Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Weißenberg Amtsblatt der Stadt Weißenberg Landkreis Bautzen aktuell mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen Nummer 4 Jahrgang 31 Freitag, 16. April 2021 Neue Bäume für den Maltitzer Park Unsere Parkanlage in Maltitz mit Spielplatz und Teichanlage ist ein Kleinod und sehr beliebt bei allen Einwohnern im Ort.
Weißenberg -2- Nr. 4/2021 Leider mussten mehrere Bäume in den letzten Jahren wegen Krankheit entfernt werden. Durch eine großzü- Die nächste Ausgabe erscheint am gige Spende der Kreisspar- Freitag, dem 21. Mai 2021 kasse Bautzen konnten fünf Redaktions- und Annahmeschluss ist neue Bäume gekauft werden. Mittwoch, der 12. Mai 2021 Die Firma Steffen Bohr, ---------------------------------------------------- Garten- und Landschaftsbau Die übernächste Ausgabe erscheint am aus Särka unterstützte unser Freitag, dem 18. Juni 2021 Vorhaben mit der Beschaf- Redaktions- und Annahmeschluss ist fung der Eichen und Buchen, Freitag, der 11. Juni 2021 kostenlos wurden die Maschinen und alles Material zur Pflanzung zur Verfügung gestellt. Rainer Scholze und Aus der Arbeit des Stadtrates Christian Neugebauer scheuten keine Mühen und machten sich gemeinsam ans Werk. Wir freuen uns und danken sehr, sehr herzlich für die Unterstützung der Kreissparkasse Stadtratssitzung vom 29. März 2021 Bautzen, der Fa. Steffen Bohr aus Särka, Rainer Scholze und Christian Neugebauer. Am 29.03.2021 fand eine öffentliche Stadtratssitzung statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden Dorfgemeinschaft Maltitz Stellungnahme zum Schulnetzplan des Landkreises - Fort- schreibung der Schulnetzplanung des Landkreises Bautzen Herstellung des Einvernehmens mit den Trägern öffentli- cher Schulen - Mit der Novellierung des SächsSchulG im Jahr 2017 führte der sächsische Gesetzgeber die Verpflichtung zur Herstel- lung des Einvernehmens zwischen den Trägern der Schul- netzplanung und den öffentlichen Schulträgern in § 23a Abs. 4 SächsSchulG ein und schloss damit die Regelungs- lücke, die das Bundesverfassungsgericht in seiner vorge- nannten Entscheidung noch moniert hatte. Wesentliche Kernaussage zu jeder Schule im Einzelnen bzw. innerhalb einer Planungsregion ist in dem als Anlage beigefügten Entwurf der Gesamtfortschreibung der Schulnetzplanung des Landkreises Bautzen, dass die Bestandssicherheit der jeweiligen Schule, also bei uns der Grundschule Weißen- berg langfristig gegeben ist. Die Erteilung des Einvernehmens im Rahmen der Schulnetz- planung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern Die Stadtverwaltung Weißenberg gratuliert in den Monaten stellt im Ergebnis der Abstimmung mit dem Landesamt für April und Mai 2021 allen Jubilaren ganz herzlich zum Schule und Bildung (LaSuB) vielmehr eine Angelegenheit Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Lebensfreude! grundsätzlicher Natur für die betreffende Stadt/Gemeinde Ingrid Bernstein am 20.04. zum 70. Geburtstag dar. Daher ist für die Erteilung des Einvernehmens zwingend Lauske ein Beschluss durch den Stadt- oder Gemeinderates bzw. Lutz Berger am 21.04. zum 70. Geburtstag dem zuständigen beschließenden Ausschuss zu fassen. Weißenberg Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Fortfüh- Gerlinde Krons am 23.04. zum 90. Geburtstag rung der Grundschule Weißenberg in öffentlicher Träger- Weißenberg schaft und erklärt sein Einvernehmen zum Ausweis in dem Christoph Bohr am 23.04. zum 75. Geburtstag Kooperationsverbund Bautzen-Ost. Särka Waltraud Janetz am 04.05. zum 80. Geburtstag Bestätigung der geprüften Fassung der Polizeiverordnung Drehsa Die vom Stadtrat der Stadt Weißenberg am 14.12.2020 Elke Reinl am 09.05. zum 80. Geburtstag beschlossene Entwurfsfassung der Polizeiverordnung Gröditz wurde auf Grundlage § 38 Sächsisches Polizeibehördenge- Christa Wehlt am 12.05. zum 85. Geburtstag setz (SächsPBG) von der Fachaufsichtsbehörde (hier LRA Weißenberg Bautzen – Ordnungsamt) geprüft. Günter Simmig am 19.05. zum 70. Geburtstag Der Stadtrat der Stadt Weißenberg bestätigte den vorlie- Lauske genden Entwurf der Neufassung. Bestellung des Jahresabschlussprüfers für die Stadt Weißenberg 2013-2019 Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswe- sens zum 01.01.2013 muss jedes Haushaltsjahr mit einem
Nr. 4/2021 -3- Weißenberg Jahresabschluss abgeschlossen werden. Dieser ist vom 3. Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform? Stadtrat festzustellen. Bevor der Stadtrat die Feststellung Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide ist eine des Jahresabschlusses treffen kann muss dieser durch die neue Hauptfeststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 örtliche Prüfung testiert werden. Die Verwaltung hatte Ange- durchgeführt wird. Dabei werden alle Grundstücke und bote von vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschloss die Beauftra- - in Sachsen sind das ca. 2,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten gung der Treuhand-gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen - vom Finanzamt neu bewertet. mbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Jahresabschlüsse 2013 bis 2019 zum Angebotspreis von gebeten, ab Mitte 2022 eine Erklärung für ihren Grundbesitz 5.117,00 € pro Jahresabschluss. abzugeben. Damit dies möglichst reibungslos gelingt, hat der Gesetzgeber eine elektronische Übermittlungspflicht Einladung zur nächsten Stadtratssitzung für die Steuererklärungen vorgesehen. Die entsprechenden Programme dafür werden derzeit erarbeitet und künftig über ELSTER bereitgestellt. Sie werden die Eigentümerinnen und Einladung zur nächsten Stadtratssitzung Eigentümer bei der Erklärungsabgabe unterstützen. Auf Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, Papier eingehende Erklärungen werden nicht zurückge- 26.04.2021, um 19:00 Uhr im Schützenhaus der Stadt wiesen, sondern gescannt und digitalisiert. Weißenberg statt. Bei der Steuererklärung werden künftig deutlich weniger Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Angaben benötigt. Von den Eigentümerinnen und Eigentü- ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des mern sind die Lage und Bezeichnung des Flurstücks, die Landkreises, Ausgabe Bautzen. Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert (im Internet abrufbar Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen. z. B. unter: https://www.boris.sachsen.de/bo- denricht- wertrecherche-4034.html), die Gebäudeart (z. B. Einfamili- enhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Geschäfts- Informationen aus der Stadtkasse grundstück etc.), die Wohnfläche oder Bruttogrundfläche und das Baujahr anzugeben. Viele weitere erforderliche Informationen über die Grundsteurerreform Berechnungsfaktoren sind im Gesetz festgelegt. Die Eigen- tümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Grundsteu- Alles neu bei der Grundsteuer - ab dem Jahr 2025 ändern erwert deshalb auch nicht selbst berechnen. Dies über- sich die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer. nimmt das jeweilige Finanzamt. