ERTINGEN Amts- und Mitteilungsblatt - der Gemeinde - Gemeinde Ertingen
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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde mit den ERTINGEN Teilgemeinden Binzwangen und Erisdorf Nr. 23 Donnerstag, 10. Juni 2021 58. Jahrgang Einrichtung einer Corona-Schnellteststation Die Testmöglichkeiten bei der Marien-Apotheke, den in der Kulturhalle Arztpraxen und dem Testzentrum der Verwaltungsge- Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit der schrittweisen meinschaft in Riedlingen bleiben wie bisher bestehen, Inzidenzabhängigen Öffnung von Einzelhandel, Gastro- dieses ist ein zusätzliches Angebot. Wer sich in Quaran- nomie, Touristik, Sport- und Kulturveranstaltungen täne befindet, sich krank fühlt oder bereits Symptome bietet die Gemeinde Ertingen in Kooperation mit der wie Fieber, Husten, etc. aufweist, kann im kommunalen Gemeinschaftspraxis Dr. Mittendorfer & Butz & Fieweger Testzentrum nicht getestet werden! Bitte wenden Sie sich für unsere Bürger und Bürgerinnen eine Corona- in diesem Fall an einen Arzt. Schnellteststation in der Kulturhalle Ertingen an. Die Bezüglich des weiteren Verlaufs mit den angebotenen Gemeinschaftspraxis übernimmt die ärztliche Leitung. Tagen und Zeiten bitten wir um Beachtung der aktuellen Um die Testung für die Helfer einfacher zu gestalten Hinweise im Amtsblatt oder auf der Homepage der finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ertingen Gemeinde. unter www.ertingen.de/aktuelles einen Link für die Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund! Terminbuchung – falls Sie keine Möglichkeit zur Termin- buchung haben, dürfen Sie auch gerne ohne vorherige Terminanmeldung zu der Testung kommen, müssen allerdings mit Wartezeiten rechnen. An folgenden Terminen wird getestet: Ihr Jürgen Köhler Samstag, 12.06.2021, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgermeister Samstag, 19.06.2021, von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag, 24.06.2021, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Weitere Termine werden bekanntgegeben. Wenn Sie sich zur Testung angemeldet haben, bringen Sie Amtliche Bekanntmachungen bitte ihren eigenen Kugelschreiber und Personalausweis mit. Den Fragebogen und die Formulare können Sie vor- ab auf der Homepage der Gemeinde Ertingen herunter- laden und am besten ausgefüllt zum Testtermin mitbringen. Landkreis Biberach Gemeinde Ertingen Bei der Testung gelten die bekannten Abstands- und Öffentliche Bekanntmachung Hygieneregeln, eine FFP2/OP-Maske muss getragen werden. Das Testergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt. zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Die aktuelle Pandemie stellt uns alle vor große Heraus- Bauvorschriften „Engel – Areal / Änderung forderungen, dies kann nur in guter Zusammenarbeit aller Beteiligten gelingen. Das Angebot für kostenlose und Teilaufhebung“ im vereinfachten Corona-Schnelltests ist nur mit dem Engagement der Verfahren nach § 13a BauGB ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer möglich. Den Der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen hat am entsprechend geschulten und ausgebildeten Helfern gilt 07.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 hier mein ganz herzlicher Dank für die Durchführung der Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landesbauordnung Schnelltests und der Praxis Dr. Mittendorfer & Butz & Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, den Bebauungs- Fieweger für die medizinische Leitung. plan mit örtlichen Bauvorschriften „Engel – Areal/ Änderung Bürgermeisteramt Ertingen · Dürmentinger Straße 14 · 88521 Ertingen Redaktionsschluss: Dienstag 10 Uhr Telefon 0 73 71 50 8-0 · Telefax 50 8-50 · E-Mail: info@ertingen.de · Internet: www.ertingen.de Verantwortlich für den redakt. Inhalt: Ortsverwaltung Binzwangen: Telefon 0 73 71 95 49 00 · Ortsverwaltung Erisdorf: Telefon 0 73 71 66 52 Bürgermeister Jürgen Köhler
Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 und Teilaufhebung“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Notdienstplan der Apotheken In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf zum Von Donnerstag, 10.06.2021 bis Mittwoch, 16.06.2021 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Engel – (Wechsel täglich um 08:30 Uhr) Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ in der Fassung vom oder unter www.lak-bw.notdienstplan.de abrufbar 25.05.2021 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen 10.06.2021 Dr. Hauser'sche Apotheke, Meßkirch 07575 92280 Apotheke a. Marktplatz, Riedlingen 07371 93510 (Auslegungsbeschluss). 11.06.2021 Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen 07571 684494 Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird Schwaben Apotheke, Bad Saulgau 07581 8138 im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB ohne 12.06.2021 Apotheke St. Michael, Hohentengen 07572 711588 13.06.2021 Vital Apotheke, Bad Saulgau 07581 484900 Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Bilharz Apotheke, Sigmaringen 07571 7296060 aufgestellt. 14.06.2021 Herz Apotheke im Kaufland, Sigmaringen 07571 747339 Apotheke Selbherr, Bad Saulgau 07581 8799 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.06.2021 Hodrus'sche Apotheke, Altshausen 07584 3552 „Engel – Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ umfasst Apotheke Leopold, Sigmaringen 07571 13665 folgende Bereiche: Kloster Apotheke, Zwiefalten 07373 2879 16.06.2021 Kreuz Apotheke, Mengen 07572 8035 Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes sowie für das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,30 ha mit Notdienste den Flurstücken Nr. 73, 66/2, 66/3, 69, 2230, 2229/2 und Ärztlicher Notfalldienst: 116117 des Marktplatzes, Flurstück Nr. 64/9 sowie Teilflächen der Kinderärztlicher Notdienst: 116117 Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64, der Kapellenstraße, Hals-, Nasen-, Ohrenärztlicher Notdienst: 116117 Flurstück Nr. 26 und der Hüttenlache, Flurstück Nr. 100 Zahnärztlicher Notdienst für Bad Saulgau, sowie Teilflächen des Flurstücke Nr. 64/10 und 2226. Riedlingen und Umgebung 01805 911650 Der räumliche Änderungsbereich des Bebauungsplanes (0,14 Euro/min.) Nothilfe „SMS für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung“ wird wie folgt begrenzt: T-Mobile / Vodafon D2 99 0711 216 77112 Im Norden durch die Flurstücke Nr. 63/1, 63/2, 63/3, Telfonica (02/Eplus) 329 0711 216 77112 81/1, 142/2, 142/1, 139/1, 137/5, Teilfläche Sozialdienste 64/10 und durch Teilflächen der Michel-Buck- Die MR Soziale Dienste gGmbH Straße, Flurstück Nr. 64 und der Hüttenlache, Haushaltshilfe und Familienpflege - erreichen Sie von Flurstück Nr. 100, Montag bis Sonntag kostenlos unter Tel. 0800 4002005. Im Osten durch die Flurstücke Nr. 66/5, 68, 2231, 2231/3 und der Wegefläche Haldenweg, Die Katholische Sozialstation Riedlingen Flurstück 2235 sowie durch Teilflächen der Alten-Krankenpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung sowie Beratung - erreichen Sie rund um die Uhr Kapellenstraße, Flurstück Nr. 26 und der unter Tel. 07371 932020 oder Fax 07371 932026. Mühläckerstraße, Flurstück Nr. 2224, Im Süden durch das Flurstück Nr. 2221/8, 2222/1 und Organisierte Nachbarschaftshilfe durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 2226 Ansprechpartnerin Christine Huber, Tel. 07371 129088. sowie durch Teilflächen der Mühläckerstraße, Flurstück Nr. 2224 und der Herbertinger Wichtige Notrufnummern Straße, Flurstück Nr. 1400 + 1400/1, 1400/6 GAS g Erdgas Südwest GmbH und 1370/12, Störmeldenummer 0800 0824505 Im Westen durch die Flurstücke Nr. 86/1, 86/7, 64/12, Strom g EnBW Störmeldenummer 0800 3629477 64/13, 64/11, 64/18 und 93/6 Teilflächen der Wasser g Wassermeister Buck 0170 2911407 Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64 und Notdienst g Feuerwehr 112 durch den Kreisverkehr, Flurstück Nr.64/9. Rettungsdienst 112 Die Bereiche der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Notarzt 112 Polizei-Notruf 110 umfassen eine Gesamtfläche von ca. 1,51 ha mit den Polizeirevier Riedl. 