GRAFING Amtsblatt - Informationen aus dem Rathaus
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
246. Ausgabe / 29.05.2020 An sämtliche Haushalte GRAFING Amtliche Bekanntmachungen AKTUELL Amtsblatt – Informationen aus dem Rathaus Liebe Grafingerinnen und Grafinger, bei der Kommunalwahl ten. Und nirgends ist aber auch der per- die Coronakrise. Die Auswirkungen, ge- im März wurde ich als sönliche Bezug zwischen Mandatsträger sellschaftlich und finanziell, sind noch Erster Bürgermeister und Bürger größer als in der Kommunal- gar nicht in seiner Gänze abzusehen. und insgesamt 11 neue politik. Hier gibt es also einen sehr di- Auch die Veränderung, die COVID-19 für Mitglieder für den Stadt- rekten Kontakt, wenn man von der Frage unser Leben mit sich bringen könnte, rat gewählt. Mittlerweile haben auch der Einflussnahme ausgeht, aber ande- machen vielen Angst. Alle Planungen die konstituierende Sitzung, die Verei- rerseits ist die demokratische Kontrolle und Vorstellungen für die Entwicklung digung von mir als Ersten Bürgermeis- durch die Bürger auch stärker spürbar. Grafings werden dadurch in Frage ge- ter sowie die Vereidigung der neuen Ein Stadtrat ist nicht in erster Linie eine stellt. Im Moment hat das Risikoma- Stadträte stattgefunden. Daneben wur- Plattform der Parteipolitik. Die Stadträ- nagement höchste Priorität. Die Mög- de eine neue Geschäftsordnung in Kraft tinnen und -räte wurden gewählt, um lichkeit zur Gestaltung Grafings treten gesetzt. Diese soll uns helfen, die Ab- Grafing voran zu bringen, um sich für momentan in den Hintergrund. läufe und die Entscheidungsfindung im Grafing einzusetzen. Niemand wurde ge- Trotz aller unterschiedlichen politi- Stadtrat zu beschleunigen. wählt, um eine bestimmte Partei oder schen Gruppierungen, die auch in un- Nirgendwo anders ist die Gestaltungs- Gruppierung voranzubringen oder schon serem Stadtrat vorhanden sind, müs- kraft so groß wie in der örtlichen Kom- gar nicht, um die Ideen der jeweils ande- sen wir diese Krise gemeinsam mit den mune. Kein Mandat, ob auf Landes- ren zu blockieren. Bürgerinnen und Bürgern bewältigen. oder Bundesebene kann einem so viele Leider wird der Beginn die Wahlperiode Wir müssen als Team an dieses Thema Möglichkeiten geben, unmittelbare Ar- geprägt durch ein Thema, welches uns herangehen, da wir sonst die richtigen beit für Bürgerinnen und Bürger zu leis- auch noch sehr lange beschäftigen wird, Schritte nicht rechtzeitig einleiten wer- Fortsetzung Seite 2 Amtliche Bekanntmachungen Was ist los in Grafing Vereinsnachrichten BEKANNTMACHUNG MOVIMENTO – ELTERNGEMEIN AUFSTELLUNG START DER SCHAFT GRAFING DES BEBAUUNGS SAMMELAKTION EBERSBERG E.V. PLANES FÜR DIE PFANDBONS – Seite 20 WIR SIND NACHFOLGENUTZUNG WIEDER DA! DES SOG. „LENTNER- Umwelt, Abfall GELÄNDES“ ÄNDERUNGEN MÜLLABFUHR – Seite 6 – Seite 21 – Seite 23 Nachrichten aus dem Rathaus „WAS MIR AN UNSEREM ENERGIE- ABSAGE BÜRGERFEST 2020 – Seite 8 VERSORGER AM BESTEN GEFÄLLT?“ l k t uel Kultur, Sport, Freizeit „DASS ICH MIT IHM GEMEINSAMgMEINEN A LAND- n afi MACHEN KANN.“ KREIS EIN BISSCHEN BUNTER G r STADTBÜCHEREI GRAFING – WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH. b l a tt ts Am WIEDERERÖFFNUNG AM DIENSTAG, DEN 12. MAI 2020 – Seite 13 Gemeinsam mit uns kreativ werden und 1.000€ gewinnen. Alle Infos unter www.rothmoser.de/trafohaus. GRAFING AKTUELL 1■ 1
Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 1 den. Unterschiedliche Auffassungen müs- digkeiten und gesetzlichen Grenzen tätig stand haben. Auch die Mitarbeiterinnen sen dabei in den Hintergrund treten. Zu- werden können, müssen wir alles tun und Mitarbeiter des Rathauses verste- mindest für den persönlichen Umgang und die gegebenen Möglichkeiten nut- hen sich als Dienstleisterinnen und untereinander sollten gegenseitiger Res- zen. Dienstleister. Sie sind hochmotiviert und pekt sowie Achtung und Wertschätzung Beginnen wir nun unsere gemeinsame arbeiten mit vollem Einsatz. anderer Auffassungen maßgebend und Arbeit. Sehr oft werden wir an bisherigen bindend sein. Aber ich bin überzeugt, Entscheidungen anknüpfen und auf vor- Trotz der Krise freue ich mich auf die vor dass uns das zur Zufriedenheit aller ge- liegende Beschlüsse aufzubauen haben. uns liegende Arbeit. Ich wünsche Ihnen lingen wird. Das soll uns aber nicht grundsätzlich und uns hierzu für die vor uns liegende Der Stadtrat ist ein Verwaltungsorgan hindern, eigene Akzente zu setzen und Zeit viel Kraft, Erfolg, Glück und Gottes und hier geht es um die Aufgaben inner- auch neue Entwicklungen einzuleiten. Al- Segen. halb des verfassungsrechtlich geschütz- leiniger Maßstab für unsere Arbeit muss ten Rechts der Selbstverwaltung. Dieses in allen Fällen das Wohl der Allgemein- Recht ist in seinem Kernbereich dauer- heit insgesamt bleiben. Dem und nichts, Mit freundlichen Grüßen haft gewährleistet. Am wirkungsvollsten aber auch gar nichts anderem sind sie Ihr kann es gesichert werden, wenn wir es verpflichtet. voll ausschöpfen. Auch wenn wir nur im Nur wenn wir diesen Grundsatz befol- Christian Bauer Rahmen der uns eingeräumten Zustän- gen, wird unsere Arbeit dauerhaft Be- Erster Bürgermeister Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Wohnbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 275 und 275/11 der Gemarkung Öxing nördlich der Siedlung „Schönblick“ (Bebauungsplan „Am Schönblick Nord II“) gemäß § 13b BauGB; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Beschreibung des Vorhabens: vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 während der allgemeinen Ge- Der Stadtrat hat am 16.10.2018 die Aufstellung eines Bebauungs- schäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donners- plans (§ 2 Abs. 1 BauGB) zur Ausweisung eines Wohngebiets für die tag von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Bauverwaltung, Rathaus Zimmer derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücke am nördlichen Nr. 16, Marktplatz 28, öffentlich dargelegt. Gleichzeitig wird Gele- Ortsrand der Siedlung „Schönblick“ im Bereich der Grundstücke genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Soweit aufgrund Fl.Nrn. 275 und 275/1 der Gemarkung Öxing beschlossen. Im Be- von hygienischen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rat- reich des Grundstücks Fl.Nr. 275/1 der Gemarkung Öxing wird der hauses eingeschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinba- Bebauungsplan „Schönblick Nord“ vom 03.10.2018 geändert. rung unter 08092/703-3101 die Einsichtnahme innerhalb der ge- Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 nannten Geschäftszeiten gewährleistet. bekanntgemacht. Die Planunterlagen sind auch zusätzlich öffentlich ausgelegt (Rat- Das Planungsgebiet erstreckt sich einschließlich der umfangreichen haus, Flur im 1. Obergeschoss) und sind im Internet einsehbar Ortsrandeingrünung und sonstiger Grünflächen auf eine Fläche von (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im ca. 23.000 m2, davon ca. 12.000 m2 Baulandfläche. Die Bebauung Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die bei der Stadtver- erfolgt mit Hausgruppen und Einzelhäuser; Geschosswohnungsbau waltung dargelegten Planunterlagen maßgebend. mit Tiefgaragen ist nicht geplant. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Vorgebrachte Äuße- Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren rungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen über- als Bebauungsplan zur erweiterten Innenentwicklung gemäß § 13b prüft und fließen dann in das weitere Verfahren ein. Nicht fristge- BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas- BauGB. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Bau- sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die NVO liegt mit ca. 3.200 m2 unter der Grenze von 20.000 m2 gemäß Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müs- § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Pflicht zur Durchführung einer Um- sen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht weltverträglichkeitsprüfung besteht nicht (Anlage 1 Nr. 18.7 zu von Bedeutung ist. §§ 1, 7 UVPG). Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natu- ra-2000-Gebieten (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) bestehen nicht. Grafing b.M., 08.05.2020 Im Bebauungsplanverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die Stadt Grafing b.München allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraussicht- lichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. Christian Bauer § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in der Zeit Erster Bürgermeister 2 ■ GRAFING AKTUELL
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes „Hammerschmiede, Glonner Straße, Von-Hazzi-Straße“ für den Teilbereich des „Alten Bauhofes“ (Von-Hazzi-Straße 7 1/3) einschließlich der nördlich und östlich anschließenden Flächen sowie für den Teilbereich zwischen dem Oberanger und dem Schulgrundstück (Gymnasium) südlich des Unteranger als Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB); Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Bebauungsplanänderung erfasst die Flächen des „Alten Bauho- nes nebst Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden fes“ (Von-Hazzi-Straße 7 1/3) einschließlich der im Norden bis zur umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 15.06.2020 Von-Hazzi-Straße und Osten bis zum Oberanger anschließenden bis 20.07.2020 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag Flächen. Im Weiteren erstreckt sich das Plangebiet auf das größten- bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr, teils bebaute Gebiet östlich des Oberanger / südliche der Straße Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus (Marktplatz 28 / Unteranger, dort insbesondere für die erstmalige Bebauung der 1. Obergeschoss, Flur) öffentlich aus. Soweit aufgrund von hygieni- Fl.Nr. 514/10 der Gemarkung Grafing. schen Vorsorgemaßnahmen die Zugänglichkeit des Rathauses ein- Der Geltungsbereich erfasst folgende Grundstücke: Fl.Nrn. 514, geschränkt ist, wird nach telefonischer Terminvereinbarung unter 514/1, 514/4, 514/5, 514/6, 514/7, 514/8, 514/9, 514/10, 514/11, 08092/703-3101 die Einsichtnahme innerhalb der genannten Ge- 514/12, 514/13, 514/18, 514/19, 514/21, 514/24, 514/25, 514/26, schäftszeiten gewährleistet. 506/1, 506/13, 507/11 und 505/17 der Gemarkung Grafing. Das Plan- Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und die we- gebiet ist im Lageplan rot umrandet dargestellt. sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnah- men werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während des Auslegungs- zeitraums auch in das Internet eingestellt (https://www.grafing.de). Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann jedermann zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellung nehmen. Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren In- halt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Grafing b.M, 06.05.2020 Stadt Grafing b.München Christian Bauer Erster Bürgermeister Planungsziel ist die Nachfolgenutzung für das Gelände des früheren Bauhofes und der angrenzenden Grundstücke vorrangig für den Geschosswohnungsbau. Für die Grundstücke östlich des Oberan- gers erfolgt eine rechtliche Anpassung an die tatsächlich entstan- den Bebauung und Grundstücksordnung sowie die Festsetzung ei- ner zusätzlichen Wohnbebauung für das Grundstück Fl.Nr. 514/10 der Gemarkung Grafing. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprüfungs- pflicht und beeinträchtigt nicht die Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB. Nach Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der gebilligte Entwurf des Bebauungspla- GRAFING AKTUELL 3■ 3
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßge- bend. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlich- Zweite Änderung des Bebauungsplanes ten Planunterlagen sind die bei der Stadtverwaltung dargeleg- „Gindlkofener Feld I“ an der Breitensteinstr.; ten Planunterlagen maßgebend. Wiederholung der Bekanntmachung des Während der Beteiligungsfrist kann jedermann Stellungnahmen Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) nehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen kön- und der frühzeitigen Beteiligung der nen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück- sichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht- Der Stadtrat hat am 16.01.2018 das Bauleitplanverfahren zur mäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gindlkofener Feld I“ einge- 6 BauGB). leitet (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich der zweiten Bebauungsplanänderung (Plangebiet) erfasst einen Teilbereich Grafing b.M., 05.05.2020 südlich der Breitensteinstraße und betrifft die Grundstücke Stadt Grafing b.München Fl.Nrn. 222 und 222/10 der Gemarkung Nettelkofen sowie die angrenzenden Verkehrsflächen mit den Fl.Nrn. 200/2 und 223/1 Christian Bauer jeweils Teilfläche der Gemarkung Nettelkofen. Erster Bürgermeister Das Plangebiet ist im nachfolgenden Lageplan rot umrandet dargestellt. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Rosenheimer Straße 36“ für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 739 der Gemarkung Grafing Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) und Durchführung der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) Der Stadtrat hat in der Sitzung am 05.02.2020 den Aufstellungs- beschluss für den Bebauungsplan „An der Rosenheimer Straße Planungsziel ist die Nachverdichtung der betroffenen Grundstücke. 36“ für eine Wohnbebauung gefasst. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Fl.Nr. 739 der der Gemarkung Grafing. Das Plangebiet ein- bekanntgemacht. schließlich der öffentlichen Verkehrsflächen hat eine Größe von Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im vereinfachten Verfah- ca. 2.000 m2. ren nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). BauGB bekanntgemacht. Im Aufstellungsverfahren erfolgt jetzt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihrer voraus- Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfah- sichtlichen Auswirkungen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ren nach § 13b BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprü- gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Hierfür werden die Planunterlagen in fung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). der Zeit vom 02.06.2020 bis 16.06.2020 während der allgemei- Das Vorhaben unterliegt nicht der Umweltverträglichkeitsprü- nen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, fungspflicht; eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des § 1 Abs. Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öf- 6 Nr. 7 b BauGB ist ausgeschlossen. fentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öff- nungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Krise“ Der Bebauungsplan entspricht nicht dem Entwicklungsgebot. eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Terminvereinba- Der Flächennutzungsplan setzt für dieses Grundstück „Fläche rung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten für die Landwirtschaft“ fest. Der Flächennutzungsplan ist im kann jederzeit gewährt werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit Zuge der Anpassung zu ergänzen. zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zur Erörterung bitten wir ebenfalls um telefonische Terminabsprache. Auch die Erörterung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 kann telefonisch erfolgen. Abs. 1 BauGB durchgeführt. Hierbei wird in der Zeit vom Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 15.06.2020 bis 10.07.2020 während der allgemeinen Öffnungs- BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei zeiten des Rathauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten sowie nach telefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausge- 4 ■ GRAFING AKTUELL
Amtliche Bekanntmachungen legt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Der erweiterte Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntge- Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Kriese“ eingeschränkt macht (§ 2 Abs. 1 BauGB). sind, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann jederzeit ge- währt werden. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zur Erörterung bitten wir ebenfalls um tele- fonische Terminabsprache. Auch die Erörterung kann telefonisch erfolgen. Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßge- bend. Bei möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Planunterlagen sind die bei der Stadtverwaltung dargelegten Planunterlagen maßgebend. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Öffentlichkeitsbeteili- Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfah- gung nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Be- ren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- Innenentwicklung, bei dem die Durchführung der Umweltprü- ben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder fung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit BauGB). des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Entsprechend dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 21.04.2020 werden der Bebauungsplanentwurf, die Begründung Grafing b.M., 07.05.2020 und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stadt Grafing b.München Stellungnahmen in der Zeit vom 09.06.2020 bis 10.07.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Flur Christian Bauer 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach telefonischer Ter- Erster Bürgermeister minvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Corona-Kriese“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefoni- sche Terminvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Bekanntmachung Öffnungszeiten kann jederzeit gewährt werden. Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßge- für die Grundstücke Fl.Nrn. 222, 261/3 Teilfläche bend. und 261 Teilfläche der Gemarkung Öxing im Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgege- beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur ben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen kön- Innenentwicklung (§ 13a BauGB); nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) rücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- Der Stadtrat hat am 22.10.2019 die Einleitung des Bauleitplan- keit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. verfahrens für den Bebauungsplan „Sondergebiet Schulzentrum Kapellenstraße“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Plan- Grafing b.M., 07.05.2020 gebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 222 der Gemarkung Öxing. Stadt Grafing b.München Es handelt sich dabei um das sonderpädagogische Förder- Christian Bauer zentrum – FSZ – (Johann-Comenius-Schule), Anwesen Keller Erster Bürgermeister straße 21. Ausschlaggebend ist der Wunsch des Landkrieses Ebersberg den südlichen Querbau um zwei weitere Geschosse auf insgesamt max. fünf Geschosse (Untergeschoss, Erdge- schoss und drei Obergeschosse). Gleichzeitig soll die Möglich- keit der Aufstockung des östlichsten Gebäudes auf II Vollge- schosse ermöglicht werden. In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde das Plan gebiet um die Grundstücke Fl.Nrn. 261/3 Teilfläche und 261 Teilfläche der Gemarkung Öxing (Verkehrsfläche) erweitert. GRAFING AKTUELL 5■ 5
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes für die Nachfolgenutzung des sog. „Lentner-Geländes“ (Marktplatz 12) im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan zur Innerentwicklung nach § 13a BauGB; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB Der zuständige Bau-, Werk- und Umweltausschuss der Stadt Grafing Der Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden b. München hat in der Sitzung am 21.04.2020 gemäß § 10 Abs. 1 Erklärung wird im Rathaus der Stadt Grafing b. München (Bauver- BauGB den Bebauungsplan „Lentner-Gelände (Marktplatz 12)“ als waltung), Marktplatz 28, 85567 Grafing b. München, Zimmer 16, Satzung sowie die Begründung hierzu beschlossen. Die Aufstellung während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht erfolgte gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan zur Innentwick- bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gege- lung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ben. Alle DIN-Normen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften, auf BauGB. die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 wird, werden an gleicher Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehal- Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. ten. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der Abs. 3 Satz 4 BauGB). zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch in das Inter- Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 7, 10/1, 11/1, 11/2, 12, net eingestellt und (sobald verfügbar) über ein zentrales Internet- 12/3, 12/4, 12/5 und 34/6 der Gemarkung Grafing. Es liegt zwischen portal des Landes zugänglich gemacht (§ 10a Abs. 2 BauGB) dem Marktplatz und dem Vazaniniweg und grenzt im Westen an die Münchener Straße an. Hinweise: a) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. bei Bebauungsplänen zur Innenentwicklung nach § 13a und § 13b BauGB auch die nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlichen Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Grafing unter Darlegung des die Verletzung begrün- denden Sachverhalts geltend gemacht werden. b) Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf folgendes hingewiesen: Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich- tigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender- jahrs, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- spruchs herbeigeführt wird. Grafing b.M., 06.05.2020 Stadt Grafing b.München Christian Bauer Erster Bürgermeister 6 ■ GRAFING AKTUELL
