Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg

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Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg
                              Amtsblatt
                              der Stadt Weißenberg
                              Landkreis Bautzen                      aktuell
                              mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz, Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske,
                              Maltitz, Nechern, Nostitz, Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen

 Nummer 4					                                     Jahrgang 31	                              Freitag, 16. April 2021

                                                          Neue Bäume für den
                                                            Maltitzer Park

Unsere Parkanlage in Maltitz mit Spielplatz und Teichanlage ist ein Kleinod und sehr beliebt bei allen Einwohnern im Ort.
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Weißenberg                                                  -2-                                                          Nr. 4/2021

Leider mussten mehrere
Bäume in den letzten Jahren
wegen Krankheit entfernt
werden. Durch eine großzü-                                                Die nächste Ausgabe erscheint am
gige Spende der Kreisspar-                                                      Freitag, dem 21. Mai 2021
kasse Bautzen konnten fünf                                               Redaktions- und Annahmeschluss ist
neue Bäume gekauft werden.                                                     Mittwoch, der 12. Mai 2021
Die Firma Steffen Bohr,                                                ----------------------------------------------------
Garten- und Landschaftsbau                                              Die übernächste Ausgabe erscheint am
aus Särka unterstützte unser                                                    Freitag, dem 18. Juni 2021
Vorhaben mit der Beschaf-                                                Redaktions- und Annahmeschluss ist
fung der Eichen und Buchen,                                                      Freitag, der 11. Juni 2021
kostenlos     wurden      die
Maschinen und alles Material
zur Pflanzung zur Verfügung gestellt. Rainer Scholze und      Aus der Arbeit des Stadtrates
Christian Neugebauer scheuten keine Mühen und machten
sich gemeinsam ans Werk. Wir freuen uns und danken sehr,
sehr herzlich für die Unterstützung der Kreissparkasse
                                                              Stadtratssitzung vom 29. März 2021
Bautzen, der Fa. Steffen Bohr aus Särka, Rainer Scholze und
Christian Neugebauer.                                         Am 29.03.2021 fand eine öffentliche Stadtratssitzung
                                                              statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden
Dorfgemeinschaft Maltitz
                                                              Stellungnahme zum Schulnetzplan des Landkreises - Fort-
                                                              schreibung der Schulnetzplanung des Landkreises Bautzen
                                                              Herstellung des Einvernehmens mit den Trägern öffentli-
                                                              cher Schulen -
                                                              Mit der Novellierung des SächsSchulG im Jahr 2017 führte
                                                              der sächsische Gesetzgeber die Verpflichtung zur Herstel-
                                                              lung des Einvernehmens zwischen den Trägern der Schul-
                                                              netzplanung und den öffentlichen Schulträgern in § 23a
                                                              Abs. 4 SächsSchulG ein und schloss damit die Regelungs-
                                                              lücke, die das Bundesverfassungsgericht in seiner vorge-
                                                              nannten Entscheidung noch moniert hatte. Wesentliche
                                                              Kernaussage zu jeder Schule im Einzelnen bzw. innerhalb
                                                              einer Planungsregion ist in dem als Anlage beigefügten
                                                              Entwurf der Gesamtfortschreibung der Schulnetzplanung
                                                              des Landkreises Bautzen, dass die Bestandssicherheit der
                                                              jeweiligen Schule, also bei uns der Grundschule Weißen-
                                                              berg langfristig gegeben ist.
                                                              Die Erteilung des Einvernehmens im Rahmen der Schulnetz-
                                                              planung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern
 Die Stadtverwaltung Weißenberg gratuliert in den Monaten
                                                              stellt im Ergebnis der Abstimmung mit dem Landesamt für
 April und Mai 2021 allen Jubilaren ganz herzlich zum
                                                              Schule und Bildung (LaSuB) vielmehr eine Angelegenheit
 Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Lebensfreude!
                                                              grundsätzlicher Natur für die betreffende Stadt/Gemeinde
 Ingrid Bernstein     am 20.04.      zum 70. Geburtstag
                                                              dar. Daher ist für die Erteilung des Einvernehmens zwingend
 Lauske
                                                              ein Beschluss durch den Stadt- oder Gemeinderates bzw.
 Lutz Berger          am 21.04.      zum 70. Geburtstag
                                                              dem zuständigen beschließenden Ausschuss zu fassen.
 Weißenberg
                                                              Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschließt die Fortfüh-
 Gerlinde Krons       am 23.04.      zum 90. Geburtstag
                                                              rung der Grundschule Weißenberg in öffentlicher Träger-
 Weißenberg
                                                              schaft und erklärt sein Einvernehmen zum Ausweis in dem
 Christoph Bohr       am 23.04.      zum 75. Geburtstag
                                                              Kooperationsverbund Bautzen-Ost.
 Särka
 Waltraud Janetz      am 04.05.      zum 80. Geburtstag       Bestätigung der geprüften Fassung der Polizeiverordnung
 Drehsa                                                       Die vom Stadtrat der Stadt Weißenberg am 14.12.2020
 Elke Reinl           am 09.05.      zum 80. Geburtstag       beschlossene Entwurfsfassung der Polizeiverordnung
 Gröditz                                                      wurde auf Grundlage § 38 Sächsisches Polizeibehördenge-
 Christa Wehlt        am 12.05.      zum 85. Geburtstag       setz (SächsPBG) von der Fachaufsichtsbehörde (hier LRA
 Weißenberg                                                   Bautzen – Ordnungsamt) geprüft.
 Günter Simmig        am 19.05.      zum 70. Geburtstag
                                                              Der Stadtrat der Stadt Weißenberg bestätigte den vorlie-
 Lauske
                                                              genden Entwurf der Neufassung.

                                                              Bestellung des Jahresabschlussprüfers für die Stadt
                                                              Weißenberg 2013-2019
                                                              Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswe-
                                                              sens zum 01.01.2013 muss jedes Haushaltsjahr mit einem
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2021                                                 -3-                                                Weißenberg

