ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen

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ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Amts- und Mitteilungsblatt
                                                der Gemeinde
                                                                                       mit den

ERTINGEN
                                                                                       Teilgemeinden
                                                                                       Binzwangen
                                                                                       und Erisdorf
Nr. 23                                               Donnerstag, 10. Juni 2021                                           58. Jahrgang

Einrichtung einer Corona-Schnellteststation                             Die Testmöglichkeiten bei der Marien-Apotheke, den
in der Kulturhalle                                                      Arztpraxen und dem Testzentrum der Verwaltungsge-
Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit der schrittweisen                meinschaft in Riedlingen bleiben wie bisher bestehen,
Inzidenzabhängigen Öffnung von Einzelhandel, Gastro-                    dieses ist ein zusätzliches Angebot. Wer sich in Quaran-
nomie, Touristik, Sport- und Kulturveranstaltungen                      täne befindet, sich krank fühlt oder bereits Symptome
bietet die Gemeinde Ertingen in Kooperation mit der                     wie Fieber, Husten, etc. aufweist, kann im kommunalen
Gemeinschaftspraxis Dr. Mittendorfer & Butz & Fieweger                  Testzentrum nicht getestet werden! Bitte wenden Sie sich
für unsere Bürger und Bürgerinnen eine Corona-                          in diesem Fall an einen Arzt.
Schnellteststation in der Kulturhalle Ertingen an. Die                  Bezüglich des weiteren Verlaufs mit den angebotenen
Gemeinschaftspraxis übernimmt die ärztliche Leitung.                    Tagen und Zeiten bitten wir um Beachtung der aktuellen
Um die Testung für die Helfer einfacher zu gestalten                    Hinweise im Amtsblatt oder auf der Homepage der
finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ertingen                       Gemeinde.
unter www.ertingen.de/aktuelles einen Link für die                      Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Terminbuchung – falls Sie keine Möglichkeit zur Termin-
buchung haben, dürfen Sie auch gerne ohne vorherige
Terminanmeldung zu der Testung kommen, müssen
allerdings mit Wartezeiten rechnen.
An folgenden Terminen wird getestet:                                    Ihr Jürgen Köhler
Samstag, 12.06.2021, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                        Bürgermeister
Samstag, 19.06.2021, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 24.06.2021, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Weitere Termine werden bekanntgegeben.
Wenn Sie sich zur Testung angemeldet haben, bringen Sie                            Amtliche Bekanntmachungen
bitte ihren eigenen Kugelschreiber und Personalausweis
mit. Den Fragebogen und die Formulare können Sie vor-
ab auf der Homepage der Gemeinde Ertingen herunter-
laden und am besten ausgefüllt zum Testtermin mitbringen.               Landkreis Biberach                        Gemeinde Ertingen

Bei der Testung gelten die bekannten Abstands- und                            Öffentliche Bekanntmachung
Hygieneregeln, eine FFP2/OP-Maske muss getragen
werden. Das Testergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt.                      zur öffentlichen Auslegung des
                                                                             Bebauungsplanes mit örtlichen
Die aktuelle Pandemie stellt uns alle vor große Heraus-                  Bauvorschriften „Engel – Areal / Änderung
forderungen, dies kann nur in guter Zusammenarbeit
aller Beteiligten gelingen. Das Angebot für kostenlose
                                                                           und Teilaufhebung“ im vereinfachten
Corona-Schnelltests ist nur mit dem Engagement der                             Verfahren nach § 13a BauGB
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer möglich. Den                      Der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen hat am
entsprechend geschulten und ausgebildeten Helfern gilt                  07.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1
hier mein ganz herzlicher Dank für die Durchführung der                 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung
Schnelltests und der Praxis Dr. Mittendorfer & Butz &                   Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungs-
Fieweger für die medizinische Leitung.                                  plan mit örtlichen Bauvorschriften „Engel – Areal/ Änderung

Bürgermeisteramt Ertingen · Dürmentinger Straße 14 · 88521 Ertingen                                    Redaktionsschluss: Dienstag 10 Uhr
Telefon 0 73 71 50 8-0 · Telefax 50 8-50 · E-Mail: info@ertingen.de · Internet: www.ertingen.de        Verantwortlich für den redakt. Inhalt:
Ortsverwaltung Binzwangen: Telefon 0 73 71 95 49 00 · Ortsverwaltung Erisdorf: Telefon 0 73 71 66 52   Bürgermeister Jürgen Köhler
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Seite 2                                                                                   Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23