9380 Flurstücken Nr. 63, 63/1, 63/2, 63/3, 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, Krankentransport 07351 19222 60, 60/1, 134, 134/4, 142/2, 142/1, 138, 139/1, 139/2, Gemeinde g Bürgermeister Köhler 07582 926744 139/3, 139/4, 137/7, 137/6, 137/5, 137, 134/5, 139/6 und (privat) 139/5 sowie Teilflächen von den Flurstücken Nr. 66/5, 0174 3209091 64/10, 64/12, 64/13, 1400/6, 130, 126, 131, 64/10 und (Mobil) einer Teilfläche der Michel-Buck-Straße, Flurstück Nr. 64 g Ortsbaumeister Fiederer 0179 5170635 und einer Teilfläche der Kapellenstraße, Flurstück Nr. 26 . Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Mitteilungsblatt ERTINGEN - Impressum: • Herausgeber: Gemeinde Ertingen • Verantwortlich: Bürgermeister Jürgen Köhler • Redaktion: Bürgermeisteramt • Layout, Anzeigen, Druck: Copy Design Binder, Ertingen • Titel-Design: Graphischer Betrieb Metzger, Ertingen • Verteilung: kostenlos an alle Haushalte • Auflage: 2440
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Seite 3 soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“ soweit wie möglich bereinigt werden. Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“ soweit wie möglich bereinigt werden. Da formelle Mängel fristgerecht gerügt werden müssen, muss das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bereich eingeleitet werden, wie dies für die jetzigen Planungsabsichten der Gemeinde relevant ist. Neben dem ergänzenden Verfahren erfolgt eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes, was die Art der baulichen Nutzung angeht. Damit entfällt auch die bis- herige Gliederung. Es erfolgte ein Abbruch der Gebäudesubstanz auf dem Flurstück Nr. 66/3, so dass auch hier weitergehender Planungsbedarf seit In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes am 14.11.2019 entstanden ist. Dieser wurde durch Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der ausgeübt. örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.05.2021 Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Langenargen– Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann. Absatz 1 Nr. 1 BauGB für die Wiedernutzbarmachung Planerfordernis von Flächen, für die Nachverdichtung oder anderer Die immissionsschutzfachliche Untersuchung hat ergeben, Maßnahmen der Innenentwicklung. dass innerorts von Ertingen Tierhaltung (tatsächlich oder Die Bebauungsplanänderung soll als „einfacher“ rechtliche relevant) betrieben wird. Verschiedene Betriebe Bebauungsplan durchgeführt werden. planen die Aufgabe der Tierhaltung; insoweit kann die Frage der zulässigen Immissionsbelastung dem jeweiligen Öffentliche Auslegung späteren Verfahren nach der LBO und der Beteiligung der Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauf- Fachbehörden überlassen werden. lage im Rathaus der Gemeinde Ertingen, Dürmentinger Da in den aufzuhebenden Gebieten eine Bebauung Straße 14, 88521 Ertingen, vom 21.06.2021 bis vorhanden ist, sind hier Festsetzungen zum Maß der 23.07.2021 (je einschließlich) während der üblichen baulichen Nutzung nicht erforderlich, dies entspricht der Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Sichtweise des Bebauungsplanes vom 14.11.2019. Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Mit Sicht auf die aufzugebenden Tierhaltungsbetriebe unter Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder Zugrundelegung der immissionsrechtlichen Betrachtung mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürger- durch das Ing.Büro iMA. Richter & Röckle, Freiburg vom meisteramt Ertingen abgegeben werden. Da das 19.06.2019 / 05.08.2019 kann die Festsetzung zur Art der Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt baulichen Nutzung als Dorfgebiet aufgehoben werden. wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers Nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens konnte zweckmäßig. die Gemeinde Ertingen das „Engel-Areal“ erwerben. Im Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Engel – Areal“, Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der rechtskräftig seit 14.11.2019, erfolgte vom Landratsamt Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die ört- Biberach der Hinweis, dass die Planung geruchsfachlich lichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. aufzuarbeiten sei. Daraufhin wurde ein erneutes Geruchsgutachten durch das Ing.Büro Richter & Röckle, Hinweis Freiburg vom 19.06.2018 und 05.08.2019 erarbeitet. Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus Hierbei wurden alle relevanten Tierhaltungsbetriebe aktuell geschlossen. Während der Schließung ist die betrachtet. Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache Der Bebauungsplan wurde fristgerecht innerhalb der unter Tel. 07371 508 - 0 oder info@ertingen.de möglich. Jahresfrist im Rahmen eines Normenkontrollverfahren Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beim Betreten des Rathauses besteht. (8S2790/20) angegriffen. Dort wurde vorgetragen, der Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die Betrieb des Antragstellers sei durch die Ausweisung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. als Dorfgebiet ungerechtfertigt betroffen und in seinem Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Bestand gefährdet. Bezuggenommen wird dabei auf die Informationen: Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Formelle Mängel wurden hierbei innerhalb der Jahresfrist gerügt. Immissionsschutz Gegen das Gutachten wurde ein Normenkontrollantrag Zusammenfassung erhoben und formelle Mängel gerügt. Im Rahmen eines Die Berechnungen zeigen, dass der für Dorfgebiete ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB geltende Immissionswert von 15 % an den geplanten
Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Wohnhäusern eingehalten wird, falls nur die aktiven Tierhaltungen einbezogen werden. Sofern alle Tierhaltungen (aktive und nicht aktive) berücksichtigt werden, wird der Immissionswert an den geplanten Wohnhäusern überschritten. Eine Immissionswertüberschreitung liegt auch dann vor, wenn nur die aktiven Tierhaltungen zzgl. des Nachbarbetriebes berücksichtigt werden. Durch das Geruchsgutachten des Ing.Büro iMA. Richter & Röckle, Freiburg vom 19.06.2019 / 05.08.2019 wurde eine hinreichende Beurteilungsgrundlage gegeben, die somit behördlicherweise beurteilt werden kann. Gegebenenfalls ist es den jeweiligen Bauherrn überlas- sen, den Behörden weitere notwendige Unterlagen vor- zulegen. Elektronische Information Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen kön- nen zusätzlich über die Homepage der Gemeinde Ertin- gen unter www.ertingen.de bzw. nachfolgendem Internet- Link eingesehen werden: Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der Homepage: www.ertingen.de / Rathaus / Bauen/Wohnen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.06.2021 / Bebauungspläne vom Ing.-Büro PLANWERKSTATT am Bodensee, Lan- Link: https://www.ertingen.de/Bebauungspl%C3%A4ne.html genargen – Stadtplaner Dipl.-Ing. Rainer Waßmann. Ziele und Zwecke der Planung Ertingen, 10.06.2021 Die im Flächennutzungsplan dargestellte Entwicklungs- gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister fläche für gewerbliche Baufläche soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für das geplante Gewerbegebiet herzustel- len, sollen durch einen Bebauungsplan die erforderlichen Landkreis Biberach Gemeinde Ertingen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Öffentliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form ei- ner Planauflage im Rathaus der Gemeinde Ertingen, Dür- keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebau- mentinger Straße 14, 88521 Ertingen, vom 21.06.2021 ungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ge- bis 23.07.2021 (je einschließlich) während der üblichen werbegebiet Süd IV“ Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äuße- Der Gemeinderat der Gemeinde Ertingen hat am rung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während 07.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 der Landes- zur Niederschrift – Stellungnahmen im Bürgermeisteramt bauordnung Baden-Württemberg (LBO) beschlossen, Ertingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Be- den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften handlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga- „Gewerbegebiet Süd IV“ aufzustellen (Aufstellungs- be der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. beschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- keit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Bau- Hinweis gesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus aktuell Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes geschlossen. Während der Schließung ist die Einsicht- umfasst eine Fläche von ca. 1,19 ha, mit Teilflächen der nahme nur nach vorheriger Terminabsprache unter Flurstücke Nr. 1887 und 6010. Tel. 07371 508 - 0 oder info@ertingen.de möglich. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Maskenpflicht beim Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Betreten des Rathauses besteht. Im Norden durch das Flurstück Nr. 1887/3 sowie Elektronische Information Teilflächen der Flurstücke Nr. 1887 und Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen kön- 6010, nen zusätzlich über die Homepage der Gemeinde Ertin- Im Osten durch das Wegeflurstück Nr. 5671 und die gen unter www.ertingen.de bzw. nachfolgendem Internet- Flurstücke Nr. 5670 und 5680 sowie einer Link eingesehen werden: Teilfläche des Flurstücke Nr. 6010, Homepage: www.ertingen.de / Rathaus / Bauen/Wohnen Im Süden durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1887, / Bebauungspläne Im Westen durch Teilflächen des Flurstückes Nr. 1887. Link: https://www.ertingen.de/Bebauungspl%C3%A4ne.html Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt. Ertingen, 10.06.2021 gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Seite 5 Baden-Württemberg hebt die Priorisierung in den Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) Impfzentren ab dem kommenden Montag, 07.06.2021 „Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über auf. Da aktuell aber nur begrenzt Impfstoff zur die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Verfügung steht, ist bei der Terminbuchung weiterhin Grundeigentums zu entscheiden: Geduld gefragt. Damit kann sich jeder um einen Gemarkung: Binzwangen, Gewann: Weinhalde Termin bemühen – auch wenn weiterhin Geduld gefragt Flst.Nr.: 779, 778, Fläche: 15126 m², ist. Denn der Impfstoff bleibt leider weiterhin sehr Nutzung: Dauergrünland / Waldfläche knapp. Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichter- ungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Landratsamt Biberach, Postfach 1662, 88396 Biberach Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab dem bis zum 25.06.2021 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes heutigen Montag, 07.06.2021. Auch in Baden-Württem- Aktenzeichen angeben: 4110 GV-2021-0246‘‘ berg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3.06.2021, eine Änderung der Corona- Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Aus dem Gemeinderat Regelungen treten heute in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Locker- ungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor. • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsver- Bericht über die Sitzung des Umwelt- und anstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungs- Bauausschusses vom 07.06.2021 stufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen TOP 1 Baugesuche im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen a) Neubau einer Blockstufenmauer, Flst. Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien Nr. 193/2, Wiesenstraße, Ertingen-Binz- bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe wangen 3) vorgesehen. Der organisierte Vereinssport ist Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bau- nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, ausschusses bei einer Enthaltung: wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen 1.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den wird nicht hergestellt. Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports 2.) Die erforderliche Befreiung wird nicht erteilt. sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet. Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, b) Wohnraumerweiterung mit überdachter Zu- Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen gangsterrasse, Dachterrasse, Balkon und wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den Pool, Flst. Nr. 187/4, Gartenstraße 3, Ertin- dort geltenden Einschränkungen gestattet. gen-Binzwangen • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona- Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauaus- Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz schusses: von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen 1.