Jahresabschluss abgeschlossen werden. Dieser ist vom           3. Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform?
Stadtrat festzustellen. Bevor der Stadtrat die Feststellung    Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide ist eine
des Jahresabschlusses treffen kann muss dieser durch die       neue Hauptfeststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022
örtliche Prüfung testiert werden. Die Verwaltung hatte Ange-   durchgeführt wird. Dabei werden alle Grundstücke und
bote von vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt.     Gebäude sowie alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Der Stadtrat der Stadt Weißenberg beschloss die Beauftra-      - in Sachsen sind das ca. 2,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten
gung der Treuhand-gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen       - vom Finanzamt neu bewertet.
mbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung          Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer
der Jahresabschlüsse 2013 bis 2019 zum Angebotspreis von       gebeten, ab Mitte 2022 eine Erklärung für ihren Grundbesitz
5.117,00 € pro Jahresabschluss.                                abzugeben. Damit dies möglichst reibungslos gelingt, hat
                                                               der Gesetzgeber eine elektronische Übermittlungspflicht
Einladung zur nächsten Stadtratssitzung                        für die Steuererklärungen vorgesehen. Die entsprechenden
                                                               Programme dafür werden derzeit erarbeitet und künftig über
                                                               ELSTER bereitgestellt. Sie werden die Eigentümerinnen und
 Einladung zur nächsten Stadtratssitzung
                                                               Eigentümer bei der Erklärungsabgabe unterstützen. Auf
 Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag,          Papier eingehende Erklärungen werden nicht zurückge-
 26.04.2021, um 19:00 Uhr im Schützenhaus der Stadt            wiesen, sondern gescannt und digitalisiert.
 Weißenberg statt.                                             Bei der Steuererklärung werden künftig deutlich weniger
 Die förmliche Tagesordnung entnehmen Sie bitte der            Angaben benötigt. Von den Eigentümerinnen und Eigentü-
 ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des           mern sind die Lage und Bezeichnung des Flurstücks, die
 Landkreises, Ausgabe Bautzen.                                 Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert (im Internet abrufbar
 Die Bürgerschaft ist herzlich dazu eingeladen.                z. B. unter: https://www.boris.sachsen.de/bo- denricht-
                                                               wertrecherche-4034.html), die Gebäudeart (z. B. Einfamili-
                                                               enhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Geschäfts-
Informationen aus der Stadtkasse                               grundstück etc.), die Wohnfläche oder Bruttogrundfläche
                                                               und das Baujahr anzugeben. Viele weitere erforderliche
Informationen über die Grundsteurerreform                      Berechnungsfaktoren sind im Gesetz festgelegt. Die Eigen-
                                                               tümerinnen und Eigentümer müssen den neuen Grundsteu-
Alles neu bei der Grundsteuer - ab dem Jahr 2025 ändern        erwert deshalb auch nicht selbst berechnen. Dies über-
sich die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer.        nimmt das jeweilige Finanzamt.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat aus diesem          Das bisherige dreistufige Verfahren und die Unterscheidung
Grund die nachfolgenden Informationen für alle Grund-          von Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirt-
stücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer herausge-          schaft und Grundsteuer B für das Grundvermögen werden
geben:                                                         auch künftig beibehalten:
Informationen zur Grundsteuerreform
1. Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie gezahlt?
Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke
und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft, besteuert. Sie wird von den Eigentüme-
rinnen und Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebs-
kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können.
Von der Grundsteuer sind also alle Einwohnerinnen und
Einwohner einer Gemeinde direkt oder indirekt betroffen.
Ihnen kommt sie wiederum zugute, denn die Kommunen
verwenden die Grundsteuereinnahmen zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben, zum Beispiel für den
Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, Schwimm-
bäder oder Bibliotheken.                                       4. Was beinhaltet das sächsische Grundsteuermodell?
                                                               Der sächsische Landtag hat Anfang Februar 2021 das säch-
2. Warum gab es eine Grundsteuerreform und ab wann             sische Grundsteuermodell verabschiedet. Dieses weicht
wirkt sie?                                                     vom Grundsteuergesetz des Bundes dahingehend ab, dass
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die           bei den Steuermesszahlen zwischen den Grundstücksarten
bisherige Grundlage für die Grundsteuer – die Einheits-        differenziert wird.
werte – für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der    Bei der Grundsteuer B gelten in Sachsen künftig folgende
Gesetzgeber die Bewertung im Rahmen der Grundsteuerre-         Steuermesszahlen:
form neu regeln, um den Gemeinden eine ihrer wichtigsten       •	0,36 Promille für unbebaute Grundstücke und Wohn-
Einnahmequellen dauerhaft zu erhalten. Die Grundsteuer            grundstücke
darf noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der Einheits-    •	0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke, gemischt
werte erhoben werden. Die auf dem bisherigen Recht                genutzte Grundstücke, das Teileigentum und die sons-
basierenden Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbe-             tigen bebauten Grundstücke
scheide und Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes         Für die Grundsteuer A verbleibt es bei der im Grundsteuer-
zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufge-       gesetz geregelten Steuermesszahl von 0,55 Promille.
hoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur          Ziel des sächsischen Modells ist es, eine deutliche Stei-
noch auf Basis neuer Bescheide erhoben.                        gerung der Grundsteuer bei den Wohngrundstücken und
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                  -4-                                                   Nr. 4/2021

demgegenüber eine starke Entlastung bei den Geschäfts-          online/TZ_Wberg) möglich. Auf der Homepage der Stadt
grundstücken zu vermeiden. Wohnen soll durch die Grund-         Weißenberg finden Sie ebenfalls eine Verlinkung zur Termin-
steuerreform nicht stärker belastet werden. Im Ergebnis         reservierung.
soll eine überproportionale Belastung einzelner Grund-          Sollten Sie keine Möglichkeit für eine Terminbuchung
stücksarten vermieden werden. Die höhere Messzahl               haben, so können Sie auch ohne Termin ins Testzentrum
für Geschäftsgrundstücke bewirkt dabei nicht, dass sich         kommen. In diesem Fall bitten wir Sie jedoch, etwas längere
die Grundsteuerbelastung für die sächsische Wirtschaft          Wartezeiten einzuplanen.
flächendeckend erhöht oder sogar verdoppelt. Das haben          Das Testzentrum in Weißenberg hat an den folgenden Tagen
die im Rahmen des sächsischen Gesetzgebungsverfahrens           für Sie geöffnet:
durchgeführten Berech- nungen gezeigt.
                                                                Öffnungszeiten:
5. Und wie hoch ist die Grundsteuer ab 2025?                    Dienstag         12.00 - 18.00 Uhr
Belastbare Aussagen, wie sich die Höhe der ab 2025 zu           Donnerstag       8.00 - 16.00 Uhr
zahlenden Grundsteuer in jedem Einzelfall ändern wird,          Freitag          8.00 - 14.00 Uhr
sind derzeit nicht möglich. Hierzu müssen die Grundstücke       Samstag	10.00 - 14.00 Uhr (14-täglich, gerade
zunächst neu bewertet werden. Grundlage dafür sind die                           Kalenderwoche, ab 10.04.2021)
Steuererklärungen, nach Aufforderung durch die Finanzver-
                                                                Montag, Mittwoch geschlossen
waltung abzugeben sind. Die Eigentümerinnen und Eigen-
tümer werden im 2. Quartal 2022 von den Finanzämtern
Informationen zur Abgabe der Steuererklärung erhalten.            Straßensperrung in Nechern und Wurschen
Trotz der Differenzierung der Steuermesszahlen in Sachsen         Die Ortsdurchfahrt in Nechern ist derzeit bis voraussicht-
wird sich die Grundsteuerzahlung einzelner Steuerpflich-          lich 17.07.2021 voll gesperrt.
tiger verändern. Die angestrebte Aufkommensneutralität            Ab dem 29.04.2021 bis vorausichtlich 12.11.2021
bezieht sich nur auf das gesamte Grundsteueraufkommen             beginnt zusätzlich der Ersatzneubau der Brücke über das
in Sachsen bzw. in der jeweiligen Kommune. Be- lastungs-          Kuppritzer Wasser in Wurschen.
verschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen           Die Straße ist für den Durchgangsverkehr gesperrt.
lassen sich aufgrund von Wertveränderungen bei den Grund-         Die entsprenden Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
stücken, die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind,
                                                                  Für den Busverkehr wird noch ein Ersatzfahrplan erstellt.
nicht vermeiden. D. h. es wird Grundstücke geben für die
                                                                  Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um
ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher und Grundstücke, für
                                                                  Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.
die weniger Grundsteuer als bisher zu zahlen sein wird. Das
ist die unausweichliche Folge der vom Bundesverfassungs-
                                                                  Stadtverwaltung Weißenberg
gericht geforderten Neuregelung und lässt sich – ange-
sichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen
Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete
Werte – nicht vermeiden.