                                                                            und Teilaufhebung“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
  Notdienstplan der Apotheken                                               In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf zum
  Von Donnerstag, 10.06.2021 bis Mittwoch, 16.06.2021                       Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Engel –
  (Wechsel täglich um 08:30 Uhr)                                            Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ in der Fassung vom
  oder unter www.lak-bw.notdienstplan.de abrufbar                           25.05.2021 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3
                                                                            Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen
  10.06.2021   Dr. Hauser'sche Apotheke, Meßkirch        07575 92280
               Apotheke a. Marktplatz, Riedlingen        07371 93510
                                                                            (Auslegungsbeschluss).
  11.06.2021   Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen      07571 684494       Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird
               Schwaben Apotheke, Bad Saulgau            07581 8138         im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne
  12.06.2021   Apotheke St. Michael, Hohentengen         07572 711588
  13.06.2021   Vital Apotheke, Bad Saulgau               07581 484900       Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
               Bilharz Apotheke, Sigmaringen             07571 7296060      aufgestellt.
  14.06.2021   Herz Apotheke im Kaufland, Sigmaringen    07571 747339
               Apotheke Selbherr, Bad Saulgau            07581 8799
                                                                            Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
  15.06.2021   Hodrus'sche Apotheke, Altshausen          07584 3552         „Engel – Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ umfasst
               Apotheke Leopold, Sigmaringen             07571 13665        folgende Bereiche:
               Kloster Apotheke, Zwiefalten              07373 2879
  16.06.2021   Kreuz Apotheke, Mengen                    07572 8035         Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes
                                                                            sowie für das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4
                                                                            BauGB umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,30 ha mit
  Notdienste                                                                den Flurstücken Nr. 73, 66/2, 66/3, 69, 2230, 2229/2 und
  Ärztlicher Notfalldienst:                                    116117       des Marktplatzes, Flurstück Nr. 64/9 sowie Teilflächen der
  Kinderärztlicher Notdienst:                                  116117       Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64, der Kapellenstraße,
  Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Notdienst:                    116117       Flurstück Nr. 26 und der Hüttenlache, Flurstück Nr. 100
  Zahnärztlicher Notdienst für Bad Saulgau,                                 sowie Teilflächen des Flurstücke Nr. 64/10 und 2226.
  Riedlingen und Umgebung                               01805 911650        Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes
                                                         (0,14 Euro/min.)
  Nothilfe „SMS für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung“
                                                                            wird wie folgt begrenzt:
  T-Mobile / Vodafon D2													            99 0711 216 77112           Im Norden durch die Flurstücke Nr. 63/1, 63/2, 63/3,
  Telfonica (02/Eplus) 				                    329 0711 216 77112                         81/1, 142/2, 142/1, 139/1, 137/5, Teilfläche
  Sozialdienste                                                                           64/10 und durch Teilflächen der Michel-Buck-
  Die MR Soziale Dienste gGmbH                                                            Straße, Flurstück Nr. 64 und der Hüttenlache,
  Haushaltshilfe und Familienpflege - erreichen Sie von                                   Flurstück Nr. 100,
  Montag bis Sonntag kostenlos unter Tel. 0800 4002005.                     Im Osten      durch die Flurstücke Nr. 66/5, 68, 2231,
                                                                                          2231/3 und der Wegefläche Haldenweg,
  Die Katholische Sozialstation Riedlingen
                                                                                          Flurstück 2235 sowie durch Teilflächen der
  Alten-Krankenpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und
  Betreuung sowie Beratung - erreichen Sie rund um die Uhr                                Kapellenstraße, Flurstück Nr. 26 und der
  unter Tel. 07371 932020 oder Fax 07371 932026.                                          Mühläckerstraße, Flurstück Nr. 2224,
                                                                            Im Süden durch das Flurstück Nr. 2221/8, 2222/1 und
  Organisierte Nachbarschaftshilfe                                                        durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 2226
  Ansprechpartnerin Christine Huber, Tel. 07371 129088.
                                                                                          sowie durch Teilflächen der Mühläckerstraße,
                                                                                          Flurstück Nr. 2224 und der Herbertinger
  Wichtige Notrufnummern                                                                  Straße, Flurstück Nr. 1400 + 1400/1, 1400/6
  GAS					 g		 Erdgas Südwest GmbH                                                        und 1370/12,
  									 Störmeldenummer					                        0800 0824505        Im Westen durch die Flurstücke Nr. 86/1, 86/7, 64/12,
  Strom					 g		 EnBW Störmeldenummer                   0800 3629477                      64/13, 64/11, 64/18 und 93/6 Teilflächen der
  Wasser				g		 Wassermeister Buck 				                 0170 2911407                      Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64 und
  Notdienst			 g		 Feuerwehr 										                 112                               durch den Kreisverkehr, Flurstück Nr.64/9.
  									 Rettungsdienst 							                      112
                                                                            Die Bereiche der Teilaufhebung des Bebauungsplanes
  									 Notarzt												                         112
  									 Polizei-Notruf 									                    110
                                                                            umfassen eine Gesamtfläche von ca. 1,51 ha mit den
  									 Polizeirevier Riedl.					                   9380                Flurstücken Nr. 63, 63/1, 63/2, 63/3, 81/1, 81/2, 81/3, 81/4,
  									 Krankentransport						                      07351 19222         60, 60/1, 134, 134/4, 142/2, 142/1, 138, 139/1, 139/2,
  Gemeinde		 g		 Bürgermeister Köhler			                07582 926744        139/3, 139/4, 137/7, 137/6, 137/5, 137, 134/5, 139/6 und
  				 																						                           (privat)            139/5 sowie Teilflächen von den Flurstücken Nr. 66/5,
  				 																					                            0174 3209091        64/10, 64/12, 64/13, 1400/6, 130, 126, 131, 64/10 und
  																										                            (Mobil)             einer Teilfläche der Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64
  						g Ortsbaumeister Fiederer                       0179 5170635        und einer Teilfläche der Kapellenstraße, Flurstück Nr. 26 .
                                                                            Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt
                                                                            (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.
  Mitteilungsblatt ERTINGEN - Impressum:
  •   Herausgeber: Gemeinde Ertingen
  •   Verantwortlich: Bürgermeister Jürgen Köhler
  •   Redaktion: Bürgermeisteramt
  •   Layout, Anzeigen, Druck: Copy Design Binder, Ertingen
  •   Titel-Design: Graphischer Betrieb Metzger, Ertingen
  •   Verteilung: kostenlos an alle Haushalte
  •   Auflage: 2440
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23                                                         Seite 3

                                                             soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“ soweit wie
                                                             möglich bereinigt werden.
                                                             Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214
                                                             Abs. 4 BauGB soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“
                                                             soweit wie möglich bereinigt werden.
                                                             Da formelle Mängel fristgerecht gerügt werden müssen,
                                                             muss das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4
                                                             BauGB für den Bereich eingeleitet werden, wie dies für
                                                             die jetzigen Planungsabsichten der Gemeinde relevant ist.
                                                             Neben dem ergänzenden Verfahren erfolgt eine
                                                             Teilaufhebung des Bebauungsplanes, was die Art der
                                                             baulichen Nutzung angeht. Damit entfällt auch die bis-
                                                             herige Gliederung.
                                                             Es erfolgte ein Abbruch der Gebäudesubstanz auf dem
                                                             Flurstück Nr. 66/3, so dass auch hier weitergehender
                                                             Planungsbedarf seit In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes
                                                             am 14.11.2019 entstanden ist. Dieser wurde durch
                                                             Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der        ausgeübt.
örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.05.2021      Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt
vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee,                     als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
Langenargen– Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann.          Absatz 1 Nr. 1 BauGB für die Wiedernutzbarmachung
Planerfordernis                                              von Flächen, für die Nachverdichtung oder anderer
Die immissionsschutzfachliche Untersuchung hat ergeben,      Maßnahmen der Innenentwicklung.
dass innerorts von Ertingen Tierhaltung (tatsächlich oder    Die Bebauungsplanänderung soll als „einfacher“
rechtliche relevant) betrieben wird. Verschiedene Betriebe   Bebauungsplan durchgeführt werden.
planen die Aufgabe der Tierhaltung; insoweit kann die
Frage der zulässigen Immissionsbelastung dem jeweiligen      Öffentliche Auslegung
späteren Verfahren nach der LBO und der Beteiligung der      Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauf-
Fachbehörden überlassen werden.                              lage im Rathaus der Gemeinde Ertingen, Dürmentinger
Da in den aufzuhebenden Gebieten eine Bebauung               Straße 14, 88521 Ertingen, vom 21.06.2021 bis
vorhanden ist, sind hier Festsetzungen zum Maß der           23.07.2021 (je einschließlich) während der üblichen
baulichen Nutzung nicht erforderlich, dies entspricht der    Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur
Sichtweise des Bebauungsplanes vom 14.11.2019.               Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Mit Sicht auf die aufzugebenden Tierhaltungsbetriebe unter   Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder
Zugrundelegung der immissionsrechtlichen Betrachtung         mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürger-
durch das Ing.Büro iMA. Richter & Röckle, Freiburg vom       meisteramt Ertingen abgegeben werden. Da das
19.06.2019 / 05.08.2019 kann die Festsetzung zur Art der     Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
baulichen Nutzung als Dorfgebiet aufgehoben werden.          wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
Nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens konnte          zweckmäßig.
die Gemeinde Ertingen das „Engel-Areal“ erwerben. Im         Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Engel – Areal“,          Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
rechtskräftig seit 14.11.2019, erfolgte vom Landratsamt      Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die ört-
Biberach der Hinweis, dass die Planung geruchsfachlich       lichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
aufzuarbeiten sei. Daraufhin wurde ein erneutes
Geruchsgutachten durch das Ing.Büro Richter & Röckle,        Hinweis
Freiburg vom 19.06.2018 und 05.08.2019 erarbeitet.           Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus
Hierbei wurden alle relevanten Tierhaltungsbetriebe          aktuell geschlossen. Während der Schließung ist die
betrachtet.                                                  Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache
Der Bebauungsplan wurde fristgerecht innerhalb der           unter Tel. 07371 508 - 0 oder info@ertingen.de möglich.
Jahresfrist im Rahmen eines Normenkontrollverfahren          Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht
vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg             beim Betreten des Rathauses besteht.
(8S2790/20) angegriffen. Dort wurde vorgetragen, der         Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die
Betrieb des Antragstellers sei durch die Ausweisung          bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
als Dorfgebiet ungerechtfertigt betroffen und in seinem      Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener
Bestand gefährdet. Bezuggenommen wird dabei auf die          Informationen:
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Formelle Mängel
wurden hierbei innerhalb der Jahresfrist gerügt.             Immissionsschutz
Gegen das Gutachten wurde ein Normenkontrollantrag           Zusammenfassung
erhoben und formelle Mängel gerügt. Im Rahmen eines          Die Berechnungen zeigen, dass der für Dorfgebiete
ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB               geltende Immissionswert von 15 % an den geplanten
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
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Wohnhäusern eingehalten wird, falls nur die aktiven
Tierhaltungen einbezogen werden.
Sofern alle Tierhaltungen (aktive und nicht aktive)
berücksichtigt werden, wird der Immissionswert an den
geplanten Wohnhäusern überschritten.
Eine Immissionswertüberschreitung liegt auch dann
vor, wenn nur die aktiven Tierhaltungen zzgl. des
Nachbarbetriebes berücksichtigt werden.
Durch das Geruchsgutachten des Ing.Büro iMA. Richter
& Röckle, Freiburg vom 19.06.2019 / 05.08.2019 wurde
eine hinreichende Beurteilungsgrundlage gegeben, die
somit behördlicherweise beurteilt werden kann.
Gegebenenfalls ist es den jeweiligen Bauherrn überlas-
sen, den Behörden weitere notwendige Unterlagen vor-
zulegen.