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat aus diesem Das bisherige dreistufige Verfahren und die Unterscheidung Grund die nachfolgenden Informationen für alle Grund- von Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirt- stücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer herausge- schaft und Grundsteuer B für das Grundvermögen werden geben: auch künftig beibehalten: Informationen zur Grundsteuerreform 1. Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie gezahlt? Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, besteuert. Sie wird von den Eigentüme- rinnen und Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebs- kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Von der Grundsteuer sind also alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde direkt oder indirekt betroffen. Ihnen kommt sie wiederum zugute, denn die Kommunen verwenden die Grundsteuereinnahmen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben, zum Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, Schwimm- bäder oder Bibliotheken. 4. Was beinhaltet das sächsische Grundsteuermodell? Der sächsische Landtag hat Anfang Februar 2021 das säch- 2. Warum gab es eine Grundsteuerreform und ab wann sische Grundsteuermodell verabschiedet. Dieses weicht wirkt sie? vom Grundsteuergesetz des Bundes dahingehend ab, dass Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bei den Steuermesszahlen zwischen den Grundstücksarten bisherige Grundlage für die Grundsteuer – die Einheits- differenziert wird. werte – für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Bei der Grundsteuer B gelten in Sachsen künftig folgende Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerre- Steuermesszahlen: form neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten • 0,36 Promille für unbebaute Grundstücke und Wohn- Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer grundstücke darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheits- • 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke, gemischt werte erhoben werden. Die auf dem bisherigen Recht genutzte Grundstücke, das Teileigentum und die sons- basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbe- tigen bebauten Grundstücke scheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes Für die Grundsteuer A verbleibt es bei der im Grundsteuer- zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufge- gesetz geregelten Steuermesszahl von 0,55 Promille. hoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur Ziel des sächsischen Modells ist es, eine deutliche Stei- noch auf Basis neuer Bescheide erhoben. gerung der Grundsteuer bei den Wohngrundstücken und
Weißenberg -4- Nr. 4/2021 demgegenüber eine starke Entlastung bei den Geschäfts- online/TZ_Wberg) möglich. Auf der Homepage der Stadt grundstücken zu vermeiden. Wohnen soll durch die Grund- Weißenberg finden Sie ebenfalls eine Verlinkung zur Termin- steuerreform nicht stärker belastet werden. Im Ergebnis reservierung. soll eine überproportionale Belastung einzelner Grund- Sollten Sie keine Möglichkeit für eine Terminbuchung stücksarten vermieden werden. Die höhere Messzahl haben, so können Sie auch ohne Termin ins Testzentrum für Geschäftsgrundstücke bewirkt dabei nicht, dass sich kommen. In diesem Fall bitten wir Sie jedoch, etwas längere die Grundsteuerbelastung für die sächsische Wirtschaft Wartezeiten einzuplanen. flächendeckend erhöht oder sogar verdoppelt. Das haben Das Testzentrum in Weißenberg hat an den folgenden Tagen die im Rahmen des sächsischen Gesetzgebungsverfahrens für Sie geöffnet: durchgeführten Berech- nungen gezeigt. Öffnungszeiten: 5. Und wie hoch ist die Grundsteuer ab 2025? Dienstag 12.00 - 18.00 Uhr Belastbare Aussagen, wie sich die Höhe der ab 2025 zu Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr zahlenden Grundsteuer in jedem Einzelfall ändern wird, Freitag 8.00 - 14.00 Uhr sind derzeit nicht möglich. Hierzu müssen die Grundstücke Samstag 10.00 - 14.00 Uhr (14-täglich, gerade zunächst neu bewertet werden. Grundlage dafür sind die Kalenderwoche, ab 10.04.2021) Steuererklärungen, nach Aufforderung durch die Finanzver- Montag, Mittwoch geschlossen waltung abzugeben sind. Die Eigentümerinnen und Eigen- tümer werden im 2. Quartal 2022 von den Finanzämtern Informationen zur Abgabe der Steuererklärung erhalten. Straßensperrung in Nechern und Wurschen Trotz der Differenzierung der Steuermesszahlen in Sachsen Die Ortsdurchfahrt in Nechern ist derzeit bis voraussicht- wird sich die Grundsteuerzahlung einzelner Steuerpflich- lich 17.07.2021 voll gesperrt. tiger verändern. Die angestrebte Aufkommensneutralität Ab dem 29.04.2021 bis vorausichtlich 12.11.2021 bezieht sich nur auf das gesamte Grundsteueraufkommen beginnt zusätzlich der Ersatzneubau der Brücke über das in Sachsen bzw. in der jeweiligen Kommune. Be- lastungs- Kuppritzer Wasser in Wurschen. verschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen Die Straße ist für den Durchgangsverkehr gesperrt. lassen sich aufgrund von Wertveränderungen bei den Grund- Die entsprenden Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. stücken, die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind, Für den Busverkehr wird noch ein Ersatzfahrplan erstellt. nicht vermeiden. D. h. es wird Grundstücke geben für die Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher und Grundstücke, für Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. die weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen sein wird. Das ist die unausweichliche Folge der vom Bundesverfassungs- Stadtverwaltung Weißenberg gericht geforderten Neuregelung und lässt sich – ange- sichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – nicht vermeiden. Fälligkeit der Grundsteuer und der Gewerbesteuer Polizeiverordnung der Stadt Weißenberg Wir erinnern an die Fälligkeit der Quartalsraten für die gegen umweltschädliches Verhalten und Grundsteuer und für die Gewerbesteuer am 15.05.2021. Zur Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Vermeidung von Mahnkosten bitten wir alle Zahlungspflich- Beeinträchtigungen und über das Anbringen tigen, diesen Termin einzuhalten. Die Höhe der fälligen von Hausnummern Raten ergibt sich aus dem zuletzt erlassenen Bescheid. Beachten Sie bitte, dass Zahlungen ausschließlich auf unser Auf der Grundlage des § 32 Sächsischen Polizeibehörden- Konto bei der Kreissparkasse Bautzen (IBAN DE83 8555 gesetzes (SächsPBG) in