Fälligkeit der Grundsteuer und der Gewerbesteuer                Polizeiverordnung der Stadt Weißenberg
Wir erinnern an die Fälligkeit der Quartalsraten für die        gegen umweltschädliches Verhalten und
Grundsteuer und für die Gewerbesteuer am 15.05.2021. Zur        Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen
Vermeidung von Mahnkosten bitten wir alle Zahlungspflich-       Beeinträchtigungen und über das Anbringen
tigen, diesen Termin einzuhalten. Die Höhe der fälligen
                                                                von Hausnummern
Raten ergibt sich aus dem zuletzt erlassenen Bescheid.
Beachten Sie bitte, dass Zahlungen ausschließlich auf unser     Auf der Grundlage des § 32 Sächsischen Polizeibehörden-
Konto bei der Kreissparkasse Bautzen (IBAN DE83 8555            gesetzes (SächsPBG) in der Fassung der Bekanntmachung
0000 1000 0013 14) zu tätigen sind. Wollen Sie in Zukunft       vom 11. Mai 2019 (SächsGVBI. S. 358, 389) hat der Stadtrat
nicht mehr selbst an die Überweisung denken müssen,             der Stadt Weißenberg in seiner Sitzung am 29.03.2021
können Sie uns ein Mandat zum Einzug der fälligen Raten         folgende Polizeiverordnung erlassen:
erteilen. Einen Entsprechenden Vordruck finden Sie auf der
Internetseite der Stadtverwaltung                               Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
(https://stadt-weissenberg.de/stadt-weissenberg/weis-           § 1 Geltungsbereich
senberg-kompakt/formulare).                                     § 2 Begriffsbestimmungen
                                                                Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten
Stadtverwaltung Weißenberg                                      § 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
                                                                § 4 Tierhaltung
                                                                § 5 Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege und
Sonstiges
                                                                öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
                                                                § 6 Verunreinigung durch Tiere
Corona-Teststelle im Schützenhaus in Weißenberg                 Abschnitt 3 - Schutz vor Lärmbelästigungen
Ab sofort kann jeder Bürger und Bürgerin im Schützenhaus        § 7 Schutz der Nachtruhe
in Weißenberg (Reichenbacher Straße 1) einen Termin zum         § 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musik-
Corona-Schnelltest buchen.                                      instrumenten u.ä.
Eine Terminreservierung ist online über das Landratsamt         § 9 Böllern
Bautzen/Testzentren      (www.terminland.de/lra-bautzen/        § 10 Lärm aus Veranstaltungsstätten
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2021                                                 -5-                                                   Weißenberg

§ 11 Benutzung von Sport- und Spielstätten                     (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in
§ 12 Haus- und Gartenarbeiten                                  Abs. 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange
§ 13 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen           nicht entgegenstehen und insbesondere eine Verunstal-
Abfallbehältern                                                tung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der
Abschnitt 4 - Öffentliche Beeinträchtigungen                   Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu
§ 14 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträch-    befürchten ist.
tigungen                                                       (3) Absatz 1 gilt nicht für Plakate, die im Zusammenhang
§ 15 Abbrennen von offenen Feuern                              mit den durch das Volk wahrzunehmenden Wahlen, einem
Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern                        Volksbegehren oder einem Volksentscheid für die Dauer
§ 16 Hausnummern                                               des Wahlkampfes angebracht werden. Die Plakate dürfen
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen                              frühestens 8 Wochen vor der Wahl angebracht werden und
§ 17 Zulassung von Ausnahmen                                   sind spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Wahl oder
§ 18 Ordnungswidrigkeiten                                      Abstimmung durch den Anbringer zu entfernen.
§ 19 Inkrafttreten                                             (4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Stra-
                                                               ßenverkehrsordnung sowie die Rechte Privater an ihrem
Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen                            Eigentum bleiben von dieser Regelung unberührt.
§1                                                             §4
Geltungsbereich                                                Tierhaltung
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Stadt      (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass
Weißenberg, einschließlich aller Ortsteile.                    Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet
                                                               werden.
§2                                                             (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im
Begriffsbestimmungen                                           öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung      Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift
sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen       geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf
Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher         Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in
öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbe-        der Lage ist.
sondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege,            (3)Auf öffentlichen Spielplätzen sowie auf Friedhöfen ist
Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe,          das Mitführen von Hunden verboten.
Treppen, Passagen, Marktplätze, Parkplätze, Haltestellen,      (4) Leinenzwang für Hunde wird in bebauter Ortslage im
Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärm-            Geltungsbereich der Polizeiverordnung auf den öffentlichen
schutzanlagen und Gräben.                                      Straßen, Gehwegen, Plätzen und Sportplätzen angeordnet.
(2)Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr          (5) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsan-
gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden        lagen sowie allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren
Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind           Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund
solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die         an der Leine führen.
seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite       Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansamm-
von 1,50 Metern.                                               lungen einen Maulkorb tragen.
(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugäng-          (6) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen
liche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der    sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch Körper-
Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und     kraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat
Landschaftsbildes dienen. Zu den Grün- und Erholungsan-        der Ortspolizeibehörde diesen Sachverhalt unverzüglich
lagen gehören unter anderem auch Verkehrsgrünanlagen           anzuzeigen.
und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.                   (7) Natürliche Geräusche im Zusammenhang mit artge-
(4) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverord-   rechter, ortsüblicher, nichtgewerblicher Tierhaltung, welche
nung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Brunnen,       keine erhebliche Belästigung darstellen, sind Bestandteil
Wasserbecken, Gewässer, Wartehäuschen, Telefonzellen,          der dörflichen Lebensqualität und daher keine Störfaktoren.
Sitzgelegenheiten, Spielgeräte sowie Abfall- und Wertstoff-    (8) § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 121 des
behälter.                                                      Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie das Gesetz zum
                                                               Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
Abschnitt 2 - Umweltschädliches Verhalten                      sowie die Vorschriften der Verordnung des Sächsischen
                                                               Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes
§3                                                             zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                  (DVOGefHundG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bema-
                                                               §5
lungen, die weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung
oder einen Hinweis auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt
                                                               Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwege
haben, ist an Stellen, die von Flächen im Sinne des § 2 oder   und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten. Dieses Verbot     (1) Öffentliche Straßen, Gehwege und öffentliche Grün-
gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür zugelassenen      und Erholungsanlagen dürfen nicht mehr als nach den
Plakatträgern (z.B. Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagta-     Umständen unvermeidbar verunreinigt werden.
feln) bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür      (2) Auftretende Verunreinigungen sind vom Verursacher
zugelassener Flächen.                                          unverzüglich zu beseitigen. Bei Unterlassung kann die Orts-
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                 -6-                                                    Nr. 4/2021

