Welche neuen arbeits- und sozialversicherungs-rechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?
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SOMMER 2021 STEUERBER ATUNG & WIRTSCHAF TSTREUHAND Online-Plattformen: Neue Umsatzsteuer- Regelungen ab 1.7.2021 Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 5. © Comofoto - stock.adobe.com Welche neuen arbeits- und sozialversicherungs- rechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice? Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen in- Homeoffice nach Vereinbarung zwischen zur Normalität geworden. Der Gesetzgeber hat nun- mehr auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Rege- Die Beschäftigung im Homeoffice muss zwischen Arbeit- lungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice geschaffen, nehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Die Vereinba- deren Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben. rung muss zu Beweiszwecken schriftlich abgeschlossen wer- den und kann aus einem wichtigen Grund (z. B. wesentliche Begriffsbestimmung Änderung der betrieblichen Erfordernisse oder der Wohn- situation des Arbeitnehmers) von beiden Seiten unter Einhal- Der Begriff Homeoffice erhält erstmals eine gesetzliche De- tung einer einmonatigen Frist zum jeweils Letzten eines Kalen- finition. Homeoffice ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer dermonats aufgelöst werden. Zudem kann die Vereinbarung seine Arbeitsleistung regelmäßig in der eigenen Wohnung auch eine Befristung oder besondere Kündigungsbestimmun- erbringt. Darunter fallen auch ein Nebenwohnsitz und die gen enthalten. Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten, nicht aber öffentliche Orte (z. B. ein Coworking Space). Die Rahmenbedingungen der Arbeit im Homeoffice können in Betrieben mit einem Betriebsrat auch Gegenstand einer Das Kriterium der Regelmäßigkeit dient der Abgrenzung von Betriebsvereinbarung sein, in der insbesondere die Bereitstel- einer bloß fallweisen Arbeitsleistung in der Wohnung des lung digitaler Arbeitsmittel (einschließlich Regelungen über Arbeitnehmers. Liegt keine regelmäßige Beschäftigung vor, deren private Nutzung), ein Rückkehrrecht aus dem Home- greifen bestimmte Regelungen (z. B. Bereitstellung der not- office und der (pauschale) Kostenersatz bei Verwendung eige- wendigen digitalen Arbeitsmittel) nicht. ner digitaler Arbeitsmittel geregelt werden können. >> www.puntigam.info Beratungshotline: Graz: 0316 826 426 – Süd/Oststeiermark: 03477 2645
2 SOMMER 2021 steuernews >> Fortsetzung | Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice? Bereitstellen der notwendigen Weitere Regelungen Ebenso sind Unfälle bei der Befriedi- digitalen Arbeitsmittel gung lebenswichtiger Bedürfnisse und Weiters gilt für die Arbeit im Home- den dafür notwendigen Wegen in der Bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice office unter anderem: Nähe der Wohnung (z. B. Kauf eines muss der Arbeitgeber dem Arbeitneh- Mittagessens im Supermarkt) grund- mer die dafür notwendigen digitalen • Zahlreiche arbeitsrechtliche Rege- sätzlich auch bei der Arbeit im Home- Arbeitsmittel (beispielsweise Computer, lungen, wie z. B. zur Arbeitszeit und office geschützte Arbeitsunfälle. Software, Datenverbindung und Mobil- Arbeitsruhe, zur Haftung des Arbeit- • Der Wert der vom Arbeitgeber telefon) zur Verfügung stellen. nehmers und zum Arbeitnehmer- zur Verfügung gestellten digitalen schutz, gelten teilweise in angepass- Arbeitsmittel oder eine ersatzweise Davon abweichend kann durch Einzel- ter Form, auch im Homeoffice. ausbezahlte Homeoffice-Pauschale oder Betriebsvereinbarung aber auch • Für Zwecke der gesetzlichen Unfall- sind auch in der Sozialversicherung vereinbart werden, dass der Arbeitneh- versicherung gilt ein Unfall, der in beitragsfrei gestellt. mer eigene digitale Arbeitsmittel nutzt einem zeitlichen und ursächlichen und der Arbeitgeber die angemesse- Zusammenhang mit einer unfallver- Inkrafttreten nen und erforderlichen Kosten ersetzt. sicherungspflichtigen Beschäftigung Diese Kosten können dabei auch pau- steht, auch dann als Arbeitsunfall, Diese neuen Homeoffice-Regelungen