Maximallänge von 1.90 m, mit entspre-
samten Gemeindegebiet die Entsor-              chenden Gebührenmarken versehen,
gung der Abfälle aller Art. Sie organi-        mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr.
siert Sammlung, Abfuhr, Verwertung
                                               Das Wegwerfen, Ablagern oder Zu-
und Beseitigung der Siedlungsabfälle.
                                               rücklassen von anderweitigen Abfällen
Die Kehrichtsammelstelle bei der
                                               als diese Abfälle, die bei den Kehricht-
Landi Schüpfen wird regelmässig
                                               sammelstellen (Landi / Werkhof) ge-
überhäuft mit diversen Abfällen, die
                                               sammelt werden, ist verboten. Die Ab-
nicht dort gesammelt werden.
                                               fuhr von Sonderabfällen und grossem
Die Gemeinde Schüpfen bietet bei der           Sperrgut obliegt den Besitzern.
Landi folgende Sammlungen an:
                                               Ebenfalls musste festgestellt werden,
• PET
                                               dass teilweise Sperrgut, wie kleine
• Alu Büchsen
                                               Möbel, Matratzen etc. jeweils ohne
• Glas
                                               entsprechende Gebührenmarke und
• Textilien und Schuhe
                                               einige Tage vor der Kehrichtabfuhr bei
                                               diversen Sammelstellen an die Haupt-
Dasselbe gilt auch für die Sammel-
                                               strasse gestellt werden. Auch hier gilt
stelle beim Werkhof. Bitte entsorgen
                                               das Verbot des Ablagerns.
Sie Ihren Hauskehricht (brennbare Ab-
fälle) und Kleinsperrgut bis zu einem          Für Ihre Mithilfe für ein sauberes Schüp-
Maximalgewicht von 50 kg und einer             fen danken wir Ihnen bestens.

                                          21
Jugend-, Kultur- und Sozialkommission

Rückblicke…

Jungbürgerfeier
6. September 2019
Für mich ist die Jungbürgerfeier immer wieder spannend. Was machen die Jugendlichen
heute? Wie ist es ihnen in den vergangenen knapp 2 Jahren seit dem Schulschluss so er-
gangen? Nach dem Abschlussball ist die Jungbürgerfeier die Gelegenheit, viele von ihnen
wieder zu sehen.
Leider haben sich auch in diesem «nur» 12 von insgesamt 41Jungbürgerinnen und Jung-
bürger für die Feier angemeldet. Seitens Gemeinde haben der Gemeindepräsident Pierre-
André Pittet sowie die Gemeinderätinnen Ursula Stähli und Martina Zurschmiede den
Anlass begleitet.
Nach einer kurzen Begrüssung, wurden den Jungbürgerinnen und Jungbürgern ihre Auf-
gaben, Rechte und Pflichten als mündige Staatsbürger erläutert. Das Schweizer Abstim-
mungs- und Wahlsystem wurde erklärt.
Das Apéro wurde im neuen Verkaufsladen der Firma Ruocco eingenommen. Vielen Dank
von unserer Seite für die interessanten Einblicke in die Produktion der Firma Ruocco.
Nach einer kurzen Velofahrt in das Gemeinschaftshaus der Richtersmatt kam noch der
gemütliche Teil und alle konnten sich beim Hamburger-Plausch die Bäuche voll schlagen.
Anschliessend übergab der Gemeindepräsident Pierre-André Pittet den offiziellen Bür-
gerbrief mit einem kleinen Geschenk. Nach einer kurzen Vorstellung jedes Einzelnen und
einer Information über den bisherigen Werdegang rundeten ein Dessertbuffet und Kaf-
fee den Anlass ab.
Trotz der geringen Teilnehmerzahl hat sich die Behörde auf diesen Abend gefreut und
sich die Zeit genommen, diesen bedeutenden Moment mit allen Beteiligten zu feiern.
Vielen Dank an Claudia Stalder und Adrian Schwarz für die Mithilfe.
                                                                Thomas Schwarz, Mitglied JKS