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB wird möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne hergestellt. von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, c) Tektur Umbau und Sanierung bestehendes insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist Generationenhaus, Flst. Nr. 142/1, Michel- dann bis 1 Uhr nachts gestattet. Buck-Straße 34 in Ertingen – Reduzierung • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für auf zwei Wohnungen Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Einstimmiger Beschluss des Umwelt- und Bauaus- Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn schusses: Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen 1.) Die untere Baurechtsbehörde wird gebeten, den Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Antragsteller darauf hinzuweisen, dass für das zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf Bauvorhaben ein separater Frischwasseran- weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres schluss hergestellt werden muss. Die Kosten für aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen. die Herstellung hat der Antragsteller zu tragen. • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, 2.) Das gemeindliche Einvernehmen § 36 BauGB die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der wird hergestellt. Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander TOP 2 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, folgenden Tagen unterschritten wird: Anregungen o Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Keine. Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch Bericht über die Öffentliche Sitzung des Ge- von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air- meinderates vom Montag, 07.06.2021 Kulturveranstaltungen etc.). TOP 1 Informationen durch den Bürgermeister o Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen a) Aktuelles über Corona-Beschränkungen, die mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- neue Corona-VO beim Land im Landkreis oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet Biberach
Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei wie bisher bestehen, die Testung in der Kulturhalle ist ein haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen zusätzliches Angebot der Gemeinde. Wer sich in Quaran- Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte täne befindet, sich krank fühlt oder bereits Symptome wie einzuhalten. Fieber, Husten, etc. aufweist, kann im kommunalen Test- o Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und zentrum nicht getestet werden! Bitte wenden Sie sich in Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung diesem Fall an einen Arzt. von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher Bezüglich des weiteren Verlaufs bitten wir um Beachtung gestattet. der aktuellen Hinweise im Amtsblatt oder auf der Home- o Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informations- page der Gemeinde. veranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstalt- ungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, c) Notbetreuung in den Kitas der Gemeinde Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Ertingen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen Während der coronabedingten Schließung der Kinderta- des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im gesstätten in der Gemeinde Ertingen vom 26.04.2021 bis Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern einschließlich 21.05.2021 nahmen von den insgesamt 203 zulässig. gemeldeten Kindern in allen Kindertagesstätten 101 Kin- • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellen- der die Notbetreuung in Anspruch, dies entspricht einem wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits Satz von 49,75 Prozent. an den fünf Tagen vor dem 07.06.2021 unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch d) Schreiben vom Innenministerium Baden- gleich am 07.06.2021 eintreten. Dies haben die Württemberg an die Gemeinden zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 06.06.2021 Unsere ganze Gesellschaft lebt seit mehr als 15 Monaten bekanntzumachen. im Ausnahmezustand. Jede Bürgerin, jeder Bürger hat • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines für sich ungemein belastende Herausforderungen zu von der Schule bescheinigten negativen Tests, der meistern. Selbstverständlich stehen auch das Land und maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt die Kommunen vor Aufgaben und Herausforderungen, die zu allen zulässigen Angeboten ausreichend. noch beim Jahreswechsel 2019/ 2020 kaum vorstellbar • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in und schon gar nicht absehbar waren. einer eigenen Verordnung Schule geregelt; daher wird Es wird noch lange Zeit Herausforderungen im Zusam- die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung menhang mit der Corona-Pandemie geben. Im Moment weitgehend aufgehoben. sind wir in einer Situation, in der wir sagen können: Die Die 7-Tage Inzidenz pro 100.000 EW liegt im Landkreis dritte Welle der Pandemie ist gebrochen. Die Inzidenz und Biberach bei 44,2 (Stand 06.06.2021 um 17:00 Uhr). die Belegung der Intensivstationen gehen kontinuierlich zurück, die Zahl der Impfungen steigt merklich an. Endlich b) Einrichtung einer Corona-Schnelltest- können wir die zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen station in der Kulturhalle Maßnahmen mit Bedacht wieder lockern. Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit der schrittweisen Inzidenzabhängigen Öffnung von Einzelhandel, Gastro- Im Bund, im Land und bei Ihnen, in den Kommunen, ha- nomie, Touristik, Sport- und Kulturveranstaltungen bietet ben wir in den vergangenen 15 Monaten gemeinsam ent- die Gemeinde Ertingen in Kooperation mit der Gemein- schlossen gehandelt, um die Gesundheit und das Leben schaftspraxis Dr. Mittendorfer&Butz&Fieweger für unsere der Menschen in Baden-Württemberg zu schützen. Sie Bürger und Bürgerinnen eine Corona-Schnellteststation in alle, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf das der Kulturhalle in Ertingen an. Die Gemeinschaftspraxis Erreichte stolz sein. übernimmt die ärztliche Leitung. Deshalb ist es mir ein Herzensanliegen, Ihnen für Ihren Um die Testung einfacher und für die Helfer angenehmer Einsatz, Ihre Arbeit und für das gute Miteinander meinen zu gestalten, soll zur Testung der Termin vorher online tiefen Dank auszusprechen. Bitte geben Sie diesen Dank über die Gemeindehomepage gebucht werden. auch an alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. Getestet wird Mit herzlichen Grüßen donnerstags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Ihr Thomas Strobl samstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wenn Sie sich zur Testung angemeldet haben, bringen e) Badebetrieb an den Schwarzachtalseen Sie bitte Ihren eigenen Kugelschreiber sowie den Perso- gestartet nalausweis mit. Den Fragebogen usw. können Sie vorab Am vergangenen Fronleichnamstag, 03.06.2021 wurde auf der Homepage der Gemeinde Ertingen herunterladen die Badesaison an den Schwarzachtalseen wiederum mit und am besten ausgefüllt zu dem Testtermin mitbringen. einem aufwendigen Hygienekonzept in Betrieb genom- Es gelten die bekannten Abstandsregeln und Hygienere- men. Auf den Liegewiesen muss wie schon im letzten geln, eine FFP2/OP-Maske muss getragen werden. Das Jahr entsprechend Abstand gehalten und die Hygienevor- Testergebnis wird Ihnen vor Ort mitgeteilt. schriften beachtet werden. Im geöffneten Sanitärbereich Die aktuelle Pandemie stellt uns alle vor große Heraus- sowie auf dem Verbindungssteg besteht Maskenpflicht. forderungen, dies kann nur in guter Zusammenarbeit aller Die Parkbuchten wurden wieder den höchst möglich zu- Beteiligten gelingen. Das Angebot für kostenlose Corona- gelassenen Gästen angepasst. Bei schönem Badewetter Schnelltests ist nur mit dem Engagement der ehrenamtli- holen sich die Mitarbeiter des Zweckverbandes wieder- chen Helfer*innen möglich. Den entsprechend geschulten um Unterstützung durch einen Sicherheitsdienst hinzu. und ausgebildeten Helfern gilt hier mein ganz herzlicher Ebenso behält es sich der Zweckverband vor, an schönen Dank für die Durchführung der Schnelltests und der Pra- Sonntagen wie schon im letzten Jahr, den Parkplatz für xis Dr. Mittendorfer&Butz&Fieweger für die medizinische PKW`s zu sperren (für Zweiräder und Fußgänger bleibt Leitung. er geöffnet). Geöffnet sind seit vergangenen Donnerstag Die Testmöglichkeiten bei der Marien-Apotheke, den Arzt- auch die Wohnmobilstellplätze, die Wohnmobilisten wer- praxen und dem Testzentrum der VG in Riedlingen bleiben den vom Ordnungsamt auf die drei G`s (genesen, geimpft,