schal abgegolten werden. wenn er sich im Homeoffice ereignet. sind mit 01.04.2021 in Kraft getreten. Wie sehen die neuen steuerlichen Regelungen zum Homeoffice aus? Das Einkommensteuergesetz regelt die ein Höchstbetrag von € 150,00 steu- der Homeoffice-Tage am Lohnkonto Abzugsfähigkeit eines „steuerlichen erlich berücksichtigt werden. Für 2020 und am Jahreslohnzettel einzutragen Arbeitszimmers“ sehr streng. Mit ergän- und 2021 können insgesamt höchstens (auch wenn kein Homeoffice-Pauschale zenden Regelungen sollen nun die Kos- € 300,00 berücksichtigt werden, für bezahlt wird). ten des Arbeitnehmers aus einer Home- 2022 und 2023 jeweils € 300,00. Diese Regelungen gelten ab 2021 und office-Tätigkeit auch steuerlich besser sind bis einschließlich 2023 befristet. berücksichtigt werden. Homeoffice-Pauschale ab 2021 Ausgaben für digitale Arbeitsmittel Ausgaben für die ergonomische Der Arbeitgeber kann für höchstens 100 ab 2021 Einrichtung des häuslichen Arbeits- Tage im Kalenderjahr ein Homeoffice- platzes ab 2020 Pauschale nicht steuerbar ausbezahlen. Grundsätzlich sind Ausgaben für Ar- Das Homeoffice-Pauschale beträgt bis beitsmittel Werbungskosten. Ausgaben Arbeitnehmer können Ausgaben für die zu € 3,00 pro Tag, an dem der Arbeit- für digitale Arbeitsmittel zur Verwen- ergonomische Einrichtung (insbeson- nehmer seine berufliche Tätigkeit auf- dung eines in der Wohnung eingerich- dere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuch- grund einer mit dem Arbeitgeber getrof- teten Arbeitsplatzes sind ab 2021 um tung) ihres häuslichen Arbeitsplatzes fenen Vereinbarung ausschließlich in der ein Homeoffice-Pauschale und entspre- außerhalb eines steuerlich zu berück- Wohnung ausübt (Homeoffice-Tag). chende Differenzwerbungskosten (siehe sichtigenden Arbeitszimmers bis zu linke Spalte) zu kürzen. einem Betrag von € 300,00 pro Kalen- Übersteigt das von mehreren Arbeit- derjahr ohne Anrechnung auf das Wer- gebern nicht steuerbar ausgezahlte Zurverfügungstellung digitaler bungskostenpauschale steuerlich gel- Homeoffice-Pauschale insgesamt den Arbeitsmittel ab 2021 tend machen. Voraussetzung dafür ist, Betrag von € 300,00 pro Kalenderjahr, dass zumindest 26 Tage im Jahr aus- erfolgt eine Nachversteuerung im Zuge Die Zurverfügungstellung digitaler Ar- schließlich zu Hause (im Homeoffice) der Veranlagung. beitsmittel (wie z. B. Computer, Bild- gearbeitet wurde. schirm, Tastatur, Drucker, Handy oder Wird durch Zahlungen des Arbeitge- erforderliche Datenanbindung) durch Ein allfälliger Überschreitungsbetrag bers der Höchstbetrag von € 3,00/Tag den Arbeitgeber stellt keinen steuer- kann in das jeweils nächste Veranla- nicht ausgeschöpft, kann der Arbeit- pflichtigen Sachbezug beim Arbeitneh- gungsjahr vorgetragen werden und nehmer Werbungskosten (sogenannte mer dar. innerhalb des für dieses Jahr gelten- Differenzwerbungskosten) in der ent- den Höchstbetrages abgesetzt werden sprechenden Höhe ohne Anrechnung Hinweis (in jedem Jahr sind mindestens 26 Tage auf das Werbungskostenpauschale gel- Homeoffice-Tätigkeit erforderlich). tend machen (sofern kein steuerlich zu Auf www.bmf.gv.at finden Sie zum berücksichtigendes Arbeitszimmer vor- Thema Homeoffice-Pauschale eine Liste Für das Veranlagungsjahr 2020 kann liegt). Der Arbeitgeber hat die Anzahl mit häufig gestellten Fragen.
www.puntigam.info SOMMER 2021 3 Was bewirkt die neue „Zinsschranke“? ten, die im Inland eine Betriebsstätte fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen wer- unterhalten. Davon ausgenommen sind den. Für Zins- und EBITDA-Vortrag ist Körperschaften („Stand-alone“-Aus- jeweils ein Antrag erforderlich. nahme), die Ein Zinsüberhang ist zur Gänze abzugs- • nicht vollständig in einen Konzernab- fähig, wenn die Eigenkapitalquote einer schluss einbezogen werden, Körperschaft, die in einem Konzern- • über kein verbundenes Unternehmen abschluss einbezogen ist, gleich hoch im Sinne der Regelungen der Hinzu- oder höher (mit Toleranzregelung) ist rechnungsbesteuerung verfügen und als jene des Konzerns („Eigenkapital- • keine ausländische Betriebsstätte Escape-Klausel“). unterhalten. Ausgenommen sind Zinsaufwendungen Der Zinsüberhang