Welche Pfl anzen sind im Kleingarten unzulässig? Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepfl anzt?
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Erläuterungen zur Rahmenkleingartenordnung (RKO) des LSK – Teil 3: Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig? Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepflanzt? Die Rahmenkleingartenordnung des LSK, deren überarbeitete Fassung der LSK-Gesamtvorstand im Herbst 2019 bestätigt hat, wird in den meisten Unterpachtverträgen über Kleingärten im Freistaat Sachsen vereinbart. Welche Belange sind in dieser Ordnung geregelt und warum? Dies will „Sachsen aktuell“ in einer Artikelserie erläutern. Dabei finden die Inhalte des Kom- mentars zum Bundeskleingartengesetz von Mainczyk/Nessler Verwendung. Grafik: Kretzschmar Hochwachsende Ziergehölze als auch für Hecken. Es dürfen waren im Kleingarten schon nur solche Ziergehölze gewählt immer verboten werden, die natürlich oder durch Bereits seit den Anfängen von Schnittmaßnahmen auf einer Kleingartenanlagen wurden in den Maximalhöhe von 2,5 m gehalten Gartenordnungen für den Klein- werden können. Auszug aus der Rahmenkleingartenordung: garten ungeeignete Gehölze ver- Diese Regelungen tragen der 2.3 Pflanzen im Kleingarten boten. So heißt es beispielsweise grundsätzlichen kleingärtneri- Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Kleingartenordnung des schen Nutzungsart Rechnung. im Kleingarten kultiviert werden (Wuchsstärke, Krankheitsüber- VKSK aus den 1960er-Jahren: Obst- und Gemüseanbauflächen tragung, Invasivität). Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzen- „Das Anpflanzen von hochwach- dürfen nicht durch zu hohe, den arten ist sofort zu entfernen (Anlage 2). Bäume und Sträucher senden Waldgehölzen, z.B. Kie- Boden versauernde oder krank- (außer Kulturobstgehölze von Kern- und Steinobst) dürfen im fern, Fichten, Tannen … ist nicht heitsübertragende Gehölze be- Kleingarten eine Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten. erlaubt.“ einträchtigt werden. Beim Anpflanzen von Obstgehölzen, Beerensträuchern und Zier- Der LSK hat in seiner Rahmen- Krankheitsübertragende sträuchern sind minimale Pflanz- und Grenzabstände einzuhal- kleingartenordnung vom 12.10.1991 Pflanzen ten. Diese sind vom Stammmittelpunkt aus zu messen. festgelegt: „Die Anpflanzung von Ein ausschlaggebender Punkt bei Gehölzen (außer Obstbäume), die dem kompletten Verbot von Na- Die Ordnungen der Verbände und Vereine können größere Ab- von Natur aus höher als 3 m wer- delgehölzen war, dass in unseren stände festlegen (Anlage 3). Bei der Pflanzung und Pflege von den, ist nicht erlaubt. An Zierge- Kleingärten zahlreiche Wachol- Formschnitthecken ist ebenfalls auf die Einhaltung der Grenzab- hölzen sind nur halbhohe Arten derarten vorhanden sind, die als stände, die richtige Pflanzenauswahl (Anlage 4) sowie auf die und Sorten von maximal 2,5 m Zwischenwirt für den Birnengit- vorgeschriebene maximale Höhe zu achten. (siehe Punkt 5.2) zulässig.