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Seite 7 getestet) kontrolliert. In dieser Saison können wieder Jah- Im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 reskarten, in den Rathäusern Ertingen und Herbertingen Abs. 4 BauGB soll nunmehr der Bereich „formelle Mängel“ und in der Gastronomie am See, gekauft werden. soweit wie möglich bereinigt werden. Neben dem ergänzenden Verfahren wird auch eine Tei- f) Wasserverbundleitung Riedlingen-Ertin- laufhebung des Bebauungsplanes, was die Art der bauli- gen offiziell eingeweiht chen Nutzung angeht, angestrebt. Damit entfällt auch die Am Dienstag, 18.05.2021 konnte das große Gemein- bisherige Gliederung. schaftsprojekt der Wasserverbundleitung Riedlingen- Da in den aufzuhebenden Gebieten eine Bebauung vor- Ertingen nach fast vier Jahren Bauzeit offiziell ein- handen ist, sind hier Festsetzungen zum Maß der bauli- geweiht werden. Beim neuen Pumpwerk in Neufra chen Nutzung nicht erforderlich, dies entspricht der Sicht- wurde die rund 3,8 km lange Verbundleitung nach der weise des Bebauungsplanes vom 14.11.2019. Baufertigstellung ihrer Bestimmung übergeben. Für Mit Sicht auf die aufzugebenden Tierhaltungsbetriebe un- den Ausbau dieser wichtigen und zukunftsweisenden ter Zugrundelegung der immissionsrechtlichen Betrach- Verbundleitung, in der das Trinkwasser nun hin und her tung durch das Ing.Büro iMA. Richter & Röckle, Freiburg und auch in verschiedene Hochzonen gefördert werden vom 19.06.2019/ 05.08.2019 kann die Festsetzung zur Art kann, entstanden Kosten von rund 1,86 Millionen Euro. der baulichen Nutzung als Dorfgebiet aufgehoben werden. Hierfür wurde ein Zuschuss in Höhe von 80% der Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt als förderfähigen Kosten (1,35 Mio. Euro) vom Land B-W Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Ab- gewährt. Die Restkosten von rund einer halben Million satz 1 Nr. 1 BauGB für die Wiedernutzbarmachung von Euro wurden zu zwei Dritteln von der Stadt Riedlingen Flächen, für die Nachverdichtung oder anderer Maßnah- und zu einem Drittel von der Gemeinde Ertingen ge- men der Innenentwicklung. In der vorliegenden Planung schultert. Mit Abschluss dieser Maßnahme steht die fehlen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, so- Wasserversorgung Ertingen-Riedlingen und den ange- mit richtet sich die Art der baulichen Nutzung bei künftigen hängten Gemeinden der Raumschaft auf sicheren Beinen. Bauvorhaben nach Maßgaben des § 34 BauGB, da sich das Plangebiet im Innenbereich befindet. TOP 2 Bürgerfragestunde Mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderats bei einer Es wurden keine Fragen seitens der anwesenden Einwoh- Gegenstimme: nerschaft gestellt. 1.) Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Engel- Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ im verein- TOP 3 Bekanntgabe nicht-öffentlicher Beschlüsse fachten Verfahren nach § 13a BauGB wird be- Der Bürgermeister gab folgende Beschlüsse aus der ver- schlossen. gangenen nicht-öffentlichen Sitzung bekannt: 2.) Der Gemeinderat beschließt ein ergänzendes Ver- fahren nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfah- Grundstücksangelegenheiten ren) für die Heilung gerügter Verstöße durchzu- Das Gremium stimmte dem Verkauf eines Baugrund- führen. stückes auf der Gemarkung Ertingen zu. 3.) Der Entwurf des Bebauungsplans „Engel-Areal / Änderung und Teilaufhebung“ in der Fassung Personalangelegenheiten vom 25.05.2021 wird gebilligt. Das Gremium nahm verschiedene Personalangelegen- 4.) Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungs- heiten zur Kenntnis. plan „Engel-Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der TOP 4 Änderung und Teilaufhebung des Fassung vom 25.05.2021 wird gebilligt und die Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren Unterlagen im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 nach § 13a BauGB und ergänzendes BauGB). Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB für den 5.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentlich- Bebauungsplan „Engel - Areal“ keits- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 - Beschluss über die Aufstellung des Bebau- BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. ungsplanes „Engel – Areal/ Änderung und Teilaufhebung“ im vereinfachten Verfahren TOP 5 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13a BauGB „Gewerbegebiet Süd IV“ - Beschluss über das ergänzende Verfahren - Aufstellungsbeschluss nach § 214 Abs. 4 BauGB (Heilungsverfah- - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung ren) für den Bebauungsplan „Engel – Areal/ der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öf- Änderung und Teilaufhebung“ fentlicher Belange - Beschluss über die öffentliche Auslegung Eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 1887 am süd- lichen Ortsrand von Ertingen ist im rechtswirksame Nach Durchführung eines Sanierungsverfahrens konnte Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwal- die Gemeinde Ertingen das „Engel-Areal“ erwerben. tungsgemeinschaft Riedlingen als Entwicklungsfläche Anschließend wurde der Bebauungsplan „Engel – Areal“ für gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Flächen in aufgestellt, der seit 14.11.2019 rechtskräftig ist. diesem Bereich sollen nun einer gewerblichen Nutzung Innerhalb der Jahresfrist wurde der Bebauungsplan zugeführt werden. Das Plangebiet ist dem Außenbereich „Engel-Areal“ im Rahmen eines Normenkontrollverfahren gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der ge- vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg planten Nutzung als Gewerbegebiet ist daher auf der Ba- (8S2790/20) angegriffen. Es wurde vorgetragen, der sis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die Betrieb des Antragstellers sei durch die Ausweisung planungsrechtliche Zulässigkeit für das geplante Gewer- als Dorfgebiet ungerechtfertigt betroffen und in seinem begebiet herzustellen, sollen durch einen Bebauungsplan Bestand gefährdet. Bezuggenommen wird dabei auf die die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingun- Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Ebenso wurden gen geschaffen und der Bebauungsplan „Gewerbegebiet formelle Mängel innerhalb der Jahresfrist gerügt. Süd IV“ aufgestellt werden.