ist für die betroffe- für langfristige öffentliche Infrastruk- nen Körperschaften pro Veranlagungs- turprojekte innerhalb der EU, sofern © adam121 - Adobe Stock.com zeitraum bis zu € 3 Mio. abzugsfähig diese nicht klimaschädlich sind, sowie (Freibetrag). Darüber hinaus ist er in bis zur Veranlagung 2025 für bestimmte einem Wirtschaftsjahr bis zu 30 % des Altverträge. Seit Anfang des Jahres 2021 sind im Kör- steuerlichen EBITDA eines Wirtschafts- perschaftsteuergesetz neue Regelungen jahres abzugsfähig (verrechenbares Die neuen Regelungen gelten erst- zu einer sogenannten „Zinsschranke“ in EBITDA). Das steuerliche EBITDA (Ear- mals für Wirtschaftsjahre, die nach dem Kraft getreten. Beschränkt wird dabei nings Before Interest, Taxes, Depre- 31.12.2020 beginnen. Für steuerliche die steuerliche Abzugsfähigkeit eines ciation and Amortization) errechnet Unternehmensgruppen gelten spezielle im Gesetz definierten Zinsüberhanges sich – grob gesagt – aus dem steuer- Regelungen. Ergänzende Verordnungen (= Zinsaufwendungen minus Zinser- lichen Gesamtbetrag der Einkünfte plus zu diesem Themenbereich sind gesetz- träge) eines Wirtschaftsjahres. Abschreibungen sowie Zinsüberhang lich vorgesehen. und minus steuerliche Zuschreibungen. Die Zinsschranke ist anzuwenden auf Dieser Artikel umfasst nur einige ausge- unbeschränkt steuerpflichtige Körper- Soweit der Zinsüberhang nicht abzugs- wählte Eckpunkte dieser Regelung. Wei- schaften (z. B. GmbHs, AGs, Privatstif- fähig ist, kann dieser unbefristet vorge- tere Voraussetzungen und Details sind tungen, Genossenschaften) und be- tragen werden. Ein nicht genutztes ver- zu beachten. Eine individuelle Beratung schränkt steuerpflichtige Körperschaf- rechenbares EBIDTA kann befristet auf ist hier jedenfalls empfehlenswert. SIND DIE UNTERSCHIEDLICHEN ABZINSUNGSSÄTZE FÜR LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN VERFASSUNGSKONFORM? Das Einkommensteuergesetz (EStG) fertigte Ungleichbehandlung, die ver- pflichtige im Fall von Personalrück- verpflichtet dazu, „sonstige langfris- fassungsrechtlich unzulässig ist. Zu- stellungen, die in der Regel über einen tige Verbindlichkeitsrückstellungen“ dem entspreche der Abzinsungsfak- außerordentlich langen Zeitraum ge- mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe tor in Höhe von 6 % für Personalrück- bildet werden, erst in vergleichsweiser von 3,5 % und „langfristige Perso- stellungen nicht den gegenwärtigen, ferner Zukunft – nämlich zum Zeit- nalrückstellungen“ mit einem Abzin- marktüblichen Zinssätzen. Aufgrund punkt der Erfüllung der Verpflichtung sungsfaktor in Höhe von 6 % abzu- dieses Umstandes würde die Personal- (z. B. durch die tatsächliche Pensions- zinsen. Im Rahmen eines Beschwer- rückstellung zu niedrig dotiert wer- zahlung) – wirtschaftlich belastet deverfahrens vor dem Bundesfinanz- den und der folglich (höhere) steuer- wird. Dem VfGH zufolge wiegt aber gericht (BFG) beantragten mehrere liche Gewinn nicht der Realität ent- die damit verbundene gegenwärtige Steuerpflichtige die Anwendung des sprechen. (negative) Beeinträchtigung des lau- Abzinsungsfaktors in Höhe von 3,5 % Das BFG folgte den verfassungsrecht- fenden Steueraufkommens, die sich (anstatt der gesetzlich vorgeschriebe- lichen Bedenken der Beschwerdefüh- durch einen niedrigeren Abzinsungs- nen 6 %) für die Dotierung von Per- rer und stellte einen Antrag auf Auf- faktor ergibt, schwerer. Der Gesetz- sonalrückstellungen (im konkreten hebung der einschlägigen gesetzlichen geber handelt daher verfassungskon- Fall von Pensions- und Jubiläumsrück- Bestimmungen an den Verfassungsge- form, wenn er bestimmte Gruppen stellungen). Nach Ansicht der Steuer- richtshof (VfGH). Der VfGH hat nun von langfristigen Rückstellungen (wie pflichtigen sei die unterschiedliche entschieden, dass die Differenzie- Personalrückstellungen) aufgrund der steuerliche Behandlung langfristiger rung der Abzinsungssätze für langfris- größeren Bedeutung für das Steuer- Verbindlichkeiten und Personalrück- tige Rückstellungen verfassungskon- aufkommen des Fiskus anders behan- stellungen eine sachlich nicht gerecht- form ist. Dies deshalb, weil der Steuer- delt.