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Haidling Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen am Grafenweg / Bachhäusl im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB); Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat hat am 06.02.2018 die Einleitung des Bauleitplan- oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig- verfahrens für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Haidling keit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Süd“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet um- Grafing b.M., 07.05.2020 fasst das bisher als Lagerplatz und einer Scheune bebaute Stadt Grafing b.München Grundstück Fl.Nr. 111 der Gemarkung Elkofen südlich des „Gra- fenweg“ (südlich der Metzgerei). Christian Bauer Erster Bürgermeister Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes für den Altstadtbereich Grafing (Sanierungssatzung); Erlass einer Satzung zur Änderung der Grenzen des Sanierungsgebietes; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 143 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Die Stadt Grafing b.M. hat aufgrund § 142 BauGB am 16.03.2003 die Sanierungssatzung zur förmlichen Festset- zung des Sanierungsgebietes für den Altstadtbereich von Die Bebauungsplanaufstellung wurde im Regelverfahren einge- Grafing erlassen. Damit wird das Gebiet festgelegt, in dem leitet und jetzt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wer- Satz 2 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung den sollen (Städtebauliches Sanierungsverfahren zur Alt- fortgeführt, bei dem die Durchführung der Umweltprüfung nach stadtsanierung). § 2 Abs. 4 BauGB entfällt (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Von Der Stadtrat der Stadt Grafing b.M. hat am 04.02.2020 die einer erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde abgese- 1. Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung vom hen. 16.03.2020 beschlossen. Die Satzungsänderung betrifft Entsprechend dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom ausschließlich den Geltungsbereich des Erschließungsge- 28.01.2020 und 21.04.2020 werden der Bebauungsplanentwurf, bietes; im Übrigen bleibt die Sanierungssatzung vom die Begründung und die wesentlichen bereits vorliegenden um- 16.02.2003 unverändert. weltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22.06.2020 bis Gemäß § 143 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Satzungsbe- 22.07.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rat- schluss zur 1. Änderungssatzung der Stadt Grafing b.M. hauses im Flur 1. Obergeschoss, Marktplatz 28, sowie nach te- über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im lefonischer Terminvereinbarung, öffentlich ausgelegt (§ 13a Altstadtbereich (Sanierungssatzung – 1. Änderung) vom i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). 04.02.2020 bekanntgemacht. Die Satzung wird in der Bau- Da die Öffnungszeiten des Rathauses derzeit aufgrund der „Co- verwaltung der Stadt Grafing b.M. (Rathaus, Marktplatz 4, rona-Krise“ eingeschränkt sind, bitten wir um telefonische Ter- 85567 Grafing, 1. Stock, Zimmer 16) zu jedermanns Einsicht minvereinbarung. Ein Termin außerhalb der allgemeinen Öff- bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Aus- nungszeiten kann jederzeit gewährt werden. kunft erteilt. Der Bebauungsplanentwurf ist zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderungssatzung BauGB auch im Internet einsehbar (https://www.grafing.de). Bei der Stadt Grafing b.M. über die förmliche Festlegung des möglichen Abweichungen zu den im Internet veröffentlichten Sanierungsgebietes im Altstadtbereich (Sanierungssatzung Planunterlagen sind die ausgelegten Planunterlagen maßge- – 1. Änderung) in Kraft (§ 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB). bend. Grafing b.M., 22.04.2020 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgege- Stadt Grafing b.München ben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen kön- Angelika Obermayr nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbe- Erste Bürgermeisterin rücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte GRAFING AKTUELL 7■ 7
Nachrichten aus dem Rathaus Grafing kauft lokal Bürgermeister Christian Bauer und Wirtschaftsförderer Tim Greb- ner haben damit begonnen die Einzelhändler um den Marktplatz zu besuchen. Sie bieten allen Einzelhändlern die Unterstützung seitens der Stadt Grafing an. Auch den Hampelmann und Ober- maier Moden haben sie besucht. Bei Fragen zum Einzelhandel oder wenn Unterstützung gewünscht wird, wenden Sie sich bitte an Tim Grebner unter Telefon 08092/703 – 9121 oder tim.greb ner@grafing.de. Die Stadt will damit die Sorgen des Einzelhan- dels mitbekommen und wird sich hier zeitnah ein Konzept erar- beiten, wie der Einzelhandel gestärkt werden kann. Liebe Grafingerinnen und Grafinger: Kaufen Sie lokal! © Stadt Grafing v. l.: Tim Grebner, Bürgermeister Christian Bauer, Franz Keller BÜRGERFEST 2020 ABSAGE © Stadt Grafing Aufgrund der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infek- tionsgeschehens um COVID19 muss das für Samstag, 25.07.2020 geplante Bürgerfest leider abgesagt werden. v. l.: Brigitte Terjung und Bürgermeister Christian Bauer FEHLENDE ODER SCHLECHT SICHTBARE HAUSNUMMERN Orientierung für Rettungsdienste ll Ihr kompetentes Ofenbauteam in Grafing Liebe Hausbewohner, bitte achten k t ue Sie – auch aus eigenem Interesse – Stilvoll g A fi n ra darauf, dass Hausnummern ord- Gemütlich nungsgemäß und gut sichtbar ange- tt G bracht und die Klingelschilder voll- b l a ständig und richtig beschriftet sind. m ts Individuell Beseitigen Sie eventuell vorhandene Mängel so schnell wie möglich. Sie erleichtern damit die rasche AEffizient © pixabay und zuverlässige Orientierung für Polizei, Feuerwehr und Ret- tungsdienste. 85567 Grafing · 0 80 92/8639 98 · Mobil 01 72/9 28 84 31 Auf unsere Hilfe Sabrina Hirschläger Seit über 50 Jahren Ihr können Sie sich voll ll kompetenter Meisterbetrieb für Maler-, Lackier- und ganz verlassen. ue Partner und Tapezierarbeiten aller Art A k t Dafür stehen wir mit ue ll t a fing unserem Namen. ng A k Gr Glonner Straße 35 · 85567 Grafing t a fi la t Telefon 0 80 92 / 14 36 b t Gr t s lat Bestattungen Rund um die Uhr für Sie da: Telefax 0 80 92 / 85 04 19 A m Grafing t s b 08092 - 23 27 70 E-Mail: hirschlaeger-malermeister@web.de Mobil: 01 73 / 3 61 37 89 Am Poing 08121 - 257 50 30 Vaterstetten 08106 - 303 50 10 Imhoff Zorneding 08106 - 379 72 70 www.bestattungen-imhoff.de 8 ■ GRAFING AKTUELL