Seite 8 Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 960,00 € (netto). 1.) Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschrif- Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: ten „Gewerbegebiet Süd IV“ wird nach § 2 Abs. 1 Die Gemeinde beauftragt die Firma CM City Media GmbH Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren auf- zur Erstellung einer neuen Internetseite mit dem Paket gestellt (Aufstellungsbeschluss). Der räumliche „Barrierefreiheit plus“ inkl. Terminbuchungsmodul. Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtli- chen Bauvorschriften wird aus dem Lageplan mit b) Homepage des Seniorenzentrums Datum vom 06.05.2021 ersichtlich. „St. Georg“ Ertingen 2.) Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Die Internetseite des Seniorenzentrums „St. Georg“ in Bauvorschriften vom 06.05.2021 wird mit den in Ertingen unterliegt der Homepage www.ertingen.de. Somit der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen wurde für das Seniorenzentrum „St. Georg“ ebenfalls ein gebilligt. Dieser gebilligte Entwurf des Bebauungs- Angebot beim gleichen Anbieter eingeholt. plans erhält das Fassungsdatum vom 07.06.2021 Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 3.) Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- Das Seniorenzentrum „St. Georg“ beauftragt die Firma keit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung CM City Media GmbH zur Erstellung der Website, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Website Betrieb, Website Barrierefrei Zusatzpaket Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. (optimal), Mitgliederportal (Intranet Basis), Kalender Mitarbeiter Intranet (Hallen-Management) und TOP 6 Bebauungsplan „Hinter den Gärten“ Terminreservierung online cm. - Festlegung von Straßennamen Der Gemeinderat hat nach vorhergehender Entscheidung des Ortschaftsrats Erisdorf die Namen für die Erschlie- TOP 8 Seniorenzentrum „St. Georg“ ßungsstraßen innerhalb des neuen Bebauungsplange- - Flachdachsanierung über der Erdgeschoß- biets „Hinter den Gärten II“ in Ertingen-Erisdorf festgelegt. pflegestation Die Straßennamen können dem nachfolgend abgedruck- Die Flachdachabdichtung über der Pflegestation beim ten Lageplan entnommen werden: Erdgeschoß des Seniorenzentrums „St. Georg“ ist auf Grund des natürlichen Alterungsprozesses so porös und brüchig, dass eine Erneuerung vorgenommen werden muss. Des Weiteren ist das Schwindverhalten der Folie so weit vorangeschritten, dass sich die Folie von den Attikarandbereichen unkontrolliert löst und es somit des Öfteren zu Wassereintritt ins Gebäude gekommen ist. Zusammen mit dem Architekturbüro Schirmer und Partner wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, das lediglich den Rückbau der vorhandenen Kiesabdeckung und die Erneuerung der Abdichtungsfolie sowie die Er- neuerung der Lichtkuppeln vorsieht. Eine weitergehende Sanierung wurde auf Grund der in den kommenden Jahren anstehenden bauliche Änderung nicht in Betracht ge- zogen. Die Kosten für die vorgehsehen Flachdach- sanierung betragen rund 61.750,00 € brutto. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: 1.) Einer erforderlichen Sanierung des Flachdachs über der Erdgeschoßpflegestation beim Senioren- zentrum „St. Georg“ wird zugestimmt. 2.) Einer Beauftragung des Architekturbüro Schirmer und Partner für die Durchführung der erforderlichen Planungsleistungen wird zuge- stimmt. 3.) Einer beschränkten Ausschreibung der Bau- arbeiten wird zugestimmt. 4.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte Aus- Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: schreibung erfolgt in der nichtöffentlichen Die Straßennamen im Bebauungsplan „Hinter den Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021. Gärten II“ werden wie im Lageplan dargestellt festgelegt. TOP 9 Erschließung Baugebiet „Gruber II“ in Ertingen TOP 7 Beauftragung der Neugestaltung der - Beauftragung eines Planungsbüros für die Homepage mit Einführung von Barrierefreiheit Erschließungsplanung a) Homepage der Gemeinde Ertingen Derzeit wird der Bebauungsplan für das Baugebiet Die Internetseiten aller öffentlichen Stellen des Landes „Gruber II“ in Ertingen erstellt. Parallel hierzu ist die müssen seit dem 23.09.2020 barrierefrei zugänglich Ausarbeitung der Erschließungsplanung erforderlich, sein. Dadurch sollen Menschen mit Behinderung damit diese mit dem Bebauungsplan später über- mediale Angebote von Behörden genauso nutzen einstimmen. Weiter ist die Optimierung der Drucker- können wie Menschen ohne Einschränkungen. Die An- höhung Hummelberg nötig, da durch die erneute schaffungskosten belaufen sich auf einmalige 8.880,00 € Erweiterung des Versorgungsgebiets eine Optimierung (netto). Die jährlichen Kosten betragen 1.130,00 € (netto). der Anlage erforderlich sein wird. Durch das Ingenieur- Zusätzlich wird ein Terminbuchungsmodul beschafft. büro Funk aus Riedlingen wurden bisher in Ertingen Hierfür belaufen sich die Kosten auf einmalig und jährlich sämtliche Erschließungsplanungen zur vollen Zufrieden-
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Seite 9 heit durchgeführt, sodass diesem Büro auch die er- Sommerferien durchzuführen, so dass der Schulbeginn forderlichen Vorkenntnisse und Grundlagen vorliegen. nach den Sommerferien im neu sanierten Schulhaus Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats: starten kann. Einer Beauftragung des Ingenieurbüro Funk aus Riedlingen, für die Durchführung der Erschließ- b) Grabschmuck, Weihwasserkessel an ungsplanung des Baugebiets „Gruber II“ sowie der Urnenstelen Optimierung der Druckerhöhungsanlage Hummel- Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, das Verbot berg wird zugestimmt. zum Anbringen von Grabschmuck und Stellen von Weihwasserkesseln vor der Urnenwand durchzusetzen, TOP 10 Durchführung der Enderschließung im da an und direkt vor den Urnenstelen am Friedhof Baugebiet „Inneres Tal III” in Ertingen und wieder zahlreicher Grabschmuck abgelegt und auch „St.-Anna-Eschle” in Binzwangen Weihwasserkessel angebracht wurden. Nachdem in den Baugebieten „Inneres Tal III” in Ertingen Bürgermeister Köhler sagt zu, im Amts- & Mitteilungs- und „St.