Elektronische Information
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen kön-
nen zusätzlich über die Homepage der Gemeinde Ertin-
gen unter www.ertingen.de bzw. nachfolgendem Internet-
Link eingesehen werden:                                       Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der
Homepage: www.ertingen.de / Rathaus / Bauen/Wohnen            örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.06.2021
/ Bebauungspläne                                              vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Lan-
Link: https://www.ertingen.de/Bebauungspl%C3%A4ne.html        genargen – Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann.
                                                              Ziele und Zwecke der Planung
Ertingen, 10.06.2021                                          Die im Flächennutzungsplan dargestellte Entwicklungs-
gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister                             fläche für gewerbliche Baufläche soll einer gewerblichen
                                                              Nutzung zugeführt werden. Um die planungsrechtliche
                                                              Zulässigkeit für das geplante Gewerbegebiet herzustel-
                                                              len, sollen durch einen Bebauungsplan die erforderlichen
Landkreis Biberach                   Gemeinde Ertingen        planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen
                                                              werden.
        Öffentliche Bekanntmachung                            Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-                 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form ei-
                                                              ner Planauflage im Rathaus der Gemeinde Ertingen, Dür-
 keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebau-
                                                              mentinger Straße 14, 88521 Ertingen, vom 21.06.2021
ungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ge-                   bis 23.07.2021 (je einschließlich) während der üblichen
             werbegebiet Süd IV“                              Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äuße-
Der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen hat am                  rung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während
07.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2           der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landes-             zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt
bauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen,               Ertingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Be-
den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften               handlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga-
„Gewerbegebiet Süd IV“ aufzustellen (Aufstellungs-            be der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
beschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-
keit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Bau-        Hinweis
gesetzbuch (BauGB) durchzuführen.                             Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus aktuell
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes             geschlossen. Während der Schließung ist die Einsicht-
umfasst eine Fläche von ca. 1,19 ha, mit Teilflächen der      nahme nur nach vorheriger Terminabsprache unter
Flurstücke Nr. 1887 und 6010.                                 Tel. 07371 508 - 0 oder info@ertingen.de möglich. Es
                                                              wird ferner darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht beim
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:                  Betreten des Rathauses besteht.
Im Norden durch das Flurstück Nr. 1887/3 sowie                Elektronische Information
            Teilflächen der Flurstücke Nr. 1887 und           Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen kön-
            6010,                                             nen zusätzlich über die Homepage der Gemeinde Ertin-
Im Osten    durch das Wegeflurstück Nr. 5671 und die          gen unter www.ertingen.de bzw. nachfolgendem Internet-
            Flurstücke Nr. 5670 und 5680 sowie einer          Link eingesehen werden:
            Teilfläche des Flurstücke Nr. 6010,               Homepage: www.ertingen.de / Rathaus / Bauen/Wohnen
Im Süden    durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1887,       / Bebauungspläne
Im Westen durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1887.         Link: https://www.ertingen.de/Bebauungspl%C3%A4ne.html
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt
(schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.                    Ertingen, 10.06.2021
                                                              gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23                                                                   Seite 5

                                                                     Baden-Württemberg hebt die Priorisierung in den
 Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)                             Impfzentren ab dem kommenden Montag, 07.06.2021
 „Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über                 auf. Da aktuell aber nur begrenzt Impfstoff zur
 die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden                       Verfügung steht, ist bei der Terminbuchung weiterhin
 Grundeigentums zu entscheiden:                                      Geduld gefragt. Damit kann sich jeder um einen
    Gemarkung: Binzwangen, Gewann: Weinhalde                         Termin bemühen – auch wenn weiterhin Geduld gefragt
          Flst.Nr.: 779, 778, Fläche: 15126 m²,                      ist. Denn der Impfstoff bleibt leider weiterhin sehr
         Nutzung: Dauergrünland / Waldfläche                         knapp. Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen
 Aufstockungsbedürftige       Landwirte     können      ihr          Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die
 Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem                 Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichter-
                                                                     ungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen
 Landratsamt Biberach, Postfach 1662, 88396 Biberach
                                                                     Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab dem
 bis zum 25.06.2021 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes           heutigen Montag, 07.06.2021. Auch in Baden-Württem-
 Aktenzeichen angeben: 4110 GV-2021-0246‘‘                           berg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen
                                                                     Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen
                                                                     sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am
                                                                     Donnerstag, 3.06.2021, eine Änderung der Corona-
                                                                     Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen
                 Aus dem Gemeinderat                                 Regelungen treten heute in Kraft. Die Verordnung sieht
                                                                     – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Locker-
                                                                     ungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor.
                                                                     • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1
                                                                        bis 3. So sind Vortrags- und Informationsver-
Bericht über die Sitzung des Umwelt- und                                anstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungs-
Bauausschusses vom 07.06.2021                                           stufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen
TOP 1    Baugesuche                                                     im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen
         a) Neubau einer Blockstufenmauer, Flst.                        Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien
            Nr. 193/2, Wiesenstraße, Ertingen-Binz-                     bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe
            wangen                                                      3) vorgesehen. Der organisierte Vereinssport ist
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bau-                             nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich,
ausschusses bei einer Enthaltung:                                       wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen
1.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB                            Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den
    wird nicht hergestellt.                                             Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports
2.) Die erforderliche Befreiung wird nicht erteilt.                     sind nun auch solche im Bereich des Amateursports
                                                                        gestattet. Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten,
        b) Wohnraumerweiterung mit überdachter Zu-                      Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen
           gangsterrasse, Dachterrasse, Balkon und                      wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den
           Pool, Flst. Nr. 187/4, Gartenstraße 3, Ertin-                dort geltenden Einschränkungen gestattet.
           gen-Binzwangen                                            • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauaus-                          Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
schusses:                                                               von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen
1.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB wird                       möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne
    hergestellt.                                                        von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen
                                                                        werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes,
         c) Tektur Umbau und Sanierung bestehendes                      insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist
            Generationenhaus, Flst. Nr. 142/1, Michel-                  dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
            Buck-Straße 34 in Ertingen – Reduzierung                 • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für
            auf zwei Wohnungen                                          Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private
Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauaus-                          Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn
schusses:                                                               Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen
1.) Die untere Baurechtsbehörde wird gebeten, den                       Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
    Antragsteller darauf hinzuweisen, dass für das                      zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf
    Bauvorhaben ein separater Frischwasseran-                           weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
    schluss hergestellt werden muss. Die Kosten für                     aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
    die Herstellung hat der Antragsteller zu tragen.                 • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt,
2.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB                            die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der
    wird hergestellt.                                                   Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den
                                                                        jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander
TOP 2      Bekanntgaben,          Verschiedenes,          Wünsche,      folgenden Tagen unterschritten wird:
           Anregungen                                                   o Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-,
Keine.                                                                     Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den
                                                                           Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen,
                                                                           Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch
Bericht über die Öffentliche Sitzung des Ge-                               von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-
meinderates vom Montag, 07.06.2021                                         Kulturveranstaltungen etc.).
TOP 1      Informationen durch den Bürgermeister                        o Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen
           a) Aktuelles über Corona-Beschränkungen, die                    mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf-
              neue Corona-VO beim Land im Landkreis                        oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet
              Biberach
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Seite 6                                                                  Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23