Nachrichten aus dem Rathaus Vereidigung Am 12. Mai 2020 fand in der Stadthalle in Grafing die Vereidigung des Ersten Bürgermeisters, seiner Stellvertreter sowie des Stadt- rates statt. © alle Bilder: S. Rossmann Erster Bürgermeister Christian Bauer v. r. Erster Bürgermeister Christian Bauer, 3. Bürgermeisterin Regina Offenwanger und 2. Bürgermeister Johannes Oswald Der neue Stadtrat Hartman-Hilter t u ell Seit Rechtsanwälte A k ll g ue Gr Dr. Birgit Hartman-Hilter afin Akt fing Jahren t t Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht Ihre Steuerkanzlei la ra Zertifizierte Mediatorin b in Grafing mts t t G Hauptsitz München: Sprechtage Kirchseeon: A Lindwurmstraße 3 Hubertusstraße 17d la 11 · 85567 Grafing bGriesstraße mts0 80 92/862 860· www.huber-steuerberater.com 80337 München 85614 Kirchseeon Tel. 089 - 23 66 33 - 0 Tel. 08091 - 53 93 90 Telefon · Telefax 0 80 92/862 862-0 info@familienrecht-muenchen.de · www.familienrecht-muenchen.de Akanzlei@stb-m-huber.de GRAFING AKTUELL 9■ 9
Nachrichten aus dem Rathaus STAND DER PHOTOVOLTAIK-BÜNDELAKTION SITZUNGSDIENST Über 20 Anlagen bereits Neue Mitarbeiterin installiert Mein Name ist Michaela Sanktjohanser, ich bin 26 Jahre alt und wohne in Ebersberg. Ich habe an der LMU München Germanistik studiert und bin nun seit Anfang März für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse zuständig. Ich freue mich auf meine neuen Aufgaben und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. © pixabay ll Nach der Anbieterpräsentation im Februar lässt sich eine erste k t ue A ng Zwischenbilanz ziehen. Genau 55 Teilnehmer haben sich Ange- a fi Gr bote von fünf verschiedenen Anlagenmonteuren machen lassen. Bis Ende April wurden 22 Photovoltaikanlagen mit insgesamt lat t circa 208 kWp installierte Anlagenleistung beauftragt. Dabei t s b Am sind nur vier Anlagen ohne Batteriespeicher konzipiert worden. Daraus ergibt sich eine Batteriespeicherkapazität von 170 kWh. Diese Aussagen basieren auf freiwilliger Rückmeldung der Teil- nehmer. Laut Energieagentur befinden sich aber die meisten Anlagen noch in der Planungsphase. So geht Boxenstopp! ue ll Super günstig – ab 50 Cent | Um weltbewusst A k t ng SB-Autowäsche rafi Unkompliziert | Waschen wie die Profis tt G s b l a t Am ue ll A k t a fing ll t Gr k t ue s b lat A t r afi ng Am t t G t s bla A m Mo.–Sa. 7–22 Uh r hall Inh. Klaus Marsc Mein Lieblingswaschplatz am Schammacher Feld 45 in Grafing. Direkt beim Autohaus Marschall 10 ■ GRAFING AKTUELL
Nachrichten aus dem Rathaus STADTRADELN UND KLIMASOMMER 2020 IM LANDKREIS EBERSBERG DIE STEUERSTELLE INFORMIERT Das Klima nicht vergessen Alle Info’s zur Obwohl der Klimawandel als zwar exis- Hundehaltung tentielle, aber eben auch sich schlei- Immer mehr Menschen chend entwickelnde Bedrohung derzeit in „sind auf den Hund ge- den Hintergrund gerückt ist, hat sich die kommen“ und halten Energieagentur Ebersberg-München in sich einen Vierbeiner. Absprache mit Landrat Robert Niederge- Die Anzahl der in un- säß angesichts der noch nicht gebannten serer schönen Stadt © privat Radfahren ist gesund und macht fit – und Gefahr durch die Corona-Pandemie zu ei- lebenden vierbeinigen ist deshalb als sportliche Betätigung je- ner Absage des Klimasommers entschie- Lieblinge steigt stetig derzeit gestattet. Das ist eine gute Nach- den. an. Wir möchten an dieser Stelle darauf richt, denn auch wenn die derzeitige Situ- hinweisen, dass alle Hunde ab einem Al- ation unser aller Leben ziemlich durchei- ter von vier Monaten, die länger als drei SITZUNGSTERMINE Monate in unserem Stadtgebiet leben, nanderbringt, kann man sich deshalb auf eines verlassen: Das STADTRADELN 2020 des Stadtrates und seiner Ausschüsse bei uns in der Stadtverwaltung angemel- im Landkreis Ebersberg findet statt! det werden müssen. Bau-, Werk- und Umweltausschuss Egal ob es die Fitnessfahrt mit der Fami- Bei der Anmeldung in der Finanzver- Dienstag, 23.06.2020 17.00 Uhr lie oder der Weg zum Einkauf ist: Jeder waltung im Erdgeschoss der Kämmerei, Rathausgasse 1 erhalten Sie eine Hunde- mit dem Rad gefahrene Kilometer darf marke. Diese sollte beim Ausführen des auch in diesem Jahr im Aktionszeitraum vom 28. Juni bis zum 18. Juli eingetragen Damit Ihre Werbung Hundes entweder am Halsband befestigt oder im Portemonnaie mitgeführt werden. Dabei müssen keine Rekorde ge- ankommt! werden, da diese bei einer Kontrolle brochen werden. Ohnehin geht es beim Die Juni-Ausgabe von Grafing-Aktuell vorgezeigt werden muss. Sie dient als STADTRADELN gar nicht um spektakuläre erscheint am 26. Juni 2020. Nachweis der Anmeldung. Radtouren, sondern um die Einbindung Die Hundesteuer beträgt jährlich 60 €, des Fahrrads in das alltägliche Leben. Redaktionsschluss für Beiträge von bei Kampfhunden 400 €. Die Kampfhun- Vereinen und Gruppen aus Grafing de werden nach der bayerischen Verord- Als besonderes Highlight war für dieses ist Freitag, der 5. Juni 2020, 12 Uhr. nung über Hunde mit gesteigerter Ag- Jahr die Einbindung des STADTRADELNS gressivität und Gefährlichkeit unterteilt in in den 1. Klimasommer im Landkreis Anzeigenschluss ist Mittwoch, der Kategorie I und II. Hunde der Kategorie I Ebersberg geplant. Mit Veranstaltungen 10. Juni 2020, 12.00 Uhr. dürfen in Bayern nur mit einer gesonder- in den Gemeinden des Landkreises sollte ten Erlaubnis gehalten werden. Für die auf den Klimawandel aufmerksam ge- GRAFING Hunde der Kategorie II ist der Nachweis macht und Lösungsansätze gezeigt wer- eines Negativzeugnisses erforderlich, den, wie eine nachhaltige Zukunft gestal- AKTUELL Amtsblatt – Informationen aus dem Rathaus welches von der zuständigen Stadtver- tet werden kann. waltung ausgestellt wird. Sollten Sie mit ihrem Hund aus einer an- Schwarzbäckstr. 1 - 3 deren Gemeinde zu uns ziehen, achten 85567 Grafing Sie bitte darauf, dass Sie ihren Vierbeiner ue ll Fon: 08092-6169 dort abmelden. Sollte ihr Hund nicht A k twww.kfo-grafing.de mehr in Ihrem Haushalt wohnen, melden g Sie ihn bitte bei uns ab. Auch bei Able- r a fin ben eines Tieres mit gleichzeitiger Wie- t t G derbeschaffung ist eine neue Anmeldung sb l a ue ll erforderlich! mt A k t Außerdem muss jeder Hundeführer dafür A g sorgen, dass die Hinterlassenschaften r a fin des Tieres ohne Aufforderung unver- t G züglich beseitigt werden. Wir helfen Ih- s b lat nen dabei, da wir für Sie insgesamt 33 t Hundekottütenspender im gesamten Am Ortsgebiet aufgestellt haben. Eine aktu- elle Auflistung der Standplätze der Hun- dekottütenspender finden Sie demnächst auf unserer Homepage. GRAFING AKTUELL ■1111