polizeibehörde aus Gründen der Sicherheit die verkehrs-        §9
widrigen Zustände auf Kosten des Verursachers beseitigen       Böllern
lassen.                                                        (1) Außerhalb von Schießstätten ist das Böllern aus Hand-,
(3) Das Verunreinigen der Straßen, Gehwege und Anlagen         Gas- und Standböllern bzw. Kanonen sowie aus Vorderla-
mit übel riechenden Flüssigkeiten oder Feststoffen sowie       dewaffen anmeldepflichtig und bedarf der Erlaubnis der
das Verrichten der Notdurft an genannten Stellen ist unter-    Ortspolizeibehörde. Erlaubnisanträge sind spätestens zwei
sagt.                                                          Wochen vorher zu stellen.
                                                               (2) Abs. 1 gilt nicht: bei Veranstaltungen im Freien, die einem
§6
                                                               herkömmlichen Brauch entsprechen.
Verunreinigung durch Tiere                                     „Osterschießen“ ist nur gestattet am
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die   - Ostersamstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt        (3) Die Vorschriften des Waffengesetzes, des Gesetzes über
werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.              explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und die
(2) Der Tierhalter bzw. -führer hat sein Tier von öffentlich   jeweils dazu erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
zugänglichen Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzu-        § 10
halten.                                                        Lärm aus Veranstaltungsstätten
(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten
                                                               (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus
Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern
                                                               Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen inner-
unverzüglich zu beseitigen.
                                                               halb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallge-   von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch
setzes (KrWG) sowie des Sächsischen Kreislaufwirtschafts-      den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen
und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG) bleiben              sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
von dieser Regelung unberührt.                                 (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm
                                                               gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungs-
Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen
                                                               stätten bzw. Versammlungsräumen.
§7                                                             (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags-
                                                               gesetzes (SächsSFG), des Sächsischen Gaststättenge-
Schutz der Nachtruhe                                           setzes (SächsGastG), des Sächsischen Versammlungsge-
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00     setzes (SächsVersammlG), der Sächsischen Bauordnung
Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind    (SächsBO) sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes
die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar         (BImSchG) und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben
zu stören, zu unterlassen.                                     von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen        § 11
vom Verbot des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffent-         Benutzung von Sport- und Spielstätten
liche Interessen die Durchführung der Arbeiten während
der Nacht erfordern. Soweit für die Arbeiten nach sonstigen    (1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze
                                                               dürfen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr nicht benutzt
Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist,
                                                               werden.
entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der
                                                               (2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sport-
Ausnahme.                                                      veranstaltungen bzw. die Nutzung durch Schulen, Kinderta-
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes        gesstätten und Kinderkrippen. Insoweit sind die jeweiligen
(BImSchG) sowie des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im       Nutzer allerdings dazu verpflichtet, besondere Rücksicht
Freistaat Sachsen (SächsSFG) bleiben von dieser Regelung       auf das Ruhebedürfnis der Anwohner zu nehmen
unberührt.                                                     (3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsge-
                                                               setzes (SächsSFG), der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
§8
                                                               sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,                  und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung bleiben
Musikinstrumenten u.ä.                                         von dieser Regelung unberührt.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwieder-      § 12
gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische          Haus- und Gartenarbeiten
oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur
so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt      (1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzu-
                                                               mutbar stören, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
werden.
                                                               nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser
(2) Abs. 1 gilt nicht:
                                                               Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motor-
a)	bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im
                                                               betriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, Trennschleifern,
     Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmli-      Bohr- und Schleifgeräten, Kettensägen, Heckenscheren,
     chen Brauch entsprechen,                                  Rasenmähern und Rasentrimmer/Rasenkantenschneidern,
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.             das Hämmern, das Sägen, das Holzspalten, das Ausklopfen
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags-      von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.
gesetzes (SächsSFG) sowie des Bundesimmissionsschutz-          (2) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes
gesetzes (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen        (BImSchG), des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes
bleiben unberührt.                                             (SächsSFG) sowie der 32. Bundesimmissionsschutzver-
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2021                                                      -7-                                                Weißenberg

ordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-                (2) Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Ortspolizeibe-
gesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) bleiben              hörde.
von dieser Regelung unberührt.                                      (3) Auf Flächen im Sinne von § 2 dieser Verordnung ist es
                                                                    untersagt die Notdurft zu verrichten.
§ 13
                                                                    (4) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen
                                                                    des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG), des Kreislauf-
Abfallbehältern                                                     wirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Sächsischen Kreis-
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen         laufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBod-
Behälter (Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit          SchG) bleiben von dieser Regelung unberührt.
von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
nicht gestattet.                                                    Abschnitt 5 - Anbringen von Hausnummern
(2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegen-
stände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.            § 16
(3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur         Hausnummern
allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzu-           (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an
bringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten              dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Stadt
oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.          Weißenberg festgesetzten Hausnummer in arabischen
(4) Wer Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle          Ziffern und ggfs. mit Buchstaben zu versehen.
verabreicht, hat dafür zu sorgen, dass die Abfälle ordnungs-        (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das
gemäß beseitigt werden. Er hat geeignete und mit einem
                                                                    Haus einnummeriert ist, deutlich sichtbar sein. Unleserliche
dicht schließenden Deckel versehene Abfallbehälter für die
                                                                    Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die
Kunden bereitzustellen und bei Bedarf zu entleeren.
                                                                    Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an
(5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertags-
                                                                    der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar
gesetzes (SächsSFG), des Bundesimmissionsschutzge-
setzes (BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen,              über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der
des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrWG) sowie            Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes
des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzge-            befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen
setzes (SächsKrWBodSchG) bleiben unberührt.                         Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der
                                                                    Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grund-
Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen                        stückszugang angebracht werden.
                                                                    (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes
§ 14                                                                bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen
Abbrennen offener Feuer                                             Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern, einschließlich
offener Feuer im Rahmen traditionellen Brauchtums, ist die          Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich.
Das Abbrennen offener Feuer ist der Ortspolizeibehörde              § 17
spätestens 5 Tage vor dem Durchführungstag schriftlich              Zulassung von Ausnahmen
anzuzeigen.                                                         Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte,
(2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Lagerfeuer bis zu   so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den
einem Durchmesser und einer Höhe von jeweils nicht mehr als         Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern
1 Meter, diese sind auf privaten Grundstücken genehmigungs-         keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen-
frei. Es darf nur trockenes unbehandeltes Holz oder handels-        stehen.
übliche Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) verwendet werden.
Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästi-          § 18
gung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.                     Ordnungswidrigkeiten
(3) Das Abbrennen ist untersagt oder kann mit Auflagen
                                                                    (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 des Sächsi-
verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die
                                                                    schen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) handelt, wer
ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche
                                                                    vorsätzlich oder fahrlässig
Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittel-
                                                                    1.	entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelas-
bare Nähe zu Wohnbebauung, zu land- und forstwirtschaft-
                                                                         sene Flächen beschriftet oder bemalt,
lichen Flächen oder zu Wäldern und die unmittelbare Nähe
eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein.               2. entgegen § 3 Abs. 2 ohne Erlaubnis plakatiert,
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG),        3.	entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt,
des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutz-                   dass andere Menschen, Tiere oder Sachen belästigt
gesetzes (SächsKrWBodSchG), des Waldgesetzes für den                     oder gefährdet werden,
Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes               4.	entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im
(BImSchG) und der dazu erlassenen Verordnungen werden                    öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete
von dieser Regelung nicht berührt.                                       Aufsichtsperson frei herumlaufen,
                                                                    5.	 entgegen § 4 Abs. 3 Hunde auf öffentlichen Spiel-
§ 15                                                                     plätzen und Friedhöfen mitführt,
Öffentliche Beeinträchtigungen                                      6.	entgegen § 4 Abs. 4 nicht dafür sorgt, dass der Hund
(1) Das Aufstellen von Verkaufseinrichtungen, Zelten und                 angeleint ist,
Wohnwagen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen                7.	entgegen § 4 Abs. 5 nicht dafür sorgt, dass der Hund
entsprechend § 2 Abs. 2 ist untersagt.                                   angeleint ist bzw. einen Maulkorb trägt,
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Weißenberg                                                   -8-                                                  Nr. 4/2021