     (Ausnahme:      Tanzveranstaltungen)   –    hierbei    wie bisher bestehen, die Testung in der Kulturhalle ist ein
     haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen              zusätzliches Angebot der Gemeinde. Wer sich in Quaran-
     Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte        täne befindet, sich krank fühlt oder bereits Symptome wie
     einzuhalten.                                           Fieber, Husten, etc. aufweist, kann im kommunalen Test-
  o Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und               zentrum nicht getestet werden! Bitte wenden Sie sich in
     Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung        diesem Fall an einen Arzt.
     von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher       Bezüglich des weiteren Verlaufs bitten wir um Beachtung
     gestattet.                                             der aktuellen Hinweise im Amtsblatt oder auf der Home-
  o Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informations-      page der Gemeinde.
     veranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstalt-
     ungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-,                   c) Notbetreuung in den Kitas der Gemeinde
     Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen                    Ertingen
     Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen        Während der coronabedingten Schließung der Kinderta-
     des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im         gesstätten in der Gemeinde Ertingen vom 26.04.2021 bis
     Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern      einschließlich 21.05.2021 nahmen von den insgesamt 203
     zulässig.                                              gemeldeten Kindern in allen Kindertagesstätten 101 Kin-
• In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellen-      der die Notbetreuung in Anspruch, dies entspricht einem
  wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits      Satz von 49,75 Prozent.
  an den fünf Tagen vor dem 07.06.2021 unterschritten
  war, können die zuvor genannten Öffnungen auch                      d) Schreiben vom Innenministerium Baden-
  gleich am 07.06.2021 eintreten. Dies haben die                          Württemberg an die Gemeinden
  zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 06.06.2021        Unsere ganze Gesellschaft lebt seit mehr als 15 Monaten
  bekanntzumachen.                                          im Ausnahmezustand. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat
• Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines        für sich ungemein belastende Herausforderungen zu
  von der Schule bescheinigten negativen Tests, der         meistern. Selbstverständlich stehen auch das Land und
  maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt   die Kommunen vor Aufgaben und Herausforderungen, die
  zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.                noch beim Jahreswechsel 2019/ 2020 kaum vorstellbar
• Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in       und schon gar nicht absehbar waren.
  einer eigenen Verordnung Schule geregelt; daher wird      Es wird noch lange Zeit Herausforderungen im Zusam-
  die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung         menhang mit der Corona-Pandemie geben. Im Moment
  weitgehend aufgehoben.                                    sind wir in einer Situation, in der wir sagen können: Die
Die 7-Tage Inzidenz pro 100.000 EW liegt im Landkreis       dritte Welle der Pandemie ist gebrochen. Die Inzidenz und
Biberach bei 44,2 (Stand 06.06.2021 um 17:00 Uhr).          die Belegung der Intensivstationen gehen kontinuierlich
                                                            zurück, die Zahl der Impfungen steigt merklich an. Endlich
           b) Einrichtung einer Corona-Schnelltest-         können wir die zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen
              station in der Kulturhalle                    Maßnahmen mit Bedacht wieder lockern.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit der schrittweisen
Inzidenzabhängigen Öffnung von Einzelhandel, Gastro-        Im Bund, im Land und bei Ihnen, in den Kommunen, ha-
nomie, Touristik, Sport- und Kulturveranstaltungen bietet   ben wir in den vergangenen 15 Monaten gemeinsam ent-
die Gemeinde Ertingen in Kooperation mit der Gemein-        schlossen gehandelt, um die Gesundheit und das Leben
schaftspraxis Dr. Mittendorfer&Butz&Fieweger für unsere     der Menschen in Baden-Württemberg zu schützen. Sie
Bürger und Bürgerinnen eine Corona-Schnellteststation in    alle, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf das
der Kulturhalle in Ertingen an. Die Gemeinschaftspraxis     Erreichte stolz sein.
übernimmt die ärztliche Leitung.                            Deshalb ist es mir ein Herzensanliegen, Ihnen für Ihren
Um die Testung einfacher und für die Helfer angenehmer      Einsatz, Ihre Arbeit und für das gute Miteinander meinen
zu gestalten, soll zur Testung der Termin vorher online     tiefen Dank auszusprechen. Bitte geben Sie diesen Dank
über die Gemeindehomepage gebucht werden.                   auch an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.
Getestet wird                                               Mit herzlichen Grüßen
donnerstags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr und                 Ihr Thomas Strobl
samstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wenn Sie sich zur Testung angemeldet haben, bringen                   e) Badebetrieb an den Schwarzachtalseen
Sie bitte Ihren eigenen Kugelschreiber sowie den Perso-                   gestartet
nalausweis mit. Den Fragebogen usw. können Sie vorab        Am vergangenen Fronleichnamstag, 03.06.2021 wurde
auf der Homepage der Gemeinde Ertingen herunterladen        die Badesaison an den Schwarzachtalseen wiederum mit
und am besten ausgefüllt zu dem Testtermin mitbringen.      einem aufwendigen Hygienekonzept in Betrieb genom-
Es gelten die bekannten Abstandsregeln und Hygienere-       men. Auf den Liegewiesen muss wie schon im letzten
geln, eine FFP2/OP-Maske muss getragen werden. Das          Jahr entsprechend Abstand gehalten und die Hygienevor-
Testergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt.                 schriften beachtet werden. Im geöffneten Sanitärbereich
Die aktuelle Pandemie stellt uns alle vor große Heraus-     sowie auf dem Verbindungssteg besteht Maskenpflicht.
forderungen, dies kann nur in guter Zusammenarbeit aller    Die Parkbuchten wurden wieder den höchst möglich zu-
Beteiligten gelingen. Das Angebot für kostenlose Corona-    gelassenen Gästen angepasst. Bei schönem Badewetter
Schnelltests ist nur mit dem Engagement der ehrenamtli-     holen sich die Mitarbeiter des Zweckverbandes wieder-
chen Helfer*innen möglich. Den entsprechend geschulten      um Unterstützung durch einen Sicherheitsdienst hinzu.
und ausgebildeten Helfern gilt hier mein ganz herzlicher    Ebenso behält es sich der Zweckverband vor, an schönen
Dank für die Durchführung der Schnelltests und der Pra-     Sonntagen wie schon im letzten Jahr, den Parkplatz für
xis Dr. Mittendorfer&Butz&Fieweger für die medizinische     PKW`s zu sperren (für Zweiräder und Fußgänger bleibt
Leitung.                                                    er geöffnet). Geöffnet sind seit vergangenen Donnerstag
Die Testmöglichkeiten bei der Marien-Apotheke, den Arzt-    auch die Wohnmobilstellplätze, die Wohnmobilisten wer-
praxen und dem Testzentrum der VG in Riedlingen bleiben     den vom Ordnungsamt auf die drei G`s (genesen, geimpft,
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23                                                             Seite 7