Nachrichten aus dem Rathaus STELLENAUSSCHREIBUNGEN Stadt Grafing b.München Die Stadt Grafing b.München (Landkreis Ebersberg, ca. 14.000 Einwohner), sucht Sie als Leiter der Finanzverwaltung“ (m/w/d) in Vollzeit In dieser Position obliegt Ihnen neben dem Posten des Kämme- rers/der Kämmerin die Leitung des Fachbereiches Finanzverwal- & Barbershop tung mit den Bereichen Kämmerei, Stadtkasse, Steuern und Ab- gaben, Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie Liegenschaf- Bitto ten. Zudem leiten Sie die Stadtwerke kaufmännisch. Die Haus- haltsführung richtet sich nach Grundsätzen der Kameralistik. Für dieses Aufgabengebiet bringen Sie mit für • die Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt (BL II) bzw. Beam- ter der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen r e • fundierte Kenntnisse im kommunalen und kaufmännischen Ha a ell Finanzwesen • eine strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Verhand- t u lungsgeschick und ein sicheres Auftreten g Ak n rafi • Teamfähigkeit sowie einen ausgeprägten Führungs– und Kom- munikationsstil tt G • die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Öffnungs- s b l a zeiten t Ludwig Bitto Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im öffentlichen Dienst Am • ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet • eine Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation in der Besol- dungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe 12 des TVöD mit zusätz- licher leistungsorientierter Bezahlung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 21.06.2020 an die Stadt Grafing b.München, Marktplatz 28, 85567 Grafing b.München. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der erste Bürgermeister Herr Bauer unter 08092/703-9101 oder Herr Kogler unter 08092/703-1101 bzw. personalamt@grafing.bayern. de gerne zur Verfügung. Jenny Johanna REPARATUR BEI UNS IM HAUS! Überlassen Sie das ruhig uns. ue ll • Wartung A k t ue ll g fin und Verkauf • Kundendienst Akt G r a • Reparatur aller afi ng b lat Marlena t Maria Fabrikate t G r DIREKT t s bla • Eigene Werkstatt s t AM BAHNHOF Am m t A Perlak Kirchenstraße 1, 85567 Grafing Elektro Perlak | Münchner Straße 1 | 85614 Kirchseeon T +49 (0) 8091 6179 341 | info@elektro-perlak.de | www.euronics-perlak.de Telefon 0 80 92 / 91 86 · www.salon-Bitto.de 12 ■ GRAFING AKTUELL
Kultur · Sport · Freizeit Stadtbücherei Grafing Grenzstraße 5, Tel. 0 80 92 / 67 33 www.stadtbuecherei-grafing.de Öffnungszeiten: Di. 09.00 – 12.00 Mi. – Fr. 16.00 – 20.00 So. 09.00 – 12.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wiedereröffnung am Dienstag, den 12. Mai 2020. Folgende Änderungen sind auf Grund von Covid 19 nötig: Es gibt ab sofort unterschiedliche Lieferservice Di. und Do., 9 – 11 Uhr (nur Stadtgebiet Öffnungszeiten nach Gruppen. 5 Medien pro Person bzw. 10 Medien pro Grafing). Gruppe 1: Erwachsene und Jugendliche, Haushalt. Bitte suchen Sie selbst in unse- Diesen Service können wir Ihnen nur an- Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donners- rem Bibliothekskatalog (WebOPAC), ob bieten, solange es die aktuelle Situation tag von 16 bis 19 Uhr. die gewünschten Medien derzeit verfüg- erlaubt. Gruppe 2: Eltern mit Kindern und Kinder bar sind. Unter ausleihe@stadtbueche Hotline für E-Medien unter Telefon ohne Begleitung, Mittwoch von 16 bis 19 rei-grafing.de (bitte mit gültiger Biblio- 08092/6733, Mo. – Fr., 10 – 12 Uhr. Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr. theksausweisnummer) oder unter 08092/ Zu Redaktionsschluss lag noch kein vor- 6733 können Sie Medien reservieren und aussichtlicher Termin zur Wiederaufnah- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch einen Wunschtermin für die Liefe- me von Veranstaltungen vor. Bitte infor- sich nicht mehr als 20 Personen gleich- rung angeben. Falls Sie bei der Lieferung mieren Sie sich auf unserer Webseite, zeitig in der Bücherei aufhalten dürfen. gleich Medien zurückgeben möchten, in- über Facebook oder die Tagespresse. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen- formieren Sie uns bitte vorab ebenfalls Schutz und desinfizieren Sie Ihre Hände per Mail oder telefonisch. Ausstellung Deine Meine Unsere Welt am Eingang der Bücherei. Der Eingang Liefertermin und -gebiet Vom 26. Juni bis zum 14. August 2020 befindet sich jetzt am westlichen Notaus- Mo. und Mi., 16 – 18 Uhr (Stadtgebiet schmücken die Werke der Künstlerin Rosi gang, an den Parkplätzen. Bitte respek- Grafing, Jakobneuharting, Frauenneuhar- Richter die Wände der Stadtbücherei. tieren Sie unsere Vorsichtsmaßnahmen. ting, Aßling) Ihre Ausstellung steht unter dem Motto Deine Meine Unsere Welt. Die Vernissage entfällt leider aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen. ue ll A k t Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Grafing und Umgebung. Seit 40 Jahren mit gründlichen Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten. fin g G r a lat t t s b Am Erbrecht . Familienrecht . Arbeitsrecht . Baurecht . Handelsrecht . Strafrecht ue WWW.RVTS.DE ll g Akt u ell r a fin k t t G e ll fin gA s a t bl Jugendliche und Erwachsene Reitunterricht für Kinder ab 8 A t u kab 6 Jahren Voltigieren ra t Jahren, g für Kinder tt G Am Therapeutisches Reitenrafin b la t tG mts a Wir sind eine vom Deutschen Kuratorium A Einrichtung. tsb l für Therapeutisches Reiten anerkannte Am 31 • 85617 Aßling Mitterweg E-Mail: info@rvts.de Mobil: 0172 / 86 70 00 0 GRAFING AKTUELL ■1313
Kultur · Sport · Freizeit PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Neue Mitglieder für ihren Ausschuss gesucht Die Partnerschaft für Demokratie ist seit – Seerosenschule Poing dem 01.01.2019 im Landkreis Ebersberg – Team Demografie/Integrations unter Trägerschaft des Kreisjugendring beauftragte*r Ebersberg aktiv. Ziel der Partnerschaft ist des Landratsamtes Ebersberg es durch Projektförderungen, einen offe- – AJUS (Zusammenschluss der nen, toleranten Landkreis zu unterstüt- selbstverwalteten Jugendtreffs) zen und sich aktiv gegen Rassismus, – Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg Sexismus und gruppenbezogene Men- – Brücke Ebersberg e.V. schenfeindlichkeit im Allgemeinen einzu- – Caritas Ebersberg setzen. – Bayrische Sportjugend Das Herzstück der Partnerschaft ist der – BDKJ (Bund der Deutschen Bitte beachten Sie: Demokratische Werte sogenannte Begleitausschuss, der vier- Katholischen Jugend) und respektvolles Verhalten sind die mal im Jahr an unterschiedlichen Orten – VDK Ebersberg Handlungsgrundlage unserer Mitglieder. im Landkreis zusammenkommt. Als Gre- – Gymnasium Kirchseeon Personen, die rechtsextremen Parteien mium entscheidet dieser über konkrete und Organisationen angehören, der – Gymnasium Grafing Maßnahmen und Projekte, die in Form rechtsextremen Szene zuzuordnen sind Auch in Zeiten von Corona ist eine Arbeit von Anträgen bei der Koordinierungs- oder bereits in der Vergangenheit durch gegen demokratiefeindliche Entwicklun- und Fachstelle der Partnerschaft einge- rassistische, nationalistische, antisemiti- gen unabdingbar. Deswegen wird unsere hen. Hierbei orientieren sich die Mitglie- sche, antiziganistische oder sonstige nächste Sitzung Ende Mai auf digitalem der an einem Förderkriterienkatalog, der menschenverachtende Äußerungen in Er- Wege stattfinden. Ihr Verein, ihre Initiati- sich an den Leitlinien des Bundespro- scheinung getreten sind, wird die Teil- ve, ihr Bündnis oder Sie als Privatperson gramms „Demokratie leben!