8.	entgegen § 4 Abs. 6 das Halten gefährlicher Tiere der        Öffentliche Auslegung des Prüfberichtes
     Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,              des Jahresabschlusses 2019 der AWG
9.	entgegen § 5 Abs. 1 öffentliche Straßen, Gehwege und
     öffentliche Grün- und Erholungsanlagen verunreinigt,        In der Stadtratssitzung vom 29.03.2021 hat der Stadtrat der
10.	entgegen § 5 Abs. 2 auftretende Verunreinigung nicht        Stadt Weißenberg den Prüfbericht zum Jahresabschluss
     unverzüglich beseitigt,                                     2019 der Abwasserbeseitigungsgesellschaft mbH Weißen-
11.	entgegen § 5 Abs. 3 Straßen, Gehwege und Anlagen mit        berg (AWG) zur Kenntnis genommen.
     übel riechenden Flüssigkeiten oder Feststoffen verun-
     reinigt oder die Notdurft an den genannten Stellen          Das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2019 der AWG
     verrichtet,                                                 wird vom
12.	entgegen § 6 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugäng-
     lichen Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält,        Montag, 19. April 2021
13.	entgegen § 6 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verun-     bis einschließlich Freitag, 30. April 2021
     reinigungen nicht unverzüglich entfernt,
14.	entgegen § 7 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung          zu folgenden Zeiten
     nach § 7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer          Montag         9.00 bis 12.00 Uhr
     mehr als unvermeidbar stört,                                Dienstag       9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
15.	entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher,           Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
     Musikinstrumente oder ähnliche Geräte so benutzt,           Freitag        9.00 bis 12.00 Uhr
     dass andere unzumutbar belästigt werden,                    öffentlich in der Stadtverwaltung ausgelegt und kann hier
16.	entgegen § 9 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung          von jedem Bürger eingesehen werden.
     zu besitzen, außerhalb von Sportstätten Böllern aus         Aufgrund der Coronabeschränkungen bitten wir um eine
                                                                 vorherige Terminvereinbarung.
     Hand-, Gas- und Standböllern bzw. Kanonen sowie aus
     Vorderladewaffen betreibt,
                                                                 Weißenberg, 09.04.2021
17.	entgegen § 10 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder
     Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt,
                                                                 Jürgen Arlt
     durch die andere unzumutbar belästigt werden,
                                                                 Bürgermeister
18. entgegen § 11 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt,
19.	entgegen § 12 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die
     die Ruhe anderer stören, an Werktagen in der Zeit von
     20:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchführt,
20.	entgegen § 13 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 20:00
                                                                   Jagdgenossenschaft Wurschen
     Uhr bis 07:00 Uhr Wertstoffe in die dafür vorgesehenen        Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
     Behälter einwirft,                                            Wurschen laden wir alle Landeigentümer von bejag-
21.	entgegen § 13 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere          baren Flächen und unsere Jagdpächter für Dienstag, den
     Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,     11.05.2021, um 18:30 Uhr,
22.	entgegen § 13 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle,
     die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in          Ort: Dorfgemeinschaftshaus in Drehsa (Dorfstr. 26) ein.
     die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbe-
     hälter einbringt,                                             Tagesordnung:
23.	entgegen § 14 Abs. 1 ein Feuer abbrennt, obwohl er            1. Begrüßung
     dazu keine Erlaubnis besitzt,                                 2. Neuwahl des Vorstandes
24.	entgegen § 15 Abs. 1 ohne Ausnahmegenehmigung                 3. Jahresbericht des Vorstandes
     Verkaufseinrichtungen, Zelte oder Wohnwagen aufstellt,        4. Kassenbericht
25.	entgegen § 16 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude           5. Bericht des Kassenprüfers
     nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,             6. Bericht der Jagdpächter
26.	entgegen § 16 Abs. 2 unleserliche Hausnummern-                7. Entlastung des Vorstandes
     schilder nicht unverzüglich erneuert oder Hausnum-            8. Sonstiges
     mern nicht entsprechend § 16 Abs. 2 anbringt.                 9. Schlusswort des neuen Vorstandes
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 17 zuge-
lassen worden ist.                                                 Aufgrund der Pandemieauflagen bitten wir um Beach-
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 des               tung der Maskenpflicht.
Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) mit
einer Geldbuße von bis zu 5000,00 € geahndet werden.               Mit dem 31.03.2021 endete die Amtszeit des Jagdvor-
                                                                   standes der Jagdgenossenschaft.
§ 19
Inkrafttreten                                                      Entsprechend § 9 Abs. 2 BJagdG fällt der Stadt Weißen-
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft.          berg ab 01.04.2021 die Funktion eines Notjagdvorstandes
Ausgefertigt:                                                      zu.

Weißenberg, den 31.03.2021                                         Die vorstehende Einladung behält ihre Gültigkeit.