getestet) kontrolliert. In dieser Saison können wieder Jah-   Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214
reskarten, in den Rathäusern Ertingen und Herbertingen        Abs. 4 BauGB soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“
und in der Gastronomie am See, gekauft werden.                soweit wie möglich bereinigt werden.
                                                              Neben dem ergänzenden Verfahren wird auch eine Tei-
          f) Wasserverbundleitung Riedlingen-Ertin-           laufhebung des Bebauungsplanes, was die Art der bauli-
             gen offiziell eingeweiht                         chen Nutzung angeht, angestrebt. Damit entfällt auch die
Am Dienstag, 18.05.2021 konnte das große Gemein-              bisherige Gliederung.
schaftsprojekt der Wasserverbundleitung Riedlingen-           Da in den aufzuhebenden Gebieten eine Bebauung vor-
Ertingen nach fast vier Jahren Bauzeit offiziell ein-         handen ist, sind hier Festsetzungen zum Maß der bauli-
geweiht werden. Beim neuen Pumpwerk in Neufra                 chen Nutzung nicht erforderlich, dies entspricht der Sicht-
wurde die rund 3,8 km lange Verbundleitung nach der           weise des Bebauungsplanes vom 14.11.2019.
Baufertigstellung ihrer Bestimmung übergeben. Für             Mit Sicht auf die aufzugebenden Tierhaltungsbetriebe un-
den Ausbau dieser wichtigen und zukunftsweisenden             ter Zugrundelegung der immissionsrechtlichen Betrach-
Verbundleitung, in der das Trinkwasser nun hin und her        tung durch das Ing.Büro iMA. Richter & Röckle, Freiburg
und auch in verschiedene Hochzonen gefördert werden           vom 19.06.2019/ 05.08.2019 kann die Festsetzung zur Art
kann, entstanden Kosten von rund 1,86 Millionen Euro.         der baulichen Nutzung als Dorfgebiet aufgehoben werden.
Hierfür wurde ein Zuschuss in Höhe von 80% der                Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt als
förderfähigen Kosten (1,35 Mio. Euro) vom Land B-W            Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Ab-
gewährt. Die Restkosten von rund einer halben Million         satz 1 Nr. 1 BauGB für die Wiedernutzbarmachung von
Euro wurden zu zwei Dritteln von der Stadt Riedlingen         Flächen, für die Nachverdichtung oder anderer Maßnah-
und zu einem Drittel von der Gemeinde Ertingen ge-            men der Innenentwicklung. In der vorliegenden Planung
schultert. Mit Abschluss dieser Maßnahme steht die            fehlen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, so-
Wasserversorgung Ertingen-Riedlingen und den ange-            mit richtet sich die Art der baulichen Nutzung bei künftigen
hängten Gemeinden der Raumschaft auf sicheren Beinen.         Bauvorhaben nach Maßgaben des § 34 BauGB, da sich
                                                              das Plangebiet im Innenbereich befindet.
TOP 2 Bürgerfragestunde                                       Mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderats bei einer
Es wurden keine Fragen seitens der anwesenden Einwoh-         Gegenstimme:
nerschaft gestellt.                                           1.) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Engel-
                                                                   Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ im verein-
TOP 3 Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse                    fachten Verfahren nach § 13a BauGB wird be-
Der Bürgermeister gab folgende Beschlüsse aus der ver-             schlossen.
gangenen nicht-öffentlichen Sitzung bekannt:                  2.) Der Gemeinderat beschließt ein ergänzendes Ver-
                                                                   fahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfah-
Grundstücksangelegenheiten                                         ren) für die Heilung gerügter Verstöße durchzu-
Das Gremium stimmte dem Verkauf eines Baugrund-                    führen.
stückes auf der Gemarkung Ertingen zu.                        3.) Der Entwurf des Bebauungsplans „Engel-Areal
                                                                   / Änderung und Teilaufhebung“ in der Fassung
Personalangelegenheiten                                            vom 25.05.2021 wird gebilligt.
Das Gremium nahm verschiedene Personalangelegen-              4.) Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungs-
heiten zur Kenntnis.                                               plan „Engel-Areal/ Änderung und Teilaufhebung“
                                                                   aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der
TOP 4      Änderung       und    Teilaufhebung       des           Fassung vom 25.05.2021 wird gebilligt und die
           Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren              Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4
           nach § 13a BauGB und ergänzendes                        BauGB).
           Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den          5.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentlich-
           Bebauungsplan „Engel - Areal“                           keits- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
           - Beschluss über die Aufstellung des Bebau-             BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
              ungsplanes „Engel – Areal/ Änderung und
              Teilaufhebung“ im vereinfachten Verfahren       TOP 5     Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
              nach § 13a BauGB                                          „Gewerbegebiet Süd IV“
           - Beschluss über das ergänzende Verfahren                    - Aufstellungsbeschluss
              nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfah-                  - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
              ren) für den Bebauungsplan „Engel – Areal/                    der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öf-
              Änderung und Teilaufhebung“                                   fentlicher Belange
           - Beschluss über die öffentliche Auslegung         Eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1887 am süd-
                                                              lichen Ortsrand von Ertingen ist im rechtswirksame
Nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens konnte           Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwal-
die Gemeinde Ertingen das „Engel-Areal“ erwerben.             tungsgemeinschaft Riedlingen als Entwicklungsfläche
Anschließend wurde der Bebauungsplan „Engel – Areal“          für gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Flächen in
aufgestellt, der seit 14.11.2019 rechtskräftig ist.           diesem Bereich sollen nun einer gewerblichen Nutzung
Innerhalb der Jahresfrist wurde der Bebauungsplan             zugeführt werden. Das Plangebiet ist dem Außenbereich
„Engel-Areal“ im Rahmen eines Normenkontrollverfahren         gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der ge-
vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg              planten Nutzung als Gewerbegebiet ist daher auf der Ba-
(8S2790/20) angegriffen. Es wurde vorgetragen, der            sis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die
Betrieb des Antragstellers sei durch die Ausweisung           planungsrechtliche Zulässigkeit für das geplante Gewer-
als Dorfgebiet ungerechtfertigt betroffen und in seinem       begebiet herzustellen, sollen durch einen Bebauungsplan
Bestand gefährdet. Bezuggenommen wird dabei auf die           die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingun-
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Ebenso wurden            gen geschaffen und der Bebauungsplan „Gewerbegebiet
formelle Mängel innerhalb der Jahresfrist gerügt.             Süd IV“ aufgestellt werden.