der Fassung der Bekanntmachung 0000 1000 0013 14) zu tätigen sind. Wollen Sie in Zukunft vom 11. Mai 2019 (SächsGVBI. S. 358, 389) hat der Stadtrat nicht mehr selbst an die Überweisung denken müssen, der Stadt Weißenberg in seiner Sitzung am 29.03.2021 können Sie uns ein Mandat zum Einzug der fälligen Raten folgende Polizeiverordnung erlassen: erteilen. Einen Entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (https://stadt-weissenberg.de/stadt-weissenberg/weis- § 1 Geltungsbereich senberg-kompakt/formulare). § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten Stadtverwaltung Weißenberg § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen § 4 Tierhaltung § 5 Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege und Sonstiges öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen § 6 Verunreinigung durch Tiere Corona-Teststelle im Schützenhaus in Weißenberg Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen Ab sofort kann jeder Bürger und Bürgerin im Schützenhaus § 7 Schutz der Nachtruhe in Weißenberg (Reichenbacher Straße 1) einen Termin zum § 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik- Corona-Schnelltest buchen. instrumenten u.ä. Eine Terminreservierung ist online über das Landratsamt § 9 Böllern Bautzen/Testzentren (www.terminland.de/lra-bautzen/ § 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten
Nr. 4/2021 -5- Weißenberg § 11 Benutzung von Sport- und Spielstätten (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in § 12 Haus- und Gartenarbeiten Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange § 13 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstal- Abfallbehältern tung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu § 14 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträch- befürchten ist. tigungen (3) Absatz 1 gilt nicht für Plakate, die im Zusammenhang § 15 Abbrennen von offenen Feuern mit den durch das Volk wahrzunehmenden Wahlen, einem Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern Volksbegehren oder einem Volksentscheid für die Dauer § 16 Hausnummern des Wahlkampfes angebracht werden. Die Plakate dürfen Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen frühestens 8 Wochen vor der Wahl angebracht werden und § 17 Zulassung von Ausnahmen sind spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Wahl oder § 18 Ordnungswidrigkeiten Abstimmung durch den Anbringer zu entfernen. § 19 Inkrafttreten (4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Stra- ßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt. §1 §4 Geltungsbereich Tierhaltung Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Weißenberg, einschließlich aller Ortsteile. Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. §2 (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im Begriffsbestimmungen öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbe- der Lage ist. sondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, (3)Auf öffentlichen Spielplätzen sowie auf Friedhöfen ist Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, das Mitführen von Hunden verboten. Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen, (4) Leinenzwang für Hunde wird in bebauter Ortslage im Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärm- Geltungsbereich der Polizeiverordnung auf den öffentlichen schutzanlagen und Gräben. Straßen, Gehwegen, Plätzen und Sportplätzen angeordnet. (2)Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr (5) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsan- gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden lagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die an der Leine führen. seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansamm- von 1,50 Metern. lungen einen Maulkorb tragen. (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugäng- (6) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen liche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körper- Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und kraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat Landschaftsbildes dienen. Zu den Grün- und Erholungsan- der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich lagen gehören unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen anzuzeigen. und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. (7) Natürliche Geräusche im Zusammenhang mit artge- (4) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverord- rechter, ortsüblicher, nichtgewerblicher Tierhaltung, welche nung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen, keine erhebliche Belästigung darstellen, sind Bestandteil Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen, der dörflichen Lebensqualität und daher keine Störfaktoren. Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoff- (8) § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 121 des behälter. Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten sowie die Vorschriften der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes §3 zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (DVOGefHundG) bleiben von dieser Regelung unberührt. (1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bema- §5 lungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 oder und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot (1) Öffentliche Straßen, Gehwege und öffentliche Grün- gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen und Erholungsanlagen dürfen nicht mehr als nach den Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagta- Umständen unvermeidbar verunreinigt werden. feln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür (2) Auftretende Verunreinigungen sind vom Verursacher zugelassener Flächen. unverzüglich zu beseitigen. Bei Unterlassung kann die Orts-