4 SOMMER 2021 steuernews Was ändert sich beim innergemeinschaftlichen Versandhandel ab 1.7.2021? Ein innergemeinschaftlicher Versand- nehmer bei solchen Lieferungen im Umsätze über den EU-One-Stop-Shop handel liegt vor bei Lieferungen von Bestimmungsland für umsatzsteuer- (EU-OSS) zu erklären. Der Unternehmer Gegenständen, liche Zwecke registrieren lassen und wird somit nur in einem EU-Mitglied- im Bestimmungsland die Umsatzsteuer staat umsatzsteuerlich erfasst und kann • die durch den Lieferer oder für dessen abführen. die in anderen Mitgliedstaaten geschul- Rechnung dete Umsatzsteuer von dort aus im EU- • von einem anderen Mitgliedstaat als Bisher war es möglich, bis zu einem OSS erklären und abführen. jenem, in dem die Beförderung oder bestimmten Umsatz pro Mitgliedsland Versendung (an den Abnehmer) (Lieferschwelle) die Umsätze auch im Der EU-OSS kann ab 1.7.2021 für fol- endet, versandt oder befördert wer- Ursprungsland der Umsatzsteuer zu gende Umsätze verwendet werden: den. Umfasst sind auch jene Lieferun- unterwerfen. Diese Lieferschwellen- gen, an deren Beförderung oder Ver- regelung gilt ab 1.7.2021 nicht mehr. • sonstige Leistungen an Nichtunter- sendung der Lieferer indirekt betei- nehmer, die in einem Mitgliedstaat ligt ist. Die Versandhandelsregelung ist ab dem ausgeführt werden, in dem der Unter- 1.7.2021 nicht anzuwenden (Kleinst- nehmer weder den Sitz der wirtschaft- Dies gilt im Wesentlichen für Lieferun- unternehmerregelung), wenn lichen Tätigkeit noch eine Betriebs- gen an stätte hat (d. h. nicht niedergelassen a. der Unternehmer sein Unterneh- ist), • private Abnehmer (bzw. Unterneh- men in einem Mitgliedstaat betreibt • innergemeinschaftliche Versandhan- mer, die sich nicht als solche zu erken- und außerhalb dieses Mitgliedstaates delsumsätze, nen geben), keine Betriebstätte hat, • innerstaatliche Lieferungen einer • Unternehmer, die nur unecht steuer- b. die Gegenstände in einen anderen Plattform, deren Beginn und Ende im befreite Umsätze ausführen, Mitgliedstaat geliefert werden und selben Mitgliedstaat liegen, und für • Kleinunternehmer, c. die maßgebliche Umsatzgrenze für die die Plattform Steuerschuldner ist. • pauschalierte Landwirte, bestimmte Lieferungen und sonstige • juristische Personen, die nicht Unter- Leistungen in Höhe von € 10.000,00 Der EU-OSS ist ab dem Kalenderviertel- nehmer sind (z. B. Gemeinden) bzw. im vorangegangen Kalenderjahr jahr anzuwenden, das auf die Antragstel- nicht für ihr Unternehmen tätig werden. nicht und im laufenden Kalenderjahr lung folgt. Die Vorregistrierungsphase noch nicht überschritten wird. zum EU-OSS beginnt mit 1.4.2021. Weitere Voraussetzungen sind zu beach- ten. Der Kleinstunternehmer kann auf die Für die Anwendung der Sonderrege- Anwendung dieser Regelung verzichten. lung EU-OSS und auch für die Kleinst- Beim innergemeinschaftlichen Versand- unternehmerregelung ist die Beachtung handel gilt die Lieferung als dort ausge- Unternehmer, die u. a. innergemein- bestimmter Voraussetzungen und wei- führt, wo die Beförderung oder Versen- schaftliche Versandhandelsumsätze er- terer Regelungen erforderlich. Für Dritt- dung an den Abnehmer endet. Grund- bringen, können sich unter gewissen landsunternehmer gelten abweichende sätzlich muss sich daher ein Unter- Voraussetzungen dazu entscheiden, Regelungen. WOFÜR BRAUCHE ICH EINE ELEKTRONISCHE SIGNATUR? Eine qualifizierte elektronische Signa- Die e-Signatur ist erforderlich für: die Identität im Internet nachgewie- tur hat die gleiche Rechtswirkung wie sen werden. Beim Anmelden für Servi- eine handschriftliche Unterschrift und • elektronische Behördenwege, ces oder als Unterschrift funktioniert erfüllt das rechtliche Erfordernis der • rechtsgültige Unterschrift von Ver- die Handy-Signatur ganz ähnlich wie Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elekt- trägen, die Anmeldung beim e-Banking. Alles, ronisch signiertes PDF ist daher einem • öffentliche Auftragsvergaben und was dafür benötigt wird, ist ein emp- handschriftlichen, unterschriebenen • elektronische Rechnungslegung fangsbereites Mobiltelefon. Papierdokument rechtlich gleichge- (beim Bund verpflichtend). stellt. Die Aktivierung und die Nutzung der Die e-Signatur kann mittels Bürger- Handy-Signatur sind kostenlos. Mehr Die e-Signatur ist eine Authentifizie- karte bzw. Handy-Signatur durchge- zu den Themen Handy-Signatur und rung mittels eines kryptografischen führt werden. Mit der Handy-Signatur Bürgerkarte unter: Verfahrens auf elektronischem Wege. kann einfach, schnell und kostenlos https://www.buergerkarte.at.