                                           22
Dorfrundgang
13. September 2019
Einmal mehr konnte Erwin Daepp
eine Gruppe von Jung und Alt beim Minger-Denkmal empfangen und zum Dorf-
rundgang begrüssen.
Mit dem Ausblick über das Dorf trug er uns die Entwicklung von Schüpfen vor. Beim
Rundgang durchs Oberdorf zeigte und erklärte Erwin die unterschiedlichen Baustile
und wusste so einige Anekdoten aus vergangenen Zeiten. Begeisterung stand in den
Gesichtern geschrieben.
Erwins schönes «Bärndütsch» und sein grosses Wissen beeindruckte. Viel wurde
gefragt und beim anschliessenden Apéro diskutiert. Danke, Erwin, für den wieder
einmal mehr spannenden und eindrücklichen Dorfrundgang!
Leider will sich Erwin Daepp als Dorfführer zurückziehen. Peter Hurni wird seine
Nachfolge antreten und den Dorfrundgang weiterführen.
Die JKS-Kommission dankt Erwin Daepp herzlichst für die zahlreichen und
unvergesslichen Dorfrundgänge und damit verbunden sein langjähriges En-
gagement als Dorfhistoriker und wünscht ihm alles Gute.
                                                              Andrea Spring, Mitglied JKS

Ausblicke…
Adventsfeuer im Dezember
Das bereits zur Tradition gewordene Adventsfeuer findet am
Sonntag, 8. Dezember 2019 statt. Die Bevölkerung ist herzlich
eingeladen. Man trifft sich zwischen 18.00 – 19.30 Uhr auf dem Dorfplatz neben der
Gemeindeverwaltung und bringt ein Holzscheit für das Feuer und eine Tasse für den
Glühwein oder Glühmost mit. Auch die feinen Güetzi werden nicht fehlen.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme und wünschen allen einen besinnlichen
Vorweihnachtsabend.

                                         23
Einladung
zum Neujahrsapéro
Der Gemeinderat und die Jugend-, Kultur- und Sozialkommission
freuen sich, Sie am Donnerstag, 2. Januar 2020, um 11.00 Uhr
zum Neujahrsapéro 2020 einzuladen und gemeinsam auf ein
erfolgreiches neues Jahr anzustossen.
Das Neujahrsapéro findet bei der EISBAHN Schüpfen auf dem Areal der Primar-
schule statt und wird in Zusammenarbeit mit dem Beizli-Betreiber durchgeführt.

                                  Figurentheater
                                  «Der Käfer Fred»
                                  (für Kinder ab 5 Jahren)