“ orientiert. nahme am Gremium des Begleitaus- haben Lust sich zu engagieren? Dann Außerdem diskutiert er über aktuelle an- freuen wir uns über eine Mail an mail@ schusses verwehrt. tidemokratische Entwicklungen im Land- demokratie-ebe.de. Auch telefonisch sind kreis und bestimmt die inhaltliche Aus- die Mitarbeiterinnen der Koordinierungs- IMPRESSUM: Herausgeber: richtung der Partnerschaft, indem er neue Stadt Grafing b. München, Marktplatz 28, 85567 Grafing und Fachstelle unter 0160/1622104 und Telefon: 0 80 92 / 7 03-0, Fax: 0 80 92 / 7 03-37 Zielsetzungen definiert. www.grafing.de, E-Mail: stadt@grafing.bayern.de 0160/95590164 erreichbar und beantwor- Verantwortlich für den redaktionellen und amtlichen Inhalt: Momentane Mitglieder sind: ten gerne Fragen zur Partnerschaft. Nähe- Angelika Obermayr, Erste Bürgermeisterin – Landrat Robert Niedergesäß re Infos über bereits geförderte Projekte © Fotos: Stadt Grafing b. M. und bei den jeweiligen Einrichtungen, Institutionen und Einzelpersonen. – Das Bündnis Bunt statt Braun und den Aufbau der Partnerschaft finden Für Urheber- und Bildrechte sowie Datenschutzansprüche Dritter – VHS Grafing Sie auch unter www.demokratie-ebe.de sind ausschließlich die Text- und Bildlieferanten verantwortlich. Bei sämtlichem zugesandtem Material (Texte, Bilder, Logos etc.) – Katholisches Kreisbildungswerk und www.demokratie-leben.de. Über eine gehen wir von der Einwilligung zur Veröffentlichung und der Rich- Ebersberg Teilnahme am Begleitausschuss wird de- tigkeit als auch Korrektheit rechtlicher Ansprüche aus. Für Druckfehler, falsche oder unterlassene Eintragungen wird kei- – Kreisjugendamt Ebersberg mokratisch in der nächsten Sitzung abge- ne Haftung übernommen. Nachdruck – auch auszugsweise – sowie – Einrichtungsverbund Steinhöring stimmt. Der Ausschuss freut sich über die fotomechanische Wiedergabe und Speicherung in elektroni- schen Medien ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- – Frauen helfen Frauen neue Mitglieder! bers gestattet. Die Verwendung der Anzeigen zur Veröffentlichung außerhalb dieser Publikation ist ohne schriftliche Genehmigung des Verlages unzulässig und strafbar. Information zur Herstellung: Papier chlor- und säurefrei, aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC) Mineralölfreie Bio-Farben, CO2-neutral produziert Produktion, Anzeigen ©Layoutkonzept: REBA-VERLAG GmbH, Amtsgericht München HRB 212899 Obere Hauptstraße 36, 85354 Freising ll Tel. 0 81 61 / 7 87 14 22, Fax: -23, info@reba-verlag.de ue www.reba-verlag.de Akt Grafing-Aktuell erscheint elf Mal pro Jahr (ab 2020) jeweils g zum Monatsende und wird an sämtliche Haushalte der Stadt fin Grafing b. M. kostenlos verteilt. Weitere Exemplare liegen in G r a ll der Stadtbücherei und im Rathaus aus. tt t ue Auflage: 7.400 Stück sbla A k Druck: FIBO Druck und Verlags GmbH, 82061 Neuried Am t afi ng tt Gr t s bla A m 14 ■ GRAFING AKTUELL
Kultur · Sport · Freizeit Veranstaltungen in der Stadthalle Grafing STADTHALLE GRAFING Das vielfältige und abwechslungsreiche Programm der Stadthalle mit bekannten Künstlern sowie namhaf- ten Gastspieltheatern wird ergänzt durch die sehenswerten Aktivitäten der ortsansässigen Vereine. Den Bitte beachten Sie: aktuellen Spielplan finden Sie im Stadthallenprogrammheft oder entnehmen Sie der Homepage. Aufgrund der Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie kann es eventuell zu Änderungen kommen, die zu Redaktionsschluss noch nicht feststanden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter/Organisator. ue ll A k t a fing kt uell tt Gr afin gA b l a s • Elektroinstallationen latt Gr t tsb Amktuell • Kundendienst A Am afi ng lat t Gr • Elektrogeräte Miele, Bosch b A mts • DAN-Einbauküchen Dr.-Wintrich-Str. 47 · 85560 Ebersberg Tel. 08092 / 854 864 Parkmöglichkeiten vorhanden info@ehg-mitterhofer.de www.ehg-mitterhofer.de GRAFING AKTUELL Amtsblatt – Informationen aus dem Rathaus GRAFING AKTUELL ■1515
Kultur · Sport · Freizeit AUFWACHSEN MIT MUSIK Einschreibung an Ihrer Musikschule Ab 4. Mai bis 30. Juni für das kommende Schuljahr 2020/21. Elementare Musikpraxis Eltern-Kind-Gruppen, Musikalische Früh Juni-Programm Im Auftrag von 16 Gemeinden gibt die öf- erziehung, „Musikita“ in Kooperation mit Die Pfingstferien und die Sommermonate fentliche Musikschule den Bürgern ein- Kindergärten stehen vor der Türe und noch immer hat deutige Qualitätsorientierung und ist uns Corona mehr oder weniger fest im Partner von Kitas und Schulen. Sie bietet Orientierungsangebote Griff und verändert unser aller Leben. Zugang für alle. Von Anfang an, erreich- Singklassen und Bläserbande, Instrumen- Doch mehr und mehr lernen wir alle mit bar, bezahlbar. Mehr als 50 hochqualifi- tenkarussell, Orff/Streicher, Orff/Blockflö- der veränderten Situation umzugehen zierte MusikpädagogInnen arbeiten Hand te, Orff/Tasten, Trommelkids, Tanzkinder, und uns anzupassen. So hat die vhs zeit- in Hand, so dass dies altersgemäß, mit Chorkinder, Theaterkinder nah nach dem „Aus“ für Präsenzveran- einer Vielzahl von Musikinstrumenten staltungen einige ihrer Kursangebote auf und in allen Stilrichtungen Erfolg hat. Mit Instrumentalunterricht Online-Angebote umgestellt um auch Musik gelingt es gerade im frühen Kin- Streich- & Zupfinstrumente, Blechblasins- weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger desalter gut, Stimme und Sprache sowie trumente, Holzblasinstrumente, Tastenin- da sein zu können und Bildung nach Rhythmusgefühl auszubauen und die strumente, Schlagzeug, Stimmbildung & Hause zu bringen. Und die Freude der motorische Entwicklung durch Musik und Gesang Teilnehmer, dass es trotz der schwierigen Tanz zu fördern. Ab dem Grundschulalter Zeiten weitergeht, wahr deutlich spürbar. können die Kinder und ihre Familien Ensemble- und Ergänzungsfächer Leider war auch diesmal zum Redaktions- dann unter Anleitung der Musikpädago- Orchester, Ensembles, Bands, Chöre, schluss von Grafing Aktuell noch nicht gen eigene musikalische Wege suchen Workshops, Kurse klar wie es im Juni und Juli mit der vhs und mit Kopf, Herz und Hand ihren Spaß Klassik, Volksmusik, Rock, Pop, Jazz weitergeht. Wir werden jedenfalls weiter- am wachsenden Können und dem ge- hin für Sie da sein, ob virtuell oder prä- meinsamen Spiel finden. Jetzt informieren und anmelden! sent. Unsere aktuellen Infos und Angebo- Besuchen Sie uns auf unserer Internetsei- te finden Sie auf unserer Homepage un- te. Dort finden Sie viele weitere Informa- ter www.vhs-grafing.de. Und selbstver- tionen. Schnuppern ist jederzeit nach Ab- ständlich sind wir auch weiterhin telefo- sprache möglich. Unsere Informationsbro- nisch unter 08092/8195-0 oder info@ schüre liegt ab Mai an vielen Orten aus. vhs-grafing.de für Sie erreichbar. Bitte nutzen Sie unsere Online-Anmel- Ihr vhs-Team dung unter www.Musikschule-vhs.de. kt uell gA Gr afin latt tsb u ell Am Akt ra fing bla tt G ts Am Vazaninistr. 