www.puntigam.info SOMMER 2021 5 Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen? Die inzwischen in nationales Recht • es sich um Einfuhr-Versandhandels- Aufzeichnungspflichten für Plattform- umgesetzte E-Commerce-Richtlinie umsätze handelt, bei denen der Ein- Betreiber sieht unter anderem eine Neurege- zelwert je Sendung € 150,00 nicht lung des Versandhandels über Online- übersteigt. Wird der Betreiber der Plattform zum Plattformen in der Umsatzsteuer vor. Steuerschuldner, so treffen diesen die Ursprünglich war ein Inkrafttreten mit Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf allgemeinen umsatzsteuerlichen Auf- 1.1.2021 vorgesehen. Coronabedingt des Monats, in dem die Zahlung ange- zeichnungspflichten. werden die neuen Regelungen nun aber nommen wurde. Dies gilt sowohl für erst ab 1.7.2021 gelten. die Lieferung an die Plattform als auch Darüber hinaus bestehen spezielle Auf- für die Lieferung durch den Plattform- zeichnungspflichten für Plattform- Einfuhr-Versandhandel über elektro- betreiber an den Endkunden. Für Waren- betreiber ohne Steuerschuldnerschaft, nische Online-Plattformen lieferungen über die Plattform an Unter- die andere dabei unterstützen, Liefe- nehmer oder für Dienstleistungen wird rungen oder Dienstleistungen an Kon- Wird ein Liefergeschäft nicht direkt, der Betreiber der Plattform hingegen sumenten zu erbringen. sondern über eine Online-Plattform nicht zum Steuerschuldner. (z. B. Amazon oder shöpping.at) abge- Erforderliche Nachweise wickelt, dann wird der Betreiber dieser Abfuhr der Umsatzsteuer Plattform so behandelt, als hätte er die Um bestehende Sorgfaltspflichten in Waren selbst vom Lieferanten erwor- Ab 1.7.2021 besteht, abhängig von der Zusammenhang mit Versandhandels- ben und im eigenen Namen wieder ver- Ausgestaltung der Transaktion und der umsätzen nicht zu verletzen, muss ein äußert. Der Betreiber der Plattform Ansässigkeit des Steuerpflichtigen, die Plattformbetreiber zahlreiche Nach- wird somit selbst zum Steuerschuldner technische Möglichkeit, die Umsatz- weise von seinen Lieferanten beibrin- der Umsatzsteuer und hat damit ent- steuer für sämtliche EU-Mitgliedstaaten gen. Welche Nachweise das konkret sprechende Aufzeichnungs- und Melde- zentral an ein Finanzamt abzuführen sind, hängt von den Umständen des pflichten zu beachten, wenn („EU-One-Stop-Shop“ – EU-OSS), oder jeweiligen Einzelfalles ab. Bitte nehmen sich im Rahmen des Einfuhr-Versand- Sie im Zweifel steuerliche Beratung in • es sich um Lieferungen innerhalb der handels bei Sendungen unter € 150,00 in Anspruch, um eventuelle Verstöße und EU durch einen nicht in der EU nie- nur einem Mitgliedstaat umsatzsteuer- eine damit verbundene steuerliche Haf- dergelassenen Unternehmer an einen lich zu erfassen und dort die Steuer über tung zu vermeiden! Endverbraucher (Nichtunternehmer) den „Import-One-Stop-Shop“ (IOSS) zu handelt und erklären und abzuführen. Wird der Kauf eines Neuwagens ab 1.7.2021 teurer? Während sich der Erwerb und Betrieb Kastenwagens mit einer NoVA-Bemes- steuer und NoVA) von € 60.000,00 eines von Elektroautos für Unternehmer in sungsgrundlage (Anschaffungskosten Autos mit einem CO2-Emissionswert den letzten Jahren durch steuerliche ohne Umsatzsteuer und NoVA) in Höhe (gemäß WLTP) von 240 g/km wird sich Vergünstigungen und Förderungen von € 32.000,00 mit einem CO2-Emis- die NoVA ab 1.7.2021 von € 15.250,00 deutlich verbilligt hat, wird der Erwerb sionswert von 210 g/km wird entspre- auf € 17.250,00 erhöhen. von bestimmten Neuwagen durch eine chend der Neuregelung ab 1.7.2021 eine Änderung der Normverbrauchsabgabe NoVA i. H. v. € 2.530,00 fällig (bisher Als Übergangsregelung gilt, dass bei (NoVA) ab 1.7.2021 teurer. keine NoVA). Kaufvertragsabschluss (unwiderruf- licher schriftlicher Kaufvertrag) vor dem Im Folgenden einige der wesentlichen Weiters wurde die Berechnungsfor- 1.6.2021 und Lieferung bis 31.10. 2021 Neuerungen dieser Gesetzesänderung: mel für die NoVA geändert, wodurch es noch die alte Regelung gilt. bereits ab 1.7.2021 und dann weiterhin Neu von der NoVA betroffen sind ab in den Folgejahren 2022 - 2025 anstei- Dieser Artikel weist nur auf zwei Ände- 1.7.2021 insbesondere Kleinlastwa- gend zu einer jährlichen Verschärfung rungen der Normverbrauchsabgabe hin. gen bis 3,5 t (Fahrzeugklasse N1, also kommt. Von dieser Änderung sind ins- Weitere Änderungen betreffen unter z. B. Kastenwägen, „Pick Ups“ usw.). Für besondere Fahrzeuge mit hohem CO2- anderem Steuerbefreiungen (beispiels- diese Fahrzeuggruppe war bislang keine Ausstoß betroffen. weise für Menschen mit Behinderun- NoVA abzuführen. gen) und Änderungen bei Motorrädern, Beispiel: Bei einer Bemessungsgrund- Quads und bei Wohnmobilen. Beispiel: Für die Anschaffung eines lage (Anschaffungskosten ohne Umsatz-