Weißenberg -6- Nr. 4/2021 polizeibehörde aus Gründen der Sicherheit die verkehrs- §9 widrigen Zustände auf Kosten des Verursachers beseitigen Böllern lassen. (1) Außerhalb von Schießstätten ist das Böllern aus Hand-, (3) Das Verunreinigen der Straßen, Gehwege und Anlagen Gas- und Standböllern bzw. Kanonen sowie aus Vorderla- mit übel riechenden Flüssigkeiten oder Feststoffen sowie dewaffen anmeldepflichtig und bedarf der Erlaubnis der das Verrichten der Notdurft an genannten Stellen ist unter- Ortspolizeibehörde. Erlaubnisanträge sind spätestens zwei sagt. Wochen vorher zu stellen. (2) Abs. 1 gilt nicht: bei Veranstaltungen im Freien, die einem §6 herkömmlichen Brauch entsprechen. Verunreinigung durch Tiere „Osterschießen“ ist nur gestattet am (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die - Ostersamstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt (3) Die Vorschriften des Waffengesetzes, des Gesetzes über werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und die (2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich jeweils dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt. zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzu- § 10 halten. Lärm aus Veranstaltungsstätten (3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen inner- unverzüglich zu beseitigen. halb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe (4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch setzes (KrWG) sowie des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG) bleiben sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. von dieser Regelung unberührt. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungs- Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen stätten bzw. Versammlungsräumen. §7 (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags- gesetzes (SächsSFG), des Sächsischen Gaststättenge- Schutz der Nachtruhe setzes (SächsGastG), des Sächsischen Versammlungsge- (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 setzes (SächsVersammlG), der Sächsischen Bauordnung Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind (SächsBO) sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar (BImSchG) und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben zu stören, zu unterlassen. von dieser Regelung unberührt. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen § 11 vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffent- Benutzung von Sport- und Spielstätten liche Interessen die Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze dürfen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr nicht benutzt Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, werden. entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sport- Ausnahme. veranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kinderta- (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes gesstätten und Kinderkrippen. Insoweit sind die jeweiligen (BImSchG) sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere Rücksicht Freistaat Sachsen (SächsSFG) bleiben von dieser Regelung auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen unberührt. (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsge- setzes (SächsSFG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) §8 sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben Musikinstrumenten u.ä. von dieser Regelung unberührt. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwieder- § 12 gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische Haus- und Gartenarbeiten oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzu- mutbar stören, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr werden. nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser (2) Abs. 1 gilt nicht: Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motor- a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im betriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, Trennschleifern, Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmli- Bohr- und Schleifgeräten, Kettensägen, Heckenscheren, chen Brauch entsprechen, Rasenmähern und Rasentrimmer/Rasenkantenschneidern, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. das Hämmern, das Sägen, das Holzspalten, das Ausklopfen (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags- von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä. gesetzes (SächsSFG) sowie des Bundesimmissionsschutz- (2) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes gesetzes (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen (BImSchG), des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes bleiben unberührt. (SächsSFG) sowie der 32. Bundesimmissionsschutzver-
Nr. 4/2021 -7- Weißenberg ordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz- (2) Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Ortspolizeibe- gesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) bleiben hörde. von dieser Regelung unberührt. (3) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt die Notdurft zu verrichten. § 13 (4) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG), des Kreislauf- Abfallbehältern wirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Sächsischen Kreis- (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen laufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBod- Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit SchG) bleiben von dieser Regelung unberührt. von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegen- stände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. § 16 (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur Hausnummern allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzu- (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an bringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. Weißenberg festgesetzten Hausnummer in arabischen (4) Wer Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle Ziffern und ggfs. mit Buchstaben zu versehen. verabreicht, hat dafür zu sorgen, dass die Abfälle ordnungs- (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das gemäß beseitigt werden. Er hat geeignete und mit einem Haus einnummeriert ist, deutlich sichtbar sein. Unleserliche dicht schließenden Deckel versehene Abfallbehälter für die Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Kunden bereitzustellen und bei Bedarf zu entleeren. Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an (5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags- der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar gesetzes (SächsSFG), des Bundesimmissionsschutzge- setzes (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen, über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrWG) sowie Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzge- befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen setzes (SächsKrWBodSchG) bleiben unberührt. Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grund- Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen stückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes § 14 bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Abbrennen offener Feuer Sicherheit oder Ordnung geboten ist. (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern, einschließlich offener Feuer im Rahmen traditionellen Brauchtums, ist die Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Das Abbrennen offener Feuer ist der Ortspolizeibehörde § 17 spätestens 5 Tage vor dem Durchführungstag schriftlich Zulassung von Ausnahmen anzuzeigen. Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, (2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Lagerfeuer bis zu so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den einem Durchmesser und einer Höhe von jeweils nicht mehr als Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern 1 Meter, diese sind auf privaten Grundstücken genehmigungs- keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen- frei. Es darf nur trockenes unbehandeltes Holz oder handels- stehen. übliche Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) verwendet werden. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästi- § 18 gung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. Ordnungswidrigkeiten (3) Das Abbrennen ist untersagt oder kann mit Auflagen (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 des Sächsi- verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die schen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) handelt, wer ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche vorsätzlich oder fahrlässig Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittel- 1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelas- bare Nähe zu Wohnbebauung, zu land- und forstwirtschaft- sene Flächen beschriftet oder bemalt, lichen Flächen oder zu Wäldern und die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. 2. entgegen § 3 Abs. 2 ohne Erlaubnis plakatiert, (4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG), 3. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutz- dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt gesetzes (SächsKrWBodSchG), des Waldgesetzes für den oder gefährdet werden, Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes 4. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen werden öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete von dieser Regelung nicht berührt. Aufsichtsperson frei herumlaufen, 5. entgegen § 4 Abs. 3 Hunde auf öffentlichen Spiel- § 15 plätzen und Friedhöfen mitführt, Öffentliche Beeinträchtigungen 6. entgegen § 4 Abs. 4 nicht dafür sorgt, dass der Hund (1) Das Aufstellen von Verkaufseinrichtungen, Zelten und angeleint ist, Wohnwagen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen 7. entgegen § 4 Abs. 5 nicht dafür sorgt, dass der Hund entsprechend § 2 Abs. 2 ist untersagt. angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,
Weißenberg -8- Nr. 4/2021 8. entgegen § 4 Abs. 6 das Halten gefährlicher Tiere der Öffentliche Auslegung des Prüfberichtes Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, des Jahresabschlusses 2019 der AWG 9. entgegen § 5 Abs. 1 öffentliche Straßen, Gehwege und öffentliche Grün- und Erholungsanlagen verunreinigt, In der Stadtratssitzung vom 29.03.2021 hat der Stadtrat der 10. entgegen § 5 Abs. 2 auftretende Verunreinigung nicht Stadt Weißenberg den Prüfbericht zum Jahresabschluss unverzüglich beseitigt, 2019 der Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH Weißen- 11. entgegen § 5 Abs. 3 Straßen, Gehwege und Anlagen mit berg (AWG) zur Kenntnis genommen. übel riechenden Flüssigkeiten oder Feststoffen verun- reinigt oder die Notdurft an den genannten Stellen Das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2019 der AWG verrichtet, wird vom 12. entgegen § 6 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugäng- lichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält, Montag, 19. April 2021 13. entgegen § 6 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verun- bis einschließlich Freitag, 30. April 2021 reinigungen nicht unverzüglich entfernt, 14. entgegen § 7 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu folgenden Zeiten nach § 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer Montag 9.00 bis 12.00 Uhr mehr als unvermeidbar stört, Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 15. entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr dass andere unzumutbar belästigt werden, öffentlich in der Stadtverwaltung ausgelegt und kann hier 16. entgegen § 9 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung von jedem Bürger eingesehen werden. zu besitzen, außerhalb von Sportstätten Böllern aus Aufgrund der Coronabeschränkungen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Hand-, Gas- und Standböllern bzw. Kanonen sowie aus Vorderladewaffen betreibt, Weißenberg, 09.04.2021 17. entgegen § 10 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, Jürgen Arlt durch die andere unzumutbar belästigt werden, Bürgermeister 18. entgegen § 11 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt, 19. entgegen § 12 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchführt, 20. entgegen § 13 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20:00 Jagdgenossenschaft Wurschen Uhr bis 07:00 Uhr Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Behälter einwirft, Wurschen laden wir alle Landeigentümer von bejag- 21. entgegen § 13 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere baren Flächen und unsere Jagdpächter für Dienstag, den Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, 11.05.2021, um 18:30 Uhr, 22. entgegen § 13 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in Ort: Dorfgemeinschaftshaus in Drehsa (Dorfstr. 26) ein. die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbe- hälter einbringt, Tagesordnung: 23. entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er 1. Begrüßung dazu keine Erlaubnis besitzt, 2. Neuwahl des Vorstandes 24. entgegen § 15 Abs. 1 ohne Ausnahmegenehmigung 3. Jahresbericht des Vorstandes Verkaufseinrichtungen, Zelte oder Wohnwagen aufstellt, 4. Kassenbericht 25. entgegen § 16 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude 5. Bericht des Kassenprüfers nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 6. Bericht der Jagdpächter 26. entgegen § 16 Abs. 2 unleserliche Hausnummern- 7. Entlastung des Vorstandes schilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnum- 8. Sonstiges mern nicht entsprechend § 16 Abs. 2 anbringt. 9. Schlusswort des neuen Vorstandes (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 17 zuge- lassen worden ist. Aufgrund der Pandemieauflagen bitten wir um Beach- (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 des tung der Maskenpflicht. Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) mit einer Geldbuße von bis zu 5000,00 € geahndet werden. Mit dem 31.03.2021 endete die Amtszeit des Jagdvor- standes der Jagdgenossenschaft. § 19 Inkrafttreten Entsprechend § 9 Abs. 2 BJagdG fällt der Stadt Weißen- (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft. berg ab 01.04.2021 die Funktion eines Notjagdvorstandes Ausgefertigt: zu. Weißenberg, den 31.03.2021 Die vorstehende Einladung behält ihre Gültigkeit. Jürgen Arlt Jürgen Arlt Bürgermeister Bürgermeister