                                                                   Jürgen Arlt
Jürgen Arlt
                                                                   Bürgermeister
Bürgermeister
Weißenberg aktuell - Stadt Weißenberg
Nr. 4/2021                                                  -9-                                               Weißenberg

                                                              wieder mehr gefragt denn je! Und für gute Handwerker sind
 Einladung zur Jahreshauptversammlung                         neben guter Bildung auch gute handwerkliche Fähigkeiten
 der Jagdgenossenschaft Gröditz                               erforderlich.
 Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gröditz lädt alle
 Mitglieder zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenos-         Wir benötigen dringend jene, die auch noch morgen einen
 senschaft Gröditz                                            tropfenden Wasserhahn reparieren können, die „Stromer“
 am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 um 19:00 Uhr                 und „Holzwürmer“ – und das wenn möglich ‚aus der Region
 in den Pfarrhof Gröditz ein.                                 und für die Region‘.
 In diesem Jahr endet die fünfjährige Amtszeit des bishe-
 rigen Vorstandes unserer Jagdgenossenschaft.                 Unsere freie Schule möchte in dieser Entwicklung ihre wich-
 Jagdgenossen die bereit sind sich in die Leitung der         tige Schlüsselstelle gerne ausbauen. Vieles ist in Planung,
 Jagdgenossenschaft einzubringen, bitten wir, dies dem        z. B. ein Handwerkerstammtisch, Firmenpräsentationen an
 Vorstand anzuzeigen.                                         unserer Schule usw.

 Tagesordnung                                                 Jetzt gilt es die Grundlage zu legen für einen tollen, nach-
 1. Begrüßung                                                 haltigen Unterricht. Aktuell benötigen wir neues Mobiliar für
 2. Rechenschaftsbericht                                      unseren „Werkenraum“.
 3. Kassenbericht
 4. Entlastung des Vorstandes
 5. Wahl des neuen Vorstandes der Jagdgenossenschaft
    Gröditz
 6. Beschluss über die Verwendung der Jagdpacht
 7. Sonstiges

 Der Vorstand
 der Jagdgenossenschaft Gröditz

 Mit dem 31.03.2021 endete die Amtszeit des Jagdvor-
 standes der Jagdgenossenschaft.
 Entsprechend § 9 Abs. 2 BJagdG fällt der Stadt Weißen-
 berg ab 01.04.2021 die Funktion eines Notjagdvorstandes
 zu.
 Die vorstehende Einladung behält Ihre Gültigkeit.
                                                              OK, ganz so wie auf diesem Bild sah es bisher nicht aus –
 Jürgen Arlt                                                  aber es ist Zeit für die nötigen Veränderungen. Einiges an
 Bürgermeister                                                bestehenden Inventar besitzt noch den Hauch vergangener
                                                              Zeiten.

                                                              Wo gilt es gemeinsam anzusetzen? Wie können wir
                                                              gemeinsam auch dieses Projekt erfolgreich machen? Jeder
                                                              ist willkommen der helfen möchte. Jede noch so kleine
 Ortschaftsrat Wurschen-Drehsa                                Spende bringt uns unserem großen Ziel näher. Jede Spende
                                                              bis 100 € wird großzügig von der Kreissparkasse Bautzen
 Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Wurschen-            verdoppelt. Bitte schauen Sie sich unter www.99funken.de/
 Drehsa findet am 18.05.2021 um 19:30 Uhr in der Feuer-
                                                              werkenraum um.
 wehr Wurschen statt.
 Interessierte Bürger sind dazu herzlich eingeladen.          Gespendet werden kann online oder auch per Überweisung;
 Ronald Mittasch                                              anbei die benötigen Bankdaten
 Ortsvorsteher

Freie Schule Weißenberg

Handwerk hat goldenen Boden!
Ob goldener Boden oder mühsames
Schürfen nach Goldstaub, es ist nicht
immer leicht. Aber wie weit wären wir
mit unseren Schulhausneubau gekommen, wenn wir unsere
Handwerker nicht gehabt hätten? Gute Handwerker sind          Vielen Dank und bis bald in unserem neuen Werkenraum!
Weißenberg                                                 - 10 -                                                Nr. 4/2021

                                                                oder Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für uns weder
                                                                realisierbar noch erwünscht ist.
                                                                Der Charakter des Mühlentages lebt vom freien Wandern
                                                                von Mühle zu Mühle, vom Treffen der Leute aus den Nach-
                                                                bardörfern und nicht zuletzt vom Miteinander unserer flei-
                         Nachruf                                ßigen Helfer aus Familie und Freundeskreis.
  Wir trauern um unsere liebe                                   Das vergangene Jahr ist trotzdem nicht ungenutzt geblieben,
                                                                neben den allgemein nötigen Pflegearbeiten konnten wir
                  Cornelia Raußendorf                           auch einige wichtige Kleinreparaturen erledigen. Wegen
                        geb. Ponert                             der geltenden Einschränkungen allerdings immer nur zu
                                                                zweit oder zu dritt, wobei wir ohnehin die meiste Zeit des
  Wir dachten alle Zeit der Welt zu haben, doch dein Tod        Jahres als Familie allein arbeiten. So konnten wir die Wehr-
  stellt uns vor viele Fragen.                                  anlage im Sommer stabilisieren und beschädigte Schützen
                                                                abdichten. Die Reparatur eines Vandalismusschadens am
  Wir wollten mit dir noch so viel erleben, doch viel zu        Steg ist für das Frühjahr geplant und die weitere Gestal-
  kurz war dafür dein Leben.                                    tung des Rastplatzes werden wir, dank einer großzügigen
                                                                Spende, ebenfalls fortsetzen können.
  Immer alles gegeben, ohne etwas zu erwarten, alles
  geschafft ohne an sich zu denken, für alle bedin-
  gungslos da gewesen, ein Leben lang mit allem was
  dir möglich war.

  Was war unsere Conny für Maltitz? Sie war unsere Dorf-
  mutter, für alle da. Ob in der FFW, der Organisation
  unserer Dorffeste, der Betreuung und Unterstützung
  älterer Mitbürger, sie hat unser Dorfleben mit ihrem
  ansteckenden Optimismus, frohen Lachen und ihrem
  stets tatkräftigen Engagement bereichert.

  Wir können dir nur noch eines geben, einen Platz in
  unserem Herzen fürs ganze Leben.