6 SOMMER 2021 steuernews Die COVID-19-Ratenzahlungsmodelle für Steuer- und SV-Rückstände ab 30.06. im Überblick Steuerrückstände den, und kein Terminverlust eingetreten Absonderungen nach dem Epidemie- ist. Der Antrag ist vor dem 31.08.2022 gesetz). Überwiegend COVID-19-bedingte Ab- einzubringen. Der Ratenzahlungszeit- gabenrückstände können in angemes- raum beträgt längstens 21 Monate. Man Phase 1: Raten bis längstens 30.09.2022. senen Raten in zwei Phasen über die muss glaubhaft machen, dass der aus Die bestehenden coronabedingten Dauer von längstens 36 Monaten ent- Phase 1 verbliebene Abgabenrückstand Liquiditätsprobleme müssen glaubhaft richtet werden. zusätzlich zu den laufend zu entrichten- gemacht werden. Der Ratenantrag kann den Abgaben innerhalb des Ratenzah- ab 01.06.2021 elektronisch gestellt Phase 1 betrifft Abgabenschuldigkei- lungszeitraumes der Phase 2 entrichtet werden. ten, die überwiegend zwischen dem werden kann. Auch hier kann einmal ein 15.03.2020 und dem 30.06.2021 fällig Antrag auf Neuverteilung der Ratenbe- Phase 2: Bestehen trotz nachweis- geworden sind, einschließlich der Vor- träge gestellt werden. licher intensiver Bemühungen zum auszahlungen an Einkommen- oder Kör- 30.09.2022 noch teilweise Beitrags- perschaftsteuer deren Zahlungstermine Beitragsrückstände bei der rückstände aus den Beitragszeiträu- in der Phase 1 gelegen sind. Der Antrag Gesundheitskasse men Februar 2020 bis Mai 2021, kön- auf Ratenzahlung für die Phase 1 ist ab nen diese in der Phase 2 mittels Raten dem 10.06.2021 bis zum 30.06.2021 Mit der Gesundheitskasse können Raten bis maximal 30.06.2024 beglichen wer- möglich. Der Ratenzahlungszeitraum grundsätzlich vereinbart werden, wenn den. Eine der besonderen Voraussetzun- endet am 30.09.2022. Einmal kann ein die Begleichung der Beitragsrückstände gen dieser Phase ist, dass im Zeitraum Antrag auf Neuverteilung der Ratenbe- bis zum 30.06.2021 trotz intensiver vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 zumin- träge gestellt werden. Bemühungen des Unternehmers nicht dest bereits 40 % des ursprünglichen gänzlich möglich ist. Beitragsrückstandes beglichen wur- Phase 2 betrifft Abgabenschuldigkei- den und bis 30.9.2022 kein Terminver- ten, für die bereits die Phase 1 gewährt Für alle nicht coronabedingten Rück- lust eingetreten ist. Es muss glaubhaft worden ist, die aber in diesem Zeit- stände sind aber die üblichen Termine gemacht werden, dass die Raten zusätz- raum nicht vollständig entrichtet wer- einzuhalten. Die in der Kurzarbeitsbei- lich zu den laufend anfallenden Beiträ- den konnten, einschließlich der Voraus- hilfe enthaltenen Sozialversicherungs- gen beglichen werden können. Verbind- zahlungen an Einkommen- oder Körper- beiträge sind bis zum 15. des auf die lichkeiten aus Beiträgen ab dem Bei- schaftsteuer deren Zahlungstermine in Zahlung zweitfolgenden Kalender- tragszeitraum Juni 2021 können nicht der Phase 2 gelegen sind. Vorausset- monates an die Gesundheitskasse zu Gegenstand einer Ratenvereinbarung zung ist, dass in Phase 1 zumindest 40 % überweisen (dies gilt auch bei Erstat- sein. Der Antrag muss bis spätestens des überwiegend COVID-19-bedingten tungen für freigestellte "Risikopatien- 30.09.2022 bei der Gesundheitskasse Abgabenrückstandes entrichtet wur- ten“ sowie bei Ersätzen im Rahmen von eingelangt sein. WIE IST DIE KOSTENÜBERNAHME VON ÖFFI-TICKETS AB 1. JULI STEUERLICH BEGÜNSTIGT? Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber Rechtsmeinung zu bestimmten Fra- • Ist eine Jahreskarte nach Beendigung seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, gen veröffentlicht. Hier eine Zusam- des Dienstverhältnisses noch gültig Monats- oder Jahreskarte steuerfrei menfassung von einigen wesentlichen und wurden Kosten für einen Gültig- zur Verfügung stellen oder die ent- Punkten daraus: keitszeitraum nach der Beendigung sprechenden Kosten steuerfrei erset- vom Arbeitgeber übernommen, ist zen. Es fallen dafür auch keine Dienst- • Die Karte muss zumindest am Wohn- dieser Kostenersatz anteilig steuer- geberbeiträge zum Familienlasten- oder Arbeitsort gültig sein. pflichtig. ausgleichsfonds und auch keine Kom- • Bei bestehenden Karten gilt die • Voraussetzung für die Begünstigung munalsteuer an. Die Beförderung und Begünstigung erst ab der Verlänge- ist, dass der Dienstgeber eine Kopie Übernahme der Kosten sind allerdings rung der Karte. der Karte oder der Rechnung des steuerpflichtig, wenn diese anstelle • Die erworbene Karte kann auch Verkehrsunternehmens zum Lohn- des bisher gezahlten Arbeitslohnes übertragbar sein. Wenn dafür konto nimmt. oder einer üblichen Lohnerhöhung ge- Zusatzkosten anfallen, so sind aller- • Wird dem Arbeitnehmer eine leistet werden. dings nur die Kosten der nicht über- Wochen-, Monats- oder Jahreskarte tragbaren Karte steuerfrei. zur Verfügung gestellt, kann nur für Das Finanzministerium hat nun auch • Ein Zuschuss/Beitrag des Arbeit- jene Strecke ein Pendlerpauschale auf seiner Homepage in Form von gebers kann auch monatlich mit der steuerlich beantragt werden, die häufigen Fragen und Antworten seine Gehaltszahlung bezahlt werden. nicht davon umfasst ist.