Nr. 4/2021 -9- Weißenberg wieder mehr gefragt denn je! Und für gute Handwerker sind Einladung zur Jahreshauptversammlung neben guter Bildung auch gute handwerkliche Fähigkeiten der Jagdgenossenschaft Gröditz erforderlich. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gröditz lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenos- Wir benötigen dringend jene, die auch noch morgen einen senschaft Gröditz tropfenden Wasserhahn reparieren können, die „Stromer“ am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 um 19:00 Uhr und „Holzwürmer“ – und das wenn möglich ‚aus der Region in den Pfarrhof Gröditz ein. und für die Region‘. In diesem Jahr endet die fünfjährige Amtszeit des bishe- rigen Vorstandes unserer Jagdgenossenschaft. Unsere freie Schule möchte in dieser Entwicklung ihre wich- Jagdgenossen die bereit sind sich in die Leitung der tige Schlüsselstelle gerne ausbauen. Vieles ist in Planung, Jagdgenossenschaft einzubringen, bitten wir, dies dem z. B. ein Handwerkerstammtisch, Firmenpräsentationen an Vorstand anzuzeigen. unserer Schule usw. Tagesordnung Jetzt gilt es die Grundlage zu legen für einen tollen, nach- 1. Begrüßung haltigen Unterricht. Aktuell benötigen wir neues Mobiliar für 2. Rechenschaftsbericht unseren „Werkenraum“. 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft Gröditz 6. Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht 7. Sonstiges Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gröditz Mit dem 31.03.2021 endete die Amtszeit des Jagdvor- standes der Jagdgenossenschaft. Entsprechend § 9 Abs. 2 BJagdG fällt der Stadt Weißen- berg ab 01.04.2021 die Funktion eines Notjagdvorstandes zu. Die vorstehende Einladung behält Ihre Gültigkeit. OK, ganz so wie auf diesem Bild sah es bisher nicht aus – Jürgen Arlt aber es ist Zeit für die nötigen Veränderungen. Einiges an Bürgermeister bestehenden Inventar besitzt noch den Hauch vergangener Zeiten. Wo gilt es gemeinsam anzusetzen? Wie können wir gemeinsam auch dieses Projekt erfolgreich machen? Jeder ist willkommen der helfen möchte. Jede noch so kleine Ortschaftsrat Wurschen-Drehsa Spende bringt uns unserem großen Ziel näher. Jede Spende bis 100 € wird großzügig von der Kreissparkasse Bautzen Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Wurschen- verdoppelt. Bitte schauen Sie sich unter www.99funken.de/ Drehsa findet am 18.05.2021 um 19:30 Uhr in der Feuer- werkenraum um. wehr Wurschen statt. Interessierte Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Gespendet werden kann online oder auch per Überweisung; Ronald Mittasch anbei die benötigen Bankdaten Ortsvorsteher Freie Schule Weißenberg Handwerk hat goldenen Boden! Ob goldener Boden oder mühsames Schürfen nach Goldstaub, es ist nicht immer leicht. Aber wie weit wären wir mit unseren Schulhausneubau gekommen, wenn wir unsere Handwerker nicht gehabt hätten? Gute Handwerker sind Vielen Dank und bis bald in unserem neuen Werkenraum!
Weißenberg - 10 - Nr. 4/2021 oder Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für uns weder realisierbar noch erwünscht ist. Der Charakter des Mühlentages lebt vom freien Wandern von Mühle zu Mühle, vom Treffen der Leute aus den Nach- bardörfern und nicht zuletzt vom Miteinander unserer flei- Nachruf ßigen Helfer aus Familie und Freundeskreis. Wir trauern um unsere liebe Das vergangene Jahr ist trotzdem nicht ungenutzt geblieben, neben den allgemein nötigen Pflegearbeiten konnten wir Cornelia Raußendorf auch einige wichtige Kleinreparaturen erledigen. Wegen geb. Ponert der geltenden Einschränkungen allerdings immer nur zu zweit oder zu dritt, wobei wir ohnehin die meiste Zeit des Wir dachten alle Zeit der Welt zu haben, doch dein Tod Jahres als Familie allein arbeiten. So konnten wir die Wehr- stellt uns vor viele Fragen. anlage im Sommer stabilisieren und beschädigte Schützen abdichten. Die Reparatur eines Vandalismusschadens am Wir wollten mit dir noch so viel erleben, doch viel zu Steg ist für das Frühjahr geplant und die weitere Gestal- kurz war dafür dein Leben. tung des Rastplatzes werden wir, dank einer großzügigen Spende, ebenfalls fortsetzen können. Immer alles gegeben, ohne etwas zu erwarten, alles geschafft ohne an sich zu denken, für alle bedin- gungslos da gewesen, ein Leben lang mit allem was dir möglich war. Was war unsere Conny für Maltitz? Sie war unsere Dorf- mutter, für alle da. Ob in der FFW, der Organisation unserer Dorffeste, der Betreuung und Unterstützung älterer Mitbürger, sie hat unser Dorfleben mit ihrem ansteckenden Optimismus, frohen Lachen und ihrem stets tatkräftigen Engagement bereichert. Wir können dir nur noch eines geben, einen Platz in unserem Herzen fürs ganze Leben. Unser ganzes Mitgefühl gilt Deinen Kindern Ruby und Mara, Deinem Ehemann Frank und allen Familienange- hörigen. Wir wünschen Euch und Ihnen alles Gute und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen bei guter Gesundheit. Wir vermissen Dich! Mit dem Müllergruß „Glück zu!“ Die Kameraden und Kameradinnen der FFW Maltitz Steffen und Annette Bundemann und Dorfgemeinschaft Maltitz mit dem Förderverein „Riegel-Mühle Nechern“ e. V. 8. April 2021 Rassegeflügel- und Rassekaninchen- Züchterverein Weißenberg Förderverein „Riegelmühle“ Nechern Liebe Leserinnen und Leser des Weißenberger Riegel-Mühlennachrichten „Blättels“! Liebe Mühlenfreunde, Wenngleich es vielen inzwischen nicht mehr so leichtfällt, mit dem Pfingstmontag rückt der Termin für den Deutschen wir müssen alle noch ein wenig Geduld aufbringen. Eine Mühlentag näher und bisher sieht es ganz so aus, als ob Pandemie ist eben doch keine alltägliche Angelegenheit. Zu die Veranstaltung zum zweiten Mal in Folge nicht stattfinden allem Überfluss grassieren in einigen Teilen unseres Landes kann. die Geflügel- und Schweinepest und Herpes-Viren bei Die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde (DGM) e. V. hat Pferden, nein danke!! Das spüren natürlich auch die Züchter alle Mitglieder informiert, dass wegen der pandemiebe- des Weißenberger Kleintierzüchtervereins. Das neue Jahr dingten politischen Entscheidungen weiterhin mit umfang- verläuft bisher, wie das alte endete. Mit Verordnungen und reichen Einschränkungen für größere Veranstaltungen Vorgaben, die eine gezielte Planung im privaten Umfeld wie gerechnet werden muss. Es wird deshalb keine Plakat- auch in den Vereinen unmöglich machen. Wer kann jetzt aktion und auch keine zentrale Werbung und Information schon sagen, ob wir im Sommer wieder Versammlungen zum Deutschen Mühlentag geben, allenfalls wären kleine durchführen können oder noch ein Zuchtjahr ohne Ausstel- Mühlenfeste, je nach den örtlich geltenden Regeln und lung erleben. Einige Züchter stellen sich bereits die Frage, Genehmigungen, möglich. ob es überhaupt Sinn macht, viel Nachzucht aufzuziehen, Wir haben deshalb für die Riegel-Mühle entschieden, dass wenn Spitzentiere bei Schauausfall wieder nur in der Kühl- eine Veranstaltung mit aufwendigen Hygienekonzepten truhe landen.