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
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Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:                        960,00 € (netto).
1.) Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschrif-               Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
    ten „Gewerbegebiet Süd IV“ wird nach § 2 Abs. 1             Die Gemeinde beauftragt die Firma CM City Media GmbH
    Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren auf-                zur Erstellung einer neuen Internetseite mit dem Paket
    gestellt (Aufstellungsbeschluss). Der räumliche             „Barrierefreiheit plus“ inkl. Terminbuchungsmodul.
    Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtli-
    chen Bauvorschriften wird aus dem Lageplan mit                        b) Homepage        des     Seniorenzentrums
    Datum vom 06.05.2021 ersichtlich.                                        „St. Georg“ Ertingen
2.) Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen                Die Internetseite des Seniorenzentrums „St. Georg“ in
    Bauvorschriften vom 06.05.2021 wird mit den in              Ertingen unterliegt der Homepage www.ertingen.de. Somit
    der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen               wurde für das Seniorenzentrum „St. Georg“ ebenfalls ein
    gebilligt. Dieser gebilligte Entwurf des Bebauungs-         Angebot beim gleichen Anbieter eingeholt.
    plans erhält das Fassungsdatum vom 07.06.2021               Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
3.) Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-         Das Seniorenzentrum „St. Georg“ beauftragt die Firma
    keit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung              CM City Media GmbH zur Erstellung der Website,
    der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher              Website Betrieb, Website Barrierefrei Zusatzpaket
    Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.                 (optimal), Mitgliederportal (Intranet Basis), Kalender
                                                                Mitarbeiter     Intranet   (Hallen-Management)     und
TOP 6     Bebauungsplan „Hinter den Gärten“                     Terminreservierung online cm.
          - Festlegung von Straßennamen
Der Gemeinderat hat nach vorhergehender Entscheidung
des Ortschaftsrats Erisdorf die Namen für die Erschlie-         TOP 8     Seniorenzentrum „St. Georg“
ßungsstraßen innerhalb des neuen Bebauungsplange-                         - Flachdachsanierung über der Erdgeschoß-
biets „Hinter den Gärten II“ in Ertingen-Erisdorf festgelegt.                pflegestation
Die Straßennamen können dem nachfolgend abgedruck-              Die Flachdachabdichtung über der Pflegestation beim
ten Lageplan entnommen werden:                                  Erdgeschoß des Seniorenzentrums „St. Georg“ ist auf
                                                                Grund des natürlichen Alterungsprozesses so porös und
                                                                brüchig, dass eine Erneuerung vorgenommen werden
                                                                muss. Des Weiteren ist das Schwindverhalten der Folie
                                                                so weit vorangeschritten, dass sich die Folie von den
                                                                Attikarandbereichen unkontrolliert löst und es somit
                                                                des Öfteren zu Wassereintritt ins Gebäude gekommen
                                                                ist. Zusammen mit dem Architekturbüro Schirmer und
                                                                Partner wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, das
                                                                lediglich den Rückbau der vorhandenen Kiesabdeckung
                                                                und die Erneuerung der Abdichtungsfolie sowie die Er-
                                                                neuerung der Lichtkuppeln vorsieht. Eine weitergehende
                                                                Sanierung wurde auf Grund der in den kommenden Jahren
                                                                anstehenden bauliche Änderung nicht in Betracht ge-
                                                                zogen. Die Kosten für die vorgehsehen Flachdach-
                                                                sanierung betragen rund 61.750,00 € brutto.
                                                                Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:
                                                                1.) Einer erforderlichen Sanierung des Flachdachs
                                                                     über der Erdgeschoßpflegestation beim Senioren-
                                                                     zentrum „St. Georg“ wird zugestimmt.
                                                                2.) Einer      Beauftragung     des    Architekturbüro
                                                                     Schirmer und Partner für die Durchführung der
                                                                     erforderlichen Planungsleistungen wird zuge-
                                                                     stimmt.
                                                                3.) Einer beschränkten Ausschreibung der Bau-
                                                                     arbeiten wird zugestimmt.
                                                                4.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte Aus-
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:                             schreibung erfolgt in der nichtöffentlichen
Die Straßennamen im Bebauungsplan „Hinter den                        Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021.
Gärten II“ werden wie im Lageplan dargestellt
festgelegt.                                                     TOP 9    Erschließung Baugebiet „Gruber II“ in
                                                                         Ertingen
TOP 7     Beauftragung       der    Neugestaltung      der               - Beauftragung eines Planungsbüros für die
          Homepage mit Einführung von Barrierefreiheit                     Erschließungsplanung
          a) Homepage der Gemeinde Ertingen                     Derzeit wird der Bebauungsplan für das Baugebiet
Die Internetseiten aller öffentlichen Stellen des Landes        „Gruber II“ in Ertingen erstellt. Parallel hierzu ist die
müssen seit dem 23.09.2020 barrierefrei zugänglich              Ausarbeitung der Erschließungsplanung erforderlich,
sein. Dadurch sollen Menschen mit Behinderung                   damit diese mit dem Bebauungsplan später über-
mediale Angebote von Behörden genauso nutzen                    einstimmen. Weiter ist die Optimierung der Drucker-
können wie Menschen ohne Einschränkungen. Die An-               höhung Hummelberg nötig, da durch die erneute
schaffungskosten belaufen sich auf einmalige 8.880,00 €         Erweiterung des Versorgungsgebiets eine Optimierung
(netto). Die jährlichen Kosten betragen 1.130,00 € (netto).     der Anlage erforderlich sein wird. Durch das Ingenieur-
Zusätzlich wird ein Terminbuchungsmodul beschafft.              büro Funk aus Riedlingen wurden bisher in Ertingen
Hierfür belaufen sich die Kosten auf einmalig und jährlich      sämtliche Erschließungsplanungen zur vollen Zufrieden-
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23                                                         Seite 9