www.puntigam.info SOMMER 2021 7 Wie gründe ich ein Einzelunternehmen? schen Tätigkeit haben. Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung des Unter- nehmers geeignet ist, Unterscheidungs- kraft besitzt und keine Angaben enthält, die zur Irreführung geeignet sind. Sozialversicherung Ein gewerblich tätiger Einzelunterneh- mer ist aufgrund seiner Gewerbeberech- tigung Mitglied der Wirtschaftskammer und folglich grundsätzlich GSVG-sozial- versichert (Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungs- gesetz bei der Sozialversicherungs- anstalt der Selbständigen). Der GSVG- Versicherungsumfang umfasst die Kranken-, Unfall- und Pensionsversiche- rung. © Roman - Adobe Stock.com Steuern Auch in Zeiten von Corona werden cherungspflichtiger Arbeitnehmer min- Innerhalb eines Monats ab Aufnahme Unternehmen gegründet. Der ein- destens die Hälfte der wöchentlichen der Tätigkeit hat der Einzelunterneh- fachste Start in die Selbständigkeit ist Normalarbeitszeit im Betrieb beschäf- mer eine Steuernummer zu beantra- die Gründung eines Einzelunterneh- tigt sein. Die Gewerbeberechtigung gen. Der Einzelunternehmer unterliegt mens. erhält man durch die Anmeldung des mit seinem Einkommen der progressiv Gewerbes bei der zuständigen Gewerbe- ausgestalteten Einkommensteuer. In Inhaber eines Einzelunternehmens ist behörde. der Umsatzsteuer besteht für „Klein- eine einzige Person, die das Unterneh- unternehmer“, die ihr Unternehmen men betreibt. Diese Person führt das Firmenbuch im Inland betreiben, bis zu einem Jah- Unternehmen alleine und trägt das resumsatz von € 35.000,00 netto eine Risiko alleine. Zwischen dem Inhaber Einzelunternehmer (ausgenommen An- Umsatzsteuerbefreiung. Kommt die und dem Unternehmen besteht beim gehörige freier Berufe, Land- und Forst- Kleinunternehmerregelung nicht zur Einzelunternehmen eine sehr enge Ver- wirte – hier gelten eigene Regelun- Anwendung, unterliegen alle Lieferun- bindung. Dies äußert sich unter ande- gen) sind aufgrund des Unternehmens- gen und sonstigen Leistungen, die der rem dadurch, dass der Einzelunterneh- gesetzbuches (UGB) ab einer gewissen Unternehmer im Rahmen seines Unter- mer nicht nur mit seinem gesamten Umsatzgrenze zur Rechnungslegung nehmens im Inland gegen Entgelt aus- Betriebsvermögen, sondern auch mit verpflichtet. Sie müssen sich dann auch führt, der Umsatzsteuer. seinem Privatvermögen für die Schul- in das Firmenbuch eintragen lassen. Die den des Unternehmens in unbeschränk- Umsatzgrenze berechnet sich wie folgt: Förderungen ter Höhe haftet. Ein Einzelunternehmen entsteht prinzipiell mit der Aufnahme Wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr Gründungen von Unternehmen wer- der Tätigkeit, ohne dass es eines spe- mehr als € 1.000.000,00 Umsatz erzielt, den durch Förderungen auf Bundes-, ziellen Gründungsaktes oder Vertrages tritt ab dem folgenden Geschäftsjahr die Landes- und zum Teil auch auf Gemein- bedarf. Rechnungslegungspflicht ein. Liegt der deebene unterstützt. So sieht z. B. das Umsatz zwei Geschäftsjahre lang über Neugründungsförderungsgesetz Befrei- Gewerbeanmeldung € 700.000,00, setzt die Buchführungs- ungen von bestimmten Gebühren und pflicht im zweitfolgenden Geschäftsjahr Abgaben vor. Sofern im Rahmen des Einzelunterneh- ein. Eine freiwillige Eintragung in das mens eine gewerbliche Tätigkeit aus- Firmenbuch ist immer möglich, diese Rechtsformwahl geführt wird, ist dafür eine Gewerbe- zieht keine Rechnungslegungspflicht berechtigung erforderlich. In diesem nach sich. Wollen Sie alleine ein Unternehmen Fall sind vom Einzelunternehmer die betreiben, ist grundsätzlich auch die für die Erlangung der Gewerbeberech- Die Firma eines im Firmenbuch einge- Gründung einer Gesellschaft mit be- tigung erforderlichen Voraussetzun- tragenen Einzelunternehmers ist der grenzter Haftung (GmbH) möglich. gen zu erfüllen. Können die besonde- Name, unter dem der Unternehmer sein ren Voraussetzungen nicht nachgewie- Unternehmen betreibt. Die Firma kann Für die richtige Wahl der Rechtsform ist sen werden, besteht die Möglichkeit den Namen des Einzelunternehmers eine individuelle Beratung erforderlich, der Bestellung eines gewerberechtli- enthalten. Eine Sachbezeichnung muss in der insbesondere alle rechtlichen, be- chen Geschäftsführers. Dieser muss sich einen beschreibenden oder charakteris- triebswirtschaftlichen und steuerlichen im Betrieb betätigen und als voll versi- tischen Bezug zu einer unternehmeri- Aspekte genau beleuchtet werden.