Mittwoch, 29. Januar 2020, 15:00 Uhr
Kirchgemeindehaus Hofmatt
Eintritt: Kinder gratis / Erwachsene Fr. 15.00
Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 80 Personen beschränkt.
Reservationen an Sandra Meier, Tel. 031 879 70 80 oder sandra.meier@schuepfen.ch
Geschichte: Zwischen gestapelten Blumentöpfen, Erdhaufen und einer zerbeulten
Giesskanne breitet sich die Welt des Mistkäfers Fred aus. Er ist einsam und träumt
davon, ein glänzender Hirschkäfer zu sein, der rauschende Feste erlebt. Alle anderen
Käfer machen sich nämlich lustig über Fred. Obschon er sich regelmässig ein Laven-
del-Bad gönnt, finden sie, dass er stinkt. Die unverhoffte Erbschaft einer geheim-
nisvollen Kiste voller Käferwesten, bringt Fred seinen Traum etwas näher. Der lei-
denschaftliche Sänger wird bald als gefeierter Verwandlungskünstler an sämtliche
Käferfeste eingeladen. Nur die eleganten Hirschkäfer zeigen sich skeptisch. Fred ist
verunsichert und will seinen neuen Job an den Nagel hängen. Dank der frechen Lise-
lotte und seinem einzigen Freund, dem Regenwurm Giuseppe, schöpft Fred neuen
Mut und nimmt die Einladung zum Kostümball der Hirschkäfer an. Dort erkennt er,
dass nicht alles golden ist, was glänzt. Eine facettenreiche Geschichte über das Leben
eines Aussenseiters, über Akzeptanz und Freundschaft.
Weitere Informationen und Auskünfte über das Figurentheater Lupine finden Sie
unter www.figurentheaterlupine.ch.
Die Jugend,- Kultur- und Sozialkommission freut sich, den Anlass erneut mit kleinen
Köstlichkeiten zu umrahmen.
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Winterhilfefonds                             Haben Sie Interesse, sich an der
von Schüpfen für Schüpfen                    jährlichen Sammelaktion als Samm-
                                             lerin oder Sammler freiwillig zu en-
In der Gemeinde Schüpfen hat die Win-        gagieren? Dann freuen sich Anna Dübi
terhilfe-Sammlung von Tür zu Tür eine        und das bestehende Team auf Ihre Un-
langjährige Tradition. Dies zeigt sich       terstützung. Bei Interesse wenden Sie
auch immer in den erfreulich hohen           sich direkt an Anna Dübi, Kaltberg 433,
Sammelergebnissen. Bei der letzten           031 879 09 39, annaduebi@gmx.ch.
Sammlung 2018 / 2019 wurden rund Fr.
11‘571.00 gespendet!                         Wie jedes Jahr werden unsere Sammle-
                                             rinnen und Sammler im November und
Herzlichen Dank!                             Dezember durch das Dorf ziehen und
                                             Sie um eine Spende bitten.
Der gespendete Betrag wird ausschliess-
                                             Wir hoffen, dass wir auch in diesem
lich für Unterstützungen innerhalb der
                                             Jahr auf Ihre Spende zählen können,
Gemeinde Schüpfen verwendet!
                                             um damit bedürftige Einwohnerinnen
An dieser Stelle möchten wir allen           und Einwohner in unserer Gemein-
Sammlerinnen        und    Sammlern,         de zu unterstützen. Für Ihre Solida-
Spenderinnen und Spendern, ganz              rität danken wir Ihnen herzlich
herzlich danken, die sich jedes Jahr         und wünschen Ihnen eine schöne
für die Winterhilfe engagieren.              Herbst- und Winterzeit.

Seniorenrat                                  • organisiert oder hilft mit bei der Or-
Mitglied gesucht                               ganisation von Aktivitäten / Anlässen
                                               und Projekten im Altersbereich
Die Altersbeauftragte und der Senio-         • hilft mit bei der Öffentlichkeitsarbeit
renrat der Gemeinden Grossaffoltern,           im Altersbereich
Rapperswil und Schüpfen nehmen die           • hilft mit bei der Vernetzung und Ko-
Interessen, Anliegen und Bedürfnisse           ordination von Angeboten
der älteren Generation wahr. Sie sind
Bindeglied der älteren Menschen zu           Auf den 1. Januar 2020 sucht die Ge-
Behörden und Institutionen.                  meinde Schüpfen ein neues Mitglied
                                             für den Seniorenrat.
Im Seniorenrat sind aus jeder Gemeinde
zwei Mitglieder vertreten. Die Senioren-     Welche/r Rentnerin oder Rentner oder
ratsmitglieder werden durch die zustän-      kurz vor der Pensionierung stehende und
digen Gemeindebehörden gewählt.              gut in der Gemeinde Schüpfen vernetzte
                                             Personen haben Lust, sich zu Gunsten
Der Seniorenrat                              der älteren Generation zu engagieren?
• arbeitet eng zusammen mit der Al-
  tersbeauftragten                           Möchten Sie mehr über diese Aufgabe,
• beteiligt sich an der Umsetzung der        den Umfang des Aufwandes oder ähn-
  Massnahmen im Altersleitbild und           liches erfahren, dann melden Sie sich
  überprüft die Erreichung der Ziele         direkt bei der Altersbeauftragten Gabi
  des Altersleitbildes                       Pfeiffer, Tel. 032 389 55 44.
• nimmt Stellung zu aktuellen Themen in      Wenn Sie sich engagieren möchten,
  den Gemeinden (Vernehmlassungen)           dann melden Sie sich bitte bei der Ge-
• hat ein offenes Ohr für die Anliegen       meindeverwaltung Schüpfen, Sandra
  der Seniorinnen und Senioren und           Meier, Tel. 031 879 70 80.
  kann weiterhelfen bei Fragen          25   Wir freuen uns auf die Kontaktaufnahme.
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