-Anna-Eschle” in Binzwangen ein Großteil der blatt erneut auf das Verbot hinzuweisen. Der Bauhof wird Grundstücke bebaut sind, sollen durch das Aufbringen die Gegenstände zu gegebener Zeit erneut abräumen. des Feinbelages im Zuge der Enderschließung die Erschließungsmaßnahmen in diesen Gebieten c) Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz abgeschlossen werden. in kommunalen Gremiensitzungen Enderschließungskosten Seitens eines Gemeinderats wurde angefragt, ob Für die Enderschließung der einzelnen Baugebiete die Mund-Nasenschutzpflicht während der Sitzung entstehen folgende Kosten: des Gemeinderats weiterhin besteht. Bürgermeister • Baugebiet „Inneres Tal III” Ertingen Köhler führte daraufhin aus, dass sich der Landkreis 80.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten Biberach noch in der Öffnungsstufe 1 befindet und in der • Baugebiet „St.-Anna-Eschle” Binzwangen Öffnungsstufe 1 weiterhin die Pflicht zum Tragen eines 67.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten Mund-Nasen-Schutzes besteht. = Gesamtkosten 147.000,00 € brutto einschl. Nebenkosten Finanzierung Im Haushaltsplan 2021 sind für die Durchführung die Enderschließung der einzelnen Baugebiete folgende Allgemeine Informationen zu Corona Haushaltsmittel bereitgestellt: • Baugebiet „Inneres Tal III” Ertingen 125.000,00 € • Baugebiet „St.-Anna-Eschle” Binzwangen Die aktuellen Bestimmung finden Sie ab Seite 11 oder auf 80.000,00 € unserer Homepage www.ertingen.de. = Vorhandene Mittel HP 2021 205.000,00 € Beauftragung Planungsbüro und Ausschreibung Bauarbeiten Gemeindemitteilungen Um die Maßnahme noch dieses Jahr umsetzen zu können, ist die Planung und Ausschreibung der Enderschließungsarbeiten erforderlich. Für die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten Grabschmuck vor der Urnenwand schlägt die Verwaltung vor, diese auf Grundlage der Die Bestattungsform in der Urnenwand ist seit Jahren sehr aktuellen Verwaltungsvorschrift, die bis zum 31.12.2021 gefragt. Probleme gibt es allerdings bei der Frage des angewendet werden kann, beschränkt auszuschreiben. zulässigen Grabschmucks. Wer einer Urnenbestattung Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats bei einer Enthaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des im Kolumbarium zustimmt, muss sich beim Grabschmuck Ortschaftsrats Binzwangen: sehr einschränken. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung 1.) Der Enderschließung vom Baugebiet „Inneres am 17.05.2021 die Friedhofssatzung neu beschlossen Tal III” in Ertingen und „St.-Anna-Eschle” in (veröffentlicht Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 21) und hier Binzwangen wird zugestimmt. auch unter anderem den § 16 b Gestaltungsvorschriften 2.) Den Auftrag für die Planung und Ausschreibung für die Urnenwände unter f) Das Anbringen von der erforderlichen Enderschließungsmaßnahme Bildern, Symbolen, Vasen, Kerzen oder sonstigen erhält das Ingenieurbüro Funk. Verzierungen an und auf der gesamten Urnenwand 3.) Die Bieterfestlegung für die beschränkte ist unzulässig. Unter g) Die Ablage von Blumen- und Ausschreibung erfolgt in der nichtöffentlichen sonstigen Trauergegenständen sind auf der hierfür Gemeinderatssitzung vom 07.06.2021. vorgesehenen Blumenbank möglich. Nach ange- TOP 11 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, messener Zeit ist das Friedhofspersonal berechtigt, Anregungen die Gegenstände abzuräumen und zu entsorgen a) Umzugstermin Michel-Buck-Schule nochmals bekräftigt. Von einem Mitglied des Gemeinderats wurde angefragt, In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde vom ob der Termin zum Umzug der Michel-Buck-Schule in Gemeinderat die Problematik Grabschmuck vor der den erweiterten und kernsanierten Schulbau in den Urnenwand nochmals aufgegriffen und klar Stellung Sommerferien gehalten werden kann, so dass im bezogen. Selbstverständlich besteht am Tag der Bei- September die Schulcontainer nicht mehr benötigt werden. setzung die Möglichkeit, Blumen und Grabschmuck für die Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass wie im Dauer von ein bis zwei Wochen abzulegen, danach sollen Bauzeitenplan vorgesehen und geplant, den Umzug in den aber wie in der Satzung beschrieben, die vorgesehenen
Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Blumenbänke genutzt werden. Mit der Veröffentlichung Wenn das Seniorenzentrum „St. Georg“ seine Eingangs- der neuen Friedhofssatzung sollen die Vorschriften auch türe wieder öffnet, dann geht das aktuell nur, wenn eingehalten werden, so wird das Friedhofspersonal ab alle Besucher*innen sich verantwortungsvoll an die Mitte nächster Woche den Grabschmuck vor und an geltenden Vorgaben halten. Daher bitten wir Sie alle, sich den Urnenwänden abräumen. In der Planung dieser gewissenhaft an diese Regelungen zu halten. Dann kann Bestattungsform sollte es bewusst um Ruhe, Natürlichkeit das Pflegeheim auch weiterhin geöffnet bleiben und Sie und Klarheit in der Gestaltung der Grabstätte gehen und können selbstbestimmt ihren Besuch bei uns absolvieren. die Schlichtheit ist absolut gewollt, deshalb appellieren wir Ein Besuch ist weiterhin nur möglich, an das Verständnis der Betroffenen und bitten in Zukunft 1.) wenn Sie gesund, getestet, genesen oder geimpft um Beachtung. sind, Jürgen Köhler, Bürgermeister 2.) wenn Sie vor jedem Besuch ein Besuchsformular vollständig ausgefüllt haben, An die Vereine der Gemeinde Ertingen 3.) wenn Sie sich an die Abstands-, Hygiene-, Im letzten Jahr haben sich sicherlich einige Anschriften Sicherheitsvorgaben der Aushänge halten. bzw. auch die E-Mailadressen der Vorsitzenden der ein- Aktuelle Regelungen zelnen Vereine geändert. Bitte tragen Sie dafür Sorge, Die Eingangstür der Pflegeeinrichtung ist von morgens dass der Gemeindeverwaltung stets die aktuelle E-Mail 08:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit Adressen bzw. Anschrift vorliegt. Bei Änderungen bitte sind Besuche möglich. Info an: Email: info@ertingen.de oder Tel. 07371 508-21 Bewohner*innen können pro Besuch grundsätzlich von oder Tel. 07371 508-22 maximal vier Personen besucht werden. In Absprache mit der Leitung sind Ausnahmen möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Baden- Die tägliche Besuchszeit ist immer noch je Besuch auf 60 Minuten begrenzt. Württemberg informiert Besuche sind möglich, wenn Sie gesund sind, wenn Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Sie genesen sind, wenn Sie geimpft sind oder wenn Sie Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen einen negativen Coronatest vorlegen können. Den PoC Ausbildungsplatz haben, sollten sich bei der Agentur Antigen Schnelltest können Sie gerne an jedem zweiten für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie Tag, zu fest vorgegebenen Zeiten, bei uns machen eine Lehrstelle suchen. Dadurch werden Lücken im lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Anmeldung über Versicherungsverlauf vermieden und es entstehen keine unsere Internetseite. Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die Beim Betreten des Hauses haben die Besucher:innen, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. ihre Daten auf dem Besuchernachweis der Einrichtung Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann anzugeben. die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Beim Betreten des Hauses ist eine gründliche Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung Händedesinfektion durchzuführen. berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber Beim Betreten des Hauses und während des gesamten nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre Besuchs ist eine FFP2 Maske zu tragen (Ausnahmen alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die sind in Absprache möglich). Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert. In der Einrichtung und im Außenbereich der Einrichtung ist das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu Fundsache allen anderen Personen einzuhalten. 1 Tabaktasche Die Bewohner:innen dürfen das Haus verlassen. Bei der Rückkehr ins Haus ist unverzüglich eine Händedesinfektion vorzunehmen. Familienheimfahrten der Bewohner:innen sind Seniorenzentrum „St. Georg“ grundsätzlich möglich. Die allgemeinen Coronauflagen müssen eingehalten werden. Bitte stimmen Sie sich dazu mit der Stationsleitung, der Pflegedienstleitung oder Heimleitung ab Besucherregelung im Seniorenzentrum Bitte bringen Sie uns für den Fall, dass Sie genesen oder geimpft sind und wenn Sie ein negatives Testergebnis „St. Georg“ haben sollten, ihre Nachweise als Kopien mit. Wichtig: Wenn im Landkreis Biberach die Inzidenz an fünf Wir benötigen von jedem Besuch einen vollständig aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 war, werden weitere ausgefüllten Besuchernachweis. Lockerungen im täglichen Leben ermöglicht. Änderungen bei der Besucherregelung sind weiterhin Im Idealfall werden die neuen Regeln ab dem 09.06.2021 möglich, wenn sich die Inzidenzwerte im Landkreis wieder gelten (was wir sehr hoffen). Auch wenn für die verschlechtern oder verbessern sollten. Wir informieren Pflegeeinrichtungen die meisten bestehenden Regelungen Sie dann wieder darüber. weiter gelten wie bisher, wollen wir dann im möglichen Rahmen auch unsere Besucherregelungen ausweiten und unser Haus wieder öffnen.
Amts- und Mitteilungsblatt Ertingen 10.06.2021 / Nr. 23 Seite 11 Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 Grundsätzliche Regelungen Inzidenz unter 100 Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treffen. Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt: » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* aus zwei Haushalten. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Schnell- und Selbsttests Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der bestätigen: Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies - Arbeitgeber*innen nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder - Anbieter*innen von Dienstleistungen Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal - Nur mit vorheriger Terminbuchung » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe selbst unter Aufsicht (zum Beispiel Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt durchführen und bescheinigen lassen. » Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. » Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden) » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept, » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Gemeindegesang erlaubt Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 Stand: 04. Juni 2021 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1 ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück- genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Tagen steigt » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro m Ladenfläche ohne Testkonzept. 40 m² sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch- 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen m ohne Voranmeld- 2 Kund*innen pro 40 m² schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und unter Einhaltung der AHA-Regeln ung mit Testkonzept. -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport » Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr) auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung organisierte Gruppen wie Wandergruppen unter Einhaltung der AHA-Regeln von Lernplätzen mit Voranmeldung » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- » Vortrags- und Informationsveranstaltungen und Profisports ohne Begrenzung der » Touristische Übernachtung in Beherberg- bis 100 Personen außen Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen außen Ferienwohnungen, Campingplätze und Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz- » Wettkampfveranstaltungen des kontakt- ähnliche) und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis armen Amateursports bis 20 Sportler*innen Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder 20 Personen bis 100 Zuschauer*innen außen Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen Coronatest vorlegen. (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 100 Personen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich bis 10 Schüler*innen » Zoologische und botanische Gärten mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, » Gesangs- und Blasmusikunterricht mit (1 Person pro 20 m²) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) bis 5 Schüler*innen innen und außen » Galerien, Gedenkstätten und Museen » Ballett- und Tanzschulen außen mit (1 Person pro 20 m²) 10 Schüler*innen » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien- anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, » Archive, Büchereien und Bibliotheken Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen (1 Person pro 20 m²) bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die und mit bis zu 10 Personen innen sich nicht begegnen, sind möglich » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons » Außenbereiche von Schwimmbädern oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Touristische Veranstaltungen im Freien, wie Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20 Personen Stand: 04. Juni 2021
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