  Unser ganzes Mitgefühl gilt Deinen Kindern Ruby und
  Mara, Deinem Ehemann Frank und allen Familienange-
  hörigen.                                                      Wir wünschen Euch und Ihnen alles Gute und hoffen auf ein
                                                                baldiges Wiedersehen bei guter Gesundheit.
  Wir vermissen Dich!
                                                                Mit dem Müllergruß „Glück zu!“
  Die Kameraden und Kameradinnen der FFW Maltitz
                                                                Steffen und Annette Bundemann
  und Dorfgemeinschaft Maltitz
                                                                mit dem Förderverein „Riegel-Mühle Nechern“ e. V.
                                                                8. April 2021

                                                                Rassegeflügel- und Rassekaninchen-
                                                                Züchterverein Weißenberg
Förderverein „Riegelmühle“ Nechern
                                                                Liebe Leserinnen und Leser des Weißenberger
Riegel-Mühlennachrichten                                        „Blättels“!
Liebe Mühlenfreunde,                                            Wenngleich es vielen inzwischen nicht mehr so leichtfällt,
mit dem Pfingstmontag rückt der Termin für den Deutschen        wir müssen alle noch ein wenig Geduld aufbringen. Eine
Mühlentag näher und bisher sieht es ganz so aus, als ob         Pandemie ist eben doch keine alltägliche Angelegenheit. Zu
die Veranstaltung zum zweiten Mal in Folge nicht stattfinden    allem Überfluss grassieren in einigen Teilen unseres Landes
kann.                                                           die Geflügel- und Schweinepest und Herpes-Viren bei
Die Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde (DGM) e. V. hat       Pferden, nein danke!! Das spüren natürlich auch die Züchter
alle Mitglieder informiert, dass wegen der pandemiebe-          des Weißenberger Kleintierzüchtervereins. Das neue Jahr
dingten politischen Entscheidungen weiterhin mit umfang-        verläuft bisher, wie das alte endete. Mit Verordnungen und
reichen Einschränkungen für größere Veranstaltungen             Vorgaben, die eine gezielte Planung im privaten Umfeld wie
gerechnet werden muss. Es wird deshalb keine Plakat-            auch in den Vereinen unmöglich machen. Wer kann jetzt
aktion und auch keine zentrale Werbung und Information          schon sagen, ob wir im Sommer wieder Versammlungen
zum Deutschen Mühlentag geben, allenfalls wären kleine          durchführen können oder noch ein Zuchtjahr ohne Ausstel-
Mühlenfeste, je nach den örtlich geltenden Regeln und           lung erleben. Einige Züchter stellen sich bereits die Frage,
Genehmigungen, möglich.                                         ob es überhaupt Sinn macht, viel Nachzucht aufzuziehen,
Wir haben deshalb für die Riegel-Mühle entschieden, dass        wenn Spitzentiere bei Schauausfall wieder nur in der Kühl-
eine Veranstaltung mit aufwendigen Hygienekonzepten             truhe landen.
Nr. 4/2021                                                 - 11 -                                              Weißenberg

Doch wir wollen positiv nach vorn schauen!! Und dann im         der Kosten des Energie-Experten, maximal jedoch 1.300 €
Herbst auch schöne und leistungsstarke Tiere den Menschen       für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Die Förderung beantragt
zur Freude wieder auf unserer Ortskleintierschau im Weißen-     der Berater selbst. Der Experte zeigt Ihnen mit dem Fahr-
berger Schützenhaus präsentieren. Wenn wir unsere               plan Maßnahmen auf, die das Gebäude schrittweise auf
kleinen Kaninchen, Tauben und Küken in der Aufzucht-            einen höheren energetischen Standard bringen. Nachdem
phase betrachten, geht das Züchterherz auf. Man vergisst so     der individuelle Sanierungsfahrplan fertiggestellt wurde,
manche heikle Situation bei unserem schönen Hobby.              erhalten Sie für die Umsetzung von Maßnahmen daraus
In diesem Sinne wünschen wir unseren Vereinsmitglie-            eine Zusatzförderung in Höhe von 5 %. Wenn im Fahrplan
dern maximale Zuchterfolge und allen, auch Ihnen, liebe         beispielsweise vorgeschlagen wird, das Dach zu dämmen,
Leser*innen, beste Gesundheit.                                  können Sie für die Umsetzung dieser Maßnahme nun 25 %
                                                                der Kosten gefördert bekommen.
Ihr KTZV Weißenberg 1927 e. V.                                  Das BAFA-Online-Antragsformular finden Sie auf folgender
                                                                Webseite: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
                                                                Energie-Experten aus unserer Region finden Sie unter
                                                                www.energie-effizienz-experten.de durch Eingabe der Post-
                                                                leitzahl sowie eines Suchradius.
                                                                Bei Fragen können Sie sich gern an die Energieagentur des
 Nächster Blutspendetermin!
                                                                Landkreises Bautzen wenden. Haben Sie sich schon für den
 Die nächste Möglichkeit zur Blutspende                         Newsletter der Energieagentur angemeldet? Dieser bietet
 findet am Mittwoch, dem 12.05.2021                             im Abstand von 2 Monaten u. a. kompakte Informationen zu
 zwischen 15:30 Uhr und 18:30 Uhr wie                           Themen mit Energiebezug im Landkreis Bautzen, zu neuen
 gewohnt in den Räumlichkeiten im Schüt-                        Förderprogrammen und berichtet über aktuelle Themen der
 zenhaus (Reichenbacher Str. 1) statt.                          Energieagentur des Landkreises. Die Anmeldung ist auf der
                                                                Webseite www.tgz-bautzen.de möglich.
 Ihr DRK-Blutspendedienst
                                                                Kontakt:
Energetische Einzelmaßnahmen und individueller                  Energieagentur des Landkreises
                                                                Bautzen im TGZ Bautzen
Sanierungsfahrplan für Gebäude                                  Preuschwitzer Straße 20,
Anfang des Jahres informierte die Energieagentur über           02625 Bautzen
die umfangreichen Unterstützungen des Bundesamtes               Telefon: 03591 3802100, Telefax: 03591 3802021
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die unter-       E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de
schiedlichsten Maßnahmen zur energetischen Aufwertung
von Gebäuden. Wir werden in den folgenden Ausgaben die          Fahrplanänderungen
einzelnen Förderschwerpunkte näher erläutern, beginnend         April 2021
mit energetischen Einzelmaßnahmen und dem individu-
                                                                Zum Fahrplanwechsel am 12. April 2021 treten die im
ellen Sanierungsfahrplan.
Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an der            Folgenden aufgeführten Änderungen der Verkehrsunter-
Gebäudehülle in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten.         nehmen Regionalbus Oberlausitz GmbH und Omnibusbe-
Bestandteil der Förderung sind u. a. die Dämmung der            trieb Beck im Landkreis Bautzen in Kraft.
Gebäudehülle (Außenwand, Dach- und Bodenflächen,                Neben zeitlichen Anpassungen im gesamten Liniennetz zur
Geschossdecken), die Erneuerung und Aufbereitung von            Verbesserung der Schüler- und Pendlerverkehre erfolgen
Vorhangfassaden, der Austausch von Fenstern, Außentüren         auch mehrere Haltestellenumbenennungen und Auflas-
und -toren sowie der sommerliche Wärmeschutz durch              sungen. Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der
Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnen-       Haltestellenbezeichnungen vor Ort vorübergehend von der
schutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.       Bezeichnung in den Fahrplänen abweichen können.
Im Rahmen der Dämmung des Daches zählen auch explizit
                                                                Die konkreten Änderungen entnehmen Sie der folgenden
die Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhles sowie die
                                                                Übersicht.
Neueindeckung des Daches zu den förderfähigen Kosten. Die
Förderung der genannten Maßnahmen bedingen der Einhal-          Linie Fahrt Verkehrstag Änderung
tung verschiedener technischer Anforderungen. Daher muss        108 101       Mo. – Fr.     Verlängerung bis Weißenberg
vor Beantragung der Fördermittel beim BAFA ein Energie-                                     Grundschule
Experte einbezogen werden, der eine Technische Projektbe-       Bitte beachten Sie, dass aufgrund verschiedener Baumaß-
schreibung erstellt. Erst danach können Sie beim BAFA online    nahmen im Landkreis Umleitungsfahrpläne gültig sind, die
den Förderantrag stellen. Das Mindestinvestitionsvolumen        an den Aushängen der Haltestellen bzw. in der örtlichen
beträgt 2.000 €. Die energetische Fachplanung und Baube-        Presse bekanntgegeben werden. Über die Fahrpläne infor-
gleitung für die genannten Maßnahmen wird ebenfalls vom         mieren Sie sich auch an den Haltestellen vor Ort sowie unter
BAFA bezuschusst. Hier werden 50 % der damit in Verbin-         www.vvo-online.de oder www.zvon.de.
dung stehenden Kosten gefördert, max. jedoch 5.000 € für
Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese Förderung kann ebenfalls     Landratsamt Bautzen Straßenverkehrsamt
über das Online-Antragsformular beantragt werden.
Im Zusammenhang mit der Durchführung energetischer              Postanschrift: Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Einzelmaßnahmen bietet sich gegebenenfalls vorher die           E-Mail: schueler@lra-bautzen.de
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes an.         Homepage: https://www.landkreis-bautzen.de/landrats-
Hierbei erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 80 %            amt/organisation/personen-und-schuelerverkehr/61
Weißenberg                                                                          - 12 -                                                            Nr. 4/2021