Nr. 4/2021 - 11 - Weißenberg Doch wir wollen positiv nach vorn schauen!! Und dann im der Kosten des Energie-Experten, maximal jedoch 1.300 € Herbst auch schöne und leistungsstarke Tiere den Menschen für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Die Förderung beantragt zur Freude wieder auf unserer Ortskleintierschau im Weißen- der Berater selbst. Der Experte zeigt Ihnen mit dem Fahr- berger Schützenhaus präsentieren. Wenn wir unsere plan Maßnahmen auf, die das Gebäude schrittweise auf kleinen Kaninchen, Tauben und Küken in der Aufzucht- einen höheren energetischen Standard bringen. Nachdem phase betrachten, geht das Züchterherz auf. Man vergisst so der individuelle Sanierungsfahrplan fertiggestellt wurde, manche heikle Situation bei unserem schönen Hobby. erhalten Sie für die Umsetzung von Maßnahmen daraus In diesem Sinne wünschen wir unseren Vereinsmitglie- eine Zusatzförderung in Höhe von 5 %. Wenn im Fahrplan dern maximale Zuchterfolge und allen, auch Ihnen, liebe beispielsweise vorgeschlagen wird, das Dach zu dämmen, Leser*innen, beste Gesundheit. können Sie für die Umsetzung dieser Maßnahme nun 25 % der Kosten gefördert bekommen. Ihr KTZV Weißenberg 1927 e. V. Das BAFA-Online-Antragsformular finden Sie auf folgender Webseite: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem Energie-Experten aus unserer Region finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de durch Eingabe der Post- leitzahl sowie eines Suchradius. Bei Fragen können Sie sich gern an die Energieagentur des Nächster Blutspendetermin! Landkreises Bautzen wenden. Haben Sie sich schon für den Die nächste Möglichkeit zur Blutspende Newsletter der Energieagentur angemeldet? Dieser bietet findet am Mittwoch, dem 12.05.2021 im Abstand von 2 Monaten u. a. kompakte Informationen zu zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr wie Themen mit Energiebezug im Landkreis Bautzen, zu neuen gewohnt in den Räumlichkeiten im Schüt- Förderprogrammen und berichtet über aktuelle Themen der zenhaus (Reichenbacher Str. 1) statt. Energieagentur des Landkreises. Die Anmeldung ist auf der Webseite www.tgz-bautzen.de möglich. Ihr DRK-Blutspendedienst Kontakt: Energetische Einzelmaßnahmen und individueller Energieagentur des Landkreises Bautzen im TGZ Bautzen Sanierungsfahrplan für Gebäude Preuschwitzer Straße 20, Anfang des Jahres informierte die Energieagentur über 02625 Bautzen die umfangreichen Unterstützungen des Bundesamtes Telefon: 03591 3802100, Telefax: 03591 3802021 für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die unter- E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de schiedlichsten Maßnahmen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden. Wir werden in den folgenden Ausgaben die Fahrplanänderungen einzelnen Förderschwerpunkte näher erläutern, beginnend April 2021 mit energetischen Einzelmaßnahmen und dem individu- Zum Fahrplanwechsel am 12. April 2021 treten die im ellen Sanierungsfahrplan. Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Folgenden aufgeführten Änderungen der Verkehrsunter- Gebäudehülle in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten. nehmen Regionalbus Oberlausitz GmbH und Omnibusbe- Bestandteil der Förderung sind u. a. die Dämmung der trieb Beck im Landkreis Bautzen in Kraft. Gebäudehülle (Außenwand, Dach- und Bodenflächen, Neben zeitlichen Anpassungen im gesamten Liniennetz zur Geschossdecken), die Erneuerung und Aufbereitung von Verbesserung der Schüler- und Pendlerverkehre erfolgen Vorhangfassaden, der Austausch von Fenstern, Außentüren auch mehrere Haltestellenumbenennungen und Auflas- und -toren sowie der sommerliche Wärmeschutz durch sungen. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnen- Haltestellenbezeichnungen vor Ort vorübergehend von der schutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Bezeichnung in den Fahrplänen abweichen können. Im Rahmen der Dämmung des Daches zählen auch explizit Die konkreten Änderungen entnehmen Sie der folgenden die Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhles sowie die Übersicht. Neueindeckung des Daches zu den förderfähigen Kosten. Die Förderung der genannten Maßnahmen bedingen der Einhal- Linie Fahrt Verkehrstag Änderung tung verschiedener technischer Anforderungen. Daher muss 108 101 Mo. – Fr. Verlängerung bis Weißenberg vor Beantragung der Fördermittel beim BAFA ein Energie- Grundschule Experte einbezogen werden, der eine Technische Projektbe- Bitte beachten Sie, dass aufgrund verschiedener Baumaß- schreibung erstellt. Erst danach können Sie beim BAFA online nahmen im Landkreis Umleitungsfahrpläne gültig sind, die den Förderantrag stellen. Das Mindestinvestitionsvolumen an den Aushängen der Haltestellen bzw. in der