“ terrost fungieren und ihn so über- 2.4 Schutz der heimischen Fauna Mit der neuen Rahmenkleingar- tragen. Viele Kleingärtner erken- Bei Schnittmaßnahmen oder dem Entfernen von Gehölzen sind tenordnung, die seit 1.1.2020 in nen diese Gehölze nicht und wis- die gesetzlichen Vorschriften (Naturschutzgesetz) zu beachten. Kraft getreten ist, wurden sämt- sen nicht, dass es sich um unsere Entgegen diesen Vorschriften ist es im Kleingarten gestattet, liche Nadelgehölz- und Konife- Birnenbäume schädigende Ge- ganzjährig Bäume zu entfernen, es sei denn, sie sind mit genutz- renarten im Kleingarten verbo- wächse handelt. ten Nestern besetzt oder unterliegen einem gesonderten Schutz ten. Dies gilt sowohl für einzeln Einige Kieferarten übertragen nach der örtlichen Baumschutzsatzung. stehende Bäume und Sträucher den Johannisbeersäulenrost und Nadelbäume sind als Hecken für den Kleingarten ungeeignet, da diese An diesen Nadelgehölzen finden Insekten keine Blüten als Nahrungsquelle, stammbildend, anfällig für Pilz- und Schädlingsbefall sind sowie schlecht Vögel kaum eine Möglichkeit, ein Nest zu bauen und der Boden versauert mit Trockenperioden klar kommen. dauerhaft. Fotos: gz Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. Loschwitzer Str. 42 Telefon (0351) 26 83 110 E-Mail info@lsk-kleingarten.de Internet www.lsk-kleingarten.de August 2020 01309 Dresden Fax (0351) 26 83 149
sollten daher auch von den Ge- Bepflanzung von meinschaft sflächen entfernt wer- Gemeinschaftsflächen den. Alle im Kleingarten verbo- Die Bepflanzung von Gemein- tenen krankheitsübertragenden schaftsflächen sollte dem Charak- Pflanzen stehen in Anlage 2 der ter einer Kleingartenanlage ent- Rahmenkleingartenordnung. sprechen und darf die anliegen- Invasive Neophyten den Gärten nicht beeinträchtigen. und zu stark Vereine sollten sich für regionale wachsende Pflanzen Gehölze/Pflanzen entscheiden. Die in der Anlage 2 aufgeführ- Obst- und Wildobstgehölze soll- ten zu stark wachsenden Pflan- ten dabei in die engere Auswahl zen und nicht beherrschbaren treten, denn diese bieten Vögeln Neophyten dürfen weder im und Insekten Lebensraum und Kleingarten noch auf den Ge- Nahrung. meinschaftsfl ächen angepflanzt Pflanz- und Grenzabstände werden und müssen – sollten die- Gehölze sind Pflanzen, die über se als Wildwuchs auftr eten – da- mehrere Jahre an ihrer Pflanzstel- Bei jedem Gartenfreund sollten die Alarmglocken läuten, wenn er auf ran gehindert werden, sich aus- le verbleiben. Ihre Achsen verhol- den Gemeinschaftsflächen in der KGA oder gar in der eigenen Parzelle zubreiten. zen und bleiben dauerhaft er- den Riesenbärenklau entdeckt. Foto: Dieter Schütz/Pixelio Anlage 2 – Verbotene Pflanzen Zu stark wachsende Gehölze samten Kleingartenanlage inklusive der Gemeinschaftsflächen Ein Kleingarten soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwie- verboten. gend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen, geprägt Johannisbeersäulenrost sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle müssen innerhalb Als Winterwirt sind fünfnadlige Kiefernarten der Überträger für den der Kleingartenanlage den Blick in den Garten gewährleisten. Des Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachel- Weiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender beere, z.B. Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuths- Nutzpflanzen (Gemüse, Erdbeeren, einjährige Schnittblumen, kiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana). Kräuter) beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsflächen gepflanzt Kern- oder Steinobstbäumen, in Art und Anzahl nur solche Laub- oder kultiviert werden. gehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m Invasive Neophyten begrenzt werden können. Das Kultivieren jeglicher Nadelbaum- arten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet. Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen mit einem hohen Ausbreitungspotenzial. Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen Alte, größere Bäume von Kern- und Steinobst sind nicht nur alte geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Verdrängung Nutzpflanzen-Sorten, sondern auch wertvolle Biotope, die durch heimischer Arten durch invasive Arten zu verhindern. In Sachsen gute Pflege so lange wie möglich zu erhalten sind. geht diese Gefahr derzeit insbesondere von folgenden Pflanzen- Zu stark wachsende Pflanzen (außer Gehölze) arten aus, daher ist ihre Kultivierung in der gesamten Kleingarten- Aufgrund ihrer starken, nicht beherrschbaren Wuchskraft ist es anlage verboten: auch nicht gestattet, Bambusgewächse (Bambuseae) und China- Nicht beherrschbare Neophyten mit starkem Verbreitungspo- schilf (Miscanthus) sowie die Gewöhnliche Waldrebe (Clematis tenzial: Staudenknöterich (Fallopia japonica, F. sachalinensis, F. x vitalba) und Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica) in der bohemica); Drüsiges Springkraut, auch indisches oder japanisches Parzelle zu pflanzen. Springkraut genannt (Impatiens glandulifera); Kanadische- und Riesengoldrute (Solidago canadensis und gigantea); Gemeiner Krankheitsübertragende Pflanzen Bastardindigo (Amorpha fruticosa) – ein 3 m hoher Schmetter- Feuerbrand lingsblütler. Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Neophyten mit starkem Verbreitungspotential und negativer Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspflanzen dieser Krankheit, Wirkung auf die menschliche Gesundheit: Beifußblättriges welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in Klein- Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) – verursacht Allergien gartenanlagen kultiviert werden. und Asthma; Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) – Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel hat phototoxische Wirkung und verursacht Brandblasen. (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyra- cantha). Ausnahmen bilden für den Feuerbrand nicht anfällige Ar- Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen ten und Sorten dieser Gattungen. Die Bepflanzung der Gemeinschaftsflächen muss so erfolgen, dass Birnengitterrost die kleingärtnerische Nutzung der anliegenden Gärten durch Wacholder (Juniperus) ist Hauptwirt des Birnengitterrostes. Schatten- und Wurzeldruck nicht beeinträchtigt wird. Das Pflan- Daher sind alle Wacholderarten der Gattung Juniperus in der ge- zen von Obst- und Wildobstgehölzen ist ausdrücklich erwünscht. Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. Loschwitzer Str. 42 Telefon (0351) 26 83 110 E-Mail info@lsk-kleingarten.de Internet www.lsk-kleingarten.de August 2020 01309 Dresden Fax (0351) 26 83 149
halten, sodass ihr oberirdisches schriften beim Gehölzschnitt ein- Sprosssystem im Lauf der Jahre zuhalten sind. In unserem „Gar- Anlage 3 Pflanzabstände/Grenzabstände an Größe zunimmt. Zu den Gehöl- tenfreund“ berichten wir regel- Gehölze Pflanz- Grenz- zen im Kleingarten zählen Obst- mäßig über Neuigkeiten und abstand abstand bäume in allen Schnittformen, rechtliche Grundlagen. Zum The- Beerenobst in Stamm oder Strauch ma Gehölzschnitt verweisen wir Kernobst und Steinobst sowie alle sonstigen Bäume, Sträu- auf unseren Artikel in der Ausga- Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Aronia, Felsenbirne u.a. cher und Hecken. be Januar 2020, Seite XIV. Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Sauer- und Süßkirsche u.a. Aus der charakterisierenden Ei- Vereinsvorstände, regionale genschaft der stetigen Größenzu- Kreis- und Dachverbände, der LSK Säulenbäume (Ballerina, Columnar etc.) 0,50 m 2,00 m nahme ergibt sich die Notwendig- sowie die Grünflächen- und Na- Spindel- oder Buschbaum, keit der Einhaltung von Pflanz- und turschutzämter geben Auskunft Stammhöhe bis 0,60 m 3,00 m 2,00 m Grenzabständen. Die in Anlage 3 zu rechtlichen Grundlagen. angegebenen Abstände sind emp- Der Formschnitt bei Hecken, d.h. Viertel- und Halbstämme, fohlene Mindestabstände, die ei- das Schneiden von neu nachge- Stammhöhe bis 1,50 m 4,00 m 2,00 m nen der jeweiligen Erziehungsform wachsenen Trieben, kann ganzjäh- Beerenobst entsprechenden jährlichen Erzie- rig durchgeführt werden. Jedoch hungs- oder Rückschnitt erfordern. dürfen brütende Vögel dadurch Jochelbeere (Josta) 2,00 m 1,00 m Für größere Kern- und Steinobst- nicht gestört werden. Wer seine Johannisbeeren, Stachelbeeren, bäume, die als Schattenspender Hecke stark zurückschneiden will Maibeeren (Büsche und Stämmchen) 1,25 m 1,00 m gedacht sind, muss die Größe der („ins alte Holz schneiden“ bzw. zu erwartenden Baumkrone und „auf Stock setzen“), muss dies nach Johannis- und Stachelbeeren die dadurch entstehende Schat- derzeit geltendem Naturschutz- (1- bis 3-triebige Spindel am Spalier) 0,50 m 1,00 m tenwirkung bei der Festlegung recht in der Zeit vom 1. Oktober Himbeeren 0,40 m 1,00 m des Grenzabstandes berücksich- bis zum 28. Februar tun. tigt werden. Auch die Wurzel- Bäume dürfen ganzjährig im Brombeeren 3,00 m 1,00 m triebbildung bei schwachwachsen- Kleingarten geschnitten und ge- Heidelbeeren und Weinreben 1,00 m 1,00 m den Unterlagen und das Aussamen rodet werden. Aber auch hier gilt: durch heruntergefallenes Obst, vor allem brütende Vögel, aber Ziergehölze vor allem von Steinobstbäumen, auch andere eventuell im Gehölz sind gute Gründe, um Pflanz- und lebende Tiere, die einem beson- einzeln stehend 3,00 m 2,00 m Grenzabstände einzuhalten. deren Schutz unterliegen (z.B. Fle- in freier Hecke stehend 1,00 m 2,00 m Schutz der heimischen Fauna dermäuse oder bestimmte Käfer) (Tierwelt) müssen geschützt werden. Ihr Formschnitthecken 0,20 – Gesetzliche Vorschriften und an- Lebensraum darf nicht zerstört, 0,50 m 1,00 m dere Verordnungen und Satzun- ihre Nester dürfen nicht umge- Die Pflanzabstände stellen die fachlich empfohlenen Mindest- gen der Länder, Städte und Ge- setzt werden. Sachkundige Mit- abstände dar. meinden den Natur- und Baum- arbeiter der Naturschutzbehör- Die Grenzabstände orientieren sich an Aussagen im Sächsischen schutz betreffend können sich den oder Naturschutzverbände Nachbarrechtsgesetz, § 9. ändern. Jeder Kleingärtner muss geben Auskunft bzw. überprüfen Gemessen wird von der Stammmitte des Gehölzes. sich informieren, welche Vor- die betreffenden Gehölze. LSK Foto: gz Diese Hecke ist wegen eines fehlenden Grenzabstandes bis auf den Weg Begrenzungshecken aus Nadelgehölzen verkahlen innen und lassen den gewachsen. Sie muss des Weiteren auf 1,2 m Höhe eingekürzt und bei Päch- Boden im Umfeld versauern, was auf lange Sicht den Anbau von Gemüse terwechsel gerodet werden, da es sich um eine Nadelgehölzhecke handelt. be- bzw. verhindert. Foto: ps Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. Loschwitzer Str. 42 Telefon (0351) 26 83 110 E-Mail info@lsk-kleingarten.de Internet www.lsk-kleingarten.de August 2020 01309 Dresden Fax (0351) 26 83 149
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