heit durchgeführt, sodass diesem Büro auch die er-         Sommerferien durchzuführen, so dass der Schulbeginn
forderlichen Vorkenntnisse und Grundlagen vorliegen.       nach den Sommerferien im neu sanierten Schulhaus
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats:                   starten kann.
Einer Beauftragung des Ingenieurbüro Funk aus
Riedlingen, für die Durchführung der Erschließ-                       b) Grabschmuck, Weihwasserkessel an
ungsplanung des Baugebiets „Gruber II“ sowie der                         Urnenstelen
Optimierung der Druckerhöhungsanlage Hummel-               Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, das Verbot
berg wird zugestimmt.                                      zum Anbringen von Grabschmuck und Stellen von
                                                           Weihwasserkesseln vor der Urnenwand durchzusetzen,
TOP 10 Durchführung der Enderschließung im                 da an und direkt vor den Urnenstelen am Friedhof
          Baugebiet „Inneres Tal III” in Ertingen und      wieder zahlreicher Grabschmuck abgelegt und auch
          „St.-Anna-Eschle” in Binzwangen                  Weihwasserkessel angebracht wurden.
Nachdem in den Baugebieten „Inneres Tal III” in Ertingen   Bürgermeister Köhler sagt zu, im Amts- & Mitteilungs-
und „St.-Anna-Eschle” in Binzwangen ein Großteil der       blatt erneut auf das Verbot hinzuweisen. Der Bauhof wird
Grundstücke bebaut sind, sollen durch das Aufbringen       die Gegenstände zu gegebener Zeit erneut abräumen.
des Feinbelages im Zuge der Enderschließung
die Erschließungsmaßnahmen in diesen Gebieten                       c) Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz
abgeschlossen werden.                                                  in kommunalen Gremiensitzungen
 Enderschließungskosten                                   Seitens eines Gemeinderats wurde angefragt, ob
Für die Enderschließung der einzelnen Baugebiete           die Mund-Nasenschutzpflicht während der Sitzung
entstehen folgende Kosten:                                 des Gemeinderats weiterhin besteht. Bürgermeister
• Baugebiet „Inneres Tal III” Ertingen			                  Köhler führte daraufhin aus, dass sich der Landkreis
   80.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten                 Biberach noch in der Öffnungsstufe 1 befindet und in der
• Baugebiet „St.-Anna-Eschle” Binzwangen                   Öffnungsstufe 1 weiterhin die Pflicht zum Tragen eines
   67.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten                 Mund-Nasen-Schutzes besteht.
= Gesamtkosten
   147.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten
 Finanzierung
Im Haushaltsplan 2021 sind für die Durchführung die
Enderschließung der einzelnen Baugebiete folgende               Allgemeine Informationen zu Corona
Haushaltsmittel bereitgestellt:
• Baugebiet „Inneres Tal III” Ertingen
   125.000,00 €
• Baugebiet „St.-Anna-Eschle” Binzwangen		                 Die aktuellen Bestimmung finden Sie ab Seite 11 oder auf
   80.000,00 €                                             unserer Homepage www.ertingen.de.
= Vorhandene Mittel HP 2021
   205.000,00 €
 Beauftragung Planungsbüro und Ausschreibung
   Bauarbeiten                                                           Gemeindemitteilungen
Um die Maßnahme noch dieses Jahr umsetzen
zu können, ist die Planung und Ausschreibung der
Enderschließungsarbeiten erforderlich.
Für die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten       Grabschmuck vor der Urnenwand
schlägt die Verwaltung vor, diese auf Grundlage der        Die Bestattungsform in der Urnenwand ist seit Jahren sehr
aktuellen Verwaltungsvorschrift, die bis zum 31.12.2021    gefragt. Probleme gibt es allerdings bei der Frage des
angewendet werden kann, beschränkt auszuschreiben.
                                                           zulässigen Grabschmucks. Wer einer Urnenbestattung
Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats bei
einer Enthaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des         im Kolumbarium zustimmt, muss sich beim Grabschmuck
Ortschaftsrats Binzwangen:                                 sehr einschränken. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
1.) Der Enderschließung vom Baugebiet „Inneres             am 17.05.2021 die Friedhofssatzung neu beschlossen
     Tal III” in Ertingen und „St.-Anna-Eschle” in         (veröffentlicht Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 21) und hier
     Binzwangen wird zugestimmt.                           auch unter anderem den § 16 b Gestaltungsvorschriften
2.) Den Auftrag für die Planung und Ausschreibung          für die Urnenwände unter f) Das Anbringen von
     der erforderlichen Enderschließungsmaßnahme           Bildern, Symbolen, Vasen, Kerzen oder sonstigen
     erhält das Ingenieurbüro Funk.                        Verzierungen an und auf der gesamten Urnenwand
3.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte               ist unzulässig. Unter g) Die Ablage von Blumen- und
     Ausschreibung erfolgt in der nichtöffentlichen        sonstigen Trauergegenständen sind auf der hierfür
     Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021.
                                                           vorgesehenen Blumenbank möglich. Nach ange-
TOP 11 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche,               messener Zeit ist das Friedhofspersonal berechtigt,
         Anregungen                                        die Gegenstände abzuräumen und zu entsorgen
         a) Umzugstermin Michel-Buck-Schule                nochmals bekräftigt.
Von einem Mitglied des Gemeinderats wurde angefragt,       In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde vom
ob der Termin zum Umzug der Michel-Buck-Schule in          Gemeinderat die Problematik Grabschmuck vor der
den erweiterten und kernsanierten Schulbau in den          Urnenwand nochmals aufgegriffen und klar Stellung
Sommerferien gehalten werden kann, so dass im              bezogen. Selbstverständlich besteht am Tag der Bei-
September die Schulcontainer nicht mehr benötigt werden.   setzung die Möglichkeit, Blumen und Grabschmuck für die
Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass wie im       Dauer von ein bis zwei Wochen abzulegen, danach sollen
Bauzeitenplan vorgesehen und geplant, den Umzug in den     aber wie in der Satzung beschrieben, die vorgesehenen
ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
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Blumenbänke genutzt werden. Mit der Veröffentlichung            Wenn das Seniorenzentrum „St. Georg“ seine Eingangs-
der neuen Friedhofssatzung sollen die Vorschriften auch         türe wieder öffnet, dann geht das aktuell nur, wenn
eingehalten werden, so wird das Friedhofspersonal ab            alle Besucher*innen sich verantwortungsvoll an die
Mitte nächster Woche den Grabschmuck vor und an                 geltenden Vorgaben halten. Daher bitten wir Sie alle, sich
den Urnenwänden abräumen. In der Planung dieser                 gewissenhaft an diese Regelungen zu halten. Dann kann
Bestattungsform sollte es bewusst um Ruhe, Natürlichkeit        das Pflegeheim auch weiterhin geöffnet bleiben und Sie
und Klarheit in der Gestaltung der Grabstätte gehen und         können selbstbestimmt ihren Besuch bei uns absolvieren.
die Schlichtheit ist absolut gewollt, deshalb appellieren wir   Ein Besuch ist weiterhin nur möglich,
an das Verständnis der Betroffenen und bitten in Zukunft        1.) wenn Sie gesund, getestet, genesen oder geimpft
um Beachtung.                                                        sind,
Jürgen Köhler, Bürgermeister                                    2.) wenn Sie vor jedem Besuch ein Besuchsformular
                                                                     vollständig ausgefüllt haben,
An die Vereine der Gemeinde Ertingen                            3.) wenn Sie sich an die Abstands-, Hygiene-,
Im letzten Jahr haben sich sicherlich einige Anschriften             Sicherheitsvorgaben der Aushänge halten.
bzw. auch die E-Mailadressen der Vorsitzenden der ein-          Aktuelle Regelungen
zelnen Vereine geändert. Bitte tragen Sie dafür Sorge,           Die Eingangstür der Pflegeeinrichtung ist von morgens
dass der Gemeindeverwaltung stets die aktuelle E-Mail              08:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit
Adressen bzw. Anschrift vorliegt. Bei Änderungen bitte             sind Besuche möglich.
Info an: Email: info@ertingen.de oder Tel. 07371 508-21          Bewohner*innen können pro Besuch grundsätzlich von
oder Tel. 07371 508-22                                             maximal vier Personen besucht werden. In Absprache
                                                                   mit der Leitung sind Ausnahmen möglich.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-                           Die tägliche Besuchszeit ist immer noch je Besuch auf
                                                                   60 Minuten begrenzt.
Württemberg informiert                                           Besuche sind möglich, wenn Sie gesund sind, wenn
Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente                          Sie genesen sind, wenn Sie geimpft sind oder wenn Sie
Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen               einen negativen Coronatest vorlegen können. Den PoC
Ausbildungsplatz haben, sollten sich bei der Agentur               Antigen Schnelltest können Sie gerne an jedem zweiten
für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie                   Tag, zu fest vorgegebenen Zeiten, bei uns machen
eine Lehrstelle suchen. Dadurch werden Lücken im                   lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Anmeldung über
Versicherungsverlauf vermieden und es entstehen keine              unsere Internetseite.
Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die               Beim Betreten des Hauses haben die Besucher:innen,
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.                 ihre Daten auf dem Besuchernachweis der Einrichtung
Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann                 anzugeben.
die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte               Beim Betreten des Hauses ist eine gründliche
Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung             Händedesinfektion durchzuführen.
berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber          Beim Betreten des Hauses und während des gesamten
nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre               Besuchs ist eine FFP2 Maske zu tragen (Ausnahmen
alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die              sind in Absprache möglich).
Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert.                    In der Einrichtung und im Außenbereich der Einrichtung
                                                                   ist das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu
Fundsache                                                          allen anderen Personen einzuhalten.
1 Tabaktasche                                                    Die Bewohner:innen dürfen das Haus verlassen.
                                                                   Bei der Rückkehr ins Haus ist unverzüglich eine
                                                                   Händedesinfektion vorzunehmen.
                                                                 Familienheimfahrten        der   Bewohner:innen     sind
           Seniorenzentrum „St. Georg“                             grundsätzlich möglich. Die allgemeinen Coronauflagen
                                                                   müssen eingehalten werden. Bitte stimmen Sie sich
                                                                   dazu mit der Stationsleitung, der Pflegedienstleitung
                                                                   oder Heimleitung ab
Besucherregelung             im      Seniorenzentrum            Bitte bringen Sie uns für den Fall, dass Sie genesen oder
                                                                geimpft sind und wenn Sie ein negatives Testergebnis
„St. Georg“
                                                                haben sollten, ihre Nachweise als Kopien mit. Wichtig:
Wenn im Landkreis Biberach die Inzidenz an fünf
                                                                Wir benötigen von jedem Besuch einen vollständig
aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 war, werden weitere
                                                                ausgefüllten Besuchernachweis.
Lockerungen im täglichen Leben ermöglicht.
                                                                Änderungen bei der Besucherregelung sind weiterhin
Im Idealfall werden die neuen Regeln ab dem 09.06.2021
                                                                möglich, wenn sich die Inzidenzwerte im Landkreis wieder
gelten (was wir sehr hoffen). Auch wenn für die
                                                                verschlechtern oder verbessern sollten. Wir informieren
Pflegeeinrichtungen die meisten bestehenden Regelungen
                                                                Sie dann wieder darüber.
weiter gelten wie bisher, wollen wir dann im möglichen
Rahmen auch unsere Besucherregelungen ausweiten
und unser Haus wieder öffnen.
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23                                                                                                                                                           Seite 11

   Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
     Grundsätzliche Regelungen                                                                                            Inzidenz unter 100

    Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen
    aufeinander treffen.                                                                                                 Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

                                                                                                                                 » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.
                                                                                                                                   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und
                                                                                                                                   geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
          Abstand               Hygiene             Medizinische              Corona-App     Regelmäßig
           halten             praktizieren          Maske tragen                nutzen         lüften                              zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

                                                                                                                                 » In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen
         » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*                                                       aus zwei Haushalten.
          *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
          Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                                                                                                                                 » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug
                                                                                                                                   und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.
         » Schnell- und Selbsttests
                          Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote
           erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten-
                                                                                                                                 » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
           freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.
           Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis                                              - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der
           bestätigen:                                                                                                               Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies
            - Arbeitgeber*innen                                                                                                      nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder
            - Anbieter*innen von Dienstleistungen                                                                                    Selbsttest der Kund*innen benötigt.
            - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal                                                                       - Nur mit vorheriger Terminbuchung
         » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich                                            - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe
           selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen)
                                                                                                                                 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt
           durchführen und bescheinigen lassen.
         » Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.
         » Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule
           bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)                                                    » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.
         » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als
           getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.
                                                                                                                                 » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept,
         » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene                                                  Gemeindegesang erlaubt
           Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
         » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit,
           wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von
           dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

         Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine
         akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

   Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021                                                                                                                                                  Stand: 04. Juni 2021

     Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

      !        Inzidenz 5 Werktage unter 100*
               *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung
                 durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück-
                 genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden
                                                                                   Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest,
                                                                                   Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

                Tagen steigt

             » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro                                     » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-                            » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro
                  m Ladenfläche ohne Testkonzept.
               40 m²                                                                         sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch-                    2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
                                    m ohne Voranmeld-
               2 Kund*innen pro 40 m²                                                        schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und                   unter Einhaltung der AHA-Regeln
               ung mit Testkonzept.                                                         -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport                  » Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr)
                                                                                             auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten,                    Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro
            » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und                                         z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat                  2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
               Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung                                     organisierte Gruppen wie Wandergruppen                           unter Einhaltung der AHA-Regeln
              von Lernplätzen mit Voranmeldung                                             » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen-
            » Vortrags- und Informationsveranstaltungen                                      und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                                                                            » Touristische Übernachtung in Beherberg-
              bis 100 Personen außen                                                         Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen
                                                                                                                                                              ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen,
            » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen                                        außen
                                                                                                                                                              Ferienwohnungen, Campingplätze und
              Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz-                                   » Wettkampfveranstaltungen des kontakt-
                                                                                                                                                              ähnliche)
              und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis                                       armen Amateursports bis 20 Sportler*innen
                                                                                                                                                              Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder
              20 Personen                                                                    bis 100 Zuschauer*innen außen
                                                                                                                                                              Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen
            » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen                                                                                                         Coronatest vorlegen.
              (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)                                      » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,
                                                                                                                                                            » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil-
            » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen                                       Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen
                                                                                                                                                              bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen
            » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen                                             bis 100 Personen
                                                                                                                                                              und ähnliche (Start- und Zielort muss sich
              bis 10 Schüler*innen                                                         » Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                              mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden,
            » Gesangs- und Blasmusikunterricht mit                                           (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                                                                              maximal die Hälfte der vollen Besetzung)
              bis 5 Schüler*innen innen und außen                                          » Galerien, Gedenkstätten und Museen
            » Ballett- und Tanzschulen außen mit                                             (1 Person pro 20 m²)
              10 Schüler*innen                                                             » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-                    » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien-
                                                                                             anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze                   sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen,
            » Archive, Büchereien und Bibliotheken
                                                                                             Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche)                       Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen
              (1 Person pro 20 m²)
                                                                                             bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die                     und mit bis zu 10 Personen innen
                                                                                             sich nicht begegnen, sind möglich
            » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons                                  » Außenbereiche von Schwimmbädern
              oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)                                  aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem
                                                                                             Zugang (1 Person pro 20 m²)
                                                                                           » Touristische Veranstaltungen im Freien, wie
                                                                                             Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20
                                                                                             Personen
                                                                                                                                                                                                            Stand: 04. Juni 2021
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