             „Weißenberg aktuell“
             Amtsblatt der Stadt Weißenberg mit den Ortsteilen Belgern, Cortnitz,
             Drehsa, Grube, Gröditz, Kotitz, Lauske, Maltitz, Nechern, Nostitz,
             Särka, Spittel, Weicha, Wuischke, Wurschen

             -   Herausgeber:
                 Stadt Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg
                 Tel.: 035876 4400
                                                                                                                      Stunden
IMPRESSUM

             -   Verlag und Druck:
                 LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
                 An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0                            Beileidskarten an das                                              Anzeige

                 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-
                 bedingungen.                                                            Bestattungsinstitut
             -   Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
                 Stadt Weißenberg                                                        Immer wieder warnt die Polizei, vor dem Diebstahl von Bei-
                 vertreten durch den Bürgermeister Jürgen Arlt                           leidskarten aus Briefkästen: Diebe hebeln den Briefkasten auf
                 August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg
             -   Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                         und entwenden die Beileidskarten in der Erwartung, dass sich
                 LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,                                darin Geld befindet. Vorab informieren sich die Diebe über die
                 An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer               Traueranzeigen in den Tageszeitungen, wo die Angehörigen
                 ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
                                                                                         des Verstorbenen wohnen. „Leider passiert das immer wieder“,
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere              bestätigt Holger Deussen von Bestattungen Deussen: „Es hat
             allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei-              auch Fälle gegeben, wo die Diebe die Tatsache, dass alle Fa-
             genpreisliste.
                                                                                         milienangehörigen bei der Bestattung auf dem Friedhof waren,
                                                                                         zum Einbruch ins Haus nutzten. Doch sollte man deswegen auf
                                                                                         Traueranzeigen in der Tagespresse verzichten? Wir sagen: nein.
    Anzeige(n)                                                                           Beileids- oder Kondolenzkarten haben eine wichtige soziale
                                                                                         Funktion: Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn drücken da-
                                                                                         durch ihre Anteilnahme, Trauer und ihr Beileid gegenüber den
 Vermieten ab August                                                                     Angehörigen aus. Um es den Gaunern aber nicht zu einfach zu
 DG-Wohnung, 84 m2, in                                                                   machen, empfehlen wir, niemals Namen, Geburtsdatum und
 Weißenberg, mit Dach-                                                                   Wohnanschrift zusammen in den Anzeigen zu veröffentlichen.
 terrasse, Keller, Schup-                                                                So können die Diebe eventuelle Tatorte nicht so leicht aus-
 pen und Autostellplatz                                                                  findig machen. Ein weiterer Grund ist, dass diese Angaben in
                                                                                         vielen Fällen schon ausreichen, um damit im Internet Verträge
 Tel. 035876 40074                                                                       abzuschließen. Und da viele Tageszeitungen mit ihren Familien-
 oder 0173 85 87 262                                                                     anzeigen auch online weltweit verfügbar sind, kann dies auch
                                                                                         von Gaunern für Betrügereien missbraucht werden. Und die
                                                                                         Strafverfolgung im Ausland ist nahezu unmöglich. Daher sollte
                                                                                         man unbedingt auf die Veröffentlichung der Wohnadresse der
                                                                                         Verstorbenen und/oder der Angehörigen in Traueranzeigen ver-
                                                                                         zichten. Als Kontaktadresse für Kondolenzschreiben empfehlen
                                                                                         wir, die Anschrift des Bestattungshauses zu nutzen. Das Bestat-
                                                                                         tungshaus sammelt die Post und händigt sie gebündelt und per-
                                                                                         sönlich aus. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Trauernden seltener
                                                                                         von Maklern und Versicherungsvertretern behelligt werden. Dies
                                                                                         ist eine weitere negative Begleiterscheinung eines Todesfalles,
                                                                                         das viele unseriöse und pietätlose Anbieter die emotionale Not-
                                                                                         situation in den Familien ausnutzen und mit einem vermeintli-
                                                                                         chen Bedarf schnelles Geld machen wollen.“                     BDB

                                                                                                                   Bestattungsinstitut
                                                                                                                   SCHILDER JÜRGEN
                                                                                                                 02627 WEISSENBERG - Kirchgasse 1
                                                                                                                   Betreuung durch Frau Andrea Ritter
   Ich bin für Sie da...                                                                     Tag & Nacht Privat: Heinrich-Zille-Str. 8 · Tel. 03 58 76 / 4 00 93

                                          Falko Drechsel
                                                                                                        03 58 76 -13 89 38

            Ihr Medienberater vor Ort                                                                      Wir stehen Ihnen in Ihrer Trauer hilfreich zur Seite

                     Wie kann ich Ihnen helfen?
                          0170 2956922                                                                                       EVA-MARIA HINZ
   Fax: 03535 489-233 | falko.drechsel@wittich-herzberg.de                                                                   August-Bebel-Platz 11
                      www.wittich.de                                                                                      02627 Weißenberg
     Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen                                                           Tag und Nacht   % 03
                                                                                                                                    035876 - 41634
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