16 · 85567 Grafing k t uell Mode & AccessoiresA Damit Ihre Werbung ankommt! nachhaltig •r a fing • fair ökologisch G latt 10 · 85567 Grafing 218. Ausgabe / 28.07.2017 GR AF ING An sämtliche Haushalte Amtliche Bekanntmachungen GRAFING Haushalte G An sämtliche Bekanntmachungen Amtliche G R A F IN b / 22.09.2017 219. Ausgabe AKTUELL s Griesstraße Amtsblatt – Informationen t aus dem Rathaus Rathaus aus dem – Informationen L Amtsblatt AKTUEL Am Liebe Grafingerinnen dung stumpf an dem und Grafinger, Parkplatz endet. Grafings kommen, können Es entsteht kein Durchstich hier direkt immer wieder fragen mich oder gar einen Parkplatz anfahren Schleichweg zur Stadion Füller folgt und Kapellen – in der Hoff Bürger, wohin denn nung, die Kapellenstraße r/Griesstra die straße. damit zu ent in der Rosenheime und am Ausfahrt von der Ostum lasten. vor allem r Straße Tel. 0 80 92/8 54 70 88 Wasserburge gibt es in der fahrung nördlich der Schu Kosten entstehen der AKTUELL en Stadt durch die Liebe Grafingerinn ße, in der Mehr Verkehr le führt. Immer wieder höre ich von eigentliche Abfahrt, die Abbiegespur Ihre und Grafinger, Marktplatz. wilden Gerüchten, dass und den (einfachen) me betref Rotter Straße. hier ein Gewer Weg zu dem Park Angelika Obermayr Amtsblatt – Informationen aus dem Rathaus g Grafing Verkehrsströ begebiet entstehen soll, platz bzw. die Sportplätze. Die Ostumfahrun er Die veränderten St2089 von darf in Zu oder sogar Erste Bürgermeisterin 20. September die Staatsstraße den Markt lastverkehr ein Schleichweg auf die wird am fen u. a. LKWSchwer Grafing reinfah Ostumfahrung. Die Stadt hat auch bei der Unteren Ver Straße über B304. Die Der nicht mehr nach Liefer Aber diese sog. Sportstättenanbindung öffnet der Glonner zur kunft nicht für kehrsbehörde beantragt, dass im Be ener Straße des Landrats gilt natürlich dient allein dazu, zwei platz/Münch örde ren (das Rasensportplät reich der Sportstättenanbindung Grund, dass und Busse). werden ze und einen Parkplatz die Untere Verkehrsbehaus diesem fahrzeuge Änderungen zu erschließen. Höchstgeschwindigkeit Länge eventuelle lung im Rasenplätze und Parkplätze auf der Ostum amtes verfügte Straße in ganzer Weitere fahrung reduziert wird, Vorfahrts der Verkehrszäh die wurden so dass eine erst nach – das betrifft ck angepachtet und werden Sie haben Fragen, gerne sind wir die Münchener ße wird. Die demnächst gefahrlose Auf und r/Mün Abfahrt möglich Herbst entschieden am HafenmayrE www.anziehend-naturtextilien.de zur VorfahrtsstraEck Wasserburge geplant und gebaut. Jeder, sein wird. am zu Gunsten elung am östli der fußball regelung wurde jetzt Vorfahrtsreg geplanten Ampeln spielende Kinder hat, weiß, wie drin Die chener Straße Straße geändert. und die . gend notwendig weitere Notwendigkeit dieser des Marktplatzes diesem Verän Sportplätze stättenanbindung sog. Sport der Münchener und Bür chen Ende dass viele sind. ist politisch durchaus zess liebe Bürgerinnenneuen Vor Ich verstehe, oder ableh Von Ihnen, der ess skeptisch Sie uns Ganz wichtig ist mir auch umstritten, aber Besucher nger Planungspro unseres Ein jahrzehntela abgeschlossen. bezüglich ger, kamen g viele sinnvolle Ände derungsproz ehen. Lassen noch, dass Sportzentrums, die Zufahrt von der Sportstättenanbin des Eisstadions und die Ver z. B. ein nend gegenüberst Seite 2 wird erfolgreich g ändert fahrtsregelun des Schwimmbads, die läge – darunterschon ange Fortsetzung enorm. von außerhalb Die Ostumfahrun Grafings rungsvorsch der auch innerhalb Ausga Spiegel, kehrsflüsse in den letzten größerer Amtliche Bekanntmachungen schon ver hrichten Was ist los in Grafing Wie auch berichtet, bracht wurde. Vereinsnac Grafing Aktuell ommen in „Attel Aufstellung eines Vereinsnachrichten ben von Verkehrsaufk Bebauungsplanes für sich das in Grafing Trachtenvere – Einla Was ist los taler“ Grafing Heimatdie Errichtung eines „Kindertageszen für Sie da: Tel. 0 81 61 / 7 87 14 22 ringert Die 17. Grafinger Die FFW Grafing präsentiert achungen rt 2017 dung zum – Seite 17trums“ Skatertage am 5. August Bekanntm Leonhardifah – Seite 14 – Seite 4 „The Heimatdamisch“ Amtliche abend – Seite 12 – Seite 19 lanes „Son des Bebauungsp f Nachrichten aus dem Rathaus Umwelt, Abfall Öffnungszeiten: Di. bis Fr. 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Änderung Wertstoffho Seite 3 Bau und – Abfall dergebiet Umwelt, Feiertagseinteilung Hinweise zur Allge für Maria Himmelfahrt Rathaus n? Änderungen Müllabfuhr n aus dem Gartenabfälle Wohin mit ammlung am Montag, den meinverfügung für Nachrichte – – Seite 15 das Bürgerfest am – Seite 14 in Grafing Gartenabfalls2017 Grafing 29. Juli Älter werden für ausaus Grafing Mitmachtag 23. Oktober ietereter Energieanbi in Grafing Älter werden2017, 10 bis 16 Uhr Info und Ange Energieanb Ihr lokaler – Seite 5 und ihre Ihr lokaler Ihr lokaler Angehörigen Ihr lokaler Ebersberg und ihre für Senioren 4040 Energieanbieter Energieanbieter und Mitmachtag Ebersberg Ein Informations- September 13 Freitag, 29. Grafing, Jahnstraße – Seite 4 Landkreis ausaus Grafing Grafing 1. OG Senioren Stadthalle für den Turmstuben 08092-700 Saal Landkreis großer 11.00 Uhr Krankheit ser.de Tel. Stadthalle, bei schwerer für den Unterstützung und Hospizdienst für den 08092-700 10.00 Uhr Öffnung der Informationsstände Palliativteam für den Landkreis Einlass und 12.00 Uhr Wohnung noch? Passt meine Landkreis durch ser.de Tel. 10.30 Uhr Wohnraumgestaltung des Seniorentages Ebersberg Obermayr Tipps zur Eröffnung Angelika 13.00 Uhr und Patientenverfügung Ebersberg Erste Bürgermeisterin 11.00 Uhr Vorsorgevollmachtdes Landratsamts hörigen der rostet! dem TSV Grafing Betreuungsstelle er/sie doch Wer rastet bleiben mit 14.00 Uhr – das macht Beweglich doch nicht 13.00 Uhr Das gibt’s www.rothmo für Senioren besser verstehen Kultur, Sport, Freizeit info@reba-verlag.de Erste Hilfe Rotes Kreuz extra! Menschen Bayerisches Demenzkranke www.rothmoser.de Tel. 14.00 Uhr und Lungensportübungen 1. OG Herz-, Kreislauf- Grafing e.V. Giebelzimmer www.rothmo www.rothmoser.de Reha-Sportverein 15.00 Uhr 12.00 Uhr beste SeniorInnen am Mittag Ziemlich ‚Kaleidoskop‘ Kajnath 08092-70040 Theaters Besinnung mit Pfarrer Szenen des Mittagsgebet Tel. 08092-70040 16.00 Uhr 13.00 Uhr der Schuldenfalle Infobörse Ende der Senioren in des Caritas-Zentrums Mitmachangebote Beratungsangebot Ganztägige 14.00 Uhr – Eine Schnupperstunde (KBW) Saal im großen Senioren- ‚Lebenswert‘ ins Gedächtnistraining zahlreicher als Einführung 45 Minuten. jeweils ca. – Informationsständeund -Institutionen Vorträge Organisationen Dauer der zu Senioren-Themen – Büchertisch Stadtbücherei‚Das Gefreite Haus‘ Eintritt frei – Bastelaktion Stadt Grafing der Museum – BlutdruckmessgerätRoten Kreuzes des Bayerischen der Grafing Eine Veranstaltung b. München Stadtb. München – Reaktionsmessung Ebersberg der Polizeiinspektion Wimmer Stadt Grafing Marianne www.grafing.de – Kräuterpädagogin Die Stadtbücherei das ‚Un‘-Kraut“ ist geöffnet „Genieße der Stadthalle – Theke Freizeit Sa. 10.00 bis 13.00 Uhr Kultur, Sport, Grafing informiert i Grafing Grafinger Die Stadtbüchere Lese Kir sommer informiert Nacht der 1■ 1 – Seite 10 Die Lange – Seite 8 GRAFING AKTUELL chen GRAFING AKTUELL 1■ 1 16 ■ GRAFING AKTUELL
Sie können auch lesen