8 SOMMER 2021 STEUERBER ATUNG & WIRTSCHAF TSTREUHAND Vorsteuererstattung aus WORAN KÖNNEN SIE ERKENNEN, Drittländern für 2020 bis DASS KUNDEN ABWANDERN? 30.06. beantragen! Neue Kunden zu gewinnen ist meist mit hohem Auf- wand verbunden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu erkennen, wenn sich bestehende Kunden nach anderen Geschäftspartnern umsehen. Folgende Anzeichen kön- nen z. B. eine Abwanderung von Kunden ankündigen: • Kommunikation ändert sich: Kunde vermeidet Treffen, ist telefonisch nicht mehr erreichbar oder kurz ange- bunden bzw. beantwortet Ihre E-Mails nicht. • Beschwerden häufen sich: Beschwerden eines bestimm- ten Kunden über Ihre Produkte bzw. Dienstleistungen mehren sich und es ändert sich eventuell auch der Ton, mit dem die Beschwerden vorgetragen werden. © Fotomanufaktur JL - Adobe Stock.com • Umsatz (bzw. Auftragsvolumen) des Kunden redu- ziert sich im Vergleichszeitraum (zum Vorjahr/zum Vorquartal). • Kündigungen von Teilleistungen Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug • Verschlechterung der Zahlungsmoral: Rechnungen berechtigt sind, können sich unter bestimmten Vorausset- werden verspätet oder nur teilweise bezahlt. zungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefal- • Erkennbares Interesse für Produkte und Dienstleistun- len sind, erstatten lassen. gen der Konkurrenz • Änderungen von Firmenname bzw. der Kontaktadresse. Erstattung aus Drittländern Wird z. B. das Unternehmen Ihres Kunden gekauft, so Die Frist für die Rückerstattung, der im Jahr 2020 in Drittlän- ändert sich oft auch dessen Einkaufsverhalten. dern angefallenen Vorsteuern läuft am 30. Juni 2021 aus. Zu • Auslaufende Verträge: Ist Ihr Kunde mit einem Vertrag den Drittländern zählen alle Länder, die keine Mitgliedstaaten für eine gewisse Zeit an Ihre Leistungen gebunden, ist der Europäischen Union sind. oft das nahende Vertragsende ein Anlass, sich nach Konkurrenzprodukten umzusehen. Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich. Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss der Antrag in Papierform gestellt werden. Mit dem Antrag müssen die Originalbelege und eine vom Finanz- STEUERTERMINE | JUNI - AUG. 2021 amt ausgestellte Unternehmerbestätigung mitgeschickt wer- den. Es empfiehlt sich jedenfalls, eine Kopie der Originalrech- nung selbst aufzubewahren. Fälligkeitsdatum 15. Juni 2021 Gleiches gilt auch für ausländische Unternehmer, die kei- USt-Vorauszahlung für April nen Sitz in einem EU-Land haben. Auch sie können bis spä- L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Mai testens 30. Juni 2021 die Rückerstattung der im Jahr 2020 in Österreich angefallenen Vorsteuern beim Finanzamt Graz- Fälligkeitsdatum 15. Juli 2021 Stadt beantragen. Neu ab 2021 ist, dass keine Vorsteuern von USt-Vorauszahlung für Mai Kraftstoffen geltend gemacht werden können, die ab dem L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juni 14.1.2021 bezogen wurden. Fälligkeitsdatum 16. August 2021 Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten USt-Vorauszahlung für Juni L, DB, DZ, ÖGK, KommSt für Juli Für Vorsteuer-Vergütungen aus Mitgliedsländern der Europäi- KU, KR für das II. Quartal 2021 schen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen ESt- und KÖSt-Vorauszahlung für das III. Quartal 2021 elektronisch bis zum 30.9.2021 gestellt werden. Stand: 17.05.2021 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Standort Südoststeiermark: Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Mag. Christian Puntigam, MBA; Hauptstraße 39, 8093 St. Peter a.O., T: +43 3477 2645, Firmenbuch-Nummer: 405179 b, E: post@puntigam.info, I: www.puntigam.info; Standort Graz: Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuer- beratung GmbH & Co KG, Neufeldweg 250, 8042 Graz, T: +43 316 826 426, Firmenbuch-Nummer: 431216 t; Layout und grafische Gestaltung: Atikon EDV und Marketing GmbH, E-Mail: info@atikon.com, Internet: www.atikon.com; Grundlegende Richtung: Dieser Newsletter beinhaltet unpolitische News, die sich mit dem Steuer-, Sozial- und Wirtschafts- recht beschäftigen. Haftungsausschluss: Alle Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für Detailinformationen kontaktieren Sie bitte unsere Berater. Hinweis nach § 25 (1) MedienG: Die Angaben nach § 25 (2 bis 4) MedienG sind unter der Web-Adresse www.puntigam.info auffindbar.
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