örtlichen beträgt 2.000 €. Die energetische Fachplanung und Baube- Presse bekanntgegeben werden. Über die Fahrpläne infor- gleitung für die genannten Maßnahmen wird ebenfalls vom mieren Sie sich auch an den Haltestellen vor Ort sowie unter BAFA bezuschusst. Hier werden 50 % der damit in Verbin- www.vvo-online.de oder www.zvon.de. dung stehenden Kosten gefördert, max. jedoch 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese Förderung kann ebenfalls Landratsamt Bautzen Straßenverkehrsamt über das Online-Antragsformular beantragt werden. Im Zusammenhang mit der Durchführung energetischer Postanschrift: Macherstraße 55, 01917 Kamenz Einzelmaßnahmen bietet sich gegebenenfalls vorher die E-Mail: schueler@lra-bautzen.de Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes an. Homepage: https://www.landkreis-bautzen.de/landrats- Hierbei erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 80 % amt/organisation/personen-und-schuelerverkehr/61
Weißenberg - 12 - Nr. 4/2021 „Weißenberg aktuell“ Amtsblatt der Stadt Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen - Herausgeber: Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg Tel.: 035876 4400 Stunden IMPRESSUM - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Beileidskarten an das Anzeige Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Bestattungsinstitut - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadt Weißenberg Immer wieder warnt die Polizei, vor dem Diebstahl von Bei- vertreten durch den Bürgermeister Jürgen Arlt leidskarten aus Briefkästen: Diebe hebeln den Briefkasten auf August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: und entwenden die Beileidskarten in der Erwartung, dass sich LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, darin Geld befindet. Vorab informieren sich die Diebe über die An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer Traueranzeigen in den Tageszeitungen, wo die Angehörigen ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg des Verstorbenen wohnen. „Leider passiert das immer wieder“, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere bestätigt Holger Deussen von Bestattungen Deussen: „Es hat allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei- auch Fälle gegeben, wo die Diebe die Tatsache, dass alle Fa- genpreisliste. milienangehörigen bei der Bestattung auf dem Friedhof waren, zum Einbruch ins Haus nutzten. Doch sollte man deswegen auf Traueranzeigen in der Tagespresse verzichten? Wir sagen: nein. Anzeige(n) Beileids- oder Kondolenzkarten haben eine wichtige soziale Funktion: Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn drücken da- durch ihre Anteilnahme, Trauer und ihr Beileid gegenüber den Vermieten ab August Angehörigen aus. Um es den Gaunern aber nicht zu einfach zu DG-Wohnung, 84 m2, in machen, empfehlen wir, niemals Namen, Geburtsdatum und Weißenberg, mit Dach- Wohnanschrift zusammen in den Anzeigen zu veröffentlichen. terrasse, Keller, Schup- So können die Diebe eventuelle Tatorte nicht so leicht aus- pen und Autostellplatz findig machen. Ein weiterer Grund ist, dass diese Angaben in vielen Fällen schon ausreichen, um damit im Internet Verträge Tel. 035876 40074 abzuschließen. Und da viele Tageszeitungen mit ihren Familien- oder 0173 85 87 262 anzeigen auch online weltweit verfügbar sind, kann dies auch von Gaunern für Betrügereien missbraucht werden. Und die Strafverfolgung im Ausland ist nahezu unmöglich. Daher sollte man unbedingt auf die Veröffentlichung der Wohnadresse der Verstorbenen und/oder der Angehörigen in Traueranzeigen ver- zichten. Als Kontaktadresse für Kondolenzschreiben empfehlen wir, die Anschrift des Bestattungshauses zu nutzen. Das Bestat- tungshaus sammelt die Post und händigt sie gebündelt und per- sönlich aus. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Trauernden seltener von Maklern und Versicherungsvertretern behelligt werden. Dies ist eine weitere negative Begleiterscheinung eines Todesfalles, das viele unseriöse und pietätlose Anbieter die emotionale Not- situation in den Familien ausnutzen und mit einem vermeintli- chen Bedarf schnelles Geld machen wollen.“ BDB Bestattungsinstitut SCHILDER JÜRGEN 02627 WEISSENBERG - Kirchgasse 1 Betreuung durch Frau Andrea Ritter Ich bin für Sie da... Tag & Nacht Privat: Heinrich-Zille-Str. 8 · Tel. 03 58 76 / 4 00 93 Falko Drechsel 03 58 76 -13 89 38 Ihr Medienberater vor Ort Wir stehen Ihnen in Ihrer Trauer hilfreich zur Seite Wie kann ich Ihnen helfen? 0170 2956922 EVA-MARIA HINZ Fax: 03535 489-233 | falko.drechsel@wittich-herzberg.de August-Bebel-Platz 11 www.wittich.de 02627 Weißenberg Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen Tag und Nacht % 03 035876 - 41634
Sie können auch lesen